Väternotruf

Februar 2002


 

 

 

Vater werden - Vater sein - Vater bleiben

Psychosoziale, rechtliche und politische (Rahmen-)Bedingungen von Vaterschaft

 

Tagung des "Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse" in Zusammenarbeit mit der Heinrich Böll Stiftung.

 

am 24./25. Mai 2002 in Berlin, Heinrich Böll-Stiftung, Hackesche Höfe

 

Roter Faden und Themen

1. Historische / gesellschaftspolitische Entwicklung des Vaterbildes

Aspekte:

- Rechtl./gesetzlicher Rahmen

- Zeithistorische Kontexte

- Ideengeschichte, Theorieentwicklung, Bilder, Konstrukte

- Wie wurde / wird Recht gedacht? Staatskritik, Rechtskritik

- Was wird unter Vaterschaft verstanden

-

2. Psychosoziale Bedingungen von Vaterschaft

- innere und äußere Bedingungen, die das individuelle u. soziale Handeln des Vaters bestimmen

3. Umgang mit psychosozialen und rechtlichen (Rahmen)Bedingungen in verschiedenen Praxisfeldern

4. Konsequenzen, Schlüsse, Änderungsnotwendigkeiten für die Praxis und den rechtlichen Rahmen

Podium, TN-Diskussion, Ags, ...

 

Siehe auch unter www.boell.de

 

 


 

 

 

Quo vadis Kindeswohl?

Anspruch und Wirklichkeit in der Umsetzung des

Kindschaftsrechtsreformgesetzes (KindRG)

 

Expertenkongress

25.-26. März 2002, Wildbad Kreuth

Hans-Seidel-Stiftung

u.a. mit

Dr. Gerd Brudermüller (Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, Richter am OLG Karlsruhe

Prof. Dr. Sabine Walper, Institut für Pädagogik der Ludwig-Maximilians Universität München

Dr. Michael Stadler (GWG München)

 

www.hss.de

 

 

 


 

 

 

Liebe Interessierte des Väterexpertennetzwerkes,

es tut uns leid, dass wir das Protokolle erst jetzt schicken, doch jeder von uns hatte viel zu tun. Nichts desto trotz hoffen wir, dass von diesem vielversprechende Gründungstreffen ein Schub für die Väterarbeit in Deutschland ausgehen wird. Wir stehen im engen Kontakt mit dem schweizer Väternetzwerk und erhoffen uns einen Synergieeffekt, der für beide Netzwerke wertvoll sein wird. Eberhard Schäfer und ich planen zur Zeit in Kooperation mit der Evangelischen Akademie einen Bundeskongress für unser Netzwerk und Interessierte. Wer Vorschläge für Themen und Referenten dazu hat, möge uns diese möglichst bald mitteilen.

Das nächste Treffen findet am 19.5.03 in Hamburg statt (Tagesordnung siehe Protokoll). Bitte schickt mir eine kurze Rückmeldung, ob Ihr im Netzwerk bleiben wollt - auch als passives Mitglied. Wenn ich von Euch nichts höre, gehe ich davon aus, dass Ihr kein Interesse am Netzwerk habt. Bitte meldet Euch für das Treffen am 19.5 bei mir an.

Nun noch eine Bitte in eigener Sache. Wie Ihr aus dem Protokoll entnehmen könnt, entwickeln wir (Väterzentrum Hamburg e.V. )in Kooperation mit dem Senatsamt für die Gleichstellung und der GgmbH der Hertie-Stiftung ein Internetportal für berufstätige Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten oder flexibilisieren möchten. Da wir zur Zeit noch in der Phase der Recherche sind, sind wir für jeden Link und pragmatische Information dankbar.

Herzliche Grüße

 

Volker Baisch

 

 

Bundesweites

Experten-Netz zur Förderung engagierter Vaterschaft

 

Das Experten-Netz zur Förderung engagierter Vaterschaft...

· ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus der Männer- und Familienbildungsarbeit, der Männer- und Geschlechterforschung sowie der Familienpolitik;

· bündelt Kompetenzen zum Thema Väter und Vaterschaft aus verschiedenen Fachgebieten;

· will die Erziehungs- und Partnerschaftskompetenz von Vätern in der Balance zwischen Beruf, Familie und Freizeit fördern;

· engagiert sich für die Schaffung von Orten, an denen sich Väter treffen und engagierte Vaterschaft leben können;

· erarbeitet Konzepte für die Vereinbarung von Familie und Beruf für Väter;

· ist bundesweit Ansprechpartner für Fachkräfte aus Kinder- und Jugendhilfe, Eltern-Familien- und Erwachsenenbildung, Unternehmen, Verbände, Behörden und Politik;

· wurde im November 2002 gegründet;

· bringt das Thema engagierte Vaterschaft in die gesellschaftliche Diskussion.

 

 

Ansprechpartner:

Volker Baisch, Dipl.-Sozialwirt Eberhard Schäfer, Dipl.-Pol. Martin Verlinden, Dipl.-Psych.

Väterzentrum Hamburg e.V. Mannege e.V. – Information und Beratung für Männer, Berlin Sozialpädagogisches Institut NRW, Köln

Tel.: (040) 3902738 Tel.: (030) 2838986-3 Tel.: (0221) 1605243

E-Mail: vaeter-zentrum@web.de

 eberhard.schaefer@mannege.de

 E-Mail: verlinden@spi.nrw.de

 

 

 

Pressetext zur Gründung des bundesweiten Väter-Expertennetzes

Immer mehr Väter wollen Familie und Beruf vereinbaren

Männerexperten gründen Netzwerk für engagierte Vaterschaft

(Hannover, 28.11.2002) Familien- und Männerexperten wollen das Engagement von Vätern in der Familie fördern. Die Fachleute aus Bildung und Forschung wollen spezielle Vater-Kind-Kurse einrichten, Unternehmen bei der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitszeiten beraten und Einfluss in der Politik, bei Verbänden und Gewerkschaften ausüben. Die Väterexperten aus dem gesamten Bundesgebiet haben am 28. November in Hannover das „Expertennetz für engagierte Vaterschaft“ gegründet.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit für ihre Kinder haben. Die üblichen starren Arbeitszeiten lassen das aber kaum zu“, erklärte Mitinitiator Volker Baisch (36) vom Väterzentrum Hamburg beim Gründungstreffen. „Modellprojekte in Unternehmen haben gezeigt: Durch familienfreundlichere Arbeitszeitregelungen werden Mitarbeiter zufriedener. Sie engagieren sich stärker, nicht nur in der Familie, sondern auch im Beruf. Alle haben etwas davon: Firmen, Väter, Kinder und Mütter. Solche Initiativen wollen wir ausbauen“, so Baisch.

Mitinitiator Martin Verlinden (53), Familienexperte beim Sozialpädagogischen Institut Nordrhein-Westfalen in Köln und selbst Vater von fünf Töchtern, ist sich sicher: „Männer wissen heute: Die Vaterrolle ist die Rolle ihres Lebens. Geld verdienen ist nicht mehr alles. Väter wollen auch die andere Hälfte des Lebens.“

Im Netzwerk für engagierte Vaterschaft schließen sich Pädagogen, Psychologen und Sozialforscher aus Facheinrichtungen bundesweit zusammen. „Wir wollen ein Programm der Bundesregierung zur Förderung aktiver Vaterschaft anstoßen. Das Know-How dafür haben wir“, meint Eberhard Schäfer (40) vom Männer- und Väterzentrum „Mannege“ in Berlin. Zu einer Fachtagung des Netzwerks wollen die Väter-Experten auch Bundesfamilienministerin Renate Schmidt einladen.

