Werner Sauerborn


 

 

 

Ein Rückblick anlässlich des 3. Familienkongresses von Väteraufbruch für Kinder in Halle/Saale

Väter, Väterpolitik, Väteraufbruch

vom VAfK-Gründervater Werner Sauerborn, Stuttgart, Mitherausgeber der Väterzeitung Paps

11/2004

 

Wenn die Kinder die Pubertät, und auch schon den 16. Geburtstag hinter sich haben, dann ist für Eltern das Wesentliche geschafft. Auch wenn es noch viele Herausforderungen und Probleme geben wird, man spürt, ob aus ihnen „was wird“. Der Väteraufbruch ist auch 16 geworden – das heißt 16 Jahre Väterpolitik und 16 wichtige Jahre für die Väter und für das gesellschaftliche Bewusstsein über die Bedeutung von Vaterschaft.

Beginnen wir mit dem Väteraufbruch, auch wenn dies ein Familienkongress und keine Jubiläums- oder Geburtstagsfeier ist. Das Wichtigste ist: es gibt ihn noch. Wie viele Initiativen von Betroffenen in diesem Themenspektrum sind mit viel Engagement angetreten, hatten Großes vor, haben aber nicht lange bestanden – oft sind sie mit dem Nachlassen der Betroffenheit ihrer Initiatoren wieder von der politischen Bühne verschwunden. Der Väteraufbruch scheint gute Gene zu haben. Er ist gewachsen mit Krisen, Rückschlägen, in Schüben. Lange Jahre hat er gebraucht die 500er Mitgliedermarke zu nehmen. Jetzt steuert hat er bereits die 2.500 überschritten. Er war der Ausgangspunkt für eine Reihe von Projekten, die mit anderen Schwerpunkten oder anderen Mitteln das Thema Vaterschaft vertreten und politisieren. Zu nennen sind diverse Internetprojekte, das Väterradio von Dietmar N. Webel oder die Väterzeitung PAPS, die jetzt auch ihren 10. Geburtstag feiern wird.

'Ein weiteres Indiz für die gewachsene Bedeutung des Väteraufbruchs und seines Themas ist auch die Verwurzlung in vielen gesellschaftlichen Bereichen und Diskurse. Es gibt inhaltliche Verbindungen und vielfältige Aktivitäten in der rechtspolitischen Debatte, vor allem im Familienrecht. Die Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung von Kindern nimmt breiten Raum ein in der psychologischen und erziehungswissenschaftlichen Debatte bis hinein in die Alltagsdebatten in Zeitungen und Talkshows. Eine wichtige Querverbindung gibt es zu den Gewerkschaften, wenn es um die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht, aktuell vor allem im Konflikt um die Verlängerung der Arbeitszeit – eine verheerende Entwicklung, die Männer wieder in größere Distanz zu ihren Kindern treiben wird und für Frauen wieder den angestammten Platz in Haus und Familie vorsieht, ihnen damit wohl auch wieder stärker die Verantwortung für Kinder zuschreiben wird. Gerade zu diesem Thema haben sich auch starke Kooperationsfelder zu den Kirchen und zur „Männerbewegung“ entwickelt.

Befremdlich, Männer- und Väterbewegung aufeinander zu beziehen. Wieso sind sie nicht dasselbe? Wo heute in der Tat die Grenzen zunehmend verschwimmen, standen sich vor 16 Jahren zwei Ansätze mit viel Spannungen und Abgrenzungsanstrengungen gegenüber. Hier die Väter, deren Ausgangspunkt ihre Betroffenheit im Trennungskonflikt war, und dort die Männergruppen, die beschämt waren von der Gewalt von Männern gegen Frauen und sich in Selbsthilfegruppen begannen mit sich auseinander zu setzten – so zumindest die wechselseitige Wahrnehmung. Inzwischen werden die jeweiligen Lebenslagen stärker wahrgenommen. Einerseits, in den Vätergruppen, steht die Selbstdefinition „Trennungsvater“ nicht lebenslang im Zentrum und andererseits haben viele junge männerbewegte Männer inzwischen auch selbst Erfahrungen mit Trennung und Scheidung.

