Väternotruf
Oktober 2003
Mit den Waffen einer Mutter
Im Streit um das Sorgerecht für Kinder haben Väter fast immer das Nachsehen
VON KIRSTEN MOSER Väter, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen, haben schlechte Karten. Laut Statistischem Bundesamt erhalten in München in 86 Prozent der Streitfälle die Mütter nach einer Scheidung vom Gericht das alleinige Sorgerecht. Obwohl die Eltern den gleichen Rechtsanspruch auf das Sorgerecht haben, bekommen es Väter in der Praxis in nicht einmal fünf Prozent der Fälle zugesprochen. Oft können sie, auch wenn eine gesetzliche Verfügung besteht, ihre Kinder nicht einmal zu Besuch sehen.
"Der Hauptgrund, warum das Sorgerecht meistens an die Mütter geht, liegt in der immer noch herkömmlichen Rollenverteilung in Ehen", glaubt Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München. Aber auch immer mehr Väter, die bereit sind, aus traditionellen Rollen zu schlüpfen, haben es schwer.
Diese Erfahrung musste Norbert N. aus Neuhausen machen. Am 2. Juli 2001 kam der 39-Jährige heim in die Familienwohnung. Frau und Kinder waren nicht mehr da. Sie waren von heute auf morgen ausgezogen. Auch die Scheidungspapiere und den Antrag auf das alleinige Sorgerecht hatte seine Ex-Frau eingereicht. In der Ehe habe es gekriselt, mehr sei nicht vorgefallen, sagt Norbert N. "Eigentlich war das Kindesentführung, aber bei Müttern wird das oft milder gehandhabt", sagt er rückblickend. Drei Tage später hatte ihn seine damalige Frau wegen sexueller Nötigung angezeigt. Vor einem Dreivierteljahr nahm sie den Vorwurf, der die Entscheidung über das Sorgerecht verzögerte, zurück. In etwa zwei Wochen soll nach über zweieinhalb Jahren Verhandlungsphase über die Zukunft der gemeinsamen Kinder entschieden werden.
Norbert N. hat seine drei Söhne (7, 12 und 16 Jahre alt) jetzt seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Dabei steht ihm gesetzlich jedes zweite Wochenende mit den Kindern zu. Zudem teilt er sich das Sorgerecht momentan noch mit seiner Ex-Frau.
Sein Anwalt Jürgen Arnold kennt die Methoden, die einige Mütter im Kampf um ihre Kinder einsetzen. "Die Mütter können den Wohnort wechseln, bei Besuchen die Tür nicht öffnen, den Vater bei den Kindern schlecht machen oder, im schlimmsten Fall, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als Waffe benutzen."
Richter Schulz sieht das Problem: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier", erklärt er. "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Die Entwicklung bei unverheirateten Paaren zeigt, dass Väter immer häufiger die Vaterrolle wahrnehmen wollen: Die Reform des Kindschaftsrechts von 1998 räumt unverheirateten Vätern erstmals ein Sorgerecht ein. Seitdem sind die Anträge über eine Klärung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren um 80 Prozent angestiegen. Laut dem reformierten Kindschaftsrecht wird über das Sorgerecht nur entschieden, wenn ein Elternteil dies beantragt. Geschieht dies nicht, behalten Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam.
Auch unverheiratete Väter können durch das Gesetz seit 1998 das alleinige Sorgerecht beantragen. Der Anspruch besteht aber nur, wenn die Mutter vor der Trennung einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge zugestimmt hat. Vätern, die kein Sorgerecht haben, steht ein Besuchsrecht zu, damit sie ihre Kinder wenigstens regelmäßig sehen können. Egal ob Sorgerecht oder Besuchsrecht: Die gesetzlichen Ansprüche der Väter sind in der Praxis schwer umsetzbar.
mm
Kommentar Väternotruf:
Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München erklärt: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann man nichts machen."
Man stelle sich mal vor, ein Polizist würde sagen: "Das ist die Ohnmacht eines jeden Polizisten. Wenn eine Bankräuberin nicht will, kann man nichts machen."
Der Polizist würde gleich vom Dienst suspendiert. Nicht so, wenn man Familienrichter ist, dann darf man sogar der Zeitung das Märchen erzählen man könne nichts machen, ohne dass der Richter auch nur eine Abmahnung von Seiten seines Dienstvorgesetzten befürchten müsste.
Studie zu Trennungsvätern
Universität Bremen
Institut für Geschlechter- und Generationenforschung
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Liebe Teilnehmer der Väterstudie!
Es ist soweit! Im Dezember 2003 wird die erste Buchveröffentlichung vorliegen. 3500 Männer haben sich an unserem Forschungsprojekt beteiligt und über ihre bewegenden Erfahrungen als Scheidungsväter berichtet und vor allem über ihren Kampf um die Beziehung zu ihren Kindern.
Von diesen Erfahrungen ist eines gewiss: sie widersprechen gänzlich den Klischees, die in der Öffentlichkeit über Scheidungsväter kursieren. Dank Ihrer Mitarbeit können wir sagen: Scheidungsväter sind anders als es behauptet wird!
Da ohne Ihre Mitarbeit diese Studie nicht denkbar gewesen wäre, bieten wir Ihnen als Dank das Buch Scheidungsväter zum Sonderpreis von 16 € an. Der spätere Buchhandlungspreis beträgt 21,50 €. Dieses Angebot ist bis zum 18. November 2003 befristet.
Gerhardt Amendt: Scheidungsväter, IGG, 2003. Gebunden, ca. 240 Seiten.
So bestellen Sie!
Überweisen Sie € 16,00 an
Gerhardt Amendt, Sparkasse in Bremen, BLZ 290 501 01, Kontonummer 1048 6686
Als Verwendungszweck geben Sie bitte ein:
1. Zeile: Name des Empfängers
2. Zeile: Straße und Hausnummer
3. Zeile: Postleitzahl und Ortsname
Ohne diese Angaben können wir nichts versenden!
Sie können höchstens zwei Exemplare zum Sonderpreis bestellen und Sie müssen bis spätestens 18. November 2003 Ihre Überweisung vornehmen. Danach erlischt unser Vorzugsangebot an Sie.
Das Buch erscheint Anfang Dezember und wird Ihnen dann automatisch zugestellt.
Teilnehmer aus Österreich und der Schweiz melden sich bitte unter: igg@uni-bremen.de
Eine Bitte an Sie!
Wir verfügen nicht über alle Anschriften und Emails der 3500 Befragungsteilnehmer. Sollten Sie Teilnehmer der Befragung kennen, so schicken Sie ihnen dieses Schreiben oder den Link dazu als Mail. Wahrscheinlich erinnern Sie sich noch an denjenigen, der Sie auf die Studie aufmerksam machte oder an denjenigen, den Sie auf die Väterstudie hinwiesen. Wir möchten möglichst viele Teilnehmer erreichen.
Subskriptionspreis
Wer nicht an der Studie teilgenommen hat, kann bis zum 30. November 2003 das Buch zum Subskriptionspreis von € 19.00 bestellen. Mehr dazu hier.
In der Hoffnung, dass die Ergebnisse unserer Studie dazu beitragen, das verzerrte Bild von Scheidungsvätern in der Öffentlichkeit ein Stück weit zu korrigieren!
Mit freundlichen Grüßen
Für das Team des
Institut für Geschlechter und Generationenforschung
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Tel.: 069-945 087 52
E-Mail: igg@uni-bremen.de
Fax: 069-271 598 822
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir produzieren Magazinbeiträge und längere Reportagen für alle großen deutschsprachigen Fernsehanstalten. Im Auftrag einer namhafte ZDF Abendsendung sind wir auf der Suche nach Männern, die von Ihren Frauen/Lebensgefährtinnen verlassen wurden.
Der Filmbeitrag soll von betroffenen Männern und ihrem Leben nach der Trennung berichten. Der Blick wird vom Leid der Frauen an zerbrochenen Familien auf das der Männer gelenkt. Denn in Scheidungs- und Trennungsfällen ist es eine fast alltägliche Situation, dass die gemeinsamen Kinder bei der Mutter bleiben. Die Männer haben fortan als Väter ausgedient und werden zu Besuchspapas und zu Zahlvätern (gestützt durch die geltende Rechtssprechung). Durch die finanziellen Folgen des Trennungsdesasters sind die Männer zu einem Partner zweiter Wahl geworden, einem „Secondhand-Mann“.
Wir suchen gebrauchte Männer die nicht aufgeben. Männer, die bereits ihre Enttäuschung, Wut und Verzweifelung hinter sich gelassen haben und mit Hoffnung, Mut und Zuversicht einen neuen Weg beschreiten. Männer die sich abschuften und doch nur von der Hand in den Mund leben. Und Männer, die von einer neuen Beziehung mit eigenen Kindern träumen aber nicht mehr den Mut aufbringen, da die Angst zu groß ist, das Erlebte noch einmal zu erleben.
Ich würde mich freuen, wenn eine Zusammenarbeit mit Ihrer Institution zustande kommen würde. Bitte setzen Sie sich kurzfristig mit mir in Verbindung.
Viele Grüße,
Marcus Blume
G-point TV
Graf-Salm-Straße 34
50181 Bedburg/Schloß
Germany
Fon: +49 (0)2272/81866
Fax: +49 (0)2272/81870
Mail: g-point-tv@web.de
25.10.2003
"Anträge im Gewaltschutzverfahren"
Peter Schwolow
in: "Familie und Recht", 2003, Heft 9, S. 401-403
Dr. Ernst Ell - ein vaterloses Kind seiner Zeit
Diplom-Psychologe und "Fachpsychologe für Klinische Psychologie", was immer das auch sein mag und wer hierfür Zertifikate verteilt.