 

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Eberhard Schäfer, Mannege e.V., Berlin, Tel.: (030) 2838986-3;

E-Mail: eberhard.schaefer@mannege.de

 

Volker Baisch, Väterzentrum Hamburg e.V., Tel.: (040) 3902738

E-Mail: vaeter-zentrum@web.de

 

Martin Verlinden, Sozialpädagogisches Institut NRW, Köln; Tel.: (0221) 1605243

E-Mail: verlinden@spi.nrw.de

 

 

 


 

"Wie Baronin Instetten die kleine Annie abrichtete."

Christine Brinck zum elterlichen Entfremdungssyndrom

in "Süddeutsche Zeitung", 16./17.2.2002

 

Christine Brinck geht auch auf Theodor Fontanes Roman "Effi Briest" ein, der über die tragische Entfremdung einer Mutter zu ihrer Tochter berichtet.

Die reale, der Romanfigur zum Vorbild  dienende Frau war übrigens Else von Ardenne, geborene von Plotho. Sie war die Großmutter des bekannten Physikers Manfred von Ardenne, der darüber in seinem Buch ""Sechzig Jahre für Forschung und Fortschritt", Verlag der Nationen, 1987, schreibt: "Beim neunzigsten Geburtstag meiner Großmutter im Jahre 1943 ... versuchte ich ihr begreiflich zu machen, wie sehr ich diesen Mann (ihren Geliebten) schätze. Meine Worte: ´Ich hätte damals genauso gehandelt wie Du!´, rührten sie tief. Nach einigen Wochen schickte sie mir ein kleines Päckchen. Es enthielt die Briefe Hartwichs (ihres Geliebten) aus den Jahren 1883 bis 1885 an meine Großmutter - eben jene, die den Anlaß zu dem tragischen (tödlichen) Duell im Jahre 1886 gebildet hatten. Sie schrieb mir dazu: ´Du bist der einzige, der mich nach ihm gefragt hat. so sollst Du auch das Wenige bekommen, das ein hartes Schicksal mir von dem strahlenden Menschen gelassen hat. Daß Dir die Freude wurde, durch einen Verwandten in ein gerechtes gutes Licht den Mann gerückt zu sehen, der unendliches Leid, aber auch unendliches Glück in mein Leben gebracht hat, war mir ein Geschenk."

 

Infos zum Thema Entfremdung siehe auch unter Parental-Alienation-Syndrome

 

Theodor Fontane * 30.12.1819, + 20.9.1898 thematisierte in dem Roman "Effi Briest" (1895 die lebenszerstörenden Folgen des Ehren- und Sittenkodexes seiner Zeit.

 

 


 

 

 

Wie das SPD geführte Bundesfamilienministerium die Alleinerziehendenzahlen pusht

Beim Bundeserziehungsgeld gibt es unterschiedlich hohe Einkommensgrenzen für Paare und sogenannte "Alleinerziehende". Paare erhalten bis zu einer Einkommensgrenze von 51.130 Euro das volle Erziehungsgeld, "Alleinerziehende" dagegen bis zu einer Einkommensgrenze von 38.350 Euro. (Zahlen aus "Zentralblatt für Jugendrecht", 2/2002).

Wer also als Paar mehr als 51.130 Euro Jahreseinkommen hat, tut gut daran, sich auf dem Antragsbogen als getrenntlebend zu deklarieren. Ob die beiden wirklich auseinander sind, oder ihre Wohnungen nur zwei Straßen auseinander leben und sich täglich sehen, prüft dabei keine Behörde. Unter dem Strich belohnt das Familienministerium damit das offiziell "Getrenntleben" und bestraft zusamenlebende Väter und Mütter.

Hinterher gibt es dann wieder eine "Arme alleinerziehende Mütter - böse Väter Kampagne", die durch alle Zeitungen  geht. Die Zahl der "Alleinerziehenden" nimmt zu und milliardenschwere Programme zur Förderung dieser "Lebensform" werden in Gang gesetzt, die ihrerseits wieder den Trend zum "Alleinerziehen" beflügeln.

Dass die SPD dann auch noch ungeniert dass Thema Familienpolitik als ihr originäres Kompetenzfeld verkauft, ist so ähnlich, als wenn ein Pädophiler sich rühmt, sich besonders um Kinder zu kümmern.

24.02.2002

 


 

 

"Das Familiengerichtsverfahren - staatlich subventioniertes Mobbing in der Familie?"

Arthur Trossen, Richter am Amtsgericht

in: "ZKM - Zeitschrift für Konfliktmanagement" 2/2002, S. 69-71

 

 


 

Neue Väter

Alles neu, macht der Mai - und so kursiert in der familienpolitisch bewegten Öffentlichkeit schon seit längeren das Schlagwort von den "Neuen Vätern". Die "neuen Väter" sollen ihren Kindern zugewandte Väter sein, die trotzdem ihre anderen Interessen und die Partnerin nicht vernachlässigen. Tatsächlich ist es so, dass es gerade die sogenannten "neuen Väter" waren und noch immer sind, die bei einer Trennung der Eltern in die Röhre gucken müssen. Bis heute haben diese Väter, wenn Sie nicht verheiratet sind, noch nicht einmal ein eigenständiges Sorgerecht.

Und wenn schon "neue Väter", dann bitte schön auch "neue Mütter". Die Berufsmutterschaft ist, besonders im Westen noch immer weit verbreitet. Im Osten war es traditionell eher die "Rabenmutterschaft" mit "Rund um die Uhr" Krippen und Kindergartenbetreuung. Die Mitte liegt dazwischen. Hinzu kommt, dass Schwangerschaft und Stillen eines Kindes kein Rechtstitel auf eine lebenslange Alleinzuständigkeit  von Müttern für die Kinder sind. Sonst müssten die Kinder wohl ihren Müttern, wie die Diener den Pharaonen, noch mit ins Grab folgen.

 22.02.2002

 

 


 

 

WAS EINST SACHE DES VATERS WAR; ÜBERNIMMT JETZT "VATER STAAT"

 

Maria und Joseph

Vater Staat: Eine Plakataktion der Bundesregierung wirbt für die Familie von Beate Clausnitzer Wo sonst der Schuh für jedermann, das Eis des Jahres, die Quelle, aus der die Welt trinkt, als Übermächte in Erscheinung treten, breitet sich seit ein paar Wochen eine ganz andere Materie aus, jedoch nicht minder absolut: "Familie Deutschland" heißt es auf Plakaten und in Anzeigen. Groß rollt eine so genannte Kampagne der Bundesregierung übers Land, die der einstigen SED-Propaganda verblüffend ähnlich ist. Die rot-weißen Lettern "Familie Deutschland" erinnern deutlich an die roten Banner des Sozialismus mit ihrem weißen Schriftzug: "DDR - unser Vaterland". Genauer betrachtet, entpuppt sich die Kampagne sogar als Fortwirkung eines Geistes, der noch hinter die DDR und weiter zurückreicht.