Wo man vor ein paar Jahren vielleicht noch gezögert hätte, kann man heute hinsichtlich der Väter mit Fug und Recht von einer Bewegung sprechen. Dies rechtfertigt sich nicht nur durch die Dimensionen ihrer Aktivitäten oder durch die Mitgliederzahlen, sondern vor allem damit, dass was bewegt wurde. Der sicher größte Erfolg auf dem Hauptfeld von Väteraufbruch war die Familienrechtsreform von 1998, die die Stellung der nicht verheirateten Väter wesentlich verbesserte und den Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung durchsetzte - dies gegen den damals erbitterten Widerstand großer Teile der Frauenbewegung, insbesondere des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Grundsätzlich seien Kinder besser bei der Mutter aufgehoben, das Wohl des Kindes sei im Grunde ein Derivat des Mutterwohls, und wenn die Präsens des Vaters die Mutter belaste, müsse der Vater eben von der Bildfläche verschwinden, so die damaligen Argumentationslinien. „Alleinerziehen als Befreiung“ hieß meiner Erinnerung nach eine mit Bundesmitteln geförderte Kampfschrift des VAMV.

Inzwischen hat sich der Schlachtenlärm gelegt. Viele Mütter werden erfahren haben, dass Kooperation mit dem Vater, seine Einbeziehung in die elterliche Verantwortung nach Trennung und Scheidung nicht nur weniger anstrengend, sondern auch dem Wohl des Kindes dient, jedenfalls die negativen Auswirkung einer Trennung begrenzen und eher überwinden helfen kann. Wer es gern wissenschaftlich hat, dem sei die „Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelung zur Reform des Kindschaftsrechts“ von 1998, erschienen im März 2002, ans Herz gelegt. All die Gründe, weshalb wir auf Teilhabe am Leben unserer Kinder gedrungen haben, warum wir – mal argumentativ, mal polemisch - die Diskriminierungen des damaligen Kindschaftsrechts gegeißelt haben, finden sich hier im nachhinein ganz ruhig und sachlich bestätigt.

Der Väteraufbruch ist mit seiner wesentlichen Botschaft durchgedrungen, obwohl seine Performance nicht immer elegant war. Viele Jahre waren, auch in der Außenwahrnehmung, geprägt von Streit, Abspaltungen und Lähmung. Das kann nicht verwundern angesichts des Themas, um das es geht. Hinter jedem Engagement steht eine Betroffenheitserfahrung, beim Väteraufbruch, beim VAMV, bei allen Initiativen, die soziale Themen vertreten. Diese Betroffenheit muss ihren Platz haben und sie muss sich auch nicht hinter der Fassade einer glatten Profipolitik verstecken. Die Gefahr besteht allerdings, dass Betroffenheit die politische Arbeit prägt. Das war streckenweise der Fall und hat dazu geführt, dass die Interessenvertretungspolitik bei ihren Adressaten nicht ernst genommen wurde, dass Zugangshürden entstanden.

Je größer Väteraufbruch wurde, desto besser gelang es, die politische Arbeit einerseits und die Hilfe und Aufarbeitung in der Situation der Betroffenheit andererseits getrennt zu organisieren. Das eine behinderte nicht mehr das andere. Das kam der Selbsthilfearbeit zu gute, der alltagspraktische Frage oft näher waren, und das kam der politischen Arbeit zugute, die sich beruhigen und professionalisieren konnte.

