Unterhaltsleitlinien


 

 

 

Die meisten Oberlandesgerichte geben aller zwei Jahre eigene Unterhaltsleitlinien heraus. So z.B. die Unterhaltsrechtliche Leitlinie des Berliner Kammergerichts vom 1.7.2003.

Diese Leitlinien sind keine Gesetze, sondern obergerichtliche Orientierungsrahmen. Für eine Vielzahl von Fällen wird diese Orientierung in einem eventuell gerichtlich ausgetragenen Streit auch in eine gerichtliche Entscheidung einfließen. Im Einzelfall aber eben auch nicht, deshalb empfiehlt es sich auch, die Leitlinien nicht als Bibel oder Parteitagsbeschluss für streitende Trennungseltern zu verstehen.

 

 


zurück