(...)

Hierin soll das Volk sich selbst - und will der Staat das Volk erkennen. Und sieht zum Beispiel eine Frau, die eher bedrohlich als begehrlich, eher gewaltig als gütig ein Plakat ausfüllt, als hätte sie mit diesem eingenommenen Platz etwas gewonnen; als wäre die Preisgabe ihrer Schwangerschaft an die Öffentlichkeit ein Triumph. Als wäre der Vater das vorweggenommene Kind, lässt sie den Mann hierzu zwischen ihren Schenkeln ruhen und gibt so auch ihn, dem sie den Nacken krault, am ausgestreckten Arm dem öffentlichen Zugriff preis. Was einst seine Sache war, übernimmt Vater Staat.

Herrschten die Väter in den Vorzeiten als eigenmächtige Tyrannen, so existieren sie seit dem biblischen Joseph eher als Stellvertreter einer höheren Instanz: Der Vater wird ersetzt durch Gottvater und schließlich Vater Staat. "Familien", so heißt es in der zur Kampagne gehörenden Broschüre, "brauchen den Staat an ihrer Seite", keinen Mann. Und was "der Wunsch aller Eltern" und traditionell ebenfalls Vaterfunktion war: dem Sohn, der Tochter eine Weltanschauung zu vermitteln - das "vermittelt und fördert" der Staat durch sein "umfassendes Betreuungs- und Bildungsangebot".

So umfassend kennt man das aus der DDR: (...) Tatsächlich heißen solche Regulierungsversuche jetzt "familienpolitische Maßnahmen" und stammen aus der Bundesregierungsbroschüre. Wie einst der ostdeutsche Staat hoffte und es als seine "politische Hauptaufgabe" ansah, "die materiellen Bedürfnisse der Menschen immer besser zu befriedigen" - hofft, nein, ist sich Gerhard Schröder im Vorwort der Broschüre gewiss, dass sich dank seiner Politik die "materielle Situation der Familien deutlich verbessert". Wenn man früher schon gemerkt hat, dass dies ohne Nachwuchs und weibliche Arbeitskraft nicht zu schaffen ist und sich deshalb die DDR von Anfang an dazu entschloss, die "Gleichberechtigung" einzuführen, so zieht der Westen mit "Chancengleichheit" nach und stolpert doch wie der Osten über Probleme, die er als "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" unter einen Hut bekommen muss. Dies misslingt ihm ebenso wie dem Osten. Mit Kindern in "Ganztagseinrichtungen" werden Probleme nur verschoben. Es ist schwer auszuhalten, dass diese Probleme bestehen bleiben, weil Familien- und Berufsinteressen im Widerspruch zu einander stehen. Dagegen ist es leichter, die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gegen das Kind-oder-Karriere-Klischee auszuspielen. Das aber kann die Spannungen nicht lösen in einem Machtkampf, bei dem es, wie der Literaturwissenschaftler Albrecht Koschorke in seinem Buch Die Heilige Familie und ihre Folgen (S. Fischer Verlag) schreibt, seit Maria und Joseph noch immer um den Konflikt zwischen Familiengewalt und der Gewalt höherer Instanzen geht. Der Staat braucht die Familie, denn ohne Menschen ist kein Staat zu machen. Damit die Familie auch auf den Staat angewiesen ist, agiert der Staat, als würde es umgekehrt ohne ihn keine Familien geben: Moralisch, rechtlich, finanziell nimmt er sich der Familie an und legt damit überhaupt erst fest, was als Familie in seinem Sinn zu gelten hat.

(...)

weiter nachzulesen unter

http://www.zeit.de/2002/08/Kultur/print_200208_famdeutschland.html

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Na, ob da die Autorin nicht ein wenig bei vaeternotruf.de Ideen geklaut hat? Wir machen ja schon sein mehreren Wochen auf dieses unsägliche Plakat aufmerksam. Aber sei es drum, der "Zeit" sei die Idee geschenkt und gedankt für das Aufgreifen des Themas.

19.02.2002

 

 


 

 

Institut für Geschlechter- und Generationenforschung

Ab sofort bietet das IGG einen Newsletter für alle Personen und Institutionen an, die an Fragen der Geschlechter- und Generationenbeziehung und besonders der Trennungs- und Scheidungsproblematik interessiert sind. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über Ergebnisse unserer Forschung sowie über Berichte, Vorträge und Veröffentlichungen.

Sie können hier den kostenlosen Newsletter abonnieren.

 

 

Erste Ergebnisse des Forschungsprojektes www.vaeterstudie.de zeigen, dass in der Trennungs- und Scheidungsphase gehäuft Handgreiflichkeiten zwischen den Partnern auftreten:

 

Link

Für unsere groß angelegte www.vaeterstudie.de suchen wir weiterhin Männer, die über ihre Erfahrungen nach Trennung und Scheidung berichten wollen.

Hier geht’s direkt zum Fragebogen!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Institut für Geschlechter- und Generationenforschung

Für Fragen und Anmerkungen igg@uni-bremen.de

 

Besuchen Sie uns für weitere Informationen unter www.igg.uni-bremen.de

18.02.2002

 


 

 

 

Sorgerecht.

Fast eine kleine Revolution hat sich in Kassel ereignet. Entgegen dem landläufigen Mainstream der Gerichte, inklusive des BGH mit seiner alleinsorgefixierten und mütterorientierten Rechtssprechung hat sich das OLG Fankfurt, 2. Familiensenat in Kassel dafür ausgesprochen, dass Gemeinsame Sorgerechtes, trotz Streits der Eltern zu belassen. Dass es hier eine Mutter war, der die Gemeinsame Sorge trotz erheblicher Einschränkungen ihrer elterlichen Kooperationsfähigkeit belassen wurde, ist wohl nicht zufällig. Wäre es der Vater gewesen, hätte das OLG angesichts der bis in die Regierung reichenden Alleinerziehendenmütterlobby in Deutschland, sicher nicht so entschieden.

Die Argumentation des OLG überzeugt und unterstützt den notwendigen Paradigmenwechsel im Kindschaftsrecht (vgl. dazu Rexilius). Daran ändert auch nichts der ebenfalls abgedruckte gebetsmühlenhafte Kommentar des einsendenden Rechtsanwaltes Klaus Weil aus Biedenkopf.

------------------------------------------------------------------------------------------------

6. Kindschaftsrecht

 

a) Elterliche Sorge

Nr. 120 OLG Frankfurt/M. — BGB §§ 1687 I, 1671 II Nr. 2

(2. FamS in Kassel, Beschluß v. 25. 1. 2001 — 2 UF 152/00)

 

Vom gemeinsamen elterlichen Sorgerecht soll nur abgewichen werden, wenn dies für das Kindeswohl unbedingt erforderlich ist. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht allein bei unbeherrschtem Verhalten und mangelnder Kooperationsbereitschaft eines Elternteils vor, wenn die Kinder zu diesem noch eine emotionale Bindung haben.

