Väternotruf

Dezember 2003


 

 

 

MauernDEMOntage in Karlsruhe

Väter demontieren die familienpolitische Mauer in Karlsruhe

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2003 demontieren Trennungseltern aus ganz Deutschland die ihrer Ansicht nach bestehende Blockade im deutschen Familienrecht. Die Aktion findet statt in der Nähe des Bundesverfassungsgerichts auf dem Forumsplatz in Karlsruhe. Unzählige Eltern haben Pakete mit ihren Schicksalen nach Karlsruhe gesandt. Daraus wird ab 9.00 Uhr von Mitgliedern des gemeinnützigen und einzigen bundesweiten Vätervereins „Väteraufbruch für Kinder“ eine Mauer gebaut. Um 14:30 wird eine Kundgebung stattfinden, die mit der Demontage der Mauer enden wird.

Die Eltern wollen damit darauf aufmerksam machen, dass im deutschen Familienrecht noch immer jedes zweite Kind bei Trennung oder Scheidung den Kontakt zum getrennten Elternteil verliert. Internationale Erfahrungen und die Studie des Justizministeriums von Prof. Proksch ergeben, dass auch nach Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht die bestmögliche Lösung aller Konflikte ist. Dennoch haben viele nicht-ehelichen Väter keine Möglichkeit, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen. Auch in vielen Fällen

bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht haben Trennungseltern keine Chance, wenn der andere Elternteil keinen Kontakt zum Kind wünscht. „Hier wird das Problem durch Beseitigung der Symptome bekämpft, anstelle die Ursachen zu vermeiden“, meint dazu Bundesvorstandsmitglied Rüdiger Meyer-Spelbrink.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2003 einem kleinen Teil der nichtehelichen Väter die Möglichkeit eingeräumt, unter strengen Kriterien das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Für den Großteil nichtehelicher Väter besteht damit aber noch immer keine Möglichkeit, ihre elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Selbst die mehrfache Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte bisher keinerlei Konsequenzen zur Folge. Dazu einer der Initiatoren, Franzjörg Krieg: „Wir hoffen, dass diese symbolhafte Aktion schnellstmöglich Wirklichkeit auch in Deutschland wird.“ Während der Aktion werden Hunderte von Einzelschicksalen dokumentiert. Hinter jedem Fall stehen Kinder, deren Recht auf einen selbstverständlichen Kontakt zu beiden Eltern behindert wird.

Über den Väteraufbruch sind mehrere Tausend Trennungseltern engagiert, die sich in etwa 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen für die gemeinsame elterliche Verantwortung auch nach Trennung oder Scheidung im Familienrecht einsetzen. Der Väteraufbruch wurde vor 15 Jahren gegründet, um die Väterrolle in der Familie zum Thema zu machen. Er bietet unter anderem eine Beratungshotline unter 0700-Vaterruf (82837783) an. Informationen stehen im Internet unter www.vafk.de zur Verfügung.

 

MfG

für den Bundesvorstand

Rüdiger Meyer-Spelbrink

meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 

 

 

 


 

 

Blumenaktion am Tag der Menschenrechte

Mittwoch den 10.12.2003 beim Europarat in Strassburg

Samstag 18 Uhr kam ein Rückruf von Frau Hedman aus dem Büro Schwimmer.

Walter Schwimmer ist der Generalsekretär des Europarates in Strassburg.

Die Blumenaktion am Mittwoch den 10.12.2003 kann planmäßig stattfinden.

Sicherheit wird auch am Europarat groß geschrieben. Deshalb können wir nur einzeln ins Gebäude. Es gibt eine Sicherheitsschleuse wie im Flughafen. Taschen werden durchsucht, Blumen werden durchleuchtet. Ein Personalausweis ist nicht erforderlich, sollte zur Sicherheit aber mitgebracht werden.

50 Blumensträuße werden als politisches Zeichen gewertet, 100 sollten wir mindestens bringen. Vor Ort steht nur eine begrenzte Anzahl Blumenvasen zur Verfügung. Deshalb wäre es hilfreich, ausser Blumen auch die entsprechenden Blumenvasen gleich mitzubringen.

Unsere Aktion wird ab Montag im Intranet des Europarates angekündigt. Gespräche mit Mitgliedern des Europarates sind nicht geplant aber möglich. Eine überraschend große Zahl der Diplomaten in Strassburg spricht deutsch. Offizielle Sprachen sind jedoch englisch und französisch. Außer Blumen können wir auch Flugblätter in der Eingangshalle hinterlegen. Eine Demonstration oder Kundgebung ist nicht geplant.

Ein gewisses Problembewußtsein auf europäischer Ebene ist vorhanden. Väter, die sich abseilen gibt es leider in ganz Europa. Das Problem der Vaterlosigkeit ist ein Thema, dass bereits erkannt wurde und an dem in verschiedenen Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene gearbeitet wird. Das deutsche Problem der künstlich erzwungenen Vaterlosigkeit und der Ausgrenzung der Väter muss jedoch erklärt werden. So etwas haben die meisten Europa-Abgeordneten noch nicht gehört. Nach meiner Beobachtung sind es in erster Linie Frauen, die sich auf europäischer Ebene für aktive Vaterschaft einsetzen. Die deutsche, männliche Väterbewegung hat Seltenheitswert und wird positiv begrüßt. Wir setzen uns ein für ein geeintes Europa, aktive Vaterschaft und für eine dringend erforderliche Harmonisierung des Familienrechtes.

 

Zeitplan

Blumen können den ganzen Tag über gebracht werden. Es können bereits vormittags die ersten Blumen eintreffen. Die Trennungsväter werden am frühen Nachmittag in Strassburg eintreffen. Die MauernDemontage in Karlsruhe ist geplant von 14 bis 16 Uhr. Der Autokorso von Karlsruhe nach Strassburg wird zwischen 17 und 18 Uhr am Europarat eintreffen. Bitte Fahrgemeinschaften bilden, denn in Strassburg gibt es ein akutes Parkplatz-Problem. Blumen rechtzeitig besorgen.

 

Wegbeschreibung

von Karlsruhe nach Strassburg sind es 90 km. Entweder A5 rechts vom Rhein auf deutscher Seite oder A35 links vom Rhein auf französischer Seite. Navigationsgeräte: Kehl, Europabrücke einstellen. In Strassburg (Straßburg / Strasbourg) nicht ins Zentrum fahren, sondern den weißen Schildern Institutions Européennes folgen. Der Europarat ist sehr leicht zu finden und praktisch nicht zu verfehlen. Vor der Tür stehen die Fahnen der Länder und ein großes blaues Schild CONSEIL DE L'EUROPE / COUNCIL OF EUROPE. (siehe Foto)

 

www.vaeter-aktuell.de/Blumenaktion_Strassburg.htm

 

diese Seite bitte im Auge behalten und spätestens am Mittwoch nochmal aufrufen, weil es vielleicht Ergänzungen geben kann.

Thomas

 

 

 

 


 

 

 

 

Demo gegen Diskriminierung von Männern und nichtehelichen Kindern

 

Wir planen am Tag der Menschenrechte 10.12.2003 eine Demo für nicht-verheiratete Väter vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

www.vafk.de

 

 

Bitte leite diese Nachricht weiter an alle, die vielleicht mitmachen wollen.

 

 


 

 

 

ARD-MORGENMAGAZIN – SERVICE 19.12.2003

THEMA: LIEBE MAMA, BÖSER PAPA

Autor: Frank Aheimer

EXPERTIN IM STUDIO: Gabriele ten Hövel

Funktion: Buchautorin

Die Zahlen der Ehescheidungen in Deutschland haben eine neue Rekordmarke erreicht: Im Jahr 2001 trennten sich 197.000 Paare; das sind 1,6% mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Ehe-paare hatte Kinder unter 18 Jahren. In Zahlen ausgedrückt: 153.500 und damit 3,6% mehr als im Jahr 2000.

Trennung und Scheidung stellt eine hohe Belastung dar, denn sie bedeutet die Auflösung des Familienverbandes. In vielen Fällen – schätzungsweise 15 bis 20% – kommt es zu hoch konfliktgeladenen Entwicklungen und zu einem Phänomen, das PAS (Parential Alienation Syndrom) genannt wird: das Syndrom der Elternentfremdung.

Das Parential Alienation Syndrom beschreibt, wie sich Kinder nach Trennung oder Scheidung von einem Elternteil abwenden, weil der andere Elternteil sie dahingehend (bewusst oder un-bewusst) beeinflusst. So kommt es, dass immer mehr Kinder keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater oder – seltener – zu ihrer Mutter haben. Mit steigenden Scheidungszahlen nehmen die Fälle zu, bei denen ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind zu entfremden und den Kontakt zu vereiteln versucht. Für die betroffenen Kinder kann dies schockierende Folgen ha-ben. Die oft abrupte Zerstörung gewachsener Beziehungen und Bindungen durch Kontaktabbruch wirkt sich traumatisch auf die psychische Entwicklung der Kinder aus und begleitet sie unter Umständen ihr ganzes Erwachsenenleben hindurch.

