Väternotruf

November 2002


 

 

 

Ersatzvater

 "Ich wollte, dass Manfred ein guter Ersatzvater für meine Tochter Marie wird", sagt eine Mutter im Rückblick. Das erstaunliche daran ist, dass Marie einen Vater hatte und immer noch hat. Der Vater hat auch nach der Trennung der Eltern den Kontakt zu seiner bei der Mutter lebenden Tochter gepflegt.

Was hier auf den ersten Blick erstaunlich anmutet, ist bei näherem Hinsehen wohl der Versuch der Mutter, die Bedeutung des Vaters, mit dem sie möglichst wenig zu  tun haben will, und von dem sie sich verletzt fühlt, zu schmälern, und ihn durch einen anderen Mann zu ersetzen. Dummerweise finden sich immer wieder genug dumme und unverschämte Männer, die meinen, sich nun als Ersatzvater in Szene zu setzen. Dahinter steckt wahrscheinlich die Angst des neuen Mannes der Frau, sich der Zuwendung seiner neuen Partnerin zu versichern. Dazu, so scheint es, müssen neuer Partner und Mutter eine Komplizenschaft gegen den Vater eingehen. Eine  solche Komplizenschaft ist letztlich auch eine Komplizenschaft gegen das Kind, dass nun in einen starken Loyalitätskonflikt gerät.

Als Ersatzvater muss auch oft der als Vaterfigur phantasierte Staat herhalten, ein Auftrag, den die in ihm agierenden Staatsdiener vom Bundestagsabgeordneten bis hin zum Mitarbeiter des Sozialamtes häufig begeistert annehmen, weil sie sich nun in ihrer Wichtigkeit bestärkt fühlen. Die ausufernden Sozialausgaben des Staates sind ein Indiz dafür, wie vaterbedürftig viele Menschen sind und wie viele Staatsbedienstete ihre Identität davon ableiten, Helfer, Retter, Ernährer und Beschützer, kurzum eben Vater, zu spielen.

 


 

 

 

Abstammungsrecht

 

Die zur Zeit geltenden gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1591 bis 1600e

So zum Beispiel:

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§ 1591 BGB (Mutterschaft)

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

 

§ 1592 BGB (Vaterschaft)

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.

 

 

Nun könnte man spitzfindig sein - und bei Bedarf sind das Richter/innen sehr gerne, insbesondere wenn es darum geht den rechtlichen Vorrang der Mutter vor dem Vater ideologisch zu begründen, - und sagen, wenn die Frau durch Kaiserschnitt entbindet wäre sie keine Mutter, da sie ja das Kind nicht geboren hat, denn so steht es in Meyers Grosses Taschenlexikon: "Geburt. Vorgang des Ausstoßens der Nachkommen aus dem mütterlichen Körper bei lebendgebärenden Tieren und Menschen (bei letzteren auch als Niederkunft oder Entbindung bezeichnet."

Die Frau wäre also streng rechtlich gesehen keine Mutter. Wir wissen natürlich, dass sie es faktisch aber ist und stillschweigend tun auch alle damit befassten so, auch wen die Autoren des BGBs und ihre Vorbereitungskräfte im Bundesjustizministerium ihr das nicht zugestehen wollen.

 

Bei der Abstammung des Kindes vom Vater gehen die BGB-Mogler gleich noch einen Schritt weiter, Vater ist auch der mit der Mutter verheiratete Ehemann, der davon weiß, dass das Kind nicht von ihm abstammt. Den wirklichen Vater und damit auch das von ihm abstammende Kind läßt der Gesetzgeber (Bundestag) zappeln. Er soll gegen den Willen der Mutter und des Ehemanns (Scheinvater) keine Möglichkeit haben, die rechtliche Vaterschaft zu erlangen. Da nützt es ihm auch nichts, wenn er schwarz, Ehemann und Ehefrau weiß und das Kind braun ist. Der weiße Ehemann der weißen Mutter ist rechtlicher Vater eines braunen Kindes. 

Die Autoren solcher absurden rechtlichen Regelungen sind aus Steuermitteln hoch- und höchstbezahlte Staatssekretäre im Bundesjustizministerium. Da weiß man, was man hat und warum viele Leute den Ehrgeiz entwickeln für solche Art von Steuerverschwendung möglichst keinen finanziellen Beitrag zu leisten.

Um die ideologisch motivierten Regelungen von Kopf auf die Füße zu stellen, müssten entweder die maßgeblichen Ministerialbeamten den ganzen Tag Kopfstand in ihrem Büro machen (paradoxe Intervention) oder sie lassen sich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen und können sich dann ehrenamtlich im Seniorenschutzbund Graue Panther engagieren.

Wenn dann Leute mit klarem Kopf in das Bundesjustizministerium nachgerückt sind, wird man dann endlich das ins BGB schreiben, was den Tatsachen entspricht:

 

§ 1592 BGB (neu) (Vaterschaft)

 

Vater ist der Mann, von dem das Kind abstammt.

 

 

So einfach kann Recht sein, man muss es nur wollen. 

 


 

 

Der Zwangsvollstrecker - Eine Glosse

"Der Zwangsvollstrecker hatte gestern morgen nicht einmal die Zeit überhaupt für eine Begrüssungsformel. Er drückte mir seinen Ausweis unter die Nase als ich im Flur niedergebückt stand, um meiner Kleinen die Schuhe zuzubinden, da sie zum Kindergarten musste. Ich hatte Opa pünklich bestellt, da der Kuckuckskleber sich zwischen 8:00 und 13:00 eingeladen hatte und ich für den Fall, dass ich vielleicht 15 Minuten weg bin, um meine Tochter in den Hort zu bringen, nicht unbedingt meine Haustürbeschläge ruinieren lassen wollte.

Nun war Opa da, der auch als Zeuge hinhalten musste. (Denkt bei Euren Kampf bitte auch an die Grosseltern!) Nun konnten wir los als es erneut schellte.

Während der Obergerichtsvollzieher sich die Treppenstufen der vier Stockwerke heraufquälte trällerten Paulina und ich ‚...hätt´ich Dich heut´ erwartet hätt´ich Kuchen gemacht...')

Ich bat den Herrn nach dem Eintreten doch gleich drinnen zubleiben, um mir mein peinliches Versäumnis ihn nachträglich in den Salon zu bitten zu ersparen. Ausserdem bat ich ihn seine Plastikkarte soweit von meinem Gesicht zu entfernen, dass es für das menschliche Auge erkennbar wird. Dies hatte er offensichtlich nicht ganz verstanden und so schritt er zur Tat.

Ich unterbrach ihn noch einmal höflichst, dass ich mich nun kurz entschuldige, um das Kind in den Kindergarten zu bringen und flugs zurück bin. Mein Vater erklärte ich zum Rechtsbeistand, er werde der Angelegenheit mit offenen Augen beiwohnen, während sich OGV mittlerweile umsehen mochte, was er wohl gebrauchen könnte. Barsch wurde mir entgegengebracht, dass ich für den Fall, mich nun zu entfernen wollen, hier Widerstand gegen die Vollstreckung vorläge und er gegebenfalls befugt sei Gewalt anzuwenden bzw. polizeiliche Unterstützung zur Abwendung von Widerstandsmassnahmen herbeiführt. 

Ich konnte meiner Kleinen nun gerade noch einmal davon abhalten dem besagten Herrn ans Schienbein zu treten, da hier Theater keineswegs die Sache beschleunigt hätte und dem GV in seiner narzistischen Wunde gestochen würde.

Also äußerte ich den Wunsch, er möge doch mal ´nen Schlag ranhauen, damit wir weiterkommen, wir hätten schließlich alle Wichtigeres zu erledigen.

Er hatte daraufhin die Frechheit zu behaupten alles was er hier vorfinde seien Plünn und in keinster Weise verwertbar. Er wollte nicht einmal ein Aquarell von mir selbst gemalt , dass ich nicht unter 12.000 Euro abgeben würde mitnehmen. Also, sagte ich, kann ich nun mein Kind in den Kindergarten fahren?

....haben Sie vielleicht ein Fahrzeug? Fragte finster der Wüterich. Nein, ich habe nur mein Leben und das muss ich der Volvo-Leasing-Bank geben... Die Karre gehört der Volvo-Bank und in deren Auftrag vollstrecken Sie hier nicht. (blödes Arschloch, nur gedacht) 

Dann rücken Sie doch mal alles raus, was mit dem Fahrzeug zu tun hat.

Sämtliche Schlüssel, Fahrzeugschein, Leasingvertrag usw. Entnehmen Sie Ihren persönlichen Besitz aus dem Auto und wagen Sie keinen Versuch die Herausgabe des Fahrzeugs zu behindern oder sogar mit einem anderen Fahrzeug zu blockieren, um hier eine Abholung, die auf meine Kosten geschähe, zu verhindern.