 

Veröffentlicht in "FamRZ, 2002, Heft 3, S. 187-188

 

 


 

 

Berliner Zeitung

14.02.2002

Ressort: Lokales

Autor: Sabine Deckwerth

 

 

Zu wenig Personal: Richter verklagt das Land

Arbeitsbelastung verhindere, Entscheidungen mit der "gebotenen Gründlichkeit" anzugehen

In den Kanzleien türmen sich Aktenberge, weil Schreibkräfte mit der Bearbeitung nicht nachkommen. Streitende Parteien müssen monatelang auf Termine warten: Die Mitarbeiter des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg am Halleschen Ufer sind hoffnungslos überlastet. Seine Mitarbeiterinnen könnten Beschlüsse und Verfügungen oft erst schreiben, nachdem sie vier bis sieben Monate in den Regalen gelegen hätten, sagt Familienrichter Dietmar Reddemann. Seit Herbst 2000 sei das in seiner Abteilung in weit mehr als 1 000 Fällen vorgekommen. Außerdem habe er jedes Jahr fast doppelt so viele Fälle zu entscheiden, als im bundesdeutschen Schnitt üblich.

Reddemann will diese Zustände nicht mehr hinnehmen. Als erster Richter Berlins hat er nun Klage gegen das Land Berlin wegen Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit eingereicht. "Wegen der unzumutbaren Arbeitsbedingungen ist eine Ausübung meiner Tätigkeit nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum mehr möglich", sagt er zur Begründung.

Über die Klage muss das Dienstgericht beim Landgericht entscheiden. Es ist ausschließlich für die etwa 1 100 Berliner Richter zuständig und wacht darüber, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht verletzt wird. So darf niemand einem Richter Urteile vorschreiben und auch keinerlei Einfluss auf seine Entscheidungen nehmen. Andererseits darf ein Richter sein Amt auch nicht missbrauchen - etwa zu politischen Zwecken. Bei schweren Vergehen kann das Dienstgericht einen Richter seines Amtes entheben oder ihm die Bezüge aberkennen. Solche Fälle seien aber "sehr, sehr selten", sagt Richterin Heike Forkel.

Das Dienstgericht kann auch von einem Richter angerufen werden, wenn er sich in seiner Arbeit beeinträchtigt fühlt. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehören auch angemessene Arbeitsbedingungen, argumentiert Reddemann. So trage das Land Berlin die Verantwortung dafür, dass dem Richter die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit er seinen Pflichten nachkommen könne. Wegen der Mehrarbeit habe er kaum noch Zeit, schwierige Entscheidungen mit der "gebotenen Gründlichkeit" anzugehen.

Vor allem aber hat die Überlastung negative Folgen für die streitenden Parteien. Manchmal dauert es Jahre, bis ein Sorgerechtsfall entschieden ist. Oder ein Elternteil kann monatelang das Besuchsrecht für ein Kind nicht wahrnehmen, weil die vom Richter ausgestellten Verfügungen lange in den Kanzleien liegen. "Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich entschieden, dass die lange Dauer von Sorgerechtsverfahren nicht mehr den rechtsstaatlichen Regeln und dem Kindeswohl entsprechen", sagt Reddemann. "Durch die derzeitigen Zustände am Gericht kann ich diesen Regeln aber nicht nachkommen."

Das Dienstgericht wird das Land aber kaum zwingen können, mehr Geld in die Justiz zu investieren. "Es kann lediglich Feststellungen treffen", sagt Richterin Forkel. Das wäre Reddemann schon genug: "Denn das Land wird eine entsprechende Feststellung nicht einfach hinnehmen können ohne zu handeln und endlich Reformen durchzuführen."

Dienstlicher Rüffel

Bevor Reddemann das Land verklagte, hat er sich anderweitig gegen die Zustände am Familiengericht gewehrt und musste dafür einen dienstlichen Rüffel einstecken: In mehreren Schreiben an Rechtsanwälte hatte der Richter darauf verwiesen, dass "wegen der Personalsituation in der Kanzlei" Verfügungen nicht ausgeführt oder Termine nicht anberaumt werden konnten. Weil "von hier aus" keine Abhilfe möglich sei, empfahl er den Anwälten, sich an die Senatsverwaltung für Justiz zu wenden. "Der Gerichts- und Justizverwaltung sind die Zustände seit langem bekannt", hieß es in den Briefen.

Die Präsidentin des Kammergerichts warf Reddemann daraufhin ein Dienstvergehen vor und erteilte ihm eine Ermahnung. Die Schreiben des Richters an die Anwälte "enthalten ihrem Sinn nach eine deutliche Kritik an Ihrer obersten Dienstbehörde, der Sie vorwerfen, trotz Kenntnis der langen Kanzleilaufzeiten keine Abhilfe geschaffen zu haben", heißt es zur Begründung. Gegen diese Ermahnung will Reddemann nun Beschwerde bei der Justizverwaltung einlegen.

 

 


 

 

Haushaltsfreibetrag

Der Staat gewährte bis Ende 2001 sogenannten "Alleinerziehenden" noch einen steuerlichen Haushaltsfreibetrag von jährlich 5616 DM. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Elternteil tatsächlich "alleinerziehend" ist, es zählt immer nur, ob ein Hauptwohnsitz vorhanden ist oder in welchem Haushalt der getrennt lebenden Eltern das Kind zuerst gemeldet war. Praktisch bedeutet dass, dass in allen Fällen, wo der Vater aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht, der Haushaltsfreibetrag an die Mutter geht. Dies gilt auch für Fälle hälftiger Betreuung.

Seit dem Jahr 2002 wird der Haushaltsfreibetrag schrittweise verringert. Dagegen wollen jetzt "Alleinerziehende"  eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Paradoxerweise beim selben Gericht, auf dessen Anregung, die Bundesregierung die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages in Angriff genommen hat.

Paradox ist auch die folgende Situation. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. Der Standardfall sieht so aus, dass Papa seiner Unterhaltspflicht (§1601 ff BGB) nach einer Trennung durch Barunterhalt nachkommen muss und Mama der Unterhaltspflicht durch Betreuungsunterhalt, also die überwiegende Pflege und Erziehung des Kindes (§1606 (3) BGB). Wenn aber Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind, wovon in der Rechtssprechung dauernd geredet wird, so ist nicht einzusehen, warum der barunterhaltspflichtige Elternteil (Vater) nicht auch den halben Haushaltsfreibetrag bekommt. Genau das Gegenteil ist in der Praxis jedoch der Fall. Der barunterhaltspflichtige Elternteil (Vater) muss auf den zu leistenden Unterhalt auch noch Steuern zahlen. Das ist so ähnlich, als wenn jemand, ehrenamtlich im Hospiz arbeitet und am Jahresende dafür dem Finanzamt noch Geld überweisen muss. Warum das so ist, darauf wissen vermutlich nicht einmal die Verantwortlichen im Bundesfinanzministerium und im Bundesmütterministerium eine Antwort. Müssen sie auch nicht, denn sie selber sind ordentlich verheiratete Bürger/innen und profitieren dadurch steuerlich vom Ehegattensplitting. Das lohnt sich vor allem, wenn der Ehemann ein Besserverdiener ist (trifft auf Abteilungsleiter in den Bundesministerien zu)  und seine Ehefrau zu Hause dafür sorgt, dass ihr gestresster Ehemann abends eine gemütliche Wohnung vorfindet und die Kinder ihre Hausaufgaben mit Muttis Hilfe gemacht haben. Dass solcher familienpolitischer Unsinn nicht nur ein Ergebnis von 16 Jahren CDU-Regierung ist, sondern seit Regierungsantritt der SPD/Grünen-Regierung fleißig weiterbetrieben wird, braucht nicht zu verwundern. Denn wie sagt man so schön, als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet unsere Rot-Grüne-Weichspülerkoalition. Die lachenden Dritten, die Herren Abteilungsleiter in den Bundesministerien und ihre treusorgenden Ehefrauen sind der rot-grünen Bundesregierung zur Dankbarkeit verpflichtet.

