Väternotruf
März 2004
Können Richter irren?
Ein Mann wird wegen Vergewaltigung seiner Freundin zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, obwohl die genetische Analyse keinerlei Hinweise auf ihn ergab. Jetzt gelang es dem Verurteilten, eine Neuansetzung des Verfahrens durchzusetzen. Diesmal wurden genetische Spuren gefunden – jedoch von einem Anderen. Der Beschuldigte wurde dennoch erneut verurteilt. Die Richter waren nämlich der Auffassung, dass die Frau den Vorfall glaubwürdig vorgetragen habe. Außerdem wurde kräftig spekuliert:
„Vermutlich seien die Genproben auf dem Weg zwischen den gerichtsmedizinischen Institutionen kontaminiert worden. Das Gericht halte es aber auch für nicht abwegig, dass der Angeklagte neben der Beziehung sexuellen Kontakt mit einer anderen Frau gehabt habe, die wiederum Geschlechtsverkehr mit einem fremden Mann hatte. Dies könne die fremden männlichen Chromosomen erklären.“
http://www.taz.de/pt/2004/03/09/a0118.nf/text
Lieber einen Mann zuviel im Knast als einen zuwenig, haben sich möglicherweise die Richter am Münchner Landgericht gedacht. In dubio vielleicht pro Theo, aber nicht pro reo! Man kann über unsere Justiz sagen, was man will: Das Mittelalter kriegt bei ihr echt eine Chance! Allerdings war die Rechtssituation insofern im Mittelalter besser, als man sich über das Kriterium der Gerechtigkeit gar keinen Illusionen hingab – im Gegensatz zum heutigen Rechtsstaat, dem naive Zeitgeister solch einen moralischen Ehrgeiz noch unterstellen.
23.04.2004
Prof. Dr. Jochen Schweitzer
Abteilung Medizinische Psychologie
Psychosomatische Universitätsklinik
Bergheimer Straße 20
69115 Heidelberg
"Unglücklich machende Familienideale. Ihre Dekonstruktion in der Psychotherapie."
Jochen Schweitzer
in: "Psychotherapeut", 1/2004, S. 15-20
Der Autor, Prof. Dr. Jochen Schweitzer widmet diesen Aufsatz wie er schreibt: "Herrn Professor Dr. med. Reinhard Lempp", einen seiner beiden Tübinger Doktorväter.
Der Apfel scheint nicht weit von Stamm zu fallen, wie der Volksmund sagt. Und so scheinen auch bei Herrn Prof. Schweitzer, obwohl nach eigenen Bekunden selbst Vater, die Väter eine eher eigentümliche Rolle im Leben ihrer Kinder zu spielen.
Dies ist man ja bei Universitätsprofessoren schon fast gewöhnt, viele von ihnen scheinen ohne Vater aufgewachsen zu sein und haben dieses Defizit offenbar durch eine akademische Karriere zu füllen gesucht. Doch man hofft immer wieder das der Zustand der Besserung eintreten möge. Wer sollte das besser können als Professoren, die werden immerhin sehr gut bezahlt für ihre Tätigkeit. Doch wie sagte schon meine verstorbene Großcousine, die mit einem Professor verheiratet war: "Scheiß Frau Professor, ein richtiger Mann wäre mir lieber." Wo sie recht hat, hat sie recht.
Professor Schweitzer, der sich nach eigenen Bekunden auf Konzepte aus der Familiensoziologe, der systemischen Familientherapie sowie auf eigene klinische und Alltagserfahrungen bezieht, seine Alltagserfahrungen wollen wir ihm hier nicht streitig machen, zeigt in seinem Aufsatz auf wie man durch Dekonstruktion bestehender Ideale den Patienten helfen kann.
Nun hat die deutsche Familiengerichtsbarkeit und die ihr zuarbeitenden Professionen ja schon ihre Mühe mit der Konstruktion von Begriffen gehabt. Aber immerhin konstruierte Begriffe "Kindeswohl" und "Kindeswohl" sind bis in die letzte Provinz bekannt geworden und werden tagtäglich im Übermaß strapaziert, wenn es gilt noch die letzte sinnlose Gerichtsentscheidung zu begründen. Nun kommt Herr Schweitzer und will anscheinend dekonstruieren, also sozusagen die Begriffe wieder auseinandernehmen.
Hinsichtlich des im familiengerichtlichen Verfahren anzutreffenden Dogmas "Kinder brauchen ein Zuhause" - soll heißen, das sogenannte Wechselmodell ist großer Käse - finden wir bei Schweitzer die Dekonstruktion des Familienideals "Familien brauchen ein Heim". Da können wir Herrn Schweitzer ausnahmsweise einmal zustimmen.
Doch dann gerät Herr Schweitzer auf Wege, auf die wir ihm bei Verrat unserer Identität nicht folgen können.
Allein erziehende Familien sind unvollständig - Söhne brauchen ihren Vater.
Das ist für Schweitzer ein Familienideal, das es zu dekonstruieren gilt.
Er führt dann ausgerechnet die traurige Meldung an, dass in US-amerikanischen Großstadtghettos, die schwarzen Väter bei ihren Kinder anscheinend mehr oder weniger nicht in Erscheinung treten. Anstatt nun darüber nachzudenken, wie diese Väter in die Lage versetzt werden, sich um ihre Kinder, die sie verdammt noch mal in die Welt gesetzt haben, besser zu kümmern, lobt Schweitzer die Erziehung durch die schwarzen Mütter: "Interessant sind Fälle, in denen zwei geschiedene Frauen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Haus- oder Wohngemeinschaft eine neue Form von Zwei-Eltern/Zwei-Kinder-Familie gründen. Dass man in Frauensolidarität Väter ganz gut ersetzen kann, ist den schwarzen Müttern in den amerikanischen Großstadtghettos schon lange vertraut"
Herrn Schweitzer sei das Buch
"Vatersehnsucht Annäherung in elf Essays"
von Gerhard Amendt
Bremen 1999, 50 DM, ISBN 3887224523
empfohlen, um sich mit den Folgen der Vaterlosigkeit schwarzer Kinder aus den US-amerikanischen Ghettos vertraut zu machen.
