Väternotruf

September 2003


 

 

 

 

Gabriele ten Hövel

Liebe Mama, böser Papa

Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom

Erscheinungstermin: 11.09.2003

 

Trennung und Scheidung sind für Kinder schlimm genug. Doch häufig bleibt es nicht bei den »normalen« Folgen: Der Elternteil, der die Kinder behält, versucht den früheren Partner oft massiv herabzusetzen und so die Kinder ganz auf seine Seite zu ziehen.

Das PAS-Syndrom (= Parental Alienation Syndrome) bezeichnet die Entfremdung eines Elternteils durch die Manipulation des anderen. Gabriele ten Hövel zeigt mit vielen Beispielen, wie Jahr für Jahr allein in Deutschland rund 20 000 Kinder Opfer der erbitterten Kämpfe zwischen beiden Eltern werden: Ex-Frauen werden vor den Kindern für unfähig, verwirrt oder verrückt erklärt, Ex-Männer häufig des sexuellen Missbrauchs bezichtigt. Durch diese extreme Beeinflussung lehnen die Kinder oft noch als Erwachsene den »bösen« Elternteil vollständig ab und verweigern manchmal jede Kontaktaufnahme. Dies zu verhindern ist Ziel dieses aufrüttelnden Buches.

 

2003, 200 Seiten , Kt | kartoniert (Book - softback)mit Schutzumschlag

ISBN: 3466306280

 

EUR 17,95

SFR 31,30

 

Justyna Müller

Marketing/Vertrieb

===============

 

www.koesel.de

 

Sachbücher & Ratgeber

===============

Kösel-Verlag GmbH & Co.

Flüggenstraße 2, 80639 München

Fon: 089/17801-130

Fax: 089/17801-299

Mail: mueller@koesel.de

 

 


 

"Väter in Bewegung" 

Hallo,

ich bin mir sicher, Dich/Euch/Sie interessiert sie:

 

Die neue, kostenlose Broschüre "Väter in Bewegung" 36 S., soeben Sep. 2003 herausgebracht.

Unter Rubrik "Service" oder Aktuelles in Einzelexemplar online einzusehen (Acrobat.Reader 1,6 MB *pdf) und zu bestellen,

http://www.mgsff.nrw.de/aktuelles/index.htm

ansehen

 

http://www.mgsff.nrw.de/familie/material/vaeterinbewegung.pdf

 download 1,6 MB

 

oder einzeln bestellen unter:

http://www.mgsff.nrw.de/cgi-bin/bestell/bestell.pl?such=513&minist=Familienpolitik

 

 

Für Großabnehmer in NRW - kann ich mir vorstellen - reicht wohl eine schriftlich begründete Bestellung beim

 

Familienministerium NRW

40190 Düsseldorf

info@mail.mgsff.nrw.de

Broschürenfax: 0211-855-3211

 

 


 

Petitionsausschuss - Väter machen der Bundesregierung Feuer unterm Hintern.

 

 

 

Petitionsbericht

 

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat im Mai 2003 den Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 2002 (BT-Drucksache 15/920) vorgelegt.

 

"...

Die Zahl der Neueingaben zum Geschäftsbereich des Bundesministerium für Justiz verringerte sich im Berichtszeitraum auf 1744 gegenüber 2442 im Vorjahr.

...

Zahlreiche Eingaben betrafen auch das Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Elternteilen.

Im Bereich der Rechtspflegekosten gingen mehrere Eingaben zu Gerichtskosten und zur Entschädigung von Sachverständigen ein.

..."

 

aus: "Neue Justiz", 9/2002

 

 

 

 

 

www.vaeternotruf.de/petition.htm

 

Diese Seite wird jährlich ca. 1.800 Mal aufgerufen.

Zugriffe im 

August 2003: 153

 

 

Wenn nur jeder zweite, der diese Seite aufruft, die hier befindliche Petition kopiert und an den Deutschen Bundestag schickt, hätten wir 900 Petitionen zum Thema sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern.

Also, nichts wie ran ans Kopieren und abschicken an den Deutschen Bundestag.

 

 

 


 

 

 

Der Hauptmann von Köpenick und das Oberlandesgericht Jena

Es grenzt schon an Unverschämtheit, wenn das Oberlandesgericht Jena in seinem Urteil vom 6.3.2003 - 1 UF 358/02 (nicht rechtskräftig), veröffentlicht in "Familie, Partnerschaft, Recht", 7/2003, S. 374-376, einem rechtlichen Vater de facto untersagen will, die Vaterschaft seines rechtlichen Kindes per modernen Abstammungstest überprüfen zu lassen.

