Adoption
Lesben - Schwule
Ein Kind braucht Mutterliebe - und das ist auch gut so. Das kann auch zur Not die Liebe einer anderen dem Kind nahestehenden Frau sein. Ein Kind braucht aber auch Vaterliebe - das kann auch zur Not ein anderer dem Kind nahestehender Mann sein. Mutterliebe und Vaterliebe sind nicht ersetzbar, daher auch die Problematik gleichgeschlechtlicher Partner, die ein Kind adoptieren wollen. Dieses Kind würde in der Regel ohne ein ihm nahestehenden Mann (bei Lesben) oder eine nahestehende Frau (bei Schwulen) aufwachsen. Natürlich wachsen auch viele andere Kinder ohne Vater (selten ohne Mutter) auf. Doch Kinder die zur Adoption "freigegegeben" sind, sollten neben dem Verlust der leiblichen Eltern nicht auch noch auf die Chance verzichten müssen, eine nahestehende weiblich und männlichen Adoptivelternteil haben zu können.
Schwule und Lesben können in der Regel auch ohne Adoption eigene Kinder haben, denn sie sind ja normalerweise nicht unfruchtbar. Eine lesbische Frau kann also sehr wohl ein Kind empfangen und austragen, gegebenenfalls durch Insemination und ein schwuler Mann kann auch durch Insemination ein Kind zeugen, ohne daß er mit einer Frau sexuellen Verkehr haben muss.
Im übrigen können natürlich auch Lesben und Schwule als Einzelpersonen einen Adoptionsantrag stellen, wobei die jugendamtliche Praxis sicher zu Recht einer bestehende Frau-Mann-Beziehung den Vorzug geben wird. Und dies ist bei den ohnehin sehr zahlreichen BewerberInnen je "Adoptionskind" problemlos möglich.
Dass Lesben und Schwule ein eigenes Adoptionsrecht bekommen sollen, dafür gibt es keinerlei überzeugende Gründe, denn eine Adoption findet nicht deshalb statt, um den Kinderwunsch homosexuell lebender Frauen und Männer zu erfüllen, sondern um elterlosen Kindern eine neue Heimstatt zu geben. Dabei kommen ohnehin schon auf jedes zur Adoption vorgemerktes Kind sieben Adoptionswillige Erwachsene.
Sie sind doch Schwestern, oder?
Birgit und Renate Scholz werden für Freundinnen gehalten, Kolleginnen, Erzieherinnen, aber nie für ein verheiratetes Paar mit Kindern. Eine Familiengeschichte mit Hindernissen
Silke Janovsky
Schon wieder einer dieser Momente, in denen Renate und Birgit Scholz* die Welt nicht verstehen. Und die Welt sie nicht. Vor ihnen sitzt eine Frau mit knielangem Strickpulli und engen Lederhosen und redet über das Stadtgut Blankenfelde. Das alternative Wohnprojekt im Norden Berlins sucht neue Mitbewohner, gerne Familien. In das kleine Büro drängen sich Paare, die nicht mehr in der Stadt leben möchten, genau wie Renate und Birgit Scholz.
Die Fenster laufen an, während die Frau vom Gutshof ihnen die Prinzipien des Projekts erklärt: Vielfalt, Gemeinschaft, Toleranz, all das. Auf sechzigtausend Quadratmetern hat vieles Platz. Die Frau hat die Beine übereinander geschlagen, ihre aufgeschürften, klobigen Stiefel sind mit Klebeband umwickelt. Wer will, kann sich in eine Liste eintragen.
"Sie sind also Schwestern?", fragt sie und blickt über den Rand ihrer Lesebrille zu den zwei Frauen mit den beiden Kindern auf dem Schoß. Renate Scholz schießt das Blut in den Kopf, aus Birgit Scholz' Gesicht weicht das Bewerberlächeln. "Wir sind ein Paar", antwortet sie knapp.
Die Frau vom Stadtgut versteht nicht. Warum sie denselben Nachnamen tragen, will sie wissen.
"Wir sind ver-hei-ra-tet. Das sind unsere Söhne Jukka und Arthur. Wir sind eine Familie."
Ach so. Ah ja. Na klar. Die Frau winkt ab, ist ja alles kein Problem, sagt sie, ihr Sohn sei ja auch schwul, der koche hier immer. Es macht die Situation nicht besser.
Die Frauen, beide Mitte dreißig, wollen mit ihren Kindern ins Grüne ziehen. "Vielleicht weil wa beede Landpomeranzen sind", sagt Birgit. Sie wuchs in Niemegk, einer Kleinstadt im Süden Brandenburgs, auf und arbeitet heute selbstständig als Homöopathin in Berlin. Renate stammt aus Ferdinandshof, einem Dorf nahe des Stettiner Haffs, sie ist Lebenskundelehrerin an einer Friedrichshainer Schule.
Birgit schnaubt, als sie in den kargen Innenhof des Stadtguts tritt. "Wenn ick der Mutter von 'nem Schwulen schon erklären muss, wat 'ne Regenbogenfamilie is', wie soll denn det das restliche Dorf kapieren?" Ein Mann, der gerade sein Pferd durch den Schnee in den Stall führt, schaut irritiert. Die beiden Jungen spielen Fangen. Jukka, fünf Jahre alt, rennt vorneweg, Arthur kommt mit seinen sechzehn Monaten kaum hinterher, gluckst aber, als gäbe es nichts Schöneres auf der Welt. Renate und Birgit haben die Runde früher verlassen, die Führung über das Gelände hat sich für sie erledigt. Ist sowieso alles zu unkuschelig, zu unschön, zu unfertig hier, sagt Birgit.
Sie ist das Dauerouting leid. Ständig muss sie ihre Familienkonstellation erklären, ob Kinderärzten, Sozialarbeitern oder den "Spießern aus dem Vorderhaus". Renate und Birgit wurden schon für vieles gehalten: Schwestern, Freundinnen, Arbeitskolleginnen, Erzieherinnen, nur nicht für ein Paar mit Kindern. Sie umarmen und küssen sich nicht weniger als andere Paare auch, werden als Lesben und als Mütter erkannt. Nur beides scheint in den Köpfen nicht zusammenkommen zu wollen.