Ich suchte gerade in einem letzten Aufbäumen zu erklären, dass der gerichtliche Profi-Dieb gerade den Eigentümer, die Volvo-Leasing-Bank bestiehlt, als ich jäh unterbrochen wurde und erklärt wurde, dass Gewaltanwendung unmittelbar bevorstünde.

In Anbetracht dass ich, Opa, und meine Buffy zugegen waren, hielt ich es für ratsam nicht zu riskieren, dass man uns allen einen Kuckuk auf die Nase klebt und uns einkerkert, und beugte mich der Staatsgewalt. Ich zeigte mich einsichtsam und erklärte mich bereit, ihm alles zu überlassen, sofern er mir quittiert (Ort, Datum, anwesende Zeugen, eventuelle Schäden am Fahrzeug bei Übergabe, Kilometerstand bei Übergabe) Dieser Wunsch brachte dann beim OVG Frank G. das Fass zum überlaufen und er erklärte, dass nun der Tatbestand der Behinderung einer Amtshandlung hinreichend erfüllt würde und nun Strafanzeige gegen alle Beteiligten ergeht (also meinte er mich, meinen Vater und meine Tochter.) Er zog also mitsamt Allem davon ohne auch nur ein Fetzen Papier zu hinterlassen.

Volvo-Deutschland ist nicht gerade sehr erfreut über das Verhalten des Gerichtsvollziehers und wird sicherlich mit Ihrer Rechtsabteilung noch Unfreude beim Dieb hinterlassen. Ich persönlich werde Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Es sollte dem GV durchaus möglich sein soviel Anstand zu besitzen, eine Forderung von Dritten über einen geringfügigen Betrag in Gegenwart eines Kindes über die Vollstreckung des Eigentums eines anderen Dritten insofern moderat zu halten, dass er die gesetzlichen Formalitäten erfüllt und Quittungen ohne Aufsehen hinterlässt, anstatt einen solchen Film zu veranstalten.

Ich sage Scheiss auf das Auto, man kann auch ohne leben. Ich möchte nur, dass mein Kind solche Erlebnisse nicht unbedingt so intensiv miterlebt, wegen 600 Euro, die ein Anwalt für die Mutter einklagt und wegen denen ein GV Dramen veranstaltet.

Ich sagte noch er könne das Auto von meinem Nachbarn doch auch mitnehmen, das gehört mir auch nicht.

Ich verpisste mich langsam und sah an der Strasse die Hostess stehen, die gerade einen Strafzettel ausstellte, da der OGV im absoluten Halteverbot parkte, der Gerichtsvollzieher klärte die Situation mit der Dame indem er auch dieser seine "Lizenz zum Töten" unter die Nase rieb. Die Dame stornierte kurzerhand den Vorgang und widmete sich dem nächsten Wagen.

Paulina, Opa und ich gönnten uns noch ein lustiges Frühstück bei McDonalds und gingen zur Tagesordnung über. Was habe ich an diesem Tag dazugelernt:

Wer keine Quittungen ausstellt benötigt dringend eine. Mit lieben Grüssen aus dem rechtslosen Bremen, Eurer Volker S."

 11/2002

 

 

 


 

 

30 minütige Reportage Titel 

"Entsorgte Väter - Wie Männer um ihre Kinder kämpfen"

Sendedatum : Donnerstag 21.11.2002

Sendezeit: 22.35

Sendeort: MDR Fernsehen

 

Wiederholungen am Sonntag, den 24.11.02 um 8 Uhr und am Montag, den 25.11.02 um 5.35 Uhr

 

Am Donnerstag , den 21.11.02 ist ab 22 Uhr zum Thema ein Chat auf der Seite www.mdr.de geschaltet.

 

 


 

Sexismus, Mutterideologie und Männerfeindlichkeit im Bundesjustizministerium  hat endlich einen Namen

 

Bundesregierung will Kinder vor ihren Vätern schützen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Frau Adlerstein vom Bundesjustizministerium.

 

"... Nach Ansicht der Bundesregierung dient das "Vetorecht" der Mütter dem Schutz der Kinder: "Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht", sagte Rosemarie Adlerstein vom Bundesjustizministerium. Sie warnte vor den Risiken eines erzwungenen gemeinsamen Sorgerechts. Wenn die nicht verheirateten Eltern sich während des Zusammenlebens nicht einigten, dann sei auch nach der Trennung keine Kooperationsgemeinschaft zu erwarten. "Das Zusammenleben der Mutter mit dem Kind sollte unbelastet vom Streit um Rechtspositionen sein", sagte Adlerstein. ..."

 

(dpa, AP), 20.11.2002

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/194687.html

 

 


 

 

Dienstag 19. November 2002, 16:49 Uhr

Ledige Väter kämpfen um ihre Kinder

 

Frankfurt/Main (AP) Seine Vaterrolle hat sich Walter Weiß gewiss anders vorgestellt: Als seine Freundin vor zweieinhalb Jahren eine Tochter zur Welt brachte, waren die beiden schon getrennt. Es folgte der Prozess um das Umgangsrecht. In den folgenden zwei Jahren durfte Weiß sein einziges Kind gerade 20 Stunden lang sehen. Inzwischen sind es zwei Stunden pro Monat.

Gleichzeitig zahlte der 44-jährige Politologe 28.000 Mark Unterhalt an seine Ex-Freundin. Einen Sorgerechtsprozess wollte Weiß, der seinen richtigen Namen nicht veröffentlicht haben will, gar nicht erst vom Zaun brechen, «weil die Rechtslage aussichtslos ist», wie er beteuert.

Väter wie Weiß hoffen jetzt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die obersten Richter verhandeln seit Dienstag über eine Reform des Sorgerechts, das seine jetzige Form nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 erhielt. In Paragraf 1626 des BGB ist festgelegt, dass unverheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht ausüben können, wenn sie dies gemeinsam beantragen. Tun sie das nicht, erhält die Mutter in jedem Fall das Sorgerecht. Gegen ihren Willen ist ein Entzug dieses Rechts nicht möglich - es sei denn, ein Gericht sieht das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet.

Befürworter einer weiteren Reform monieren auch, dass die Hürden für einen Entzug der mütterlichen Sorge zu hoch sind. «Da muss eine Mutter ihr Kind schon im Kleiderschrank verhungern lassen», formulierte einst drastisch der prominente Familienrichter Siegfried Willutzki. Grund für die Rechtslage ist laut Willutzki, dass uneheliche Kinder möglicherweise «Ergebnisse einer flüchtigen Beziehung» sind.

Doch auch Fälle wie der von Walter Weiß sind nach Ansicht des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» Argument für eine Gesetzesänderung. Der Verein beruft sich auf das Grundgesetz, wenn er fordert, dass die gemeinsame elterliche Sorge Regelfall auch für nichteheliche Kinder werden soll. Denn in Artikel 6 der Verfassung steht, dass unehelichen Kindern «die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung» wie den ehelichen Kindern zu schaffen sind. Das BGB, so der Verein, stempelt uneheliche Väter zu Vätern zweiter Klasse. Gleichzeitig würden Mütter, die den Vater aus dem Leben der Kinder verdrängen wollten, in ihrer Absicht bestärkt.

Gegner einer Gesetzesänderung betonen dagegen, dass Kinder höchstens eine verlässliche Bezugsperson brauchen. Ein gemeinsames Sorgerecht dürfe nur dann in Frage kommen, wenn sich die Eltern auch darüber einig seien, sagt Edith Schwab vom Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Denn sonst, so die VAMV-Argumentation, drohen andauernde Familienrechtsstreite.

Ein Argument, das auch der betroffene Vater Weiß zu spüren bekam: In seinem Fall hatte das Kölner Oberlandesgericht erklärt, dass die Zerstrittenheit der Eltern weiteren Umgang verbiete. Dabei hätten er und seine Ex-Freundin gar keinen Kontakt mehr: «Streit kann man wunderbar inszenieren», beklagt Weiß.

Die -Vorsitzende Schwab betont dennoch, dass die deutschen Gerichte «sehr väterfreundlich» seien. Genau das bezweifelt dagegen der Düsseldorfer Fachanwalt Alexander Heumann. Der Familienrechtsexperte kennt zahlreiche Fälle, in denen Kinder nicht zu ihren Vätern kommen, obwohl diese eindeutig die besseren Bezugsperson wären, «weil die Mütter teilweise ganz schön durch den Wind sind». Zu der Verhandlung in Karlsruhe habe es kommen müssen - schließlich heirateten immer weniger Paare, erklärt Heumann. Ob die Verfassungsrichter sich aber zu einer Reform durchringen, bezweifelt er angesichts der herrschenden Meinung bei Familienrichtern und Fachleuten. Schon in Jugendämtern werde ledige Eltern vom gemeinsamen Sorgerecht abgeraten, kritisiert er.