Das Gericht behauptet, das private Abstammungsgutachten, das der vermeintliche Vater hat anfertigen lassen und dass seine Vaterschaft ausschloss, sei rechtswidrig zu Stande gekommen. Begründet wird dies vom OLG damit, das die Mutter die alleinige elterliche Sorge hat.

So viel Hauptmann von Köpenick kann man gar nicht lesen, um zu wissen, dass dieser auf alle Fälle auch in Jena so miserabel behandelt worden wäre, wie in Berlin. 

Ohne Arbeit keine Wohnung und ohne Wohnung keine Arbeit, das war das Dilemma des Schusters Voigt, der daraufhin mit einer geklauten Uniform und einer Truppe autoritätshöriger Soldaten die Kasse im Rathaus Köpenick beschlagnahmte. So etwas wünscht man auch der Justizkasse des Oberlandesgericht Jenas, und dazu noch 12 Monate Gehaltssperre für die Richter, die dieses männerfeindliche Urteil verzapft haben. 

Ohne Sorgerecht kein Recht die Vaterschaft klären zu lassen. Und das Sorgerecht wird dem Vater nach dem männerfeindlichen Diskriminierungsparagrafen §1626 BGB vorenthalten.

Wenn die Richter vom OLG Jena ein wenig Anstand hätten, hätten sie wegen diesem Skandal schon längst einen Sitzstreik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gemacht. Doch dafür reicht es nicht. Statt dessen üben sie sich in Mütterideologie und Heilige-Familie-Ideologie. 

 

Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte, hat Tucholsky mal gesagt.

Oder:

Denk ich an Deutschland in der Nacht (und im speziellen an Jena)

bin ich um meinen Schlaf gebracht.

 

Um mit Heinrich Heine zu sprechen.

 

Der betroffene Mann ist jetzt in die Revision an den Bundesgerichtshof gegangen.

Bleibt zu hoffen, dass dort mehr Verstand  anzutreffen ist, woran man nach dem männerfeindlichen Urteil des BGH vom 4.4.2001 berechtigte Zweifel haben kann.

Anton, Väternotruf - 14.09.2003

 

 

 

 

Leserbrief wegen: Oberlandesgericht Jena in seinem Urteil vom 6.3.2003 - 1 UF 358/02 (nicht rechtskräftig)

 

Hallo Jungs,

wegen dem Urteil aus Jena zum unrechtmässig durchgeführten Nachweis der genetischen Vaterschaft will ich Euch heute als Advocatus Diaboli auf etwas aufmerksam machen:

Das Urteil ist nicht gänzlich ohne Logik.

Bei einem Vaterschaftstest handelt es sich um eine medizinische Untersuchung und somit um einen Eingriff auf das Kind und ein Eingriff ist zu Recht von der Zustimmung des/der Sorgeberechtigten abhängig. Es sei daran erinnert was wäre wenn medizinische Untersuchungen im allgemeinen, von beliebigen Menschen an anderen Menschen durchgeführt oder veranlasst werden könnten.

So käme beispielsweise eine per medizinische Untersuchung festgestellte geistige Unzurechnungsfähigkeit von einem unliebsam erscheinenden Buchautor sicher dem einem oder der anderen recht gelegen in einem kontrovers geführten gesellschaftlichen Diskurs.

Im speziellen wäre es auch nicht hinnehmbar wenn ein Vaterschaftstest von den Nachbarn durchgeführt werden könnte, die schon immer auf der Suche nach Belegen für den unmoralischen Lebenswandel ihrer zugezogenen Nachbarin waren.

Oder es sei an die Brisanz erinnert die Abstammungsfragen im Ausländerrecht entwickeln können.

Diese Beispiele sollen illustrieren, dass medizinische Untersuchungen im allgemeinen und die Feststellung der genetischen Abstammung im besonderen, ein substantieller Bestandteil der Persönlichkeitsrechte darstellen und somit zu Recht unter einem besondern Schutz stehen.

Ja das zählt alles nicht, höre ich euch jetzt schreien, denn was ist mit den Schutzrechten des Vaters der unter Umständen fälschlicherweise zum Unterhalt verpflichte wurde.

Güterabwegung, Jungs, Güterabwegung.

Und mir erscheint es in der Tat lohnenswerter, statt grundsätzlich an dem Verstand der jenaer Justiz zu zweifeln, auf die Persönlichkeitsrechte der Zahlväter ohne Sorgeberechtigung hinzuweisen. Das mag zwar abgegriffen klingen ist aber gerade um Gesetzesinitiativen wie die zur grundsätzlichen Zustimmungspflicht der Mutter zu Vaterschaftstests zu verhindern, wesentlich effizienter.

