Väternotruf informiert zum Thema

Staatsanwaltschaft Mönchengladbach


 

 

Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Rheinbahnstr. 1

41063 Mönchengladbach 

 

Telefon: 02161 / 276-0

Fax: 02161 / 276-696

 

E-Mail: Poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de

Internet: http://www.sta-moenchengladbach.nrw.de

 

 

 

Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (01/2022)

Informationsgehalt: mangelhaft

Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute in Nordrhein-Westfalen eigentlich Steuern, wenn die Nordrhein-Westfälische Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt. 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landgericht Mönchengladbach

 

 

Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft MönchengladbachDr. Martin Kreuels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) -Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 20.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 26.02.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.02.2013 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.03.2017 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Namensgleichheit mit: Felicitas Pitzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Düsseldorf (ab 18.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Felicitas Kreuels ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Felicitas Pitzen ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - 7/10 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Düsseldorf. GVP 15.07.2010: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Jürgen Kreuels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.09.1991 als Richter am Landgericht Mönchengladbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. 

Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach:

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 122 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 

21 Staatsanwältinnen / Staatsanwälte (davon Leitender Oberstaatsanwalt  und 5 Oberstaatsanwälte)

  9 Amtsanwältinnen /Amtsanwälte

10 Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger als Beamtinnen / Beamte des gehobenen Justizdienstes

63 Beamtinnen / Beamte und Beschäftigte des mittleren Justizdienstes

  9 Bedienstete im Wachtmeisterdienst

 

 

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach umfasst den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach.

 

 

Übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft:

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Materialien zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Staatsanwälte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Staatsanwälte: 

Lothar Gathen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.12.1998, ..., 2011) - 2009, ..., 2011: stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Dr. Martin Kreuels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 20.03.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2012 ab 26.02.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.02.2013 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 20.03.2017 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Namensgleichheit mit: Felicitas Pitzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Richterin am Amtsgericht Düsseldorf (ab 18.12.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 22.07.2009 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Felicitas Kreuels ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 unter dem Namen Felicitas Pitzen ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - beurlaubt - aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - 3/5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.12.2012 als Richterin am Amtsgericht Düsseldorf - 7/10 Stelle - aufgeführt. Amtsgericht Düsseldorf. GVP 15.07.2010: Richterin auf Probe. Namensgleichheit mit: Jürgen Kreuels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (ab , ..., 2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 13.09.1991 als Richter am Landgericht Mönchengladbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf aufgeführt. 

Stefan Lingens (Jg. 1965) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab , ..., 2008, 2009) - ab 14.12.2001 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg - siehe Pressemeldung unten

Claudia May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 26.05.2003, ..., 2010) - Namensgleichheit mit: Caroline May (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Essen-Steele / Familiengericht - Abteilung 13 (ab , ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Gelsenkirchen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Hattingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 14.11.2000 als Richterin am Amtsgericht Essen-Steele aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Esteher Zacharias (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 11.11.2011, ..., 2016) -  - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2008 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 11.11.2011 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach - beurlaubt - aufgeführt. 01.05.2010: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt. Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt - GVP 01.01.2011: Richterin auf Probe am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

 

 

 

# Karl-Heinz Rohling

# Richard Bardenberg

# Hartmut Politt

# Volker Daberkow

# Burckhard Grasmeier

# Wilhelm Josef Düngelhoff

# Sabine Wengst

# Reinhard Szymkowiak

# Heinz Peter Schäfer

# Ellen Zimmermann

# Betina Mölleken

# Ina Humberg

# Christiane Ritgens

# Uta Maria Stoy-Schnell

# Claudia Anna Hensen

# Michael Oettli

# Sylke Batke-Anskinewitsch

 

 

 

Amtsanwälte:

 - Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab , ..., 2009)

 

 

Nicht mehr als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach tätig:

Peter Aldenhoff (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.12.2003, ..., 2011) - ab 24.06.1994 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve. 2007, ..., 2011: Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Rainer Böhm (Jg. 1941) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.04.1999, ..., 2002)

Emil Brachthäuser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (ab 16.03.2015, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 09.02.1996 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.06.2004 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.06.2008 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 18.07.2011 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 16.03.2015 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. 2009 kommissarischer Leiter der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Heinrich Franzen (Jg. 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.08.1997, ..., 2009) - "Dem ins Ministerium versetzten Mönchengladbacher Behördenleiter droht ebenfalls ein Disziplinarverfahren, erfuhr dpa aus Justizkreisen. Er soll die Einhaltung der Fristen in seiner Behörde nicht überwacht haben." - siehe Pressemeldung unten.

Hans Adolf Heitmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1944) - Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 01.07.1999, ..., 2004)

Norbert Jansen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1953) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 22.06.2010, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.02.2002 als stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kleve aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 22.06.2010 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt.

Armin Jülicher (Jg. 1943) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 16.06.1981, ..., 2002)

Heinrich Franzen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.08.1997 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.08.1997 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.

Klaus Dieter Litzenburger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 10.09.1979, ..., 2010)

Ralf Möllmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (ab 30.04.2007, ..., 2021) - 2002 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.04.2007 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. 2021: stellvertretender Pressedezernent für Wirtschaftsstrafsachen und Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS NRW) - https://www.sta-duesseldorf.nrw.de/kontakt/pressesprecher/index.php

Karl-Heinz Rohling (Jg. 1937) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab , ..., 1990, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 1978 ab 15.03.1969 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1990 und 2002 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt.

Heinz-Jürgen Vitz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach (ab 30.01.1995, ..., 2010)

Nina Larissa Wacker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (ab , ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Nina Larissa Zech ab 09.10.2000 als Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf - Staatsanwaltschaften - aufgeführt (Staatsanwaltschaft Aachen). Im Handbuch der Justiz 2006 unter dem Namen Nina Larissa Zech ab 10.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Nina Larissa Wacker ab 10.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Nina Larissa Wacker ab 10.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach  - 1/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Nina Larissa Wacker ab 10.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach  - 16/41 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 unter dem Namen Nina Larissa Wacker ab 10.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf - halbe Stelle - aufgeführt.

Dr. Christina Wehner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg (ab 30.09.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 05.05.2004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 30.12.2010 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.05.2015 als Ministerialrätin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 24.10.2018 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 30.09.2021 als Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Duisburg aufgeführt. 30.09.2021: "Dr. Christina Wehner ist die neue Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat der 50-jährigen Juristin heute (30.09.) in Düsseldorf die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Frau Dr. Wehner ist Nachfolgerin von Horst Bien, der seit Februar 2021 die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf leitet. Frau Dr. Wehner begann ihre Laufbahn im staatsanwaltlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000. Ihre erste Planstelle erhielt sie im Mai 2004 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Nach ihrer Erprobung bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde sie dort im Dezember 2010 zur Oberstaatsanwältin ernannt. Von 2012 bis 2018 war sie in der Strafrechtsabteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums der Justiz tätig, zunächst als Referentin und ab April 2014 als Leiterin des Referats für materielles Strafrecht, Staatsschutz, strafrechtliche Nebengesetze und Gnadensachen. Im Mai 2015 wurde sie zur Ministerialrätin ernannt. Nach ihrer Ernennung zur Leitenden Oberstaatsanwältin leitete sie seit November 2018 die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach. " - https://www.justiz.nrw/JM/Presse/PresseJM/2021_09_30_Leiterin_StA_Duisburg/index.php  

 

 

 

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Rechtsanwälte:

 

 

 

 

Sonstige:

 

 


 

 


Eine 25-jährige Erzieherin in Viersen soll für den Tod eines dreijährigen Kita-Kindes verantwortlich sein, das nach einem Atemstillstand im Krankenhaus starb. Außerdem soll sie weitere Kinder misshandelt haben.

