Standards der sozialen Arbeit


 

 

Landratsamt

Breisgau-Hochschwarzwald

Landrat Jochen Glaeser

Stadtstraße 2

79104 Freiburg

 

 

 

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die leitende Mitarbeiterin des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald Frau Münzer

20.10.2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

den hier in Kopie beiliegenden Schreiben vom

25.06.2007

14.08.2007

08.09.2007

 

können Sie entnehmen, dass ich die leitende Mitarbeiterin des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald um Klärung verschiedener Fragen gebeten habe.

Frau Münzer behauptet in einem Schreiben vom 05.09.2007, sie könne mir die von mir mit Schreiben vom 14.08.2007 erbetenen „Standards der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren“ nicht zusenden. Eine Zusendung (oder wohl auch Einsichtnahme) wäre, so Frau Münzer in einem Brief vom 05.09.2007 (als Anlage 3 beiliegend) „nicht möglich“.

Dieser Mitteilung bin ich mit Schreiben vom 08.08.2007 entgegengetreten und habe Frau Münzer um Klärung bis 18.09.2007 gebeten, andernfalls würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat erheben. Frau Münzer hat mir bis heute - 6 Wochen später - darauf nicht geantwortet. Ich gewinne daraus den Eindruck, dass Frau Münzer anfragende Bürgerinnen und Bürger nicht ernst nimmt und Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem Motto „fff“. Formlos, fristlos, fruchtlos“ bearbeitet. Vielleicht können Sie meine Vermutung entkräften, in dem Sie mir eine plausible Antwort für die bis heute nicht erfolgte Rückantwort geben.

Darüber hinaus bitte ich Sie, Frau Münzer anzuweisen, mir die Einsichtnahme in die von Frau Münzer als existent behaupten „Standards der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren“, zu ermöglichen.

 

Vielen Dank

 

 

Paul Fels

 

Anlagen:

Meine Schreiben vom

25.06.2007 – Anlage 1

14.08.2007 – Anlage 1

08.09.2007 – Anlage 1

Schreiben von Frau Münzer vom 05.09.2007 - Anlage 3

 

 

 

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So eine Dienstaufsichtsbeschwerde an einen Landrat wird wenigstens zeitnah beantwortet, was man von den unteren Chargen im Landratsamt Breigau Hochschwarzwald leider nicht sagen kann.

Mit Schreiben vom 07.11.2007 antwortet mir Landrat Glaeser auf meine Dienstaufsichtbeschwerde vom 20.10.2007 und teilt mir u.a. mit:

 

"..., dass ich aus den mir vorliegenden umfangreichen Schriftwechsel meines Hauses mit Ihnen ergibt, dass Ihre Eingaben sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unsere Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes, Frau Resz, jeweils ordnungsgemäß, mit der gebotenen Sorgfalt und in angemessener Zeit bearbeitet und beantwortet wurde."

 

Na wie schön. Gut möglich dass sich dieser Satz schon als Textbaustein auf dem Computer des dem Landrat zuarbeitenden Bearbeiters befindet, denn der Satz lässt sich sicher ganz gut auf 95 Prozent aller Dienstaufsichtsbeschweren anwenden, die ja - geben wir es doch nur mal ehrlich zu, eigentlich alle unbegründet sind und lediglich vom notorischen Querulantentum der Bürgerinnen und Bürger zeugen.

Aber lesen wir weiter:

"Insbesondere hat Frau Münzer Ihnen korrekterweise mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschte `Zusendung der Standard der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren` nicht möglich sei. Hierin, sowie im Unterlassen einer Weiterführung des von Ihnen gewünschten Schriftwechsels in dieser Frage, kann kein persönliches oder dienstliches Fehlverhalten von Frau Münzer gesehen werden."

 

So, so. Vielleicht setzt sich der Landrat beim nächsten Mal besser eine Brille auf, damit er das sehen kann, was der Beschwerdeführer sogar ohne Brille gesehen hat.

Und weiter schreibt der Landrat:

"Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei Standards einer professionellen sozialen Arbeit nicht um ein Papier handelt, dass auf Wunsch zur Einsichtnahme an Bürgerinnen und Bürger übersandt werden kann. Vielmehr handelt es sich um Grundlagen und Erfordernisse einer professionellen sozialen Arbeit im Allgemeinen Dienst, die unter anderem in internen Arbeitshilfen, Dienstanweisungen und Verfahrensabläufen festgelegt sind.

Ich bitte Sie, dies zu akzeptieren und gehe davon aus, dass eine Weiterführung des Schriftwechsels in dieser Frage nicht erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

 

Glaeser

Landrat"

 

Ja, ja, so ist er eben, der Landrat. Viel geschrieben und wenig gesagt. Aber zumindest weiß man jetzt, wie im Allgemeinen Sozialen Dienst im Landratsamt Breisgau gearbeitet wird, auf der Grundlage von "Standards einer professionellen sozialen Arbeit" bei dem es sich "nicht um ein Papier handelt, dass auf Wunsch zur Einsichtnahme an Bürgerinnen und Bürger übersandt werden kann."

In diesem Sinne Guten Abend

 

 

 

Mehr zu dem Thema "Standards der sozialen Arbeit im Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald" unter:

 

Vätervereibung Teil III: Flucht nach Sulzburg 2004 - Open End

 

 

 


 

 

Geheimnistuerei, im Landkreis und Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald

Ein Glück, dass die Geheimnistuerei, die im Landkreis und Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald herrscht, nicht landesweite Sitte ist. 

Woanders bekommt man als einfacher Bürger problemlos Einsicht in Standards der fachlichen Arbeit.

Vielleicht sollten die Bundesrepublik Deutschland den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald an die Republik Elfenbeinküste in Afrika verkaufen, auf dass die dortigen Herrscher, den Breisgauern Beamten mal ordentliche  Manieren beibringen.

 

 

 

 

Aktualität Titel

Deckblatt der Broschüre

Qs 09 - Qualität und Qualitätsstandards

Mo 05.02.2001

PDF (883,2 KB) Qs 9

 

Deckblatt der Broschüre

Qs 07 - Qualitätsanforderungen in der Jugendsozialarbeit

Do 28.12.2000

PDF (765,1 KB) Qs 7

 

Deckblatt der Broschüre

Qs 06 - Qualitätsstandards in der Jugendsozialarbeit

Do 28.12.2000

PDF (770,5 KB) Qs 6

 

 

 

 

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/publikationsliste.html?suchbereich=kinderjugend&suchformat=&suchsprache=&suchtext=qualit%E4tsstandards&x=4&y=8

 

 

Stand 21.12.2007

 

 

 

 

 

 


 

 

"Qualitätsprodukt Erziehungsberatung.

Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe" - Qs 22

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"

Juni 1999

 

 

"Qualitätsstandards in der Jugendsozialarbeit" - Qs 6

 

 


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