Schweitzer kritisiert dann das Familienideal "Kinder sollen sich von ihren Eltern lösen". Er schreibt: "In der jugendpsychiatrischen Psychotherapie treffen wir immer wieder auf Familien, in denen noch 14-jährige die Nächte regelmäßig im Bett der Eltern verbringen. ... Oft zeigen sich solche Familien bei näherem Kennenlernen als `Notgemeinschaften`, in denen etwa die Angst vor dem Tod eines erkrankten Mitglieds oder die Isolation der Familie in ihrem sozialen Umfeld sie intern sprichwörtlich `zusammenrücken` lässt. solche Bettarrangements haben meist wenig Erotisches an sich."
Ja, ja, diese Notgemeinschaften, wir wissen nicht so recht, wer da mit wem zusammenrückt, die Mutter mit dem Sohn oder der Vater mit der Tochter. Aber das ist ja auch egal, denn schließlich sind dies alles Notgemeinschaften. Davon sollten endlich einmal die Wildwasserberatungsstellen Kenntnis nehmen, alles Notgemeinschaften, die da so bei ihnen als vermeintliche Missbrauchsfälle vorgestellt werden.
Nachdem Herr Schweitzer fleißig dekonstruiert hat, will er aber auch mal konstruieren. Unter dem Titel "Die Konstruktion neuer, bekömmlicher Familienideale in der Psychotherapie" berichtet er u.a. von der Eheschließung zweier schwuler Partner und schlägt vor, dass "im Idealfall auch die Zustimmung durch und damit auch die `Ablösung im Guten` von der Herkunftsfamilie - z.B. indem die beiden Mütter ihre Söhne zum Traualter führen." S. 19/20
Wieso nur die beiden Mütter und nicht auch die beiden Väter, wenn denn Herr Schweitzer schon von der Herkunftsfamilie spricht. Ach so, in der Herkunftsfamilie gibt es angeblich gar keine Väter - dies lässt mehr über den Autor Herrn Schweitzer vermuten , als er sich womöglich selbst eingestehen kann.
Zu guter letzt berichtet Herr Schweitzer von einer Praxis im südlichen Senegal, wo das Kind, dass eine gute Erziehung bekommen soll, "die ersten sechs Jahre im Teilhaus der Mutter" lebt, "dann drei Jahre bei einem Onkel in der Kreisstadt, vom 9.-12. Lebensjahr bei einem anderen Onkel in der Provinzstadt und schließlich als Gymnasiast bei nochmals anderen Verwandten in Dakar"
Gibt es im Senegal eigentlich auch Väter? Und wenn ja, was machen die eigentlich? Vermutlich als Onkel die Kinder ihrer Schwestern und Brüder aufziehen.
Was Herr Schweitzer mit den vielen staatlich entsorgten Vätern machen würde, sei es ehemals verheiratet und sorgerechtsentzogen oder nichtverheiratet und staatlicherseits sorgerechtsdiskriminiert, wenn sie den in seine Klinik kämen und ihr Leid klagen würden, dass ihnen nun staatlicherseits das Recht auf Familie und Sorge um die eigenen Kinder abgesprochen wird, wir wissen es nicht. Vielleicht erzählt Herr Schweitzer den Vätern, dass auch er sich als Vater überflüssig fühlt: "Psychotherapeutisch tätige Väter - zu denen auch der Autor gehört - finden natürlich die Beobachtung schwererträglich, dass Männer vielerorts und vielleicht zunehmend in Familien überflüssig werden bzw. sich überflüssig machen."
Ist es wirklich schon so schlimm möchte man fragen und gleich den Notarzt rufen. War Herr Schweitzer zu lange im Senegal? Oder ist er ganz einfach ein treuer "Emma-Leser", dass er eine Realität konstruiert, die Alice Schwarzer nicht besser hätte konstruieren können?
Barth, S. (2000). Vaterschaft im Wandel
www.stud.unihamburg.de/users/brainy/truman/referate/vater.htm
Väterkarenz - eine Chance zur Gleichstellung?
Diskussion am 23.3.2004 um 19 Uhr, Millenium Tower Plaza, 1200 Wien,
Handelskai 94-95, mit Stadträtin Renate Brauner und Lise Bergh, schwedische
Staatssekretärin für Gleichstellung, anschliessend Vernissage der Ausstellung
"Geliebtes Kind - über Kinder, Männer und Gleichstellung in Schweden" der Fotografin
Ulla Lamberg, Anmeldung: 01/217 33 0
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 18. März 2004 21:09
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Besuch bei der Tochter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Ex-Frau wohnt mit meiner Tochter seid dem ...in Bayern. Ich selber wohne in Niedersachsen. Ich habe im ... 2003 meine Tochter in Bayern besucht.
Ein Arbeitskollege sagte mir, ich könne die Fahrt nach Bayern bei meiner Steuererklärung gelten machen. Leider konnte mir der Lohnsteuerhilfeverein bei der Klärung dieser Frage nicht, bzw. nur ungenau helfen. Meine Frage ist nun. Kann ich Besuche bei meiner Tochter bei meiner Steuererklärung gelten machen. Ein Kontakt mit meiner Tochter ist nur Telephonisch oder schriftlich möglich. Ich habe nicht die Mittel sie regelmäßig zu besuche, versuche es aber hin und wieder. Aber nur mal eben schnell nach Bayern zu fahren ist auch eine Kosten frage. Mir würden vielleicht auch Aktenzeichen von Gerichtsurteilen helfen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Denn die Ausrede vom Finanzamt kann ich mir jetzt schon ausmalen.
Ich bedanke mich schon jetzt bei Ihnen und verbleibe
Mfg
...
Hallo Herr ...,
Sie können die Umgangskosten bei ihrem Finanzamt angeben, ob es was bringt, ist fraglich. Sinnvoller wird es sein, wegen der Umgangskosten eine Erhöhung des Selbstbehaltes einzufordern oder beim Sozialamt die Übernahme der Umgangskosten zu beantragen.
