Väternotruf

April 2003


 

 

 

Umgangsvereitelung

 

Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt/Main vom 3.9.2002 - 1 UF 103/2000, veröffentlicht in "Zentralblatt für Jugendrecht", 4/2003, S. 159-161

Der Beschluss in Kurzform:

1. Bei nicht nachvollziehbarer und dauerhafter Weigerung eines Elternteils, den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern zu ermöglichen, kann eine gerichtliche Umgangsregelung mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kinder zur Durchführung des Umgangs herauszugeben. Um die Verpflichtung zur Herausgabe durchzusetzen, kommt Zwangshaft und die Anwendung von Gewalt gegen den sich weigernden Elternteil in Betracht (§33 Abs. 2 FGG)

2. Zusätzlich kann in einem solchen Fall dem betreuenden Elternteil die elterliche Sorge insoweit entzogen werden, als es um den Umgang mit dem anderen Elternteil geht. Insoweit kann Ergänzungspflegschaft angeordnet werden mit der Folge, dass die Kinder an den Pfleger herauszugeben sind.

3. Ergänzungspflegschaft kann auch angeordnet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass Eltern ihre Auskunftspflicht gemäß § 1686 BGB erfüllen.

 

 


 

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht leiblicher, aber rechtlich nicht anerkannter Väter gestärkt, Kontakt zu ihren Kindern zu pflegen. Auch wenn ein Mann vor dem Gesetz nicht als Vater des Kindes gilt - zum Beispiel, weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist - kann er ein Umgangsrecht mit seinem Kind erstreiten.

Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater zumindest eine Zeit lang eine familiäre Beziehung zu seinem Kind unterhalten hat, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. In einem zweiten Fall hat das Gericht leiblichen Vätern in Ausnahmefällen die Feststellung ihrer Vaterschaft erleichtert. (Aktenzeichen: 1 BvR 1493/96 u. 1724/01 - Beschluss vom 9. April 2003)

Nach den Worten des Ersten Senats gilt der Schutz der Familie im Grundgesetz für leibliche Väter, die tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen haben. Die Karlsruher Richter gaben damit dem Vater eines inzwischen 14-jährigen Mädchens Recht. Er hatte das Kind mit einer verheirateten Frau gezeugt, es in den ersten drei Lebensjahren regelmäßig betreut und Unterhalt gezahlt. Nach dem Ende der Beziehung kehrte sie zu ihrem Ehemann zurück, der juristisch als Vater gilt, weil die Ehelichkeit des Kindes nicht angefochten wurde. Dem Erzeuger der Tochter untersagte sie jeglichen Kontakt zu dem Kind und ließ ihm sogar gerichtlich den Aufenthalt in der Nähe der Familienwohnung verbieten.

Das Gericht erklärte mit seinem Beschluss eine 1998 neu gefasste Vorschrift für verfassungswidrig, wonach der leibliche, aber rechtlich nicht anerkannte Vater von vornherein vom Kontakt mit seinem Nachwuchs ausgeschlossen ist - anders als etwa die Großeltern. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. April 2004 eine Neuregelung erlassen.

Entscheidend für die Gewährung eines Umgangsrechts ist nach den Worten der Richter, dass eine «personelle Verbundenheit» zwischen leiblichem Vater und Kind besteht. «Die Trennung eines Kindes von einer bisherigen elterlichen Bezugsperson nimmt ihm ein wichtiges Stück Orientierung und berührt seine Selbstsicherheit und Selbstgewissheit.» Dies gelte umso mehr, weil ein Kind eine Trennung schnell als endgültig empfinde. Weil jedoch Konflikte mit der neuen Familie entstehen könnten, dürften die Familiengerichte dem Erzeuger nur dann ein Umgangsrecht einräumen, wenn dies dem Kindeswohl diene.

In dem zweiten Fall hat es das Karlsruher Gericht leiblichen Vätern zudem in besonderen Ausnahmefällen erleichtert, eine rechtliche Vaterschaft anzufechten. Dies gelte zum Beispiel dann, wenn ein Mann die Vaterschaft zwar wirksam anerkannt hat, aber nicht mit Mutter und Kind zusammenlebt. Eine Vorschrift, die dem leiblichen Vater jegliches Anfechtungsrecht vorenthält, erklärte das Gericht für verfassungswidrig.

http://www.bverfg.de

 

 

Kommentar Väternotruf: Das Bundesverfassungsgericht hat damit einen längst überfälligen Schritt vollzogen. Die rechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wird damit etwas verringert. Grundsätzlich bleibt das Bundesverfassungsgericht weiterhin hinter den Vorgaben des Grundgesetzes Artikel 6 zurück. Vielleicht sollte man das Grundgesetz einfach abschaffen, das wäre wenigstens ehrlich, wenn sich nicht einmal das Bundesverfassungsgericht danach richtet.

29.04.2003

 

 


 

Urteil des Verfassungsgerichtes macht Erzeuger zu Vätern

Karlsruhe/Leipzig. Angenommen: Frau Müller, verheiratet, hat ein Verhältnis mit Herrn Meier. Die Liebe ist groß, sie erwartet ein Kind von ihm, man zieht zusammen. Doch nach einigen Monaten, das Kind ist geboren, verfliegen die Schmetterlinge. Herr Müller verzeiht, nimmt seine Frau wieder auf - das Familienglück ist perfekt, der Betrogene kraft seines Ehemann-Daseins Vater von Herrn Meiers Kind. Denn so läuft das in Deutschland: In einer Ehe gilt rechtlich automatisch der Ehemann als Vater eines Kindes seiner Frau. Im "besten Fall", sprich der Scheidung, muss also unser Herr Müller auch noch Unterhalt für den Müller-Meier-Sprössling zahlen. Die Gelackmeierten sind beide - mit dem Unterschied, dass dem wahren Vater keine Wahl bleibt. Denn bislang haben leibliche, rechtlich aber nicht anerkannte Väter keine Chance, den Kontakt zu ihrem Kind zu erzwingen.

Genau das hält das Bundesverfassungsgericht nach einem gestern veröffentlichten Urteil für verfassungswidrig. Deshalb muss die Bundesregierung innerhalb eines Jahres eine gesetzliche Regelung dafür finden, wie leiblichen Vätern ein Umgangsrecht zugebilligt werden kann. "Möglicherweise werden sich dann einige Liebhaber mehr oder weniger in bestehende Ehen einmischen", mutmaßt Bernd Weifenbach, Abteilungsleiter beim Leipziger Familiengericht. An eine bevorstehende Klagewelle glaubt der Familienrichter allerdings nicht: Die wahren Kindesväter würden doch in den meisten Fällen lieber im Dunkeln bleiben wollen. Insgesamt hält er die Maßgabe aus Karlsruhe aber für einen Fortschritt, da es nun ein Klagerecht für die leiblichen Väter geben wird. Denn was für die Ehe gilt, muss auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein gelten.

