Vaterschaftstest


 

 

pater semper incertus

 

Vaterschaft ist (nimmer) ungewiss 

 

Selig sind, die da glauben

 

 


 

 

 

 

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen

Gendiagnostikgesetz - GenDG

 

 

 

Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

 

Abschnitt 3

Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

$ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

 

 

... darf eine genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn

1. ...

 

2. der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat und

 

3.

 

 

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun ist es endlich da, das vermurkste Gesetz aus dem Hause der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Beim genauen Lesen zeigt sich allerdings, Abstammungstests zur Klärung der Vaterschaft sind weiterhin erlaubt, so lange der Test von einem sorgeberechtigten Elternteil in Auftrag gegeben wird. Die Zustimmung des anderen Elternteils (in der Regel die Mutter) wird vom Gesetz nicht verlangt und das ist auch gut so, würde vielleicht Klaus Wowereit sagen, denn es wäre schlichtweg nicht einzusehen, warum ein sorgeberechtigter Vater nicht unbürokratisch das Bestehen seiner Vaterschaft überprüfen lassen darf.

Eine Probe der Mutter braucht er bekanntlich nicht, es reicht eine Probe vom Kind und dem sorgeberechtigten Vater.

Allerdings diskriminiert das Gesetz alle Väter, denen nach §1626a BGB von Staats wegen das Sorgerecht für ihr Kind grundgesetzwidrig vorenthalten wird. Da hilft nur die Abschaffung das §1626a BGB weiter, einer der übelsten Paragraphen nach dem Ende des Nationalsozialismus.

 

 


 

 

Gendiagnostikgesetz

Bundestag stellt heimliche Vaterschaftstests unter Strafe

Das neue Gendiagnostikgesetz, das Union und SPD am Freitag im Bundestag verabschiedet haben, stellt das heimliche Durchführen von Vaterschaftstests unter Strafe. Das Gesetz bietet nach vielen Jahren des Diskutierens Richtlinien im Umgang

mit Gentests.

 

Bundestag schränkt Gentests ein

Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete. Damit gibt es nach einer siebenjährigen Kontroverse erstmals einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen am Menschen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind zwar verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel in der chemischen Industrie, wenn die Arbeitnehmer mit Stoffen in Berührung kommen, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit für sie schädlich sind. Für Fernfahrer, Piloten und Elektriker sind weiterhin Tests auf Farbblindheit zulässig.

Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Untersuchungen nicht verwenden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Versicherungssumme über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Ein Kunde darf aber nicht verschweigen, dass er durch eine genetische Erkrankung eine nur noch geringe Lebenserwartung hat.

Dem Bürger wird das Recht eingeräumt, seine genetischen Befunde zu kennen oder eben auch nicht zu kennen (Recht auf Wissen oder Nichtwissen). Gentests dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. Dabei muss eine Beratung angeboten werden. Eine Beratungspflicht gibt es bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über die Gesundheit der betroffenen Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben.

Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt. Tests allein zur Geschlechtsbestimmung sind untersagt. Verboten werden auch Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (wie Brustkrebs oder die Nervenerkrankung Chorea Huntington, auch Veitstanz genannt). In Vaterschaftstests müssen diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.

Forschungsbereich noch nicht geregelt

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Erstmals werden verbindliche Regeln und hohe Hürden bei genetischen Untersuchungen festgelegt.“ Das Gesetz trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Maße Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.

FDP und Linke kritisierten im Bundestag, auch in Zukunft müssten in Deutschland lebende Ausländer vor dem Nachzug ihrer Familie im Zweifelsfall mit Gentests die Verwandtschaft nachweisen. Der Linken-Abgeordnete Frank Spieth sprach von „staatlich erzwungenen Vaterschaftstests“ bei Migranten. Die Grünen monierten, dass der gesamte Bereich der genetischen Forschung mit dem Problem der Biobanken nicht geregelt werde.

Das kritisierte auch der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus lobte er das Gesetz als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen am Menschen“.

gxg/AP

 

26.04.2009

http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/gendiagnostikgesetz-bundestag-stellt-heimliche-vaterschaftstests-unter-strafe_aid_392947.html

 

 


 

 

Gastkommentar

Die Grenzen der Gendiagnostik

Das neue Gesetz der großen Koalition ist ein Schildbürgerstreich, meint Alexander S. Kerulé. Der Ansatz ist richtig: Schutz vor Missbrauch genetischer Informationen. Doch die ethischen Fragen werden nicht geklärt.

Von Alexander S. Kekulé

Die Bürger von Schilda versenkten einst ihre Kirchenglocke im See, um sie vor dem Feind zu schützen. Um das wertvolle Stück später wieder zu finden, markierten die pfiffigen Kleinstädter die Stelle mit einer Kerbe im Bootsrand …

Am heutigen Mittwoch wird der Bundestag die Stelle im Paragrafenmeer markieren, die erlaubte Gentests von verbotenen trennt. Wer etwa künftig einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zahlt bis zu 5000 Euro Geldbuße. Bei anderen Verstößen sieht das „Gendiagnostikgesetz“ bis zu 300 000 Euro Strafe vor.

Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, über dessen Grundlagen seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird, ist richtig und wichtig: Der Bürger soll vor dem Missbrauch seiner genetischen Information geschützt werden. So sollen Versicherer niemanden benachteiligen dürfen, weil er „schlechte“ Anlagen hat, etwa für Bluthochdruck oder Krebs. Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht genetisch durchleuchten, um ihre Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Hinter diesen Forderungen stehen letztlich die Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Spätestens seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahre 2003 war klar, dass die genetische Information vor unbefugtem Zugriff geschützt werden muss, genauso wie die Krankenakte, die Post und die Wohnung.

Doch das Gesetz greift zusätzlich in umstrittene ethische Fragen ein, ohne sie wirklich zu regeln. So sollen genetische Untersuchungen vor der Geburt nur dann erlaubt sein, wenn sie die Gesundheit des Kindes „beeinträchtigen“. Prinzipiell könnte jedoch jedes der rund 25 000 menschlichen Gene die Gesundheit beeinträchtigen. Die Verbotsgrenze treibt deshalb auf dem Strom des wissenschaftlichen Fortschritts, wie das Boot der Schildbürger auf dem See.

Es geht aber auch noch verwirrender: In der neuesten Gesetzesfassung sollen vorgeburtliche Untersuchungen verboten sein, wenn die zugehörige Krankheit erst im Erwachsenenalter ausbricht. Dazu gehören die gefürchtete Chorea Huntington und andere, mit schwerster Behinderung und Tod endende Nerven- oder Stoffwechselkrankheiten. Ob ihr Kind sie bekommen wird, dürfen Eltern nach dem Gesetzentwurf sofort nach der Geburt feststellen lassen, vorher jedoch nicht.

Ganz nebenbei hat Justizministerin Zypries ihre umstrittene Forderung wahr gemacht, Vaterschaftstests, für die keine Zustimmung der Mutter vorliegt, unter Strafe zu stellen, statt es bei der bisherigen straflosen Rechtswidrigkeit zu belassen. Dabei ist unbestritten, dass die heimlichen Vaterschaftstests meistens dem Kind und dem Familienklima nutzen, weil in 80 Prozent der Fälle der Zweifler tatsächlich der echte Vater ist. Nun müssen die Familiengerichte die Tests anordnen, mit oft verheerenden Folgen für Kinder und Eltern.

Während der Gesetzgeber gegenüber besorgten Schwangeren und zweifelnden Vätern Strenge walten lässt, bekamen Versicherer und Behörden individuell zugeschnittene Schlupflöcher: So dürfen Versicherer Gentests verlangen, wenn die Leistung 300 000 Euro übersteigt. Asylbewerber müssen unter Umständen Gentests vorlegen, wenn sie einen Verwandten nachholen wollen.

Weil „Gendiagnostik“ nur eine Methode und keine moralische Messlatte ist, hat das Gesetz merkwürdige Konsequenzen. So sind klassische „phänotypische“ Abstammungstests, etwa durch Blutgruppenuntersuchungen, davon überhaupt nicht betroffen. Auch nichtgenetische Gesundheitsdaten werden nicht geschützt, obwohl diese (jedenfalls bis heute) viel mehr aussagen als verfügbare Gentests. Das betrifft vor allem Labortests, aber auch triviale Untersuchungen: Beispielsweise bedeuten zehn Zentimeter mehr Bauchumfang ein bis zu 25 Prozent höheres Lebensrisiko für Herzkrankheiten.

Die Grenze zwischen Gendiagnostik und „normaler“ Diagnostik ist ohnehin im Wandel. In naher Zukunft werden bei fast jedem Arztbesuch Tests durchgeführt werden, die Rückschlüsse auf genetische Informationen erlauben. Dann wird der Bundestag sich das Gesetz noch einmal vornehmen müssen. Wie das geht, haben die Bürger von Schilda bereits vorgemacht: Als sie ihre Glocke nicht wiederfanden, wollten sie die Kerbe herausschneiden – und machten sie damit noch größer.

Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle.

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Gendiagnostik-Gesetz;art141,2779225

 

 

Kommentar Väternotruf:

Im Bundesjustizministerium haben einige Leute möglicherweise den Verstand verloren. Ein Mann der rechtlich als Vater feststeht, soll die Mutter des Kindes um Erlaubnis fragen, ob er einen privaten Abstammungstest machen kann. Warum nicht auch umgekehrt die Mutter den Vater um Erlaubnis fragen muss, das wissen wohl nur die einschlägigen "Experten" im Bundesjustizministerium oder der Karnevalspräsident aus Köln. Nächsten wird Vätern noch verboten, ohne Erlaubnis der Mutter das eigene Kind anzufassen. In welcher Karnevalsrepublik leben wir eigentlich. 

 

 

 


 

 

 

Vaterschaftstests

Schnuller einschicken wird ordnungswidrig

Die Union sagt Ja zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests – kritisiert aber Bußgeld für Tests im Ausland.

 

 

Die Labore sollen künftig zertifiziert werden. - Foto: pa/dpa

 

Von Jost Müller-Neuhof

25.7.2008 0:00 Uhr

 

Berlin -

Kommentar

Milde Buße

Lange waren die Pläne umstritten, nach dem Ja der Union steht fest: Väter müssen bald mit Geldbußen rechnen, wenn sie ihrem Kind heimlich Genspuren, etwa vom Schnuller, entnehmen und die Abstammung untersuchen lassen. Dies gilt nach dem Willen des Regierung auch, wenn sie das Material in ausländischen Laboren prüfen lassen, in denen solche Gutachten erlaubt sind, etwa den Niederlanden.

Noch immer lassen jährlich tausende Väter, die ihre Elternschaft anzweifeln, heimliche Tests zu Preisen ab 150 Euro machen, um persönlich Klarheit zu gewinnen. Dies soll künftig nicht mehr erlaubt sein – es sei denn, die Mutter stimmt ausdrücklich zu. Vor Gericht sind die Ergebnisse auch nur in diesem Fall verwendbar. Heimliche Tests, so hatte der Bundesgerichtshof entschieden, verstießen gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung über seine genetischen Daten.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), wertete es als Erfolg seiner Fraktion, dass die Tat künftig nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt würde. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angeregt, heimliche Tests als Straftat einzuordnen. „Ordnungswidrigkeiten können die Behörden verfolgen, sie müssen es aber nicht“, sagte Gehb dem Tagesspiegel. Bei Straftaten seien die Behörden dagegen zum Einschreiten verpflichtet. Auch kritisierte Gehb das Vorhaben, jemanden mit Bußgeld zu bedrohen, wenn er den Test im Ausland vornehmen lässt. „Man kann ein Labor in Holland nicht von Deutschland aus für strafbar erklären“, sagte er.

Nach dem vorliegenden Entwurf werden Väter, Mütter und auch Kinder, die heimlich Abstammungsgutachten erstellen lassen, besser gestellt als andere Personen, die dies tun. Wer nicht zur engeren Familie gehört, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Buße für Eltern oder Kind steht noch nicht fest, soll aber darunter liegen. Wenn die Mutter im Nachhinein einwilligt oder erkennen lässt, dass der Vater nicht belangt werden soll, haben die Behörden im Rahmen ihres „Verfolgungsermessens“ davon abzusehen, die Tat zu ahnden. Auch dies soll im neuen Gesetz festgelegt werden.

Zusätzliche Kontrolle soll ein Zertifizierungsverfahren für Labore bieten. Der Berufsverband der Deutschen Humangenetiker hat in Deutschland 650 Labore erfasst. Sie können sich etwa bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) oder der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) registrieren lassen. Mit Abstammungsgutachten dürfen zudem nur Ärzte oder Sachverständige betraut werden.

Die Pläne zum Verbot der Tests waren politisch auch deshalb umkämpft, weil es für Väter ursprünglich sehr schwierig war, ihre Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um so Unterhaltszahlungen für nicht leibliche Kinder zu entgehen. Sie mussten konkrete Verdachtsmomente belegen, um ein gerichtliches Abstammungsgutachten durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Verfahren neu geregelt. Zweifelnde Väter haben jetzt einen Anspruch darauf, dass die Mütter in einen Test einwilligen. Kritiker dieser Regelung monieren allerdings, das Porzellan sei sofort zerbrochen, wenn die Gerichte eingeschaltet würden – deshalb seien heimliche Tests weiter nötig.

 

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Vaterschaftstests;art122,2579003

 

 

Heimliche Vaterschaftstests

Milde Buße

Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen.

 

Von Jost Müller-Neuhof

25.7.2008 0:00 Uhr

 

Während sich viele Väter eine enge Bindung an ihr Kind wünschen, gibt es doch auch etliche, die diese loszuwerden trachten – besonders wenn sie den Verdacht hegen, der Spross stamme nicht von ihnen ab. Für sie gibt es seit einigen Jahren heimliche Abstammungstests. Vor Gericht galt das nichts, aber immerhin: Es war der Einstieg in den Ausstieg aus der Vaterschaft. Bald gibt es ein Gesetz dagegen, bald ist endgültig Schluss mit heimlich. Ist es das? Nun, man hat sich auf ein typisches großkoalitionäres Produkt geeinigt. Die Gendaten der Betroffenen werden geschützt, wie die SPD es wollte, und wieder auch nicht, wie die Union es wollte. Milde Buße also, wenn überhaupt. Dabei wäre es gut, den Schutz hoch anzusiedeln. Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen. Wem wirklich daran liegt, sein Kind loszuwerden, der kann das mit Gerichtshilfe tun. Kein zweifelnder Vater wird sich abhalten lassen, heimlich Genproben ins Ausland zu schicken. Doch besser wäre, mal mit der Ehefrau zu sprechen – auf das Unterschieben von Kuckuckskindern steht zwei Jahre Haft.neu

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.07.2008)

 

www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Vaterschaftstests;art141,2578884

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da sträuben sich einem die Nackenhaare, wenn man den Kommentar von Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel liest. Man könnte denken, der Mann wäre mütterpolitischer Sprecher bei der rechtspolitischen Schill-Partei. Na ja, was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Hitze des Sommers offenbar nicht verkraftet und surfen im geistigen Nirwana. Es ist rechtlich völliger Unfug, einem Mann, der als rechtlich verwandt mit dem Kind gilt, zu verwehren, dies bei Zweifeln auch auf eine harmlose Weise, wie etwa durch Einsendung eines Schnullers an ein Labor überprüfen zu lassen. Auf Grund des väterlichen Sorgerechtes nach Artikel 6 Grundgesetz ist das ein völlig legitimer Akt, der nicht allein deshalb illegitim wird, weil rechtspolitische Hasardeure im Bundestag und in der Bundesregierung Blinde Kuh spielen.

 

 


 

 

 

Zweierlei Maß für Frauen und Männer

Gastkommentar Abtreibung und Vaterschaftstest / Von Gerhard Amendt

Von Gerhard Amendt

 

Was treibt die Bundesministerin der Justiz dazu, Männern unbedingt strafbares Verhalten anhängen zu wollen? Dem Klagenden beim Bundesverfassungsgericht blieb nichts anderes übrig, als heimlich seine Vaterschaft zu testen, weil zurzeit für Väter nur notwehrähnliche Handlungen möglich sind. Vielleicht schlägt in der Schärfe der Justizministerin eine traditionelle weibliche Sicht von Geschlechterrollen durch: Männern ist einfach mehr zuzumuten als Frauen? Früher vor allem im Berufsleben, demnächst beim Zumessen von Strafmaßen.

Männlichkeit, Väterlichkeit und Vaterschaft sind so schützenswert wie Mutterschaft, Mütterlichkeit und Weiblichkeit. Und hierzu zählt die Schwangerschaft - sei sie gewollt oder nicht. Schützenswertes sollte allerdings für Männer wie Frauen gleichermaßen gelten. Dann wäre die Intimität der ungewissen Vaterschaft so schützenswert wie eine Abtreibung. Stattdessen will die Ministerin Strafen für gar zu neugierige Männer verhängen. Andererseits aber ist die Abtreibung straffrei. Obwohl sie rechtlich eine strafwürdige Handlung ist. Für abtreibende Frauen gilt aber, dass auf Strafe wegen der Nähe der Entscheidung zur weiblichen Kernidentität verzichtet wird. Viele sind darüber entsetzt, nicht weil die Frauen straffrei ausgehen, sondern weil sie fürchten, dass damit der Schutz des Lebens Schaden nehmen könnte. Statt zu strafen, lässt der Staat abtreibende Frauen amtlich beraten und übernimmt in den meisten Fällen sogar die Finanzierung, obwohl er das nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit tun sollte.

Vielleicht hat sich diese Routine nicht ganz ungewollt eingestellt, weil man zu Recht davon ausgeht, dass, wer zahlt, zuständig ist und somit auch die Verantwortung an ihm hängen bleibt. Man könnte auch sagen: Die Frauen sollen sich keine Gedanken machen, das tun die anderen für sie. Ob das fürsorglich oder bevormundend ist, muss jeder und jede für sich entscheiden.

Mit diesem Hinweis auf eine seltsame Ungleichheit in der Sicht auf Männer und Frauen wird keineswegs ein salomonischer Deal ins Auge gefasst, um die Strafvernarrtheit der Ministerin zu erweichen. Etwa dergestalt, dass keiner die Frage nach der Strafbefreiung bei der Abtreibung stellt, wenn sie heimliche Vaterschaftsanalysen außer Verfolgung stellt - obwohl die Abtreibung Leben verhindert, während die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung das nicht annähernd tut. Um keinen pragmatischen Deal geht es, sondern allein um den Wunsch, das Missverhältnis beim Wahrnehmen von Männern und Frauen zu beleuchten.

Die gegen die Männer gerichtete Strafwut scheint symbolisch hoch aufgeladen. Männer sollen über die Klärung der Vaterschaft hinaus irgendwie in die Knie gezwungen werden. Das hat selbst jene Männer, die beim Anblick von Frauen nur Unschuld vermuten, ziemlich hart getroffen. Ein Aufschrei geht quer durch die Parteien: Nicht mit uns! Indes warten einige noch ab, weil sie männliche Selbstverleugnung noch immer mit männlicher Tugend verwechseln und Empörung nur äußern, wenn Frauen ihnen zuvor das gestattet haben.

Was aber bringt die Justizministerin so in Fahrt, dass sogar ihr Ruf als hervorragende Juristin beschädigt wird? Liegt es vielleicht daran, dass ihr Gefühl für Gerechtigkeit in der Politik hier auf Frauen begrenzt bleibt? Allzu überraschend wäre es nicht, zumal in den letzen Jahren in der Politik die Bevorzugung von Frauen mit der Schmähung der Männer korrespondierte. Nun wird diesmal der Strom der Männermissachtung sichtbar. Es ist wie mit dem Krug, der so lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Denn was soll das Gerede von Gleichheit und Gerechtigkeit, wenn es vielmehr um Zerstörungswünsche gegen Männer geht, ja, um zweierlei Maß?