Kommt zu der aktiven Entfremdung noch der Versuch des Alleinerziehenden, den ausgegrenzten Elternteil gegenüber dem Kind ungerechtfertigt zu verteufeln, so ist dies psychischer Missbrauch, der in seinen seelischen Auswirkungen im späteren Leben dem von Opfern sexuellen Missbrauchs ähnlich sein kann. Lehnen Scheidungskinder den Kontakt zu einem Elternteil ab, ist dies häufig auf eine erzieherisch unverantwortliche Beeinflussung der Kinder durch den er-ziehenden Elternteil zurückzuführen.

Wann liegt PAS vor:

1. Verleumdungskampagne: Die Zielperson wird herabgesetzt; Geschenke werden abgelehnt.

2. Schwache und absurde Rationalisierungen für die Abwertung: Z.B. “Ich will Papa nie mehr sehen, er riecht so komisch.”

3. Fehlen der Ambivalenz: PAS-Kinder leben in einer gespaltenen Welt. Beim entfremdenden Elternteil ist alles gut, beim abwesenden Elternteil alles schlecht.

4. Das unabhängige Denker-Phänomen: PAS-Kinder betonen, den abwesenden Elternteil nicht sehen zu wollen und es sei ihr Wille; niemand habe sie beeinflusst.

5. Reflexartige Unterstützung des entfremdenden Elternteils im Konflikt

6. Fehlen von Schuldgefühlen wegen Grausamkeit oder Ausbeutung: PAS-Kindern fehlt jedes Gefühl für Dankbarkeit für Geschenke oder andere Liebesbeweise.

7. Geborgte Szenarien: Diese Passagen werden oft in nicht kindgemäßer Sprache vorgetragen: Wenn der Vater anruft, sagt die Mutter: “Stör uns nicht!” – Das Kind äußert dann auf die Frage, warum es nicht zum Vater will: “Er stört uns immer.”

8. Erweiterung der Feindseligkeit auf Fremde und Familienmitglieder des anderen Elternteils

PAS aus Sicht von Kinderpsychologen und Psychosomatikern:

Das Parental Alienation Syndrom gilt als eine psychiatrisch relevante kindliche Störung. Es ist eine Form kindlicher Kontaktverweigerung. Sie drückt sich in massiver Umgangsbehinderung und/oder Manipulation aus.

Die aktive Manipulation erfolgt – bewusst oder unbewusst – durch den erziehenden Elternteil und/oder andere Bezugspersonen (nicht geschlechtsspezifisch), von denen das Kind abhängig ist. Die Ablehnungshaltung des Kindes bei PAS beruht nicht auf tatsächlich gemachten negativen Erfahrungen mit dem zurückgewiesenen Elternteil (sonst kann nicht von PAS gesprochen werden).

Wichtige Mittel bei der Entstehung des PAS-Syndroms sind Abwertung, realitätsverzerrende und -verzerrte Darstellung des anderen Elternteils, Kontaktunterbrechung, gezielte Fehlinformationen und/oder Vermittlung von verwirrenden Doppelbotschaften. Der ohnehin bestehende Loyalitätskonflikt des Kindes wird verschärft. Angst, Abhängigkeit und Identifikation mit dem Entfremder spielen bei der Entstehung der kindlichen Symptomatik eine wichtige Rolle.

Von PAS betroffene Kinder werden in der Regel vom entfremdenden Elternteil einem Arzt oder Therapeuten mit einer Haltung wie “Hilf meinem Kind, indem du mein Krankheitskonzept übernimmst” vorgestellt.

Kann die konflikthafte Verstrickung in das PAS-Geschehen nicht aufgelöst werden, ergeben sich für den kindlichen Patienten langanhaltende und lebensbeeinträchtigende, von hohem subjektivem Leiden begleitete psychiatrische und psychosomatische Folgestörungen.

Auch nach der Kindschaftsrechtsreform und dem unverkennbaren Trend zur Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist das Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils das wichtigste und deswegen besonders schutzbedürftige Instrument zur Aufrechterhaltung der Bindungsbeziehung zum Kind geblieben.

Die Bekräftigung des Umgangsrechts in Anspruchsform hat nämlich nichts daran geändert, dass der Streit um die Einräumung und Durchführung unvermindert hart geführt wird. Dabei versucht der Umgangsberechtigte Familienrichter und Anwälte zu instrumentalisieren. Zum Beispiel beklagt er eine typische Richteruntätigkeit und verlangt schnelle Handlungen und Entscheidungen des Familienrichters. Die sind meist pädagogisch und psychologisch nicht geschult und erkennen das Problem nicht, was häufig dazu führt, dass der nichtbetreuende Elternteil keine Gelegenheit bekommt, eine Bindung zu seinem Kind aufzubauen.

WEITERE INFORMATIONEN:

· Arbeitsgemeinschaft PAS, z. Hd. Dr. Wilfried von Boch-Galhau; Oberer Dallenbergweg 15, 97082 Würzburg

E-Mail: rainer.greubel@t-online.de

 Internet: www.paPPa.com/recht/pasinfo.htm

 

· Wenn Eltern sich trennen: Kontakt: Gertrud Mertens, Begegnungsstätte für Alleinerziehende, Hubertusstr. 236, 47798 Krefeld, Tel. 02151 – 60 84 41

· Scheiden tut weh – Kinder helfen Kindern: Kontakt: Familienseminar der Arbeiterwohlfahrt, Frau Käthe Knapp, Berliner Platz 3, 51379 Leverkusen, Tel. 02171 – 1451

· Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Leverkusen, Beratungsstelle, Frau Monika Kames, Lützenkirchener Str. 151, 51381 Leverkusen, Tel. 02171 – 8 42 42

 

LITERATUR:

· Gabriele ten Hövel: Liebe Mama, böser Papa, Kösel-Verlag

· W. von Boch-Galhau et al (Hg.): Das Parential Alienation Syndrome (PAS), WWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, ISBN: 3-86135-202-8

· Richard A. Gardner: Das elterliche Entfremdungssyndrom, VWB-Verlag für Wissenschaft und Bildung, ISBN 3-86135-117-X

· Helge-Ulrike Hyams: Kinder wollen keine Scheidung, ISBN 3-608-94044-8

 

 

 

 


 

Amtsgericht Lahr übt sich in Ratlosigkeit und Resignation

Zuerst die gute Nachricht: 

in einem rkr. Beschluss vom 3.2.2003 teilt das Amtsgericht Lahr (veröffentlicht in "FamRZ", 2003, Heft 23, S. 1861-1862) mit, dass einem Vater die gemeinsame Sorge nicht entzogen werden soll, wenn die Mutter die gemeinsame Kommunikation bezüglich des gemeinsamen achtjährigen Sohnes verweigert. 

Nun die schlechte Nachricht. Das AG Lahr meint, dass es keine Möglichkeit sehe, den Umgang des achtjährigen Sohnes mit seinem Vater zu regeln. Das Gericht meint, es sei jetzt und in Zukunft kein Fortschritt zu erreichen. Der Moment des Trennens von Mutter und Sohn sei "mit so negativen Emotionen beladen".

Nun fragt man sich, ob nicht eine so pathologisch erscheinende Mutter-Sohn-Beziehung, bei der der Sohn auf seinen Vater "insbesondere mit Schreien reagiert" (über Beeinträchtigungen des Vaters, die dafür möglicherweise ursächlich sein könnten, wird nicht berichtet,  bereits die Schwelle der Kindeswohlgefährdung überschritten hat, wo für das Gericht gar nicht mehr die Frage steht, ob es seine Bemühungen um Verbesserungen einstellen muss, sondern im Gegenteil das staatliche Wächteramt gefordert ist. Gedacht daran hat das Gericht schon, es unterstellt jedoch für den Fall der Trennung von Mutter und Sohn "auf kurz- - und mittelfristige Sicht eine zusätzliche erhebliche Traumatisierung." Alle denkbaren Intervention hat das Gericht gleich selbst verworfen, ambulante Therapie, stationäre Therapie, Umgangspflegschaft, Zwangsgeld, Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Mutter.

Na prima. Der Tipp für alle umgangsboykottierenden Mütter (und vereinzelt Väter) lautet also. Bindet Euer Kind emotional so radikal und ausschließlich an euch, dann habt ihr Narrenfreiheit und die Gerichte lassen Euch alle in Ruhe.

Und für alle schulverweigernden Kinder auch gleich der Tipp. Schon im zarten Alter von 8 Jahren braucht ihr nicht mehr zur Schule zu gehen, vorausgesetzt ihr habt ganz viel Angst eure Mutter zu verlassen, so dass euch "kurz- - und mittelfristige Sicht eine zusätzliche erhebliche Traumatisierung." bedroht.

Mal sehen, was das zuständige Oberlandesgericht machen wird, wo der betroffene Vater hoffentlich in die Beschwerde gehen wird. Es bleibt zu hoffen, dass das Oberlandesgericht emotionalen Missbrauch eines Kindes durch die Mutter nicht mit der gleichen Ratlosigkeit und Ausschaltung des staatlichen Wächteramtes begegnen wird wie das Amtsgericht Lahr.

