Zwangsadoption

Zwangsadoptionen


 

 

 

Gesetzliche Grundlagen von Zwangsadoptionen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012. Deutschland ein Gruselmärchen.

Noch immer gibt es naive Geister, die glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat wäre. Die Dummheit stirbt nie aus. Dabei reicht ein Blick in das Bürgerliches Gesetzbuch §1626a BGB, um zu sehen, dass in Deutschland nichtverheiratete Väter und ihrer Kinder auch im Jahr 2012 von Staats wegen nicht nur sorgerechtlich diskriminiert werden - allein dies ist schon schlimm genug und zeugt von tiefer Menschenverachtung, die der deutsche Gesetzgeber einschließlich der Obergerichte, des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes seit Jahrzehnten unverhüllt zu Tage trägt - doch es ist noch schlimmer. Nach wie vor und letztlich unverändert durch die sogenannte Kindschaftsrechtsreform vom 01.07. 1998. können nichtverheirateten Vätern sogar ihre Kinder mittels § 1747 Satz 4 wegadoptiert werden. Das ganze erinnert an die ausgrenzenden Nürnberger Rassengesetze, geändert hat sich allerdings das Strafmaß und die Brutalität. Heute ist die Justiz moderat. Man belässt es bei der rechtlichen Ausgrenzung nichtverheirateter Väter. Deportationen und Hinrichtungen sind nicht erlaubt. 

 

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes

(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.

(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.

(3) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben, 1. kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden; 2. darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist; 3. kann der Vater darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 zu beantragen. Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.

(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils

(1) Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.

(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, bevor der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.

(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.

(4) In den Fällen des § 1626a Abs. 2 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.

 

 

§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern;

Sorgeerklärungen

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder

2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

 

 

 


 

 

Entrissen: Der Tag, als die DDR mir meine Mutter nahm [Gebundene Ausgabe]

Katrin Behr (Autor), Peter Hartl (Autor)

 

Gebundene Ausgabe: 304 Seiten

Verlag: Droemer (1. August 2011)

Sprache: Deutsch

ISBN-10: 342627566X

ISBN-13: 978-3426275665

Kurzbeschreibung

Es ist ein kalter Morgen, als die Männer in den langen, dunklen Mänteln kommen und ihre Mutter abholen. Vier Jahre ist Katrin Behr damals alt. Ihr Bruder und sie werden in ein Heim gebracht und bald schon voneinander getrennt: Katrin wird von einer linientreuen Familie aufgenommen und schließlich zwangsadoptiert. Ihre Welt ist aus dem Lot. Noch viele Jahre wartet sie auf die Rückkehr ihrer Mama – vergebens. Erst als Erwachsene, nach dem Fall der Mauer, findet sie endlich eine Spur, die zu ihrer Mutter führt. Doch diese ist eine gebrochene Frau, viele Jahre in Haft haben sie gezeichnet. Und je mehr Katrin Behr sich mit ihrer eigenen Geschichte befasst, in Archive und auf Ämter geht, um Licht in die Vergangenheit zu bringen, desto mehr Schicksale begegnen ihr: Tausende von Kindern wurden in der DDR ihren Eltern weggenommen, weil diese politisch missliebig oder potenzielle Republikflüchtlinge waren. Und sie suchen noch heute nach ihren wahren Familien.

Über den Autor

Katrin Behr wurde 1967 in Gera geboren und lebt heute in Berlin. 2007 gründete sie den Verein "OvZ-DDR e.V. – Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen". Seit 2010 arbeitet sie bei dem Dachverband der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. als hauptamtliche Beraterin für den Fachbereich DDR-Zwangsadoptionen. Peter Hartl Jahrgang 1961, studierte Journalistik und Geschichte in München und Paris. Seit 1991 ist er als Filmautor und Redakteur an den großen Dokumentarreihen der ZDF-Redaktion Zeitgeschichte beteiligt. Neben der Fernsehtätigkeit ist er Herausgeber und Verfasser von Büchern, Buchbeiträgen und Presseartikeln.

http://www.amazon.de/Entrissen-Tag-meine-Mutter-nahm/dp/342627566X

 

 


 

 

Mittwoch | 30.09.2009

21.45 - 22.15 (30 min.) 16:9 Stereo

Trennung von Staats wegen

Zwangsadoption in der DDR - Dokumentation

Der Film erzählt die Geschichten von Müttern und Kindern, die zu DDR-Zeiten unfreiwillig getrennt wurden und sich oft erst 20 Jahre später wieder gegenüberstanden. Nach Jahren der Trennung aber waren aus dem Sohn, der Tochter, der Mutter Fremde geworden, die in den seltensten Fällen noch zueinanderfinden. Zu groß sind die gegenseitigen Erwartungen, zu stark manchmal auch die Bindung an die Adoptivfamilien. Meistens sind alle Beteiligten überfordert, viele reagieren mit Rückzug. Erika Thesenvitz hat ihren Sohn deshalb "ein zweites Mal verloren. Aber immerhin weiß ich, wie er aussieht und wo er wohnt."

