Adolf Hitler


 

 

 

Krönung Mariens, Altarbild in der Friedhofskapelle Sankt Blasien, um 1600

Zufällige Ähnlichkeiten des Bildes mit den Ansichten von Richter/innen des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgericht zur sorgerechtlichen Diskriminierung von Vätern sind laut unzutreffenden Äußerungen unmaßgeblicher unzuverlässiger und mutterrechtliche Prinzipien in ungehöriger und unangenehmer Weise in Frage stellender unzurechnungsfähiger Unpersonen unzutreffend. 

gezeichnet: Baron von Münchhausen, Pressesprecher am Bundesmuttermilchhof

 

 

 

Adolf Hitler

Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704 

 

 

„Das Leben Hitlers ist […] in gleicher Weise als geschütztes Rechtsgut anzuerkennen, wie das Leben eines jeden anderen Menschen. Ein Rechtfertigungsgrund im Sinne einer etwa erlaubten Diktatorentötung ist dem Strafrecht fremd.“

Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.12.1955 - https://de.wikipedia.org/wiki/Maurice_Bavaud

 

 

 


 

 

 

Adolf Hitler würde sich freuen

Das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz wird dieses mit Datum vom 01.07.2008 abgeschafft. Adolf Hitler würde sich freuen, dass das über 70 Jahre gedauert hat. 

Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG) wird mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2008 das nationalsozialistische Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ablösen.

Ab 01.07.2008 regelt das nationalsozialistisch initiierte Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, RDG), wer in Deutschland in Sachen Recht was machen darf und wen der bundesdeutsche Staat weiterhin mit Einkommensprivilegien versorgt. Das dürfte vor allem die Rechtsanwälte freuen, deren Pfründe damit vom den Abgeordneten des Deutschen Bundestages weiterhin vor unliebsamer Konkurrenz weitgehend abgeschirmt werden.

 

 

 


 

 

 

Die Behördenleiter

Im Laufe seiner Geschichte hat das Amtsgericht Leverkusen eine Vielzahl von Behördenleitern erlebt. Seit 1892 wirkte der geheime Justizrat Johann Menzen als Amtsgerichtsrat, der 1905 zum aufsichtführenden Richter ernannt wurde. Er wurde 1924 durch den Amtsgerichtsdirektor Johannes Rössmann abgelöst. Da dieser die Übertragung einer "Führerrede" im Amtsgerichtsgebäude unterlassen hatte, kam es zu Diskrepanzen, die schließlich 1939 zu seiner Versetzung führten. Nachfolger im Amt wurde Amtsgerichtsrat Runkel bis 1944, danach bis 1945 Amtsgerichtsrat Winter.

Das Amtsgericht im Jahr 1990

Nach dem Stillstand der Rechtspflege vom 15.04. bis zum 06.09.1945 setzte die englische Besatzungsmacht den Amtsgerichtsrat Dr. Schwieren als Behördenleiter ein. Dessen Nachfolger wurde am 01.01.1947 Amtsgerichtsdirektor Johannes Schmitz. Nach seiner Pensionierung im Jahre 1966 erhielt Dr. Wilhelm Schmitz-Beuting die Position des Behördenleiters. Ihm folgte am 01.07.1985 Dr. Klaus Türpe .Eine seiner letzten wichtigsten Aufgaben bestand in seinem "Kampf " um die Renovierung des maroden Gerichtsgebäude.

Die entscheidenden Arbeiten leitete er nach zähen Verhandlungen in die Wege. Ihren "vorläufigen" Abschluss fanden die Arbeiten unter seinem Nachfolger, den seit dem 01.07.2000 amtierenden derzeitigen Direktor Hermann-Josef Merzbach. Ihm fiel auch die schwere Aufgabe zu, das Gerichtsgebäude und das Personal auf die neue Computertechnik um- und einzustellen.

http://www.ag-leverkusen.nrw.de/wir_ueber_uns/chronik/index.php

 

 


 

 

 

Wie Hitler sich vor Gericht zum Retter Deutschlands stilisieren konnte

Eigentlich sollte der Hochverräter Adolf Hitler im Verfahren am Münchner Volksgericht im Februar und März 1924 bestraft werden. Doch dank eines nachsichtigen Richters schaffte es der NSDAP-Chef, seine Niederlage an der Feldherrenhalle in einen Sieg zu verwandeln.

20.02.2024

Für den Hauptangeklagten war der Prozess das Beste, was ihm passieren konnte. Am 26. Februar 1924 begann in München das Strafverfahren gegen Adolf Hitler und acht Mitangeklagte wegen ihres Putschversuches. Der war zwar am 9. November 1923 auf desaströse, ja peinliche Weise gescheitert – doch das juristische Nachspiel drehte die Niederlage faktisch in einen Erfolg.

...

Erstaunlicherweise bedauerte Hitler diese Entscheidung zunächst. Zumindest sagte er das in einem Gespräch mit Staatsanwalt Hans Ehard am 13. Dezember 1923 – eine förmliche Vernehmung hatte der Untersuchungsgefangene ausdrücklich verweigert. Grundsätzlich sei er zwar ein „Gegner“ des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik. „In meinem jetzt gegebenen Falle aber halte ich das Volksgericht zur Aburteilung für ungeeignet, für befangen und für vollkommen unobjektiv“, sagte Hitler zu Ehards Überraschung.

...

Diese Instrumentalisierung des Verfahrens gelang so gut, weil der Vorsitzende Richter Georg Neithardt faktisch als Unterstützer Hitlers im Gericht auftrat. Er ließ dem Hauptangeklagten nicht nur reichlich Raum für seine Tiraden, sondern stellte seine Fragen an Beschuldigte wie an Zeugen oft derartig suggestiv, dass sich fast zwangsläufig eine Entlastung der Angeklagten ergab.

