Väternotruf
April 2002
Christina Schenk
Bundestagsabgeordnete der PDS, familienpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, parteilos
Verwunderlich, wie eine Frau, die sich seit Jahren als Bundestagsabgeordnete der PDS engagiert gegen die Diskriminierung von Menschen einsetzt, seien es Lesben, Schwule, Intersexuelle, Transsexuelle, sich auf der anderen Seite selber für die Diskriminierung großer Teile der Bevölkerung, nämlich der nichtehelichen Kindern und ihren Vätern stark macht. Und wenn es nach Frau Schenk ging, müssten auch verheiratete Väter noch eine Sorgerechtsprüfung nach den von der feministischen Rechtszeitschrift "Streit" postulierten "Sorgerechtskriterien". ableisten, bevor sie von den Müttern ihrer Kinder mit dem Sorgerecht ausgezeichnet und in den Kreis der richtigen Menschen aufgenommen werden. Ob Männer jemals so gute Menschen sein können wir Frauen, nun da hat Frau Schenk vielleicht so ihre unausgesprochenen Zweifel. Bei Vätern gelten mit einem mal all die schönen Sätze von der Gleichstellung und Antidiskriminierung nicht mehr. Da werden absurde ideologische Argumente aus der ideologischen Mottenkiste geholt, wenn es sein muss geht Frau Schenk hier auch mal mit Konservativen aus der CDU und der CSU in engen Schulterschluss. Und wenn man sie wegen ihrer Väterdiskriminierungspolitik auf einer Veranstaltung öffentlich anspricht, kann es einem passieren, dass der beherzte Frager von ihr in die Schublade "Vertreter eines militanten Vätervereins" gesteckt wird.
Inzwischen sieht es so aus, als ob Christina Schenk im Herbst 2002 nicht wieder in den Bundestag kommen wird, da sie keine guten Listenplatz bei der PDS erhalten wird.
Die Väter werden ihren Abschied aus dem Bundestag nicht beklagen, da hätte sie einiges anders machen müssen.
Manfred Krug
Wie die Bild-Zeitung am 17.4.2002 berichtet, ist Manfred Krug (65) Vater einer vierjährigen nichtehelichen Tochter, hervorgegangen aus einer kurzen außerehelichen Liebschaft mit der jetzt 40-jährigen Petra D.
Glück für Manfred Krug, dass wir nicht mehr das Jahr 1997 schreiben, da hätte er noch nicht einmal ein Umgangsrecht mit seiner Tochter gehabt. Das hat er jetzt, ein Vetorecht der Mutter wie beim Sorgerecht gibt es beim Umgangsrecht Gott sei Dank nicht, auch wenn dass manche Politikerinnen aus dem väterfeindlichen Parteienspektrum wohl am liebsten wieder einführen würden.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung
"Geschlechterdemokratische Dialoge. Politik für Kinder!
Zur neuen Kinder- und Familienpolitik der Bundesregierung"
in der Heinrich-Böll-Stiftung
18.04.2002
19 Uhr
mit Frauen- und Männerministerin? Christine Bergmann
und Fritz Kuhn, Parteivorsitzender Bündnis 90/Grüne, männerpolitischer Sprecher seiner Partei?
Wird im Fernsehen des Offenen Kanals Berlin gesendet:
19.4.02, ab 21 Uhr
Wiederholung: 1. Mai 2002, ab 21. Uhr
Sonderkanal 8 im Berliner Kabelnetz
Mehr Infos:
Henning von Bargen
Heinrich Böll Stiftung e.V.
Stabsstelle Gemeinschaftsaufgabe
Geschlechterdemokratie
Rosenthaler Str. 40/41
10178 Berlin
Fon 030/ 28534-180
Fax 030/ 28534-5180
Email vonbargen@boell.de
Mehr Infos unter www.boell.de
Vaterschaftsanerkennung
In Deutschland braucht man für alles einen Schein. Einen Geburtsschein, einen Todesschein und einen Schein mit dem man die Vaterschaft anerkennt. Wenn wir nicht all diese vielen schönen Scheine hätten, würden wir glatt denken, wir wären abhanden gekommen, was ja beim Todesschein sogar zutrifft. Außerdem hätten dann Zehntausende von Beamte keine Arbeit mehr und das kann ja keiner wollen.
Also man ist nicht so einfach ein Vater, weil man sich sicher ist, mit der Mutter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und sie auch keinen Mehrfachverkehr mit anderen Männern hatte. Nein, man wird zum Vater, wenn man:
a) mit der Mutter verheiratet ist.
Dann ist man sogar Vater, wenn man gar keiner ist. Der Ehemann ist immer der Vater, auch wenn er nachweislich impotent ist. Will der Ehemann nicht der Vater sein, weil er weiß oder vermutet, dass er nicht der Vater ist, muss er die automatisch eingetretene Vaterschaft beim Gericht anfechten.
Erst wenn der Ehemann, die Mutter oder das Kind (vertreten durch die Mutter und den vermeintlichen Vater), die Vaterschaft erfolgreich angefochten haben, kann ein anderer Mann, der womöglich der richtige, weil leibliche Vater ist, die Vaterschaft anerkennen.
b) die Mutter nicht verheiratet ist und der Mann die Vaterschaft öffentlich anerkennt. Das kann man in der Urkundsstelle des Jugendamtes, im Standesamt oder kostenpflichtig bei einem Notar. Voraussetzungen sind persönliches Erscheinen und Mitbringen des Personalausweises.
Wenn das Kind nun zufällig weiß ist und der Mann, der in die Urkundsstelle kommt schwarz, so macht das nichts. In dem Moment wo der dem Kind so gar nicht ähnliche Mann unterschrieben hat, dass er die Vaterschaft anerkennt, ist er der Vater (zumindest rechtlich gesehen).
Auf diese Weise lassen sich ausländerrechtliche Bestimmungen völlig legal umgehen. Der ausländische Mann anerkennt das Kind der Mutter. Nun ist er der rechtliche Vater und kann in Deutschland bleiben.
Und andersherum. Ausländische Frauen kommen mit ihrem Baby nach Deutschland. Der deutsche weiße Mann (möglichst Sozialhilfeempfänger) geht z.B. mit einer afrikanischen Frau mit einem kleinen schwarzen Baby zum Jugendamt und erkennt die Vaterschaft an. Man könnte das eine "unbefleckte Empfängnis" nennen. Fast so wie bei der Jungfrau Maria und ihrem ebenso keuschen Ehemann Joseph die, ohne Geschlechtsverkehr miteinander gehabt zu haben einen gemeinsamen Sohn mit Namen Jesus hatten.
Die Mutter unseres lieben schwarzen Babys kann nun bleiben. Da der weiße Mann Sozialhilfe bezieht (schäm dich!), kann er ohnehin keinen Unterhalt zahlen. Das ist Entwicklungshilfe mag sich der Mann gedacht haben. Wenn ich mir schon keine Patenschaft für ein Kind in der Dritten Welt leisten kann, so will ich doch wenigstens dessen Vater werden.
Teilzeitarbeit und Kindesunterhalt
Als Tiger gesprungen, als Teppichvorleger gelandet - das neue Teilzeitgesetz. Immerhin es ist ein Fortschritt. Fast möchte man den Witz über Walter Ulbricht zitieren, der um 1970 erzählt wurde. "1945 standen wir einen Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir schon zwei Schritte weiter."
Spaß beiseite, niemand versteht Spaß, am allerwenigsten Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter und Staatsekretäre im Bundesfamilienministerium. Und mit all diesen netten Menschen wollen wir es uns doch nicht verscherzen - oder was meinen Sie?
Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeiten, haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, den sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können. In die Röhre gucken müssen alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern arbeiten.
Ob nun auch barunterhaltspflichtige Väter und Mütter auch Teilzeit arbeiten dürfen, darüber schweigt sich das Gesetz aus. Nach überwiegend herrschender Rechtsmeinung dürfen sie es nicht, im Gegenteil. Neben der normalen 40 Stunden-Woche sollen sie auch noch am Wochenende oder in den Nachtstunden arbeiten, um den Kindesunterhalt in Höhe des Regelbetrages zahlen zu können. So etwas nannte man früher unverblümt Zwangsarbeit, jetzt nennt man das euphemistisch "verstärkte Erwerbsobliegenheit", zu finden in den allseits beliebten Drohbriefen von Jugendämtern und Rechtsanwälten an die bösen unterhaltspflichtigen Elternteile (Väter).
Elternzeit
Elternzeit heißt seit dem 1. Januar 2001 der ehemalige Erziehungsurlaub. Ein längst überfälliger Schritt, denn die Betreuung von Kindern ist nun wirklich nicht als Dauerurlaub zu bezeichnen.
