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Faxkampagne: Freiheit für Yabre Oumarou//Stoppt die Abschiebung

Submitted by voice on Fri, 06/04/2007 - 19:28. German

Please send urgent Fax to free Yabre Ouarou form the deportation prison in Nürnberg!

Faxkampagne: Freiheit für Yabre Oumarou//Stoppt die Abschiebung

 

 

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Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou

Oumarou Yabré kam in 1993 nach Deutschland. 3 Jahre blieb er in Asyl und heiratete 1996. Aus dieser Ehe kam seine Tochter Sophie im April 1996 zur Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen 3 jährigen Aufenthaltstitel und fing an zu arbeiten, um um seine Frau zu kümmern, die arbeitslos war.

Weniger Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu besuchen. Er

nahm mit sich Altkleider, die er dort verschenken möchte. Als er zurück nach Deutschland flog, kippte die Stimmung und die Ehe kam zu Ende. Auslöser sind die Alkleider. Seine Frau war ausgerastet als sie mitgekriegt hatte, dass er die Altkleider in Burkina Faso verschenken wollte. Die Frau schwörte mit alle Mittel ihm das Leben zu Hölle zu machen. In 1999 verweigerte die Ausländerbehörde in Lingen (EMS) den Aufenthaltstitel von Oumarou Yabré zu verlängen; der Grund: er ist mit seiner Frau geschieden. Nach einem Widerspruch beim Gericht erhielt er eine Duldung, die immer wieder verlängert worden war. In Oktober 2005 entschied die Ausländerbehörder Lingen Oumarou Yabre zu seiner Heimat Burkina Faso abzuschieden. Am 14 Juli 2006 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Abschiebehaft in der JVA Nürnberg.

Diese Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seiner Tochter, zu der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig zu sehen, sondern wird es auch der 11-jahrigen Tochter das Recht verweigert Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen. Als Mischlingkind braucht Sophie seinen Vater um seine schwarze und afrikanische Identität aufbauen zu können, die die Mutter niemals geben kann.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr seiner UnterstützerInnen scheiterte. Am 05.04.2007 wurde seine Abschiebehaft zum vierten Mal für 3 Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne seinen Anwalt statt

Oumarou Yabré sitzt jetzt seit 9 Monaten im Abschiebehaft und ist zu erreichen in JVA Nürnberg, Mannerstr. 6, 90429 Nürnberg, tel: (0911) 321 02.

Bitte protestieren Sie gegen diese Vorgehensweise und faxen Sie an den Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann – Fax: (0511) 120 99 6044.

Ausländerabteilung Stadt Lingen (EMS), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingens (EMS),

Tel: (0591) 91 44 370, Fax: 0591-91 44 375,Email: a.hartke@lingen.de

 

Botschaft von Burkina Faso in Berlin, Karolingerplatz 10-11, 14052 Berlin,

Tel: (030) 301 05 990, Fax.: 030-30 10 599 20,Email: Embassy_Burkina_Faso@t-online.de

 

Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, Fax: (0911) 321 2019

The VOICE Refugee Forum, E-Mail: thevoiceforum@emdash.org

 Internet - http://thevoiceforum@emdash.org

 

http://www.thevoiceforum.org/node/463

 

 

Stand 10.04.2007

 

 

 


 

 

(10.04.2007)

Der Tod als Waffe

Seit der Abschiebung lebt Familie Mogos im Bukarester Flughafen – fünf Jahre. Dann tötet sich der Vater

Von Marion Mück-Raab, Wiesbaden, und Wolfgang Stuppert, Bukarest

Vor den vergitterten Fenstern, zwischen leeren Metallbetten und Putzzeug, brennt auf einem Stuhl eine große rote Kerze. Davor, in Form eines Kreuzes, flackern Teelichter. Hier starb Marin Mogos – mit der Wäscheleine um den Hals, die Zunge aus dem Mund, die Hände violett bis zu den Gelenken. So haben ihn seine Frau Anisoara und seine Kinder nach seinem Selbstmord zum ersten Mal gesehen. Das war um sechs Uhr morgens, ein Grenzbeamter hatte sie aus dem Schlaf gerissen. Einer seiner Kollegen schnitt gerade den Rest Wäscheleine von den Gittern, als sie das Zimmer betraten.