Die Versessenheit auf Strafe für Männer, die ihrer Frau misstrauen, erhält dann plötzlich einen verstehbaren Sinn. Keinen angenehmen, aber einen sehr realen und vor allem einen ernst zu nehmenden. Diese Verachtung für das männliche Geschlecht gerät dem Verachtenden nicht zum Vorteil. Und geht es im Kern nicht sogar darum, dass man Männer beim heimlichen Vaterschaftstest strenger als Frauen bei der Abtreibung behandeln soll? Wenn das nicht eine neue Erscheinungsweise des traditionsreichen Geschlechterarrangements und ein höchst unliebsamer Refrain auf das Vorurteil ist, nach dem man Frauen nicht ernst nehmen soll! Ist das der vertrackte Sinn der Debatte?

Der Autor ist Professor für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen

 

 

"Die Welt"

Artikel erschienen am 19.02.2007

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 421/05 vom 13.2.2007, Absatz-Nr. (1 - 102), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 13. Februar 2007

- 1 BvR 421/05 -

 

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen.

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 421/05 -

 

 

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während dem Leitsatz 1 des Bundesverfassungsgericht zugestimmt werden kann, vermag der Leitsatz 2 nicht überzeugen. Dies liegt darin begründet, dass der rechtliche Vater des Kindes nach Artikel 6 Grundgesetz eben gerade nicht gegen das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstößt, denn das Kind steht unter elterlicher Sorge des Vaters. So wie der Vater bis zum 18. Lebensjahr des Kindes rechtlich befugt und im Einzelfall auch verpflichtet ist, in den Schulranzen seines Kindes zu gucken, ob das Kind seine Schulsachen eingepackt hat oder bei älteren Kindern, ob dieses keine Schreckschusspistole in die Schule mitnimmt, so ist der rechtliche Vater auch berechtigt und verpflichtet, sich darüber Gedanken zu machen, ob das Kind von ihm ist oder nicht. Hat der rechtliche Vater Zweifel an der biologischen Vaterschaft dient es gerade dem Familienfrieden und dem Kindeswohl, wenn der rechtliche Vater die Zweifel ausräumen kann oder aber die Zweifel sich bestätigen und der rechtliche Vater überlegen kann, wie er zukünftig mit dieser Tatsache umgehen will.

Dass das Bundesverfassungsgericht eine gerichtliche Nichtverwertbarkeit eines gegenüber der Mutter des Kindes heimlich eingeholten Abstammungstest postuliert, hat damit zu tun, dass das Bundesverfassungsgericht selbst auf schwankenden Boden bezüglich der Vorgaben des Grundgesetzes steht, denn dort heißt es für alle die des Lesens kundig sind, gut lesbar:

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

Ob am Bundesverfassungsgericht alle Beschäftigten auch gut lesen können, muss man angesichts der kritikwürdigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihrer Kinder und auch derjenigen Väter denen das nach Grundgesetz Artikel & zustehende Sorgerecht auch nach BGB zugesichert wird, bezweifeln. Wenn es aber so wäre, dass am Bundesverfassungsgericht alle relevanten entscheidenden Richter gut lesen können, dann muss man sich fragen, warum sie diese Fähigkeit nicht nutzen und auch den Text lesen, der vor ihrer Nase liegt. Und wenn sie lesen können und lesen und sich dennoch in Gegensatz zu den Vorgaben des Grundgesetzes stellen, dann kann man fragen, ob die betreffenden Richter nicht den falschen Job haben und nicht hätten vielleicht Politiker werden sollen, wo man heute dies sagen kann und morgen etwas ganz anderes tut ohne sich dabei im geringsten zu schämen..

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Heimlicher Vaterschaftstest darf im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen. Der Gesetzgeber hat aber zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine entsprechende Regelung zu treffen. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 13. Februar 2007. Der Verfassungsbeschwerde lag der Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage zugrunde, die auf einen heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt war. Die Zivilgerichte hatten die Verwertung des Gutachtens als Beweismittel abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Bei 20 Prozent aller ohne Wissen der Mutter eingeholten Abstammungstests, kommt heraus, dass der von der Mutter als angeblicher Vater angegebene Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist, so sinngemäß Edith Schwab, die Bundesvorsitzende des sogenannten Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (siehe: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 13.2.2007), einem Verband, der überwiegend die Interessen getrennt erziehender Mütter vertritt, die für sich das Alleinvertretungsrecht für das Kind reklamieren und es oft durch Steuergelder finanziert, auch mittels gerichtlich beantragten Sorgerechtsentzug für die Väter durchzusetzen versuchen.

Wer nicht weiterhin Kinder im Unklaren über ihre tatsächliche Identität lassen will oder diese Kinder sogar bewusst täuschen will, der muss es jedem Kind und jedem Mann ermöglichen, sich über eine Vaterschaft zu vergewissern oder diese gegebenenfalls auch auszuschließen.

 

15.02.2007

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Verfassungsgerichts-Urteil

Karlsruhe erleichtert Vaterschaftsnachweis

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Männern bei Vaterschaftstests gestärkt. Laut Urteil haben Männer grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie der biologische Vater ihrer Kinder sind. (13.02.2007, 17:32 Uhr)

 

Karlsruhe - Bis März 2008 muss eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Männer im Zweifel leichter als bisher ihre biologische Vaterschaft überprüfen lassen können. Heimliche Gentests sind jedoch weiterhin illegal und bleiben als Beweismittel unzulässig, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

 

Zum Thema

 

Hintergrund: Suche nach "Kuckuckskind" per DNA-Analyse

Der Erste Senat wies damit im Ergebnis die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der zwölfjährigen Tochter seiner Ex-Partnerin im Labor hatte untersuchen lassen. Als der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht - ohne Erfolg: Der Bundesgerichtshof lehnte vor zwei Jahren die Verwertung heimlicher Tests im Verfahren um die Anfechtung der Vaterschaft ab. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter zeigte er sich "froh, dass sich nun gesetzlich etwas tut".

 

 

Heimliche Tests weiterhin unzulässig

An der Illegalität solch heimlicher Tests ändert sich zwar auch in Zukunft nichts. Laut Urteil haben Männer wie der Kläger jedoch ein grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie auch der biologische Vater ihrer Kinder sind. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um solch ein Verfahren einleiten zu können. Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren sei dafür jedoch nicht der geeignete Weg. An dessen Ende stehe bei einem negativen Gentest immer die zwingende rechtliche Trennung von Vater und Kind. Es gebe aber durchaus Fälle, in welchen Männer sich Kindern so verbunden fühlen, dass sie weiterhin für sie sorgen wollen, obwohl sie nicht deren Erzeuger sind.

Weil deshalb das Recht auf Kenntnis der Vaterschaft nicht zwingend darauf abzielt, eine Vaterschaft zu beenden, darf der Gesetzgeber laut Urteil an das neue zusätzliche Verfahren auch nicht die selben hohen Anforderungen stellen wie an eine Anfechtungsklage. Weil die Grundrechte der Mütter dann auch weniger schwer wiegen als die der Väter, müssen sie in Vaterschaftstests einwilligen. Zwar dürfe eine Mutter grundsätzlich selbst darüber befinden, ob und wem sie Einblick in ihr Intimleben gebe. Doch weil sie den Mann zuvor "an ihrem Geschlechtsleben hat teilhaben lassen", habe sie damit das "Kenntnisinteresse des Mannes an der Abstammung ihres Kindes mitbegründet".

Ministerium prüft Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe die Entscheidung des Gerichts erwartet. Es werde nun geprüft, ob ein Vaterschaftstest etwa gerichtlich angeordnet werden kann, wenn solch ein Gentest zuvor dem rechtlichen Vater verweigert worden war. Für diese Lösung hatte der Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung plädiert und auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf Bayerns hingewiesen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte mit Blick auf diesen Gesetzentwurf der "Augsburger Allgemeinen", es sei dringend notwendig, Vätern bessere Mittel der Aufklärung an die Hand zu geben.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, forderte, dass anonyme Vaterschaftstests zum Schutz des Familienfriedens weiter möglich sein sollen. Es sei für ihn unverständlich, wenn Zypries beabsichtige, dass der "gehörnte, zur Unterhaltszahlung für ein Kuckuckskind verpflichtete Zahlvater" für die Nutzung eines anonymen Abstammungstests auch noch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden soll". Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte, bei der nun fälligen Neuregelung die Interessen des Kindes zu berücksichtigen. 

13.02.2007

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/vaterschaftstests-urteil/91989.asp

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Bei den Journalisten ist es immer noch nicht angekommen, dass es sich bei einem Abstammungsgutachten nicht um einen Gentest handelt, wie irreführend suggeriert wird, und wie dies offenbar auch noch im Bundesjustizministerium falsch verstanden wird, sondern um den Vergleich bestimmter Sequenzen in dem Probematerial von Kind und vermeintlichen Vater.

 

Das Bundesverfassungsgericht hätte sich seine Arbeit auch sparen können, wenn im Bundesjustizministerium unter Leitung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vernünftige Arbeit geleistet worden wäre. Statt dessen hat Brigitte Zypries in der Vergangenheit versucht, Männer, die einen Abstammungstest in Auftrag geben zu kriminalisieren. Dass die SPD das Wort "demokratisch" in ihrem Parteinahmen führt, mutet da schon wie ein Witz an.

 

16.02.2007

 

 


 

 

 

Paps Pressedienst 2-2007

 

Klarheit über die Herkunft wichtig für Kinder

Gutes Urteil

 

Als weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Anerkennung der Bedeutung von Vätern für Kinder wertet paps das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legalität von Vaterschaftstest. Hauptgewinner des Urteils sind Kinder, deren Anspruch auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt wird. Kinder möglicherweise ein Leben lang im Unklaren über ihren Vater zu lassen oder sie mit Lügen und Irreführungen über ihre Herkunft aufwachsen zu lassen, stellt einen Eingriff in ihre Menschenrechte dar.

Das Urteil, mit dem der Gesetzgeber zu einer entsprechenden Regelung verpflichtet wird, bedeutet keine Infragestellung oder Abwertung sozialer Vaterschaft. Die Rolle von Männern, die, ohne leibliche Väter zu sein, Verantwortung für Kinder übernehmen, wird in Zukunft viel besser wahrzunehmen sein, wenn sie auf der Anerkennung der Wahrheit über die Herkunft des Kindes basiert.

Paps hofft, dass diesem Urteil weitere Schritte gegen die Anonymisierung von Vaterschaft folgen werden, etwa ein Verbot anonymer Samenbänke. Es kann kein Recht an sich auf ein Kind geben. Die Kenntnis der eigenen Ursprünge bleibt bei aller medizinischen Machbarkeit für die Identitätsbildung sowohl von Jungen als auch von Mädchen eminent wichtig.

Nach der Reform des Kindschaftsrechts von 1998, die das gemeinsame Sorgerecht etabliert und die nicht eheliche Vaterschaft anerkannt hat und nach der Einführung des Elterngeldes zu Anfang des Jahres, durch die der Anteil der Väter an der frühkindlichen Erziehung spektakulär steigen wird, müssen auf diesem Weg weitere Schritte folgen. Nun ist die Justizministerin am Zuge. Kritisch gespannt erwarten wir ihre Gesetzesinitiative.

 

Kontakt: Ralf Ruhl 0551 - 77 440 51

 

 

http://www.paps.de/

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Jedem Kind seinen echten Vater

 

12. Februar 2007

Aktion

 

Demo: 13.02.07, S-Bhf. Friedrichstraße, 12 Uhr

Jedem Kind seinen echten Vater

Das Bundesverfassungsgericht verkündet zum Thema "Vaterschaftstests" am 13.2.07 ein Urteil, das bereits vorab für breite öffentliche Aufmerksamkeit sorgt. Wir veranstalten deshalb am gleichen Tag eine Demonstration. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind weiß, wer sein echter Vater ist, und fordern einen bessere Förderung von Vätern, damit sie sich mehr um ihre Kinder kümmern können und dürfen.

Die Demo findet am 13.02.07 um 12 Uhr statt. Wir treffen uns auf dem südlichen Vorplatz des Bahnhofs Friedrichstraße, dem Dorothea-Schlegel Platz. Von dort geht es dann durch die Friedrichstraße und die Mohrenstraße zum Justizministerium. Bitte kommt zur Demo, damit wir etwas bewegen können.

 

 

 

anbei der Link zum Aufruf für das VAFK-Portal: (wie immer "aus der Hüfte" geschossen)

http://vafk-berlin.de/modules/news/article.php?storyid=17

 

 

Rainer Sonnenberger

030/30 20 43 85

0176/ 52 05 21 97

 

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verena Bünten [mailto:Verena.Buenten@wdr.de]

Gesendet: Montag, 12. Februar 2007 12:05

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: ARD-Anfrage zum BVG-Urteil Vaterschaftstests

 

Liebe engagierte Väter in Sachen Vaterschaftstest,

ähnlich wie Sie beobachten wir von der ARD-Aktuell-Redaktion in NRW das morgige BVG-Urteil zu den Vaterschaftstest. Gerne würden wir für die ARD-Sendungen Berichterstattung über die Reaktionen auf das Urteil anbieten.

Dazu suchen wir noch betroffene Väter, die uns ihre Reaktion auf das Urteil vor ihrem persönlichen Hintergrund schildern. Da unser Berichtsgebiet NRW ist, müssten in unserem Falle diese Väter in NRW anässig sein.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bei der Vermittlung von Kontakten behilflich sein könnten.

Mit besten Grüßen aus Köln,

Verena Bünten

ARD-aktuell

50600 Köln

Fon: 0221/ 220-9114

Fax: 0221/ 220-9122

Mobil: 0173/ ...

Verena.Buenten@wdr.de

 

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ... 

Gesendet: Montag, 23. Januar 2006 00:52

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Anfrage

 

Hallo und guten Tag

Meine Tochter ist 1991 geboren, also jetzt 14 Jahre alt, da ich voller Vertrauen mit der Mutter zusammenlebte ging ich davon aus, das sie von mir ist, deshalb Vaterschaft anerkannt.

Wir waren nicht verheiratet.

Ende 1994 sind sie ausgezogen, die Beziehung zur Mutter war beendet. Ich habe aufgrund des freundschaftlichen Verhältnisses ihr immer monatlich Kindesunterhalt in bar gegeben. Mit der Tochter immer Kontakt gehabt, sie war oft bei mir.

Gegen Ende 2004 forderte die Mutter mehr Geld, da ich mich weigerte, schaltete sie das Jugendamt ein.

Im Januar 2005 erzählte ich dieses meinem Freund, vor allem, dass der Mutter jetzt 400 € monatlich zustehen, daraufhin verriet er mir im Vertrauen, dass sie ihm im betrunkenen Zustand gesagt habe, dass ich doch gar nicht der wirkliche Vater sei.

Wir haben dann sofort einen heimlichen Vaterschafstest im beisein meiner jetzigen Lebensgefährtin gemacht, das Ergebnis war niederschmetternd.

Aufgrund von 16 analysierten unabhängigen PCR-Systemen bin ich zu 100 % nicht der biologische Vater.

Daraufhin habe ich die Tochter weiterhin 14 tägig zu mir geholt, ihr Handykarten etc. gekauft und Geld gegeben aber die Unterhaltszahlungen an die Mutter eingestellt.

Aufgrund dieser ganzen Geschichte, die ich eigentlich mit der Mutter im stillschweigen regeln wollte, kam ein riesenstein ins rollen. Sie kontaktierte sofort den wahrscheinlichen Vater, mit dem sie damals oftmals Verkehr hatte, dessen Ex Frau rief mich mehrmals an, weil sie es wusste, Verwandte und Bekannte sprachen mich an, ob ich das denn nicht gewusst hätte.

Dann Ende Mai 2005 das Gerichtsverfahren, Klage abgewiesen, mein Zeuge (Freund) sei unglaubwürdig, es wäre nur eine Gefälligkeitsaussage gewesen.

Anfang Juli 2005 hatte ich wie bis dahin immer mit meiner Tochter abgeklärt, dass ich sie übers Wochenende zu uns hole. In einem Telefonat habe ich dieses auch dem vermeintlichen Vater, der so tat als wenn auch er wissen möchte ob sie von ihm ist mitgeteilt und wir haben vereinbart, dass wir alle an diesem WE einen neuen Test machen. (Ich hatte schon Testset aus Apotheke besorgt)

Plötzlich war die Tochter krank und wollte von mir nicht abgeholt werden. Seitdem habe ich keinen Kontakt mehr zu dem Mädchen.

Alle Versuche sie zu kontaktieren sind gescheitert.

Die Mutter hat wahrscheinlich davon erfahren.

Mittlerweile ist sie 14 Jahre alt geworden.

Das Jugendamt scheint keinen Unterhaltsvorschuß mehr aufgrund des alters zu bezahlen.

Am 18.01.2006 hatte ich eine Vorladung bei der örtlichen Polizei.

Dort erfuhr ich, daß bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt.

Der Polizist hält die Akte noch ein paar Tage zurück und in der Zeit soll ich mir einen Anwalt suchen, der mit ihm Kontakt aufnimmt oder aber ich soll die Aussage verweigern.

Meine Frage, habe ich aufgrund dieses völlig sinnlosen BGH Beschlusses vom 12.01.2005 überhaupt eine Chance, um aus dieser Misere rauszukommen?

Mit freundliche Grüßen

...

 


 

 

 

Sehr geehrte Frau Zypries,

anlässlich Ihrer erneuten Ernennung zur deutschen Justizministerin möchten wir in Erinnerung bringen, dass ein an sich sinnvolles Gesetz, wie das Gendiagnostikgesetz zurückgestellt werden musste, weil sich ein Paragraph darin befinden, der mit Gentests nichts zu tun hat: Der Vaterschaftstest.

Wie Sie wissen, werden dabei nur Gensequenzen verglichen, um eine eventuelle Abstammung, bzw. Übereinstimmung festzustellen. Wir hoffen, auch verständlich gemacht zu haben, dass BEIDE am Test betroffene Personen ein hohes Interesse an diesem Test haben, bzw. dieses Interesse nach allen Erkenntnissen die wir haben (z.B. Adoptionsforschung), vorausgesetzt werden kann. Ein Einverständnis zu diesem Test darf daher nie gerade von der Person abhängig gemacht werden, die ein vermutetes hohes Interesse daran hat, dass die Wahrheit nicht offen gelegt wird.

Darüber hinaus ist ein diskreter, selbst bestimmter Test die für die Familie schonendste Form, in dieser Frage Klarheit zu bekommen, ohne eine familiäre Krise herauf zu beschwören. Aus diesem Grunde bitten wir nochmals, die Frage des Vaterschaftstests aus dem Gendiagnostikgesetz heraus zu nehmen, damit Väter, die Klarheit in dieser Frage haben wollen, nicht weiter eine Kriminalisierung fürchten müssen.

Darüber hinaus sollte überlegt werden, wie die Vaterschaftsfeststellung in Zukunft erleichtert werden kann, um den vorhandenen Missbrauch einzuschränken.

Weiterhin halten wir es für erforderlich, den betroffenen Männer, Kindern, aber auch Frauen eine Hilfemöglichkeit zu bieten, die sie in Anspruch nehmen können, um die Krisen bei einer fremden Vaterschaft zu minimieren. Viele Kinder werden abgetrieben, wenn eine fremde Vaterschaft auch nur vermutet wird, aus Sorge um Ehe oder Partnerschaft. Im schlimmsten Falle endet auch eine oft langjährige Beziehung zum Kind durch den unbewältigten Partnerkonflikt.

Väter und Kinder sind dem zur Zeit noch ausgeliefert und finden kaum Unterstützung. Diese Väter dürfen nicht kriminalisiert werden, sondern haben ein Recht auf Hilfe und Beratung.

Setzen Sie ein Zeichen, dass Sie leibliche Vaterschaft schätzen und dass ein Vater mehr ist, als der finanzielle Versorger seiner Familie.