Zwischen 1950 und 1990 gab es circa 75.000 Adoptionen in der DDR. Die meisten dienten sicher dem Wohl der Kinder, doch gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen, in denen Eltern das Erziehungsrecht aberkannt wurde, um sie gesellschaftlich oder politisch zu maßregeln. Eltern in der DDR hatten laut dem Familiengesetzbuch die Pflicht, ihre Kinder "zur sozialistischen Einstellung zum Leben und zur Arbeit" zu erziehen. Kamen sie dieser Aufgabe nach Ansicht der Behörden nicht nach, konnte der Staat eingreifen. Wie viele Familien durch das DDR-Regime auseinandergerissen wurden, lässt sich heute nur mutmaßen.

Eindeutig dokumentiert sind nur wenige Zwangsadoptionen - so wie die von Arne Grahm. Seine Mutter beging in den 60er Jahren "Republikflucht", ihr Sohn wurde wenig später unter neuer Identität in eine DDR-Familie gegeben. In anderen Fällen ist die Aktenlage schwieriger, meist ist von "Asozialität" der Mutter die Rede. Unter diesem Vorwurf wurde auch Katrin Behrs Mutter vor den Augen ihrer Kinder verhaftet. Sie hatte von heute auf morgen keinen Kindergartenplatz mehr und konnte nicht zur Arbeit gehen. Wer sich aber einer geregelten Arbeit entzog und damit "das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigte", musste mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Katrin, damals vier Jahre alt, kam zunächst in ein Kinderheim, dann zu linientreuen Genossen. "Ich habe immer gesagt, eines Tages werde ich meine Mutti wiedersehen. Immer. Das habe ich all die Jahre gesagt. Und ich habe auch jeden Tag an meine Mutti gedacht", so Katrin Behr, der man als Kind eingetrichtert hatte, dass ihre leibliche Mutter sie nicht gewollt habe.

Die Dokumentation zeigt, wie schwierig es ist, der eigenen Geschichte auf die Spur zu kommen. Oft wissen die Betroffenen bis heute nicht, dass sie adoptiert wurden. Erika Thesenvitz' Sohn Oliver entdeckte nur durch einen Zufall seine Geburtsurkunde und machte sich im Internet auf die Suche nach seiner leiblichen Mutter. Umgekehrt haben die Mütter kaum eine Chance, Namen und Adresse des Kindes ausfindig zu machen. Mit dem Verlust des Erziehungsrechts wurde jeder Kontakt unmöglich gemacht. 20 Jahre nach dem Mauerfall können die Beteiligten zwar Akteneinsicht beantragen, aber sie bekommen die Beweise in der Regel nicht in die Hand. Wer damals als "asozial" verurteilt wurde und daraufhin sein Kind verlor, hat deshalb heute kaum Möglichkeiten, das Gegenteil zu beweisen. "Ein Versäumnis des deutschen Einigungsvertrags ist: Adoptionen gegen den Willen der Eltern sind nicht als schwere Menschenrechtsverletzungen dort niedergelegt", so Uwe Hillmer vom Forschungsverbund SED-Staat. Ulrike Brincker erzählt in ihrer Dokumentation Lebensgeschichten, deren Bruchstellen nicht mehr zusammenpassen wollen. Zwar haben sich die Beteiligten mit ihrem persönlichen Schicksal arrangiert, doch die Enttäuschung darüber, dass sie als Opfer nicht anerkannt werden, ist groß. "Ein Versäumnis des deutschen Einigungsvertrags ist: Adoptionen gegen den Willen der Eltern sind nicht als schwere Menschenrechtsverletzungen dort niedergelegt", so Uwe Hillmer vom Forschungsverbund SED-Staat.

Ulrike Brincker erzählt in ihrer Dokumentation Lebensgeschichten, deren Bruchstellen nicht mehr zusammenpassen wollen. Zwar haben sich die Beteiligten mit ihrem persönlichen Schicksal arrangiert, doch die Enttäuschung darüber, dass sie als Opfer nicht anerkannt werden, ist groß. http://programm.ard.de/programmvorschau/100140518567/30092009-2145-DasErste/Trennung-von-Staats-wegen

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Warum die Aufregung, nur weil in der DDR Zwangsadoptionen durchgeführt wurden. Zwangsadoptionen gab es in der BRD in weit größerer Zahl und das bis in das Jahr 1998. Nur waren die von den Zwangsadoptionen Betroffenen, Väter und keine Mütter und deshalb redet kaum jemand über die vielen Tausend männlichen Opfer, denn Väter werden in der BRD von Staatswegen als Eltern zweiter Klasse angesehen, denen man bis heute mittels §1626a BGB das Elternrecht aus Artikel 6 abspricht - das Bundesverfassungsgericht unter seinem glorreichen Präsidenten Papier vorneweg.

