Abtreibung


 

 

 

 

 Verfassungsbeschwerde angekündigt

Verurteilung von Gießener Ärztin wegen Abtreibungswerbung rechtskräftig

19.01.2021

...

Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel mit ihrer Revision gegen das Urteil des Gießener Landgerichts gescheitert. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat dem Landgericht Gießen in der Verurteilung wegen illegaler Werbung für Abtreibungen zugestimmt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit.

...

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/verurteilung-von-giessener-aerztin-wegen-abtreibungswerbung-rechtskraeftig,urteil-haenel-schwangerschaftsabbruch-100.html

 

 

 

 

Urteil gegen Ärztin Kristina Hänel aufgehoben

Die Revision der Gießener Ärztin war erfolgreich: Laut Oberlandesgericht Frankfurt muss der Fall neu verhandelt werden. Grund sei die Änderung des Paragrafen 219a.

03.07.2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Ihr Fall müsse hinsichtlich des im März geänderten Strafrechtsparagrafen 219a neu verhandelt werden (Az.: 1 Ss 15/19), entschied das Gericht: "Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand."

...

Die Allgemeinärztin Hänel war im November 2017 vor dem Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Praxis informierte. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin damals das Urteil. Hänels Berufung war im Oktober 2018 abgewiesen worden.

...

https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-07/schwangerschaftsabbruch-urteil-gegen-aerztin-kristina-haenel-aufgehoben

 

 


 

 

 

Abtreibungen: Krankenkassen bezahlen 3,5 Millionen Euro

Für Abtreibungen in Berlin haben Krankenkassen im Jahr 2005 rund 3,5 Millionen Euro ausgegeben, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Es hätten sich jedoch rund 10 000 Frauen - etwa 600 weniger als 2005 - in der Hauptstadt für einen Abbruch entschieden. Laut Senatsverwaltung übernehmen die Kassen bei rund 90 Prozent der Abbrüche aus sozialen Gründen die Kosten. In Berlin kommen auf 1000 Geburten 344 Abtreibungen - so viel wie in keiner anderen deutschen Stadt. Knapp die Hälfte der betroffenen Frauen hatte noch keine Kinder, rund 27 Prozent hatten ein Kind. Jede zweite Frau habe ihre wirtschaftliche Situation als Grund angegeben. Sie sahen bei Ausbildung und Arbeitsplatz keine Perspektive mit einem Baby. Bei den unter 18-jährigen ausländischen Frauen führten dagegen familiäre Gründe zum Abbruch

 

 

http://www.morgenpost.de/content/2007/03/30/berlin/891683.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

350 Euro bezahlen die Krankenkassen je Abtreibung, womit sie dokumentieren, dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist, denn die Krankenkassen sind ja für die Finanzierung der Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten zuständig. Manche Krankenkassen behaupten nun von sich, sie wären Gesundheitskassen. Von daher müssten eigentlich alle Schwangeren abtreiben, damit sie möglichst schnell wieder gesund werden.

Unser Vorschlag:

Herausnahme von Abtreibungen aus dem Leistungskatalog von Krankenkassen und Einrichtung einer speziellen Abtreibungskasse - Bundesamt für Abtreibungen. Die Kosten für eine Abtreibung werden vom Abtreibungsamt erst einmal übernommen. Im weiteren Verlauf wird das Amt überprüfen, ob die Kosten der abtreibenden Frau und dem schwängernden Mann auferlegt wird. Üblicherweise haben die beiden Sexualpartner die Kosten je zur Hälfte zu übernehmen, wenn der Mann mit der Abtreibung einverstanden war. Sind die beiden dazu wirtschaftlich nicht in der Lage werden ihnen - ähnlich wie beim Bafög - die Kosten gestundet. Nach dreißig Jahren verjähren die Ansprüche des Bundesamtes für Abtreibungen gegen die Zahlungspflichtigen.

 

 

 


 

 

 

 

Abtreibungen bei Teenagern nehmen zu

Im Zeitraum zwischen 1996 und 2003 ist nach Angaben der Bundesregierung die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen weiter gestiegen. Auch die Zahl der Geburten bei Frauen unter 18 Jahren ist in diesem Zeitraum leicht gestiegen.

Während die Zahl der Minderjährigen, die sich für ein Kind entscheiden, in dem Zeitraum von 1996-2003 nur leicht von 4.766 auf 5.131 gestiegen ist, hat die Zahl der Abtreibungen deutlich zugenommen und zwar von 4.724 auf 7.645. Diese Entwicklung setzte sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes auch im ersten Halbjahr 2004 fort. Insgesamt haben sich in diesem Zeitraum 66.402 Frauen für Schwangerschaftsabbrüche entschieden, davon waren 4.111 Frauen minderjährig.

Über die Ursachen für die vermehrte Zahl von Teenagerschwangerschaften konnte die Bundesregierung keine sicheren Angaben machen und verwies auf die Fachliteratur. Dort werden Teenagerschwangerschaften insbesondere mit den psychosozialen Voraussetzungen begründet, also den sozio-ökonomischen Faktoren, dem Bildungsniveau und dem Wissen über Art und Handhabung von Verhütungsmitteln. Umfragen in verschiedenen Bundesländern zeigen, dass sich überwiegend Frauen mit eingeschränkten Berufs- und Lebensperspektiven für das Kind entscheiden, während junge Frauen mit höherer Bildung und beruflicher Perspektive sich eher für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge fordern insbesondere junge Väter ein umfassenderes Beratungsangebot. Sie beklagen, dass es über rechtliche und wirtschaftliche Belange hinaus für sie keine Anlaufstellen gibt, die auch bei der emotionalen Bewältigung der Situation Unterstützung bieten.

BSMO, 18.01.2005

Quelle: Nach Informationen des Deutschen Bundestages

 

 

 

http://www.lifeline.de/cda/page/center/0,2845,8-16597,FF.html

 

gefunden am 18.01.2005

 

 


 

22-Jährige missbraucht 15-jährigen Jungen

Wenn ein minderjähriges Mädchen durch einen volljährigen Mann infolge eines sexuellen Missbrauchs schwanger wird, besteht die Möglichkeit der Abtreibung. Da die Minderjährige noch nicht "geschäftsfähig" ist, sind die ihr gegenüber Sorgeberechtigten dafür entscheidungsberechtigt.

Wird dagegen, wie uns gerade bekannt wurde, eine 22-jährige Frau infolge eines von ihr begangenen sexuellen Missbrauchs an einem 15-jährigen Jungen (§182 (2) Strafgesetzbuch, Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe) schwanger, so hat der Junge, vertreten durch die für ihn Sorgeberechtigten, keine Möglichkeit, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen.

Ob die Täterin und werdende Mutter überhaupt bestraft wird, darüber liegen uns zur Zeit keine Informationen vor.

Klar ist nur eins, der missbrauchte Junge wird mit der Geburt des Kindes unterhaltspflichtig. Innerhalb von 18 Jahren wird er mit ca. 90.000 DM für den erlittenen Missbrauch zur Kasse gebeten.

 

4.12.01

 


 

 

Vielleicht interessiert das Thema, einige Dynamische unter der derzeitigen Männer- und Väterbewegung, also hier ein Hinweis auf eine WDR5 Radiosendung im Rahmen der Reihe >>LebensArt<<,

vgl. http://www.wdr5.de/lebensart

 

diesmal zum Thema:

„Männer und Abtreibung“ (vorläufiger Arbeitstitel)

am Mittwoch, den 5. 12. 01 von 15:05-16:00h

 

mitgeteilt von Martin Verlinden

Email verlinden@spi.nrw.de

 

 

WDR5

 

LebensArt Lust & Liebe

Die Kunst zu leben, ist das Programm - mehr aus seinem Alltag zu machen für sich und andere.

In WDR 5 LebensArt steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit seinen Bedürfnissen, Erwartungen, Problemen, Hoffnungen. Also Sie !

Hörerinnen und Hörer können sich deshalb live an der Sendung beteiligen über die WDR 5 gratis Aktions-Hotline 0800-5678-556.

Montags bis Donnerstags, 15.05 - 16.00 Uhr

 

 


zurück