Hätten Anne Will und ihre Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind, vielleicht würde dann der Begriff Regenbogenfamilie in vielen Köpfen existieren. Das Wort wurde Mitte letzten Jahres in den Duden aufgenommen. Es leitet sich von der Fahne mit den bunten Streifen ab, die seit den Siebzigerjahren ein Symbol für schwul-lesbisches Selbstbewusstsein ist.
Regenbogenfamilie, das klingt luftig und farbig, wie es die Geschichten in Kinderbüchern sind. Wenn Renate und Birgit über ihre Familie sprechen, benutzen sie das Wort ganz selbstverständlich, als seien sie froh, einen so leichten Begriff für ein so schwieriges Vorhaben gefunden zu haben.
Nächstes Jahr soll Jukka eingeschult werden, die beiden Mütter machen sich Sor- (Fortsetzung auf Seite 2) (Fortsetzung von Seite 1) gen, dass der Junge wegen seiner Familie in der Kreuzberger Schule gehänselt wird. Aber wie wäre das hier draußen auf dem Land, allein unter Heteros? Vielleicht bleiben sie doch lieber in der Stadt. Gemeinsam stapfen die Vier zu ihrem Auto, einem metallicgrünen Renault Laguna, älteres Modell. Sie packen die Kinder hinein, Birgit schnallt sich auf den Beifahrersitz. Renate fährt.
Was die beiden Frauen heute ihre Familie nennen, begann vor sechs Jahren als eine Art Projekt in einer Friedrichshainer Kneipe. Birgit erinnert sich noch gut daran. An einem Winterabend treffen sie sich mit einem alten Freund auf ein Bier. Birgit kennt Micha noch aus Potsdam, früher haben sie dort gemeinsam Häuser besetzt. Die beiden Frauen sind seit fünf Jahren zusammen, sie wollen ein Kind und suchen einen Vater. Ob er denn jemanden wüsste. "Mach' ick selbst", sagt Micha.
Dreimal bringt er einen Becher mit seinem körperwarmen Samen vorbei. Immer dann, wenn Persona, ein Minicomputer, der eigentlich als Verhütungsmittel entwickelt wurde, Renate ihre fruchtbaren Tage anzeigt. Die Frauen zücken die Plastikspritze. Es muss schnell gehen. Je länger die Spermien an der Luft sind, desto mehr sterben ab. Mit einem Mann zu schlafen können sie sich beide nicht mehr vorstellen, auch wenn sie früher mit Männern zusammen waren.
Ein halbes Jahr nach jenem Abend ist Renate schwanger. Verglichen mit der Zeit, die sich andere lesbische Paare nehmen, um mit einem Mann ein Kind zu planen, kann man das halbe Jahr zwischen Kinderwunsch und Schwangerschaft fast schon als Schnellschuss bezeichnen.
Micha gefällt die Idee, Vater zu sein, ohne die klassische Rolle des Familienversorgers erfüllen zu müssen. Viele Frauen, die er kennt, wollen eine Familie. Er will seine Freiheit. Die Konstellation mit Renate und Birgit verspricht beides. Die Kosten für das Kind wollen sie dritteln, leben soll es bei den Frauen, Micha soll es sehen können, wann immer er will. Das ist der Plan. Ein guter Plan, finden alle drei, ein neues Familienmodell.
Es scheitert, kaum dass Jukka auf der Welt ist. Der Junge hat eine schwere Gelbsucht und muss auf die Intensivstation. Tagelang darf niemand zu ihm. Als der Säugling wieder bei den Müttern ist, wollen sie ihn nicht mehr von sich geben. Während der Schwangerschaft hat sich Micha kaum gemeldet und über die Kosten für das Kinderzimmer oder die Wickelkurse gemäkelt. Nun steht er jeden Tag auf der Matte und würde am liebsten bei ihnen einziehen. Renate und Birgit wird klar, dass jemand, mit dem man einmal im Monat ein Bier trinken geht, am Wochenbett nichts zu suchen hat.
Die beiden Frauen rücken enger zusammen, machen die Familie dicht. Es gibt Streit. Der Vater möchte den Jungen öfter sehen, als Mutter und Co-Mutter das wollen. Sie gehen gemeinsam zu einer Familienberatung, Micha droht mit Klage und bricht schließlich den Kontakt ab. Renate und Birgit nehmen sich vor, beim nächsten Kind alles anders zu machen.
Dass Birgit auch schwanger werden soll, war von Anfang an geplant. Diesmal bestellen sie bei einer dänischen Samenbank Gefriersperma, durch flüssigen Stickstoff haltbar gemacht. Bei deutschen Samenbanken wird nur Verheirateten oder Paaren in fester Bindung mit Samenspenden geholfen. Lesbische Paare oder auch alleinstehende Frauen haben kein Recht auf deutsches Sperma. Birgit probiert es ein Jahr lang mit dem dänischen Ejakulat, viertausend Euro kosten die Versuche insgesamt. Doch sie wird nicht schwanger.
Renate und Birgit wollen aber unbedingt ein zweites Kind. Sie fragen Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, ob die einen Samenspender wüssten. "Als Lesbe muss man stur bleiben", sagt Birgit, "wie sollte man sonst zu einem Kind kommen?" Eine Kollegin von Renate kennt einen Studenten der Politik und Philosophie, der schon einmal bei einer Samenbank war.
Der junge Mann will bei dem ersten Treffen mit den Frauen wissen, warum sie noch ein Kind wollen. Weil es so schön ist. Weil wir glücklich sind. Die Antwort genügt ihm. Pünktlich zu Birgits nächstem Eisprung bringt Christopher ein kleines Senfgläschen mit seinem Sperma vorbei. Gleich der erste Versuch ist ein Treffer. Seither haben sie ihn nie wieder gesehen. Der Büchergutschein, den die Frauen ihrem Samenspender zum Dank gekauft haben, liegt immer noch irgendwo in ihrer Wohnung. Sie haben vereinbart, dass er keinen Kontakt zu dem Kind hat, wenn Arthur aber einmal seinen Erzeuger kennenlernen will, ist Christopher dazu bereit.