Seit 1949 waren in der BRD schätzungsweise mehrere Zehntausend nichtverheiratete Väter von Zwangsadoptionen betroffen, denen die Mutter des gemeinsamen Kindes mit Staatshilfe (Vormundschaftsgericht) das Kind per Ehelicherklärung wegadoptierte, die Jugendämter haben dem in der Regel bereitwillig zugearbeitet. Die dazu in den Gerichtsarchiven derzeit noch vorhandenen Gerichtsakten werden über kurz oder lang alle vernichtet sein und sich der graue Schleier des bundesrepublikanischen Justizunrechts über dieses finstere Kapitel schwerer staatlich zu verantwortender Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik  Deutschland legen.

Von den Hunderttausend Zwangstrennungen von Vätern und ihren Kindern in der BRD seit 1949 durch Sorgerechtsentzug und Umgangsauschluss wollen wir an dieser Stelle nicht reden, denn so viel Gefängnisse kann man gar nicht bauen, um die in 60 Jahren BRD für die Zwangstrennungen verantwortlichen Täterinnen und Täter aus deutschen Jugendämtern und Familien- und Vormundschaftsgerichten, den Schreibtischtätern in den einschlägigen Abteilungen im Bundesjustizministerium und den im Tiefschlaf befindlichen Bundestagsabgeordneten, wenigstens für ein Jahr unterzubringen, auf dass sie in Ruhe über ihre schändlichen Taten nachdenken und Buße tun.

 

 


 

 

 

Zwangsadoption

Plötzlich war die Mutti weg

Mittwoch, 22. Juli 2009 04:00 - Von Anne Klesse

1972, ein kalter Februarmorgen. Draußen ist es grau und nass. Katrin, viereinhalb Jahre alt, schreckt aus dem Schlaf, jemand hämmert gegen die Haustür. Sie hört laute Männerstimmen: "Aufmachen! Sofort die Tür aufmachen!"

- Katrin hat Angst. Ihre Mutter hetzt durch die Wohnung, rupft Klamotten aus den Schränken, zieht der kleinen Tochter Wollstrumpfhosen an. Katrin hasst die kratzigen Dinger, sie nörgelt, wehrt sich. Und kassiert eine knallende Ohrfeige. Das hat die Mutter noch nie getan. Katrin ist erschrocken und auf der Stelle ruhig. Sie schielt zu ihrem zwei Jahre älteren Bruder. Auch er guckt verängstigt. Als die Mutter die Tür öffnet, drängen Männer in die Wohnung und zerren die drei hinaus auf die Straße.

Ein paar Meter weiter, auf dem Marktplatz von Gera, wartet ein Auto mit laufendem Motor. Die Frau soll einsteigen, die Kinder werden festgehalten. Katrin weint, sie klammert sich an ihre Mutti. "Ihr wartet bei Oma, wir sehen uns heute Abend", sagt diese zu ihrer Kleinsten. Dann fährt das Auto weg. Ein paar Sekunden lang hört Katrin noch das Knattern des Motors, dann ist alles still. Grau und nass und noch ein bisschen kälter als vorher. Die Kinder bleiben allein zurück. Ihre Mutter kommt nicht wieder. Nicht am Abend, nicht am darauffolgenden Abend und auch nicht nach einer Woche.

Frau für "asozial" erklärt

Katrin Behr ist jetzt 42 Jahre alt, und jener kalte Februarmorgen verfolgt sie bis heute. Mittlerweile weiß sie: Damals wurde ihre Mutter gezwungen, sie zur Adoption freizugeben. Der Staat hatte die Frau für "asozial" erklärt, weil sie nicht arbeiten ging. Katrin Behrs Mutter muss der Staatssicherheit schon lange ein Dorn im Auge gewesen sein, weil sie mit dem Gedanken spielte, auszureisen.

Eltern als asozial zu erklären, war eine Möglichkeit, ihnen die Kinder zu entziehen und in staatliche Obhut zu geben oder zu Adoptiveltern mit der gewünschten politischen Einstellung. Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches ("Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten") war die gesetzliche Grundlage dafür. Wer sich beispielsweise "aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig" entzog, konnte eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bekommen. Das Familiengesetzbuch der DDR ließ den Entzug des Erziehungsrechts bei schwerer schuldhafter Verletzung der elterlichen Pflichten zu. Zu diesen gehörte auch, Kinder zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und zum sozialistischen Patriotismus zu erziehen. Die Entscheidung musste nicht unbedingt ein Gericht fällen, meistens reichte ein Beschluss des Jugendamts.

