Väternotruf

Februar 2004


 

 

 

 

Umgangsvereitelung

Verweigert eine Mutter ohne Vorliegen triftiger Gründe jeglichen Kontakt des Kindes mit dem Vater kann dies den Entzug der Personensorge der Mutter rechtfertigen.

Amtsgericht Frankfurt am Main - Abt. Hoechst, Beschluss vom 18.2.2004 - 402 F 2373/01 SO

ausführlich in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 19/2004, S. 1595-1597

 

 

 


 

 

FAZ 19.02.2004

Internet

Teenager „ergoogelt“seine eigene Entführung vor 14 Jahren

19. Februar 2004 Ein 17jähriger Kalifornier hat nach 14 Jahren mit Hilfe des Internets entdeckt, daß er als Kind von seiner Mutter aus Kanada entführt worden ist. Nach Medienberichten vom Mittwoch fand der Schüler zufällig sein eigenes Foto auf einer Webseite für vermißte Kinder. Nach Polizeiangaben hatte der Vater des Jungen 1989 von einem Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Die Mutter floh dann mit dem Kind erst nach Mexiko und schließlich nach Kalifornien. Jetzt soll der Teenager mit seinem Vater wieder vereint werden, den er die ganze Zeit nicht gesehen hat.

Den Berichten zufolge gab der Junge vor einem Jahr im Schulunterricht rein zum Spaß seinen Namen in die Suchmaschine „Google“ ein und landete so auf der Webseite einer kanadischen Organisation, die beim Aufspüren verschwundener Kinder hilft. Dort stieß er zu seinem großen Schock auf ein Bild, das ihn als Dreijährigen zeigt. Der Teenager erzählte seinem Lehrer von der Entdeckung, der daraufhin die Behörden verständigte.

Die Polizei verfolgte ein Jahr lang die Spur der Mutter und verhaftete die 45-Jährige schließlich in der vergangene Woche in Los Angeles. Sie soll nun an die Behörden in Kanada ausgeliefert werden. Ein Polizeibeamter schilderte im kanadischen Fernsehen, der Junge sei sehr bestürzt über die Verhaftung seiner Mutter gewesen: „Er war schrecklich emotional.“ Vater Ron Steinmann sagte unterdessen, er habe sich Jahre lang Sorgen um seinen Sohn gemacht. „Ich habe mich gefragt, ob sie ihn ins Krankenhaus bringt, wenn er krank ist, und ob er zur Schule geht.“

Steinmann wartet nun gespannt auf das Wiedersehen mit seinem Sohn in Kanada, den er nur als Kleinkind in Erinnerung hat: „Ich bin mir darüber im Klaren, daß er inzwischen erwachsen geworden ist.“

Text: dpa

Bildmaterial: dpa/dpaweb

 

 

 

 


 

 

 

 

Dr. Jörg Fichtner

München


Diplom-Psychologe, Familiengutachter

 

Dr. Jörg Fichtner - SoFFI K.
Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut
- Sociological Research Institute on Women - 

Wilhelmstraße 15 - D-79098 Freiburg


 

"Männliche Wohnungslosigkeit sehen: Theorie und Erforschung einer scheinbaren Selbstverständlichkeit"

Jörg Fichtner

in: "wohnungslos", 2/2004, S. 50-54

 

 

 

"Familiäre Gewalt und Umgang"

Heinz Kindler, Joseph Salzgeber, Jörg Fichtner, Annegret Werner

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2004, Heft 16, S. 1241-1252

 

 

Fichtner ist Anhänger des sozialwissenschaftlichen Konstrukts der sogenannten "Hegemonialen Männlichkeit" nach Bob Connell, einer Konstruktion, die davon ausgeht, dass alle Männer Teilhaber an der "patriarchalen Dividende" sind.

Das Konzept von Connell ist, vereinfacht gesagt ein Modell, in dem Frauen die gesellschaftlich Benachteiligten und Männer die Bevorteilten sind.

 

Was eine solche Sicht für eine neutrale Tätigkeit als Sachverständiger in familiengerichtlichen Verfahren bedeutet kann sich jeder leicht ausrechnen, der mit solchen Sachverständigen schon einmal zu tun hatte, für die Männlichkeit, unausgesprochen, ein Zeichen von Täterschaft ist.

 

So heißt es dann wohl auch nicht zufällig in dem Aufsatz von Heinz Kindler, Joseph Salzgeber, Jörg Fichtner, Annegret Werner: 

"Gewalt kann auch von vermeintlich schwächeren Familienmitgliedern ausgehen, seien es Kinder gegenüber ihren Eltern oder Frauen gegenüber ihren Männern. Weibliche Gewalt gegenüber Partnern bzw. Vätern wird vor Gericht bislang aber kaum vorgetragen und die vorliegenden sozialwissenschaftlichen Untersuchungen deuten daraufhin, dass aufgrund einer geringeren Verletzungsträchtigkeit und Einschüchterungswirkung sowie einer seltenen Einbettung in ein Muster von Gewalt, Kontrolle und Erniedrigung im Mittel Unterschiede zu männlicher Gewalt gegenüber Müttern bzw. Partnerinnen bestehen." S. 1241

 

 


 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Steffi Wydra und ich arbeite für die ARD-Talkshow Fliege (Montag bis Donnerstag, jeweils 16 Uhr).

Ich bereite im Moment eine neue Sendung zu dem Thema "Wenn Männer Opfer werden" vor. Wir möchten uns inhaltlich damit beschäftigen, in was für Situationen Männer geraten können und wie sie versuchen diese Krisen zu meistern. Wir suchen Gäste, die sich bereit erklären würden, darüber zu sprechen wie sie emotional, körperlich oder finanziell von einer Frau benutzt bzw. ausgenutzt wurden.

Meine Frage bzw. Bitte an Sie: Kann ich über Sie eventuell einen Kontakt zu Männern herstellen, die in so eine Situation geraten sind und bereit sind darüber zu sprechen? Wenn ja, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie meine Nummer weitergeben würden. Jeder der Interesse hat, kann sich unverbindlich mit mir in Verbindung setzen. Ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen mit meiner Anfrage überhaupt richtig bin. Ich dachte mir ein Versuch ist es Wert.

Ein paar Eckdaten: Die Sendung findet am 26.02.2004 um 16 Uhr in München statt. Es ist eine Aufzeichnung, die eine Stunde dauert. In der Sendung sind grundsätzlich vier bis fünf Gäste eingeladen. Die Anreise würden wir organisieren und die anfallenden Kosten übernehmen.

Im voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Falls Sie noch weitere Informationen möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Kontakt. Ich würde mich freuen von ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Steffi Wydra

 

 

Redaktion Fliege

Steffi Wydra

Bavariafilmplatz 7

82031 Geiselgasteig

Tel.: 089/ 64994057

Fax: 089/ 64994049

 


 

 

"Mediation durch Richter - ein Projekt mit Zukunft"

Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Landgerichts Göttingen 

in: " Deutsche Richterzeitung", 12/2003, S. 396-397

 

 

Ein Bericht über ein interessantes Modellprojekt zur Mediation am Landgericht Göttingen. Gebe es Gott, dass sich das auch bis zu den eher altbackenen Familienrichtern nach Hintertupfingen rumspricht und Schule macht.

 

 


 

 

Berliner Zeitung

www.berliner-zeitung.de

 

 

Datum: 17.02.2004

Ressort: Blickpunkt

Autor: Wolfgang Kohrt

Seite: 03

 

Das große Schweigen

Sein Vater war Günter Guillaume, der Kanzlerspion. Pierre Boom hatte viele Fragen an ihn. Doch als sie sich wieder sahen, bekam er keine Antworten

BERLIN, im Februar. Es ist fast dreißig Jahre her, am 24. April werden es dreißig Jahre sein, als sich im Leben eines siebzehn Jahre alten Jungen das Unterste zuoberst kehrte. 6 Uhr 32 war es an diesem 24. April 1974 in der Bad Godesberger Ubierstraße 107, als es an der Tür klingelte und Beamte des Bundeskriminalamtes die Wohnung betraten, um den Kanzlerspion Günter Guillaume und seine Frau zu verhaften. Pierre, der Sohn, stand dabei und wusste im Grunde nicht, was geschah und schon gar nicht, was folgt, da sein Vater enttarnt war und sich offen als Offizier der DDR zu erkennen gegeben hatte.

Pierre heißt heute nicht mehr Guillaume, sondern Boom, ist 47 und hat eine kleine Multimedia- agentur in Berlin, in der er Broschüren, Flugblätter und Newsletter für seine Kunden produziert oder Internetauftritte gestaltet. Er ist geschieden, hat zwei Söhne und lebt äußerlich ein Leben wie jedermann, nur mit dem Unterschied, dass für ihn die Vergangenheit nicht vergangen ist. Immer noch nicht und gerade jetzt nicht, denn anderthalb Jahre hat er an einem Buch gearbeitet, das Anfang März erscheint und "Der fremde Vater" heißen wird. Pierre Boom hat nachgeforscht und Fragen gestellt, danach, was mit ihm geschehen ist, wer seine Eltern sind und wer er für sie war und ist. Manche Fragen hat er beantwortet bekommen, aber viele auch nicht.

Lange Jahre fühlte er sich wie aus der Bahn geworfen, aber er blickt nicht mit Schrecken auf sein Leben. "Außergewöhnlich, ja außergewöhnlich war es, würde ich sagen." Pierre Boom spricht ruhig, fast gelassen, und falls ihm die Fragen zu nahe gehen, dann merkt man es nicht. "Es ist mir nun mal passiert", sagt er, "und es ist nicht so, dass ich mir ein anderes Leben gewünscht hätte oder bestimmte Zeiten bedauere. Auch die Zeit, die ich später in der DDR lebte, bedauere ich nicht", sagt Boom. "In diesen Jahren bin ich erwachsen geworden."

Als Pierre siebzehn war, wusste er nicht viel von diesem anderen deutschen Staat, er war im Westen geboren, lebte in Bonn, und das war weit weg vom Sozialismus auf deutschem Boden. An eine gewisse Neugier kann er sich erinnern, und dass er wenig Vorbehalte hatte, im Gegenteil, die Vorbehalte der Konservativen in der damaligen Bundesrepublik führten dazu, dass seine Freunde und er die DDR naiv-romantisch sahen. Das würde sich ändern, aber das ahnte der Sohn des Kanzlerspions und dessen Kundschaftergattin damals noch nicht.

Die akute Frage damals war - wie sollte es weitergehen. Mutter und Vater saßen im Gefängnis, Pierre lebte mit seiner Großmutter in der elterlichen Wohnung, aber das Geld vom Konto der Eltern würde in absehbarer Zeit aufgebraucht sein. Manchmal fuhr er zu Besuch in die DDR, organisiert und betreut von der Staatssicherheit, zum Kennenlernen dieses Landes, in das man ihn gern holen wollte. 1975, ein Jahr nach der Enttarnung der Eltern, sollte und musste er sich entscheiden, und man kann es ruhig ein Ultimatum nennen. Komm in die DDR, ließ die Staatssicherheit über den Münchner Anwalt des Ehepaares Guillaume ausrichten, da können wir uns um dich kümmern, und eines Tages werden auch deine Eltern ausgetauscht werden und in die DDR zurückkehren. Oder entscheide dich für immer für den Westen, mit allen Konsequenzen.

Die Verhaftung seiner Eltern hatte Pierre Guillaumes Leben schon genug auf den Kopf gestellt. Er wusste plötzlich nicht mehr genau, wer Mutter und Vater waren und wer er selbst war, und plötzlich sollte er auch noch über seinen ganzen Lebensweg entscheiden. Darüber hatte er noch nicht einmal in Ansätzen nachgedacht. Schließlich hat er sich breitschlagen lassen, so sagt er es heute. Aus Existenzangst beim Gedanken an ein Leben im Westen, und weil er Spuren seiner Eltern suchen wollte und vielleicht erste Antworten auf Fragen finden, die sie ihm im Gefängnis nicht beantworten konnten. Eine Hintertür blieb offen. Auch als DDR-Bürger würde er weiter in die Bundesrepublik fahren dürfen, um die Eltern zu besuchen. Das hat zu einem langen Wandern zwischen den Welten geführt und war schwerer, als er gedacht hätte.