Irgendwann in der Nacht war es, als Marin Mogos auf diesen Stuhl stieg und sich erhängte. Sein Sohn Gheorghe hat ihn als Letzter lebend gesehen. Um elf Uhr abends habe er mit ihm noch eine Zigarette geraucht, dann seien sie ins Bett gegangen. „Er hat gewartet, bis wir alle tief geschlafen haben“, glaubt Gheorghe. Es ist noch nicht lange her, doch seine Familie kann immer noch nicht glauben, dass er tot ist. Und schon gar nicht, dass er damit den Kampf für eine Rückkehr nach Deutschland aufgeben wollte.

Vor fünf Jahren wurde die Familie Mogos aus Wiesbaden abgeschoben, seitdem lebt sie im Transitbereich des Flughafens Otopeni in Bukarest. Zwei kahle Räume in einem Dienstgebäude, hier spielt sich ihr ganzes Leben ab. Sie wollen nicht einreisen, sie weigern sich, auch nur einen Fuß auf rumänischen Boden zu setzen. Die Mogos sind Roma, sie stammen aus Rumänien. Es ist eine Geschichte aus den finsteren Zeiten des rumänischen Geheimdienstes. Jahrelang wurde Marin Mogos, 57 zum Zeitpunkt seines Todes, von der Securitate verfolgt, er wurde verhaftet, geschlagen und gefoltert. Auch die damals schwangere Anisoara wurde nicht geschont, sie verlor nach schweren Misshandlungen ihr Kind. Im August 1990 flohen sie aus Rumänien. Nie mehr, schwor sich Marin Mogos, würde er in dieses Land zurückkehren. Die Familie gab die rumänische Staatsbürgerschaft auf und wurde staatenlos. Doch ihre Hoffnung auf Asyl in Deutschland erfüllte sich nicht, es erging ihnen wie so vielen.

Ihr Antrag wurde erst einmal abgelehnt. Eine Klage gegen diese Entscheidung zogen sie zurück, als die Wiesbadener Ausländerbehörde der Familie ein Aufenthaltsrecht in Aussicht stellte. Ein Fehler, sagt ihre spätere Anwältin. Doch da war schon nichts mehr zu machen. Als sich Rumänien dann im Rahmen eines deutsch-rumänischen Abkommens verpflichtete, seine Staatenlosen zurückzunehmen, wurde ihr Aufenthalt beendet. So heißt das im Amtsdeutsch. Für die Familie kam es überraschend: In den frühen Morgenstunden des 7. März 2002 stand die Polizei vor der Tür, holte Marin und Anisoara Mogos und ihre Kinder Gheorghe, Dorina und Gabriela aus den Betten und setzte sie ins Flugzeug. Nur die älteren Kinder Simona und Emil, beide sind mit Deutschen verheiratet, durften bleiben. Dass Rumänien seit dem 1. Januar zur EU gehört, hat dann auch nichts mehr geändert; ganz abgesehen davon, dass die Mogos ja nicht mal mehr Rumänen, sondern staatenlos waren. Und jeder, der aus Deutschland abgeschoben worden ist, hat eine unbefristete Einreisesperre.

Das Transitzentrum ist ein gutes Stück vom Flughafen entfernt. Ein blauer Zweckbau zwischen umzäuntem Betriebsgelände. In einem roten Dacia sitzen Grenzbeamte und rauchen. Das Haus ist bewacht, man kann nicht einfach hinein.

