Schule

Scheidungskinder - Trennungskinder


 

 

 

 

Akteneinsicht bei der Schule

 

"Schule: Eltern haben einen Anspruch auf Einsicht der Schülerakte

 

Vielfach scheuen sich Schulleiter, Eltern Einsicht in die Akte ihres Kindes zu gewähren, da die Akte unter Umständen viele Informationen enthält, die aus Sicht der Schule nur für den „internen Gebrauch“ bestimmt sind und das Verhältnis von Eltern und Schule unnötig belasten könnten. Verlangen Eltern allerdings ausdrücklich Einsicht in die Schülerakte ihres Kindes, dürfen Lehrer bzw. Schulleiter dies nicht verweigern.

 

In der so genannten „Schülerakte“ sind alle wichtigen Informationen über den Schüler, d. h. seine persönlichen Daten, die Daten der Erziehungsberechtigten, Notfalltelefonnummern, Krankheiten und Allergien, Entwicklungsberichte des Kindergartens, gespeichert. Außerdem enthält die Akte die Zeugnisse des Kindes. Darüber hinaus werden auch disziplinarische Maßnahmen, wie Klassenbucheinträge, mündliche und schriftliche Tadel und Verweise, in der Akte vermerkt. Auch Anmerkungen der Klassen- und Fachlehrer zum Verhalten des Schülers bzw. zu Verhaltensauffälligkeiten und Aktenvermerke von Gesprächen mit anderen Behörden finden sich in einer solchen Akte.

 

Eltern dürfen in diese Akten ihrer Kinder nicht nur Einsicht nehmen, sie haben auch das Recht – auf eigene Kosten – Kopien zu machen. Die Akte darf allerdings nicht die Schule verlassen. Kopien können also nur auf den Kopierern der Schule erstellt werden und können den Eltern in Rechnung gestellt werden."

 

http://www.vnr.de/artikel/index_37622.html

 

 

Posteingang 07/2007

 

 


 

 

 

 

"Scheidungskinder - Problemkinder"

Uwe Jopt

in: "Pädagogik 7-8/1997; S. 16-20

 

- Trennungswirklichkeit

- Ein Kosmos zerbricht

- Zur "Trennung" von Paaren

- Instrumentalisierung

- Trennungskinder und Schule

- Plädoyer für ein neues Fach

 

 

 


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