Katrin Behr und ihr Bruder wurden damals wenige Tage später in ein Kinderheim gebracht. Irgendwann sollte das Mädchen das Wochenende bei einem fremden Ehepaar verbringen. Doch sie weinte die ganze Zeit, das mochten die potenziellen neuen Eltern nicht. Als sie zurückkam, war ihr Bruder weg. All die Fragen, die sie stellte, blieben unbeantwortet. Einmal kam ihre Großmutter zu Besuch. Sie wischte bloß die Tränen des Mädchens weg und sagte: "Deine alte Familie gibt es nicht mehr, such dir 'ne neue."

Katrin Behr weinte so viel, dass andere Kinder sie "Heulsuse" riefen. Heute ist sie eine starke Frau, groß und kräftig, alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Sie setzt sich für diejenigen ein, die ähnliches erleben mussten wie sie. Im Januar 2008 gründete Katrin Behr den Verein Zwangsadoptierte Kinder, mit einer Internetseite, auf der man Suchanzeigen einstellen kann. Mehr als 90 Familien haben sich mit ihrer Hilfe schon wiedergefunden.

Im Dezember 1973, fast zwei Jahre nach der gewaltsamen Trennung von ihrer Mutter, rief eine Erzieherin die kleine Katrin zu sich. Die Frau sprach von einer neuen Familie und dass dies "die letzte Chance" sei. "Wenn du nicht brav bist, musst du für immer hier bleiben", drohte sie. Es funktionierte: Das kinderlose, systemtreue Paar adoptierte das Mädchen.

Katrin Behr wuchs in Berlin auf. Die Erinnerung an ihre Mutti und ihren Bruder, aber auch an den schrecklichen Morgen im Februar 1972 ist in all den Jahren nie verblasst. Auch die Fragen und die Unsicherheit sind geblieben. "Man lernt, gerade zu laufen", sagt sie. "Aber die Angst bleibt immer da." Sie folgt ihr wie ein Schatten, die Angst, dass andere Menschen über ihr Leben bestimmen und plötzlich nichts mehr so ist wie es war.

Wie vielen Menschen es in der DDR so erging wie Katrin Behr, lässt sich nicht sagen. Es gibt keine Statistiken zu Zwangsadoptionen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat etliche Fälle dokumentiert, der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls. Insgesamt könnten es Tausende sein, allein beim Berliner Verein Mauermuseum kennt man Hunderte Fälle. "In Westdeutschland wusste man davon, die Fälle standen eigentlich immer in Zusammenhang mit Fluchtversuchen der Eltern", sagt der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen. Doch die Bundesrepublik hatte keine unmittelbare Handhabe. "Die Leute wurden damals zuerst kriminalisiert, und dann nahm man ihnen die Kinder weg."

Trotz vieler Schwierigkeiten gibt es Geschichten mit Happy End. Die prominenteste wurde verfilmt: Schauspielerin Veronika Ferres mimte "Die Frau vom Checkpoint Charlie", Jutta Gallus, die für einen gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Ihre beiden Kinder kamen erst ins Heim und dann zu Gallus' systemtreuem Mann. Die BRD kaufte Jutta Gallus schließlich frei. Vor ihrer Ausreise wurde sie aber gezwungen, auf das Erziehungsrecht für ihre Töchter zu verzichten. Die Fotos ihres Protestes gingen um die Welt. Mit Erfolg: Sie sah ihre Kinder wieder.

Auch Katrin Behrs Geschichte hat ein glückliches Ende. Obwohl sie oft an ihre Mutti dachte, suchte sie erst 1990, nach der Geburt ihres zweiten Kindes, nach ihr. Sie bat ihre Adoptivmutter nach den Daten und hielt nach einigem Hin und Her tatsächlich einen Zettel mit einer Adresse in der Hand. Es war eine Adresse in Gera, ihrer Heimatstadt. Doch Katrin Behr traute sich nicht, die Mutter anzurufen oder zu besuchen. Was sollte sie sagen? Was würde die Mutti sagen?

Ein Jahr lang blieb der Zettel in einer Schublade. Dann schrieb Katrin Behr einen Brief. Schon zwei Tage später erhielt sie eine Antwort. Am dritten Tag setzte sie sich ins Auto und fuhr nach Gera. Sie klingelte an der Tür, eine ältere Dame öffnete. "Wohnt hier Frau ...?", fragte Katrin Behr. Die Frau guckte sie an: "Katrin?" Dann drückten sich beide, ganz fest und ohne Worte. Katrin Behr erfuhr, dass ihre Mutter Briefe an das Jugendamt geschrieben hatte, aus der Haft und auch später; dass sie immer Kontakt zu ihren Kindern wollte. Die Briefe wurden nie weitergeleitet.