 

 

 

 

 


 

"Ausländer überfallen

Frankfurt Oder

Ein 27 Jahre alter Mann aus Togo ist gestern in einem Bus in Frankfurt (O.) überfallen und geschlagen worden. Die Polizei hat sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 20 und 27 Jahren ermittelt. die Gruppe, zu der auch zwei Frauen gehören, wurde vorläufig festgenommen. Der Togolese wurde leicht verletzt. Im Namen der Stadt entschuldigte sich Oberbürgermeister Martin Patzelt (CDU) bei dem Opfer."  

aus "Berliner Morgenpost", 6.12.03

 

Was hat das nun mit dem Thema von vaeternotruf.de zu tun. Einem Mann, afrikanischer Herkunft wird Unrecht und Gewalt angetan. Der Bürgermeister der Stadt Frankfurt/Oder könnte sich zurücklehnen und sagen, was geht mich das als Stadtoberhaupt an. Ich habe den Mann ja nicht geschlagen. Soll der das doch mit denen ausmachen, die ihm persönlich etwas angetan haben. Doch Herr Patzelt (CDU) zeigt menschliche Souveränität. Im Namen der Stadt entschuldigt er sich bei dem Opfer. Viele Zehntausende Väter, denen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik schweren Unrecht geschehen ist, denen die eigenen Kinder unter Beihilfe oder wenigstens Duldung der Behörden unter Zuhilfenahme von männer- und väterfeindlichen Gesetzen entzogen worden ist, können von solcherart menschlicher Größe bei den heute Verantwortlichen im Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium nur träumen. Unrechtsbewußtsein gegenüber den betroffenen Vätern und ihren Kindern scheint dort ein Fremdwort zu sein. auch die bis heute verbliebene Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder wird weiterhin gerechtfertigt (Frau Adlerstein BMJ).

Anton, 16.12.03

 

 

 


 

Veranstaltung am 12.12.2003 in der französischen Botschaft mit Mathieu Carrière

 

Also dann zur Sache Deutschland – oder doch nicht ?

Sie saßen zusammen, über dreißig Personen. Eine hochkarätige und hochqualifizierte Gruppe aller Professionen: Wissenschaftler, Menschenrechtler, Soziologen, Richter, Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Justizministerien aus Frankreich und Deutschland. Eingeladen hatte der französische Botschafter in Berlin, Claude Martin. Organisiert wurde das Treffen von dem Schauspieler Mathieu Carrière.

"Zerrissene Familien im vereinten Europa" war das Thema der Veranstaltung im großen Saal der Botschaft am vergangenen Freitag. Im Mittelpunkt standen die Kinder und deren Rechte auf beide Eltern.

In Deutschland leben über vier Millionen Trennungskinder. Zwei Millionen davon wird der Kontakt zu einem Elternteil, meistens dem Vater, verweigert.

Betroffen auch viele Kinder aus Bi-nationalen Partnerschaften. Alltag in Deutschland - nicht in Frankreich!

Gesetze greifen hierzulande nicht. Die Justiz hält sich nicht an die eigenen Beschlüsse. Gummiparagraphen, die jeder auslegen kann wie er möchte, machen das Recht zur Makulatur. Narrenfreiheit ist im deutschen Familienrecht ausgebrochen. Und dies alles auf den Schultern unserer Kinder. Stammen die Eltern zudem noch aus zwei Ländern, potenzieren sich die Probleme. Hier stößt fortschrittliches Kinder- und Familienrecht in Frankreich auf verknöchertes, überholtes Denken aus längst vergangenen Zeiten in Deutschland.

Über zehn Stunden saß man am Freitag in Berlin zusammen. Erst in einer Fachgruppe, danach in einem öffentlichen Forum; vor allem aber länger als geplant. Ziel der Veranstaltung war es, Impulse zu geben. Impulse für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Familienrechts im Interesse der Kinder, um den betroffenen Kindern zu ihren Menschenrechten zu verhelfen - zum Recht auf Mutter und Vater!

Fast alle Teilnehmer der Veranstaltung waren sich darin einig. Es herrschte eine lösungsorientierte und positive Grundstimmung, etwas bewegen zu wollen.

Der Vertreter des deutschen Bundesministeriums der Justiz, Herrn Karl, konnte jedoch mit seiner antiquierten Meinung des BMJ, die Teilnehmer und Gäste an der Podiumsdiskussion nicht überzeugen. Er kritisierte zwar die katastrophale Durchsetzungspraxis des Umgangsrechtes in Deutschland, vergaß dabei aber, darüber nachzudenken, dass hauptsächlich sein Ministerium dafür Verantwortung trägt und keine andere Institution. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Den Willen konnte man den Worten von Herrn Karl nicht entnehmen.

Schon gar nicht Gedanken zur Frage des gemeinsamen Sorgerechts auch für nichteheliche Väter, beginnend mit der Geburt des Kindes. Hier berief er sich auf nationale Gegebenheiten - dem europäischen Gedanken fern.

Eine französische Richterin betonte, dass es Vertrauen in die Rechtssprechung anderer Länder nur geben kann, wenn bei den Richtern gegenseitiges Vertrauen in die jeweiligen nationalen Rechtssysteme vorhanden ist. Hier würde ein einheitliches und fortschrittliches europäisches Familienrecht viel dazu beitragen.

Aber auch noch etwas anderes wurde auf dieser Veranstaltung deutlich. Das Ausland traut der Bundesrepublik eine Erneuerung der Familienpolitik im Interesse der Kinder schon lange nicht mehr zu. Zu lange wurden die Hinweise und Vorschläge der Fachwelt einfach ignoriert und internationale Abkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention von Seiten Deutschlands unter Vorbehalt gestellt.

Sogar der frühere US-Präsident Clinton und der französische Staatspräsident Chirac wurden bereits höchstpersönlich bei der Bundesrepublik in Sachen Sorgerecht und Umgangsrecht vorstellig.

Die deutsche Delegation des Schlichtungsausschusses für französisch-deutsche Sorgerechtsstreitfälle sagte vor einiger Zeit die Verhandlungen einseitig und kurzfristig ab. Nach Aussagen des Ausschusses sollten bei dieser Sitzung mehrere von der Gruppe erarbeitete Vereinbarungen unterzeichnet werden. Der französische Abgeordnete und Mitglied des Ausschusses, Pierre Cardo, sieht als Hintergrund die "sehr konservative familienpolitische Einstellung in Deutschland und fehlenden Willen". Die Absage stelle die zweijährige Arbeit des Ausschusses, an die viele Kinder und Eltern große Hoffungen geknüpft hatten, in Frage.

"In Deutschland kann man derzeit nur etwas verändern, wenn man diesem Land von außen auf den Schädel schlägt." So die Worte von Mathieu Carrière.

Oder doch nicht? Obwohl Deutschland schon mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung von Menschenrechten im Bereicht der Familien- und Kinderpolitik verurteilt und abgestraft wurde, ignoriert die deutsche Politik bis heute mit der ihr eigenen und typischen Arroganz diese Urteile. Eine Aussage, die unter allen Anwesenden nur Köpfschütteln hervorbrachte.

Hier blieb für den Beobachter nur der Schluss: "Deutschland, Deutschland über alles" – auch wenn diese Zeilen aus unserer Nationalhymne gestrichen wurden, aber in den Köpfen von Politikern und anderer Verantwortlichen sind diese Gedanken noch tief verankert.

"Es war zu wenig Zeit, um alle 95 Thesen aufzuschreiben" sagte Mathieu Carrière nach Ende der Veranstaltung in der französischen Botschaft. Er zog jedoch eine positive Bilanz. "Wir wollten am heutigen Tag eine Reformation starten, wie einst Luther. Die Impulse liegen in den Seelen der Leute, die heute hier waren. Impulse, weitere solcher Veranstaltungen durchzuführen, dass die Bürger sich engagieren. Mit der heutigen Veranstaltung hat uns der französische Botschafter sehr geholfen und uns Mut gemacht".

Carrière weiter: "Aber auch die französische Seite hatte viel über Deutschland erfahren. Sie war unter anderem erstaunt, dass es in diesem Land so etwas wie einen "Mutterkult" gibt. Dies war ihnen neu."

Besonders das öffentliche Podium im zweiten Teil der Veranstaltung trug dazu bei, dass das Ausland mitbekam, wie katastrophal die Zustände im Bereich der Kinder- und Menschenrechte und der Familienpolitik in Deutschland sind.

Der deutsche Rechtsanwalt und engagierte Kinderrechtler Dr. Peter Koeppel brachte es im Forum auf den Punkt: Es ist ein Zufallsprinzip, an welchen Richter und an welches Jugendamt ein Betroffener gerät. Man ist diesem Zufall und damit der Willkür des Systems ausgeliefert. Die Interessen und die Rechte des Kindes sind damit in Deutschland reiner Zufall - von Rechtsstaatlichkeit keine Spur.

Wünschen wir, dass es bald weitere Veranstaltungen dieser Art gibt.