Ende Juli 1975 wurde die Aktion Übersiedlung inszeniert. Pierre Guillaume reiste mit ganz kleinem Gepäck, als Tarnung für einen vorgeblichen Sommerurlaub in der DDR. Die Staatssicherheit wollte verhindern, dass der Umzug im Westen bekannt wird. Am Berliner Bahnhof Friedrichstraße warteten ihre Abgesandten auf den jungen Mann aus Bonn. Sie nahmen ihn in Empfang und wollten ihn die nächsten dreizehn Jahre nicht mehr hergeben. Ein Mann stellte sich Pierre als ehemaliger Kollege und Freund seines Vaters vor, aber das war ebenso eine Legende wie vieles andere, was diese Familie Guillaume betrifft. Trotzdem wurde es ein schöner Urlaub in Prerow an der Ostsee. Danach begann der Alltag.

Wenn er heute daran denkt, kommt wieder das Gefühl von damals hoch. Der Alltag war die Realität der DDR-Oberschule, die für den jungen Guillaume ausgesucht worden war. "Es war, als würde ich einen Film sehen, in den ich irgendwie selbst geraten war. Man hatte mich genommen, aus einer anderen Welt, und einfach dort hinein gestellt." Er meint den militärisch ausgerichteten Fahnenappell mit den Schülern in FDJ-Hemden, Meldungen an den Lehrer wie "Klasse zum Unterricht vollständig angetreten", diese Selbstverpflichtungen zum ewig währenden fleißigen Lernen und Schwüre zur Treue gegenüber wahlweise der Partei der Arbeiterklasse oder der Sowjetunion. Das konnte nicht gut gehen, und es ging auch nicht gut.

Er blieb fremd in diesem Land, lange. Die Staatssicherheit kümmerte sich zwar und baute ihm einen goldenen Käfig, aber das änderte nichts, sondern verschärfte die Dinge. Pierre Guillaume, so hieß er immer noch, bekam bereits als Schüler eine eigene kleine Wohnung mit Telefon, begann aber, die Schule zu schwänzen. Er bekam Geld vom DDR-Konto seiner Eltern und lebte oft in den Tag hinein. Das MfS sorgte für schnelle Autoreparaturen und Pierre schmiss Schule und Studium. Er gab auf, nur seine Betreuer von der Staatssicherheit nicht. Manchmal hatten sie gehört, dass er wieder irgendwo nicht erschienen war, und dann kam ein Betreuer hinauf in den 17. Stock eines Plattenbaus im Lichtenberger Hans-Loch-Viertel, wo der junge Guillaume sich in seiner Wohnung verschanzt hatte. Es kam vor, dass der Mann von der Stasi ein gefülltes Wodka-Glas vor der Wohnungstür fand. "Das bedeutete, nimm einen Schluck und verschwinde wieder."

Pierre Guillaume fühlte, dass zu wenig stimmte, als dass er mit sich, seinen Eltern oder diesem Land zufrieden sein konnte. Er fuhr seine Eltern im westlichen Gefängnis besuchen und kehrte damit zugleich immer wieder in seine alte Welt zurück. Er sah das alte Wohnhaus und den Freundeskreis von früher und einige Zeit auch noch seine Jugendliebe. "Das alles hat mich hin- und hergerissen, teilweise auch zerrissen." Das alles brachte ihn auf diesen Gedanken und auf jenen, und von keinem wusste er, ob er der richtige ist. Was mache ich nur mit mir selbst, wo gehöre ich hin, kann ich die DDR ertragen, oder soll ich in die alte Heimat gehen? Es gab viele Momente, wirklich viele, in denen er sich bei seinen Besuchsreisen sagte, jetzt gehst du einfach nicht zurück. Er ist dann doch gegangen.

In seinem Buch steht, dass Pierre Guillaume besonders in den ersten Jahren seinen Vater gebraucht hätte. Den Vater, der vor dem 24. April 1974 existierte. "Einen anderen kannte ich ja nicht. Aber vielleicht hätte ich auch den Vater gebraucht, den ich damals so ein bisschen idealisierte." Er hat ihn sich damals selbst geformt, diesen fremden Mann, den Spion, den Kundschafter, er schuf eine Figur und packte Elemente eigener Wunschvorstellungen hinein, von denen er auch wieder nur Bruchstücke kannte. Funktioniert hat es nicht. Die Wunschvorstellungen entsprachen nicht dem realen Bild des Mannes, der Günter Guillaume hieß, und so war die Enttäuschung groß, als der Vater 1981 aus der Haft entlassen wurde und in die DDR kam. Frau Guillaume war kurze Zeit zuvor ausgetauscht worden.

Jetzt hätte es für Pierre losgehen können. Er hatte darauf gehofft, es sogar erwartet. Dass er Fragen stellen kann, um Antworten zu bekommen, oder noch besser, Antworten zu bekommen, ohne Fragen stellen zu müssen. "Selbstverständlich habe ich erwartet, dass mein Vater das macht", sagt Pierre Boom, "dass er von seiner Motivation erzählt, über die Dinge reflektiert, wie sie mich in ihren Plan eingebaut haben, wie sie sich mein Schicksal dachten." Aber der Vater wollte nicht einmal hören, wie es seinem Sohn in der DDR ergangen ist. Eine Vergangenheitsbewältigung hat es in dieser Familie Guillaume bis heute nicht gegeben. Pierre Boom muss sich die Dinge mühselig zusammenklauben, manches erzählt seine Mutter, aber auch nicht viel. In den Unterlagen seines Vaters hat der Sohn zum Beispiel entdeckt, dass bestimmte Ausflüge mit seinem Vater eigentlich Treffen mit Abgesandten des MfS waren.

Günter Guillaume ist 1995 gestorben. Vorher hat sein Sohn ein paar Mal den Kontakt völlig abgebrochen, weil der den Small Talk seines Vaters nicht mehr ertragen konnte, einfach nicht mehr ertragen, wo es so viel zu erzählen gegeben hätte. Eine Szene nicht lange vor der Wende beschreibt wahrscheinlich am Besten das Maß der Zerrüttung zwischen beiden.

Es war 1988, als Pierre Guillaume mit seiner Frau und den beiden Kindern einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik und Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR stellte. Die Staatssicherheit wollte sie mit aller Macht halten, sie fürchtete den Skandal, dass der Sohn des berühmtesten DDR-Kundschafters das Land wieder verlässt. Sie gaben sich große Mühe, aber sie setzten sich nicht durch. Eines Tages, während der Verhandlungen, sagte Pierre Guillaumes Frau, dass sie schon länger überlegt hätten, den Mädchennamen von Pierres Mutter anzunehmen. Da war das Eis gebrochen. Es durfte keinen Ausreisefall Guillaume geben, und wenn es einen Ausreisefall Boom gab, so konnte man notfalls damit leben.

Kurz vor der Abreise, es war wieder eine Phase ohne Kontakte, erschien Günter Guillaume noch einmal in der Wohnung seines Sohnes. "Ich hatte ihn gar nicht von unserer beabsichtigten Ausreise unterrichtet", sagt Boom, " ich wusste, er würde es ohnehin erfahren. Er kommt also hoch und setzt sich hin. Er hat erwartet, dass von mir etwas kommt, und ich habe erwartet, dass von ihm etwas kommt. Aber es kam von beiden Seiten nichts. So haben wir uns viele Minuten lang schweigend gegenüber gesessen. Wir haben uns in die Augen geschaut, und keiner von uns hat einen Weg gefunden, wie er auf den anderen zugehen kann. Wir waren hilflos. Bis meine Frau aus der Küche kam und sagte, wenn ihr euch nichts zu sagen habt, dann kann dein Vater ja gehen. Ich habe ihr Recht gegeben, und dann ging er." Die Familie Boom zog in den Westen. Das Paar wurde 1993 geschieden.

Pierre Boom lebte lange als allein erziehender Vater mit seinem älteren Sohn. Christel Guillaume, seine Mutter, ist 76 und lebt in Berlin. Durch die Verhaftung, sagt ihr Sohn, wurde diese kleine Familie auseinander gerissen, und sie hat nie wieder zusammengefunden. Ein Hauch von Bedauern liegt in dem Satz. Es stellt sich noch eine Frage. Haben Sie sich jemals als Opfer Ihrer Eltern empfunden? Pierre Boom schweigt lange. Er muss überlegen. "Opfer der Eltern zu sagen, das fällt mir schwer. Opfer der Umstände war ich vielleicht, die durch meine Eltern ausgelöst wurden."

 

 


 

 

ÖDIPUS „KONKRET“

ODER „DIE ERFREULICHEN POTENTIALE DER VON TYRANNISCHEN OBERHÄUPTERN BEFREITEN VATERLOSEN FAMILIEN“

Das poststalinistische Politmagazin „Konkret“ zeichnete sich in den siebziger und achtziger Jahren dadurch aus, dass hier der „real existierende Sozialismus“ eines seiner wenigen von DKP und DDR unabhängigen Foren hatte. Zwischendrin durften auch immer einige unabhängige Vorzeigelinke der alten BRD schreiben, solange sie die DDR nicht kritisierten. Man pflegte dabei einen manchmal durchaus erfrischenden, aber verbalradikalen Stil. Die Beiträge spiegelten insofern das „andere“ Westdeutschland. Was oft lesenswert war. Die politischen Korrektheiten der Siebziger, die noch konservativ bis reaktionär geprägt waren, ging man frontal an. Die politischen Korrektheiten aus der DDR dagegen eher rektal. Wer das Monatsmagazin eine Weile gelesen hatte und selbst kein Fan des breschnjew’schen Realsozialismus war, fand irgendwann eine nicht ganz unwesentliche Seite der internationalen Realitäten und der vorhandenen Formen von Unterdrückung ausgeblendet. Mit der Zeit ging einem das auf den Sack. So sexy war Honecker auch nicht! Und die eine Form repressiver Korrektheit gegen eine andere auszutauschen, war für viele Linke nicht das Gelbe vom Ei. Aber ansonsten bedient „Konkret“ bis heute einen eher anspruchlosen linken Mainstream, der sich vor allem dadurch hervortut, dass er alles, was nicht seinem Politikverständnis entspricht, gern für „neoliberal“ erklärt. Oskar Lafontaine schreibt nur deswegen nicht in „Konkret“, weil er bei der „Bild-Zeitung“ mehr Leser hat und Geld kriegt. Und das obendrein mit kürzeren Beiträgen.

Jetzt endlich nahm sich „Konkret“ allgemein der männlichen Feminismuskritik und im Besonderen des „Väteraufbruchs“ an. Das liest sich dann bei „Konkret“-Autor Magnus Klaue so: 

„Der ‚gebrauchte Mann’ ist ein Skandalon, die ‚gebrauchte Frau’ jedoch, von der Hausfrau über die Mutter bis zur Prostituierten, hat keine Lobby nötig.“ 

Klaue hat also besonderes Verständnis für solche Frauen, die die EIGENE Lobby in der beflissenen Gewissheit ignorieren, selbst exklusiv Opfer zu sein, und die einen kleinen und politisch bedeutungslosen Verein mehr oder weniger rechtloser Väter zur veritablen „Lobby“ hochstilisieren, obwohl der im Gegensatz zu „VAMV“, „Frauenrat“ oder dem Juristinnenbund weder Subventionen und in der Regel auch keine Aufmerksamkeit erhält.

Vielleicht war Klaue einfach nur besoffen, als er den Beitrag schrieb.