Obwohl sie sich jetzt wiederhaben, ist noch lange nicht alles gut. "Es tut immer wieder weh", sagt Katrin Behr. Sie meint das Unrecht und das verpasste Leben, das sie hätte haben können. Ihr Herz wurde krank, ihren Beruf als Krankenschwester kann sie nicht mehr ausüben. Trotz allem ist sie dankbar, sie hat ihr kleines Happy End.

Andere Geschichten haben nicht einmal das. Marianne Baumüller ist eine Mutter, der die Kinder weggenommen wurden. Sie sucht noch heute nach ihnen. Es waren die Siebziger, sie war alleinerziehend und hatte keine Arbeitsstelle, sondern versorgte zu Hause ihre zwei Kinder: die 1971 geborene Jeannette und den drei Jahre jüngeren Marcel Jan. Irgendwann bekam Marianne Baumüller (sie hieß damals Burandt) Besuch von Mitarbeitern des Jugendamts: Sie solle sich gefälligst Arbeit suchen, sonst würde man ihr die Kinder wegnehmen, hieß es.

Um tagsüber bei den Kindern sein zu können, suchte sich die gelernte Schneiderin einen Job in einer Kneipe. Vor Schichtbeginn brachte sie ihre Kinder zu einer Bekannten in Prenzlauer Berg. Morgens holte sie die Kleinen wieder ab und kümmerte sich um den Haushalt. Eines Tages waren Jeannette und Marcel Jan nicht mehr da. Sie hätten Waschmittel geschluckt und seien im Krankenhaus, sagte die Bekannte. Frau Baumüller sah ihre Kinder nie wieder.

Die heute 58-Jährige weint, wenn sie an den Abend denkt, an dem sie Jeannette und Marcel Jan verabschiedete. Im Jugendamt hieß es damals nur, die Kinder sollten jetzt in einem Heim leben, das sei besser. Marianne Baumüller fuhr zu allen Einrichtungen in Berlin und Umgebung, fragte nach ihren Kindern. Ohne Erfolg. Sie engagierte einen Rechtsanwalt. Ohne Erfolg. Irgendwann verliebte sie sich neu, heiratete, "ich dachte, das würde vielleicht helfen." Jahre später stellte sie einen Ausreiseantrag. In einem Staat, der Müttern die Kinder wegnimmt, wollte sie nicht mehr leben.

Letztlich blieb sie doch, erst 1990 zog sie weit weg, nach Bayreuth. Die Erinnerung zog mit. Jedes Jahr an Weihnachten und an den Geburtstagen der Kinder, am 9. Februar und 18. Mai, ist es besonders schlimm. Dann quält sie die Frage: "Hätte ich mehr tun können?" Wie viel Kraft muss man aufbringen? Wann ist es legitim, aufzugeben? Marianne Baumüller brauchte Jahre, um sich selbst zu verzeihen. "Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben", sagt sie. Die Hoffnung bleibt.

Sie versperrte noch den Weg

Annegret Wiener hatte mehr Glück. Der heute 50-Jährigen wurden ebenfalls die Kinder genommen. Weil ihr 1979 geborener Sohn Hans-Jürgen angeblich unterernährt und nicht ausreichend geimpft war, klingelten Jugendamt und Polizei eines Morgens Sturm. Annegret Wiener, damals Schlepps, versperrte den Weg zum Kinderzimmer, schimpfte und heulte. Sie erinnert sich, dass ein Polizist ihr sein Knie in den Unterleib rammte und sie fiel. Sie nahmen Hans-Jürgen mit. Das war im Januar 1982.

Vier Monate später kamen die Leute wieder. Diesmal nahmen sie Enrico, damals fünf, und den zwei Monate alten Mirko mit. Tochter Sandra, damals zwei, und Sohn Ronny, eins, waren zu der Zeit schon im Kindergarten. Als Annegret Wiener die beiden morgens dorthin gebracht hatte, wusste sie nicht, dass sie sie erst Jahrzehnte später wieder sehen würde.

Denn sie kam noch am selben Tag in Untersuchungshaft, ihre Kinder in staatliche Obhut. Wegen Beleidigung, Verleumdung und Verletzung der Erziehungspflicht wurde sie zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Annegret Wiener war schwanger, als sie ins Gefängnis gebracht wurde. Am 6. Oktober 1983 brachte die damals 24-Jährige im Haftkrankenhaus ihr sechstes Kind zur Welt, Torsten. "Ich habe ihn nur einmal im Arm gehabt, dann wurde er weggebracht." Noch in der Klinik versuchte man die Frau zu überreden, ihr Baby zur Adoption freizugeben. Sie erinnert sich nicht mehr, ob sie unterschrieb. Irgendwann hieß es, ihr Sohn lebe jetzt bei Pflegeeltern. Beim Jugendamt sagte man ihr, sie solle Ruhe geben, den Kindern gehe es gut, aber "das geht Sie jetzt nichts mehr an!"

