Väternotruf

Juni 2002


 

 

 

Prof. Dr. Dieter Schwab

Regensburg

Mitglied der Gesamtschriftleitung der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ

famrz@t-online.de

 

 

 

"Gemeinsame elterliche Verantwortung - ein Schuldverhältnis?

- Anmerkungen zur Entscheidung des BGH vom 19.6.2002 - XII ZR 173 (FamRZ 2002, 1099) -"

 

in: "FamRZ", 2002, Heft 19

 

 

 


 

 

 

 

 

Wir wollten Recht und bekamen den Rechtsstaat

Bärbel Bohley

 

 

Rechtssicherheit in Deutschland auch für Väter?

 

Wenn man sich die familienrechtliche Praxis in Deutschland so anschaut, kann man den Eindruck bekommen, Rechtssicherheit gibt es nur für Mütter, also für Frauen, insbesondere dann, wenn sie sich in den alleinigen Besitz eines Kindes bringen und mit Recht annehmen können, dass ihnen das außer dem Vater keiner weiter übel nimmt. Familienrecht und Familiengerichte erweisen sich als zahnlose Tiger oder Tigerinnen, es sei denn, es geht darum Unterhaltszahlungen vom durch jahrelange Umgangsvereitelung zermürbten Vater einzufordern. Da wird aus dem Bettvorleger mit einem mal ein Tiger, mann weiß gar nicht woher da plötzlich die Kraft herkommt. Es muss wohl am Geschlecht des Opfers liegen - männlich.

 

 


 

 

Rechtssicherheit

 

"Die Kommunikationsstruktur in solchen Familien (mit einem schizophrenen Mitglied) zeichnet sich aus durch:

1.) Doppelbindungen (Paradoxe Kommunikationsstruktur)

2. ) Verbot der Metakommunikation

3. ) Verbot, die Familie zu verlassen (real oder ideell)

 

..

 

Geht in einem Staat die Rechtssicherheit verloren, wie in den letzten zehn Jahren in jedem Teilstaat Jugoslawiens, kommt es mit bedrückender Regelmäßigkeit zu Folter, Vergewaltigung, Mord und Totschlag. Geht in einer Glaubens- und Lebensgemeinschaft die Rechtssicherheit verloren, entsteht eine Sekte. Geht in einer Familie die Rechtssicherheit verloren, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit ein oder mehrere Familienmitglieder krank."

 

Gedanken von Rolf Heinzmann zum Film "Das Experiment" nach dem Roman "Black Box" von Mario Giordano

aus: "Gestalt Zeitung" 2002, Gestalt Institut Frankfurt am Main

 

 


 

 

 

Suizid und Kindesmord

Wenn Menschen für sich keinen Ausweg im Leben sehen, wählen einige von ihnen den Suizid. Das ist schon tragisch genug. Immer wieder kommt es aber vor, dass Mütter oder Väter ihre eigenen Kinder mit sich in den Tod reißen - oder um es präziser zu sagen, ermorden. Euphemistisch bezeichnet man den Mord eines Kindes durch die eigene Mutter oder den eigenen Vater, die einen Suizid vollziehen, als erweiterter Suizid, grad so, als ob ein Kind nicht ein eigenständiger Mensch, mit einem eigenen Lebensrecht ist.

Väter scheinen im erweiterten Suizid häufiger als umgekehrt Mütter auch gleich die ehemalige Partnerin mit zu ermorden.

Prominenteste Kindermörderin ist wohl Magda Goebbels, die Ehefrau von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels.

 

 

 

 

Aus dem neunten Stock eines Wiesbadener Hochhauses:

23-Jährige sprang mit zwei Kindern in den Tod

Wiesbaden - Eine 23-jährige Frau ist am Mittwoch in Wiesbaden mit ihren zwei und vier Jahre alten Kleinkindern von einem neunstöckigen Hochhaus gesprungen. Alle drei seien tot, sagte ein Polizeisprecher. Das Motiv war zunächst völlig unklar. "Wir rätseln auch, warum sie für die Tat nach Wiesbaden gefahren ist."

Die Polizei konnte die Frau aus Frankfurt erst nach Stunden auf Grund persönlicher Habseligkeiten identifizieren, die sie im neunten Stock zurückgelassen hatte. Nun werde mit Hochdruck nach den Hintergründen der Tat gefahndet, sagte der Sprecher. Ein Abschiedsbrief war ihm zufolge zunächst nicht gefunden worden.

http://rhein-zeitung.de/on/02/06/26/topnews/wiesbaden1.html

 

 

 

 


 

 

 

Magda Goebbels, Ehefrau von Joseph Goebbels in einem Gespräch mit ihrer Freundin

Eleonore Quandt Anfang März 1945:

"Und was uns betrifft, die wir zur Spitze des ´Dritten Reiches´ gehörten, so müssen wir die Konsequenzen ziehen. Wir haben von dem deutschen Volk Unerhörtes verlangt und können uns nun nicht feige drücken. Alle anderen haben das Recht weiter zu leben - wir haben dieses Recht nicht mehr."

EQ: "Und die Kinder?"

MG: "Wir werden sie mitnehmen, weil sie zu schön und zu gut sind für die Welt, die kommt. ... Nein, nein, ich muß auch die Kinder mitnehmen, ich muß! ... Es ist schon alles vorbereitet. Sie werden ein starkes Schlafmittel bekommen, wenn es so weit ist ... und hinterher, ich meine, wenn sie fest schlafen ... dann wird eine Evipan-Spritze genügen, ..."

Zitat aus "Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen", Volker Elis Pilgrim, S.38

 

 

 


 

 

 

Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach §1666 BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen.

 

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 21.01.2000 - 16 WF 102/99

veröffentlicht in "Das Jugendamt", 3/2002, S. 135-137

 

 


 

 

 

"Ich versuchte, so ungezogen wie möglich zu sein." Fallgeschichten mit autobiographischen Niederschriften: die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil während der Kindheit in der Rückerinnerung von jungen Erwachsenen

Karl-Franz Kaltenborn

in "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 51: 254-280 (2002)

 

Der Aufsatz von Kaltenborn, der offenbar in den sechziger, siebziger Jahren als Gutachter an der psychologischen Elternselektion mitgewirkt hat, ist insoweit interessant, als von selektiv ausgewählten erwachsenen Scheidungskindern, der Versuch eines biographischen Rückblickes gemacht wird. Manches dabei macht nachdenklich und betroffen, so wenn die Kinder ihre schweren Loyalitätskonflikte schildern, anderes lässt erahnen, wie stark Kinder verdrängen und abwerten können, so wenn eine erwachsene Frau ihre Mutter, die sie seit dem 5. Lebensjahr nicht mehr gesehen hat, pauschal als unbedeutend und entbehrlich schildert: "Ich war damals heilfroh, als es mir freigestellt wurde, Frau Müller zu besuchen, und habe es seither unterlassen. Mir fehlt dadurch bis heute nichts, ganz im Gegenteil." (S. 266)

Nachvollziehbar wird, was Eltern, die unversöhnlich miteinander streiten, einem Kind antun, wenn dieses zu dem selbstamputationsbefürwortenden Schluß kommt: "Ich bin der Ansicht, wenn es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf zur Sorgerechtsregelung sollte das Besuchsrecht zum anderen Elternteil automatisch entfallen." (S. 266)

 

 

 


 

 

"Vater und Sohn"

gezeichnet von E.O. Plauen

Südverlag Konstanz, 1952, 1982 (ren), ISBN 3-87800-003-0

 


 

"Kuckucksvater" gesucht

Ich schreibe für die Frauenzeitschrift Laura, die einmal wöchentlich montags erscheint. Zur Zeit recherchieren wir für einen Report, der den Arbeitstitel "Kuckuckskinder" trägt. In diesem Report möchten wir zwei Väter vorstellen, die erfahren haben, dass die Kinder, die sie gross gezogen haben, nicht von ihnen sind. Wir suchen Väter, die trotzdem bei ihrer Familie geblieben sind und Väter, die ihre Familie aus diesem Grund verlassen haben.

Bei Interesse können die Väter sich gerne per e-mail oder telefonisch

... bei mir melden.

Vielen Dank

Jessica Kohlmeier, 18.06.02

 

Rückmeldungen bitte an webmaster@vaeternotruf.de


 

Christopher Street Day

 

Homosexuell orientierte Männer und Frauen können selbstverständlich auch gute und kompetente Eltern sein. Heterosexuell orientierte Männer und Frauen können selbstverständlich auch schlechte und inkompetente Eltern sein.

Wunschträume sind es allerdings, wenn propagiert wird, ein Elternteil (egal ob homosexuell oder heterosexuell orientiert) könne sich beliebig noch einen zweiten Elternteil nach Wahl aussuchen und den wirklichen leiblichen Elternteil damit ersetzen. Diese Phänomen kennen wir nicht nur bei homosexuell orientierten Müttern und Vätern, sondern auch bei heterosexuelle orientierten, die da meinen, der neue Partner wäre nun auch der neue und gleichwertige oder sogar bessere Elternteil.

Dementsprechend sind die Forderungen im politischen Raum nach einem Sorgerecht für den neuen Partner, die neue Partnerin, die nicht leiblicher Elternteil ist. Politisch pervers wird es dann (oder ist es schon), wenn der leibliche Elternteil kein Sorgerecht hat, so wie es bei der Gruppe der diskriminierten nichtverheirateten Väter politisch gewünscht ist), der gleichgeschlechtliche Partner, z.B. der Mutter dagegen ein Sorgerecht erhalten soll. 

Es ist ein Wunschtraum schwuler Männer, wenn sie glauben, die Politik würde bei gesetzlichen Änderungen auch sie im Blick haben. Wenn schon, dann geht es immer um lesbisch orientierte Frauen und ihre Wünsche, denn so wie das Sorgerecht heute gestrickt ist, ist es immer die Mutter, die bei der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge hat und damit darüber bestimmt, wen sie an der Sorge beteiligen will. 