07.10.2020

Fünf Monate nach dem mutmaßlichen Mord an einem dreijährigen Kindergartenkind im nordrhein-westfälischen Viersen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Erzieherin erhoben. Der 25-Jährigen werde Mord und neunfache Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach am Mittwoch.

...

Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte am Mittwoch, dass die Anklage gegen die Frau eingegangen sei. Sie sei der Angeschuldigten aber noch nicht zugestellt worden.

https://www.welt.de/vermischtes/article217328936/Viersen-Kita-Erzieherin-wegen-mutmasslichem-Mord-an-Dreijaehriger-angeklagt.html

 

 

 


 

 

 

Keine Hinweise auf Mittäter bei Blutbad von Schwalmtal

Donnerstag, 20. August 2009 14.15 Uhr

Schwalmtal/Düsseldorf (dpa) - Zwei Tage nach dem Blutbad von Schwalmtal in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich die Tat als Alleingang des geständigen 71-jährigen Rentners ab. Es gebe bislang keine Hinweise auf eine Mittäterschaft etwa der Familienangehörigen, sagte Staatsanwalt Stefan Lingens am Donnerstag in Mönchengladbach auf dpa-Anfrage. Zwar seien die Ehefrau und die Tochter des Rentners unmittelbar nach der Tat als Beschuldigte eingestuft und vernommen worden, doch gebe es bislang keine Erkenntnisse, dass sie sich an den Morden, etwa als Helfer- oder Mitwisserinnen, beteiligt hätten.

Beide Frauen waren zur Tatzeit mit dem Rentner in dem Haus, in dem die Schüsse fielen, die drei Menschen töteten und einen Schwerverletzten. Die Frauen hätten bislang vor allem zur Vorgeschichte des Verbrechens ausgesagt und zur Mordtat selbst überwiegend die Aussage verweigert. Gesonderte Ermittlungsverfahren oder gar Haftanträge waren gegen die Familienangehörigen nicht eingeleitet worden. Die 44- jährige Tochter des Rentners hatte noch per Handy aus dem Haus einen Notruf an einen Bekannten abgesetzt, der wiederum die Polizei alarmiert hatte.

Bereits am Mittwoch hatten die Ermittler angekündigt, dass geprüft werde, ob sich die Frauen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht haben. Die Obduktionen der Leichen ergaben allerdings, dass die Schussverletzungen unmittelbar tödlich waren.

Der Rentner stand zur Tatzeit nicht, wie zunächst vermutet, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Das habe eine ärztliche Untersuchung des 71-Jährigen ergeben, sagte ein Polizeisprecher. Die Ärzte hatten den Mann als vernehmungs- und haftfähig eingestuft. Ob er auch verhandlungs- und schuldfähig ist, war dagegen weiterhin unklar. Dies müsse nun ein Gutachter klären, den er bereits beauftragt habe, sagte Staatsanwalt Lingens.

Die Leichen der drei Todesopfer, zwei Rechtsanwälte und ein Gutachter, wurden inzwischen obduziert. Die Männer wurden mit Kopfschüssen und Schüssen in den Rumpf getötet, sagte Lingens. Der Rentner habe auf die Männer sowohl von vorne, als auch von hinten geschossen. Alle drei seien noch am Tatort gestorben. Der 71-Jährige hatte sich nach dem Kugelhagel drei Stunden lang im Haus seiner Tochter verschanzt, bevor er sich Spezialeinheiten der Polizei ergab, die das Haus umstellt hatten.

Anschließend gestand der Rentner das Blutbad. Er habe «ein Zeichen setzen» wollen. Hintergrund sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus seiner Tochter gewesen. Der Bluttat waren jahrelange Scheidungsquerelen der Tochter des Rentners und ein Streit um das Haus vorangegangen.

[Tatort]: Margeritenweg, 41366 Schwalmtal

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_20087/index.php

 

 


 

 

Rentner gesteht Blutbad von Schwalmtal

Ein als psychisch auffällig und aggressiv bekannter Rentner hat das Blutbad von Schwalmtal gestanden. Hintergrund sei der Streit um das zur Zwangsversteigerung anstehende Haus seiner Tochter und deren Ex-Ehemannes gewesen.

Der 71-Jährige hatte am Dienstagnachmittag zwei Rechtsanwälte im Alter von 70 und 38 Jahren sowie einen Gutachter (48) erschossen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Düsseldorf. Ein zweiter Gutachter (50) konnte sich von zwei Kugeln getroffen aus dem Haus retten. Der Bluttat waren jahrelange Scheidungsquerelen der Tochter des Rentners und ein Streit um das Haus vorangegangen.

Gegen den 71-Jährigen, der aus unmittelbarer Nähe zehn Schüsse auf seine Opfer abfeuerte, erließ ein Richter in Mönchengladbach am Mittwoch Haftbefehl wegen dreifachen Mordes und Mordversuchs. Derzeit gilt der 71-Jährige allerdings als verhandlungsunfähig.

Dem Rentner hatte die Zwangsversteigerung des Hauses seiner Tochter und seines Ex-Schwiegersohnes zu lange gedauert. Er habe «ein Zeichen setzen wollen, dass man so mit ihm und seiner Verwandtschaft nicht umgehen kann», berichteten die Ermittler. Er habe die Personen bestrafen wollen, die aus seiner Sicht für das langwierige Verfahren verantwortlich seien. Der Rentner habe ein «sehr deutliches Weltbild über das, was für ihn Recht und Ordnung ist». Er sei nicht Miteigentümer des Hauses, habe es aber mit großem Einsatz für seine Tochter und deren Familie renoviert und umgebaut.

Der Pistolenschütze war bereits als gewalttätig und psychisch auffällig bekannt. Weil er vor drei Jahren Verwandte mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen haben soll, war er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Zu einem Prozess kam es aber nicht, weil dem Rentner Verhandlungsunfähigkeit attestiert worden war.

Zu einem Termin, bei dem der Wert des Hauses geschätzt werden sollte, war der Senior schon am Tag vor der Tat mit einer Pistole und 100 Schuss Munition angereist. Bei dem Treffen am Dienstag habe er noch im engen Hausflur ohne Vorwarnung plötzlich das Feuer eröffnet und das Magazin seiner Waffe leer geschossen.

Um sicherzugehen, dass seine Opfer tatsächlich tot sind, habe er die Waffe nachgeladen und erneut drei Schüsse abgefeuert, berichtete Polizeidirektor Jürgen Schneider. Anschließend habe er die Pistole Kaliber Neun Millimeter im Dachgeschoss des Hauses versteckt und später mit einem weißen Hemd am Fenster des Hauses seine Aufgabe signalisiert.

Nachdem er anfänglich behauptet habe, spontan geschossen zu haben, habe er später eingeräumt, die Tat geplant zu haben. In seiner Vernehmung habe der Mann keine Reue gezeigt: «Er glaubt, damit ein Zeichen gesetzt zu haben.» «Mein Ex-Schwiegervater hat mir mehrfach mit Mord gedroht», zitiert die «Westdeutsche Zeitung» den Ex-Ehemann der Tochter des Täters.