Kinderrechte sind hoffentlich bald kein Zufall mehr, damit Kinder nach Trennung und Scheidung in Deutschland und Europa beide Eltern behalten. Dazu sind alle Bürger aufgerufen. Auch die Medien sollten dieser Sache mehr Aufmerksamkeit schenken.

Wirtschaftlich ist Europa schon Eins geworden, mit Deutschland als aktivem Partner. Wenn es um Geld geht, da ist Deutschland Spitze. Wenn es um die Zukunft Europas geht, ist Deutschland das Schlusslicht. Denn unsere Zukunft sind unsere Kinder. Nichts anderes.

 

-Detlev Grass-

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Kinder brauchen beide Eltern!

Weitere Informationen unter: www.wirbelwind.de

 

 


 

 

"Ich hätte gerne gehört, dass ich existiere"

Erziehungsfähig sind beide, bescheinigt das Gericht. Wer die Geschichte von einem Vater, einer Mutter und ihrem Kampf um den gemeinsamen Sohn kennt, könnte daran zweifeln. Wie auch am Urteil, das der Frau das Sorgerecht zuspricht

von HEIDE OESTREICH

Am Ende hatte sich das Gewölbe seiner Füße gesenkt. Plattfüße. Das bleibt also übrig, nach zwei Jahren Trennungsprozedur. Die Eltern konnten sich nicht einigen. Das Sorgerecht für den Sohn geht an die Mutter. Ein weiterer "Trennungsvater" ist geboren, ein Scheidungsopfer, ein verletzter Mensch.

 

 

...

 

HEIDE OESTREICH, 35, ist Redakteurin für Geschlechter- und Gesellschaftspolitik im Inlandsressort der taz

taz Magazin Nr. 7233 vom 13.12.2003, 466 Zeilen, HEIDE OESTREICH

 

 

http://www.taz.de/pt/2003/12/13.nf/magText.tname,a0279.re,do.idx,0

 

 

 

 

 

 


 

"Kostenexplosion im Betreuungssachen"

Dieter Haase, in: "Deutsche Richterzeitung", 11/2003, S. 363-364

 

 

Während aller Ortens Sozialleistungen gekürzt werden, steigen die staatlichen Ausgaben für sogenannte Betreuungen (vor 1992 Rechtsfürsorge in Form von Entmündigungen und Vormundschaften) drastisch an. So alleine in Niedersachsen von 0,5 Mio. Euro (1992) auf 44,5 Mio. Euro (Ende 2002).

Von Betreuungen sind auch viele Väter und Mütter minderjähriger Kinder betroffen.

Es wäre interessant zu erfahren, welche Rolle Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht dort spielen.

Interessant auch die Frage ob unbotmäßige Väter und Mütter mit dem Mittel des Betreuungsrechtes in eine Rolle gedrängt werden sollen, die ihnen eine eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung abspricht.

 

 

"Zumutbare Betreuung? 

- Verfassungsrechtliche Aspekte einer Betreuung nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 - "

Karl-Dieter Pardey

in: "Beträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen", 1991, Heft 15, S. 25-42

 


 

 

Friedrich Wilhelm Bosch

Begründer der "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht"

 

geboren am 2.12.1991 in Köln

gestorben am 20.3. 2000 in Bonn

 

1934 Dissertation "Die Regelung der Nachlaßverbindlichkeiten im Erbhofrecht" (Heft 34 der Bonner Rechtswissenschaftlichen Abhandlungen) bei seinem Bonner Lehrer Dölle

1936 bis 1938 Fakultätsassistent in Bonn

1937 Eintritt als Assessor beim Landgericht Bonn

"Frontdienst im Osten" ab 1940

für ein Jahr als Fakultätsassistent an der Universität Straßburg freigestellt - dort 1943 Habilitierung bei Dölle für Bürgerliches Recht, Landwirtschaftsrecht und Zivilprozeßrecht.

"Nach Rückkehr vom Frontdienst wurde bereits 1945/46 seine Umhabilitierung an seine Heimatuniversität Bonn vollzogen, ..."

 

"an 20. März 2000 verstarb in Bonn 88jährig der emeritierte o. Professor Dr. Dr. h.c. Friedrich Wilhelm Bosch. Das Leben einer herausragenden, im In- und Ausland in höchsten Ansehen stehenden Gelehrtenpersönlichkeit und eines großartigen Menschen hat sich erfüllt. ..."

zitiert nach "Nachruf. Friedrich Wilhelm Bosch zum Gedenken", Hans Friedrich Gaul, Bonn, in:"JuristenZeitung", 2000, S. 664-665

 

 

Kommentar Väternotruf:

Nun fragt sich, was der herausragende und großartige Mensch Friedrich Wilhelm Bosch in seinen offenbar vier Jahren "Frontdienst" gemacht hat. Hat er die Feldküche betreut, hat er armen russischen Kindern Lesen und Schreiben beigebracht, hat er vielleicht Ferntrauungen von deutschen Soldaten und ihren tapfer in Deutschland ausharrenden Frauen vollzogen. Oder hat er getötet? Dies war ja die Hauptaufgabe der Deutschen Wehrmacht im Osten. Wenn nein, wie gelang es ihm, sich aus dem organisierten Töten herauszuhalten. War er vielleicht ein unerkannter Widerstandskämpfer gegen Faschismus und Krieg? Sollten wir ihn deswegen nicht heute noch nachträglich ehren? Wenn ja, wie viele Menschen hat er getötet? Und gelten in diesem Falle auch die folgenden Überlegungen aus der selben Fachzeitschrift:

"Zum Grundtatbestand der Tötungsdelikte"

Professor Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt am Main

in: "JuristenZeitung", 2003, Heft 23; S. 11411149

 

 

 

 

 


 

Ein Vater gegen Deutschland

Eine Sendung zum Tag der Menschenrechte

 

www.vaeterradio.de

 

 

Wir werden in den Medien wieder von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt hören, aber über die Verletzung der Menschenrechte in Deutschland schweigen sie wieder. Die geschieht aber auch hier, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg mehrfach feststellen musste.

Eine ganz normale Elterngeschichte beginnt, nach einem Jahr Beziehung wird ein uneheliches Kind geboren. Der Mann erkennt natürlich die Vaterschaft an und zahlt seinen Unterhalt und darüber hinaus gibt er mehr Geld für sein Kind der Mutter. Die Partnerschaft geht nach anderthalb Jahren in die Brüche und die Mutter zieht weg, das Kind nimmt sie mit. Kind und Vater können sich noch drei Jahre treffen und auch in den Urlaub fahren.

Dann verweigert sie den Umgang. Der Vater schaltet das Jugendamt ein mit der Bitte um Unterstützung. Ein halbes Jahr nach dem Umgangsboykott wird das Kind befragt und diese äußert, dass es keinen Kontakt mehr zum Vater wünscht.

Der Vater zieht vor Gericht und muss noch hören, dass das Umgangsrecht des Vaters zu seinem Sohn nur als Ausnahme gedacht war, welche sehr eng auszulegen sei. Aber schon in der ersten Instanz wird auf die Manipulation der Mutter hingewiesen. Das Gericht war der Meinung, dass das Kind keine unbelastete Beziehung zum Kind aufbauen könne und deshalb dem Wohl des Kindes nicht dient.

Es folgten weitere Gerichtsgänge erneut vor das Amtsgericht, das Landgericht und sogar vor das Bundesverfassungsgericht, weil dieses Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung hätte wird ein Verfahren abgelehnt.

So zog der Vater vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Strassburg und erhielt sein Recht neun Jahre nach dem Umgangsboykott. Welche Konsequenzen hat Deutschland bisher gezogen?

Mit dem Vater Egbert Elsholz und seinem Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel werden wir über eine Menschenrechtsverletzung in Deutschland berichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dietmar Nikolai Webel

Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder

Tel/ Fax 034602-48911

webel@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 

 

Beitrags- und Spendenkonto:

Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 

12.11.2003

 


 

 

Donnerstag, 11. Dezember 2003

SERBIEN/NATO

Sanjas Mutter und ein Rechtsprinzip

 

Andreas Förster

 

"Zwei Bilder werde sie nie mehr los, erzählt Vesna Milenkovic. Den strahlenden Morgen an jenem 30. Mai 1999, an dem ihre Tochter Sanja, herausgeputzt in weißer Hose, rosa Hemd und weißen Sportschuhen, das Haus verlässt, um im vier Kilometer entfernten Varvarin die Kirche und den Wochenmarkt zu besuchen. Und die rasende Fahrt im Krankenwagen wenige Stunden später: Ihre Tochter, lebensgefährlich verletzt von den Schrapnellen mehrerer Nato-Flugzeugraketen, liegt bewusstlos auf dem Bauch. Es ist das letzte Mal, dass Vesna sie lebend sieht. Im Krankenhaus stirbt Sanja. Sie ist 15 Jahre alt geworden.

Unzählige Male hat Vesna Milenkovic aus der serbischen Kleinstadt Varvarin diese Geschichte erzählt. Auch in Deutschland - auf Pressekonferenzen, in politischen Veranstaltungen, bei "Maischberger" und im Magazin Spiegel sprach sie von dem Nato-Krieg gegen Jugoslawien und dem schrecklichen Tag, an dem sie die geliebte Tochter verlor.

