Unter den Talaren Muff von tausend Jahren


 

 

 

 

"Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht"

Prof. Dr. Michael Coester, München

 

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 14/2007, S. 1137-1145

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Coester erörtert die derzeitige rechtliche und tatsächliche Lage nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder, insbesondere vor dem Hintergrund der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Coester macht deutlich, dass eine Veränderung der derzeitigen Rechtspraxis ein Gebot der Zeit ist. Er bespricht verschiedene Veränderungsmodelle und favorisiert dabei eine Lösung, die eine tatsächliche Verringerung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kindern zum Ziel hat, wenn gleich er eine vollständige Beendigung der Diskriminierung nicht für anstrebenswert hält.

 

Coester stellt zutreffend fest:

"Das Ungleichgewicht zwischen Mutter- und Vaterrechten ist evident, und das BVerG selbst hat sich schwer getan, die geltenden Bestimmungen im Lichte des verfassungsrechtlichen Kindeswohlprinzips sowie von Artikel 6 II S. 1, 6 V und 3 I GG als noch zu rechtfertigen dargestellt.

... Jetzt ist es allmählich höchste Zeit, den Geburtsfehler des KindRG 1998 zu reparieren. Es wäre dem Ansehen des deutschen Gesetzgebers förderlich, wenn er dazu nicht auf eine Anordnung aus Karlsruhe oder Straßburg warten würde. Dann kann man sich auch in Europa wieder sehen lassen."

 

Coester kritisiert die Richter am Bundesverfassungsgericht, die mit ihrer Entscheidung vom 29.1.2003 und der sie entscheidungstragenden Vermutung "etwas ins Blaue" hinein aufgestellt worden ist.

 

Und an anderer Stelle:

"Auch die Rechtfertigungsstrategien des BVerfG v. 29.1.2003 stehen auf tönernen Füßen." (S. 1143)

 

Da ist Herr Coester allerdings noch richtig nett im Umgang mit den Hutträger/innen aus Karlsruhe. Wir dürfen da weniger rücksichtsvoll sein und behaupten, dass die betreffenden Richter am Bundesverfassungsgericht, so wie anno dazumal die Mitglieder des Politbüros der SED sich mit rosaroten Brillen ausgerüstet hatten, um die Wirklichkeit so zu sehen, wie man sie in Karlsruhe eben gerne sehen wollte. Wohin das im Fall der vergreisten DDR-Bonzen geführt hat, steht mittlerweile in jedem Geschichtsbuch.

Eigentlich schade, dass nicht jedes Jahre eine Revolution wie im Jahr 1989 stattfindet, als die alte SED-Riege abgesetzt wurde, denn dann würde sich endlich auch in der Residenzstaat Karlsruhe "der Muff von Tausend Jahren" ein wenig abmildern.

 

12.08.2007

 


 

 

 

Abschied vom Rosshaar

Kleine Reform: In Englands Gerichtssälen trägt mancher Richter bald keine Perücke mehr

Barbara Klimke

LONDON. Um den Unterschied zwischen Taft und Wolle oder weißen und schwarzen Seidenstrümpfen zu begreifen, können in England ein paar Semester Jura hilfreich sein. Auch ein Geschichtsstudium wäre nützlich: Denn die Seidenumhänge, in die sich die Anwälte im Gerichtssaal hüllen, stammen noch aus der Tudorzeit. Und eine Perücke, wie sie die Richter tragen, hatte bereits Charles II. auf dem Kopf, als er 1660 aus französischem Exil zurück auf die Insel kam. Putzige Anekdoten sind das, findet Englands höchster Richter, Lord Phillips of Worth Matravers, aber für den Gerichtsalltag im 21. Jahrhundert sind sie leider ohne Wert. Und weil er glaubt, dass so ein Seidenstrümpfchen einem Angeklagten heute kaum noch etwas sagt, schafft er die Seidenstrümpfe ab, zusammen mit all dem anderen alten Plunder: Umhängen, Taftmänteln und Perücken.