Auch die 69-jährige Ehefrau des Rentners, sein Bruder und die Tochter (44) waren zur Tatzeit im Haus. Die Tochter hatte noch per Handy über einen Bekannten die Polizei alarmiert. Die Opfer seien nach derzeitiger Lage sofort tot gewesen.

Die Tochter und die Ehefrau des Rentners wurden als Beschuldigte vernommen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frauen von dem Plan des Mannes gewusst haben. Nach der Bluttat war die Polizei am Dienstag zunächst von einem Amoklauf ausgegangen und hatte das Haus mit 200 Polizisten weiträumig abgeriegelt. Als sich der Rentner nach drei Stunden ergab, konnte er festgenommen werden. Im Haus stießen Spezialeinheiten dann auf zwei Leichen, nachdem ein Opfer bereits aus dem Flur vor das Haus gefallen und dort von Polizisten geborgen worden war.

19.08.2009

http://www.ad-hoc-news.de/rentner-rentner-gesteht-blutbad-von-schwalmtal--/de/Thema-Des-Tages/20447320

 

 

 


 

 

 

 

Ministerin: Justizpannen sind Einzelfälle

Mittwoch, 19. August 2009 16.21 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Versäumnisse der Justiz in Mönchengladbach sind aus Sicht der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) Einzelfälle. Die dort aufgedeckten «massiven Fehler und jahrelangen Verzögerungen» in Strafverfahren könnten nicht als generelles Versagen der Justiz in Nordrhein-Westfalen dargestellt werden, sagte die Ministerin am Mittwoch im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Die seit 2003 registrierten Verfahrensverzögerungen seien auch nicht durch Personalmangel zustande gekommen, sondern durch «Versagen Einzelner». Von den Schlampereien hatten unter anderem Kinderschänder profitiert.

SPD und Grüne machten die Ministerin hingegen für strukturelle Mängel in der Justiz verantwortlich. Über Jahre seien in Mönchengladbach Akten verschwunden, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Monika Düker. Fortlaufend hätten Gerichte wegen Verschleppungen einen «Strafrabatt für Kinderschänder» aussprechen müssen. «Warum ist das nicht frühzeitig erkannt worden?», fragte die Grüne. «Sie haben als Dienstaufsicht für die 19 Staatsanwaltschaften in NRW komplett versagt», hielt sie Müller-Piepenkötter vor.

Durch die Schlamperei in der Staatsanwaltschaft seien weitere Kinder von Sexualstraftätern missbraucht worden, die wegen der Pannen nicht dingfest gemacht werden konnten, unterstrich der SPD-Abgeordnete Ralf Jäger. Er forderte Müller-Piepenkötter auf, sich deswegen bei den Opfern zu entschuldigen.

Bei dem Fall handelte es sich um einen Sexualverbrecher, der wegen Missbrauchs von Kindern im November 2005 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Noch im Herbst desselben Jahres und im Juni 2006 verging sich der Fußballtrainer erneut an zwei weiteren Mädchen. «Der Angeklagte war nicht in Haft», berichtete Ministerialdirigent Heinz-Leo Holten. Die Verteidigung hatte noch im November 2005 Revision gegen das Urteil eingelegt. Allerdings verschwanden die Akten, und der Mann blieb auf freiem Fuß. Erst Anfang dieses Jahres wurde dies bemerkt.

Müller-Piepenkötter äußerte ihr tiefes Bedauern, dass von den schwerwiegenden Versäumnissen auch Kinder betroffen waren. Der Forderung der SPD nach einer Entschuldigung für die Justizpannen kam sie aber nicht nach.

Gegen eine Justizangestellte der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wird wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt. Gegen eine Staatsanwältin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Über weitere Disziplinarverfahren werde «unverzüglich entschieden», sagte Müller-Piepenkötter. Über das weitere Schicksal des ans Justizministerium abkommandierten Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sei ebenfalls noch zu entscheiden. Die Ergebnisse einer «großen Geschäftsprüfung» der bemängelten Behörde durch den Generalstaatsanwalt Düsseldorf sind voraussichtlich erst zum Jahresende zu erwarten.

[NRW-Landtag]: Platz des Landtags, Düsseldorf

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_20084/index.php

 

 

 


 

 

 

Ermittlungen nach Justiz-Pannen eingeleitet

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Versäumnisse der Justiz in Mönchengladbach haben ein strafrechtliches Nachspiel. Gegen eine Justiz-Angestellte werde wegen Strafvereitelung im Amt ermittelt, teilte das NRW-Justizministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. Sie soll als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft die Bestrafung von Kinderschändern jahrelang verzögert haben.

Gegen eine Staatsanwältin, die den Fall eines mutmaßlichen Kinderschänders zu langsam bearbeitet haben soll, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem ins Ministerium versetzten Mönchengladbacher Behördenleiter droht ebenfalls ein Disziplinarverfahren, erfuhr dpa aus Justizkreisen. Er soll die Einhaltung der Fristen in seiner Behörde nicht überwacht haben.

Ein Bericht des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts Gregor Steinforth und des kommissarischen Behördenleiters Emil Brachthäuser listet zum Teil massive Fehler bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach auf. Dort waren Akten von Kinderschändern verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch bislang die Haft erspart.

Die Ermittlungen gegen die Justiz-Angestellte wird voraussichtlich die Staatsanwaltschaft Krefeld leiten. Der neue kommissarische Behördenleiter in Mönchengladbach ordnete an, dass ab sofort eine Sonderdezernentin Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern untersucht. Zudem soll künftig alle zwei Monate per Computer-Abfrage nach Fristen gefahndet werden, deren Überschreitung droht.

«Der Wechsel an der Mönchengladbacher Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten», erklärte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU).

Mit ihren haltlosen Attacken habe die SPD-Opposition dagegen die Staatsanwaltschaften unter Generalverdacht gestellt und dem Ansehen der Justiz in Nordrhein-Westfalen geschadet. Die SPD hatte den Rücktritt der Ministerin gefordert.

[Staatsanwaltschaft]: Rheinbahnstr. 1, 41063 Mönchengladbach

Donnerstag, 06. August 2009

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_06085/index.php

 

 


 

 

 

Justizministerin Müller-Piepenkötter ordnet Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an

09.07.2009

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat heute (Donnerstag, 09. Juli 2009) Konsequenzen aus der vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgenommenen Entlassung eines mutmaßlichen Sexualstraftäters aus der Untersuchungshaft gezogen.

Der Leiter der für das Ermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wird mit seinem Einverständnis mit sofortiger Wirkung für zunächst drei Monate an das Justizministerium abgeordnet. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Behördenleiters in Mönchengladbach wird ein erfahrener Beamter des Justizministeriums betraut, der zuvor als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf tätig war.

Die dienstrechtlichen Ermittlungen gegen Beamte bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach werden von der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mit Hochdruck fortgesetzt.

Zuvor hatte die Ministerin heute die Spitzen der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften in das Ministerium einbestellt. In der Unterredung verwies sie erneut auf die hohe Bedeutung der zu führenden Haftlisten. Diese Listen müssten gewährleisten, dass der Verfahrensfortgang in Haftsachen mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang steht, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert.

Entscheidend sei eine reibungslose Kommunikation zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, damit rechtzeitig organisatorische Maßnahmen getroffen werden könnten, um vorzeitige Haftentlassungen wegen überlanger Verfahrensdauer zu vermeiden. Dies gelte auf allen Ebenen einschließlich der Amtsgerichte.

http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/09_07_091/index.php

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Prozess: Mutter droht im Jugendamt mit Messer

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 07.07.2009

Mönchengladbach (RP) Den Tag wird die Mitarbeiterin (49) des Mönchengladbacher Jugendamtes wohl nie vergessen: Am 14. Januar stürmte eine junge Frau in ihr Büro, schrie und zog ein großes Fleischermesser aus der Tasche.