Es handelt sich nämlich bei unterhaltspflichtigen Vätern gerade nicht um eine willkürliche Personengruppe. Aber was trag ich Eulen nach Athen.

Ich prognostiziere allerdings, dass der Umgang mit genetischen Abstammungstests sehr bald gesetzlich geregelt werden wird. Und wer dann für die beliebige Zulässigkeit votiert wird Schiffbruch erleiden. Stattdessen hielte ich eine gerichtlich anordbare Abstammungsprüfung bei exakt festzulegenden Streitfällen und unter Abwägung der Interessen der Beteiligten für durchsetzbar. Selbst dann ist das Missbrauchpotential noch beträchtlich und am Ende werden wir wieder ein Rechtsvorschrift mehr haben von denen ich eigentlich immer weniger haben wollte.

 

Diabolische Grüße

von Volker Handke

23.09.2003

PS: Veröffentlichungsfähig mit vollem Namen und nur vollständig

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zum Thema Datenschutz kann man Volker nur zustimmen. Aber es ist ja gerade der springende Punkt, dass dem rechtlichen nichtsorgeberechtigten Vater vom "demokratischen Rechts-" Staat das Recht verweigert wird, selbst zu prüfen, ob er auch der biologische Vater ist. Denn er ist ja nicht sorgeberechtigt, verletzt also formaljuristisch die Persönlichkeitsrechte des Kindes.

Das ist so ähnlich als wenn man Männern verweigern würde Strafanzeigen zu stellen und wenn sie es dennoch täten, sie wegen Nötigung der Staatsgewalt abzuurteilen.

Oder in der DDR einen Ausreiseantrag in die BRD zu stellen, dieses staatlicherseits dem Antragsteller zu versagen und ihn dann nach einer erfolglosen "Republikflucht" wegen dieser "Republikflucht" abzuurteilen und einzusperren.

 

Anton, 23.09.03

 

 

 


 

 

Zeitschrift "Für Sie"

erscheint am 7.10.2003 u.a. zum Thema Vatersuche. Erwachsene Frauen auf der Suche nach ihrem Vater.

 

 

„Die Vatersucherin“.

Ein ganz wunderbarer Artikel für und über Väter, die ihre Kinder nicht kennenlernen konnten, und über ihre Töchter: „Die Vatersucherin“.

 http://www.taz.de/pt/2003/09/12/a0182.nf/text

 

 


 

 

 

 

 

 

Abenteuerliche Vater-Suche

Holde Barbara Ulrich:

Zuhause ist kein Ort

Ullstein Taschenbuchverlag, München 2000, 388 S.

 

Eine Rezension von Horst Wagner

Worin liegen die Wurzeln für ausländerfeindliche Gewalt? Das war angesichts der Anschläge von Düsseldorf, Eisenach und anderswo eines der zentralen Medien-Themen dieses 2000er Sommers. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob die besonders erschreckenden Formen solcher Gewalt in Ostdeutschland vorwiegend auf die real-sozialistische Vergangenheit zurückzuführen sind oder ob sie nicht eher Westimporte sind, die im Osten angesichts eines radikalen Werteumbruchs und einer ungewohnten sozialen Unsicherheit auf besonders fruchtbaren Boden fielen. Vor diesem Hintergrund dürfte der Roman-Erstling der ostdeutschen Autorin Holde Barbara Ulrich, die bisher vor allem durch journalistische Reportagen, Porträts und Essays (erschienen von „Amica“ bis „Die Zeit“ sowie in Sammelbänden) bekannt geworden ist, auf besonderes Interesse stoßen. Zumal sie das Thema nicht trocken referierend angeht, sondern in eine spannende, in exotische Gefilde führende Story packt, wobei ihr sicher ihre Kenntnisse als studierte Philosophin und Afrika-Wissenschaftlerin zugute gekommen sind.