Geboren am 9. April 1915 in Friesenheim bei Lahr/ Schwarzwald als sechstes von acht Kindern
Als Ernst Ell 12 Jahre alt war stirbt sein Vater an Staublunge
"Die Mutter, zu der er zeitlebens ein inniges Verhältnis hatte, war fortan allein für die große Familie verantwortlich; sie heiratete nicht mehr.
Fünf Jahre Kriegsdienst (vermutlich in der Deutschen Wehrmacht)
Gefangenschaft bei Kriegsende in Mecklenburg.
Flucht aus der Kriegsgefangenschaft
"Insbesondere zwischen 1978 und 1996 entfaltete er als freiberuflicher Sachverständiger respektable Aktivitäten. In über 1700 Fällen wurde Ell von deutschen Gerichten und Versicherungen zum psychologischen Gutachter bestellt."
Das sind durchschnittlich 94 Gutachten pro Jahr, also fast 2 Gutachten pro Woche. Eine vollberufliche Arbeitszeit von 40 Stunden je Woche gerechnet, hat Ell je Gutachten 20 Stunden gebraucht. Urlaub hat er dann noch nicht genommen, krank war er auch nicht, Weiterbildung hat er rein rechnerisch auch keine in dieser Zeit gemacht.
Ein wahrer Hans Dampf in allen Gassen.
Psychologisch gesehen, verwundern die vielen Aktivitäten von Ell nicht. Als sechstes von acht Kindern, bei einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater starb als Ernst 12 Jahre war, als Wehrmachtssoldat vermutlich nicht nur am Mittelmeer auf Beobachtungsposten in den Standdünen eingesetzt, da kommt schon einiges zusammen.
Angaben und Zitate nach:
"Ernst Ell - ein Anwalt des Kindes"
Harald Paulitz in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 2003, Heft 10, S. 383-390
Ell gehört der traditionellen Gutachterschule an, die die Eltern in gute und schlechte Eltern sortiert. Der "gute" kriegt das Sorgerecht, der "schlechte" guckt in die Röhre.
Wenn Sie den Namen von Herrn Ell in einer Literaturliste in einem Gutachten lesen, dann wissen sie schon mal. woran Sie mit dem Gutachter sind.
"Psychologische Kriterien bei des Regelung der persönlichen Umgangs"
Ernst Ell, Weinheim: Deutscher Studien Verlag, 1990
„Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen“
Ernst Ell, Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990
"... Wer sein Kind behalten will, darf es nicht aus der Hand geben. Der am Kind interessierte Elternteil, der die Wohnung verlassen will oder muß, sollte unbedingt das Kind mitnehmen, solange er nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Er muß den günstigsten Zeitpunkt abwarten, zu dem die Mitnahme möglich ist, z.B. bei beruflicher Abwesenheit des Anderen." (S. 32)
National Coalition
für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Schirmherrin: Dr. Antje Vollmer, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Geschäftsstelle: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe w Mühlendamm 3 w 10178 Berlin
Tel. 030/400 40 200, Fax 030/400 40 232, e-Mail: national-coalition@agj.de
Presseerklärung
Expertenanhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestags -
Endlich gleiches Recht für alle in Deutschland lebenden Kinder?
Berlin, den 24.10.2003 Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat vorgestern Vertreter der National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, des deutschen Komitees für UNICEF und terre des hommes (tdh) zu einem öffentlichen Expertengespräch eingeladen. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) besitzt in Deutschland keine uneingeschränkte Gültigkeit! Bis heute wurde keine der von Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes hinterlegten Interpretationserklärungen zurückgenommen.
Bereits drei Mal wurde die Bundesregierung vom Parlament (1999 und 2001) und zuletzt 2002 vom Petitionsausschuss des Parlaments ausdrücklich aufgefordert, die Erklärung zurückzunehmen, bis heute ohne Erfolg.
Dr. Jörg Maywald, Sprecher der NC, einem Netzwerk von 100 Nichtregierungsorganisationen unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), erklärte: „Die Aufrechterhaltung des Vorbehalts führt dazu, dass international übliche Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland immer noch nicht gelten. Das hat für sie einschneidende negative Folgen.“ Die Einschränkungen beziehen sich insbesondere auf Ziffer IV der Interpretationserklärung, den so genannten Ausländervorbehalt. Flüchtlingskinder haben durch diese Erklärung in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder.
Albert Riedelsheimer, Sprecher des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, äußerte besorgt, „dass die Altersgrenze von 16 Jahren nicht konventionskonform ist und ein großes Problem im Asylrecht darstellt. Die Länder haben sich alle etwas anderes ausgedacht, um das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen festzustellen, von Inaugenscheinnahme, Röntgen bis hin zur Begutachtung der Geschlechtsteile ist in der gängigen Praxis alles dabei!“
„Dabei haben die unter 16-Jährigen“, so Dr. Boris Scharlowski (tdh), „noch das Glück, vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen zu werden und einen Vormund zu erhalten. Hingegen erhalten Minderjährige, die auf 16 Jahre geschätzt wurden, nur in wenigen Bundesländern einen Vormund, sie werden in oft aussichtlose Asylverfahren gedrängt, ein Recht auf Beistand haben sie trotz der hochkomplexen Materie und Sprachprobleme nicht.“
Der so genannte „Ausländervorbehalt“ trägt aus Sicht der Experten dazu bei, Flüchtlingskindern in Deutschland elementare Rechte, wie „das Recht auf Nichtdiskriminierung“ (Art. 2) und den „Vorrang des Kindeswohls“(Art 3) vorzuenthalten“. „In den beiden Leitprinzipien verdichten sich“ so Christian Schneider (UNICEF), „Ziel und Zweck der gesamten Konvention. Vorbehalte, die mit dem Ziel und Zweck dieses Übereinkommens unvereinbar sind, sind laut Konvention (Art. 51 Absatz 2 der UN-KRK) nicht zulässig.“
Dr. Jörg Maywald appellierte abschließend an die Mitglieder der Kinderkommission, die Bundesregierung aufzufordern, „die bevorstehende Anhörung des UN-Ausschusses am 16.01.2004 in Genf zum Zweitbericht Deutschlands zum Anlass zu nehmen, die Interpretationserklärung zurückzunehmen. Es war vor dem UN-Ausschuss bei einer Anhörung der Nichtregierungsorganisationen schlicht nicht vermittelbar, warum ein reiches Land wie Deutschland es sich nicht leisten kann, die diskriminierenden Vorbehalte zurückzunehmen. Diese Haltung hat beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes für Kopfschütteln gesorgt.“
Anmerkung Väternotruf:
Bleibt noch festzuhalten, dass mit den Vorbehaltserklärungen der Bundesregierung auch die Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter aber auch die Sorgerechtsentzüge nach §1671 BGB zementiert bleiben sollen.
In- und ausländischen Kindesentführungen durch alleinsorgeberechtigte Elternteile (meist Mütter) öffnet der deutsche Gesetzgeber damit Tür und Tor.
Mit dem vielzitierten Kindeswohl hat das nichts zu tun, eher mit der Beihilfe zur Kindesmisshandlung.
"Restriktive Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes
Abwägungsgebot als oberstes Auslegungsprinzip"
Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg im. Breisigau
in: "Neue Juristische Wochenschrift", 2003, Heft 42, S. 3009-3014
Zitat: "..., nachdem die Bundesregierung ernsthaft zu erkennen gegeben hat, noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz grundlegend zu verändern. Die spannende Frage wird dabei sein, was von ihm noch übrig bleibt. Konzepte liegen bisher nicht auf dem Tisch. Die kritische Rechtssprechung der jüngsten Zeit, welche immer neue Schwächen des Torsos des RBerG zu Tage fördern, erhöht eher die Bedenken gegen einen nennenswerten Fortbestand auch in einem reformierten Gewand."
Kommentar Väternotruf: Es ist höchste Zeit, dass dieses nationalsozialistische Unrechtsgesetz von 1935 ersatzlos abgeschafft wird. Doch wie man weiß, sitzen im Bundesjustizministerium genügend hochbezahlte subalterne Beamte, die sich die Mühe machen werden, dieses einem Rechtsstaat zuwiderlaufende Gesetz mit ein bisschen Kosmetik eine zweite Jugend zu verleihen. Und im Deutschen Bundestag gibt es genügend Abgeordnete die im bürgerlichen Leben ihr Geld als Anwälte verdienen und sich mit diesem Gesetz unliebsame Konkurrenz vom Leibe werden halten wollen.
Hallo,
Zunächst einmal möchte ich mich und mein Anliegen vorstellen...
Die Potsdamer Produktionsfirma time2talk bereitet im Auftrag des WDR eine neue Sendung für das ARD-Familienprogramm vor, die ab November 2003 im Zeitfenster 14 Uhr ausgestrahlt wird.
Bei "Dieter Speck" - so der Titel - geht es um Probleme in Beziehung und Familie, Beruf und Gesundheit.
Vorrangig um alltägliche Sorgen, aber auch um ernste psychologische Probleme und traumatische Erlebnisse. In der Sendung werden reale Geschichten mit realen Menschen vom Diplom-Psychologen Dieter Speck behandelt. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es sich hier in keiner Weise um eine der gängigen Talkshows handelt. Es findet kein Schlagabtausch mit anderen Studiogästen statt. Stattdessen bietet der Diplom-Psychologe und Psychotherapeut Dieter Speck dem Studiogast konkrete Lebenshilfe an. Er hilft, das Problem zu erkennen und zeigt Lösungen auf. Dieter Speck, der aus zahlreichen Fernseh- und Hörfunksendungen bekannt ist, widmet sich ausführlich dem einen Gast und seinem individuellen Problem. Nähere Informationen zu Dieter Speck finden Sie unter http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/dspeck.html.