Gruß vom Väternotruf
Zahl der toten Findelkinder steigt
Das Kinderhilfswerk terre des hommes schlägt Alarm: Die Zahl der ausgesetzten Neugeborenen, die tot gefunden werden, nehme weiter zu. Die so genannten Babyklappen, die genau dies verhindern sollten, seien also keine Lösung und sollten ebenso wie die anonyme Geburt verboten werden, forderte die Organisation am 12. März in Osnabrück – und fachte die schwelende Diskussion über die „Babyklappen“ wieder an. Diese Einrichtungen seien rechtswidrig, weil sie den Rechten des Kindes etwa auf Kenntnis seiner Herkunft entgegenstünden. „Die Zahl jährlich ausgesetzter und getöteter Säuglinge ist seit der Einführung dieser Einrichtungen im Jahr 2000 eindeutig nicht zurückgegangen. Alles deutet vielmehr darauf hin, dass Mütter, die ihre Kinder töten, vom Angebot der Babyklappe und der anonymen Geburt überhaupt nicht erreicht werden“, sagte der terre-des-hommes-Adoptionsfachmann, Bernd Wacker. Es ist sich sicher: Würden die bestehenden Angebote des deutschen Jugendhilfesystems ausgebaut und mehr Frauen über diese Möglichkeiten informiert, „würde sich die Debatte um den scheinbaren Bedarf an Babyklappen ebenso schnell erübrigen wie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung anonymer Geburt.“ Mit seiner ablehnenden Haltung steht Wacker nicht alleine da. Zu Beginn des Monats hatte der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, scharfe Kritik an den Babyklappen geübt, in denen Frauen ihre Kinder anonym und straffrei abgeben können. Auch in Kirchenkreisen ist man nicht zuletzt angesichts der Statistiken skeptisch. Nach Informationen von terre des hommes wurden im vergangenen Jahr 42 ausgesetzte Neugeborene gefunden, nur zwölf überlebten. Im Jahr 2002 seien es 20 tote Neugeborene gewesen, im Jahr davor 17. Offizielle Statistiken gibt es nicht.
Quelle: dpa/Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13.3.2004
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Montag, 15. März 2004 22:57
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Kindesunterhalt
Hallo,
mein Name ist Rudi Müller (Name geändert) ich wohne in ... .
Zum Thema Kindesunterhalt habe ich folgende Fragen.
Bin seit 67 Jahren geschieden,habe bisher 245 Euro Kindesunterhalt gezahlt,Kindergeld ging die ganze Zeit (auch vor der Neuregelung) komplett zur Mutter.
Nun ist mein Sohn 12 geworden ,eine Erhöhung auf 307 Euro mtl. steht an.
Mein Sohn ist gerne und oft bei mir mit Urlaub und den gemeinsamen Wochenden ca. 70 Tage pro Jahr.Für diese Zeit zahle ich ja den Unterhalt durch.Kommt mein Sohn zum Urlaub, hat er natürlich keine müde Mark/Euro in der Tasche.Gibt es eine Möglichkeit der Unterhaltsminderung? Meiner Meinung nach müßte ich nicht nur für diese Zeit keinen Unterhalt zahlen sondern erhalten ,plus anteiliges Kindergeld.
Niemand interesseirt sich für die Aufwendungen der Väter,hab z.b. ne Wohnung mit eigenem Zimmer für meinen Sohn,man unternimmt ja viel an diesen Wochenenden/ Urlaub.Das kostet,interessiert das Jugendamt aber nicht.Würde ich meinen Sohn, was ich natürlich nicht machen werde,einfach nicht mehr zu mir lassen würde ich nicht mehr als bisher an Unterhalt zahlen müssen.Ist das was Väter machen wertlos?
Meine Ex.Frau geht 75% arbeiten, hat von mir 120000-DM von meinem Haus bekommen,wir haben einen beidseitigen Unterhaltsverzicht.
Würde mich über baldige Nachricht freuen.
Im Vorraus vielen Dank.
Rudi (Name geändert)
Hallo Rudi,
das sehen wir genau so wie Sie.
haben Sie eine Idee wie das geändert werden kann?
Vielleicht mal den zuständigen Politiker/innen auf die Füße treten?
Oder der Sohn wechselt in Ihren Haushalt und die Mutter zahlt dann Kindesunterhalt und muss sich mit dem Problem rumärgern.
Unser Vorschlag lautet, der volle Unterhaltssatz ist nur von unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern zu zahlen, die sich überhaupt nicht mehr um ihr Kind kümmern. für jeden Tag persönlichen Kümmerns wird ein 30igstel vom monatlichen Unterhalt abgezogen.
Betreuen beide Eltern das Kind je zur Hälfte hieße das logischerweise, dass keiner mehr Unterhalt zahlt, sondern jeder das Kind in dieser Zeit bei sich versorgt.
Das müssen Sie jetzt nur noch den Richter/innen von den Oberlandesgerichten verklickern und am besten auch noch den Richter/innen vom Bundesgerichtshof. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen und wir brauchen uns zukünftig nicht mehr die Klagelieder von den Mütterverbänden und denen ihnen gerne zuhörenden entsprechenden Politiker/innen anhören, dass die Väter so wenig Unterhalt zahlen, weil dann die Väter sich viel mehr um ihre Kinder kümmern werden als jetzt, wo sie in die Rolle des Besuchsonkels gedrängt werden.
Gruß vom Väternotruf
NRZ-Online
Kind schafft Recht
FAMILIE / Unterhalt für alle: Ein Emmericher Anwalt will ledige Mütter geschiedenen gleichstellen - mit Aussicht auf Erfolg.
EMMERICH. Gott liebt alle Kinder gleich, das deutsche Gesetz nicht. Es macht auch heute noch gravierende Unterschiede bei Kindern - je nach Familienstand der Eltern und trotz aller Liberalisierungen des Familienrechts in den vergangenen Jahrzehnten. So bekommen zwar geschiedene Mütter bis zu zehn Jahre nach der Trennung noch Unterhalt vom Vater (§ 1570 BGB). Für ledige Mütter erlischt ein solcher Anspruch aber bereits nach drei Jahren (§ 1615 L BGB). "Eine Ungerechtigkeit" findet der Emmericher Rechtsanwalt und Spezialist für Familienrecht, Eckhard Benkelberg. Diese Unterscheidung verletze das Grundrecht des Kindes auf Betreuung.