 

Wenn beide Elternteile das Gemeinsame Sorgerecht haben, wäre es durchaus denkbar, dass sie im Einvernehmen darüber entscheiden noch eine dritte erwachsene Person in das Sorgerecht einbeziehen. Völlig unakzeptabel wäre es dagegen, wenn eine Elternteil das Recht erhielte, gegen den Willen des anderen Elternteils das Sorgerecht auf eine dritte Person auszudehnen.

Solche Forderungen werden von Vertreter/innen der homosexuellen Bewegung immer wieder aufgestellt, so wie jüngst z.B. vom Christopher Street Day Berlin (zitiert nach Berliner Wochenblatt vom 19.06.2002).

Hunderttausende von Diskriminierung betroffene Väter in Deutschland könnten da nur den Kopf schütteln, wenn die Politik solchen Forderungen ernsthaft nachkommen würden. Und die Homosexuellenbewegung bräuchte sich nicht zu wundern, wenn sie sich mehr Feinde als Freunde machen würde.

Genau so unsinnig ist es das Recht auf künstlich Befruchtung für lesbisch lebende Frauen zu fordern. Es steht ja ohnehin jeder Frau zu, sich von einem Mann ihrer Wahl auf natürlichen Wege oder durch künstliche Befruchtung schwängern zu lassen und dann zu sagen, der Vater wäre unbekannt und statt des Vaters die Steuerzahler/innen für den Unterhalt des Kindes zur Kasse zu bitten. Es kann aber nicht angehen, dass unter Staatsregie künstliche Befruchtungen vorgenommen werden und der Samenspender und Vater (der auf diese Weise zum womöglich 50-fachen Vater wird) keinerlei Verpflichtungen hat, sich um sein Kind zu kümmern oder ihm finanziellen Unterhalt zu leisten, so wie das in Artikel 6 Grundgesetz vernünftigerweise festgehalten ist. Wer also das Recht auf künstliche Befruchtung ohne Verpflichtung des Vaters sich um sein Kind zu sorgen, fordert, sollte erst einmal die Abschaffung des Artikels 6 fordern. Wenn dieser dann abgeschafft sein sollte, könnten alle Väter und Mütter, die irgendwann keine Lust mehr haben sich betreuerisch oder finanziell um ihr Kind zu kümmern beruhigt zurücklehnen, denn jetzt darf jede/r nach Lust und Laune darüber bestimmen, ob er sich für sein Kind verantwortlich zeigt oder nicht. Dann springt halt der Staat als Ersatzpapa ein und mit ihm die anderen Dummen, die dem Staat über ihre Steuerzahlungen in die Lage versetzen die eierlegende Wollmilchsau zu spielen. 

 

 

 


 

Umgangsvereitelung - Umgangspflegschaft

 

OLG Dresden, Beschluß v. 25.4.2002 - 10 UF 260/01

1. Vereitelt der betreuende Elternteil den gerichtlich geregelten Umgang des Kindes mit seinem anderen Elternteil dauerhaft, erfordert die daraus resultierende Kindeswohlgefährdung die Einrichtung einer Umgangspflegschaft, wenn mildere Mittel nicht erfolgversprechend erscheinen.

2. Ein der Ausübung des Umgangsrechts entgegenstehender verfestigter und verinnerlichter Wille eines 11-jährigen Kindes ist dann unbeachtlich, wenn er offensichtlich beeinflußt und das Kind zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung noch nicht fähig ist. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich nur dem ihm vermittelten Wunsch des betreuenden Elternteils anschließt und es im Verlauf der letzten Jahre keine Gelegenheit hatte, ein objektiviertes Bild von seinem anderen Elternteil zu gewinnen.

3. Der Widerruf der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung des Kindes unterliegt als Beweisvereitelung der Beweiswürdigung. Das Gericht kann eine Regelung auch ohne eine sachverständige Beratung treffen, wenn es über anderweitige zuverlässige Entscheidungsgrundlagen verfügt.

4. Kann eine zwangsweise Durchsetzung der Entscheidung angesichts des bisherigen Verhaltens des betreuenden Elternteils nicht ausgeschlossen werden, ist diesem nicht nur ein Zwangsgeld zur Erfüllung seiner Wohlverhaltensverpflichtung anzudrohen, sondern auch die Zwangshaft für den Fall der Verweigerung der Herausgabe des Kindes an den Umgangspfleger.

 

 


 

Schadenersatz

Immerhin gibt es inzwischen Schadenersatzansprüche, wenn infolge Umgangsvereitelung dem umgangsberechtigten Elternteil Kosten entstanden sind. Für die Väter, die von jahrelanger Umgangsvereitelung durch die betreuende Mutter betroffen sind, gibt es allerdings bisher keine gerichtliche Entscheidung auf Schadenersatz.

Wenn Sie eine solche Entscheidung kennen, lassen Sie es uns wissen: 

webmaster@vaeternotruf.de

 

 

Schadenersatz bei Umgangsvereitelung

 

OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.12.2001 - 5 UF 78/01

1. Die Familiengerichte sind zur Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen der Vereitelung von Umgangskontakten sachlich zuständig.

2. Das Umgangsrecht eines Elternteils gemäß § 1684 I BGB stellt ein "absolutes Recht" i. S. des § 823 I BGB dar, dessen Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann (hier: Stornierungskosten für eine Ferienwohnung sowie Fahrtkosten).

3. Der betreuende Elternteil darf den Umgangskontakt nicht passiv der Disposition des Kindes überlassen, sondern hat die aktive Verpflichtung, das Kind dem Umgangsberechtigten zu übergeben.

 

 

 


 

Bundesgerichtshof mit Durchblick - Muttifraktionäre im Urlaub?

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 62/2002

Bundesgerichthof entscheidet über Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen.

Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen bringen, von wo es - mit einem Begleitservice - nach Berlin fliegen sollte. Die Mutter hatte gegen diese Regelung Beschwerde eingelegt und es abgelehnt, das Kind nach Berlin fliegen zu lassen. Der Vater hat daraufhin das Kind jeweils mit dem Auto am Wohnsitz der Mutter abgeholt und ist mit ihm nach Berlin gefahren. Er verlangt von der Mutter Ersatz der Mehrkosten, die ihm aus dem nutzlosen Erwerb von Flugtickets sowie aus seinen zusätzlichen Autofahrten entstanden sind.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs besteht zwischen dem umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil ein gesetzliches Rechtsverhältnis eigener Art. Da die mit der Ausübung des Umgangsrechts verbundenen Kosten grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen sind, umfaßt dieses gesetzliche Rechtsverhältnis auch die - im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegende - Pflicht, bei der Gewährung des Umgangs auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Rücksicht zu nehmen und diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts nicht durch die Auferlegung unnötiger Vermögensopfer zu erschweren.

Diese Pflicht kann nach der Entscheidung verletzt sein, wenn das Umgangsrecht des eines Elternteils durch eine wirksame Entscheidung des Familiengerichts konkretisiert worden ist und der andere, zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil sich der Wahrnehmung des so konkretisierten Umgangsrechts verweigert. Ob aus der Sicht des zur Umgangsgewährung verpflichteten Elternteils beachtliche Gründe des Kindeswohls gegen die familiengerichtliche Regelung sprechen, ist ohne Belang; denn die ordnende Wirkung dieser Regelung wäre obsolet, könnte jeder Elternteil seine eigene Bewertung des Kindswohls an die Stelle der gerichtlichen Würdigung setzen.

Soweit ein Elternteil die gerichtliche Einschätzung der Belange des Kindeswohls durch das Familiengericht nicht teilt, hat er die Möglichkeit, dem im Wege der Beschwerde Geltung zu verschaffen. Seine Beschwerde hindert indessen die fortgeltende Verbindlichkeit der familiengerichtlichen Entscheidung nicht; sie erlaubt insbesondere nicht, der familiengerichtlichen Regelung in der Hoffnung auf den Erfolg der Beschwerde nicht nachzukommen. Das gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Beschwerdegericht später für die Zukunft eine abweichende Umgangsregelung trifft. Das Beschwerdegericht hat in solchen Fällen die Möglichkeit, durch einstweilige Anordnung die Vollziehung der familiengerichtlichen Entscheidung auszusetzen oder diese durch eine eigene vorläufige Regelung zu modifizieren. Auch kann der zur Gewährung des Umgangs verpflichtete Elternteil bei dem Familiengericht selbst eine Änderung der Umgangsregelung - in dringlichen Fällen im Wege der einstweiligen oder vorläufigen Anordnung - beantragen. Beide Möglichkeiten schließen zwar nicht generell die Befugnis aus, zwingenden Belangen des Kindeswohls auch ohne vorherige familiengerichtliche Gestattung durch einseitige Maßnahmen Rechnung zu tragen. Für eine solche Befugnis ist jedoch regelmäßig nur insoweit Raum, als eine rechtzeitige erneute Befassung des Familiengerichts nicht möglich ist und die für eine Abweichung von der gerichtlichen Reglung geltend gemachten Belange erst nach der familiengerichtlichen Regelung aufgetreten oder erkennbar geworden, jedenfalls aber vom Familiengericht bei seiner Würdigung des Kindeswohls ersichtlich nicht bedacht worden sind.

Urteil vom 19. Juni 2002 - XII ZR 173/00

Karlsruhe, den 19. Juni 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

 

 

Anmerkung vaeternotruf.de: Wieso ausschliesslich der "umgangsberechtigte" Elternteil die vollen Kosten des Umgangs zu tragen hat, darüber schweigt sich der BGH aus. Wahrscheinlich deshalb, weil dies meist die Väter sind und die ohnehin Kohle ohne Ende haben. Zumindest dann, wenn man beim BGH in Karlsruhe beschäftigt ist.

 


 

Anfrage zum Betreuungsunterhalt. Wer weiß eine Antwort?