„Ich habe mir lange nicht erklären können, warum einige Leute mit den Fingern auf mich zeigen - mit höhnischer Neugier oder mit freundlichem Erstaunen ... Ich war einzigartig, immer auf dem Präsentierteller.“ So reflektiert Chioma, Tochter einer DDR-Deutschen und eines Nigerianers, der in Ostberlin studierte, aber noch vor Chiomas Geburt nach Afrika zurückkehrte, ihre Kindheit in einer ostdeutschen Kleinstadt. Später, in Berlin, wird sie von Skinheads angepöbelt und zusammengeschlagen und muß erleben, wie der Vorfall von Volkspolizei und Staatsanwaltschaft verharmlost und vertuscht wird. „Es bleibt das Entsetzen. Zum ersten Mal hat sie diese unglaubliche Mißachtung erlebt. Eine tödliche Bedrohung, gegen die sie nicht ankommt. Nur weil ihre Haut dunkler ist ...“

Clara, Chiomas Mutter, spricht aus enttäuschter Liebe nicht gern über Jonathan, den Vater. Für sie ist er gestorben. Und so sagt sie es auch ihrer Tochter: Dein Vater ist tot. Diese aber glaubt nicht daran. Kurz vor der „Wende“, im Sommer '89, macht sie sich auf, ihren Vater und ihre afrikanischen Wurzeln zu suchen. Da sie inzwischen afrikanische Literatur studiert, erwirkt sie eine Einladung ins DDR-freundliche Ghana, von wo sie auf abenteuerliche Weise, mehr oder weniger illegal, ins eher sozialismusfeindliche Nigeria gelangt. Von um sie werbenden Männern und hilfreichen Frauen unterstützt, findet sie dort ihren Vater. Aber er liegt im Sterben. Und Chioma muß feststellen, daß auch Nigeria für sie kein Zuhause ist.

So verkürzt wiedergegeben, scheint es eine etwas sentimentale Geschichte zu sein. Aber der Autorin ist vor allem eine sehr poetische, voller Lebensweisheiten steckende, tiefe Einblicke in afrikanische Gewohnheiten, Sitten, Gebräuche und Familientraditionen gebende Erzählung gelungen. Geschrieben in einer Sprache, die mal zupackend-direkt, dann wieder nachdenklich-retardierend ist und die den Leser das fremde Land gleichsam hören, schmecken und riechen läßt. Dahinter bleiben für meinen Geschmack allerdings die in der DDR spielenden Passagen merklich zurück. So verdienstvoll es ist, das Thema Ausländerfeindlichkeit in der untergegangenen Republik auch literarisch aufzugreifen (man fragt sich, warum das eigentlich nicht schon früher geschehen ist), so hätte doch dieser Widerspruch zwischen deklariertem Internationalismus in der Ideologie und tief im Alltagsbewußtsein steckenden Vorurteilen, zwischen durchaus praktizierter Solidarität und einem bis zu gewaltsamen Ausschreitungen reichenden Verdammen des „Fremdartigen“, dieses Hinwegsehen über erschreckende Vorgänge, weil sie nicht in das gewünschte Bild passen, eine tiefere und differenziertere Ausleuchtung verdient.

Aber vielleicht ist das schon das Thema für einen neuen Roman.

Zuhause ist kein Ort ist jedenfalls ein Buch, das sich mit einiger Spannung, vor allem aber mit Kenntnisgewinn und ästhetischem Genuß lesen läßt und dem man einen weiten Leserkreis wünschen kann.

 

http://www.luise-berlin.de/Lesezei/Blz00_12/text31.htm

 

 

 

 

Berliner LeseZeichen, Ausgabe 12/00 (c) Edition Luisenstadt, 2000

www.berliner-lesezeichen.de

blz@luise-berlin.de

 


 

 

 

Jean Le Camus: 

Väter (im Original: Le vrai role du pere)

Die Bedeutung des Vaters für die psychische Entwicklung des Kindes;

Weinheim und Basel 2003

 

 


 

PRESSEINFORMATION

 

11.09.2003

Soeben erschienen:

Jugendamtsverzeichnis 2003

Verzeichnis deutscher Jugendbehörden

Mit der völlig überarbeiteten und um viele nützliche Angaben erweiterten Neuauflage des bewährten Nachschlageklassikers „Jugendamtsverzeichnis“ legt das Deutche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eine aktualisierte Übersicht sämtlicher Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland vor. Unter Berücksichtigung vielfältiger organisatorischer Eigenheiten und unterschiedlicher Bezeichnungen für einzelne Arbeitsbereiche und Funktionen liefert das 366 Seiten starke Nachschlagewerk einen ebenso systematischen wie gebrauchsfreundlichen Überblick über Struktur und Aufbau der Jugendämter in Deutschland.