Benkelberg vertritt derzeit drei ledige Mütter, die künftig - ebenso wie geschiedene Mütter - auch nach drei Jahren noch Unterhalt von ihrem Ex bekommen wollen. Eine von ihnen, Jasmin Gaida (25) aus der Nähe von Wesel, war noch während der Schwangerschaft vom Erzeuger ihrer mittlerweile zweijährigen Tochter sitzen gelassen worden. Ein Kind mache doch das ganze Leben kaputt, hatte der Mann die Trennung lapidar begründet.
Klares Signal aus Karlsruhe
Die Klagen vor den Amtsgerichten wurden bislang genauso abgewiesen wie die Berufungen, zuletzt im Oktober 2002 vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Entscheidungen, die Benkelberg nicht überraschen. Seine Erfahrung: "Junge Mütter sind fast ausnahmslos auf Prozesskostenhilfe angewiesen. Wird diese nicht gewährt, legt jeder Rechtsanwalt sofort sein Mandat nieder".
Nicht so Benkelberg. Der Jurist reichte ungeachtet finanzieller Zusagen sowohl Revision beim Bundesgerichtshof ein als auch Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenbeihilfe. Und tatsächlich: Die positiven Antworten ließen nicht lange auf sich warten. Vorigen Monat entschied das Bundesverfassungsgericht, dass den Frauen Prozesskostenhilfe zustehe. Die Richter in den roten Roben erkannten einen Widerspruch darin, dass das Oberlandesgericht zwar die Revision wegen "der grundsätzlichen Bedeutung" zuließ, gleichzeitig aber finanzielle Unterstützung ablehnte. Interessant dabei: Voraussetzung für die Hilfe, die nun das Land NRW tragen muss, ist "die begründete Aussicht auf Erfolg", wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts anmerkte. Benkelberg spricht daher von einem "deutlichen Fingerzeig an den Bundesgerichtshof", sich endlich mit dieser familienpolitischen Frage zu befassen - im Sinne der Gleichstellung, die Karlsruhe in den letzten Urteilen durchgängig angemahnt hat.
Zum Zeitpunkt konnte der Bundesgerichtshof auf Befragen zwar keine Auskunft geben. Das liege "im Ermessen des Senats". Benkelberg hält aber eine Entscheidung im Sommer für wahrscheinlich; eine Entscheidung, deren Auswirkungen für den Emmericher Familienrechtler leicht die Dimension der Gesetzesänderung zur Homo-Ehe annehmen könnte. Hunderttausende Väter wären betroffen und der Staat könnte etliche Steuermilliarden sparen, da viele Frauen nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen wären. Und nicht zuletzt denkt Benkelberg bevölkerungspolitisch: Wenn Väter so oder so gleichviel, gleich lange zahlen müssten, es würden wohl auch wieder mehr Kinder geboren. (NRZ)
05.03.2004 Michael Schwarz
http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/presse/kind_schaft_recht050604.htm
Kommentar Väternotruf:
Kann Rechtsanwalt Benkelberg logisch denken? Wohl kaum. Wenn Männer merken, dass sie auch dann Unterhalt an die Mutter zahlen müssen, wenn sie gar nicht mit ihr verheiratet sind, dann werden sie wohl das Zeugen von Kindern noch mehr verweigern als das heute schon der Fall ist.
12.03.2004
Abgeschoben und Kindeswohl ade
Das Ausländerrecht und das Familienrecht
Im Familienrecht warten die streitenden Elternteile oft viele Monate, um den Umgang und die Sorgerechtsfragen zu klären. Wie jeder deutsche Vater erleben die ausländischen Mitbürger die Abhängigkeit von der Kooperationsfähigkeit und -willigkeit des deutschen Elternteils. So viel Zeit haben aber ausländische Elternteile nicht, weil sie oft mit Eilverfahren konfrontiert sind. Der deutsche Elternteil kann sein Problem mit dem ausländischen Elternteil dann dauerhaft lösen. Dies geschieht mittels Ausländerrecht durch die Abschiebung. Der ausländische Elternteil wird abgeschoben und damit wird der Umgang zum Kind wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht.
Während es im Familienrecht um das Kindeswohl zu gehen hat spielt dieses im Ausländerrecht überhaupt keine Rolle. Somit wird dem Urteil eines Familiengerichtes voraus gegriffen und neue Fakten geschaffen. Der hohe Stellenwert des Rechtes des Kindes auf Umgang zu beiden Elternteilen spielt im Ausländerrecht überhaupt keine Rolle. Weder das Kind, noch das Jugendamt werden zu zur Situation befragt. Die Ansätze des Kindschaftsreformgesetzes werden für ausländische Mitbürger durch das Ausländerrecht ignoriert.
Gäste:
Primus Gouenou – abgeschobener Vater
Michael Hickmann – von Abschiebung bedrohter Vater
Sebastian Kreibig - abgeschobene Bundesverfassungsgerichtsklage
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nikolai Webel
Väterradio
Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder
Tel/ Fax 034602-48911
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
"Psychodynamik bei sogenannten `Entfremdungsprozessen` im Erleben von Kindern - ein kritischer Beitrag zum PAS-Konzept"
Helmut Figdor in: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Internationale Konferenz, Frankfurt(Main) 18.-19.Oktober 2002. Herausgegeben von Wilfried von Boch-Galhaus, Ursula Kodjoe, Walter Andritzky & Peter Koeppel. Verlag für Wissenschaft und Bildung 2003
Nachwuchsmangel führt zu Arbeitskräfterückgang
Niedrige Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung lassen die Bevölkerung zunehmend altern und schrumpfen. Die Folgen werden alle Bereiche der Volkswirtschaft treffen und auch für den Arbeitsmarkt schwerwiegend sein: Heute gibt es in Deutschland knapp 41 Millionen Erwerbspersonen im Alter von 15 bis 65 Jahren; im Jahr 2025 werden es noch 38 Millionen sein, 2050 nicht einmal mehr 32 Millionen. Zumindest mittelfristig könnte eine Reformpolitik wider die Folgen des demographischen Wandels diesen Arbeit
skräfterückgang verhindern. So ließen sich bis zum Jahr 2025 mehr als 4 Millionen Menschen zusätzlich für den Arbeitsmarkt mobilisieren. Allein durch verkürzte Schul- und Studienzeiten könnten dann dem Arbeitsmarkt 400.000 weitere Personen zur Verfügung stehen. Durch eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Abschaffung der Frühverrentung ließen sich weitere knapp 1,3 Millionen potenzielle Arbeitskräfte gewinnen. Nicht zuletzt wären durch einen Ausbau der Kinderbetreuung zusätzliche 2,4 Millionen Frauen auf den Arbeitsmarkt zu holen. Nach 2025 reicht dies jedoch nicht mehr aus. Will man den Nachwuchsmangel dauerhaft abmildern, müssten die Geburtenraten steigen – helfen könnte dabei eine entsprechende Familienpolitik.