"Das Absurdeste an dieser Situation ist, dass ich mich wundere, warum Männer überhaupt ihren Samen spenden", sagt Birgit. Sie selbst würde das nie machen. "Weil ich das Bedürfnis hätte, mein Kind zu behüten", sagt sie, "ich könnte es nie loslassen."
Familie Scholz jubelt, als Birgit endlich schwanger ist, besonders ihr Bruder. Christian Scholz* ist Familientherapeut, er hat selbst zwei Söhne, fünf und zehn Jahre alt. Arthur ist ihm von Natur aus etwas näher als Jukka, sagt er, und dass Blut schon eine wichtige Sache ist.
An einem Samstag im Januar feiert Birgits Bruder seinen vierzigsten Geburtstag. Birgit umarmt ihn und drückt ihm ein Geschenk in die Hand. Die Tafel in der Villa Rossano, einem bürgerlichen Italiener in Neukölln, reicht quer durch den langen Gastraum. Einige Verwandte sitzen schon bei Bier und Rotwein, ein paar Kinder tollen in der Garderobe. Jukka rennt zu Birgits Mutter, Oma hat ihm einen kleinen Ball und Süßigkeiten mitgebracht. Eine Geste, die nicht immer so selbstverständlich war.
Birgits Eltern, die Mutter Psychologin, der Vater Physiker, haben den Jungen nicht von Anfang an selbstverständlich als ihren Enkel angesehen. Es komme darauf an, welche Beziehung man aufbaue und wie oft man sich sehe, haben sie damals gesagt. Über die Jahre hatten sich Eltern und Tochter voneinander entfernt. Nach ihrem Abitur ist Birgit nach Berlin gezogen, hat gejobbt und ist viel gereist. Mexiko, Indien, Kuba, manchmal blieb sie dort für ein halbes Jahr, dann wieder wohnte sie in Häusern ohne Telefon.
Dass ihre Tochter eine Frau liebt, war für Birgits Eltern nie ein großes Problem. Dass plötzlich das Baby einer anderen Frau ihr Enkel sein sollte, schon. Jukka, das Kuckucks-Enkelkind. Sie mussten erst lernen, den schüchternen Jungen in ihre Familie aufzunehmen. Er machte es ihnen leicht. Bei Sonntagsbesuchen, Familienfesten und gemeinsamen Urlauben eroberte er sich das Herz seiner Großeltern.
Renates Eltern ist es bis heute noch nicht wirklich gelungen, die Familie ihrer Tochter zu akzeptieren. Sie sehen zwar Jukka als ihr Enkelkind, doch Birgit und Arthur werden meist freundlich ignoriert. Renates Eltern sind Rentner, ihr Leben lang haben sie als Landwirte gearbeitet. Was zählte, war die Arbeit, sonst nichts. Das galt auch für ihre Töchter. Renate erinnert sich, wie sehr sie und ihre Schwestern sich als Kinder lange Haare gewünscht haben. Doch Schmuck und langes Haar waren verboten. Das sei unpraktisch und nutzlos, hat ihr Vater damals gesagt. Und was er sagte, das galt. Bis heute diskutiert er mit niemandem, der anderer Meinung ist als er, sagt Renate.
Als Jugendliche war sie in Jungs verliebt und hatte drei längere Beziehungen bis sie zwanzig war. Als sie Anfang der Neunzigerjahre nach Berlin kam, um Pädagogik zu studieren begann, veränderte sich ihr Leben. Sie interessierte sich plötzlich für Politik, Feminismus und Geschlechterrollen und fand sich in einer Frauen- und Lesben-Szene wieder, die sie faszinierte.
In einem Winterurlaub 1998 traf sie dann Birgit. Renates Mitbewohnerin und Birgits Mitbewohnerin waren ein Paar, und gemeinsam mit einigen Freunden hatten sie sich ein einsames Ferienhaus an der Oder gemietet. Morgens, während die anderen noch schliefen, machten die beiden Frauen stundenlange Spaziergänge entlang der Oder. Wolken jagten am Himmel, im Wasser trieben Eisschollen. Sie redeten über ihre Lebensgeschichten und lachten über die Ähnlichkeiten. Beide waren mit Männern zusammen gewesen, beiden hatten einige Affären mit Frauen gehabt. Sie hatten sich viel zu erzählen und merkten schnell, wie gut sie zusammenpassen.
Zwei Jahre später, die beiden Frauen waren zu Besuch auf dem Segelboot von Renates Eltern in Usedom, gaben sie sich nicht mehr die Mühe, ihre Beziehung zu vertuschen. Renates Vater ist fast durchgedreht. Das sei pervers und widernatürlich, hat er damals zu seiner Tochter gesagt. Ich war verzweifelt und habe total geheult, erinnert sich Renate, dann sind die beiden Frauen abgereist. Fünf Jahre lang hat sie ihre Eltern nicht wiedergesehen.
Als sie zur Hochzeit der beiden im Oktober 2006 eingeladen wurden, sagten ihre Eltern, sie würden nicht kommen, das könnten sie sich nicht angucken. Diesmal ist Renate am Telefon total ausgeflippt. Schließlich reisten sie doch an, standen immer etwas abseits und waren froh, wieder gehen zu können.
Dabei war es so ein schöner Tag. Mehr als hundert Gäste sind zur Trauung gekommen, Familie, Freunde, selbst die Kinder aus Jukkas Kita Lindenblüte haben einen Ausflug zum Standesamt nach Kreuzberg gemacht und Reis in die Luft geworfen. Jedes Kind brachte den beiden Bräuten eine Blume mit, erinnert sich die Kindergärtnerin. "Für die Kleinen war es spannend", sagt sie. Jukka war damals zwar erst anderthalb Jahre alt, aber für die älteren Kinder war es gut zu sehen, dass es auch andere Familien gibt. Manchmal spielen sie in der Kita nun auch Mutter-Mutter-Kind, wie bei Jukka zu Hause.
Es ist vier Uhr nachmittags, Abholzeit in der Lindenblüte in Kreuzberg. Dreizehn Kinder, zwischen anderthalb und sechs Jahren alt, rennen wild durcheinander, die Eltern mit den Jacken hinterher. Jukka springt noch in der Strumpfhose durchs Spielzimmer, seine Mutter Renate sucht seine Hose.