Eine Mutter steht vor Gericht. Foto: rpo

 

Während die Angreiferin immer wieder fragte, warum man ihr die Kinder genommen habe, drückte sie die Klinge an Hals und Bauch der Sozialpädagogin. Die körperlichen Verletzungen waren nicht groß, die seelischen Wunden umso mehr. Sieben Wochen war sie nach dem Vorfall krank geschrieben. "Ich war traumatisiert", sagte sie im Gerichtssaal.

Die Angreiferin, eine 26-jährige Mutter von neunjährigen Zwillingen, musste sich gestern wegen zahlreicher Körperverletzungen vor dem Landgericht verantworten. Unter anderem soll sie Polizeibeamte und ihre Eltern angegriffen haben. Zeugen berichteten, dass die junge Frau regelrecht ausgerastet sei. Zwölfmal wurde sie in die Landesklinik eingewiesen. Der Grund ihrer Wutanfälle: "Es hatte immer etwas mit ihren Kindern zu tun", berichtete ein Polizeibeamter, der die junge Mutter von zahlreichen Einsätzen her kannte.

Sie war 16 Jahre alt, als die Zwillinge geboren wurden. Über den damaligen Freund der Angeklagten, dem Vater der Kinder, war die Familie gar nicht glücklich. "Sie hat mit den falschen Leuten verkehrt, und er war der Anführer", sagte der Vater der 22-Jährigen aus. Zunächst sei die junge Mutter sehr liebevoll mit ihren Kindern umgegangen. Doch irgendwann habe sie sich überfordert gefühlt. Von sich aus ging sie zum Jugendamt. "Ich wollte für ein halbes Jahr Hilfe, aber dann haben sie mir die Kinder auch nach drei Jahren nicht wiedergegeben", berichtete sie.

Die Zwillinge kamen zu den Großeltern, weil die Mutter immer wieder mit psychischen Problemen zu tun hatte. Als ihr das Sorgerecht genommen wurde, "war ich so wütend, dass ich mir das Messer nahm. Wenn die Frau meine Kinder nimmt, dann wollte ich ihre Gedärme nehmen", schilderte die Angeklagte, die völlig ruhig wirkte. Gutachter bescheinigten der jungen Frau eine Psychose und eine Persönlichkeitsstörung. Sicher sei sie vermindert schuldfähig, wahrscheinlich sogar schuldunfähig.

So lautete das Urteil Freispruch. Allerdings ordneten die Richter eine Unterbringung in der Psychiatrie an. Seit Januar befindet sich die junge Frau in der Landesklinik Bedburg-Hau. Ihre Behandlung abzubrechen – da waren sich Staatsanwalt, Richter und Gutachter einig – wäre grob fahrlässig. Wie der Verteidiger erklärte, wolle auch seine Mandantin alles daran setzen, irgendwann wieder ein normales Leben zu führen, um für sich ihre Kinder sorgen zu können. Immerhin bescheinigten ihr die Psychologen, dass sie auf einem guten Weg sei.

http://www.rp-online.de/public/article/moenchengladbach/729017/Prozess-Mutter-droht-im-Jugendamt-mit-Messer.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Frauen in die Klapse, Männer in den Knast, diese alte deutsche Bauernregel bewahrheitet sich hier wieder einmal. Kein Wunder, wenn dann in der Kriminalitätsstatistik kaum gewalttätige Frauen auftauchen, denn diese werden in der Regel frei gesprochen. Irgend einen Gutachter findet man bei ausreichender Suche ja immer, der einer Frau bescheinigt schuldunfähig zu sein.

 

 

 


 

 

 

12. Februar 2008 - 00:00 Uhr

Doppelmord-Prozess: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

von Tim In der Smitten

Über drei Monate dauerte der Prozess, am Dienstag gab es die Plädoyers im Verfahren gegen Erol P.

Für die Verteidiger von Erol P., Rainer Pohlen (l.) und Gerd Meister, ist der 39-Jährige kein Mörder. (Foto: IdS)

Mönchengladbach. Nach über drei Monaten Prozessdauer hat es am Dienstag die Plädoyers im Doppelmord Verfahren gegen Erol P. (39) gegeben. Staatsanwalt Stefan Lingens forderte die höchste im deutschen Strafprozess vorstellbare Strafe gegen P., der mit kahl rasiertem Schädel auf der Anklagebank kauerte und ununterbrochen weinte.

„Ich beantrage, Erol P. zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden“, so Lingens.

Der 39-Jährige sei eine Gefahr für seine Familienangehörigen und die Allgemeinheit, sagte der Jurist vor dem Landgericht Mönchengladbach. „Der Angeklagte hat zudem eine charakterliche Neigung zu Wutausbrüchen, sexuellen Straftaten und zur Gewalt“, so Lingens weiter.

Sollte das Gericht dem folgen, bliebe Erol P. bis ins hohe Alter in Haft. Für den Staatsanwalt gab es nicht die geringsten Zweifel, dass Erol P. seine Frau (36) und seine Tochter (18) nach einem Sorgerechtstermin auf offener Straße mit Kopfschüssen getötet hat.

Die Tat komme „einer zweifachen Hinrichtung gleich“ und sei „Ausdruck seines abgrundtiefen Hasses“, sagte der Staatsanwalt. So habe Erol P. seiner am Boden liegenden Frau den Fuß auf die Brust gesetzt und ihr zwei Mal in den Kopf geschossen.

Seiner Tochter habe er von hinten in den Kopf geschossen und der am Boden liegenden jungen Frau dann noch einmal in den Kopf gefeuert. Dabei habe es sich keineswegs um Affekt-Taten gehandelt, wie die Verteidigung während des ganzen Prozesses darzustellen versuchte.

Lediglich den Vorwurf, Erol P. habe versucht, seinen Sohn zu ermorden, ließ der Ankläger fallen. Für ihn steht jedoch fest, dass P. seine Schwägerin vergewaltigt und dabei mit Bissen im Intimbereich schwer verletzt hat.

Verteidigung: „Die Tötung war nicht arglistig.“

Für die Verteidiger Rainer Pohlen und Gerd Meister kommt dagegen nur eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes in Frage. „Da Erol P. seine Familie oft genug bedroht hat, hätte sie mit einem Übergriff rechnen müssen und sei nicht arglos gewesen“, so kalte juristische Schlussfolgerung.

Den Vorwurf der Vergewaltigung seiner Schwägerin sahen die Verteidiger als nicht bewiesen an. Das angebliche Opfer habe vor Gericht eine „typisch südländisch-hysterische Darbietung“ geboten, die nicht glaubwürdig gewesen sei, so Gerd Meister. Die Verteidigung setzt alles daran, die Verurteilung wegen Vergewaltigung zu umgehen, weil daran die mögliche Sicherungsverwahrung hängt.

Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die eine Schwägerin der Getöteten als Nebenklägerin vor Gericht vertritt, reagierte entsetzt. „Damit hat der Kollege den Bogen überspannt. Es gibt gewisse Regeln, an die man sich halten soll. Einen Zeugen, der völlig glaubwürdig hier aussagt, so zu bezeichnen, geht eindeutig zu weit.“

Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst

Ermittlungen in den eigenen Reihen der Justiz verliefen derweil ergebnislos. Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst: Weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag, auf den die Anwältin seiner Frau, Celebi, die Justiz hingewiesen hatte. Bei einem Sorgerechtstermin wurde P. jedoch nicht verhaftet. Minuten später geschah die Tat.