Zu unbequem, zu rückständig sei die Amtstracht, lautet das Urteil des Lord Chief Justice. Damit bestärkt er jene fortschrittliche Fraktion, die schon lange überzeugt ist, dass die Richter mit ihren jahrhundertealten Zöpfen die falsche Botschaft in die Öffentlichkeit tragen: Durch den Muff der Talare werde höchstens die Entfremdung vom Alltagsleben suggeriert. Von Oktober an wird deshalb in Großbritannien ohne Perücke Recht gesprochen, zumindest in allen Zivil- und Familienrechtfällen. Zur Fönfrisur tragen Richter und Richterinnen dann eine Robe, die die Designerin Betty Jackson entworfen hat.

Diese Entscheidung ist nicht ohne Widerspruch geblieben in einem Land, in dem bei der Parlamentseröffnung die Lords noch immer auf ihrem Wollsack sitzen. Eine Reihe von Kollegen, gab Lord Phillips of Worth Matravers zu, habe er nicht für die Reform begeistern können. In Strafrechtsfällen werden weiterhin jene Perücken getragen, die in der schulterlangen Version im Fachgeschäft Thresher & Glenny für rund tausend Pfund zu haben sind und in der üblicheren Kurzversion, genannt Short Bob Wig, 410 Pfund, umgerechnet 520 Euro, kosten. Ein solcher Kopfputz, glaubt David Humphreys, der Geschäftsführer von Thresher & Glenny, könne im Umgang mit Gaunern durchaus von Vorteil sein: "Die Perücke vermittelt Autorität, und sie kann einschüchternd wirken."

Für Missbilligung hat auch der neue dunkelblaue Talar gesorgt, der die alten Winter- und Sommerroben ersetzt. Mit seinen bunten Längsstreifen am Revers, die die juristischen Abteilungen symbolisieren, erinnert er Spötter an ein priesterliches Bäffchen. Warum überhaupt eine neue Robe nötig ist, wenn die alten angeblich in den Theaterfundus gehören, ist eine ganz andere Frage. Bei der Modekritikerin der Zeitung Guardian fiel der Design-Entwurf jedenfalls durch: Sie verglich ihn mit der Uniform eines Ticketverkäufers bei der Star-Trek-Show in Las Vegas.

Auch die Anwaltskammer, das Bar Council, hat ihre Vorbehalte. Zum Verzicht auf die Perücken hat sie sich nicht durchgerungen. Die Rechtsanwälte haben das künstliche Haarteil offenbar recht lieb gewonnen, das Samuel Pepys, der englische Abgeordnete, 1663 noch relativ skeptisch beäugte: "Es ist mir zuwider", notierte er: "Aber die Anstrengungen, mein Haar sauber zu halten, sind einfach so groß." In einer Zeit, in der fließend warmes Wasser unvorstellbar war, dauerte es nicht lange, bis Pepys die Vorteile der französischen Kunsthaarmode erkannte. Wenig später ließ er sich, wie viele seiner Landsleute, den Schädel rasieren und setzte seine Perücke auf. Auch im deutschen Rechtswesen blieben die Vorteile dieses Kopfputzes nicht unerkannt, wie in Kleists "Zerbrochenem Krug" nachzulesen ist, wo die Katze bekanntlich in die Richterperücke jungt.

 

Lord Nelsons Strümpfe

Heutzutage sind den traditionellen englischen Perückenmachern, die weißes Rosshaar verarbeiten, nur noch wenige Kunden geblieben. Bei Thresher & Glenny, dem kleinen Fachgeschäft hinter den schweren Holztüren zum Londoner Gerichtsviertel, stellt sich David Humphreys bereits auf perückenlose Zeiten ein. Man werde sich auf den Verkauf von Konfektionsware für Juristen konzentrieren, teilt er mit, was aber keine unerhörte Neuerung sei, da schon Lord Nelson, der Held von Trafalgar, seine Seidenstrümpfe bei Thresher & Glenny kaufte.

Dass die Richter an den Zivilgerichten künftig auf Perücken verzichten, findet David Humphreys übrigens begrüßenswert. Die Roben sowie Hemden werden wohl weiter Absatz finden: Staaten von Afrika bis zur Karibik haben Englands Rechtssystem und seine Kleidungsvorschriften übernommen. Und wenn die Gerichte nicht mehr auf Tradition setzen, gibt es immer noch die Queen. Aus dem Buckingham-Palast ging kürzlich eine Bestellung für Oberhemden ein.

Berliner Zeitung, 31.05.2008

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0531/vermischtes/0015/index.html

 

 


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