Ein negativer Beigeschmack bleibt, nichtverheiratete Väter, denen der Staat ein eigenständiges Sorgerrecht verweigert, bleiben von der Wahrnehmung der Elternzeit weiterhin ausgeschlossen.
Viel beklagt, der bisherige sehr niedrige Anteil von nur 2 Prozent der Väter, die Erziehungsurlaub nehmen. Dass das aber bisher auch hieß, dass 98 Prozent der Mütter sich nicht für das Geldverdienen und damit für die materielle Absicherung der Kinder verantwortlich zu fühlen scheinen, wurde noch nie erwähnt. Mit dem neuen Elternzeitgesetz können nun - zumindest Väter und Mütter, die in Betrieben mit über 15 Beschäftigen arbeiten in Elternzeit gehen und dabei verkürzt arbeiten. Mal sehen, ob sich dadurch mehr als die bisher 2 Prozent der Mütter auch für die materielle Versorgung des Kindes zuständig fühlen werden.
Ungeklärt bisher die Frage, ob auch Väter und Mütter in Elternzeit gehen dürfen, die verpflichtet sind, an ein anderes, nicht bei ihnen lebendes Kind Kindesunterhalt zu zahlen haben. Denn von dem bißchen Erziehungsgeld, dass sie nun vom Staat bekommen würden, können sie ja nicht einmal selbst über die Runden kommen.
Wenn die Rechtssprechung (vom Bundesministerium und dem Gesetzgeber werden wir wohl wie üblich nichts dazu hören), unterhaltspflichtigen Elternteilen die Wahrnehmung von Elternzeit verwehren würde, liefe das auf eine Diskriminierung diese Männer und Frauen hinaus und würde gleich auch noch gegen Artikel 6 des Grundgesetzes verstoßen, das die Familie unter den Schutz der staatlichen Gemeinschaft stellt und die Betreuung und Erziehung eines eigenen Kindes als Pflicht und Recht der Eltern definiert.
Infos auch unter www.bmfsfj.de
Arabella
Am 24. oder 25.4.02 um 14 Uhr kommt eine Talkshow mit Arabella Kiesbauer auf Pro Sieben
zum Thema "Gewalt in der Ehe"
Zu Gast sind Männer und Frauen, die Gewalt erlitten oder selbst ausgeübt haben.
Wer keine wissenschaftliche Sendung zu dem Thema erwartet, schaltet sich bei Interesse einfach ein.
--- Liebe Väter und Interessierte,
hier die wichtigsten Informationen zur Veranstaltung mit Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis im Wiesbadener Rathaus.
Die Veranstaltung ist die erste im "Jahr des Mannes", mit dem die Wiesbadener Frauenbeauftragte am 17.4.2002 um 19.00 Uhr im Rathaus startet.
Veranstalter ist die Kommunale Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt Wiesbaden und die Hessische Zentrale für politische Bildung.
Thema des Abends ist "Neue Männer braucht das Land - wirklich?"
Auf dem Podium sitzt vorrangig Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis, Deutschlands absolut bekanntester Väter- und Familienforscher sowie familienpsychologischer Gutachter.
Fthenakis erlangte bereits 1982 Berühmtheit, als er ein Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellte, worauf dieses die gemeinsame nacheheliche Sorge als verfassungsgemäß einstufte. Bis dahin gab es nach der Scheidungsreform 1977 nur die Endweder-Oder-Haltung - somit nur die Alleinsorge der Mutter.
Somit ist dieses Urteil wahrscheinlich das bekannteste des BvfG überhaupt!
In den achtziger Jahren und bis weit in die neunziger hinein erstellte Fthenakis eine Unzahl familienpsychologischer Gutachten, die manchmal allerdings mehr ... .
In seinem Selbstdarstellungswahn erlag er all zu oft der Versuchung sich mit unzähligen Doktor-Titeln zu schmücken: von bis zu vier Dr. wird dabei berichtet. Mittlerweile hat er sich meist auf drei eingependelt, von denen allerdings einer durchaus umstritten erscheint.
...
Heute hat sich aus dem lukrativen Gutachter-Business zurückgezogen und leitet, als die integere über allem stehende Eminenz, ein staatliches Institut in München. Interessant ist dabei die Zusammenarbeit mit der SPD und deren Feministinnen, die (merkwürdigerweise) in ihm ihren Vorzeigeforscher entdeckt haben: Frauenministerin Bergmann verkündete zusammen mit Fthenakis vor fast genau einem Jahr in Berlin die neue Väter- und Familienpolitik der Regierung.
Stafagen auf dem Podium des Wiesbadener Rathauses werden am 17.4.02, 19.00 Uhr, Peter Döge, Soziologe und Männerforscher aus Berlin, und Professorin Silvia Kontos, Frauen- und Geschlechterforscherin aus Wiesbaden, sein.
Ein absolutes Muss und seltenes Highlight!
Viel Spaß und spannende Unterhaltung bei dieser wirklich hochkarätigen Veranstaltung
wünscht
Thorsten Mahler
Mann für Talkshow gesucht
Pro Sieben sucht für eine Talkshow mit Arabella (Aufzeichnung) am Mittwoch den 17.4.02 einen von weiblicher Gewalt in der Partnerschaft (Ehe) betroffenen Mann. Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft übernimmt der Sender.
Interessierte Männer wenden sich bitte an: webmaster@vaeternotruf.de
Bild-Zeitung sucht alleinerziehenden Vater möglichst im Raum Berlin
"Wir würden wir gerne über einen alleinerziehenden Vater berichten.
Wie ist sein Alltag, wie organisiert er sich, gibt es auch mal dumme Sprüche oder Bemerkungen? Was für Probleme hat er zu bewältigen? Wie reagiert sein Umfeld? Er hätte sicher interessantes zu erzählen.
Vielleicht kennen Sie, auch einen Mann, der seine Frau auf tragische Weise verloren hat und damit ganz plötzlich mit sich und den Kindern allein gestellt war. Wie hat er das dann hinbekommen?
Es ist ein ungemeiner Kraft-Akt, wir würden gerne wissen, wie er das geschafft hat!
Sinnvoll wäre, dass seine Kinder auch noch relativ jung sind, damit die Aktualität vorhanden ist."
Interessenten bitte bei webmaster@vaeternotruf.de melden.
Danke!
10.4.02
"Wie Mütter ihre Söhne sehen"
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Buch von Herrn Amendt "Wie Mütter ihre Söhne sehen" nicht vergriffen ist und direkt über das Institut für Geschlechter- und Generationenforschung (IGG) bezogen werden kann.
Gerhard Amendt, Vatersehnsucht, Bremen 1999, 310 Seiten, EUR 25,--, ISBN
3-88722-452-3
So bestellen Sie:
Durch Überweisung an Sparkasse Bremen,
Konto 1272 4076, BLZ 29050101 (Verwendungszweck: IGG)
oder mit Verrechnungsscheck an:
IGG - Institut für Geschlechter- und Generationenforschung, Postfach 33 04
40, Grazer Straße 2, D - 28334 Bremen
Telefon: (0049) 0421-218-2131 Fax: (0049) 0421-218-9021
Bitte geben Sie immer Ihre vollständige Versandanschrift an.
Weitere Literatur aus der Schriftenreihe des Instituts sind auf unserer
Homepage www.igg.uni-bremen.de aufgeführt.
18.4.2002
19-22 h, Galerie der Heinrich-Boell-Stiftung, Berlin
7. Geschlechterdemokratischer Dialog
POLITIK FUER KINDER
Zur neuen Kinder- und Familienpolitik der Bundesregierung
oder www.boell.de
"Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Anmerkungen zu der Entscheidung des BGH vom 4.4.2001"
Dr. Eva Schumann in: "Familie und Recht", 2/2002, S. 59-67
Zitat: "Aus der Verfassung läßt sich also gerade kein Muttervorrang ableiten. ... Die Argumentation des BGH von der naturgegebenen Hauptverantwortung der Mutter, muß daher entschieden zurückgewiesen werden ..."
Dr. Eva Schumann, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Burgstr. 27, 04109 Leipzig
Eine excellente Kritik der anachronistischen BGH-Entscheidung und zum dringenden gesetzgeberischen Bedarf zur Abschaffung der verfassungswidrigen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.
Sanktionierung von Umgangsvereitelung
Die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil kann einen Grund darstellen, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen, der die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil hinzuwirken.
Für die weitere Entwicklung eines elf Jahre alten Jungen ist es von besonderer Bedeutung, daß er durch ungestörten persönlichen Umgang mit dem Vater Gelegenheit erhält, sich ein eigenständiges, auf persönlichen Erfahrungen beruhendes Bild von seinen Vater und dessen Ansichten machen kann.