Zwar protestierten die Vertreter der Anklage gegen Neithardts Verhalten, doch der selbstbewusste Jurist verschanzte sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit. „Die Leitung des Prozesses war so schlapp und unbefriedigend, dass der Staatsanwalt sein Amt niederlegte“, notierte der Reichswehr-General Friedrich Kress von Kressenstein, der einen wesentlichen Anteil an der Niederschlagung des Putsches gehabt hatte.

...

https://www.welt.de/geschichte/article250171834/Hitler-Prozess-1924-Perfekte-Buehne-fuer-den-Hauptangeklagten.html

 

 

 

Georg Neithardt (* 31. Januar 1871 in Nürnberg; † 1. November 1941 in Rottach-Egern) war Richter am Bayerischen Volksgericht. Unter anderem leitete er den infolge des Hitler-Ludendorff-Putsches eröffneten Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler und seine Mitverschwörer im Frühjahr 1924 (siehe Hitler-Prozess). Neithardt sympathisierte mit den Putschisten, die die Demokratie in Deutschland beseitigen wollten. Auch deshalb wurden sie nur zu äußerst milden Strafen verurteilt.[1]

Leben

Neithardt wuchs als Sohn eines Großkaufmanns in wohlhabenden Verhältnissen auf. Nach dem Gymnasialbesuch in Nürnberg und dem 1888 bestandenen Abitur studierte er Jura in Erlangen und war seit 1890 Mitglied des Corps Bavaria.[2] Sein Jurastudium setzte er an der Universität München fort.

Nach den juristischen Examina 1892 und 1895, die er mit durchschnittlichem Erfolg absolvierte, trat er in den Justizdienst des Königreichs Bayern ein und absolvierte dort eine unauffällige Karriere, die ihn 1904 nach München an das dortige Amtsgericht und 1911 an das Landgericht München I, zuletzt mit dem Titel eines Oberlandesgerichtsrats führte. Am 14. November 1918 unterschrieb Neithardt die Verpflichtungserklärung gegenüber dem neuen Volksstaat Bayern. Am 14. Mai 1920 leistete er den Treueid auf die neue Verfassung des Freistaates Bayern und die Weimarer Reichsverfassung.

1919 wurde Neithard zum bayerischen Volksgericht in München versetzt. Dort leitete er verschiedene politische Prozesse, auf die er in einem Beförderungsgesuch im Januar 1921 eigens hinwies[3]:

„Ich darf vielleicht ergebenst anregen, bei der dienstlichen Würdigung meiner richterlichen Tätigkeit zu erwähnen, dass ich in einer Reihe wichtiger politischer Strafprozesse [...] die Verhandlung geleitet habe.“

So u. a. gegen einen Münchner Versicherungsbeamten Alexander Liening wegen Aufforderung zum gewaltsamen Generalstreik (ein Jahr Festungshaft wegen Vorbereitung des Hochverrats), gegen Fritz Ehrhardt, Schriftleiter der kommunistischen Neuen Zeitung „wegen Aufforderung zum Klassenkampf und Aufforderung zum Hochverrat“ (ein Jahr Gefängnisstrafe). Im April desselben Jahres verurteilte er Wendelin Thomas und zwei weitere Angeklagte wegen Aufreizung zum Klassenkampf zu je zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.[4] Dagegen zeigte er in dem Prozess gegen den aus der rechtsradikalen Szene stammenden Mörder des bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, Graf Arco, auffallende Milde. Er verhängte gegen ihn zwar die Todesstrafe, die jedoch nicht ernst gemeint war, wie die Urteilsbegründung zeigt:

„Von einer Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte konnte natürlich keine Rede sein, weil die Handlungsweise des jungen politisch unmündigen Mannes nicht niedriger Gesinnung, sondern der glühenden Liebe zu seinem Volke und Vaterland entsprang […] und Ausfluß der in weiten Volkskreisen herrschenden Empörung über Eisner war.“

Schon am nächsten Tag wurde der Mörder folgerichtig durch die bayerische Landesregierung zu lebenslanger Festungshaft begnadigt. Neithardts Beförderung zum Landgerichtsdirektor am Landgericht München I erfolgte bald darauf im Jahr 1922.

Ein weiterer Prozess unter seinem Vorsitz war der Prozess im Juni/Juli 1923 gegen die Beteiligten der „Fuchs-Machhaus-Verschwörung“,[5] in dem die Verstrickung bayrischer Regierungsstellen in diesen Putschversuch vertuscht wurde.
Der Hitler-Prozess

Neithardt kannte Hitler von einer Vorstrafe im Januar 1922. Damals hatte er ihm von einer dreimonatigen Gefängnisstrafe wegen Landfriedensbruchs, nämlich der gewaltsamen Sprengung einer Versammlung des Bayernbundgründers Otto Ballerstedt, zwei Monate auf Bewährung „erlassen“.

Neithardt unterstützte Hitler schon im Vorfeld des Hochverratsprozesses, indem er dessen Überstellung an den gesetzlich zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik des Deutschen Reiches verhinderte, im Einklang mit der Linie der bayerischen Staatsregierung. Deren Justizminister Franz Gürtner (DNVP) hatte sich schon wenige Tage nach dem Putsch außer Stande erklärt, den vom zuständigen Staatsgerichtshof in Leipzig erlassenen Haftbefehl zu befolgen, da, mit Ausnahme der linken, sämtliche andere Parteien der Auffassung seien, der Prozess gehöre nicht vor den Staatsgerichtshof. Neithardt ließ Hitler und den Mitangeklagten breitesten Raum zur politischen Selbstdarstellung. Hitlers damalige Vorstrafen blieben unberücksichtigt, ebenso wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner Polizei von den Putschisten erschossen worden waren. Entgegen gültigem Recht verurteilte das Gericht Hitler schließlich lediglich zur Mindeststrafe von fünf Jahren und stellte dem bereits bewährungsbrüchigen Straftäter sogar die baldige Strafaussetzung in Aussicht. Tatsächlich verbüßte Hitler nur etwa acht Monate Festungshaft.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des österreichischen Staatsangehörigen Hitler unterblieb. Schon während des Prozesses hatte Neithardt einem Politiker, der ihn auf die entsprechende Regelung des Republikschutzgesetzes hinwies, geantwortet, dies sei nicht in Betracht zu ziehen, weil Hitler im deutschen Heer gekämpft habe. Dem damaligen Staatsrat Fritz Schäffer erklärte er, der Prozess müsse so geführt werden, dass der „nationale Gedanke“ nicht Schaden leide, womit er sich in weitgehender Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung in Bayern wähnte. Vergeblich waren die schwachen Versuche der prozessbeteiligten Staatsanwaltschaft mit Ludwig Stenglein, Hans Ehard und Martin Dresse, die vorzeitige Entlassung Hitlers auf Bewährung zu verhindern. Auch der später vorgebrachte Einwand, die Verurteilten hätten sich unerlaubt während der Festungshaft in Landsberg an der illegalen Fortführung und Neuorganisation der Putschistenverbände beteiligt, fand in der bayerischen Justiz ebenfalls kein Gehör.
Die weitere Karriere