Am Mittwoch saß Vesna Milenkovic zusammen mit ihrem Mann, dem Varvariner Bürgermeister, im Bonner Landgericht. Und wieder kommen die Bilder jenes Pfingstsonntags vor viereinhalb Jahren in ihr hoch. Denn das Gericht hat darüber zu entscheiden, ob die Bundesrepublik als Kriegspartei für den Angriff der Nato-Kampfflugzeuge auf die Brücke von Varvarin in Haftung genommen werden kann. Außer Sanja waren damals neun weitere Zivilisten getötet worden, 17 Menschen erlitten schwerste Verletzungen.

Die Nato hatte in einer Erklärung nach dem Bombardement von einer "Autobahnbrücke" in Varvarin gesprochen, die als "Hauptkommunikationslinie" im Krieg gegen Jugoslawien ein "vorgesehenes, legitimes Ziel" war. In Wirklichkeit war die an diesem Tag von Nato-Kampfflugzeugen mit "präzisionsgelenkten Waffen" zerstörte Brücke nur viereinhalb Meter breit und für Militärtransporte wegen ihrer geringen Tragfähigkeit ungeeignet.

Der Angriff auf die Brücke sei daher ein Kriegsverbrechen gewesen, weil bewusst unschuldige Opfer in Kauf genommen wurden, sagen Vesna und weitere 34 Kläger aus Varvarin. Weder der Richter noch die Vertreter der Bundesregierung gingen in der Verhandlung vor dem Landgericht auf diesen Vorwurf ein. Dennoch lehnten die Richter am Mittwoch einen Anspruch der Hinterbliebenen und Verletzten auf Schadenersatz ab. Dabei hatten die 35 Varvariner gerade mal eine Million Euro Wiedergutmachung für ihren erlittenen Schmerz verlangt.

In dem Rechtsstreit aber geht es vor allem ums Prinzip. "Nicht der einzelne Bürger, sondern allenfalls dessen Heimatstaat kann Anspruch auf Schadenersatz erheben", doziert der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger. Zwar zeigt er sich ehrlich erschüttert von den der Klageschrift beigefügten grausamen Bildern des Luftangriffs. Doch bei allem Mitgefühl erlaube die Rechtslage nur eine Abweisung der Klage: "Zivilgerichte können Rechtsfolgen nicht lösen."

Vesna Milenkovic ist enttäuscht, aber nicht überrascht von dem Urteil. Sie und die anderen Kläger wollen den Instanzenweg weitergehen. Und die Hoffnung nicht aufgeben: "Wir erwarten, dass das nächste Gericht ein gerechteres Urteil spricht", sagt sie."

 

Berliner Zeitung

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/299700.html

 

 

 

 

 

Zu Risiken und Nebenwirkungen von Bombenangriffen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker - oder bleiben Sie am besten zu Hause.

 

Mit freundlichem Gruß

Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

 


Pressemeldung

Der neue "paps", Heft 1/04, erscheint am 13.12.03. Schwerpunkt der Ausgabe:

Väter spielen anders

Unterschiedliche Spielstile der Eltern machen das Kinderleben interessant

Väter spielen gerne: Immerhin fast 65 Prozent spielen mit ihren Kindern, gut 55 Prozent gehen mit ihnen Spazieren, so Rainer Volz und Paul Zulehner in ihrer Untersuchung "Männer im Aufbruch". Harald Rost vom Bamberger Staatsinstitut für Familienforschung sieht Väter sogar noch stärker in der Verantwortung. 73 Prozent beteiligen sich an der Kinderbetreuung - für etwa eineinhalb Stunden pro Tag. Samstag und Sonntag sind es sogar 81 Prozent.

Arbeitet der Mann in Teilzeit und ist die Frau berufstätig steigen die Werte deutlich an. Überraschend: am Wochenende beschäftigen sich Väter sogar mehr mit ihren Kindern als die Mütter.

Der französische Psychologe Jean Le Camus untersuchte die Bedeutung der frühen Vater-Kind-Bindung. Er beobachtete Eltern vor allem beim Babyschwimmen. Seine Schlussfolgerung: Väter spielen und berühren ihre Kinder herausfordernder, Mütter eher beruhigender und bestätigender. Wobei das Herausfordern wichtig ist für die Entwicklung des Gehirns und anregt, selbständig neue Lösungsmöglichkeiten zu entdecken. Körperliche Spiele und neue Ideen sind signifikant stärker die Domäne der Väter.

"Väter sind beim Spiel häufig dynamischer und rasanter als Mütter. Sie spielen verwegene, wilde, abenteuerliche und herausfordernde Spiele, die oftmals komplex sind und viel Einsatzm, insbesondere auch körperlich erfordern", sagt der Spieleautor und Kulturpädagoge Uli Geißler aus Fürth.

Und das kann mancher Mutter ganz schön Angst machen. Deshalb gehen manche Väter mit ihren Kindern ganz bewusst allein auf Tour.

Hobbys sind ein "klassisches Väterding", meint Astrid von Friesen, Diplompädagogin und Psychotherapeutin in freier Praxis in Dresden. "Sie bauen mit Streichhölzern den Eiffelturm oder steuern auf dem See ihre Modellboote mit der Fernbedienung." Hier können Kinder viel Praktisches und Handwerkliches von ihren Vätern lernen. "Es geht ihnen hier mehr um die Sache, um das Ergebnis", erklärt sie.

Dennoch sind Väter beim Spiel nicht nur ergebnisorientiert. Im Gegenteil, dem "Flow" im selbstvergessenen Spiel könnten sie sich viel leichter hingeben als Mütter, so ihre Beobachtung. Das überrascht zunächst, sieht man doch Väter eher beim Skat oder Doppelkopf, mit ihren Kindern am Kicker oder beim Carrera-Rennen ein Match austragen. Und dabei geht es dann um Sieg und Niederlage - wie im "richtigen Männerleben". Dennoch: "Väter können sich eher auf die Stufe des Kindes begeben, erlauben ihrem 'inneren Kind' eher mitzuspielen als Mütter", so Astrid von Friesen. Mütter hätten halt immer noch an tausend Dinge zu denken, vom Abwasch bis zum Besuch bei Oma. Außerdem hielten sie häufig "pädagogischen Abstand", wollten dem Kind eher etwas beibringen statt mit ihm den Augenblick zu genießen.

Gerade die Spannung zwischen dem Spielverhalten von Vätern und Müttern macht den Reiz für die Kinder aus. Unterschiedliche Spielwelten bieten ihnen neue Erfahrungen und Herausforderungen, an denen sie nur wachsen können. Auch die Väter nehmen ihre Kinder in "neuen, unbekannten Rollen und Situationen wahr und können ihre Fähigkeiten in einem ganz neuen Zusammenhang sehen, der sonst im Alltag nicht möglich ist", meint Uli Geißler. Und das gilt umgekehrt sicher genauso.

 

Ralf Ruhl

 

Paps-Probehefte und Abo: Paps-Leserservice, Velber im OZ-Verlag, Im Brande

21, 30926 Seelze, Tel. 05137/882001, E-Mail: velber@saz.net

 

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

Velber im OZ-Verlag

Kaiser-Joseph-Str. 263

79098 Freiburg

Tel. 0761/7057835

Fax 0761/7057849

E-Mail: ruhl@oz-bpv.de

www.paps.de

 

 


 

 

 

 

ZDF

Montag, den 17.11.2003

20.15 - 21.45

 

Der Fernsehfilm der Woche

 

Tod im Park

 

Thriller, Deutschland, 2003

 

 

Die Kriminalpsychologin Hannah Schwarz kommt nach Schwerin, um ihren kürzlich verstorbenen Vater Leo zu beerdigen. Ihr Widerwillen gegen die Stadt ist deutlich spürbar. Hier ist vor 40 Jahren ihre Familie kaputtgegangen, als sie als Siebenjährige kurz vor dem Mauerbau 1961 mit ihrer Mutter in den Westen ging. Vater Leo blieb in der DDR zurück. Zeit ihres Lebens hat die Mutter ihrem Mann Verrat und Treuebruch vorgeworfen, weil er sein Versprechen, der Familie in die Bundesrepublik zu folgen, nicht gehalten und als "hundertfünfzigprozentiger" Kommunist bei der Schweriner Polizei Karriere gemacht habe. Auf Grund der besonders engen Beziehung zur Mutter, die durch ihren Außenseiterstatus als DDR-Aussiedler noch verstärkt wurde, hat Hannah nie diese Legende über den Vater hinterfragt. Weder in ihrer Pubertät noch während ihres Psychologiestudiums oder bei ihren ersten beruflichen Schritten hat sie je Kontakt zum alten Schwarz gesucht. Nach der Wende unternahm der Vater zwar den ein oder anderen Versuch, in Kontakt mit Hannah zu treten, aber sie lehnte jedes längere Gespräch ab.

