Vaterschaftsanerkennung
Unterschrift als Vater: Soldat muss zahlen
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Mit einer einfachen Unterschrift kann ein Mann zum Vater
werden und auch zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet werden. Diese
Erfahrung hat ein Zeitsoldat aus Zweibrücken nach einem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichtes (OLG) gemacht. Aus Liebe hatte der
junge Mann vor einiger Zeit per Urkunde die Vaterschaft für das siebenjährige
Kind seiner Freundin anerkannt, obwohl das Kind gar nicht von ihm stammte. Die
beiden hatten dabei zunächst auch vereinbart, dass die Mutter auf Unterhalt
verzichte. Doch die Frau hielt sich später nicht mehr an die Vereinbarung und
beauftragte das Jugendamt, Unterhalt für sie einzufordern. Der Mann fühlte
sich hintergangen und focht die Vaterschaft an, hatte aber damit weder beim
Familiengericht noch beim OLG Erfolg. Der OLG-Senat entschied, die Mutter habe
nicht arglistig gehandelt und bei einer Vaterschaftsanerkennung komme es auf die
biologische Richtigkeit der Anerkennung ohnehin nicht an.
(Az. 5 UF 112/99).