Jukkas Erzieherin steht an der Seite und erzählt, dass sie schon seit siebenunddreißig Jahren mit Kindern arbeite, Jukka sei das erste Regenbogenkind für sie. Und absolut nichts Besonderes, wie sie sagt. "Es gibt so viele Familienmodelle, inzwischen ist doch alles normal." Als der Junge in die Lindenblüte kam, schenkten seine Mütter der Kita ein Kinderbuch. "Zwei Papas für Tango" handelt von zwei Pinguinmännchen, die einen Stein bebrüten. Ein Pfleger schiebt ihnen ein echtes Ei unter und das geschlüpfte Pinguinkind Tango hat fortan zwei Väter.
Renate und Birgit hätten lieber eine Geschichte über zwei Mütter und ihre Kinder verschenkt, aber Bücher über lesbische Regenbogenfamilien gibt es kaum, auch wenn mehr als neunzig Prozent der Regenbogenkinder bei zwei Frauen aufwachsen.
Renate hat endlich die Hose gefunden. Sie hilft Jukka, sich anzuziehen, dann gehen Mutter und Sohn nach Hause. Die beiden Frauen leben seit 2003 zusammen. Als Renate hochschwanger war, sind sie in eine größere Wohnung ins Hinterhaus gezogen. Dort poltert Arthur jetzt mit Bauklötzen auf dem Holzboden der großen Wohnküche, Jukka blättert in einem Buch, Birgit kocht Hirse, Renate deckt den Tisch. Am Fenster keimen Mungosprossen in einem Glas, auf dem Sofa liegen zwei Katzen. Mehr Familienidylle geht eigentlich nicht.
Die Wohnung ist nicht klein, aber sehr verwinkelt, ein Kompromiss aus vielen Quadratmetern und wenig Platz. Eine größere können sie sich nicht leisten. "Wenn Renate ein Mann wäre, hätten wir vierhundert Euro mehr im Monat", sagt Birgit. Die sogenannte Homo-Ehe ist nicht auf Kinderkriegen ausgelegt, steuerlich sind die Frauen Singles, auch wenn beide das Kind der anderen adoptiert haben. Manche Mitarbeiter auf dem Bürgeramt wissen noch nicht einmal, dass es die Eingetragene Lebenspartnerschaft überhaupt gibt, sagt Birgit. Und erst die Formulare. Da steht immer Mutter und Vater drauf. "Wir streichen dann Vater durch und schreiben Mutter 2 drauf."
Als Arthur geboren wurde, waren die beiden Frauen schon zwei Jahre verheiratet. Bei heterosexuellen Paaren werden automatisch beide Eheleute als Eltern anerkannt. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht, Renate musste Arthur erst adoptieren. Ein entwürdigender Prozess, sagt Birgit. "Da kam eine Sozialarbeiterin vom Jugendamt zu uns nach Hause und hat geprüft, ob wir der Elternschaft überhaupt fähig sind."
Eine Studie des Bundesjustizministeriums hat Ende letzten Jahres gezeigt, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen genauso gut aufwachsen wie andere Kinder. Die Untersuchung belegt, dass Regenbogenkinder ein höheres Selbstwertgefühl zeigen, überdurchschnittlich gut in der Schule sind und dass es in ihren Familien weniger Streit gibt. Renate und Birgit haben auch an der Studie teilgenommen. Man hat den Eindruck, sie tun so ziemlich alles, um eine normale Familie zu sein. Oder als solche gesehen zu werden. Das Abendessen ist fertig, Hirse mit Gemüsepfanne, alles Bio.
Nach dem Essen bringt Birgit Arthur ins Bett, Renate liest Jukka auf dem Sofa noch ein Märchen vor. Birgit ist Mami, Renate ist Mama. Der Junge kuschelt sich an seine Mutter, heute Abend hört er "Der Wolf und die sieben Geißlein". "Macht auf, ihr lieben Kinder, eure Mutter ist da und hat jedem von euch etwas mitgebracht! Aber die Geißlein hörten an der rauen Stimme, dass es der Wolf war. Wir machen nicht auf, riefen sie, du bist unsere Mutter nicht, die hat eine feine und liebliche Stimme; aber deine Stimme ist rau, du bist der Wolf!"
Eine ganz normale Familienszene, aber man neigt plötzlich dazu, alles mögliche hinein zu interpretieren. Die raue Stimme des Wolfes, die liebliche der Mutter. Man denkt an Micha, Jukkas Vater, und fragt sich, wie der Junge in zwanzig Jahren darüber denkt, bei zwei Frauen aufgewachsen zu sein.
Renate und Birgit wissen, dass ihre Jungen eine männliche Bezugsperson brauchen. Schon lange suchen sie nach Patenonkeln, doch die wenigen Männer, die sie überhaupt kennen, sind überhäuft von Anfragen lesbischer Paare und verlassener Frauen. Oder sie sind selbst Väter.
Es ist spät am Abend, die Kinder schlafen, auf dem Küchentisch steht eine Kanne Tee und die Frauen knacken Erdnüsse. Fragt man sie nach Jukkas Vater, reagieren sie gereizt. Immer stehe die Frage nach dem Vater im Vordergrund, sagt Birgit. "Micha ist eine wichtige Figur, aber er gehört nicht zur Familie. Die Familie ist voll, sag ick!"
Ob Micha als Vater vielleicht genauso elterliche Gefühle für Jukka hat wie sie, darüber wollen sie nicht nachdenken. Und Micha kann man danach nicht fragen, die Frauen möchten nicht, dass man ihn nach seiner Version der Geschichte fragt.
"Wir haben Fehler gemacht," sagt Renate, "aber wir haben es nicht absichtlich getan." Es war wie eine Trennung, mit Streit, Verletzungen, Wut und Schuldgefühlen. Man merkt, wie sehr sie die Sache noch aufwühlt, mal schaut sie wütend, mal traurig, mal verzweifelt. Am meisten Angst hat sie davor, dass Jukka irgendwann einmal bei seinem Vater leben will. Die beiden Frauen haben so viele Hürden genommen, im Kampf für ihre kleine Familie, aber diese ist vielleicht die größte.
