Unterhaltsrecht


 

 

 

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhaltsrecht finden Sie im BGB § 1601 bis 1615o.

Das Gebiet des Unterhaltsrecht ist ein beliebtes Schlachtfeld sich bekämpfender Mütter und Väter, Männer und Frauen. Außerdem ist es ein nicht endendes ABM-Programm für Anwälte, das zudem den Vorteil hat, nicht aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanziert werden zu müssen. Wir hätten glatt 10.000 arbeitslose Anwälte mehr, wenn es nicht das Unterhaltsrecht gäbe.

Wenn es das Unterhaltsrecht nicht gäbe, müsste es schleunigst erfunden werden, denn wo sollten die kampfeswütigen Frauen und Männer sonst ihre Energien mit höchsten Einsatz derart sinnlos einsetzen. Da kämen höchstens noch Kampfeinsätze in Afghanistan in Frage. Da wir aber nicht alle in Afghanistan kämpfen können, so viele böse Taliban gibt es dort gar nicht, müssen wir das halt in Deutschland tun und aus dem Grunde wurde wahrscheinlich das Unterhaltsrecht erfunden. Auge um Auge, Zahn um Zahn, so steht es schon in der Bibel.

 

Die derzeitigen Praxis des Ehegattenunterhaltes ist dringend reformbedürftig. Eigentlich soll der Ehegattenunterhalt nur vorübergehender Natur sein. Durch eine Reihe von Sonderregelungen wird aber nicht selten eine Dauerunterhaltung. Mit der Folge, dass die Unterhaltsberechtigte zunehmend unselbstständiger wird, das sie ja keinen Anreiz hat, sich wirtschaftlich auf die eigenen Beine zu stellen und auf der anderen Seite der Unterhaltsverpflichtete immer unmotivierter wird, zu arbeiten und das Geld ranzuschaffen.

Die Folge ist, dass dem Staat immer mehr Steuereinnahmen verloren gehen, zum Schluss der Unterhaltsverpflichtete gar selber zum Sozialfall wird und damit den Staat auch noch Geld kostet. Und dann wundert sich die SPD wieso sie berechtigter Weise (Dummheit muss bestraft werden) Wählerstimmen an die CDU verlieren.

Die PDS-Fraktion im Bundestag hat das Problem erkannt und einen Vorschlag gemacht, der immerhin das Nachdenken lohnt, im Gegensatz zur Rot-Grünen-Regierung, die im Unterhaltsrecht offenbar nach dem Prinzip des Weiter-So agiert. Die PDS schlägt vor, dass Ehegatten, die nicht erwerbstätig sind, durch den erwerbstätigen anderen Ehegatten arbeitslosenversichert werden müssen. Im Falle einer Scheidung erhält der nichterwerbstätige Ehegatte, Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt ausgezahlt. Die Bezugszeiten und die Bezugshöhe, richteten sich dann wie bei Erwerbstätigen nach der Dauer der Einzahlung und deren Höhe.

16.01.2002

 

 

 


 

 

 

 

"Zur Reform des Unterhaltsrechts"

 

Prof.. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", Heft 17, 2005, S. 1417-1425

 

 

 

 


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