Aktenzeichen

Geschäftsnummer - Geschäftzeichen


 

 

 

 

Aktenzeichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Aktenzeichen (Abk. Az.) ist die Signatur eines Aktenbands (-heftes, -büschels). Es wird anhand eines Aktenplans systematisch vergeben und zusammen mit dem Aktentitel usw. auf dem Schriftgutbehälter vermerkt und im Aktenverzeichnis geführt. (Im Archiv entspricht ihm die Archivsignatur). Es wird gerne mit dem Geschäftszeichen verwechselt, weil es häufig in diesem zitiert wird.

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Aktenzeichen der deutschen Justiz [Bearbeiten]

Das gerichtliche Registerzeichen, meistens Aktenzeichen genannt, findet seinen Ursprung in der Preußischen Aktenordnung vom 28. November 1934. Diese wird heute auf der Landesebene durch die einzelnen Aktenordnungen der Bundesländer fortgeführt. Aus dem von den Gerichten kalenderjährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplan ergibt sich aus dem Registerzeichen der für einen Rechtsstreit zuständige Richter. Dieser ist der gesetzliche Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

Im amtsgerichtlichen Verfahren ergibt sich zum Beispiel aus dem Aktenzeichen 12 C 580/06, dass nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes, den jedermann einsehen darf, ein bestimmter Richter der Abteilung 12 für allgemeine Zivilsachen (= C) in der Reihenfolge der laufenden Nummer 580 des Kalenderjahres 2006 zuständig ist und dass die Klage im Jahr 2006 bei Gericht eingegangen ist.

Ungenauigkeiten und mögliche Verletzungen des vorgenannten Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG können sich ergeben, wenn Klageeingänge zum Jahresende, zum Beispiel am 22. Dezember 2006, in das nachfolgende Kalenderjahr übertragen werden und dort etwa das Aktenzeichen 12 C 13/07 erhalten. Die zweistellige Jahreszahl 07 würde bedeuten, dass die Klage, die am 22. Dezember 2006 einging, erst nachträglich im Kalenderjahr 2007 bei Gericht eingegangen sei.

Ebenso ungenau ist die Übertragung der Akte 14 C 437/04 aus einem seit 2004 rechtshängigen Rechtsstreit in ein nachfolgendes Kalenderjahr, zum Beispiel 2007 unter dem Registerzeichen 12 (14) C 27/07. Dadurch entsteht für die Öffentlichkeit und die Statistik der Eindruck, dass die Klage erst 2007 eingereicht worden sei und Rückstände aufgearbeitet wurden, andererseits ein zusätzlicher Arbeitsschub für das Kalenderjahr 2007 bevorsteht.

Die Aktenordnung mit der Regelung der Registerzeichen unterstützt die Arbeitsteilung unter den Richtern und für den Rechtsuchenden den verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen

 

20.10.2009

 

 

 


 

 

Geschäftszeichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Geschäftszeichen (fälschlicherweise häufig Aktenzeichen genannt) wird auf Schriftstücken (und anderen Gegenständen) zur Kennzeichnung des Geschäftsfalls (Vorgangs) angebracht, zu dem sie gehören. – Im Schriftverkehr ist es üblich, in Antworten das Geschäftszeichen des Empfängers zu zitieren.

Bestandteile des Geschäftszeichens sind unter anderem:

* Kurzzeichen des zuständigen Bearbeiters oder vor allem in förmlicheren Organisationen der zuständigen Abteilung

* das Aktenzeichen

* die Tagebuchnummer oder ein anderes Vorgangskennzeichen

* ein Dokumentenkennzeichen.

In vielen Fällen wird auch nur das Kennzeichen (Name, Vertrags-, Personal-, Schadensnummer usw.) der entsprechenden Fallakte benutzt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftszeichen

20.10.2009

 

 

 


 

 

Brandenburg

 

Die gerichtlichen Verfahren führen informative Aktenzeichen.

Das frei erfundene Aktenzeichen 62 C 1930/07 soll dies verdeutlichen:

* Die Zahl 62 zeigt an, dass jenes Verfahren in der Abteilung 62 bearbeitet wird.

* Der Buchstabe C informiert darüber, dass jenes Verfahren im Aktenregister als amtsgerichtliches Zivilprozessverfahren eingetragen ist. Neben Registerbuchstaben C gibt es weitere gerichtliche Aktenregisterzeichen.

* Die Zahlen 1930/07 zeigen an, dass jenes Verfahren als laufende Nummer 1930 des Jahres 2007 bearbeitet wird.

 

 

 

 

 

Brandenburgische Aktenordnung (AktOBbg)

Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz

Vom 27. Februar 2008

(1454-I.1)

I.

Die Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg - Brandenburgische Aktenordnung - werden nach Abstimmung zwischen den Landesjustizverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. April 2008 neu herausgegeben.

Die Brandenburgische Aktenordnung wird den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die in die Datenverarbeitungssysteme der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Brandenburgische Aktenordnung mit Stand 1. April 2008 tritt mit Wirkung vom 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung vom 14. Dezember 2007 (JMBl. 2008 S. 8) in Kraft gesetzte Brandenburgische Aktenordnung (Stand 1. Januar 2008) außer Kraft.

Anlage:

Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den

Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit

und der Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg

- Brandenburgische Aktenordnung1 -

(AktOBbg)

1 In Kraft gesetzt durch Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 27. Februar 2008.

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http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46417.de

 

 


 

 

Niedersachsen

 

 

Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften

(Aktenordnung - AktO)

AV d. Nds. MdJ. v. 3.11.1967 (1454-I B 5.3)

Vom 3. November 1967 (Nds. Rpfl. S. 241)

- veröffentlicht als Sonderdruck -

Zuletzt geändert durch Abschnitt I der AV vom 8. März 2004 (Nds. Rpfl. S. 204)

- VORIS 31660 00 00 00 007 -

Loseblattausgabe begonnen nach dem Stande vom 1.1.1968

Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium der Justiz

Stand: 01.01.2004

Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Aktenordnung - AktO -)

INHALT §§

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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?sessionID=1827784289785831447&chosenIndex=Dummy_nv_6&templateID=document&highlighting=off&xid=172272,1

 

 

 


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