Diese und weitere Ergebnisse einer Studie im Rahmen der Arbeit des Roman Herzog Instituts sind nachzulesen in einer Publikation des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit dem Titel „Perspektive 2050 – Ökonomik des demographischen Wandels“
Bestellung per Fax: 02 21-49 81-4 45 oder E-Mail: div@iwkoeln.de
Quelle: ots Originaltext vom 3.3.2004
Anteil der Kinderlosen in Deutschland am größten
In keinem anderen Land der Welt gibt es so viele kinderlose Menschen wie in Deutschland. „Jede dritte Frau in der Bundesrepublik bleibt kinderlos, bei Akademikerinnen sind es sogar 40 Prozent“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demographie, Herwig Birg, am 3. März in Bielefeld. In Frankreich liege der Anteil im Vergleich bei rund 15 Prozent, in den USA bei 15 bis 20 Prozent.
Quelle: Der Tagesspiegel vom 4.3.2004
Kommentar Väternotruf:
Man könnte auch einmal darüber nachdenken, warum offensichtlich sehr viele Männer, es sind prozentual sogar mehr als Frauen, kinderlos bleiben und was das mit der in der bundesdeutschen Gesellschaft anzutreffenden Männer- und Väterdiskriminierung zu tun hat.
Viele jetzt erwachsene Männer sind Scheidungskinder und haben in den 50-70er Jahren auch auf staatliches Betreiben ihren Vater verloren. Wer wollte es ihnen verdenken, dass sie nicht das gleiche Schicksal erleiden wollen wie ihre Väter und darum schlichtweg die Zeugung von Nachkommenschaft verweigern.
Scheidungsurkunde
Über die Praktiken des Fertigmachens vermittels Liebe und Ehe berichtete am 1. März 2004 der „Focus“ ausführlich unter dem Titel „Scheidungsopfer Mann: Warum Frauen fast immer im Vorteil sind“. Die Erkenntnisse des Magazins sind zwar nicht neu, aber neu ist doch, dass inzwischen Berichte darüber den Weg in eine etablierte Öffentlichkeit finden, wie Ehemänner, oft von langer Hand geplant und mithilfe findiger Juristen berechnet, über den Löffel barbiert werden. Probates Mittel dazu sind meist die Kinder, die sich in der Regel die Ehefrau „sichert“. Damit macht sie ihren Unterhaltsanspruch wasserdicht. Traditionelle Rollenklischees werden in SOLCHEN Fällen von Frauen gerne genutzt. Und wenn tradierte Geschlechterrollen allein nicht reichen, hilft es offenbar außerordentlich, wenn sie arbeitslos ist. Eine der „schönsten“ Geschichte in „Focus“ berichtet davon, dass die Kinder vom Familiengericht der von Sozialhilfe lebenden Mutter zugesprochen wurden, weil diese im Gegensatz zum berufstätigen Vater dafür Zeit habe.
Offenbar ging das Gericht davon aus, dass Sozialhilfebezug der „Naturzustand“ dieser Mutter war.
Das Ganze erinnert an ein Wort von Woody Allen, der über seine Ehe mit Mia Farrow sagte, sie hätten nur ein einziges Mal einen gemeinsamen Orgasmus erlebt: Beim Unterzeichnen der Scheidungsurkunde!
aus: RoteMännerInfo
9.3.04
Prof. Dr. Jörg M. Fegert
Kinder- und Jugendpsychiater und - psychotherapeut, Universität Ulm
Jörg Fegert ist Professor am Universitätsklinikum Ulm und einer der wenigen verbliebenen Leute aus dem professionellen Bereich, der sich, wenn auch in verdeckter Form für die alleinige elterliche Sorge (für Mütter?) engagiert. Daher kann es auch nicht verwundern, wenn er immer wieder gern gesehener Gast auf Veranstaltungen von Alleinerziehenden Mütterverbänden ist. So z.B. in der Veranstaltung "Alleinige Sorge - ein Auslaufmodell" des sogenannten "Berlin-Brandenburgisches Bündnis Kindschaftsrecht" am 30.10.2002 in Berlin.
Er scheut sich nicht, dort unter dem Titel "Alleiniges Sorgerecht als Chance für Eltern und Kinder" gemeinsam mit der Rückwärtsfeministin Anita Heiliger, aufzutreten, die bundesweit für ihre väterfeindlichen Positionen bekannt ist.
"Bischof, ich kann fliegen, sagte der Schneider zum Bischof
Es wird nie ein Mensch fliegen Sagte der Bischof vom Schneider", heißt es in einem Gedicht von Bertolt Brecht. Auch wenn der Schneider am Boden zerschellte, der Traum vom Fliegen ist wahrgeworden. Genau so eine Selbstverständlichkeit wie das Fliegen wird es mit der gemeinsamen elterlichen Sorge sein, von der die GegnerInnen und ihre intellektuellen ZuarbeiterInnen behaupten, sie wird nicht funktionieren, solange es die Mutter nicht will. Womit sie sogar recht haben, wenn der Mutter keine Grenzen gesetzt werden und Elternverantwortung für sie ein Fremdwort bleibt, und die HelferInnen daher dem Gericht vorschlagen dem Vater schon mal prophylaktisch das Sorgerecht entziehen.
Woher das Engagement von Fegert gegen die Gemeinsame elterliche Sorge kommt, läßt sich wie auch bei andern GegnerInnen nur vermuten. Wahrscheinlich sind es biographische Umstände, die einen Menschen in so abstruse Gedankengänge bringen, dass ein Kind kein absolutes Recht auf Mutter und Vater und die dazugehörige rechtliche Symbolik hätte.
Vielleicht ist er als Sohn einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, mit einem Vater der nicht in Erscheinung getreten ist, sei es dass er auch ausgegrenzt wurde oder von sich aus den Sohn im Stich gelassen hat. Wie kann man sonst das Engagement von Fegert für "Alleinerziehende" erklären?