Setzen Sie ein Zeichen, dass die Verbindung Vater-Kind der Verbindung Mutter-Kind gleichwertig ist. Nur so ist eine gleichberechtigte Partnerschaft möglich.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd.(FH)

www.pro-Test.net

 

Das Netzwerk pro Vaterschaftstest

www.majuze.de

 

Männer- und Jungenzentrale in

Rosenheim

 

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand/Politik VAfK

 

Dr. Eugen Maus

Mitglied im Vorstand von

MANNDAT e.V. -

Geschlechterpolitische Initiative

Gemeinnütziger Verein ·

Amtsgericht Stuttgart, VR-7106.

Senefelderstr. 71b - 70176 Stuttgart

www.manndat.de

 

PS: Dies ist ein offener Brief, der im Internet an verschiedenen Stellen veröffentlicht ist und in dieser Fassung auch an die Presse gesendet wird

 

 

Posteingang bei Väternotruf am 8.12.2005

 

 

 


 

 

 

"Der (heimliche) Vaterschaftstest: "Was kann der Gesetzgeber tun?"

Rüdiger Zuck 

in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 4/2005, S. 117-119

 

Zuck kritisiert die derzeitige restriktive juristische Ausgestaltung der Anfechtung der Vaterschaft und bringt eigene Vorschläge für eine Vereinfachung der Anfechtungsmöglichkeiten ein.

 

 

 

 


 

 

 

Vaterschaftstest

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 18:53

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Vaterschaftstest

Hallo Väter/Mütter und Interessierte,

zum Thema Vaterschaftstest gibt es ein Urteil des Oberlandgerichtes Nürnberg. Darin steht:

 

Das Gericht entschied, dass die Mutter eines Kindes die Blutabnahme für einen Vaterschaftstest nicht verweigern darf, da das Kind durch die Verweigerung des Vaterschaftstests nachhaltig geschädigt werden würde. So ergeben sich durch eine ungeklärte Vaterschaft folgende zukünftige Probleme:

Das Kind könnte später Eheverbote übertreten, indem es z.B. einen Partner wählt, welche heimlich mit ihm verwandt ist. Außerdem sei die Entwicklung seiner Persönlichkeit eingeschränkt, da es sich nicht sicher mit seinem richtigen Vater identifizieren könne. Zum anderen werde Kind in Erbfragen benachteiligt.

 

Das Gericht urteilt daher: 

Die Mutter darf die Abgabe von DNA-Material (in diesem Fall einer Blutprobe) für einen Vaterschaftstest nicht verweigern.

Das Aktenzeichen lautet: 15 UF 84/03

Das Urteil kann beim OLG Nürnberg angefordert werden.

 

 

 

 


 

 

 

Vaterschaftstest

Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

http://www.datenschutz-berlin.de/prima/05/04/29.htm

 

 

"Heimlicher Vaterschaftstest soll legal werden / Baden-Württemberg legt Gesetzentwurf vor

In die Auseinandersetzung um die rechtliche Anerkennung heimlicher Vaterschaftstests kommt neue Bewegung. Baden-Württemberg will heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die unbemerkte Untersuchung der Abstammung eines Kindes durch den als Vater geltenden Mann oder auch die Mutter erlauben würde. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu diesem heftig umstrittenen Thema." BerlZtg 29.4.05 S. 6

 

 

 

"Baden-Württemberg legt Gesetz für heimlichen Vaterschaftstest vor" Welt 29.4.05 S. 4

Artikel v. 29.04.2005 | Rubrik: Politik/Deutschland

 

Baden-Württemberg legt Gesetz für heimlichen Vaterschaftstest vor

Berlin - Baden-Württemberg will heimliche Vaterschaftstest unter bestimmten Bedingungen auf eine legale Basis stellen und dazu heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser soll die heimliche Untersuchung der Abstammung eines Kindes durch den als Vater geltenden Mann oder die Mutter erlauben. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu diesem Thema. Auch das Kind dürfte danach als junger Erwachsener den Test vornehmen, um seine Abstammung zu erfahren. Die Initiative steht im Gegensatz zur Linie von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie will heimliche Vaterschaftstests untersagen. Vor einigen Monaten hatte sie sogar erwogen, diese unter Strafe zu stellen. Ob die anderen Länder dem Vorschlag Baden-Württembergs folgen werden, ist noch unklar. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begründet den Vorstoß, in den meisten Fällen ergebe der Test, daß der rechtliche auch der biologische Vater sei. "Würden wir von diesen Vätern verlangen, vor Gericht eine Anfechtungsklage zu erheben, wäre in vielen Fällen der Familienverband zerstört." dpa

Artikel erschienen am Fr, 29. April 2005

 

 

http://www.welt.de/data/2005/04/29/711388.html?search=Vaterschaftstest&searchHILI=1

 

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung von pro-Test.net - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

Stellungnahme anlässlich der Bundestagsdebatte vom 11.03.05 zum Thema Vaterschaftstests

 

„Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einem Felsen vergraben, sie stößt trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.“ Frank Thies, dt. Schriftsteller, 1896-1977

Vorurteile auf breiter Linie – Leibliche Vaterschaft keinen Pfifferling wert

Mit großem Interesse hat die Initiative „pro-Test.net“ die kürzlich stattgefundene Bundestagsdebatte zu Vaterschaftstests verfolgt. Dabei stießen die Äußerungen der bündnisgrünen Schewe-Gerigk auf Unverständnis. „Wenn sie davon spricht , dass Väter keinen Unterhalt zahlen und dass dies den Staat belasten würde,“ zeigt sich Wolfgang Wenger tief enttäuscht, „sie anderseits jedoch verschweigt, dass ein Großteil dieser Väter aufgrund von Arbeitslosigkeit, schlechtem Verdienst oder erheblichen steuerlichen Nachteilen einfach nicht zahlen kann, zeugt dies von großer Unkenntnis der gegenwärtigen Situation in Deutschland.“ Ähnliches Unverständnis über die Lage der betroffenen Männer zeigt Frau Zypries. Sie weist zwar zurecht darauf hin, dass der Vaterschaftstest in den meisten Fällen ergibt, dass der mutmaßliche Vater wirklich der Vater ist. Ihre Aussage, der Test wäre damit "sinnlos" gewesen, weil er die Vaterschaft bestätigte, zeigt aber, dass sie den Sinn der Tests nicht verstanden hat. Es geht nicht darum zu beweisen, dass man nicht der Vater ist, sondern in Erfahrung zu bringen, ob man der Vater ist. Somit ist ein Vaterschaftstests immer sinnvoll. Beide Politikerinnen zeigen hier eine Einstellung betroffenen Männern gegenüber, die das Zustandekommen eines solchen Gesetzesvorschlags gut erklärt.

Verbesserungswürdig ist der FDP-Vorschlag, Verfahrenspfleger für die Kinder einzusetzen. „Aber hier soll ein Verfahren aufgebauscht werden, welches ganz einfach zu lösen wäre. Statt Verfahrenspfleger wäre eine Beratung für betroffene Väter, Mütter und Kinder angesagt, ähnlich der Schwangerenkonfliktberatung,“ schlägt Wenger vor. „hier allerdings ohne Zwang.“ Und er weist darauf hin, dass sich speziell in dieser Thematik männliche Berater bewähren würden, denn „schließlich handelt es sich meist um männliche Klienten und hier ist entsprechendes geschlechtsspezifisches Fingerspitzengefühl gefragt.“

Die Initiative pro-Test.net zeigt sich tief enttäuscht über das Niveau der Bundestagsdebatte, denn eines wurde ganz klar: Der Wert eines Vaters wird nach wie vor an seinem Versorgungspotential gemessen. Wolfgang Wenger entsetzt: „Die leibliche Vaterschaft scheint manchen Bundestagsabgeordneten nicht einen Pfifferling wert zu sein. Käme es aber auf die leibliche Vaterschaft überhaupt nicht an“, so der Sozialpädagoge, „dann dürfte es folgerichtig auch nicht auf die leibliche Mutterschaft ankommen.“

Bestrafung von heimlichen Tests ablehnen – Vaterschaftstests gleich nach der Geburt?

Es muss ein anerkanntes Recht von Männern sein, ihre Vaterschaft zu klären. Die Beziehung zum Kind muss auf Wahrheit und nicht auf Mutmaßungen gegründet sein. Eine Bestrafung von heimlichen Tests ist daher konsequent abzulehnen. Das bisher noch geltende Verfahrensrecht zur Vaterschaftsbestimmung ist zu teuer, zu langwierig und für die Beziehung zu belastend. Daher wird es nicht gelingen, so genannte heimliche Tests zu verhindern. „Anstatt umständliche juristische Verfahren zu fördern, sollten unkomplizierte Privat-Tests an Regeln und Voraussetzungen geknüpft werden,“ fordert Wenger.

Der Bundestagsabgeordneter Dr. Jürgen Gehb erkannte zurecht, dass nach einer Möglichkeit gesucht werden müsse, die die Beziehungen am wenigsten belastet (auch während einer Scheidung) und dass diese Möglichkeit oft in einem heimlichen Test bestünde. „Wir können dem CDU/CSU-Abgeordneten nur unterstützen, wenn er Bedingungen für Privat-Tests schaffen möchte, die es betroffenen Männern und Frauen ersparen, ins Ausland zu gehen,“ so Wenger.

Auf großes Interesse von pro-Test.net stieß auch der Vorschlag des SPD-Abgeordneten Christoph Strässer. Dabei soll der Vaterschaftstest zwei Stufen beinhalten: Ein Anspruch auf Durchführung eines Privat-Tests einerseits und eine Erleichterung beim gerichtlichen Test andererseits. Abzulehnen sei indessen eine Informationspflicht der Mutter oder des mutmaßlichen Vaters, wenn der Test von der Mutter in Auftrag gegeben werden würde.

Die Väterinitiative appelliert an die Politiker: „Es wäre mehr als eine Überlegung wert, die Vaterschaft gleich nach der Geburt feststellen zu lassen,“ meint Wenger und verweist auf die vielen wichtigen Untersuchungen, die bei einem Kind kurz nach der Geburt gemacht werden. „Das würde Klarheit und Sicherheit schaffen, um später schmerzhaftere, böse Überraschungen zu vermeiden. Den Kindern zuliebe.“

 

Ansprechpartner:

Dipl.Soz-päd. (FH) Wolfgang Wenger

Schwaigerweg 1, 85625 Baiern, 0700 62589333, webmaster@pro-Test.net

 

Im Namen von:

www.pro-Test.net – Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

www.majuze.de – Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim

Fachressort „Vaterschaftstests“ beim „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ www.vafk.de und Kreisgruppe Augsburg/Schwaben

www.MANNdat.de – Geschlechterpolitische Initiative e.V.

Dr. Berndt Goossens u.a.

 

 

Forderungen von pro-Test.net:

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, Vaterschaftstests für Männer, Frauen und Kinder so handhabbar zu machen, dass ein Test im Ausland möglichst vermeidbar ist.

 

Die Männer müssen das Recht haben, Schaden von sich abwenden zu können.

Der Test sollte ein Beratungsangebot beinhalten, aber keine Informationspflicht dem Partner gegenüber, um die Beziehung nicht zu belasten.

 

Die Beratung sollte aus o.g. Gründen durch einen professionellen männlichen Berater geleistet werden und für Männer, Frauen und Kinder ab einem bestimmten Alter offen stehen.

 

Vaterschaftstests sollten nur für bestimmte Personengruppen ermöglicht werden.

http://www.vafk.de/themen/ProTest/PM050311_fdp.htm

 

 

 


 

 

Bundestagsdebatte über Vaterschaftstests

Pressemitteilung von pro-Test.net am Freitag, den 11.03.2005 im deutschen Bundestag auf Antrag der Abgeordneten Laurischk, Funke, Homburger u.a. und er Fraktion der FDP

Man muss es immer wieder wiederholen, da sich einige PolitikerInnen doch erstaunlich erkenntnisresistent zeigen: Es geht um das Recht des Mannes UND des Kindes auf Wissen um die eigene Vaterschaft oder Abstammung. Von einem Recht des Kindes, auf Verheimlichung seiner Abstammung zu seinem Wohl wissen wir nichts. Gleichwohl können wir uns erinnern, dass vor vielen Jahren noch davon gesprochen wurde, dass ein Arzt seinem Patienten den Ernst der Erkrankung verheimlichen dürfe, wenn er es für das „Wohl des Patienten“ hält. Inzwischen streitet niemand mehr die Tatsache ab, dass die Wahrheit für den Patienten immer noch das Wichtigste ist und er reif genug dafür ist, sich anschließend darauf einstellen zu können. Erfahrungen mit Adoptivkindern weisen darauf hin, dass dies auch für die Frage der Abstammung gilt und dass es wichtig ist, Kinder so früh wie möglich auf ihren Status als Adoptivkind hinzuweisen und – falls dies nicht geschehen ist – dies so schnell wie möglich nachzuholen, dann aber vielleicht mit professioneller Hilfe.

Bedenkt man dies, ist es auch leichter, die Thematik „Vaterschaftstests“ besser einzuordnen. Z.B. erhebt sich dann die Frage, wozu ein „Verfahrenspfleger“ dienen soll? Ein Verheimlichen der Abstammung wäre dann die große Ausnahme und würde keinen Verfahrenspfleger rechtfertig – wohl aber eine Beratung für betroffene Männer, Frauen und Kinder! Einen Gedanken, den wir absolut begrüßen, wenn er

1) als Angebot bereitsteht und nicht den Charakter einer Zwangsberatung trägt und

2) wenn die Beratung von einem männlichen Berater geleistet wird, da es um meist männliche Klienten geht, bzw. ein männlicher Berater sich besser in die Bedeutung der Thematik einfühlen kann.

Trotzdem möchten wir Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) beruhigen: Ein Geschlechterkampf steht nicht zur Debatte. Auch die meisten Frauen schütteln über ein Verbot von Vaterschaftstests nur den Kopf. Vielleicht weil sie am besten Wissen, wie wichtig die Sicherheit der leiblichen Abstammung für das Kind und die Mutter ist. Ich kenne auch keine Mutter, die hier Kompromisse schließen würde und – etwa, weil der Verdacht besteht, das Kind sei in der Geburtsklinik vertauscht worden – erst mal Politiker um Erlaubnis fragen würden, was jetzt zu tun sei.

Jedoch, die soziale Vaterschaft ist tatsächlich sehr wichtig und viele Stiefväter leisten hier erstklassige „Arbeit“. Aber gerade diese Väter wissen auch, wie wichtig die leibliche Abstammung für das Kind ist und versuchen – im (nicht seltenen) Idealfall – dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen. Käme es auf die leibliche Vaterschaft überhaupt nicht an, dann kommt es auch auf die leibliche Mutterschaft nicht an. Dann wäre es aber gerechter, die geborenen Kinder wöchentlich in der Tombola zu verlosen. Dann sind wenigsten alle gleichermaßen benachteiligt.

Frau Schewe-Gerigk (B90/Die Grünen) spricht von Vätern, die keinen Unterhalt zahlen und dass dies den Staat belastet. Sie verschweigt, dass ein Großteil dieser Väter gar nicht zahlen kann (z.B. durch Arbeitslosigkeit, schlechtem Verdienst oder Steuerklasse 1) und dass ein Großteil der Mütter, die Unterhalt zahlen müssten, auch nicht zahlt – und zwar erheblich mehr, als es Väter nicht tun. Immerhin offenbart sie so ihr Männer- und Väterbild und wir wissen jetzt, wieso solche Gesetzesvorschläge überhaupt erst entstehen.

Es entsteht in ihrer Rede auch manchmal der Eindruck, dass immer, wenn der Begriff „das Wohl des Kindes“ fällt, dahinter massiv andere Interessen verborgen liegen. Besonders das Gefühl, dass Frau Schewe-Gerigk das Kind als Eigentum der Mutter ansieht, entsteht aus ihrer Rede. Dem Mann gehören „die Krümel“, die übrig bleiben. Das ist schade, denn man hat aus ihrer Partei auch schon vernünftigere Stimmen gehört.

Beipflichten möchten wir Frau Laurischk (FDP): Es muss ein anerkanntes Recht von Männern sein, ihre Vaterschaft zu klären. Die Beziehung zum Kind muss auf Wahrheit und nicht auf Mutmaßungen gegründet sein. Eine Bestrafung von heimlichen Tests ist abzulehnen.

Jedoch sehen wir keinen Sinn nur die gerichtlichen Tests zu erleichtern. Die Kosten für diese Tests sind zu hoch – darauf weist Frau Zypries zurecht hin. Die Verfahren zu langwierig und für die Beziehung zu belastend. Auch wenn in den allermeisten Fällen ohnehin schon die Ehe getrennt oder geschieden ist, wäre der Gesetzgeber eher gefragt, die Streitigkeiten in dieser sehr belastenden Zeit (für Ehegatten und Kinder) zu begrenzen und zu entschärfen und nicht noch eine zusätzliche Belastung einzubringen. Unserer Meinung nach geht es eher darum, die privaten Tests an bestimmte Regeln zu binden, anstatt die gerichtlichen Tests zu fördern. Erst wenn der private Test eine Vaterschaft ausschließt, soll die Hürde für den gerichtlichen Test gesenkt werden. Mit hohen Kosten für die gerichtlichen Tests, Verfahrenspfleger und Beratungspflicht anstelle von Beratungsangebot, wird es nicht gelingen, heimliche Tests zu verhindern. Das ganze Angebot wird erst genützt werden, wenn der vorherige heimliche Test die Sinnhaftigkeit begründet. Auch hier weist Frau Zypries zurecht darauf hin, dass der hohe Aufwand – Gott sei Dank – in den meisten Fällen ergibt, dass der mutmaßliche Vater wirklich der Vater ist. Wieso Frau Zypries jetzt daraus schließt, dass der Test damit „unbegründet“ oder sinnlos war, bleibt aber ihr Geheimnis. Sie sollte mal eher die davon betroffenen Väter fragen, welche Belastung von ihnen gefallen ist, oder wie wichtig dieses Testergebnis nach einer Scheidung für sie war. Wir können ihr gerne einige dieser Väter zum Gespräch vermitteln.

Die Erkenntnis, dass nach einer Möglichkeit gesucht werden muss, die die Beziehungen am wenigsten belastet (auch während einer Scheidung) und dass diese Möglichkeit oft in einem heimlichen Test besteht, fand sich glücklicherweise dann bei Herrn Gehb (CDU/CSU). Ob eine Ehe – bei so einem Verdacht – noch „in Ordnung“ ist oder nicht, ist eine andere Frage. Sie geht aber den Politikern nichts an(!), sondern nur dem Paar. Dem Ziel, welches Herr Gehb formuliert, dass die Bedingungen für heimliche Test so formuliert werden müssen, dass es für betroffene Männer und Frauen nicht nötig ist, ins benachbarte oder fernere Ausland gehen zu müssen, möchten wir uns anschließen.

Interessant finden wir in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag von Herrn Strässer (SPD) über zwei Stufen beim Vaterschaftstest: Ein Anspruch auf Durchführung eines privaten Tests und eine Erleichterung beim gerichtlichen Test. Abzulehnen ist eine Informationspflicht der Mutter (oder des mutmaßlichen Vaters, wenn der Test von der Mutter gemacht wird) gegenüber. Trotzdem braucht es Sicherheit, dass der Test nicht von irgend jemanden gemacht wird.

 

Zusammenfassung:

Das Ziel einer gesetzlichen Regelung muss sein, Vaterschaftstests für Männer, Frauen und Kinder so handhabbar zu machen, dass ein Test im Ausland möglichst vermeidbar ist.

Die Männer müssen das Recht haben, Schaden von sich abwenden zu können.

Der Test soll ein Beratungsangebot beinhalten, aber keine Informationspflicht dem Partner gegenüber, um die Beziehung nicht zu belasten.

Die Beratung soll ein ausgebildeter, männlicher Berater leisten und für Männer, Frauen und Kinder ab einem bestimmten Alter offen stehen.

Über einen bestimmten Personenkreis hinaus, sollen keine Vaterschaftstests möglich sein.