Rückmeldungen bitte an webmaster@vaeternotruf.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann es sein, daß ich als Vater eines nichtehelichen Kindes nach dem neuen Kindschaftsrecht der Mutter gegenüber, solange Ihr keine Erwerbsfähigkeit zugemutet werden kann, zum Unterhalt verpflichtet bin, steuerrechtlich aber so getan wird, als ob ich Single wäre? Das bringt mich finanziell an den Abgrund, unsere Ausgaben sind ja naturgemäß durch die Trennung höher als die eines Ehepaares, wie kann das sein? Selbst Homosexuelle können als Verheiratete bis zu 40000DM als Sonderausgaben geltend machen? Der Staat spart sich durch die neue Unterhaltspflicht die Sozialausgaben, das finde ich in Ordnung, aber wenn er eheliche und uneheliche Unterhaltspflicht für einen bestimmten Zeitraum gleichstellt, dann muß er das doch gerechterweise auch steuerrechtlich tun? Was kann ich tun? Klagen?

 

17.06.2002

 


 

Presseerklärung der Delegation des Väteraufbruch für Kinder e.V. nach dem Gespräch mit RD Dr. Schomburg im Bundesministerium der Justiz und vor der Demonstration zum Hungerstreik in Berlin

Allen Kindern beide Eltern, so heißt das Motto des Väteraufbruch für Kinder e.V. und dazu wird es am 08.06.02 in Berlin eine Demonstation geben. Der Beginn ist offiziell 11.00 Uhr, um 12.00 Uhr denonstrieren die Teilnehmer zum Breitscheitplatz. Dort wird es bis gegen 17:00 Uhr Kundgebungen geben. Diese Demonstration ist der Auftakt eines Internationalen Hungerstreikes, welcher am 09.06.02 auf dem Breitscheitplatz beginnt und erst am 14.07.02 enden wird. Mehrere Väter aus Südamerika, Enland, Japan, Australien, Südafrika und Deutschland drücken so ihren Hunger nach Gleichstellung im Familienrecht aus.

Zum Auftakt dieser Aktionen trafen sich am 07.06.02 6 Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V. mit dem RD Dr. Schomburg vom BMJ in Berlin zu einer Aussprache. Der Väteraufbruch setzt sich für die Rechte der Kinder auf die Gestaltung ihrer Beziehung zu ihren Vätern ein. Väter und auch Mütter, welche Schwierigkeiten mit dem Sorge- und Umgangsrecht haben, werden von diesem Verein vertreten. Jährlich sind etwa 300 000 Kinder von Trennung oder Scheidung betroffen. Davon werden etwa 50 % nach einem Trennungsjahr ihre Väter nicht mehr sehen, da hat sich auch durch das neue Kindschaftsrecht nichts verbessert, so Dr. Schomburg.

Das war Hintergrund des Gespräches mit Vertretern des Väteraufbruch für Kinder e.V. Es wurden die Situation des Unrechtes durch Umgangsvereitelung angesprochen und auf die deutlich begünstigte Rechsposition der Mütter hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde eine Falldokumentation von 160 Lebensgeschichten überreicht. Außerdem ein Ordner mit 160 Todesfällen welche mit Mord oder Selbstmord in Verbindung mit der Rechtssprechung im Sorge- und Umgangsbereich endeten. Im Familienrecht kann nur eine Verbesserung erreicht werden, wenn die Positionen der Väter und der Mütter ausgeglichen wird. Deshalb haben die Vertreter des Väteraufbruchs die paritätische Betreuung durch beide Elternteile vorgeschlagen. Auch die Behinderung eines Elternteils an der Ausübung des Umgangs zum Kind darf sich nicht lohnen.

Herr Dr. Schomburg sah im Gespräch diesbezüglich auch Handlungsbedarf und meinte, es werde eine Konkretisierungen des FGG auf dem nächsten Familiengerichtstages geben. Seit Januar 2002 ist in der Zivilprozessordnung der § 621g neu eingeführt. Umgangsvereitelung soll Konsequenzen haben. Die Studie der Begleitforschung von Prof. Proksch macht ebenfalls deutlich, dass die Elternbeziehung vom allein lebenden Elternteil schwer zu gestalten ist und kann auch gelegentlich Mütter betreffen. Insofern ist das Kindschaftsrecht noch verbesserungsbedürftig. Aus diesem Grunde haben sich beide Seiten, Dr. Schomburg und die Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder e.V. zu einem erneuten Gespräch verabredet.

Dietmar Nikolai Webel

Tel. 034602-48911

0174-8393394

www.vafk.de

 


 

Am 11.6.2002 ab 21 Uhr im ZDF bei Frontal21 ein Beitrag zum Thema:

 

Väter ohne Rechte

Zwei Millionen Väter werden nach der Trennung von ihren Partnerinnen daran gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Deutsche Gerichte, so der Vorwurf, würden häufig zu Gunsten von Müttern entscheiden, die durch die Wegnahme der Kinder die Männer vor vollendete Tatsachen stellen. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehreren Vätern Recht gegeben, die vor deutschen Gerichten in ihrem Kampf um das Umgangsrecht in allen Instanzen gescheitert waren - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Seit diesem Wochenende sind Väter in Berlin im Hungerstreik, um den Umgang mit ihren Kindern zu erzwingen und um gegen die Praxis der Gerichte zu protestieren.

Frontal21 über deutsche Gerichtspraxis und Väter ohne Rechte.

 

Text und Realvideo unter www.frontal21.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Müller

 


 

Gute Mutter -  böser Vater

Es ist schon erschreckend, wenn man sich die Spruchpraxis einiger Oberlandesgerichte zum Gemeinsamen Sorgerecht ansieht. Wir wollen stellvertretend hier nur das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom 20.7.02 - 7 UF 684/01, veröffentlicht in "Familie, Partnerschaft, Recht" 6/2001 nennen, dass da meint, durch die Entsorgung des Vaters wäre das Problem der gestörten Kommunikation der Eltern quasi aus der Welt geschafft. Ganz so wie kleine Kinder, die die Augen schließen und meinen nun wäre das unangenehme, dass sie vorher gesehen haben nicht mehr da. Statt die Eltern verbindlich zu einer möglicherweise auch längeren Familienberatung zu verpflichten, damit diese lernen, ihrer elterlichen Verantwortung wieder nachzukommen, macht das OLG  einen Schuldigen aus, und das ist traditionell immer noch der Vater, und auf der anderen Seite eine strahlende Gewinnerin, die Mutter. Übrig bleibt ein Kind mit einem entsorgten Vater, einem ungelösten Konflikt und einer wohl weiter bestehenden latenten oder manifesten Kindeswohlgefährdung.

 

Warum dass alles noch immer so verbreitet ist, da fragt man sich, ob das nun am fehlenden logischen Denkfähigkeiten der betreffenden Richter liegen könnte, an einer schlechten miserablen juristischen Ausbildung oder daran, das die betreffenden Richter das neue Kindschaftsrecht von 1998 noch gar nicht kennen, an einer miserablen Beraterlandschaft die nicht in der Lage ist mit hochstrittigen Eltern zu arbeiten oder an allem zusammen? Da wird, als ob es nicht die Kindschaftsrechtsreform gegeben hätte, weiterhin  Eltern das Sorgerecht entzogen. Begründet wird dies dann damit, dass die Eltern nicht kommunizieren könnten. Dabei übersehen die betreffenden Richter, dass die Gemeinsame Sorge es gerade nicht erfordert, dass sich die Eltern in Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung sind, einigen müssen, denn das Entscheidungsrecht hat dann der Elternteil, bei dem das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat.

Ist es aber eine Entscheidung von "erheblicher" Bedeutung, besteht ja gerade der Sinn der Gemeinsamen Sorge darin, dass nicht ein Elternteil allein entscheiden soll, sondern beide gemeinsam. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht einem Elternteil das Entscheidungsrecht in dieser Frage zuweisen. Vorher kann es das Verfahren aussetzen und den Eltern vorschlagen, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

 

Hoffen wir, dass im Laufe der Zeit der Heilige Geist über die hier kritisierten Richter kommt oder aber die Zeit bis zu ihrer Pensionierung nicht gar zu lang sein mag.

 

 


 

Pressemeldung

"Sind Frauen oder Männer bessere Menschen?"

"Natürlich keiner von beiden!" ? so die Meinung von immerhin 85 Prozent der 130 Personen, die an einer Internet-Blitzumfrage der Zeitschrift "paps ? die Welt der Väter" teilnahmen. Nur 16 Befragte wollten sich auf ein Geschlecht festlegen, wobei sie die Präferenzen gleichmäßig auf Männlein und Weiblein verteilten. Frauen entschieden sich in dieser Frage übrigens ausschließlich für ihr eigenes Geschlecht.

Große Einigkeit herrschte darüber, die eigene Tochter in einem Notfall eher der Nachbarin als dem Nachbarn anzuvertrauen (59 Prozent der Männer, 65 Prozent der Frauen). Auch, dass Männer häufiger von schweren Krankheiten betroffen seien, glaubte die Mehrheit beider Geschlechter (45 Prozent bzw. 47 Prozent).

Kontrovers wurden Fragen zum Thema "Trennung" beurteilt. Nur 4,8 Prozent der Frauen gaben an, die gemeinsamen Kinder wären im Trennungsfall beim Vater am besten aufgehoben. Dagegen waren mit 29,4 Prozent sogar mehr Männer der Meinung, die Kinder gehörten zur Mutter, als sich für den Verbleib beim Vater aussprachen (28,4 Prozent).

Erwartungsgemäß sah sich jedes Geschlecht als jeweils Hauptbenachteiligte bei einer Trennung. Dieses Gefühl war bei den Männern noch deutlich höher (55,6 Prozent) als bei den Frauen (42,9 Prozent).

Großes Schuldbewusstsein zeigten die Männer bei der Frage, wer für eine traditionelle Rollenverteilung in der Partnerschaft verantwortlich ist:

41,2 Prozent gegenüber 27,3 Prozent der Frauen sahen sich hier in der Verantwortung.

Mehr dazu im neuen "paps". Ab 21.6. erhältlich beim paps-Leserservice, Tel. 05137/882001 oder E-Mail velber@saz.net (Einzelheft € 3,75, Abo für vier Ausgaben € 14,60).