Nach einem Jahr Funkstille war es Birgit, die den ersten Schritt gemacht hat. Wir haben wieder Kontakt zu Micha, sagt sie, es läuft gut, aber richtige Freunde werden wir wohl nicht wieder. Micha lebt mittlerweile in Hamburg, er hat eine Frau und einen Sohn. Einmal im Monat besucht er Jukka in Berlin und verbringt den Tag mit ihm.
* Nachname geändert
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Demnächst
Foto: Demnächst erzählen wir an dieser Stelle die Geschichte von zwei Männern, die fünf Kinder haben und die ersten schwulen Pflegeeltern Deutschlands sind.
Berliner Zeitung
27.03.2010 » Magazin
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0327/magazin/0001/index.html
Kommentar Väternotruf:
Es gibt Männer, die sind ausgesprochene Trottel, so z.B. Micha, der Vater von Jukka. "Einmal im Monat besucht er Jukka in Berlin und verbringt den Tag mit ihm."
Dieser Trottel von einem Vater, ist noch nicht einmal rechtlicher Vater, geschweige denn, dass er das Sorgerecht für seinen Sohn hätte, denn er hat es zur Adoption freigegeben, bzw. noch schlimmer, die Mutter hat beim Standesamt den Namen des Vaters verschwiegen, so dass der Sohn offiziell vaterlos ist. Die Mutter muss jedoch aufpassen, dass sie vom biologischen Vater nicht beim Standesamt verpfiffen wird, denn die Nichtangabe des Vaters wider besseres Wissen kann als eine Personenstandsfälschung angesehen werden.
Im übrigen muss bei einer Adoption die Zustimmung des Vaters erteilt werden, nur wenn dieser dazu dauerhaft außerstande ist oder sein Aufenthalt dauerhaft unbekannt ist, darf die Adoption auch ohne Erfüllung dieser Voraussetzung erfolgen.,
§ 1747 BGB Einwilligung der Eltern des Kindes
(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
(3) Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben,
1.
kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden;
2.
darf, wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 beantragt hat, eine Annahme erst ausgesprochen werden, nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist;
3.
kann der Vater darauf verzichten, die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs. 1 zu beantragen. Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.
(4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1747.html
Die Mutter von der hier in dem Artikel der Berliner Zeitung berichtet wird, hat dies ganz sicher nicht eingehalten, sondern wider besseres Wissen bei der Behörde angegeben, der Aufenthalt des Vaters wäre dauerhaft unbekannt. Die Bundesregierung ficht eine solche Lügenpraxis zu lasten der Kinder und der Steuerzahler/innen aber nicht an. Hier wird lieber Jagd gemacht auf Väter, die mittels eines geheimen Abstammungstests für Klarheit sorgen wollen. Klarheit liebt die Bundesregierung aber überhaupt nicht. So sorgte Ex-Bundesjustizministerin Zypries (SPD) in ihrer Amtszeit dafür, Väter die einen heimlichen Vaterschaftstest in Auftrag geben, zu kriminalisieren. Was man seither von der SPD zu halten hat, nämlich nichts, hat sich inzwischen herumgesprochen. Eine Partei, die eine Kriminalisierungspolitik gegen Väter gutheißt und vor der kriminellen sogenannten "Samenspende" -Praxis in Deutschland die Augen verschließt, das ist keine Partei mehr, sondern ein Auslaufmodell.
Lebenspartnerschaftsgesetz
Neue Rechtslage stärkt lesbischen und schwulen Eltern den Rücken Samstag, 28. November 2009 07:51
Das 2005 novellierte Lebenspartnerschaftsgesetz eröffnet lesbischen Paaren neue Möglichkeiten. Die darin vorgesehene Stiefkindadoption ermöglicht der Partnerin, das volle Sorgerecht für neugeborene Kinder zu übernehmen - vorausgesetzt, der Vater tritt davon zurück.
Beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) heißt es, nur in Einzelfällen würden die Anträge auf Adoption von den Familiengerichten nicht genehmigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten des Jugendamtes. Deren Mitarbeiter stünden homosexuellen Eltern inzwischen aufgeschlossener gegenüber. In "Diversity-Schulungen" hätten sie gelernt, auch andere Lebensentwürfe jenseits heterosexueller Beziehungen zu akzeptieren. Bei lesbischen Paaren habe die Option der Stiefkindadoption einen Babyboom ausgelöst, sagt Constanze Körner, die beim LSVD das Projekt Regenbogenfamilien leitet und selbst vierfache Mutter und Co-Mutter ist. Großzügig schätzen die Lobbyisten, dass inzwischen jede dritte Lesbe ein Kind hat. Bei Schwulen sei der Kinderwunsch nicht unbedingt schwächer ausgeprägt, so Körner. Sie würden aber eher versuchen, ein Kind zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen. Würden sie selbst Nachwuchs mit einer lesbischen Frau zeugen, wachse dieser in der Regel bei der Mutter auf. Die Väter hätten mehr Pflichten als Rechte.
Den Frauen in ihrer Sprechstunde rät Körner eher davon ab, nach potenziellen Vätern im Internet zu suchen. Sie sagt, natürlich sei es ratsam, gewisse Absprachen vor der Zeugung zu treffen und möglicherweise auch notariell beglauben zu lassen. Vertrauen sei jedoch die wichtigste Voraussetzung. Sie empfiehlt lesbischen Paaren, sich den Samenspender im Bekanntenkreis zu suchen oder sich das Sperma von einer Samenbank zu besorgen - und zwar von Spendern, die ihre persönlichen Daten hinterlegt haben: Nach EU-Recht habe jedes Kind ein Recht zu erfahren, wer sein Vater ist.
Regenbogenfamilien sind nicht nur relativ stabil, die Kinder entwickeln auch ein höheres Selbstwertgefühl als Kinder heterosexueller Eltern. So jedenfalls steht es in einer Studie, die das Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Dazu befragten die Wissenschaftler mehr als 1000 Regenbogenfamilien.
