Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Kleve


 

 

Staatsanwaltschaft Kleve

Ringstr. 13

47533 Kleve

 

Telefon: 02821 / 595-0

Fax: 02821 / 595-200

 

E-Mail: poststelle@sta-kleve.nrw.de

Internet: http://www.sta-kleve.nrw.de

 

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Kleve (01/2016)

Informationsgehalt: miserabel. Nicht einmal der Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve ist aufgeführt.

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Nordrhein-Westfalen eigentlich Steuern, wenn die Nordrhein-Westfälische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.

26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Kleve

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve: Arno Neukirchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.08.2012, ..., 2016) - seit 1981 als Staatsanwalt im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Er war zunächst als Dezernent bei den Staatsanwaltschaften Duisburg und Düsseldorf tätig, bevor er nach mehreren Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im September 1995 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Nach einer Zeit im Innenministerium, bei dem er den damaligen Untersuchungsstab Antikorruption leitete, war er ab Juni 2003 für mehrere Jahre in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums tätig. Im Juli 2006 kehrte er als Abteilungsleiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück. Seit Januar 2010 war er sodann ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 12.12.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.09.1995 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve: Günter Neifer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.06.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt.

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Kleve eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Staatsanwälten und sonstigen Mitarbeitern.

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kleve umfasst den Landgerichtsbezirk Kleve. 

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Johannes Hoppmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 16.11.2004, ..., 2012)

 

 

Roman Hüschen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 27.04.2007, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 19.01.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Krefeld aufgeführt. Namensgleichheit mit: Antje Hüschen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Krefeld (ab 09.11.1994, ..., 2011)

Jürgen Kriegeskorte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 04.01.1979, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 04.01.1979 als Staatsanwalt bei der Staatsanwalt Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984, 1986, 1988, 1994 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwalt Kleve aufgeführt. No Name - Fridolin der freche Dachs - zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1

Heinz Joachim Moser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab , ..., 1984, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 02.07.1979 als Staatsanwalt im Richterverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1984, 1994 und 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwalt Kleve aufgeführt.

Günter Neifer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.06.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt.

Arno Neukirchen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.08.2012, ..., 2016) - seit 1981 als Staatsanwalt im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Er war zunächst als Dezernent bei den Staatsanwaltschaften Duisburg und Düsseldorf tätig, bevor er nach mehreren Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im September 1995 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Nach einer Zeit im Innenministerium, bei dem er den damaligen Untersuchungsstab Antikorruption leitete, war er ab Juni 2003 für mehrere Jahre in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums tätig. Im Juli 2006 kehrte er als Abteilungsleiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück. Seit Januar 2010 war er sodann ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal. Im Handbuch der Justiz 1994 ab 12.12.1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.09.1995 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.03.2010 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Siehe auch Pressemitteilung unten.

Christian Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.08.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Namensgleichheit mit: Katharina Eva Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 06.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Katarina Eva Skrzypiez ab 01.02.2020  als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Katarina Eva Schmäring ab 06.02.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kleve - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden.

Katharina Eva Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1981) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 06.02.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Katarina Eva Skrzypiez ab 01.02.2020  als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Katarina Eva Schmäring ab 06.02.2015 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Kleve - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Namensgleichheit mit: Christian Schmäring (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1980) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.08.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 31.08.2009 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.08.2013 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt.

 

 

# Barbara Ulmer

# Winfried Niemers

# Hans-Jürgen Siebert

# Volker Tillmann

# Maria-Luise Olfs-Stark

# Achim Bauer

# Gert Schulte

# Martin Körber

# Dietmar Hirneis

# Ralf Trepmann

# Thomas Baumann

# Klaus Jettka

# Guido Schulz

# Marlies Hampel

 

 

Staatsanwalt auf Probe:

Piesniak - Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf (ab , ..., 2010, 2011) - 03.05.2010: abgeordnet als Richter auf Probe an das Amtsgericht Kleve. Amtsgericht Kleve - GVP 01.11.2010. 01.01.2011: abgeordnet an die Staatsanwaltschaft Kleve.