Als ein zentrales Problemfeld innerhalb der Sendung werden selbstverständlich persönliche Geschichten erzählt. Die unterschiedlichsten Schicksale - vor allem Alltagsgeschichten bzw. -probleme (z.B. Probleme in der Partnerschaft/Familie, im Beruf, in der Kindererziehung, usw.) - sollen beispielsweise in den Sendungen thematisiert werden. Nichts ist spannender als die Alltagspsychologie: Situationen, die wir alle kennen, in die wir alle hineingeraten können. Doch wie finden wir wieder heraus? Dieter Speck bespiegelt nicht Probleme, es geht um Lösungen! Speck bringt Lebenshilfe auf den Bildschirm und gibt seinen Gästen die Chance, ihre Krise positiv anzugehen. Und das mit Humor und dem Blick nach vorne.
Wir suchen Menschen, die sich in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Dieter Speck über deren Probleme sprechen wollen, u.a. auch zu den Themen mangelndes Selbstbewusstsein, Zurückweisung, Isolation, Trauer, u.v.m.
So trete ich zunächst an Sie heran, um zu fragen, ob es denn möglich wäre, mein Anliegen in irgendeiner Form zu veröffentlichen bzw. auf mein Anliegen aufmerksam zu machen? Könnten Sie diese Mail an die regionalen Stellen weiterleiten?
Interessierte haben dann natürlich die Möglichkeit, sich anonym bei mir zu melden.
Gerne würde ich mein Anliegen nochmals telefonisch vorbringen. Sie können mich auch gerne jederzeit anrufen - ich wäre für andere Anregungen und Denkanstösse zu dem Thema sehr dankbar (Tel.: 0221/220-8184).
Über eine kurze und vor allem baldige Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Doreen Lehmann
ARD-Familienprogramm
time2talk services GmbH
Redaktion "Dieter Speck"
c/o WDR Studios Köln Bocklemünd
Gebäude 31
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
e-mail: d.lehmann@time2talk.de
Tel: 0221- 2208184
Fax: 0221- 2208191
"Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln
Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"
Kai-Olaf Maiwald, Claudia Scheid, Elisabeth Seyfarth-Konau
in: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70
In einer excellenten Sprachanalyse zeigen die Autoren auf, wie der eigene (weibliche) parteiliche Blick einer interviewten Familienrichterin, eine objektive an Recht und Gesetz orientierte Urteilsfassung be- und verhindert. Entgegen der Behauptungen von einer objektiven Rechtssprechung kein Einzelfall in der (familien)gerichtlichen Praxis. Die davon betroffenen Eltern haben es in der Regel sehr schwer oder es ist ihnen sogar unmöglich dagegen wirksam vorzugehen. Denn welcher Elternteil ist schon Rechtssoziologe, und selbst wenn, interessiert das im Zweifelsfall den Richter nicht. Das Gesetz bin ich (der Richter), heißt es dann immer noch.
Hol- und Bringepflicht beim Umgang
1. Beim Ausgleich zwischen Sorge- und Umgangsrecht müssen die Gerichte auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nicht sorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird.
2. Wenn der Umgang auf Grund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann, obliegt es den Gerichten zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil anteilig zur Übernahme an den für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwendungen zu verpflichten ist.
Bundesverfassungsgericht (3. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 5..2.2002 - 1 BvR 2029/00)
veröffentlicht in:
FamRZ 2002, Heft 12
FPR 2002, Heft 6
Deutscher Familienverband begrüßt Gesetzesinitiative zum Familienwahlrecht
Als Chance für einen familienpolitischen Neuanfang wertet der Deutsche Familienverband (DFV) den fraktionsübergreifenden Initiativantrag zur Einführung eines Wahlrechts von Geburt an: „Das Familienwahlrecht holt Familien aus der Defensive und gibt der nächsten Generation eine Stimme“, so Verbandspräsident Dr. Albin Nees.
Der Initiativantrag wird von 47 Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen unterstützt – darunter Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und die Vizepräsidenten Dr. Antje Vollmer und Dr. Hermann Otto Solms. Für ein Familienwahlrecht plädieren auch Ex-Bundespräsident Roman Herzog, der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof und die Bundesfamilienministerin Renate Schmidt.
Für den Deutschen Familienverband, der das Familienwahlrecht zum diesjährigen Schwerpunktthema seiner Verbandsarbeit gemacht hat, ist diese hochrangige Unterstützung ein wichtiger Erfolg seiner Arbeit: „Wir freuen uns, dass die Diskussion im Parlament angelangt ist und ohne Scheuklappen geführt werden kann. Solange ein Fünftel der Bevölkerung von den Wahlen ausgeschlossen ist, gibt es kein allgemeines Wahlrecht. Ein Wahlrecht von Geburt an, stellvertretend wahrgenommen durch die Eltern im Interesse ihrer
Kinder, stärkt die politische Bedeutung der Kinder und der Eltern. Das wird Politikern endlich den Mut zu den unerlässlichen familienpolitischen Reformen geben“, hofft DFV-Präsident Dr. Nees.
Um praktische Erfahrungen mit dem Familienwahlrecht zu sammeln, schlägt der Deutsche Familienverband vor, das Wahlrecht von Geburt an bei Kommunalwahlen in einzelnen Städten und Gemeinden zu erproben. Dies könne beispielsweise im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten erfolgen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 21.10.2003
Väternotruf:
Frage sich nur, wie das gehen soll, wenn die Eltern getrennt leben und möglicherweise einem Elternteil das Sorgerecht entzogen ist oder staatlich vorenthalten wird (nichtverheiratete Väter).
Selbst wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge hätten, die Mutter in München und der Vater in Hannover wohnt, wer soll dann bei einer Kommunalwahl für sein Kind wo abstimmen?
Bevor in scheinbar kinderfreundlicher Weise über Kinderwahlrechte, ausgeübt durch deren Eltern nachgedacht wird, sollte man erst mal allen Eltern, insbesondere den nichtverheirateten Vätern die ihnen zustehenden vollen staatsbürgerlichen Rechte einräumen.
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder - VAfK zum 50. Geburtstag des Familienministeriums:
Gleichstellungspolitik nicht nur für Familien und Frauen
Zum 50. Geburtstag des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 23.10.2003
Eisenach/Gollma/Berlin, 21. Oktober 2003
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Geburtstag. 50 Jahre wird es alt und ein Geburtstagsfest wird es am 23. Oktober im Berliner Ensemble geben, zu der auch Vertreter des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ eingeladen wurden.
Dietmar Nikolai Webel vom Bundesvorstand erklärt, dass der Väteraufbruch mitfeiern wird, obwohl den Vätern, die sie vertreten, nicht zum Feiern ist. Gerade im Familienrecht bleiben über Jahrzehnte schon viele Wünsche der Väter offen. Gleichstellungspolitik sollte im Anspruch nicht nur den Frauen, sondern beiden Geschlechtern gelten. Frauen wurden in den letzen Jahrzehnten gefördert, während für die Männer wenig getan wurde.
Aus der beruflichen Wirklichkeit brechen Männer in die Familie auf. Mehr Spielraum für Väter wurde gewünscht. Die Kampagne des Ministeriums wurde von den Vätern begrüßt, an der Wirklichkeit des Vaters allerdings hat sich jedoch nichts geändert. Männer sind in den Sachzwängen beruflicher Aufgaben gefangen und verpassen die Rolle ihres Lebens: die gestaltete Vaterschaft.
Die klassischen Rollenbilder sind weitgehend noch die Realität, in welcher Frauen und Männer gefangen sind. Nach dem Focus auf die Frauendiskriminierung braucht es auch ein Verständnis für die Männerdiskriminierung im Alltag. Nicht nur die Frauen brauchen Unterstützung für ihre Gleichstellungspolitik. Aus diesem Grunde wurde 1989 der Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ gegründet. Das erklärte Ziel ist die Gleichstellung des Mannes in der Gesellschaft und im Familienrecht.
Rüdiger Meyer-Spelbrink, der Geschäftsführer des Väteraufbruch, erinnert noch einmal an die Geschichte des Ministeriums, was ja als Familienministerium angetreten ist und heute alle möglichen Zielgruppen vertritt, jedoch nicht die Männer. Die werden weder im Namen sichtbar, noch im politischen Alltag des Ministeriums. Das Familienministerium vertritt einseitig die Interessen der Mütter, Väter sind nur in Beziehung zu den Müttern gedacht. So werden Anfragen bezüglich der Gleichstellung und Erfahrungen von Diskriminierung der Männer im Ministerium durch Frauen beantwortet. Einen Ansprechpartner für Männerprobleme gibt es nicht und die Männer fühlen sich durch das Ministerium nicht vertreten.
Bisher wurde die Gleichstellungspolitik vor allem von Frauen eingefordert. Es ist gelungen, diese Themen in die Gesetzgebung und die Politik einzubringen. Frauenbeauftragte wachten über die Umsetzung der politischen und juristischen Vorgaben.
Deutsche Politik wurde durch die europäische korrigiert. Diskriminierung ist nicht weiblich, sondern jede politische Maßnahme muss auf Auswirkungen der Diskriminierung für beide Geschlechter bedacht werden. Aus den Frauenbeauftragten wurden Gleichstellungsbeauftragte. In vielen Bundesländern ist die Fraueneigenschaft für diese Gleichstellungsbeauftragte festgeschrieben. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, weil vor allem die Frauen benachteiligt sind und ihnen nicht zuzumuten ist, sich an männliche Gleichstellungsbeauftragte zu wenden. So jedenfalls steht es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.10.1994
So wurde durch das Bundesverfassungsgericht auch die Besserstellung der nichtehelichen Mütter in der Übertragung des alleinigen Sorgerechts am 29.01.03 begründet. Der Gleichheitsgrundsatz für Väter wurde wegen des Kindeswohls zurückgestellt.
Nach den Feierlichkeiten und den Festreden braucht Deutschland eine Gleichstellung von Frauen und Männern im Recht, in der Verwaltung, in den Kampagnen und im Titel, welcher Programm sein sollte. Wie wäre es mit „Ministerium für gesellschaftliche Gleichstellung und Familie“? Das wird die Aufgabe in den nächsten 50 Jahren werden, eine Förderung der Gleichstellung, egal welchen Geschlechtes. Dann wären wir dem europäischen Gedanken näher gekommen.