 

16.2.2002

 


 

 

Kindesunterhalt 

Unterhaltspflicht - Strafrecht

 

 

Strafgesetzbuch:

§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht.

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Es ist schon paradox. Sie dürfen als Vater oder Mutter in Deutschland ablehnen, sich um die persönliche Betreuung Ihres Kinder zu kümmern, ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung riskieren zu müssen.. Davon machen in Deutschland Zehntausende von Vätern und Müttern gebrauch. Gleichzeitig droht der Staat ihnen Strafverfolgung und Freiheitsstrafe an, wenn sie es ablehnen, sich um die finanziellen Bedürfnisse ihres Kindes zu kümmern. Der Staat zeigt damit, dass ihm Geldranschaffen wichtiger ist, als eine gelebte emotionale Beziehung zwischen Kind und Elternteil. Korrekterweise muss man sagen, dass der Staat damit eigentlich nur Väter meint. Väter sind fürs Geld ranschaffen gut genug. Wenn sie mehr als Geld ranschaffen machen, ist es auch gut, es muss aber nicht sein. 

Eine anderes Paradox. Jeder Mann und jede Frau in Deutschland haben Anspruch auf Sozialhilfe. Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt niemand außer einigen Rechtspopulisten auf den Gedanken, sie deswegen einzusperren. Bei den Nationalsozialisten war das bekanntlich anders, da wurden sogenannte Asoziale unter dem Motto "Arbeit macht frei" in Konzentrationslager eingesperrt. Auch in der DDR war sogenanntes asoziales Verhalten strafrechtlich verfolgbar.  In der Bundesrepublik erlaubt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12 (Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit) Zwangsarbeit nur in Fällen von gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung. Tatsächlich praktiziert der Staat aber bei der Unterhaltspflicht klammheimlich Zwangsarbeit und Strafverfolgung. Wenn der barunterhaltspflichtige Vater nicht alle Anstrengungen unternimmt, sich auch um menschen unwürdige, risikoreiche und gesundheitsgefährdende Arbeit zu bemühen oder einen erheblichen Wohnortwechsel vorzunehmen, um genügend Geld zu verdienen. riskiert er Strafverfolgung und Gefängnisstrafe. Jährlich werden ca. 16.000 Väter (und Mütter?) angezeigt und damit kriminalisiert. Wenn man einmal modellhaft von 300 Eure Kosten ausgeht, die durch eine Strafanzeige verursacht wird (Staatsanwalt, Kriminalpolizei, Gerichtsverfahren), so verursachen die Anzeigen einen jährlichen Aufwand von 4,8 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Strafvollzug.

Wenn man damit rechnet, dass auf jeden angezeigten Fall zehn weitere Fälle kommen, bei denen "barunterhaltspflichtigen" Elternteilen (Vätern) durch das Jugendamt eine Strafanzeige angedroht wird (über Strafanzeigen gegen Mütter ist uns nichts bekannt, obwohl diese 15 Prozent aller "barunterhaltspflichtigen" Elternteile ausmachen, kommt man auf eine Zahl von jährlich 160.000 Väter (Mütter), denen staatliche Verfolgung angedroht wird.

Die ganze Repressionsmaschinerie wird um so grotesker, als der Staat Tausenden dieser Väter noch nicht einmal das Sorgerecht für ihre leiblichen Kinder zubilligt, bzw. es ihnen innerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterhalb der Schwelle des §1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) entzogen hat. Das ist so ähnlich, als wenn der Staat einem Menschen die Staatsbürgerschaft entzieht, ihn aber gleichzeitig auffordert, Steuern für die Finanzierung des selben Staates zu bezahlen.

Gleichzeitig verschwendet der Staat Milliardensummen für ineffizient und betrügerisch arbeitende staatlich Behörden, wie z.B. die Arbeitsämter, deren Manipulationen aktuell ins Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Dass sich viele Menschen von solcherart Doppelmoral abgestoßen fühlen und entweder ins Lager der Nichtwähler abwandern oder im schlimmeren Fall in das politische Lager von Rechtspopulisten und rechtsextremen Parteien braucht dabei nicht zu verwundern.

 

16.2.2002

 


 

Von Tuten und Blasen keine Ahnung?

Es kursiert noch immer die landläufige Meinung, geschiedene Männer und im Besonderen Väter, würden ein Leben in Saus und Braus führen, sich vor Unterhaltszahlungen drücken, aber heimlich einen Mercedes auf fremden Namen angemeldet, vor der Tür stehen haben.

Das Bundesfamilienministerium trompetet in das gleiche ausgeleierte Horn, wahrscheinlich, weil im ganzen Haus kein anderes zu finden ist oder keiner der Mitarbeiter andere Blasinstrumente spielen kann. Da sollen säumigen Väter die Führerscheine entzogen werden, Hausdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei gegen vermeintliche oder tatsächliche "Unterhaltsschuldner" durchgeführt und wenn es gar nicht anders zu gehen scheint, wird der zum Straftäter gemachte Vater auch auf Kosten der Steuerzahler/innen in den Knast gesteckt. Alles nach der Devise - koste es was es wolle. Doch außer Stress und Spesen - meist nichts gewesen.

Statt dessen werden die Väter zusätzlich zu den ohnehin belastenden psychosozialen Folgen einer Trennung und Scheidung durch nun einsetzenden zermürbenden Kampf mit dem staatlichen Repressionssystem krank und suizidal.

 

 


 

 

Ursula Kodjoe

„Die psychosoziale Situation nichtsorgeberechtigter Väter“

Diplomarbeit

 

 


 

 

Studie: Berufsstress und Scheidung sind tödliche Mischung für Männer

Chicago (dpa) - Verheiratete Männer können besser mit chronischem Stress am Arbeitsplatz umgehen. Für geschiedene Männer verdoppeln dagegen die ständige berufliche Belastung und die Trennung das Risiko, einen frühen Herztod zu erleiden oder an einer anderen Ursache zu sterben. Zu diesem Ergebnis kommt eine siebenjährige US-Studie mit 12 336 Männern, die die Amerikanische Ärztegesellschaft (AHA) am Montag im Fachjournal "Archives of Internal Medicine" (Bd. 162, S. 309) veröffentlicht hat.