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Doppelmord: Hintergrund und Ablauf

Staatsanwalt Stefan Lingens ist der Ankläger im Mordprozess.

Gewaltschutz: Wie gestern bekannt wurde, hatte Anwältin Gülsen Celebi vor dem Familiengericht am Tat-Tag Gewaltschutz für Rukyie und Derya P. gefordert. Erol P. hätte sich den zwei Frauen dann nicht mehr nähern dürfen. Der Familienrichter sah jedoch keinen Grund für eine sofortigen, derartigen Beschluss.

Ablauf: Nach der Sorgerechtsverhandlung, bei der Erol P. trotz offenen Haftbefehls nicht verhaftet wird, fährt er zur Wohnung seiner Ex-Frau an der Frankenstraße. Dort erschießt er seine Frau und seine Tochter mit gezielten Kopfschüssen. Eine Stunde nach der Tat stellt sich Erol P. der Polizei in Viersen.

http://www.wz-newsline.de/?redid=196917

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was hätte den beiden Frauen ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz genützt? Wahrscheinlich nichts, denn warum sollte sich ein Rasender von einen Stück Papier beeindrucken lassen. Nächstens teilt man noch bedrucktes Papier an Amokläufer aus, in der Hoffnung, dass diese dann zur Ruhe kommen und den nächsten Psychologen aufsuchen. 

 

 

 

 

Mönchengladbach

Doppel-Mord: Polizei erhebt Vorwürfe gegen Justiz

VON PETER KORN, GABI PETERS GERHARD VOOGT UND DIETER WEBER -

zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 07:08

Mönchengladbach (RP) Die Justizpanne, die möglicherweise Ursache für den Doppelmord an der 37-jährigen Türkin und deren Tochter ist, hat NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den Plan gerufen. Sie sicherte am Dienstag zu, dass die Umstände des Doppelmordes mit Hochdruck aufgeklärt würden.

Die zwei Frauen waren auf offener Straße erschossen worden. Foto: Detlef Ilgner

„Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, betonte die Ministerin. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund müsse akribisch und schnell geprüft werden, wem in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorzuwerfen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Krefeld übertragen.

Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht vorausgegangen, bei dem der spätere Todesschütze Erol P. um das Besuchsrecht für seine drei Kinder stritt. Obwohl bei der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Vergewaltigung gegen ihn vorlag und der Richter darüber informiert worden war, konnte der 38-Jährige das Amtsgericht in Mönchengladbach unbehelligt verlassen.

Wenig später erschoss P. seine von ihm getrennt lebende Frau und die gemeinsame Tochter auf offener Straße. „Die Ermittler prüfen nun, ob der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen Justizbedienstete besteht“, sagte ein Sprecher der Justizministerin.

Soviel scheint festzustehen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rief nicht die Polizei, als sie Stunden vor dem Doppelmord die Information bekam, dass P. sich im Familiengericht aufhielt. Der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach räumte gegenüber unserer Redaktion ein, die Information sei bei der Staatsanwaltschaft „tatsächlich steckengeblieben“.

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Doppel-Mord-Polizei-erhebt-Vorwuerfe-gegen-Justiz_aid_417412.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zu der Darstellung in der Rheinischen Post über ein angebliches Versagen der Justiz und zu dem Verhalten der Rechtsanwältin der Mutter, Frau Celebi, gibt es eine Klarstellung des Pressesprechers am Landgericht Mönchengladbach. - Mitteilung vom 14.04.2008 "Doppelmord in MG-Rheydt" - http://www.lg-moenchengladbach.nrw.de/presse/archiv_mitteilungen/index.php

 

 

 


 

 

 

 

Familientragödie

Kindermord am Rosenmontag

© Roland Weihrauch/DPA

Vor der Eingangstür der des Familienwohnhauses legten Nachbarn Blumen und Andenken nieder

Von Frank Gerstenberg, Mönchengladbach

Einen Tag nach dem rätselhaften Tod von zwei Kindern in Mönchengladbach hat die Polizei die Mutter festgenommen. Die Frau soll ihre zweijährige Tochter und ihren achtjährigen Sohn ermordet haben. Der Vater steht unter Schock.

Die zierliche Frau mit den langen schwarzen Haaren scheint sichtlich besorgt, als sie am Rosenmontag gegen Mittag die Polizeiwache in Mönchengladbach-Rheydt betritt: "Meine Schwester hat gedroht, sich und die Kinder umzubringen", berichtet die 34-Jährige. Es war nicht das erste Mal. Seit Tuvik E. (33) nach fast zehn Jahren Ehe seine drei Jahre ältere Frau Karima E. vor rund sechs Monaten verlassen hatte, häuften sich die Drohungen. Jetzt spitzte sich die Situation offenbar zu: Karima hatte angeblich erfahren, dass ihr (Noch)-Ehemann eine neue Freundin hat.

Ihre Schwester versucht am Rosenmontag mehrfach, Karima in ihrer Wohnung an der Myllondonker Straße im Mönchengladbacher Stadtteil Lürrip zu erreichen - vergeblich. Im niederrheinischen Mönchengladbach wird zur gleichen Zeit heftig Karneval gefeiert. Doch an einen Scherz glaubt auf der Polizeiwache in Rheydt niemand. "Da stimmt etwas nicht, ich mache mir Sorgen um die Kinder", gibt die Schwester zu Protokoll. "Die Frau machte einen glaubhaften Eindruck", so Polizeipressesprecher Willy Theveßen.

Polizisten kommen zu spät

Gegen 13.30 Uhr stehen am Rosenmontag zwei Polizeibeamte vor der Wohnung der Familie E., die seit drei Jahren in dem braun geklinkerten Sieben-Familien-Haus wohnt. Karima E. reagiert zunächst nicht. Als die Polizei sich nicht abwimmeln lässt, öffnet sich plötzlich die Tür. Ihre Schwester "spinnt", sagt die 36-jährige gelernte Bürokauffrau, die in Deutschland aufgewachsen ist und bis vor kurzem noch im Qualitäts-Management eines KFZ-Zulieferbetriebes gearbeitet hat. Die Kinder schliefen, es ginge ihnen "gut".

Den Polizisten fällt auf, dass Karima E. einen verwirrten Eindruck macht. Als sie darauf bestehen, die Wohnung betreten zu dürfen, wird die Frau wütend: "Hausfriedensbruch", schimpft sie. Wenige Sekunden später stehen die Polizisten vor der Katastrophe. Im Kinderzimmer liegen die leblosen Yasmina (2) und Souheil (8), der eine Mönchengladbacher Grundschule besuchte. Der Notarzt kann nur noch den Tod feststellen. Die Mutter der Kinder bricht zusammen und wird wegen Suizidgefahr in das Landeskrankenhaus Süchteln gebracht.

"Es besteht nach den bisherigen Ermittlungen kein Zweifel daran, dass die Mutter die Täterin ist", sagt der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Frau soll ihre Kinder "heimtückisch" und aus "niederen Beweggründen" in der Nacht zu Rosenmontag ermordet haben. Entgegen anders lautenden Meldungen hatte das Amtsgericht zunächst keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit der Frau zu zweifeln und erließ daher am späten Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes. Parallel wird die Frau in den kommenden Wochen in der Psychiatrie behandelt. Über das Motiv der Frau und die näheren Umstände des Todes der Kinder hielten sich Polizei und Staatsanwalt noch bedeckt. "Wir wollen keine Einzelheiten veröffentlichen, die nur der Täter wissen kann und die dann vor Gericht nicht mehr verwertbar wären", sagt der Leiter der Mordkommission, Friedhelm Schultz.