Dietmar Nikolai Webel
VAfK-Bundesvorstand
Warum hatte er kein Mitleid mit seinen Söhnen? Champanery wollte sich rächen für die Trennung. Seine Frau wusste, wie gefährlich er ist.
Kein Amt nahm sie ernst – und er ertränkte die Kinder.
Von Jürgen Schreiber
Am Ende ihres kurzen Lebens liegen Kevin und Steven steif und kalt in einer orangenen Plastikwanne am Frankfurter Mainufer. Die Kinder sind an der Taille mit einem Nylongürtel aneinander gefesselt, so eng, man könnte meinen, sie suchten noch im Tod die brüderliche Nähe. Feuerwehrleute fischten die Fünf- und Vierjährigen aus dem Fluss, ihr Mörder war schon seit Tagen auf der Flucht. Einem wüsten Vermächtnis gleich hinterließ er bei sich daheim noch die Tatzeit groß und rot auf einem weißen Laken: „23 Uhr 50“!
Nachdem Bhupendraroy-Govindj Champanery am 20.Juli 2002 im Frankfurter Südosten seine beiden Söhne ertränkt hat, inszeniert er theatralisch den eigenen Abschied. In der Wohnung drapiert er eine Plastikrose aufs Bett, malt wie für einen Grabstein mit Filzstift ihre Geburts- und Sterbedaten unter ein christliches Kreuz. Nach Hindu-Ritus verbrennt der indisch-stämmige Deutsche Räucherstäbchen. Eine kleine US-Flagge an der Wand, daneben das berühmte Foto Marilyn Monroes mit wehendem Rock und ein kitschiges Marienbild komplettieren das schauderhafte Arrangement.
Offenbach, Taunusring 29, Champanery zieht vor dem Verschwinden die Bilanz des Mordtages. Er hinterlässt wirre Briefe an seine Frau und die Polizei, kritzelt mit Filzstift eine Skizze vom Schauplatz des Verbrechens, markiert mit „X“ die Stelle, wo die Buben bei Flusskilometer 38 lägen – allerdings verschweigt der 44-Jährige, dass er sie selbst hinterhältig ins Wasser stieß. Kevin und Steven starben auf halber Strecke zwischen dem Wegweiser „Stadtmitte 3,0 km“ und der Anlegestelle für Touristendampfer: „Volle Fahrt Voraus, Richtung Vergnügen“, direkt bei der Gerbermühle, einem von Goethe besungenen Treffpunkt: „Von der Isar bis zum Rhein / Mahlen manche Mühlen / Doch die Gerbmühl’ am Main / Ist’s, wohin wir zielen.“
Wer die grüne Idylle besichtigt, erinnert sich unweigerlich der vom Dichter im „Faust“ verewigten Kindsmörderin Susanna Margareta Brandt, aber auch seines vom Verliebtsein am Main inspirierten „West-östlichen Divan“. Nun fällt es schwer, sich an dem beliebten Ausflugsziel nicht von der Traurigkeit überwältigen zu lassen, die dem Platz durch das sinnlose Morden eingeschrieben ist. Unweit davon steht zum Gedenken an einen 1490 verübten Totschlag ein verwitterter Bildstock, Maria, Mutter Gottes, beweint ihren Sohn.
In grenzenlosem, kindlichem Urvertrauen waren die Kleinen am besagten Samstag mit dem Papa auf dem Fahrrad unterwegs. Es war kurz vor Mitternacht, sie konnten glauben, er bringe sie heim. Wie hätten sie Unheil ahnen können nach diesem mit Schleckereien versüßten Herumstreifen durch Frankfurt. Die nächtliche Stunde muss ihnen abenteuerlich erschienen sein. Zum Abschluss gab es gegen 22 Uhr 40 bei McDonald’s Huhn und Pommes. Ihre Henkersmahlzeit. Die Beweisaufnahme erbrachte, „spätestens zu diesem Zeitpunkt“ entschloss sich der Angeklagte, den Plan auszuführen.
Von Süden zogen Gewitter auf. Das Ende für Kevin und Steven nahte, ihr Vater warf sie achtlos weg, ins nasse Grab. Er hatte die Geschwister mit einem blauen Gürtel umschlungen und zusätzlich durch einen Strick an der Sattelstütze des Velos fixiert. Ein Schubser von der Kaimauer genügte für zwei Morde, die nicht teuflischer ersonnen werden könnten: Die Kinder fielen drei Meter tief, schlugen auf dem Wasser auf, wurden sofort vom Fahrrad in die Tiefe gezogen, unrettbar verloren. Zuvor hatte er ihnen angeblich wegen der Mücken Schlafbrillen aufgesetzt. Sofern die Schauergeschichte überhaupt einen tröstlichen Aspekt hat, dann den, dass sie nicht sehen mussten, wie ihr Mörder die zuvor ausbaldowerte Stelle ansteuerte. Exakt am Ende des Ufergeländers.
Gegen zehn am Morgen hatte der Vater die Buben bei seiner getrennt von ihm lebenden Frau in Frankfurt abgeholt. Er kam mit dem „Clipper-Sport“-Damenrad, auf dem Gepäckträger ein 50 Zentimeter langes, durch Tuch gepolstertes Holzbrett zum Sitzen für die Kleinen. Wie sie ihren letzten Tag verbrachten, konnte die 21.Strafkammer des Frankfurter Landgerichts nicht genau klären. Sie verurteilte den Kindsmörder jetzt in dem reinen Indizienprozess zu „lebenslänglich“ mit besonderer Schuldschwere. Der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke hob hervor, die Tat hebe sich „deutlich ab von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen“. Champanery habe sich nicht gescheut, die eigenen Kinder aus „rachsüchtigen, egoistischen Motiven zu vernichten“.
Selbst dem von Amts wegen mit menschlichen Abgründen zutiefst vertrauten Gehrke, Vater zweier Töchter, war in den vielen Dienstjahren ein solcher Fall noch nie begegnet. Ein Fall, der ein lähmendes Gefühl von Trostlosigkeit angesichts des Bösen auslöst. Das Verbrechen passierte zeitnah zur Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler. Ein gewaltiges Medienecho folgte. Die ebenfalls im Gerichtssaal 165C verhandelte Auslöschung von Steven und Kevin wurde eher lokal wahrgenommen, was Gehrke sich so erklärt: „Wer interessiert sich schon für zwei kleine Inder.“
Am Tag, an dem sie sterben müssen, tragen die Kinder identische, mit einem Comic-Tiger bedruckte Disney-Jacken, dazu Capri-Hosen, Sandalen und bunte Bändchen am Handgelenk. Fuß- und Fingernägel sind nach heimatlicher Sitte rot lackiert. Eigenartige, verstörende Farbtupfer sind das in der grässlichen Szene der „Leichenländung“, wie die Bergung im Polizeijargon heißt. Es nieselte, Männer setzten Bojen, hantierten vorsichtig mit Bootshaken an einem im Wasser schaukelnden Bündel, den von der Mutter vermisst gemeldeten Steven und Kevin. Es wirkte, als hätten sie in letzter flehentlicher Abwehrgeste die Fäustchen geballt.
Schwimmen konnten sie nicht, waren „weder in der Lage, um Hilfe zu rufen, noch sich zu befreien, oder in irgendeiner Art zu retten“, stellte Richter Gehrke fest: „Mehrere Minuten lang erlebten sie ihr Sterben“, versanken nach seiner Schilderung in lautloser Klage im Strom. Die dem Vater blindlings vertrauenden Opfer hätten keinen Angriff auf ihr Leben befürchtet, hätten keine Chance gehabt, ihn in letzter Sekunde durch Weinen und Betteln vom Vorhaben abzubringen. Flüchten konnten sie auch nicht. Nur elendiglich ersaufen konnten sie.
Der Rechtsmediziner schilderte, das eindringende Wasser habe einen Stimmritzenkrampf bewirkt, bald sei eine Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff eingetreten, die erst zur Bewusstlosigkeit führte. Nach einer sich noch fortsetzenden Schnappatmung und weiterem Eindringen von Wasser trat der Tod ein. Die Brüder gingen relativ schnell unter, „da sie keinen hohen Körperfettanteil hatten und das Rad sie hinunterzog“: ein vom Vater umgemodeltes Gefährt von 16,5 Kilo Gewicht mit den 34,5 Kilo schweren Kindern hinten drauf.
Am linksseitigen Mainufer beobachteten Spaziergänger gegen 21 Uhr 30 die seltsame Fuhre, das mit drei Personen besetzte Rad. Am Lenker der Angeklagte. Was Zeugen als „mürrisch“ an ihm schilderten, mag seine Entschlossenheit gewesen sein. Auf dem Sozius die vergnügten, mit Fechtkämpfen beschäftigten Söhne. Passanten fielen ihre kuriosen, mit Gummifäden verknoteten Schlafbrillen auf, die sie für „Augenklappen“ hielten. Niemand ahnte, dass es die Totenmasken sein würden. Kevin trug eine beige, als er im Unterwasser treibend vom Kapitän der „Steigerwald“ gesichtet wurde. Stevens dunkelblaue war verrutscht, baumelte am Hals.
Dem Mörder konnte es nicht duster genug sein. Bis 23 Uhr 40 drückte er sich mit den Söhnen auf einem nahen Spielplatz herum, checkte die Lage. Mit dem Ende der sommerlichen Dämmerung gegen 23 Uhr senkte sich Finsternis über die Gerbermühle. Zur Linken funkelten in der Ferne die Bankentürme, rechter Hand auf einer Mittelinsel genügten Leuchten für die Orientierung. Am Uferweg funzelte eine einzige Peitschenlampe, von Champanery aus jedoch nicht einzusehen. Die Kulisse für das perfekte Verbrechen: Der Mörder fuhr ohne Licht, verschmolz mit der Schwärze, die Kinder wurden von Nacht und Wasser verschluckt.