 

Autoren sind Karen Matthews von der Universität von Pittsburg (Pennsylvania) und Brooks Gump von der Staatlichen Universität von New York in Oswego. Ihre Untersuchung ("Multiple Risk Factor Intervention Trial" / MRFIT) wertet das gesundheitliche Risiko bei Mehrfachbelastungen im Berufs- und Privatleben. Sie empfehlen Männern, ihre Ehe schon aus Gesundheitsgründen eher zu kitten als zerbrechen zu lassen. "Die Mischung von starkem Berufsstress und einer Trennung beziehungsweise Scheidung sind Fingerzeige auf einen frühzeitigen Tod", heißt es in dem Journal, und weiter, "bei viel Ärger am Arbeitsplatz hat die Fortsetzung der Ehe in mittlerem Alter einen gewissen Schutzeffekt".

Matthews und Gump wählten für ihre Studie Männer im mittleren Alter aus, die zu Beginn der Studie gesund waren und keine Anzeichen einer Herzerkrankung zeigten, im Laufe der Zeit aber Risikofaktoren für spätere Herzkreislaufprobleme erkennen ließen. Neun Jahre nach Abschluss der Studie zogen die Autoren erneut Bilanz und fanden, dass chronischer Stress im Berufsleben allein - unabhängig von der privaten Situation - das Risiko eines frühes Todes um 25 Prozent erhöhte.

 

Die Trennung oder Scheidung von der Ehefrau schlug selbst ohne Belastung am Arbeitsplatz mit einem 37 Prozent höheren Risiko zu Buche. Am schlimmsten aber waren jene Männer dran, die an beiden Fronten mit Stress konfrontiert waren, erläuterte Matthews der dpa.

"Sie waren rund 100 Prozent stärker gefährdet, früher als verheiratete Männer mit weniger beruflichem Stress zu sterben". Von den 1 332 Opfer dieser Stress-Kombination erlag jeder Zweite einem Herz- oder Kreislaufleiden.

 

Bekannte Risikofaktoren wie Rauchen, Alkohol und Cholesterin waren zuvor berücksichtigt worden. Sie hatten daher keinen Einfluss auf das Ergebnis. Ausschlaggebend war lediglich der psychologische Effekt.

©dpa

111656 Feb 02

 

 


 

 

 

Eine Stunde Sex kostet cirka 70.128 Euro.

 

Deutschlands Männer lassen sich nicht lumpen. Für eine Stunde Sex ohne Verhütung zahlen sie 70.128 Euro und mehr. So sind sie eben. Jung, dynamisch und spendabel. Was sein muss, muss sein.

 

 

Kindesunterhalt für ein Kind

Gesamtkosten in achtzehn Jahren 48.528 Euro.

Von Kindesunterhalt an ein volljähriges Kind sehen wir hier mal ab.

 

Hinzu kommen die vom Staat zusätzlich auf den Kindesunterhalt eingezogenen Steuern und die Kosten, die dem Vater entstehen, wenn er den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhält. 

 

Für Steuern auf Grund geleisteter Unterhaltszahlungen geschätzt monatlich 100 Euro

jährlich 1200 Euro

in 18 Jahren: 21.600 Euro

 

Und für moderne Frauen, die Mütter werden wollen ohne dumme Männer zu fragen, gibt es hier ein paar Tipps.

 

 

http://www.maedchenseite.com/mann_lass_deine_finger_weg.htm

 

 

Auszug:

 

-----------------------------------------------------------------------------

 

 

Sie werden immer mehr, die Frauen, die bewusst und selbstbestimmt diese Lebensform gewählt haben: allein erziehend.

 

 

 

Wie werde ich Single-Mutter?

Affäre mit Folgen: Suche dir einen verheirateten Liebhaber, der auf keinen Fall die Scheidung will. Besonders geeignet sind Ehemänner, die schon wunderbare Kinder haben. Das lässt auf gute Gene und Zeugungsfähigkeit schließen.

Der Madonna-Trick: Die Popsängerin sah den Vater ihrer Tochter beim Joggen. Sie ließ ihn zeugen und einen Vertrag unterschreiben, in dem er auf das Sorgerecht verzichtete.

Variante mit Risikofaktor: Du entdeckst beim Tanzen den Traumvater deines Kindes und hast gerade deine fruchtbaren Tage. Gib ihm einen falschen Namen und eine erfundene Telefonnummer. Nachteil: Aids-Risiko.

Da weißt du, was du kriegst: Mache einen guten Freund zum biologischen Vater. Du schläfst einfach mit ihm und behältst den Grund für dich. Bist du erst mal schwanger, war's eben ein anderer. Vorteil: Du kennst ihn und sein Erbmaterial sehr gut.

Ohne Sex: Als ledige, normal fruchtbare Frau kannst du eine Insemination (künstliche Befruchtung mit anonymem Fremdsamen) durchführen lassen. Rechtlich ist das in Deutschland kein Problem, du musst nur eine Ärztin finden, die keine moralischen Bedenken hat.

Wenn dir das alles nicht zusagt, bleibt noch die Adoption. Auch als Einzelperson hast du das Recht, ein Kind anzunehmen. In der Praxis werden jedoch Ehepaare meist bevorzugt. Bessere Chancen hast du als Single bei ausländischen Kindern.

 

Webansicht 14.2.2002

 

 


 

 

Broschüre „Regenbogenfamilie – wenn Eltern lebisch, bi- oder transsexuell sind“

Die Broschüre enthält Informationen und Diskussionsbeiträge zur Lebenssituation von Familien, in denen ein Elternteil ein Elternteil homo- oder transsexuell ist oder in denen  gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam für Kinder sorgen.

Die Broschüre kann in begrenzter Stückzahl über gleichgeschlechtliche@sensjs.verwalt-berlin.de

oder per Post unter Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Beuthstr. 6-8, 10117 Berlin bestellt werden.

 

 

Etwas irreführend die Überschrift. Niemand "ist" lesbisch, bi oder transsexuell, sondern es gibt Menschen, die "empfinden und leben" lesbisch, bi- und transsexuell.

Wieso schwul empfindende und lebende Männer hier nicht aufgezählt werden, es war doch hoffentlich keine Absicht, so nach dem Motto, zwei schwule Männer die für Kinder sorgen, igittigit. Ausserdem werden schwule Männer gegenüber lesbischen Frauen beim Sorgerecht ohnehin diskriminiert. Das nennt man Doppeldiskriminierung.

Außerdem, was soll denn die Mutter der Kinder den ganzen Tag machen, wenn die Kinder nicht mehr bei ihr sind? Die Antwort mein  Freund, weiß wohl nur die Senatsverwaltung allein.

10.2.2002

 

 


 

 

Soviel kostet Papa sein Kind

 

Für das 0-5 jährige (West)Kind sind im Standardfall nach den aktuellen Unterhaltsleitlinien monatlich 177 Euro Kindesunterhalt zu leisten. Das 6-11 Jahre alte Kind bekommt monatlich 228 Euro und das 12-17 Jahre alte Kind 269 Euro.

 

Die derzeitigen Unterhaltsleistungen für einen getrenntlebenden Vater betragen daher

177 x 12 x 6 = 12744 Euro

228 x 12 x 6 = 16416 Euro

269 x 12 x 6 = 19368 Euro

 

Gesamtkosten 48.528 Euro.

 

Von Kindesunterhalt an ein volljähriges Kind sehen wir hier mal ab.