OLG Köln, 4. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluß vom 18.11.1997 - 4 UF 144/97
in: "FamRZ", 1998, Heft 22, mitgeteilt von Richter am OLG H. Hartlieb, Köln
Richter Hartlieb macht seinen Namen alle Ehre. Man muss auch mal hart sein können, damit die Liebe eine Chance hat. Manche Richter/innen scheinen sich dagegen an der Devise zu orientieren, bloß keiner Mutter zu nahe treten, es könnte meine eigene sein.
Wenn man so bedenkt, wieviele Jahre es braucht, bis ein solcher Beschluss sich bis zu den Amtsgerichten herumspricht, dann kann man nur staunen. Bei manchen Jugendämtern scheint man bis heute noch nicht zu wissen, dass auch Väter Grundrechtsträger nach Grundgesetz Artikel 6 sind.
9.4.2002
Anfrage an den Sender Jerewan
Kann man sich auch Scheiden lassen, ohne einen Anwalt? Bei meiner Hochzeit war auch keiner dabei.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
H., 20.9.01
Lieber Herr H,
im Prinzip ja, aber nur wenn Sie und ihr Partner gleichgeschlechtlich sind. Sollen Sie allerdings selbst Anwalt sein, würde auch das nicht gehen, da sie selbst bei der Scheidung auf alle Fälle dabei sein müssen. sie können sich hierbei auch nicht von ihrer siebzigjährigen Mutter vertreten lassen.
Ihr Sender Jerewan
Dr. Helmut Büttner - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Helmut Büttner scheint einer der fleißigsten Familienrichter unserer Republik zu sein. Ständig veröffentlicht er Aufsätze zu familienrechtlichen Themen. Jüngst von ihm erschien der Aufsatz "Schuldrechtsmodernisierung und Familienrecht, insbesondere Verjährung, Verwirkung und Verzug", in FamRZ", 2002, Heft 6
Dagegen scheinen z.B. die Familienrichter im Oberlandesgericht Schleswig die reinsten notorischen Nichtschreiber zu sein. Na ja, scheint ja kein Wunder zu sein, die Heinzelmännchen kommen ja auch aus Köln und nicht aus Schleswig.
Ober er auch der beste Familienrichter ist, läßt sich von hier aus schwer sagen, zumindest einige Urteile aus dem Oberlandesgericht Köln lassen daran zweifeln.
OLG Köln - Geschichten aus dem Traumzauberland
oder
Wie man in Köln Kindeswohl definiert.
"Vater ist nicht gleich Vater: Wohl des Kindes hat Vorrang
Köln (dpa). Der leibliche Vater eines Kindes hat keinen Anspruch auf die Vaterschaft, wenn sich bereits ein anderer Mann als Vater bekannt hat.
Sobald eine rechtswirksame Vaterschaft existiere, dürfe das Wohl des Kindes und der Familie nicht mehr gestört werden, entschied das OLG in Köln und wies eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft etwa durch einen Gentest ab. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger geltend gemacht, zur Zeit der Zeugung des Kindes mit der Mutter zusammengelegt zu haben. Er habe sogar der Geburt beigewohnt. Erst nach der Trennung habe dann der neue Freund der Frau sich mit deren Zustimmung als Vater bekannt. - Der leibliche Vater verliere sein Elternrecht, weil das Wohl des Kindes und der Familie verfassungsrechtlich höher stehe (...)" (Az.: 14 UF 119/01)"
veröffentlich in "FamRZ", 2002, Heft 7, S. 480-81
Mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. H. Büttner
Traurig, traurig, dass ein deutsches Oberlandesgericht im Jahr 2001 solche Urteile fabriziert. Gegen die Entscheidung (ist zu Recht) Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.
Zum Glück leben wir nicht mehr unter Honecker und dürfen uns wenigstens öffentlich darüber mokieren. Auf die Politik, die eigentlich solche gesetzgeberischen Schieflagen zu korrigieren hätte, darf man bei der vorherrschenden "Muttipolitik" wohl kaum hoffen, die schaffen es ja noch nicht mal die Diskriminierung von Vätern zu beenden, bei denen die Vaterschaft schon juristisch feststeht.
07.4.2002
Rechtsberatungsgesetz
Es mutet schon seltsam an, in Deutschland kann jeder unabhängig von seiner Qualifikation Politiker, Bundestagsabgeordneter oder Bundeskanzler werden. Bei Joschka Fischer z.B. steht in "Kürschners Handbuch Deutscher Bundestag", erst gar kein erlernter Beruf drin. Wenn sie aber zu einem Freund sagen "Du hast ein Umgangsrecht mit deinem Kind", dann ist das eine unerlaubte Rechtsberatung. Das derzeitig gültige Rechtsberatungsgesetz stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus und diente der Eliminierung jüdischer Rechtsanwälte aus der Anwaltschaft. Nach 1945 wurde das Gesetz im wesentlichen beibehalten, angeblich um die ratsuchenden Bürger vor schlechten Beratern zu schützen. Gewissermaßen ein Verbraucherschutzgesetz, was ohne die Verbraucher, die Bürger gemacht wurde und gegen deren wohl überwiegenden Willen in der Bundesrepublik bisher weiter beibehalten wird. So ähnlich wie in der DDR, wo man ja auch so allerhand Gesetze hatte, um den Bürger zu schützen, so z.B. das Grenzgesetz, das den Bürger davor schützte, leichtsinnig die DDR in Richtung Westen zu verlassen. Der Bürger / die Bürgerin waren nämlich doof und daher mussten ihn /sie die klugen DDR-Politiker schützen.
Tatsächlich ist es einfach so, dass hinter der massiven Verteidigung des antiquierten nationalsozialistisch inspirierten Rechtsberatungsgesetz handfeste Lobbyinteressen der Anwaltschaft, und vielleicht auch von Teilen der Richterschaft, die sich nicht in die Karten gucken lassen wollen, und ihrer Vertreter im Bundestag stehen. Schaun Sie mal ins Handbuch des Deutschen Bundestag, da werden Sie jede Menge Rechtsanwälte finden, so z.B. Gerhard Schröder, Gregor Gysi, Christian Ströbele und Rainer Funke. Gregor Gysi, ist übrigens selbst jüdischer Abstammung und hätte in der NS-Zeit auf Grund des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes Berufsverbot gehabt .
Rainer Funke kommt von der FDP. Das kann man gar nicht glauben, wenn man mitkriegt, wie sich der gute Mann im Bundestag für die Beibehaltung des Rechtsberatungsgesetzes engagiert. Die FDP soll ja angeblich eine Partei sein, die für mehr Wettbewerb und weniger Staat auftritt. Um sich in der Öffentlichkeit glaubhaft präsentieren zu können, haben sich die Liberalen aber mit Herrn Funke wohl den falschen Mann ausgesucht.
Mit dem sogenannten "Rechtsberatungsgesetz" kann man aber nicht nur wirtschaftliche Pfründe für die Anwaltschaft sichern, sondern auch unter dem Vorwurf der "unerlaubten Rechtsberatung" ungeliebte Menschen, Initiativen und sogar die Medien in Schach halten, damit sie schön die Klappe halten.
Um Missverständnissen vorzubeugen, die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sollte, wie auch andere Berufsbezeichnungen wie z.B. Arzt oder Psychotherapeut, auch weiterhin geschützt bleiben. Schließlich muss man dafür lange büffeln, bis man so ein Diplom bekommt. Charakterprüfungen finden bedauerlicherweise aber nicht statt, da müsste sonst so mancher Rechtsanwalt sein Diplom wieder zurückgeben. Ansonsten sollte man aber niemanden verbieten anderen Menschen auch zu rechtlichen Themen zu beraten. Die Menschen sind ja nicht so doof, wie manche Politiker sie gerne hätten und können sehr wohl ein X von einem U unterscheiden.
Im Elternstreit und Familienkonflikt ist der Rat (die Rechtsberatung) von Anwälten meist das letzte was konfliktlösend wirkt. Eher das Gegenteil ist in der Praxis oft der Fall. Das ist so ähnlich, als ob sie zum Arzt gehen und sagen, mein rechter Arm tut mir weh und der Arzt haut ihnen auf den linken und verlangt dafür auch noch 150 Euro.