Die ganze Sache hat nur einen gewaltigen Haken, ärgert sich Dietmar Nikolai Webel, Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder, in dem fast jedes zehnte der 2000 Mitglieder eine Frau ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Einzelfallprüfung nämlich nur dann vor, wenn "die elterliche Verantwortung gelebt wurde". In unserem Fall hat Herr Meier also Glück und darf demnächst auf ein Umgangsrecht hoffen. Der Haken: Hätte Frau Müller nicht für einige Monate mit dem Baby bei ihm gewohnt, bliebe für ihn alles beim Alten. Deshalb meint Webel: "Mit dem Urteil ist die Macht der Mutter bestätigt worden. Räumt sie dem Kindesvater nicht die Möglichkeit ein, Verantwortung zu übernehmen, hat dieser weiterhin keine Chance."

Doch die "Vetomacht" Mutter tasten die Richter - wie bereits beim Sorgerechtsurteil - nicht an. Zu schwer wiegt die Befürchtung, eine Änderung könne es auch für den Erzeuger, der sich bei den ersten Anzeichen einer Schwangerschaft davon gemacht hat, ermöglichen, Mutter und Kind zu drangsalieren. "Wer kein Interesse am Kind hat, geht doch nicht den mühsamen Weg durch die Instanzen", hält der Dietmar Nikolai Webel vom "Väteraufbruch" dagegen.

Andreas Debski

30.04.2003

Leipziger Volkszeitung vom Mittwoch, 30. April 2003

 


 

 

 

Verfassungsrichter und Vaterschaft

Nur gute Väter dürfen manchmal Vater werden

Vater zu sein ist keine Tatsache, sondern eine Rechtsfolge. Das kann zu Komplikationen führen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Väter, die keine Väter sein dürfen, Verständnis gezeigt - in Maßen.

Von Stefan Geiger

"Nehmt zur Kenntnis die Meinung der Alten: Dass da gehören soll, was da ist, denen, die für es gut sind", schreibt Bert Brecht im "Kaukasischen Kreidekreis". Und deshalb spricht der Richter Azdak das Kind der Pflegemutter Grusche und nicht der Gouverneursfrau zu, die die leibliche Mutter ist. Doch wozu ist Brecht in diesen Tagen noch nütze, außer die Abiturienten zu traktieren?

Die Verhältnisse freilich, die sind manchmal auch heute noch ähnlich verzwickt wie damals. Da ist beispielsweise die Frau, die, seit acht Jahren mit einem Mann befreundet, ein Kind bekommt. Sie sagt nicht, von wem, sie bestreitet alles, was mit dieser Beziehung zu tun hat - "mit Nichtwissen", wie das die Juristen formulieren. Der Freund ist sicher, dass es auch sein Kind ist. Es sei ein Wunschkind gewesen. Er habe gemeinsam mit der Mutter alle Vorbereitungen für die Geburt getroffen, das Kinderzimmer eingerichtet. Er war, so sagt er, bei der Geburt dabei. Er habe die Nabelschnur durchschnitten. Er habe das Kind in den ersten vier Monaten seines Lebens überwiegend betreut, da die Mutter vormittags arbeiten ging. Die Mutter habe ihm gegenüber niemals einen Zweifel daran geäußert, dass er der Vater sei.

Doch dann gab es Streit. Es gab Streit, so sagt der Mann, weil die Mutter ihn beim Standesamt nicht als Vater des Kindes angegeben habe. Er wollte Vater sein, er wollte für das Kind sorgen. Und als er deshalb schließlich vor Gericht zog, erfuhr er plötzlich, dass während des laufenden Gerichtsverfahrens - inzwischen sind zwei Jahre seit der Geburt vergangen - ein anderer Mann die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat. Es ist der Freund des Bruders seiner ehemaligen Geliebten, ein getrennt lebender "Strohvater" gewissermaßen, wie der Mann, der so gerne der richtige Vater sein möchte, vermutet.

Aus einer Beziehung ist ein Rechtsstreit geworden, der schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht endet. Wer eine Erklärung für all die Emotionen, möglicherweise auch Ängste sucht, die dazu geführt haben, muss wissen, dass der Mann, der vor Gericht beteuert, schon die dunklen Augen, die krausen Haare, die Hautfarbe und die Gesichtszüge des Kindes ließen kaum einen Zweifel an seiner Abstammung zu, ein Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit ist.

Wer begreifen will, weshalb es zu diesem Rechtsstreit kommen konnte, muss wissen, dass in Deutschland Vater zu sein keine Tatsache, sondern eine Rechtsfolge ist: "Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist", sagt der Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Basta. Wenn irgendein Mann die Vaterschaft eines Kindes anerkannt hat, dann kann der wirkliche, der "biologische" Vater diese rechtlich gültige Vaterschaft nicht mehr anfechten. So hat es der Gesetzgeber gewollt. Und so haben es deshalb in diesem Fall alle bisher zuständigen Gerichte entschieden.

Da ist die verheiratete Frau, die einen Geliebten hat. Und ein Kind bekommt. Sie will wissen, von wem, auch um entscheiden zu können, mit wem sie künftig zusammenlebt. Der Bluttest ergibt zweifelsfrei: Der Geliebte ist der leibliche, der biologische Vater. Die Frau hatte sich drei Monate vor der Geburt ihres Kindes vom Geliebten getrennt, ist wenige Monate nach der Geburt wieder zu ihm zurückgekehrt. Der Ehemann ist ausgezogen. Der Geliebte kümmert sich in den folgenden Monaten um das gemeinsame Kind, wie intensiv, ist später strittig. Er habe sein Kind mehrmals wöchentlich betreut, sagt der Mann, sodass eine enge und intensive emotionale Beziehung entstanden sei. Er habe das Kind "nur stundenweise" betreut, sagt die Mutter. Zwischen ihr, dem leiblichen Vater, der weiterhin eine eigene Wohnung hat, und dem Kind hätten zu keiner Zeit "familiäre Verhältnisse" bestanden.

Der leibliche Vater und die Mutter zerstreiten sich. Wegen Erziehungfragen, auch wegen "Unzuverlässigkeit und Eigenmächtigkeit" des Mannes, sagt die Frau. Sie schränkt die Kontakte zu ihm ein, bricht sie schließlich ab. Der Mann zahlt in den kommenden Monaten dennoch Unterhalt für sein Kind, schließt eine Versicherung für es ab.