Der Vater brach zusammen

Der Vater der beiden Kinder, Tuvik E., der sich über die Karnevalstage im Raum Düsseldorf-Aachen aufhielt, erfuhr erst Montagnachmittag von der Polizei, dass seine beiden Kinder tot sind. "Er ist auf der Wache zusammengebrochen", sagt Polizeipressesprecher Theveßen.

Die Familie E. hat in der Nachbarschaft offensichtlich einen widersprüchlichen Eindruck hinterlassen. Die Vermieterin Maria Boos (46), die im Erdgeschoss des Hauses an der Myllendonkstraße eine Bäckerei betreibt, weiß nur Gutes zu berichten: "Eine adrette Familie. Gestern habe ich die Kinder noch gesehen. Am Nachmittag kamen sie nach Hause, sind dann nach oben in die Wohnung gegangen. An so etwas Furchtbares dachte niemand." Eine andere Nachbarin will weniger positive Beobachtungen gemacht haben: Sie habe die kleine Yasmina vor einigen Tagen ohne Schuhe nur auf Socken auf der Straße aufgelesen. Ihre Mutter sei in einem Jogginganzug schreiend einem Mann hinterhergelaufen.

Fest steht für die Polizei nach den Aussagen der Schwester, dass Karima E. ihren Mann unbedingt zurück haben wollte. Sie sei sogar ohne Einverständnis ihres Mannes zum zweiten Mal schwanger geworden. Sogar mehrerer Schönheits-Operationen habe sie sich unterzogen, nur um Tuvik E. zu halten. Sie stellte laut Polizeiinformationen ihrem Mann nach, suchte bei Freunden und in Kneipen nach ihm und ließ dabei ihre Kinder allein zu Hause. Doch der Ehemann, ein Buchhalter, wollte schon länger nichts mehr von seiner Frau wissen. Auf offener Straße kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen den Eheleuten. Nach einem Tritt ans Schienbein zeigte der Ehemann im Januar seine rabiate (Noch)-Ehefrau wegen Körperverletzung an. Die Drohungen seiner Frau, dass sie sich und die Kinder umbringen wolle, habe er nicht ernst genommen, sagte er bei der Polizei aus.

05.02.2008

www.stern.de/politik/panorama/:Familientrag%F6die-Kindermord-Rosenmontag/610008.html?nv=rss

 

 

 

 

 

12. Februar 2008 - 00:00 Uhr

Doppelmord-Prozess: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

von Tim In der Smitten

Über drei Monate dauerte der Prozess, am Dienstag gab es die Plädoyers im Verfahren gegen Erol P.

Für die Verteidiger von Erol P., Rainer Pohlen (l.) und Gerd Meister, ist der 39-Jährige kein Mörder. (Foto: IdS)

Mönchengladbach. Nach über drei Monaten Prozessdauer hat es am Dienstag die Plädoyers im Doppelmord Verfahren gegen Erol P. (39) gegeben. Staatsanwalt Stefan Lingens forderte die höchste im deutschen Strafprozess vorstellbare Strafe gegen P., der mit kahl rasiertem Schädel auf der Anklagebank kauerte und ununterbrochen weinte.

„Ich beantrage, Erol P. zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden“, so Lingens.

Der 39-Jährige sei eine Gefahr für seine Familienangehörigen und die Allgemeinheit, sagte der Jurist vor dem Landgericht Mönchengladbach. „Der Angeklagte hat zudem eine charakterliche Neigung zu Wutausbrüchen, sexuellen Straftaten und zur Gewalt“, so Lingens weiter.

Sollte das Gericht dem folgen, bliebe Erol P. bis ins hohe Alter in Haft. Für den Staatsanwalt gab es nicht die geringsten Zweifel, dass Erol P. seine Frau (36) und seine Tochter (18) nach einem Sorgerechtstermin auf offener Straße mit Kopfschüssen getötet hat.

Die Tat komme „einer zweifachen Hinrichtung gleich“ und sei „Ausdruck seines abgrundtiefen Hasses“, sagte der Staatsanwalt. So habe Erol P. seiner am Boden liegenden Frau den Fuß auf die Brust gesetzt und ihr zwei Mal in den Kopf geschossen.

Seiner Tochter habe er von hinten in den Kopf geschossen und der am Boden liegenden jungen Frau dann noch einmal in den Kopf gefeuert. Dabei habe es sich keineswegs um Affekt-Taten gehandelt, wie die Verteidigung während des ganzen Prozesses darzustellen versuchte.

Lediglich den Vorwurf, Erol P. habe versucht, seinen Sohn zu ermorden, ließ der Ankläger fallen. Für ihn steht jedoch fest, dass P. seine Schwägerin vergewaltigt und dabei mit Bissen im Intimbereich schwer verletzt hat.

Verteidigung: „Die Tötung war nicht arglistig.“

Für die Verteidiger Rainer Pohlen und Gerd Meister kommt dagegen nur eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes in Frage. „Da Erol P. seine Familie oft genug bedroht hat, hätte sie mit einem Übergriff rechnen müssen und sei nicht arglos gewesen“, so kalte juristische Schlussfolgerung.

Den Vorwurf der Vergewaltigung seiner Schwägerin sahen die Verteidiger als nicht bewiesen an. Das angebliche Opfer habe vor Gericht eine „typisch südländisch-hysterische Darbietung“ geboten, die nicht glaubwürdig gewesen sei, so Gerd Meister. Die Verteidigung setzt alles daran, die Verurteilung wegen Vergewaltigung zu umgehen, weil daran die mögliche Sicherungsverwahrung hängt.

Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die eine Schwägerin der Getöteten als Nebenklägerin vor Gericht vertritt, reagierte entsetzt. „Damit hat der Kollege den Bogen überspannt. Es gibt gewisse Regeln, an die man sich halten soll. Einen Zeugen, der völlig glaubwürdig hier aussagt, so zu bezeichnen, geht eindeutig zu weit.“

Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst

Ermittlungen in den eigenen Reihen der Justiz verliefen derweil ergebnislos. Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst: Weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag, auf den die Anwältin seiner Frau, Celebi, die Justiz hingewiesen hatte. Bei einem Sorgerechtstermin wurde P. jedoch nicht verhaftet. Minuten später geschah die Tat.

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Doppelmord: Hintergrund und Ablauf

Staatsanwalt Stefan Lingens ist der Ankläger im Mordprozess.

Gewaltschutz: Wie gestern bekannt wurde, hatte Anwältin Gülsen Celebi vor dem Familiengericht am Tat-Tag Gewaltschutz für Rukyie und Derya P. gefordert. Erol P. hätte sich den zwei Frauen dann nicht mehr nähern dürfen. Der Familienrichter sah jedoch keinen Grund für eine sofortigen, derartigen Beschluss.