Spezialist fürs Unergründliche
Der Angeklagte schwieg bei Gericht zur Sache, heulte, den Blick gesenkt, ins Taschentuch. Überwältigte ihn die Erinnerung an die unschuldigen Söhne, an die Lügen, die er ihnen ins Ohr säuselte, derweil er den Gürtel um sie schlang? Er, der sein Herz verschloss vor ihrem letzten fragenden Blick, ihrer Verlorenheit, ihrer Qual?
Was für hübsche, bronzefarbene Buben er hatte. Schnappschüsse liegen bei den Akten, zeigen kleine Erwachsene in Pagenjacken, mit weißem Hemd und Fliege für Familienbilder zurechtgemacht, das Haar artig links gescheitelt. Mit braunen Augen strahlen sie den Fotografen an – war es der Papa? –, ahnen nicht, welch Los ihnen bald beschieden war.
Die Zwei wurden hineingeboren ins Unglück. Der Vater war ein wüster Geselle, ein Kotzbrocken sondergleichen. Er nahm sich jedes Recht, verprügelte und vergewaltigte seine Frau V., duldete keinen Widerspruch, begegnete Einwänden, wie Richter Gehrke es ausdrückte, „mit physischer Gewalt“. Die 37-Jährige hielt er mit Geld kurz. So hatte er davor schon über seine deutsche Gattin geherrscht; die Ehe brachte ihm die Einbürgerung. Die Ermittler fanden heraus, er sei damals in Indien noch verheiratet gewesen.
Die Mutter von Steven und Kevin hatte er 1995 per Katalog über eine Vermittlung in Bombay ausgesucht. 1996 schloss man die Ehe, die Neue war mit Kevin hochschwanger. V. stammte aus armen Verhältnissen, von ihm damit geschmäht, sie verdanke es nur „seinem Schwanz“, Kinder bekommen zu haben. Ihren Eltern schwindelte er vor, einen guten Job am Frankfurter Flughafen zu haben. Champanery war seit Jahr und Tag arbeitslos und bezog Stütze.
Das Gericht sah es so: Nach seinem kruden Selbstverständnis hatte er V. aus dem indischen Elend erlöst und ins gelobte Land geholt. Dafür hatte sie dankbar und gehorsam zu sein. Er genoss die westliche Zivilisation – lebte aber die in Indien praktizierte Unterdrückung der Frauen handfest aus.
Der Vorsitzende Gehrke ist ein Spezialist fürs Unergründliche. Seine Verhandlungen sind schonungslose Momentaufnahmen, die der Gesellschaft einen Spiegel vorhalten. In diesem Fall die Chronik eines angekündigten Todes. Denn seitdem die Söhne in den Kindergarten gingen, emanzipierte sich V. zaghaft vom brutalen Gatten; überwand die anerzogene Unmündigkeit. Andere Mütter halfen ihr, wenn er sie einmal mehr übel zugerichtet hatte. Kurzfristig flüchtete V. ins Frauenhaus. Der „Verein für geschlagene Frauen“ überredete Champanery zum Auszug. Es ist bestürzend, dass er stets ungeschoren davonkam, obwohl er nach amtlicher Erkenntnis 1986 illegal eingereist war und es mit der Wahrheit offenkundig nie genau nahm.
Die Polizei ging davon aus, er sei zehn Jahre älter, als er vorgab. Daheim in Surat soll er Wohnungen und ein Geschäft besitzen. Hier aber schickten ihn Behörden trotz sehr mangelhaftem Deutsch fürsorglich zu Umschulungen, finanzierten Lehrgänge etwa in Buchführung. Er saß schon ein Jahr in U-Haft, trotzdem zahlte das Sozialamt seine Wohnung weiter, bis Richter Gehrke jetzt darauf aufmerksam machte, dass der rundum Versorgte längst hinter Gittern sitzt.
Solange sie kaum Deutsch sprach, war V. ihrem Gatten ausgeliefert, auch in Angst vor der Ehr- und Rechtslosigkeit zu Hause in Indien. Endlich ging er weg, sie löste sich vom Haustyrann, knüpfte Kontakte, begann mit den Kindern ein, ja, neues Leben. Mit Hilfe Dritter richtete V. ein Konto ein, Kindergeld und Sozialhilfe gingen an sie, „womit sie zum ersten Mal über eigenes Geld verfügte“. Sie sei „zunehmend aufgeblüht“ – trotz Champanerys Verfluchungen. Die Situation eskalierte im Streit um das Sorgerecht für die Söhne.
Vermittelt vom Jugendamt durfte der Vater seit November 2001 die Kinder „einvernehmlich“ alle zwei Wochen abholen, Besuchszeit: Samstag 10 bis Sonntag 18 Uhr. Dabei gab regelmäßig ein Wort das andere. Der Vater drohte, die Mutter umzubringen, die Kinder wegzunehmen. Am 8.Juni 2002 gipfelte seine Verwünschung in dem Satz, „Du wirst sehen, was ich mache. Du wirst noch blutige Tränen weinen!“ Steven und Kevin lebten noch fünf Wochen.
Ein tödlicher Irrtum
Zwar verfügte das Jugendamt zum Schutz der Kinder, das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ stehe allein der Mutter zu. Wie der Sachbearbeiter noch im April 2002 das „gemeinsame Sorgerecht“ für beide Eheleute empfehlen konnte, bleibt sein Geheimnis. Laut Schwurgericht nahm er die wiederholten Befürchtungen von V., der Mann werde ihr und den Jungs etwas antun, „trotz entsprechender Information nicht ernst“, sondern ordnete sie der „unbewältigten, aber ungefährlichen Konflikthaltung“ des Vaters zu. Ein tödlicher Irrtum.
Es ist nicht viel, was von einem Kinderleben bleibt, das sich auf Tatortskizzen im Maßstab 1:10000 reduziert, auf rote Pfeile und Punkte mit Erklärungen wie „Bergeort“ oder „2. Sichtung der Leichen“. Der Gürtel, den er um sie schlang, erhält in der Auflistung „sonstiger Augenscheinobjekte“ den Buchstaben „l“, mit „m“ und „n“ folgen die Schlafbrillen, mit „y“ die von ihm theatralisch für die Kinder auf dem Bett dekorierte rote Plastikrose. Taucher holten neun Meter vom Ufer entfernt das Rad vom Grund, die Reifen fast platt, ihre Fahrt auf dem Streubelag am Ufer muss von einschläferndem Knirschen begleitet gewesen sein. Kevin, der ältere, trägt die Spurennummer 1, in der Pathologie ist er die Nummer 735, Steven die 736. Am Nabel eines Buben klebt eine Flaumfeder, zart und weiß und jammerwürdig.
Für einen Mann, der angeblich seine Söhne beweint, denkt Champanery erstaunlich strategisch. Unter Unschuldsbeteuerungen versuchte er schriftlich, den Geschehnissen am Wasser eine andere Version zu geben: Eine Mücke sei ihm ins Auge geflogen, er habe die Kontrolle übers Rad verloren, sei vom Pfad abgekommen, deshalb seien die Kinder in den Main gefallen. Ein Sachverständiger widerlegte die Darstellung vom tragischen Unfall. Champanerys wie auswendig gelernten Sätzen fehlte jede Begründung, warum er keine Hilfe holte, sondern einfach weglief.
In der Wohnung hatte er noch die Stecker aus den Geräten gezogen, den Kühlschrank geleert und in krauser Verbrecherlogik, die von ihm getragene Kleidung unter der Dusche nass gemacht. Das sollte suggerieren, er habe die Buben retten wollen, nach ihnen getaucht, sie nicht gefunden. Das „Diatomologische Gutachten“ erbringt, Hose und Hemd seien nie mit dem Fluss in Berührung gekommen, es finde sich kein Hinweis auf die charakteristischen Kieselalgen. Am nächsten Morgen flieht er nach Dublin, reist unter dem Namen Rachid Ghandi ein, begehrt Asyl.
In abstoßenden Einlassungen spielt er die Rolle des Fürsorglichen, ist nach Feststellung des Gerichts hinter grotesken Rechtfertigungsversuchen jedoch ein eiskalter Killer. „Ohne jeden vernünftigen Zweifel“ stehe fest, er habe die Söhne „wissentlich und gewollt“ umgebracht, „um seiner von ihm gehassten Ehefrau den größtmöglichen Schmerz zuzufügen“. „Was kann es Niedrigeres geben?“, fragte Gehrke. Indem Champanery seine Söhne ertränkte, richtete der die Toten als Waffe gegen seine Frau, vernichtete ihr einziges Glück in der Fremde.
Zwei Tage nach dem Mord geht beim Familiengericht der Vorschlag des Jugendamtes ein, der Mutter das alleinige Sorgerecht für die Söhne zuzuweisen, da das väterliche Handeln sich nicht an ihrem Wohl ausrichte.
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.10.2003/792338.asp
Anmerkung Väternotruf:
Ein Sorgerechtsentzug hätte den Mord nicht verhindert. Von daher ist die Argumentation des Journalisten nicht stimmig. Aber sie fällt zusammen mit der traditionellen Meinung, ein Sorgerechtsentzug nach § 1671 BGB würde Gewalt verhindern. Eher muss das Gegenteil angenommen werden.
Die Wahrscheinlichkeit von Gewalt wie in dem hier geschilderten Fall kann nur durch eine fachlich sinnvolle Intervention vermindert werden. Ausschließen kann man sie nie, weil menschliches Handeln nie vollständig vorhersagbar ist und die Gesellschaft sich nicht in lauter in Einzelzellen eingeschlossene Individuen atomisieren kann.