Rechtlich gibt es dafür keinen Grund. Denn der offizielle, der "rechtliche" Vater des Kindes ist der Ehemann, der sich von seiner Frau zwar getrennt hatte, die Ehelichkeit des Kindes aber nie angefochten hat. Er kehrt zu seiner Frau zurück. Der ehemalige Geliebte, der nach Angaben der Kindsmutter den Unterhalt "ohne ihr Wollen" gezahlt habe, wünscht nun die Erlaubnis, sein Kind manchmal besuchen zu dürfen. "Umgangsrecht" nennen das die Juristen; von einer Beteiligung am Erziehungs- und Sorgerecht ist nicht die Rede. Die Eheleute, die wieder zusammengefunden haben, wollen das nicht, die Gerichte, die angerufen werden, lehnen es ab. Auf Antrag der ehemaligen Geliebten untersagt das Gericht dem leiblichen Vater, sich seinem Kind auch nur zu nähern, sich in der Nähe von dessen Wohnung aufzuhalten, den Versuch zu unternehmen, es noch einmal zu treffen. So ist das Gesetz.

Der Gesetzgeber hat einst im Ergebnis Brechts Thesen zugestimmt und die "sozialen Eltern" gegenüber den "biologischen Eltern" ein bisschen privilegiert, stärker als er je zugeben wollte. Er tat dies nicht etwa deshalb, weil er die sozialistischen Ideale des Schriftstellers geteilt hätte; eher schon, weil er die Menschen und ihre Schwächen kannte. Vor allem aber, weil er Ruhe haben und die Rolle der traditionellen Ehe bewahren wollte. Inzwischen zeigt sich allerdings, dass die Welt nicht so einfach zu sortieren ist, wie Brecht und der Gesetzgeber sich das einst gedacht haben. Dass die "sozialen Eltern" und die Eltern in traditionell gesicherten Verhältnissen nicht immer nur die guten sind und jene leiblichen Eltern, die sich außerhalb der traditionell geordneten Verhältnisse bewegen, deshalb nicht notwendigerweise Rabeneltern sein müssen.

Inzwischen nimmt die Gesellschaft, und das bewegt sich auf einer ganz anderen Ebene, das "Biologische", die Abstammung, auch wieder wichtiger und das Soziale unwichtiger. Nicht nur bei Eltern und Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Rechte der - "nur" - biologischen Väter gestärkt, aber nur ein bisschen, behutsamer, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. In den beiden so außergewöhnlichen Fällen, über die das Gericht aktuell entschieden hat, können die beiden leiblichen Väter immerhin hoffen. Der eine kann sogar hoffen, dass er, wenn sich seine Angaben denn bewahrheiten, auch gesetzlicher Vater mit allen Rechten und Pflichten wird. Aber nur, weil die Mutter mit dem mutmaßlichen "Strohvater" nicht zusammenlebt, also keine schützenswerte "soziale Familie" existiert.

Der andere kann hoffen, dass er das Umgangsrecht doch noch bekommt. Wenn es dem Wohl seines Kindes nützt. Aber nur, weil er über seine Spermien hinaus durch die Betreuung nach der Geburt zum Gedeihen seines Kindes beigetragen hat und der Schutz dieser "familiären Verantwortungsgemeinschaft" deshalb nachwirke. Und weil seine biologische Vaterschaft bereits feststeht. Mehr hat er nicht gewollt, mehr könnte er auch nicht bekommen, sagt das Gericht, weil es gelte, die existierende traditionelle Familie zu schützen. Die ist dem Verfassungsgericht weiterhin besonders wichtig. Das Bürgerliche Gesetzbuch muss entsprechend geändert werden. Der Gesetzgeber darf aber für die nur biologischen Väter hohe Hürden errichten. (Aktenzeichen: 1 BvR 1493/96)

Den meisten Vätern, die rechtlich keine Väter sind, wird das alles nicht viel helfen. Weil die Verhältnisse auch in der neuen Welt der Patchworkfamilien nicht so sind.

30.04.2003

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/414784?_suchtag=2003-04-30

 

 


 

 

Vatersuche

 

SPIEGEL ONLINE - 29. April 2003, 13:07

Ahnenforschung

Susan Stahnke, uneheliche Tochter eines Milliardärs?

Zurzeit vaterlos:

Susan Stahnke

Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Susan Stahnke ist auf der Suche nach ihrem wahren Vater. Nach einem Zeitungsbericht könnte der gesuchte Papa ein steinreicher Geschäftsmann sein. Als Beweis sollen Wissenschaftler schon ein Gesichtsgutachten erstellt haben.

Hamburg - Es gebe Hinweise darauf, dass "ihr wahrer Vater ein Geschäftsmann ist, dessen Familienvermögen auf eine Milliarde Euro geschätzt wird", schreibt die "Bild"-Zeitung. Gerüchten zufolge habe der Mann drei Monate vor der Hochzeit von Stahnkes Eltern ein Verhältnis zur Mutter der früheren "Tagesschau"-Sprecherin gehabt haben, schreibt das Blatt.

Ein Vaterschaftstest soll nun die Herkunft von Susan Stahnke klären. Angeblich haben Wissenschaftler bereits ein Gesichtsgutachten erstellt. Die Ähnlichkeit sei verblüffend, vieles spreche für die Vaterschaft des Geschäftsmannes.

Seit Monaten sei die 37-jährige Susan Stahnke nun auf der Suche nach ihrem richtigen Vater, schreibt "Bild". Vor fünf Monaten habe Bernhard Stahnke, den sie jahrelang für ihren Vater gehalten habe, ihr mitgeteilt, dass er nicht ihr leiblicher Vater sei. Vor wenigen Tagen habe nun ein Hamburger Familiengericht Bernhard Stahnke die Vaterschaft aberkannt. Zur neuesten Entwicklung sagte Susan Stahnke nur: "Wenn das alles stimmen sollte, würde mir im Nachhinein einiges klar."

29.04.2003

www.spiegel.de/panorama/0,1518,246669,00.html

 

 


 

 

 

"Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland"

forsa Studie im Auftrag des Bundesfamilienministerium Juli 2001 bis Juni 2002.

 

Überblick von Henning Lohmann in:

"Das Jugendamt", 4/2003, S. 168-174

 

Telefonisch befragt wurden 2.000 Unterhaltsberechtigte und 1.303 Unterhaltspflichtige.

In welcher Form die Befragten ausgesucht wurden geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. 

Da eine nicht unerhebliche Anzahl von Vätern nach Trennung und Scheidung auf Grund psychischen und finanziellen Kollaps telefonisch gar nicht zu erreichen ist, muss angenommen werden, dass der Studie ein nicht unbeträchtlicher Fehlerwert innewohnt. Auch dass man mittlerweise bei cirka 5 Prozent aller Trennungseltern davon ausgehen muss, dass der Vater im Ausland wohnt und daher für eine Befragung wie der von forsa gar nicht erreicht worden ist, dürfte zu einer verstärkten Unzuverlässigkeit der Untersuchung beitragen.