Der Krebstod der Mutter anderthalb Jahre zuvor traf Hannah tief und bestärkte sie zunächst sogar in ihrer Verachtung für den Vater. Erst in jüngster Zeit dachte sie daran, den Abtrünnigen für die verlorenen Jahre zur Rede zu stellen. Hannah begann sich ihre eigene persönliche Anklageschrift zurechtzulegen. Doch dann setzte der jähe Tod des Vaters all diesen Plänen ein Ende.

Während Hannah sich noch über ihre Emotionen klar zu werden sucht, lernt sie Suse Richter kennen, die langjährige Vertraute und Hausmeisterin ihres Vaters. Und sie begegnet einem Freund des alten Schwarz, dem Staatsanwalt Beus, der den Vater noch aus DDR-Tagen kennt und mit ihm zusammenarbeitete, noch bevor Leo Schwarz als politisch verdächtig ausgemustert wurde. Bei diesen Unterhaltungen erfährt sie, dass sich wenige Tage vor ihrer Ankunft in Schwerin ein mysteriöser Mordfall ereignet hat - und dass der Fall ihren Vater kurz vor seinem Tod offenbar in Aufruhr versetzte.

Immer mehr tauchen Erinnerungsbilder und Hinweise auf, die Hannah beunruhigen. Auf dem Schreibtisch ihres Vaters findet Hannah Zeitungsausschnitte, Suse Richter bestätigt, dass Leo Schwarz sich anders als sonst verhielt. Und schließlich erhält Hannah die Gewissheit, dass ihr Vater wegen des Falls sogar bei seinen ehemaligen Polizeikollegen vorstellig wurde, ohne dass er jemandem seine Gründe offenbarte. Freilich wurde seine Hilfe dankend abgelehnt - so wie nun auch Hannah freundlich, aber bestimmt vor die Tür gesetzt wird. Die Leiterin der Mordkommission Katharina Petrescu, die kurz nach der Wende 28-jährig nach Schwerin kam und senkrecht in der Polizeihierarchie aufstieg, ist nämlich der Meinung, dass ihr Team und sie der Lage durchaus allein gewachsen sind.

In dem Maße, in dem alte Gewissheiten über den Vater ins Wanken geraten, wächst auch Hannahs Unsicherheit. Im Nachlass findet sie alte Unterlagen, die belegen, dass es schon einmal zwei Frauenmorde in Schwerin gab, die fast bis aufs Haar der jüngsten Bluttat gleichen. Das war vor fast 25 Jahren. Und ihr Vater war damals offenbar mit den Ermittlungen befasst. Andererseits bringt Hannahs Nachfrage an den Tag, dass man bei der Polizei von einem solchen Fall nichts weiß. Ist es möglich, dass die Morde vertuscht wurden? Wenn ja, warum? Und: War ihr Vater nur in die Vertuschung verwickelt? Oder reicht seine Verstrickung in diesen Fall etwa noch weiter ...?

Hannah wird unbarmherzig mit ihrer persönlichen Vergangenheit konfrontiert, mit ihrer abrupt beendeten Schweriner Kindheit und den "schwarzen Löchern", die dieses Trauma in ihr Leben riss.

Länge: 90 min

Regie: Martin Eigler

Drehbuch: Sven Poser, Martin Eigler

Kamera: Wedigo von Schultzendorff

Musik: Wilhelm Stegmeier

Darsteller:

Hannah Schwarz - Barbara Rudnik

Konrad Fuchs - Harald Schrott

Katharina Petrescu - Meral Perin

Martin Beus - Dieter Mann

Suse Richter - Birke Bruck

Raik Schleusser - Thorsten Merten

Maria Helmer - Christina Grosse

Peter Armknecht - Hermann Beyer

Karl Benthin - Peter Kurth

 

 

http://www.heute.t-online.de/ZDFde/einzelsendung_content/0,1972,2197546,00.html

 

 

 


 

 

Muttersöhne als Nesthocker

 

"2,2, Millionen Jugendliche zwischen 21 und 27 Jahren leben im `Hotel Mama` dabei sind die männlichen `Gäste` mit 1,4 Millionen besonders gut vertreten. ..."

 

aus "Berliner Woche", 3.12.03

zugrunde liegt eine Shell-Studie

 

 


 

 

MauernDEMOntage in Karlsruhe

Väter demontieren die familienpolitische Mauer in Karlsruhe

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2003 demontieren Trennungseltern aus ganz Deutschland die ihrer Ansicht nach bestehende Blockade im deutschen Familienrecht. Die Aktion findet statt in der Nähe des Bundesverfassungsgerichts auf dem Forumsplatz in Karlsruhe. Unzählige Eltern haben Pakete mit ihren Schicksalen nach Karlsruhe gesandt. Daraus wird ab 9.00 Uhr von Mitgliedern des gemeinnützigen und einzigen bundesweiten Vätervereins „Väteraufbruch für Kinder“ eine Mauer gebaut. Um 14:30 wird eine Kundgebung stattfinden, die mit der Demontage der Mauer enden wird.

Die Eltern wollen damit darauf aufmerksam machen, dass im deutschen Familienrecht noch immer jedes zweite Kind bei Trennung oder Scheidung den Kontakt zum getrennten Elternteil verliert. Internationale Erfahrungen und die Studie des Justizministeriums von Prof. Proksch ergeben, dass auch nach Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht die bestmögliche Lösung aller Konflikte ist. Dennoch haben viele nicht-ehelichen Väter keine Möglichkeit, ihre Elternverantwortung wahrzunehmen. Auch in vielen Fällen

bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht haben Trennungseltern keine Chance, wenn der andere Elternteil keinen Kontakt zum Kind wünscht. „Hier wird das Problem durch Beseitigung der Symptome bekämpft, anstelle die Ursachen zu vermeiden“, meint dazu Bundesvorstandsmitglied Rüdiger Meyer-Spelbrink.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2003 einem kleinen Teil der nichtehelichen Väter die Möglichkeit eingeräumt, unter strengen Kriterien das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Für den Großteil nichtehelicher Väter besteht damit aber noch immer keine Möglichkeit, ihre elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Selbst die mehrfache Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte bisher keinerlei Konsequenzen zur Folge. Dazu einer der Initiatoren, Franzjörg Krieg: „Wir hoffen, dass diese symbolhafte Aktion schnellstmöglich Wirklichkeit auch in Deutschland wird.“ Während der Aktion werden Hunderte von Einzelschicksalen dokumentiert. Hinter jedem Fall stehen Kinder, deren Recht auf einen selbstverständlichen Kontakt zu beiden Eltern behindert wird.

Über den Väteraufbruch sind mehrere Tausend Trennungseltern engagiert, die sich in etwa 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen für die gemeinsame elterliche Verantwortung auch nach Trennung oder Scheidung im Familienrecht einsetzen. Der Väteraufbruch wurde vor 15 Jahren gegründet, um die Väterrolle in der Familie zum Thema zu machen. Er bietet unter anderem eine Beratungshotline unter 0700-Vaterruf (82837783) an. Informationen stehen im Internet unter www.vafk.de zur Verfügung.

 

MfG

für den Bundesvorstand

Rüdiger Meyer-Spelbrink

meyer-spelbrink@vafk.de

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 


 

Witznummer für Väter - nichtverheiratete Väter als Altfälle oder der Blick nach Karlsruhe, Danke für die milde Gabe 

 

Am 29. Januar 2003 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Sorgerecht für nichteheliche Väter gefällt. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, für die nichtehelichen Väter, die vor dem 1. Juli 1988 ihre Trennung hatten, eine Übergangsregelung zu schaffen. Hintergrund ist, daß nichteheliche Väter vor diesem Stichtag keine Möglichkeit hatten, vor der Trennung gemeinsame Verantwortung (im Sinne des Sorgerechts) für ihre Kinder zu übernehmen, während dies für nichteheliche Väter ab dem 1.7.1998 gesetzlich möglich war. Diese Regelung sollte bis zum 31.12.2003 geschaffen werden. Laufende Verfahren sollten bis dann bei den Gerichten ruhen.

Dokumentation zu den Aktivitäten während und Inhalten des Bundesverfassungsgerichtsverfahrens unter: http://www.vafk.de/themen/recht/bvg2002.htm

 

Die Bundesregierung hat dazu im Frühjahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in den vergangenen Monaten die wesentlichen parlamentarischen Hürden genommen hat, so daß das Gesetz zum 1.1.2004 Gültigkeit haben dürfte.. Der VAfK hat auch versucht, mit eigenen Stellungnahmen, Offenen Briefen an die Abgeordneten des Bundestages und an die Mitglieder des Bundesrates, persönlichen Kontakten und Presseerklärungen seine Position einzubringen.

Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens, unserer Aktivitäten und des Gesetzgebungsverfahrens unter http://www.vafk.de/themen/uebergangsregelung.htm oder auf der WEB-Seite über den Button "Altfallregelung" (oben Mitte).

Nach diesem Gesetz können nichteheliche Väter mit Trennung vor dem 1.7.1998 beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben. Die fehlende Zustimmung der Mutter kann durch das Familiengericht ersetzt werden. Als Voraussetzung ist genannt, daß die Eltern zuvor mit dem Kind mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl dient (wie auch immer das gewertet wird). Das Gericht muß also eine Einzelfallprüfung vornehmen, anstelle - wie bisher - generell keine Möglichkeit zu haben, gemeinsame Sorge auszusprechen. Das wird zumindest für einige Väter eine Chance sein.