Gleichzeitig wird der Beratungssektor der psychosozial orientierten Beratungsstellen durch das derzeit gültige Rechtsberatungsgesetz mehr oder weniger in Schach gehalten, eine wirklich gute umfassende Beratung anzubieten, wo rechtliche Aspekte naturgemäß dazugehören, aber nicht den alleinigen Beratungsinhalt ausmachen. Dabei führen alle Beratungsstellen de facto nach dem Wortlauf des "Rechtsberatungsgesetzes" auch Rechtsberatung durch. Viele Beratungsstellen tricksen herum, um sich nicht dem Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung auszusetzen.
Im Interesse der Eltern und ihrer Kinder ist von der Politik eine schnelle Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes zu fordern.
"Rechtsberatung und Sozialarbeit - ein Scheinkonflikt?
Hubert Heinold (Rechtsanwalt in München)
Teil 1 in "info also", 4/2001
Teil 2 in "info also", 1/2002
"... vielmehr wird nicht selten unter der Formulierung `Leuchtturm-Entscheidungen´ auf den Homepages von Organisationen der sogenannten Väterbewegung auf einschlägige OLG-Entscheidungen hingewiesen.",
schreibt Jörg M. Fegert, Direktor des Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock in einem Anfang 2001 erschienenen Artikel zum Thema PAS.
Nun weiß man nicht, was Herr Fegert unter einer "Bewegung" versteht. Im "Meyers Grosses Taschenlexikon" von 1981 heißt es dazu: "politisch und/oder historisch bedingtes gemeinsames geistiges oder weltanschauliches Bestreben einer Gruppe und Bezeichnung für diese Gruppe selbst."
Mit Sicherheit ist danach die von Fegert "sogenannt" bezeichnete Väterbewegung eine Bewegung im politischen und historischen Sinn.
Der bundesweit grösste und bundesweit aktive Verein, der Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de, hatte Mitte 2001 ca. 1200 Mitglieder. Wenn man die vielen anderen lokalen Vätervereine und -initiativen dazu nimmt, kommt man schätzungsweise auf weitere 1000 Mitglieder. Dass das angesichts zehntausender betroffener Väter, die sich nach einer Trennung in der Rolle des Juniorpartners und Bittstellers gegenüber der Mutter des gemeinsamen Kindes sehen oder sogar vom Kontakt zu ihrem Kind ausgeschlossen werden, noch relativ weniger Mitglieder sind, ist bedauerlich, aber veränderbar. Dazu kann man die Väter nur aufrufen, wollen sie nicht auch zukünftig Vater sein, "der am Rande der Familie steht".
Politik und Institutionen reagieren jedenfalls nur auf gesellschaftlich starke, kompetente und anerkannte Kräfte und nicht auf zehntausende Väter, die sich in weinerlicher, mitleidserheischender und resignativer Haltung hinter dem Ofen verkriechen oder in die Flasche gucken.
"Neulich sah ich ein Haus. Es brannte. Am Dache
Leckte die Flamme. Ich ging hinzu und bemerkte
Daß noch Menschen drin waren. Ich trat in die Tür und
rief ihnen
Zu, daß Feuer im Dach sei, sie also auffordernd
Schnell hinauszugehen. Aber die Leute
Schienen nicht eilig. Einer fragte mich
Während ihm schon die Hitze die Braue versengte
Wie es draußen denn sei, ob es auch nicht regne
Ob nicht doch Wind gehe, ob da ein anderes Haus sein
Und so noch einiges. Ohne zu antworten
Ging ich wieder hinaus. Diese, dachte ich
Müssen verbrennen, bevor sie zu fragen aufhören.
Wirklich, Freunde
Wem der Boden noch nicht so heiß ist, daß er ihn lieber
Mit jedem andern vertauschte, als daß er da bliebe, dem
Habe ich nichts zu sagen. So Gothama, der Buddha."
aus "Gleichnis des Buddha vom brennenden Haus", Bertolt Brecht
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. - Bundesverein unterstützt in unbürokratischer Weise die Neugründung von Ortgruppen und rechtsfähigen Ortsvereinen. Die Ortsvereine haben innerhalb des Rahmen der bestehenden Bundessatzung eine weitgehende Selbstständigkeit.
In jeder kleinen bis mittleren Stadt hat man bei einigem Organisationstalent innerhalb weniger Monate zehn bis zwanzig betroffene Väter zusammengebracht. Dies ist um so notwendiger, da es in einigen Regionen ausgesprochen eigenartige Arbeitsweisen (um das mal milde auszudrücken) der örtlichen Jugendämter, der örtlichen Amtsgerichte und den von diesen beauftragten Gutachtern gibt. Wenn Jugendamt, Amtsgerichte und Gutachter wissen, in der Region sind betroffene Väter aktiv und vernetzt, wird das in kurzer Zeit Einfluss auf die Arbeitsweise der Institutionen haben. Ohne das Wissen um eine öffentliche Kontrolle ihrer Arbeitsweise ist es nicht auszuschließen, dass schlecht arbeitende Institutionen und "Professionelle" das Kindeswohl aus dem Auge verlieren und zu Machtphantasien und unreflektierter und parteiischer Haltung zugunsten von Müttern neigen.
Des Kaisers neue Kleider
Der psychologische Gag von "Des Kaisers neue Kleider" beruht darauf, dass jeder Erwachsene "weiß", dass ein Kaiser nicht nackt durch die Straße läuft. Daher glauben alle Erwachsene, dass sie es sind, die eine Wahrnehmungstäuschung haben und der Kaiser in Wirklichkeit angezogen sein muß. Nur das kleine Kind weiß nicht, dass Kaiser nicht nackt durch die Straßen laufen, daher kommt das Kind auch nicht auf die Idee, dass der Kaiser nicht nackt, sondern angezogen sein könnte.
So ähnlich ist es auch mit vielen "Kaisern" in der Trennungs- und Scheidungswirtschaft. Da nennen sich einige Sozialpädagoge oder gar Psychologin, Gutachter oder Familienrichter, möglicherweise sogar mit ehrlich erworbenen Doktortitel. Und das Volk am Straßenrand (Väter und Mütter) denken, dass der Kaiser persönliche und fachliche Kompetenzen hat, also im übertragenen Sinne "etwas anhat", dabei ist der Kaiser nackt und hinter all dem Wortgeklingel vom Kindeswohl ist es "wüst und unheimlich", um mal mit dem Alten Testament zu sprechen.
Ähnlichkeiten und Assoziationen der folgenden Geschichte zu heute lebenden Personen insbesondere aus dem Bereich der psychologischen Sachverständigen, der Jugendhilfe und der Familiengerichte sind vermutlich rein zufällig und von www.vaeternotruf.de in jedem zufällig zutreffenden Fall unbedingt beabsichtigt.
So wahr uns Herta Däubler-Gmelin helfe!
Des Kaisers neue Kleider
Vor vielen Jahren lebte ein Kaiser, der so ungeheuer viel auf neue Kleider hielt, dass er all sein Geld dafür ausgab, um recht geputzt zu sein. Er kümmerte sich nicht um seine Soldaten, kümmerte sich nicht um Theater und liebte es nicht, in den Wald zu fahren, außer um seine neuen Kleider zu zeigen. Er hatte einen Rock für jede Stunde des Tages, und ebenso wie man von einem König sagte, er ist im Rat, so sagte man hier immer <Der Kaiser ist in der Garderobe!>
In der großen Stadt, in der er wohnte, ging es sehr munter her. An jedem Tag kamen viele Fremde an, und eines Tages kamen auch zwei Betrüger, die gaben sich für Weber aus und sagten, dass sie das schönste Zeug, was man sich denken könne, zu weben verstanden, Die Farben und das Muster seien nicht allein ungewöhnlich schön, sondern die Kleider, die von dem Zeuge genäht würden, sollten die wunderbare Eigenschaft besitzen, dass sie für jeden Menschen unsichtbar seien, der nicht für sein Amt tauge oder der unverzeihlich dumm sei.
<Das wären ja prächtige Kleider>, dachte der Kaiser; wenn ich solche hätte, könnte ich ja dahinterkommen, welche Männer in meinem Reiche zu dem Amte, das sie haben, nicht taugen, ich könnte die Klugen von den Dummen unterscheiden! Ja, das Zeug muß sogleich für mich gewebt werden! Er gab den beiden Betrügern viel Handgeld, damit sie ihre Arbeit beginnen sollten.
Sie stellten auch zwei Webstühle auf, taten, als ob sie arbeiteten, aber sie hatten nicht das geringste auf dem Stuhle. Trotzdem verlangten sie die feinste Seide und das prächtigste Gold, das steckten sie aber in ihre eigene Tasche und arbeiteten an den leeren Stühlen bis spät in die Nacht hinein.