Walter Weiß hat die Hoffnung auf mehr Einfluss auf das Leben seiner Tochter denn auch weitgehend aufgegeben. «Männer gelten in Deutschland als nicht hinreichend geeignet, um Kinder zu erziehen», sagt er resigniert. Ein positives Urteil in Karlsruhe hat für ihn nur einen symbolischen Wert.

 

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 20/00 und 1 BvR 933/01

Quellle: http://de.news.yahoo.com/021119/12/32rth.html

 

http://www.vamv-bundesverband.de/

 

http://www.vafk.de/

 

 

Väternotruf:  

Einer der klagenden Väter ist Christian Gampert Herausgeber des "Kursbuch Väter" und Autor bei der "Zeit".

 

 


 

 

 

 

"Der Anwalt als Scheidungsmanager

Seelsorger, Konfliktmanager und Rechtsberater in einer Person"

Arthur Trossen, Altenkirchen 

in: "Die Kanzlei", 11/2002, S. 18-20

 

Ein ausgezeichneter Aufsatz zu einem veränderten Berufsbild für in familiengerichtlichen Verfahren tätige Rechtsanwälte. 

 

 

 


 

 

Volker Baisch

Hohenzollernring 94

22763 Hamburg

vaeter-zentrum@hamburg.de

 

 

An alle Interessierten

des Gründungstreffen für das bundesweite Väterexpertennetzwerk

 

Bundesweites Väterexpertennetzwerk

 

Liebe Interessierte,

in den letzten Wochen habe ich viele ermutigende Gespräche mit einigen von Euch geführt. Die Zahl derjenigen, die Interesse an einem solchen Netzwerk gezeigt haben, macht uns für das Treffen sehr zuversichtlich. Um die 50 Einzelpersonen und Einrichtungen fanden die Ideen sehr gut und möchten sich am Aufbau des Netzwerkes beteiligen. Für den 28.11 haben sie ca. 15 angemeldet - leider war der Termin für viele unpassend. In Zukunft werden wir die Termine noch früher bekannt geben, so dass ihr besser planen könnt.

Der Initiatorenkreis (Eberhard Schäfer/ Mannege Berlin, Martin Verlinden/ Männer-Väter-Forum Köln, Axel Hengst/ Mannigfaltig Hannover, Hans-Jürgen Luepertz, Neuss, Christian Beukert, Hannover und Volker Baisch, Väterzentrum Hamburg e:V.) schlägt für den 28.11.02 folgende Tagesordnung vor:

1. Begrüßung, Vorstellung der Initiatorengruppe und Abstimmung der Tagesordnung

2. Vorstellung der Teilnehmer des Netzwerkes

3. Erwartungen und Wünsche der Teilnehmer an das Netzwerk

4. Festlegung gemeinsamer Ziele des Netzwerkes

5. Beschluß über die Gründung des Väternetzwerkes

6. Name des Netzwerkes

7. Struktur und Organisation des Netzwerkes

8. Konkrete Vorgehensweise/Schritte zum Aufbau des Netzwerkes

9. Termine und Verabredungen

10. Verschiedenes

Der Ort in Hannover hat sich noch einmal verändert. Wir treffen uns nicht im Büro von Mannigfaltig, sondern im Freizeitheim Vahrenwald, Vahrenwalder Str. 92, Hannover. Dort können wir auch mittags eine Kleinigkeit zu uns nehmen. Beginn ist 11.00-17.00.

Anfahrt:

Mit dem Auto die A2, Abfahrt Hannover-Langenhagen, Richtung Hannover. Etwa 4 km auf der Vahrenwalder Str. Richtung Süden. Das Freizeitheim liegt dann links, kurz hinter einer Ampelkreuzung (Dragonerstraße) neben einem Hallenbad. Parkplatz links in die Dragonerstrasse, dann hinter dem Bad rechts.

Mit der Bahn: Vom Hauptbahnhof U-Bahn Linie 1 (Richtung Langenhagen) oder 8 (Richtung Alte Heide) bis Haltestelle Dragonerstr., rechts ist das Freizeitheim.

Bitte gebt mir noch kurz Bescheid, wer nun endgültig an dem Treffen teilnimmt. Einige wußten noch nicht, ob sie kommen konnten. Falls ihr mir noch nicht eure Adresse geschickt habt, tut das bitte noch, damit ich die Adressenliste bis zum Treffen vervollständigen kann.

Wir freuen uns auf das Treffen und wünschen Euch noch eine schöne Zeit bis dahin.

Herzliche Grüße

Volker Baisch für die Initiatorengruppe des Väterexpertennetzwerkes

 

PS: Hier nochmal die offizielle Ankündigung des Väterexpertennetzwerkes. Im Anhang liegt der Rückmeldebogen, falls ihr ihn nicht schon zurückgemailt habt. Vielen Dank!

Bundesweites Väter-Experten-Netzwerk

Mehr und mehr Väter entdecken, dass sie zwischen Beruf und Familie aus dem Gleichgewicht geraten. Sie spüren, als Vater die „Rolle ihres Lebens zu verpassen“, verpassen Kind und Partnerin. Geldverdienen für die Familie alleine reicht ihnen nicht mehr, sie suchen die andere Hälfte, jenseits von Arbeitsstress, Börsenkursen, digitaler Hetze und Karriererausch. Nicht selten laufen sie dabei im Zickzack, erleben Höhen und Tiefen, zerreißen sich zwischen Unternehmen, Job und Heim.

Fachkräfte aus der Bildung, Beratung und Forschung für Väter gründen am 28. November 2002 in Hannover das bundesweite „Väter-Experten-Netzwerk“. Die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Experten sind sich einig: Ein derartiges Bündnis für Väter ist dringend notwendig.

Obwohl es bereits in vielen Städten erfahrene Fachkräfte und Projekte gibt, die Vätern Bildungs- und Beratungsangebote machen, fehlte ihnen bisher eine bundesweite Vernetzung.

Zu den Haupt-Zielen der Gründer gehören, Interessen von Vätern zu bündeln und sie an überregionalen Stellen zu vertreten. Väterinteressen sollen stärker zur Geltung kommen bei Arbeitgebern, Gewerkschaften, Parteien und Wohlfahrtsverbänden, bei Bundes- und Landesregierung und in Gremien der EU.

Die Netzwerkmitglieder wollen bundesweit Impulse vermitteln, um die Erziehungs- und Partnerschaftskompetenz von Vätern in der Balance zwischen Beruf-Familie-Freizeit zu fördern. Das Themenspektrum erstreckt sich von der Geburtsvorbereitung über Vater-Kind-Kurse und Väterfreundlichkeit in Betrieben bis hin zur Großvaterschaft.

Dazu werden Referenten und kompetente Ansprechpartner vermittelt, Tagungen organisiert, Projektberichte ausgewertet und Materialien zur Verfügung gestellt.

Kontaktadressen u.a.:

Baisch, Volker, Hamburg: vaeter-zentrum@web.de

 

Martin Verlinden, Köln: maenner-vaeter-forum-koeln@gmx.de

 

Eberhard Schäfer: eberhard.schaefer@mannege.de

 

Hermann Josef Lüpertz, Neuß: h-j.luepertz@freenet.de

 

Axel Hengst, Hannover: info@mannigfaltig.de

 

 

 


 

 

Kindesentführung

 

Hinweise zur Rückführung aus dem Ausland und zur Durchsetzung des Umgangsrechts im Ausland

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

2. Auflage

 

http://www.bundeszentralregister.de/hkue_esue/hkue_esue_pdf/kindesentfuehrung.pdf

 

 

 


 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Michael Hickman, ein geschiedener Mann aus Süd-Afrika (weißer) ist nach Deutschland gereist, um seine Kinder zu sehen. Doch statt den erhofften Familienkontakten droht ihm nun die Abschiebung.

Hier eine Dokumentation zum Fall Hickman:

www.vaeter-aktuell.de/Hickman.zip

 

Schreiben Sie einen Brief für Michael Hickman

www.karin-jaeckel-autorin.de/micheal/michael.html

 

www.karin-jaeckel-autorin.de/michael/michaellinks.html

 

 

Michael Hickman ist Südafrikaner und Vater von zwei Söhnen. Die Familie lebte in Südafrika als ihm die Kindsmutter 1996 seine Söhne durch eigenmächtigen Umzug nach Wilhelmshaven/ Deutschland entzog. Michael Hickman hat seit Jahren seine Kinder nicht mehr gesehen.

Michael Hickman braucht dringend Ihre Hilfe.

Er erhielt vor zwei Wochen eine gerichtliche Entscheidung, die ihm untersagt, seine Kinder zu kontaktieren. Heute erhielt er ein weiteres Schreiben, das ihm aufgibt, das Land innerhalb von 4 Wochen zu verlassen.

Michael Hickmans Vater und Bruder verstarben in diesem Jahr und seine Kinder durften ihre Großmutter nicht anrufen. Michael Hickman war es nicht möglich, seinen Vater und seinen Bruder zu beerdigen und seine erkrankte Mutter zu trösten, weil ihm keine Wiedereinreiserlaubnis nach Deutschland - zumindest in die Nähe seiner Kinder - gewährt wurde.

Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, dann helfen Sie bitte mit, diese Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte zu beenden. Sorgen Sie für die Einhaltung der UN Konvention über die Rechte des Kindes und die internationalen, auch von Deutschland unterzeichneten, Vereinbarungen über die Wahrung der Menschenrechte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sochart

www.vaeter-aktuell.de

 

14.11.2002

 


 

 

 

NACH UMGANGSVERBOT MIT DEN EIGENEN SÖHNEN:

MIKE HICKMAN AUS DEUTSCHLAND AUSGEWIESEN

Aufmerksamen Lesern des RoteMännerInfos ist die Geschichte des Südafrikaners Michael Hickman in ihren Grundzügen bekannt. Mike hatte den verhängnisvollen Fehler begangen, eine deutsche Frau zu heiraten und zwei Söhne mit ihr zu zeugen. Die Familie lebte in Durban, Südafrika. Bis Frau Hickman kurzerhand Kinder und Koffer packte, und nach Deutschland verschwand - bzw. von einem Urlaub bei ihren Eltern einfach nicht mehr zurück kam. Kein Einzelfall im Grunde. Immer wieder "beeindruckend" aber, mit welcher Kaltschnäutzigkeit deutsche Familiengerichte - im vorliegenden Falle das in Wilhelmshaven - die von Deutschland unterzeichnete Haager Konvention zur Entführung von Kindern aushebelt, ignoriert und ins Leere laufen lässt. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen: Ist ein Elternteil deutsch und obendrein weiblich, so hat der ausländische Elternteil im Falle einer Entführung nach Deutschland nicht den Hauch einer Chance, seine Kinder zurück zu bekommen.

Michael Hickman, der seit 1996 gegen einen fortgesetzten deutschen Justizskandal kämpft, wurde jetzt sogar vom Familiengericht Wilhelmshaven das Recht abgesprochen, in irgend einer Weise Kontakt zu seinen zwei Söhnen aufzunehmen. Seit Jahren kämpfte er vor Ort, sein Umweltunternehmen in Südafrika ging vor die Hunde. Der ehemals wohlhabende, heute ruinierte 50jährige, verlor in diesem Jahr seinen Vater und seinen Bruder: An ihrer Beerdigung konnte er nicht teilnehmen, weil ihm die Wiedereinreise vermutlich verweigert worden wäre. In dieser Zeit lebte er in Wilhelmshaven von Sozialhilfe, die man ihm aufgrund der persönlichen Situation - der rechtlich nur scheinbar offenen Frage des Verbleibs seiner Söhne - zugestanden hatte. (Offenbar war an dieser Stelle in Wilhelmshaven tatsächlich ein Mensch beschäftigt!) Ein Wilhelmshavener Bürger, der ihn unterstützte, hatte ihm als Unterkunft einen Bauwagen zur Verfügung gestellt. Mike saß vor der Schule, in der seine Kinder lernten, er hatte auf diese Weise wenigstens hin und wieder die Chance auf ein paar Worte oder auch nur Blickkontakt, ein resignatives Winken. Auch das ging seiner Exfrau und deren Vater, einem niedersächsischen CDU-Landtagsabgeordneten, viel zu weit. Mehrfach wurde Michael provoziert, angeschnauzt, er solle sie "endlich in Ruhe lassen". Erst wenn ich meine Kinder wieder habe, sagte Michael dann.

Jetzt wollte die deutsche Gerichtsbarkeit das Problem offenbar einer endgültigen Lösung zuführen. Mike wurde das Recht auf jeglichen Kontakt zu seinen Söhnen abgesprochen. Unmittelbar danach bekam er seine Ausweisung:

Raus aus Deutschland! Da haben wohl einige Wilhelmshavener Honoratioren mal die Köpfe zusammengesteckt, um ein Ärgernis zu beseitigen, das schon in Presse und Rundfunk für einige Furore zu sorgen begann.

Mike Hickman muss nun in wenigen Tagen Deutschland verlassen, will er nicht zwangsweise rausgeschmissen werden aus diesem "ehrenwerten" Land. Eine monströse Ungeheuerlichkeit, einem Vater jeglichen Kontakt zu den eigenen Kindern auf diese Weise unmöglich zu machen. In letzterem Fall wäre ihm eine Rückkehr und die Chance, seine Söhne auf deutschem Boden wieder zu sehen, endgültig verbaut. Was hat sich dieser Mann zuschulden kommen lassen?

Vielleicht dass er zu dickköpfig war und immer darauf beharrte, dass das "ganze" Unrecht rückgängig gemacht würde? Michael Hickman verlangte nicht mehr und nicht weniger als das Rückgängigmachen der rechtswidrigen Entführung seiner Kinder! Mit einem bloßen Umgangsrecht wollte er sich gar nicht erst befassen. Das ist nachvollziehbar - auch angesichts der fragwürdigen "Konsequenz", mit der in Deutschland Rechte gar nicht erst durchgesetzt werden, deren Verletzung den Staat nichts kostet! Wie oft wäre Michael Hickman von Südafrika angereist - und seine Söhne wären "dummerweise" gerade von der Mutter "verreist worden"? So kämpfte Michael gegen die Windmühlenflügel eines familienpolitischen Sch...systems, das ein "Recht" spricht, nach dem erst mal geklärt werden muss, wer hier deutsch und weiblich ist.

Sicherlich könnte man der Stadt Wilhelmshaven mal mitteilen, was man von ihrer örtlichen Gerichtsbarkeit hält! http://rathaus.wilhelmshaven.de/

Und von ihrem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten!

 

Alexander Bark, 12.11.2002

 


 

 

 

Kollegen unter sich

Neue Studie: NS-Juristen dominierten nach dem Krieg die Gerichte

Die Angeklagten wurden zusammengeschrien, die erste Instanz war zugleich auch die letzte und die Verurteilung war meist von vornherein klar. Die Prozesse am Volksgerichtshof im Dritten Reich waren für ihre menschenverachtende Art berüchtigt. Aber auch andernorts haben sich die Justizjuristen damals nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Massenhaft haben sie sich angepasst, nicht immer nur unter Druck, oft auch freiwillig. Richterlichen Widerstand gegen den Nazi-Terror gab es kaum.

Dass die selben Juristen oft angesehene Posten an den Gerichten der Bundesrepublik besetzten, ist kein Geheimnis. Doch in welchem Ausmaß das nach dem Zweiten Weltkrieg geschah, blieb lange unbekannt. Eine kleine Forscherschar an der Freien Universität beschäftigt sich allerdings seit einigen Jahren in einem Projekt mit den Karrieren von NS-Justizjuristen nach dem Zweiten Weltkrieg – und stellte das Ergebnis jetzt vor: 1954 waren 74 Prozent der Justizjuristen bei den Amtsgerichten schon in der NS-Zeit tätig, 68,3 Prozent bei den Landgerichten, 88,3 Prozent bei den Oberlandesgerichten und 74,7 Prozent beim Bundesgerichtshof (BGH).

„Im Gegensatz zur damaligen Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der daraus entstandenen DDR gab es in der Bundesrepublik keine Regelung, die es verbot, NS-Juristen wieder in den Dienst zu nehmen“, sagt Hubert Rottleuthner, der Leiter des Projekts. Die restaurative Politik der Adenauer-Ära ließ die „erfahrenen“ Juristen sogar eher aufsteigen als ihre jungen Kollegen. So gab es 1964 noch immer 71,4 Prozent „alte“ Justizjuristen am BGH und 61,3 Prozent an den Oberlandesgerichten, an den Amtsgerichten besetzten sie aber nur noch 48,6 Prozent der Stellen. Mit diesen Ergebnissen lasse sich auch die milde Rechtsprechung von Richtern und Staatsanwälten am BGH in Rechtsbeugungssachen gegenüber ehemaligen Kollegen erklären, meint der Rechtssoziologe Rottleuthner. Die Studie soll jetzt systematisch nachvollziehbar machen, wie sich der juristische Apparat zwischen 1930 und 1964 entwickelt hat.

Dass eine solche Studie erst jetzt zustande gebracht wurde, erklärt Rottleuthner damit, dass sie bisher an der zu bewältigenden Datenmenge gescheitert sei. Erst eine moderne Datenverarbeitung konnte die Materialfülle bewältigen. Immerhin wurden die Angaben zu rund 34 000 Juristen zusammengetragen. Darüber hinaus hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Projekt „Karrieren und Kontinuitäten deutscher Justizjuristen im 20. Jahrhundert“ mit 120 000 Euro gefördert.

