Udo Di Fabio


 

 

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio - Richter am Bundesverfassungsgericht

 

 

 

Krönung Mariens

Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien, um 1600

 

 


 

 

 

 

Hitler war kein Deutscher - oder: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

 

"...Die Gesellschaft scheut sich, soziale Normen im Alltag durchzusetzen. Menschen die bei der Wahl ihrer Kleidung, in der Art, wie sie speisen oder wie sie reden, inzwischen wieder dem Niveau vorkultureller Zeit zuzustreben scheinen, Menschen, die mit einer Alkoholfahne in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und solche, die überzogen aggressiv ihre Freizeitneigungen austoben, dürfen in unserer Gesellschaft weder verlacht noch öffentlich kritisiert werden. Wer im öffentlichen Raum andere wegen ihres Sozialverhaltens oder gar wegen ihres Aussehens laut rügt, wird unweigerlich selbst zum Gegenstand der Kritik.

...

Hitler war kein Deutscher, weil er kein Jota vom Anstand des preußischen Staatsdieners, weder Heimatgefühl noch Lebensfreude des bayerischen Katholizismus besaß, keinerlei Neigung für Fleiß und harte Arbeit, keinen Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen ..."

 

aus: Udo di Fabio: "Die Kultur der Freiheit", C. H. Beck, München, 2005, 296 Seiten

 

rezensiert im Aufsatz:

"`Hitler war kein Deutscher`. Wie sich die Welt im Kopf eines deutschen Verfassungsrichters abbildet.

Thomas Ebermann

in: "Konkret", 11/2005, S. 18-20

 

 

Wenn Hitler kein Deutscher war, "weil er kein Jota vom Anstand des preußischen Staatsdieners, weder Heimatgefühl noch Lebensfreude des bayerischen Katholizismus besaß, keinerlei Neigung für Fleiß und harte Arbeit, keinen Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen ..." besaß, dann waren vermutlich auch all die anderen NS-Gewaltverbrecher keine Deutschen, sondern Ausländer, womöglich gar Moslems, denn im Umkehrschluss zu der Ansicht von Di Fabio kann man sicher davon ausgehen, dass sich der Deutsche durch  Anstand des preußischen Staatsdieners, Heimatgefühl und Lebensfreude des bayerischen Katholizismus Neigung für Fleiß und harte Arbeit, Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen auszeichnet. Hitler war übrigens wirklich kein Deutscher, sondern Österreicher, womit klargestellt sein dürfte, um was ein Volk es sich bei den Österreichern handelt.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio ist Richter am Bundesverfassungsgericht.

 

 

 

 


 

 

 

"Der Schutz von Ehe und Familie: Verfassungsentscheidung für die vitale Gesellschaft"

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio 

in: "Neue Juristische Wochenschrift" NJW, 14/2003, S. 993-998

 

Wer sich die Mühe machen will, die konservativen Ansichten von Di Fabio kennen zulernen, dem sei dieser Aufsatz wärmstens empfohlen. Wer nicht, der hat auch nichts versäumt und Zeit gespart. 

Di Fabio glänzt mit Bemerkungen wie: 

"Der Staat hat gleichwohl die Ehe weiterhin als Idealtyp der Familie zu schützen, auch wenn sie gewollt oder ungewollt kinderlos bleibt."

"Fürsorgeanspruch der Mutter"

"Der natürliche Vater ist nicht weniger wert als die natürliche Mutter des Kindes. Aber nicht nur von der Tradition, sondern womöglich auch von der konkreten Alltagserfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnis her ist das natürliche Band zwischen Mutter und Kind regelmäßig deutlich enger und deshalb als ursprüngliche familiale Gemeinschaft schützenswert."

 

Die Interessenverbände Alleinvertretungsrecht für das Kind beanspruchender Mütter haben in Di Fabio trotz seiner Fixiertheit auf die Ehe einen idealen männlichen Bundesgenossen. 

Das ist überhaupt das erstaunliche, wie konservative und ehefixierte ältere Männer eine Bündnisgemeinschaft mit "alleinerziehenden" nichtverheirateten Müttern eingehen können. Das erinnert immer an das Märchen vom Lahmen und den Blinden, der Blinde trägt den Lahmen und der Lahme sagt dem Blinden wo es lang geht. 

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 147/99 vom 22. Dezember 1999

 

Der Erste und Zweite Senat des BVerfG haben mit der Ernennung der Richter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio die Geschäftsverteilungspläne geändert.

Die entsprechenden Beschlüsse sind auszugsweise in der Anlage beigefügt.

Karlsruhe, den 22. Dezember 1999

 

 

 


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