Hinzu kommen die Umgangskosten, wir nehmen mal einen geschätzten Wert von monatlich 100 Euro an (14 tätig "Umgang" und 4 Wochen gemeinsamen Urlaub im Jahr.

Macht 1200 Euro jährlich.

In 18 Jahren: 21.600 Euro

 

Hinzu kommen Steuern, die der Vater zusätzlich an den Staat entrichten muss, um den Kindesunterhalt zu erwirtschaften.

 geschätzt monatlich 100 Euro

jährlich 1200 Euro

in 18 Jahren: 21.600 Euro

 

Gesamtkosten für ein Kind 91.728 Euro.

Für zwei Kinder 183.456 Euro. Also ca. 360.000 DM

 

Klar, dass da viele Väter, die durch das Familiengericht oder Jugendamtsurkunde fiktiv auf Kindesunterhalt festgesetzt werden, hoch verschuldet sind.

8.2.02

 


 

 

Wa(h)re Liebe

Wahre Liebe gibt es nur unter Männern, heißt es oder auch bei Lilo Wanders. Doch das stimmt nicht, wie wir zeigen wollen.

"Ich liebe sie sehr und würde alles für sie tun."

Ein Vater über seine Tochter.

Nun sind sie vielleicht stutzig geworden. Klingt das nicht ein wenig inzestuös? 

Vielleicht haben sie recht. Aber es war auch nur ein Test von uns. In Wirklichkeit hat das eine Frau über ihr Verhältnis zu ihrem Sohn gesagt: "Ich liebe ihn sehr und würde alles für ihn tun."

 

gehört am 7.2.2002, 21.30 Uhr auf "Antenne Brandenburg"

 

 


 

 

Pubertierende brauchen Grenzen

Allein Erziehende betrachten Kinder häufig als Partner und überfordern diese damit

Von Wolfgang Kappler

Scheidungskinder haben häufiger als Kinder aus vollständigen Familien Probleme in der Schule und im Umgang mit Freunden und sind öfters depressiv oder aggressiv. Auch werden spätere Ehen von Scheidungskindern bis zu zweieinhalb Mal häufiger geschieden, hat die Chemnitzer Soziologin Heike Dieffenbach herausgefunden. In der Regel wird dies mit dem Erleben der Auseinandersetzungen zwischen den Eltern in Verbindung gebracht, mit der Angst vor Verlust und der Erkenntnis, dass Beziehungen scheinbar ohne weiteres kündbar sind.

Jetzt hat Kurt Kreppner vom Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung einen weiteren Grund gefunden: Kommunikationskultur und Beziehungsverhalten zwischen Kind und allein erziehender Mutter unterscheiden sich während der Pubertät grundlegend von vollständigen Familien. Mit fatalen Folgen.

Dreieinhalb Jahre lang haben Kreppners Mitarbeiter in 67 Berliner Mittelschicht-Familien Mäuschen gespielt, haben die Mütter und Kinder anhand von Themenkarten Konfliktsituationen (unaufgeräumtes Zimmer; wohin am Wochenende? u. a.) durchspielen lassen - und dabei die Kommunikation analysiert.

Kreppners Beobachtung: "Es scheinen verschiedene Interessen zu sein, die Mütter aus vollständigen und Mütter aus geschiedenen Familien beim Austausch mit ihren Kinder leiten." Mütter in funktionierenden Beziehungen betonen im Gespräch mit dem Kind ihre überlegene Erfahrung, legen gesteigerten Wert auf das Einhalten von Regeln und scheuen den Konflikt mit dem Kind nicht. Sie sind die "Hüterinnen der Ordnung", auch wenn das manchmal belastend ist. Die Beziehung Mutter-Kind stehe bei der Auseinandersetzung überhaupt nicht zur Debatte. Die Diskussion konzentriere sich auf den Konflikt, wobei die Mütter in rigider Weise auf die Einhaltung von Regeln pochen.

Die Grenze zwischen den Generationen werde konsequent eingehalten und respektiert. Sie sorgt für eine größere Distanz, die das Kind zwar in seine Schranken verweist, die es letztlich aber vor Überforderung schützt. Der zu Selbstbestimmung strebende Pubertierende hat so die Möglichkeit, in der Auseinandersetzung mit elterlichen Normen und Werten eine neue Identität zu erproben, stark zu werden.

"Geschiedene Mütter hingegen sind stark mit ihrer eigenen Situation beschäftigt und neigen dazu, ihre Kinder in ihre Lebensprobleme miteinzubeziehen", sagt Kreppner. Damit kommen sie ihrer Funktion als Angehörige der Elterngeneration, die den Kindern bei der Etablierung einer neuen Beziehung kompetent helfen sollen, nicht nach. Diese Mütter pflegten eine partnerschaftliche Beziehung zu ihren Kindern, sie heben das Kind auf ein höheres Beziehungsniveau, fordern Gleichberechtigung und Ersatz für den verloren gegangenen Partner ein und das Teilhaben des Kindes an den eigenen Problemen.

Kreppner: "Dadurch gerät das etablierte Beziehungsgefüge grundlegend in Bewegung, in der Dimension der Kinder verschiebt sich etwas." Anfänglich fühlen sich solche Kinder geschmeichelt. Mit der Entwicklung zu Jugendlichen ändert sich das. "Das Kind will die Verantwortung für die Probleme der Mutter nicht akzeptieren, besteht auf der Aufrechterhaltung der Generations-Grenze und verweist auf sein Recht, von der Mutter als Kind und nicht als Partner behandelt zu werden."

Manchmal zerbrächen Jugendliche an der Überforderung. Die eingangs beschriebenen Probleme sind Folgen einer unterbundenen natürlichen Persönlichkeitsentwicklung. Weil allein Erziehende häufig die Forderung nach dem Motto "Du musst an meinen Problemen teilhaben, sonst habe ich auch kein Interesse mehr an deinen" erheben, erkennt das Kind darin die unausgesprochene Drohung, dass die Mutter bereit ist, die Beziehung zu lösen. Dass dies möglich ist, hat es bereits mit der Scheidung erlebt. So lebt das Kind mit der Angst eines möglichen weiteren Verlustes.

Angesichts von 1,5 Millionen allein erziehenden Müttern in Deutschland seien die Folgen solcher Persönlichkeitsfehlentwicklungen nur schwer abschätzbar und machten weitere Studien notwendig. Auf Grund seiner Ergebnisse fordert Kreppner aber schon mal vorsorglich: "Haltet die Grenze zwischen den Generationen ein."

Infos: Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Antonia Rötger, Tel. 030 / 82 40 62 51, 

E-Mail roetger@mpib-berlin.mpg.de

Internet: www.singlemamis.de

 www.paritaet.org

 und 

www.forum-sozialhilfe.de

 

 

Frankfurter Rundschau 2002

Erscheinungsdatum 05.02.2002

 

 


 

 

Hauptmann von Köpenick

Kennen Sie die Geschichte vom Hauptmann von Köpenick? Der hatte keine Arbeit. Ohne Arbeit bekam er keine Wohnung, und ohne Wohnung bekam er keine Arbeit. Kein Wunder, dass der falsche Hauptmann daraufhin in einer Uniform aus dem Kostümverleih mit einer Truppe "geklauter" Soldaten die Stadtkasse im Köpenicker Rathaus beschlagnahmte und damit den preußischen Staat der Lächerlichkeit preisgab.