Zur besseren Orientierung wurde das „Jugendamtsverzeichnis 2003“ nach Bundesländern und dem Verwaltungssitz der jeweiligen Institution gegliedert. Ein gesondertes Ortsverzeichnis verweist auf das zuständige Bundesland. In den Länderrubriken finden sich auch Hinweise auf die entsprechenden Jugendministerien und Landesjugendämter. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Jugendämtern sowie Angaben zur Amtsleitung und den verschiedenen Abteilungen erleichtern die Suche nach dem geeigneten Gesprächspartner. Die dazugehörigen Telefon- und Faxnummern und – soweit vorhanden – E-Mail-Adressen erlauben eine gezielte Kontaktaufnahme.

Erstmals liegt das Jugendamtsverzeichnis auch als CD-ROM vor.

BESTELLUNG:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Postfach 10 20 20

69010 Heidelberg

Fax: 0 62 21/98 18-28

E-Mail: christa.kern@dijuf.de

 

Die Kosten betragen 22,50 EUR (für Nichtmitglieder: 36 EUR) zzgl. Versand. Als CD-ROM kostet das Verzeichnis je nach Nutzungsversion zwischen 25 und 375 EUR (für Nichtmitglieder: 39,50 bis 592,50 EUR) zzgl. Versand. Näheres unter Telefon 0 62 21/ 98 18-12.

 


 

PRESSEINFORMATION

 

11.09.2003

 

Soeben erschienen:

Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten und Jugendämtern bei der Verwirklichung des Umgangs zwischen Kindern und Eltern nach Trennung und Scheidung

Dokumentation einer Veranstaltungsreihe

 

Mit der Dokumentation der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz veranstalteten Seminare über die Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten und Jugendämtern bei der Verwirklichung des Umgangs zwischen Kindern und Eltern nach Trennung und Scheidung legt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) einen Tagungsreader vor, der einen höchst informativen Überblick über effektive und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation zwischen Jugendämtern und Familiengerichten liefert.

Neben den Beiträgen der Fachleute und Referenten aus Wissenschaft und Praxis macht der Band mit der aktuellen Rechtsprechung, mit verschiedenen Modellprojekten der Zusammenarbeit zwischen Ämtern und Gerichten sowie mit Konzepten zur Ausgestaltung des betreuten Umgangs bekannt. Ausführliche Literaturhinweise beschließen das lesenswerte, 159 Seiten umfassende Kompendium.

 

BESTELLUNG:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Postfach 10 20 20

69010 Heidelberg

Fax: 0 62 21/98 18-28

E-Mail: christa.kern@dijuf.de

 

Die Kosten betragen 8 EUR (für Nichtmitglieder 10 EUR) zzgl. Versand.

 

 

 

 

 

 


 

 

PAS - Urteil

 

AMTSGERICHT EBERSBERG - 85560 Ebersberg - März 2002

002 F 00326/00

 

 


 

 

"TRENNUNGSVÄTER VERLASSEN (VON) DEUTSCHLAND!"

 

Um öffentlichkeitswirksam auf die Diskrepanz zwischen deutscher Gerichtsbarkeit und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinzuweisen und den Herren/Damen Richtern, Politikern und Jugendämtern via Presse Dampf zu machen, werden wir am Samstag, 06. September, von Regensburg via Karlsruhe nach Straßburg aufbrechen.

In Karlsruhe wird es eine Aktion vor dem BVG geben, bei wir möglichst viele Wecker klingeln lassen: denn es wird Zeit, daß die Karlsruher Richter endlich wach werden!

In Straßburg dagegen werden wir als Zeichen des Dankes vor dem Gericht Blumen niederlegen, haben diese Richter doch erkannt, daß Kinder auch den anderen Elternteil wesentlich für ihr Leben brauchen.

Wer Lust und Zeit hat, ist herzlich eingeladen, beim Start in Regensburg dabei zu sein:

um 11 Uhr findet eine Auftaktkundgebung am Jugendamt statt, an die sich ein Protestmarsch durch die Stadt anschließt. Vor dem Familiengericht wird es dann um 13 Uhr einen ausgedehnten Mittagstisch geben. Transparente dürfen mitgeführt werden, die Stadt hat alle Aktionen vorbehaltlos genehmigt! Nähere Infos bei Günter Mühlbauer, Tel. 0941/447196.

So, bleibt uns also mal wieder nur der Aufruf, anstatt vieler Worte unverdrossen für die Rechte unserer Kinder auf die Straße zu gehen, denn nur so ändern wir etwas!

