Sorgerecht im Ausland


 

 

 

 

 

Die Väter werden den Müttern gleichgestellt

Von Gieri Cavelty

Geschiedene und unverheiratete Eltern sollen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Wer den anderen Elternteil in seinem Besuchsrecht einschränkt, soll bestraft werden.

Verheiratet oder nicht: Künftig soll für Väter und Mütter das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall werden. Bild: Keystone

Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erklären – sowohl für Geschiedene wie für Unverheiratete. Die Landesregierung hat gestern eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. (Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.)

Durchsetzung des Besuchsrechts

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

«Patriarchale Vorzugsbehandlung»

Solche Aussagen bringen Anita Thanei in Harnisch. Die Scheidungsanwältin und SP-Nationalrätin sieht in den geplanten Gesetzesänderung überhaupt eine patriarchale Vorzugsbehandlung. «Sobald sich Männer diskriminiert fühlen, wird das Gesetz geändert», sagt Thanei. «Bei Frauen geht das sehr viel langsamer.»

Ganz so flugs sind die gestern präsentierte Änderungen allerdings auch wieder nicht gekommen: Das Bundesamt für Justiz ist damit über drei Jahre schwanger gegangen. Die Revision geht auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli zurück, den das Parlament im Herbst 2005 an den Bundesrat überwiesen hat. Opposition erwuchs damals lediglich aus den Reihen der SP; umso heftiger setzten sich namentlich die Genossinnen zur Wehr. Wie fundamental die SP-Opposition heuer sein wird, ist offen. Auffallend jedenfalls ist: Die Wortführerin in der Ratsdebatte von 2005, SP-Vizepräsidentin Jacqueline Fehr, wollte sich zu den bundesrätlichen Vorschlägen gestern noch nicht äussern.

(Tages-Anzeiger) Erstellt: 28.01.2009

 

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Die-Vaeter-werden-den-Muettern-gleichgestellt/story/27363384

 

 

 


 

 

 

Freudentag für alle Väter in der Schweiz

 

Liebe Leser,

Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.

Mit dem Einbezug der unverheirateten Eltern geht die Schweiz sogar noch weiter als viele Nachbarländer. Neu soll nicht mehr nur für verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht gelten, sondern auch für unverheiratete, sofern der Vater das Kind anerkennt.

Der Vorschlag des Bundesrates sieht darüber hinaus endlich klare Konsequenzen für Elternteile vor, die das Besuchsrecht torpedieren oder gar verweigern.

Im neuen Artikel 220 des schweizerischen Strafgesetzbuches soll stehen: Art. 220

Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Obhutsrechts entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben,

wer sich weigert, eine minderjährige Person dem Inhaber eines Besuchsrechts zu übergeben,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Unmissverständlich und klar - da bleibt nicht viel Handlungsspielraum.

 

Die Väter- und Elternorganisationen sind sehr stolz auf das erreichte Zwischenziel. Es ist uns gelungen, in den letzten Jahren die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und auf die Thematik aufmerksam zu machen. Und ganz besonders sind wir stolz, dass es uns gelungen ist, die massgeblichen Fachleute in der Bundesverwaltung davon zu überzeugen, dass nur eine radikale Abkehr vom bisherigen System eine wirkliche Verbesserung bringen kann.

Der vorliegende Entwurf zeigt, dass unsere Worte Gehör gefunden haben und das erfüllt uns mit Stolz und Befriedigung.

Doch noch ist nichts gewonnen - dies ist erst die Vernehmlassung - noch stehen viele Hürden vor uns. Wir werden daher weiter arbeiten - dran bleiben und die Öffentlichkeit, die Politiker und die Fachleute davon überzeugen, dass nur ein Miteinander schlussendlich zum Ziel führen kann.

Aber für heute dürfen wir uns über das Erreichte freuen.

 

Oliver Hunziker

Präsident GeCoBi

oliver.hunziker@gecobi.ch

www.gecobi.ch

 

29.01.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Nun muss endlich in Deutschland die lahmarschige, männer- und väterfeindliche Bundesregierung die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beenden.