Erstmals gibt es nun eine regional und personell umfassende Datensammlung, auf deren Basis neue Erkenntnisse über die deutsche Justiz gesammelt werden können – umfangreiche quantitative Auswertungen sind künftig ebenso möglich, wie die Recherche von Einzelfällen. Nach Abschluss des Projektes, Ende des Jahres, soll die Datenbank öffentlich zugänglich werden. Roland Koch

Weitere Informationen via E-Mail unter: rsoz@zedat.fu-berlin.de

 

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/15.11.2002/303566.asp

 

 

 

Im Landgericht und Amtsgericht Flensburg scheint man mit der Vergangenheitsbewältigung auch so seine Schwierigkeiten zu haben. Ob da an entscheidender Stelle noch Juristen mit Sympathien für den Nationalsozialismus sitzen?

Aufmerksamen Beobachtern fallen im Treppenaufgang des Gerichtes, wo der Hauptstrom der Besucher entlang führt, vier Gedenktafeln auf, an denen Kränze der "Flensburger Justizbehörden" und des "Flensburger Anwaltsvereins" angebracht sind. 

Die Inschriften lauten: 

Von den Justizangehörigen und Rechtsanwälten des Landgerichtsbezirks Flensburg blieben im Kampf für ihr Volk 

1939 - 1945

und

Von den Justizbeamten, Rechtsanwälten aus dem abgetrennten Gebiet blieben auf dem Felde der Ehre

1914 -1918

Darunter jeweils ein stilisierter Stahlhelm und die Namen der im "Kampf für ihr Volk" im Krieg gefallenen.

 

Sehr weit scheint in Flensburg die Vergangenheitsbewältigung nicht vorangekommen zu sein. Wenn die in der Bundesrepublik zehntausendfach "entsorgten" Väter nur die halbe Sympathiebekundung hätten, wie auf den Gedenktafeln die Männer, die in zwei sinnlosen und verbrecherischen Kriegen umgekommen sind und die vorher wahrscheinlich andere Menschen getötet haben, wäre der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz bezüglich der nichtverheirateten Väter bis heute nicht eine hohle Phrase. Doch in der Bundesrepublik scheint man Männer, die andere Männer, Frauen und Kinder im Krieg totschießen mehr zu achten, als Männer, die sich dafür engagieren, ihren Kindern Vater zu bleiben.

 


 

 

 

Joseph Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

3. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2001, XX, 431 S., geb., 45 EUR

 

 


 

 

DEN BOCK ZUM GÄRTNER GEMACHT: DER "VAMV" WIRD GEEHRT

Für sein Engagement in der Familienpolitik wird der Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) mit dem "Blauen Elefanten für Kinderrechte" des Kinderschutzbundes ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis würdige den Einsatz für die "Einelternfamilien".

http://www.taz.de/pt/2002/11/07/a0085.nf/text

Das berichtet die "taz" am 7. November 2002. Wenigstens setzen sie das Unwort "Einelternfamilien" in Gänsefüßchen. Das zeugt von einer gewissen Pietät!

 

 

 

 


 

Geschlechterjustiz:

Wieso einem manche Ehe wahrlich Angst einjagen sollte, das macht ein Beitrag der Stuttgarter Zeitung vom 4. November deutlich, der darüber berichtet, wie ein Vater - einmal mehr - mit der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs weggebissen werden soll. Immerhin ist es bereits erfolgreich gelungen ihm über Jahre hinweg den Umgang - obwohl gerichtlich angeordnet! - zu verweigern. Ohne Konsequenzen für die rechtsbrüchige Mutter selbstverständlich!

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/306032?_suchtag=2002-11-04

 

 

 


 

2001

Im Jahr 2001 wurden knapp 197.500 Ehen geschieden. Dabei waren 153.500 Kinder mit betroffen.

Quelle: "Fam RZ", 21/2002

 

 


 

 

 

Umgangsrecht

Entziehung der elterlichen Sorge

und Übertragung auf den Vater bei dauerhafter Vereitelung oder Erschwerung des Umgangs durch die Betreuenden Mutter

§§ 1666, 1684 BGB

Vereitelt oder erschwert ein Eltern teil den Umgang des anderen Elternteils mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft und ändert er seine Einstellung auch trotz intensiven Engagements von Jugendamt und Kinderschutzbund nicht, kann bei entsprechender Erziehungseignung die alleinige elterliche Sorge entzogen und auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Amtsgericht Besigheim, Beschluss vom 16.01.2002 - 2 F 556/00

 

Leitsatz und ausführlich in "Das Jugendamt", 3/2002, S. 137 f

 

 


 

 

 

Außen Hui und innen Pfui?

Bundesrepublik Deutschland missachtet täglich die Rechte Tausender von Kinder auf elterliche Sorge durch ihren Vater.

In Deutschland gilt trotz Grundgesetz Artikel 6 noch immer !Mutterwohl geht vor Kindeswohl (siehe §1626a BGB). Ob da Herr Clement ernsthaft was ändern will. Wir glauben´s nicht.

 

 

Vierter Deutscher KinderrechteTag

„Der Vorrang des Kindeswohls nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung“ lautet der Titel des Vierten Deutschen KinderrechteTages, der unter der Schirmherrschaft vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement am 15. November in Köln stattfindet.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt als das erfolgreichste völkerrechtliche Übereinkommen aller Zeiten. Bis auf zwei Staaten – darunter die USA – haben es alle Länder dieser Welt ratifiziert und damit als verbindlich anerkannt. Nur die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat einen ähnlich großen Bekanntheitsgrad. Dennoch, die konkreten Rechtswirkungen der Kinderrechtskonvention sind kaum bekannt. Nicht zuletzt die von der Bundesregierung bei der Ratifizierung hinterlegten Interpretationserklärungen sorgen dafür, dass das Übereinkommen in Deutschland zwar als bedeutende internationale Urkunde anerkannt, in der Rechtspraxis jedoch weithin übergangen wird. Das in Artikel 3 des Übereinkommens enthaltene Vorrangprinzip für das Wohl des Kindes bietet den Einstieg, diese Haltung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in Frage zu stellen. Prof. Dr. Alexander Lorz (Düsseldorf), erarbeitete dazu ein Rechtsgutachten, das sowohl die völkerrechtlichen, als auch die innerstaatlichen Rechtswirkungen der Kinderrechtskonvention durchleuchtet. Zur Vorstellung des Gutachtens und zur kritischen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen laden die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und das Deutsche Komitee für UNICEF zum Vierten Deutschen KinderrechteTag am 15. November nach Köln ein.

 

Weitere Informationen unter:

 www.kinderpolitik.de/brett/content/anhaenge/Programm_4_kinderrechtetag.htm

 

Anmeldung: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, c/o Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030 – 400 40 200, Fax: 030 – 400 40 232, www.agj.de

 

 

 


 

 

Scheinvater

 

An Väternotruf - per Mail

Hallo (Herr) Anton,

weil ich mir nicht sicher bin ob Anton der Vor- oder Zuname ist, habe ich das Herr in Klammern gesetzt. Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich urlaubsbedingt erst jetzt beantworte. Einen "Erlebnisbericht" will ich gerne verfassen, vielleicht ist er ja von Interesse für den Väternotruf:

Ich bin 50 Jahre alt und war bis vor kurzem Vater von 2 Töchtern. 1991 wurde die Ehe geschieden und es hat nicht viel gefehlt, dann wäre ich daran zerbrochen, Ehefrau und 2 Kinder verloren (11 und 8 Jahre alt) und ich wusste nicht warum. Ich zahlte brav meinen Unterhalt (damals 1900 DM) für Exfrau und 2 Kinder und war froh die Kinder ab und zu sehen zu können. 1993 wusste ich dann wenigstens warum unsere Ehe gescheitert war, der gemeinsame Schwager (der Ehemann ihrer Schwester) zog in den Haushalt meiner Exfrau. Auf den Gedanken,dass er auch der Vater meiner 11 jährigen Tochter ist wäre ich wohl nie gekommen, bis 2001 meine Grosse mir ihren Mutterpass hinlegte und mich bat doch einmal das neue Ultraschallbild von meinem zukünftigen Enkelkind anzusehen. Dabei fiel mir die Blutgruppe A auf. Meine Tochter hatte Blutgruppe A, obwohl meine Exfrau und ich der Gruppe 0 zuzuordnen sind. Nach einigen teilweise heimlichen Recherchen war mir klar, ich war nicht der Vater sondern der Schwager, der hat Blutgruppe A. Zuerst habe ich mit meiner Tochter gesprochen, dann zusammen mit ihr einen Rechtsanwalt konsultiert ( leider kein besonders guter), dann die Klage gegen meine volljährige Tochter eingereicht (mit ihrem Einverständnis). Der Richter ordnete einen Bluttest an, Vater, Mutter und Kind wurden zur Ader gelassen. Das Ergebnis war klar, ich konnte als Vater ausgeschlossen werden. Auf Rat des Anwaltes erklärte meine Tochter schriftlich den Streit gegen meinen sauberen Herrn Schwager, doch den Richter interessierte dieses nicht, es war nicht Gegenstand der Klage. Meine Tochter wollte ihn dann gesondert verklagen, zog das aber einige Monate in die Länge und seit 6 Wochen lässt sie sich verleugnen, redet kein Wort mehr mit mir. Jetzt habe ich eine Tochter und ein Enkelkind verloren. Alle Rechtsanwälte die ich konsultiert habe, sagen mir 0 Chancen voraus meine geleisteten Unterhaltszahlungen von meinem Lieblingsschwager erstattet zu bekommen. Vielleicht hat ja jemand einen Rat!!!!!