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve 

(ab , ..., 2004)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve tätig:

Peter Aldenhoff  (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.12.2003, ..., 2011) - ab 24.06.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve. 2007, ..., 2011: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Horst Bien (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (ab 01.02.2021, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 23.01.1998 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.09.1997 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.08.2001 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 27.09.2004 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.04.2012 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2021 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. 30.09.2021: "Dr. Christina Wehner ist die neue Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat der 50-jährigen Juristin heute (30.09.) in Düsseldorf die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Frau Dr. Wehner ist Nachfolgerin von Horst Bien, der seit Februar 2021 die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf leitet. " - https://www.justiz.nrw/JM/Presse/PresseJM/2021_09_30_Leiterin_StA_Duisburg/index.php

Friedrich Faber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.07.2004, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 29.06.1998 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt. Namensgleichheit mit: Manuela Faber (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aachen (ab 24.08.2002, ..., 2008) - ab 30.07.2001 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aachen.

Peter Feldhaus (Jg. 1940) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.07.1971, ..., 2002)

Erhard Frisch (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.06.1987, ..., 2002)

Ferdinand Harden (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1956) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg (ab 01.03.2006, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1988 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.01.1989 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.03.2006 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt.

Konrad Iber (geb. 22.03.1942 in Leipzig als Sohn eines Richters) - Vorsitzender Richter am Landgericht Kleve (ab 30.04.1999, ..., 01.04.2007) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 01.02.1978 als Richter am Landgericht Kleve aufgeführt. Ein Jahr lang Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve. Zeitweilig an den Amtsgerichten Kleve, Xanten, Rheinberg und am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 30.04.1999 als Vorsitzender Richter am Landgericht Kleve aufgeführt.

Norbert Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 22.06.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.06.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt.

Klaus Jettka (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Essen (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.05.1989 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bochum aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 13.06.2007 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Essen aufgeführt.

Gerhard Thomas Naumann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Krefeld (ab , ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 04.10.1994 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Krefeld aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Wolfgang Pott (Jg. 1938) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.04.2000, ..., 2002)

Horst Redies (Jg. 1942) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 24.06.1994, ..., 2002)

Reinhard Vogel (Jg. 1942) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve (ab 01.06.1989, ..., 2002)

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

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20. April 2013 | 00.00 Uhr

Amtswechsel: Kleves neuer Chefankläger

Kleve. Mit einem Festakt im Museum Kurhaus hat Arno Neukirchen seinen Vorgänger Horst Bien feierlich als Leiter der Staatsanwaltschaft Kleve abgelöst. ...  

... Damit löst der Oberstaatsanwalt den bisherigen Leiter der Behörde in Kleve, Horst Bien, ab. Bien leitet fortan die Geschicke der Staatsanwaltschaft in Duisburg.

...  

Doch auch mit Arno Neukirchen kommt kein Unbekannter in die Behörde. Neukirchen ist seit 1981 als Staatsanwalt im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Mittlerweile hat sich der Vater dreier Kinder einen Namen als Experte für Wirtschaftsstrafrecht gemacht. So leitete er 2002 die "Task-Force" zur Korruptionsbekämpfung im Innenministerium, ein Jahr später wechselte er in die Strafrechtsabteilung des Justizministeriums, arbeitete unter anderem Fälle wie die Kölner "Müllaffäre" auf, in deren Rahmen Kölner SPD-Politiker wegen Bestechlichkeit zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Sowohl bei der OECD als auch bei Amnesty International vertrat er Deutschland als Experte für Korruptionsbekämpfung.

...  

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kleve/amtswechsel-kleves-neuer-chefanklaeger-aid-1.3343037

 

 


 

 

Walther Müggenburg und Arno Neukirchen Leitende Oberstaatsanwälte in Essen und Kleve

Das Justizministerium teilt mit:

Walther Müggenburg ist zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Essen, Arno Neukirchen zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Kleve ernannt worden. Justizminister Thomas Kutschaty hat beiden Staatsanwälten in Düsseldorf die Ernennungsurkunden ausgehändigt. Walther Müggenburg ist Nachfolger von Marlies Hampel, die Ende Juli in den Ruhestand getreten ist. Arno Neukirchen folgt auf Horst Bien, der seit April die Staatsanwaltschaft Duisburg leitet.