Neben den Dienstzimmern der Beamten im ersten Stock liegt der Aufenthaltsraum der Familie. Hier wartet Anisoara Mogos an einem großen Schreibtisch. Um sie herum die anderen Einrichtungsgegenstände, die Freunde des Vaters aus der Stadt nach und nach hierher gebracht haben: ein Fernseher mit Videogerät, Kühlschrank, Gasherd, Regal. Auf dem Boden ein Vorrat an Wasserflaschen und Konserven. Vor ihr auf dem Tisch liegen die Zeugnisse aus dem fast 15-jährigen Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten in Deutschland und Rumänien – chronologisch geordnet, die wichtigsten Stellen unterstrichen und mit Anmerkungen versehen. Anisoara Mogos hat sich gut vorbereitet. In gutem Deutsch erklärt sie die Dokumente, geht die Ereignisse der vergangenen Jahre durch: Erklärungen des rumänischen Innenministeriums, Gerichtsbescheide, notarielle Beglaubigungen. Auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben sie sich gewandt. Erfolglos. Die Beschwerde gegen die Abschiebung wurde nicht zugelassen, es bestanden noch Klagemöglichkeiten in Deutschland. Noch so ein Fehler, sagt die Anwältin, sie hätten vorher das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen.

Nun hat Anisoara Mogos viele Stunden damit verbracht, auch diese Akten zu studieren. Sie hat internationale Verträge und bilaterale Abkommen gelesen, auch juristische Lehrbücher, die ihr ein befreundeter Staatenloser aus Deutschland geschickt hat. Jetzt zitiert sie die Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention aus dem Gedächtnis, benutzt Begriffe wie „Rückwirkungsverbot“ und „gerichtliche Instanzen“. „Ich kenne mich mittlerweile besser mit unserem Fall aus als alle Anwälte, die uns bisher vertreten haben“, sagt sie nicht ohne Stolz. Sie schickt die Kinder immer wieder in den Nebenraum, um weitere Bücher und Hefter zu holen. Sie will beweisen, was sie „ein organisiertes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nennt. Sie kann nicht mehr nachgeben. Sie sollen nicht umsonst all die Jahre hier ausgehalten haben. Die Frage, ob es nicht besser wäre, in Rumänien neu anzufangen, prallt an ihr ab. Ihre Hoffnungen konzentrieren sich nun auf einen Termin im Mai, eine Klage gegen Rumänien. Grenzbeamte sollen sie geschlagen haben, Gheorghe sei sogar gegen eine Tür geschmettert worden. Anisoaras Augen sprühen vor Wut.

In Wiesbaden, fast 2000 Kilometer entfernt, sitzen ihre Kinder Simona und Emil vor dem Fernseher. Auf dem Bildschirm: Wiederbelebungsversuche. Ein Sanitäter kniet über Marin Mogos. Herzmassage, immer wieder, eine halbe Stunde lang geht das so. Mit unbewegten Gesichtern sitzen Simona und Emil da und schauen sich das an. Emil sagt, ihre Schwester Gabriela habe das gefilmt: „Sie brauchen für alles Beweise, sonst glaubt man ihnen nichts.“ Gleich nachdem der Vater gefunden worden war, hat ihre jüngste Schwester Dorina sie angerufen. Sofort haben sie sich ins Flugzeug nach Bukarest gesetzt. Fast eine Woche waren sie dort, haben mit den Geschwistern geweint, die Mutter getröstet. Sie haben Totenwache gehalten, dann den Vater beerdigt. Nun sind sie wieder da und schauen auf diese Bilder.

„Was machen die da so lange?“, empört sich Emil. „Er ist tot.“ Auf dem Video ist das Schluchzen von Gabriela zu hören. Emil schaut aus dem Fenster, spielt mit der Fernbedienung. Er sagt, er weiß nicht, warum sich sein Vater umgebracht hat. Aber er denkt, dass er es für die Familie getan hat, dass er auf ihre Lage aufmerksam machen wollte. Aufgegeben, nein, das hat er nicht. Er, der so stolz war, der ein Kämpfer war. Simona zeigt ein Foto. Es ist vielleicht 40 Jahre alt, zeigt Marin Mogos als jungen Mann. Groß, kräftig, mit erhobenem Kopf. Damals hat er noch geboxt. Später hat er als Trainer gearbeitet. In Deutschland war er ab und zu als Möbelpacker beschäftigt. Mal hatte er eine Arbeitserlaubnis, dann wieder keine mehr.