Dann wird auch dem Bundesverfassungsgericht nichts mehr anderes übrig bleiben, als den Artikel 6 Grundgesetz endlich ernst zu nehmen und Verfassungsrichter die sich weiterhin für die sorgerechtliche Diskriminierung einsetzen mit empfindlicher Kürzung der Rentenbezüge in den Ruhestand zu schicken.

 

 


 

 

 

Luxemburg: Unabhängig vom Zivilstand der Eltern werden nun alle Kinder gleich behandelt. Doch nicht nur die Kinder werden gleich behandelt, auch die Eltern. Unabhängig vom Zivilstand haben sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht.

Und wann wird in Deutschland die Diskriminierung von nichtehelichen Kindern und ihren Vätern endlich beendet?

 

 

 

Familienrecht

04.01.2009 19:03 Uhr

 

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Reform in Sicht

Christine Doerner im Gespräch mit dem Luxemburger Wort

Dani Schumacher

 

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Foto: Guy Jallay

Die CSV-Abgeordnete Christine Doerner steht dem Unterausschuss „Scheidung“ vor.

 

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Im Herbst bei der parlamentarischen Rentrée kamen das Scheidungsgesetz und die Änderungen beim Sorgerecht auf die Prioritätenliste der Regierung. Im Oktober wurde dann der parlamentarische Unterausschuss „Scheidung“ ins Leben gerufen. Vorsitzende ist die CSV-Abgeordnete Christine Doerner. Wenn alles glatt geht, könnte das Reformpaket noch vor den Wahlen verabschiedet werden.

Weshalb wurde eigentlich der Unterausschuss „Scheidung“ ins Leben gerufen?

Der parlamentarische Unterausschuss wurde gegründet, um zunächst die großen Prinzipien abzuklären. Das neue Scheidungsgesetz wird nämlich zu grundlegenden Änderungen führen. Es geht beispielsweise um die Neuregelung der Unterhaltzahlungen, oder darum, wie in Zukunft die Scheidung in beidseitigem Einverständnis geregelt werden soll, oder um Ausgleichzahlungen bei den Renten.

Bei diesen Grundsatzfragen lässt sich im kleinen Kreis des Unterausschusses eher ein Konsenz erzielen, als in der großen Justizkommission. Weil von jeder Partei nur ein Abgeordneter am Tisch sitzt, ist der Unterausschuss schon allein aus terminlichen Gründen weitaus flexibler. Wir kommen folglich auch wesentlich schneller mit unserer Arbeit voran.

Mit welchen Dossiers setzt sich der Unterausschuss neben dem Scheidungsgesetz noch auseinander?

Wir haben das Feld eigentlich von hinten aufgerollt. Zunächst haben wir uns mit dem elterlichen Sorgerecht auseinandergesetzt. Diese Problematik bildet einen der Hauptpfeiler des gesamten Pakets. Uns lagen einerseits der Gesetzentwurf der Regierung vor und andererseits die Gesetzvorschläge von Laurent Mosar und Marie-Josée Frank sowie von Jacques-Yves Henckes. Der Regierungsentwurf ist am weitesten gefasst und trägt u.a. einer EU-Richtlinie Rechnung.

Zentrales Element ist aber, dass der Gesetzestext keinen Unterschied mehr macht, ob die Eltern bei der Geburt der Kinder verheiratet waren oder nicht. Unabhängig vom Zivilstand der Eltern werden nun alle Kinder gleich behandelt. Doch nicht nur die Kinder werden gleich behandelt, auch die Eltern. Unabhängig vom Zivilstand haben sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Das ist ein Riesenfortschritt. Die Arbeiten an diesem Projekt sind so gut wie abgeschlossen.

Im Gesetzvorschlag Mosar-Frank wurde auch die Abstammung behandelt. Wie wollen Sie hier vorgehen?

Die Abgeordneten Mosar und Frank haben mit ihrem Gesetzvorschlag hinsichtlich der Abstammung sehr gute Vorarbeit geleistet. Daneben arbeitet die Regierung im Augenblick einen Gesetzentwurf aus, der einerseits detaillierter sein wird und andererseits die neusten Entwicklungen, wie etwa die Reform des Familienrechts in Frankreich berücksichtigen soll. Der Text wird voraussichtlich im Januar vorliegen. Das Prinzip wird wiederum das gleiche sein wie beim Sorgerecht. Kinder und Eltern werden unabhängig von dem jeweiligen Zivilstand gleich behandelt.