Jedenfalls hat er eine sehr abenteuerliche Erklärung für das Gründungsdatum des „Väteraufbruchs“: „Entstanden ist ‚Väteraufbruch’ (…) nicht zufällig 1989, als familienpolitischer Startschuß zur flächendeckenden Restauration nach der Wiedervereinigung. Da gesellschaftliche Unterdrückung seither bevorzugt als ‚Modernisierung’ verkauft wird, gibt sich auch ‚Väteraufbruch’ undogmatisch-kritisch. Die Intention, Frauen zu rechtlosen Objekten der Gattungsreproduktion zu erniedrigen, kommt nicht mit Macho- und Stammtischgehabe daher, sondern pocht auf jene Ideale von ‚Gleichberechtigung’ und ‚Differenz’, die von der Frauenbewegung der siebziger Jahre reklamiert worden sind.“

Für einen linken Fundamentalisten, dessen Weltbild stramm geordnet ist in „fortschrittliche Kräfte“ und „Reaktionäre“ eine folgerichtige Einschätzung, weil Frauen von vornherein zu Ersteren, Männer aber zu den Letztgenannten gehören (sofern sie sich nicht wie Meister Klaue in Unterwerfungsgesten ergehen.) Das Reich allumfassender Emanzipation, die DDR, befand sich gerade im Zusammenbrechen, da sahen die imperialistischen Machos ihre Chance gekommen. Endlich würden Honecker, Krenz und Mielke, bekanntlich die konsequentesten Verteidiger der Frauenrechte, ihnen nicht mehr im Wege stehen! Denn genau 200 Jahre nach der Großen Französischen Revolution war das Jahr der allgemeinen Konterrevolution. Wir können euch also nur wünschen, liebe Freunde, dass euere Kinder nicht ausgerechnet 1989 geboren wurden! Oder wenn doch, dass es wenigstens keine Jungs sind. Wenn doch, lasst alle Hoffnung fahren, denn das können nur Faschisten werden! Möglicherweise sogar faschistische Drogenhändler und Serienkiller! Oder noch schlimmer: Sie könnten später Artikel schreiben wie Magnus Klaue.

Klaue meint also allen Ernstes, dass der Zerfall der DDR und das Entstehen einer Väterbewegung zwei Seiten einer Medaille sind. Und damit sind wir bei der Frage, was die Verteidigung der Rechte von Vätern mit der Rückkehr des Manchester-Kapitalismus zu tun hat. Wahrscheinlich muss man dazu Bebels Gassenhauer „Die Frau und der Sozialismus“ bemühen. Und in seinen Proseminaren wird ... Klaue seinen Nachbarinnen was von „Basis- und Überbauphänomenen“ zuraunen. ...

Es geht also auch um die fragwürdige Anbiederung der Linken an den Feminismus. Dabei haben diese – schon wieder! – nicht bemerkt, wie sie von den Unterstützern der Emanzipation zu Steigbügelhaltern eines neuen Herrschaftsverhältnisses geworden sind. Klaue hat damit auch überhaupt keine Probleme, teilt aus was das Zeug hält, unterstellt dem „Väteraufbruch“, den realen Kindesmissbrauch zu ignorieren oder sogar schönzureden, nur um den Begriff einer selbstgestrickten Definition von Kindeswohl unterordnen zu können. Überhaupt Kindeswohl, mit diesem Begriff bemäntelten diese von der „Sehnsucht vieler Scheidungsväter nach geheuchelter Harmonie, moralischem Ablaßhandel und ökonomischer Versklavung der Ex-Gattin“ geleiteten Irrläufer nur ihr perfides Eigeninteresse.

Dass der Begriff Kindeswohl eine lange parlamentarische Entstehungsgeschichte während der Beratungen des Kindschaftsrechts von 1998 hat, weiß Klaue nicht einmal. Wozu auch recherchieren, wenn man bereits eine Meinung hat?

„Die erfreulichen Potentiale, die ‚vaterlose Familien’ ohne tyrannisches Oberhaupt den Kindern durchaus auch eröffnen, verleugnet ‚Väteraufbruch’.“ Wir kennen leider nicht die Vita des Magnus Klaue, und wissen auch nicht, mit welchen Vater- und Mutterfiguren er es in seiner Kindheit zu tun hatte. Das ist für ihn jedenfalls auch die einzig denkbare Erfahrung. Liebevolle Väter gibt es in der Welt des Ödipus Klaue nicht, sie sind immer nur das eine: tyrannische Oberhäupter. Fast mag einem dieser Autor leid tun, fast mehr noch die Zeitschrift „Konkret“, die inzwischen zum Werkstattbetrieb für mental gestörte Mittelstandsknülche geworden zu sein scheint. Aber vielleicht war das ja schon immer so und wir haben’s nicht gemerkt.

Wahrlich, wahrlich, im Väteraufbruch laufen, wie in allen anderen Vereinen, auch einige kuriose Gestalten herum, Querulanten und hier und da schlicht unangenehme Zeitgenossen. Aber Propagandisten der „Vater-Figur, die blinden Gehorsam verlangt und deren realer geschichtlicher Zerfall verdrängt wird“, haben wir dort eigentlich noch nicht getroffen. Klaue baut Popanze auf, um den Verein lächerlich zu machen und damit er in sein kleingeistiges Weltbild und ein dem Vulgärfeminismus entliehenes Männerbild passt. Belege oder sogar Zitate hat er keine, so dass er wahrscheinlich nicht einmal in die Homepage des Väteraufbruchs oder ein paar ausgewählte Texte reingeschaut hat. Dagegen reibt er sich ausgerechnet daran, dass sich der Väteraufbruch NICHT als Machotruppe präsentiert. Weil er das nicht ist, erscheint Klaue der Verein besonders verlogen: „Die Intention, Frauen zu rechtlosen Objekten der Gattungsreproduktion zu erniedrigen, kommt nicht mit Macho- und Stammtischgehabe daher, sondern pocht auf jene Ideale von ‚Gleichberechtigung’ und ‚Differenz’, die von der Frauenbewegung der siebziger Jahre reklamiert worden sind. Entsprechend versteht sich ‚Väteraufbruch’ als Männerbewegung und stattet sich mit der Rhetorik feministischer Politik aus, um sie gegen den Feminismus zu wenden.“

Wie ist denn sowas möglich, fragt sich der erstaunte Leser. Setzt nicht gerade das beim Feminismus eine seltsame Inkonsistenz voraus, dass seine spezifische Rhetorik sich so leicht gegen ihn selbst wenden lässt? Und ist die Voraussetzung dafür nicht jene hervorstechendste Eigenschaft feministischer Diskurse, ihre selbstgerechte Kasuistik? Damit kann man natürlich einem Autor nicht begegnen, dessen eigenes Argumentationsprinzip genau darin liegt.

Es ist die besondere Qualität dieses ... Pausenaufsatzes, dass er Männern in seiner logischen Konsequenz nicht nur zu untersagen versucht, sich über ihre Interessen zu verständigen; Klaue spricht Männern – und Vätern zumal! – von vorneherein auf einer rein moralisierenden Ebene alle Rechte ab: „Kein Recht den Tyrannen!“

Damit geht er sogar weiter als die meisten Feministinnen, und wahrscheinlich hält er sich deswegen für besonders „radikal“. (Im romantischen Weltbild solcher Seminar... ist Radikalsein etwa dasselbe wie für einen muslimischen Fundamentalisten der Märtyrertod.)

Klaue mag irgendwann noch dazulernen; vielleicht wird er selbst irgendwann mal Vater und erlebt das Schicksal derer, die er heute noch wortreich verhöhnt. Beinah’ wär’s ihm zu wünschen: Vielleicht emanzipiert er sich dann doch noch von seinem hypertrophen Ödipuskomplex. „Konkret“ dagegen bleibt auch im 15. Jahr nach dem Fall der Mauer eine antiliberale Gazette für radikalisierte Kleinbürger.

 

http://www.konkret-verlage.de/kvv/txt.php?text=menshealth&jahr=2004&mon=02

 

 

aus: RoteMännerInfo 64

24.02.2004

 


 

 

Vater, wer warst du?

Ein fremder Mann, nur ein Foto ohne Stimme – Wibke Bruhns war sechs, als die Nazis ihren Vater hängten. Jetzt hat sie sich auf die Suche in die eigene Vergangenheit begeben. Und vieles gefunden.

Von Norbert Thomma

Als sie 15 war, ist sie vom Internat geflogen, 1953; sie galt als ungehorsam, aufsässig. Der Schulleiter sagte ihr, das wundere ihn nicht, dieser schlechte Charakter: „Dein Vater war ja ein Hochverräter.“

Als sie erwachsen wurde, reagierten viele mit neugierigem Interesse. Ach, dein Vater hat mit dem 20. Juli zu tun? Was hat er denn gemacht? Das sei ihr peinlich gewesen, sagt sie, dieses Geschmücktwerden mit fremden Federn. „Nichts“, habe sie meist geantwortet, „aber aufgehängt haben sie ihn.“ Er war nicht direkt beteiligt am Versuch, Adolf Hitler mit Sprengstoff umzubringen, er hat davon gewusst und geschwiegen.

Als sie 41 war, kam sie von einer Auslandsreise zurück. Sie drückte eine Aufzeichnung über den Widerstand gegen die Nazis ins Videogerät, sah die Richter des Volksgerichtshofs in den Sitzungssaal eintreten, Hitlergruß, Hüte ab, und dann führen zwei Polizisten einen Mann vor den Richtertisch, von dem herab der berüchtigte Roland Freisler keift. Der Angeklagte ist ihr Vater. „Ist Ihnen klar“, bellt Richter Freisler, „dass nichts weiter tun Verrat war?“ Hans Georg Klamroth zögert mit gesenktem Blick, dann spricht er ein trotziges „Nein“ und schüttelt den Kopf. „Abartig“ ist aus Freislers Toben zu hören, „Abartigkeiten.“ Ein Todesurteil, August ’44, für den Major der Abwehr.

In diesem Moment hat Wibke Bruhns beschlossen, irgendwann das Leben ihres Vaters zu ergründen und aufzuschreiben*. Er war bis dahin „keine Kategorie“ für sie, präsent nur durch Fotos und Anekdoten der Verwandten, ohne den Klang einer Stimme. 1979 ist das gewesen.

Nun zupft sie die nächste Zigarette aus dem silbernen Etui. Draußen zerwirbelt der Wind dicke Schneeflocken. Das Sauwetter in Halberstadt lässt sich durch große, verglaste Türen beschauen. Hinter den kniehohen Mäuerchen, sagt sie, müssen sie sich Rhododendronbüsche vorstellen, dort habe ich als Kind meinen Lebertran entsorgt. Hinter dem Garten, wo die neu gebaute Sparkasse zu sehen ist, sagt sie, war unser Tennisplatz, dort drüben der Rosengarten, dort der Longierplatz für die Pferde. Wir sitzen gerade im ehemaligen Wintergarten, sagt sie.

In diesem Haus aus Sandstein hat alles angefangen. Hier wurde Wibke Klamroth geboren, letztes von fünf Kindern des Ehepaares Else und Hans Georg, geboren in ein Anwesen mit Gesindetrakt und Pferdeställen, die Einbauten aus Eiche und Mahagoni, alles im englischen Landhausstil und bis zu Lampen und Parkett entworfen vom Architekten Muthesius, 1911. Über Generationen verdienten die Klamroths an Handel, Landwirtschaft, Spedition; geschäftliche Beteiligungen reichten bis zur Karibikinsel Curacao. Firma „I. G. Klamroth“ – jeder erstgeborene Sohn bekam einen Namen mit diesen Initialen.

Die Dynastie zerbrach

Wibke Bruhns ist 65 inzwischen, schlank im schwarzen Anzug, cremefarben der Pullover, die blonden Haare kurz, ganz Dame. Aus dem Elternhaus am Ostrand des Harzes ist ein 4-Sterne-Hotel geworden, es gehört der Familie längst nicht mehr; Zimmer 266 war ihre Kinderstube, auf dem Balkon davor hauste ihr Kaninchen. Die Kellnerin bringt gebratene Gänseleber mit Wintersalaten.

