Väternotruf
Juni 2000
Umgangsrecht Großeltern
OLG Hamm, 11. Familiensenat
Beschluß vom 23.6.2000 - 11 UF 26/00
Das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern (Mutter) hat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern grundsätzlich Vorrang.
Großeltern (väterlicherseits) haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der entsprechende Nachweis muß von den Großeltern geführt werden.
abgedruckt in: FamRZ 2000, 1601, veröffentlicht mit Anmerkungen von Liermann in FamRZ 2001, 704
Eine kritische und völlig zutreffende Stellungnahme von Psychologin Brigitte Spangenberg und Familienrichter Ernst Spangenberg in FamRZ 2002, H 1, S. 48-50