Es bleibt abzuwarten, wie die Fachwelt mit der Regelung umgeht und wie die ersten Urteile ausgehen. Damit die Väter, die dieses Thema betrifft, sich ausführlich informieren und austauschen können, wurde im Mitgliederforum eine Rubrik "Altfälle" angelegt. Der Übersichtlichkeit halber wird für dieses Rubrik nur freigeschaltet, wer sich für dieses Thema interessiert und daran teilnehmen möchte. Alle Beteiligten werden gebeten, ihre formulierten Anträge, Gegenargumente und Urteile dort als Datei abzulegen, also ihre Erfahrungen anderen zur Verfügung zu stellen.

Mitglieder müssen für das Mitgliederforum freigeschaltet werden. Wer dies noch nicht ist, kann sich unter http://www.carookee.com/forum/VAfK-Mitgliederforum anmelden. Wir schalten dann nach Mitgliedschaftsüberprüfung frei. Bitte zusätzlich an die BGS (bgs@vafk.de) die Angabe, daß man für den Bereich "Altfälle" freigeschaltet werden möchte, dies erfolgt dann nach der Aktivierung des Zugangs.

Wir wünschen allen hiervon betroffenen viel Erfolg!

MfG

für den Bundesvorstand

Rüdiger Meyer-Spelbrink

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

Blumenaktion am Tag der Menschenrechte

Mittwoch den 10.12.2003 beim Europarat in Strassburg

Samstag 18 Uhr kam ein Rückruf von Frau Hedman aus dem Büro Schwimmer.

Walter Schwimmer ist der Generalsekretär des Europarates in Strassburg.

Die Blumenaktion am Mittwoch den 10.12.2003 kann planmäßig stattfinden.

Sicherheit wird auch am Europarat groß geschrieben. Deshalb können wir nur einzeln ins Gebäude. Es gibt eine Sicherheitsschleuse wie im Flughafen. Taschen werden durchsucht, Blumen werden durchleuchtet. Ein Personalausweis ist nicht erforderlich, sollte zur Sicherheit aber mitgebracht werden.

50 Blumensträuße werden als politisches Zeichen gewertet, 100 sollten wir mindestens bringen. Vor Ort steht nur eine begrenzte Anzahl Blumenvasen zur Verfügung. Deshalb wäre es hilfreich, ausser Blumen auch die entsprechenden Blumenvasen gleich mitzubringen.

Unsere Aktion wird ab Montag im Intranet des Europarates angekündigt. Gespräche mit Mitgliedern des Europarates sind nicht geplant aber möglich. Eine überraschend große Zahl der Diplomaten in Strassburg spricht deutsch. Offizielle Sprachen sind jedoch englisch und französisch. Außer Blumen können wir auch Flugblätter in der Eingangshalle hinterlegen. Eine Demonstration oder Kundgebung ist nicht geplant.

Ein gewisses Problembewußtsein auf europäischer Ebene ist vorhanden. Väter, die sich abseilen gibt es leider in ganz Europa. Das Problem der Vaterlosigkeit ist ein Thema, dass bereits erkannt wurde und an dem in verschiedenen Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene gearbeitet wird. Das deutsche Problem der künstlich erzwungenen Vaterlosigkeit und der Ausgrenzung der Väter muss jedoch erklärt werden. So etwas haben die meisten Europa-Abgeordneten noch nicht gehört. Nach meiner Beobachtung sind es in erster Linie Frauen, die sich auf europäischer Ebene für aktive Vaterschaft einsetzen. Die deutsche, männliche Väterbewegung hat Seltenheitswert und wird positiv begrüßt. Wir setzen uns ein für ein geeintes Europa, aktive Vaterschaft und für eine dringend erforderliche Harmonisierung des Familienrechtes.

 

Zeitplan

Blumen können den ganzen Tag über gebracht werden. Es können bereits vormittags die ersten Blumen eintreffen. Die Trennungsväter werden am frühen Nachmittag in Strassburg eintreffen. Die MauernDemontage in Karlsruhe ist geplant von 14 bis 16 Uhr. Der Autokorso von Karlsruhe nach Strassburg wird zwischen 17 und 18 Uhr am Europarat eintreffen. Bitte Fahrgemeinschaften bilden, denn in Strassburg gibt es ein akutes Parkplatz-Problem. Blumen rechtzeitig besorgen.

 

Wegbeschreibung

von Karlsruhe nach Strassburg sind es 90 km. Entweder A5 rechts vom Rhein auf deutscher Seite oder A35 links vom Rhein auf französischer Seite. Navigationsgeräte: Kehl, Europabrücke einstellen. In Strassburg (Straßburg / Strasbourg) nicht ins Zentrum fahren, sondern den weißen Schildern Institutions Européennes folgen. Der Europarat ist sehr leicht zu finden und praktisch nicht zu verfehlen. Vor der Tür stehen die Fahnen der Länder und ein großes blaues Schild CONSEIL DE L'EUROPE / COUNCIL OF EUROPE. (siehe Foto)

 

www.vaeter-aktuell.de/Blumenaktion_Strassburg.htm

 

diese Seite bitte im Auge behalten und spätestens am Mittwoch nochmal aufrufen, weil es vielleicht Ergänzungen geben kann.

Thomas

 

 

 


 

Demo gegen Diskriminierung von Männern und nichtehelichen Kindern

 

Wir planen am Tag der Menschenrechte 10.12.2003 eine Demo für nicht-verheiratete Väter vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

www.vafk.de

 

 

Bitte leite diese Nachricht weiter an alle, die vielleicht mitmachen wollen.

 

 

 


 

 

 

Meinungsfreiheit

 

 

Soldaten sind Mörder, 

 

dieses Tucholskyzitat löste in den neunziger Jahren eine heftige politische Debatte aus. 

Darf man so etwas bezugnehmend auf Soldaten der Bundeswehr sagen?

Was ist eigentlich ein Mord. In Meyers Grosses Taschenlexikon in 24 Bänden 1981 steht dazu nichts drin. wir erfahren nur was über die Mörderbiene: volkstümliche Bezeichnung für die Adonsonbiene, an deren Stichen mehr als 150 Menschen gestorben sein sollen.

Oder Mörderwal: svw. Großer Schwertwal

 

Sind Soldaten Mörderbienen oder Mörderwale? Darf man so etwas sagen? Oder muss man bei der Frage gleich mit einer Abmahnung eines mimosenhaften oder geldgierigen Rechtsanwaltes rechnen, wenn dieser davon im Internet liest und als Sohn eines ehemaligen Wehrmachtsoffiziers sich persönlich beleidigt sieht, frei nach dem in Mark und Bein übergegangenen Spruch - Unsre Ehre heißt Treu. 

Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen - ein Schelm, wer solches dabei denkt.

 

 

 


 

In einer namentlich benannten gynäkologischen Praxis würden "rechtswidrige Abtreibungen" durchgeführt,

darf man dieses auf Handzetteln verbreitet öffentlich äußern?

 

Der Bundesgerichtshof meint nein (Beschluss des BGH, vom 1.4.2003 - VI ZR 366/02)

Kritische Besprechung in "Juristische Rundschau", 11/2003, S. 472-474 von Christian Burkiczak, Köln

mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der offenbar, so Burkiczak, eine andere Rechtsauffassung als der Bundesgerichtshof vertritt, sehr verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die beiden Gerichte nur 10 Minuten Fußweg auseinander entfernt liegen, vielleicht sollten die Herren und Damen der beiden Gerichte sich mal in der Mitte dieses Weges treffen um zu überlegen, ob sie nicht zukünftig vor Entscheidungen miteinander sprechen, anstatt sich hinterher zu wundern, wie man auf so kurze Distanz zu so unterschiedlichen Urteilen kommen kann.

Eigenartig auch, dass der BGH offenbar von seiner eigenen Rechtsauffassung abgerückt ist:

"Die vorstehende Entscheidung des BGH überrascht, weil sie kaum in einklang zu bringen ist mit einem nur drei Jahre alten Urteil desselben Senats, in dem dieser die Verbreitung eines Flugblatts, auf dem unter anderem `damals Holocaust - heute: Babycaust` formuliert wurde, gebilligt hat. (BGH, NJW 2000, 3421 ff; ebenso bei ähnlichem Sachverhalt OLG Karlsruhe, NJW 2003, 2029)" (Burkiczak, S. 472)

 

 


 

 

"Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler: Das Vormundschaftsgericht als Erzieher"

Siegfried Bäuerle / Hans-Martin Pawlowski (Hrsg.). - 1. Aufl. - Baden-Baden : Nomos Verl-Ges., 1996

ISBN 3-7890-4415-6

NE: Bäuerle, Siegfried [Hrsg.]

