Staatsanwaltschaft der DDR


 

 

 

Hans-Dieter Brüheim

Staatsanwalt in der DDR

in: Mysteriöse Kriminalfälle in der DDR (2017)

https://www.ofdb.de/personen/Hans-Dieter+Br%C3%BCheim/

https://www.ofdb.de/film/312108,Mysteri%C3%B6se-Kriminalf%C3%A4lle-der-DDR/rollengalerie/

 

 

 


 

 

 

Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig

Pressemitteilung

Berlin, den 30.09.2011

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. August 2011 (S 14 RA 2111/02 W05):

Die Begrenzung der Rente eines Staatsanwaltes der DDR-Generalstaatsanwaltschaft auf DDR-Durchschnittswerte ist durch Gesetz und Verfassung gedeckt. Ebenso wie bei DDR-Ministern ist auch bei Staatsanwälten der DDR-Generalstaatsanwaltschaft davon auszugehen, dass ihnen ein Teil des Arbeitslohns nicht aufgrund ihrer Leistung, sondern als Prämie für Systemtreue gezahlt worden ist. Es ist nicht zu beanstanden, wenn gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG der überhöhte Arbeitslohn bestimmter Personengruppen, die typischerweise einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der DDR geleistet haben, nicht in vollem Umfang bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.

Auch 21 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die DDR-Vergangenheit Gegenstand vieler Prozesse am Sozialgericht Berlin. Politische Gefangene und Dopingopfer fordern Entschädigungen für bleibende Gesundheitsschäden. Ältere Menschen streiten um die Höhe ihrer Rente. Oft geht es dabei nicht nur um Geld - Die Kläger kämpfen auch um die Anerkennung ihrer Lebensleistung. Selbst Mitglieder der DDR-Polit-Prominenz prozessierten vor dem Sozialgericht Berlin, so zum Beispiel Markus Wolf, dem im Zusammenhang mit seiner Stasi-Tätigkeit wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit die Entschädigungsrente für Kämpfer gegen den Faschismus entzogen worden war (vgl. hierzu auch Pressemitteilung LSG Berlin-Brandenburg vom 15.8.11)(Externer Link)

Der Kläger war von 1963 bis zum 2. Oktober 1990 als Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR tätig und gehörte von 1971 bis 1990 der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates an. Bei der Rentenberechnung berücksichtigte die Deutsche Rentenversicherung Bund für 1978 bis 1990 nicht seinen tatsächlichen Arbeitsverdienst, sondern begrenzte diesen auf das Einkommen eines durchschnittlichen DDR-Bürgers.

Die zugrunde liegenden Gesetze hält der Kläger für „Rentenstrafrecht“. Sie seien verfassungs- und menschenrechtswidrig. Mit seiner Klage begehrt er vor allem eine höhere Rente unter Berechnung nach der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze.

Die 14. Kammer des Sozialgerichts (besetzt mit einer Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern) wies die Klage ab. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei für Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft eine besondere Rentenberechnung nach dem Durchschnittsverdienst vorgesehen. Von der Begrenzung seien nach dem Willen des Gesetzgebers Beschäftigte im Parteiapparat der SED, in der Regierung und im Staatsapparat erfasst, weil diese Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung gewesen seien bzw. Weisungsbefugnisse gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit gehabt hätten. Ob der Kläger selbst konkret eine Weisungsbefugnis gegenüber dem MfS gehabt habe, könne dahingestellt bleiben, denn er habe jedenfalls dem hierarchischen Überbau der Staatsanwaltschaft angehört.

Der zugrunde liegende § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG sei auch verfassungsgemäß. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Parallelvorschrift für Minister (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AAÜG) seien auch auf den vorliegenden Fall übertragbar. Danach sei der Gesetzgeber gegenüber spezifisch eingegrenzten Gruppen im Blick auf deren allgemeine privilegierte Sonderstellung in der DDR zu Rentenkürzungen berechtigt, ohne langwierige Ermittlungen zu deren Beschäftigungs-, Qualifikations- und Einkommensstruktur anstellen zu müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Juli 2010 – 1 BvL 9/06 – dort auch ein ausführlicher Überblick über die Rechtsentwicklung).(Externer Link)Bereits die 1900 frei gewählte DDR-Volkskammer und der Einigungsvertrag hatten bei der Rentenberechung eine Begrenzung überhöhter Arbeitsentgelte vorgesehen.

§ 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) lautet:

Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem …, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde als Staatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, ist den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst höchstens der jeweilige Betrag der Anlage 5 zugrunde zu legen.