PS. Sie können gerne meinen Namen nennen.

Freundliche Grüsse

Wilfried Zacharias, 9.11.2002

 

 

 


 

 

 

Streitschrift „Wahlrecht für Kinder“

Ihre Stimme zählt. Nur wenn Sie eine haben!

Mike Weimann begründet einen konsequenten Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts für Menschen unter 18 Jahren. Ein beeindruckendes Plädoyer mit überraschenden Argumenten und renommiertem Unterstützerkreis. Eine Einladung zum Streit für Gerechtigkeit im Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen. „Unabhängig davon, ob Sie Weimanns Position teilen oder (noch) nicht, halten Sie ein Buch in den Händen, das in der kinderpolitischen Diskussion hinreichend für Sprengstoff sorgt.“ Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks und Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.

Weitere Informationen zum Buch finden sich unter:

http://www.kinderwahlrecht.de

„Wahlrecht für Kinder“ Mike Weimann BELTZ Verlag kann bestellt werden unter www.kleinundgross.de

 

 

 

 

 


 

 

 

07.11.2002 - Vater Michael Hickman: 

Aufruf zur Teilnahme an Internet-Aktion:

 

Helft Michael in Deutschland zu bleiben und seine beiden Söhne

wiederzusehen! Von Maurice Elfeke und Ingo Alberti.

*****Dringend Hilfe für einen Vater benötigt*****

Michael Hickman, ein Vater von zwei 1996 aus Südafrika nach Deutschland entzogenen Kindern (John-Michael and Sebastian) braucht dringend Ihre Hilfe.

Obwohl Michael vom deutschen Justizministerium Hilfe versprochen worden war, erhielt er vor zwei Wochen eine gerichtliche Entscheidung, die ihm untersagt, seine Kinder zu kontaktieren oder zu sehen und er erhielt heute ein Schreiben, das ihm aufgibt, das Land innerhalb von 4 Wochen zu verlassen.

Michael ist einer der 2001 und 2002 Berliner Hungerstreiker.

Michaels Vater und Bruder verstarben in diesem Jahr und seine Kinder durften ihre Großmutter nicht anrufen, Michael war es nicht möglich, Deutschland zu verlassen um seinen Vater und seinen Bruder zu begraben und seine erkrankte und trauernde Mutter zu trösten, weil er keine Wiedereinreiserlaubnis nach Deutschland zurück zu seinen Kindern gewährt wurde.

 

BITTE nehmen Sie sich eine Minute um Michael zu unterstützen, indem Sie

an:

info@bmfsfj.bund.de

poststelle@bmj.bund.de

poststelle@bmfsfj.bund.de

bundeskanzler@bundeskanzler.de

 poststelle@auswaertiges-amt.de

angelica.schwall-dueren@bundestag.de

posteingang@bundespraesident.de

heitland-ho@bmj.bund.de

webadmin.hchr@unog.ch

President@po.gov.za

mpho@po.gov.za

doreen@po.gov.za

 konsular@suedafrika.org

webmaster@biester.via.t-online.de

juergen.juerjens@stadt.wilhelmshaven.de

dieter.viering@stadt.wilhelmshaven.de

Betreuungsbuero.Markworth@gmx.de

 antjewhz@t-online.de

altengroden@kirche-am-meer.de

ips@ev-kirche-oldenburg.de

referat1-okr@ev-kirche-oldenburg.de

praesident@bundestag.de

 wolfgang.thierse@bundestag.de,

Joschka.Fischer@Bundestag.de

 

 

eine E-mail senden an diese deutschen, südafrikanische, europäischen und internationalen Offiziellen, die eingreifen können, um Michael zu helfen.

 

Betreff: MICHAEL HICKMAN

Bitte beenden Sie die Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte, respektieren Sie die UN Konvention über die Rechte des Kindes und die internationalen, von Deutschland unterzeichneten Verträge.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Alberti

Rechtsanwalt

Mitglied im Väteraufbruch für Kinder e.V.

Redakteur bei www.Vaeterhilfe.de

 und

www.trennungseltern.de

 

 

 


 

Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.

 

Tag der Offenen Tür beim Bundesverfassungsgericht

Die Würde nichtverheirateter Väter ist zu respektieren

Gleichstellung nichtehelicher mit ehelichen Kindern Genau vier Jahre hat es gedauert, bis die Väter sich durch die Instanzen geklagt haben. Nun sind sie beim Bundesverfassungsgericht angekommen. Zum Tag der offenen Tür am 19. und am 20.11 soll darüber befunden werden, ob das Kindschaftsrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter und gegen den Schutz des Vaters auf natürliche Elternschaft verstößt.

Männer wollen Vater sein, entgegen den Behauptungen von Politikern.

Das Kindschaftsrecht von 1998 unterstellt, dass die Mütter eine engere Bindung zum Kind haben und verantwortlicher in der Erziehung sind. Ihr wurde bisher die Entscheidung für die aktive Elternschaft des Vaters überlassen. Sie kann den Vater das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sie kann es ihm aber auch verwehren.

Viele Väter leben in Partnerschaften ohne Trauschein. Sie sind genauso engagiert für ihre Kinder, wie die Väter in einer Ehe. Aber in der rechtlichen Stellung unterscheiden sich beide grundlegend.

Während der eheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht hat und in der Regel auch behalten soll, verhält sich das beim nichtverheirateten Vater anders. Der Vater ist durch den Gesetzgeber in eine Abhängigkeit zur Mutter gestellt. Nur sie allein kann darüber befinden, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, oder nicht.

In der Praxis hat sich schon lange gezeigt, dass Kinder sowohl den Kontakt zur Mutter und zum Vater brauchen, damit das Kindeswohl geschützt wird. Auch ist sich die Wissenschaft heute weitgehend einig, dass für das Kind beide Elternteile hohe Bedeutung haben. Dem wird das bisherige Kindschaftsrecht nicht gerecht. Die bisherige Vorentscheidung des Sorgerechtes für Mütter allein stellt eine unnötige Polarisation für das Kind dar und programmiert schon im Ansatz Loyalitätskonflikte. Für Kinder ist Sicherheit eine wichtige Grundvoraussetzung für das Leben, deshalb kann die Schlechterstellung der Väter nicht hingenommen werden. Gerade in einer Zeit, wo die Paare nicht nur Partnerschaft als Ehe gestalten, sollte der Staat mit moderner Gesetzgebung der Wirklichkeit von Eltern und Kindern begegnen.

Es bleibt zu wünschen, dass sich nicht nur die Türen in Karlsruhe öffnen, sondern auch die Türen für das gemeinsame Sorgerecht von nichtverheirateten Eltern zum Wohle unserer Kinder.

Für den Bundesvorstand

Dietmar Nikolai Webel, 11/2002

 

 


 

 

 

Aufruf zur Demo

 

Hallo Vaeternotruf,

 

Es waere schoen, wenn der Vaeternotruf auf die Demo am 10.12.2002 13-16 h (eventuell 12-16 h) vor dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg gegen Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Familienjustiz aufmerksam machen koennte, vor allem ueber persoenliche Kontakte, vielleicht auch auf der Webseite. Ich weiss, es ist ein Dienstag - trotzdem waere es schoen, wenn vielleicht auch von Euch Leute kommen koennten. Diese Demo wird gemeinsam durchgefuehrt von deutschen "entsorgten" Eltern, von deutschen Grosseltern und von uns nicht-deutschen Eltern, deren Kind nach Deutschland entfuehrt wurde oder die ihr Kind in Deutschland nicht sehen koennen. Die zentrale Anklage ist, dass das Recht auf Familienleben, welches in der Europaeischen Menschenrechtskonvention in Artikel 8 festgeschrieben ist, von den deutschen Behoerden auf vielfaeltige Art und Weise mit Fuessen getreten wird. Es sei betont, dass der Gerichtshof gar nicht ungluecklich ueber die Demo ist, ganz im Gegenteil, denn seit er begonnen hat, Deutschland wegen Verletzung dieses Artikels zu verurteilen, versucht die deutsche Regierung offenbar, ihm den Geldhahn abzudrehen. Die Demo wird nicht von einem bestimmten Verein organisiert, aber alle Einzelpersonen und Vereine, natuerlich auch der Vaeternotruf, sind sehr willkommen, und Vereine koennen sich auch als solche darstellen. Dieser Anlass an einem symbolischen Ort und an einem symbolischen Datum (Menschenrechtstag) sollte allen eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten, vor die Medien zu treten. Das Organisationskommitee, eine lose Gruppe von urspruenglich 4 und nun wohl bald 6 Personen, zu denen auch ich gehoere, gibt sich groesste Muehe, aber wir schaffen es nicht allein, wir sind dringend auf Helferinnen und Helfer angewiesen, die einerseits die Werbetrommel ruehren und andererseits selbst kommen. Zur Demo gibt es uebrigens eine offizielle Webseite

http://www.beute-kind.de

 

 

Ausserdem habe ich noch einige Informationen unter

http://www.inf.ethz.ch/~gut/demo_echr02

 

und zwar vor allem zu den letzten beiden Demos am gleichen Ort. Das Konzept der Demos in Strassburg ist naemlich, dass sie etwa viermal im Jahr stattfinden, bis die Forderungen erfuellt sind. Beim ersten Mal waren 40 Leute dabei, beim zweiten Mal 80, und fuer den 10. Dezember streben wir 300 an ...