Letztendlich möchten wir noch anmerken, dass die Zeiten, in denen die Vaterschaft nur vermutet werden konnte, vorbei sind. Früher gab es keinen anderen Weg, als den Ehemann auch zum Vater zu erklären. Heute ist es möglich, die Vaterschaftsfeststellung auf sicherere Füße zu stellen. Es wäre mehr als eine Überlegung wert, ob es nicht besser wäre, die Vaterschaft gleich nach der Geburt testen zu lassen - als eine der vielen Untersuchungen, die bei einem Kind gemacht werden, wenn es geboren ist. Dies würde eine auf Wahrheit gegründete Beziehung zum Kind, auch für Männer möglich machen.

Wolfgang Wenger

Dipl.Soz-päd. (FH)

www.pro-Test.net – Das Netzwerk pro Vaterschaftstests

 

März 2005

 

http://www.vafk.de/themen/ProTest/PM050311_fdp.htm

 

 

 

 

 


 

 

 

 

"Ein Jahr Gefängnis für Schnullerdiebe?

Sabine Beppler-Spahl ist der Meinung, dass die Klärung der Vaterschaft Privatsache bleiben muss."

 

"Fehlinformation"

von Annette Schulz

Mitarbeiterin bei IMGM Laboratories

 

in: "Novo", März/April 2005, S. 74-75

 

 

 

Beide Texte zum Thema Brigitte Zypries unheimliche Bestrafungswünsche gegen Väter, die einen "heimlichen" Abstammungstest machen wollen.

 

 

Für den Text aus der Novo (im Anhang) gilt:

Soll der Text weiter zirkuliert werden, muß er im pdf-Format verbleiben. Es muß ein Hinweis auf die Quelle (Novo 75) nebst link zur Webseite angebracht werden:

www.novo-magazin.de

 

Für eine Veröffentlichung auf einer Webseite kann ggf. (nach Abprache mit Herrn Deichmann, Tel. 069-9720 6701) auch eine Word-Datei von Novo angefordert werden.

Der zweite Text kann direkt über folgenden link erreicht werden:

http://www.eifrei.de/vater.pdf

 

 


 

 

 

Ärzte Zeitung, 02.03.2005

 

Politiker und ihr Kreuz mit Kuckucks-Kindern

Justizministerin Brigitte Zypries will heimliche Tests verbieten / Parteien wollen Alternativen zur Vaterschaftsklage

 

BERLIN (fst). Am Freitag kommender Woche erreicht ein Streit die parlamentarische Bühne im Bundestag, der bis dahin vor Gericht und in Feuilletons ausgetragen wurde: Wann und unter welchen Umständen darf ein Mann die Abstammung eines Kindes klären lassen, dessen Vater er zu sein glaubt?

Für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist die Sache einfach: Hat ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft, "soll er mit seiner Frau darüber reden", sagte die Ministerin. Da dieses Vorgehen in den meisten Fällen nicht beziehungsfördernd ist, verlassen sich Väter in etwa 40 000 Fällen pro Jahr - zuverlässige Zahlen gibt es nicht - auf einen heimlichen Vaterschaftstest. Das soll nach Zypries‘ Plan künftig verboten sein.

In Paragraph 21 des geplanten Gendiagnostik-Gesetzes, der bislang nur als Arbeitsentwurf vorliegt, heißt es: Eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung darf nur vorgenommen werden, wenn das betroffene Kind, die Mutter und der Mann zugestimmt haben. Heimliche Tests sollen dann passé sein.

Wird dieser Passus Gesetz, dann "kommt dieser Zustimmungsvorbehalt einem Verbot privater Vaterschaftstests gleich", schreibt Valid, ein Verbund von Laboren, die sich auf Abstammungstests spezialisiert haben. Denn verweigert die Mutter die Zustimmung, dann bleibt betroffenen Vätern nur eine sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage nach Paragraph 1600 BGB - und deren Hürden sind hoch. Der Mann muß konkrete Gründe für seine Zweifel nennen. Da reicht es nicht, wenn der Knirps blaue statt braune Augen hat.

Hinzu kommt: Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, daß eine Anfechtungsklage sich nicht auf einen heimlich eingeholten DNA-Test stützen darf. Grund genug, die wenig praxisnahe Rechtslage neu zu ordnen. Am 10. März wird der Bundestag zunächst über einen Antrag der FDP beraten.

Die Liberalen plädieren für ein "niedrigschwelligeres Verfahren", um die Vaterschaft eines Mannes festzustellen. Dazu soll es nicht mehr einer Anfechtungsklage bedürfen. Die "Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels" beim Vater sollen niedriger angesetzt werden als bisher - über Details schweigt sich die FDP aus.

Nach Ansicht von Norbert Röttgen, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, "widerspricht es einem Rechtsstaat, ein gesellschaftliches Problem sich quasi selbst zu überlassen". Aktiv geworden ist bislang aber nur die bayerische Landesregierung. Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) hat eine Gesetzesinitiative im Bundesrat angekündigt, um Vaterschaftstests zu legalisieren. Danach soll der Vater künftig einen Rechtsanspruch haben, einen solchen Test machen zu lassen. Die Mutter muß dabei informiert werden.

Justizministerin Zypries will am Verbot heimlicher Tests festhalten, denkt aber angesichts der Kritik über ein "Verfahren nach, in dem man eine Vaterschaft nicht anfechten, sondern feststellen lassen kann". Die Bundestagsdebatte am 10. März wäre eine Gelegenheit, Details einer solchen Regelung vorzustellen.

 

 

 

http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/03/02/038a1604.asp?cat=/politik

 

 

 

 


 

 

Offener Brief an Bundesjustizministerin Zypries

von Walter Dietz, Professor für Systematische Theologie, Universität Mainz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Bundesjustizministerin Zypries hat im Entwurf ein Gendiagnostikgesetz (15.10.2004) eingebracht, das vorsieht, auch einschlägig die Rechte von Vätern (im Blick auf Vaterschaftstests) rechtlich zu restringieren. Dies hat in Deutschland verständlicherweise eine heftige Diskussion ausgelöst, zu der sich die beigefügten 7 Thesen als ein kleiner Beitrag verstehen. -

Bei den Gesprächen, die ich kürzlich mit Justizminister H. Mertin (FDP) in Mainz hatte (z.T. auch im Fernsehen), ist mir positiv aufgefallen, daß die Front zur Kriminalisierung Gewißheit suchender Väter abbröckelt. Der Staat schreckt offenbar davor zurück, sich zu allzu augenfällig in Legislative und Judikative familienpolitisch als Unrechtsstaat zu manifestieren. Denn es wäre ein historisches Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, wenn sich der Staat selbst nicht nur zum Beschützer und Handlanger von Straftäterinnen (nach § 169 StGB) machen würde, sondern darüberhinaus diskret und familienfreundlich ihre Zweifel beseitigende Väter kriminalisieren würde.

Aber auch sublime Formen der Kriminalisierung (durch ein nichtsanktioniertes Verbot) sind abzulehnen. Der Schlüsselbegriff "informationelles Selbstbestimmungsrecht" (GenDG § 1) droht zum Unwort des Jahres 2005 zu werden, weil er kinder- und väterfeindlich instrumentalisiert wird.

Demgegenüber ist festzuhalten: Das Kind hat ein Recht auf biologische Selbstvergewisserung im natürlichen Familienverband; es hat daher kein Recht, weder ausgesprochen noch unausgesprochen, sein informationelles Selbstbestimmungsinteresse negativ ("Recht auf Nichtwissen" bzw. "Verheimlichung") gegenüber seinem rechtlich-sozialen Vater geltend zu machen. Vielmehr hat der Vater ein berechtigtes Interesse, die Identität (die eben auch eine markante, fundamentale und unhintergehbare biologische Seite hat) der ihm zugeordneten Kinder zu kennen (u.a. aus medizinischen, erb- und versorgungsrechtlichen Gründen). Ferner gibt es ein existentielles

Interesse des Kindes, seinen biologischen Vater kennen zu dürfen.

Darüberhinaus gibt es ein existentielles Interesse der Mütter, ggf. vor ihrer eigenen Strategie des Betruges und der Verheimlichung bewahrt zu werden. Wenn der Gesetzgeber darauf baut, Väter entrechten zu müssen, darf er nicht hoffen, damit einhergehend Kindern und Müttern zu dienen. Es gibt ein existentielles Interesse an der Wahrheit. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar. Eine Familie sollte nicht auf Lüge gebaut werden. Wenn eine Frau ihr Betrugsgeheimnis erfolgreich hütet, so ist sie doch nicht sicher davor, daß die Wahrheit eines Tages ans Licht kommt. Darüberhinaus ist die Macht der Verheimlichung in der betrügenden Mutter untergründig wirksam. Der Schein der Harmonie hat seinen Preis. Schützenhilfe zu leisten für Rechtsbruch und dauerhaften Betrug, wie es der Gesetzgeber sich nach Kräften vornimmt, ist daher nichts, was letztlich "den Frauen" (schon garnicht alle sind Ehebrecherinnen, sowenige sich auch zeitlebens monogam verhalten) dient. Schlimm finde ich, wenn das vermeintlich "existentielle" Interesse der Kinder auf ihr wirtschaftliches Versorgtsein reduziert wird. Das ist schnöder Materialismus im pekuniären Interesse des Staates.

Der Staat sollte sich nicht anheischig machen, potentielle Rechtsbrecherinnen in ihrem Verhalten zu bestätigen. Welche Rolle mutet er den Frauen da zu? Jesus Christus sagt im Blick auf Gott: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich" (Joh 14,6) Der moderne Staat sagt: "Keiner soll zur Wahrheit gelangen, wenn nicht die Mutter es will" (denn zweifelnde Väter werden sich hüten, gleich vor Gericht gegen den erklärten Willen der Mutter eine Abstammungsuntersuchung einzuleiten - finanziell, zeitlich und psychologisch ein unzumutbarer Weg; in fast 80% aller Fälle ist der Zweifel unbegründet; auf dem Gerichtsweg würde er die Zerrüttung von Ehe und Familie einleiten). Der Zeitgeist sagt Amen, das Volk macht die Spielchen mit:

Schifferlversenken mit Väterrechten, falsch im Betrug stabilisierte Mütter, mit ihren existentiellen Fragen allein gelassene Kinder.

Sicher: Die biologische Vaterschaft ist letztlich nicht das Wichtigste im Leben (die Frage "Wo ist deinVater?" - vgl. Joh 8,19 - führt über den Kreis biologischer Zusammenhänge hinaus); aber wir können und sollen diese Grundfragen nach den biologischen Lebensadern und Grundverhältnissen nicht ignorieren.

Angesichts jener Rechtsvorhaben muß man sich schon die Frage stellen: Kann es sein, daß wir z.Zt. doch in einem sehr verlogenen, weil irregeführten Staatswesen leben? Hoffentlich liegt der Irrtum nur bei mir. Jedenfalls gebe ich die Hoffnung nicht auf (sonst müßte ich schweigen, innerlich od. äußerlich emigrieren), daß das Justizministerium Wege aus jener geistigen, moralischen und rechtsethischen Umnachtung findet.

 

Walter Dietz

Hinweis: Diese Stellungnahme maßt sich nicht an, eine Stellungnahme des Fachbereichs, der Universität oder der Kirche zu sein; sie stellt die diskutierbare, individuelle Meinung eines Theologieprofessors dar.

dietz@uni-mainz.de

http://www.evtheol.uni-mainz.de/st/

 

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Sieben Thesen zum Leben in einer polygamen Gesellschaft

(gegen die geplante Kriminalisierung von Gewißheit suchenden Vätern und die gesetzliche Zwangssubventionierung von Gerichtsgutachtern nach Gendiagnostikgesetz § 21 und 36)

 

(1) "Die Wahrheit [griechisch: aletheia - Unverborgenheit] wird euch freimachen." (Joh 8,32) Dieser gewichtige Satz gilt auch für die vorläufigen Wahrheiten in Familie und Gesellschaft. Kinder sollen sich ihren Eltern offenbaren können und umgekehrt. Väter, Mütter und Kinder sollten ihre Beziehungen offenlegen. Der Preis der Verheimlichung ist sonst die unterschwellige oder neurotische Suche nach der vorenthaltenen Wahrheit.

(2) Das Kind hat einen Anspruch darauf, beizeiten auch über seine biologischen Eltern Aufschluß zu erhalten. Der vermeintliche Schutz des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" des Kindes (vgl. GenDG § 1) darf nicht dazu mißbraucht werden, eine derartige Kenntnis (Wer ist mein biologischer Vater?) abzublocken. Keinesfalls kann ein Kind gegenüber seinem (sozialen, rechtlichen) Vater ein Recht auf Nichtwissen der biologischen Vaterschaft beanspruchen, da dies elementare Rechtsbeziehungen von Vater und Kind (Erbrecht, Sorgerecht) tangiert.

(3) Die Familie ist der Ort primärer, fragloser und nicht erst zu erkämpfender Geborgenheit. Kinder aus "patchwork-families" sollten in ihrer Identität gestärkt werden. Diese Stärkung schließt nicht aus sondern ein, daß die Vater-Kind-Relation offengelegt wird. Das nachvollziehbare Interesse der Frau an der Verheimlichung außerehelicher Beziehungen ist stets nachrangig zu behandeln. Auch wo seinerseits wirtschaftliche Interessen vorliegen, darf der Staat jenes Interesse nicht stützen.

(4) Der Schutz der Familie (vgl. Art. 6 GG) basiert auf dem Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau. Zu verwerfen ist daher jede Politik, die diesen Schutz untergräbt (z.B. indem sie das sexuelle, die Ehe transzendierende Selbstverwirklichungsinteresse der Frau über das Interesse von Kind und Familie stellt).

(5) Väter und Kinder haben beide ein Recht darauf, die Wahrheit über ihre biologische Zusammengehörigkeit zu erfahren. Das berechtigte informationelle Selbstbestimmungsinteresse des Vaters schließt die Vater-Kind-Relation mit ein und ist daher prinzipiell von dem Anspruch eines (familiär) Außenstehenden unterschieden. (D.h.: Ein außenstehender Mann, der sich als Vater wähnt, muß aufgrund konkreter Anhaltspunkte den gerichtlichen Weg bestreiten.)

(6) "Heirate und du wirst es bereuen; heirate nicht, du wirst es auch bereuen. Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen." (Sokratische Weisheit, Sören Kierkegaard 1843).

Wo aber geheiratet wird, ist die Bereitschaft nötig, sich gegenseitig über die zentralen Tatbestände des Lebens (auch des Sexuallebens) offen die Wahrheit zu sagen. Für denjenigen, der an Gott glaubt, vollzieht sich die Ehe in einer bestimmten Ordnung (hebräisch sidur), wodurch jeder wissen kann, wessen Kind er ist (wenngleich letztlich, d.h. im Blick auf den letzten Grund und Zielpunkt seines Lebens, Gott selbst der einzig wahre Vater ist - vgl. Eph 3,15; Mt 6,9).

(7) Wo faktisch das polygame Verhalten Regelfall geworden ist (mit der Ehe als Form sukzessiver Polygamie), sind obligatorische Vaterschaftstests sinnvoll. Dies bedeutet konkret: Jedem in Deutschland ehelich wie außerehelich geborenen Kind wird eine DNA-Probe entnommen (die ausschließlich im Blick auf die Vaterschaft hin analysiert wird; kein Gen-Test). Damit wird Kindern und Vätern ein Leben ohne Zweifeln hinsichtlich ihrer biologischen Zugehörigkeit ermöglicht. Der Grundsatz "Mama's baby - papa's may be" (lat. mater semper certa est, pater incertus) zeigt Grenzen informationeller Gleichberechtigung des Mannes, die der Gesetzgeber heutzutage jedoch leicht beheben könnte, wenn er wollte (was angesichts seiner ideologischen Befangenheit allerdings nicht zu erwarten ist).

 

 


 

 

Pressemitteilung der Bayrischen Staatskanzlei vom 31.01.2005

Bayern lehnt Bestrafung von Vaterschaftstests ab

Merk: „Schwierige familiäre Fragen nicht mit dem Staatsanwalt zu lösen" / Kabinett beschließt Initiative für Stärkung der Väterrechte und Vereinfachung von Vaterschaftstests / Merk: „Legalisierung der Vaterschaftstests schützt vor Missbrauch des DNA-Materials"

Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bestrafung von Vaterschaftstests entschieden abgelehnt. Justizministerin Dr. Beate Merk forderte Bundesjustizministerin Zypries auf, ihre Pläne für eine Kriminalisierung von Vätern fallen zu lassen, die ohne Zustimmung der Mutter ihre Vaterschaft testen lassen. Merk: „Bundesjustizministerin Zypries muss Schluss machen mit ihrem Versuch, schwierige familiäre Fragen mit dem Staatsanwalt zu lösen. Die Bestrafung von Vaterschaftstests ist ein unangemessener Eingriff des Staates in die Privatsphäre, auch wenn der Test ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt wird. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich mit Strafandrohungen in Beziehungsprobleme einzumischen."

Für den künftigen Umgang mit Vaterschaftstests sei ein fairer Ausgleich der Interessen von Kindern, Müttern und Vätern notwendig und nicht die Drohung mit dem Staatsanwalt, betonte Merk. Das verständliche Interesse von Vätern zu wissen, wer der biologische Erzeuger ihre Kindes ist, sei derzeit völlig unzureichend geregelt. Merk kündigte eine bayerische Initiative für einen ausgewogenen und rechtsstaatlich einwandfreien Umgang mit Vaterschaftstests an und eine Stärkung der Rechte zweifelnder Väter. Kern der bayerischen Initiative ist es, dass Väter künftig nicht mehr zur Anfechtung ihrer Vaterschaft gezwungen werden, wenn sie ihre Zweifel klären wollen. Merk: „Die Anfechtung der Vaterschaft und damit auch die Distanzierung vom Kind ist ein schwerwiegender Schritt, den viele zweifelnde Väter gar nicht gehen wollen. Bayern will statt dessen ein völlig neues und vereinfachtes Verfahren, bei dem es ausschließlich um die Feststellung der Vaterschaft geht. Es kann in vielen Fällen den Familienfrieden retten, wenn die Klärung der Vaterschaft nicht mehr die Ablehnung des Kindes und ein gerichtliches Verfahren voraussetzt." Künftig soll der Vater einen Rechtsanspruch gegenüber der Mutter haben, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Gleichzeitig muss die Mutter informiert werden. Gerichte sollen nur noch ausnahmsweise im Streitfall entscheiden, ob der Test durchgeführt wird oder ob das Anliegen des Vaters ganz offensichtlich missbräuchlich ist. Merk: „Mit dem neuen Verfahren holen wir Vaterschaftstests aus der Grauzone der Heimlichkeit und verlagern schwierige private Fragen wieder mehr in die Familien, wo sie auch hingehören. Der Staat sollte in familiäre Beziehungen nur dann eingreifen, wenn es wirklich erforderlich ist. Außerdem wird durch die Legalisierung von Vaterschaftstests nach klaren Regeln auch die Kontrolle über das DNA-Material des Kindes entscheidend verbessert." Bei heimlichen Vaterschaftstests bestehe eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass Gen-Daten der Kinder missbraucht werden, betonte Merk. Es sei die Aufgabe des Staates, durch die Legalisierung von Vaterschaftstests und transparente Verfahren die informationelle Selbstbestimmung des Kindes zu schützen. Justizministerin Merk wird die bayerischen Initiative für ein neues Verfahren bei Vaterschaftstests in die Beratungen zum geplanten Gendiagnostikgesetz und zum neuen familiengerichtlichen Verfahren einbringen, um möglichst rasch zu einer sachgerechten Lösung zu kommen und die Verunsicherung über den künftigen Umgang mit Vaterschaftstests zu beenden.