Walther Müggenburg (59) begann seine Laufbahn im staatsanwaltlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen 1986. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bochum tätig, wo er insbesondere Verfahren der Schwerpunktabteilung zur Verfolgung der Wirtschaftskriminalität bearbeitete. Im Mai 1995 wurde er zum Oberstaatsanwalt ernannt, bevor er ab März 1999 für mehrere Jahre als Referatsleiter in die Strafrechtsabteilung des Justizministeriums wechselte. Ab März 2007 war er zunächst ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln. Im Oktober 2009 schließlich wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln ernannt. Als Abteilungsleiter I war er dort insbesondere mit den Personalangelegenheiten des höheren Dienstes befasst und zugleich ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts. Herr Müggenburg ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Kindern.

Arno Neukirchen (60) ist seit 1981 als Staatsanwalt im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Er war zunächst als Dezernent bei den Staatsanwaltschaften Duisburg und Düsseldorf tätig, bevor er nach mehreren Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im September 1995 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Nach einer Zeit im Innenministerium, bei dem er den damaligen Untersuchungsstab Antikorruption leitete, war er ab Juni 2003 für mehrere Jahre in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums tätig. Im Juli 2006 kehrte er als Abteilungsleiter der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zurück. Seit Januar 2010 war er sodann ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts in Wuppertal. Herr Neukirchen ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.

20.08.2012

http://www.nrw.de/landesregierung/walther-mueggenburg-und-arno-neukirchen-leitende-oberstaatsanwaelte-in-essen-und-kleve-13255/

 

 


 

 

Strafanzeige gegen Nitsch: Racheakt ?

VON PETER JANSSEN - zuletzt aktualisiert: 05.06.2009

Kleve (RP) Gegen den Geschäftsführer von Haus Maternus und Betreuungszentrum "Altes Rathaus" GmbH, Christian Nitsch, ist bei der Staatsanwaltschaft Kleve Strafanzeige wegen Veruntreuung von Geldern gestellt worden. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Günter Neifer der Rheinischen Post auf Anfrage. "Ein Verfahren ist hier anhängig. Es gilt zunächst zu klären, ob die Vorwürfe von Substanz sind", sagte Neifer. Die Anschuldigung der Veruntreuung von Geldern wird im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Nitsch als Geschäftsführer erhoben. Laut Anzeige, so Neifer, soll es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. "Es wird geprüft, ob hier eine strafrechtliche Relevanz vorliegt", so der Oberstaatsanwalt.

Christian Nitsch sagte der RP, dass er erst durch den Anruf der Rheinischen Post von der Strafanzeige erfahren habe. "Davon wusste ich nichts. Das entbehrt jeglicher Grundlage. Ich sehe dem recht gelassen und entspannt entgegen." Die Anzeige, so Nitsch, sei von einer ehemaligen Mitarbeiterin erstattet worden. "Wir hatten zwei Termine vor dem Arbeitsgericht, die ich beide gewonnen habe", sagt der Unternehmer. Nitsch vermutet hinter der Anschuldigung einen Racheakt der ehemaligen Mitarbeitern. In der Anzeige wird Nitsch vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Nitschs Anwalt Alexander Frantz hatte gestern Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.

Nitsch engagiert sich öffentlich unter anderem beim Fußballklub VfR Warbeyen und sorgte maßgeblich dafür, dass der B-Ligist den Sprung bis in die Landesliga schaffte. Zudem ist er als Schatzmeister der Kreis-SPD für eine ordentliche Kassenführung verantwortlich.

http://www.rp-online.de/public/article/kleve/716492/Strafanzeige-gegen-Nitsch-Racheakt.html

 

 


 

 

 

 

Gegen Autobahnlärm und Pipeline

Erkrath, 13.03.2009, Susanne ZIMMERMANN

Der Bürgerverein Hochdahl vernetzt sich mit anderen Initiativen. In der Frage des Gewerbegebietes rudert er aber zurück: Man müsse die Linie neu überdenken. Vorsitzender ist Friedrich Faber.