Annegret Wiener ist inzwischen zehnfache Mutter. Die Wände ihrer Wohnung in Tempelhof hängen voller Familienfotos. Doch es fehlen Gesichter. Annegret Wiener ist beinahe besessen von der Suche nach ihnen. Oft sitzt sie stundenlang am Computer und surft im Internet. Im Frühjahr dann ein Erfolg: sie fand Mirko. Sie schrieb ihm eine E-Mail. Er schrieb zurück, mit Telefonnummer. Sie rief ihn an. "Hier ist Frau Wiener", meldete sie sich, "deine Mutti." Sie sprachen sehr lange, Annegret Wiener strich sich den Tag im Kalender an: 6. März 2009, ein Glückstag. Jetzt fehlen noch Torsten und Hans-Jürgen.

"Ich möchte wissen, wie es ihnen geht, möchte sehen, wie sie leben"

http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article1135973/Ploetzlich_war_die_Mutti_weg.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Welcher Westler wollte bei dieser traurigen Meldung nicht gleich unisono über das Unrechtssystem in der DDR herziehen. Doch wer im westdeutschen Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. In der BRD und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern konnte bis 1998 nichtverheirateten Vätern über die sogenannte "Ehelicherklärung" mit staatlicher Hilfe das eigene Kind wegadoptiert werden, wenn dies die Mutter des Kindes so wollte. Auf diese Weise dürften seit 1949 in der BRD Zehntausenden Vätern das eigene Kind mit mütterlicher und staatlicher krimineller Energie wegadoptiert worden sein. Dieses finstere Kapitel westdeutscher Rechtsgeschichte ist noch lange nicht aufgearbeitet, keiner der betroffenen Väter und ihrer Kinder hat bisher Entschädigungszahlungen erhalten. 

 

 

 


 

 

Baby der Regimegegner geraubt

Argentinisches Paar muss wegen Zwangsadoption ins Gefängnis

VON WOLFGANG KUNATH

Das Urteil ist einzigartig. Erstmals hat in Argentinien ein während der Diktatur geraubtes und illegal adoptiertes Kind einen Prozess gegen seine Schein-Eltern angestrengt - und gewonnen. Ein Gericht in Buenos Aires verurteilte die heute 60-jährige Maria Cristina Gómez Pinto zu sieben und ihren 65-jährigen Ex-Mann Osvaldo Riva zu acht Jahren Haft. Der frühere Offizier Enrique Berthier, der dem Paar 1978 die damals zwei bis drei Monate alte María Eugenia Sampallo übergab, muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Die heute 30-Jährige war nach der Verhaftung ihrer bis heute verschwundenen Eltern in einem Folterlager zur Welt gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Kindesraub 25 Jahre Haft gefordert. Dementsprechend kritisierten die "Großmütter der Plaza de Mayo" - eine Organisation, die sich um die Aufklärung der Identität damals geraubter Babys kümmert - als zu milde. Auch die argentinische Regierung beklagte das "geringe" Strafmaß.

Die leiblichen Eltern María Eugenias waren Arbeiter, beide gehörten zur marxistisch-leninistischen Opposition gegen die Militärdiktatur. Sie wurden verhaftet, zusammen mit ihrem damals dreijährigen Sohn. Dieser wurde jedoch auf Druck der Großeltern bald freigelassen. Nach der Geburt María Eugenias verlieren sich die Spuren der Eltern.

Ein Militärarzt stellte eine falsche Geburtsurkunde aus. Im Alter von sieben Jahren erfuhr das Mädchen, dass es "adoptiert" worden war. An ihre Kindheit hat María Eugenia keine guten Erinnerungen, bis heute weigert sie sich, Pinto und Riva als "Adoptiveltern" zu bezeichnen. Mit 22 Jahren begann sie, Nachforschungen über ihre Vergangenheit anzustellen. Mit Hilfe eines DNA-Tests und der staatlichen "Kommission für das Recht auf Identität" konnte sie 2001 den Kontakt zur Großmutter und dem älteren Bruder herstellen.

Den "Großmüttern der Plaza de Mayo" zufolge sind bisher 88 Kinder, die damals geraubt wurden, ihren wahren Familien zurückgegeben worden. Schätzungsweise 400 Menschen, die zwischen 1976 und 1980 zur Welt kamen und ebenfalls illegal adoptiert wurden, kennen demnach jedoch ihre wahre Identität immer noch nicht.