 

 

 


 

 

 

Heimliche Vaterschaftstests

 

Der Text der Pressemitteilung der DGSF zum Thema:

 

Die seelische Notlage kommt oft zu kurz: Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) empfiehlt Beratung vor Vaterschaftstest

In der Diskussion über heimliche Vaterschaftstests geht es um hoch emotionale Themen wie Treue, Zweifel, Misstrauen, Persönlichkeitsrechte und nicht zuletzt um Geld. Die seelische Not der Betroffenen kommt dabei allerdings häufig zu kurz, meint die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF): Der Verband empfiehlt ein professionelles Beratungsgespräch vor dem Test.

Die Not der Betroffenen werde schnell zu einer persönlichen Krise, die schon vor dem Test durch Zweifel und Misstrauen in der Partnerschaft eskalieren könne, so die DGSF. Das Testergebnis – wie auch immer es ausfalle – werfe neue Fragen auf: Wie kann die Beziehung zum Kind weiter gestaltet werden? Wie soll sich die Partnerschaft entwickeln? Was bedeuten die Informationen für das Kind? Und was heißt es für den Betroffenen, plötzlich nicht mehr leiblicher Vater oder – entgegen aller Zweifel – es nun doch zu sein?

Jedes Testergebnis – positiv oder negativ – müsse bewältigt werden im eigenen Leben, in der Beziehung zum Kind und in der Beziehung zur Partnerin. Die Konsequenzen für das eigene Leben und für die Beziehung seien vorher mitunter kaum abzuschätzen. Deshalb rät der Verband der Familientherapeuten, vor dem Test professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten und entsprechend qualifizierte Berater – zum Beispiel in städtischen oder konfessionellen Beratungsstellen – können geeignete Ansprechpartner für die Betroffenen sein. Über die Internetseiten des Verbandes – www.dgsf.org – sind Berater und Therapeuten mit familientherapeutischer Weiterbildung sowie Beratungsstellen zu finden.

Zuletzt verändert: 26.01.2005 20:59

 

 

 

 


 

 

Witz der Woche

 

Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?

ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch.

 

 

 


 

 

 

Sonnabend, 12. Februar 2005

Politik

 

 

 

Zypries kommt den Männern entgegen

Vaterschaftstests - Bundesjustizministerin denkt über Erleichterungen nach.

ABENDBLATT: Die Debatte um den Umgang mit Gendaten wird auf vielen Ebenen geführt. Wird der Gesellschaft jetzt erst bewußt, was alles mit diesen Daten möglich ist?

BRIGITTE ZYPRIES: Die Möglichkeit, genetisches Material zu untersuchen, gibt es ja schon seit mehreren Jahren. Damals waren diese Tests noch sehr teuer und langwierig. Inzwischen geht alles schneller, es ist billiger und man kann viel mehr Erkenntnisse gewinnen. Von daher werden solche Untersuchungen natürlich auch häufiger gemacht.

Das Bewußtsein der Bevölkerung, höchstpersönliche Daten zu schützen, ist dagegen gesunken - denken Sie nur an die Proteste zur Volkszählung in den Achtzigerjahren. Das, was der Staat damals abfragen wollte, war relativ harmlos. Heute hinterlassen die Menschen für drei Prozent Rabatt bereitwillig ihre Daten in jedem Kaufhaus und dokumentieren, um welche Uhrzeit sie Unterhosen kaufen. Der Umgang mit genetischen Daten ist besonders brisant - schließlich kann man sie aus jedem Hautpartikel, Haar oder Speichel ableiten. Etwa für einen Vaterschaftstest oder für die DNA-Datei zur Verbrechensbekämpfung. Auch weiß man heute nicht, was man aus dem Datenmaterial später noch herauslesen kann. Die Forschung ist ja erst am Anfang.

ABENDBLATT: Läßt sich die Flut der Begehrlichkeiten, die mit immer besseren Diagnose-Möglichkeiten geweckt wird, überhaupt noch gesetzlich eindämmen?

ZYPRIES: Wir versuchen eine Regelung zu finden, weil wir beobachten, daß es immer leichter wird, DNA zu analysieren und es immer mehr private Labors gibt, die damit Geld verdienen wollen. Vaterschaftstests sind das eine. Das andere ist, daß ein Arbeitgeber bestimmte Interessen haben könnte oder Versicherungen wissen wollen, ob sie vielleicht einen Risikopatienten versichern. Das alles soll im Gendiagnostikgesetz geregelt werden. Wir wollen den Grundsatz festschreiben, daß niemand genetische Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen darf.

ABENDBLATT: In der Debatte um die heimlichen Vaterschaftstests wird mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mütter und Kinder argumentiert. Wo ist das Selbstbestimmungsrecht der Väter?

ZYPRIES: Das gibt es natürlich auch. Das Interesse eines Mannes zu wissen, ob er der Vater eines Kindes ist, ist vollkommen legitim. Der Bundesgerichtshof hat meine Position aber gerade sehr deutlich nachvollzogen und geurteilt, daß heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.

ABENDBLATT: Aber hat nicht auch ein Vater ein Recht darauf, daß der Staat ihm eine Möglichkeit gibt, seine Zweifel auszuräumen?

ZYPRIES: Selbstverständlich. Es gibt ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

ABENDBLATT: Die Hürden dafür sind hoch. Der Mann muß konkrete Gründe für seine Zweifel vorbringen. Es reicht nicht zu sagen, das Kind sehe anders aus. Sie wollen das erleichtern. Wie?

ZYPRIES: Wir denken über verschiedene Möglichkeiten nach. Zum Beispiel könnte man niedrigere Anforderungen an die Beweislast stellen, so daß es künftig für eine Klage genügen könnte, ernsthafte Zweifel zu haben. Wir denken auch über ein Verfahren nach, in dem man seine Vaterschaft nicht anfechten muß, sondern feststellen lassen kann. Wichtig ist mir, daß die Belange der Kinder in einem solchen Verfahren berücksichtigt werden. Denn das Kind ist in solchen Auseinandersetzungen am schutzwürdigsten.

ABENDBLATT: Wie sollte das aussehen?

ZYPRIES: Jemand muß die Interessen des Kindes vertreten und auch moderierend helfen, wenn es darum geht, das Testergebnis zu besprechen. Aber heimliche Tests darf es nicht geben.

ABENDBLATT: Dann müssen doch bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen, wenn einige Innenminister von Straftätern den genetischen Fingerabdruck ohne richterliche Zustimmung fordern? Auch Bundesinnenminister Otto Schily will die DNA-Analyse ausweiten.

ZYPRIES: Mit meinem Kollegen Otto Schily habe ich mich geeinigt. Der Richtervorbehalt muß bleiben, soweit die Betroffenen nicht freiwillig handeln. Kompromißbereit bin ich bei den Straftaten, bei denen der genetische Fingerabdruck genommen werden soll.

ABENDBLATT: Künftig werden Gen-Daten dann nicht mehr nur bei Schwerverbrechern, sondern auch bei jedem Ladendieb genommen?

ZYPRIES: Nein. Wenn jemand schon einmal wegen einer geringeren Straftat verurteilt wurde und der Richter prognostiziert, daß er weitere Taten begehen kann, soll er einen genetischen Fingerabdruck abgeben. Es wird keine Gleichstellung mit dem normalen Fingerabdruck geben.

ABENDBLATT: Ist nicht der genetische Fingerabdruck nur ein technischer Fortschritt gegenüber dem normalen Fingerabdruck?

ZYPRIES: Ich finde, es ist etwas anderes. Man erkennt mehr, zum Beispiel das Geschlecht, und man weiß nicht, was man künftig noch daraus ablesen kann. Hinzu kommt, daß man überall genetisches Material verliert, ohne es steuern zu können. Wie stelle ich dann sicher, daß nicht jemand Schuppen, Haare oder Zigarettenkippen einsammelt und damit bewußt falsche Spuren legt. Irgendwann führt das dahin, daß ich als Beschuldigter nachweisen muß, daß ich nicht am Tatort war. Damit würde die Unschuldsvermutung umgedreht. Das aber darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

ABENDBLATT: Eine schwierige Thematik, nicht einfach zu lösen . . .

ZYPRIES: Ja, und eine meiner Aufgaben ist, die Sensibilität der Menschen für die Besonderheit genetischen Materials zu schärfen.

Interview: Maike Röttger und Frank Ilse

erschienen am 5. Februar 2005 in Politik

 

 

http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/05/395564.html

 

 

 

 


 

 

FDP will einfachere Verfahren für Vaterschaftstest

Für einfachere Verfahren der Vaterschaftstests setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4727) ein. Die derzeitigen Möglichkeiten, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, würden als unzulänglich erachtet, weil es diese Möglichkeit nur im förmlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder mit Zustimmung von Mutter und Kind gebe.

Auch seien die beweisrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sehr hoch. Bei Zweifeln über die Vaterschaft sollte sich der Vater nicht gleich vom Kind lossagen müssen, so die Liberalen, sondern sich zunächst Gewissheit verschaffen können.

Der Gesetzgeber sei gefragt, ein Verfahren zu entwickeln, das die Grundrechte aller Beteiligten wahrt. So sollten alle Personen, die eine Vaterschaft anfechten können, auch ein Verfahren einleiten dürfen.

Die Abstammungsverhältnisse sollten unabhängig von einer Anfechtungsklage festgestellt werden können. Auch sollte die Abstammung aufgrund richterlicher Anordnung eines DNA-Analyse-Tests ermittelt werden.

In Konfliktfällen müsse dem Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden. Ferner seien die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Vaterschaft oder der Abstammung niedriger zu setzen als bei der Vaterschaftsanfechtungsklage, fasst die FDP ihre Vorschläge für eine Gesetzesinitiative der Regierung zusammen.

Quelle: Heute im Bundestag vom 31.1.2005

 

 

Kommentar Väternotruf:

So hat der populistische Rohrkrepierer von Bundesjustizministerin Zypries doch noch was gutes bewirkt. Die Parteien im Bundestag machen sich endlich mal ernsthaft Gedanken um wirklich nottuende Reformen.

Im Bundesjustizministerium verteilt man derweil wohl weiter Schlaftabletten und Mütterkuschelkissen an reformunwillige Beamte. Armes Deutschland, das mit solchen Beamten gestraft ist.

 

 

 


 

 

 

Feigheit vor dem Feind

Seltsamer Sexismus bei den Grünen - MdB Biggi Bender (Bündnis90/Die Grünen) übt sich in Männerverfolgung

 

"Was hat man dieser Frau bloß in den Kaffee getan? Sie sind doch sonst nicht so. Vermutlich eine Retro-Droge, die sie in das Jahr 1975 zurückversetzt. Es berührt einen jedenfalls sehr nostalgisch, wenn man sieht, wie in diesen Tagen für ein strafbewehrtes Verbot heimlicher Vaterschaftstests gestritten wird. Biggy Bender zum Beispiel, eine sonst ausgesprochen vernünftige Sozialpolitikerin schmettert: `Es darf keinen Bonus geben für männliche Feigheit`. Das ist wohl wahr. Nur geht es ihr darum gar nicht, vielmehr möchte sie `männliche Feigheit` mit bis zu einem Jahr Gefängnis  bestrafen. Außerdem erklärte Frau Bender, Frauen und Kinder seien `mindestens` so schutzwürdig wie Männer. Mindestens?

Der Tagesspiegel, 8.Januar 2005"

veröffentlicht in: "profil grün", 2/2005, S. 3

 

http://www.gruene-fraktion.de/cms/publikationen/dokbin/56/56963.pdf

 

 

"Feigheit vor dem Feind", das war bei den Nazis eine schlimmes Verbrechen. Es wurde hart bestraft. Noch in den letzten Kriegstagen wurden deutsche Männer, die die weiße Fahne gehisst hatten, um weiteres sinnloses Blutvergießen zu verhindern, von deutschen Durchhaltefanatikern erschossen. 

 

Nun wissen wir nicht, ob in der Familie von Frau Bender nationalsozialistische Vorfahren, ihren angestammten Platz im Geiste verteidigen wollen, doch verwundern würde es uns nicht.

Mit ihrer Sicht auf "männliche Feigheit" befindet sich Frau Bender in bester Gesellschaft zu den Autoren des Strafgesetzbuches.

§ 109a Strafgesetzbuch

 

§ 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung.

(1) Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Bestraft werden natürlich nur Männer, denn Frauen unterliegen nicht der sogenannten Wehrpflicht, sie können also auch keine Feigheit vor dem Feind zeigen. "Machenschaften", das ist ein Lieblingswort von Diktatoren und Möchtegerndiktatoren aller Art, egal ob sie Adolf Hitler oder Erich Mielke heißen. Wie sagte doch Brecht: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch. Was uns dazu noch einfällt: Deutsches Recht und Deutsches Geld morden mit in aller Welt.

 

 


 

 

Väternotruf zur Debatte um sogenannte heimliche Vaterschaftstests.

 

www.vaeternotruf.de

 

Was manche Politiker/innern zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests" teilweise an verlauten lassen oder veröffentlichen ist teilweise unrichtig, tendenziös oder schlichtweg unsinnig. Es ist mutet schon abenteuerlich an, wenn ein Mann über einen privat in Auftrag gegebenen Abstammungstest Klarheit darüber erlangt, dass er nicht der Vater ist und ihm bei der derzeitigen Gesetzeslage durch höchstrichterliche Rechtssprechung seitens des Bundesgerichtshofes verweigert wird, die Vaterschaft vor Gericht anzufechten, wenn er außer der absolut sicheren Aussage des Testes keine weiteren Verdachtsmomente vorbringen kann.

In welchem Land leben wir eigentlich, in Absurdistan?

 

Der dpa Titel: "BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig", klingt ja erst einmal super überzeugend, ist es aber in Wirklichkeit nicht. Der BGH hat lediglich seine Rechtsauffassung mitgeteilt. Die deckt sich jedoch nicht mit der Rechtsauffassung vieler Menschen in der Bundesrepublik. In so fern hat der BGH nur Klarheit darüber geschaffen, was die betreffenden Richter am BGH zum Thema "heimliche Vaterschaftstests" meinen, nicht jedoch die Bevölkerung, insbesondere die Mehrheit der Männer. Die Geschichte ist geduldig, in 10 Jahren wird sich wohl kaum noch ein Mensch erinnern, was der BGH mal im Jahr 2005 so zum Besten gegeben hat. 

Der BGH hat ja schon einige Korken knallen lassen. An diese würde sich kaum noch jemand erinnern, wenn es nicht Menschen wie Peter Derleder gäbe, die im reichen Fundus des BGH suchen würden und dann juristische Kostbarkeiten wie den folgenden Knaller wieder veröffentlichen:

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967

veröffentlicht in: NJW 1967, 1078

entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"

Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21

 

 

21.01.2005

 

 


 

 

 

Deutschland

VATERSCHAFTSTEST

Er ist nicht der Vater - und muss trotzdem zahlen. Adolf Weikert ruft nun das Verfassungsgericht an. Im stern äußert er sich erstmals öffentlich

 

Wenn der Vater gegen den Sohn

Adolf Weikert zahlte jahrlang Unterhalt für einen Sohn, der nicht seiner ist. DEr BGH hat seine Klage abgelehnt, weil Weikert den Vaterschaftstest heimlich machen ließ. Jetzt zieht er vor das Bundesverfassungsgericht. Und äußert sich erstmals öffentlich.

 

Stern, Heft 04, 20.1.2005

 

http://www.stern.de/magazin/heft/?id=535382

 

 

 


 

 

Grundsatzurteil: Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar

 

Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Aktenzeichen: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)

Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte heute den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Die Männer - beide waren nicht mit den Müttern verheiratet - hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.

Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heimliche Gentests unter Strafe stellen will.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold begrüßte das Urteil. Es zeige den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zugleich bedeute es aber keinen Automatismus, die Tests grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei vielmehr, den Missbrauch im Umgang mit Gendaten auszuschließen.

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken.

hg/dpa

19.01.2005

 

http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=12323

 

 


 

 

 

"Die Zeit"

www.zeit.de

Essay

 

Donnerstag, 20.01.2005

 

Armer Papa

Im Streit um Vaterschaftstests werden Väter vor allem als dubiose Figuren dargestellt. Dabei brauchen sie mehr Zuspruch denn je

Von Jörg Lau

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fLau_04

 

 

 

 

VATERSCHAFTSTEST A B S T A M M U N G S L E H R E

Angst vor dem Verrat

Warum ist die biologische Herkunft so wichtig? Eine Kulturgeschichte der Familienforschung

Von Jens Jessen

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fJessen_04

 

 

 

VATERSCHAFT T E S T E R G E B N I S

Nicht ganz der Vater

Was, wenn man an seinem Kind hängt – und merkt, dass es nicht das eigene ist? Die Geschichte einer privaten Katastrophe

Von Jörg Burger

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fBurger_04

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTSTEST S O R G E R E C H T

Er oder sie?

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fSorgerecht_04

 

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTSTEST U N T E R H A L T

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fUnterhalt_04

 

 

 

 

Martin Klingst

VATERSCHAFTTEST K U C K U C K S K I N D E R

Vater, von Rechts wegen

 

 

http://www.zeit.de/2005/04/V_8ater_2fKuckuckskinder_04

 

 


 

 

 

Lübecker Nachrichten

 

Tests sind notwendig

Gewißheit über die Vaterschaft kann kaum auf andere Art erlangt werden. Ein Gerichtsurteil sorgt für Wirbel: Nach Meinung des BGH dürfen keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden. Es regt sich Wiederstand gegen das Urteil. So auch vom Elsmhorner Verein Väteraufbruch für Kinder.

Von Eveline Düstersiek

Elmshorn. Eine Frau klagt auf Erhöhung des Unterhalts. Zusätzlich soll der von ihr geschiedene Mann eine Nachzahlung auf einige Monate leisten. Der Vater nimmt das Urteil vom Mai an. Die Mutter schränkt die Umgangszeiten mit dem gemeinsamen Kind immer mehr ein.

Der Geschiedene geht vor Gericht um die Erweiterung des Umgangsrechts per Urteil zu erreichen. Schon vor der Verhandlung behauptet die Mutter, er habe dazu kein Recht, weil er nicht der Vater des Kindes sei. Zur Verhandlung erschien sie mit zwei Ergebnissen von Vaterschaftstests, die bereits im April gemacht wurden.

Der geschiedene Mann ist nicht der leibliche Vater des Kindes. Das wußte die Mutter bereits, als sie den Unterhalt gerichtlich erhöhen ließ. Der Vater hatte schon länger Zweifel daran, aber keine Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu machen.

Den Preis von damals rund 3000 Euro konnte er nicht zahlen. Inzwischen sind die Tests mit 200 bis 300 Euro erschwinglich geworden, ihre Durchführung soll aber strafbar werden, wenn es nach den Vorstellungen von Justizministerin Brigitte Zypries geht.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt die Ministerin. Ein heimlich gemachter Vaterschaftstest verletze das Persönlichkeitsrecht des Kindes, so die Begründung aus Karlsruhe.

So ein Gesetz würde den Betrug einer Frau am Vater und am Kind legalisieren, findet Volker Stüben. Der Vorsitzende des Elmshorner Vereins Väteraufbruch für Kinder (VafK) beschäftigt sich seit langem mit dem Familienrecht. Für das Kind sei es von existentieller Wichtigkeit, zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist, so Stübens Erfahrung.

Es ist in Ordnung, wenn ein Test vor Gericht nicht als Beweis anerkannt wird, äußerte sich Stüben im UeNa-Gespräch. Die Möglichkeit zur Durchführung müsse aber bestehen bleiben. Nur so ließen sich Zweifel eindeutig be- oder widerlegen. Die Mutter weiß immer, daß sie die Mutter ist, gab Stüben zu bedenken. Für Väter sei ein Test häufig die einzige Möglichkeit, Gewißheit zu erhalten.

Unterstützung erhielt der Vereinsvorsitzende vom Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder. Während seines gestrigen Besuchs in Elmshorn ließ Schröder sich die Ansicht Betroffener vom Verein vortragen. Die CDU sei gegen das von Zypries geplante Gesetz, versicherte er Stüben. Auch FDP und Grüne hätten sich bereits dagegen ausgesprochen.