Flüsterasphalt für die Autobahnen und der Kampf gegen die CO-Pipeline nennt Friedrich Faber, Nachfolger von Bärbel Auer an der Spitze des Bürgervereins Hochdahl, als erste Ziele. Der 65-Jährige ist Jurist und ehemaliger Staatsanwalt, zuletzt Leiter der Staatsanwaltschaft Kleve. Und er ist alter Hochdahler, seit 1948 lebt er hier und hat das Werden der Neuen Stadt miterlebt - zum Teil auch mitgestaltet. So sammelte Aber Anfang der 70-er Jahre Unterschriften gegen ein geplantes Autokino zwischen Max-Planck- und Johannesberger Straße. Das Kino kam nicht, heute ist diese Idee nurmehr eine Anekdote. Heute geht es darum, die Autobahnen leiser zu machen - zunächst die A3, denn hier steht ohnehin eine Erneuerung der Fahrbahn an.

Gute Chancen

Faber sieht gute Chancen, dass der Flüsterasphalt kommen wird - der vom Rat beauftragte Gutachter habe festgestellt, dass spätestens 2015 die Autobahn so laut werde, dass der Straßenlastträger ohnehin in den Lärmschutz investieren muss.

Aus juristischer Sicht zeigt sich der Vorsitzende des Bürgervereins Hochdahl auch optimistisch, dass Bayer niemals CO durch die Pipeline wird leiten können. Der Bürgerverein will mit der IG-Erkrath und mit der Initiative gegen Lärm weiter zusammenarbeiten, Faber bietet seinen juristischen Fachverstand an.

In einer anderen Frage deutet sich ein Kurswechsel an. Man werde die Haltung des Vereins zum geplanten Gewerbegebiet an der Schönen Aussicht überprüfen, so Faber. Einige Mitglieder seien nicht einverstanden mit dem Kurs und sähen Vorteile in einem solchen Gewerbegebiet. Ob Gewerbe, und wenn ja, in welchem Umfang - dazu will sich der Bürgerverein Hochdahl jetzt eine Meinung bilden.

Aktuell zählt der Verein 145 Mitglieder. Neben den Politischen Fragen steht der Denkmalschutz ganz oben auf der Prioritätenliste. Ziel ist es, dass der gesamte Bayerpark unter Denkmalschutz steht, nicht nur Teilbereiche, wie bislang geplant. Außerdem sollen die beiden Teiche erneuert werden - sie sind versumpft und in erbärmlichem Zustand.

Kontakte und gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Vereinen - dem Eisenbahnmuseum im Lokschuppen beispielsweise - sollen vertieft werden.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/erkrath/2009/3/13/news-114341507/detail.html

 

 


 

 

 

Bauarbeiter dürfen Bart tragen, Richter und Staatsanwälte dürfen sich die Hosen mit der Kneifzange anziehen.

 

 

29. August 2008

AG Moers - 804 Js 540/06 A, vom 25.08.2008

Unterhaltspflichtverletzung - Zur Beweiserhebung durch die Staatsanwaltschaft

Immer wieder werden insbesondere Väter nicht nur - mit Hilfe staatlicher Willkür - von ihren Kindern getrennt, ...

 ... könnt ihr beispielhaft lesen in dem ihr:

- einerseits die erstinstanzliche Entscheidung des AG Moers (und den einleitenden Brief der Staatsanwaltschaft Moers, die diese Entscheidung mit seinen Gründen versandt hat), und

- andererseits den NRZ - Artikel vom 24.7.2008 sowie die Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 23.7.2008 lest.

 

NRZ 24 Juli 2008

Bauarbeiter dürfen Bart tragen

Moers. Langer Bart, Pferdeschwanz und Tätowierungen laut einem Urteil des Landgerichts Kleve kein Hindernis auf dem Arbeitsmarkt für Bauarbeiter. Das geht aus einer Entscheidung von gestern hervor.

Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob ein 51-jähriger sich durch sein Äußeres bewusst vor einem Job und so um die Unterhaltszahlungen für seine Tochter gedrückt hatte. Dieser Ansicht war das Amtsgericht Moers und hatte den 51-jährigen im April in erster Instanz zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt Das Amtsgericht hatte dem Mann aua der Motorradszene vorgeworfen, mit seinem Äußeren mögliche Arbeitgeber zu verschrecken. Das Landgericht folgte dieser Logik nicht (dpa)

Richter: Pferdeschwanz und Bart kein Hindernis für Baustellen-Job

Mittwoch, 23. Juli 2008 17.23 Uhr

Moers (dpa/Inw) - Langer Bart, Pferdeschwanz und Tätowierungen sind laut einem Urteil des Landgerichts Kleve kein Hindernis auf dem Arbeitsmarkt für Bauarbeiter. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob ein 51- Jähriger sich durch sein Äußeres bewusst vor einem Job und so um die Unterhaltszahlungen für seine Tochter gedrückt hatte.

Dieser Ansicht war das Amtsgericht Moers und hatte den 51-Jährigen im April in erster Instanz zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der arbeitslose Bauarbeiter hatte im Herbst 2007 zwei Monate lang je nur 50 Euro Unterhalt für seine damals 13-jährige Tochter gezahlt. Hätte er Arbeit gehabt, wären knapp 250 Euro fällig gewesen.

Das Amtsgericht hatte dem Mann aus der Motorradszene vorgeworfen, mit seinem Äußeren mögliche Arbeitgeber zu verschrecken. Das Landgericht folgte dieser Logik nicht. «Wenn er einen Versicherungsvertreter-Job bräuchte, hätte er anders aussehen müssen.»

Für eine Arbeit auf der Baustelle gelte das nicht. Das Gericht stellte daraufhin das Strafverfahren ein. Im Gegenzug versprach der Mann, künftig mehr an seine Tochter zu überweisen.

© Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2006 - 2008

Staatsanwaltschaft Kleve

- Zweigstelle Moers -

StA Kleve - Zweigstelle Moers –

47411 Moers

Geschäfts - Nr.:

(- Bitte bei allen Schreiben angeben -)

Datum: 25.08.2008

Betr.:

Strafsache

gegen xxxx,

geb. am xxxxxx

Anlg.: 1 Entscheidung

Sehr geehrter Herr xxxxx,

die Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt wurde, so dass in dem anliegenden Urteil lediglich eine Einzelwertung zum Ausdruck kommt, die durch das LG weder bestätigt noch verworfen wurde.

Somit wird für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Verletzung der Unterhalspflicht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. § 170 StGB.

Gründe:

Der Angeklagte ist geschieden. Aus der Ehe ist die Tochter xxxx hervorgegangen, geboren am xxxx1994. Das Kind wird von der Mutter betreut.

Der Angeklagte hat früher in seinem erlernten Beruf als Autoschlosser und später als selbständiger Fuger gearbeitet. Seit dem Jahr 2004 bezieht er Arbeitslosenunterstützung von nicht mehr als 785,00 EUR.

Der Angeklagte übt eine Nebentätigkeit aus. Er fährt mit einem Kastenwagen zu Baustellen, um diese aufzuräumen. Dabei will er 200,00 EUR monatlich erzielen, die ihm allerdings vom Arbeitsamt angerechnet würden.

Der Angeklagte, der von Familiengericht Moers zu Zahlung von monatlich 247,00 EUR an das Kind verurteilt worden war, hat diese Beträge bis August 2006 gezahlt. Er hat sodann ab Oktober 2006 fortlaufend bis November 2007 monatlich 50,00 EUR gezahlt. Ab März 2008 hat er diese Zahlungen wieder aufgenommen. Nach seinen Angaben habe er zwischenzeitlich Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt und deswegen weniger Geld zur Verfügung gehabt.

Bei gehöriger Anstreckung wäre der Angeklagte in der Lage gewesen, monatlich wenigstens 1147 € netto zu verdienen. Bei einem solchen Einkommen könnte der Angeklagte sowohl seinen eigenen notwendigen Selbstbehalt, sich zu unterhalten, von 900,00 EUR erwirtschaften, als auch den geschuldeten Unterhalt für das Kind zahlen.

Dadurch, dass der Angeklagte nur geringe Teilbeträge gezahlt hat, musste die Mutter des Kindes, die lediglich-700,00 EUR monatlich verdient und die deshalb nicht fähig ist den Barunterhalt für das Kind aufzubringen- gegebenenfalls mit Hilfe staatlicher Einrichtungen - einspringen, um den Unterhalt des Kindes nicht zu gefährden.

Diese Feststellungen beruhen auf den Angaben des Angeklagten, soweit ihnen gefolgt werden konnte.

Der Angeklagte lässt sich wie folgt ein:

Er habe keine feste Anstellung mehr gefunden, bei der es ihm möglich gewesen wäre, mehr zu verdienen. Er leide unter einer Gehstörung. Insoweit verweist er auf einen Bericht des xxxx - Krankenhauses vom xxxxx.

Er habe sich dennoch auch schriftlich um Arbeit bemüht. Die entsprechenden Unterlagen habe er allerdings einem Anwalt gegeben. Es seien auch deutlich weniger als 20 Bewerbungen im Monat gewesen. Im übrigen sei er nicht bereit, seinen Lebenswandel und insbesondere sein äußeres Erscheinungsbild anzupassen, um etwa leichter eine Arbeitsstelle zu bekommen.

Insbesondere sei es ihm unzumutbar, seine langen Haare und seinen Pferdeschwanz zu beseitigen, um so ein „normales" Erscheinungsbild bei der Suche nach Arbeit abzugeben.

Nach diesen Angaben des Angeklagten ist das Gericht überzeugt davon, dass er sich nicht hinreichend um eine Arbeitsstelle bemüht hat. Der Angeklagte ist gesundheitlich nicht so beeinträchtigt, dass er etwa nicht arbeiten könnte. Er behauptet selbst nicht, dass die diagnostizierte Gangstörung ihn an eine Erwerbstätigkeit hindere.

Der Angeklagte ist mit einem Alter von 50 Jahren auch noch nicht so alt, dass eine intensive Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt aussichtslos wäre. Dabei hatte der Angeklagte sich darum zu bemühen, bis zur Grenze des Zumutbaren, also bis zu 48 Stunden in der Woche, zu arbeiten. Bei einer solchen Arbeitszeit würde er bei einem Bruttolohn von weniger als 8,00 EUR unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse 1 und der üblichen Sozialversicherungsbeiträge auf einen Nettolohn von mindestens 1147,00 EUR gelangen können.

Ein solcher Nettolohn ist auch für einen ungelernten und leicht körperlich behinderten Arbeitnehmer ohne weiteres am Markt zu erzielen. Der Tariflohn für Putzfrauen liegt mit 7,87 EUR bereits in dieser Größenordnung.

Die Einlassung des Angeklagten, der meint, in einem äußerlichen Zustand auftreten zu können, der erfahrungsgemäß einen Teil der möglichen Arbeitgeber abschreckt, zeigt, dass er sich in seinem derzeitigen wirtschaftlichen Zustand, der ihm ein ausreichendes Einkommen für sich selbst ermöglicht, bequem eingerichtet hat und es bewusst darauf anlegt, auf den Unterhalt seines minderjährigen Kindes möglichst wenig zu zahlen.

Der Angeklagte hat sich danach der Verletzung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 170 b StGB schuldig gemacht.

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Auf Grund der Hartnäckigkeit seines Verhaltens, wobei er sich auch nicht durch das länger Zeit andauernde Ermittlungsverfahren sonderlich hat beeindrucken lassen, war die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe geboten.

Für den Angeklagten sprach allerdings wiederum, dass wenigstens Teilbeträge auf den Unterhalt gezahlt worden sind. Es reichte deshalb die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus. Die Vollstreckung konnte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Hochachtungsvoll

(Losch)

Justizobersekretärin

 

Mitgeteilt von Michael Knuth

 

 

 


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