Abstammungstest
pater semper incertus
Vaterschaft ist (nimmer) ungewiss
Selig sind, die da glauben
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
Gendiagnostikgesetz - GenDG
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
$ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
... darf eine genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung vorgenommen werden, wenn
1. ...
2. der Vertreter der Person zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und dieser in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat und
3.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/105/1610532.pdf
Kommentar Väternotruf:
Nun ist es endlich da, das vermurkste Gesetz aus dem Hause der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Beim genauen Lesen zeigt sich allerdings, Abstammungstests zur Klärung der Vaterschaft sind weiterhin erlaubt, so lange der Test von einem sorgeberechtigten Elternteil in Auftrag gegeben wird. Die Zustimmung des anderen Elternteils (in der Regel die Mutter) wird vom Gesetz nicht verlangt und das ist auch gut so, würde vielleicht Klaus Wowereit sagen, denn es wäre schlichtweg nicht einzusehen, warum ein sorgeberechtigter Vater nicht unbürokratisch das Bestehen seiner Vaterschaft überprüfen lassen darf.
Eine Probe der Mutter braucht er bekanntlich nicht, es reicht eine Probe vom Kind und dem sorgeberechtigten Vater.
Allerdings diskriminiert das Gesetz alle Väter, denen nach §1626a BGB von Staats wegen das Sorgerecht für ihr Kind grundgesetzwidrig vorenthalten wird. Da hilft nur die Abschaffung das §1626a BGB weiter, einer der übelsten Paragraphen nach dem Ende des Nationalsozialismus.
Gendiagnostikgesetz
Bundestag stellt heimliche Vaterschaftstests unter Strafe
Das neue Gendiagnostikgesetz, das Union und SPD am Freitag im Bundestag verabschiedet haben, stellt das heimliche Durchführen von Vaterschaftstests unter Strafe. Das Gesetz bietet nach vielen Jahren des Diskutierens Richtlinien im Umgang mit Gentests.
Bundestag schränkt Gentests ein
Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete. Damit gibt es nach einer siebenjährigen Kontroverse erstmals einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen am Menschen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind zwar verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel in der chemischen Industrie, wenn die Arbeitnehmer mit Stoffen in Berührung kommen, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit für sie schädlich sind. Für Fernfahrer, Piloten und Elektriker sind weiterhin Tests auf Farbblindheit zulässig.
Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Untersuchungen nicht verwenden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Versicherungssumme über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Ein Kunde darf aber nicht verschweigen, dass er durch eine genetische Erkrankung eine nur noch geringe Lebenserwartung hat.
Dem Bürger wird das Recht eingeräumt, seine genetischen Befunde zu kennen oder eben auch nicht zu kennen (Recht auf Wissen oder Nichtwissen). Gentests dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. Dabei muss eine Beratung angeboten werden. Eine Beratungspflicht gibt es bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über die Gesundheit der betroffenen Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben.
Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt. Tests allein zur Geschlechtsbestimmung sind untersagt. Verboten werden auch Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (wie Brustkrebs oder die Nervenerkrankung Chorea Huntington, auch Veitstanz genannt). In Vaterschaftstests müssen diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.
Forschungsbereich noch nicht geregelt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Erstmals werden verbindliche Regeln und hohe Hürden bei genetischen Untersuchungen festgelegt.“ Das Gesetz trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Maße Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.
FDP und Linke kritisierten im Bundestag, auch in Zukunft müssten in Deutschland lebende Ausländer vor dem Nachzug ihrer Familie im Zweifelsfall mit Gentests die Verwandtschaft nachweisen. Der Linken-Abgeordnete Frank Spieth sprach von „staatlich erzwungenen Vaterschaftstests“ bei Migranten. Die Grünen monierten, dass der gesamte Bereich der genetischen Forschung mit dem Problem der Biobanken nicht geregelt werde.
Das kritisierte auch der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus lobte er das Gesetz als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen am Menschen“.
26.04.2009
Gastkommentar
Die Grenzen der Gendiagnostik
Das neue Gesetz der großen Koalition ist ein Schildbürgerstreich, meint Alexander S. Kerulé. Der Ansatz ist richtig: Schutz vor Missbrauch genetischer Informationen. Doch die ethischen Fragen werden nicht geklärt.
Von Alexander S. Kekulé
Die Bürger von Schilda versenkten einst ihre Kirchenglocke im See, um sie vor dem Feind zu schützen. Um das wertvolle Stück später wieder zu finden, markierten die pfiffigen Kleinstädter die Stelle mit einer Kerbe im Bootsrand …
Am heutigen Mittwoch wird der Bundestag die Stelle im Paragrafenmeer markieren, die erlaubte Gentests von verbotenen trennt. Wer etwa künftig einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zahlt bis zu 5000 Euro Geldbuße. Bei anderen Verstößen sieht das „Gendiagnostikgesetz“ bis zu 300 000 Euro Strafe vor.
Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, über dessen Grundlagen seit mehr als zehn Jahren diskutiert wird, ist richtig und wichtig: Der Bürger soll vor dem Missbrauch seiner genetischen Information geschützt werden. So sollen Versicherer niemanden benachteiligen dürfen, weil er „schlechte“ Anlagen hat, etwa für Bluthochdruck oder Krebs. Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht genetisch durchleuchten, um ihre Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Hinter diesen Forderungen stehen letztlich die Menschenrechte auf Selbstbestimmung und Gleichbehandlung. Spätestens seit der Entschlüsselung des menschlichen Genoms im Jahre 2003 war klar, dass die genetische Information vor unbefugtem Zugriff geschützt werden muss, genauso wie die Krankenakte, die Post und die Wohnung.
Doch das Gesetz greift zusätzlich in umstrittene ethische Fragen ein, ohne sie wirklich zu regeln. So sollen genetische Untersuchungen vor der Geburt nur dann erlaubt sein, wenn sie die Gesundheit des Kindes „beeinträchtigen“. Prinzipiell könnte jedoch jedes der rund 25 000 menschlichen Gene die Gesundheit beeinträchtigen. Die Verbotsgrenze treibt deshalb auf dem Strom des wissenschaftlichen Fortschritts, wie das Boot der Schildbürger auf dem See.
Es geht aber auch noch verwirrender: In der neuesten Gesetzesfassung sollen vorgeburtliche Untersuchungen verboten sein, wenn die zugehörige Krankheit erst im Erwachsenenalter ausbricht. Dazu gehören die gefürchtete Chorea Huntington und andere, mit schwerster Behinderung und Tod endende Nerven- oder Stoffwechselkrankheiten. Ob ihr Kind sie bekommen wird, dürfen Eltern nach dem Gesetzentwurf sofort nach der Geburt feststellen lassen, vorher jedoch nicht.
Ganz nebenbei hat Justizministerin Zypries ihre umstrittene Forderung wahr gemacht, Vaterschaftstests, für die keine Zustimmung der Mutter vorliegt, unter Strafe zu stellen, statt es bei der bisherigen straflosen Rechtswidrigkeit zu belassen. Dabei ist unbestritten, dass die heimlichen Vaterschaftstests meistens dem Kind und dem Familienklima nutzen, weil in 80 Prozent der Fälle der Zweifler tatsächlich der echte Vater ist. Nun müssen die Familiengerichte die Tests anordnen, mit oft verheerenden Folgen für Kinder und Eltern.
Während der Gesetzgeber gegenüber besorgten Schwangeren und zweifelnden Vätern Strenge walten lässt, bekamen Versicherer und Behörden individuell zugeschnittene Schlupflöcher: So dürfen Versicherer Gentests verlangen, wenn die Leistung 300 000 Euro übersteigt. Asylbewerber müssen unter Umständen Gentests vorlegen, wenn sie einen Verwandten nachholen wollen.
Weil „Gendiagnostik“ nur eine Methode und keine moralische Messlatte ist, hat das Gesetz merkwürdige Konsequenzen. So sind klassische „phänotypische“ Abstammungstests, etwa durch Blutgruppenuntersuchungen, davon überhaupt nicht betroffen. Auch nichtgenetische Gesundheitsdaten werden nicht geschützt, obwohl diese (jedenfalls bis heute) viel mehr aussagen als verfügbare Gentests. Das betrifft vor allem Labortests, aber auch triviale Untersuchungen: Beispielsweise bedeuten zehn Zentimeter mehr Bauchumfang ein bis zu 25 Prozent höheres Lebensrisiko für Herzkrankheiten.
Die Grenze zwischen Gendiagnostik und „normaler“ Diagnostik ist ohnehin im Wandel. In naher Zukunft werden bei fast jedem Arztbesuch Tests durchgeführt werden, die Rückschlüsse auf genetische Informationen erlauben. Dann wird der Bundestag sich das Gesetz noch einmal vornehmen müssen. Wie das geht, haben die Bürger von Schilda bereits vorgemacht: Als sie ihre Glocke nicht wiederfanden, wollten sie die Kerbe herausschneiden – und machten sie damit noch größer.
Der Autor ist Institutsdirektor und Professor für Medizinische Mikrobiologie in Halle.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 22.04.2009)
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Gendiagnostik-Gesetz;art141,2779225
Kommentar Väternotruf:
Im Bundesjustizministerium haben einige Leute offenbar den Verstand verloren. Ein Mann der rechtlich als Vater feststeht, soll die Mutter des Kindes um Erlaubnis fragen, ob er einen privaten Abstammungstest machen kann. Warum nicht auch umgekehrt die Mutter den Vater um Erlaubnis fragen muss, das wissen wohl nur die einschlägigen "Experten" im Bundesjustizministerium oder der Karnevalspräsident aus Köln. Nächsten wird Vätern noch verboten, ohne Erlaubnis der Mutter das eigene Kind anzufassen. In welcher Karnevalsrepublik leben wir eigentlich.
Vaterschaftstests
Schnuller einschicken wird ordnungswidrig
Die Union sagt Ja zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests – kritisiert aber Bußgeld für Tests im Ausland.
Die Labore sollen künftig zertifiziert werden. - Foto: pa/dpa
Von Jost Müller-Neuhof
25.7.2008 0:00 Uhr
Berlin -
Kommentar
Milde Buße
Lange waren die Pläne umstritten, nach dem Ja der Union steht fest: Väter müssen bald mit Geldbußen rechnen, wenn sie ihrem Kind heimlich Genspuren, etwa vom Schnuller, entnehmen und die Abstammung untersuchen lassen. Dies gilt nach dem Willen des Regierung auch, wenn sie das Material in ausländischen Laboren prüfen lassen, in denen solche Gutachten erlaubt sind, etwa den Niederlanden.
Noch immer lassen jährlich tausende Väter, die ihre Elternschaft anzweifeln, heimliche Tests zu Preisen ab 150 Euro machen, um persönlich Klarheit zu gewinnen. Dies soll künftig nicht mehr erlaubt sein – es sei denn, die Mutter stimmt ausdrücklich zu. Vor Gericht sind die Ergebnisse auch nur in diesem Fall verwendbar. Heimliche Tests, so hatte der Bundesgerichtshof entschieden, verstießen gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung über seine genetischen Daten.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), wertete es als Erfolg seiner Fraktion, dass die Tat künftig nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt würde. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angeregt, heimliche Tests als Straftat einzuordnen. „Ordnungswidrigkeiten können die Behörden verfolgen, sie müssen es aber nicht“, sagte Gehb dem Tagesspiegel. Bei Straftaten seien die Behörden dagegen zum Einschreiten verpflichtet. Auch kritisierte Gehb das Vorhaben, jemanden mit Bußgeld zu bedrohen, wenn er den Test im Ausland vornehmen lässt. „Man kann ein Labor in Holland nicht von Deutschland aus für strafbar erklären“, sagte er.
Nach dem vorliegenden Entwurf werden Väter, Mütter und auch Kinder, die heimlich Abstammungsgutachten erstellen lassen, besser gestellt als andere Personen, die dies tun. Wer nicht zur engeren Familie gehört, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Buße für Eltern oder Kind steht noch nicht fest, soll aber darunter liegen. Wenn die Mutter im Nachhinein einwilligt oder erkennen lässt, dass der Vater nicht belangt werden soll, haben die Behörden im Rahmen ihres „Verfolgungsermessens“ davon abzusehen, die Tat zu ahnden. Auch dies soll im neuen Gesetz festgelegt werden.
Zusätzliche Kontrolle soll ein Zertifizierungsverfahren für Labore bieten. Der Berufsverband der Deutschen Humangenetiker hat in Deutschland 650 Labore erfasst. Sie können sich etwa bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) oder der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) registrieren lassen. Mit Abstammungsgutachten dürfen zudem nur Ärzte oder Sachverständige betraut werden.
Die Pläne zum Verbot der Tests waren politisch auch deshalb umkämpft, weil es für Väter ursprünglich sehr schwierig war, ihre Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um so Unterhaltszahlungen für nicht leibliche Kinder zu entgehen. Sie mussten konkrete Verdachtsmomente belegen, um ein gerichtliches Abstammungsgutachten durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Verfahren neu geregelt. Zweifelnde Väter haben jetzt einen Anspruch darauf, dass die Mütter in einen Test einwilligen. Kritiker dieser Regelung monieren allerdings, das Porzellan sei sofort zerbrochen, wenn die Gerichte eingeschaltet würden – deshalb seien heimliche Tests weiter nötig.
www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Vaterschaftstests;art122,2579003
Heimliche Vaterschaftstests
Milde Buße
Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen.