<Nun möchte ich doch wissen, wie weit sie mit dem Zeuge sind> dachte der Kaiser, aber es war ihm beklommen zumute, wenn er daran dachte, dass keiner, der dumm sei oder schlecht zu seinem Amte tauge, es sehen könne. Er glaubte zwar, dass er für sich selbst nichts zu fürchten brauche, aber er wollte doch erst einen andern senden, um zu sehen, wie es damit stehe. Alle Menschen in der ganzen Stadt wussten, welche besondere Kraft das Zeug habe, und alle waren begierig zu sehen, wie schlecht oder dumm ihr Nachbar sei.
<Ich will meinen alten, ehrlichen Minister zu den Webern senden>, dachte der Kaiser, er kann am besten beurteilen, wie der Stoff sich ausnimmt, denn er hat Verstand, und keiner versieht sein Amt besser als er!‘
Nun ging der alte, gute Minister in den Saal hinein, wo die zwei Betrüger saßen und an den leeren Webstühlen arbeiteten. ,Gott behüte uns!‘ dachte der alte Minister und riss die Augen auf. ,Ich kann ja nichts erblicken!‘ Aber das sagte er nicht.
Beide Betrüger baten ihn näher zu treten und fragten, ob es nicht ein hübsches Muster und schöne Farben seien. Dann zeigten sie auf den leeren Stuhl, und der arme, alte Minister fuhr fort, die Augen aufzureißen, aber er konnte nichts sehen, denn es war nichts da. ,Herr Gott‘, dachte er, sollte ich dumm sein? Das habe ich nie geglaubt, und das darf kein Mensch wissen! Sollte ich nicht zu meinem Amte taugen? Nein, es geht nicht an, dass ich erzähle, ich könne das Zeug nicht sehen!‘
Nun, Sie sagen nichts dazu?“ fragte der eine von den Webern.
Oh, es ist niedlich, ganz allerliebst!“ antwortete der alte Minister und sah durch seine Brille. ,Dieses Muster und diese Farben! - Ja, ich werde dem Kaiser sagen, dass es mir sehr gefällt!“
Nun, das freut uns!“ sagten beide Weber, und darauf benannten sie die Farben mit Namen und erklärten das seltsame Muster. Der alte Minister merkte gut auf, damit er dasselbe sagen könne, wenn er zum Kaiser zurückkomme, und das tat er auch.
Nun verlangten die Betrüger mehr Geld. mehr Seide und mehr Gold zum Weben. Sie steckten alles in ihre eigenen Taschen, auf den Webstuhl kam kein Faden, aber sie fuhren fort, wie bisher an den leeren Stühlen zu arbeiten.
Der Kaiser sandte bald wieder einen anderen tüchtigen Staatsmann hin, um zu sehen, wie es mit dem Weben stehe und ob das Zeug bald fertig sei; es ging ihm aber gerade wie dem ersten, er guckte und guckte; weil aber außer dem Webstuhl nichts da war, so konnte er nichts sehen.
<Ist das nicht ein ganz besonders prächtiges und hübsches Stück Zeug? fragten die beiden Betrüger und zeigten und erklärten das prächtige Muster, das gar nicht da war.
<Dumm bin ich nicht, dachte der Mann; es ist also mein gutes Amt, zu dem ich nicht tauge! Das wäre seltsam genug, aber das muß man sich nicht merken lassen. Daher lobte er das Zeug, das er nicht sah, und versicherte ihnen seine Freude über die schönen Farben und das herrliche Muster.
<Ja, es ist ganz a11er1iebst> sagte er zum Kaiser.
Alle Menschen in der Stadt sprachen von dem prächtigen Zeuge. Nun wollte der Kaiser es selbst sehen, während es noch auf dem Webstuhl sei. Mit einer ganzen Schar auserwählter Männer, unter denen auch die beiden ehrlichen Staatsmänner waren, die schon früher dagewesen, ging er zu den beiden listigen Betrügern hin, die nun aus allen Kräften webten, aber ohne Faser oder Faden.
,Ja, ist das nicht prächtig?‘ sagten die beiden ehrlichen Staatsmänner.., Wollen Eure Majestät sehen, welches Muster, welche Farben? und dann zeigten sie auf den leeren Webstuhl, denn sie glaubten, dass die andern das Zeug wohl sehen könnten
,Was! dachte der Kaiser; ich sehe gar nichts! Das ist ja erschrecklich! Bin ich dumm? Tauge ich nicht dazu, Kaiser zu sein? Das wäre das Schrecklichste, was mir begegnen könnte. <Oh, es ist sehr hübsch, sagte er; es hat meinen allerhöchsten Beifall!> und er nickte zufrieden und betrachtete den leeren Webstuhl; er wollte nicht sagen, dass er nichts sehen könne. Das ganze
was er mit sich hatte, sah und sah aber es bekam nicht mehr heraus als all die andern, aber sie sagten gleich wie der Kaiser: <Oh, das ist hübsch! und sie rieten ihm, diese neuen prächtigen Kleider das erste Mal bei dem großen Feste, das bevorstand zu tragen.
<Es ist herrlich, niedlich. ausgezeichnet! ging es von Mund zu Mund, und man schien allerseits innig erfreut darüber. Der Kaiser verlieh jedem der Betrüger ein Ritterkreuz, um es in in das Knopfloch zu hängen und den Titel Hofweber.
Die ganze Nacht vor dem Morgen, an dem das Fest stattfinden sollte, waren die Betrüger auf und hatten sechzehn Lichte angezündet, damit man sie auch recht gut bei ihrer Arbeit beobachten konnte. Die Leute konnten sehen, dass sie stark beschäftigt waren, des Kaisers, neue Kleider fertigzumachen. Sie taten. als ob sie das Zeug aus dem Webstuhl nähmen, sie schnitten in die Luft mit großen Scheren, sie nähten mit Nähnadeln ohne Faden und sagten zuletzt: Sieh, nun sind die Kleider fertig!
Der Kaiser mit seinen vornehmsten Beamten kam selbst und beide Betrüger hoben den einen Arm in die Höhe, gerade, als ob sie etwas hielten, und sagten: Seht hier sind die Beinkleider. hier ist das Kleid, hier ist der Mantel! und so weiter. <Es ist so leicht wie Spinnwebe, man sollte glauben, man habe nichts auf dem Körper, aber das ist gerade die Schönheit dabei!
Ja, sagten alle Beamten, aber sie konnten nichts sehen, denn es war nichts da. <Belieben Eure kaiserliche Majestät Ihre Kleinder abzulegen>, so sagten die Betrüger, so wollen wir Ihnen die neuen vor dem großen Spiegel anziehen!>
Der Kaiser legte seine Kleider ab, und die Betrüger stellten sich, als ob sie ihm ein jedes Stück der neuen Kleider anzogen, die fertig genäht sein sollten, und der Kaiser wendete und drehte sich vor dem Spiegel.
Ei wie gut sie kleiden, wie herrlich sie sitzen! sagten alle. Welche Farben! Das ist ein kostbarer Anzug! -
<Draußen stehen sie mit dem Thronhimmel, der über Euer Majestät getragen werden soll!“ meldete der Oberzeremonienmmeister.
Seht, ich bin ja fertig!“ sagte der Kaiser. Sitzt es nicht gut?“ und dann wendete er sich nochmals zu dem Spiegel; denn es sollte scheinen, als ob er seine Kleider recht betrachte.
Die Kammerherren, die das Recht hätten, die Schleppe zu tragen, griffen mit den Händen gegen den Fußboden. als ob sie die Schleppe aufhöben sie gingen und taten, als hielten sie etwas in der Luft: sie wagten es nicht, es sich merken zu lassen. dass sie nichts sehen konnten.
So ging der Kaiser unter dem prächtigen Thronhimmel, und alle Menschen auf der Straße und in den Fenstern sprachen: <Wie sind des Kaisers neue Kleider unvergleichlich! Welche Schleppe er am Kleide hat! Wie schön sie sitzt!“ Keiner wollte es sich merken lassen, dass er nichts sah; denn dann hätte er ja nicht zu seinem Amte getaugt der wäre sehr dumm gewesen. Keine Kleider des Kaisers hatten solches Glück gemacht wie diese.
<Aber er hat ja gar nichts an!“ sagte endlich ein kleines Kind‘ <Hört die Stimme der Unschuld!“ sagte der Vater: und der eine zischelte dem andern zu. was das Kind gesagt hatte.
Aber er hat ja gar nichts an!“ rief zuletzt das ganze Volk. Das ergriff den Kaiser, denn das Volk schien ihm recht zu haben, aber er dachte bei sich: <Nun muß ich aushalten.> Und die Kammerherren gingen und trugen die Schleppe. die gar nicht da war.