Dummheit stirbt bekanntlich nicht aus und so treiben die Erben und Erbinnen des wilhelminischen Staates noch heute ihr Unwesen in diversen Bundesministerien und im Bundestag.

Will ein nichtverheirateter Vater das Sorgerecht für sein Kind haben, muss er die Mutter des gemeinsamen Kindes um Zustimmung bitten. Stimmt die Mutter nicht zu, tritt die gemeinsame Sorge nach dem Willen namentlich bekannter Bundestagsabgeordneter und Bundesministerinnen nicht in Kraft. Stellt der Vater einen Antrag auf gemeinsame Sorge beim Familiengericht, so kriegt er von dort Bescheid: Da er sich offensichtlich nicht freiwillig mit der Mutter auf das Gemeinsame Sorgerecht einigen kann, muss davon ausgegangen werden, dass die gemeinsame elterliche Sorge auf  Grund der Meinungsverschiedenheiten der Eltern, die sich dadurch dokumentieren, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht  möchte, die Mutter dagegen nicht, nicht funktionieren kann. Denn sonst würde ja die Mutter freiwillig zustimmen und der Vater bräuchte keinen Antrag beim Gericht stellen.

Alles verstanden? Nein? Macht nichts, der Familienrichter versteht es auch nicht. Ist halt so wie beim Hauptmann von Köpenick, ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit.

5.2.2002

 

 


 

"Dreijähriger Junge von den Eltern zu Tode geprügelt"

so titelt der Berliner Tagesspiegel am 1. 2. 2002 über den Fall des zu Tode misshandelten dreijährigen Jungen aus Berlin-Köpenick.

Die Bild-Zeitung setzt dem mit der Titelüberschrift "Das Doppelleben des Folter-Vaters" noch eins drauf. 

Beide Nachrichten sind falsch. Denn nicht der Vater hat sich an der Misshandlung des Sohnes beteiligt, sondern der neue Lebensgefährte der Mutter. Über den tatsächlichen Vater des Jungen erfährt man bedauerlicherweise nichts. Hier hätte eine journalistische Recherche möglicherweise interessante Ergebnisse geliefert. 

Pikant an dem tragischen Ereignis, der 19-jährige Lebensgefährte der Mutter scheint Student an der Fachhochschule für Sozialwesen in Berlin-Buch gewesen zu sein und ein Praktikum in einem Berliner Kindergarten absolviert zu haben, bei dem man ihm bescheinigte, er "konnte gut mit Kindern umgehen." Hier bleibt für sozialpädagogische Ausbildungsstätten einiges innerhalb der eigenen Einrichtung zu tun, um zu verhindern, dass Frauen und Männer mit starken neurotischen Störungen pädagogische Berufe ergreifen können.

 

 

 


 

CSU-KOMMISSION WILL ROLLE DER VÄTER STÄRKEN

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel116312.php

 

Posteingang 2.2.2002

 


 

 

BUNDESWEIT ERSTE VATER-KIND-KUREN

Väter erscheinen zu solchen Auffangmaßnahmen deutlich mitgenommener als Mütter:

http://www.aerztezeitung.de/docs/2002/01/29/017a1003.asp?cat=/medizin/maennerprobleme

 

Posteingang 2.2.2002

 

 


 

 

Die ELTERN-Familien Analyse 2002

Bedauerlicherweise sind wie üblich, getrennt lebende Väter nicht in die Befragung einbezogen worden.

 

"Die ELTERN-Familien Analyse 2002

Die ELTERN-Familien Analyse 2002 untersucht die Lebenssituation junger Familien in Deutschland

Das Institut für Demoskopie Allensbach hat im Auftrag der im Verlag Gruner + Jahr erscheinenden Zeitschriften ELTERN und ELTERN for family in einer repräsentativen Studie die Lebenssituation junger Familien untersucht. Die ELTERN-FamilienAnalyse 2002 analysiert die wirtschaftliche Situation junger Familien, ihre Einstellungen und Wünsche, ihr Konsum- und Investitionsverhalten, die Mediennutzung und Meinungsbildung in den Familien sowie ihre Wünsche an die Politik. Befragt wurden im Sommer 2001 3060 repräsentativ ausgewählte Personen ab 14 Jahren mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt. Die Grundgesamtheit der FamilienAnalyse 2002 umfasst 12,90 Millionen Mütter und Väter. Diese haben insgesamt rund 10 Millionen Kinder. Die wichtigsten Ergebnisse der FamilienAnalyse 2002 sind in den folgenden Texten zusammengefasst. Die ELTERN-Gruppe und das Institut für Demoskopie Allensbach stellen die FamilienAnalyse 2002 am 29. Januar 2002 im Rahmen einer Presse-konferenz in Berlin vor. Kontakt für Rückfragen und Interviews:Heinz Kirchner ProMedia PR Falkenried 84 20251 Hamburg Tel. 040/48065518, Fax 040/465130, Mobil 0170/8140358E-Mail: H.Kirchner@Promedia-PR.de Familie ist wichtiger als alles andereFür die allermeisten Eltern ist die Familie wichtiger als alles andere Die Familie ist kein Auslaufmodell, im Gegenteil: Im Zeitalter der Globa-lisierung ist sie Müttern und Vätern heute wichtiger denn je. Das hat die ELTERN-FamilienAnalyse 2002 ergeben, eine repräsentative Studie zur Lebenssituation von Familien in Deutschland, die im Auftrag der Zeitschriften ELTERN und ELTERN for family erstellt wurde. Für diese Studie wurden vom Institut für Demoskopie Allensbach im letzten Sommer über 3000 Frauen und Männer mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt befragt. Allen Abgesängen hinsichtlich schwindender Bindungskraft und Rückhalt durch die Familie zum Trotz: Für 91 Prozent der Mütter und 82 Prozent der Väter ist die Familie das Wichtigste im Leben.

...

Untersuchungsdaten zur FamilienAnalyse 2002

Für die FamilienAnalyse wurden 3060 repräsentativ ausgewählte junge Mütter und Väter in der Zeit vom 13. Juli bis 8. August 2001 befragt. Die Grundgesamtheit bilden 12,90 Millionen Personen ab 14 Jahren mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren im Haushalt. Diese 12,90 Millionen Eltern haben rund 10 Millionen Kinder. Die Befragungen wurden mündlich-persönlich anhand eines einheitlichen Fragebogens durchgeführt. Die Stichprobe wurde an die Struktur der Zielgruppe, wie sie in der Allensbacher Werbeträger-Analyse (AWA 2001) ermittelt wurde, angeglichen. Die Werbeträgerreichweiten in der Studie wurden von ISBA, Hamburg, an die Ergebnisse der AWA 2001 angepasst. Die Durchführung der Untersuchung sowie die methodische Gesamtverantwortung lagen beim Institut für Demoskopie Allensbach. Gruner + Jahr AG + Co.Verlagsgruppe München ELTERN-Gruppe Weihenstephaner Str. 7 81673 München Tel. 089/4152-664, Fax -665 E-Mail: anzeigen@eltern.de "

 


zurück