Als die etwa 250 Bomber kamen damals, einen Sonntag nach Ostern 1945, saß sie unten im Keller. Halberstadt am Ostrand des Harzes verbrannte. Sie sagt, die Gedanken daran brächten sofort den prasselnden Lärm der Flammen zurück. Doch die Erinnerung an die Zeit davor sei bei ihr erloschen. Die ersten sechs Lebensjahre – weg; auch eine späte Psychoanalyse habe nichts davon zurückgebracht. Und die Dynastie der Klamroths war zerbrochen, zerstreut im Westen.

Vielleicht erzählt sie deshalb so frei von Sentimentalität. Halberstadt wurde DDR, das hat sie nur aus der Ferne betrachtet. Und der Vater, der war später kein Thema, die ganze Vergangenheit war keines. Die Mutter verstummte. Nur Freunde schilderten ihn ab und an als charmant, lebhaft, witzig. Du bist wie er, hörte sie oft. Wibke Bruhns drückt eine Zigarette aus. Im Aschenbecher liegen die vielen Stummel sauber aufgereiht wie Löffel im Besteckkasten. Ja, sagt sie lachend, ordentlich sei er auch gewesen.

Was sie sonst wusste vom Vater, den sie distanziert „HG“ nennt, um ja keine Vertrautheit anzudeuten, waren wenige Fakten: früh Mitglied in der NSDAP, in der SS; Kriegseinsatz zur Partisanenbekämpfung in Russland. Auch die Mutter ging zeitig in die Partei, NS-Frauschaft. Die schwarz-weißen Videobilder, sagt Bruhns, hätten bei ihr den Impuls ausgelöst: Darüber will ich alles wissen! Warum sind die so geworden? Was war das für ein merkwürdiger Weg bis hin zu Freislers Richtertisch und dem Strick in Plötzensee?

Es hat mehr als zwei Jahrzehnte gedauert, ehe sie damit begann. Zuerst mussten zwei eigene Kinder großgezogen werden, die Journalistin ging für den „Stern“ nach Jerusalem und Washington. Eine kleine Legende schon zu dieser Zeit: Wibke Bruhns, inzwischen mit dem Namen ihres Mannes, die erste Frau, die im ZDF die „heute“-Sendung moderierte. Den Spagat zwischen Print- und elektronischen Medien hat sie durchgehalten. Gewann den Egon-Erwin-Kischpreis und wurde Kulturchefin beim Fernsehen des RBB. Schließlich Sprecherin der Expo in Hannover.

Ende der Brotberufe, nun war sie frei. Konnte Archäologin werden in den Trümmern des eigenen Stammes. Konnte Spuren suchen und graben. Sie hatte schon vorher gesammelt und die Verwandtschaft um Fundstücke gebeten. Nach dem Tod der Mutter ’87 barg sie Tagebücher und Briefe aus Schubladen. Nach der Wende meldete jemand aus Halberstadt, das Klamrothsche Familienarchiv liege auf dem Dachboden der Liebfrauenkirche, weiße Kladden in zwölf riesigen Buchattrappen. Bei der Stasi fanden sich Dokumente zum Namen Klamroth.

Wibke Bruhns hat den ganzen Berg an Material in ihre Berliner Wohnung geschafft. Zweieinhalb Jahre sichten, lesen, sortieren, schreiben. Eindringen in intime Sphären. Verblüfft entdecken, dass die Ehe der Eltern völlig zerrüttet war, als HG hingerichtet wurde. Der Vater ein Hallodri, der die Finger auch von jungen Hausmädchen nicht lassen konnte. Und immer war die Angst dabei, fürchterliche Verstrickungen zu finden, „Morde an der Zivilbevölkerung“ vielleicht.

Kommen Sie, ich zeige Ihnen… Sie wird das noch häufig sagen an diesem Tag. Ständig gibt es etwas zu zeigen. Im Fernsehzimmer das Video vom Volksgerichtshof. Im nächsten Raum das gerahmte Bild von Mutter Else, jung und pausbäckig. In der Abstellkammer hinter der Küche Regale mit Folianten, Protokollen, Fotoalben, die nicht benötigt wurden beim Versuch, „Geschichte zu beschreiben anhand von Menschen“.

Es ist ein Spaziergang durch eine geräumige Charlottenburger Maisonette, bei dem immer wieder die weitläufige Sippe der Klamroths grüßt. Antike Schränke, Teppiche, Miniaturen mit Portraits; die Kaffeemütze, mit der die Kanne warmgehalten wird, trägt die eingestickten Initialen der Großmutter. In jeder Ecke scheint es in Kästchen und Schatullen Depots für Zigaretten zu gehen.

Oben auf der Galerie ist ihr Arbeitsplatz. Ein gläserner Schreibtisch vor den breiten Terrassentüren, freier Blick auf den Himmel über Berlin. Links ein düsterer Schrank mit offenen Türen, holländisches Barock. Im Mittelteil lässt sich ein Geheimfach aufziehen, in dem die Mutter Familienschmuck aufbewahrte. In den Schrankfächern stehen 26 froschgrüne Plastikkästen für Hängeordner: Brautbriefe, Reisebeschreibungen HG 21-28, Gästebücher, Elterntagebücher… Aus den Dokumenten lappen hunderte von gelben Klebezetteln mit Bruhns’ Notizen.

Es kann nicht nur angenehm gewesen sein, so lange hier zu sitzen mit all den papierenen Gespenstern der Vergangenheit. Irgendwann hat Wibke Bruhns auch das Berichtsbuch des Klamrothschen Familienverbandes durchgesehen. Ins handschriftliche Protokoll ist auf Seite 63 der gedruckte § 9a geklebt, der Arier-Paragraph. Er soll sicherstellen, dass Mitglieder durch Ehen mit Nichtariern ausgeschlossen werden. Begründung des Vaters: „Wir sind mit Recht stolz auf diese Rassereinheit unsrer Sippe, die auch in Zukunft erhalten werden soll.“ Beglaubigt und abgestempelt am 17. 8. 1933 vom Amtsgericht Halberstadt. Erst zwei Jahre später wird der Rassenwahn der Nazis durch die Nürnberger Gesetz offiziell.

„Blankes Entsetzen“ habe sie bei diesem Fund gepackt – „ein Albtraum bis heute.“ Die Klamroths waren wer, ja. Halberstadt war reformiert, streng. Leitschnur waren Pflicht, Gottesfurcht, Tapferkeit. Wenn schon mitmachen, dann ganz vorne. „Ehre“, sagt Bruhns, „war wichtiger als Liebe.“

Es gab auch die Versuche zärtlicher, pathosgetränkter Gedichte. Eines vom Vater zum 20. Jahrestag der Verlobung. „Der Dank an Dich, daß Du mit mir gegangen / Mit mir, dem jungen, unerfahr’nen Mann / Der es gewagt, nach Deinem Stern zu langen…“ Oder die Liebe zu Hitler. Ende ’44 notierte die älteste Schwester: „So sehr gehöre ich dem an, der meinen Vater ermordet hat, daß noch kein klarer Gedanke gegen ihn aufzustehen gewagt hat.“

Es wurde viel geschrieben in dieser Familie. Von einem Ausflug verfasst jeder seinen Bericht, selbst die Haustöchter. Die Kinder bekamen einen Groschen pro Seite. Regelmäßig „Sonntagsbriefe“ mit Durchschlägen an alle. Für jeden Sprössling ein Tagebuch bis zur Konfirmation. Briefe aus dem Feld, ausführlich und anschaulich, wie im Kolportageroman: „Bei diesen Worten griff er zur Pistole mit derart angreifender Gebärde, daß ich mir darüber klar war, daß er sofort schießen würde, wenn er die Pistole auf mich anschlagen konnte. Deshalb schoß ich; da der erste Schuß vorbei ging und der Kerl darauf schrie: ,Du Hund, ich schieß dich tot!’ schoß ich sofort noch einmal. Da sank er um und blieb auch gleich still liegen.“

Schriftlich festgehalten wurden Gesprächsthemen von Abendgesellschaften und jede getrunkene Flasche Wein. Der Vater notierte von Autofahrten jeden Kilometer – und die Reisezeiten in Minuten; akribisch auch seine amourösen Abenteuer in gestochener Handschrift. Das Kriegstagebuch von Großvater Kurt ist kaum mit zwei Händen zu halten, eine in Leder gebundene Schwarte mit eingeprägtem Wappen, Inhaltsangabe mit Seitenzahlen.

Verständlich das Schwärmen der Autorin über den „gigantischen Stoff“ zu einem opulenten Familienreport. Doch die Annäherung an den eigenen Clan verläuft nicht ohne schmerzhafte Irritation. Warum verliert sich die Spur des Geschäftsfreundes Jacobsohn in den Aufzeichnungen, ohne jede Bemerkung über den Terror gegen Juden? Der Vater war verantwortlich für die Sicherheit von Hitlers Geheimwaffen V1 und V2, was wusste er über die Leiden der Fronarbeiter, über Vernichtungslager? Wie lesen sich die Zeilen der Mutter, die 1947 einem Kind ins Buch schrieb: „Ich sah voll Grauen auf die sinnlose Zerstörung und das Hinopfern des Volkes, nur weil ein Mann zu feige war einzugestehen, daß er gescheitert war.“ „Ein Mann?“, schreibt Tochter Wibke hinter diesen Satz. Sie kennt ja die früheren Briefe der Mutter: „Es geht ja wunderbar vorwärts – 80 km von Stalingrad entfernt! Sind wir dort, ist die Zange doch zu!“ Und bald auch noch „gehört uns das Mittelmeer!!!“

Neben dem Schreibtisch von Wibke Bruhns steht üppig ein knallbunter Strauß aus Seidenblumen. Inmitten der menschlichen und politischen Verirrungen sorgt er für Ermunterung. Auf den Tritten zur Terrasse liegen Reste der begleitenden Literatur, Sebastian Haffner, Norbert Elias, historische Fachbücher, Chroniken; im Regal nebenan stehen sie in Metern. Sie wollte durchs Lesen einfach verstehen, mit welchem Kompass durch die Klamrothschen Zeiten gesteuert wurde. Ehre? Satisfaktionsfähigkeit? Niemand heute würde daran sein Handeln messen. Der Eid auf Hitler, den bricht man eben, wenn nötig. So hat sie gedacht. Inzwischen, sagt sie, könne sie sehen, was das für einen Offizier bedeutete. Entschuldigen, nein, wolle sie damit nichts.

Ich kann mir den Mann nicht backen

Noch immer stehen am penibel aufgeräumten Arbeitspult zwei Fotos, die Verlobung der Eltern und der Vater, jung und traurig im Halbprofil. „Ich habe oft still mit ihnen geredet.“ Bisweilen muss es auch heftig zugegangen sein. Viele Sätze im Buch verraten Fassungslosigkeit und Empörung. „Kein Wort, nie, in all den Jahren nicht, über die Opfer.“ – „Was ist das für eine grenzenlose Hybris?“ – „Der spinnt.“ - „Mich empört der Ton hinterher, die aufgesetzte Verachtung…“ – „Ich kann mir den Mann nicht anders backen als er ist.“

Die Pflicht der Chronistin: hinschreiben, was ist. Selbst die grässlichen Dinge, die bösartigen. Gibt es da keine Skrupel? Sind Tagebücher und verzweifelte Liebesbriefe für fremde Leser bestimmt? „Grenzüberschreitend“ nennt die Tochter ihr Ausschlachten des Privaten. Und nötig. Weil der Vater nicht länger plakative Legende auf Ehrentafeln sein solle, sondern „dreidimensional“. Er habe getötet und Menschen gerettet, er war blinder Hurrapatriot und am Ende doch kein Denunziant, ein notorischer Lügner und Schürzenjäger.

Warum er schließlich das Attentat auf Hitler guthieß? Sie weiß es nicht genau, Hans Georg Klamroths Tagebücher wurden von der Gestapo mitgenommen. In Briefen gibt es nur wenige kryptische Andeutungen. Sie weiß eher, wie er starb. „Hängen wie Schlachtvieh“, wurde angeordnet, langsames Erdrosseln am Fleischerhaken.