Neue Blitzumfrage: Haben Männer einen Kinderwunsch? auf www.paps.de

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

Velber im OZ-Verlag

Urachstr. 3, 79102 Freiburg

Tel. 0761/7057835

Fax 0761/7057849

E-Mail: ruhl@oz-bpv.de

www.paps.de

 

 


 

13.-14. Juni, Tagung, Berlin, Hackesche Hoefe

POLITIK FUER KINDER - POLITIK FUER ELTERN

Mit: Katrin Goering-Eckart (MdB B'90 / Gruene), Hans Bertram (Humboldt-Universitaet zu Berlin), Mechthild Veil (Buero fuer Sozialpolitik und Geschlechterforschung in Europa, Ffm), Thomas Olk (Professor fuer Paedagogik Universitaet Halle) u.a.

Veranstalterin: Heinrich-Boell-Stiftung

Infos: Ute Bruemmer, Fon 030-285 34 -237, bruemmer@boell.de

 

Anmeldungen bitte an: Kinder@boell.de

Heinrich-Boell-Stiftung

Tagungsbuero, Hackesche Hoefe Rosenthaler Str. 40/41 10178 Berlin,

Fax 030-285 34-109

Teilnahmegebuehr: 25 ?, ermaessigt 15 ?

Details unter:

http://62.96.251.170/scripts/veranstaltung_i.dll/VeranstaltungDetails?VERANSTALTUNGID=1050200&Detail=DETAIL

 


 

Psychologische Diagnostik

 

<<Warskaja war eine sehr hübsche volle Blondine, klein und beweglich, mit zarten roten Wangen, wie man sie nur in einem Aquarell wiedergeben kann. Sie unterzog mich einem regelrechten Verhör, wobei sie ständig ihre kaum sichtbaren schmalen Brauen zusammenzog und sich Mühe gab, ein immer wieder aufleuchtendes Lächeln aus ihrem Gesicht zu bannen.

"Haben Sie ein pädologisches Studio?"

"Nein, ein pädologisches Studio haben wir nicht."

"Aber wie erforschen Sie dann die Persönlichkeit?"

"Die Persönlichkeit des Kindes?" fragte ich möglichst ernst.

"Nun ja, die Ihrer Zöglinge."

"Und warum soll man sie erforschen?"

"Warum? Wie arbeiten Sie denn? Wie können Sie an etwas arbeiten, was Ihnen unbekannt ist?"

X. Warskaja sprach energisch und überzeugt mit hoher Mädchenstimme und wandte sich immer wieder nach ihrer Freundin um.

R. Landsberg, mit dunklem Teint und wunderbaren schwarzen Zöpfen, hatte die Augen gesenkt und unterdrückte nachsichtig und geduldig ihre natürliche Empörung.

"Welche Dominanten herrschen bei Ihren Zöglingen vor?" fragte X. Warskaja und sah mir streng ins Gesicht.

"Wenn man in der Kolonie die Persönlichkeit nicht erforscht, ist es wohl überflüssig, nach den Dominanten zu fragen", sagte leise R. Landsberg.

"Warum denn?" sagte ich ernst. "Über Dominanten kann ich Ihnen einiges mitteilen. Bei uns herrschen die gleichen Dominanten vor wie bei Ihnen."

"Aber woher kennen Sie uns?" fragte X. Warskaja unfreundlich.

"Nun, Sie sitzen ja vor mir und sprechen mit mir."

"Na, und ..."

"Ich sehe Sie durch und durch. Sie sitzen vor mir, als seien Sie aus Glas, und ich sehe alles, was in Ihrem Innern vorgeht."

X. Warskaja errötete, aber in diesem Augenblick stürmten Karabanow, Werschnew, Sadorow und einige andere Zöglinge in mein Zimmer.>>

 

aus: "Der Weg ins Leben. Ein pädagogisches Poem"

A.S. Makarenko

Aufbau-Verlag Berlin, 1951, S. 303

 

 

 


 

Depressive Helfer

<<In verschiedenen Helferberufen und insbesondere bei Arzten finden sich mehrere Hinweise auf eine depressive Persönlichkeitsstruktur. Männer und noch stärker Frauen haben bei direkter Untersuchung deutlich höhere Depressionswerte als sonst in der Bevölkerung [12]. Auch indirekte Depressionshinweise finden sich vermehrt bei Ärzten: Das Risiko bezüglich Alkohol- und Drogenabhängigkeit ist bei Ärzten signifikant erhöht. Die Arbeitssucht von Ärzten ist bekannt und führte, bezogen auf die Familiensituation, bei Kielholz zu der Äußerung "Frauen von Ärzten sind Witwen mit Mann" (zitiert nach [26]). Auch ist die Suizidrate unter Ärzten etwa viermal so hoch wie in anderen Berufsgruppen. Hierbei stehen Psychiater und Psychotherapeuten und dann Anästhesisten und wiederum Frauen an der Spitze [26]. Der Herausgeber des Brit. Med. J. pointierte die Befunde kürzlich mit der Frage "Why are doctors so unhappy?" [35].>>

aus: "Beziehungen des Therapeuten und seines Patienten - Interaktionen und Auswirkungen auf den therapeutischen Prozess"

Peter Müller

in: "Balint", 2002; 3, S. 2

Prof. Dr. med. Peter Müller, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Von-Siebold-Str. 5, 37075 Göttigen

 

 


 

Es geht auch anders, doch so geht es auch.

 

"Clio kreativ:

Insemination

 

 

Mittlerweile kann man schon von einem neuen Trend sprechen: Immer mehr Lesben wollen Kinder und heterosexuelle Frauen entscheiden sich inzwischen dafür, ohne Mann ein Kind zu bekommen. Sie suchen sich im Umfeld einen Samenspender, beziehen Sperma bei einer Samenbank in den USA oder fahren nach Holland in eine Klinik. Die letzte Möglichkeit wird es wohl nicht mehr lange geben, da die anonyme Samenspende verboten werden soll. Dies wird bedeuten, dass es weniger Samenspender geben wird, da die meisten keine spätere Kontaktmöglichkeit mit dem Kind wollen. Die Anzahl der Kliniken, die Lesben und alleinstehende Frauen aufnimmt, ist bereits auf drei geschrumpft. (Kliniken: s.u.)

Lange Zeit sprach man von Insemination als von "künstlicher Befruchtung", um den Unterschied zum "natürlichen" Geschlechtsakt zu betonen. In den heutigen Zeiten der Reproduktionsmedizin wird mit "Insemination" oder auch "künstlicher Insemination" allgemein das Einführen von Sperma in die Vagina oder in die Gebärmutter bezeichnet, ganz unabhängig davon, ob das Sperma vom potentiellen Kindesvater, einem Spender oder von der Samenbank stammt. Nicht zu verwechseln ist die Insemination mit der In-vitro-Fertilisation, bei der Ei und Spermien im Reagenzglas vermischt werden.

In Deutschland wird die Insemination durch das Embryonenschutzgesetz und die "Berufsordnung für die deutschen Arztinnen und Arzte" geregelt. Danach darf die Insemination nur zur Sterilitätsbehandlung durchgeführt werden und nur bei heterosexuellen Paaren (die in der Regel verheiratet sein sollen). Nur die Ärztin darf inseminieren, alle anderen, ausser der Frau selbst und dem Samenspender, machen sich strafbar. Jedes Kind hat laut Gesetz das Recht, zu wissen, wer sein biologischer Vater ist. Die anonyme Samenspende ist daher unzulässig, jedoch nicht strafbar. Soweit die offizielle Seite.

Inoffiziell haben jedoch schon viele Frauen erfolgreich eine Insemination durchgeführt und ziehen nun "vaterlose" Kinder auf. Auch eine Unterstützung beim Einführen des Spermas durch eine Freundin wurde noch vor keinem Gericht verhandelt.

Für die Insemination zu Hause hier einige Hinweise:

Falls frau im Umfeld einen Samenspender findet, solltte dieser das Sperma am besten in einem vorher ausgekochten, kleinen und verschliessbaren Glasbehälter (oder einem Neuen aus Plastik) übergeben. Das Sperma sollte auf Körpertemperatur gehalten werden und deshalb bspw. in der Achselhöhle transportiert werden. Es muss innerhalb von 1-2 Stunden benutzt werden, da danach die Spermienbeweglichkeit rapide abnimmt.

Sperma von der Samenbank ist in flüssigem Stickstoff bei -196 Grad tiefgefroren. Frau kann es in einem Transportbehälter zum Eisprungtermin bestellen.

Wenn mehrere Portionen Sperma auf einmal bestellt werden, um die hohen Transportkosten zu senken, muss es in einem geeigneten Tank aufbewahrt werden (in reproduktionsmedizinischen Praxen, Laboren oder im eigenen Tank zuhause, der allerdings teuer ist). Das Sperma sollte innerhalb einer Stunde nach dem Herausnehmen aus dem Tank verwendet werden.

Die Insemination ist kurz vor dem Eisprung am erfolgreichsten, eine genaue Zyklusbeobachtung ist daher unerlässlich (siehe CLIO Nr. 45)

Zur Insemination gibt es verschiedene Möglichkeiten:

· Sperma in einer herkömmlichen Spritze ohne Nadel aufziehen und direkt vor den Muttermund spritzen.

· Sperma in einer Spritze mit einem dünnen Röhrchenaufsatz aufziehen (geben die holländischen Kliniken mit). Damit kann das Sperma direkt in die Gebärmutter gespritzt werden, was vor allem bei den kleinen Spermamengen der Samenbanken empfehlenswert ist.

· Einen "Portioadapter" (kleine Kappe mit einem Schlauch dran) auf den Gebärmutterhals aufsetzen, das Sperma dann durch den Schlauch spritzen.

Danach etwa 15 min mit hochgelagertem Becken liegenbleiben, damit das Sperma nicht wieder herausläuft. Zwei Stunden lang keinen Sport treiben.

· Sperma in eine Portiokappe füllen, diese auf den Gebärmutterhais setzen, wo sie sich festsaugt. Ein Liegenbleiben ist nicht erforderlich, da das Sperma nicht herausfließen kann. Die Kappe kann mehrere Stunden getragen werden. Vor dem entscheidenden Termin schon mal ohne Sperma üben.

Alle Utensilien sind wiederverwendbar und sollten mit warmem Wasser gereinigt werden.