So z.B. in dem Buch "Hilfen für Alleinerziehende. die Lebenssituation von Einelternfamilien in Deutschland", J. M. Fegert; U. Ziegenhain (Herausgeber), Weinheim, Basel, Berlin, 2003
Möglicherweise lässt sich Fegert in seinem Engagement gegen die Gemeinsame Sorge auch von seinem klinischen Arbeitsfeld schwerstgeschädigter Kinder und Eltern leiten und verallgemeinert dies auf die übliche "normale" Trennung. Vielleicht daher seine Bedenken gegen die Gemeinsame Sorge und gegen Väter.
Das Parental Alienation Syndrome (PAS) hält Fegert für eine bloße Fiktion. Nun, man guckt halt immer nur durch die Brille, die man gerade aufhat. Meine Oma suchte gar mal ihre Brille, bis sie nach einer halben Stunde mitbekam, dass sie sie auf der Nase hatte.
Eigenartig das Beharren von Fegert auf der "Sicherung des Kindeswohls" bei einer Scheidung. Vielleicht hängt sein herausgestelltes Interesse am "Kindeswohl" auch mit dem Beweis der eigenen Unabkömmlichkeit (Experte für Kindeswohl) zusammen und zum anderen mit einem Helfern oftmals eigenen Omnipotenzgefühl.
Wenn der Vater mit dem Sohne …
Die Heilung einer Beziehung und die Entdeckung der inneren Autorität!
Männer-Workshop
Selbsterfahrung am Rande der
Wildnis in der Vulkaneifel
9.-13. Juni 2004
Selbsterfahrung für Männer
Leitung: Roland V. Karrasch, Ulli Reisenberg und
Anam D. Lichtenthäler.
Die Verbindung zum eigenen Vater hat für uns Männer eine besondere Bedeutung. Ganz egal ob es um den abwesenden, übermächtigen oder wohlwollenden Vater geht - er hat unsere männliche Identität geprägt!
Der tragische Teil aus der Beziehung zum Vater führt leider oft zu schwierigen Lebenseinstellungen, tief sitzenden Verletzungen und Ängsten. Der Vater war dann nicht in der Lage, dich aus dem geborgenem Schoß der Mutter, in die abenteuerliche Seite des Lebens zu führen.
Dieser Workshop bietet eine Reise durch den mythischen Zauberwald der gesammelten Vatererfahrungen.
Dort beginnt der spirituelle Weg zu den Wurzeln deiner wahren Männlichkeit.
Die Beschäftigung mit alten Vaterkonflikten birgt eine große Möglichkeit um zu Verstehen. Du wirst wieder Kraft und Frieden aus Deiner Vaterlinie ins Hier und Jetzt bringen. Feurige Leidenschaft und mentale Klarheit werden dich ins Leben begleiten.
Unsere Werkzeuge in diesen Tagen sind Meditationen, kraftvolle und sanfte Körperarbeit, Rituale und kreativer Ausdruck. An einem Abend werden wir in einer indianischen Schwitzhütte eine Reinigungszeremonie abhalten.
Mit all dem entsteht Platz für Lachen und Weinen, Wildsein und Besinnung, Abenteuer und Ausspannen. Es macht wieder Spaß, sich als Mann zu erleben. Getragen von unserer unterstützenden Männergemeinschaft geschieht alles im Respekt vor Dir und Deinen Gefühlen.
Weitere Informationen & Anmeldung
Psychologische Praxis für körperorientierte
Psychotherapie & Supervision, Roland V. Karrasch
Friedrich-Verleger-Str. 22
D-33602 Bielefeld
Telefon: (05 21) 560 04 00
eMail: rkarrasch@lionheart-connection.de
Seminargebühr, Zeit & Leitung
390,- € für das Seminar im Tipidorf des Beuerhofes, inkl. Übernachtung in indianischen Tipizelten und vegetarischer Vollverpflegung. 50,- € Frühbucher-Rabatt bei Anmeldung
bis zum 15.04.04. Begrenzte Teilnehmerzahl, bitte frühzeitig anmelden! Nach der Anmeldung wird eine Bestätigung mit weiteren Hinweisen zugeschickt.
Seminarbeginn: Mittwoch, 09.06.04, 18.00 Uhr
Ende: Sonntag, 13.06.04, 15.00 Uhr
Zusätzliche Informationen und Online-Anmeldung unter:
Report zum Thema "Rabenmütter"
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Katharina Zapletal [mailto:kzapletal@hbv.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. März 2004 15:15
Betreff: Anfrage für einen Artikel
Hallo,
ich bin Redakteurin und arbeite in einer Entwicklungsredaktion des Heinrich Bauer Verlages. Das heißt, wir arbeiten an einem neuen Heft, das in den nächsten Monaten auf den Markt kommen soll.
Derzeit recherchiere ich für einen Report zum Thema "Rabenmütter". In letzter Zeit gab es mehrere Fälle – aktuell zum Beispiel die "Big Brother"-Kandidatin, die ihren Sohn für ein Jahr bei ihren Schwiegereltern zurücklässt – die für Schlagzeilen und Empörung sorgten.
Ich würde für den Report gern mit einem Vater sprechen, der samt Kindern allein gelassen wurde und der Lust hat, uns seine Geschichte zu erzählen. Der Artikel soll auf keinen Fall reißerisch sein sondern einfach zeigen, wie eine Familie ihren Weg meistert, die von der Mutter verlassen wurde.
Weil wir noch nicht auf dem Markt sind, wird der Artikel zunächst keiner großen Öffentlichkeit präsentiert, sondern für kleine Testleserrunden etc. verwendet. Sollten wir den Artikel im Laufe des Jahres regulär veröffentlichen, würde ich mich selbstverständlich vorher noch einmal melden.
Es wäre klasse, wenn Sie mir bei diesem Anliegen helfen könnten.
Sie erreichen mich unter 040 3019 4239 oder per Mail.
Vielen Dank für Ihre Mühe und herzliche Grüße aus Hamburg
Katharina Zapletal
Ich halte eine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung auch für nichtverheiratete Väter für notwendig.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt: "Da war ich auch enttäuscht (vom Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.03, Anm. vaeternotruf). Ich halte eine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung auch für nichtverheiratete Väter für notwendig. ..."