Ablauf: Nach der Sorgerechtsverhandlung, bei der Erol P. trotz offenen Haftbefehls nicht verhaftet wird, fährt er zur Wohnung seiner Ex-Frau an der Frankenstraße. Dort erschießt er seine Frau und seine Tochter mit gezielten Kopfschüssen. Eine Stunde nach der Tat stellt sich Erol P. der Polizei in Viersen.

http://www.wz-newsline.de/?redid=196917

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was hätte den beiden Frauen ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz genützt? Wahrscheinlich nichts, denn warum sollte sich ein Rasender von einen Stück Papier beeindrucken lassen. Nächstens teilt man noch bedrucktes Papier an Amokläufer aus, in der Hoffnung, dass diese dann zur Ruhe kommen und den nächsten Psychologen aufsuchen. 

 

 

 

Mönchengladbach

Doppel-Mord: Polizei erhebt Vorwürfe gegen Justiz

VON PETER KORN, GABI PETERS GERHARD VOOGT UND DIETER WEBER -

zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 07:08

Mönchengladbach (RP) Die Justizpanne, die möglicherweise Ursache für den Doppelmord an der 37-jährigen Türkin und deren Tochter ist, hat NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den Plan gerufen. Sie sicherte am Dienstag zu, dass die Umstände des Doppelmordes mit Hochdruck aufgeklärt würden.

Die zwei Frauen waren auf offener Straße erschossen worden. Foto: Detlef Ilgner

„Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, betonte die Ministerin. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund müsse akribisch und schnell geprüft werden, wem in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorzuwerfen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Krefeld übertragen.

Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht vorausgegangen, bei dem der spätere Todesschütze Erol P. um das Besuchsrecht für seine drei Kinder stritt. Obwohl bei der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Vergewaltigung gegen ihn vorlag und der Richter darüber informiert worden war, konnte der 38-Jährige das Amtsgericht in Mönchengladbach unbehelligt verlassen.

Wenig später erschoss P. seine von ihm getrennt lebende Frau und die gemeinsame Tochter auf offener Straße. „Die Ermittler prüfen nun, ob der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen Justizbedienstete besteht“, sagte ein Sprecher der Justizministerin.

Soviel scheint festzustehen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rief nicht die Polizei, als sie Stunden vor dem Doppelmord die Information bekam, dass P. sich im Familiengericht aufhielt. Der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach räumte gegenüber unserer Redaktion ein, die Information sei bei der Staatsanwaltschaft „tatsächlich steckengeblieben“.

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Doppel-Mord-Polizei-erhebt-Vorwuerfe-gegen-Justiz_aid_417412.html

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?

Bei dem brutalen Mord an zwei Kindern in Mönchengladbach steht für die Polizei fest: Die Mutter ist die Täterin. Aber hätte das Drama vielleicht verhindert werden können? Was wusste das Jugendamt über die Zustände in der Familie?

Blumen, Kerzen und Briefe liegen am Dienstag in Moenchengladbach vor dem Haus, in dem am Montag zwei Kinderleichen entdeckt wurden. - Foto: ddp

MÖNCHENGLADBACH - "Für uns besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Mutter die beiden Kinder umgebracht hat", erklärte der Leiter der zuständigen Mordkommission, Friedhelm Schultz. Die Tante der toten Kinder hatte sich am Rosenmontag bei der Polizei gemeldet und erklärt, sie habe Angst, dass die 36-jährige Mutter sich und den Kleinen etwas antun könnte.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, die 36-jährige Hausfrau habe die Trennung von ihrem Ehemann nicht verkraftet und ihre beiden Kinder umgebracht. Das Paar lebt seit Monaten getrennt, sie wollte ihn immer wieder zurückgewinnen: "Unter anderem hat sie Schönheitsoperationen machen lassen, um attraktiver zu wirken." Als letztes Druckmittel habe sie damit gedroht, sich und den Kindern etwas anzutun. "Im Familienkreis hat das aber wohl keiner richtig ernst genommen."

Inzwischen sei die Frau in die Psychiatrie nach Viersen eingewiesen worden. "Sie macht einen eigenartigen Eindruck, geprägt von starken Stimmungsschwankungen. Zudem scheint sie suizidgefährdet", erklärte Friedhelm Schultz.

Schuldfähigkeit der Mutter wird in Frage gestellt

Unklar ist, was das Jugendamt der Stadt Mönchengladbach über die Situation in der Familie wusste. Laut Polizei war das Jugendamt in der Wohnung bereits vorstellig geworden, genauere Angaben konnten die Ermittler dazu noch nicht machen. Für eine Stellungnahme war von Seiten der Stadt niemand zu erreichen.

Die Mutter muss unter dem Verdacht des zweifachen Mordes angesichts ihres psychisch labilen Zustandes vorerst in der Psychiatrie bleiben und dort behandelt werden. "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Der Ehemann der Frau wurde von der Polizei über den Tod seiner Kinder informiert. Der aus Düsseldorf stammende Buchhalter erlitt den Angaben zufolge einen Zusammenbruch.

05.02.2008

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindermord;art1117,2470633

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Machte Trennungsschmerz Mutter zur Mörderin?", titelt der Berliner Tagesspiegel, grad so, als ob es nicht die Mutter selbst gewesen wäre, die die beiden Kinder tötete, sondern der "Trennungsschmerz". Nun ist ein Trennungsschmerz keine Person, die man wegen Mordes anklagen könnte. Wenn es aber der "Trennungsschmerz" war, der die beiden Kinder tötete, dann muss man die Mutter natürlich freisprechen, denn sie hat die Kinder ja nicht umgebracht, sondern der "Trennungsschmerz". 

Der zuständige Oberstaatsanwalt Lothar Gathen deutet es ja schon an: "Ihre Schuldfähigkeit ist in Frage gestellt", sagt er laut Zeitungsbericht. Genau so ist es auch, denn nicht die Mutter hat die Kinder umgebracht, sondern der Trennungsschmerz. Wer das anders sieht, gehört ins Gefängnis bei verschärften Arrest

Denkbar wäre es dann höchstens noch, die Mutter wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen, denn sie hat ja schließlich den Befehl des "Trennungsschmerzes" ausgeführt. Der "Trennungsschmerz" selbst ist aber unschuldig, denn er ist ja keine juristische Person, kann also nicht angeklagt werden.

So wäre wieder einmal alles in Ordnung. Gute Mutter, die große Sorgen hat, tötet im Auftrag des "Trennungsschmerzes" zwei Kinder. Wir meinen, die Frau hat das Bundesverdienstkreuz verdient oder sollte Leiterin des Frauenhauses Mönchengladbach werden, eine Stelle als Aufseherin im KZ Ravensbrück kann sie ja nicht mehr bekommen, da dort nur noch ein Museum eingerichtet ist, dass an den Tod von Tausenden von Frauen, Kindern und Jugendlichen erinnern.

 

 

 

Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit (früher auch Zurechnungsunfähigkeit genannt) ist der wichtigste Schuldausschließungsgrund, den das Strafgesetzbuch kennt. Das deutsche Strafrecht beruht in Übereinstimmung mit dem Menschenbild des Grundgesetzes auf dem Schuld- und Verantwortungsprinzip. Wer ohne Schuld handelt kann deshalb nicht bestraft werden („nulla poena sine culpa“). Im deutschen Strafgesetzbuch wird die Schuldunfähigkeit in den §§ 19, 20 und 21 geregelt. Schuldunfähigkeit ist nicht mit Deliktsunfähigkeit aus dem Zivilrecht gleichzusetzen, obwohl häufig beide Voraussetzungen vorliegen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Ein bei Staatsanwälten und Strafrichtern beliebter Trick, tötende Mütter vor dem Strafrecht zu bewahren ist die Behauptung einer sogenannten Schuldunfähigkeit im Tatzeitraum. Nur, im Tatzeitraum war gar kein Staatsanwalt oder Richter anwesend, sonst wäre die Tat sicher auch nicht passiert. Woher will der Staatsanwalt oder Richter dann aber wissen, dass die tötende Mutter im Tatzeitraum schuldunfähig war? Für dieses astrologische Wunderwerk benötigt die Justiz einen sogenannten Sachverständigen. Sachverständige sind Menschen, die von sich behaupten, sie könnten in die Vergangenheit sehen, wie es da wirklich war. "Sachverständige" sind also Hellseher, die in unserem wissenschaftsgläubigen Zeitalter in die Kristallkugel blicken und dabei nach hinten schauen. Während sie so in die Vergangenheit schauen, erblicken sie mit ihrem astrologischen Blick die Schuldunfähigkeit der Mutter und schon am nächsten Tag teilen sie das dem Staatsanwalt mit, der auf diese Nachricht schon hoffnungsvoll gewartet hat, denn nun kann er weitere Ermittlungen einstellen und braucht keine Anklage erheben. Das spart der Justiz Zeit und ein schlechtes Gewissen, denn schließlich will man einer tötenden Mutter nicht zu nahe treten, denn sie ist ja schon genug bestraft, dass ihr Kind nun tot ist und sie an diesem ihre Neurose nicht mehr abarbeiten kann.

 

 

 

 

Familientragödie

Kindermord am Rosenmontag

© Roland Weihrauch/DPA

Vor der Eingangstür der des Familienwohnhauses legten Nachbarn Blumen und Andenken nieder

Von Frank Gerstenberg, Mönchengladbach

Einen Tag nach dem rätselhaften Tod von zwei Kindern in Mönchengladbach hat die Polizei die Mutter festgenommen. Die Frau soll ihre zweijährige Tochter und ihren achtjährigen Sohn ermordet haben. Der Vater steht unter Schock.

Die zierliche Frau mit den langen schwarzen Haaren scheint sichtlich besorgt, als sie am Rosenmontag gegen Mittag die Polizeiwache in Mönchengladbach-Rheydt betritt: "Meine Schwester hat gedroht, sich und die Kinder umzubringen", berichtet die 34-Jährige. Es war nicht das erste Mal. Seit Tuvik E. (33) nach fast zehn Jahren Ehe seine drei Jahre ältere Frau Karima E. vor rund sechs Monaten verlassen hatte, häuften sich die Drohungen. Jetzt spitzte sich die Situation offenbar zu: Karima hatte angeblich erfahren, dass ihr (Noch)-Ehemann eine neue Freundin hat.

Ihre Schwester versucht am Rosenmontag mehrfach, Karima in ihrer Wohnung an der Myllondonker Straße im Mönchengladbacher Stadtteil Lürrip zu erreichen - vergeblich. Im niederrheinischen Mönchengladbach wird zur gleichen Zeit heftig Karneval gefeiert. Doch an einen Scherz glaubt auf der Polizeiwache in Rheydt niemand. "Da stimmt etwas nicht, ich mache mir Sorgen um die Kinder", gibt die Schwester zu Protokoll. "Die Frau machte einen glaubhaften Eindruck", so Polizeipressesprecher Willy Theveßen.

Polizisten kommen zu spät

Gegen 13.30 Uhr stehen am Rosenmontag zwei Polizeibeamte vor der Wohnung der Familie E., die seit drei Jahren in dem braun geklinkerten Sieben-Familien-Haus wohnt. Karima E. reagiert zunächst nicht. Als die Polizei sich nicht abwimmeln lässt, öffnet sich plötzlich die Tür. Ihre Schwester "spinnt", sagt die 36-jährige gelernte Bürokauffrau, die in Deutschland aufgewachsen ist und bis vor kurzem noch im Qualitäts-Management eines KFZ-Zulieferbetriebes gearbeitet hat. Die Kinder schliefen, es ginge ihnen "gut".

Den Polizisten fällt auf, dass Karima E. einen verwirrten Eindruck macht. Als sie darauf bestehen, die Wohnung betreten zu dürfen, wird die Frau wütend: "Hausfriedensbruch", schimpft sie. Wenige Sekunden später stehen die Polizisten vor der Katastrophe. Im Kinderzimmer liegen die leblosen Yasmina (2) und Souheil (8), der eine Mönchengladbacher Grundschule besuchte. Der Notarzt kann nur noch den Tod feststellen. Die Mutter der Kinder bricht zusammen und wird wegen Suizidgefahr in das Landeskrankenhaus Süchteln gebracht.

"Es besteht nach den bisherigen Ermittlungen kein Zweifel daran, dass die Mutter die Täterin ist", sagt der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Frau soll ihre Kinder "heimtückisch" und aus "niederen Beweggründen" in der Nacht zu Rosenmontag ermordet haben. Entgegen anders lautenden Meldungen hatte das Amtsgericht zunächst keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit der Frau zu zweifeln und erließ daher am späten Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen Mordes. Parallel wird die Frau in den kommenden Wochen in der Psychiatrie behandelt. Über das Motiv der Frau und die näheren Umstände des Todes der Kinder hielten sich Polizei und Staatsanwalt noch bedeckt. "Wir wollen keine Einzelheiten veröffentlichen, die nur der Täter wissen kann und die dann vor Gericht nicht mehr verwertbar wären", sagt der Leiter der Mordkommission, Friedhelm Schultz.

Der Vater brach zusammen

Der Vater der beiden Kinder, Tuvik E., der sich über die Karnevalstage im Raum Düsseldorf-Aachen aufhielt, erfuhr erst Montagnachmittag von der Polizei, dass seine beiden Kinder tot sind. "Er ist auf der Wache zusammengebrochen", sagt Polizeipressesprecher Theveßen.

Die Familie E. hat in der Nachbarschaft offensichtlich einen widersprüchlichen Eindruck hinterlassen. Die Vermieterin Maria Boos (46), die im Erdgeschoss des Hauses an der Myllendonkstraße eine Bäckerei betreibt, weiß nur Gutes zu berichten: "Eine adrette Familie. Gestern habe ich die Kinder noch gesehen. Am Nachmittag kamen sie nach Hause, sind dann nach oben in die Wohnung gegangen. An so etwas Furchtbares dachte niemand." Eine andere Nachbarin will weniger positive Beobachtungen gemacht haben: Sie habe die kleine Yasmina vor einigen Tagen ohne Schuhe nur auf Socken auf der Straße aufgelesen. Ihre Mutter sei in einem Jogginganzug schreiend einem Mann hinterhergelaufen.

Fest steht für die Polizei nach den Aussagen der Schwester, dass Karima E. ihren Mann unbedingt zurück haben wollte. Sie sei sogar ohne Einverständnis ihres Mannes zum zweiten Mal schwanger geworden. Sogar mehrerer Schönheits-Operationen habe sie sich unterzogen, nur um Tuvik E. zu halten. Sie stellte laut Polizeiinformationen ihrem Mann nach, suchte bei Freunden und in Kneipen nach ihm und ließ dabei ihre Kinder allein zu Hause. Doch der Ehemann, ein Buchhalter, wollte schon länger nichts mehr von seiner Frau wissen. Auf offener Straße kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen den Eheleuten. Nach einem Tritt ans Schienbein zeigte der Ehemann im Januar seine rabiate (Noch)-Ehefrau wegen Körperverletzung an. Die Drohungen seiner Frau, dass sie sich und die Kinder umbringen wolle, habe er nicht ernst genommen, sagte er bei der Polizei aus.

05.02.2008

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