Auch auf anderen väterrelevanten Feldern haben sich durch Druck und Argumentation der Väterbewegung, aber auch der Frauenpolitik wichtige Verbesserungen ergeben. Im Teilzeitgesetz wurde ein nicht ganz uneingeschränkter Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt, der auch Männern die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Arbeit erleichtern kann. Das Erziehungsurlaubsgesetz wurde reformiert. Auch hier haben Väteraufbruch und Paps Einfluss genommen. Die wichtigsten strukturellen Umbaumaßnahmen bei der Elternzeit folgen dem Leitgedanken, auch Vätern eine stärkere Beteiligung zu ermöglichen bzw. sie zur Wahrnehmung von Elternzeit zu motivieren. Kürzere Elternzeit wurde finanziell relativ privilegiert, es wurde die Kombination von Elternzeit und Teilzeitarbeit ermöglicht und die Möglichkeit der gleichzeitigen oder abwechselnden Elternzeit von Mutter und Vater eingeführt. Längst nicht so weitreichend, wie gefordert, aber im Grundgedanken richtig! Bemerkenswert war auch, dass zu Zeiten von Familienministerin Bergmann erstmalig Väterpolitik sozusagen als offizielles Label in den politischen Sprachgebrauch Einzug hielt und Väter und Väterinitiativen zumindest für eine Zeitlang zu Kooperationspartnern bei der Umsetzung des Gesetzes wurden.

Auch hier lagen unsere Prognosen richtig. Die bescheidenen gesetzlichen Veränderungen in den Elternurlaubsregelungen haben den Anteil der Väter nicht auf skandinavische Größenordnungen von 15, 20% hochschnellen lassen, sie haben aber spürbare und messbare Folgen gehabt. Der Anteil der Väter der vor 2001 noch bei 1,5% dümpelte ist inzwischen ausweislich der Begleitforschung des BMFSFJ auf fast 5% angestiegen. Bravo!

Inzwischen deutet vieles daraufhin, dass dies, wenn wir nicht aufpassen, nur ein kurzer Frühling des Aufbruchs gewesen sein könnte, für den man im Lichte des folgenden gesehen, vielleicht der damaligen Ministerin Christine Bergmann ein kleines Denkmal setzten müsste. Langfristig, auch das hat die Begleitforschung bestätigt, muss Elternzeit nicht unbedingt drei Jahre dauern, aber finanziell besser, möglichst nahe dem vorherigen Nettolohn dotiert werden. Dies würde den Väteranteil nach Überzeugung aller ExpertInnen schnell steigern.

Gegen diese Erkenntnis hat die Bundesregierung das Erziehungsgeld jedoch in der Größenordnung von 400 Mio. € gekürzt – im Wesentlichen durch Senkung der Kappungsbeträge in der Anfangsphase. Das ist kein großer Schritt zurück, sowie die Reform von Frau Bergmann kein großer Schritt nach vorn war. Das Schlimme ist, dass es ein Schritt in die falsche Richtung, ein Schritt des Unverständnisses ist. Das väterpolitische Motiv scheint abhanden gekommen zu sein. Existierte es noch hätte man von der heute zuständigen Ministerin öfters deutlichen Protest vernehmen müssen, z.B. auch gegen die auch von der Bundesregierung mitgetragene Politik der Arbeitszeitverlängerung.

Auf beiden Themenfeldern, dem allgemein väterpolitischen und dem familienrechtlichen gibt es noch viel zu tun. Die Reform der Elternzeit muss ganz neu auf die Tagesordnung, das Ehegattensplitting ist eine strukturkonservative Regelung, die Frauen in die Hausmütterrolle drängt und Väter auf die alleinige Familienernährerrolle abonnieren will. Bei den Themen Adoption und anonyme Fertilisation drohen die Grundrechte von Kindern auf Kenntnis ihrer Abstammung missachtet zu werden, was eine flagrante Missachtung der Bedeutung von Vätern für Kinder darstellt. Die Vaterrolle nicht verheiratete Väter hängt immer noch vom good-will der Mütter ab und das Unterhaltsrecht und die Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts im Alltag strotzen weiterhin vor väterdiskriminierenden Elementen.