Kommentar Väternotruf:
Die Welt ist ein Narrenhaus, wie man an den Auswüchsen des Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) - http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/BJNR026610001.html - zuletzt unter Ex- Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - geändert durch Art. 7 G v. 6.7.2009 I 1696 - sehen kann. Frau Zypries ist mittlerweile im politischen Abstellraum, das Gesetz wird ihr hoffentlich bald nachfolgen.
Die politische Dummheit hat eine Adresse: www.bundestag.de
Dort werden die Gesetze gemacht, mit denen die Produktion vaterloser Kinder durch lesbische Frauen angekurbelt wird. Schwule Männer dienen hier lediglich als billige Staffage, da Männer üblicherweise nicht schwanger werden und ihnen, wenn sie denn Vater eines nichtehelichen Kindes sind, durch den Sorgerechtsdiskriminierungsparagraphen §1626a BGB das Sorgerecht von Staats wegen verweigert wird. Nazideutschland 1933 lässt grüßen - http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Wiederherstellung_des_Berufsbeamtentums
Während nichtverheiratete Väter in Deutschland von Staats wegen weitestgehend rechtlos gehalten werden, rollen die im Bundestag vertretenden Blockparteien lesbischen Frauen mit Kinderwunsch den roten Adoptionsteppich aus. Zukünftig werden so nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch mehr Kinder als bisher ohne Vater aufwachsen.
Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
...
§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
(1) Führt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Lebenspartner nicht nur vorübergehend getrennt leben.
(5) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Lebenspartner können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen. § 1618 Satz 2 bis 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
(6) Nimmt ein Lebenspartner ein Kind allein an, ist hierfür die Einwilligung des anderen Lebenspartners erforderlich. § 1749 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
(7) Ein Lebenspartner kann ein Kind seines Lebenspartners allein annehmen. Für diesen Fall gelten § 1743 Satz 1, § 1751 Abs. 2 und 4 Satz 2, § 1754 Abs. 1 und 3, § 1755 Abs. 2, § 1756 Abs. 2, § 1757 Abs. 2 Satz 1 und § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
http://bundesrecht.juris.de/lpartg/BJNR026610001.html
Familie ist dort, wo Kinder sind – Zypries stellt Forschungsprojekt vor
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 23. Juli gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.
„Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen – gerade bei weltanschaulich besetzten Themen. Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung. Nach den Ergebnissen der Studie ist das Kindeswohl in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen. Die Studie ist außerordentlich belastbar und repräsentativ. Sie belegt auf wissenschaftlich fundierter Grundlage, dass Familie dort ist, wo Kinder sind. Die Ergebnisse der Untersuchung sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Lebenspartner sind danach unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen als Adoptiveltern geeignet. Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen“, forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das vom Bundesministerium der Justiz beauftragte Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hat in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München die erste aussagekräftige Forschung über Kinder in Regenbogenfamilien in Deutschland vorgelegt. Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig.
Die Studie mit dem Schwerpunkt auf Kindern in Lebenspartnerschaften ist überdurchschnittlich repräsentativ: In Deutschland wachsen rund 2.200 Kinder in einer Lebenspartnerschaft auf. Die Situation von 693 dieser Kinder (32 Prozent) wurde durch Befragung der Eltern analysiert, und 95 Kinder (5 Prozent) wurden zusätzlich persönlich befragt. Zum Vergleich: Bereits eine Befragung von 1 Prozent der Zielgruppe gilt gemeinhin als repräsentativ.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:
Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung sind „Regenbogeneltern“ gleichermaßen gute Eltern wie andere an ihren Kindern interessierte Eltern. Persönlichkeitsentwicklung, schulische und berufliche Entwicklung der betroffenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich genauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Auch finden sich keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Neigung zu Depressionen. Aus der Studie folgt: Für das Kindeswohl ist es nicht erforderlich, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedenen Geschlechtern gleichermaßen übernommen wird. Maßgeblicher Einflussfaktor ist vielmehr eine gute Eltern-Kind-Beziehung unabhängig vom Geschlecht der Eltern.
Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 Prozent aus Sicht der Eltern, 53 Prozent aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. Die Erlebnisse werden in der Regel von den Betroffenen gut verarbeitet, da sie vor allem durch die elterliche Zuwendung und Erziehung aufgefangen werden.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das so genannte kleine Sorgerecht (Mitentscheidung des Lebenspartners in Angelegenheiten des täglichen Lebens) in der Praxis gut angenommen wird. 75 Prozent der Partner(innen) engagieren sich in der Erziehung eines Kindes, das ihre Partnerin/ihr Partner aus einer früheren Ehe oder Partnerschaft hat. Bei Familien mit Kindern, die z.B. nach künstlicher Insemination in eine aktuelle Beziehung hineingeboren wurden, ist der Anteil noch höher. In diesen Fällen kommt der Stiefkindadoption große Bedeutung zu. Etwa die Hälfte dieser Kinder wurde bereits durch den jeweiligen Partner „stiefkindadoptiert“. Die große Mehrheit der übrigen dieser Paare plant diesen Schritt.
Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber:
Das Lebenspartnerschaftsgesetz und die Stiefkindadoption haben sich bewährt. Das Angebot für diejenigen, die als gleichgeschlechtliches Paar füreinander und für ihre Kinder Verantwortung übernehmen, wird wahrgenommen.
Die Studie hat bestätigt, dass in allen Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Einflussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Dies gilt auch für Kinder in Lebenspartnerschaften. Sie wachsen dort genauso gut auf wie bei heterosexuellen Eltern. Lebenspartner sind deshalb unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehepaare als Adoptiveltern geeignet.
Beispiel: Die Lebenspartnerinnen Sabine und Karla ziehen seit 5 Jahren als Pflegeeltern gemeinsam Sebastian groß. Er besucht die 8. Klasse eines Gymnasiums und ist gut in die Pflegefamilie integriert. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und sein Vater unbekannt ist, wollen Sabine und Karla ihn adoptieren. Eine gemeinsame Adoption ist nach deutschem Recht derzeit nicht möglich. Man muss sich behelfen: Nur ein Pflegeelternteil adoptiert; der andere Elternteil hat lediglich ein „kleines Sorgerecht“. Diese Lösung dient nicht dem Kindeswohl.
