Standesamt


 

 

 

Kölner OLG-Urteil: Frau kann «Vater» sein

Freitag, 11. Dezember 2009 13.45 Uhr

Köln (dpa/lnw) - Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich «Vater» eines gemeinsamen Kindes sein und sich als solcher ins Geburtsregister eintragen lassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht im Falle einer Frau «Brigitte», die als Junge «Bernd» zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde, Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt. Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf, was das OLG nun bejahte (Az: 16 Wx 94/09).

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss heißt es, die Frau könne «Vater» im Sinne des Gesetzes sein - und damit rechtlich als Vater des Jungen anerkannt werden. Allerdings müsse sich Brigitte mit dem früheren männlichen Namen «Bernd» in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen, «um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen». Brigitte und ihre Partnerin Irene hatten nach der Geburt ihres Sohnes eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Mai 2008 in Köln geschlossen. Anfang 2009 erkannte Brigitte vor dem Jugendamt die Vaterschaft für den Jungen an.

Das Standesamt hatte Zweifel, ob die Anerkennung wirksam war, da Brigitte zum Zeitpunkt der Vaterschafts-Anerkennung schon eine Frau war. Nach dem Transsexuellengesetz richten sich geschlechtsbezogene Rechte und Pflichten aber nach dem neuen Geschlecht. Das Amt legte den Fall den Gerichten vor. Dem Kölner OLG zufolge soll das Verhältnis des Elternteils zu dem Kind auch nach einer Geschlechts- Umwandlung unberührt bleiben. Für die Kinder könne es eine erhebliche Belastung sein, wenn ihre eigene Abstammung nicht urkundlich festgehalten sei und sie die familären Zusammenhänge nicht klären könnten. Alle Namen in dem Fall hatte das OLG geändert.

[OLG]: Reichenspergerplatz 1, Köln

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_11124/index.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wieder mal so ein bundesdeutscher Quark, ein Mann lässt ein Spermadepot von sich anlegen, lässt danach seinen Schwan absägen und wahrscheinlich noch diverse Körperverstümmelungen an sich vornehmen. Mit dem deponierten Sperma schwängert er eine andere Frau die daraufhin ein Kind austrägt. Anschließend behauptet der zur "Frau" verstümmelte Mann, er wäre eine Frau, das Standesamt kriegt Atemnot und schließlich stellt das OLG Köln fest, der zur Frau verstümmelte Mann, ist der Vater des Kindes, womit die Richter völlig recht haben.

Das arme Kind muss offenbar fortan in der Lebensgemeinschaft des zur Frau verstümmelten Mannes und seiner Freundin aufwachsen. Ein klarer Fall für den Kindernotdienst. Wollen wir hoffen, dass das Kind diese Tortur heil übersteht.

 

 


 

 

 

Aussen hui, innen pfui? - Standesamt Berlin-Mitte

Das neue Standesamt in Berlin-Mitte-  ganz richtig, der Bezirk, in dem jetzt unser Bundeskanzler Gerhard Schröder wohnt - befindet sich in dem schick renovierten Haus Wallstraße 23/24. Nur wenige Meter entfernt befindet sich der DDR-Neubau, in dem Schalck-Golodkowski von der Stasi-Koko zu DDR Zeiten zentnerweise Gold im Keller lagerte.

Mit dem Glaslift fahre ich in die erste Etage. Dort residiert jetzt das Standesamt. Ich will mir eine Kopie der Geburtsurkunde meines Sohnes ausstellen und meinen Namen eintragen lassen. Zu DDR-Zeiten wurde man nämlich nicht eingetragen, wenn dies die Mutter nicht wollte. Ich durchquere den leeren Warteraum und trete in einen übergrossen Büroraum. Irgendwann guckt mal eine der dort geschäftig agierenden Frauen kurz zu mir und sagt, "gleich kommt jemand". Das Gleich dauert dann 5 Minuten, da ich aber weiss, hier in einer ehemaligen DDR-Behörde zu sein, gedulde ich mich. Endlich kommt eine ältere verkniffen guckende Dame. "Können Sie nicht lesen, draussen vor der Tür steht, warten, sie werden aufgerufen", blafft sie mich an. Doch die Dame beisst bei mir auf Granit, ich geb ihr eins verbal zurück, so dass sie vom Tonfall weiss, wenn sie jetzt noch aufdreht, bin ich bei ihrem Chef. Prompt lenkt sie ein wenig ein und quetscht sich jetzt sogar dass Wort "Bitte" aus dem Mund.

Nach 10 Minuten habe ich dann eine beglaubigte Urkunde in der Hand, 12 DM bezahlt  und denke mir noch, dass sich ein solches pampiges Verhalten wohl nur Leute im Öffentlichen Dienst erlauben können.

Philipp, 5.6.01


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Fachzeitschrift:

"Das Standesamt"

Redaktion: Hanauer Landstr. 197, 60314 Frankfurt/Main

Tel 069-405894-0

ISSN 0341-3977


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