Diese Vermutung erhärtet sich durch abweichende Beantwortungen von Fragen auf den beiden Seiten. So berichten 25 Prozent der Unterhaltsberechtigten, dass zwischen Kind und Unterhaltsverpflichteten kein Kontakt besteht. Aber umgekehrt berichten nur 12 Prozent der Unterhaltspflichtigen, dass kein Kontakt bestünde.

 

 

"Zur Notwendigkeit einer Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Praxis in Deutschland"

Hans Joachim Helmke

in: "Das Jugendamt", 4/2003, S. 174-177

 

Hans Joachim Helmke, Leiter des Referats Kindergeld und Unterhaltsvorschuss im Bundesfamilienministerium zeigt dann noch im selben Heft, dass er Schwierigkeiten mit dem Rechnen hat (vielleicht hat er als Junge im Matheunterricht nicht aufgepasst). Er legt einen sozialhilferechtlichen Anspruch eines Kindes bis 7 Jahren von 330 Euro zugrunde, und schließt dann messerscharf auf einen Betrag von 253, die der Unterhaltspflichtige nach Abzug des halben Kindergeldes zahlen müsste. Dumm nur, dass 253 + 154 (volles Kindergeld) = 407 Euro sind, die nach Helmkes Milchmädchenrechnung nun dem Kind zur Verfügung stehen. Na Hauptsache, Referatsleiter Herr Helmke wird auch gut dafür bezahlt, wenn er schon nicht rechnen kann.

Wenn Helmke außer der Verbesserung seiner Rechenfertigkeiten mal was innovatives in Angriff nehmen will, könnte er mal durchrechnen, ob das System der Unterhaltsvorschuss heutzutage überhaupt noch sinnvoll ist. Unser Vorschlag, den Unterhaltsvorschuss komplett abschaffen, das freiwerdende Geld komplett für eine Erhöhung des Kindergeldes nutzen, das somit allen Eltern und nicht nur den getrennt lebenden zur Verfügung gestellt würde. Das wäre eine echte Kinderförderung und nicht der Unterhaltsvorschuss als versteckte Subventionierung von getrenntlebenden Eltern. So ganz nebenbei werden einige Tausend Mitarbeiter/innen in den Unterhaltsvorschusskassen und Sozialämtern von überflüssiger, teilweise auch doppelter Arbeit befreit und können den chronischen Personalmangel in anderen Abteilungen beheben helfen.

 

 


 

 

 

SWR Freitag 25.04.2003 22.00 Uhr

http://www.swr.de/nachtcafe/

 

 

"Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr."

Ob Wilhelm Busch damals auch schon an die vielen Männer gedacht hat, denen die Erfüllung ihrer Vaterrolle nach einem erbitterten Streit mit der Mutter unmöglich gemacht wird?

Oder dachte er vor allem an die vielen flüchtigen Väter, die sich sogar um Unterhaltszahlungen drücken? Heute jedenfalls stellt sich bei allen zwischenmenschlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor al-lem eine Frage:

Geht der Kampf ums Kind nicht immer auch auf Kosten des Kindes?

 

 

Die Gäste:

 

Matthias Matussek

Sein Kampf ums Kind fand gleich an zwei Fronten statt. Der 48-jährige "Spiegel"-Journalist ließ nicht nur einiges Geld und viel Energie in die Sorgerechtsstreitigkeiten um seinen Sohn fließen. Mit seinem Buch "Die vaterlose Gesellschaft" setzte er sich auch mit deutlichen Worten für die von ihm so genannten "entsorgten Väter" ein. Der umkämpfte Sohn hat mittlerweile wieder beide Eltern um sich - Matussek lebt mit Frau und Kind in Rio de Janeiro.

 

Edith Schwab

Vorsitzende des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., prozessierte im Namen ihres Landesverbandes gegen Matusseks Buch. Ihr Vorwurf: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede. Die 53-jährige Fachanwältin ist selber allein Erziehende und sieht weniger die Väter in der Opferrolle.

Denn, so sagt sie, nur ein Drittel der allein erziehenden Mütter bekommen ausreichend Unterhalt von den Vätern.

 

Hera Lind

Die Autorin weiß, wie wichtig es ist, die Beziehungs- und Elternebene auseinander zu halten. Obwohl ihre privaten Angelegenheiten ein großes Thema für die Öffentlichkeit waren, hat sie nach der Trennung vom Vater ihrer vier Kinder ein Modell gefunden, das ein reibungsloses Familienleben ermöglicht, denn: "Gekränkte Eitelkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."

 

Wera Fischer

Dass die Eltern die eigenen Interessen zurückstellen und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rücken, steht auch im Zentrum der Arbeit von Wera Fischer. Als Verfahrenspflegerin und so genannte "Anwältin des Kindes" ist sie immer zwischen den Fronten und vertritt in Sorgerechtsfällen die Interessen des Kindes. Aus Erfahrung sagt die 52-jährige Familientherapeutin: "Das Kind zu instrumentalisieren passiert leicht, meist aus der Angst heraus, es zu verlieren."

 

Christiane Lops

Ihre Kinder wurden nach der Scheidung von ihrem Mann an einen geheimen Ort in die USA entführt. Während der verzweifelten Suche nach ihren beiden Töchtern hatte sie alles aufgegeben, nur die Hoffnung nicht. Nach zweieinhalb Jahren fand sie die beiden, erkämpfte vor Gericht das Sorgerecht und lebt seitdem mit ihnen in Deutschland. Rückblickend sagt die 42-Jährige, die sich heute im "Committee for Missing Children" engagiert: "Mit den Jahren war ich zu allem bereit. Da ist man in einem Zustand jenseits von Gut und Böse."

 

 

Peter Walcher

Für Peter Walcher wurde der Kampf um seine Kinder existenziell, als er sich dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sah. Ein Gutachten hat den 41-jährigen Mediziner inzwischen rehabilitiert, doch um näher bei seinen Kindern sein zu können, musste er eine Menge investieren: Er hat den Wohnort und den Arbeitsplatz gewechselt, hat seine Freunde zurückgelassen, hat eine Beziehung beendet. Walcher sagt: "Manchmal bin ich sehr deprimiert und merke, dass der Kampf nie aufhören wird."

 

An der Bar: Manfred Kuch

Er hat den Kampf am eigenen Leib erfahren. Sein Vater wollte unbedingt das alleinige Sorgerecht. Er kennt die Gespräche auf dem Jugendamt, er kennt die Gänge zum Gericht, er kennt die Instrumentalisierung durch die Eltern. Heute weiß er, welche Folgen diese Auseinandersetzungen für die Kinder hat. 