Ende
Hans Christian Andersen
Märchen
Spieglein, Spieglein an der Wand,
sag, wer entführt die meisten Kinder im ganzen Land?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir finden es bedenklich, wenn auf Ihrer Homepage www.vermisste-kinder.de eine stilisierte Frau (Mutter) mit vermissten Kind abgebildet ist, nicht jedoch ein Mann (Vater) mit vermissten Kind.
Es trägt dazu bei, negative Meinungen über Väter zu befördern. Dabei sind in Deutschland die meisten von Entführungen betroffenen Elternteile Väter und die meisten Kinder werden durch Mütter entführt.
Wir bitten um Abänderung, andernfalls würden wir den von uns zu Ihrer Seite gesetzen Link entfernen, was wir sehr bedauerlich fänden.
Mit freundlichem Gruß
das Team vom Väternotruf, 5.4.2002
Nachfolgend ein Offener Brief, den uns unser treuer Leser Manfred H. zusandte. Für die Richtigkeit dieser Angaben, übernehmen wir wie stets kein Gewehr und auch keinen Stahlhelm. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Psychiater. 5.4.2002
Manfred Herrmann Essen, Ostern 2002
Barthel Bruyn Straße 30
45147 Essen
OFFENER BRIEF
an alle Verschwender von öffentlichen Geldern in Behördenstuben und Gerichtssälen.
Hiermit widerspreche ich der Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für meine Kinder. Meine Kinder sollen einmal nicht aus den Mitteln öffentlicher Kassen unterhalten werden sondern durch die Eltern selbst. Eltern sollten ihren Kindern ein gutes Beispiel sein und dazu gehört. dass man nicht beim Staat schnorrt. Meine Kinder brauchen Umgang mit Vater und Mutter, wobei die Zeiten gleichmäßig zu verteilen sind. Meine Kinder hatten früher an 365 Tagen im Kalenderjahr Umgang mit Vater und Mutter. Nach der elterlichen Trennung dürfen es jeweils nicht weniger als 182 Tage im Kalenderjahr bei Vater oder Mutter sein.
Das schont die öffentlichen Kassen und lässt den Kindern die Chance, sich die Welt von Vater und Mutter zeigen zu lassen. Väter finanziell kaputt zu machen, schadet den öffentlichen Kassen. Siehe das umseitige Beispiel, das ich persönlich erlebt habe.
Ich will nicht, das meine Kinder mich nur als entsorgten Vater erleben und später selbst Schnorrer auf Staatskosten und unglücklich in ihrem Leben werden.
Eltern könnten deswegen Vereinbarungen treffen, die den Verwaltungsrichtlinien
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes in der ab 1. Oktober 1999 geltenden Fassung
entsprechen:
1.3.4. Sonderfälle, in denen der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht eindeutig zuzuordnen ist. Ist in den Fällen der Nr. 1.3.1 Abs. 3 nicht eindeutig festzustellen, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist der Anspruch auf UVG Leistung auszuschließen, wenn das Kind regelmäßig drei bis vier Tage in der Woche jeweils bei jedem der Elternteile lebt.
Wer eine solche Vereinbarung verweigert, sollte nicht vom Staat dafür, dass er seinen Kindern und der sozialen Gemeinschaft schadet, mit monatlichen Geldrenten belohnt werden.
(Manfred Herrmann)
Ein Beispiel für die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Trennung auf die Trümmerfamilie:
Die Mutter und Ehefrau verließ im Sommer 1996 unter Mitnahme der beiden Kinder den Vater und Ehemann, als dieser auf Arbeit war. Sie zog zu ihrer Mutter in eine 300km entfernte Stadt zu ihrer eigenen Mutter.
Unabhängig von den sonstigen Belastungen sieht die ökonomische Bilanz der Jahre 1996 –2000 für diese vier Personen folgendermaßen aus:
Jahr | Jahresbruttoeinkommen der Familie | Jahresnettoeinkommen der Familie | Schuldendienst des Vaters | Leistungen öffentlicher Kassen (Sozialamt, Arbeitsamt etc.) | Schulden (des Vaters) Stand 31.12. des jeweiligen Jahres |
1996 |
110.000,-DM |
67.950,-DM |
6.036,-DM |
- |
44.000,-DM |
1997 |
115.000,-DM |
63.000,-DM |
6.036,-DM |
- |
38.000,-DM |
1998 |
70.000,-DM |
38.000,-DM |
7.236,-DM |
25.200,-DM | 83.000,-DM |
1999 |
5.700,-DM |
3.775,-DM |
7.236,-DM |
55.656,-DM | 89.000,-DM |
2000 |
0,-DM |
0,-DM |
7.236,-DM |
59.800,-DM | 89.000,-DM |
Aus einer vierköpfigen Familie mit sehr gutem Einkommen im Jahre 1996 wurden durch die Tolerierung, ja sogar offene Unterstützung und Parteilichkeit der staatlichen Institutionen (Jugendamt, Familiengericht, etc.) für die damals (vorübergehend) nicht berufstätige, weil im Erziehungsurlaub befindliche Mutter, vier Personen, die ausschließlich aus den Leistungen öffentlicher Kassen leben. Aus einem Steuer- und Beitragszahler, der 1996 ca. 25.000,-DM Einkommenssteuer und (incl. Arbeitgeberanteil) ca. 35.000,-DM Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, wurde/n – mit seiner Ehefrau und seinen Kindern – Kostgänger der Sozialkassen, die vier Jahre später zusammen schon jährlich ca. 60.000,-DM an Sozialleistungen verbraucht haben.
Zusätzlich finanziert die Allgemeinheit seit vier Jahren teilweise, und seit zwei Jahren vollständig die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzungen (incl. Rechtsanwälte) in Höhe von inzwischen (geschätzten) 60.000,-DM. Die Kosten für die Aufwendungen von Jugendamt, Beratungsstellen sowie Konflikt-bedingte Gesundheitskosten sind hierin noch gar nicht enthalten.
Dieser Fall stellt ein eine respektable Leistung deutscher Familienrichter und Jugendämter dar, die gute Chancen hat, ins Guinnes-Buch der Rekorde eingetragen zu werden unter der Rubrik „Wer hat es geschafft, die öffentlichen Haushalte durch die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage einer Familie am meisten zu schädigen?“ Das Anrecht auf Eintragung haben sich im vorliegenden Fall im wesentlichen die Familienrichter Dr. K., AG Bad Homburg, und D., AG Essen, erworben.
Europäischer Gerichtshof verurteilt Bundesrepublik Deutschland
Zum wiederholten Male hat der Europäische Gerichthof für Menschenrechte die Bundesrepublik wegen der Verletzung der Grundrechte von Vätern beim Umgangsrecht verurteilt. Diesmal im Fall Sommerfeld gegen Bundesrepublik Deutschland, 4. Sektion, Urteil vom 11.10.2001 - Beschwerde Nr. 31871/96
veröffentlicht in "FamRZ", 6/2002, S. 381-386
Insbesondere wurde auch der alte Paragraph § 1711 BGB gerügt. Auf Grund dieses jahrzehntelang gültigen Schandparagraphen, der sich in seiner Menschenverachtung nur noch mit der Teilung Deutschlands durch Stacheldraht und Mauer vergleichen läßt, und der ihn nutzenden Behörden und Professionellen haben Zehntausende von Kinder und ihre Väter den Kontakt für lange Zeit oder für immer verloren.
Dem vor dem Gerichtshof klagenden Vater, (vertreten durch Rechtsanwalt Rixe, Bielefeld?) wurden vom Gerichtshof für Menschenrechte Schadensersatz für die erlittenen immateriellen Schäden in Höhe von 50.000 DM zuerkannt
Würden nur 10.000 Väter, die auf gleiche Art von der Bundesrepublik geschädigt wurden Schadenersatz in dieser Höhe einklagen, müsste die Bundesrepublik 500.000.000 DM in Worten fünfhundertmillionen Mark Schadenersatz zahlen.
Wollen wir hoffen, dass noch viele Väter für ihr früher und heute erlittenes Unrecht wenigstens den Schadenersatz einklagen. Die ihnen und ihren Kinder verlorengegangen Zeit kann man auch mit Geld nicht ersetzen. Die Politiker/innen, die an maßgeblicher Stelle für das Unrecht verantwortlich waren und noch immer sind, werden wohl wie die Politbürokraten der DDR, ihre Hände in Unschuld waschen. Nur dass man den DDR-Bonzen wenigstens die hohen Pensionen gestrichen hat.
