Urlaub


 

 

 

 

 

Erlebniswochenenden – „Urlaub nur mit Papa“

Kurzzeithelden bietet für Väter und ihre Kinder Erlebniswochenenden an, wobei der Schwerpunkt in dem gemeinsamen Erleben, weg vom Alltag und Stress, liegt. Inhalte sind u.a. Floßbau, Kanu, Orientierungslauf, mit Karte und Kompass, Spiel, Spaß und Bewegung. Termine: 28.04. – 01.05.06 im Freienzentrum Wustrow/ Mecklenburg Vorpommern; 05.05. – 07.05.06 JH Prebelow/Nähe Rheinsberg/ Brandenburg; 25.05. – 28.05.06 Prebelower Kinderland. +++ Weitere Termine und Preise unter www.kurzzeithelden.net

Susanne Töpfer s.toepfer@kurzzeithelden.net

 fon. 030 - 40 30 17 90.

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Mittwoch, 28. April 2004 22:49

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Frage zur Urlaubsregelung

 

 

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

mit großem Interesse lese ich Ihre Seiten. Sie sind für mich sehr informativ, und sehr gut gestaltet.

Zu meiner Person: Ich bin Vater von zwei Kindern, ... und ... . ... Jahre alt. Seit ... . 2003 geschieden, davor ... Jahr getrennt lebend. Wie haben beide das gemeinsame Sorgerecht, Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Besuchsrecht ist mit jedem 2. Wochenende für 2 Tagen geregelt.

Nun zu meinem Problem: Des öfteren kommt es vor, dass meine geschiedene Frau mit meinen Kindern verreist. Ich bekomme davon meist überhaupt nichts mit, d.h. immer erst dann wenn meine Kinder mir davon erzählen. Dabei sorge ich mich sehr um meine Kinder, und möchte eigentlich schon immer wissen, wo sich meine Kinder aufhalten, und wie lange sie nicht zu Hause sind.

Gibt es da irgendeine Regelung, bzw. einen Gerichtsentscheid wo diese Angelegenheit eindeutig geregelt ist.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Auskunft geben könnten.

 

Im voraus schon mal vielen Dank für Ihre Mühe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

...

 

 

 

 

hallo ... ,

 

wenn es keine festlegungen gibt, muss ihnen die mutter nicht sagen, wohin sie verreist. es wäre natürlich wünschenswert, wenn sie für den notfall die adresse hätten. sagen sie das der mutter, wenn sie darauf nicht reagiert, können sie das jugendamt bitten, hier zu vermitteln.

 

weite auslandsreisen muss die mutter ihnen allerdings mitteilen.

 

gruß anton

 

 

 


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