Von Jost Müller-Neuhof
25.7.2008 0:00 Uhr
Während sich viele Väter eine enge Bindung an ihr Kind wünschen, gibt es doch auch etliche, die diese loszuwerden trachten – besonders wenn sie den Verdacht hegen, der Spross stamme nicht von ihnen ab. Für sie gibt es seit einigen Jahren heimliche Abstammungstests. Vor Gericht galt das nichts, aber immerhin: Es war der Einstieg in den Ausstieg aus der Vaterschaft. Bald gibt es ein Gesetz dagegen, bald ist endgültig Schluss mit heimlich. Ist es das? Nun, man hat sich auf ein typisches großkoalitionäres Produkt geeinigt. Die Gendaten der Betroffenen werden geschützt, wie die SPD es wollte, und wieder auch nicht, wie die Union es wollte. Milde Buße also, wenn überhaupt. Dabei wäre es gut, den Schutz hoch anzusiedeln. Ein intimeres, aufschlussreicheres Detail als die Herkunft gibt es kaum. Dafür wäre das Strafrecht die richtige Adresse gewesen. Wem wirklich daran liegt, sein Kind loszuwerden, der kann das mit Gerichtshilfe tun. Kein zweifelnder Vater wird sich abhalten lassen, heimlich Genproben ins Ausland zu schicken. Doch besser wäre, mal mit der Ehefrau zu sprechen – auf das Unterschieben von Kuckuckskindern steht zwei Jahre Haft.neu
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.07.2008)
www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Vaterschaftstests;art141,2578884
Kommentar Väternotruf:
Da sträuben sich einem die Nackenhaare, wenn man den Kommentar von Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel liest. Man könnte denken, der Mann wäre mütterpolitischer Sprecher bei der rechtspolitischen Schill-Partei. Na ja, was nicht ist, kann ja vielleicht noch werden.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Hitze des Sommers offenbar nicht verkraftet und surfen im geistigen Nirwana. Es ist rechtlich völliger Unfug, einem Mann, der als rechtlich verwandt mit dem Kind gilt, zu verwehren, dies bei Zweifeln auch auf eine harmlose Weise, wie etwa durch Einsendung eines Schnullers an ein Labor überprüfen zu lassen. Auf Grund des väterlichen Sorgerechtes nach Artikel 6 Grundgesetz ist das ein völlig legitimer Akt, der nicht allein deshalb illegitim wird, weil rechtspolitische Hasardeure im Bundestag und in der Bundesregierung Blinde Kuh spielen.
07. Dezember 2007
SAARLAND
Babys nach Geburt vertauscht
Der Nachwuchs war da, die Freude groß. Doch weil seine Tochter ihm nicht ähnelte, ließ ein misstrauischer Vater aus Saarlouis einen DNA-Test machen. Ergebnis: Das Baby war weder seines - noch das seiner Frau. Es war in der Geburtsklinik mit einem anderen vertauscht worden.
Saarbrücken - Das Baby war im Sommer in der St.-Elisabeth-Klinik in Saarlouis zur Welt gekommen. Jetzt müssen die Eltern nicht nur den Schock verarbeiten, ein "falsches" Baby nach der Entbindung mit nach Hause genommen zu haben. Die Ermittlung, welches Baby statt dessen ihr eigenes ist, wird noch bis zu 14 Tagen dauern. Die Familie wird mittlerweile psychologisch betreut.
St.-Elisabeth-Klinik in Saarlouis: "Eine furchtbare Zeit für die Eltern"
DDP
St.-Elisabeth-Klinik in Saarlouis: "Eine furchtbare Zeit für die Eltern"
In Saarlouis kämen derzeit 14 Familien in Frage, bei denen das andere vertauschte Baby lebt, sagte Klinikdirektor Franz-Josef Backes.
Wie es zu der Verwechslung habe kommen können, sei derzeit noch völlig unklar, sagte Chefarzt Mathias Uhlig. Es sei auch möglich, dass die Kinder außerhalb des Krankenhauses vertauscht worden seien. Klinikdirektor Backes erläuterte, die Klinik habe einen Großteil der 14 Elternpaare bereits kontaktiert und ihnen einen DNA-Test angeboten.
Binnen 8 bis 14 Tagen sei es möglich, die wahren Eltern des kleinen Mädchens zu ermitteln. "Es ist ja eine furchtbare Zeit für die Eltern, in der Ungewissheit zu schweben", sagte der Klinikchef. Den Neugeborenen seien im Zuge des sogenannten Screening-Verfahrens aber auch Blutproben entnommen worden. Nunmehr sei gerichtlich angeordnet worden, diese zu öffnen. Ein Abgleich werde allerdings einige Wochen dauern.
Chefarzt Uhlig erklärte, am Geburtstag des vertauschten Babys habe es drei Entbindungen in dem Krankenhaus gegeben. Zum Zeitpunkt der Geburt des kleinen Mädchens sei keine andere werdende Mutter im Kreißsaal gewesen, bei den anderen Babys habe es sich zudem um Jungen gehandelt. Es gebe auch das obligatorische Foto, das die Mutter mit ihrer kleinen Tochter zeigt, die bereits ein Plastikarmband trage.
Backes erläuterte, die Klinik prüfe, ob es Schwachstellen in den Abläufen gebe. In seinem Krankenhaus erblickten jedes Jahr 900 Kinder das Licht der Welt. Zwar könne er nicht "zu 1000 Prozent" ausschließen, dass es noch weitere Vertauschungsfälle gegeben habe, nach menschlichem Ermessen sei das aber nicht passiert.
In einer tschechischen Klinik in Trebic südöstlich von Prag waren vor rund einem Jahr ebenfalls zwei Mädchen vertauscht worden. Auch dort hatten die Zweifel eines Vaters an seiner Vaterschaft die Untersuchungen in Gang gebracht, mit denen die Verwechslung aufgedeckt wurde. Mit DNA-Tests wurden die leiblichen Eltern ausfindig gemacht, nach einer mehrwöchigen Gewöhnungsphase wurden die Kinder kurz vor ihrem ersten Geburtstag ausgetauscht.
Die Klinik sprach von einem bedauerlichen Fall und schwer wiegenden Fehlern zweier Krankenschwestern, die mittlerweile entlassen wurden.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,522079,00.html
Krankenhaus vertauscht Neugeborene
Mütter mit "falschen" Babys nach Hause geschickt - erst ein Gentest deckt fatalen Irrtum im Ruhrgebiet auf
Von unserem Redaktionsmitglied Stefanie Ball
Recklinghausen. Eine Woche lang dauerte die Ungewissheit, dann brachte der Gentest die fast unglaubliche Wahrheit ans Licht: Zwei Babys wurden nach der Geburt vertauscht, erst eine Woche nach der Entlassung teilte das Krankenhaus den Eltern mit, dass das gar nicht ihr Kind
war, das sie mit nach Hause genommen hatten; eine Mutter hatte das "falsche" Baby gar gestillt. Ein Alptraum ist damit für zwei Eltern aus dem Ruhrgebiet Realität geworden.
Die beiden Mädchen kommen im Knappschaftskrankenhaus in Recklinghausen per Kaiserschnitt zur Welt. Zwischen den beiden Geburten liegen rund sieben Stunden. Wie überall üblich, wird den Babys ein Plastikarmbändchen mit dem jeweiligen Namen umgebunden, und die Kinder werden in ein ebenfalls mit den Namen versehenes Bettchen gelegt.
Irgendwann müssen die Krankenschwestern die Babys vertauscht haben - vielleicht nach dem Wickeln, vielleicht nachdem die Mütter die Babys nach einer gemeinsamen Stillberatung ins Säuglingszimmer zurückbringen.
Wer den fatalen Irrtum entdeckt hat, darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. In einer ersten Reaktion behauptet das Krankenhaus, eine Krankenschwester habe die Verwechslung bemerkt. Der Anwalt der Familien, Malte Englert, sagt unter Berufung auf seine Mandanten, dass dem Vater des einen Mädchens erst am Tag der Entlassung aufgefallen sei, dass der Namenszettel am Bett und das Armband seiner Tochter nicht übereinstimmten. "Er hat die Krankenschwestern informiert, doch die haben beruhigt: Alles ist in Ordnung, es liegen schon die richtigen Kinder in den richtigen Betten - die Bändchen seien nur falsch", sagt Malte Englert.
Den Kindern seien daraufhin die Bändchen abgenommen und durch neue (falsche) ersetzt worden. Erst später am Tag habe die Chefärztin der Gynäkologie eingeräumt, dass die Kinder womöglich doch verwechselt worden seien. Den Babys wird Blut abgenommen, ein Gentest soll die Abstammung der Säuglinge klären. Die Eltern werden nach Hause geschickt - mit ihren vermeintlichen Kindern; die einen verlassen die Klinik am 17. Juli, das andere Paar geht zwei Tage später.
Am 24. Juli kommt der Anruf aus dem Krankenhaus: Der DNA-Test hat den furchtbaren Verdacht einer Verwechselung bestätigt. Die Eltern werden in die Klinik gebeten, die Kinder zurückgetauscht. Für das Krankenhaus ist der Fall damit abgeschlossen. Für die Eltern nicht. Sie sind schockiert - über den Vorfall und das Krisenmanagement der Klinik.
Sie nehmen sich einen Anwalt, wollen Schadenersatz. "Für die Eltern waren das schreckliche Tage, die Situation ist für beide Paare nicht einfach", sagt Malte Englert. Die Familien - die einen wohnen in Recklinghausen, die anderen in Oer-Erkenschwick - stünden weiterhin in Kontakt, würden sich gegenseitig besuchen.
"Wir bedauern das Ganze sehr", sagt Krankenhaussprecherin Cornelia Gruse-Kettler. Mehr will die Klinik allerdings nicht sagen, "da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt".
Mannheimer Morgen
13. August 2007
Adresse des Artikels:
http://www.morgenweb.de/nachrichten/aus_aller_welt/20070813_srv0000001199886.html
Unsichere Väter/Kuckucksväter
Rosenheim, den 23.07.2007
Als "erster großer Sieg der deutschen Männerbewegung" bezeichnet Wolfgang Wenger, der Geschäftsführer der Männerpartei und Pressesprecher des Arbeitskreises "Unsichere Väter/Kuckucksväter" das Einlenken von Brigitte Zypries im Kampf um die Rechte von Kuckucksväter und -kindern.
"Begrüßenswert ist besonders, dass Väter die leibliche Vaterschaft überprüfen können, ohne die Soziale aufs Spiel zu setzen", so Wenger weiter.
Mit großer Enttäuschung wurden aber die Äußerungen von Zypries aufgenommen, weiterhin an der Strafbarkeit von anonymen Tests festzuhalten.
"Vielen Vätern ist mit der neuen Gesetzesvorlage geholfen", so Wenger.
"Gerade die bestehende Ehe oder Partnerschaft darf aber keine Grundlage für Benachteiligung sein."
Väter, die in einer Partnerschaft leben und diese nicht gefährden wollen, dürfen nicht benachteiligt werden, sondern müssen die Möglichkeit haben, in einem anonymen Test - ohne Wissen der Mutter - die Vaterschaft zu überprüfen. Eine unsichere Vaterschaft beeinflusst das Verhältnis Vater/Kind nachteilig - oft auch unbewusst.
Die Männerpartei erinnert daran, dass es nicht beides geben kann: Der Wunsch nach mehr Beteiligung von Vätern an der Erziehung und die dauernde Nachrangigkeit von Väterinteressen hinter Mütterinteressen.
Die Arbeitsgruppe "Unsichere Väter/Kuckucksväter" (www.kuckucksvater.de) bei der Männerpartei fordert daher:
1) Das Recht auf einen anonymen Test ohne Informationspflicht gegenüber der Mutter. Dazu das Recht und die Möglichkeit Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist bei Organisationen zu ermöglichen, die sich auf Männeranliegen spezialisiert haben.
2) Die Abschaffung der Anfechtungsfrist von 2 Jahren. Die Begründung für diese Frist, eine stabile familiäre Bindung des Kindes nicht zu gefährden, ist in den meisten Fällen sachlich unzutreffend, da in der Regel dieser Schritt der Anfechtung der Vaterschaft erst vollzogen wird, wenn die Familie auseinander gebrochen ist. Es geht hier offensichtlich nur darum, die Geldzahlungen nicht zu gefährden, also rein um eine Maßnahme zur Unterstützung der Frau.
3) Das Ende der Zahlungsverpflichtung für den vermeintlichen Vater, falls er die Vaterschaft anzweifelt, aber der Test wegen sog. Härtefalls (seitens des Kindes) nicht gemacht werden kann. Das Risiko eines "Härtefalls" darf nicht allein beim Vater liegen, sondern hat die ganze Familie zu tragen. Es geht nicht, den Vater indirekt zu Zahlungen zu verurteilen, weil
eine Krise beim Kind diagnostiziert wird. Die Möglichkeit des Missbrauchs ist hier zu hoch und das Risiko einseitig.
