Unterhaltsklage


 

 

Wohl kaum eine Mutter, die mit dem Vater der gemeinsamen Kinder in einem Haushalt lebt, kommt auf die Idee, den Vater der gemeinsamen Kinder auf Kindesunterhalt zu verklagen. Das würde auch kein Kind verstehen. Sind die Eltern getrennt, gehören Unterhaltsklagen zum normalen Elterninventar. Woran sich die Erwachsenenwelt seit langem gewöhnt hat, stellt sich aus der Kindersicht als widersinnig dar. Das Kind hat einen Vater und eine Mutter. Beide sind Teil der Identität des Kindes. Eine Unterhaltsklage des einen Elternteils gegen den anderen ist psychologisch gesehen für das Kind eine Klage des einen Teils der kindlichen Identität gegen die andere. In der Klinischen Psychologie bezeichnet man solche Seelenzustände eines Kindes oder Erwachsenen als Schizophrenie. Im Jugendamtsdeutsch bezeichnet man diese Schizophrenie als "die berechtigten Interessen des Kindes durchsetzen".

Politisch zu fordern ist, dass jeder Unterhaltsklage eine Mediation durch einen geeigneten und mit Unterhaltsfragen vertrauten Mediator vorzuschalten ist. Ein im Auftrag der Mutter vom Jugendamt an den Vater geschickter Brief ist selbstverständlich keine Mediation. Eine Mediation erfordert das persönliche Erscheinen  beider Eltern. Dies muss auch zerstrittenen Eltern im Interesse ihrer Kinder abverlangt werden.

Erst nach Scheitern der Mediation, die durch eine gesonderte Erklärung des Mediators festzustellen ist, sind die Elternteile berechtigt, Unterhaltsansprüche des Kindes durch eine Unterhaltsklage gerichtlich feststellen zu lassen.


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