Trotzdem kämpft auch er um seine eigenen Kinder - seine Partnerin hatte ihn zusammen mit den gemeinsamen Kindern verlassen. Seine bittere Erkenntnis: "Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bin ich davon überzeugt, dass Scheidungskinder fürs Leben gekennzeichnet sind."

 

Informationen zur Sendung:

Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen

 

Redaktion:

Maria Tartler, Tobias Sarholz, Matthias Ring (CvD)

 

 

Zitat:

"Man könnte erzogene Kinder gebären, wenn die Eltern erzogen wären."

Johann Wolfgang von Goethe

 

Literatur:

 

Die vaterlose Gesellschaft

Überfällige Anmerkungen zum Geschlechterkampf

Matthias Matussek

Rowohlt Taschenbuch Verlag 1998

 

Scheidung

Antworten auf alle Rechtsfragen

Sigrid Nolte-Schefold

Gräfe und Unzer Verlag 2002

 

 

So helfe ich unserem Kind durch die Scheidung

Barbara Lorinser

Urania-Ravensburger Verlag 2000

 

 

Glückliche Scheidungskinder

Trennungen und wie die Kinder damit fertig werden

Remo H. Largo, Monika Czernin

Piper Verlag 2003

 

 

Scheiden tut weh

Zur Situation von Kindern in auseinanderbrechenden Familien

Gunther Klosinski, Michael Günter, Michael Karle

Attempto Verlag 2001

 

 

Kinder brauchen Väter

Markus Hofer

Tyrolia Verlag 2001

 

 

Frau zu sein bedarf es wenig

Roman

Hera Lind

Fischer Verlag 2001

 

 

Hochglanzweiber

Hera Lind

Ullstein Taschenbuch Verlag

 

 

Mord an Bord

Hera Lind

Ullstein Taschenbuch Verlag 2000

 

 

 


 

 

"Aufmerksam bleiben.

Ritalin für Kinder"

 

in: "Dr. med. Mabuse", März/April 2003, s. 51-54

 

im Internet unter www.mabuse-verlag.de

 

 


 

 

 

 

Vater Kind Wochenende

Für Väter mit Kindern ab drei Jahre

 

Fr. 27. Juni 18.00 Uhr bis So. 29. Juni 03 15.00 Uhr

An diesen Wochenende wollen wir den Kontakt und Austausch mit anderen Vätern ermöglichen und einen Erlebnisraum für Väter und Kinder gestalten. Wir wollen gemeinsam kochen, im Wald sein, am Feuer sitzen, spielen und reden. Wer möchte kann auch im Zelt oder im Freiem unter der Plane übernachten Manchmal werden wir uns nach Vätern und Kindern trennen um den Vätern auch einen Austausch unter sich zu ermöglichen.

Leitung: Peter Moser, Eike Schwarz, Heiko Döring, N.N.

Ort: Alte Molkerei Molkenberg. Die Alte Molkerei Molkenberg steht im Westhavelland, an der unteren Havel zwischen Rathenow und Havelberg. Der rote Backsteinbau liegt in Dorfrandlage im Grünen, 200 Meter von der Havel entfernt.

Zeit haben...

für mich als Vater - mit anderen Vätern - für mein Kind und andere Kinder

Es wäre schön, andere Väter kennen zu lernen und zu erfahren, wie sie das alles schaffen

Zeit für das Kind - Zeit für die Familie - Zeit für die Partnerin - Zeit für den Beruf - Zeit für mich

 

Kosten: 160 Euro Vater und 1 Kind, 200 Euro Vater und 2 Kinder, 240 Euro Vater und 3 Kinder (einschließlich Übernachtung und Verpflegung)

Teilnahmebedingungen: Anmeldung bis 10. Juni, Bei einer Anmeldung bis zum 20. Mai 2003 erhalten Sie 10 Euro Rabatt. Die Anmeldung ist verbindlich mit Eingang des Teilnahmebeitrages. Eine Rückerstattung bei Absage ist nur möglich, wenn wir den Platz neu belegen können.

Information und Anmeldung: Mannege e.V., Johannisstraße 8, 10117 Berlin, Tel. 030 28 38 98 61, Mail: info@mannege.de, Web: www.mannege.de

 

Bankverbindung: Mannege e.V.: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Kn. 3068700, Zahlungsgrund: VKW Zeit haben

Bitte Mitbringen: Bettwäsche oder Schlafsack, Mückenschutz, wetterfeste Kleidung und Schuhe

Unser Haus

Jugendbegegnungsstätte Alte Molkerei, 14715 Molkenberg www.alte-molkerei-molkenberg.de

 

Anreise mit der Bahn: Von Berlin nach Rathenow fährt stündlich eine Regionalbahn (Fahrzeit ca. 40 Minuten). Von Rathenow nach Molkenberg fährt werktäglich nachmittags zweimal ein Bus (Fahrzeit ca. 20 Minuten) auf dem Bahnhofsvorplatz ab. Genaue Verbindungen nach Molkenberg oder Rathenow sind über die Reiseauskunft der Bahn erhältlich. Radfahrer können ihre Räder im Regionalzug aus Berlin oder Potsdam mitbringen. Von Rathenow nach Molkenberg sind ca. 17 km.

Anreise mit dem Auto: Über die B5 (Nauen) und die B188 nach Rathenow, geradeaus ganz durch, am Stadtausgang im Kreisverkehr die erste rechts ab Richtung Sandau über Steckelsdorf nach Schollene - Molkenberg. Fahrzeit: ca. 1 1/2 Stunden von der Stadtgrenze Berlin.

Väter

Kinder brauchen ihre Väter. Väter brauchen Zeit für ihre Kinder!

Fordern Sie Informationen über unser Veranstaltungsangebot an!

Mannege e.V. - Berlin Information und Beratung für Väter

 


 

Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken zur Entführung eines Kindes durch die Mutter von Polen nach Deutschland

im Hinblick auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - HKÜ

vom 21.6.2002 - 40 F 366/02

 

veröffentlicht in: "FamRZ", 2003, Heft 6, S. 398-401

 

 


 

 

1. Dem Fortbestand der Geschwisterbindung kommt besonders dann große Bedeutung zu, wenn die Elternbeziehung zerrüttet ist.

2. Mangelnde Bindungstoleranz der Mutter rechterfertigt notfalls den Entzug der elterlichen Sorge in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren.