Wibke Bruhns raucht, gießt Kaffee nach ins weiße Porzellan. Dort an der Decke, sagt sie, dieser sechsarmige Messingleuchter mit den Kerzen, der hing früher in Halberstadt. Er sei beim Bombenangriff runtergefallen und habe ihre Ostereier zerschlagen. Sie nimmt ihr Buch in die Hand, das erste gedruckte Exemplar. Das Titelfoto zeigt HG im Uniformmantel, an der Hand ein kleines, blondes Mädchen. Dieser nie vorhandene Vater, die stets angestrengte Mutter – das waren früher die Eltern für sie. Es könnte ja sein, dass die intensive Spurensuche Sympathie geweckt hat, Liebe.

Nein, sagt Wibke Bruhns.

 

 

* „Meines Vaters Land – Geschichte einer deutschen Familie“ von Wibke Bruhns erscheint am 16. 2., Econ, 390 Seiten, 22 €.

 

Tagesspiegel 15.02.2004

www.tagesspiegel.de

 

 


 

 

Vätergewalt

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 6. Februar 2004 22:21

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Vätergewalt

 

 

Sehr geehrte Herren,

ich vermisse den Link "Vätergewalt". Betreffend Müttergewalt wurde von Ihnen alles auffindbare zusammengetragen. Die Vätergewalt ist doch die überwiegende Gewalt an Kindern. Die Müttergewalt immer noch die Ausnahme. Diese erregt nur mehr Aufsehen, da sie so selten ist. Vätergewalt ist für diese Gesellschaft leider schon zur Normalität geworden. Dies zeigt auch folgender Artikel aus dem Tagesspiegel vom 06.02.2004. Das Schwere des Urteils für den Vater (22 Mon. Bewährung für ein zerstörtes Leben) sowie die Ausführungen seines Anwalts (m) (....Er hat sich am falschen Kind abreagiert....) machen dies ganz besonders deutlich. Bitte übernehmen Sie doch auch diesen Artikel auf Ihrer Webseite.

Väter, die sich für Ihre Webseite interessieren sind die kleine kleine Minderheit von Vätern. Die Masse wünscht ihre Kinder, selbst die so vorher so gerne wollten, wären nie geboren. Natürlich gibt es auch Väter, die sich auch nach der Trennung um ihre Kinder kennen. Ich kenne auch 1 Vater. Nur einen einzigen!!! Ich habe aber etliche Frauen getroffen, deren Kinder einen Vater aus der Masse haben.

Misshandlung: Vater verurteilt

Baby schwer verletzt – Angeklagter sprach zunächst von einem Unfall

Als die Ärzte von einer Anzeige wegen Kindesmisshandlung sprachen, brach der Vater weinend zusammen. „Wollen Sie meine Familie zerstören?“, rief er und hielt fest an der Version eines Unfalls. Sein drei Wochen alter Sohn sei ihm aus der Hand gerutscht und auf den Rand der Badewanne gestürzt, beteuerte Martin K. seit Oktober 2002 immer wieder. Auch gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten hielt der 37-jährige Modellbauer zunächst daran fest. Er fühle sich lediglich „moralisch in der Pflicht“, meinte der Vater.

Nach drei Stunden und zwei Minuten aber stand der Anwalt des Vaters auf. Da hatten bereits zwei Ärzte eingeschätzt, dass Raphael Opfer grober Gewalt geworden sei. Der Verteidiger sagte nun: „Herr K. akzeptiert, dass er für die für die Körperverletzung verantwortlich ist.“ Er habe an jenem Morgen den damals 23 Tage alten Raphael und seine damals zweijährige Tochter gebadet. „Als er Raphael auf dem Knie hatte und wickeln wollte, hat die Kleine viel Schwierigkeiten gemacht“, schilderte der Anwalt. Der Sohn sei ihm aus der Hand gerutscht. „Den Frust, dass es nicht mit beiden Kindern klappte, wollte er an der Tochter auslassen.“ Martin K. habe die Nerven verloren. „Er hat sich am falschen Kind abreagiert und nicht wie er wollte.“ Angeblich weiß der Vater nicht mehr genau, wie er den kleinen Raphael im Badezimmer der Neuköllner Wohnung misshandelte. Die Anklage ging davon aus, dass er seinen Sohn zweimal mit dem Kopf gegen den Rand der Wanne geschleudert hatte. Dann soll er das Baby an den Beinen gepackt und geschüttelt haben. Neben Hirnblutungen erlitt Raphael einen Bruch des Schlüsselbeins und Knochenausrisse an Oberschenkeln und Ärmchen. Mit bleibenden Hirnschädigungen ist zu rechnen.

Im Prozess wurden zwei Ärzte befragt. Beide sagten, dass die Verletzungen nicht mit einem Sturz aus 50 Zentimetern Höhe zu erklären seien. Einschätzungen, die Raphaels Mutter auch im Prozess nicht glauben wollte. Gegen ihren Lebensgefährten erging schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von 22 Monaten Haft auf Bewährung. Der Vater sei überfordert gewesen und habe die Nerven verloren, hieß es im Urteil. ....

 

 

 

 

 

 

 

Hallo Frau ...,

 

Danke für Ihre Anregung. Wir werden einen solchen Link aufnehmen.

Wie kommen sie darauf, dass Vätergewalt häufiger als Müttergewalt sei?

 

 

 

Gruß Anton, vaeternotruf.de, 10.02.04

 

 

 

 


 

*Ich hab' Angst vor meiner Frau**

**Gewalt gegen Männer

ZDF, Dienstag, 10.02.2004, 22:45 - 23:15 Uhr

 

 

'Ich liebe sie eigentlich noch immer', der 45-jährige Marcus kann nicht fassen, dass die einst große Liebe unter den Schlägen seiner Frau zerbrochen sein soll. Der Soziologe und selbstständige Unternehmensberater ist jetzt selber ratlos. Dass sich der 1,90 große Mann gegen die Attacken seiner Frau nicht wehren konnte oder wollte, können die meisten einfach nicht begreifen. Schon gar nicht, als er sich in Lebensgefahr befand. Seine Frau wurde inzwischen wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Doch das ist ihm keine Genugtuung. Er gibt die Hoffnung auf einen Neuanfang nicht auf.

Männer als Opfer häuslicher Gewalt sind ein Tabu. Die Scheu ist groß, mit Freunden und Kollegen darüber zu sprechen. Geradezu peinlich. Keiner möchte als Weichei dastehen, als Pantoffelheld. Die Betroffenen glauben daher, alleine mit der Situation fertig werden zu müssen. Die Folgen sind innere Immigration und soziale Vereinsamung. Spezielle Beratungsstellen gibt es kaum. 'Die Erinnerungen kommen immer wieder und verfolgen mich.' Der sportlich wirkende Werner sieht Frauen heute mit anderen Augen, durchaus auch mit Angst und Misstrauen. Der Beamte im Öffentlichen Dienst ist in seinem Job eine Autoritätsperson. Seine Frau verfolgte ihn jahrelang eifersüchtig und immer voller Vorwürfe. Dann kam Gewalt dazu: ein blaues Auge, ein Hörsturz in Folge von Schlägen auf die Ohren. Er floh in seinen Wagen und schlief zunächst dort. Doch wie viele andere Männer in ähnlichen Situationen möchte sich Werner nicht zurückziehen. Er hat sich neu verliebt und will, dass sich in seiner neuen Beziehung nicht wieder die gleichen Fehler einschleichen.

Offizielle Statistiken zählen meist nur männliche Täter. Schlagende Frauen passen nicht ins Schema. Doch allein die Berliner Polizei erfasste 2002 in 7552 Fällen häuslicher Gewalt knapp 1000 Frauen als Täterinnen. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich um ein Vielfaches höher, denn die Betroffenen scheuen sich oft, Anzeige zu erstatten.

Inzwischen werden zumindest in Berlin die Beamten im richtigen Umgang mit aggressiven Frauen geschult.

Herbert Schmeil hat ähnlich gewalttätige Erfahrungen gemacht und ist aktiv geworden. Auf die Initiative des Sozialpädagogen wurde in Berlin das erste 'Männerhaus' ins Leben gerufen. Es bietet Betroffenen für einige Tage Schutz und in einer Selbsthilfegruppe Rat. Der Zulauf ist groß.

 

 


 

 

Die Rechtsordnung des Nationalsozialismus

 

"...

Der deutsche Jurist unterscheidet gewöhnlich scharf zwischen dem Familienrecht und dem sonstigen Vertragsrecht. Es ist in der Tat einer der am häufigsten gegen das alte BGB erhobenen Vorwürfe, daß sein Allgemeiner Teil die vermögensrechtlichen Beziehungen und die Familienordnung auf eine Ebene stellt; die nationalsozialistische Gesetzgebung ist stolz darauf, die Bereiche Blut und Geld eindeutig getrennt zu haben. sie nimmt für sich in Anspruch, mit ihrem neuen Rassen- und Familienrecht eine Basis für die Entwicklung der rassischen Volksgemeinschaft geschaffen zu haben. Diese neue Gesetzgebung zeichnet sich durch zwei Charakteristika aus: das Ziel vollständiger Ausrottung der Juden und vor allem die ausgesprochen völkischen Züge. ... Die völkischen Züge der neuen Familienrechtsgesetzgebung sind überall sichtbar. sie zeigen sich in der Sozial- und Wohlfahrtspolitik, so etwa in den Ehedarlehen, spürbaren Steuererleichterungen und Steuerfreibeträgen und in den übrigen speziellen Familiensubventionen. Sie lassen sich auch in den vielfältigen Versuchen erkennen, die Stellung unverheirateter Mütter und unehelicher Kinder zu verbessern.

Daß diese Hilfsmaßnahmen keine moralischen oder humanitären, sondern rein völkische Motive zugrunde liegen, macht ein Erlaß aus jüngster Zeit sehr deutlich. Darin werden die Schulbehörden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß sich uneheliche Kinder nicht benachteiligt fühlen, sofern rassisch und biologisch nichts gegen sie einzuwenden ist. Daß Eltern, die ihren Kindern vorehelichen Geschlechtsverkehr unter ihrem Dach gestatten, nicht mehr mit Bestrafung wegen Kuppelei rechnen müssen, verdanken sie vor allem dem einflußreichen Wochenblatt der SS-Schwarzhemden `Das schwarze Korps`, das diese Freistellung der protestierenden Richterschaft der höheren Gerichte abgerungen hat. ..."

aus:

"Die Rechtsordnung des Nationalsozialismus"

Otto Kirchheimer (1941), Nachdruck in: Kritische Justiz 1971, S. 356 ff.

 

 


 

 

"...

Die Notwendigkeit der Unterbindung weiterer Blutsvermischung des deutschen Volkes ist klar erkannt, eine ausreichende gesetzliche Handhabe fehlt. Sie wird kommen, weil sie kommen muss.

..."

Urteil des Reichsgerichts vom 12. Juli 1934 IV 94/34

 

zitiert nach: "Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus"

Bund-Verlag, 1984, s. 394

 

 

 

 

 


 

Dr. Martin Horstmann - ein früher Förderer der Vater-Kind-Beziehung?

 

Dr. Martin Horstmann hat mit seinem 1967 erschienenen Buch "Zum Problem der personenrechtlichen Beziehungen im außerehelichen Eltern-Kind -Verhältnis" große Beachtung beim Väternotruf gefunden. Diese Beachtung ging so weit, dass sich der Väternotruf zu einer Kommentierung des Buches aus der Sicht des Jahres 2003 angehalten sah. Eine solche Beachtung wird nun nicht jedem x-beliebigen Buch zuteil, schon gar nicht, wenn es 35 Jahre alt ist. Nun müssen wir es uns zur Zeit leider versagen, hier unsere ungeschminkte Meinung zu diesem Buch kund zu geben, denn das Landgericht Düsseldorf hat uns auf Antrag von Dr. Martin Horstmann per einstweiliger Verfügung vom 29.12.2003 untersagt, bestimmte vom Landgericht in seiner Verfügung angeführte Texte wörtlich oder sinngemäß aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Für den "Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot" droht das Landgericht "als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten" an. 