Zeitschrift für Väterthemen "Paps", Juli 2003 (S. 9)
"Elterliches Sorgerecht des unverheirateten Vaters auch gegen den Willen der Kindesmutter?
- Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003 -"
Prof. Dr. Christian Müller, Fachhochschule Hannover
in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 1/2004, s. 7-12
Anmerkung: Der Aufsatz wendet sich mit guten Argumenten gegen die staatliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern.
Mindestens 557.000 Väter werden in Deutschland staatlich diskriminiert
Über eine halbe Millionen Männer die Vater eines nichtehelichen Kindes sind, werden in Deutschland gesetzlich diskriminiert . Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lebten 1998 557.000 Väter mit ihren Kindern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (zitiert nach Bundesratsdrucksache 379/03 vom 30.05.2003 "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Übergangsregelung zum Kindschaftsrechtsreformgesetz für nicht miteinander verheiratete Eltern"). Hinzu dürften mehrere Hunderttausend Väter kommen, die in einem Einzelhaushalt leben. Nur mit Zustimmung der Mutter ihres Kindes, sollen sie, also schätzungsweise eine Million Männer, so der Gesetzgeber, die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter ausüben dürfen.
Man stelle sich das einmal vor, diese eine Million Väter würden sich auf einen Demonstrationszug nach Berlin aufmachen, dies dürfte die größte Demonstration in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Einen Tag später wäre der männer- und kinderfeindliche §1626a BGB auf der Tagesordnung im Bundestag und einen Monat später wäre er ersatzlos gestrichen.
Doch die politisch Verantwortlichen können relativ beruhigt sein, keine Demonstrationszug von Hundertausenden Männern wird sich nach Berlin bewegen, dazu sind viele der Männer viel zu ängstlich und schicksalsergeben. Immerhin, der bundesweit größte Väterverband, der Väteraufbruch für Kinder ist inzwischen aus der familienpolitischen Landschaft nicht mehr wegzudiskutieren.
01.03.2004
"Das Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts"
Dr. Elke Höfelmann
Richterin am Landgericht Berlin, Referentin im Bundesministerium der Justiz, Referat Kindschaftsrecht
in: "FamRZ", 2004, Heft 2
Erzwingungshaft
Rechtspflegergesetz
§ 4
(2) Der Rechtspfleger ist nicht befugt,
1.
2.Freiheitsentziehungen anzudrohen oder anzuordnen,, sofern es sich nicht um Maßnahmen zur Vollstreckung
a)
b)
c) der Erzwingungshaft nach §97 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten handelt
Einigkeit und Recht und Freiheit.
Oder wie die Bundesrepublik Freie Fahrt für Freie Castoren erzwingen will.
Viel Spaß beim Lesen
Das Team vom Väternotruf
05.04.2004
n'Abend...
vor einer woche war ich noch in eisleben. ich bin froh, wieder draussen zu sein und es hinter mir zu haben - aber ich habe es nicht bereut. und ich fand es auch nicht "schlimm". denn 1. wusste ich ja, warum ich dort bin, und 2. Sind drei tage einfach kurz.
mit dieser mail möchte ich euch berichten, wie es mir dort ergangen ist. es ist ein recht langer text, der auch im rundbrief des ökodorfes erscheinen wird.
ich möchte mich bei allen menschen bedanken, die in der vergangenen woche und in der zeit davor an mich gedacht, mich unterstützt, mir geschrieben und gemailt oder mich angerufen haben und/oder über das thema diskutiert haben und es hoffentlich weiterhin tun. viele haben in der jva angerufen und die beamten auf trab gehalten. "berge" von post wurden mir (gleich, nicht erst bei der entlassung) ausgehändigt, dafür vielen dank an jörg, erika, tobias, bernward, juan, mareike, christina, dominique und gisela.
ich hoffe, dass dieser text mehr menschen ermutigen wird, diesen schritt zu gehen.
liebe grüße,
Sandra :)
Kontakt: sleepwalking@gmx.de
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"Wir sind geboren, um frei zu sein..."
Für das Sitzen auf der Castor-Transportstrecke im März 2001 sollte ich mit 75,- Euro "büßen". Nachdem ich das nicht freiwillig tat, wurde mir der Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt (der mich nicht antraf) und als ich dann immer noch nicht zahlte, ordnete das Amtsgericht Hannover 3 Tage Erzwingungshaft gegen mich an.
Am Dienstag, den 5. Dezember, bin ich mit Irma aus dem Ökodorf, Erika aus Stendal und einer Freundin von ihr nach Lutherstadt/Eisleben gefahren. Im dortigen Frauengefängnis hat Erika von Mai bis Juni sechs Wochen Erzwingungshaft abgesessen - und ich war kurz davor, eine Haft von drei Tagen anzutreten.
Nach einer kurzen "Demonstration" vom Bahnhof, vorbei an einem Kinderspielplatz, auf dem zu Ehren Erikas eine Rutsche errichtet wurde, zur Justizvollzugsanstalt haben wir dort unsere Transparente an den Zaun gehängt, ich habe mich von den drei Frauen verabschiedet, Irma sang mir noch "may the road rise with you..." hinterher und dann, um 13:00 Uhr, fiel das Tor hinter mir ins Schloss... ich war drin.
Der Empfang war eher genervt als übermäßig freundlich. Verübeln kann ich das den Menschen dort nicht - ich habe ihnen schließlich wegen 75,- € bzw. drei Tagen ziemlich viel Aufwand gemacht! Das ging damit los, dass sie mich fragten, ob ich nicht doch zahlen will. Nö, will ich nicht. Also die Aufnahmen beginnen. Alle möglichen Bögen ausfüllen. Sachen, die ich mit auf die Zelle nehmen darf, genauestens vermerken: ich durfte fast alles behalten, sogar die Brotaufstriche, die ich in Erwartung einer unmöglichen Verpflegungssituation (weil nicht vegan) mitgenommen hatte. Plus alle sechs Bücher. Dann wurde ich belehrt, dass Zwangsmittel gegen mich angewendet werden, wenn ich mich nicht an die Sicherheitsregeln halte (z.B. Fesselung, körperliche Gewalt,...). Und dass ich durch Zahlung der Geldforderung die Haft abwenden kann. Zuletzt haben sie mich in eine Durchgangs-Einzelzelle gebracht, in der Gefangene eigentlich nur vorübergehend bleiben. Der Flur dort vor der Zelle war recht "heimelig" - sah eher aus wie eine alte Jugendherberge als ein Gefängnis. Bis zur offiziellen Aufnahme bleiben Gefangene "unter Verschluss", das heisst, die Zelle wird nur zum Essen holen geöffnet, gegessen wird in der Zelle, Freigang (1 Stunde am Tag) allein - bei mir war das nicht anders.