Der Unterausschuss beschäftigt sich auch mit dem Thema Schlichtung ...

Zum Thema Schlichtung lag ein Gesetzvorschlag von Lydie Err vor. Die Regierung will aber nun ein eigenes Gesetzprojekt verfassen. Insgesamt ist es wichtig, dass das Prinzip der zivilrechtlichen Schlichtung als Alternative für die Konfliktregelung zurückbehalten wird. Und wenn das Grundprinzip einmal im luxemburgischen Recht verankert ist, wird die Schlichtung auch Auswirkungen auf das Scheidungsrecht haben. Um eine möglichst „konfliktfreie“ Scheidung zu ermöglichen, soll es dem Richter in Zukunft möglich sein, den beiden Parteien die Schlichtung nahezulegen. Nur wenn die Situation wirklich verfahren ist, soll der Richter als oberste Instanz richten. Aufzwingen kann er das Schlichtungsverfahren allerdings nicht.

Wie sieht es denn nun mit dem eigentlichen Scheidungsgesetz aus? Weshalb kamen die Arbeiten solange nicht vom Fleck?

Justizminister Frieden hat in der Tat seinen Gesetzentwurf bereits im Mai 2003 eingebracht. Der Text war sehr fortschrittlich. Er basiert auf dem Zerrüttungsprinzip anstatt auf dem Prinzip des Fehlverhaltens. Seither haben zahlreiche EU-Länder ihre Scheidungsgesetze überarbeitet. Sogar Länder mit einem eher konservativen Familienrecht wie etwa Spanien oder Italien, aber auch Belgien und die Niederlande haben das Schuldprinzip gestrichen. Der Vorteil beim Zerrüttungsprinzip ist, dass statt subjektiver Einschätzungen nun objektive Kriterien eine Rolle spielen.

Doch zurück zum Gesetzentwurf von 2003. Auch wenn der Text sowohl von der Form als auch vom Inhalt her sehr modern war, so musste er doch überarbeitet werden. Einerseits hatte der Staatsrat in seinem Gutachten mehrfach Einspruch erhoben. Diesen Oppositions formelles wollten wir Rechnung tragen. Andererseits wollten wir auch die Problematik des Splitting berücksichtigt wissen. Es ist nun angedacht, dass im Fall einer Scheidung bei der Auflösung der gemeinsamen Güter, die Partei, die nicht berufstätig war, einen bestimmten Geldbetrag erhält, mit dem sie ihre Rechte in der Rentenversorgung zurückkaufen muss.

Es ist nämlich nur logisch, wenn beispielsweise nicht nur der Erlös aus der gemeinsamen Wohnung aufgeteilt wird, sondern wenn der eine Partner auch an den Rentenansprüchen teilhaben kann. Wenn es nicht zur Scheidung gekommen wäre, hätte er ja auch davon profitiert. Dies soll nun im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben werden.

Wie geht es nun weiter?

Beim Scheidungsgesetz arbeiten wir zurzeit an den Änderungsanträgen. Die großen Prinzipien stehen. Im Januar reichen wir den Text dann an die Justizkommission weiter. Die Arbeiten am Gesetzentwurf zum Sorgerecht, zur Schlichtung und zur Abstammung haben wir soweit abgeschlossen. Ich bin, was das Timing anbelangt, sehr zuversichtlich. Wenn alles glatt läuft, wird das gesamte Reformpaket noch vor den Wahlen die parlamentarischen Hürden nehmen.

http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/05038/reform-in-sicht.php

 

 

 


 

 

 


 

 

“Arabisches Modell”: Kinder sind im Trennungsfall  die ersten neun Jahre bei der Mutter, die zweiten neun Jahre beim Vater

Israel: Das Sorgerecht nach einer Trennung hat die Mutter

Kamerun: Mutter und Vater, egal ob verheiratet oder nicht, haben generell das Gemeinsame Sorgerecht

Frankreich: Das Gemeinsame Sorgerecht gilt für Väter und Mütter, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht.

 

 

 


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