Was Stüben besonders ärgert: Sollte ein Gesetz die Durchführung der Tests als strafbare Handlung einstufen, sei das weder der Gleichstellung noch der Gleichberechtigung von Mann und Frau dienlich. Das wäre ein unnützes Gesetz.

Das Wissen der biologischen Zusammengehörigkeit ist für Kinder und Eltern gleichermaßen wichtig.

 

nordClick/uena vom 14.01.2005 22:47

 

http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1572818

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Eine kleine Korrektur zu dem ansonsten zu begrüßenden Aufsatz. Der Bundesgerichthof hat nicht geurteilt, dass "keine heimlichen Vaterschaftstests durchgeführt werden" dürfen, sondern er hat geurteilt, dass solche Tests nicht vor Gericht verwertbar wären. Das ist ein wichtiger Unterschied. Vom rechtlichen Vater "heimlich" eingeholte Abstammungstest sind also weiterhin rechtlich zulässig.

 

 


 

 

Mutter hat immer recht

Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests unterhöhlt die Gleichberechtigung der Eltern

von Gerhard Amendt

Daß Männer nicht nur Väter sein wollen, sondern auch wissen wollen, ob sie die Väter sind, für die sie sich halten, sollte niemanden überraschen. Daß bei einer fetzigen Scheidung zurückliegende Zweifel an der Urheberschaft des Kindes neu erwachen oder ledige Väter als Zahlmeister zugelassen, aber zum Kind nicht vorgelassen werden, auch das macht Zweifel an ihrer Vaterschaft verständlich. Denn welche gute Mutter wird ihrem Kind schon den Vater vorenthalten, nur weil sie ihn als Ehemann nicht oder nicht mehr haben will?

Ausschließen sollte man auch nicht, daß mancher Vater im Scheidungsprozeß seine letzte Hoffnung auf eine DNA-Analyse setzt, um sich seinen Pflichten zu entziehen. Wahrscheinlicher aber ist, daß er vielleicht aus Enttäuschung, verlassen worden zu sein, seine Frau nachträglich in den Ruch einer "Schlampe" bringen möchte. Dazu taugt der DNA-Verdacht nun allemal, auch wenn er sich nicht bestätigt. Dann wäre die DNA-Analyse ein männliches Stilmittel im Rosenkrieg, vergleichbar dem weiblichen Stilmittel, Väter als "sexuelle Mißbraucher" zu benennen, um die Kinder ihnen entziehen zu können. Auch sie erreichen, was sie bewirken sollen: den Ruf des Vaters für immer zu schädigen.

Wer die heimliche DNA-Analyse unter Strafe stellen möchte, sollte nicht vergessen, den unbegründeten Mißbrauchsvorwurf genauso zu ahnden. Doch die Frauen, die vor Gericht dieser Lüge überführt werden, bleiben ungeschoren. Wäre nicht hier die naive Frage der Justizministerin modifiziert zu wiederholen: warum so viele Frauen ihren Männern nach der Scheidung auf einmal mißtrauen und nur noch Böses unterstellen?

Daß die Männer DNA-Tests klammheimlich machen, liegt nahe. Erstens bedarf es großen Mutes, offen zu tun, was rechtlich und umständlich möglich wäre, aber peinlich, wenn es als unbegründet sich erweist. Und alle Frauen werden sich dagegen wehren, wenn sie die Wahrheit fürchten - wenn es aber keinen Grund zur Furcht gibt, wollen sie begreiflicherweise der Demütigung sich entziehen. Das sind ausgewählte Aspekte sich bekämpfender Erwachsener, die ihre Liebe durch deren Negativ, den Haß, ersetzt haben.

An den Interessen der Kinder geht das alles vorbei. Sie wollen und müssen wissen, ob der Vater ihr Vater ist oder nicht. Ist er es nicht, so wollen sie den wirklichen finden - wie es Adoptivkinder auch tun. Das sichert ihnen bestehendes Recht. Was für eine Frau zur Peinlichkeit werden kann, ist für die Kinder eine existentielle Frage. Wer sich dem verschließt, erklärt die Kinder zu einem Körperteil der Mutter ohne psychische Eigenständigkeit und folglich eigene Rechtssubjektivität. Und weil noch immer gemunkelt wird, daß Mutter immer nur das Richtige tut, kann der Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht durch klammheimliche Analysen umstandslos als Verletzung kindlicher Interessen beschrieben werden. Obwohl im Kindschaftsrecht 1998 die gleichwertige Bedeutung von Vater und Mutter zur Kenntnis genommen und eine überragende Bedeutung der Mutter verworfen wird, zeigt sich, wie wenig im Justizministerium die Weiterungen der elterlichen Gleichwertigkeit bislang verstanden werden.

Auf diesem Unverständnis beruht der Ruf nach strenger Strafe: ein Jahr Gefängnis für die Suche nach gesicherter Vaterschaft! Denn, so eine Grüne: "Wer es ernst meint mit dem Gesetz, der muß auch ordentliche Strafen vorsehen." Wer als Mann existentiell Bedeutsames für sich und seine Kinder wissen will, weil er Zweifel an seinem und der Kinder Wissen hat und deshalb beider Identitätsentwürfe zur Herkunft und Zukunft gefährdet sieht, der soll dafür ins Gefängnis gehen. Das ist absurd und eine geschichtsvergessene Selbstgerechtigkeit.

Denn der Wunsch der Männer nach gesicherter Väterlichkeit ist psychologisch genauso hoch anzusetzen wie der Wunsch der Frauen, nicht in die Zwangsmutterschaft getrieben zu werden. Gesicherte Vaterschaft ist für die Beziehung zu den Kindern so wichtig wie die gewollte Schwangerschaft durch die Frau; eben die Gewißheit, Mutter werden zu wollen. Die Möglichkeit abzutreiben sichert Frauen diese Freiheit, sich nicht in erzwungene Mutterschaft begeben zu müssen. Es ist ihre eigene Entscheidung. Abtreibung ist nicht erlaubt; sie bleibt entgegen komplexer Überlegungen letztlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot. Aber sie wird hingenommen, weil die Gewißheit der Frau, aus intimen Gründen nicht Mutter werden zu wollen, so ernstgenommen wird, daß sie nicht zum Gebären gezwungen wird, weil es obendrein zum Nachteil der Kinder wäre. Die Quintessenz ist: Eine Frau darf nicht zur Mutterschaft gezwungen werden. Das ist der mit Einwänden befrachtete gegenwärtige Zustand. Denn unerwünscht geboren und aufwachsen zu müssen birgt für Kinder Risiken, die wir ihnen nicht zumuten wollen. Das ist erforscht, und darüber besteht Einvernehmen. Deshalb wurde die Abtreibung hingenommen, ohne ihre Unrechtmäßigkeit aufzuheben.

 

Ist es deshalb nicht geschichtsvergessen, wenn die Neugier der Männer an der Triftigkeit ihrer Vaterschaft bestraft werden soll, aber die Beendigung der Lebensentstehung im Interesse selbstbestimmter Mutterschaft straffrei endet? Man sollte Männer und Frauen annähernd gleich behandeln.

 

Gerhard Amendt ist Professor für Gender- und Generationsforschung an der Universität Bremen.

 

Artikel erschienen am Fr, 14. Januar 2005

 

www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html?search=amendt&searchHILI=1

 

 

 


 

 

 

Die Justizministerin irrt: Heimliche Vaterschaftstests müssen möglich sein. Das Strafrecht hat hier nichts verloren

Von Bernd Ulrich

Ja, in so einer Welt möchten wir leben: Wo es zwischen den Menschen keine Geheimnisse gibt, vor allem keine dunklen. Wo einer dem anderen stets sagen kann, nein: muss, was ihn umtreibt. Wo es nur eine Form der Kommunikation gibt: die Auge in Auge, ehrlich, ungeschminkt. »Du, der Kevin ist nicht von dir.« – »Du, ich weiß, ich habe einen Vaterschaftstest machen lassen.«

In einer solchen Geradeheraus-Welt würden wir im Grunde nur eines vermissen: die Politik. Die kommt nämlich ohne Geheimnisse, auch dunkle, keine Sekunde lang aus. Und warum nicht? Weil die Politiker böse sind und hinterhältig? Nein, weil immer alle ihr Gesicht wahren wollen, weil man unnötige Konflikte um der Sache oder des Koalitionsfriedens willen zu vermeiden sucht, weil Machtbedürfnisse nur so im Zaum gehalten werden können.

In der Welt, in der wir nicht leben wollen, aber leben, ist es allerdings genauso wie in der Politik. Damit nicht alles auseinander fliegt, greifen Väter oder Mütter manchmal zu Geheimnissen – zum nicht gestandenen, aber folgenreichen Seitensprung ebenso wie zum heimlichen Vaterschaftstest. Schön ist das nicht, gut schon gar nicht – aber strafbar eben auch nicht, bisher jedenfalls.

Das möchte die Justizministerin nun ändern. Also, nur das mit den testenden Vätern, nicht das mit den verheimlichenden Müttern. Dabei hüllt sich die Ministerin in das hellste Weiß gespielter Naivität. Es gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sagt sie. Und wer wollte den informationellen Missbrauch eines Kindes nicht unter Strafe stellen? Leider geht es darum in Wahrheit gar nicht. Denn das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes wird auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht Brigitte Zypries ausschließlich um die Sache zwischen Mann und Frau.

Die steht jedoch exakt eins zu eins. Die Information über die wahre Vaterschaft geht den Vater genauso viel an wie die Mutter. Die Information ist sozusagen ein Gemeinschaftsgut. Mit einem Unterschied: Sie weiß (meistens) – er nicht. Wenn der Mann heimlich testet, verletzt er darum nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau, sondern ihr Vertrauen. In einer Welt jedoch, wo zwischenmenschlicher Vertrauensbruch mit Gefängnis oder hohen Geldstrafen belegt wird – in einer solchen Welt wollen wir nicht leben. Schon, weil es darin keine Politik gäbe, keine Regierung und keine Justizministerin.

www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz

 

 


 

 

12.01.2005 17:56

 

BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig

 

Karlsruhe (dpa) - Mit seinem Urteil zu heimlichen Vaterschaftstests stößt der Bundesgerichtshof (BGH) mitten in eine heftige rechtspolitische Debatte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will solche Tests unter Strafe stellen, wenn die Betroffenen nicht eingewilligt haben - was ihr Kritik auch aus dem Regierungslager eingetragen hat. Das BGH-Urteil dürfte ihr den Rücken stärken.

Denn der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass heimliche Gentests verfassungswidrig sind. Zwar ist anerkannt, dass auch der Mann ein rechtlich geschütztes Interesse daran hat, sich Gewissheit über seinen angeblichen Nachwuchs zu verschaffen. Der BGH räumt allerdings dem Persönlichkeitsrecht des Kindes den Vorrang ein, genauer: der Befugnis, über die Verwendung persönlicher Daten selbst zu bestimmen.

Dass genetische Daten äußerst sensibel sind, hat diese Woche der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bekräftigt. Sie können beispielsweise Aufschluss über die gesundheitliche Disposition geben. Zwar wies am Mittwoch der Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten darauf hin, dass bei Vaterschaftstests keine genetisch bedingten Krankheiten ausgeforscht würden - dies sei ein völlig neuer Test und «kein automatisches Nebenergebnis eines Vaterschaftstests», sagte der Verbandsvorsitzende Jürgen Henke in einem dpa-Gespräch.

Dennoch ist die Missbrauchgefahr nicht von der Hand zu weisen - zumal für einen nicht einmal 200 Euro teuren Abstammungstest schon Speichelreste an einem Trinkglas oder einem Schnuller reichen. Die nordrhein-westfälische Datenschützerin Bettina Sokol entwirft das Szenario einer netten Nachbarschaftseinladung: Der böswillige Gastgeber schafft hinterher Becher und Tassen ins Labor, findet heraus, dass in der Nachbarsfamilie ein «Kuckuckskind» ist - und tratscht das im Viertel herum.

Damit wird klar: Die Zulassung heimlicher Tests zum «Papacheck» wäre riskant, weil missbrauchanfällig. Gleichzeitig macht das Karlsruher Verfahren aber deutlich, dass der angebliche Vater die Möglichkeit haben muss, berechtigten Zweifeln an der Abstammung der Kinder nachzugehen - von der ja beträchtliche Unterhaltspflichten abhängen. Aus der CDU-Fraktion kommt deshalb die Forderung, die Hürden für die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu senken - ein Weg, den am Mittwoch auch die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk als erwägenswert bezeichnete. Bisher lehnen die Gerichte solche Verfahren auf einen nicht näher belegten Verdacht hin ab.

Zwar bringen Rechtsstreitigkeiten erhebliche Unruhe in eine Familie - doch der nagende Zweifel kann ebenso zersetzend sein. Hinzu kommt: Muss ein nicht ehelicher Partner - der im Unterschied zum Ehemann erst mit der Anerkennung der Vaterschaft als Erzeuger gilt - damit rechnen, spätere Zweifel nicht mehr geltend machen zu können, dann müsste sein Anwalt ihm raten, den Nachwuchs erst nach einer Laborüberprüfung zu akzeptieren.

 

 


 

 

12.01.2005 17:56

 

BGH: Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwertbar

 

Karlsruhe (dpa) - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes.

Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Az.: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen will, begrüßte das Urteil. Sie sehe sich in ihrer Haltung bestätigt, sagte sie in Berlin. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) und der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen bezeichneten dagegen eine Strafdrohung für Väter als den absolut falschen Weg.

Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte am Mittwoch den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Die Männer waren beide nicht mit den Müttern verheiratet. Sie hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.

Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens der Bundesjustizministerin.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) forderte am Mittwoch, heimliche Tests für die zur Anfechtung der Vaterschaft Berechtigen - also Vater, Mutter und Kind - gesetzlich zuzulassen. Seine bayerische Kollegin Merk plädierte dagegen für «eine ausgewogene Lösung, die den berechtigten Interessen der Väter und dem Kindeswohl in gleicher Weise Rechnung trägt.» Die CDU- Bundestagsabgeordnete Ute Granold hält es für nötig, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. Auch ihre Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk (Grüne) hält diesen Weg für erwägenswert.

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.

 

 

 


 

 

 

12.01.2005 16:04

 

Vaterschaftstests gibt es schon zum Schnäppchenpreis

 

Karlsruhe (dpa) - Inzwischen gibt es den Vaterschaftstest zum Schnäppchenpreis - Anzeigen im Internet bieten Sonderaktionen für 199 Euro oder werben mit «Markenqualität» ab 280 Euro. Männern, die Zweifel an ihrer Vaterschaft hegen, drängt sich da eine einfache Rechnung auf: Lässt sich belegen, dass ihnen ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, werden sie Unterhaltspflichten los, die auf lange Sicht sechsstellige Summen ausmachen können.

Vor diesem Hintergrund spielt sich die derzeit heftig geführte Diskussion über heimliche Vaterschaftstests ab, die nicht nur wegen des Preises, sondern auch wegen ihrer Einfachheit so verlockend sind. Ein ausgerissenes Haar oder ein weggeworfener Kaugummi genügen, um dem angeblichen Vater Gewissheit zu verschaffen. Dabei berührt das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angestrebte strafrechtliche Verbot nur einen Teil des Problems.

Ob heimliche Tests gesetzlich verboten werden sollten, ist nicht nur politisch, sondern auch unter Experten umstritten. Zu den Befürwortern gehört Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: «Genetische Daten sind besonders schutzwürdig», sagte er. Sie seien nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig, andernfalls drohe ein «nicht mehr kontrollierbarer Dammbruch».

Auch Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, favorisiert aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ein Verbot. Allerdings hält er es für unnötig, mit der schweren Keule des Strafrechts zuzuschlagen. Eine verfahrensrechtliche Regel, nach der heimliche Tests im Prozess nicht verwertbar sind, sei ausreichend, sagte er der dpa.

Auch die Familienrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, würde Strafgesetze lieber aus dem Familienrecht raushalten: «Mit Verboten kommt man doch nie weiter.» Dann, so die Erfahrung der Berliner Rechtsanwältin, denken sich die Männer eben neue Tricks aus, um andere mögliche Erzeuger ins Spiel zu bringen.

 

 


 

 

 

12.01.2005 17:40

 

Stichwort: Vaterschaftstest

 

Hamburg (dpa) - Ein Vaterschaftstest, auch Abstammungsuntersuchung genannt, dient der Klärung von familienrechtlichen Beziehungen. Dazu wird von der betreffenden Person nur eine geringe Menge an Körperzellen benötigt, wie sie in Sperma, Blut oder Hautschuppen enthalten sind.

Aus ihnen wird eine DNA-Kette (Träger der Erbinformation) mit unterschiedlichen, für jede Person charakteristischen Eigenschaften isoliert und in einzelne Fragmente zerlegt. Ein sachverständiger Arzt fertigt ein Gutachten an, in dem die Gensequenzen des mutmaßlichen Vaters und des Kindes verglichen werden.

Der Nachweis oder Ausschluss einer genetischen Verwandtschaft erfolgt durch eine Analyse mehrerer dieser charakteristischen Merkmale. Hieraus lässt sich eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft treffen. Dass sich die Erbmuster zweier Menschen entsprechen, ist dabei sehr unwahrscheinlich. Die Chance liegt zwischen eins zu einigen Millionen und eins zu einigen Milliarden.

Mit einem Vaterschaftstest wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist. Im Rechtsstreit um die Vaterschaft wird der Test von gerichtlicher Seite angefordert und dient als wichtigstes Beweismittel.

 

 


 

 

 

Hamburger Justizsenator kritisiert BGH-Urteil

Kusch: Ohne Vaterschaftstest keine Gewissheit

 

veröffentlicht: 14.01.05 - 09:19

 

Roger Kusch kritisiert den BGH.

 

Foto: AP Berlin (rpo).

Hamburgs Justizminister Roger Kusch (CDU) kritisierte das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über heimliche Vaterschaftstests, die nun nicht mehr vor Gericht als Beweismittel gelten. Die Tests verletzen laut BGH das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Kusch: "Damit wird dem zweifelnden Vater die letzte Instanz aus der Hand genommen."

Für die Grünen sind das Persönlichkeitsrecht des Kindes und das des Mannes miteinander zu vereinbaren.

Denn angesichts der Debatte um heimliche Vaterschaftstests beabsichtigen die Grünen, Anfechtungsklagen zu erleichtern. Dazu solle eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, der "Berliner Zeitung".

"Ziel ist es, in den nächsten zwei Wochen Vorschläge zu erarbeiten, mit denen Vaterschaftsanfechtungsklagen erleichtert werden", sagte Schewe-Gerigk. "Die Klagen haben derzeit sehr hohe Hürden." Zudem solle eine Lösung gefunden werden, wie die Vaterschaft angefochten werden kann, ohne dass das Verhältnis zwischen Vater und Kind zu großen Schaden nimmt, unterstrich die Grünen-Politikerin.

Kusch: Urteil ist kritikwürdig

 

 

 

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Heimlicher Vaterschaftstest ist kein Beweis

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Roger Kusch plädierte dafür, die Erlaubnis für einen heimlichen Vaterschaftstest rechtlich festzuschreiben. Er halte das Urteil des BGH für "kritikwürdig", sagte Kusch dem "Hamburger Abendblatt". Der Gerichtshof hatte entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests auch weiterhin vor Gericht als Beweismittel nicht zugelassen werden.

Ein solcher anonymer, ohne das Einverständnis der Frau und des Kindes gemachter Test reiche nicht aus, um eine Vaterschaftsklage zu erwirken. Der Vaterschaftstest eröffne als einziger dem Mann einen zugang zum Gericht, wenn er Zweifel an der Abstammung des Kindes hege. Ein Mann, der seine Vaterschaft anfechten wolle, brauche einen Zugang zum Gericht.

 

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/deutschland/74962

 

 

 

 


 

 

"Verbot heimlicher Vaterschaftstests" - TV Sender sucht betroffene Väter

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

[mailto:

Gesendet: Montag, 10. Januar 2005 14:58

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: TV-Anfrage

 

Hallo!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese TV-Anfrage auf Ihre Seite stellen könnten.