Nach den Ergebnissen der Untersuchung besteht für den Gesetzgeber kein Grund, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner nicht zuzulassen und damit Lebenspartner und heterosexuelle Beziehungen unterschiedlich zu behandeln. Voraussetzung für eine gemeinsame Adoption ist, dass Deutschland das geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen zeichnet und in Kraft setzt. Es lässt im Unterschied zur Fassung von 1967 die gemeinsame Adoption auch durch Lebenspartner zu.
Partner in Regenbogenfamilien übernehmen in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.
Näher Informationen unter www.bmj.de/lebenspartnerschaft
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 23.7.2009
Kommentar Väternotruf:
Familie ist da, wo Frau Zypries ist, so könnte man auch das unermüdliche Engagement der Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD für das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen bezeichnen.
Das geringste aller Probleme macht Bundesjustizministerin Zypries von der Altenpartei SPD zur Chefsache - das höchst überflüssige Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.
Aber, um alles was überflüssig ist, kümmert sich die SPD.
Das ganze betrifft ca. 100 bis 200 mögliche Fälle pro Jahr und wird mit riesigen propagandistischen Aufwand aus den Geldern der Steuerzahler/innen bezahlt.
Im gleichen Zeitraum werden Hunderttausende von nichtverheirateten Väter und ihre Kinder staatlich sorgerechtlich diskriminiert, ohne dass man gehört hätte, dass das Frau Zypries ernsthaft ändern will.
Pfui Deibel Deutschland, pfui Deibel SPD.
Grüne wollen Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften
Das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf (16/5596) vor. In Deutschland lebe nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in jeder achten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind. Diese Kinder seien im Unterhalts- und Erbrecht gegenüber anderen Kindern benachteiligt. Keine wissenschaftliche Studie habe bisher belegen können, dass Kinder, die mit homosexuellen Eltern aufwachsen, sozial oder psychologisch anders seien als Kinder heterosexueller Eltern. Auch rechtlich gebe es weder im Grundgesetz noch in internationalen Verträgen Verpflichtungen, die Deutschland von einer Änderung des Adoptionsrechts abhielten. Einzelne Homosexuelle dürfen bereits Kinder adoptieren. Für schwule oder lesbische Lebensgemeinschaften ist das noch nicht möglich.
Quelle: Heute im Bundestag vom 21.6.2007
Kommentar Väternotruf:
Die Grünen zeigen sich mal wieder von ihrer dümmsten Seite. Zwar sind Edmund Stoiber und seine bayerischen Genossen auch nicht gerade von Weisheit gesegnet, doch die Grünen zeigen immer wieder mal, dass auch sie zu bayerisch anmutenden Exzessen und geistigen Verwirrungen in der Lage sind.
Da wird behauptet, Kinder, die in homosexuellen Partnerschaften leben würden, wären im Unterhalts- und Erbrecht, gegenüber anderen Kindern benachteiligt. So ein Unsinn und überdies eine Lüge. Jedes Kind ist gegenüber beiden Elternteilen (Mutter und Vater) unterhaltsberechtigt), egal ob die Mutter lesbisch oder der Vater schwul oder heterosexuell ist.
die Grünen täten besser daran, die wirklichen Diskriminierungen nichtehelicher Kinder (§1626a) und auch der ehelichen Kinder (§1671 BGB) konsequent abzuschaffen, durch die Kinder geschaffen werden, die nur einen sorgeberechtigten Elternteil (Mutter) haben.
29.06.2007
Weniger Kinder im Jahr 2005 adoptiert
In Deutschland wurden im Jahr 2005 insgesamt 4.762 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 6 Prozent weniger als im Vorjahr (5.072). Damit setzte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fort: Seit 1993 hat sich die Zahl der Adoptionen um 45 Prozent verringert.
Rund 61 Prozent der im Jahr 2005 adoptierten Minderjährigen wurden von einem Stiefelternteil oder von Verwandten als Kind angenommen. Damit finden Adoptionen zunehmend im bereits bekannten Umfeld des Kindes statt. 1993 lag der Anteil der Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen bei 53 Prozent. Entsprechend sank der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander „fremd" waren, von 47 Prozent (1993) auf 39 Prozent (2005).
40 Prozent aller 2005 adoptierten Kinder und Jugendlichen waren unter sechs Jahre alt, 30 Prozent zwischen sechs und elf Jahren und 30 Prozent zwölf Jahre oder älter. 1.453 oder 31 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Am Jahresende 2005 waren 771 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt; 12 Prozent weniger als im Jahr 2004. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen insgesamt 9.324 Adoptionsbewerbungen vor (7 Prozent weniger als 2004). Rein rechnerisch standen damit einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen zwölf mögliche Adoptiveltern gegenüber.
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 12.10.2006
Bundestag stärkt die Rechte von Homo-Ehepartnern
Stiefkind-Adoption erlaubt - Union verzichtet auf Verfassungsklage
Von Ansgar Graw und Karsten Hintzmann
Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren
Foto: AP
Berlin - Die Bundesjustizministerin sieht sich bestätigt - und zugleich noch einen weiten Weg vor sich. "Es bleibt noch viel zu tun", sagte Brigitte Zypries (SPD) gestern im Bundestag. Denn Lesben und Schwule würden gegenüber Heterosexuellen nach wie vor in vielen Punkten "ohne sachlichen Grund ungleich behandelt".
Immerhin: Die Stiefkindadoption in sogenannten "Homo-Ehen" wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP gebilligt. Das Gesetz "zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts" erlaubt Homosexuellen, die leiblichen Kinder ihres Lebenspartners zu adoptieren. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Außerdem regelt die Novelle eine Übernahme des ehelichen Güterrechts und eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts.
