Sitzenbleiber


 

 

 

Mittwoch, 25. Juni 2008

Die Arroganz der Macht - OLG Dresden will Angeklagte weiter stehen sehen

"Er hat nicht zu strafen. Er hat keine Verhaltungsmaßregeln zu erteilen, er hat nicht Moral zu blasen, er hat zu schweigen, zu verstehen und dann das einzige zu tun, wozu ihn Menschen allenfalls delegieren dürfen: die Gesellschaft zu schützen."

(Kurt Tucholsky: "Warum stehen eigentlich Angeklagte vor dem Richter"; 1927)

Das OLG Dresden hat (durch die Richter Lips, Vetter und Gorial) entschieden: Wer vor einem Richter, der wesentliche Elemente des Rechtsstaats (vor und) in einer Hauptverhandlung meint, außen vor lassen zu können, bei der Urteilsverkündung sitzen bleibt, der hat ggf. länger zu sitzen - im vorliegenden Fall gleich zwei Tage lang (oder 100 EUR zu zahlen).

Nun hatte die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme wenige (scheinbare) Argumente für den stehenden Angeklagten vorgebracht, die wir auf vier Seiten durchgehend entkräftet hatten. Was also legt das OLG Dresden nun wieder hiergegen auf die Waagschale? Die Antwort ist so simpel wie regelmäßig: Nichts.

Den Ausführungen der GenStA "schließt sich der Senat an. Sie werden auch durch die zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgegebene Stellungnahme vom 8. Juni 2008 nicht entkräftet." Inhalte? Argumente? Wer braucht sie, wenn er die Macht hat...

Gepostet von TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt um 10:58

 

http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/06/die-arroganz-der-macht-olg-dresden-will.html

 

 

 

Freitag, 30. Mai 2008

Die GenStA Dresden, der sitzende Angeklagte und der "Respekt"

"Ein Gericht, das nicht auf Unterwürfigkeit, sondern auf eine menschliche Atmosphäre abstellt, erwartet keine Ehrenbezeugungen. Auch bei der Urteilsverkündung kann der Angeklagte sitzenbleiben. Der Angeklagte ist nicht mehr der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt."

(Rudolf Wassermann, ZRP 1969, 169, 171)

Doch, sagt die Staatsanwältin Schreitter-Skvortsov von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Offensichtlich ist die GenStA Dresden fast 30 Jahre nach Wassermanns Beschäftigung mit dem Themenkomplex "sitzenbleibender Angeklagter" noch keinen Schritt weiter gekommen und meint: Der Angeklagte ist der Untertan, über dem das Gericht das Schwert schwingt.

In ihrer Stellungnahme zur sofortigen Beschwerde gegen das Ordnungsgeld wegen "Nichterhebens" bei der Urteilsverkündung ignoriert die Staatsanwältin so ziemlich alles, was in der Beschwerdebegründung zu dem Thema vorgetragen wurde - eben gerade die Art der - Argumente nicht beachtenden - Stellungnahme, wie wir sie im seinerzeitigen Blog-Eintrag als einzige Möglichkeit, die Sanktion (argumentfrei) zu "verteidigen", dargestellt haben. Die GenStA ist sich nicht einmal zu schade dazu, das "Argument" des "Respekts" vorzutragen, was gerade in der Beschwerdebegründung über Seiten hinweg als haltlos und vollkommen unsinnig entlarvt wurde.

Vor dem speziellen Hintergrund der am 14.12.07 stattgefundenen Hauptverhandlung, einer Hauptverhandlung, deren Stil dem totalitärer Systeme entsprach und die nicht mehr im Ansatz rechtsstaatlich angestrichen war, setzt die GenStA allerdings noch einen oben drauf: "Die Geschichte der Hauptverhandlung ist jedenfalls nicht geeignet, das Sitzenbleiben während der Urteilsverkündung zu rechtfertigen."

Formulieren wir dies einmal deutlicher, um klar zu machen, was die GenStA hier offiziell behauptet: Wenn ein Gericht in einer Hauptverhandlung dem Angeklagten die Verteidigung überraschend und rechtswidrig (das ist ja inzwischen durch das LG festgestellt worden!) entzieht, anschließend keinerlei Unterbrechung zulässt und den Angeklagten in einer Art Schnellverfahren im rechtsfreien Raum dann verurteilt - all dies ändert nichts daran, dass der Angeklagte bei der Urteilsverkündung diesem, sich offenbar nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlenden Gericht "Respekt" durch Aufstehen zu zollen habe -- und wenn der Angeklagte das nicht tut, dann ist es nur recht und billig, dem Angeklagten hierfür ein Ordnungsgeld aufzuerlegen bzw. ersatzweise ihn für dieses Verhalten zwei Tage lang zu inhaftieren.

Dass eine solche Auffassung nicht in Berlin 1935, Stuttgart 1955 oder Rostock 1975 anzutreffen ist, sondern in Dresden 2008 -- das muss man erst einmal verkraften...

Gepostet von TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt um 23:15

 

http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/05/die-gensta-dresden-der-sitzende.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da wird ein junger Mann vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, weil er sich dem Zwangsdienst der Bundeswehr verweigert und als ob eine solche Anklage nicht schon eines Rechtsstaates unwürdig wäre, soll der junge Mann auch noch vor den den von ihm nicht bestellten Richter aufstehen, grad als ob der Genosse Honecker in den Raum käme, worauf hin sich die anwesenden Parteimitglieder von ihren Stühlen zu erheben hätten.

Die Richter Lips, Vetter und Gorial vom Oberlandesgericht Dresden sollten vielleicht einfach mal das Grundgesetz lesen, nach dem Zwangsarbeit verboten ist und Männer und Frauen gleichgestellt werden. Wenn Frauen nicht zum Militär müssen, dann natürlich auch Männer nicht, womit also allein schon aus dem Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau klar ist, dass jeder Mann wie jede Frau das Recht hat den Zwangsdienst Militär zu verweigern.

Der Gipfel ist aber sicher erreicht, wenn sich eine Frau in Gestalt von Staatsanwältin Karin Schreitter-Skvortsov an einem Verfahren beteiligt, wo es um den staatlich verordneten Zwangsdienst von Männer beim Militär geht. Soll doch Karin Schreitter-Skvortsov erst einmal selbst zum Militär gehen, bevor sie sich in solchen männerfeindlichen Verfahren engagiert.

Amen

 

 


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