Anfang Januar 1933 wurde Neithardt Präsident am Landgericht Hof. Kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er Anfang September 1933 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt. Am 1. Januar 1934 erhielt er zusätzlich das Amt des Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München und gehörte ab Anfang September 1934 dem Justizprüfungsamt beim OLG München an. Von Januar bis Dezember 1935 war er zudem in Vertretung am Münchner Erbhofgericht tätig. Er wurde auch Mitglied des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht. Anfang September 1937 wurde Neithardt mit einer persönlichen Dankesurkunde Adolf Hitlers in den Ruhestand verabschiedet. Am 1. November 1941 starb er.

Im Zuge der Entnazifizierung wurde hinsichtlich der erheblichen Pensionsbezüge seiner Witwe ein Spruchkammerverfahren gegen seinen Nachlass geführt. Zunächst wurde Neithardt als Hauptschuldiger eingestuft, der Nachlass eingezogen (Spruchkammer München am 11. März 1950). Über verschiedene Instanzen hinweg wurde dieser Vorwurf reduziert. Durch Kassationshofbeschluss des bayerischen Sonderministeriums vom 10. Juli 1951 wurde entschieden, dass Neithardt auch kein so genannter Belasteter mehr sei. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.


Literatur

Otto Gritschneder: Der Hitler-Prozeß und sein Richter Georg Neithardt. Skandalurteil von 1924 ebnet Hitler den Weg. C.H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-48292-9.
Otto Gritschneder: Der bayerische Richter Georg Neithardt und sein folgenschweres Hitler-Urteil von 1924. In: NJW, 2001, S. 484 ff.
Der Hitler-Prozess 1924. Teil 1 bis 4. In: Reden, Schriften, Anordnungen: Februar 1925 bis Januar 1933. Saur, München 1997–1999, ISBN 3-598-21930-X.
Bernhard Huber: Georg Neithardt – nur ein unpolitischer Richter? in Marita Krauss: Rechte Karrieren in München. Von der Weimarer Zeit bis in die Nachkriegsjahre, Volk Verlag, München 2010, ISBN 978-3-937200-53-8.

Weblinks

Literatur von und über Georg Neithardt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Joachim Lilla in ders.: Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-)Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945, Bayerische Landesbibliothek Online

Einzelnachweise
Bayern 2 Radiowissen Der Hitlerputsch. [1]
Kösener Corpslisten 1960, 20, 273.
Strafakten im Staatsarchiv München: Alois Lindner (Stanw. 2709), Alexander Liening (Stanw. 7304), Josef Eisenberger (Stanw. 2436), und Fritz Erhardt (Stanw. 2445)
BR 2 Radiowissen: Münchner Geschichte(n) Zwischen Bierkeller und Salon – Hitler in München (Memento des Originals vom 18. April 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 17. April 2018.
Lothar Gruchmann, Justiz im Dritten Reich 1933–1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, 3. Auflage, München 2001, S. 37.

https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Neithardt

 

 

 


 

 

Hitler war kein Deutscher - oder: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

 

"...Die Gesellschaft scheut sich, soziale Normen im Alltag durchzusetzen. Menschen die bei der Wahl ihrer Kleidung, in der Art, wie sie speisen oder wie sie reden, inzwischen wieder dem Niveau vorkultureller Zeit zuzustreben scheinen, Menschen, die mit einer Alkoholfahne in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und solche, die überzogen aggressiv ihre Freizeitneigungen austoben, dürfen in unserer Gesellschaft weder verlacht noch öffentlich kritisiert werden. Wer im öffentlichen Raum andere wegen ihres Sozialverhaltens oder gar wegen ihres Aussehens laut rügt, wird unweigerlich selbst zum Gegenstand der Kritik.

...

Hitler war kein Deutscher, weil er kein Jota vom Anstand des preußischen Staatsdieners, weder Heimatgefühl noch Lebensfreude des bayerischen Katholizismus besaß, keinerlei Neigung für Fleiß und harte Arbeit, keinen Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen ..."

 

aus: Udo di Fabio: "Die Kultur der Freiheit", C. H. Beck, München, 2005, 296 Seiten

 

rezensiert im Aufsatz:

"`Hitler war kein Deutscher`. Wie sich die Welt im Kopf eines deutschen Verfassungsrichters abbildet.