3. Keine Gebührenbefreiung bei Beschwerde der Mutter aus Uneinsichtigkeit.

 

Beschluss des Oberlandesgericht Dresden 10. Zivilsenat Familiensenat vom 29.8.2002 - 10 UF 229/02

 

Ausführlich abgedruckt in: "FamRZ", 2003, Heft 6, S. 397-398

 

 

 

 


 

Sozialhilfe zur Ausübung der Umgangskontakte 

 

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 13.6.2002 - 10 A 37/01 entschieden, dass ein Vater, der selber Sozialhilfe bezieht, für die Zeit des Umgangs mit seinen Kindern für diese die Sozialhilfe erhält und nicht die Mutter, bei der die Kinder in diesem Zeitraum nicht sind.

 

Beschluss ausführlich in: "Neue Juristische Wochenschrift", 2003, Heft 1, S. 79-80

 


 

Väterverfolgung

Jahr für Jahr werden in Deutschland gegen ca. 15.000 Väter Strafanzeigen erstattet. Dagegen nur gegen ca. 500 Mütter.

Nun, daraus würde Alice Schwarzer den scharfsinnigen Schluss ziehen, dass Mütter eben einfach die besseren Eltern (Menschen) sind. Die Bundesregierung sieht das wohl ähnlich, denn sonst gäbe es  nicht nur ein Bundesfrauenministerium, sondern auch ein Bundesmännerministerium. Väter sind Schweine und Mütter sind Engel. Für Engel gibt es staatliche Förderung, für Schweine die Strafanzeige. Das ist doch nur gerecht - oder was meinen Sie?

Ein riesiger Beamtenapparat kümmert sich folgerichtig darum, dass die vielen Hunderttausenden Zahlväter ihrer staatlich verordneten Pflicht nachkommen, nämlich brav Unterhalt zu zahlen. Deswegen heißen die Eierköppe auch Zahlväter.

Bertolt Brecht hat mal in einem anderen Zusammenhang gedichtet:

Im Gleichklang der Trommel marschieren die Kälber.

Das Fell für die Trommel liefern sie selber.

 

 

So sind sie eben, die Väter, eine riesige Herde von Kälbern, die brav den ihnen vorgegebenen Weg entlang trotten. Lieber Zahnausfall kriegen, als einmal dem Kuhtreiber in den Arsch beißen.

 

 


 

 

Väterverfolgung durch Vater Staat - oder sollte man nicht besser von Mutter Staat reden?

 

Brief eines Vaters an den Väternotruf

Von: mailto:

Gesendet: Donnerstag, 10. April 2003 17:18

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: unterhalt bitte um Hilfe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank fuer ihre ausgezeichnete Homepage, die ein Problem in Deutschland aufgreift, das eigentlich nicht existieren duerfte...

Bitte erlauben sie mir ganz kurz zu schildern, was mir passierte....

Ich heiratet 1976 und aus der Ehe gingen 2 Soehne hervor, einer 1977, einer 1981 geboren...

1989 dann komme ich nach Hause und finde den Brief des Anwalts meiner Frau vor mit Scheidungserklärung nach 12 Jahren Ehe hatte sie seit einem Jahr für mich unbemerkt nebenbei einen Freund...

Das war ein Schock und noch mehr, dass sie die beiden Soehne mitgenommen hatte. Sie erhielt die gesamte Wohnungseinrichtung von mir, das Haus musste verkauft werden, da ich es nicht halten konnte...

Ich war total zerstoert und hatte alles verloren!

Ich lernte dann 1991 meine 2. Frau kennen und wir verliessen 1993 Deutschland, da ein Leben dort aufgrund der aggressiven Angriffe des Anwalts meiner Exfrau und auch Angriffe des Jugendamtes einfach zuviel waren für meine neue Ehe ... es war eine seelische Tortur !!! Und am schlimmsten war die Weigerung meiner Ex, mir die Soehne ab und zu zu belassen.

Wir leben nun seit 1993 in Honduras und ich habe ein paar konkrete Fragen an sie. Ich habe mit meiner neuen Frau 2 Toechter, die nun 4 Jahr und 10 Jahre alt sind.

Wir wollen nun, vor allem wegen der Kinder, nach Deutschland zurueckkehren. Dort haben sich natuerlich Unterhaltsschulden für die Kinder aus 1. Ehe angehäuft....die Höhe dürfte etwa 30000 Euro betragen. Seit einiger Zeit sind ja beide volljährig und die Zahlungen vom Jugendamt wurden eingestellt...

Was kann mir passieren wenn ich wieder nach Deutschland komme?

Kann man mich verhaften, da ich den alten Unterhalt nicht zahlen kann?

Ich will sofort bei Rückkehr die Eidesstattliche Versicherung abgeben und Gütertrennung mit meiner 2. Frau vereinbaren...

Welche Ratschläge haben sie sonst für mich?

Sie dürfen mir glauben dass ich kein "Schwein" bin ... ich liebe meine Söhne über alles und habe zu dem älteren auch guten Kontakt....er macht mich nun zum Opa :-)

Zum Jüngeren habe ich leider seit der Scheidung keinen Kontakt mehr, da meine Exfrau alles unternommen hat um dies zu verhindern...

Eigentlich müsste ich sie verklagen!

Wer geschieden wird und hat Kinder ist völlig fertig ...es gibt keinen Ausweg... es sei denn man ist Millionär und ich bin einfacher Arbeiter.

Der Entschluss nach Deutschland zurueckzukehren, steht fest, trotz der alten Schwierigkeiten dort.

Für ihre Hilfe danke ich ihnen im voraus recht herzlich!

viele Grüsse

Harald Meier (Name geändert)

 

 


 

"Jim Carrey , 41, kanadischer Schauspieler,

soll mehr zahlen. Seine Ex-Frau Melissa findet, dass die im Scheidungsvertrag vor acht Jahren vereinbarten 10000 Dollar monatlicher Unterhalt für die gemeinsame Tochter nicht genügten, um der 15-Jährigen einen angemessenen Lebensstil zu ermöglichen. (...) Sie und ihre Tochter müssten in einem ‚bescheidenen' Haus in Hollywood leben, das weder ein eigenes Schwimmbad, noch Tennisplätze oder einen Fitnessraum habe. Das Geld reiche nicht, der Tochter wenigstens ein Musikstudio und einen Gymnastikraum einzurichten, auch nicht fürs Auto zum 16. Geburtstag."

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel44.php

Tragisch, sowas! 5000 Jahre schwerster Unterdrückung kulminieren hier im Elend eines jungen Mädchens. Dagegen erlauben selbst Fotos erschossener oder verstümmelter Kinder aus dem Irak nur eine Ahnung des Leidens dieser 16jährigen.

Alexander Bark, 8.4.03

 

 


 

Gerichtskosten bei Antrag auf Gemeinsame Sorge

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Urteil vom 29. Januar 2003 - Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - können Väter nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1998 geboren worden sind, beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dabei muss man aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes davon ausgehen, das für diese Anträge und das gerichtliche Verfahren Gerichtskostenfreiheit besteht, da ja die Mutter des Kindes die elterliche Sorge auch kostenfrei erhalten hat.