Nun möge sich der interessierte Leser daher selbst ein Bild machen und eine Meinung bilden und das Buch zur Hand nehmen. Für den, der es sich nicht in der Bibliothek ausleihen kann oder bei Dr. Horstmann persönlich vielleicht noch ein Restexemplar bekommt, sei zum Zwecke der Meinungsbildung des interessierten Publikums hier ein wenig aus dem herausragenden Buch zitiert.

 

 

SCHRIFTEN ZUM DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN ZIVIL-, HANDELS- UND PROZESSRECHT

 

Herausgegeben von

Professor Dr. G. Schiedermair, Frankfurt/M. 

Professor Dr. F. W. Bosch, Bonn

Professor Dr. H. J. Abraham, Frankfurt/M.

 

Band 49

Verlag Ernst und Werner Gieseking - Bielefeld

 

 

"Zum Problem der personenrechtlichen Beziehungen im außerehelichen Eltern-Kind -Verhältnis

 

Der Zusammenhang zwischen der Institution der Familie und der elterlichen Gewalt

 

von Dr. Martin Horstmann

IX. Schlußbemerkung

 

Die Schlechterstellung des ae. (außerehelichen) Kindes gegenüber dem ehelichen Kind, das an einem ungestörten Familienleben teilhat, beruht überwiegend nicht auf einem Mangel an Rechten, sondern an Familie).

Der noch bestehende Mangel an Rechten kann behoben werden. So kann durch eine erweiterte Unterhaltspflicht des ae. Vaters (bei Leistungsfähigkeit) eine der Begabung des ae. Kindes entsprechende Ausbildung gewährleistet werden. Außerdem ist eine Beteiligung des ae. Kindes am Nachlaß seines Vaters vorzusehen. Eine rechtliche Anerkennung der zwischen dem ae. Vater und seinem Kind bestehenden Verwandtschaft mag in diesem Punkt vorhandene Mißverständnisse beseitigen und so dem sozialen Ansehen des ae. Kindes förderlich sein. Zudem könnte der Ausdruck ´unehelich´ durch das Wort ´außerehelich´ ersetzt werden.

Die soziologische Situation der Teilfamilie jedoch, in der sich das ae. Kind befindet, kann nicht dadurch verändert werden, daß dem Erzeuger Vaterrechte übertragen werden. Das Vatersein ereignet sich — wie hier dargelegt wurde — weder aufgrund eines biologischen Tatbestandes noch einer Rechtsstellung. Der Vater bedarf der Familie, um Vater zu sein. Wo eine Vollfamilie fehlt, vermag auch kein Gesetz familienähnliche personale Beziehungen zwischen Mutter, Kind und Vater zu schaffen. Als Vater kommt für das ae. Kind nur eine Person in Frage, die auch als Vater erlebt werden kann. Die theoretische Konstruktion eines familienähnlichen Verhältnisses zwischen dem ae. Vater und seinem Kind würde oftmals verhindern, daß eine andere Person als Vater erlebt wird (Stiefvater, Pflegevater). Da dem Vater heute erzieherische Autorität nicht einfach schon vom ´Draußen seiner Welt zukommt, sondern diese in der Familie erworben werden muß, andererseits die Verantwortung der Frau heute nicht auf den innerfamiliären Bereich beschränkt ist, sondern über die Grenze der Familie in die soziale Gesellschaft hinausreicht, würde ein solcher Versuch auch einen Rückschritt in eine patriarchalische Lebensordnung, deren geschichtlicher Hintergrund nahezu verschwunden ist, bedeuten.

´Das Kind ist der Mensch, dem noch alles als Möglichkeit gelten kann und der deshalb nur existieren kann unter der Bedingung der ihm entschieden gebotenen Sicherheit´. Die Vater-Kind-Beziehungen können daher nicht isoliert von den Beziehungen der Eltern zueinander betrachtet werden. Kindliche Existenz erfordert ein Miteinander der Eltern. Nur wenn die Mutter und der Vater in einer Ehegemeinschaft leben, können kraft der Rechtsordnung beide gemeinsam zuständig sein, ihr Kind zu erziehen. Ist ein Zusammenwirken der Eltern nicht gewährleistet, dann entspricht es dem Wohl des Kindes, wenn ein Elternteil die Erziehung übernimmt. Bei dem ae. Kind fällt diese Aufgabe im Regelfall der Mutter zu, deren Beziehungen zum Kind heute nicht mehr in einer traditionellen Vorstellung als vornehmlich leiblich, sondern als leiblich und geistig zugleich gekennzeichnet werden müssen."

S. 132-133

 

 

Um die fünfunddreißig Jahre alten Gedanken von Dr. Horstmann richtig würdigen zu können, sei daran erinnert dass der Vater des nichtehelichen Kindes seit dem 1.7.1998 ein nunmehr auch im BGB verankertes (im Grundgesetz war ohnehin nie von der Diskriminierung des Vaters die Rede) von der Mutter des Kindes unabhängiges Umgangsrecht und eine Umgangspflicht hat. Ebenfalls ist nun auch im BGB die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge für den Vater verankert, ohne dass es dazu irgendwelcher Qualitätsanforderungen bedarf, sondern nur noch der Zustimmung der Mutter des Kindes. Auch diese trotzdem noch immer männerfeindliche Regelung wird über kurz oder lang den Weg alles Irdischen gehen, in Großbritannien, Frankreich und Belgien, sogar in Kamerun, das bekanntlich in Afrika liegt, wo sich die Deutschen doch immer so gerühmt haben, dass sie viel zivilisierter seien als die Afrikaner, ist das bereits geschehen. Dort kann der Vater des nichtehelichen Kindes auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge erlangen.

 

vaeternotruf.de im Jahr 2004

 

 

Horstmann, Martin :

ZUM PROBLEM DER PERSONENRECHTLICHEN BEZIEHUNGEN IM AUSSEREHELICHEN ELTERN-KIND-VERHAELTNIS. DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DER INSTITUTION DER FAMILIE UND DER ELTERLICHEN GEWALT. VON MARTIN HORSTMANN. BIELEFELD: GIESEKING 1967. 151 S. BOCHUM, RECHTSWISS. DISS. 1967 .

1967.

Dieses Buch (bzw. Zeitschrift) gibt es in:

Besitzende Bibliothek Sigel Standort Signatur

Bochum Ruhr-Universität 294 UA4904

Bonn Universitäts- und Landesbibliothek 5 68/1573

Essen Stadtbibliothek 64

Köln Universitäts- und Stadtbibliothek 38

Münster Universitäts- und Landesbibliothek 6 DC 70935

Trier Universitätsbibliothek 385 u1215

 


 

 

 

 

Bundesrepublik Deutschland

Ein langer Weg von der patriarchalischen Gesetzgebung und Rechtsprechung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur matriarchalen bundesdeutschen Rechtsprechung der siebziger Jahre, die bis 1998 immer absurdere Züge annahm (hysterische Debatten der Mütterrechtsbewegung zur Beibehaltung der Alleinigen Sorge als Regelfall)  wurde, um sich seitdem endlich in eine Richtung zu bewegen, die man als Gleichberechtigung ansehen kann . Dabei hatten nichtverheiratete Väter zu keiner Zeit den rechtlichen Stand, der verheirateten und nichtverheirateten Müttern zustand. Bis in die sechziger Jahre waren diese Väter völlig rechtlos und gesellschaftlich geächtet.

Um ein Bild zu gebrauchen, der weiße Mann stand früher über der weißen Frau, die weiße Frau über der schwarzen Frau und die schwarze Frau über dem schwarzen Mann. Der nichtverheiratete Vater war der letzte in dieser Machhierarchie - ohne Rechte, ohne juristische Möglichkeiten. Seine Kinder konnten ihm beliebig wegadoptiert werden. Umgang zwischen ihm und den Kindern war der Willkür der Mutter untergeordnet. Sorgerecht war ein Fremdwort für den nichtverheirateten Vater.

Das ist die familienpolitische Schreckensbilanz des 20. Jahrhunderts, deren Ausläufer bis ins 21. Jahrhundert reichen - und dies ist noch lange nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen.

 

Seitdem wurde, teils gegen den massiven Widerstand der Bundesregierung und der Familiengerichtsbarkeit in Millimeterschritten das Recht in Richtung reale Gleichberechtigung von Vätern und Müttern verändert, wenngleich die Bundesregierung von der Gleichberechtigung insbesondere nichtverheirateter Väter noch immer Lichtjahre entfernt ist. Wenn sich im Jahr 1998 die deutsche Familienministerin Frau Christine Bergmann selbstgefällig auf die Schulter klopfte, in der Meinung, weiß Gott was für ein fortschrittliches Kindschaftsrecht zu haben, da kann man nur sagen - armes Deutschland.

 

 

 

Zum Gleichberechtigungsgesetz vom 18.6.1957

 

"Betrachtungen zum neuen Kindschaftsrecht"

Prof. Dr. Beitzke, Göttingen

 

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1958, S. 7-12

 

 

Zitat: 

"... Ich habe schon aufgezeigt, daß es untunlich wäre, die Mutter von der Vertretung in solchen Angelegenheiten auszuschließen, die ihr besonders obliegen, wie etwa die Fürsorge für die Gesundheit des Kleinkindes. Darüber hinaus würde den Bedürfnissen des Verkehrs ein Vertretungsrecht der Mutter bei den zahlreichen kleinen Geschäften des täglichen Lebens sehr entgegenkommen. 

... Das Entscheidungsrecht des Vaters ließe sich endlich mit dem in Art. 6, GG verankerten Grundsatz des Schutzes der Familie rechtfertigen."

(S. 8)

 

 

 


 

 

"Verschiebungen sind hinzunehmen"

"... Es werden aber insbesondere in den zuletzt genannten Konstellationen im Nichtehelichenrecht einige bis heute herausragende Rechtspositionen der Mütter geschwächt und zum Teil sogar eleminiert (z.B. alleiniges Sorgerecht der Mütter in nichtehelichen Lebensgemeinschaften) und stärkt die sorgerechtliche und umgangsrechtliche Position der Väter.

Da es jedoch in einem modernen und zeitgemäßen Kindschaftsrecht nicht auf die `Rechte` der Erwachsenen, sonder auf Verantwortlichkeiten und Pflichten ankommt, sind diese Verschiebungen angesichts der Besserstellung und Stärkung der Positionen des Kindes hinzunehmen."

 

 

Rainer Balloff in: "Die Kindschaftsrechtsreform aus rechtlicher und rechtspsychologischer Sicht oder: Die Reform des Kindschaftsrechts, dein Name sei Schnecke."

in: "Praxis der Rechtspsychologie", November 1996, S. 82/83

 

 

Dr. Rainer Balloff

Freie Universität Berlin

FB Erziehungswissenschaft, Psychologie und Sportwissenschaft (FB 12)

Habelschwerdter Allee 45

14195 Berlin

 

 

 

 

 


 

 

 

Liebe Väter, Freunde und Freundinnen der Väterinitiative München,

heute senden wir Ihnen den neuen Münchner-PAPS 02/04 mit einem Bericht über die Mitgliederversammlung im Dezember 2003 und die Neuwahl des Vorstands.

Ganz besonders weisen wir auf einen Aufruf an die Politik zur Arbeitszeit hin:

Männer wollen nicht noch länger arbeiten!

Mehr Vater fürs Kind! Die Väterinitiative München e.V. unterstützt den Aufruf an die Politik, familienpolitisch einen Rückfall ins vergangene Jahrhundert zu verhindern.

Mehr Infos im neuen Münchner-PAPS und unter http://www.paps.de

 

Viele Grüßen von der

 

Münchner-PAPS Redaktion

Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.

Ligsalzstr. 24, 80339 München

Telefon: 089.50009595 Telefax 089.50009597

Internet: http://www.vaeterinitiative-muenchen.de

 

 

Münchner-PAPS 02/04  kann als PdF Datei 204 KB angefordert werden

 

 


 

 

Pressemitteilung Sperrfrist 29.Januar 2004

Offener Brief in Sachen Arbeitszeit an Schröder, Merkel, Hundt ...

Männer gegen länger.... !