Andere Personengruppen, die der gleichen Begrenzung unterliegen, sind gemäß § 6 Abs. 2 AAÜG z. B. die Mitglieder des Politbüros der SED, die ersten und zweiten Sekretäre der SED-Bezirks- und Kreisleitungen und die stimmberechtigten Mitglieder von Staats- und Ministerrat.

Anlage 5 zum AAÜG benennt für den Zeitraum 1950 bis 30. Juni 1990 für jedes Jahr den Betrag, der dem jeweiligen DDR-Durchschnittseinkommen entsprach. Für 1950 waren dies z. B. 3.183 Mark, für 1978 9.073 Mark und für 1987 11.591 Mark.

Der tatsächliche Verdienst des Klägers betrug rund das Dreifache dieser Werte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Beteiligten mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.

Der Volltext der Entscheidung ist noch nicht verfügbar.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20110930.0730.360622.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun kann man ja sicher darüber streiten, ob der hier klagende Ex-DDR-Staatsanwalt ein guter Mensch war oder ein staatstragender Bürokrat. Doch der Eifer, mit dem die (westdeutsche) Justiz hier mit dem Mittel des Rentenstrafrechtes arbeitet, verwundert dann doch sehr. Aber man weiß ja woher diese Mentalität kommt, galt es doch in Westdeutschland nach 1945 die NS-Täter mit ungekürzten Beamtenpensionen zu versorgen.

Doch auch die westdeutschen Richter bis hinauf in die beiden Bundesgerichte, die in den 70er, 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts tausendfach juristische Beihilfe zur Entfremdung und Entsorgung nichtverheirateter Väter und ihre Kinder geleistet haben, beziehen natürlich ungekürzte Rentenbezüge. Bei so einer Doppelmoral wird uns einfach ganz übel.

 

 


 

 

 

Max Berger

Max Berger (* 11. Juli 1893 in Freiwaldau, Schlesien; 25. Mai 1970) war von 1956 bis 1958 Militäroberstaatsanwalt der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR.

Leben

Berger, Sohn eines Kartonagenschneiders, trat als 14-Jähriger der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) bei und wurde 1912 SPD-Mitglied. Von 1915 bis 1918 kämpfte er im Ersten Weltkrieg. Von 1920 bis 1923 war er als Rechtsvertreter im Berliner Mieterverein Königstor“ tätig, dessen Vorsitzender er 1926 wurde. 1924 trat Berger aus der SPD aus und wechselte 1926 in die KPD. Von 1925 bis 1933 betrieb er eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. 1932/33 war Berger zudem Leiter der juristischen Abteilung der Kampfgemeinschaft für Rote Sporteinheiten“.

Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten und dem Verbot der KPD unterstützte Berger die Partei auch in der Illegalität. Bis 1934 war er für die KPD in Niederschlesien tätig. Am 30. Januar 1936 wurde Berger von der Gestapo verhaftet und am 26. Januar 1937 wegen Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 32 Monaten Zuchthaus verurteilt, die er absaß. Von 1939 bis Kriegsende war Berger als Kartonagenarbeiter und Hilfskontrolleur tätig.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beteiligte sich Berger am Wiederaufbau der KPD in Berlin und wurde auf Befehl der sowjetischen Kommandantur Staatsanwalt in Berlin-Prenzlauer Berg. Im Oktober 1945 wurde ihm gekündigt. Begründung des damaligen Vorgesetzten Bergers, des Generalstaatsanwaltes Wilhelm Kühnast, war mangelnde akademische Bildung“ Bergers. Berger protestierte bei den sowjetischen Besatzungstruppen gegen die Entscheidung und wurde von diesen als Staatsanwalt in Berlin-Mitte eingesetzt.

1946 trat Berger in die SED ein und wurde im November 1948 Sektorenstaatsanwalt für den sowjetischen Sektor Berlins und im Februar 1949 Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin. Ab Juli 1950 war Berger Oberstaatsanwalt von Ostberlin. 1950 ging Berger zur Deutschen Volkspolizei, später Kasernierte Volkspolizei, ab 1956 zur NVA. Ab 1. März 1953 war Berger mit der Bildung der Staatsanwaltschaft im Militär der DDR beauftragt. Er wurde Oberstaatsanwalt der Volkspolizei im Ministerium des Inneren. 1956 wurde er Chef der Verwaltung der Militäroberstaatsanwaltschaft im Ministerium für Nationale Verteidigung und erster Militäroberstaatsanwalt der DDR. Bis 1957 war ihm ein sowjetischer Militärberater beigeordnet. Am 30. September 1958 ging Berger in den Ruhestand. Bis zu seinem Tod 1970 war er Mitarbeiter beim Nationalrat der Nationalen Front (NF) der DDR.