Wir suchen für unser ARD-Magazin Kontraste zum aktuellen Thema "Verbot heimlicher Vaterschaftstests" betroffene Väter. Wir beschäftigen uns mit der Fragen, welche Vorteile haben heimliche Tests bzw. welche Alternativen haben Väter heute. Dazu suchen wir vor allem Väter, die gerade vor Gericht kämpfen, einen Vaterschaftstest machen zu können bzw. die gerade vom Gericht abgewiesen wurden (und eventuell dann einen heimlichen Test gemacht haben).

 

 

Rückmeldungen bitte an info@vaeternotruf.de

 

 


 

 

 

Folgende Infos aus: RoteMännerInfo 80

 

redaktion@rotemaenner.de

 

http://www.rotemaenner.de

 

Die Zeitschrift „brigitte“ interviewte die Bundesjustizministerin unter anderem zu Thema Unterhaltsrecht – das Frau Zypries einer Reform zuführen möchte. Dabei brachte die Redakteurin Ursula Ott eine richtige kleine Preziose am Rande zustande: Im Zusammenhang mit der Kürzung des Ehegattenunterhalts (zugunsten höherer Sätze für Kinder) gab sie zu bedenken: „Manche Frauen werden sehr empört sein. Sie haben ja geheiratet, um vom Mann versorgt zu werden.“ – Ein Maß an Ehrlichkeit, das man sich viel häufiger wünschen möchte!

http://www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html

 

 

 

WAS DIE REPUBLIK ERSCHÜTTERT:

DER HEIMLICHE VATERSCHAFTSTEST, SEINE STRAFBARKEIT, SEINE VERWERFLICHKEIT UND SEINE RECHTLICHE FOLGENLOSIGKEIT

Was Frau Zypries sagte, war nicht neu, außer der Ankündigung, nicht von den Müttern autorisierte Vaterschaftstests mit bis zu einem Jahr Haft ahnden zu wollen. Vor allem, weil die Bundesjustizministerin es „unglaublich“ findet, dass die einschlägigen Genlabors „sogar in der U-Bahn werben.“ Sehr überraschend, so eine plötzliche Zivilisationskritik durch die Bundesregierung! Zypries’ Ratschlag:

„Wenn ein Mann Zweifel hat, soll er mit der Frau darüber reden.“

http://www.brigitte.de/frau/familie/zypries/index.html

 Offenbar kennt

Frau Ministerin weder ihre Geschlechtsgenossinnen noch die unberechenbare Dynamik in vielen Beziehungen (vielleicht kennt Sie auch die Männer nicht, Anmerkung Väternotruf). Wie soll das eigentlich ablaufen? „Schatz, ich glaube, du hast anderswo rumgevögelt, bist du einverstanden, wenn wir das mal testen?“ Komische Auffassung von familiären Lebenswelten bei der Ministerin, oder? Zumal sie offenbar davon ausgeht, dass das den Familienfrieden nicht nennenswert berührt.

Den Vogel schoss bei der Debatte um die Vaterschaftstests die grüne Schrappe Biggi Bender ab, als sie Zypries’ (vom Kanzler gebilligtes! - wen wundert es, ist halt ein vaterlos aufgewachsener Mann, Anmerkung Väternotruf) Dampfgeplauder über Haftsanktionen mit den Worten unterstützte, es dürfe „keinen Bonus für männliche Feigheit“ geben.

http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/642/45597/

Ein bekannter Satiriker fragte mal in einem ganz anderen Zusammenhang, was eigentlich die Steigerungsform von Arschloch ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was Miss Biggi hier eigentlich meint mit dem Vorwurf der Feigheit: Ist es die Tatsache, dass die Männer, die heimlich einen Test durchführen, das darin liegende Konfliktpotenzial für ihre Familien – also auch für ihre Kinder! – gering halten wollen? Ist es die Tatsache, dass sie ihre Frauen, denen sie misstrauen, nicht direkt ohne klare Handhabe beschuldigen wollen? Ist es die Tatsache, dass sie den Eklat gerade NICHT wollen – und in der Konsequenz vermutlich auch bereit sind, vor allem im Fall des widerlegten Misstrauens konstruktiv am Fortbestand der Familie mitzuwirken – ja sich diesen sogar wünschen?

Feiglinge also? Nein, Miss Biggi! Menschen mit Verantwortung aber sehr wohl – im Gegensatz zu solchen Damen, die sich offenbar lieber am Elend der Familien und der Notlage mancher Männer weiden. Immerhin wollen wir an dieser Stelle aber nicht vergessen, dass Benders Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckhardt die vorgebrachten Absichten inhaltlich so kritisierte, dass selbst wir dem nichts hinzuzufügen hatten: „Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet.

Falls sich der Kuckuckskind-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden. Sie müßten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der Vater sind.“

http://www.welt.de/data/2005/01/07/384973.html

 

 

Zwischenzeitlich hatte es hier und da den Anschein, als hätte die Büchsenspanner des Feminismus den Bogen mit der Absicht der strafrechtlichen Sanktionierung unabgesprochener Vaterschaftstests so weit überspannt, dass jetzt das ganze Projekt einem raschen Tod entgegen sehen könnte. Auch solche Mitstreiterinnen des Feminismus, die ihr Denken noch nicht völlig auf egomanische Reflexe umgestellt haben, verloren vernehmbar das Verständnis, wie Frau Göring-Eckhardt.

Überraschend war ja vor allem, dass nach Frau Zypries’ Plänen SORGEBERECHTIGTE Väter keinen Test ohne die Einwilligung der Mutter veranlassen dürfen. Da teilte denn auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Lubomierski mit, die datenschutzrechtlichen Begründungen, die Frau Zypries anführt, seien abwegig:

http://www.abendblatt.de/daten/2005/01/10/385244.html

Seine Kollege in Schleswig-Holstein, und auch noch einige andere, waren allerdings anderer Meinung. Für Lateiner: Cujus regio, ejus religio.

 

 

Da sprangen denn die sozialdemokratischen Juristen (AsJ) ihrer Justizministerin rasch und beflissen zur Seite – doch mochten auch sie die strafrechtliche Ahndung am Ende nicht mittragen.

http://www.spd.de/servlet/PB/menu/1009332/1043466.html

Wir haben bei den Genossen mal nachgefragt, wieso die informationelle Selbstbestimmung des Kindes bei Zustimmung der Mutter gewahrt bleibt, während sie dies angeblich bei einer eigenmächtigen Maßnahme des (sorgeberechtigten!) Vaters nicht wäre. Ferner wollten wir wissen, ob das Sorgerecht der Mutter einseitig höher zu bewerten ist als das des Vaters, oder ob zukünftig grundsätzlich nur noch gemeinsame Entscheidungen über die Sorge für die Kinder Gültigkeit haben sollen.

Nun ist das „Recht“ ja eine heikle Materie, die es wahlweise unterschiedlichen Parteien ebenso wie unterschiedlichen Gerichten erlaubt, mal den Wortlaut des Gesetzes, mal seine mehr oder weniger denkbaren (und oft sehr gegensätzlichen) Interpretationen ins Feld zu führen. Die sozialdemokratischen Juristen antworteten rasch und verwiesen auf den § 1627 BGB: „Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen und zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.“ Wären sie aus politischen oder moralischen Erwägungen zu einem anderen Ergebnis gekommen, hätte ihnen vermutlich auch der Hinweis keine Schwierigkeiten bereitet, dass dieser Paragraph im Falle eines gravierenden Interessenkonflikts der Eltern untereinander wenig Sinn und Überzeugungskraft aufweist und deswegen kreativ zu interpretieren ist. Eben das ist ja wohl auch die Intention der Justizministerin, die aber überhaupt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hätte, hätten ihre Parteijuristen Recht! Nur die Strafbarkeit der Verstöße stünde dann noch zur Debatte – aber die wiederum lehnen ja die sozialdemokratischen Juristen ab!

Interessant war dazu der folgende Kommentar unseres Lesers Benno: „Klar ist doch, dass ein untergeschobenes Kind Betrug ist ... Vielleicht habe ich ja etwas verpasst. Denn wie sagte die Anwältin meiner Exe so schön:

‚Diebstahl (von gemeinsamen Sachen) in der Ehe gibt es nicht!’ So sah dann auch mein Haushalt aus. Betrug in der Ehe gibt es anscheinend auch nicht. Aber Gewalt in der Ehe gibt es. Aber das machen ja immer nur die Männers.“

In den Medien gab es eine Menge Vernünftiges – und wie immer auch eine Menge Blödsinn – zu lesen. Zu den überzeugenden Beiträgen gehörte der von Markus Schulte von Drach in der „Süddeutschen Zeitung“, wo wir lasen: „Ein heimlicher Vaterschaftstest ist … gerade für jene Väter interessant, die zwar einen Verdacht haben, denen die Beziehung zu Frau und Kind jedoch so wichtig ist, dass sie erst Klarheit haben wollen, bevor sie Konsequenzen ziehen. Etwas anders liegt der Fall, wenn ein rechtlicher Vater, der nicht mit der Mutter zusammenlebt, den Anspruch auf Unterhaltzahlungen in Frage stellt. In diesem Fall wird nicht die Beziehung zur Partnerin gefährdet, ein heimliches Vorgehen ist nicht notwendig. Doch sogar in diesem Fall sind die Datenschutz-Argumente von Justizministerin Brigitte Zypries, die solche heimlichen Tests unter Strafe stellen möchte, äußerst schwach. ‚Die Gefahr besteht’, so die SPD-Politikerin, ‚dass sich jedermann leicht zu erlangendes genetisches Material besorgt und testen lässt.’ Das müsse verhindert werden.

Richtig, das muss verhindert werden. Heimliche Vaterschaftstests dürfen nur dann stattfinden, wenn es nachgewiesenermaßen die rechtlichen Väter sind, die testen lassen. Das Argument von Frau Zypries, genetische Daten seien ‚das Wertvollste, das der Mensch hat’, spricht jedoch nicht gegen die heimlichen Tests. Es geht schließlich dem Mann um die Frage:

Sind es seine genetischen Daten, die das Kind trägt oder die eines Fremden? Hat er also nicht genauso das Recht, über seine wertvollen Daten Bescheid zu wissen, wie die Frau, die ja immer weiß, dass das Kind von ihr ist? Schließlich interessieren den Vater nicht die Daten seiner Frau, von denen er ja weiß, dass das Kind sie trägt. Die Information, die er erhält, ist, ob er der biologische Vater ist, oder nicht. Sonst nichts.“

http://www.sueddeutsche.de/,tt1l3/deutschland/artikel/898/45853/

 

 

Sehr treffend stellte Christian Rath in der „taz“, die tagelang beredt geschwiegen hatte, zu dem Beschluss des BHG vom 12. Januar fest: „Das gestrige BGH-Urteil wird von der politischen Entwicklung überholt werden.“ http://www.taz.de/pt/2005/01/13/a0061.nf/text

 

 

 

 

Das Pro und Contra einer Reaktion, die sich nicht einigen konnte, bekamen wir – statt wie erwartet von der „taz“ – dann von der „Zeit“, wo Bernd Ulrich feststellte: Dass die heimlichen Tests nicht strafbar sind, „möchte die Justizministerin nun ändern. Also, nur das mit den testenden Vätern, nicht das mit den verheimlichenden Müttern. Dabei hüllt sich die Ministerin in das hellste Weiß gespielter Naivität. Es gehe nur um das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, sagt sie. Und wer wollte den informationellen Missbrauch eines Kindes nicht unter Strafe stellen? Leider geht es darum in Wahrheit gar nicht. Denn das informationelle Selbstbestimmungsrecht des unmündigen Kindes wird auch durch den von Vater und Mutter gemeinschaftlich und ganz legal verübten Vaterschaftstest verletzt. Nein, es geht Brigitte Zypries ausschließlich um die Sache zwischen Mann und Frau. …. An der Entscheidung, ob heimliche Vaterschaftstests strafbar sind oder nicht, führt jedoch kein Weg vorbei. Zypries sollte es lassen und ihre strafbewehrte Volkspädagogik aufgeben.“

http://www.zeit.de/2005/03/contra_Gesetz

 

 

 

Die Gegenposition vertrat in derselben Zeitung Martin Klingst mit formaljuristischem Bedenkenträgertum, das in einem ärgerlichen Popanz gipfelte, als Klingst sich die Frage nicht verkniff, ob „ein Vater, der sich aus dem Staub macht, nachdem er herausgefunden hat, dass er gar nicht der leibliche Vater ist, eigentlich das Kindeswohl“ verletze.

http://www.zeit.de/2005/03/pro_Gesetz

Natürlich tut er das, und wir haben für diese Männer nicht die geringste Sympathie. Nur ist dies hier überhaupt nicht die Frage, um die es geht. Der (heimliche) Test allein nützte auch vor dem BGH-Urteil vom 12. Januar nichts. Vielmehr geht es um die Frage, ob und wie ein juristischer Vater die Verhältnisse auf gerichtlichem Wege prüfen und korrigieren lassen kann. – Er kann es aber nur in den ersten zwei Jahren, was tatsächlich seine Berechtigung im Interesse der Kinder hat, denen man sich nicht über Jahre als Vater präsentieren kann, um das später doch wieder in Frage zu stellen.

 

Der Kölner Stadtanzeiger fragte: „Haben etwa Männer kein Recht, aus ethischen wie finanziellen Gründen die Wahrheit über die Abstammung der ihnen zugerechneten Kinder zu erfahren? Gerade im zwar legalen, aber auch langwierigen Gerichtsweg sehen zweifelnde Männer die ungleich höhere Belastung gegenüber einem diskreten Schnelltest. Dass bei deutschen Vätern die Angst vor ‚Kuckuckskindern’ umgeht, liegt ja nicht nur an der aggressiven Werbung der Institute, sondern auch daran, dass bei den Tests in jedem vierten Fall ein Betrug ans Licht kommt - meist mit verheerenden Konsequenzen für die betroffenen Familien.“

http://www.ksta.de/servlet/CachedContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1105553521113&openMenu=987490165154&calledPageId=990463457062&listid=994347600305

 

Das Irre ist aber, dass DAFÜR – für die verheerenden Konsequenzen nämlich – in der Regel bloß die Männer verantwortlich gemacht werden.

 

 

Wer einen Kommentar lesen wollte, bei dem einem regelrecht schlecht werden konnte, der musste die „Frankfurter Rundschau“ zu Rate ziehen:

Den Männern gehe es in Wirklichkeit nur um Unterhalt und Erbe.

Argumente, die nach Ansicht der Autorin Katharina Sperber nur als krämerisch anzusehen sind: Der Unterhalt – ein sechsstelliges Trinkgeld! Dass 75 Prozent der Tests die biologische Vaterschaft bestätigen, belegt nach Frau Sperber, wie überflüssig, aber vor allem wie emotional riskant diese Tests sind, die das Recht der Kinder angeblich mit Füßen treten. Ein Viertel bewiesener Betrugsvorgänge sind für eine richtige Wandermöse keine signifikante Größe!

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=616999

 

Gottlob, bei der Frankfurter Rundschau sind nicht alle völlig bescheuert: Knut Pries schrieb einen ganz anderen Text:

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=617492

 

 

 

Am Ende stehen da jetzt zwei Väter, die wissen, dass ihre Kinder nicht von ihnen stammen. Die aber trotzdem keine Chance haben, etwa aus der Unterhaltspflicht heraus zu kommen. Männer, die für den Betrug, dessen Opfer sie geworden sind, weiterhin noch viele Jahre lang bezahlen müssen. Allerdings stehen da auch zwei Kinder, denen eine der beiden wichtigsten Personen in ihrem Leben abhanden zu kommen droht. ...

All’ diese Verwerfungen ließen sich auf relativ einfachem Weg beseitigen, wenn nämlich bereits kurz nach der Geburt ein obligatorischer Vaterschaftstest stattfände. Obligatorisch, weil sich dann keine Frau (und auch kein stolzer Vater, dem die Zweifel erst Jahre später kommen könnten) beleidigt fühlen muss. Im Sinne der Kinder wird man sich mit der Situation arrangieren müssen, die dann entsteht, wenn der vermeintliche nicht der biologische Vater ist. Das dann aber im vollem Wissen und Bewußtsein. Jedenfalls würde später kein plötzlich durchdrehender Scheinvater ein Kind sitzen lassen, das SEINS ist, weil es ihn von Geburt an zu lieben gelernt hat, und dessen Gefühle urplötzlich nicht mehr erwidert würden.

 

...

Ebensowenig konnten wir den brillianten Beitrag von Martin Reichert in der „taz“ noch berücksichtigen, wir hätten ihm aber auch wenig hinzuzufügen gehabt. Umso mehr empfehlen wir ihn vor allem denen, die die (ziemlich pluralistische) „taz“ gerne mal verfluchen, nicht nur weil auch die RotenMänner hier Erwähnung fanden:

http://www.taz.de/pt/2005/01/15.nf/magText.tname,a0287.re,hi.idx,0

 

 

 

 

 

http://archiv.tagesspiegel.de/forum/viewtopic.php?t=846

 

 

Sollen heimliche Vaterschaftstests verboten werden?

ja 10

nein 90

 

Stimmen insgesamt 148

 

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will im Jahr 2005 heimliche Vaterschaftstest verbieten lassen. In der Zeitschrift "Brigitte" kündigte sie einen Gesetzentwurf dazu an. Bestraft werden sollen demnach Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen genetische Spuren testen lassen. Auch Labors, die eine solche Untersuchung vornehmen, sollen mit Strafe bedroht werden.

Zypries äußerte sich empört über das florierende Geschäft mit den Vaterschaftstests. Es handle sich dabei "um einen schweren Eingriff in die Intimsphäre".

Gegen das geplante Verbot regt sich Widerstand. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält ein Verbot ohne Ausnahmen für verfassungswidrig. Zudem brächte eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative - viel Misstrauen in die Familie.

Was meinen Sie? Sollen heimliche Vaterschaftstest verboten werden?

Mehr zum Thema:

Heimliche Abstammungskontrollen: Vater im Test

Gentests: Heimlich ist unheimlich

Unterhaltspflichten: Alle Kinder sind gleich

Zuletzt bearbeitet von Tagesspiegel Online am 07.01.05, 14:48, insgesamt einmal bearbeitet

 

 

Anmeldung: 14.12.2003

Beiträge: 30

Wohnort: Berlin-Wilmersdorf

Verfasst am: 07.01.05, 18:28 Titel: Regelungswut

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Noch so ein Bereich, der wohl unbedingt geregelt sein muss nach Ansicht mancher Bürokraten und Politiker; gleichzeitig werden die Gerichte beschäftigt, so dass die Verfahren, die wirklich wichtig sind, noch länger hinausgeschoben werden. Der Sinn einer solchen Regelung ist mir überhaupt nicht klar. Das Ganze hat einen radikal-feministischen Beigeschmack. Es ist, wie in andern Fällen auch, wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.

Im Übrigen, wenn man es nicht in Deutschland machen kann, geht man ins Ausland. ORBITAL hat das Wesentliche schon gesagt!

Man könnte den Gedanken ja auch umkehren:

bei der Geburt wird automatisch neben der Blutgruppe auch die DNA (Abschnitt Abstammung) festgestellt.

 

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khoan

 

 

Anmeldung: 12.05.2003

Beiträge: 45

Wohnort: Schöneberg

Verfasst am: 07.01.05, 18:59 Titel: Regelungswut

 

 

 


 

(09.01.2005 )

Warum soll eine Frau die Folgen ihres Betruges nicht tragen?

„Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests“ vom 8. Januar 2005, „Datenschützer gegen heimliche Vaterschaftstests“, „Heimlich ist unheimlich“ vom 5. Januar 2005 und „Ganz der Papa – oder?“ vom 13. Dezember 2004

Die Pläne von Bundesjustizministerin Zypries zur Strafverfolgung heimlicher Vaterschaftstests halte ich für hanebüchen und ausgesprochen männerfeindlich. Seit Bestehen der Menschheit ist bekannt, dass zwar immer die Mutter des Kindes feststeht, der Vater jedoch nicht sicher in seiner Rolle sein kann.

Jetzt den Test von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen, macht den Bock zum Gärtner. Die Frau weiß doch genau, ob der Verdacht des Mannes gerechtfertigt ist. Wenn ja, wird sie den Test wegen der möglichen Folgen in der Regel verweigern. Wenn nein, wird sie zur Erhaltung des Familienfriedens wohl zustimmen, aber wegen des geäußerten Misstrauens und eventuell auch wegen der Kosten verärgert sein. Soweit dient der heimliche Test durchaus dem Familienfrieden. Die Erzwingung des Tests auf dem Rechtsweg dürfte für den Mann mit erheblichen Kosten verbunden sein und zudem steht dann zu erwarten, dass im Gesetz zum Schutz der Frau festgehalten wird, die Zustimmungsverweigerung der Frau dürfe im Rechtsverfahren nicht belastend verwertet werden. Von einem sie entlastenden heimlichen Test wird die Frau möglicherweise nie etwas erfahren, was dem Familienfrieden dient.

Erbringt der Test jedoch ein "Kuckucksei", muss die Frau die Folgen Ihres Betruges ertragen. Was ist daran falsch?

Ich glaube, dass mit dem geplanten Gesetz die Rechte des Mannes erheblich verletzt werden, weil es die Wahrheitsfindung wesentlich erschwert.

Ich denke, dass der „Schutz der Intimsphäre“ der Frau nicht soweit gehen darf, dass er der Deckung eines Betruges dient.

Das schreibt ein Vater von vier Kindern, der nie Zweifel an seiner Vaterschaft hatte. Aber die Entwicklung der heutigen Gesellschaft sorgt leider für viele berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft, so dass der heimliche Test immer noch besser ist als der auf dem Rechtsweg erzwungene.

Winfried Berndt, Berlin-Wannsee

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Berndt,

zunächst muss man wissen, dass das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests Teil eines Gesetzes - dem Gendiagnostikgesetz - ist, das den Umgang mit genetischen Daten allgemein regelt. Für die meisten DNA-Untersuchungen reicht heute ein Schnuller, ein benutztes Trinkglas, Blutspuren an einem Pflaster oder ein Zigarettenstummel. Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Dieses Verbot ist umso notwendiger, weil sich die Genforschung in den vergangenen Jahren ständig fortentwickelt hat. Schon jetzt ist vieles möglich, was wir uns vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnten. So kann man beispielsweise schon heute bestimmte Krankheiten und Dispositionen relativ einfach genetisch nachweisen. In dem Gendiagnostikgesetz wollen wir auch regeln, ob Arbeitgeber und Versicherungen solche Informationen verlangen dürfen. Wir müssen auch sicherstellen, dass vor einem Gentest eine umfassende Beratung stattfindet. Schließlich enthalten genetische Daten hochsensible Informationen.

Zweifel von einigen Männern an ihrer Vaterschaft gibt es seit jeher. Deshalb sieht das Zivilrecht in Deutschland seit Jahrzehnten ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor. Damit kann der Vater seine Vaterschaft anfechten, wenn das Kind in die Ehe geboren wurde und deshalb von Gesetz wegen als sein Kind gilt. Hat der Vater in diesen Fällen ernsthafte Zweifel daran, dass er auch der biologische Vater des Kindes ist, kann er das vor Gericht vorbringen. Die Richter können dann einen Gentest anordnen - gegebenenfalls auch gegen das Einverständnis der Mutter. Bei nichtverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft ohnehin ausdrücklich anerkennen, gilt also nicht von vornherein als der rechtliche Vater. Ich meine, dass auch der Ehemann die Rechte des Kindes und seiner Frau respektieren muss und halte deshalb grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich. Selbstverständlich gilt das auch für jeden anderen, der genetisches Material untersuchen lassen will. Dies darf nicht ohne das Einverständnis des Betroffenen geschehen.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Ich habe nichts gegen Vaterschaftstests. Ein Mann hat das Recht zu wissen, ob er der Vater ist. Ich will lediglich verhindern, dass diese Tests hinter dem Rücken der Betroffenen gemacht werden. Sind alle Betroffenen einverstanden, steht einer genetischen Untersuchung nichts im Wege.

 

 

— Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin

 

 

http://www.tagesspiegel.de/lesermeinung/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2005/1575361.asp#art

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bundesjustizministerin Zypries weiß entweder nicht von was sie redet, dann sollte sie besser den Mund halten oder sie redet und will absichtlich Verwirrung stiften. Eins wäre genau so schlimm wie das andere.

"Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat.", sagt Frau Zypries.

Nun ist jedoch der Unterschied, dass "der Betroffene", wie ihn oder sie Frau Zypries bezeichnet, das rechtliche Kind des Vaters ist und nicht irgend eine beliebige Person, wie z.B. mein achtzigjähriger Wohnungsnachbar der aus dem Fenster spuckt oder die Bundesjustizministerin, die bei einer Pressekonferenz ihr vollgeschneuztes Papiertaschentuch unachtsam wegwirft und sich ein fremder Mensch dieses kostbaren genetischen Materials unbefugt bemächtigt und auf genetische Daten untersuchen lässt. Dagegen können sich mein Nachbar und Frau Zypries zu Recht verwehren, auch wenn die Auswertung des Materials vielleicht zufällig das Ergebnis erbracht hätte, dass mein Nachbar der biologische Vater von Frau Zypries ist und für Frau Zypries nun das große Rätselraten anfangen würde, warum ihr ihre Mutter jahrzehntelang einen anderen Mann als Vater untergejubelt hat.

Es geht schlicht um die Tatsache, ob ein Mann der rechtlich als Vater seines Kindes zählt, dass Recht hat, bezüglich dieses Kindes, für das er auch rechtliche Verantwortung trägt, zu prüfen, ob es tatsächlich auch von ihm abstammt. Dies ist nicht nur im Interesse des Mannes, sondern auch des Kindes, das durch einen Test eine Klärung seiner Identität erfährt. Letztlich ist es auch von Interesse mit der Mutter, denn wenn sie das Kind mit einem anderen Mann gezeugt hat, muss sie nun nicht mehr länger mit einer Lebenslüge gegenüber dem rechtlichen Vater und dem Kind leben. Lügen haben bekanntlich kurze Beine und bei all der globalen Flutwellen ist da einfach die Gefahr des Ertrinkens in all den Lügen größer, als wenn die Mutter, so wie Claudia Schiffer, die bekanntlich noch nie gelogen hat, auf langen Beinen stehen würde, so wie man sie als Frau bekommt, wenn man kaum lügt.

Falls Sie nun prüfen, ob Frau Zypries oder ihre Ehefrau auch lange Beine haben oder gar kurze, sei hier eine Entwarnung angebracht. Kurze Lügenbeine sind auch vererbbar. Gut möglich, dass in den vorherigen Generation, so wie weiland beim Baron von Münchhausen, kräftig gelogen wurde. Das dauert dann einige Generationen, bis sich das wieder rauswächst. Doch jede Lebenslüge zwischendurch führt unweigerlich wieder zu Rückfällen und kurzen Beinen.

 

 


 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G E N

mother’s baby, fathers maybe – Michaela Noll gegen Verbot heimlicher Vaterschaftstests

 

 

„Kinder haben das Recht zu wissen, woher sie stammen, Väter das Recht zu wissen, ob es tatsächlich ihr Kind ist.“ Damit wendet sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest, wie es die Bundesjustizministerin Zypries vorschlägt. Das Recht und das Wissen über die eigene Herkunft seien für jeden Menschen elementar und für die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung.

„Vermutlich hat jedes zehnte Kind, das in Deutschland geboren wird, mehr als einen Vater“, erläuterte die Familienpolitikerin, „einmal den biologischen Vater, der es gezeugt hat und dann den ‚Versorger-Vater’, der offiziell als der richtige Vater gilt.“ Die Feststellung einer Vaterschaft über den offiziellen Rechtsweg sei aber oft langwierig und belaste sowohl die Vater-Kind-Beziehung als auch die Beziehung zwischen Vater und Mutter erheblich.

 

http://www.michaela-noll.de/presse.php#

 

 


 

 

(08.01.2005 )

Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests

Berlin - Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Maria Böhmer, lehnt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Böhmer sagte dem Tagesspiegel: „Ich glaube, es bedarf einer zügigen Regelung im Zusammenhang mit allen Fragen der Gendiagnostik. Aber der Weg, den Frau Zypries einschlägt, ist kein gangbarer Weg.“ Ein Verbot wie die Strafandrohung für heimliche Vaterschaftstests würde in den betroffenen Familien zu zusätzlichen Belastungen führen. Eine gesetzliche Regelung müsse dem Kindeswohl hohe Priorität einräumen. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wandte sich gegen ein solches Verbot. tib

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.01.2005/1580539.asp#art

 

 


 

 

 

07.01.2005 20:04

 

Streit um Vaterschaftstests: Zypries macht Rückzieher

 

Berlin (dpa) - Nach heftigen Protesten gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihren Gesetzentwurf überarbeiten. «Wir denken darüber nach, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit denen Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können.»

Das sagte die Ministerin der «Saarbrücker Zeitung». Genetisches Material dürfe aber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Die rot-grüne Koalition will ihren Streit mit Hilfe einer Arbeitsgruppe intern beilegen.

Die CSU und auch die FDP sind gegen Zypries' Pläne, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Auch die Grünen und Teile der SPD wehren sich dagegen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.

Zypries kündigte an, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Man müsse einfach Sicherungen einziehen, weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien, sagte sie der Zeitung. In diesem Grundsatz sei sie sich auch mit den Grünen einig.

Eine Sprecherin Zypries' sagte, derartige Tests seien «ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht». Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Es soll sich dabei um ein Antragsdelikt handeln, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird. Laut Regierungssprecher Béla Anda kann der Bundeskanzler Zypries Argumente nachvollziehen. Er sei aber für eine offene Diskussion.

Die Grünen lehnen eine Bestrafung ab, weil sie damit eine Beschädigung ohne Not von Partnerschaften befürchten - vor allem wenn sich der Verdacht auf ein «Kuckuckskind» nicht bestätigt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, der «Süddeutschen Zeitung».

Auch in der SPD-Fraktion gibt es Bedenken. «Ein gesetzliches Verbot muss auch im Hinblick auf die Stabilität der Familie klare Vorteile bringen», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Seiner Auffassung nach stellt das Entfernen von Haaren aus einer Bürste zu Testzwecken «keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes» dar.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann sagte der «Bild»- Zeitung: «Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Für den FDP-Familienexperten Klaus Haupt kann ein heimlicher Test den Klageweg vermeiden und damit dem Familienfrieden dienen.

Eine Zypries-Sprecherin betonte, das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften. Der Umgang mit diesen Daten soll in dem neuen Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater.

 

 

 


 

 

Tagesschau

Verbot heimlicher Vaterschaftstests

 

Wachsender Widerstand gegen Zypries-Vorstoß 

Mit ihren Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, ist Bundesjustizministerin Zypries auf großen Widerstand gestoßen - auch beim Koalitionspartner, den Grünen. Die Koalition will den Streit über die Bestrafung heimlicher Vaterschaftstests jetzt intern beilegen. Dazu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, teilten Vertreter der Regierung in Berlin mit. Bundeskanzler Gerhard Schröder ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.

Zypries sagte der "Saarbrücker Zeitung", im Gegenzug zu der strafrechtlichen Verfolgung werde darüber nachgedacht, das offizielle Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu vereinfachen. Die Ministerin betonte allerdings, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.

Auch Zypries' Sprecherin Christiane Wirtz verteidigte die grundsätzlichen Pläne der Ministerin. Die Tests seien "ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Sie betonte aber: "Das Gesetz richtet sich nicht speziell gegen Männer." Das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten - etwa aus Haaren - nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften.

 

 

Grüne: Recht auf Klarheit über Vaterschaft

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet. Falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt, argumentierte die Grünen-Politikerin. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden, sondern müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der leibliche Vater sind.

Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärt, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für "verfehlt". Der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes sei "noch nicht überzeugend".

 

Auch Opposition für Beibehaltung heimlicher Tests

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann griff in der "Bild"-Zeitung Zypries an. "Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd", sagte Zeitlmann, der Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages ist. Auch die FDP verteidigte die heimlichen Vaterschaftstests. Familien-Experte Klaus Haupt sagte im selben Blatt, es liege nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifele oder gar klagen müsse. "Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."

"Lügen der Mütter unter staatlichem Schutz"Der mit 3000 Mitgliedern bundesweit tätige Verein "Väteraufbruch e. V." kritisierte die Pläne ebenfalls scharf. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagte: "Das Verbot stellt die Lügen der Mütter unter staatlichen Schutz."

Die Justizministerin hatte angekündigt, mit dem Gesetz noch in diesem Jahr alle heimlichen Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Sowohl Väter als auch Laborbetreiber, die heimliche Tests durchführen oder in Auftrag geben, sollen demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Stand: 07.01.2005 23:26 Uhr 

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3949790,00.html

 

 

 


 

 

"Gentests. Heimlich ist unheimlich"

Warum ein Verbot "heimlicher Vaterschaftstests" unsinnig und verlogen ist.

Jost Müller-Neuhof schreibt im Berliner "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2005 auf der Titelseite unter der Überschrift "Gentests. Heimlich ist unheimlich" zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests", zu deren Verbot sich die derzeit amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offenbar als vermeintliche Speerspitze einer nicht näher definierten Bewegung für das angebliche Recht von Mutter und Kind auf informationelle Selbstbestimmung versteht.

Der Autor scheint, wie auch die Bundesjustizministerin einiges durcheinander zu bringen. Zum einen ist der Begriff "Gentest" irreführend, da es sich nicht um Verfahren zur Feststellung des genetischen Codes einer konkreten Person geht, sondern um einen Identitätsabgleich zwischen zwei dem Gesetz nach verwandte Personen, nämlich dem rechtlichen Vater und seinem rechtlichen Kind. Wenn der Mann aber rechtlicher Vater ist und ihm damit nach Grundgesetz Artikel 6 auch das unveräußerliche Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge für sein Kind gegeben ist, warum sollte er dann nicht wie auch gleichfalls nach Artikel 6 Grundgesetz sorgeberechtigte und sorgeverpflichtete Mutter das Recht haben, auch seine biologische Vaterschaft zu überprüfen und damit gleichzeitig auch das Recht des Kindes auf Feststellung der Wahrheit über seine Herkunft zu unterstützen? So wie die Eltern auch in anderen das Kind betreffenden Fragen berechtigt sind, für ihr Kind zu entscheiden, so sind die auch berechtigt, einen Identitätsabgleich vorzunehmen.

Der Hinweis von Jost Müller-Neuhoff, Väter könnten ja auf dem Rechtsweg die Zustimmung auf eine offenen Vaterschaftstest klagen, zeugt schlichtweg von Unwissenheit. Für eine sogenannte Anfechtungsklage muss der Vater nach §1600b BGB dem Gericht begründete Zweifel vortragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Einfache Verdachtsmomente reichen dafür nicht aus. Zum anderen gilt derzeit für eine gerichtliche Anfechtung eine Zweijahresfrist. "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen." Überschreitete der rechtliche Vater diese Frist, so wird ihm der gerichtliche Weg zur Klärung absolut verwehrt.

Verlogen ist die Verbotsabsicht deshalb, weil die gleiche Ministerin, die hier die Trommeln rührt, bisher soweit bekannt nichts unternommen hat, um die eklatanten Rechtsbrüche in der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern zu beenden. Tausendfach finden jährlich in Deutschland innerdeutsche Kindesentführungen statt. Die Entführer sind überwiegend Mütter. Während das Strafrecht für Entführungen ins Ausland Geldstrafen und Haft bis zu 5 Jahren, werden innerdeutsche Kindesentführungen nicht selten im Nachhinein durch deutsche Gerichte legalisiert.

Und da stellt sich die Bundesjustizministerin allen Ernstes hin und will ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest durchsetzen und mit dem Strafrecht kriminalisieren. Dabei macht der Vater nichts anderes, als sich davon zu überzeugen, ob das Kind auch tatsächlich von ihm abstammt.

Väternotruf 5.1.05

 


 

 

"Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests"

 

Hallo,

ich bitte um eure Beteiligung an einer Unterschriftenaktion der Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim "Gegen das Verbot anonymer Vaterschaftstests"

Zur Erklärung: Bundesjustizministerin Frau Zypries plant bis zum Jahr 2006 ein Gesetz, welches anonyme Vaterschaftstests verbieten soll und nachfolgend auch eine Initiative die erreichen will, dass dieses Gesetz in der ganzen europäischen Gemeinschaft übernommen wird. Väter, die sich ihrer Vaterschaft unsicher sind, müssten dann um die Erlaubnis der betreffenden Mutter zum Vaterschaftstest ersuchen. Das heißt, die Person, der eine Falschaussage zur Vaterschaft (und „fremdgehen“) unterstellt wird, müsste die Erlaubnis zu einem Test geben, der ihre Falschaussage aufdeckt. Dagegen wendet sich diese Unterschriftenliste.

 

Der untenstehende Link führt euch zu dieser Unterschriftenliste.

Bitte verbreitet den Link weiter an alle eure Email-freunde, Foren, in denen ihr sonst noch schreibt und evtl. Newsletter, die ihr kennt oder selber betreibt.

Die E-mail-adresse muß übrigens angegeben werden. Ich habe die Einstellungen aber so vorgenommen, daß sie nicht öffentlich angezeigt wird (es sei denn, ihr wünscht es so). Damit ist Spam verhindert.

Zur Unterschriftenliste:

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

 

Wolfgang Wenger

www.majuze.de

 

Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim

18.06.2004

 

 

 

 


 

 

Was ist ein Vater? Bin ich der Vater?

Der Vaterschaftstest

www.vaeterradio.de

 

 

Vaterschaft ist ein Geschenk, manchmal wird sie einem Mann auch untergeschoben, dann ist es eine Täuschung. Es ist egal ob dies bewusst oder unbewusst geschieht. Die Methoden einer Überprüfung sind heute einfach geworden. Es bietet sich ein DNA-Vaterschaftstest an.

 

Im Familienrecht gilt der biologische Vater wenig, wenn er in das Leben der Mutter nicht passt. Der Ehemann wird automatisch zum Vater, auch wenn er an der Zeugung nicht beteiligt war. Er wird mit der Geburt des Kindes der soziale Vater. Der biologische Vater kann gegen den Willen der Mutter nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen der Vater werden. Die Hürden dafür sind kaum überwindbar.

 

Lässt sich ein Vater willkürlich festlegen? Was bedeutet die Verweigerung der Kenntnis des echten Vaters für das Kind? Etwa 70 000 Kinder in Deutschland kennen ihren echten Vater nicht, das sind immerhin etwa 10 Prozent. Hat das Kind ein eigenständiges Recht auf Kenntnis seines echten Vaters oder muss es mit dem von der Mutter gewünschten Vater auskommen?

 

Im Frühjahr dieses Jahres gab es ein aufsehen erregendes Urteil für das Recht auch von heimlichen Vaterschaftstests. Das Bundesjustizministerium arbeitet nun an einem Verbot von Vaterschaftstests, wenn die sorgeberechtigte Mutter nicht zustimmt. Wer verstößt gegen die Interessen des Kindes? Wie geht ein Vaterschaftstest? Was ist ein Vater?

 

Gäste:

Chris Ohlsen auf der Suche nach seinem Vater

Thomas Haas gerade Vater geworden, mit Testabsichten

Oliver Penzel DNA24 Privatinstitut für DNA-Analysen

Martin Rosowski Geschäftsführer der Männerarbeit der EKD

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder

Tel/ Fax 034602-48911

webel@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 

 


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