 

In einem Offenen Brief an die Spitzen von Politik und Tarifparteien haben sich spontan über 500 Männer als Erstunterzeichner gegen den Trend zur Verlängerung der Arbeitszeit gewandt. Mit der Rückkehr zur 40- und mehr- Stunden Woche, mit Überstunden ohne Ende oder Streichung von Urlaubs- oder Feiertagen werde die Rückkehr in die Geschlechterrollen der fünfziger Jahre eingeläutet:

der Mann in der Ernährerrolle, die Frau zuhause oder in Mini- oder Teilzeitjobs.

Gerade junge Männer hätten „die Morgenluft neuer Männerrollen geschnuppert“ heißt es in dem Brief an Bundeskanzler Schröder, Familienministerin Schmidt, die Fraktions- und Parteispitzen, sowie Arbeitgeberpräsident Hundt und DGB-Vorsitzenden Sommer. Sie seien nicht bereit, diesen gesellschaftlichen Rückschritt widerspruchslos hinzunehmen.

Dass sich innerhalb weniger Tage hunderte Männer, vom Schreinermeister, Mediziner, Wissenschaftler, Ingenieur, Betriebsrat, Männerseelsorger, Chemiefacharbeiter bis zu den Männern des SPD Ortsvereins Villingen-Schwenningen dem Anliegen angeschlossen hätten, werten die Initiatoren, Helmut Spitzley, Arbeitswissenschaftler an der Uni Bremen und Werner Sauerborn, Herausgeber der Väterzeitung Paps, als Zeichen einer breiten Ablehnung des vorherrschen Kurses der Arbeitszeitpolitik.

Auch viele prominente Namen finden sich in der Unterzeichnerliste, darunter der Sozialethiker Prof. Friedhelm Hengsbach SJ, der Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik; Prof. Ulrich Mückenberger, der Psychologe Wolfgang Schmidbauer, der Buchautoren Ulrich Renz und Paul Maar („Das Sams“), die Wirtschaftswissenschaftler Priewe und Hickel, der Gesundheitssachverständige Gerd Glaeske, der Gewerkschafter Berthold Huber und Konstantin Wecker.

Spitzley und Sauerborn erwarten aussagefähige Antworten von den angeschriebenen PolitikerInnen und Tarifparteien, die sie u.a. auf ihrer neu eingerichteten homepage wiedergeben werden

http://maenner-gegen-laenger@paps.de

 

Anlage: Offener Brief mit derzeit über 600 Unterschriften

An die Redaktionen

Gern vermitteln wir den Kontakt zu ausgewählten Unterzeichnern.

Hintergrundinfos s. http://maenner-gegen-laenger@paps.de

Werner Sauerborn T 0711-88788-2010, werner.sauerborn@paps.de

Helmut Spitzley T 0421-2183085, spitzley@iaw.uni-bremen.de

 

 


 

 

 

Wird das Verwaltungsgericht die Informationsfreiheit und die Menschenrechte fördern?

 

English version : http://home.online.no/~wkeim/files/verwaltungsgericht-en.htm

 

Walter Keim, Email: wkeim@online.no

Torshaugv. 2 C

N-7020 Trondheim, den 4.2.2004

 

An das

Verwaltungsgericht

Kirchstraße 7

D-10557 Berlin

 

Betreff: Informationsformationsfreiheit (inklusive Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) und Petitionsrecht (Artikel 17 GG)

 

Ich bin deutscher Staatsbürger wohnhaft in Norwegen und beantrage festzustellen:

Der Petitionsausschuss hat die Entgegennahme der Petition vom 21.12.2003: "Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats" zu bestätigen

Der Petitionsausschuss hat die Petition vom 21.12.2001 5 , deren Bearbeitung mehr als 2 Jahre dauerte begründet zu beantworten, da die Nichtbeantwortung und Nichtbegründung gegen Artikel 17 GG (Petitionsrecht) verstößt.

Der Petitionsausschuss gibt Akteneinsicht gemäß Anfrage vom 27.2.036 in den Schriftwechsel zwischen Petitionsausschuss und Innenministerium.

Vom Bundesinnenministerium ist Akteneinsicht gemäß Antrag vom 4.12.039 zu geben.

Das Fehlen der Informationsfreiheit im Bund verstößt gegen die Menschenrechte und ist deshalb verfassungswidrig.

Der Streitwert wird aufgrund internationaler Standards festgelegt.

Vorgeschichte

Die Klage über das fehlende Menschenrecht der Informationsfreiheit (inklusive Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) vom 18.4.20021 wurde bisher nicht vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen behandelt, da die innerstaatlichen Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft waren:

"Domestic juridical/administrative remedies do not appear to have exhausted ... or showed that remedies would be ... ineffective."12

Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde vom 5.5.202 2 am 28.5.20024 nicht zur Entscheidung angenommen:

"Ferner dürfte in Petitionsangelegenheiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten geöffnet sein, sodass die von Ihnen vorgetragene Petitionsangelegenheit mangels Rechtswegausschöpfung unzulässig wäre".

Kurze Begründung

Die Streitwertbestimmung hat einschlägigen Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes (z. B. GRK § 13) zu folgen. Da es das Menschenrecht der allgemeinen Akteneinsicht bisher in Deutschland im Bund und 12 von 16 Bundesländern nicht gibt, ist es sicher schwierig, da was sicheres zu finden in deutschen Gesetzen und Vorschriften. Allerdings hat das Verfassungsgericht folgendermaßen verfahren: Im Brief vom 21.5.02 http://home.online.no/~wkeim/files/020521bvg.pdf wurden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 der Justizvollzugskostenordnung (Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (JVKostO) Vom 14. Februar 1940 (RGBl. I S. 357) (BGBl III 363-1) http://home.online.no/~wkeim/files/JVKostO.htm ) Gebühren vorgeschlagen. Mit Brief vom 10.3.2002 habe ich mir die Freiheit genommen vorzuschlagen lieber internationale Normen anzuwenden. Daraufhin hat das Verfassungsgericht am 4.4.2003 von einer Gebührenerhebung abgesehen. Nach GRK § 13 (1) "ist der Streitwert vorbehaltlich der folgenden Vorschriften nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen." Das Menschenrecht der Akteneinsicht ist für mich eigentlich gratis oder allenfalls (falls der Streitwert Null nicht geht) die anfallenden Kopiekosten. Dieses Menschenrecht habe ich schon (weil ich ein Mensch bin), soll das Wegnehmen mich auch noch was kosten?

Die EU Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (RL 90/313/EWG) wurde in Deutschland verspätet umgesetzt (Frist war der 31.12.1992; das Gesetz wurde erst am 15. Juli 1994 verkündet). Da die Umsetzung zu restriktiv war und versuchte mit hohen Gebühren das Einsichtsrecht zu behindern und damit hinter der Richtlinie zurück fiel hat der Europäische Gerichtshof auf Antrag der EU Kommission Deutschland verurteilt (Rechtssache C-217/97) Anpassungen vorzunehmen. Als Menschenrechtsaktivist würde ich es sicher begrüßen, wenn sich das Verwaltungsgericht da (wie auch das Verfassungsgericht und der Bundesgesetzgeber) helfen lässt und den Kampf für Menschenrechte nicht durch hohe Streitwerte negativ beeinflusst, da ja dieses Klage erst beim EGMR Erfolgsaussichten hat. Da bei lege ich zu Grunde, dass sich das Verwaltungsgericht in seinen Handlungen vom Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt leiten lässt.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert die Informationsfreiheit in Artikel 42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 mit begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf normalerweise 2 Wochen festgelegt.

In Anbetracht der verschiedenen Verwaltungskulturen und anderen Vorstellungen vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat in Europa und Deutschland auf diesem Gebiet bin ich - aus meiner europäischen Sicht - bisher nachsichtig gewesen und habe geduldig gewartet. Allerdings setze ich mit dieser Klage da einen Schlusspunkt, da die Verwaltung zu meinem Bedauern die nationale Souveränität Deutschlands dazu missbraucht zu versuchen mir Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu nehmen.

Der Petitionsausschusses des Bundestages gab keine Akteneinsicht (siehe Anfrage vom 27.2.036 ), und verstößt damit gegen Artikel 5 GG (Informationsfreiheit) in Verbindung mit Artikel 1 (2) GG (Bekenntnis zu Menschenrechten), Artikel 25 GG (Völkerrecht geht vor Bundesrecht) und IPbürgR8 Artikel 19 (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte: Menschenrecht der Informationsfreiheit). (Da es sich bei Einsichtsverweigerungen um eine allgemein angewandte Praxis handelt, war das auch für die Petitionen3 z. B. vom 25.10.20014 so)

Die Verweigerung der Akteneinsicht (siehe Antrag vom 4.12.039 ) durch das Budesinnenministerium verstößt gegen Artikel 5 GG (Informationsfreiheit) in Verbindung mit Artikel 1 (2) GG (Bekenntnis zu Menschenrechten), Artikel 25 GG und IPbürgR8 Artikel 19 (Menschenrecht der Informationsfreiheit).

Der Petitionsausschuss hat die Petition vom 21.12.2001 5 nicht beantwortet. Eine Nichtbeantwortung der Frage der Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Artikels 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (im Folgenden IPbürgR)8 (BGBl. 1973 II S. 1534) verletzt verletzt u. a. Artikel 17 GG in Verbindung mit Artikel 1 (2) GG:

"Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Mit diesem Bekenntnis unvereinbar ist, dass Petitionsrechtsverfahren keine Antwort auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Dadurch wird auch das Grundrecht der Petition (Artikel 17 GG) verletzt. Offensichtlich ginge das Petitionsrecht ins Leere, wenn keine Antwort gegeben werden müsste.

Artikel 5 (1) GG über Meinungsfreiheit lautet:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Die Weigerung des Petitionsausschusses vom 27.2.03 6 und die mangelnde Antwort des Innenministeriums auf den Brief mit der Anfrage vom 4.12.03 9 hindert mich mir eine begründete Meinung über die Petition vom 21.12.2001 5 zu machen und schwächt meine kommunikative Kompetenz, die ich unter andrem für die Klagen bei den VN 1, 15 , dem Europarat und der EU brauche. Traditionell stand das aus dem Obrigkeitsstaat stammende Amtsgeheimnis (Arkanum) im Wege, da diese Quelle als nicht allgemein zugänglich angesehen wurde. Dies gilt jedoch offensichtlich nicht für Antrag 2. und 3., da es sich um Informationen handelt, die zur Petition gehören. Für alle Anträge wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der IPbürgR8 Artikel 19 (2), das Menschenrecht auf Informationsfreiheit beschreibt das den Rang eines Bundesgesetzes hat, die nachgefragte Information zugänglich macht:

"(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugehen."

Keine der Ausnahmen nach Artikel 19 (3) greift hier:

"(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind

a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;

b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."

In Artikel 1 (2) GG bekennt sich das Deutsche Volk zu den Menschenrechten, ein Bekenntnis das durch diese Praxis zum Lippenbekenntnis verkommt.

Informationsfreiheitsgesetze in 4 Bundesländern zeigen, dass ein einfaches Gesetz das Amtsgeheimnis ablöst.

Weiter wird auch auf die Interpretation des Special Rapporteur der VN Mr. Abid Hussain hingewiesen. Der Bericht (UN Doc. E/CN.4/1999/64, para. 12) dokumentiert dass Artikel 19 den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung beinnhaltet:

[T]he Special Rapporteur expresses again his view, and emphasizes, that everyone has the right to seek, receive and impart information and that this imposes a positive obligation on States to ensure access to information, particularly with regard to information held by Government in all types of storage and retrieval systems - including film, microfiche, electronic capacities, video and photographs - subject only to such restrictions as referred to in article 19, paragraph 3, of the International Covenant on Civil and Political Rights.

Die Informationsfreiheit wird im europäischen Zusammenhang und in der Welt zunehmend als Vorraussetzung der Meinungsfreiheit und integraler Bestandteil der Demokratie im Informationszeitalter betrachtet.