Ehrungen

1954 Vaterländischer Verdienstorden

Literatur

Andreas Herbst: Max Berger. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 1.

Roger Engelmann, Clemens Vollnhals (Hrsg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staatssicherheit in der DDR. Ch. Links Verlag, Berlin (Google Books).

http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Berger

 

 


 

 

 

Albert Wilkening

Anleitung: Neutraler Standpunkt Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite im Abschnitt Es ist sicher kein Zufall, dass seine Tätigkeit als sehr aktiver Mitläufer des NS-Regimes hier fehlt(e)“. Weitere Informationen erhältst du hier.

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Albert Wilkening (* 5. Februar 1909 in Wittenberg; 24. Juli 1990 in Stahnsdorf) hatte leitende Positionen in der DEFA inne und war Hochschullehrer.

Leben

Der Sohn des Apothekers Friedrich Wilkening und dessen Frau Clara, geborene Schellhorn, wuchs ab 1914 in Heidelberg auf. Nach dem Abitur studierte er Ingenieurs- und Rechtswissenschaften an der Technischen Hochschule München. 1932 schloss er hier als Diplomingenieur für Elektrotechnik ab, 1934 wurde er in Heidelberg promoviert. Wilkening war seit 1934 Patentingenieur bei der AEG in Berlin und beriet dort seit 1936 den Vorstand bei internationalen Patentfragen. Wilkening war Mitglied der SA im Rang eines SA-Scharführers.[1]

Am 16. Mai 1945 wurde er von der SMAD zum Oberstaatsanwalt im Bezirk Berlin-Treptow ernannt, am 1. Dezember 1945 zum Kommissarischen Leiter der Tobis Filmkunst im Filmatelier von Berlin-Johannisthal. Am 8. August 1946 wurde das Atelier von der neu gegründeten DEFA gepachtet, während Wilkening zum Technischen Direktor der DEFA ernannt wurde.

Im April 1948 avancierte er zum Produktionschef, der für die künstlerische Gestaltung und Technik der Produktion, insbesondere für die Materialbeschaffung zuständig war. Außerdem leitete er das Forschungsinstitut der DEFA.

Am 1. Oktober 1952 wurde er Direktor für Produktion und Technik am Filmstudio Babelsberg. 1956 übernahm er kommissarisch die Gesamtleitung des Filmstudios, die er bis 1961 innehatte. Wilkening, der sich seit 1954 am Aufbau der Deutschen Hochschule für Filmkunst beteiligt hatte, wurde dort 1957 Professor und war bis 1970 Leiter der Fachrichtung Kamera.

1969 wurde er Hauptdirektor am Filmstudio Babelsberg, ein Amt, das er bis zu seiner Pensionierung am 31. Dezember 1976 bekleidete. 1977 folgte seine Ernennung zum Präsidenten des Film- und Fernsehrates der DDR. Überdies war Wilkening Mitglied des Präsidialrates des Kulturbundes, Mitglied der UNESCO-Kommission der DDR, Vizepräsident der UNIATEC (Internationale Union der filmtechnischen Verbände) und Vorstandsmitglied des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR.

Albert Wilkening war eine rare Spezies in der DDR: ein hochgebildeter Bürgerlicher mit kommunistischen Ansichten, eine souveräne Schlüsselfigur, ja fast ein Patriarch. Fast 40 Jahre engagierte er sich für die Defa und ihre Filme. So sprachen denn auch viele Zeitzeugen, Freunde und Weggefährten [auf einer Gedenkveranstaltung anlässlich seines 100. Geburtstages] in den höchsten Tönen von dem Mann, der sie maßgeblich geprägt hatte. Von seinem Humor, seinem Lächeln, seiner Eleganz, von seinem Zuhörenkönnen, ob nun als Technischer Direktor, Produktionschef oder als Hauptdirektor des Spielfilmstudios. Oder einfach als Freund.“[2]

Wilkening veröffentlichte zahlreiche filmtechnische und filmgeschichtliche Artikel, insbesondere in der von ihm 1948 gegründeten Zeitschrift Bild und Ton“, die er als Herausgeber leitete. Er war in zweiter Ehe mit der Pianistin und Rundfunkredakteurin Melitta Bolz verheiratet. Er hatte insgesamt fünf Kinder, von denen besonders Bernd Wilkening als späterer Produktionschef beim DDR-Fernsehen und der Fernsehproduzent Thomas Wilkening bedeutsam wurden. Seine Grabstätte befindet sich auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Wilkening

 

 


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