Mit besten Gruessen aus Zuerich

Christian Gut

SOS Kindesentfuehrung durch Deutschland

(schweizer Gruppe)

Postfach 751

CH-8044 Zuerich

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag

 

 


 

 

Maasmechelen/B

Mutter wegen Verweigerung des Besuchsrechts in Haft

Die Frau aus Maasmechelen im belgischen Limburg hat ihrem geschiedenen Mann drei Jahre lang verweigert, den gemeinsamen Sohn zu besuchen. Die Mutter wurde jetzt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und muss außerdem Schadensersatz zahlen. Nach Einschätzung der Vereinigung "Geschiedene Männer" hat der Fall gesellschaftliche Signalwirkung. Noch nie sei die Verweigerung des Besuchsrechts mit einer Haftstrafe geahndet worden.

http://www.wdr.de/studio/aachen/aktuelles/index.html#Top7

 

11/2002

 

 


 

 

Zwangshaft

Die Zwangshaft nach §33 Absatz. 1 S. FGG ist neben einer Zwangsgeldfestsetzung ein Beugemittel. die Höchstdauer der Zwangshaft beträgt 6 Monate. Mit der Haftanordnung ist ein Haftbefehl zu erlassen. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, der sich der Hilfe der Polizei bedienen kann.. Grundsätzlich soll die Festsetzung von Zwangshaft vorher angedroht werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das bisherige Verhalten der Betroffenen zeigt, dass diese ohnehin nicht einlenken wird.

 

 

 


 

 

15.-16. November 2002, Fachtagung, Berlin, Hackesche Hoefe

KONFLIKT UND GESCHLECHT

Forum Maenner in Theorie und Praxis der Geschlechterverhaeltnisse

Mit: Willi Walter (Maennerforscher, Berlin), Dr. Wolfgang Enge (Universitaetslektor, Universitaet Graz, Sozialpsychologe und Kommunikationstrainer), PD Dr. Christa M. Heilmann (Leiterin der Abteilung Sprechwissenschaften der Philipps-Universitaet Marburg), Prof. Dr. Kurt Moeller (Fachhochschule Esslingen/ Universitaet Bielefeld), András Wienands (Dipl.-Psych., Systemischer Therapeut und Supervisor, GST Berlin)

Veranstalterin: Heinrich-Boell-Stiftung

KooperationspartnerIn: Forum Maenner in Theorie und Praxis der Geschlechterverhaeltnisse

Infos: Heinrich-Boell-Stiftung, Henning von Bargen, Fon 030-285 34-180, vonbargen@boell.de

 

Details unter:

 http://calendar.xima-web.de/Veranstaltungskalender/VeranstaltungDetails.asp?VERANSTALTUNGID=1055900&Detail=Detail

 

 

 


 

 

Vital bis zur Erschöpfung

Ohne Vorwarnung hat sie der Kanzler aus ihrer Nürnberger Behaglichkeit ins Kabinett geholt. Auf einmal war sie Familienministerin. Sie hat nicht Nein sagen können. Jetzt muss Renate Schmidt wieder die unermüdliche Karrierefrau geben – und bezahlt dafür einen hohen Preis.

Von Constanze von Bullion

Sie kann ja durchaus ungemütlich werden, diese barocke Mutter Courage, die ungeduldig von einem Absatz auf den anderen tritt, minutenlang in den gläsernen Aufzugschacht starrt und plötzlich auf einen Saaldiener losgeht. „Wie komm’ ich hier raus?“, fragt Renate Schmidt, doch der junge Mann scheint nicht zu begreifen. „Ich will hier runter, genau hier“, sagt sie etwas lauter. Der Saaldiener ist ein höflicher Mensch und will jetzt diese wundersame Schaltung erklären, die Aufzüge im Bundestag heute nur nach oben fahren lässt.

„Unmöglich“, fällt Frau Schmidt ihm da ins Wort, sie will keinesfalls noch höher hinaus, hinunter und raus soll er sie bringen, vorbei an den Graugesichtern und weg von den Presseheinis, die von allen Seiten über sie herfallen. Nein, sie hat nicht damit gerechnet, Ministerin zu werden. Nein, sie wäre nicht böse gewesen, wenn Herr Schröder einer anderen den Job gegeben hätte. „Für meine Aufgabe habe ich kein Geld und keine Gesetzgebungskompetenz, deshalb wurde ich offenbar ausgesucht.“ Dann ist sie endlich draußen an der Luft. Atmet durch, schüttelt sich wie ein nasser Hund. Und braust im Dienstwagen davon.

Vielleicht fremdelt Renate Schmidt einfach noch ein wenig in diesen ersten Tagen im neuen Amt, jedenfalls gibt sie sich keine übermäßig große Mühe, ihre Laune zu verbergen. Eine gute Schauspielerin ist sie sowieso nie gewesen, diese impulsive Dame, die nach einer langen Politikerlaufbahn nun da angekommen ist, wo andere schon immer hinwollten. Der Kanzler hat die 58-jährige Fränkin an die Spitze des Familienministeriums gesetzt, das jetzt nicht mehr fürs Gedöns, sondern für Überlebensfragen der Nation zuständig sein soll. In Deutschland werden mit den Kindern die Rentenzahler knapp, jede dritte Frau geht lieber arbeiten, statt zu gebären, und wer sich doch auf Nachwuchs einlässt, riskiert einen Karriereknick, womöglich sogar Armut. Dass Familienfreundlichkeit zur Lebensversicherung vergreisender Industrienationen wird, das dämmert auch den Herren der rot-grünen Schöpfung, die ihren meist weiblichen Wählern jetzt die Vermehrung erleichtern wollen. Hilfe für Alleinerziehende und Milliarden für Ganztagsschulen wurden im Koalitionsvertrag zugesichert. Die Republik bricht in Riesenschritten auf in die Gegenwart. Oder doch nicht?

Renate Schmidt ist nicht der Typ, der lange herumredet um unangenehme Wahrheiten. Am Tag ihrer Vereidigung sitzt sie frisch onduliert auf der Besuchertribüne des Bundestags, wo sie ihre Verzweiflung auf den scheidenden Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin niederprasseln lässt. „Kein Geld und lauter verstreute Zuständigkeiten“, schimpft sie. „Jetzt hab’ ich wieder diesen ganzen Apparat, so was muss er mir doch vorher avisieren.“

Er, das ist der Kanzler, der Renate Schmidt ohne Vorwarnung aus der Beschaulichkeit ihres Nürnberger Wohnzimmers an den Kabinettstisch rief. Die einstige Bayern-Chefin der SPD, die nach einer Serie von Niederlagen bei Landtagswahlen schon auf dem Rückzug aus der Politik war und von Altmoderator Erich Böhme als „pensionierte Bayern-Last der SPD“ geschmäht wurde, trat an. „Weil es notwendig war“, sagt sie, weil sie sonst „politisch abgemeldet“ wäre. Sie könnte dann auch anderes nicht mehr machen, erklärt vorsichtig eine Mitarbeiterin. Johannes Rau beerben vielleicht?

Renate Schmidt sagt natürlich kein Wort zu dem Thema. Sähe ja auch blöd aus, so einen Ministerjob auf einer Pobacke abzusitzen, um in zwei Jahren ins höchste Amt der Republik zu rutschen. Mit Gottes Hilfe hat sie sich vereidigen lassen, und als sie am Tag danach etwas zerzaust in ihrem Ministerium die Geschäfte übernimmt, bemüht sie sich sichtlich um Tapferkeit. „Ich hatte eine andere Lebensplanung, und als ich es erfuhr, ging mir’s richtig schlecht“, erklärt sie den verdutzen Mitarbeitern. „Aber ich werde mich mit Feuereifer in diese Aufgabe stürzen.“

Anders kennt man die Schmidt auch gar nicht, diese Ikone sozialdemokratischer Familienpolitik, die sozusagen Fleisch gewordener Beweis ihrer eigenen Ideale ist: die dreifache Mutter, die Karriere gemacht hat. Die Großmutter, die sich nun der Pflege der Senioren widmet. Die lebenshungrige Frau, die gern kocht und isst und mal erzählte, sie brauche viel Sex, die mit 17 schwanger wurde, als Programmiererin schaffte, alleinerziehend und in WGs mit ihren Kindern lebte, nachdem ihr Mann plötzlich gestorben war. Er hatte ein Herzleiden nicht auskuriert, sie saß in Bonn, war auf dem Weg nach oben – und stürzte über Nacht in eine tiefe Krise. „Wie in der Mitte durchgeschnitten“ fühlte sie sich damals. Und machte trotzdem weiter.