In der Praxis wird das natürlich wohl erst mal anders laufen, sprich, der Vater soll, dafür, dass er das ihm verfassungsrechtlich nach Artikel 6 zugesicherte Sorgerecht, nun auch noch schwarz auf weiß vom Gericht bestätigt wissen will, auch noch Geld zahlen.

Das ist natürlich nicht korrekt. Väter die von solchen Kostenentscheidungen betroffen sind, sollten daher dagegen Einspruch erheben und auf Kostenfreiheit drängen. Gegebenenfalls muss in die Beschwerde gegangen werden.

 

 

 


 

Große zentrale bundesweite Väterdemo

am 14. Juni 2003 ab 12:00 Uhr in Berlin

 

-> Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall auch bei nichtehelichen Kindern

-> Umgangsverweigerung ist eine strafbare Handlung

-> Schnelle Entscheidungen zum Wohl der Kinder

-> Hälftige Kinderbetreuungszeit als Chancengleichheit

-> Konsequente Gleichstellung im Familienrecht

 

Aus allen größeren Regionen sind Busse geplant, Fahrtgemeinschaften werden vermittelt, in Berlin bestehen Übernachtungsmöglichkeiten.

Bitte unbedingt teilnehmen, frühzeitig anmelden und mithelfen!

 

 

Weitere Infos:

Hotline 01805 - 120 120

WEB www.demo.vafk.de

 

nächste VAfK-Ortsgruppe

 

 

Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V.", Palmental 3, 99817 Eisenach,

Tel. 01805 - 120 120, Fax 06627 - 91 48 37

eMail info@vafk.de

WEB: www.vafk.de

 

Aktions-Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 602

 


 

 

 

"Die neue `soziale Familie` oder zur Verfassungswidrigkeit von §9 LPartG"

Dr. Wilhelm Kanther, Wiesbaden

in: "Neue juristische Wochenschrift" NJW 2003, Heft 11, S. 797-798

 

 

Kanther argumentiert aus einer konservativen Sicht heraus gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz. er macht richtigerweise darauf aufmerksam, dass die gleichgeschlechtliche Ehegattin der alleinsorgeberechtigten Mutter, mehr Sorgerechtsbefugnisse hat, als der nichtsorgeberechtigte Vater. Draus zieht Kanther aber nicht den Schluss, dass es endlich an der Zeit ist, die sorgerechtliche Diskriminierung von Vätern oder die weiter übliche Praxis des Sorgerechtsentzuges nach §1671 BGB zu beenden. Insoweit verpufft die Empörung Kanthers als rein traditioneller Ehefetischismus. Mit dieser fetischistischen Neigung ist er aber den Rot-Grünen Väterausgrenzern und Mutterwohlfetischisten in gewisser Weise ähnlich. Man sieht, der rot-grüne Apfel fällt nicht weit vom schwarzen Stamm.

 

 

 

 


 

Von: Sos [mailto:sos@soschildabduction.com]

Gesendet: Samstag, 29. März 2003 10:56

An: sos@soschildabduction.com

 

Betreff: DEUTSCHLAND : das Gesetz des Dschungels

 

SOS Enlevement d'enfants : 28. Maerz 2003

DEUTSCHLAND : das Gesetz des Dschungels

 

Denis Paolini, der seit dem 21 Januar inhaftiert war, weil er versucht hatte, seine Tochter zu sehen, wurde am 19. Maerz nach einer vierstuendigen Verhandlung vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen.

Herr Paolini musste auf sein Recht verzichten, den deutschen Staat wegen gesetzwidriger Inhaftierung zu verklagen, um sein Besuchsrecht fuer seine Tochter zu bewahren.

Es wird auch in diesem Fall von der deutschen Justiz die Anwendung widerrechtlicher Mittel in Straftverfahren gegen Eltern, die um den Umgang mit ihren nach Deutschland entfuehrten Kindern kaempfen, zugegeben. Auch wenn diese Eltern dem Druck nicht nachgeben, gelingt es dem deutschen Staat durch Drohungen, die sich auf die Kinder des betroffenen Elternteils auswirken, nicht verklagt zu werden.

Denis Paolini hat 2 Monate in deutschen Gefaengnissen verbracht und in dieser Zeit, als Protest gegen die gesetzwidrige Inhaftierung, einen Hungerstreik gemacht und dabei 14 kg abgenommen. Die Gefangenenrechte die durch die Wiener Konvention gesichert sind, wurden ihm verweigert. Die deutschen Behoerden haben ihn daran verhindert, mit dem franzoesischen Konsulat Verbindung aufzunehmen, unter dem Vorwand, er sei marokkanischer Staatsangehoerige, obwohl in offiziellen deutschen Urkunden seine franzoesische Staatsangehoerigkeit vermerkt ist.

Gegen Herrn Paolini ist auch ein gesetzwidriger Abschiebungsverfahren eingeleitet worden, um fuer die Kontaktsperre zu seiner Tochter einen legalen Grund zu schaffen, da Herrn Paolini nicht unbegrenzt in Deutschland aufgrund falscher Anschuldigungen eingesperrt bleiben kann, unter Bezugnahme auf Gesetze, die in keinem Zusammenhang mit diesen Anschuldigungen stehen.

In einem anderen Fall findet am 31. Maerz beim OLG Hannover eine Gerichtsverhandlung statt : Herr Elfeke, der nach 2 aufgrund falscher Anschuldigungen (Rasenbeschaedigung!!) erfolgten Inhaftierungen und einem bedingungslosen Freispruch, ist nun in dieser Sache von der Staatsanwaltschaft vor Gericht geladen. Dabei geht es eindeutig darum, ihm durch Drohungen bezueglich seines zukuenftigen Umgangs mit seinen vor fuenf Jahren entfuehrten Kindern daran zu hindern, den deutschen Staat wegen der widerrechtlichen Verhaftungen zu verklagen.

Wie bereits 1997 von Praesident Chirac betont, herrscht in Deutschland das Gesetz des Dschungels ; dort benutzt die Justiz illegale Mittel, falsche Anschuldigungen, Inhaftierungen, usw... gegen ausgegrenzte Elternteile, deren Kinder nach Deutschland entfuehrt worden sind. Diese Eltern wollen nicht einfache Erzeuger-Geldbringer sein.

Diese Verfahrensweise erinnert an einer beschaemenden Vergangenheit ; hinzu kommt noch, dass von dem Gesetz aus dem Jahr 1938, das zur Germanisierung der auslaendischen Kinder diente, am 24.03 in Hannover bei den Kinder des Herrn Elfeke, mit Methoden, die eines Rechtsstaats unwuerdig sind, Gebrauch gemacht wurde.