Dass es, wie die Rückschau zeigt, eine gewisse Parallelität zwischen familienrechtlichen Fortschritten und Verbesserungen auf allgemein väterpolitischen Themenfeldern, wie Teilzeitarbeit und Elternzeit gibt, ist kein Zufall. Der gemeinsame Nenner dieser veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein tief greifender (jetzt wieder bedrohter?) Wertewandel hinsichtlich der Bedeutung der Vaterrolle bei, wie Einstellungsuntersuchungen zeigen, beiden Geschlechtern, allerdings viel stärker ausgeprägt bei jüngeren als bei älteren Männern und Frauen.

Viel mehr als es das tatsächliche Verhalten zeigt haben sich die Einstellungen zu Partnerschaft und Kinderbetreuung geändert. Dass Kinder auch Vätersache sind, dass Geldverdienen auch Frauensache ist, dass Mädchen und Jungen Väter und Mütter gleichermaßen und gleichwertig, wenn auch lebensphasenabhängig unterschiedlich, brauchen, wenn sie starke Frauen und starke Männer werden wollen, ist fast Gemeingut. Männer mit Kinderwagen haben vor 16 Jahren noch Aufmerksamkeit ausgelöst, Vätern mit Kindern morgens auf dem Spielplatz unterstellt heute keiner mehr, dass sie wohl arbeitslos sein müssen.

Erst eingebettet in diesen Wertewandel waren die beachtlichen Reformschritte im Familienrecht möglich. Solange die Bedeutung des Vaters auf die Ernährerrolle beschränkt und komplementär die der Mütter auf die häusliche Zuständigkeit für Kinder, wäre eine Verbesserung von Sorge- und Umgangsregelungen kaum durchsetzbar gewesen. Auch heute noch haben Väter in traditionellen Lebensmodellen es viel schwerer nach Trennung bzw. Scheidung eine Alltagsbeziehung zu ihren Kindern rechtlich absichern zu lassen. Der Zusammenhang von gesellschaftlichem Vaterbild und familienrechtlicher Situation spielte von Anbeginn der Väterbewegung an eine große Rolle. Der Anachronismus eines Familienrechts, dass nicht verheirateten Vätern jeden Anspruch auf Sorge- und Umgangsrecht mit den Kindern verweigerte, die sie oft jahrelang betreut und erzogen hatten, war 1988 der gut vermittelbare Skandal, der die Bewegung wesentlich in Gang gebracht hat.

Fortschritte auf dem Weg zu einem aufgeklärten, den Kindern zugewandten Vaterbild sind unmittelbare Voraussetzung für gesellschaftliche und gesetzliche Verbesserungen der „work-life-balance“ für Väter. Und sie sind mittelbare Voraussetzung für die Demokratisierung des Familienrechts im Sinne einer gleichwertigen Vater-Kind- wie Mutter-Kind-Beziehung. Diesen Zusammenhang im Auge zu behalten, ist war nicht immer leicht und war mitunter eine Überforderung, weil die meisten Väter sich engagieren, weil sie und ihre Kinder in Trennungskonflikten negativ betroffen sind und dann Lösungen für ihre oft dramatische Situation suchen und verständlicherweise wenig Interesse für gesellschaftspolitische Zusammenhänge und Debatten aufbringen.

Während die Väter, die mit ihren Kindern zusammenleben oder allein erziehend sind, ihr Vereinbarkeitsproblem Beruf/Kinder eher als eine Frage des Alltagsmanagements ansehen als ein politisches Problem, um dessen willen man sich einem Väterverein anschließen müsste. Die organisatorische Auflösung dieses Dilemmas war, dass sich Mitte der 90er Jahre das allgemeinpolitische Väterthema mit Paps etwas apart vom Väteraufbruch einen Rahmen schuf und der Väteraufbruch selbst sich umso mehr auf die unmittelbare Interessenwahrnehmung im Trennungskonflikt konzentrierte.

Auch hier haben sich die Verhältnisse längst entspannt und das gemeinsame des Anliegens steht im Vordergrund, wobei es weiterhin Schwerpunktsetzungen und unterschiedliche Rollen gibt, die aber in eine produktive Zusammenarbeit eingemündet sind.

