Urheberrecht
Obwohl "Zensurheberrecht" zugunsten des Staates möglich
EuGH billigt Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere
von Pia Lorenz
29.07.2019
Akten unter Verschluss
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das
Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit
nicht doch überwiegt.
Kann der Staat unter Berufung auf das Urheberrecht der Presse die
Veröffentlichung brisanter Dokumente untersagen? Um diese Frage, im Internet
gern verschlagwortet unter dem Hashtag "Zensurheberrecht", geht es seit dem Jahr
2013 an Gerichten durch alle deutschen Instanzen; und mittlerweile bis nach
Luxemburg.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte sich im vergangenen
Oktober in seltener Eindeutigkeit positioniert. Er hielt es nicht für rechtlich
zulässig, dass die Bundesrepublik Deutschland der Westdeutschen Allgemeinen
Zeitung (WAZ) unter Berufung auf ihr Urheberrecht untersagen wollte,
militärische Berichte über die Lage in Afghanistan zu veröffentlichen.
Die Richter am EuGH haben sich dem am Montag nicht angeschlossen. Sie urteilten
weniger eindeutig und fordern eine Abwägung im Einzelfall. Auch ein Staat könne
sich auf den Urheberrechtsschutz an Dokumenten berufen. Allerdings muss, so der
EuGH, das nationale Gericht prüfen, ob ein solcher Urheberrechtsschutz an einem
militärischen Lagebericht überhaupt besteht. Und auch wenn das der Fall ist,
kann die Presse sich ihrerseits auf Ausnahmen und Beschränkungen der
Urheberrechtsrichtlinie berufen; in diesem Fall auf die Berichterstattung über
Tagesereignisse, die von großem öffentlichem Interesse sind (EuGH, Urt. v.
29.07.2019, Az. C-469/17).
...
Restriktive Auslegung des Urheberrechtes zugunsten erwünschter staatlcher Geheimhaltung
"Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..."
27.04.2017
https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat
Dr. Martin Koepsel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Vorsitzender Richter am Landgericht Köln (ab 14.06.2010, ..., 2019) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.06.2010 als Vorsitzender Richter am Landgericht Köln aufgeführt. 27.04.2017: "Landgericht Köln spricht Kohl Rekordentschädigung von einer Million Euro zu ... Das Landgericht befand nun, einige der umstrittenen Kohl-Zitate in dem Buch seien "so nicht gefallen" oder aber "völlig aus dem Zusammenhang gerissen". Die Beklagten hätten sich die "Deutungshoheit" schon zu Lebzeiten des schwer erkrankten Kohl angemaßt, sagte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel. Erwartungsgemäß untersagte das Kölner Landgericht zudem die Verwendung von insgesamt 116 Zitaten aus dem Buch.". 21.10.2020: "Zensurheberrecht: BfR versucht erfolglos, Glyphosat-Gutachten geheimzuhalten. Als die EU-Kommission im Sommer 2016 das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zulassen wollte, entfachte eine breite gesellschaftliche Diskussion um das Pestizid, das in Verdacht steht, Krebs zu verursachen. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, einseitig die Interessen der Agrarkonzerne zu vertreten. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse an der Einschätzung der Bundesbehörden zu den Risiken des Mittels. Unser Mandant Arne Semsrott von FragDenStaat erhielt Unterlagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung, aber mit dem Hinweis, dass er diese nicht öffentlich machen dürfe. ..." - https://aktentaucherin.de/glyphosat-und-urheberrecht-frag-den-staat