 

 

Vorwort

Wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen können ihre Wurzeln auch in dem Schicksal einzelner Familien haben. Ausgehend von dem mehrfach in der Presse publizierten Fall Binckli` beschäftigen sich in diesem Sammelband Autoren verschiedener Fachdisziplinen (Juristen, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) mit jugendamtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Entscheidungen sowie mit ärztlichen, psychiatrischen Gutachten, die diesem Fall zugrunde liegen und auf den wissenschaftlichen Prüfstand gelegt werden sollen.

Es geht um die Frage, inwieweit Entscheidungen von Vormundschaftsgerichten und Jugendämtern in den erzieherischen Rahmen von einzelnen Familien eingreifen dürfen und können, ohne selbst massive Schädigungen bei Kindern auszulösen. Unbestritten ist, daß die Justiz mit ihren vielfältigen Entscheidungen (Strafen u.a.) nicht nur den einzelnen Fall treffen will, sondern auch immer die Wirkung für die große Masse der Nichtangeklagten im Auge hat. Damit wird die Bereitschaft der Mehrheit der Bevölkerung, sich in den rechtlichen Rahmen einbinden zu lassen, gestärkt.

(1)Vgl. die interessanten Ausführugen von Fromm über `Der Staat als Erzieher - Zur Psychologie der Strafjustiz` (Fromm, E.: Gesamtausgabe, Band 1, Analytische Sozialpsychologie. München 1959, S. 7 - 10). Er schreibt: `Die Bedeutung der Strafjustiz liegt durchaus nicht nur darin, daß sie eine Gesellschaft vor dem Verbrecher schützen und diesen bessern soll: eine ihrer wesentlichen Funktionen ist es vielmehr, die Masse in dem von den Herrschenden gewünschten Sinn psychisch zu beeinflussen.“ (Fromm 1989d, S. 10)

 

Bei gerichtlichen Fehlurteilen muß andererseits auch von negativen Einflüssen auf die Bevölkerung ausgegangen werden, die möglicherweise das Ansehen und die Stabilität der Justiz und damit auch der Gesellschaft selbst gefährden. Insofern darf diese Abhandlung nicht nur als die Bearbeitung des `Falles Binckli` angesehen werden, sondern die differenzierte Diskussion über einen einzigen Fall ist notwendig, um möglicherweise größeren Schaden von unserer Gesellschaft fernzuhalten.

Absicht der Autoren ist es, mit der Veröffentlichung des `Falles Binckli` eine breite öffentliche Resonanz auszulösen und eine differenzierte wissenschaftliche Diskussion in Gang zu bringen, was das Spannungsfeld zwischen den individuellen Handlungsweisen von Menschen (in der Familie) und den Reaktionen staatlicher, altehrwürdiger und autoritätsgetragener Institutionen, wie der Justiz, angeht, die von einem immer größeren Teil von aufgeklärten Menschen durchschaut wird.

So kann anhand dieses Beispielfalles diskutiert werden, ob und inwieweit die moderne Justiz den seit Jahrzehnten als überwunden geglaubten Gedanken der Rache heute immer noch pfleglich behandelt und die vor allem psychologischen Überlegungen zu Strafen als ein weitgehend untaugliches Mittel zur Besserung von Tätern in ihr Reaktionsarsenal aufgenommen hat. Auch über den Standard von Gutachten, die von hochrangigen und gut dotierten Psychiatern und Psychotherapeuten dem Gericht vorgelegt werden, kann reflektiert werden.

Prüfkriterium für die Fortschrittlichkeit und damit Glaubwürdigkeit und Effizienz unserer Justiz sind die Erfahrungen in den Gerichtssälen und die Urteile der Gerichtspraxis, nicht aber die der jeweiligen intellektuellen Mode verpflichteten Thesen `fortschrittlicher Juristen auf Kongressen und sich modern gebender Psychoanalytiker auf Fachtagungen.

Beleuchtet man einmal einen konkreten Fall etwas genauer, so können nicht wenige Defizite und Fehler ausfindig gemacht werden. Die Autoren dieses Sammelbandes gehen durchaus nicht von behördlichen Entscheidungen ohne Fehl und Tadel aus. Da wir aber mit fehlbaren Menschen rechnen, müssen Fehler auch korrigiert werden und zwar nicht nur auf der individuellen, sondern auch auf der staatlichen Seite. Nicht bloße Verurteilung von Menschen, sondern gute Problemlösungen beweisen menschliche Vernunft und Größe.

Der Leser möge selbst entscheiden, inwieweit er diese Vernunft und den bloßen Menschenverstand bei den Verantwortlichen des Jugendamts in Freiburg (Breisgau) und bei den mit dem `Fall Binckli´ befaßten Richtern und Gutachtern entdeckt.

Karlsruhe, März 1996

Siegfried Bäuerle

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Einführung:

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 1: Zum Beispiel `Binckli´

Hans-Martin Pawlowski

Kapitel 2: Zum Schutz gegen fehlerhafte Gutachten

a) System- und prozeßorientiertes Vorgehen aus kinder- und jugend-psychiatrischer Sicht bei zu erwägendem Sorgerechtsentzug wegen Verdacht auf Kindesmißhandlung

Claus Heinemann

 

 

b) Fehlleistungen medizinischer Gutachter

Matthias Winzer

Kapitel 3: Gewalt gegen Kinder

- Zum ´Kindeswohl in psychologischen Gutachten

Siegfried Bäuerle

 

Kapitel 4: Überlegungen aus der Sicht des Jugendamts

Wilhelm Gerber

Kapitel 5: Zur Beschränkung der elterlichen Sorge

- Die Rechtsstellung der Eltern und Verwandten des Kindes bei staatlichen Eingriffen in die Familie -

Volker Lipp

Kapitel 6: Das Vormundschaftsgericht: Gericht oder Verwaltungsbehörde?

- Wie kann man Neutralität und Unparteilichkeit gewährleisten? -

Hans-Martin Pawlowski

 

Menschlicher Epilog eines Psychologen

- Eine Pathographie von institutionellen Strukturen und Entscheidungsprozessen -

Georg Hertel

 

 

 


 

 

 

"Partnerschaftsgewalt in der Familie - Das Drama des Kindes und Folgerungen für die Hilfe"

 

Monika Weber-Hornig; Georg Kohaupt

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 6, S. 315-320

 

Die Autorin Monika Weber-Hornig ist Leiterin des Kinderschutz-Zentrums Mainz

Der Autor Georg Kohaupt berät als Psychotherapeut Familien und Helfer im Kinderschutz-Zentrum Berlin

 

 

 


 

"Familienwahlrecht und Grundgesetz

Aktuelle Überlegungen, in Deutschland ein Wahlrecht der Eltern für ihr Kinder einzuführen, werden auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin untersucht."

 

Werner Schroeder

in: "Juristen Zeitung", 2003, Heft 10, s. 917-922

 

 


 

Universität Bremen

Institut für Geschlechter- und Generationenforschung

Prof. Dr. Gerhard Amendt

Subskriptionsangebot: Scheidungsväter

„Über die Erfahrungen von Scheidungsvätern wissen wir nur wenig – und das wenige, das wir zu wissen glauben, ist nicht selten von Vorurteilen bestimmt.

Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, was auch in der Wissenschaft bislang verabsäumt wurde: uns unvoreingenommen anzuhören, was Männer über ihre Probleme als Scheidungsväter zu berichten haben. Was wir dabei erfuhren, hat uns erstaunt, erschreckt und nachdenklich gemacht. Es ist an der Zeit, ein differenzierteres Bild von Scheidungsvätern zu zeichnen, das mit gängigen Klischees aufräumt.“ (Aus dem Vorwort).

Allen, die sich für die Ergebnisse unserer Forschungsprojektes interessieren, bieten wir die Möglichkeit zum Subskriptionspreis von 19,00 € vorzubestellen.

Gerhardt Amendt: Scheidungsväter, IGG, 2003. Gebunden, ca. 240 Seiten.

Dieses Angebot ist bis zum 30. November 2003 befristet. Der Buchhandelspreis beträgt dann 21,50 €.

Zum Sonderpreis für Teilnehmer der Väterstudie

So bestellen Sie!

Überweisen Sie € 19,00 an

Gerhardt Amendt, Sparkasse in Bremen, BLZ 290 501 01, Kontonummer 104 867 44

Unter Verwendungszweck geben Sie bitte ein:

1. Zeile: Name des Empfängers

2. Zeile: Straße und Hausnummer

3. Zeile: Postleitzahl und Ortsname

Ohne diese Angaben können wir nichts versenden!

Sie müssen bis spätestens 30. November 2003 Ihre Überweisung vornehmen.

Das Buch erscheint Anfang Dezember und wird Ihnen automatisch zugestellt.

Interessenten aus Österreich und der Schweiz melden sich bitte bei: igg@uni-bremen.de

 

Mit freundlichen Grüßen,

Institut für Geschlechter und Generationenforschung

www.igg.uni-bremen.de

 

Tel.: 069-945 087 52

E-Mail: igg@uni-bremen.de

 

 

 

 


 

 

 

"Körperlichkeit und Sexualität in der Adoleszenz junger Frauen: Dynamiken in der Vater-Tochter-Beziehung"

Karin Flaake

in: "Psyche. Zeitschrift für Psychoanalyse", 2003, 403-425

 

 

 

 


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