„Ja, freilich“ sagt Renate Schmidt, macht Politik auch süchtig. „Ja, freilich“ war sie schon als Zehnjährige eine eitle Person, die sich mit der Zeitung auf den Coburger Marktplatz setzte, „um die Welt von meiner Wichtigkeit in Kenntnis zu setzen“. Sie lacht, wenn sie solche Geschichten erzählt, als würde ihr zum ersten Mal klar, was für eigenwillige Weibsbilder die Frauen ihrer Familie waren. Die Großmutter, die sich scheiden ließ und Zahnarzthelferin wurde. Die Mutter, die als Laufmaschenaufnehmerin die Familie ernährte. Sie selbst, die nicht lassen kann vom politischen Geschäft, obwohl es ihr manchmal zuwider ist.

„Es gibt nichts Grauenhafteres als diese Sitzungen, bei denen man den gleichen Sachverhalt sieben- bis achtmal hören muss“, sagt Renate Schmidt und schert sich nicht um das versteinerte Gesicht der Pressesprecherin, die neben ihr am Tisch sitzt. Es ist der erste Arbeitstag der Ministerin, und das Personal stellt sich noch auf die Neue ein. Es wird sich wohl an ein etwas höheres Tempo gewöhnen müssen, mit Geduld war Renate Schmidt noch nie gesegnet. „Eine sehr anspruchsvolle Chefin“, nennt sie eine Kollegin aus der SPD. „Ein Arbeitstier“, schwärmt der Abgeordnete Ludwig Stiegler, der um Worte und Bilder für die vitale Kollegin ringt, diese „Orgel mit unglaublich vielen Registern“. In Schmidts bayerischem Landtagsbüro packen sie jetzt Kisten und erzählen vom Wahlkampf, bei dem die Chefin bis zur Erschöpfung durch Deutschland jagte, obwohl sie gar nicht zur Wahl stand. „Bevor sie kapituliert, stampft sie eher mit dem Fuß auf.“

Ein paar Tage hat Renate Schmidt sich gegeben, um herauszufinden, wer bleiben soll in ihrem Berliner Ministerium. Dann will sie fertig sein „mit dem organisatorischen Kram“ und sich „bittschön der inhaltlichen Arbeit zuwenden“. Was ihr da bevorsteht, nennt sie „ein großes Kunststück“, kein Mensch weiß bisher, wer die versprochenen Wohltaten für Familien bezahlen soll. Die vier Milliarden für die Ganztagsschulen „schwirren freischwebend in der Finanzplanung herum“, sagt die Ministerin bei der Amtsübergabe. 1,5 Milliarden für Kinderkrippen sollen die Kommunen aus Einsparungen der Hartz-Reform zusammenkratzen. „Das sehe ich nirgends im Moment.“ Später, als ein Bandgerät vor ihr steht, hört sich das alles schon wieder ganz anders an. „Die Hartz-Gelder sind nicht wacklig“, behauptet sie jetzt. „Sie sind im Koalitionsvertrag fest zugesichert. Niemand stellt dieses wichtige Projekt in Frage.“ Sie hat plötzlich auch kein Problem mehr mit dem Ehegattensplitting, das sie ein halbes Leben lang bekämpfte, weil es ein Rollenmodell der 50-er repräsentiert. „Ich habe gedacht, dass man durch Abschmelzen des Ehegattensplittings eine erhebliche Summe einsparen kann“, sagt sie, „aber die Berechnungen des Finanzministeriums haben ergeben, dass gerade mal 100 Millionen dabei rauskommen. Das lohnt sich nicht.“ Gerechnet, verrechnet, so einfach ist das.

Renate Schmidt hat ja nie behauptet, eine Rebellin zu sein, hat längst Frieden mit gewissen Konventionen geschlossen. Ein modernes Familienbild, ja, freilich, auch gegen Homo-Ehen hat sie nichts. Kinder aber sollten solche Paare nicht adoptieren, die seien „besser dran“, wenn sie mit beiden Geschlechtern aufwachsen. Dass Männer entscheiden und Frauen gelegentlich mitreden dürfen, das ist im Kabinett wie überall, erzählt Schmidt, die nicht gedenkt, ungebührlich aufzubegehren: „Ein paar Mal sollte man schon zuhören, bevor man sich mit Gegenrede zu Wort meldet.“

Da gibt es ganz andere Dinge, die sie ärgern, die Frage etwa, warum keine Jüngere Familienministerin geworden ist. Ute Vogt aus Stuttgart hätte es packen können, galt aber als ungeeignet fürs Ressort Familie, weil sie alleinstehend und kinderlos sei, heißt es in der SPD. Das ist ungefähr so, als müsste der Umweltminister ein Atomkraftwerk steuern und der Verteidigungsminister einen Tornado fliegen können. Renate Schmidt äußert sich nicht öffentlich zu Personalien, aber dass „ein bisschen persönliche Erfahrung“ nicht schaden kann in ihrem Job, das wird doch keiner bestreiten wollen.

Sie hat schon ein solides Ego, diese viel gerühmte „Powerfrau“, die nicht müde wird zu beteuern, dass Macht ihr „Null und Nichts“ bedeutet. „Ich bin süchtig nach Selbstbestätigung“, hat sie der Fotografin Herlinde Koelbl erklärt, die hinter der Fassade der immerstarken Renate Schmidt eine suchende, oft unglücklich Verliebte, manchmal verzagte Frau entdeckte, die für die Karriere mit Einsamkeit und Heimweh nach der Familie bezahlte.

Und jetzt? Hat sie wieder nicht Nein sagen können, ist der alten Sucht erlegen und wird schon jetzt von Entzugserscheinungen geschüttelt. Renate Schmidt hat endlich den Mann gefunden, bei dem sie bleiben will. Er ist Maler, lebt in Nürnberg und führt nun täglich Telefonate mit ihr, die „von einer gewissen Betrübnis gekennzeichnet sind“. Sie hat sich damit abgefunden, rund um die Uhr zu arbeiten – nicht aber, für die Familien anderer ihre eigene zu ruinieren. „Es wird einen Zeitpunkt geben, an dem ich nicht mehr in der Politik bin“, sagt sie, „da möchte ich noch auf ein paar Menschen zurückgreifen können, die sagen: Schön, dass du wieder da bist.“ Sie unterbricht sich, sieht plötzlich ein wenig ratlos und traurig aus. Die Menschen in der fernen Welt da draußen werden wohl noch eine Weile auf sie warten müssen.

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.11.2002/286084.asp

 

 

 


 

 

Seriöse TV-Dokumentation für öffentlich-rechtlichen Sender (ZDF)

 

sucht

 

Männer, die einmal Gewaltopfer ihrer Frauen waren und Frauen, die ihren Männern Gewalt angetan haben. Wenn Sie ihre Geschichte schon verarbeitet haben oder noch dabei sind und darüber in einem Interview reden möchten, melden Sie sich bitte.

 

Haben Sie Mut den Teufelskreis eines Tabus zu durchbrechen. Öffentlichkeit hilft gegen Isolation. Sie sind nicht allein. Es gibt über hunderttausend Männer in Deutschland, die jedes Jahr Opfer häuslicher Gewalt werden.

 

Es geht um Gewaltdynamiken in Partnerschaften. Wer schlägt und warum? Welche Auswege gibt es? Kann man weiterhin zusammen leben? Und wenn ja – wie? Welche Hilfe gibt es? Absolute Vertraulichkeit wird auf Wunsch garantiert. Der Film wird von einem erfahrenen Familienberater begleitet. Honorar möglich.

 

Bitte melden bei Claus Schenk unter 030-42858542 oder schenkfilm@compuserve.com  

 

oder unter webmaster@vaeternotruf.de

 

 04.11.2002  

 

 


 

Bison & Söhne

von Pauline Mol und Moniek Merkx

ab 9 Jahre

Drei Söhne und ein Vater. Der Vater verschwindet "mal kurz" zur Bank und kehrt nicht mehr zurück. Große Freude oder Katastrophe? Wann braucht man Väter und wann will man alleine los?. eine Geschichte über drei Brüder und ihre Beziehungen zum Vater.

 

Deutsche Erstaufführung des Hans-Otto Theater Potsdam

Letzte Termine 12.11.02 und 28.11.02

 

Infos zum Stück unter 0331-9811130-121

 

 


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