Wir weisen daraufhin, dass die Mehrheit saemtlicher internationaler Kindesentfuehrungen nach Deutschland erfolgen. Opfer davon sind jedes Jahr ca. 800 franzoesische Kinder. In den meisten Faellen werden dann jeglicher Kontakt zur Ursprungsfamilie und die Beziehung zum urspruenglichen Kulturkreis endgueltig abgebrochen.

 


 

 

Liebe Interessierte des Väterexpertennetzwerkes,

es tut uns leid, dass wir das Protokolle erst jetzt schicken, doch jeder von uns hatte viel zu tun. Nichts desto trotz hoffen wir, dass von diesem vielversprechende Gründungstreffen ein Schub für die Väterarbeit in Deutschland ausgehen wird. Wir stehen im engen Kontakt mit dem schweizer Väternetzwerk und erhoffen uns einen Synergieeffekt, der für beide Netzwerke wertvoll sein wird. Eberhard Schäfer und ich planen zur Zeit in Kooperation mit der Evangelischen Akademie einen Bundeskongress für unser Netzwerk und Interessierte. Wer Vorschläge für Themen und Referenten dazu hat, möge uns diese möglichst bald mitteilen.

Das nächste Treffen findet am 19.5.03 in Hamburg statt (Tagesordnung siehe Protokoll). Bitte schickt mir eine kurze Rückmeldung, ob Ihr im Netzwerk bleiben wollt - auch als passives Mitglied. Wenn ich von Euch nichts höre, gehe ich davon aus, dass Ihr kein Interesse am Netzwerk habt. Bitte meldet Euch für das Treffen am 19.5 bei mir an.

Nun noch eine Bitte in eigener Sache. Wie Ihr aus dem Protokoll entnehmen könnt, entwickeln wir (Väterzentrum Hamburg e.V. )in Kooperation mit dem Senatsamt für die Gleichstellung und der GgmbH der Hertie-Stiftung ein Internetportal für berufstätige Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten oder flexibilisieren möchten. Da wir zur Zeit noch in der Phase der Recherche sind, sind wir für jeden Link und pragmatische Information dankbar.

Herzliche Grüße

 

Volker Baisch

 

 

Bundesweites

Experten-Netz zur Förderung engagierter Vaterschaft

 

Das Experten-Netz zur Förderung engagierter Vaterschaft...

· ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus der Männer- und Familienbildungsarbeit, der Männer- und Geschlechterforschung sowie der Familienpolitik;

· bündelt Kompetenzen zum Thema Väter und Vaterschaft aus verschiedenen Fachgebieten;

· will die Erziehungs- und Partnerschaftskompetenz von Vätern in der Balance zwischen Beruf, Familie und Freizeit fördern;

· engagiert sich für die Schaffung von Orten, an denen sich Väter treffen und engagierte Vaterschaft leben können;

· erarbeitet Konzepte für die Vereinbarung von Familie und Beruf für Väter;

· ist bundesweit Ansprechpartner für Fachkräfte aus Kinder- und Jugendhilfe, Eltern-Familien- und Erwachsenenbildung, Unternehmen, Verbände, Behörden und Politik;

· wurde im November 2002 gegründet;

· bringt das Thema engagierte Vaterschaft in die gesellschaftliche Diskussion.

 

 

Ansprechpartner:

Volker Baisch, Dipl.-Sozialwirt Eberhard Schäfer, Dipl.-Pol. Martin Verlinden, Dipl.-Psych.

Väterzentrum Hamburg e.V. Mannege e.V. – Information und Beratung für Männer, Berlin Sozialpädagogisches Institut NRW, Köln

Tel.: (040) 3902738 Tel.: (030) 2838986-3 Tel.: (0221) 1605243

E-Mail: vaeter-zentrum@web.de

 eberhard.schaefer@mannege.de

 E-Mail: verlinden@spi.nrw.de

 

 

 

Pressetext zur Gründung des bundesweiten Väter-Expertennetzes

Immer mehr Väter wollen Familie und Beruf vereinbaren

Männerexperten gründen Netzwerk für engagierte Vaterschaft

(Hannover, 28.11.2002) Familien- und Männerexperten wollen das Engagement von Vätern in der Familie fördern. Die Fachleute aus Bildung und Forschung wollen spezielle Vater-Kind-Kurse einrichten, Unternehmen bei der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitszeiten beraten und Einfluss in der Politik, bei Verbänden und Gewerkschaften ausüben. Die Väterexperten aus dem gesamten Bundesgebiet haben am 28. November in Hannover das „Expertennetz für engagierte Vaterschaft“ gegründet.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit für ihre Kinder haben. Die üblichen starren Arbeitszeiten lassen das aber kaum zu“, erklärte Mitinitiator Volker Baisch (36) vom Väterzentrum Hamburg beim Gründungstreffen. „Modellprojekte in Unternehmen haben gezeigt: Durch familienfreundlichere Arbeitszeitregelungen werden Mitarbeiter zufriedener. Sie engagieren sich stärker, nicht nur in der Familie, sondern auch im Beruf. Alle haben etwas davon: Firmen, Väter, Kinder und Mütter. Solche Initiativen wollen wir ausbauen“, so Baisch.

Mitinitiator Martin Verlinden (53), Familienexperte beim Sozialpädagogischen Institut Nordrhein-Westfalen in Köln und selbst Vater von fünf Töchtern, ist sich sicher: „Männer wissen heute: Die Vaterrolle ist die Rolle ihres Lebens. Geld verdienen ist nicht mehr alles. Väter wollen auch die andere Hälfte des Lebens.“

Im Netzwerk für engagierte Vaterschaft schließen sich Pädagogen, Psychologen und Sozialforscher aus Facheinrichtungen bundesweit zusammen. „Wir wollen ein Programm der Bundesregierung zur Förderung aktiver Vaterschaft anstoßen. Das Know-How dafür haben wir“, meint Eberhard Schäfer (40) vom Männer- und Väterzentrum „Mannege“ in Berlin. Zu einer Fachtagung des Netzwerks wollen die Väter-Experten auch Bundesfamilienministerin Renate Schmidt einladen.

 

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Eberhard Schäfer, Mannege e.V., Berlin, Tel.: (030) 2838986-3;

E-Mail: eberhard.schaefer@mannege.de

 

Volker Baisch, Väterzentrum Hamburg e.V., Tel.: (040) 3902738

E-Mail: vaeter-zentrum@web.de

 

Martin Verlinden, Sozialpädagogisches Institut NRW, Köln; Tel.: (0221) 1605243

E-Mail: verlinden@spi.nrw.de

 


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