Bundesregierung plant zentimeterweisen Übergang zur Rechtsstaatlichkeit
"Biologische Väter" und ihre Kinder sollen erstmalig Rechte erhalten.
Bis zur vollständigen Beendigung deren Diskriminierung ist noch ein weiter Weg - in den Fluren des Bundesjustizministeriums zurückzulegen.
Das interessanteste an der beigefügten Pressemitteilung des BMJ ist das Bemühen, den betroffenen Vätern zu gefallen. Ansonsten eine ziemliche Mogelpackung.
16.10.2003
Zwei Generationen unter einem Dach
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Fernsehproduktionsfirma aus München und realisieren für das „Fernsehen der Süddeutschen Zeitung“ eine Reportage über „Zwei Generationen unter einem Dach“. Die erwachsenen Kinder leben noch im Haushalt der Eltern- wie wird das Zusammenleben organisiert, gibt es Konflikte? Kennen Sie aus Ihrem Arbeitsalltag Familien, in denen sich die Kinder nicht von den Eltern lösen wollen oder können bzw. fällt es vielleicht auch den Eltern schwer, die Kinder loszulassen? Gerne möchten wir diese Familien mit der Kamera bei der Gestaltung des gemeinsamen Lebensalltags mit der Kamera begleiten. Der Drehaufwand läge bei 2-3 Tagen, Drehzeit wäre sofort bis Mitte November. Wir würden Sie bitten, Familien für uns anzusprechen und uns gegebenenfalls, sollten die Familien einverstanden sein, die Kontakte zu vermitteln.
Gerne würde ich mich auch persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, vielleicht haben Sie zu unserem Vorhaben noch Fragen, die sich am Telefon besser besprechen lassen.
Sie erreichen mich als zuständige Redakteurin jederzeit in der Redaktion.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
Ansje Germann
16.10.2003
MO.TIVI GmbH
Film und Fernsehen
Schwere- Reiter- Str. 35
Haus 2 B
D- 80797 München
Tel.: 0049-89-3063-1016
Fax: 0049-89-3063-1020
Email: a.germann@motivi.net
Was ist ein Vater? Bin ich der Vater?
Der Vaterschaftstest
Vaterschaft ist ein Geschenk, manchmal wird sie einem Mann auch untergeschoben, dann ist es eine Täuschung. Es ist egal ob dies bewusst oder unbewusst geschieht. Die Methoden einer Überprüfung sind heute einfach geworden. Es bietet sich ein DNA-Vaterschaftstest an.
Im Familienrecht gilt der biologische Vater wenig, wenn er in das Leben der Mutter nicht passt. Der Ehemann wird automatisch zum Vater, auch wenn er an der Zeugung nicht beteiligt war. Er wird mit der Geburt des Kindes der soziale Vater. Der biologische Vater kann gegen den Willen der Mutter nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen der Vater werden. Die Hürden dafür sind kaum überwindbar.
Lässt sich ein Vater willkürlich festlegen? Was bedeutet die Verweigerung der Kenntnis des echten Vaters für das Kind? Etwa 70 000 Kinder in Deutschland kennen ihren echten Vater nicht, das sind immerhin etwa 10 Prozent. Hat das Kind ein eigenständiges Recht auf Kenntnis seines echten Vaters oder muss es mit dem von der Mutter gewünschten Vater auskommen?
Im Frühjahr dieses Jahres gab es ein aufsehen erregendes Urteil für das Recht auch von heimlichen Vaterschaftstests. Das Bundesjustizministerium arbeitet nun an einem Verbot von Vaterschaftstests, wenn die sorgeberechtigte Mutter nicht zustimmt. Wer verstößt gegen die Interessen des Kindes? Wie geht ein Vaterschaftstest? Was ist ein Vater?
Gäste:
Chris Ohlsen auf der Suche nach seinem Vater
Thomas Haas gerade Vater geworden, mit Testabsichten
Oliver Penzel Vaterschaftstest.AG Privatinstitut für DNA-Analysen
Martin Rosowski Geschäftsführer der >Männerarbeit der EKD
Dietmar Nikolai Webel
Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder
Tel/ Fax 034602-48911
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
Briefe an die Ex
Hallo Gleichgesinnte!
Auch ich habe eine Trennung hinter mir und mich schon einige Male entschlossen, meiner Ex einen Brief zu schreiben, in dem ich ich all das sagen wollte, was mir noch auf der Seele lag. Abgeschickt habe ich diese Briefe aber nie.
Da ich in vielen Gesprächen mit anderen Männern und Vätern erfuhr, dass ich nicht der einzige bin, der so handelte, kam ich auf den Gedanken, ein Buch mit Briefen an die Ex zu verfassen. Ich selbst habe ungefähr dreißig solcher Briefe vorliegen. Die Skala reicht von wüsten Beschimpfungen bis hin zu flehenden, auf den Knien rutschenden Worten.
Jetzt meine Bitte an Sie: Schicken sie mir doch, auch gerne anonym, Ihren ganz persönlichen letzten Brief, den Sie Ihrer Frau nach der Trennung oder Scheidung schreiben wollten oder geschrieben haben. Aus den eingesandten Schreiben werde ich eine repräsentative Auswahl in meinem Buch veröffentlichen.
Bitte senden Sie diese an die folgende E-mail-Adresse:
Betreff: Brief an die Ex
Im Voraus vielen Dank!
Michael Jäger
13.10.2003
Kindesmissbrauch durch Mütter
Dass Kindesmissbrauch durch Mütter inzwischen keineswegs mehr als vernachlässigbar angesehen wird, zeigt ein Urteil des Landgerichts Landau: Die Täterin wurde nicht nur zu sechs Jahren Haft verdonnert, sondern muss ihrem Sohn und ihrer Tochter auch Schmerzensgeld zahlen.
http://www.n-tv.de/5190165.html
Posteingang 28.10.03
„619 EURO SELBSTBEHALT FÜR UNTERHALTSPFLICHTIGE SIND GENUG“:
VAMV WILL ÜBER HÖHERE UNTERHALTSPFLICHT DAS UMGANGSRECHT AUSHEBELN
Der VAMV, steter Vorkämpfer für „Einelternfamilien“ (und neuerdings auch „Einelternteil-Familien“) geht unterhaltspolitisch in die Offensive.
Objekt seines Zorns ist die Düsseldorfer Tabelle und das ganze Unterhaltsrecht sowieso, dass die Väter in der Diktion der hauptberuflichen Alleinerzieherinnen viel zu sehr schont. Von „verwöhnten Vätern“ ist die Rede im jüngsten „Info für Einelternfamilien“, als pdf-Datei erhältlich bei www.vamv.de
Eine gewisse Marianne Breithaupt, Professorin für Sozialwesen an der FH Landshut, rechnet uns allerhand vor. Ein Schelm, wer behaupten wollte, er habe Frau Breithaupts mathematische Künste bis zum bitteren Ende ihres Beitrags durchschaut – zumal die Berechnungen der Unterhaltsschuld je nach OLG-Bezirk unterschiedlich sind. Frau Breithaupts Versuch, uns mit Zahlen zu erschlagen, wird flankiert von Tatarenmeldungen in Zwischenüberschriften wie „Armut verschärft sich“, „Weniger als Sozialhilfe“, „Gestiegener Selbstbehalt“, „Am Rande des Existenzminimums“ und eben „Verwöhnte Väter“. Die ideologisch in der Regel bestens geeichten VAMV-Mamis brauchen also den schwierigen Text mit dem ebenso unverständlichen wie substanzlosen Zahlenmüll gar nicht zu lesen, um zu wissen: Sie sind mal wieder die armen Opfer! Okay, das wussten sie vorher schon, aber es ist doch immer wieder gut, jeden Anflug von eventuellem Zweifel im Keim zu ersticken, und auf die alte Mähre ein neues politisches Ziel draufzusatteln.
Also werden die Alleinerziehenden wieder vermehrt im Bundestag vorstellig um zu greinen, wie schlecht es ihnen geht. Schließlich steht das Unterhaltsrecht, wie neulich erst der „Focus“ berichtete, auf dem Prüfstand. Und im Hohen Haus traut sich schwerlich jemand, den Alleinerziehenden grundsätzlich mal die Aufnahme einer Erwerbsarbeit nahezulegen. (Wir HABEN aber auch manchmal Vorstellungen!)
Zentrales Argument des VAMV: „Ursache für ihre Armut ist aber nicht das Alleinerziehen, sondern die Art und Weise, wie das für den Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen zwischen Mutterfamilie und Vater verteilt wird.“ Womit vor allem die klare Aufgabenverteilung zwischen Mann (Arbeit) und Frau (Familie) einmal mehr sauber und nachvollziehbar dargelegt worden ist. Und genau daran darf, wenn es nach dem VAMV geht, niemand rütteln: Wenn dem Vater familiäre Aufgaben jenseits all der Sonntagsreden auch in der Realität zugebilligt würden, könnte dies so manche Mutter am Ende entlasten, so dass sie keine Entschuldigung mehr dafür hätte, dass sie nicht selbst Geld verdient.
Insofern ist die Ursache für die Armut sehr wohl das Alleinerziehen, ganz entgegen Professor Breithaupts Behauptung. Sie aber, wie auch der gesamte VAMV, klammert sich an das Betreuungsmonopol der Mütter, um nur ja das Risiko, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können, auf ein Minimum zu reduzieren. Vor allem aber: Dem Ex soll die Hose gleich derartig ausgezogen werden, dass jeder Sinn, ihm noch einen Umgang mit den Kindern zu gestatten, jede Möglichkeit eines Scheidungsvaters, seinen Kindern selbst und aus freien Stücken noch etwas zukommen zu lassen, obsolet ist. Ziel des VAMV ist bekannter- und erklärtermaßen, jeden Umgang zwischen Kindern und ihren Vätern von der Willkür der Mütter abhängig zu machen. ...