Simona und Emil unterstützen ihre Familie, so gut sie können. Sie packen jede Woche ein Paket, sie schicken Lebensmittel und Geld. Sie schreiben Briefe, besorgen Bücher, Kleider, alles, was ihre Familie braucht. Von der Flughafenverwaltung bekommen sie gar nichts. Sie schicken viel Geld. Emil ist von Beruf Metzger, er hat eine kleine Tochter, auch Simona hat Familie. Sie könnten ihr Geld gut für sich selbst gebrauchen. Doch sie bezahlen Anwaltsrechnungen und Gerichtskosten. Was jetzt wegfällt, ist das Insulin für den Vater, er war Diabetiker. Es war schwer, an Insulin zu kommen. Und teuer. Nun machen sie sich mehr Sorgen um die Mutter. Die Angst um sie und die Geschwister ist ihnen deutlich anzumerken. Es ist erst ein Jahr her, dass sich Dorina das Leben nehmen wollte. 30 Xanax-Pillen hat sie geschluckt, ein Mittel gegen Angst- und Panikstörungen. Als sie zusammenbrach, wurde sie von den Beamten in ein Krankenhaus gebracht. Danach konnte sie nicht mehr, wollte wenigstens ab und zu heraus aus dem Transit. „Jetzt pendelt sie zwischen der Familie und Freunden, die wir in Bukarest haben“, erzählt Simona. Aber die rumänische Staatsbürgerschaft zu beantragen, dazu lasse auch Dorina sich nicht zwingen. „Sie werden nicht einreisen. Keiner.“ Da gibt es keine Diskussion in der Familie.

Auch in Bukarest läuft das Video, das die Sanitäter bei den Wiederbelebungsversuchen zeigt. Gabriela kann ihre Tränen nicht zurückhalten. „Ich habe seit Tagen nicht mehr richtig geschlafen.“ Abwesend schaukelt sie mit dem Oberkörper vor und zurück. Sie ist 23, sie hatte eine Lehrstelle bei einem Mainzer Friseur, als sie damals abgeschoben wurde. Nun sitzt sie hier fest. Die Beerdigung des Vaters vor drei Tagen, es war das erste Mal seit fünf Jahren, dass sie das Gebäude verlassen hat. Eine Sondergenehmigung hat die Familie dafür bekommen, für mehrere Tage sogar. Gabrielas Schwester Dorina ist 20, wie ihr Bruder Gheorghe ging sie in Wiesbaden zur Schule. Sie fragt verbittert, warum der deutsche Staat ihnen das antue. Sie hätten sich doch nie etwas zuschulden kommen lassen. Seit fünf Jahren geht das, sie sitzen hier und sind immer zusammen. Es gibt immer mal wieder Fälle wie sie, Familien, die hier ausharren wollen, aber keine hat so lange ausgehalten. Wenn sie aus dem Fenster schauen, sehen sie Flugzeuge starten und landen. Der Fernseher läuft, manchmal ruft jemand an. Sie rauchen, sie waschen ihre Wäsche mit der Hand, und sie schlafen viel. Ihre Gespräche wiederholen sich, kreisen immer um das eine: Deutschland. Gheorghe hat Tränen in den Augen. Er hat mit der rumänischen Anwältin der Familie gesprochen. Sein Vater, erzählt er, habe sie am Abend vor seinem Tod angerufen. „Er hat gesagt: Ich bitte Sie, passen Sie auf meine Kinder und meine Ehefrau auf.“ Ans Aufgeben denkt Gheorghe jetzt erst recht nicht mehr. „Ich habe einen Wunsch zu erfüllen. Seinen Wunsch, dass wir alle in Deutschland leben.“

Marin Mogos liegt jetzt auf dem Friedhof Straulesti am Rande von Bukarest. In der rumänischen Erde, die er nie wieder betreten wollte. Seine Kinder Emil und Simona hatten überlegt, seinen Leichnam nach Deutschland zu überführen. Aber sie hätten das nicht bezahlen können. Und sie wussten auch nicht, ob ein Toter eine Aufenthaltsgenehmigung braucht.

 

http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/10.04.2007/3190043.asp

 

 


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