Dem Gesetz steht nichts mehr im Wege, denn die Union verzichtet auf die bislang erwogene Verfassungsbeschwerde gegen die Stiefkindadoption. "Wir werden nicht nach Karlsruhe gehen", sagte der CDU-Rechtspolitiker Norbert Röttgen im Gespräch mit der Morgenpost. Entsprechende Überlegungen seien "vom Tisch". Allerdings betonte Röttgen, die Union halte das Gesetz weiterhin für "verfassungsrechtlich hochproblematisch und gesellschaftspolitisch falsch". Zudem handele es sich bei dem Recht auf Stiefkindadoption "nach ausdrücklicher Bekundung der Bundesjustizministerin nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einem uneingeschränkten Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner". Eine solche Entwicklung sei "für die Union in keiner Weise akzeptabel".
In der Bundestagsdebatte hatte Zypries argumentiert, wenn ein Homosexueller Verantwortung für das Kind des Lebenspartners übernehmen wolle, müsse man dies anerkennen. Angesichts von derzeit 5000 anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften müsse sich niemand mit Blick auf die Hinterbliebenenversorgung Sorgen um die Rentenkassen machen. Während das aktuelle Gesetz im Bundesrat nicht gestoppt werden kann, plant die Regierung laut Zypries als nächsten Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Homo-Ehe eine zustimmungspflichtige Novelle, um die steuer- und beamtenrechtliche Gleichberechtigung zu erreichen.
Die CSU-Abgeordnete Daniela Raab nannte die "mit heißer Nadel gestrickten" Regelungen "absolut nicht akzeptabel". Raab lehnte die Stiefkindadoption ab, weil ein leiblicher Elternteil alle Rechte und Pflichten abtrete. Es bestehe die Gefahr, daß Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern von ihren Altersgenossen diskriminiert würden. Ute Granold (CDU) sprach von einem "traurigen Tag". Das Recht der Kinder auf Vater und Mutter sei höher zu bewerten als die Rechte Homosexueller auf Selbstverwirklichung.
Hingegen stellte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck "eine gewisse gesellschaftliche Entspannung" beim Thema Homo-Ehe fest. Daher werde die Koalition weiter für die komplette Gleichstellung von Schwulen und Lesben kämpfen. Jörg van Essen (FDP) sagte, seine Partei stimme dem Gesetz zu, "weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist." In der geltenden Regelung gebe es "unendlich viele Pflichten" für gleichgeschlechtliche Paare, aber kaum Rechte. Zugleich kritisierte van Essen, die Bestimmungen für die Stiefkindadoption gingen nicht weit genug.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der sich vor drei Jahren öffentlich zu seiner Homosexualität bekannt hatte, sagte der Morgenpost: "Das ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung und auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand. Ich wünsche mir, daß das Gesetz jetzt schnell den Bundesrat passiert, damit es zügig in Lebenswirklichkeit umgesetzt werden kann."
http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/archiv2004/041030/politik/story712823.html
30.10.2004
Kommentar Väternotruf:
Schön, dass sich die rot-grüne Bundesregierung so rührig um die Belange von ein paar Hundert lesbischer Frauen und schwuler Männer kümmert, die meinen, ihr privates Glück hinge davon ab, dass sie das Kind ihres Partners adoptieren könnten. Während die Bundesregierung hier großzügig Rechte verteilt, hält die staatliche verordnete Diskriminierung Zehntausender nichtverheirateter Väter an. Da ist offenbar etwas faul im Staate Dänemark, um mit Shakespeare zu sprechen.
Im übrigen handelt die rot-grüne Regierung mit der Vergabe von Adoptionsrechten auch noch verfassungswidrig, denn "Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils. Das Grundgesetz gibt aber in Artikel ganz klar vor:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuförderst obliegende Pflicht."
Das heißt, kein leiblicher Elternteil kann nach dem Grundgesetz sein Pflicht, sich um sein Kind zu kümmern abgeben. Ebenso wie nach dem Grundgesetz kein Mann den Wehrdienst oder Zivildienst verweigern darf. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Väter wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht strafverfolgt, und die Herren und Damen Bundestagsabgeordneten haben nichts besseres zu tun, als Eltern gleich noch komplett aus der Elternschaft zu entlassen und den Kindern ihre leiblichen Eltern rechtlich abzutrennen oder die leiblichen Eltern so sie es nicht freiwillig tun, über das Institut der Entmündigung (Ersetzung in die Einwilligung zur Adoption nach §1748 BGB) aus ihrer Elternschaft zu kicken. Man sollte den Bundestagsabgeordneten im Bundestag mal ein paar Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz obligatorisch aufbrummen. Am besten schreibt jeder Abgeordnete 100 Mal den Artikel 6 ab, vielleicht hat er oder sie es dann ja verstanden. Wenn nicht, dann hilft vielleicht nur noch Mandatsverzicht und ein freiwilliges soziales Jahr in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichtes.
Nichtverheiratete Männer doppelt diskriminiert
Die gute Nachricht zuerst. Der Bundestag hat beschlossen, dass der Zivildienst für die dienstpflichtigen Männer statt zehn Monate nur noch neuen Monate abgeleistet werden muss. Die zivildienstpflichtigen Männern müssen nun genau so lange dienen, wie die militärdienstpflichtigen Männer.
Nun die schlechte Nachricht. Nichtverheiratete Männer können sich im Gegensatz zu verheirateten Männern nicht vom Zivil- und Grundwehrdienst befreien lassen. Nichtverheiratete Männer haben also eine staatliche Doppeldiskriminierung hinzunehmen. Sie werden im Gegensatz zu Frauen zu Zwangsdiensten verpflichtet und gegenüber verheirateten Männern von einem Befreiungsanträgen ausgeschlossen.
Da fragt man sich, wann die rot-grüne Bundesregierung endlich Artikel 3 des Grundgesetzes: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" umsetzen will. Dies kann korrekterweise nur heißen, Abschaffung der Männerdienstpflicht oder Einführung einer Frauendienstpflicht. Und wenn man dann schon mal dabei ist die staatliche Rumpelkammer aufzuräumen, dann auch gleich noch die gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter beim Sorgerecht für ihre Kinder abzuschaffen, anstatt lauthals darüber nachzudenken, ob Lesben und Schwule das Recht erhalten sollen, Kinder zu adoptieren, grad so als ob Tausende von Kinder in Deutschland jeden Tag sehnsüchtig darauf warteten von zwei lesbischen Frauen adoptiert werden zu dürfen.
14.0.7.04