Thomas Ebermann

in: "Konkret", 11/2005, S. 18-20

 

 

"Wenn Hitler kein Deutscher war, "weil er kein Jota vom Anstand des preußischen Staatsdieners, weder Heimatgefühl noch Lebensfreude des bayerischen Katholizismus besaß, keinerlei Neigung für Fleiß und harte Arbeit, keinen Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen ..." besaß, dann waren vermutlich auch all die anderen NS-Gewaltverbrecher keine Deutschen, sondern Ausländer, womöglich gar Moslems, denn im Umkehrschluss zu der Ansicht von Di Fabio kann man sicher davon ausgehen, dass sich der Deutsche durch  Anstand des preußischen Staatsdieners, Heimatgefühl und Lebensfreude des bayerischen Katholizismus Neigung für Fleiß und harte Arbeit, Sinn für deutsche Lebensart, bürgerliche Vorlieben und christliche Traditionen auszeichnet. Hitler war übrigens wirklich kein Deutscher, sondern Österreicher, womit klargestellt sein dürfte, um was ein Volk es sich bei den Österreichern handelt.

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio ist Richter am Bundesverfassungsgericht."

 

 


 

 

 

"Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind

Über zwei NS-Erziehungsbücher"

Siegrid Chamberlain, 1997, 225 Seiten, 38 DM, ISBN 3-930096-58-7

 

 

Adolf Hitler forderte bereits in "Mein Kampf", dass schon in der "frühesten Kindheit ... die notwendige Stählung für das spätere Leben" zu erfolgen habe.

Die Bücher der Ärztin Johanna Haarer "Die deutsche Mutter und und ihr erstes Kind" und "Unsere kleinen Kinder" waren in vielen Familien während des Dritten Reiches und noch in den Jahren danach Richtschnur für den Umgang mit Babys und Kleinkindern. Nationalsozialistische Erziehung war vor allem eine Erziehung durch Bindungslosigkeit zur Bindungsunfähigkeit.

 

 


 

 

 

Mutter, erzähl von Adolf Hitler!

Übersetzung ins Niederländische von 1942

Mutter, erzähl von Adolf Hitler! Ein Buch zum Vorlesen, Nacherzählen und Selbstlesen für kleinere und größere Kinder von Johanna Haarer aus dem Jahr 1939 ist ein nationalsozialistisches Vorlesebuch. Es gilt als ein „besonders drastisches Beispiel für antisemitische Propaganda“.[1] Es ist als Märchen aufgemacht[2][3] und diente bei der Erziehung im Nationalsozialismus zur frühen Indoktrinierung von Kindern mit Feindbildern.[4]
Inhaltsverzeichnis

1 Vorgeschichte
2 Inhalt
3 Rezeption
4 Literatur
5 Einzelnachweise

Vorgeschichte

Die Ärztin und Autorin Johanna Haarer wurde 1934 durch den Ratgeber Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind, der in bereinigter Fassung und mit leicht verändertem Titel noch bis in die 1990er Jahre auf dem Markt blieb, bekannt. Nach weiteren nationalsozialistisch geprägten Ratgebern[4] folgte 1939 dieses von der NSDAP in Auftrag gegebene Propagandabuch.[2] Es erschien im J. F. Lehmanns Verlag.[5]
Inhalt

In der idyllisch wirkenden Rahmenhandlung wird eine Mutter, die gerade etwas flickt, von ihren Kindern – zwei Jungen und einem Mädchen –, von denen nur eines schon zur Schule geht, darum gebeten, eine Geschichte zu erzählen.[4][6] Statt eines Märchens erzählt sie ihnen vom „alten Deutschen Reich“.[6] Darauf inszeniert die Autorin erst negative Vorurteile gegenüber Juden und anderem „Gesindel“ und später Adolf Hitler, den „Übervater“, als Retter vor diesen.[7][2] Am Ende wird als Lehre der Geschichte zum Eintritt in die Hitlerjugend bzw. in den Bund Deutscher Mädel aufgerufen.[8][2]

Die psychologische Beziehung zwischen Mutter und Kindern wird in der Erzählsituation genutzt: Während die angenehme allwissende Erzählerin polarisierende Gefühle weckt, bildet Haarer über die Aussprüche der Kinder ihre „Wahrheit“. So legt sie den Kindern die Forderung nach einer Vertreibung der Juden in den Mund.[9] Im Text wiederholt sich die angebliche Andersartigkeit zwischen gegensätzlich konstruierten Familien. Auf der einen Seite die guten, opferbereiten, ehrlichen deutschen Schmitthammers, auf der anderen die bösen, egoistischen, hinterhältigen jüdischen Veilchensteins. Ihnen werden aus dem Munde der Mutter die als typisch jüdisch geltenden Stereotypen der damaligen Zeit zugeschrieben:[7]

„Am Marktplatz gegenüber von Schmitthammers Laden war das große Tuch- und Stoffgeschäft von Veilchenstein. Ihr lacht über den komischen Namen, und wir haben als Kinder auch darüber gelacht […] In der Stadt redete man nicht schön von den Veilchensteins. Es waren keine guten Menschen, nicht ehrlich und redlich wie die Schmitthammers. […] Wir alle mochten die Veilchensteins nicht, auch die Kinder nicht. Sie sahen ganz anders aus als wir und hatten gebogene Nasen und ganz dunkles Haar. Sprach man einmal mit ihnen, so wurden sie gleich frech und machten sich wichtig. Und je länger der Krieg dauerte, desto mehr sah und hörte man von ihnen.“

– Johanna Haarer: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (1940), S. 57 f[6]

Die 248 Seiten[10] sind in 16 Kapitel unterteilt,[6] die mit 57 Zeichnungen illustriert sind.[5] Im Nachspann ab Seite 250 der Ausgabe von 1939 wird nicht nur für Haarers Erziehungsratgeber geworben, sondern unter anderem auch für den Titel Das deutsche Frauenantlitz von Lydia Ganzer-Gottschewski, für Das deutsche Führergesicht von Karl Richard Ganzer und für das Buch Von tapferen, heiteren und gelehrten Hausfrauen von Else Boger-Eichler.[11]
Rezeption