Wir laden euch alle ein, MITEINANDER und AKTIV MIT TATEN für unsere Kinder zu kämpfen und freuen uns auf jeden

eure

"Trennungsväter e.V." Amberg/Regensburg/Bayreuth/Weiden/Neumarkt

Reinhard Birner

1. Vorsitzender

Hotline 09621/789327

 

 


 

 

Abstammungstest

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ÖKO-TEST-Magazin beschäftigt sich derzeit mit den in zahlreichen Privatlaboren angebotenen Vaterschaftstests und überprüft diese. Dazu möchte ich gern in einem Artikel die Situation eines Mannes darstellen, der einen Vaterschaftstest hat durchführen lassen. Die Geschichte, wie es dazu kam, was die persönlichen Gründe dafür waren, ob er sich ohne Wissen der Mutter des Kindes dazu entschieden hat, wie sich der Test auf sein Leben, sein Verhältnis zu dem Kind und mglw. zu seiner Partnerin ausgewirkt hat.

Nach diesem Vater, der bereit wäre, uns darüber Auskunft zu geben, suche ich. Anonymität kann ich gewährleisten, gerne kann der Name verändert werden, auch Fotos müssen nicht sein. Können Sie mir bei dieser Suche behilflich sein? Bislang bin ich im Internet auf keine Selbsthilfegruppe mit dem Thema Vaterschaftstest gestoßen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir einen Tipp geben oder gar Kontakte vermitteln können.

Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

 

Beste Grüße aus Frankfurt,

Sybille Franck

Redakteurin

27.08.03

Öko-Test-Magazin

Kasseler Str. 1a

60486 Frankfurt am Main

Tel. 069 / 9 77 77-120

Fax 069 / 9 77 77-124

sybille.franck@oekotest.de

 

 

 


 

 

 

FOLGEN DER WOCHENLANG SENGENDEN HITZE:

BUNDESREGIERUNG WILL DNS-ABSTAMMUNGSTESTS VERBIETEN

Die Bundesregierung bewegte sich mitten in der Sommerpause auf einen neuen Gipfel rotgrüner Rabulistik zu. Sie beriet ihr Projekt, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten. Ob‘s eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit sein soll, stand noch nicht fest. Fakt ist: Ein Vater, dem in den ersten beiden Jahren nach der Geburt Zweifel an seinem Beitrag zu dem neuen Erdenbürger kommen, kann die Vaterschaft anfechten. 

Dazu braucht er aber als Beleg in vielen Fällen genau jenen Test, dessen eigenmächtige Bestellung jetzt verboten werden soll. Wenn die Mutter – möglicherweise im Wissen um die Zweifelhaftigkeit der Abstammung – aber nein sagt, darf Daddy den Test nicht durchführen. Nicht recht klar wurde, ob dies auch gilt, wenn er als sorgeberechtigter Vater auf diesem Weg kaum die Persönlichkeitsrechte seines Kindes verletzen kann – weil er ja als gleichberechtigter Mitträger der medizinischen Sorge dazu berechtigt ist. Ob und was immer die Bundesregierung dabei gedacht hat, den Weg zu einem unkomplizierten DNA-Gutachten versperren zu wollen – die sengende Hitze scheint der zuständigen Justizministerin Frau Zypries mächtig das Hirn angesengt zu haben: „Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungsverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe zahlen.“

http://www.taz.de/pt/2003/08/13/a0130.nf/text

 

Mit anderen Worten: Wer in Zukunft noch sein Recht will, muss erst mal das Recht brechen!

Interessant ist, dass 40 Prozent der Auftraggeber eines Genlabors Frauen sind, aber auch, dass man „in vier von fünf Fällen die Zweifel des Mannes an seiner Vaterschaft zerstreuen“ kann. Was immerhin heißt, dass 20 Prozent der argwöhnischen Väter eine eher unangenehme Erfahrung machen: http://www.taz.de/pt/2003/08/13/a0133.nf/text

 

Aus: RoteMännerInfo 54 /2003

 

 

 

Anmerkung Väternotruf: 

Wenn denn schon mal zum Thema Vaterschaft was aus einem Bundesministerium kommt, dann sind es mit Sicherheit mutterwohlfixierte Gesetzesinitiativen. Das ganze firmiert dann unter dem Label Datenschutz oder Kindeswohl. Väter - die ihr hier eingeht, lasst alle Hoffnung fahren - kann man da in Abwandlung des berühmten Zitats von Dante sagen. Man bekommt eine Ahnung davon, wie viele Muttersöhne und Muttertöchter, Frau Adlerstein aus dem Bundesjustizministerium, scheint die derzeit berühmteste davon zu sein, den mühsamen Aufstieg in diversen Bundesministerien geschafft haben müssen.