Im Bundesland Brandenburg gilt: "Brandenburg garantiert als einziges Bundesland in seiner Landesverfassung von 1992 als Teil des Rechts auf politische Mitgestaltung ein Menschenrecht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der öffentlichen Verwaltung, soweit dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen (z.B. der Datenschutz) entgegenstehen (Art. 21)." Auszug aus: Akteneinsicht und Informationszugang in Brandenburg – Erfahrungen der ersten drei Jahre von Dr. Alexander Dix, LL.M. Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Brandenburg.

"Während der Datenschutz seit fast dreißig Jahren in den alten Bundesländern und seit der Vereinigung auch in den neuen Ländern seinen festen Platz hat, ist der allgemeine Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung ein Grund- und Menschenrecht, das erstmals in der Verfassung des Landes Brandenburg von 1992 verankert wurde." "Rede des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dr. Alexander Dix, zur Eröffnung des Internationalen Symposiums "Informationsfreiheit und Datenschutz" am 25. Oktober 1999 in Potsdam.

Das Amtsgeheimnis stammt aus der Zeit des Absolutismus und wurde vom Obrigkeitsstaat über den Totalitarismus in die Demokratie übernommen. Zwar ist das Amtsgeheimnis in § 39 Abs.1 S.1 BRRG ("Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren".) erwähnt, aber umfasst nur die "Geheimhaltung ein(es) schutzwürdigen, öffentlichen oder privaten Interesses". Obwohl es also auch heute noch allgegenwärtig in der amtliches Praxis ist, fehlt eine gesetzliche Verankerung der Definition um nach Artikel 5 (2) GG die Informationsfreiheit zu bescheiden. "Allgemein zugängliche Quellen" sind ein technischer Begriff und ermangelt die nach auch Artikel 5 (2) GG notwendige gesetzlichen Definition um Artikel 5 (1) GG zu beschränken. Unter allen Umständen ist die gesetzliche Bestimmung des Menschenrechts der Informationsfreiheit nach IPbürgR8 Artikel 19 (2) und (3) stärker und vorrangig, da Artikel 1 (2) GG das Bekenntnis zu den Menschenrechten nur ein Lippenbekenntnis wäre.

Artikel 25 GG behandelt das Verhältnis des Völkerrechts zum Bundesrecht:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Die gängige Verfassungslehre, dass es sich bei Artikel 1 (2) GG nur um einen nicht einklagbaren "allgemeinen Verfassungsgrundsatz" handele und der IPbürgR8 nicht zur Interpretation von Artikel 1 herangezogen werden könnte (da es nur im Rang den eines Gesetzes hat) verkennt sowohl den Wortlaut des GG, seine Präambel als auch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Wortlaut "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" zeigt wie zentral dieses Anliegen ist. Es wäre also falsch nur die Menschenrechte zu beachten die einem passen. Natürlich ist es den UNHCR-Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain heranzuziehen. Die (ursprüngliche13) Präambel von 1948 mit dem Wunsch nach einer "neue(n) Ordnung" als "gleichberechtigtem Glied in einem vereinten Europa" verpflichtet dazu, das Schlusslichtdasein in Europa bei der Informationsfreiheit zu überwinden. Dabei wäre es falsch "deutsche" Menschenrechte zu definieren, wo die Informationsfreiheit fehlt.

Sowohl in 1 BvR 661/96 ("Wenn auch Art. 12 des Internationalen Pakts vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (... IPbürgR8) nicht in innerstaatliches Recht transformiert worden sei, hätte die Ausreisefreiheit als Menschenrecht von der Deutschen Demokratischen Republik nicht im Kern angetastet werden dürfen."), 2 BvR 61/96 und 2 BvR 2560/95 wurde der IPbürgR8 angewandt. Dabei handelt es sich zwar um die ehemalige DDR, aber die Bundesrepublik hat auch den IPbürgR8 unterschrieben, was auch 2 BvR 1290/99 unterstreicht. Nach Artikel 25 GG geht Völkerrecht vor Landesrecht. Außerdem ist es die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass den Bürgerinnen und Bürgern aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen zusteht, die sie selbst betreffen (BVerfG (Kammerbeschl. vom 16.09.1998), NJW 1999, 1777). Dies zeigt, dass Art. 1 GG durchaus greift.

Neben der Informationsfreiheit verletze Deutschland auch die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und besonders oft das Menschenrecht auf faire Verhandlungen 11 durch zahlreiche Verurteilungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte belegt ist.

Ausführliche Begründung

Bezüglich einer ausführlichen Begründung warum die legislative und exekutive Gewalt nicht die Gewähr dafür bietet sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und nicht auf dem Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR8 (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte), der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU steht, wird auf die Klage an die Vereinten Nationen vom 18.4.2002 1 und die Verfassungsklage vom 5.5.2001 2 hingewiesen. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis.

Zusammenfassung

Zusammenfassend muss gesagt werden, die Bundesrepublik bisher ihre Souveränität dazu missbraucht hat, Deutschen das Menschenrecht der Informationsfreiheit vorzuenthalten. Dadurch sind Deutsche in der EU Bürger zweiter Klasse. Schlimmer noch: EU Bürgern, die nach Deutschland ziehen verlieren das Menschenrecht der Informationsfreiheit, das sie in Ihrem Herkunftsland hatten. Die Verfassungsgeber wollten Deutschland "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa" (Präambel GG) "auf der Grundlage des Bekenntnisses zu den Menschenrechten" (Artikel 1 (2) GG), nicht die Erstarrung und Fortführung obrigkeitsstaatlicher Überbleibsel (als einzigem Staat in Europa): Das Amtsgeheimnis als Relikt des preußischen Obrigkeitsstaats, das Aktengeheimnis und die Vertraulichkeit der Verwaltung, als oberste Maxime der Behörden stellt über demokratische Mitwirkungs- und Menschenrechte der Bürger.

Diese Verwaltungsklage ist im Internet unter der Adresse: http://home.online.no/~wkeim/verwaltungsgericht.htm publiziert, wo auch die Antwort hinkommt. Um Englisch sprechende Internetbürger nicht auszuschließen, ist auch eine englische Übersetzung zugänglich: http://home.online.no/~wkeim/verwaltungsgericht-en.htm.

Hochachtungsvoll,

Walter Keim

Torshaugv. 2 C

N-7020 Trondheim

E-Mail: wkeim@online.no

Human Right violations in Germany: http://home.online.no/~wkeim/files/de_human_rights.htm

Support Freedom of Information: http://home.online.no/~wkeim/foil.htm#e-mail

Support Patients' Rights: http://home.online.no/~wkeim/patients.htm#e-mail

PS: Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof den Fall Plantiko ./. RAK Köln 1 ZV 65/02 u.a. (Krumbiegel Skandal) bald entscheidet, damit ein geeigneten Rechtsanwalt für das Oberverwaltungsgericht zur Verfügung steht.

Kopie: OHCHR-UNOG G/SO 215/51 GERM ES

Ergebnis:

Anlagen:

Klage beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vom 18.4.2002: http://home.online.no/~wkeim/petition_un.htm

Verfassungsklage vom 5.5.2002: http://home.online.no/~wkeim/v-klage.htm

Petitionen Patientenrechte und Informationsfreiheit: http://home.online.no/~wkeim/petitionen.htm

Ablehnung der Verfassungsklage 28.5.2002: http://home.online.no/~wkeim/files/020528bvg.pdf

Petition Informationsfreiheit an den Bundestag vom 21.12.01: http://home.online.no/~wkeim/petition_ifg.htm

Akteneinsicht Petitionsauschuss: http://home.online.no/~wkeim/files/030227pbt.htm

Anfrage an den Petitionsausschusses vom 5.4.02: http://home.online.no/~wkeim/petition3_pa.htm

Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR), (BGBl. 1973 II S. 1534) http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/un/int-bill/ipbprde.htm

Brief an Innenministerium 4.12.2003: http://home.online.no/~wkeim/files/031204bmi.htm

Brief an Sozialministerium 10.4.02: http://home.online.no/~wkeim/petition3_smb.htm

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm

Antwort der Vereinten Nationen vom 3.6.02: http://home.online.no/~wkeim/files/020603un.pdf

European network for patients' rights: http://bmj.com/cgi/content/full/318/7193/1234/b

Grundgesetz von 1948 (ursprüngliche Fassung): http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Klage bei den vereinten Nationen: http://home.online.no/~wkeim/files/un-complaint.htm

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: wkeim@online.no. Hier kann die Diskussion verfolgt werden: http://www.RECHTSBERATUNGSGESETZ.tk/

[Zurück zu allen Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Informationsfreiheit] [Zur Homepage]

Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)

 

 

Walter Keim

Stopp this berufsverbot for a lawyer: http://home.online.no/~wkeim/files/de_human_rights.htm#aemr20

Who invites the Human Right Commissioner to Germany: http://home.online.no/~wkeim/files/coe-031128.htm

"Swedish solution" for Freedom of Information: http://home.online.no/~wkeim/files/party-en.htm

Why are Patients Rights insufficient? : http://home.online.no/~wkeim/accusation.htm

Who is responsible for the lack of freedom of information: http://home.online.no/~wkeim/I_accuse.htm

Fight the Nazi law: http://home.online.no/~wkeim/files/031213rberg-en.htm

 

 


 

 

 

Nur geringe Zunahme der Vollzeitpflege und der Heimerziehung

Die Kosten für so genannte familienersetzende Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zwischen 1991 und 2000 nur moderat gestiegen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Anwort (15/2525) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2431).

So seien die Fallzahlen der Vollzeitpflege um vier Prozent, die der Heimerziehung und der sonstigen betreuten Wohnformen um sieben Prozent gestiegen. Mehr als verdreifacht hätten sich dagegen die Fallzahlen für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Diese Hilfe mit einer Fallzahl von 4.140 im Jahre 2000 spiele gegenüber der Heimerziehung (95.070 Fälle) jedoch nur eine geringe Rolle. Die durchschnittlichen Ausgaben für die Heimerziehung und für sonstige betreute Wohnformen seien in den Flächenländern in Westdeutschland von 31.647 Euro im Jahre 1995 auf 32.850 Euro und in den ostdeutschen Flächenländern von 22.084 Euro auf 24.495 Euro gestiegen. In den Stadtstaaten seien die durchschnittlichen Fallkosten auf 39.680 Euro gewachsen. Die deutlichen Erhöhu

ngen in den ostdeutschen Flächenländern um elf Prozent führt die Regierung auf Standardanpassungen zurück. Die Zunahme in den Stadtstaaten um sechs Prozent sei wahrscheinlich auf die wenig differenzierte Erfassung der einzelnen Hilfearten zurückzuführen.

Insgesamt hätten sich die Ausgaben für die Vollzeitpflege im Jahre 2002 auf 570 Millionen Euro belaufen (1992: 400 Millionen Euro). Die Differenz führt die Regierung auf die allgemeine Preissteigerung von 20 Prozent, den Aufbau dieser Hilfeart in Ostdeutschland sowie den Ausbau verschiedener Formen der qualifizierten Vollzeitpflege zurück. Die Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen hätten sich 2002 auf 2,54 Milliarden Euro belaufen gegenüber 1,67 Milliarden Euro 1992. Dies entspreche

einer Ausgabensteigerung von 52,5 Prozent. Die Steigerung vor allem zwischen 1992 und 1997 sei darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Pflegesatzdeckelung ein Finanzierungsstau entstanden sei, der 1999 mit neuen Regelungen ausgeglichen worden sei.

Der Anteil der Heimerziehung an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe belaufe sich auf 12,6 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren habe er sich um 0,9 Prozentpunkte erhöht. Im Westen sei der Anteil von 14,2 auf 13 Prozent zurückgegangen, im Osten habe er 2002 bei 11,1 Prozent gelegen.

Den Anstieg der Kosten bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von 27,5 Millionen Euro 1992 auf 95 Millionen Euro 2002 führt die Regierung darauf zurück, dass diese Hilfeart erst im Laufe der 1990er Jahre ausgebaut worden sei.

Quelle: Heute im Bundestag vom 23.2.2004

 

 

 


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