Tagesmutter


 

 

 

 

Tagesmutter klagt gegen die Stadt Aachen

Von: Claudia Schweda

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2010, 09:45 Uhr

Die Aachener Tagesmutter Christine Burghardt könnte bundesweit für Furore sorgen: Sie hat die bundesweit erste Klage auf leistungsgerechte Entlohnung eingereicht. Foto: Harald Krömer  

Aachen. Christine Burghardt traute ihren Augen nicht. Einen Bescheid über 244 Euro wurde der Tagesmutter für die Betreuung des kleinen Luca von der Stadt Aachen zugeschickt. 120 Stunden ist Luca im Monat bei ihr, damit seine allein erziehende Mutter ihr Diplom machen kann.

Das macht für die Tagesmutter einen Stundenlohn von rund zwei Euro. Auch wenn sie noch zwei weitere Tagespflegekinder einrechnet, die sie betreuen darf, wären das maximal sechs Euro pro Stunde. Auf Anfrage unserer Zeitung betont die Leiterin des Aachener Jugendamtes, Elke Münich, schriftlich, dass es sich lediglich um einen Zuschuss handele. Aktuell bestehe in der Stadt Aachen „lediglich diese Möglichkeit”.  

Die Tagesmutter hat gegen den Bescheid geklagt. Das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichtes zum Aktenzeichen 2K1629/10 wird bundesweite Beachtung finden. Denn verhandelt wird die erste Klage einer Tagesmutter auf „leistungsgerechte Entlohnung” nach §167;23 Sozialgesetzbuch 8 (SGB 8). Doch was ist „leistungsgerecht”?  

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München

Fünf Jahre Haft für Tagesmutter

Weil sie ein Kleinkind zu Tode geschüttelt hat, ist eine ehemalige Tagesmutter zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Sie hat selbst zwei Töchter.

Tagesmutter Alexandra S. schüttelte ein Kleinkind zu Tode

Das Landgericht München sprach die 34-Jährige am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Frau hatte gestanden, einen 14 Monate alten Jungen heftig geschüttelt zu haben, weil er nicht schlafen wollte. Zwei Tage nach der Misshandlung starb der kleine Christopher an den Folgen eines Schütteltraumas mit Gehirnblutung.

Tagesmutter:

„Ich wollte doch nur, dass er ruhig ist“

Die erfahrene Tagesmutter sei sich der Gefahr für das Kind durch die Misshandlung bewusst gewesen, sagte Richter Manfred Götzl bei der Urteilsbegründung. Es sei eine Spontantat gewesen. „Um den Jungen zu disziplinieren, wollte sie ihn in diesem Moment misshandeln.“ Das Gericht hielt Alexandra S. zugute, dass sie geständig ist und Reue zeigt. Sie hatte das Schütteln aber erst nach dem Tod des Kindes zugegeben, „aus Angst, zur Verantwortung gezogen zu werden“, wie der Richter sagte. Die zweifache alleinerziehende Mutter sitzt seit ihrem Geständnis im vergangenen Jahr in Haft.

Laut einem Gutachter starb das Kind eindeutig infolge der Misshandlung. Selbst wenn die Frau diese früher eingeräumt hätte, wäre der kleine Christopher nicht mehr zu retten gewesen, zitierte der Richter einen Gutachter. „Die Eltern hatten ihnen ihr einziges Kind anvertraut“, wandte sich Götzl an die Tagesmutter. Christopher war im September des vergangenen Jahres zur Eingewöhnung bei der Frau, als es zu dem Drama kam.

10 000 Euro Schmerzensgeld

Der Junge sei ihr wehr- und schutzlos ausgeliefert gewesen, fuhr Richter Götzl fort. Seine Eltern litten bis heute schwer unter dem Tod des Kindes. Sie traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Mit einem Foto ihres Sohnes auf dem Tisch verfolgten sie teilweise unter Tränen die Urteilsverkündung. Das Paar erwartet inzwischen wieder ein Kind.

Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Eltern. Zudem einigten sich beide Seiten auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mehr als 10 000 Euro. Er habe den Eindruck, dass die Eltern auch das Strafmaß akzeptierten, sagte deren Anwalt.

Bewährung nicht ausgeschlossen

Alexandra S., die zum Prozessauftakt unter Tränen gestanden hatte, nahm das Urteil gefasst auf. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren plädiert. Nach dem Urteil kündigte er an, sich dafür einzusetzen, dass die Hälfte der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Richter sagte, er könne nachvollziehen, dass die Frau unter der Trennung von ihren beiden Töchtern leide. Sie werde jedoch in absehbarer Zeit wieder bei ihren Kindern sein. „Die Eltern des kleinen Christopher werden ihren Sohn aber nie wieder sehen.“ Das Paar war über das Jugendamt an die Tagesmutter vermittelt worden. Diese hatte eine vom Amt anerkannte Ausbildung absolviert.

19.06.2009

http://www.focus.de/panorama/welt/muenchen-fuenf-jahre-haft-fuer-tagesmutter_aid_409609.html

 

 

 

 


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