Hinzu kommt die Vermutung, dass es in den Reihen der Ministerialbeamten und -beamtinnen nicht wenige zu geben scheint, die ein persönliches Interesse an der Verschleierung der wirklichen Vaterschaft von Kindern haben. So wie um 1900, als das "uneheliche" Kind rechtlich noch nicht einmal mit seinem Vater verwandt war. Es gab einfach zu viele uneheliche Kinder, deren Väter aus der vermögenden Oberschicht kamen. Diese Väter, aber auch deren Ehefrauen hatten aus verständlichen Gründen ein finanzielles und privates Interesse daran, sich den "illegitimen" Nachwuchs aus Gründen vom Leib zu halten.

So scheint es auch heute noch zu sein und man fragt sich wer in Deutschland eigentlich regiert. Die Regierung und das Parlament oder die steuerfinanzierte Kaste der Ministerialbürokratie?

1.9.2003

 

 

 

 

Mamas Baby. Papas vielleicht.

Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Die Gentests sollen künftig nur noch mit Zustimmung der Mutter zulässig sein

von CHRISTIAN RATH

Ein Wattestäbchen genügt. Man reibt es mehrfach an der Wangeninnenseite, und schon hat man die Probe für einen Abstammungstest. Ein Q-Tip für Vati und eines für das Kind - und die Mutti darf davon nichts wissen. Die Probe wird ans Labor geschickt, und nach wenigen Tagen weiß der Auftraggeber, ob er oder ein anderer Vater des Kindes ist. Die Sicherheit liegt über 99 Prozent.

Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Künftig sollen private Tests nur noch möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen. Gegen den Willen der Mutter liefe dann nichts mehr. So wird es im Referentenentwurf zu einem Gendiagnostikgesetz stehen, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Herbst mit den anderen Ressorts beraten will. Dort geht es vor allem um diagnostische Tests und wie man ihren Missbrauch durch Arbeitgeber und andere Interessierte verhindert. Die Abstammungstests sind nur ein Randaspekt, auf den aber Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) großen Wert legt. Ihr Haus hat denn auch die strengen Paragrafen hierzu geliefert. Offen ist allerdings noch, ob heimliche Tests künftig als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit gelten.

Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt, gegen den Datenschutz wird auch verstoßen." In der Praxis haben die Behörden bisher aber noch nie interveniert.

Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwerwiegend" in das Kindeswohl ein als eine Auseinandersetzung vor Gericht. Geklagt hatte der Kölner Laborinhaber Jürgen Henke gegen die Münchener Firma Genedia. Henke wollte Genedia heimliche Tests verbieten, da es sich um "unlauteren Wettbewerb" handele. Dies hat das Landgericht abgelehnt. Henke geht jetzt in die nächste Instanz.

Ein gerichtliches oder gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests würde allerdings nur in Deutschland wirken, die Labors könnten ihr Geschäft relativ einfach ins Ausland verlagern. Dennoch dürfte der Markt zurückgehen, da vermutlich auch der Vater, der das Wattestäbchen einschickt, künftig mit Sanktionen rechnen muss.

Väter, die keine Alimente mehr zahlen wollen, müssten einen heimlichen Gentest spätestens vor Gericht offenlegen. Denn nach heutigem Familienrecht kann man die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren anfechten - nachdem Umstände bekannt wurden, "die gegen die Vaterschaft sprechen". Nach der Geburt geht aber kaum ein Vater vor Gericht, auch wenn ihm das Kind nicht so ganz ähnelt. Deshalb muss die Zweijahresfrist derzeit durch eine private Untersuchung neu ausgelöst werden, notfalls heimlich. Daran will auch Brigitte Zypries nichts ändern. Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe zahlen.

taz Nr. 7129 vom 13.8.2003, Seite 4, 95 Zeilen (TAZ-Bericht), von CHRISTIAN RATH

 

 

 

Auch Mütter testen

Bei vier von fünf Männern wird die Vaterschaft bestätigt

FREIBURG taz Sein Geschäft ist der Zweifel, er bestätigt oder beseitigt ihn. Claus Waldenmaier ist Kinderarzt, Humangenetiker und Inhaber der Münchener Firma Genedia. Als einer der ersten hat er erkannt, dass man mit Vaterschaftstests Geld verdienen kann.

"Wir zerstören keine Familien", verteidigt sich der Arzt. Tatsächlich könne er nämlich "in vier von fünf Fällen" die Zweifel des Mannes an seiner Vaterschaft zerstreuen. "Nun kann sich der Mann ganz auf das Kind einlassen." Auch die Beziehung zu seiner Partnerin wurde nicht belastet, weil sie von seinem Verdacht erst gar nichts erfuhr.