Bei der vierten Auflage 1941, also zwei Jahre nach Veröffentlichung, wurde sowohl das 41- als auch 78-tausendste Buch gedruckt.[10] 1943 waren dann schon mehr als 500 Tausend Bücher verkauft.[4] Steven Barends, auch Übersetzer von Mein Kampf, übersetzte das Buch mit dem Titel Moeder, vertel eens wat van Adolf Hitler! ins Niederländische. Die Übersetzung wurde während der Jahre 1942 und 43 in den besetzten Niederlanden 15.000 mal verkauft und gilt deshalb als Bestseller.[12]

Nach einer Umfrage von 1978 unter 50 im Nationalsozialismus tätigen Kindergärtnerinnen galt das Buch seinerzeit als Pflichtlektüre. In Fachzeitschriften war es erst ab dem Alter von acht Jahren empfohlen worden.[2]

Literatur

Susanne Blumesberger: „Die Haare kraus, die Nasen krumm.“ Feindbilder in nationalsozialistischen Kinderbüchern. Am Beispiel von „Mutter, erzähl von Adolf Hitler“ von Johanna Haarer. In: Biblos. Band 49, Nr. 2. Böhlau, Wien, Köln, Weimar 2000, S. 247–268.
Institut für Wissenschaft und Kunst, IWK (Hrsg.): Angepasst, verdrängt, verfolgt Österreichische Kinder – und Jugendliteratur in den Jahren 1938 bis 1945 Karriereverläufe im Vergleich. Dezember 2011, S. 11 ff (univie.ac.at, abgerufen am 6. August 2019).
Ute Benz: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (Johanna Haarer, 1939). In: Brigitte Mihok (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Band 8: Publikationen. 2013, ISBN 978-3-11-025872-1, S. 466 ff. (google.de, abgerufen am 6. August 2019).

Einzelnachweise

IWK: Angepasst, verdrängt, verfolgt Österreichische Kinder – und Jugendliteratur in den Jahren 1938 bis 1945 Karriereverläufe im Vergleich. 2011, S. 11.
Manfred Berger: Frauen in der Geschichte des Kindergartens: Johanna Haarer. In: Das Kita-Handbuch. Abgerufen am 6. August 2019.
Anne Kratzer: Warum Hitler bis heute die Erziehung von Kindern beeinflusst. In: Die Zeit. 12. September 2018, abgerufen am 6. August 2019.
Ute Benz: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (Johanna Haarer, 1939). 2013, S. 466.
IWK: Angepasst, verdrängt, verfolgt Österreichische Kinder – und Jugendliteratur in den Jahren 1938 bis 1945 Karriereverläufe im Vergleich. 2011, S. 29.
IWK: Angepasst, verdrängt, verfolgt Österreichische Kinder – und Jugendliteratur in den Jahren 1938 bis 1945 Karriereverläufe im Vergleich. 2011, S. 12.
Ute Benz: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (Johanna Haarer, 1939). 2013, S. 467.
IWK: Angepasst, verdrängt, verfolgt Österreichische Kinder – und Jugendliteratur in den Jahren 1938 bis 1945 Karriereverläufe im Vergleich. 2011, S. 12 f.
Ute Benz: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (Johanna Haarer, 1939). 2013, S. 466 f.
Ute Benz: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! (Johanna Haarer, 1939). 2013, S. 468.
Johanna Haarer: Mutter, erzähl von Adolf Hitler! 1939, S. 250 ff., abgerufen am 8. August 2019.
Wim J. Simons: Juvenile Books in the Netherlands during the German Occupation. In: Phaedrus. Band 8, 1981, ISSN 0098-3365, S. 17 (google.de).

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240385395/Umfrage-Union-verliert-leicht-bleibt-aber-vor-den-Gruenen-Habeck-bei-K-Frage-vorne.html

 

 

 


 

 

 

"Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Anmerkung zu der Entscheidung des BGH vom 4.4.2001"

in: "Familie und Recht", 2/2002, s. 59-67

 

Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig

 

 

"...

Darüber hinaus verstößt das Fehlen einer Regelung, die eine allein am Kindeswohl orientierte Übertragung der Sorge auf beide Eltern oder den Vater vorsieht, gegen Art. 6 V GG, weil dies eine sachlich nicht begründbare Benachteiligung im Verhältnis zu ehelichen Kindern und solchen nichtehelichen Kindern, deren Eltern Sorgeerklärungen abgegeben haben, darstellt.(61) Da das aus der Verfassung abgeleitete Kindeswohlprinzip für alle Kinder gleichermaßen gilt, ist unabhängig vom Status des Kindes in jedem Einzelfall den Kindesinteressen der Vorrang vor allen anderen beteiligten Interessen einzuräumen.(62)

Hingegen steht die vom BGH beschworene, mit der Geburt naturgegebene Hauptverantwortung der Mutter für das Wohl des Kindes im Widerspruch zu der in der Verfassung enthaltenen naturgegebenen Verantwortung beider Eltern. Der Gesetzgeber (63)und ihm folgend der BGH (64) verstoßen mit der Hervorhebung der Rechte und Interessen der Mutter aber nicht nur gegen das Elternrecht des Vaters, sondern vor allem gegen das Kindeswohl.(65) Daß Eltern, im Ringen um Machtpositionen am Kind, häufig nicht dessen Wohl, sondern in erster Linie ihre Interessen im Blick haben, ist so selbstverständlich, wie es unverständlich ist, daß sich der Gesetzgeber mit der Kindschaftsrechtsreform und nun auch der BGH diese Sichtweise zu eigen gemacht haben. Das Kindschaftsrecht hat das Kindeswohl in seinen Mittelpunkt zu stellen und darf sich ebensowenig von Interessen der Mütter leiten lassen, wie es das in anderen Zeiten von solchen der Väter durfte.