Die Erfolgsquote ist bei frischem Sperma etwa 30% höher als bei tiefgefrorenem. Die holländischen Kliniken geben an, dass bei der ersten Insemination 10%, nach sechs Zyklen etwa 50%, und nach zwölf Zyklen etwa 80% der Frauen schwanger geworden sind.

Petra Bentz"

 

in: "CLIO" Nr. 54 / 2002, S. 32

 


 

Oberlandesgericht Celle führt Rechtssprechung wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurück

Im Beschluß vom 17.5.2001 - 12 WF 103/01 hat der 12. Familiensenat klargestellt, dass entgegen der Rechtssprechung anderer OLGs , z.B. Hamm und Hamburg, ein barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht verpflichtet ist, zur Sicherung des Kindesunterhaltes neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit auch noch eine Nebentätigkeit auszuüben (veröffentlicht in "FamRZ Heft 10, 2002, S. 694.)

Interessant an dem hier vorliegenden Fall, dass die Beklagte eine barunterhaltspflichtige Mutter war. Wenn es wie in den meisten Fällen ein Mann gewesen wäre, hätte wohl auch das OLG Celle sich dem bisherigen Mainstream unendlicher richterlicher Weisheit zu barunterhaltspflichtigen Männern angeschlossen, der da lautet, "Raboti, raboti, nix Pause machen".

 

 


 

"Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz im Familienrecht"

Bergmann, Jopt, Rexilius

Bundesanzeiger Verlag Köln 2001, 36,80 €; ISBN 3-89817-133-7


 

 

SOS KINDESENTFÜHRUNGEN

6. Juni 2002

PRESSEMITTEILUNG

800 französische Kinder werden jedes Jahr nach Deutschland entführt.

Dieses "für die Entführung von Kindern organisierte" Land, um den Abgeordneten Pierre Cardo zu zitieren, ist weltweit führend in diesen aus einer anderen Zeit stammenden Praktiken.

Die meisten der so gekidnappten Kinder sehen ihre Herkunftsfamilie nie mehr wieder. Es wird alles getan, um jede Spur ihrer Vergangenheit und ihrer Herkunftskultur auszulöschen. Ihr Familienname wird oft geändert, damit sie sich "in ihrer neuen Umgebung besser integrieren". Die französischen Opfer-Elternteile sind sowohl Mütter als auch Väter, einige lebten mit einem deutschen Ehepartner zusammen, andere nicht.

In Deutschland verursachen Scheidungen viele Probleme.

Im allgemeinen werden die Väter von allen Verbindungen zu ihren Kindern abgeschnitten.

Deswegen decken sich die Erwartungen der französischen Opfer-Elternteile mit denen einer gewissen Anzahl deutscher Opfer-Elternteile.

Die deutschen Vorschläge, die aus der deutsch-französischen parlamentarischen Mediationskommission hervorgegangen sind, sind sehr schüchtern, um nicht zu sagen lächerlich.

Wir fordern von den deutschen Behörden, dass sie den von den Kindern erlittenen unmenschlichen Praktiken Einhalt gebieten, und dass endlich die in dieser Sache durch Deutschland ratifizierten internationalen Konventionen angewendet werden. Wir fordern von der deutschen Regierung, dass sie aufhört, die Unterzeichnung der durch Frankreich vorgeschlagenen europäischen Verordnung zur Vereinfachung von grenzüberschreitenden Besuchsrechten zu blockieren.

Gilles DUFLOT

Präsident

 

SOS KINDESENTFÜHRUNGEN

Durch das Justizministerium subventionierter Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901

4, rue du Donjon FR-60600 CLERMONT

Tel&Fax: 00 33 - 344506740 / 00 33 - 608637941

E-mail: contact@soschildabduction.com

 

www.soschildabduction.com

 

8.6.2002

 


 

"Sagen Sie doch bitte Ihrer Frau Bescheid"

Wenn Väter im Kindergarten da und doch nicht da sind.

 

Guido Francescon

in: "TPS - Theorie und Praxis der Sozialpädagogik". 4/02

 


 

Betreff: Informationen zu Maßnahmen für Väter

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen einer Diplomarbeit für mein Pädagogikstudium an der Universität Augsburg, die ich am Staatsinstitut für Frühpädagogik bei Herrn Prof. Dr. Dr. Dr. W. E. Fthenakis aus München schreibe, suche ich nach Unterstützungsprogrammen für Familien im Bereich der Erwachsenenbildung und der Familienbildung anbieten.

In meiner Arbeit soll es generell um Interventionen gehen, die für Väter konzipiert sind, unabhängig davon in welcher Phase der Familienentwicklung diese angeboten werden (werdende Väter, Scheidungsväter, Väter von Jugendlichen, alleinerziehende Väter, … ).

Wichtig dabei wäre, daß es sich um eine fortlaufende, regelmäßige, pädagogische Arbeit handelt und daß diese in Gruppen angeboten wird, also keine Einzelberatung oder -therapie.

Interventionen speziell für Mütter können in dieser Arbeit aus Gründen der Übersichtlichkeit und Fülle an Material nicht berücksichtigen werden.

Maßnahmen dagegen, die ganze Familien betreffen würde ich gerne kennenlernen.

Ich bin in meiner Diplomarbeit auf Ihre Hilfe angewiesen. Meine Bitte ist, daß sie mir soweit möglich Unterlagen über Angebote für Väter schicken oder Informationen über Institutionen, die solche anbieten. Wenn möglich wäre es auch sehr hilfreich Informationen zu erhalten, die die theoretische Grundlage für die Arbeit betreffen.

Mit meiner Arbeit glaube ich einen hilfreichen Beitrag für Männer leisten zu können, die Väter werden wollen oder schon sind und auf der Suche nach Hilfe sind.

Vielen Dank für ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Timo Laubenheimer, 5.6.2002

Absender:

Timo Laubenheimer

Stettenstr. 32

86150 Augsburg

Email: Timo.Laubenheimer@web.de

 


 

Bundesgerichtshof 

 

Der Führer

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

 

"... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt."

XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001

 

"Durch Deutschland muss ein Ruck gehen. Worauf warten wir."  

Roman Herzog, Bundespräsident a.D.

 

Und worauf wartet der Bundesgerichtshof fragt sich das Team vom Väternotruf. Vielleicht auf den Heiligen Geist oder das Erscheinen der Mutter Gottes? Doch bis dahin wird es wohl bei katastrophalen Fehlurteilen wie dem vom 4. April 2001 bleiben. Ein trauriger Tag für Deutschland, wir sollten so lange halbmast beflaggen, bis solche Form von Rechtssprechung endlich der Vergangenheit angehört.

Stellen Sie sich mal vor, der Bundesgerichthof hätte geurteilt, dass Juden in Deutschland nur dann das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen, wenn dem ein (deutscher) Familienrichter zustimmt. In Karlsruhe, wo der BGH seinen Sitz hat, würde wohl die größte Massendemonstration stattfinden, die Deutschland seit Jahrzehnten erlebt hätte. Und eine Woche später würden die Verantwortlichen im BGH freiwillig in vorzeitige Pensionierung gehen. Nun  geht es aber nicht um die Diskriminierung von Juden, sondern "nur" um die von Vätern. Und die zählen beim BGH offenbar herzlich wenig. Wir wollen hier nicht spekulieren, ob das mit unaufgelösten Mutterkomplexen der zuständigen BGH-Richter/innen zu tun hat, das bei Bedarf herauszufinden sind ja die Psychoanalytiker die kompetenten Fachpersonen.  

 

 

Dass der Bundesgerichtshof sich auch an anderer Stelle in seiner Geschichte nicht nur mit Ruhm bekleckert hat, zeigen wir im folgenden: 

 

Beiwohnung

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967

veröffentlicht in: NJW 1967, 1078

entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"

Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21

 

 

Dass der zuständige 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dem drei Männer und zwei Frauen angehören, unter anderem die Frauenbeauftragte des BGH auch heute noch konservativ geprägt ist, zeigen seine zwei rückwärtsweisenden Entscheidungen zum gemeinsamen Sorgerecht verheirateter Eltern (XII. ZS, Beschluß v. 29.9.1999 - XII ZB 3/99) und zur Bestätigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beim Sorgerecht ("... zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt." XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, 4.April 2001).

 


 

 

Aus dem Nähkästchen geplaudert

 

"Claus Arndt, der ab Ende der sechziger Jahre 16 Jahre lang dem Richterwahlausschuss angehört hat, berichtet (Leserbrief, FAZ 3.3.01): Es trifft nicht zu, dass jetzt erstmals Kandidaten zu Bundesrichtern am BGH gewählt wurden, die dessen Präsidialrat als nicht geeignet bezeichnet hat.

Besonders häufig geschah dies, als Robert Fischer Präsident des BGH war. Der pflegte nämlich die Übung, gerade so viele Kandidaten für geeignet zu erklären, wie offene Richterstellen zu besetzen waren. Er suchte mich sogar in meinem Dienstzimmer im Bundeshaus in Bonn auf, um mir darzulegen, er habe mit dem Präsidialrat bereits die Senate mit Hilfe der zu wählenden Kandidaten so zusammengestellt, wie er es für die Rechtsprechung für erforderlich halte.

 

...

 

Zwar hat der BGH - Präsident Prof. Dr. Hirsch bei seiner Rede zur 50-Jahrfeier des Gerichts das Verhalten von NS-Richtern auch beim Reichsgericht beklagt, die 50000 Todesurteile gefällt haben. Ein unbefangener Leser muß annehmen, das sei ein 1945 abgeschlossenes trauriges Kapitel. Wo aber sind diese Richter geblieben? Über-
wiegend sind sie in die Nachkriegsjustiz aufgenommen worden, und eine wohl nicht kleine Zahl ist Bundesrichter geworden. Natürlich nur die guten Juristen unter ihnen, die wohl bei der fünfstufigen Eignungsskala des Präsidialrats ziemlich oben rangiert hätten. Aber sie hatten terroristische (Todes)Urteile zu verantworten! Der Generalbundesanwalt Fränkel, die Senatspräsidenten Baldus, Jagusch, Kanter mußten deshalb aus dem Dienst scheiden (vgl. Ingo Müller, Furchtbare Juristen, 1987, S. 210 ff.).
Wahrscheinlich ist dies nur die Spitze eines Eisbergs. Diese NS-Verbrechen haben nicht Behörden oder Staatsanwälte ermittelt, sondern die Medien. Nein, man wollte es nicht wissen, und das Bundesrichterkorps will dies auch heute, da alles noch viel klarer geworden ist, nicht wissen."