 

 

Erscheinungsdatum 07.04.2008

 

URL: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1314850

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was in Argentinien inzwischen möglich ist, das sollte endlich auch in Deutschland getan werden. Die juristische Aufarbeitung Tausender Zwangsadoptionen und sogenannter Ehelicherklärungen mit denen deutsche Gerichte in Tausenden von Fällen seit Gründung der BRD bis in die 90er-Jahre des 20. Jahrhundert in trauter Komplizenschaft mit ausgrenzungsbedürftigen nichtverheirateten Müttern (teils mit deren kriminellen agierenden neuen männlichen Partnern) nichtverheirateten Vätern von ihren Kindern getrennt haben. 

Das Ganze geschah viele Jahre lang mit Wissen und Billigung höchster Regierungsstellen und unter den Augen - wenn nicht sogar unter Billigung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Letzteres stoppte erst in den 90-er Jahren die menschenrechtswidrige Rechtspraxis, nachdem schon Tausenden von Vätern ihre Kinder wegadoptiert waren.

Auch vielen verheirateten Müttern und verheirateten Vätern wurde unter dubiosen Umständen ihre Kinder wegadoptiert. Diese Praxis dauert bis heute an. 

In jedem deutschen Jugendamt finden wir heute für Adoptionen zuständige Mitarbeiter, die sich nicht etwa nur um Kinder kümmern, die ihre Eltern tatsächlich durch Tod verloren haben, der einzige Grund, der eine Adoption rechtfertigen kann..

 

 


 

 

 

 

Leben in der DDR

Narben auf der Seele

Väter und Mütter von zwangsadoptierten Kindern haben kein Recht ...

www.ndr1radiomv.de/programm/erinnerungen/leben_in_der_ddr/ndr1658.html

Zum Thema Zwangsadoption bei minderjährigen Müttern in der DDR

Internetseite nicht mehr geschaltet (12/2007).

 

 

 


 

 

Die Frau vom Checkpoint Charlie

 

www.arte.tv/de/programm/242,date=28/09/2007.html

 

20:40 Teil 1

22:10 Teil 2

23:40 Dokumentation zum Film

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Film zeigt, das die Mauer in den Köpfen weiterhin existiert. Die Frau ist frisch geschieden und will mit den Kindern ausreisen. Vom Vater ist erst gar nicht die Rede. Die Kinder werden in eine politisch korrekte Pflegefamilie gegeben. Die positiven Rollen sind überwiegend mit Frauen besetzt und die negativen Rollen überwiegend mit Männern.

Der Film ist ein gutes Beispiel für die Heuchelei in Westdeutschland, hier waren Zwangsadoptionen bis 1998 gesetzlich erlaubt und Tausenden nichtverheirateten Vätern wurden durch die Mütter der gemeinsamen Kinder mit staatlicher Beihilfe ihre Kinder wegadoptiert, ohne dass bis heute jemand auf die Idee gekommen ist, dies in einem Spielfilm anzuprangern oder diesen Vätern und ihren Kinder gar Schadensersatzzahlungen zuzubilligen.

Das ganze wurde von den damals Verantwortlichen im Bundesjustizministerium euphemistisch als "Annahme als Kind" bezeichnet, grad so wie die Nazis den Begriff der "Euthanasie" benutzten, um die Ermoderung Tausender geistig und psychisch beeinträchtigter Menschen zu verschleiern. Die geistige Verwandtschaft zwischen den Nazis und der westdeutschen Nachkriegsbürokratie bis in die 80-er Jahre hinein, liegt auf der Hand.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es bis zum 31.06.1998:

 

§ 1741 BGB a.F. (Zulässigkeit der Annahme)

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

(2) ...

(3) ...

 

 

 

§ 1747 BGB a.F.

(1) ...

(2) Zur Annahme eines nichtehelichen Kindes ist die Einwilligung der Mutter erforderlich. Die Annahme eines nichtehelichen Kindes durch Dritte ist nicht auszusprechen, wenn der Vater die Ehelicherklärung oder die Annahme des Kindes beantragt, dies gilt nicht, wenn die Mutter ihr nichteheliches Kind annimmt. ...

 

 

§ 1755 BGB a.F. (Erlöschen bisheriger Verwandtschaftsverhältnisse)

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten ...

 

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Debatte | 14.10.07 | 18:59 Uhr

 

Vater, warum hast Du mich verlassen?

von hannaske | Berlin | 293 mal gelesen

Die Fernseh-Talkrunden zu "Die Frau von Checkpoint Charlie" sind ein Beleg für die niedrige Stellung von Vaterrechten in Deutschland

An ein Kreuz gebunden sprach 2006 Schauspieler Mathieu Carrière vorm Bundesinnenministerium bei einer Demonstration von "Väteraufbruch für Kinder e.v." die Worte "Vater, Vater, warum hast Du mich verlassen". Die Fernseh-Talk-Shows mit Jutta Gallus und die darin vorkomende völlige Ausblendung des Vaters der Gallus-Töchter mit seinen Beweggründen und Gefühlen zeigt, wie niedrig der Bewusstseinststand der Gesellschaft bezüglich der Vaterrechte ist und wie notwendig Aktionen sind, das zu ändern.