Eine verfassungskonforme Lösung müßte jedem von der elterlichen Sorge ausgeschlossenen Elternteil in den achtzehn Jahren zwischen Geburt des Kindes und dessen Volljährigkeit auf Antrag ein Verfahren eröffnen, in dem eine am Kindeswohl orientierte Überprüfung der gesetzlich oder durch richterliche Entscheidung zugewiesenen Sorge vorgenommen wird. Dabei könnten durchaus - wie schon bislang im Verhältnis von § 1671 BGB zu § 1696 I BGB - unterschiedliche Eingriffsschwellen (allerdings deutlich unterhalb der Schwelle des § 1666 I BGB) für die verschiedenen Konstellationen vorgesehen werden. Insbesondere sollte auch berücksichtigt werden, daß die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil in stärkerem Maße in das Elternrecht des sorgeberechtigten Elternteils eingreift als die Beteiligung an der Sorge.

Für die nähere Zukunft bleibt den von der Sorge ausgeschlossenen Vätern nichtehelicher Kinder noch die Anrufung des BVerfGs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Spätestens der Gang nach Straßburg dürfte durchaus Erfolg versprechen.(66)

Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig,

Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig

 

 

61 Außerdem sind die in Art. 14 GG geschützten Vermögensinteressen des Vaters berührt, der selbst dann der Mutter nach § 16151 II 2 BGB Betreuungsunterhalt leisten muß, wenn die Betreuung durch die Mutter dem Kindeswohl abträglich ist und er selbst zur Betreuung des Kindes geeigneter wäre. Dazu Schumann, FamRZ 2000, 389, 395f

62 Nach BVerfGE 61, 358, 378 muß "bei einem etwaigen Widerstreit zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohle ihres Kindes . . . dem Kind der Vorrang zukommen".

63 Etwa BT-Dr. 13/4899, 59f. Dort wird von einer kindeswohlorientierten Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater mit der Begründung abgesehen, daß anderenfalls "die Alleinsorge der Mutter eines nichtehelichen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit unter dem jederzeitigen Vorbehalt stünde, ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung auf den Vater überzugehen". Bei einer Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Mutter die sich auf das Kindeswohl auswirkt, wird ein Sorgerechtswechsel abgelehnt, weil dadurch "Probleme der Mutter ... eine neue, für die Mutter gefährliche Dimension erhalten (würden)". Kritisch zur Stärkung der Rechtsstellung der Mutter zu Lasten des Kindes durch die Kindschaftsrechtsreform auch schon Gaul, FamRZ 1997, 1441, 1450, 1466; sowie Kohler, ZfJ 1999, 128, 129ff

64 Es sei - so der BGH (FuR 2001, 357, 360) - verfassungsgemäß, daß der Gesetzgeber von der "Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung, durch die das Elternrecht des Vaters mit den ggfs. entgegenstehenden Interessen der Mutter unter vorrangiger Beachtung des Kindeswohls abzuwägen gewesen wäre," abgesehen und stattdessen die Entscheidung allein der Mutter überlassen habe. Es sei auch mit der Verfassung vereinbar, daß "die gewählte gesetzliche Regelung ... die rechtliche Stellung der Mutter" stärke. Schließlich sei es nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber "eine hohe Schwelle gegen eine Durchbrechung der Alleinsorge der Mutter in Konfliktfällen" vorgesehen habe, weil jede andere Regelung nicht nur dem Kindeswohl zuwiderlaufend sei, sondern auch "für das Verhältnis zwischen Mutter und Kind nachteilig angesehen" werden müsse (361).

65 Dabei drängen sich Parallelen zum Mutterbild Hitlers förmlich auf. So sah schon der Entwurf zum Zweiten Familienrechts-Änderungsgesetz von 1940 in Anknüpfung an Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1922, 1925 und 1929 die Einräumung der elterlichen Gewalt an den Vater eines natürlichen (nichtehelichen) Kindes auch gegen den Willen der Mutter vor. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht verabschiedet, weil Hitler ihn ablehnte. Nach seiner Auffassung sollte der Vater nur mit Einverständnis der Mutter die elterliche Gewalt erhalten. Dabei "betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" (Schreiben Lammers vom 2.8.1940 zit. nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703, 704). Insgesamt beurteilte Hitler den Entwurf als ein Gesetz "zur Entrechtung der unehelichen Mutter" (Vermerk Lammers über eine Besprechung mit Hitler am 21.9.1940, ebenda, 713). Dazu Schumann, Die nichteheliche Familie, 107-123, insbesondere 122f

66 Nach der Rechtsprechung des EGMR (FamRZ 2000, 1077) "verbietet Art. 14 EMRK eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Geburt, wenn sie nicht durch objektive und vernünftige Gründe gerechtfertigt ist" - Erst jüngst hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland die Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 143.000 DM an drei Väter auferlegt, denen deutsche Gerichte zu Unrecht den Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern verweigert hatten (FAZ vom 12.10.2001, S. 4)."

 

 


 

 

 

Muttersohn Adolf

">In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte.<. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: >Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist.<" 

aus "Adolf Hitler", von Werner Maser, Bechtle-Verlag 1971 

 

 

"Muttersöhne"

Volker Elis Pilgrim, Reinbek, Hamburg 1991, ISBN 3-499-18240-8

In provokanten aber gut nachvollziehbaren biographischen Skizzen zu Männern wie Adolf Hitler, Josef Stalin, Napoleon, aber auch Hölderlin und Nietsche beschreibt Pilgrim die Genese von Muttersöhnen und deren Tendenz auf Grund von Muttergebundenheit und fehlender positiver Vatererfahrung leidend und gewalttätig in der Welt zu sein.

 

 

Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen. 

Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft"

Volker Elis Pilgrim, Rowohlt 1994

 

"Eine der auffälligsten Eigenheiten von Muttersöhnen: ihre primär sichtbare Hauptzerstörungsenergie richtet sich gegen Männer. Das Töten, wenn es von oberster Stelle industriell verzahnter Gesellschaften aus geleitet wird, trifft selbstverständlich Frauen ebenso, aber das Ursprungsbestreben gilt Männern. Das wird deutlich bei den Generaltötern wie Napoleon, Stalin, Mussolini, Mao ... Sie töteten ihre Kameraden, die Männer, die ihnen beim Aufstieg geholfen hatten, zuerst. ... Stalingrad - da machte es Hitler richtig Spaß, Hunderttausende junger Männer abzuschlachten. Jedes Schlachtenführen ist ein Hauptangriff auf Männer. Von Juden sprach Hitler prinzipiell in männlicher Form. Es war <der Jude>, den er umbringen wollte, so sehr das dann auch bedeutete Frauen und Kinder gleichermaßen mitzutreffen. doch die affektgeladene Stoßrichtung geht gegen Männer. Es ist Rache für das Nicht-männlich-geworden-Sein der Muttersöhne, für das Vorenthalten väterlich-männlicher Identifikationsvorbilder ... Und da, an der Seite der größten Männerhasser, fühlen sich Muttertöchter wohl. Sie tun es, weil auch sie unbeglichene Rechnungen mit Männern/Vätern ins Leben nehmen mussten.", S. 295

S. 190 "Das immer wieder an Muttersöhnen Beobachtete: sie <<sind>> Hausfrauen, weil sie sich kraft enger, unauflösbarer Bindung an ihre Mutter mit ihr identifiziert haben. Da Söhne aber als identifizierte Hausfrauen keine Karriere in der Männergesellschaft machen können, müssen sie, wenn sie doch dabei sein wollen, Männerrolle spielen, vortäuschen, müssen ihr Gewordensein als Hausfrau verschleiern und es in sich selbst permanent bekämpfen. Sie stehen dadurch unter dauerhaften psychischen Schmerzen, so daß Schmerzen zu bereiten, ihnen zur Gewohnheit wird, ja, sie jede Gelegenheit nutzen, anderen Lebewesen Schmerzen zuzufügen."

S.198 "Hermann, Adolf und Joseph waren Spezialausgaben der psychischen Charakteristik eines Muttersohns, wuchsen auf mit Vaterschwierigkeiten, blieben lebenslänglich lösungslos in der seelischen Nähe zu ihren Müttern. Jeder litt unter einem anderen Typ von Vatermangel, einer anderen Ursache väterlicher Insolvenz, die zur Mutternähe führt."

 

S. 220 "Für mich als Bindungsforschenden erhob sich sofort die Frage, warum es dieses Verhältnis zwischen der Exogamie der Frau und der Brutalität ihrer Söhne gibt. Der Adel hat mit dieser Relation jahrhundertelang die Gewalttätigkeit seiner Söhne garantiert. Die Frauen der herrschendne Klassen mußten immer wegheiraten. Bei den Königen, von denen das Patriarchat die stärkste Destruktionsfähigkeit verlangte, mußten die zukünftigen Mütter regelmäßig ausser Landes heiraten. Die Gleichung ist klar: Je weiter die Frau aus ihrem Ursprungsgebiet entrissen wurde, um so enger schließt sie sich an ihre Kinder, weil in der Ähnlichkeit ihres Kindes mit ihren verlorenen nächsten Verwandten ihr ein Stück Heimat zuwächst, das sie zu ihrer Stabilisierung nach dem <<Raub>> unbedingt in ihrer Nähe braucht."

S. 243 "Das Lieben ist eine positive Kraft. Ist es auch positiv, wenn es sich an die verheerendsten Menschheitsdestrukteure verschwendet? Von Frauen wird immer wieder vertreten - ebenfalls von Feministinnen -, die Welt wäre längst untergegangen, wenn Frauen nicht so positiv wären, wenn sie nicht liebten, schützten, sorgten, wenn sie nicht so viele emotionale Fähigkeiten hätten, nicht mit so viel Wärme das Leben aufzögen und in Geduld die Männertiraden ertrügen. Ich bin der gegenteiligen Ansicht und versuche meine Perspektive mit diesem Buch zu verdeutlichen. Die Liebe der Frau richtet sich nicht auf die Welt, auf die Menschheit oder die Natur, die Liebe der Frau verausgabt sich an den Mann, nicht einmal an alle, sondern an den einen, auf den sie zufällig eingerastet ist. Und wenn dieser ein Massenmörder ist, tut es ihrer Liebe keinen Abbruch. Wenn die Frauen in diesem Bereich weniger positiv wäre, ja wenn sie Chaos dort veranstaltete, wie es der Mann in seinem Bereich Welt tut, würde er seine Kraft von der Welt abziehen. Er müsste die in sich ziemlich gut funktionierende Welt in Ruhe lassen. Er müßte seine Aufmerksamkeit allen Geschehnissen des frauenvertretenen Innenbereichs widmen, weil er durch das dortige Chaos keine Kraft für sein Weltumwühlen bekäme. Da die Frau das Gegenteil tut, harmonisch-positiv, erotisch und nicht chaotisch ist, funktioniert der Untergang der (Männer-)Welt wie geschmiert. Die Liebe von Frauen <<auf Hitler komm raus>> ist der Beitrag der Frau zum Untergang der Menschheit. Wenn die Frauen die Nazimänner weniger bis gar nicht geliebt hätten, wäre das Regime nicht noch ärger geworden, sondern hätte nicht stattgefunden."

S. 250 "Werden Eva, Magda, Emmy, Unity, Carin genauer beobachtet, dann erscheinen sie in einer konsternierenden Hartnäckigkeit, die mit einem Satz - herausfordernd zugespitzt - umschrieben werden kann: Frauen lassen morden."

S.259 "Identifikation ist eigentlich ein Mischungsverfahren, ein Teilähnlichwerden. Je enger ein Mensch an einen Elternteil gebunden ist, um so zwangsläufiger mißrät das Identifizieren zum Imitieren, das heißt zum Deckungsgleichwerden mit der Person von Vater oder Mutter, noch dazu mit Verhaltensweisen, die ursprünglich abgelehnt oder für das eigene Leben als unbrauchbar empfunden wurden. Elektra macht noch etwas viel Unerbittlicheres vor: Töten statt Ablösen, Ablösung durch Mord. Eine vermiedene Ablösung tendiert zum Mord. ...