Fachkongress 4/2002
Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Wirkungsweisen, Rechtsproblematik, Hilfekonzepte
Mainz: 29. - 30. April 2002
Vorwort
Die UN-Kinderkonvention hat in Artikel 9 Abs. 3 festgeschrieben, dass Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, das Recht haben, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen zu können. Der deutsche Gesetzgeber hat im Zuge der Kindschaftsrechtsreform dieses Recht des Kindes durch eine Verpflichtung der Eltern gestützt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Eltern sind demnach nicht nur zum Umgang mit dem Kind berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Diese Vorgaben werden jedoch allzu leicht zu praxisfernen Programmsätzen. Immer wieder kommt es besonders in Fällen von hochstreitiger Trennung und Scheidung zu Kontaktabbruch und Elternentfremdung. In diesen Fällen haben die betroffenen Kinder und Eltern ein unabweisbares Bedürfnis nach Unterstützung. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe stehen vor der Herausforderung zu klären, ob und wie es gelingen kann, Kindern den Kontakt zu ihren Eltern in hochstrittigen Familienkonstellationen zu ermöglichen und welche Hilfen hierzu geeignet sind.
Das Recht bietet mit seinem Instrumentarium in diesen Fällen nur begrenzt Lösungsmöglichkeiten an. Die Familiengerichte können unter anderem die Durchführung begleiteten Umgangs anordnen und Elternteile verpflichten, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon soll die Jugendhilfe (gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII) entsprechende Hilfestellung vermitteln.
Das Programm dieser Veranstaltung vereint Beiträge zum Verständnis der Problematik, beleuchtet die Realität und die Möglichkeiten rechtlicher Interventionen. Die Fachkräfte der Jugendhilfe sollen über gerichtliche Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Kontakten des Kindes zu beiden Elternteilen informiert werden. Mit der Einbindung der verschiedenen fachlichen Positionen wollen die Veranstalter einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion der Umgangsproblematik leisten. Dabei sollen die "vorläufigen deutschen Standards zum begleitenden Umgang" sowie bereits erprobter Praxismodelle kritisch erörtert werden.
Zu dieser Veranstaltung laden die Kinderschutz-Zentren in Deutschland und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht gemeinsam alle in diesem Kontext beteiligten Professionen zu einem interdisziplinären Austausch ein. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten, das bestehende Hilfeangebot qualifiziert auszubauen und nachhaltig zu sichern.
Programm
Montag, 29.April 2002
10.30 - 11.00 Uhr Monika Weber-Hornig
Die Kinderschutz-Zentren
Hanne Stürtz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Vorträge
11.00 - 11.45 Uhr Wahrnehmungsveränderung - Psychische Faktoren in sozialen Konflikten bei Familientrennungen
Dr. Helmuth Figdor, Wien
12.00 - 12.45 Uhr Forschungslage bei Elternentfremdung und Kontaktabbruch nach Trennung und Scheidung
Ursula Kodjoe, Freiburg
13.00 Uhr Pause
Vortrag
14.15 - 15.00 Uhr Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer,
IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München;
Arbeitskreise
15.30 -17.30 Uhr Wahrnehmungsveränderung- psychische Faktoren in sozialen Konflikten
Dr. Helmuth Figdor, Wien
Vernetzung als Methode zur Vermeidung von Elternentfremdung und Kontaktabbruch
Manfred Lengowski, Jugendamt Cochem
Vorläufige deutsche Standards zum begleitenden Umgang
Eva Reichert-Garschhammer IFP-München
Erfolge bei Wiederanbahnung von Kontakt am Beispiel der amerikanischen Rachel-Foundation
Ursula Kodjoe, Freiburg
Kollegialer Austausch anhand eigener Praxisprobleme
Die Kinderschutz-Zentren
Dienstag, 30.April 2002
Vorträge
9.00 - 10.00 Uhr Belastung der Eltern-Kind Kontakte in Scheidungsfamilien - Bindungstheoretische Perspektiven
Prof. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
10.30 - 11.30 Uhr Richterliche Regulierungsmöglichkeiten bei Umgangsverweigerung
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt/M.
12.00 - 13.00 Uhr Mittagspause
Arbeitskreise
13.15 - 14.45 Uhr Kooperation von Jugendhilfe und Gericht bei der Wiederherstellung von Kontakten
Gretel Diehl, Familienrichterin OLG Frankfurt
Bindungsqualität in Scheidungsfamilien
Prof. Dr. Peter Zimmermann, Universität Erlangen
Verfahrenspflegschaft – Wie der Anwalt des Kindes bei Umgangskonflikten die Interessen der Kinder sichern kann
Holger Partikel, Jurist, Verfahrenspfleger Berlin / Brandenburg
Möglichkeiten und Grenzen von Gruppenangeboten für Scheidungskinder
Wilfried Griebel, IFP- Staatsinstitut für Frühpädagogik München; DKSB – LV Bayern
Kollegialer Austausch anhand eigener Praxisprobleme
Die Kinderschutz-Zentren
Schlussplenum
15.00 - 16.00 Uhr Hilft Kooperation weiter? Potenziale und Grenzen beim Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen und Professionen
Gretel Diehl, OLG Frankfurt
Holger Partikel, Berlin
Hiltrud Göbel-Glembeck, Jugendamt Mainz
Wolf Sartorius, Kinderschutz-Zentrum Mainz
Moderation Hanne Stürtz Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Veranstalter
Die Kinderschutz-Zentren
Spichernstr. 55
50672 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Postfach 10 20 20
69010 Heidelberg
Tel. 06221/98180
Fax: 06221 / 981828
E-Mail: institut@dijuf.de
Programmkoordination
Wolf Sartorius
KinderSchutzZentrum Mainz
Lessingstr. 25
55118 Mainz
Tagungsort
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz
Grebenerstr. 24-26
55116 Mainz
Tel.: 06136 / 257-523
Fax: 06131 / 257-525
E-Mail: ebh.akademie@Bistum-Mainz.de
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf den Internetseiten des Erbacher Hofs unter: www.kath.de/bistum/mainz/ebh/wegbeschreibung.pdf
Tagungsbeitrag
Der Tagungsbeitrag beinhaltet die Tagungsgebühr incl. Vollverpflegung ( 8 Einheiten ohne Zusatzgetränke)
Teilnehmergebühr: Euro 145,00
Zusätzlich besteht die Möglichkeit in der Tagungsstätte die Übernachtung zu buchen.
Übernachtungskosten im Einzelzimmer: Euro 30,00
Übernachtungskosten im Doppelzimmer: Euro 25,00 p. P.
Die Übernachtungskosten gelten nur in Verbindung mit den Teilnehmergebühren. In den Übernachtungskosten sind keine Verpflegungskosten enthalten. Der Erbacher Hof verfügt nur über eine geringe Bettenzahl, so dass es sich hier um ein begrenztes Angebot handelt.
Bei Abmeldungen bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wir ein Verwaltungsgebühr von Euro 20,00. Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden. Bei Zimmerbestellung muss eine Abmeldung 28 Tage vor Beginn der Tagung erfolgen. Bei späteren Abmeldungen muss der gesamte Übernachtungspreis in Rechnung gestellt werden.
Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
Stichwort: Fachtagung Kinderschutz-Zentren
Und wenn sie nicht gestorben sind - dann leiden sie noch heute
Klaus (Name frei erfunden) ist ein Scheidungskind. 1975, als sich seine Eltern trennten, war er 6 Jahre alt. Heute im Jahr 2002 ist er 33 Jahre alt. Klaus hat nicht geheiratet, den jahrelangen Stress, den er damals zwischen seinen Eltern erleben musste, wollte er nie haben. Das Sorgerecht wurde seinem Vater gleich bei der Scheidung entzogen. Das war damals so üblich, hat Klaus inzwischen erfahren. Mutti hat dann wieder ihren Mädchennamen angenommen.
Als Klaus 8 Jahre war, hat er von sich aus den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen. Sein Vater, Herr Rastlos, soll nicht ganz richtig im Kopf gewesen sein, sagte seine Mutter und Unterhalt hat er auch kaum welchen bezahlt. Die Entscheidung zum Kontaktabbruch hat Klaus ganz allein getroffen. Seine Mutter hat immer gesagt, "Du kannst ruhig zu deinen Vater gehen." und dabei hat sie immer ganz traurig geguckt. Da hat Klaus gleich gewusst, er muss zu seiner Mutter stehen, sie braucht ihn. Sie hat ja auch immer zu ihm gesagt, "wenn ich dich nicht hätte, dann hätte ich mir schon lange das Leben genommen". Wie gesagt, es war die freie Entscheidung von Klaus. Nach der Entscheidung von Klaus soll sein Vater mit Mutti vor dem Gericht noch drei Jahre um das Umgangsrecht gestritten haben. Zum Schluß hat der Richter das Umgangsrecht auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das Kind soll endlich zur Ruhe kommen, außerdem will der Junge ja nicht seinen Vater sehen, das ist doch offensichtlich, meinte der Richter. Die Frau vom Jugendamt hat das auch so gesehen. Auch der Gutachter Dr. Wichtigtu hat das in seinem 10-seitigen Gutachten festgestellt. Und Mutti sowieso, nach all dem was ihr Herr Rastlos angetan hat. Klaus ist dann tatsächlich zur Ruhe gekommen, das wichtigste war, dass Mutti immer bei ihm war.
Der Scheidungsrichter von damals soll nun inzwischen schon über 70 Jahre sein. Er wohnt immer noch in dem gut gepflegten Vorort von S., dort wo halt die "besseren" Leute wohnen. Richter sind halt feine Leute. Dort wohnt auch immer noch der Scheidungsanwalt, den die Mutter von Klaus damals hatte. Der Anwalt hatte Biß, sagten die Leute in S. Inzwischen ist der Anwalt schon 80 Jahre und wahrscheinlich hat er inzwischen ein komplettes drittes Gebiß. Als Anwalt hat er schon mit 60 Jahren aufgehört zu arbeiten. Er ist dann in Immobilien tätig gewesen, da konnte man wesentlich mehr verdienen als mit den Scheidungssachen und den Mandanten, die immer meinten, für wenig Geld so eine Art anwaltliche Rundumversorgung zu erhalten. Die haben ja gar keine Ahnung, was so eine Rechtsanwaltskanzlei kostet. Leicht hatte es der ehemalige Anwalt auch nicht. Seine Tochter hat sich mit 40 das Leben genommen. In der Stadt munkelte man so allerlei, der Anwalt soll seine eigene Tochter schwer getriezt haben, dass hat sie dann irgendwie nicht mehr ausgehalten. Na ja, was die Leute so reden, wahrscheinlich sind sie nur neidig auf sein Geld und das schöne Haus vom Anwalt und dass ihnen selber der Biß fehlt.
Mit 14 ist Klaus dann in der Schule auffällig geworden. Er hat immer andere Mitschüler angegriffen. Die Lehrer in der Schule waren plötzlich alle gegen ihn. Die einzige, die zu ihm gehalten hat war Mutti. Sie ist dann auch mit Klaus zum Psychiater gegangen, wegen der nervösen Unruhe. Der Psychiater hat dann dem Klaus Ritalin verschrieben, das hilft gegen Hyperaktivität, hat der Psychiater gesagt. Klaus ging es dann wirklich viel besser. Die Welt wirkte zwar etwas verschwommen, aber das war nicht so schlimm, Hauptsache Mutti war immer in der Nähe von Klaus.
Herr Rastlos, der Vater von Klaus ist dann 1995 gestorben, die Leute sagten, er hätte sich totgesoffen. Zur Beerdigung ist Klaus nicht gegangen, was sollte er auch dort, er hat ja seinen Vater 18 Jahre nicht gesehen. Außerdem ist er zu der Zeit mit Mutti in den Schwarzwald gefahren. Mutti musste wegen ihrer Migräne zur Kur.
Wie gesagt, Klaus hat wegen dem ganzen Scheidungsärger nicht geheiratet. Als ihm Andrea, eine Bekannte die er nur kurz kannte, sagte, dass sie ein Kind von ihm erwarte, da ist er echt aus allen Wolken gefallen. Sie hat gesagt, sie nimmt die Pille. Und er hatte ihr doch ganz klar gesagt, dass er kein Kind will. Kinder nerven ihn bis heute, er weiß auch nicht warum, aber es ist so. Das war echt hart. Sie wollte nicht abtreiben und hat das Kind ausgetragen. Da ist für Klaus eine Welt zusammengebrochen. Mutti konnte ihm auch nicht helfen, sie war selber wegen psychosomatischer Beschwerden wieder in einer Kurklinik.
Klaus hat dann wochenlang Depressionen gehabt. Dann kam auch noch so ein Brief vom Jugendamt, Klaus solle sich wegen der Vaterschaftsanerkennung im Jugendamt melden und auch gleich noch den Kindesunterhalt beurkunden lassen. Klaus hat sich dann erst mal nicht dort gemeldet. Die Post im Briefkasten hat er einfach nicht mehr rausgenommen. Dann kam ein Einschreiben Da stand drin, dass gegen ihn eine Vaterschaftsklage erhoben wurde. Klaus ist da einfach nicht zum Termin gegangen. Vier Wochen später stand die Polizei bei ihm vor der Tür. Er solle sich umgehend bei der Polizeidienststelle melden, es liege eine Strafanzeige der Kindesmutter vor, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Klaus wird nun seit drei Jahren psychiatrisch behandelt. Er kriegt starke Beruhigungsmittel, die helfen ihm, sagt ihm sein Psychiater, den er schon aus seiner Schulzeit kennt. Klaus soll unter Schizophrenie leiden, die ist unheilbar, hat der Psychiater in seinem Gutachten für das Gericht geschrieben. Seitdem hat auch das Jugendamt locker gelassen, mit Schizophrenie ist eben nicht zu spaßen. Manchmal besucht Klaus seine Mutti noch. Mutti lebt jetzt im Pflegeheim in S. Auf dem Rückweg von Mutti zu seiner kleinen Wohnung vom "Betreuten Wohnen" kommt Klaus immer am Friedhof vorbei. Dort liegt sein Vater begraben. Klaus geht dann immer schnell daran vorbei. Wer weiß, vielleicht sehen sie sich doch mal, irgendwann, dort auf der anderen Seite, von der es keine Rückkehr geben soll.
Anton, 2.4.2002
Hilfen zur Erziehung
Die sogenannten "Hilfen zur Erziehung" sind in den § 27 bis 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) aufgeführt. Sie reichen von Erziehungsberatung, über Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform bis zu Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
In der Praxis sieht das häufig so aus, dass der getrennt lebende, meist nicht sorgeberechtigte Elternteil (Vater) vom Jugendamt überhaupt nicht angesprochen wird, wenn eine dieser Hilfen für sein Kind bewilligt wird. Dabei sind die Hilfen sehr teuer. So kostet z.B. ein Heimplatz zwischen 3 und 4000 Euro monatlich.
Mitunter passiert es auch, dass ein Vater die Vernachlässigung seines Kindes bei der Mutter beim Jugendamt meldet und ihm dort unterstellt wird, er würde die Mutter anschwärzen wollen. Ist dann die Vernachlässigung des Kindes so weit vorangeschritten, dass das gleiche Jugendamt die Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt vornimmt, und das Kind in Pflegefamilien verbracht wird, bekommt der Vater davon erst sehr spät Kenntnis. Trägt er dem Jugendamt seinen Wunsch vor, sein Kind in seinen Haushalt aufzunehmen, so wird ihm vom Jugendamt mitgeteilt, er hätte die ganze Zeit von der Vernachlässigung des Kindes gewußt und nichts unternommen, so dass man ihm nun unmöglich das Kind geben könne.
Manchmal kann man sich auch des Eindrucks nicht erwähren, dass Kinder schon an Pflegeeltern "fest versprochen" sind und die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des bisher nicht betreuenden Elternteils, meist des Vaters nur noch als lästige Pflichtübung seitens des Jugendamtes angesehen wird.
Neben der Missachtung des elterlichen Erziehungsprimats nach Artikel 6 Grundgesetz, haben solche Praktiken erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und damit auf die Belastungen der Steuerzahler/innen. Im Jahr 1993 betrugen z.B. in den alten Bundesländern die Kosten für die Heimerziehung 3,63 Milliarden DM.
Nicht selten werden die Kinder in sehr weit vom Wohnort der Eltern entfernt liegende Heime verfrachtet, so dass kaum noch Umgangskontakte zwischen den Eltern und ihren Kindern möglich sind. Gleichzeitig steigen andere Kosten, z.B. für die Aufrechterhaltung des fachlichen Kontaktes Jugendamt und Heim, Gerichte und Gutachter, da bei persönlichen Kontakten ja jedesmal weite Strecken mit einer langen Fahrzeit zurückgelegt werden müssen. So z.B. bei einem in "FamRZ", 2002, H6. S. 411 berichteten Fall, wo die vom Gericht eingesetzte Gutachterin statt der ursprünglich veranschlagten 7.000 DM 19.000 DM berechnen musste, da sie so weite Entfernungen zu dem Heim, in dem das Kind lebte zurückzulegen hatte.
"Sagen Sie doch bitte Ihrer Frau Bescheid"
Wenn Väter im Kindergarten da und doch nicht da sind.
Guido Francescon
in: "TPS - Theorie und Praxis der Sozialpädagogik". 4/2002