 

aus: "Kooption - Zum Selbstverständnis des BGH-Präsidialrats"

Dr. Theo Rasehorn, Richter i.R., Bonn - Bad Godesberg

in: "Betrifft Justiz", Juni 2001, S. 71-72

 


 

"Allein erziehend

Tipps und Informationen"

in 14. überarbeiteter Auflage hat der "Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V."  seine Broschüre 2002 mit 192 Seiten neu herausgegeben. 

So weit so gut und auch informativ, mal abgesehen von solchen Sprüchen der Bundesvorsitzenden des VAMV Edith Schwab wie "Jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie" und der katastrophalen Buchempfehlung "Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind-Familien als positive Sozialisationsformen und als gesellschaftliche Chance" von Frontfrau Anita Heiliger, 1991. 

Pikant wie in jedem Jahr, das Bundesfamilienministerium hat wieder als Geldgeber fungiert und sich damit einseitig parteilich auf die Seiten der sogenannten "Alleinerziehenden" (Mütter) gestellt. Für eine entsprechende Broschüre für sogenannte "nichtbetreuende Elternteile" sieht das Bundesministerium offenbar keinen Bedarf, sollen die doch bleiben wo der Kuckuck ruft, mag man da den Verantwortlichen im Ministerium unterstellen. 

Doch alles hat seine Zeit, Honecker ist verschwunden, Kohl auch und eines Tages werden auch die Einelternlobbyisten in der Bundesregierung dahin gehen, wo sie hingehören, aufs Altenteil mit hoffentlich gekürzter Rente.

Abgesehen von den ideologischen Ballast und Müll, den die Broschüre präsentiert, läßt sich der inhaltliche Teil ganz gut auch für "getrennterziehende" Väter und Mütter nutzen. Vielleicht kommt das Bundesfamilienministerium ja auch mal auf die Idee, selbst eine Broschüre, bereinigt vom "Einelterngefasel", für alle getrenntlebenden Eltern  herauszugeben. 

Die Broschüre kann man beim VAMV bestellen. 

vamv-bundesverband@t-online.de

 

www.vamv.de

 


 

"<Ich versuchte, so ungezogen wie möglich zu sein.> 

Fallgeschichten mit autobiographischen Niederschriften: die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil während der Kindheit in der Rückerinnerung von jungen Erwachsenen"

 

Karl-Franz Kaltenborn

in: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 51: 254-280 (2002) ISSN 0032-7034

 

 


 

"Erinnerung und Pseudoerinnerung

Über die Sehnsucht Traumaopfer zu sein"

H. Stoffels, C. Ernst

in: "Der Nervenarzt" 2002, 445-451. 

 

mail: hans.stoffels@schlosspark-klinik.de

 

Ein kompetenter Aufsatz, auch im Zusammenhang mit der Hysterie und hexenverfolgungsmässig ablaufenden Kampagnen bei angeblich stattgefundenen sexuellen Missbrauch. 


 

Matthias Matussek - Agent provocateur

 

Eins muss man Matussek lassen, er hat 1997/98 mit seiner etwas holzschnittartig überspitzten Polemik den bundesrepublikanischen mütterideologischen Hühner- und Hahnenhaufen gehörig aufgescheucht. Dabei hat er eigentlich nichts anders gemacht als die "Alle Mütter sind Opfer Lobby" es jahrzehntelang vor ihm betrieben hat, nur eben mal umgedreht. Doch die deutsche Muttilobby versteht keinen Spaß. Bei Hitler dem großen Mutterkultler wäre Matussek folgerichtig gleich ins KZ abgegangen. Am besten zur KZ-Kommandantin Ilse Koch in Buchenwald, die aus tätowierten Männerhäuten Lampenschirme anfertigen ließ. So was ist ja heute nun nicht mehr möglich, wer weiß, wer sich sonst alles Lampenschirme mit Matusseks Haut bestellen würde.

Als Ersatz kann man sich ja auch die Bücher von Matussek in die Vitrine stellen.

 

 

"Die vaterlose Gesellschaft - überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf", Rowohlt, 1998

 

"Vaterlose Gesellschaft - Briefe, Berichte, Essays"

 

Ein Interview mit Matussek in "Paps", 1998, Heft 2

www.paps.de


 

Wichtig in der Erziehung ist auch das Geheimnis, wo die Kinder herkommen.

Eines Tages war unsere Margit Skrowonneck, welche auch Bummelchen gerufen wird, zu spät in der Schule erschienen. Und sie ist ganz rot im Gesicht gewesen und zitterig. Unser Herr Klassenlehrer hat gleich eine strenge Miene gemacht und gefragt, wer da so spät kommt. Wir riefen alle, es ist das Bummelchen, weil wir dachten, unser Herr Klassenlehrer hat den Namen vergessen. Aber dann hat er sich gleich wieder erinnern können und gesagt, man muß jetzt einmal genau hinhören, warum das Bummelchen nicht pünktlich ist.

Zuerst hat das Bummelchen ein paarmal geschnauft, und wie es fertig war, sprach es: Der Storch hat mir ein Brüderchen gebracht. Eine Weile war es ganz still, und dann fingen welche von den Knaben an zu lachen und auch die Mädchen. Unser Herr Klassenlehrer zog eine Stirn wie ein Rolloo und schimpfte, man muß sich freuen über das Brüderchen, und was es da zu lachen gibt!

Mein Freund Harald hat sich gleich gemeldet und sprach, daß die kleinen Brüderchen nicht der Storch bringt, sondern sie wachsen ganz alleine, und es ist wie bei seinem Dackel. Auch weilen die Störche des Winters im Süden. Unser Herr Klassenlehrer hat jetzt ein Gesicht gemacht, wie wenn ihm ein Backenzahn schmerzt, und er antwortete: Man muß das ein andermal untersuchen, wo die kleinen Brüderchen herkommen, und das Bummelchen soll sich setzen.

Da ist unsere Wally aufgestanden, welche fünf Stück solcher Brüderchen hat, und sie weiß ganz genau, wo sie hergekommen sind, und es ist kein Geheimnis. Ihre Mutter war immer ganz krank von dieser Ankunft, wogegen ihr Vater sehr fidel war und andauernd Bier für seine Kollegen holen mußte. Unser Herr Klassenlehrer hat wieder mit den Händen abgewunken und gefragt, ob wir jetzt die Verhältniswörter dran haben oder was? Der lange Peter soll sagen, was er für Verhältniswörter kennt. Der lange Peter nannte: an, auf, hinter, in, neben, über, unter, vor, zwischen. Und dann sagte er, daß er schon einmal gelauscht hat, wie sich seine Mutter mit einer anderen Frau über das Kinderkriegen unterhalten hat. Aber er weiß nicht, was das ist, wenn sich ein Kind senkt. Unser Herr Klassenlehrer schaute jetzt aufgeregt auf die Uhr und sprach, daß brave Knaben nicht an den Türen lauschen und lieber weglaufen oder hineingehen sollen. Und dann wollte der Herr Klassenlehrer wissen, was die Bärbel andauernd dort hinten flüstert, und sie soll es laut sagen, weil es keine Geheimnisse gibt zwischen uns. Bärbel Silbermann sagte ganz laut, die kleinen Brüderchen wachsen in der Mutti, und man kann es sehen, wenn sie größer werden. Einige Kinder riefen, das stimmt, und der Schweine-Sigi fragte, wieso die wachsen können, und unser Herr Klassenlehrer soll bitte einmal sagen, wo sie essen. Unser Herr Klassenlehrer rief Schluß, und wenn wir älter sind, dann wissen wir alles, auch wie die Brüderchen essen und entstehen. Jetzt müssen wir erst einmal üben. Klaus Bieber fängt an und sagt die Verhältniswörter im zweiten Fall. Klaus Bieber hat nicht gleich richtig gehört und nur etwas vom Fall verstanden. Darum sprach er: Wenn ein Brüderchen wächst, dann muß man sehr aufpassen. Zum Beispiel darf eine Mutter nicht ausrutschen und hinfallen. Das kann leicht passieren auf einer Obstschale oder einem Bonbonpapierchen oder einem Kirschkern. Junge Pioniere schmeißen nichts auf den Fußboden und spucken die Kerne lieber woanders hin. Unser Herr Klassenlehrer ist jetzt richtig fuchtig geworden und rief: Setzen, du Schlafmütze, und die Sonja Zunder soll weitermachen.

Die Sonja sagte, es muß nicht ein Brüderchen sein, es kann auch ein Schwesterchen sein; und wenn die Mutti viel ißt, dann wächst es schneller, und wenn sie weniger ißt, dann wächst es langsamer. Auch essen die Muttis meist alles durcheinander, zum Beispiel ein Stück Kuchen mit Mostrich und einer sauren Gurke oder Salzkartoffeln und ein paar Pralinen dazu. Wenn die Mutti schläft, dann klopft das kleine Kind manchmal leise an, und davon werden die Muttis meistens wach.

Unser Herr Klassenlehrer hat auf einmal ganz krank ausgesehen und seine Finger in die Ohren gesteckt. Auch wollte er wissen, wo er ist. In der Mütterberatung oder wo? Wir sagten, unser Herr Klassenlehrer ist in der Schule, und mein Freund Harald fügte dazwischen, es gibt auch ein Buch von Herrn Professor Neubert, wo alles drinsteht, wie es kommt. Unser Herr Klassenlehrer erwiderte, daß solche Bücher nicht im Lehrplan stehen; auch ist jetzt die Stunde sowieso gleich um, und wir sollen in Gottes Namen fragen. Die mit den Fingern schnipsen und hier schreien, kommen nicht dran, sondern Gerlinde Bunzel.

Gerlinde Bunzel sagte, manche Muttis machen ein Geheimnis um das alles, und am meisten spinnt meine Oma. Wie meine Mutti einmal vom Krankenhaus kam, hat sie gleich ein neues Schwesterchen mitgebracht, und meine Oma sagte, die kleinen Babys wachsen im Kohlkopf. Aber es war Winter, wo kein Kohl wächst. Mein Freund Harald antwortete, wenn es so wäre, dann könnten sich ja die Muttis beim Gärtner Krause in seinem warmen Gewächshaus ein Kind bestellen. Und mein Freund Harald kann sich gar nicht denken, daß der Gärtner Krause so viel Zeit hat. Und es ist eine falsche Ausrede von der Großmutter, weil sie denkt, man muß sich schämen, wenn jemand ein Kind bekommt. Auch sagte mein Freund, daß es für jedes neugeborene Kind viel Geld gibt, und zwar vom Staat. Deshalb kommen jetzt immer mehr Kinder zur Schule.

Unser Herr Klassenlehrer sprach, das ist richtig, wogegen das Märchen vom Kohlkopf ein Aberglaube ist. Und die Eltern müssen einem Kind die Wahrheit sagen, weil es sonst von den Klassenkameraden was anderes hört, und es ist meistens nicht schön.

Plötzlich hat mich der Herr Klassenlehrer entdeckt und gefragt, warum ich mich noch nicht gemeldet habe, und ob ich vielleicht schon alles weiß?

Ich sagte, daß ich fast schon alles weiß, aber noch nicht, wie ein Vater entsteht. Auch gibt es ein Sprichwort, welches heißt, Vater werden ist nicht schwer, Mutter sein dagegen sehr. Wie kommt das? Aber da klingelte es, die Stunde war um, und unser Herr Klassenlehrer sagte Gott sei Dank!

 

aus: "Der brave Schüler Ottokar", Ottokar Domma, Eulenspiegel Verlag, Berlin, 1968


 

 

Montag, 3. Juni 2002

VOX, 20.15-21.15 Uhr (60 Minuten)

Hallo Baby!

13teilige Dokumentations-Reihe (1. Folge) über 26 Paare, die auf ihren Nachwuchs warten mit Einblick in den Alltag von Ärzten und Hebammen

 


 

Medea - Gestalt der griechischen Mythologie. Urspr. chthon. Gottheit, im Mythos die des Zauberns mächtige Tochter des Königs Äetes von Kolchis, die Jason dem Anführer der Argonauten hilft, das Goldene Vlies zu erringen und ihm nach Iolkos folgt. Nach Jahren glücklicher Ehe von Jason, der die korinthische Königstochter Glauke zur Frau begehrt, verstoßen, nimmt Medea furchtbare Rache: Sie tötet nicht nur die Prinzessin und deren Vater, sondern auch ihre eigenen, aus der Ehe mit Jason hervorgegangenen Kinder.


 

Theateraufführung

ERZÄHL MEDEA ERZÄHL

von Pauline Mol, aus dem Niederländischen von Monika The

Die Geschichte Medeas, die ihre eigenen Kinder ermordet, um den treulosen Gatten zu bestrafen als Stück für Kinder ab 10 Jahre?

 

Medea und Jason, eine unglaublich beflügelte Liebe, zwei Kinder, glückliche Familienfotos. Doch dann kommt alles anders. Die Trennung, der Streit um die Kinder, der Abschied -und ganz viele Fragen.

Mal im Reich des Hades, mal im Leben verlangen die Kinder Antworten.

 

Mitwirkende:

SchauspielerInnen: Ursula Jenni, Olaf Neumann, Stella Konstantinou, Susanne Harkort

Bühne & Kostüm: Yasmin Dandorfer, Licht: Sebastian Mauksch, Regie: Elisabeth Zündel

 

Infos und Kontakt unter 030 / 695 99 22


 

Psychologisches Gutachten (Auszug)

 

In der Familiensache Alteck

 

16.02.2001

 

Fragestellung des OLG Karlsruhe:

 

ob der Mutter — Frau Ute Alteck — aus Gründen des Kindeswohls die elterliche Sorge für die ehegemeinsamen Kinder zu entziehen und auf den Vater — Herrn Thomas Alteck — zu übertragen ist

 

 

VI. Stellungnahme zur Fragestellung des Oberlandesgerichts

 

Aus dem psychologischen Befund lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

Frau Alteck verhindert seit der Trennung der Eltern im November 1991 den Umgang zwischen dem Vater und den Töchtern Anna, Maria und Yvonne. Durch den Beziehungsabbruch verloren die Töchter eine wichtige Bezugsperson, zu der sie bis dahin eine positive emotionale Beziehung hatten. Mit der Behauptung, der Vater habe Anna und ihre beiden jüngeren Schwestern sexuell mißbraucht, lehnte die Mutter jeden Kontakt zwischen Vater und Kindern ab. Kontakte zu Freunden und Verwandten, die den Mißbrauchsvorwurf nicht teilten, wurden ebenfalls abgebrochen. Der Vater wurde den Kindern von einem Tag auf den anderen als gefährlich hingestellt, mit dem sie nicht mehr in Berührung kommen durften. Die Entwertung des Vaters, der Abbruch der Beziehungen zu allen vertrauten Personen und die Auflösung des bisherigen Lebensumfelds der Kinder führte dazu, daß die Mutter zur einzigen Bezugsperson für die Kinder wurde. Die Angst der Kinder, auch die Mutter zu verlieren, führte zur Angstbindung. Der fortgesetzte erbitterte Streit zwischen den Eltern verstärkte bei Anna, Maria und Yvonne die ausschließliche emotionale Hinwendung zur Mutter. Da Frau Alteck die Beziehung zu allen Bezugspersonen der Kinder abbrach, sind die Töchter von der Mutter vollkommen abhängig.

Der Vorwurf, der Vater habe Anna, Maria und Yvonne sexuell mißbraucht, kann als unbegründet zurückgewiesen werden. Es konnten aus psychologischer Sicht keine Gründe gefunden werden, die eine Einschränkung des Umgangs zwischen Vater und Töchtern erforderlich machen. Es ist im Gegenteil sogar unbedingt erforderlich, daß die Kinder Kontakte mit anderen, gerade auch männlichen, Bezugspersonen bekommen, um aus der Fixierung von der Mutter loszukommen.

Da die Töchter so selten Kontakt mit dem Vater hatten, kann die Ablehnung des Vaters nicht in seiner Person liegen, denn sie kennen ihn kaum. Ihnen sind die entwertenden Darstellungen der Mutter und ihre emotionale Reaktionen in bezug auf den Vater bekannt und sie erlebten die heftigen Konfliktsituationen, wenn beide Eltern aufeinander trafen. Der Grund für die Ablehnung des Vaters durch die Töchter liegt zum einen in der Angstbindung zur Mutter, die zur Idealisierung der Mutter und Entwertung des Vaters führte. Es kann jedoch auch von einer massiven Beeinflussung der Kinder durch die Mutter ausgegangen werden. Dem Vater wurden nicht nur Umgangskontakte verweigert, sondern er wurde weitgehend aus dem Leben der Kinder ausgeschlossen. Er erhielt keinerlei Informationen über die Entwicklung der Kinder.

 

Aufgrund des vorliegenden psychologischen Befunds kann festgehalten werden, daß bei einem Verbleib bei der Mutter den Kindern alle Entwicklungschancen zu einem eigenständigen Leben genommen werden. Die Umklammerung, in der sich die Kinder befinden, sollte aufgebrochen werden, damit sie selbständig eigene Erfahrungen machen können und selbst entscheiden lernen, zu wem sie eine Beziehung eingehen wollen.

 

 

Die Mutter hat bewiesen, daß sie nicht willens ist, den Töchtern Kontakte zu anderen Bezugspersonen zuzugestehen. Im Falle Annas bestimmt sie sogar mit über deren Liebesbeziehungen. Die Mutter will ganz genau informiert sein, um die Auswahl der Partner beeinflussen zu können. Es ist abzusehen, daß sie das auch mit Maria und Yvonne so handhaben wird. Frau Alteck läßt keinen Zweifel daran, daß sie Umgangskontakten mit dem Vater nicht zustimmen wird. Es ist folglich davon auszugehen, daß es auch zu keinen Umgangskontakten kommen wird, wenn sie weiterhin die elterliche Sorge ausübt. Für Anna, Maria und Yvonne ist es aber für ihre zukünftige Entwicklung unerläßlich, sich von der Mutter abzulösen. Dies ist ein normaler entwicklungsbedingter Vorgang, der zum Erwachsenwerden gehört. Stattdessen plant Frau Alteck, in eine abgelegene Gegend zu ziehen, um die Töchter noch abhängiger zu machen.

Ein Wechsel zum Vater ist aus psychologischer Sicht jedoch auch problematisch: Die Kinder lehnen es ab. Sie kommen in eine völlig neue Umgebung, verlieren ihre ganzen Sozialkontakte, die ihnen bislang Stabilität gegeben haben. Sie sollen plötzlich mit dem Vater zusammenleben, der ihnen jahrelang als "Täter" hingestellt wurde. Sie müssen mit der Partnerin ihres Vaters zusammenleben, die sie noch gar nicht kennen. Es ist zu erwarten, daß dies zu einer großen Verunsicherung führt, die sich nicht so einfach wieder legt. Andererseits erwachsen daraus auch neue Möglichkeiten und Chancen. Die Angstbindung wird aufgebrochen, neue Erfahrungen sind plötzlich möglich. Es besteht eine interne Bindungsrepräsentation des Vaters, die aktiviert werden kann. Es ist zu erwarten, daß Maria die wenigsten Probleme haben dürfte, da sie früher eine gute Beziehung zum Vater hatte. Yvonne dürfte mehr Schwierigkeiten haben, sich auf den Vater einzustellen, weil sie noch sehr klein war bei der Trennung und daher auf weniger eigene Erfahrungen mit dem Vater zurückgreifen kann. Ein Wechsel Annas zum Vater wird als nicht durchführbar gesehen und weder für Anna noch für ihre jüngeren Schwestern wünschenswert. Anna ist so intensiv auf die Mutter fixiert und so stark vom Mißbrauch überzeugt, daß sich beides nicht in absehbarer Zeit auflösen wird. Hinzu kommt, daß Anna gegenüber ihren Schwestern seit der Trennung eine privilegierte Stellung in der Familie hatte. Leben die Kinder beim Vater, bricht diese zusammen. Es ist zu erwarten, daß Anna damit nicht ohne therapeutische Hilfe zurecht kommen wird. Der Vater kann dies nicht auffangen. Anna ist mit 16 Jahren in einem Alter, in dem sie durchaus in der Lage ist, ihren Weg ohne die Eltern zu machen. Für Anna wird deshalb die Unterbringungen in einer betreuten Wohngruppe vorgeschlagen. Dies hätte den Vorteil, daß sie möglicherweise in der Nähe bleiben könnte und ihre Freundschaften erhalten blieben. Zusätzlich wird dringend empfohlen, Anna eine Therapie in einem anerkannten Psychotherapieverfahren nahezulegen, damit die Fehlentwicklungen korrigiert werden können und die Probleme, die durch die Trennung von der Mutter entstehen, aufgefangen werden können. Die Geschwistertrennung wird im Moment als weniger gravierend eingeschätzt, da zum einen die Ablösung von Anna entwicklungsbedingt sowie bald anstünde und zum anderen wird bei Maria und Yvonne erwartet, daß es für sie positive Auswirkungen hat, wenn sie nicht mehr dem dominanten Einfluß Annas ausgesetzt sind. Wie sich die Geschwisterbeziehungen tatsächlich entwickeln werden, ist langfristig schwer abzuschätzen. Sollte es zu einem Wechsel von Maria und Yvonne zum Vater kommen, sollten auch in diesem Falle therapeutische Interventionen in anerkannten Verfahren bei Bedarf durchgeführt werden. Auch Herr Alteck wird nahegelegt, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der Wechsel Probleme mit sich bringen kann, die allein nicht bewältigt werden können.

Bei Abwägung der positiven und negativen Gesichtspunkte, unter denen die Beziehungen zwischen Anna, Maria, Yvonne und ihren beiden Eltern zu betrachten sind und unter Berücksichtigung der verschiedenen Entwicklungsbedingungen bei Vater und Mutter, wird aus psychologischer Sicht vorgeschlagen, die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen.

 

Cornelia Rombach

(Diplompsychologin)

 

 

18 UF 108/00

42 F 217/99

Oberlandesgericht Karlsruhe

- Zivilsenate in Freiburg -

 

Auszug aus dem BESCHLUSS

 

vom 8. August 2001

 

In Sachen

 

Thomas Alteck -Antragsteller-

 

gegen

 

Ute Alteck -Antragsgegnerin-

 

wegen Übertragung der elterlichen Sorge

 

 

 

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 25.04.2000 (42 F 217/99) wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

 

 

Alle Kinder stehen nicht nur einem Umgangskontakt mit ihrem Vater, sondern erst recht einem Aufenthaltswechsel zu ihrem Vater ablehnend gegenüber. Nach den eigenen Feststellungen des Senats und den Feststellungen der Sachverständigen ist davon auszugehen, dass die Kindesmutter die Kinder in dem festen Glauben erzogen hat, dass sie im frühen Kindesalter von ihrem Vater sexuell missbraucht worden sind. Hierfür haben sich allerdings über all die Jahre niemals objektiv feststellbare Verdachtsmomente ergeben; auch die Sachverständige Rombach schließt einen sexuellen Missbrauch der Kinder aus. Aus ihrer Überzeugung von einem sexuellen Missbrauch leitet sich seit vielen Jahren ein großes Misstrauen gegenüber dem Vater und eine weitgehend ablehnende Haltung der Mutter gegenüber Besuchskontakten zwischen den Kindern und dem Kindesvater ab. Die Mutter ist allenfalls bereit gewesen, einen begleiteten Umgang zuzulassen. Auf diesem Hintergrund ist es immer wieder zu streitigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater über das Umgangsrecht mit der Folge gekommen, dass eine kontinuierliche Beziehung zwischen den Kindern und ihrem Vater seit der Trennung und Scheidung der Eltern nicht hat aufrecht erhalten werden können, die Kinder im häuslichen Bereich einseitig von der Mutter mit dem sexuellen Missbrauch durch den Vater konfrontiert werden und sich mit der ablehnenden Haltung der Mutter gegenüber Umgangskontakten identifizieren. Die Mutter ist offenbar nicht in der Lage, überhaupt in Erwägung zu ziehen, dass der Vater zu Unrecht verdächtigt wird und den Kindern zu vermitteln, dass eine Gefährdung durch den Vater auszuschließen ist. Sie ist auch - nach eigener Bekundung - jetzt noch nicht fähig, die Kinder zu unbegleiteten Umgangskontakten zu motivieren und zu unterstützen. Mit dem von der Kindesmutter einseitig gezeichneten negativen Bild des Kindesvaters sind die Kinder aufgewachsen und haben sich, weil es das Bestreben der Mutter gewesen ist, Umgangskontakte mit dem Vater weitgehend zu unterbinden, von ihrem Vater in starkem Maße entfremdet.

Das Verhalten der Mutter - objektiv geprägt durch negative Beeinflussung der Kinder gegenüber dem Vater insbesondere mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und einer damit über viele Jahre einhergehenden Verweigerung des Umgangskontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater - begründet schwerwiegende Zweifel an ihrer Erziehungseignung. Zwar sind - außerhalb der Umgangsproblematik und der speziellen Thematik des sexuellen Missbrauchs - in anderen Bereichen der Betreuung, Erziehung und Förderung der Kinder durch die Mutter keine gravierenden Defizite oder Mängel erkennbar geworden. Die Kinder erscheinen in ihrer allgemeinen Entwicklung, ihren schulischen Erfolgen und ihren sozialen Kontakten in einer positiven altersgemäßen Entwicklung. Für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder besteht jedoch die tiefgreifende, ihr weiteres Leben unter Umständen schwer belastende Gefahr, dass sie ohne persönliche Beziehung zu ihrem Vater und mit einem negativ gefärbten Bild ihres Vaters aufwachsen, was eine schwere Belastung für die Kinder darstellt. Bei einem derartig gravierenden Erziehungsmangel besteht Anlass, einen Entzug des Personensorgerechts in Erwägung zu ziehen.

 

Der Senat sieht sich rechtlich gehindert, im Rahmen einer Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB der Kindesmutter die elterliche Sorge bzw. das Personensorgerecht zu entziehen und die elterliche Sorge für die Kinder auf den Vater oder einen Vormund bzw. das Personensorgerecht auf einen Pfleger zu übertragen. Bei jedem Eingriff in das elterliche Sorgerecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip des mildesten Mittels zu wahren (BGH, NJW-RR 1986, 1264, 1265 ; Staudinger/Coester, BGB, 13. Bearb. 2000, § 1696 Rdnr 48). Im Vordergund der Betrachtung steht die - wie die Vergangenheit gezeigt hat - Gefahr, dass die Kinder Maria und Yvonne - das Umgangsrecht mit Anna hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag ausgeschlossen - ohne den für ihre weitere Persönlichkeitsentwicklung wichtigen Umgangskontakt mit ihrem Vater aufgrund einer von ihrer Mutter hervorgerufenen Beeinflussung aufwachsen. Dieser Gefahr kann durch Entzug des gesamten Sorgerechts bzw. des Personensorgerechts nur dann im Wege einer Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB begegnet werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen, die bei einem Verbleib der Kinder bei der sorgeberechtigten Mutter die Umgangsproblematik lösen könnten, nicht gegeben sind oder versagen (BGH, a.a.O.; Staudinger/Coester, a.a.O., Rdnr. 71; Oelkers, Sorge- und Umgangsrecht, § 3 Rdnr. 28). Die bloße Androhung und Verhängung von Zwangsmitteln (~ 33 FGG) zur Durchsetzung der Umgangsregelung gemäß Senatsbeschluss vom heutigen Tag hält der Senat angesichts der jahrelangen Streitigkeiten um das Umgangsrecht und der Einstellung der Mutter, die Kinder nicht zu Umgangskontakten motivieren und positiv unterstützen zu können, für ungeeignete mildere Mittel.

 

 

Der Senat richtet jedoch eine sog. Umgangspflegschaft ein, das heißt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder Maria und Yvonne wird für die jeweiligen Umgangszeiträume gemäß Beschluss des Senats vom heutigen Tag (18 UF 242/99) auf einen Ergänzungspfleger (~ 1909 BGB) übertragen, während die elterliche Sorge im übrigen bei der Mutter verbleibt. Dem Ergänzungspf leger kommt die Aufgabe zu, das vom Senat festgelegte Umgangsrecht durchzusetzen und - durch behutsames und positives Einwirken auf die Kinder - dafür Sorge zu tragen, dass zwischen dem Vater und den Kindern möglichst spannungsfreie und kontinuierliche Begegnungen stattfinden können. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Ergänzungspfleger im Rahmen einer sog. Umgangspflegschaft ist zwar nur dann eine geeignete mildere Maßnahme, wenn zu erwarten ist, dass sie zur Durchsetzung des Umgangsrechts führen wird oder wenigstens beitragen könnte (BGH, a.a.O.).

Sollte sich allerdings herausstellen, dass sich die Umgangspflegschaft wegen fortdauernder negativer Beeinflussung der Kinder durch ihre Mutter im Hinblick auf die Durchsetzung des Umgangsrechts als wenig wirksam erweisen, ist -gegebenenfalls nach Festsetzung eines Zwangsgeldes (OLG Hamm, FamRZ 1992, 466) - ein Entzug des Personensorgerechts der Mutter bzw. eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater ernsthaft in Betracht zu ziehen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Kinder hingenommen werden kann.

 

Dr. Lange (Vors. Richter am OLG )

Winkgens-Reinhardt (Richterin am OLG)

Dr. Knaup (Richter am OLG)

 

Siehe auch unter www.alteck.de

 

 


 

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