In welchem Rahmen auch immer: wichtig bleibt das Engagement der Väterbewegung in der gesellschaftspolitischen Debatte. Väterpolitik muss Genderpolitik sein. Väterpolitik muss eine Vorstellung von der gesellschaftlichen Beziehung der Geschlechter haben, die – hier gibt es viele Definitionen und Begrifflichkeiten – vielleicht am besten mit dem Leitbegriff der Geschlechterdemokratie beschrieben ist. Danach sollen Männer und Frauen die gleichen Chancen, und wenn sie sie wahrnehmen, auch die gleichen Rechte und Pflichten in allen Lebensbereichen, vor allem in der Arbeitswelt genauso wie im Kontext Familie haben - wobei Familie offen zu beschreiben ist, die nicht ehelichen Formen des Zusammenlebens ebenso wie getrennt erziehende Mütter und Väter einbeziehen muss.

Geschlechterdemokratie impliziert, dass der politische Weg ihrer Verwirklichung nicht oder nur in spezifischen Situationen der Geschlechterantagonismus ist. Als Männer werden wir einräumen müssen, dass es zur grundsätzlichen Anerkennung des Ziels der Frauengleichberechtigung auch legitim war, und in vielen anderen Ländern sicher weiter legitim ist, Frauenrechte ausdrücklich gegen Männerdominanz durchzusetzen. Für unsere gesellschaftliche Situation ist die Vorstellung das eine Geschlecht könnte seine Position nur oder im wesentlichen zu lasten des anderen verbessern, zunehmend anachronistisch. Die Vorstellung von Partnerschaftlichkeit in den Geschlechterbeziehungen, das Recht auf Berufstätigkeit der Frau und die Bedeutung der familiären Rolle des Mannes sind bei beiden Geschlechtern längst Allgemeingut mit nur geringen Unterschieden zwischen beiden Geschlechtern, wie Einstellungsuntersuchungen immer wieder zeigen.

Es ist zunehmend das gemeinsame Problem von Frauen und Männern, diese Vorstellungen auch leben zu können, d.h. wesentliche Rahmenbedingungen in dieser Gesellschaft so zu verändern, dass Männer sich stärker als bisher auf ihre Verantwortung für Kinder einlassen können und – das eine geht nicht ohne das andere – dass Frauen mehr Chancen für Einstiege und Aufstiege in der Arbeitswelt bekommen. Hierzu müssen Gesetze (z.B. Ehegattensplitting) und Strukturen (z.B. nur Teilzeitkinderbetreuung ab 3,) reformiert und Errungenschaften (z.B. gesellschaftliche Zeitstrukturen wie freies Wochenende, familienverträgliche Arbeitszeiten) verteidigt werden.

Konfliktlinien gibt es heute weniger zwischen den Geschlechtern als zwischen einer emanzipativen und einer restaurativen Geschlechterpolitik. Erforderlich ist eine „integrierte Geschlechterpolitik“, die geschlechterübergreifende Bündnisse gegen den Rückschritt, gegen das Beharren in alten Rollenmustern bildet. Ein solches Bündnis muss sich gegen die heute immer noch sehr lebendigen Spuren einer reaktionären Familienpolitik der 50er Jahre wenden. Und auch da haben wir es mit Männern und Frauen zu tun!

Es wird weitere Themen geben, die jedes Geschlecht für sich verfolgen muss und es gibt Themenfelder mit natürlich gegensätzlichen Interessen. Aber auch die werden zu konstruktiveren Lösungen kommen können, wenn es gemeinsame geschlechterpolitische Wertvorstellungen (auch vom Zusammenleben mit Kindern) und mehr Sensibilität für die Umstände, Risiken oder Diskriminierungen der jeweils anderen Seite gibt.

Das alles braucht mehr engagierte Väter, eine Väterpolitik, die sich als selbstbewusster Teil einer integrierten Geschlechterpolitik versteht und einen Väteraufbruch, der über sein 16. Lebensjahr hinaus weiter wächst und reift.

 

 

 


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