Viel bequemer ist da die Erkenntnis, „dass die Düsseldorfer Tabelle die barunterhaltspflichtigen Väter bevorteilt und das Existenzminimum der Einelternteil-Familie nicht sichert.“ Von wenig Kenntnis getrübt ist dieser Satz schon deswegen, weil die DT nicht das Auskommen der „Familie“ zu sichern hat, sondern allein das der Kinder. So doof sind VAMV-Professoren. Und da WUNDERN wir uns über PISA!
Weil der Kindesunterhalt vorrangig ist, stößt bei Normalverdienern spätestens der Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt an den Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen. Zum guten Schluss sitzen dann meistens beide Seiten, Mutter und Vater samt Kindern, in der Armutsfalle. Mit einem kleinen Unterschied: Der Unterhaltspflichtige, also in Breithaupts Diktion immer der Vater, ARBEITET für seine Armut. Von der Finanzierung des Mangels aufgrund der Betreuung seiner Kinder kann ER nur träumen. Breithaupt präsentiert uns eine Modellfamilie (getrennt lebend, selbstverständlich!) aus Vater, Mutter und zwei Kindern, mit einem Netto-Einkommen von 2.141 Euro (die nach einer Scheidung übrigens wegen Steuerklasse 1 nicht mal mehr annähernd da sein werden!):
„Die Tabelle verwöhnt die Väter. Sie belässt ihnen als Regel von einem Einkommen von 2.141 € mit 1.100 € mehr als die Hälfte oder 178 % des Existenzminimums für sich und verpflichtet sie nur zu 1.041 € Unterhalt für Frau und Kinder... Demgegenüber dürften sie bei einer Verteilung nach dem Existenzminimum von einem Einkommen von 2.141 € mit nur 619 € weniger als drei Zehntel oder 100 % des Existenzminimums für sich behalten und müssten 1.522 € Unterhalt für Frau und Kinder ... zahlen.“
Alles klar? Der Lohnsklave hat MEHR ALS DAS EXISTENZMINIMUM von 619 Euro zur Verfügung, das ist bei Frau Professor Breithaupt von der Fachhochschule Landshut der SKANDAL! Dieses Schwein von einem Mann zahlt zwar das Existenzminimum für seine Kinder – dafür sorgt längst ergänzend zur Düsseldorfer Tabelle das Bürgerliche Gesetzbuch im § 1612b (5). Aber die Frau, die Frau!!! Soll die verhungern? Mitnichten, denn sie bekommt ja (ergänzend) Sozialhilfe, weil sie von Staats wegen nicht arbeiten muss. Doch selbst das ist eine unerträgliche Zumutung, wenn eine ehrbare Frau „Stütze“ beanspruchen muss. Die Konsequenz des VAMV: Man empfiehlt ihr nicht etwa eine ebenso ehrbare Arbeit und fordert nicht entsprechend die stärkere Beteiligung der Trennungsväter an der Betreuung, sondern fordert die Legalisierung einer noch weiter gehenden Ausplünderung des Ehegatten, ... .
Übrigens hat die Uni Bielefeld im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine differenziertere Erkenntnis zutage gefördert: „Alle Unkenrufe bestätigt: Die Folgen von Scheidungen sind für Männer wie für Frauen ungefähr so schlecht, wie sie jeweils behaupten.“
http://www.taz.de/pt/2003/09/30/a0074.nf/text
Und siehe da, auch das erfahren wir bei der Gelegenheit: „Den wenigen unterhaltsberechtigten Männern geht es noch schlechter: 90 Prozent der Exgattinnen zahlt nicht.“ Und was sich der VAMV mal hinter die Ohren schreiben sollte:
„Väter, denen der Umgang mit den Kindern verwehrt wird, zahlen schlecht. Wer mehr Unterhalt will, muss dem Partner Zugang zum Kind gewähren.“ Wen wundert’s? Vermutlich weiß auch ... Breitkopf, dass kaum irgendwo in Deutschland ein Mensch von 619 Euro leben muss – es sei denn er verfügt über Wohneigentum. ... Frau Professor verlangt obendrein, dass derjenige, dem sie dieses Rest-Einkommen immerhin zubilligt, dafür noch arbeiten geht. Sie weiß offenbar nicht, dass der Selbstbehalt von nicht erwerbstätigen Männern noch geringer ist als der von Beschäftigten: Ein paar Euro, die die Motivation heben sollen. Es würde ihren Groll zweifellos fördern, dass der Zahlvater damit immer noch über 619 Euro liegt. Wer bisher dachte, die Agenda 2010 der Bundesregierung gehe an die Substanz, der sollte mal bei Frau Prof. Breithaupt nachlesen! ...
Alexander Bark, 14.10.03
VAMV RHEINLAND-PFALZ:
MISSBRAUCH MIT DEM MISSBRAUCH VÖLLIG LEGITIM
Man muss sie nur reden lassen – und ihnen aufmerksam zuhören. Die Publikationen des VAMV und die Einlassungen seiner Funktionäre (oder heißt es Funktionärinnen? Anm. Väternotruf) machen hinreichend deutlich, was dieser Verein wirklich will: Noch mehr Kohle für die Mütter – und im Gegenzug kein Umgangsrecht für die Väter. (Denn wozu sollte das noch gut sein, wenn er finanziell sowieso nichts weiter mehr zu leisten imstande ist? In vielen Fällen haben wir diesen Zustand schon heute erreicht.)
In einer großen Broschüre des VAMV Rheinland-Pfalz vom Juni 2003 mit dem Titel „Kindschaftsrecht aktuell“ spricht die Landesgeschäftsführerin Monika Wilwerding Tacheles. Mitten in einem Besinnungsaufsatz über eine Talkrunde des „Nachtcafés“ in S3, in der sie den wenig diplomatischen Matthias Matussek sowie den umso sachlicheren Peter Walcher (vom VAfK) ganz unerträglich fand (weil vor allem Matussek es wagte, der VAMV-Bundesvorsitzenden Edith Schwab ständig zu widersprechen), sprudelt es aus ihr heraus. Walcher hatte gerade von seinen eigenen Erfahrungen mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs berichtet:
„Das völlig undifferenzierte Aufbauschen dieser Fälle mit der Unterstellung, die ehemalige Partnerin habe aus Rache vorsätzlich falsche Anschuldigungen erhoben, vernebelt den Blick und lenkt ihn weg von den tatsächlich begründeten Vorwürfen. Dadurch wird auch völlig verschleiert, dass oftmals sexualisiertes auffälliges Verhalten von Kindern den Missbrauchsverdacht nahe legt! Zudem wird außer Acht gelassen, dass Frauen in der Regel wichtige und ernst zu nehmende Gründe haben, wenn sie den Umgang der Väter mit den Kindern verweigern. Und nicht umsonst gibt es ein Gewaltschutzgesetz. (...) Letztendlich blieb Herr Walcher auch eine Antwort auf die Frage nach seiner Verantwortung am Scheitern der Beziehung und der Eskalation des Konflikts schuldig!“
Mit anderen Worten: Walcher, dem mit Hilfe des Missbrauchsvorwurfes der Umgang mit seinen Kindern über viele Monate hinweg auf bösartige Weise verstellt wurde, ist selber schuld! Und je weniger er seine Untaten eingesteht, umso schuldiger wird er. Das Prinzip kennen wir von der Heiligen Inquisition. Nicht mal beim Zeigen der Folterinstrumente wollte Walcher gestehen – welch ein verdammenswertes Subjekt! Und haben nicht „oftmals“ die Kinder durch „sexualisiertes Verhalten“ den Schluss nahegelegt, dass da was war – auch wenn gar nichts war? Kommt, Leute, was soll der Scheiß, der Typ ist ein Mann! Da muss man doch nicht lange überlegen, ob mehr oder weniger Schuld vorliegt. Oder?!
Und ganz nebenbei werden „in der Regel wichtige und ernst zu nehmende Gründe“ für die Umgangsverweigerung als ausreichende Legitimation angesehen, um gegenüber einem Vater den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an den eigenen Kindern zu erheben – auch wenn sie nicht zutreffen! Die übelste und verkommenste Denunziation, die irgend denkbar ist, ist in VAMV-Kreisen moralisch in Ordnung, wenn eine Mutter ihr privates Verständnis von Gerechtigkeit partout durchsetzen will.
Schließlich wird die Tatsache, dass es das Gewaltschutzgesetz GIBT, zum Beleg dafür, dass es in jedem konfliktorischen Einzelfall seine unmittelbare Anwendbarkeit findet. Liebe Freunde, dies ist keine normale Dummheit mehr. Man kann sich irren, man kann auch tumber Ideologie zum Opfer fallen. Was uns Frau Wilwerding aber zumutet, ist ein Stadium der Intelligenz, über das unsere Vorfahren aus dem Neandertal abends beim Feuer vor der Höhle schon in schallendes Gelächter ausgebrochen sind.
...
Wo Dummheit und Selbstgerechtigkeit mit einem gewissen gesellschaftlichen Einfluss (und staatlicher Förderung!) so zusammen treffen wie beim VAMV, entsteht Gemeingefährlichkeit. Man wähnt sich beinah’ schon in einer intellektuellen Notwehrsituation. Für die, die bereits Opfer dieser schweinischen Praxis falscher Verdächtigungen geworden sind, ist diese Situation ausgesprochen akut. Da wundert man sich manchmal nur über deren Friedfertigkeit.
P.S.: Linktipp zum Thema „Missbrauch mit dem Missbrauch“ mit einem Infoblatt von Joachim Müller:
http://www.vafk.de/gewaltschutz/Dokumente/Missbrauchsvorwurf.pdf
Alexander Bark, 14.10.03
Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der UNO aufheben
Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, was sie unternimmt, um den Wunsch des Deutschen Bundestages zu erfüllen und ihre Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aufzuheben.