"Bei zwei von drei männlichen Anfragen leben die Eltern allerdings gar nicht mehr zusammen", erläutert Waldenmaier, "da ist meist schon viel kaputt gegangen, bis ein Vater anfängt nachzuforschen." Den meisten Männern gehe es auch nicht nur um Unterhaltszahlungen, die sie vermeiden wollen. "Sie sind vor allem seelisch verletzt und wollen wissen, ob sie ,gehörnt' wurden", erklärt der 62-Jährige, dessen Labor pro Jahr einige hundert Tests durchführt. Nach eigenen Angaben legt Genedia besonderen Wert auf persönliche Beratung und hat daher einen besseren Überblick über die Kunden als andere Labors.

Zwar richtet sich auch bei Genedia die Werbung ausschließlich an Väter, "aber rund 40 Prozent der Anfragen kommen bei uns von Frauen, darüber waren wir selbst überrascht". Meist leben die Frauen noch mit dem Ehemann zusammen, haben aber einen Liebhaber und wollen nun wissen, von wem ihr Kind stammt. "Die Frau sucht vor allem Gewissheit, um Weichen für die Zukunft stellen zu können", hat Waldenmaier beobachtet.

Die Mutter kommt dann mit drei Speichelproben, der eigenen, der vom Kind und der dritten von einem der beiden Männer. Heimliche Tests sind hier weniger oft nötig. Häufig stellt der Liebhaber gerne eine Probe zur Verfügung, denn er hofft, Vater zu sein und so die Frau für sich gewinnen zu können. Automatismen gibt es dabei aber nicht. "Wenn der Ehemann gut reagiert, bleibt die Frau auch oft bei ihm."

Ursprünglich wollte Waldenmaier nur den Kindern das Blutabnehmen ersparen. Dann erkannte er, dass die genetische Untersuchung einer Speichelprobe noch einen weiteren Vorteil gegenüber der traditionellen Blutuntersuchung hat. Um die Vaterschaft zu bestätigen oder auszuschließen, genügen zwei Proben: die vom potenziellen Erzeuger und vom Kind. Erst so wurden einfache Vaterschaftstests ohne Wissen der Mutter möglich. "CHRISTIAN RATH

taz Nr. 7129 vom 13.8.2003, Seite 4, 85 Zeilen (TAZ-Bericht), CHRISTIAN RATH

 

 


 

 

 


 

 

 

"TRENNUNGSVÄTER VERLASSEN (VON) DEUTSCHLAND!"

 

Um öffentlichkeitswirksam auf die Diskrepanz zwischen deutscher Gerichtsbarkeit und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinzuweisen und den Herren/Damen Richtern, Politikern und Jugendämtern via Presse Dampf zu machen, werden wir am Samstag, 06. September 2003, von Regensburg via Karlsruhe nach Straßburg aufbrechen.

In Karlsruhe wird es eine Aktion vor dem BVG geben, bei wir möglichst viele Wecker klingeln lassen: denn es wird Zeit, daß die Karlsruher Richter endlich wach werden!

In Straßburg dagegen werden wir als Zeichen des Dankes vor dem Gericht Blumen niederlegen, haben diese Richter doch erkannt, daß Kinder auch den anderen Elternteil wesentlich für ihr Leben brauchen.

Wer Lust und Zeit hat, ist herzlich eingeladen, beim Start in Regensburg dabei zu sein:

um 11 Uhr findet eine Auftaktkundgebung am Jugendamt statt, an die sich ein Protestmarsch durch die Stadt anschließt. Vor dem Familiengericht wird es dann um 13 Uhr einen ausgedehnten Mittagstisch geben. Transparente dürfen mitgeführt werden, die Stadt hat alle Aktionen vorbehaltlos genehmigt! Nähere Infos bei Günter Mühlbauer, Tel. 0941/447196.

So, bleibt uns also mal wieder nur der Aufruf, anstatt vieler Worte unverdrossen für die Rechte unserer Kinder auf die Straße zu gehen, denn nur so ändern wir etwas!

Wir laden euch alle ein, MITEINANDER und AKTIV MIT TATEN für unsere Kinder zu kämpfen und freuen uns auf jeden

eure

"Trennungsväter e.V." Amberg/Regensburg/Bayreuth/Weiden/Neumarkt

Reinhard Birner

1. Vorsitzender

Hotline 09621/789327

 

 

 

 

 


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