4) Ein Ende mit der Begründung "informationelles Selbstbestimmungsrecht des Kindes". Jeder weiß inzwischen, dass es hier allein um das Recht der Mutter geht. Die Männerpartei wäre hier dankbar für ein wenig Mut, dies auch so zu äußern, anstatt eigene Anliegen hinter den Kindern zu "verstecken".
Das Kind hat schlicht kein informationelles Selbstbestimmungsrecht den Eltern gegenüber.
Die Arbeitsgruppe "Unsichere Väter/Kuckucksväter" arbeitet derzeit an einem Online-fragebogen, um die Akzeptanz der Gesetzesvorlage bei den Betroffenen zu erfragen. Außerdem ist an ein Buch mit Interviews betroffener Väter
gedacht, um ihr Schicksal anschaulich zu machen.
Desweiteren wird im Moment ein Flyer erstellt, der an Genlabors geschickt wird, um betroffenen Personen, die gerade einen Test machen, Hilfe anzubieten - besonders im Falle eines negativen Tests, um die Belastungen für die Familie möglichst gering zu halten.
Eine "Aktion Selbstanzeige", falls Frau Zypries an ihren Plänen einer Strafbarkeit anonymer Tests festhält, ist in Vorbereitung.
Die Arbeitsgruppe finanziert sich allein durch Spenden
Wolfgang Wenger
Geschäftsführer Männerpartei
Pressesprecher "Unsichere Väter/Kuckucksväter"
(Arbeitsgruppe/Selbsthilfegruppe bei der Männerpartei), www.kuckucksvater.de - 06.12.2021 nicht mehr aktiv
Samerstr. 18
83022 Rosenheim
0700 62589333
Ein Büschel Haare schafft Gewissheit
Justizministerin Zypries
will heimliche DNS-Vaterschaftstests bei privaten Laboren verbieten.
Männerinitiativen protestieren: Tests können auch Misstrauen ausräumen und
Beziehungen retten. Testtourismus ins europäische Ausland befürchtet
AUS
BERLIN COSIMA SCHMITT
Die Zukunft wird hart für zweifelnde Väter. Noch
kann ein Mann sein Vatersein per Wattebausch oder Babyzahnbürste diskret
überprüfen. Ab 2006 aber möchte die Bundesregierung heimliche DNS-Tests
verbieten. Nur wenn die Mutter zustimmt, dürfte dann der Vater Genproben ins
Labor schicken – ein Plan, gegen den sich nun ein Proteststurm erhebt.
„Es wird einen Testtourismus geben wie früher den Abtreibungstourismus“, sagt
Wolfgang Wenger von der Männerzentrale Majuze im bayerischen Rosenheim. Mit
anderen Vätervertretern hat er das Internetforum www.pro-test.net initiiert –
eine Plattform gegen das Testverbot. Vorsorglich haben sie Listen ins Netz
gestellt: von Laboren in anderen EU-Ländern sowie in der Schweiz und den USA.
„Man darf doch nicht Männer kriminalisieren, nur weil sie wissen wollen, ob sie
der Vater sind“, findet Wenger. Noch bis Silvester sammelt er Unterschriften.
1.200 Menschen haben bislang den Aufruf für Testfreiheit unterzeichnet. Sobald
das Gesetz vorliegt, will Wenger die Liste dem Bundestag übergeben. Als Eiferer
in Sachen Vatertest möchte er sich aber nicht verstanden wissen. „Wild
drauflostesten, nur weil das Kind die falsche Haarfarbe hat, das zerstört
Familien.“
Der gemeinnützige „Väteraufbruch für Kinder“, ein Verein mit
etwa 100 Ortsgruppen, ist da rigoroser. Er kämpft für den Test als Regelfall.
„Wir finden es leichtsinnig, auf Sicherheit zu verzichten“, heißt es in einer
Broschüre des Vereins. „Was gibt es Ehrlicheres als einen Vaterschaftstest – und
was Verlogeneres als die Berufung auf Vertrauen?“ Dabei weiß so genau niemand,
ob tatsächlich hunderttausende deutscher Babys fremden Betten entstammen. Einer
US-Studie zufolge ist jedes zehnte bis zwanzigste Kind in Europa nicht von dem,
der sich für den biologischen Vater hält. Ob dies aber auch für Deutschland
gilt, ist nicht untersucht.
Dennoch nährt die Angst vor dem Kuckuckskind
eine Boombranche. Testlabors werben in U-Bahnen, auf Litfaßsäulen und in
Kneipenklos. Ihr Tenor: Nie war der Test so billig und einfach wie heute. Ein
Schnuller oder ein Büschel Babyhaar genügen. Bin-ich-vater.de wirbt gar mit
einer Weihnachtsaktion: Wer bis Silvester Proben einschickt, erfährt zum
215-Euro-Sonderpreis, ob er das richtige Kind beschenkt hat.
Schon jetzt
gilt: Ein solcher privater Test ist zwar nicht verboten. Vor Gericht aber hat er
keinen Bestand. Er kann dem Doch-nicht-Papa lediglich als Anhalt dienen, seinen
Status per Richterspruch klären zu lassen. Wird die Frau dann überführt, muss
sie massive Folgen fürchten. Das Strafgesetzbuch ahndet in seinem Paragraf 169
Vaterschaftsbetrug „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe“.
Ein Testverbot, argumentieren seine Kritiker, schütze die Gesetzesbrecherin.
Justizministerin Brigitte Zypries und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt
konnte das nicht überzeugen. Die SPD-Politikerinnen verweisen auf die
„Datenhoheit“ und das „Selbstbestimmungsrecht“ der Mütter, die das geplante
Gesetz schütze.
Wenger aber meint noch einen weiteren Vorteil diskreter
DNS-Tests zu erkennen: Er rette Beziehungen. „Die Frau erfährt ja nichts von dem
Verdacht.“ Und das sei richtig. Denn nur bei einem von vier Tests erweist sich
der Zögling als Kuckuckskind. Wenger ist überzeugt: „Das neue Gesetz ist nur was
für Männer, denen ihre Ehe egal ist.“
30.12.2004
https://taz.de/Ein-Bueschel-Haare-schafft-Gewissheit/!656184/
TV-Produktionsfirma filmpool spendiert Vaterschaftstest
Die Kölner Film- und Fernsehproduktion filmpool sucht für eine Dokumentation Menschen, die einen Vaterschaftstest machen wollen. Wir wollen bei dieser Dokumentation die beteiligten Personen bis zum Ergebnis des Vaterschaftstests begleiten. Sie sollten bereit sein, vor der Kamera über die Vaterschaft und die damit einhergehenden Probleme zu sprechen.
Bei Fragen, für weitere Auskünfte oder bei Interesse schicken Sie bitte eine Mail an dirk.drueppel@filmpool.de oder melden sich direkt unter 0221 – 130807-17.
filmpool ist seit 1974 am Markt und gehört seit 2004 zur MME MOVIEMENT-Gruppe und damit zum größten unabhängigen deutschen Film- und Fernsehproduzenten. Weitere Informationen zu uns auch unter www.filmpool.de.
Posteingang 20.07.2007
Zypries besteht auf Strafen für heimliche Vaterschaftstests
Berlin - Trotz der am Mittwoch im Kabinett beschlossenen neuen Regeln zur Vaterschaftsfeststellung will das Bundesjustizministerium heimliche Tests weiterhin unter Strafe stellen. „Heimliche Vaterschaftstests verstoßen gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes und müssen sanktioniert werden“, sagte eine Sprecherin von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Donnerstag.
Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf erleichtert es zweifelnden Vätern, die Abstammung eines Kindes in einem gerichtlichen Verfahren zu prüfen. Er sieht jedoch keine Strafen für sie vor, wenn sie die Untersuchung in Labors heimlich vornehmen lassen. Die Entnahme und Analyse etwa von Haaren oder Speichel des Kindes ohne Kenntnis der Mutter bleibt danach grundsätzlich weiter möglich. Allerdings werden die Ergebnisse solcher Tests nach Urteilen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof nicht als Beweis vor Gericht anerkannt.
Nach dem Karlsruher Urteil Anfang des Jahres hatte Zypries erneut eine Debatte mit der Forderung ausgelöst, heimlichen Tests mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen. Eine entsprechende Bestimmung soll das so genannte Gendiagnostikgesetz enthalten. Der Entwurf hierfür liegt seit dem Antritt der großen Koalition im Gesundheitsministerium vor, ohne dass sich das Kabinett damit befasst hat. Die Reform der Pflegeversicherung habe Vorrang, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Auch die Grünen dringen auf Sanktionen. Ende Mai hat die Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die nächste Anhörung erwartet die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, jedoch erst im Oktober. „In dem Gesetz muss es ein klares Signal geben, dass solche Tests illegal sind“, so Bender. pv
12.07.2007
http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2338338
Kommentar Väternotruf:
Das steht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die grüne gesundheitspolitische Sprecherin Birgitt (Biggi) Bender wieder mal auf einer Linie. Wenn es nach den beiden Damen geht, soll die Kriminalisierung von Vätern weiter vorangetrieben werden. Irgend wie muss das eine Art Hobby der beiden Damen sein. Warum das so ist, verraten uns die beiden leider nicht. Vielleicht sind sie sich ihrer eigenen Abstammung so unsicher, dass sie ihre eigene Unsicherheit nach außen projizieren und dort bekämpfen.
Die Psychoanalyse hat sich von je her mit Projektionsmechanismen beschäftigt. Vielleicht nehmen beide Damen einfach mal gemeinsam eine Analysestunde bei der jetzt 90 Jahre alt gewordenen Margarete Mitscherlich, deren verstorbener Mann Alexander Mitscherlich das Buch "Die vaterlose Gesellschaft" geschrieben hat. Gut möglich, dass beide Damen dann endlich von ihrer fixen und mittlerweile auch neurotisch erscheinenden Männerbestrafungsmanie ablassen.
12.07.2007
Ungewisse Vaterschaft
Karlsruhe verhandelt über heimliche Tests zur Feststellung des biologischen Erzeugers / Zypries will Anfechtungen erleichtern
22.11.2006
Politik - Seite 05
Christian Bommarius
KARLSRUHE. Vaterschaften können schon bald wesentlich leichter als bisher angefochten werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für Anfang 2007 an. Danach müssen Männer Zweifel an ihrer Vaterschaft nicht mehr vor Gericht begründen, vielmehr ist es dann Aufgabe der Richter, die Abstammung des Kindes zu klären. Damit würde vor allem das Problem der von der Rechtsprechung nicht anerkannten heimlichen Vaterschaftstests wesentlich entschärft, mit denen immer mehr Männer in den vergangenen Jahren den Nachweis zu erbringen versuchten, nicht Väter zu sein.
Verfassungsbeschwerde eingelegt
Über einen solchen Fall verhandelte auch gestern der Erste Senat. Ein Mann hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem er in allen Instanzen mit der Anfechtung seiner Vaterschaft gescheitert war. Er hatte Anfang der 90er Jahre in einer nichtehelichen Partnerschaft gelebt und für ein in dieser Zeit geborenes Mädchen die Vaterschaft zunächst anerkannt. Nach dem Scheitern der Beziehung hatte er die Vaterschaft mit der Begründung angefochten, er sei zu 90 Prozent zeugungsunfähig.
Nachdem er damit gescheitert war, hatte er ein angeblich vom Mädchen ausgespucktes Kaugummi ohne Zustimmung von Mutter und Kind in einem privaten Labor untersuchen lassen. Nach dessen Analyse konnte der Spender der Speichelprobe nicht der biologische Vater des Kindes sein, von dem der Kaugummi stammte. Gleichwohl war die Vaterschaftsanfechtungsklage des Mannes in allen Instanzen gescheitert, schließlich auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Mit seiner Entscheidung vom Januar 2005 hatte der BGH heimliche Vaterschaftstests als rechtswidrig bezeichnet. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes verstießen sie gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht brauche auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Dagegen hatte der Mann Verfassungsbeschwerde mit der Begründung eingelegt, das Urteil verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht.
Sein Prozessbevollmächtigter, der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Rüdiger Zuck, warf dem BGH vor, er habe die Bedeutung dieses Grundrechts im Verhältnis zum Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung eklatant unterschätzt. Der BGH habe die Grundrechte nicht gegeneinander abgewogen, sondern das Grundrecht des Kindes zu "einem Riesen" aufgebläht. Eine richtige Abwägung hätte zu dem Ergebnis führen müssen, dass dem zweifelnden Vater praktisch jede Möglichkeit zur Klärung der Abstammung genommen sei, wenn Mutter und Kind die Zustimmung zu einem DNA-Test verweigerten. Damit würden seine Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigt.
Demgegenüber verteidigte Zypries das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Andererseits räumte sie ein, dass die von den Gerichten errichteten "hohen Zugangshürden" zum Vaterschaftsanfechtungsverfahren abschreckend wirkten und etliche Männer dazu verleiteten, sich "auf eigene Faust" durch heimliche Vaterschaftstests Gewissheit zu verschaffen. So müssten sie vor Gericht einen so genannten Anfangsverdacht darlegen, und der müsse nach der Rechtsprechung des BGH so begründet sein, dass "die Möglichkeit der anderweitigen Abstammung nicht ganz fern liegend" erscheine. Zypries sagte, diese Anforderungen seien zwar ihrer Ansicht nach verfassungsgemäß. Doch sei die Lage für die betroffenen Männer unbefriedigend.
Um ihren berechtigten Interessen auf Klärung der Vaterschaft besser Rechnung zu tragen, plane die Regierung, die Anforderungen zur Einleitung des Anfechtungsverfahrens deutlich zu senken. Deshalb sollten für das Verfahren künftig nicht mehr die Regeln der Zivilprozessordnung gelten, sondern die Vorschriften der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Folge wäre, dass der Anfechtende seinen Antrag nur noch vor Gericht stellen, aber nicht mehr in der Sache begründen muss. Vielmehr müsste dann das Gericht die Abstammung des Kindes von Amts wegen aufklären.
Bis zu einem Jahr Gefängnis
Die Aktualität des Problems lässt sich jedenfalls nicht bestreiten. Allein 2004 haben nach Angaben Zypries' Gerichte über 22 948 Anfechtungsklagen entschieden. In dem schon vor längerer Zeit angekündigten Regierungsentwurf war ursprünglich vorgesehen, das Verbot der - dann in aller Regel überflüssigen - heimlichen Vaterschaftstests nicht nur beizubehalten, sondern Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu ahnden. Auf Frage, ob an diesen Plänen festgehalten werde, sagte Zypries, darüber werde derzeit in der Koalition verhandelt. Gegen das Vorhaben hatten zahlreiche Verbände protestiert.
Berliner Zeitung, 22.11.2006, S. 5
Kommentar Väternotruf:
Justizministerin Zypries sitzt offenbar der Schock von ihrer verunglückten Antimännerkampagne vor einiger Zeit noch in den Knochen. So scheint sie jetzt vom Saulus zum Paulus bekehrt zu sein. Man darf gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht das peinliche männer- und kinderfeindliche Urteil des Bundesgerichtshof aufhebt. Wenn nicht, wäre das vom Bundesverfassungsgericht auch keine allzu große Überraschung, ist mann doch von dort spätestens seit dem Jahr 2003 belehrt worden, dass die Rechte von Männern, hier im speziellen von nichtverheirateten Vätern den zuständigen Richter nicht viel zu bedeuten scheinen.
Zur Argumentation des Bundesgerichtshof " Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes verstießen sie gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" ist zu sagen, das es gar nicht um das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung geht, wie man am Bundesgerichtshof behauptet, sondern um das uneingeschränkte Recht der Mutter auf das Kind. Es ist ausgesprochen altern und verrät viel über die geistige Mentalität der am Bundesgerichtshof urteilenden Richter, wenn dort behauptet wird, dass z.B. ein dreijähriges Kind in seinen Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wäre, was es erstens gar nicht selbst erkennen kann, zweitens gar nicht selbst vertreten kann, sondern nur über die sorgeberechtigte Mutter und drittens das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt wird, wenn der Bundesgerichtshof es daran hindern will, dass der vermeintliche Vater seine Verwandtschaftsbeziehung zu dem Kind klären lässt.
Alles in allem ein trauriges Armutszeugnis aus Karlsruhe. Einziger Trost bei der Sache, besseres ist man von dort nicht gewöhnt, wenn es um Väter oder Männer im Zusammenhang mit dem Thema Vaterschaft geht. In so fern geht es einem wie in der DDR, wer da von der SED Innovationen erwartete, wurde regelmäßig enttäuscht. Schließlich musste die senile und unkreative DDR-Führung abtreten. Ob die einschlägigen Kammern am Bundesgerichtshof dem Beispiel der DDR-Führung nacheifern und schließlich auch deren Weg gehen bleibt offen.
"Verbot heimlicher Vaterschaftstests" - TV Sender sucht betroffene Väter
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: caroline.walter@rbb-online.de
[mailto:caroline.walter@rbb-online.de]
Gesendet: Montag, 10. Januar 2005 14:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: TV-Anfrage
Hallo!
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese TV-Anfrage auf Ihre Seite stellen könnten.
Wir suchen für unser ARD-Magazin Kontraste zum aktuellen Thema "Verbot heimlicher Vaterschaftstests" betroffene Väter. Wir beschäftigen uns mit der Fragen, welche Vorteile haben heimliche Tests bzw. welche Alternativen haben Väter heute. Dazu suchen wir vor allem Väter, die gerade vor Gericht kämpfen, einen Vaterschaftstest machen zu können bzw. die gerade vom Gericht abgewiesen wurden (und eventuell dann einen heimlichen Test gemacht haben).
E-mail: caroline.walter@rbb-online.de
(09.01.2005 )
Warum soll eine Frau die Folgen ihres Betruges nicht tragen?
„Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests“ vom 8. Januar 2005, „Datenschützer gegen heimliche Vaterschaftstests“, „Heimlich ist unheimlich“ vom 5. Januar 2005 und „Ganz der Papa – oder?“ vom 13. Dezember 2004
Die Pläne von Bundesjustizministerin Zypries zur Strafverfolgung heimlicher Vaterschaftstests halte ich für hanebüchen und ausgesprochen männerfeindlich. Seit Bestehen der Menschheit ist bekannt, dass zwar immer die Mutter des Kindes feststeht, der Vater jedoch nicht sicher in seiner Rolle sein kann.
Jetzt den Test von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen, macht den Bock zum Gärtner. Die Frau weiß doch genau, ob der Verdacht des Mannes gerechtfertigt ist. Wenn ja, wird sie den Test wegen der möglichen Folgen in der Regel verweigern. Wenn nein, wird sie zur Erhaltung des Familienfriedens wohl zustimmen, aber wegen des geäußerten Misstrauens und eventuell auch wegen der Kosten verärgert sein. Soweit dient der heimliche Test durchaus dem Familienfrieden. Die Erzwingung des Tests auf dem Rechtsweg dürfte für den Mann mit erheblichen Kosten verbunden sein und zudem steht dann zu erwarten, dass im Gesetz zum Schutz der Frau festgehalten wird, die Zustimmungsverweigerung der Frau dürfe im Rechtsverfahren nicht belastend verwertet werden. Von einem sie entlastenden heimlichen Test wird die Frau möglicherweise nie etwas erfahren, was dem Familienfrieden dient.
Erbringt der Test jedoch ein "Kuckucksei", muss die Frau die Folgen Ihres Betruges ertragen. Was ist daran falsch?
Ich glaube, dass mit dem geplanten Gesetz die Rechte des Mannes erheblich verletzt werden, weil es die Wahrheitsfindung wesentlich erschwert.
Ich denke, dass der „Schutz der Intimsphäre“ der Frau nicht soweit gehen darf, dass er der Deckung eines Betruges dient.
Das schreibt ein Vater von vier Kindern, der nie Zweifel an seiner Vaterschaft hatte. Aber die Entwicklung der heutigen Gesellschaft sorgt leider für viele berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft, so dass der heimliche Test immer noch besser ist als der auf dem Rechtsweg erzwungene.
Winfried Berndt, Berlin-Wannsee
Sehr geehrter Herr Berndt,
zunächst muss man wissen, dass das Verbot der heimlichen Vaterschaftstests Teil eines Gesetzes - dem Gendiagnostikgesetz - ist, das den Umgang mit genetischen Daten allgemein regelt. Für die meisten DNA-Untersuchungen reicht heute ein Schnuller, ein benutztes Trinkglas, Blutspuren an einem Pflaster oder ein Zigarettenstummel. Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Dieses Verbot ist umso notwendiger, weil sich die Genforschung in den vergangenen Jahren ständig fortentwickelt hat. Schon jetzt ist vieles möglich, was wir uns vor wenigen Jahren noch nicht vorstellen konnten. So kann man beispielsweise schon heute bestimmte Krankheiten und Dispositionen relativ einfach genetisch nachweisen. In dem Gendiagnostikgesetz wollen wir auch regeln, ob Arbeitgeber und Versicherungen solche Informationen verlangen dürfen. Wir müssen auch sicherstellen, dass vor einem Gentest eine umfassende Beratung stattfindet. Schließlich enthalten genetische Daten hochsensible Informationen.
Zweifel von einigen Männern an ihrer Vaterschaft gibt es seit jeher. Deshalb sieht das Zivilrecht in Deutschland seit Jahrzehnten ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vor. Damit kann der Vater seine Vaterschaft anfechten, wenn das Kind in die Ehe geboren wurde und deshalb von Gesetz wegen als sein Kind gilt. Hat der Vater in diesen Fällen ernsthafte Zweifel daran, dass er auch der biologische Vater des Kindes ist, kann er das vor Gericht vorbringen. Die Richter können dann einen Gentest anordnen - gegebenenfalls auch gegen das Einverständnis der Mutter. Bei nichtverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft ohnehin ausdrücklich anerkennen, gilt also nicht von vornherein als der rechtliche Vater. Ich meine, dass auch der Ehemann die Rechte des Kindes und seiner Frau respektieren muss und halte deshalb grundsätzlich auch in der Ehe die Zustimmung von Mutter und Kind - beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreter - für genetische Untersuchungen für erforderlich. Selbstverständlich gilt das auch für jeden anderen, der genetisches Material untersuchen lassen will. Dies darf nicht ohne das Einverständnis des Betroffenen geschehen.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Ich habe nichts gegen Vaterschaftstests. Ein Mann hat das Recht zu wissen, ob er der Vater ist. Ich will lediglich verhindern, dass diese Tests hinter dem Rücken der Betroffenen gemacht werden. Sind alle Betroffenen einverstanden, steht einer genetischen Untersuchung nichts im Wege.
— Brigitte Zypries (SPD), Bundesjustizministerin
Kommentar Väternotruf:
Bundesjustizministerin Zypries weiß entweder nicht von was sie redet, dann sollte sie besser den Mund halten oder sie redet und will absichtlich Verwirrung stiften. Eins wäre genau so schlimm wie das andere.
"Wir wollen ganz generell regeln, dass niemand durch solche Proben die genetischen Daten einer Person bestimmen lassen kann - ohne dass der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat.", sagt Frau Zypries.
Nun ist jedoch der Unterschied, dass "der Betroffene", wie ihn oder sie Frau Zypries bezeichnet, das rechtliche Kind des Vaters ist und nicht irgend eine beliebige Person, wie z.B. mein achtzigjähriger Wohnungsnachbar der aus dem Fenster spuckt oder die Bundesjustizministerin, die bei einer Pressekonferenz ihr vollgeschneuztes Papiertaschentuch unachtsam wegwirft und sich ein fremder Mensch dieses kostbaren genetischen Materials unbefugt bemächtigt und auf genetische Daten untersuchen lässt. Dagegen können sich mein Nachbar und Frau Zypries zu Recht verwehren, auch wenn die Auswertung des Materials vielleicht zufällig das Ergebnis erbracht hätte, dass mein Nachbar der biologische Vater von Frau Zypries ist und für Frau Zypries nun das große Rätselraten anfangen würde, warum ihr ihre Mutter jahrzehntelang einen anderen Mann als Vater untergejubelt hat.
Es geht schlicht um die Tatsache, ob ein Mann der rechtlich als Vater seines Kindes zählt, dass Recht hat, bezüglich dieses Kindes, für das er auch rechtliche Verantwortung trägt, zu prüfen, ob es tatsächlich auch von ihm abstammt. Dies ist nicht nur im Interesse des Mannes, sondern auch des Kindes, das durch einen Test eine Klärung seiner Identität erfährt. Letztlich ist es auch von Interesse mit der Mutter, denn wenn sie das Kind mit einem anderen Mann gezeugt hat, muss sie nun nicht mehr länger mit einer Lebenslüge gegenüber dem rechtlichen Vater und dem Kind leben. Lügen haben bekanntlich kurze Beine und bei all der globalen Flutwellen ist da einfach die Gefahr des Ertrinkens in all den Lügen größer, als wenn die Mutter, so wie Claudia Schiffer, die bekanntlich noch nie gelogen hat, auf langen Beinen stehen würde, so wie man sie als Frau bekommt, wenn man kaum lügt.
Falls Sie nun prüfen, ob Frau Zypries oder ihre Ehefrau auch lange Beine haben oder gar kurze, sei hier eine Entwarnung angebracht. Kurze Lügenbeine sind auch vererbbar. Gut möglich, dass in den vorherigen Generation, so wie weiland beim Baron von Münchhausen, kräftig gelogen wurde. Das dauert dann einige Generationen, bis sich das wieder rauswächst. Doch jede Lebenslüge zwischendurch führt unweigerlich wieder zu Rückfällen und kurzen Beinen.
P R E S S E M I T T E I L U N G E N
mother’s baby, fathers maybe – Michaela Noll gegen Verbot heimlicher Vaterschaftstests
„Kinder haben das Recht zu wissen, woher sie stammen, Väter das Recht zu wissen, ob es tatsächlich ihr Kind ist.“ Damit wendet sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest, wie es die Bundesjustizministerin Zypries vorschlägt. Das Recht und das Wissen über die eigene Herkunft seien für jeden Menschen elementar und für die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung.
„Vermutlich hat jedes zehnte Kind, das in Deutschland geboren wird, mehr als einen Vater“, erläuterte die Familienpolitikerin, „einmal den biologischen Vater, der es gezeugt hat und dann den ‚Versorger-Vater’, der offiziell als der richtige Vater gilt.“ Die Feststellung einer Vaterschaft über den offiziellen Rechtsweg sei aber oft langwierig und belaste sowohl die Vater-Kind-Beziehung als auch die Beziehung zwischen Vater und Mutter erheblich.
http://www.michaela-noll.de/presse.php#
(08.01.2005 )
Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests
Berlin - Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Maria Böhmer, lehnt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Böhmer sagte dem Tagesspiegel: „Ich glaube, es bedarf einer zügigen Regelung im Zusammenhang mit allen Fragen der Gendiagnostik. Aber der Weg, den Frau Zypries einschlägt, ist kein gangbarer Weg.“ Ein Verbot wie die Strafandrohung für heimliche Vaterschaftstests würde in den betroffenen Familien zu zusätzlichen Belastungen führen. Eine gesetzliche Regelung müsse dem Kindeswohl hohe Priorität einräumen. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wandte sich gegen ein solches Verbot. tib
07.01.2005 20:04
Streit um Vaterschaftstests: Zypries macht Rückzieher
Berlin (dpa) - Nach heftigen Protesten gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihren Gesetzentwurf überarbeiten. «Wir denken darüber nach, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit denen Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können.»
Das sagte die Ministerin der «Saarbrücker Zeitung». Genetisches Material dürfe aber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Die rot-grüne Koalition will ihren Streit mit Hilfe einer Arbeitsgruppe intern beilegen.
Die CSU und auch die FDP sind gegen Zypries' Pläne, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Auch die Grünen und Teile der SPD wehren sich dagegen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.
Zypries kündigte an, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Man müsse einfach Sicherungen einziehen, weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien, sagte sie der Zeitung. In diesem Grundsatz sei sie sich auch mit den Grünen einig.
Eine Sprecherin Zypries' sagte, derartige Tests seien «ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht». Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Es soll sich dabei um ein Antragsdelikt handeln, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird. Laut Regierungssprecher Béla Anda kann der Bundeskanzler Zypries Argumente nachvollziehen. Er sei aber für eine offene Diskussion.
Die Grünen lehnen eine Bestrafung ab, weil sie damit eine Beschädigung ohne Not von Partnerschaften befürchten - vor allem wenn sich der Verdacht auf ein «Kuckuckskind» nicht bestätigt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, der «Süddeutschen Zeitung».
Auch in der SPD-Fraktion gibt es Bedenken. «Ein gesetzliches Verbot muss auch im Hinblick auf die Stabilität der Familie klare Vorteile bringen», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Seiner Auffassung nach stellt das Entfernen von Haaren aus einer Bürste zu Testzwecken «keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes» dar.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann sagte der «Bild»- Zeitung: «Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Für den FDP-Familienexperten Klaus Haupt kann ein heimlicher Test den Klageweg vermeiden und damit dem Familienfrieden dienen.
Eine Zypries-Sprecherin betonte, das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften. Der Umgang mit diesen Daten soll in dem neuen Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater.
Tagesschau
Verbot heimlicher Vaterschaftstests
Wachsender Widerstand gegen Zypries-Vorstoß
Mit ihren Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, ist Bundesjustizministerin Zypries auf großen Widerstand gestoßen - auch beim Koalitionspartner, den Grünen. Die Koalition will den Streit über die Bestrafung heimlicher Vaterschaftstests jetzt intern beilegen. Dazu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, teilten Vertreter der Regierung in Berlin mit. Bundeskanzler Gerhard Schröder ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.
Zypries sagte der "Saarbrücker Zeitung", im Gegenzug zu der strafrechtlichen Verfolgung werde darüber nachgedacht, das offizielle Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu vereinfachen. Die Ministerin betonte allerdings, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.
Auch Zypries' Sprecherin Christiane Wirtz verteidigte die grundsätzlichen Pläne der Ministerin. Die Tests seien "ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Sie betonte aber: "Das Gesetz richtet sich nicht speziell gegen Männer." Das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten - etwa aus Haaren - nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften.
Grüne: Recht auf Klarheit über Vaterschaft
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet. Falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt, argumentierte die Grünen-Politikerin. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden, sondern müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der leibliche Vater sind.
Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärt, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für "verfehlt". Der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes sei "noch nicht überzeugend".
Auch Opposition für Beibehaltung heimlicher Tests
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann griff in der "Bild"-Zeitung Zypries an. "Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd", sagte Zeitlmann, der Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages ist. Auch die FDP verteidigte die heimlichen Vaterschaftstests. Familien-Experte Klaus Haupt sagte im selben Blatt, es liege nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifele oder gar klagen müsse. "Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."
"Lügen der Mütter unter staatlichem Schutz"Der mit 3000 Mitgliedern bundesweit tätige Verein "Väteraufbruch e. V." kritisierte die Pläne ebenfalls scharf. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagte: "Das Verbot stellt die Lügen der Mütter unter staatlichen Schutz."
Die Justizministerin hatte angekündigt, mit dem Gesetz noch in diesem Jahr alle heimlichen Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Sowohl Väter als auch Laborbetreiber, die heimliche Tests durchführen oder in Auftrag geben, sollen demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Stand: 07.01.2005 23:26 Uhr
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3949790,00.html
Bundesjustizministerin kündigt Gesetzesvorhaben gegen heimliche Vaterschaftstests an
Heimliche Vaterschaftstests sollen in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden. Diese Neuregelung kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Gespräch mit der Zeitschrift BRIGITTE über ihre familienpolitisch relevanten Gesetzesvorhaben im Jahr 2005 an. Bestraft werden sollen jene Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen (und Kinder) genetische Spuren testen lassen, ebenso Labors, die solche Untersuchungen vornehmen.
Zypries zeigte sich empört über das florierende Geschäft mit dem Zweifel vieler Männer an ihrer Vaterschaft. Sie finde es „unglaublich", so die Ministerin weiter „dass Labors sogar in der U-Bahn werben, man solle anonym genetische Spuren einschicken. Dabei handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Intimsphäre." Das Verbot wird Teil des geplanten Gendiagnostikgesetzes sein. Bei einem Verstoß soll nach Vorstellung von Brigitte Zypries eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.
Ihr sei bewusst, erklärte Zypries, dass das Gesetz umgangen werden könne, da die Tests in zahlreichen europäischen Nachbarländern erlaubt sind. Sie wolle sich deshalb für eine europäische Regelung einsetzen. Gleichzeitig sei es wichtig, in Deutschland eine öffentliche Diskussion über das Problem anzustoßen und zu fragen, „warum Männer den Frauen so massiv misstrauen", dass sie heimliche Tests machen lassen.
Quelle: ots-Originaltext vom 3.1.2005
Kommentar Väternotruf:
Statt sich mit mütterpopulistisch orientierten Gesetzesvorhaben zu profilieren, sollte Frau Zypries endlich einmal ihre Hausaufgaben machen und mit dem Besen im eigenen Haus ausfegen, damit endlich die schon jahrzehntelange andauernde sorgerechtliche Diskriminierung Hunderttausender nichtverheirateter Väter beendet wird. So lange dies nicht geschieht, ist die SPD für nichtverheiratete Väter einfach keine wählbare Partei und die Stimme ist als Wähler der politischen Mitte dann besser bei der Familienpartei www.familienpartei.de aufgehoben, als an die SPD mit ihren männerfeindlichen Exponenten verschwendet.
"Gentests. Heimlich ist unheimlich"
Warum ein Verbot "heimlicher Vaterschaftstests" unsinnig und verlogen ist.
Jost Müller-Neuhof schreibt im Berliner "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2005 auf der Titelseite unter der Überschrift "Gentests. Heimlich ist unheimlich" zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests", zu deren Verbot sich die derzeit amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offenbar als vermeintliche Speerspitze einer nicht näher definierten Bewegung für das angebliche Recht von Mutter und Kind auf informationelle Selbstbestimmung versteht.
Der Autor scheint, wie auch die Bundesjustizministerin einiges durcheinander zu bringen. Zum einen ist der Begriff "Gentest" irreführend, da es sich nicht um Verfahren zur Feststellung des genetischen Codes einer konkreten Person geht, sondern um einen Identitätsabgleich zwischen zwei dem Gesetz nach verwandte Personen, nämlich dem rechtlichen Vater und seinem rechtlichen Kind. Wenn der Mann aber rechtlicher Vater ist und ihm damit nach Grundgesetz Artikel 6 auch das unveräußerliche Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge für sein Kind gegeben ist, warum sollte er dann nicht wie auch gleichfalls nach Artikel 6 Grundgesetz sorgeberechtigte und sorgeverpflichtete Mutter das Recht haben, auch seine biologische Vaterschaft zu überprüfen und damit gleichzeitig auch das Recht des Kindes auf Feststellung der Wahrheit über seine Herkunft zu unterstützen? So wie die Eltern auch in anderen das Kind betreffenden Fragen berechtigt sind, für ihr Kind zu entscheiden, so sind die auch berechtigt, einen Identitätsabgleich vorzunehmen.
Der Hinweis von Jost Müller-Neuhoff, Väter könnten ja auf dem Rechtsweg die Zustimmung auf eine offenen Vaterschaftstest klagen, zeugt schlichtweg von Unwissenheit. Für eine sogenannte Anfechtungsklage muss der Vater nach §1600b BGB dem Gericht begründete Zweifel vortragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Einfache Verdachtsmomente reichen dafür nicht aus. Zum anderen gilt derzeit für eine gerichtliche Anfechtung eine Zweijahresfrist. "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen." Überschreitete der rechtliche Vater diese Frist, so wird ihm der gerichtliche Weg zur Klärung absolut verwehrt.
Verlogen ist die Verbotsabsicht deshalb, weil die gleiche Ministerin, die hier die Trommeln rührt, bisher soweit bekannt nichts unternommen hat, um die eklatanten Rechtsbrüche in der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern zu beenden. Tausendfach finden jährlich in Deutschland innerdeutsche Kindesentführungen statt. Die Entführer sind überwiegend Mütter. Während das Strafrecht für Entführungen ins Ausland Geldstrafen und Haft bis zu 5 Jahren, werden innerdeutsche Kindesentführungen nicht selten im Nachhinein durch deutsche Gerichte legalisiert.
Und da stellt sich die Bundesjustizministerin allen Ernstes hin und will ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest durchsetzen und mit dem Strafrecht kriminalisieren. Dabei macht der Vater nichts anderes, als sich davon zu überzeugen, ob das Kind auch tatsächlich von ihm abstammt.
Väternotruf 5.1.2005
Westdeutscher Rundfunk
Streit um heimliche Vaterschaftstests
Ab 2006 sollen die Tests gesetzlich verboten werden
Wer ist der Papa? Die Frage kann mit einem Vaterschaftstest1 aus der Apotheke beantwortet werden. Ab 2006 sollen die heimlichen Tests allerdings gesetzlich verboten werden. Das sorgt für Streit zwischen Datenschützern und Väter-Aktivisten.
Bettina Sokol, NRW-Datenschutz-Beauftragte, fordert ein Verbot der heimlichen Vaterschaftstests.
Wolf-Günter Grieser, NRW-Vorsitzender des Vereins "Väteraufbruch für Kinder", befürwortet heimliche Vaterschaftstests.
wdr.de: Ich lehne heimliche Vaterschaftstests ab, weil...
Sokol: ...in diesen Fällen den Rechten der betroffenen Kinder und Mütter nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mütter und Kinder wird durch heimliche Gentests verletzt. Ein Vater muss gehalten sein, die Einwilligung der Mutter einzuholen. Erhält er sie nicht, kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen. Würden heimliche Gentests nicht ausdrücklich verboten werden, könnten sogar beliebige Dritte durch die Ergebnisse solcher Tests Zwietracht in funktionierende Familien säen. So leicht wie heutzutage genetisches Material zu bekommen ist und so kostengünstig wie die Tests mittlerweile sind, muss es schärfere Regeln dafür geben, damit Missbrauch verhindert werden kann.
wdr.de: Ich bin für die Möglichkeit heimlicher Vaterschaftstests, weil...
Grieser: ...sie Vätern die Möglichkeit geben, Sicherheit über ihre Vaterschaft zu erlangen. Ein heimlicher Vaterschaftstest stellt die Beziehung zur Mutter des Kindes nicht offen in Frage und stürzt das Kind nicht ohne Grund in Verwirrung, wie dies bei einem gerichtlichen Verfahren der Fall wäre. Die zweifelsfreie Gewissheit, die jede Mutter über ihre Mutterschaft hat, muss auch dem Vater in Bezug auf seine Vaterschaft möglich sein.
wdr.de: Ist es die Aufgabe des Staates, sich in private Beziehungen einzumischen?
Sokol: Der Staat soll sich natürlich weitgehend aus den privaten Beziehungen der Menschen heraus halten. Es gibt aber leider auch die Notwendigkeit zur staatlichen Einmischung, wenn Menschen sich im privaten Bereich selbst nicht ausreichend vor Verletzungen ihrer Rechte schützen können. So ist es richtig und notwendig, dass der Staat sich etwa in den Fällen von häuslicher Gewalt einmischt. Hier kann sich der oder meistens die Schwächere in der Beziehung nicht mehr selbst schützen. Und auch bei heimlichen Vaterschaftstests können die betroffenen Mütter und Kinder ihre Rechte nicht geltend machen, weil sie eben nichts von dem Test erfahren. Unser Rechtsstaat sieht Verfahren vor, wenn ernsthafte Zweifel an einer Vaterschaft bestehen. Ich sehe nicht, dass es den Vätern nicht zumutbar ist, auf diese rechtsstaatlichen Verfahren verwiesen zu werden.
wdr.de: Ist es die Aufgabe des Staates, sich in private Beziehungen einzumischen?
Grieser: Vaterschaft ist keine private Beziehungsangelegenheit. Der Gesetzgeber hat die Rechte und Pflichten der Eltern - und insbesondere die Verpflichtungen der Väter - umfassend geregelt. Väter bringen in der Regel einen sechsstelligen Betrag zur Versorgung ihrer Kinder auf. Die Grundlage für eine solche Verpflichtung muss aber zweifelsfrei feststehen. Eine niedrigschwellige oder obligatorische Möglichkeit zur Feststellung der Vaterschaft fehlt bisher. Der Gesetzgeber sollte die Vaterschaftsfeststellung nicht erschweren sondern erleichtern und unbedingt mit Beratungs
wdr.de: Hat jedes Kind das Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Hat jeder Vater das Recht zu wissen, wer sein Kind ist?
Sokol: Das sollte sicherlich der Grundsatz sein. Doch so einfach, wie die Antwort auf diese Fragen zu sein scheint, ist die Wirklichkeit nicht. Familien, in denen es Zweifel an der Verwandtschaft zwischen Vater und Kindern gibt, müssen viele Aspekte abwägen. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis eines Vaterschaftstests auf die familiären Beziehungen? Wird das Kind, das der Vater als eigenes bisher anerkannt und geliebt hat, im Falle eines negativen Ergebnisses umgehend verstoßen? Was bedeutet das für die weitere Entwicklung des Kindes, das die Situation am wenigsten verschuldet hat? Was bedeutet es umgekehrt für die Familie, wenn der Vater seinem Misstrauen freien Lauf gelassen hat und dann doch feststellt, dass er der wahre Vater ist? Und wie wirkt sich gar ein heimlicher Test aus, der von Dritten veranlasst wurde und von keinem Familienmitglied gewollt war? Die Beantwortung dieser Fragen sollte nicht alleine einer Person in der Familie überlassen bleiben.
wdr.de: Hat jedes Kind das Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Hat jeder Vater das Recht zu wissen, wer sein Kind ist?
Grieser: Ja, das ist Menschenrecht
wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?
Sokol: Genau diese Frage sollten alle Beteiligten in einer Familie sich stellen und gemeinsam beantworten können, bevor so ein Test durchgeführt wird. Dabei dürfte vor allem das Wohl der Kinder die zentrale Rolle spielen.
wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?
Grieser: Nutzen ziehen diejenigen Väter, die Zweifel haben und Gewissheit benötigen und erhalten. Davon profitieren auch die Kinder. Nicht der Vaterschaftstest an sich schadet, sondern dass die Beteiligten und Betroffenen mit dem Ergebnis allein gelassen werden. Das Ergebnis des Vaterschaftstests kann schließlich gewaltige Auswirkungen auf deren Lebensumstände haben. Dabei sollte nicht vergessen werden: Der Anlass für einen Test beziehungsweise ein negatives Ergebnis ist in den meisten Fällen der Betrug der Mutter an ihrem Kind und seinem behaupteten Vater.
wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?
Sokol: Genau diese Frage sollten alle Beteiligten in einer Familie sich stellen und gemeinsam beantworten können, bevor so ein Test durchgeführt wird. Dabei dürfte vor allem das Wohl der Kinder die zentrale Rolle spielen.
wdr.de: Wie wirken sich heimliche Tests auf das Wohl des Kindes aus?
Grieser: Die Auswirkungen auf das Kind können erheblich sein. Ein positiver Test könnte der Vater-Kind-Beziehung, die vorher durch Zweifel des Vaters an seiner Vaterschaft belastet war, neuen Schwung geben. Das negative Testergebnis könnte zu einem völligen Beziehungsabbruch des Mannes zu dem Kind führen, das ihn bisher als seinen Vater erlebt hat. Diese Trennung kann sich auf das Kind durchaus wie der Tod eines Elternteils auswirken, unter Umständen sogar schlimmer, wenn es sich als Mensch von seinem vermeintlichen Vater abgelehnt sieht. Deshalb ist unbedingt eine professionelle Beratung und Begleitung bei Vaterschaftstests erforderlich, die gesetzlich und finanziell abgesichert werden muss.
Die Fragen stellte Dominik Reinle.
http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/vaterschaftstest/index.jhtml?rubrikenstyle=gesundheit
Kommentar Väternotruf: Die Behauptung von Bettina Sokol, NRW-Datenschutz-Beauftragte "Ein Vater muss gehalten sein, die Einwilligung der Mutter einzuholen. Erhält er sie nicht, kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen". zeugt schlichtweg von Unkenntnis oder bewusster Desinformation. Wer beim Gericht die Vaterschaft anfechten will, darf erstens zur Zeit nicht die willkürlich gesetzte Zweijahrfrist verpassen und zweitens muss er darlegen können, worin seine Zweifel an einer Vaterschaft bestünden. Ein bloßer geäußerter Zweifel reicht dem Gericht dafür nicht aus. Ansonsten ist es aber Humbug, einem Mann, der als Vater eines Kindes feststeht, verbieten zu wollen von diesem ihm gesetzlich zugeordneten Kind ein Haar oder etwas Speichel an ein Labor zu senden. Das Kind ist doch kein Eigentum der Mutter, wie es offenbar am liebsten im Bundesjustizministerium festgeschrieben werden würde. Es geht auch nicht darum, dass beliebigen Dritten gesetzlich gestattet wird entsprechende Proben an ein Labor zu senden. Der Vater ist jedoch kein beliebiger Dritter wie Frau Sokol und mit ihr anscheinend auch die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium offenbar meinen. Man fragt sich da, wo leben wir eigentlich? In einem Rechtsstaat oder in einer irrealen Wunschwelt lebensfremder und männerfeindlicher Behördenmitarbeiter. Wenn denn schon das Bundesjustizministerium angeblich so um die Familien besorgt ist, dann sollte die Bundesregierung ähnlich wie beim Aids Test oder der Schwangerschaftskonfliktberatung offiziell legitimierte Stellen einrichten, bei der jeder rechtlich als Vater feststehende Mann seine Vaterschaft abklären kann, verbunden mit der Bereitschaft sich gegebenenfalls auch vorher und hinterher beraten zu lassen.
22.12.2004
Der Spiegel
KUCKUCKSKINDER
Zahlväter rüsten zum Wattestäbchen-Krieg
Von Jochen Bölsche
In Deutschland leben Hunderttausende Seitensprung-Kinder, die falschen Vätern untergeschoben worden sind. Zwei Ministerinnen wollen jetzt die diskreten DNS-Tests verbieten, mit denen die gehörnten Zahlväter betrügerische Mütter überführen können. Deutschlands Männer-Lobby läuft Sturm, Politiker und Juristen sind uneins.
Für Klarheit sorgt ein Set samt Wattestäbchen und Versandröhrchen, rezeptfrei erhältlich in jeder Apotheke, beworben mit Slogans wie "Mein oder nicht mein?" Der Test kostet 300 oder 400 Euro, mithin weniger als manch ein Kinderwagen. Zwei schlichte Speichelproben von Mann und Kind genügen, und binnen 72 Stunden klärt ein Gen-Labor, ob der Ernährer auch wirklich der Erzeuger war - oder ob er vielleicht schon Zigtausend Euro für ein "Kuckuckskind" berappt hat, das in Wahrheit einem Seitensprung entstammt und dem Gehörnten bloß untergeschoben worden ist.
Wenn, wie so häufig nach einer Scheidung, die Mutter dem Alimentezahler den Umgang mit dem Kind verwehrt, reicht statt eines Abstrichs von der Mundschleimhaut notfalls auch irgendein anderer Gegenstand, dem Körperzellen des Kindes anhaften: ein heimlich stibitzter Schnuller oder ein alter Kaugummi, eine schmutzige Windel oder ein gebrauchtes Heftpflaster.
Das soll bald anders werden, wenn es nach dem Willen zweier SPD-Frauen aus Gerhard Schröders rot-grünem Kabinett geht: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Justizministerin Brigitte Zypries haben ein Gentest-Gesetz verabredet, dessen Paragraf 21 heimliche Vaterschaftstests von 2006 an verbieten soll.
Seit die Absicht durchgesickert ist, machen Männerrechtler gegen das Vorhaben mobil - mit Petitionen und Unterschriftensammlungen, alarmistischen Flugblättern und empörten Leserbriefen. Der Streit um den Kuckuckskinder-Test scheint fast so viele Emotionen zu wecken wie einst der hitzige Konflikt um die Reform des Abtreibungsrechts.
Dabei geht es den beiden Ministerinnen, wie sie sagen, nur um den Schutz der "Datenhoheit" von Müttern und Kindern. "Wer heimlich Gene bestimmen lässt", argumentiert Zypries, "greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten ein" - ein Recht, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 nach jahrelangen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Volkszählungen statuiert worden ist.
Wenn Schwiegermutter Haare sammelt
Befürworterinnen und Befürworter eines Verbots heimlicher Tests malen beispielsweise das Gespenst der bösen Schwiegermutter an die Wand, die ein paar Haare von Vater und Kind an ein Gen-Labor schickt, um der verhassten Schwiegertochter einen Seitensprung anzulasten und die Ehe zu spalten.
Per Gentest könne von Dritten, argumentiert auch Zypries, "rechtswidrig in sozial funktionierende Familien eingegriffen werden". Daher müssten Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung aller Beteiligten, also auch der Mutter, nach Ansicht der SPD-Politikerin strikt untersagt sein und auch geahndet werden können.
Völlig absurd, wettern Organisationen wie der Verein "Väteraufbruch für Kinder", sei diese Regelung: Sie räume der Mutter, also ausgerechnet jener Person, "der eine Falschaussage zu Vaterschaft und 'Fremdgehen' unterstellt wird", eine Art Vetorecht gegen den Test ein, der eben diese Falschaussage aufdecken könnte - und der womöglich eine Straftat ans Licht bringen kann.
Vater Staat - Verräter der Väter?
Denn "wer ein Kind unterschiebt", wird laut Strafgesetzbuch-Paragraf 169 "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"; schon "der Versuch ist strafbar". Nun protestieren die Väterverbände, verfolgt werden sollten künftig offenbar weniger die Betrügerinnen als die Betrogenen, die den Betrug aufzudecken versuchten.
Die Berliner Ministerinnen, argwöhnen diese Kritiker, wollten nicht nur - mit Blick auf weibliche Wählerstimmen - untreue Geschlechtsgenossinnen schützen, sondern mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests zugleich auch den Sozialetat entlasten.
Aus dieser Sicht begeht Vater Staat Verrat an den Vätern. "Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen", vermutet Väteraufbruch-Aktivist Wolfgang Wenger als Motiv hinter der Neuregelung: "Das tut der Mann aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist."
Ein Datenträger namens Pampers
Die Verfechter der Neuregelung weisen solche Darstellungen als bizarres Verschwörungsdenken zurück. Der Regierung gehe es vielmehr um die Bewahrung wertvollster Rechtsgüter. In diesem Bemühen weiß die Justizministerin auch den Datenschutz voll auf ihrer Seite. Bei den Speichel- und sonstigen Gewebeproben, etwa dem "aus der Windel 'entwendeten' Kot eines Babys", handele es sich um "datenschutzrechtlich relevante Datenträger", urteilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Und mit der heimlichen Analyse solcher Proben würden "die schutzwürdigen Interessen der Referenzpersonen" verletzt, also der Kinder.
Schon die Entnahme solchen Gewebematerials, ob es einem Schnuller oder einem Kaugummi anhafte, erfolge durchweg "gegen den Willen der in der Regel sorgeberechtigten Mutter", schreiben die Datenschützer: "Den Versicherungen des Auftraggebers, dass eine Einwilligung zum Test vorliege, ist regelmäßig kein Glauben zu schenken."
"Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung"
Auch die forensischen Blutproben-Gutachter, die lange Zeit unangefochten das Monopol auf gerichtlich angeordnete Vaterschaftsnachweise innehatten, urteilen ähnlich.
Zwar habe, so die Bundesarbeitsgemeinschaft dieser Sachverständigen, "jeder Mensch" das "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung". Durch heimliche Untersuchungen aber werde die Zivilprozessordnung unterlaufen, die einen Vaterschaftsnachweis ohne oder gegen den Willen aller Betroffenen "ausschließlich auf der Basis eines richterlichen Beschlusses" gestatte. Folglich sei der Test aus dem Apothekenregal als "unethisch" abzulehnen.
Die Gerichtssachverständigen sind den neu entstandenen Gen-Labors freilich auch aus einem anderen Grund spinnefeind: Vor allem diese Konkurrenz profitiert davon, dass die Schnelltests in den letzten Jahren zum Massenphänomen geworden sind.
"Weil meine Ex 'ne Schlampe ist"
Spätestens seit Boris Beckers Londoner Besenkammer-Affäre ist der genetische Vaterschaftsnachweis jedem Boulevardblatt-Leser geläufig. Mittlerweile werben Testlabors sogar auf Papierhandtüchern in Kneipentoiletten. Und auch TV-Quotenrenner nach dem Muster der RTL-2-Show "Er oder er" haben dazu beigetragen, die Schnelltests populär zu machen.
Typischer Talkshow-Dialog: "Du bist der Vater von Nina?" - "Nee." - "Warum glaubst du das?" - "Weil meine Ex 'ne Schlampe ist." - "Du bist aber der Vater - so lautet das Ergebnis des Vaterschaftstests." - "Mist."
Mittlerweile produzieren in Deutschland rund drei Dutzend Unternehmen alljährlich eine fünfstellige Zahl von Vaterschaftsnachweisen. In etwa jedem vierten Fall stellt sich heraus, dass der Auftraggeber tatsächlich nicht der leibliche Vater des von ihm alimentierten Kindes ist.
Jedes zehnte Baby ein Kuckuckskind
Das Geschäft läuft gut. Allein die Firma "ID" der Wiesbadener Firmengründerinnen Kirsten Thelen und Angelika Lösch erwirtschaftet in einem rosa Zweckbau inmitten eines Gewerbegebiets einen Jahresumsatz von einer Million Euro. "Der Markt wächst", glauben die Unternehmerinnen - solange der Bundestag nicht das Aus für die heimlichen Vaterschaftstests beschließt.
Noch zehrt auch der Frankfurter Mitbewerber Humatrix von der Testwut. Die Firma versäumt es nicht, das Geschäft mit der Ungewissheit immer wieder mal mit verstörenden PR-Texten über die hohe Zahl betrogener Männer zu beleben.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,331166,00.html
Presseinformation
2. August 2004
- Justizministerin Zypries will Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen.
- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung
Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!
"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"
( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."
Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!
"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.
Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"
Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
ist seit Mitte Juni eine
Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.
Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net
- Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".
Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allemBiotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.
Mit der Bitte um Veröffentlichung
Wolfgang Wenger
Dipl. Soz-.päd. FH
und www.majuze.de
Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."
humatrix AG
Reiner Merz
Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main
TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68
mailto:reiner.merz@humatrix.de
Geheime Vaterschaftstests sollen verboten werden - wünscht sich die Bundesjustizministerin Zypries (SPD)
Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten. „Ein solcher Test greift unstreitig in die Rechte des Kindes ein“, sagte sie am 20. April in Hannover. Gentechnische Vaterschaftstests sollten nur mit der Einwilligung des Kindes oder durch eine Gerichtsentscheidung möglich sein.
Der Darmstädter Biochemie-Professor und Berater der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans Günter Gassen, wies dagegen auf die hohen Kosten hin, die entstünden, wenn ein Vater sich ein Gutachten auf gerichtlichem Wege erstreiten wolle. „Das gibt möglichen Betrogenen das Gefühl, ohnmächtig zu sein“, sagte er. Männer seien „von der Biologie her“ eifersüchtig.
Quelle: epd/Der Tagesspiegel vom 22.4.2004
Kommentar:
Es ist zuzustimmen, wenn es für beliebige nicht miteinander verwandte Menschen, ein Verbot zur Erlangung von Geninformationen eines anderen Menschen gibt. Wieso dies aber auch für die "rechtlichen" Eltern gelten soll, die Antwort bleibt Bundesjustizministerin Zypries (SPD) schuldig. Sie begründet dies mit dem fehlenden Sorgerecht, in der Regel von geschiedenen Vätern oder nicht verheirateten Vätern.
Bundesjustizministerin Zypries (SPD) übersieht jedoch unwissentlich oder wissentlich, dass es Vätern, die kein Sorgerecht für ihr Kind haben und die die Verwandtschaft zu ihrem Kind überprüfen lassen wollen, gar nicht anders möglich ist, als einen solchen Test "heimlich" zu machen, wenn die Mutter an der Aufklärung der tatsächlichen Vaterschaft kein Interesse hat.
Die Justizministerin will die rechtliche Ausgrenzung nichtsorgeberechtigter Väter zur Grundlage des rechtlichen Verbots von "heimlichen" Vaterschaftstests machen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies sicher wenig zu tun, mehr mit der Bestätigung einer männer- und väterfeindlichen Rechtskultur. Letztlich aber auch zu Lasten der Kinder, die im Einzelfall in dem Glauben einer falschen Abstammung gelassen werden.
Väternotruf, 23.04.2004
Witz des Monates - diesmal aus dem Oberlandesgericht Celle
Wenn es nicht so ernst wäre, man könnte meinen der Elferrat des Kölner Faschings würde nicht in Köln tagen, sondern im OLG Celle - das ganze könnte man dann in der Sparte Heiterkeit auf Pro Sieben senden und die ganze deutsche Bevölkerung hätte etwas zum lachen.
Worum geht`s? Ein Mann, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, schickt einen von seiner mutmaßlichen Tochter gekauten Kaugummi und eine Probe von sich selbst zur DNA-Analyse an ein Labor. Daraufhin klagt der Mann. Das OLG Celle in seiner unendlichen Weisheit meint nun, der Mann dürfe das Ergebnis des Tests gar nicht verwenden, weil er die Probe sich vom Kind ohne Zustimmung der alleinsorgeberechtigten Mutter geholt hat.
Das OLG schreibt sogar: "Eine nachträgliche Genehmigung des Eingriffs hat die Mutter der Beklagten (des Kindes, Anm. Väternotruf) in der mündlichen Verhandlung v. 4.3.2003 abgelehnt."
Die Versendung eines Kaugummis ist also ein "Eingriff". Wir dachten immer ein Eingriff wäre der Schlitz an den Unterhosen von Männern zum Zwecke des leichteren Urinierens. Doch das kann doch das OLG Celle nicht gemeint haben - oder?
Viel wichtiger als die Frage, ob die Versendung eines Kaugummis ein "Eingriff" ist, ist jedoch die Frage, warum der bisher als Vater geltende Mann kein Sorgerecht hat? Hätte er es, dann wäre er offenbar auch berechtigt benutzte Kaugummis seiner Tochter an ein Labor zu schicken und die Ergebnisse eines DNA Testes zur Vaterschaftsanfechtungsklage zu nutzen. Der Vater hat aber kein Sorgerecht, es ist ihm entweder vom bundesdeutschen Staat nach §1671 oder §1666 BGB entzogen worden, oder er ist nicht verheiratet und der bundesdeutsche Staat hat ihm das Sorgerecht in menschenrechtswidriger Weise vorenthalten. In der DDR nannte man so etwa Ausbürgerung. Diese geschah in der Regel auf Veranlassung von Erich Honecker. So z.B. von Wolf Biermann, der war plötzlich kein DDR-Bürger mehr, obgleich er sogar mit Margot Honecker gut bekannt war, sondern staatenlos. Der Wolf musste dann in der Bundesrepublik bleiben in der er gerade ein Konzert gegeben hatte und wählen in der DDR durfte er nun auch nicht mehr gehen (was sicherlich auch dass geringste Übel war, denn real zu wählen gab es in der DDR nichts). Glück hat der Wolf aber gehabt, denn die alte Bundesrepublik Deutschland sah vor, das Bürger der DDR gleichzeitig auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren, so konnte er da im Gegensatz zu sonstigen Ausländern umstandslos wohnen bleiben und das Wahlrecht hat er auch gleich ausüben können. Weich ist er gefallen der Wolf, im Gegensatz zu den vielen Hunderttausend nichtverheirateten Vätern in der Bundesrepublik, die den (familienrechtlichen) Status von Gastarbeitern der fünfziger Jahre oder der Schwarzen vor der Bürgerrechtsbewegung in den USA genießen.
Das OLG Celle, macht die sorgerechtliche Diskriminierung des Vaters zur Voraussetzung zur Diskriminierung bei der Klärung der Frage, ob das Kind sein leibliches ist. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das wohl nichts zu tun, da braucht man nicht erst die Revision zum BGH zuzulassen, wie es das OLG Celle tut, was Väter in Deutschland vom BGH zu erwarten haben, wissen sie spätestens seit dessen beschämender Urteilsbildung:
"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."
XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001
zur Bejahung der rechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter.
Den ganzen Spaß vom OLG Celle kann man nachlesen in "FamRZ", 2004, Heft 6, S. 481-482
15. ZS - FamS - nicht rechtskräftiges Urteil vom 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Eingesandt an die FamRZ hat es der Richter am OLG Dr. A. Schwonberg.
Was ist ein Vater? Bin ich der Vater?
Der Vaterschaftstest
Vaterschaft ist ein Geschenk, manchmal wird sie einem Mann auch untergeschoben, dann ist es eine Täuschung. Es ist egal ob dies bewusst oder unbewusst geschieht. Die Methoden einer Überprüfung sind heute einfach geworden. Es bietet sich ein DNA-Vaterschaftstest an.
Im Familienrecht gilt der biologische Vater wenig, wenn er in das Leben der Mutter nicht passt. Der Ehemann wird automatisch zum Vater, auch wenn er an der Zeugung nicht beteiligt war. Er wird mit der Geburt des Kindes der soziale Vater. Der biologische Vater kann gegen den Willen der Mutter nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen der Vater werden. Die Hürden dafür sind kaum überwindbar.
Lässt sich ein Vater willkürlich festlegen? Was bedeutet die Verweigerung der Kenntnis des echten Vaters für das Kind? Etwa 70 000 Kinder in Deutschland kennen ihren echten Vater nicht, das sind immerhin etwa 10 Prozent. Hat das Kind ein eigenständiges Recht auf Kenntnis seines echten Vaters oder muss es mit dem von der Mutter gewünschten Vater auskommen?
Im Frühjahr dieses Jahres gab es ein aufsehen erregendes Urteil für das Recht auch von heimlichen Vaterschaftstests. Das Bundesjustizministerium arbeitet nun an einem Verbot von Vaterschaftstests, wenn die sorgeberechtigte Mutter nicht zustimmt. Wer verstößt gegen die Interessen des Kindes? Wie geht ein Vaterschaftstest? Was ist ein Vater?
Gäste:
Chris Ohlsen auf der Suche nach seinem Vater
Thomas Haas gerade Vater geworden, mit Testabsichten
Oliver Penzel DNA 24 Privatinstitut für DNA-Analysen - www.dna-24.de
Martin Rosowski Geschäftsführer der >Männerarbeit der EKD
Dietmar Nikolai Webel
Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder
Tel/ Fax 034602-48911
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
FOLGEN DER WOCHENLANG SENGENDEN HITZE:
BUNDESREGIERUNG WILL DNS-ABSTAMMUNGSTESTS VERBIETEN
Die Bundesregierung bewegte sich mitten in der Sommerpause auf einen neuen Gipfel rotgrüner Rabulistik zu. Sie beriet ihr Projekt, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten. Ob‘s eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit sein soll, stand noch nicht fest. Fakt ist: Ein Vater, dem in den ersten beiden Jahren nach der Geburt Zweifel an seinem Beitrag zu dem neuen Erdenbürger kommen, kann die Vaterschaft anfechten.
Dazu braucht er aber als Beleg in vielen Fällen genau jenen Test, dessen eigenmächtige Bestellung jetzt verboten werden soll. Wenn die Mutter – möglicherweise im Wissen um die Zweifelhaftigkeit der Abstammung – aber nein sagt, darf Daddy den Test nicht durchführen. Nicht recht klar wurde, ob dies auch gilt, wenn er als sorgeberechtigter Vater auf diesem Weg kaum die Persönlichkeitsrechte seines Kindes verletzen kann – weil er ja als gleichberechtigter Mitträger der medizinischen Sorge dazu berechtigt ist. Ob und was immer die Bundesregierung dabei gedacht hat, den Weg zu einem unkomplizierten DNA-Gutachten versperren zu wollen – die sengende Hitze scheint der zuständigen Justizministerin Frau Zypries mächtig das Hirn angesengt zu haben: „Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungsverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe zahlen.“
http://www.taz.de/pt/2003/08/13/a0130.nf/text
Mit anderen Worten: Wer in Zukunft noch sein Recht will, muss erst mal das Recht brechen!
Interessant ist, dass 40 Prozent der Auftraggeber eines Genlabors Frauen sind, aber auch, dass man „in vier von fünf Fällen die Zweifel des Mannes an seiner Vaterschaft zerstreuen“ kann. Was immerhin heißt, dass 20 Prozent der argwöhnischen Väter eine eher unangenehme Erfahrung machen: http://www.taz.de/pt/2003/08/13/a0133.nf/text
Aus: RoteMännerInfo 54 /2003
Anmerkung Väternotruf:
Wenn denn schon mal zum Thema Vaterschaft was aus einem Bundesministerium kommt, dann sind es mit Sicherheit mutterwohlfixierte Gesetzesinitiativen. Das ganze firmiert dann unter dem Label Datenschutz oder Kindeswohl. Väter - die ihr hier eingeht, lasst alle Hoffnung fahren - kann man da in Abwandlung des berühmten Zitats von Dante sagen. Man bekommt eine Ahnung davon, wie viele Muttersöhne und Muttertöchter, Frau Adlerstein aus dem Bundesjustizministerium, scheint die derzeit berühmteste davon zu sein, den mühsamen Aufstieg in diversen Bundesministerien geschafft haben müssen.
Hinzu kommt die Vermutung, dass es in den Reihen der Ministerialbeamten und -beamtinnen nicht wenige zu geben scheint, die ein persönliches Interesse an der Verschleierung der wirklichen Vaterschaft von Kindern haben. So wie um 1900, als das "uneheliche" Kind rechtlich noch nicht einmal mit seinem Vater verwandt war. Es gab einfach zu viele uneheliche Kinder, deren Väter aus der vermögenden Oberschicht kamen. Diese Väter, aber auch deren Ehefrauen hatten aus verständlichen Gründen ein finanzielles und privates Interesse daran, sich den "illegitimen" Nachwuchs aus Gründen vom Leib zu halten.
So scheint es auch heute noch zu sein und man fragt sich wer in Deutschland eigentlich regiert. Die Regierung und das Parlament oder die steuerfinanzierte Kaste der Ministerialbürokratie?
1.9.2003
Mamas Baby. Papas vielleicht.
Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Die Gentests sollen künftig nur noch mit Zustimmung der Mutter zulässig sein
von CHRISTIAN RATH
Ein Wattestäbchen genügt. Man reibt es mehrfach an der Wangeninnenseite, und schon hat man die Probe für einen Abstammungstest. Ein Q-Tip für Vati und eines für das Kind - und die Mutti darf davon nichts wissen. Die Probe wird ans Labor geschickt, und nach wenigen Tagen weiß der Auftraggeber, ob er oder ein anderer Vater des Kindes ist. Die Sicherheit liegt über 99 Prozent.
Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Künftig sollen private Tests nur noch möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen. Gegen den Willen der Mutter liefe dann nichts mehr. So wird es im Referentenentwurf zu einem Gendiagnostikgesetz stehen, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Herbst mit den anderen Ressorts beraten will. Dort geht es vor allem um diagnostische Tests und wie man ihren Missbrauch durch Arbeitgeber und andere Interessierte verhindert. Die Abstammungstests sind nur ein Randaspekt, auf den aber Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) großen Wert legt. Ihr Haus hat denn auch die strengen Paragrafen hierzu geliefert. Offen ist allerdings noch, ob heimliche Tests künftig als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit gelten.
Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt, gegen den Datenschutz wird auch verstoßen." In der Praxis haben die Behörden bisher aber noch nie interveniert.
Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwerwiegend" in das Kindeswohl ein als eine Auseinandersetzung vor Gericht. Geklagt hatte der Kölner Laborinhaber Jürgen Henke gegen die Münchener Firma Genedia. Henke wollte Genedia heimliche Tests verbieten, da es sich um "unlauteren Wettbewerb" handele. Dies hat das Landgericht abgelehnt. Henke geht jetzt in die nächste Instanz.
Ein gerichtliches oder gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests würde allerdings nur in Deutschland wirken, die Labors könnten ihr Geschäft relativ einfach ins Ausland verlagern. Dennoch dürfte der Markt zurückgehen, da vermutlich auch der Vater, der das Wattestäbchen einschickt, künftig mit Sanktionen rechnen muss.
Väter, die keine Alimente mehr zahlen wollen, müssten einen heimlichen Gentest spätestens vor Gericht offenlegen. Denn nach heutigem Familienrecht kann man die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren anfechten - nachdem Umstände bekannt wurden, "die gegen die Vaterschaft sprechen". Nach der Geburt geht aber kaum ein Vater vor Gericht, auch wenn ihm das Kind nicht so ganz ähnelt. Deshalb muss die Zweijahresfrist derzeit durch eine private Untersuchung neu ausgelöst werden, notfalls heimlich. Daran will auch Brigitte Zypries nichts ändern. Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe zahlen.
taz Nr. 7129 vom 13.8.2003, Seite 4, 95 Zeilen (TAZ-Bericht), von CHRISTIAN RATH
Auch Mütter testen
Bei vier von fünf Männern wird die Vaterschaft bestätigt
FREIBURG taz Sein Geschäft ist der Zweifel, er bestätigt oder beseitigt ihn. Claus Waldenmaier ist Kinderarzt, Humangenetiker und Inhaber der Münchener Firma Genedia. Als einer der ersten hat er erkannt, dass man mit Vaterschaftstests Geld verdienen kann.
"Wir zerstören keine Familien", verteidigt sich der Arzt. Tatsächlich könne er nämlich "in vier von fünf Fällen" die Zweifel des Mannes an seiner Vaterschaft zerstreuen. "Nun kann sich der Mann ganz auf das Kind einlassen." Auch die Beziehung zu seiner Partnerin wurde nicht belastet, weil sie von seinem Verdacht erst gar nichts erfuhr.
"Bei zwei von drei männlichen Anfragen leben die Eltern allerdings gar nicht mehr zusammen", erläutert Waldenmaier, "da ist meist schon viel kaputt gegangen, bis ein Vater anfängt nachzuforschen." Den meisten Männern gehe es auch nicht nur um Unterhaltszahlungen, die sie vermeiden wollen. "Sie sind vor allem seelisch verletzt und wollen wissen, ob sie ,gehörnt' wurden", erklärt der 62-Jährige, dessen Labor pro Jahr einige hundert Tests durchführt. Nach eigenen Angaben legt Genedia besonderen Wert auf persönliche Beratung und hat daher einen besseren Überblick über die Kunden als andere Labors.
Zwar richtet sich auch bei Genedia die Werbung ausschließlich an Väter, "aber rund 40 Prozent der Anfragen kommen bei uns von Frauen, darüber waren wir selbst überrascht". Meist leben die Frauen noch mit dem Ehemann zusammen, haben aber einen Liebhaber und wollen nun wissen, von wem ihr Kind stammt. "Die Frau sucht vor allem Gewissheit, um Weichen für die Zukunft stellen zu können", hat Waldenmaier beobachtet.
Die Mutter kommt dann mit drei Speichelproben, der eigenen, der vom Kind und der dritten von einem der beiden Männer. Heimliche Tests sind hier weniger oft nötig. Häufig stellt der Liebhaber gerne eine Probe zur Verfügung, denn er hofft, Vater zu sein und so die Frau für sich gewinnen zu können. Automatismen gibt es dabei aber nicht. "Wenn der Ehemann gut reagiert, bleibt die Frau auch oft bei ihm."
Ursprünglich wollte Waldenmaier nur den Kindern das Blutabnehmen ersparen. Dann erkannte er, dass die genetische Untersuchung einer Speichelprobe noch einen weiteren Vorteil gegenüber der traditionellen Blutuntersuchung hat. Um die Vaterschaft zu bestätigen oder auszuschließen, genügen zwei Proben: die vom potenziellen Erzeuger und vom Kind. Erst so wurden einfache Vaterschaftstests ohne Wissen der Mutter möglich. "CHRISTIAN RATH
taz Nr. 7129 vom 13.8.2003, Seite 4, 85 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH
Gerichtsurteil
München (AP) Die von vielen Genlaboren angebotenen heimlichen Vaterschaftstests verstoßen nicht gegen geltendes Recht. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Münchner Landgerichts hervor.
Die Richter wiesen dabei eine Klage eines Laborinstituts zurück, dass gegen einen Wettbewerber geklagt hatte. Das Institut hatte in dem umstrittenen Angebot einen Verstoß gegen Richtlinien der Bundesärztekammer gesehen, die für solche Fälle eine Zustimmung aller Beteiligten, also auch der Mutter und des Kindes einfordert.
Das Recht des vermeintlichen Vaters, sich Gewissheit über die tatsächliche Abstammung des Kindes zu verschaffen wiegt nach Ansicht der Richter schwerer als der damit verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Mutter und Kinder, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Demnach haben die Richtlinien der Ärztekammer keinerlei rechtliche Wirkung.
Für den heimlichen Abstammungstests brauchen Väter lediglich Genmaterial von sich und dem Kind. Dazu genügen im Einzelfall ein benutzter Schnuller, ein Trinkglas oder eine Haarbürste. Das Geschäft kann meist vollständig per Post und Internet abgewickelt werden, wobei die Männer das Ergebnis eine Woche später erfahren. Zweifelnden Vätern geht es dabei meist um Unterhaltszahlungen, die mancher nicht für ein «Kuckucksei» zahlen will.
Die Aufklärung über die neuen Methoden der Genanalyse sind dabei relativ günstig. Während ein förmliches Abstammungsgutachten meist mindestens 2.500 Euro kostet, ist ein privater Gentest schon für unter 400 Euro zu haben.
Allerdings hat das Münchner Landgericht nach Angaben von Sprecher Christian Ottmann nichts über die gerichtliche Verwertbarkeit der Gentests ausgesagt. Bislang wurden sie vor Gericht meist nur als Indiz und nicht als echter Vaterschaftsnachweis anerkannt. Diesen garantierte bislang nur ein beglaubigtes Gutachten.
Nach einem früheren Bericht der «Ärzte-Zeitung» sind hochgerechnet fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen so genannte «Kuckuckskinder». Bei jährlich 700.000 Geburten sind dies hochgerechnet 35.000 bis 70.000 Kinder. Von den zweifelnden Männern, die sich an die beklagte Firma Genedia wandten, wurden nach deren Angaben 25 Prozent als Väter ausgeschlossen.
Auslöser für die Klage war ein AP-Bericht über die Praxis privater Genlabore, in dem sich auch der Genedia-Geschäftsführer geäußert hatte. Darauf zog ein Konkurrent vor Gericht, um dem Institut das umstrittene Angebot zu untersagen. Nach Angaben von Gerichtssprecher Ottmann ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Frist für Rechtsmittel des Klägers noch laufe.
(Akteinzeichen: Landgericht München I 17HK O 344/03).
Abstammungstest
Es ist so einfach wie der Kauf einer Thermoskanne, doch die Folgen können gewaltig sein: außergerichtliche Vaterschaftstests. Was bringt einen Mann dazu? Und was ein Kind? Was fühlt man beim ersten Verdacht und an dem Tag, an dem man den Umschlag mit den Testergebnissen in den Händen hält?
Darüber möchte ich berichten. Ich suche Väter oder Kinder, die diesen Schritt noch vor sich oder schon gewagt haben und - auf Wunsch anonymisiert - in den Zeitungen "WELT" oder "MORGENPOST" davon erzählen. Es geht nicht um Voyeurismus. Ich will einen lebendigen Einstieg für eine interessante, faire und ausgewogene Reportage über diesen neuen Trend in der Gesellschaft, will wissen, ob diese Tests die Menschen tatsächlich beruhigen oder unglücklich machen. Mich interessieren a l l e Erfahrungen. Menschen, die der Partnerin/ Mutter den Test ankündigen und solche, die ihre Probe heimlich eingeschicken, vermeintliche Väter die irrtümlich Unterhalt zahlten und andere, die sogar um ein Kind kämpfen, das vielleicht gar nicht ihres ist. Vielleicht fühlen Männer sich angesichts der vielen Rechte einer Mutter gar entmündigt?
Auch Mütter, Omas und Opas interessieren mich, und vor allem Kinder. Denken Sie gut darüber nach. Wir sind eine große deutsche Tageszeitung. Diskretion wird zugesichert. Sie bestimmen, wie weit Sie gehen.
Stefanie Schneider,
Ressort Reportage "DIE WELT"
030 2591 73954 ( wochentags von 10 bis 18 Uhr. Für unverbindliche Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.)
18.06.03
Empfehlung in Sachen Abstammungstest
Rechtsanwalt Dr. Manfred Plautz
85748 Garching
Nicht zu empfehlen, weil gegen das Recht von Männern zur voraussetzungslosen Klärung einer eventuellen Vaterschaft:
Professor em. Dr. med. Christian Rittner, Mainz
und Ref. Natasche Rittner
Institut für Medizinrecht, Mannheim
siehe dazu "Zeitschrift für Rechtspolitik", 2004, Heft 6, S. 215