Als DDR-Bürgerrechtler stehe ich politisch natürlich voll auf der Seite der mutigen und aufrechten Jutta Gallus in Totalverurteilung eines verbrecherischen Regimes, dass den Bürgern die primitivsten Menschenrechte verwehrt hat.

Als Vater stehe ich allerdings woanders und erkenne das, was unsere "Experten" in den Medien mal wieder völlig unter den Tisch fallen lassen: Neben dem Menschenrecht der Mutter auf ihre Kinder und der Kinder auf ihre Mutter steht das Menschenrecht des Vaters auf seine Kinder und der Kinder auf ihren Vater.

Man stelle sich den umgekehrten Fall vor, dass ein Vater ohne Zustimmung der Mutter nach der Partnerschaftstrennung mit deren Kindern "Republikflucht" begeht, im Wissen darum, dass sich Mutter und Kinder zukünftig nicht mehr sehen werden.

Man stelle sich vor, dass nach missglückter "Republikflucht" und Inhaftierung des Vaters die Kinder zwei Jahre von der Mutter betreut werden und der Vater trotzdem nach seiner Haftverbüßung eine Rückkehr in den Osten zu den Kindern ablehnt und vom Westen aus fordert, dass die Kinder ihm zugesprochen werden und die Mutter freiwillig ganz auf die Kinder verzichten soll mitsamt dem Sorgerecht, dass der Vater bei seiner Ausreise der Mutter schriftlich übertragen hat.

Jutta Gallus sollte sich bewusst sein, dass sie mit der "Republikflucht" und mit dem nach dem Freikauf in den Westen gestellten alleinigen Anspruch auf die Töchter genau das gleiche getan hat, was sie dem SED-Unrechts-Regime diesbezüglich vorwirft. Sie sollte sich also hüten, sich moralisch über den Vater zu stellen. Dass der sich nach ihrem extrem egoistischen Verhalten ihm gegenüber danach möglicherweise nicht von der fairsten und gerechtesten Seite gezeigt hat, ist doch wohl nachvollziehbar.

Besonders nachvollziehbar von den Millionen Müttern in Ost und West, die ihren Expartnern und ihren Kindern genau das angetan haben, was das SED-Unrechts-Regime Jutta Gallus und ihren Töchtern angetan hat.

Dieses millionenfache zum Himmel schreiende vom Gesetzgeber legitimierte Unrecht an Vätern, das heute noch so passiert wie gestern, wird morgen genauso aufgearbeitet werden wie heute das DDR-Unrecht und gestern die Naziverbrechen, darauf kann sich die Gesellschaft schon mal gefasst machen.

Foto via paPPa.com

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::238028&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/debatte

 

 


 

 

 

Karlsruhe stärkt Rechte des Vaters bei Adoption

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nichtehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Gerichte eine Adoption auch gegen den Willen des Vaters oder der Mutter gestatten. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen nach einer vor einigen Jahren geänderten Vorschrift weniger streng, wenn nichteheliche Väter nie das Sorgerecht für ihr leibliches Kind hatten. Ganz außer acht lassen dürfen die Gerichte die Interessen dieser Väter jedoch nicht, hob das Bundesverfassungsgericht jetzt hervor. Vielmehr müßten stets die Interessen des Kindes und des Vaters miteinander abgewogen werden. Dazu gehört nach den Worten der Richter auch die Prüfung, ob ein intaktes Verhältnis zwischen Vater und Kind besteht. Außerdem müßten die Gerichte feststellen, ob der Vater an möglichen Störungen in der Beziehung zu seinem Kind selbst schuld ist. Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. (Aktenzeichen: 1 BvR 1444/01 - Beschluß vom 29. November 2005.)

 

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.12.2005

 

 

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des leiblichen Vaters in Stiefkindadoption

Link zu Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20051129_1bvr144401

 

 

sowie

Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß

Link zur Entscheidung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051025_2bvr052401

 

 

 

 

Posteingang beim Väternotruf 18.12.05

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Es ist eine rechtspolitische Schande, dass in Deutschland Väter erst zum Bundesverfassungsgericht gehen müssen, wenn ihnen die eigenen Kinder wegadoptiert werden. Eine solche Praxis erinnert an finsterste DDR-Zustände. Man muss sich da fragen, von welchem männerfeindlichen Geist die Leute sind, die in Bundesregierung und Bundestag solche Gesetze überhaupt erst ermöglichen.

 

 

 

 


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