Elektras Lebensmischung ist Warten, Glauben, Hoffen und Lieben - Lieben aber nicht als Vermischung mit <<Gott und der Welt>>, sondern als Knall, als funkensprühendes In-Bewegung-Geraten, wenn der eine, dessen sie buchstäblich ihr ganzes bisheriges Leben lang harrt, endlich erscheint und die erwartete, erhoffte, geglaubte Tat, die Tötung der Mutter, vollbringt. Elektra formt ein dilemma von Generationen patriarchatsverformter Frauen vor: sie bleibt bei der Mutter mit einem unerwachsenen Affekt. Sie muß sich mit der Mutter identifizieren, was sie eigentlich nicht will. Die Identifikation mit der Mutter reißt sie nur rein, eröffnet ihr kein mutterabgelöstes Leben aus eigener Kraft. Sie sehnt sich nach Mutterablösung. Sie kann sie nicht selbst zustande bringen, weil sie durch das Fehlen des Vaters - einer positiven, ihr zugewandten Vatergestalt - keine Autonomie erhalten hat."

S. 276 "Es vergeht kein Tag einer Industrienation, daß nicht ein Mann Amok läuft, um sich schießt, manchmal Frau und Kinder mit in den Tod reißt, durchaus nicht immer. Wenn nach den Sondersprengungen, den die Allgemeinheit erschreckenden Gewaltausfällen des Gatten die Gattin gefragt wird: <Was war denn los?>, dann hat sie nichts gemerkt, dann war das Leben bisher normal, der Mann nicht auffällig, zu den Nachbarn immer freundlich ...Wahrnehmungsstörung, Teilkindischkeit, Um-sich-selbst-Kreisen, wie ich das Phänomen zu erfassen versuchte, waren Wegbeschreibungen, Annäherungen an das Unerhörte: Männer sollen sprengen, explodieren, zersetzen. Die unbefreite Frau braucht das. Es genügt ihr schon, wenn der Mann die Tendenz in die Gemeinschaft mitbringt. Wie, wo, wann und ob überhaupt die Tendenz ausbricht, ist zweitrangig. Sie muß dasein. Jeder Gebundene braucht sie, und die Frau braucht sie am Mann, lockt sie heran mit Liebe. ... Daß das Lieben der Frauen falsch ist, kann modern nicht hergeleitet, nur festgestellt werden: Frau Mao, Frau Auschwitzkommandant Höß, Frau Ceausescu, Frau Saddam ... . Diese Tun der Frauen ist eine in Normalität verpackte Absonderlichkeit, an die der bisherige Feminismus nicht herankommt. Die Begriffe <Unterdrückung> und <Ausbeutung der Frau> sind zu stumpfe Werkzeuge, das Fehlverhalten der Frauen reparieren zu wollen."

S. 278 "Der Kreislauf ist geschlossen. Der Mann unterdrückt die Frau. Die unterdrückte Frau zeichnet die Mordkonzepte des Mannes gegen, wenn nicht die schärfere Version gesagt werden muß, die Frau feuert den Mann beim Morden an. Exakt läuft das so ab: Die unterdrückte Frau <verhindert> die Ablösung ihrer Kinder von ihr, läßt sie mit Mordimpulsen zurück, die sich nicht mehr gegen die Mutter als Person richten, sonder die sich gegen das Leben, die Weiblichkeit schlechthin verschoben haben."

S. 299 "Die Erzählungen von Mutter-Tochter-Merkwürdigkeiten spülen unerhörte Begebenheiten hoch, Belege von fast unsittlichen Grenzüberschreitungen der Mütter in das Leben ihrer Töchter, von mütterlichen Einrichten in der Existenz der Töchter, von einem Subalternbewußtsein der Tochter gegenüber der Mutter, ja von Sklavinnennischen in der Seele einer Tochter, ... Wenn ich versuche, Zusammenhänge zwischen dem persönlichen Elend wie dem sozialen Stocken der Befreiung der Frau und ihrer Bindung an ihre Mutter herzustellen, winken die Töchter ab. Auf dem Muttergebiet ist plötzlich das Private nicht das Politische. Entgegen jahrelang gesicherter feministischer Erkenntnis sei das privat Matriaralische, das Mutter-<<Herrschende>>, ganz, ganz ungesellschaftlich ein marottöses Nebengeschehen, das eine Rückwirkung auf das Sexualleben der einzelnen Frau auf das gesellschaftliche Fortkommen aller Frauen niemals hätte."

S. 301 "<Ich brauche meine Mutter zur Identifikation>, braucht mir eine über 20jährige Frau nicht mehr zu sagen. Die Identifikation ist zwei Jahrzehnte lang gelaufen und hat aus Tochter wieder Mutter gemacht, besonders dann, wenn der Vater oder männliche und andere weibliche nahe Bezugspersonen fehlten, dann fand die hier ausgiebig behandelte Zwangsidentifikation, das heißt die totale Identifikation der Tochter mit der Mutter statt.

...

Die Nazifrauen wurden noch nicht mit (dem) Problem konfrontiert, das die modernen Postnazifrauen ununterbrochen vorgesetzt bekommen. Frauen im Verband, Frauen in Kooperation, Frauen in Gemeinsamkeit an einem Projekt ... Frauen wollen und sollen sich zusammentun. Die feministische Bewegung will das, muß das, kreierte die Frauenprojekte. Und da mit einem Mal, dringt Elektras Schatten in den feministischen Raum. Der Ablösungswunsch ist eine Energie, pocht lebenslang auf sein Recht. Plötzlich werden die eben noch verehrten, großen Feministinnen zu schleimigen, übergreifenden, atemnehmenden Muttergestalten. ... Eins, zwei, drei ist das gemeinsame feministische Projekt gesprengt."

 

 


zurück