In einer Kleinen Anfrage (15/1606) erinnert die Fraktion daran, dass die Bundesrepublik bei der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der UNO im Jahr 1992 Vorbehaltserklärungen abgegeben hat. Die Vorbehalte beziehen sich den Angaben zufolge auf das Familiensorgerecht, die Anwaltsvertretung von Kindern im Strafverfahren, die Altersgrenze bei Soldaten sowie auf Rechte von allein reisenden Kindern. Teilweise seien diese Vorbehalte durch Änderungen im Familienrecht gegenstandslos geworden. Die Regierung so ll sagen, ob sie sich eine teilweise Rücknahme der Vorbehaltserklärung vorstellen kann, inwieweit die Kinderrechtskonvention in der juristischen Praxis eine Rolle spielt, wie häufig sie in Deutschland angewendet wurde und in welchen Fällen es einen Konflikt mit der Vorbehaltserklärung gab. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, weshalb die Rücknahme der Vorbehaltserklärung offensichtlich von der Zustimmung der Bundesländer abhängig gemacht wird, wie das deutsche Recht geändert werden müsste, um der Konvention zu entsprechen, und ob die Regierung durch eine Aufhebung der Vorbehalte einen Anstieg der Anzahl ausländischer Kinder in Deutschland erwartet. Welche Konfliktfälle es zwischen den Vorbehalten und der Konvention im Ausländerrecht gegeben hat, interessiert die Fraktion ebenso.
Quelle: Heute im Bundestag vom 1.10.2003
Sehr geehrte Damen und Herren
Dürfen wir Sie auf eine internationale Veranstaltung aufmerksam machen in CH - Lausanne am 11.10.2003 ?
Tous parents ? Pour comprendre la capacité parentale.
Elternschaft : Beiträge zum Verständnis der elterlichen Erziehungsfähigkeit.
Wir wollen in Europa einen "neuen Weg" beschreiten und den Eltern lernen, Ihre Eigenverantwortung in der "Betreuung, Erziehung und Finanzierung" = " Kindeswohl " Ihrer Kinder wieder wahrzunehmen.
Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe und Unterstützung.
Wir haben genug gesehen, wie Verantwortung herumgeschoben und abgeschoben wird an alle möglichen
Stellen.
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme am Kolloqium in Lausanne am 11.10.2003 oder durch Bekanntgabe an weitere Personen.
Wir bieten eine Simultanübersetzung an.
Das Programm, Wegbeschreibung, Lokalität, Anmeldungsformular finden Sie hier:
http://www.vev.ch/php/publ_neu_one.php?objektid=13
Besten Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüssen
René Keller, 6.9.2003
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René Keller, Präsident VeV Region Aargau, CH
Abenteuer Vater Sein
Liebe Männer,
ein Veranstaltungshinweis von Mannege e.V. für alle Väter unter Euch/ Ihnen:
Abenteuer Vater Sein
Eine geleitete Gruppe für Väter, die Kontakt und Austausch mit anderen Vätern suchen
Aus dem Inhalt:
In dieser geleiteten Gruppe haben Sie die Möglichkeit mit anderen Vätern und Kontakt und Austausch zu treten. Es soll ein Raum geschaffen werden um inne zu halten, nachzuspüren und um neue Handlungsmöglichkeiten zu erforschen und auszuprobieren. Im Vordergrund stehen die Inhalte und Anliegen, welche die Teilnehmer selbst mitbringen. Kontakt und Austausch mit anderen Vätern Themen könnten unter anderem sein:
Wie möchte ich Partnerschaft und
Elternschaft gestalten?
Wie verbinde ich Beruf, Familie und
Freizeitwünsche?
Wie erlebe ich mich in Kontakt mit Kindern?
Wie habe ich mich als Sohn erlebt und wie
sehe ich mich als Vater?
In welchen Lebensbereichen brauche ich
mehr Unterstützung und wie finde ich sie?
Gruppenleitung: Peter Moser, 37 Jahre, 3 Kinder, Dipl.- Sozialpädagoge, arbeitet freiberuflich in verschiedenen Organisationen zur Männerbildung und -beratung
Beginn: Mo. 20.10.03
Zeitraum: 2,5 Std. von 19.00 bis 21.30 Uhr
Rhythmus: 10 Termine vierzehntägig, jeweils Montags
Kosten: 180,— Euro
Ort: Mannege e.V.
Kostenloser Schnuppertermin:
20. Oktober 2003 um 19.00 Uhr (Anmeldung erbeten)
Während des unverbindlichen Schnuppertermins können Sie die Teilnehmer und den Leiter der Gruppe kennen lernen. Die Gruppe startet sobald sich mindestens 6 und maximal 9 Teilnehmer gefunden haben. Die geleitete Selbsthilfegruppe ist keine therapeutische Gruppe. Die Teilnehmer nehmen selbstverantwortlich am Gruppengeschehen teil.
Methoden sind z.B. Gespräche in der Gesamtgruppe und in Kleingruppen, Übungen zur Körperwahrnehmung, Skulpturenarbeit und andere Methoden der modernen Erwachsenenbildung.
Anmeldung & Information:
Mannege e.V:
Tucholskystr. 11
Eingang: Johannisstr. 8
10117 Berlin
(S-Bhf. Oranienburger Straße, U-Bhf. Oranienburger Tor, Straßenbahn 1, 6 und 13)
Telefon (030) 28 38 98 61
Telefax (030) 28 38 98 62
E-Mail info@mannege.de
eine Nachricht von:
MANNE e.V. - Potsdam
Information, Bildung und Beratung für Jungen und Männer
Kiezstrasse 16 Tel. 0331-7480897
14467 Potsdam Fax. 0331-7048562
email: info@mannepotsdam.de
telefonische Sprechzeiten: Mi 10.00 - 14.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Dürfen wir Sie auf eine internationale Veranstaltung aufmerksam machen in CH - Lausanne am 11.10.2003 ?
Tous parents ? Pour comprendre la capacité parentale.
Elternschaft : Beiträge zum Verständnis der elterlichen Erziehungsfähigkeit.
Wir wollen in Europa einen "neuen Weg" beschreiten und den Eltern lernen, Ihre Eigenverantwortung in der "Betreuung, Erziehung und Finanzierung" = " Kindeswohl " Ihrer Kinder wieder wahrzunehmen.
Dazu brauchen wir aber auch Ihre Hilfe und Unterstützung.
Wir haben genug gesehen, wie Verantwortung herumgeschoben und abgeschoben wird an alle möglichen
Stellen.
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Teilnahme am Kolloqium in Lausanne am 11.10.2003 oder durch Bekanntgabe an weitere Personen.
Wir bieten eine Simultanübersetzung an.
Das Programm, Wegbeschreibung, Lokalität, Anmeldungsformular finden Sie hier:
http://www.vev.ch/php/publ_neu_one.php?objektid=13
Besten Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüssen
René Keller, 6.9.2003
René Keller, Präsident VeV Region Aargau, CH
Abenteuer Vater Sein
Liebe Männer,
ein Veranstaltungshinweis von Mannege e.V. für alle Väter unter Euch/ Ihnen:
Abenteuer Vater Sein
Eine geleitete Gruppe für Väter, die Kontakt und Austausch mit anderen Vätern suchen
Aus dem Inhalt:
In dieser geleiteten Gruppe haben Sie die Möglichkeit mit anderen Vätern und Kontakt und Austausch zu treten. Es soll ein Raum geschaffen werden um inne zu halten, nachzuspüren und um neue Handlungsmöglichkeiten zu erforschen und auszuprobieren. Im Vordergrund stehen die Inhalte und Anliegen, welche die Teilnehmer selbst mitbringen. Kontakt und Austausch mit anderen Vätern Themen könnten unter anderem sein:
Wie möchte ich Partnerschaft und
Elternschaft gestalten?
Wie verbinde ich Beruf, Familie und
Freizeitwünsche?
Wie erlebe ich mich in Kontakt mit Kindern?
Wie habe ich mich als Sohn erlebt und wie
sehe ich mich als Vater?
In welchen Lebensbereichen brauche ich
mehr Unterstützung und wie finde ich sie?
Gruppenleitung: Peter Moser, 37 Jahre, 3 Kinder, Dipl.- Sozialpädagoge, arbeitet freiberuflich in verschiedenen Organisationen zur Männerbildung und -beratung
Beginn: Mo. 20.10.2003
Zeitraum: 2,5 Std. von 19.00 bis 21.30 Uhr
Rhythmus: 10 Termine vierzehntägig, jeweils Montags
Kosten: 180,— Euro
Ort: Mannege e.V.
Kostenloser Schnuppertermin:
20. Oktober 2003 um 19.00 Uhr (Anmeldung erbeten)
Während des unverbindlichen Schnuppertermins können Sie die Teilnehmer und den Leiter der Gruppe kennen lernen. Die Gruppe startet sobald sich mindestens 6 und maximal 9 Teilnehmer gefunden haben. Die geleitete Selbsthilfegruppe ist keine therapeutische Gruppe. Die Teilnehmer nehmen selbstverantwortlich am Gruppengeschehen teil.
Methoden sind z.B. Gespräche in der Gesamtgruppe und in Kleingruppen, Übungen zur Körperwahrnehmung, Skulpturenarbeit und andere Methoden der modernen Erwachsenenbildung.
Anmeldung & Information:
Mannege e.V:
Tucholskystr. 11
Eingang: Johannisstr. 8
10117 Berlin
(S-Bhf. Oranienburger Straße, U-Bhf. Oranienburger Tor, Straßenbahn 1, 6 und 13)
Telefon (030) 28 38 98 61
Telefax (030) 28 38 98 62
E-Mail info@mannege.de
eine Nachricht von:
MANNE e.V. - Potsdam
Information, Bildung und Beratung für Jungen und Männer
Kiezstrasse 16 Tel. 0331-7480897
14467 Potsdam Fax. 0331-7048562
email: info@mannepotsdam.de
telefonische Sprechzeiten: Mi 10.00 - 14.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr