Väternotruf informiert zum Thema

Stadtbezirksgericht Friedrichshain


 

 

Stadtbezirksgericht Friedrichshain

 

 

 

 

 

Deutsche Demokratische Republik

Bezirk Berlin

 

später dann angegliedert an die Bundesrepublik Deutschland

Bundesland Berlin

 

 

übergeordnetes Gericht:

Bezirksgericht Berlin

Oberste Gericht der DDR

 

 

 

Direktor am Stadtbezirksgericht Friedrichshain

Stellvertretender Direktor am Stadtbezirksgericht Friedrichshain:

 

 

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Heft 44/2003 | (Nicht-)Auseinandersetzung mit dem nationalsozialismus in der ddr | Seite 54 - 60

 

Christian Halbrock

Die "Storkower Tunnelmaler"  

Inhaftierung und Verurteilung der "Storkower Tunnelmaler" durch das MfS vor zwanzig Jahren und deren ausbleibende Rehabilitierung  

Am Abend des 26. November 1983 gegen 21.45 Uhr wurden zwanzig Jugendliche, die sich zuvor an einer Malaktion in der Fußgängerüberführung am S-Bahnhof Storkower Straße im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain beteiligt hatten, festgenommen. Die Festgenommenen konnten fast durchweg dem Umfeld der sich damals in der DDR formierenden staatsunabhängigen Friedens- und Umweltbewegung zugerechnet werden. Zum Teil waren sie selbst in staatskritischen und subkulturellen Gruppen und Zusammenschlüssen aktiv.

Gegen vierzehn der Festgenommenen ergingen – sie wurden nach etlichen Verhören und nach 48 Stunden wieder freigelassen – in den folgenden Wochen erneut Vorladungen. In den zu diesen Terminen angesetzten Verhören versuchte das MfS – wie bereits in den ersten Vernehmungen nach der Festnahme – vor allem die Urheberschaft eines im Rahmen der Malaktion entstandenen politischen Bildes zu klären. Schließlich bestellte das Stadtbezirksgericht Berlin-Friedrichshain die vierzehn Tunnelmaler zum 16. Januar 1984 zur Verkündung der Strafbefehle ein. Die Vorgeladenen wurden in diesem Zusammenhang zur Zahlung von Geldstrafen in Höhe von 800 bis 1.600 Mark verurteilt. Hinzu kam für jeden Teilnehmer die Auflage, die Kosten für die Überstreichung der Symbole und Zeichnungen (pro Person 396 Mark) zu übernehmen.1 Sechs Teilnehmer des Happenings – die vermeintlichen Initiatoren und Organisatoren der Aktion – verblieben weiterhin in Haft. Sie waren bereits am 27. November – unmittelbar nach der Aktion – in die MfS-Untersuchungshaftanstalt Berlin-Pankow überstellt worden. Im Frühjahr 1984 verurteilte das Stadtbezirksgericht Pankow die sechs Inhaftierten in zwei gesonderten Prozessen zu einer Haftstrafe zu je sieben Monaten sowie zur Zahlung von Geldstrafen.  

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http://www.horch-und-guck.info/hug/archiv/2000-2003/heft-44/04412-halbrock-2/

 

 

 


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