Die Zelle (8 m²) ist mit allem notwendigen ausgestattet: Bett, Tisch, Stuhl, Regal, Spind, Waschbecken, Klo. Auf dem Bett liegen Decken, Bezüge, ein Beutel mit allen Utensilien von Klopapier über Zahnbürste bis Besteck. Ein Berg von Papier wird mir ausgehändigt, den ich innerhalb der nächsten Stunde lesen und unterschreiben soll. Lauter weitere Belehrungen, zu Briefverkehr, Anstaltskleidung, Fernseh-/Radiogeräte, Einweisung in den Haftraum, Ausstattung, Besuchszeiten. Pro Woche sind drei Telefonate gestattet, um die machen zu können, muss ich einen Zettel mit sechs Adressen und Telefonnummern ausfüllen, das sind dann die einzigen Leute, die ich anrufen darf.
"Um die in §6 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) geforderte Erforschung meiner Persönlichkeit und meiner Lebensverhältnisse" zu unterstützen, kann ich einen Lebenslauf und einen Fragebogen ausfüllen. Das spare ich mir, bei drei Tagen Haft (bzw. generell bei Erzwingungshaft) werden sie wohl kein Vollzugsprogramm ausarbeiten, für das sie die abgefragten Daten brauchen.
Besuche muss übrigens der- oder die Gefangene beantragen. Das wird von der Anstaltsleitung genehmigt, und dann kann der/die Gefangene den genehmigten Antrag an die Person schicken, die zu Besuch kommen will. Das hatte sich dann bei drei Tagen recht schnell erledigt, zumal mir das eine Woche vorher am Telefon so genau nicht erklärt wurde.
Am Mittwoch, nach einer unruhigen Nacht und um 6:00 Uhr zum Frühstück geweckt werden, muss ich zur stellvertretenden Anstaltsleitung. Diese ist eigentlich die Sozialarbeiterin und macht die eigentliche Aufnahme mit mir. Als erstes wird mir gesagt, dass schon mehrere Leute für mich angerufen haben, und dass das ja eigentlich nicht üblich sei. Außerdem hat ein Mensch aus München Fax geschickt, und will mich besuchen - ob ich wüsste, wer das ist? Keine Ahnung, ich kenne niemanden in München... Der Anstaltsleiter hat jedenfalls schon "einen dicken Hals bekommen heute morgen".
Als ich, zurück in der Zelle, eine der Wärterinnen frage, ob ich denn jetzt auch mit den anderen Frauen im Gemeinschaftsraum essen darf, heisst es "Nein, Sie bleiben unter Verschluss." Auf meine Frage, warum, wurde mir nur gesagt, das hätte ich ja die stellvertretende Chefin fragen können. Da musste ich zum Glück noch einmal für ein Foto hin, so dass ich nachhaken kann. Die Antwort: "Anordnung von oben, von der Chefin. Sie könnten ja zahlen, dann wären Sie frei!" Im StVollzG (wie gut, dass ich es dabei habe!) steht dazu, dass Gefangene im Offenen Vollzug untergebracht werden sollten, solange die Sicherheit der Anstalt, der anderen Gefangenen oder des Gefangenen selbst nicht gefährdet ist...
Das Essen ist wirklich schlecht. Morgens und Abends Graubrot mit "Fett" (Margarine), Käse oder Wurst für die anderen, Pflaumenmus und mein mitgebrachter Aufstrich für mich. Mittags Bohnensuppe, Gemüsereis. Ich hatte um viel Obst und Gemüse gebeten, deshalb bekomme ich noch eine Tüte zu meinem Mittagessen dazu, mit Kiwis, Äpfeln, Mandarinen, Paprika. Die anderen bekommen Abends ein Stück Obst. Immerhin haben sie verstanden, dass ich nichts vom Tier esse - auch wenn ich der Küche nicht abgenommen habe, dass die Wurst am Freitag Mittag aus Tofu war, dafür roch sie einfach zu echt. Leider konnte ich keinen Fragen, weil das Essen aus Volkstedt geliefert wird.
Mit dem Pastor habe ich ein längeres Gespräch. Ich weiss nicht, wie das sonst abläuft, aber in diesem Fall war es so, dass ich ihm eine Menge neuer, spannender Dinge erzählen konnte, von denen er noch nie gehört hatte. Es ging los bei vegan leben, über den Hof meines Vaters zum Seminarbetrieb ausbauen bis hin zu Komposttoiletten und Pflanzenkläranlagen und ihre Funktionsweise. Warum ich aus der Kirche ausgetreten bin wollte er auch noch wissen, mit dem eindringlichen Hinweis "so Leute wie Sie brauchen wir doch! Und Ihre Lebensweise ist doch garnicht so fern von dem, was Jesus gelebt hat." Na, das ist wohl ein bisschen übertrieben, und ob die in der Kirche so viel mit mir anfangen könnten - ich weiss ja nicht...
Mich erwarten am Dienstag schon zwei Postkarten, am Donnerstag bekomme ich einen ganzen Stapel Post: vier Briefe, zwei Postkarten und eine e-mail, die mir sogar ausgedruckt wurde. Drei der AbsenderInnen kenne ich nicht einmal, und ich bin begeistert von der Solidarität, die ich von außen erfahre.
Dem Arzt werde ich am Donnerstag vorgeführt. Er füllt noch einen Fragebogen aus, dann macht er noch Andeutungen, dass ich doch zahlen solle - die deutsche Justiz wäre grade bei so kleinen Beträgen sehr hartnäckig... und er verabschiedet mich mit den Worten "Wenn sie wirklich nicht bereit sind zu zahlen, sehen wir uns wohl noch wieder!"
Der Freigang ist langweilig und kalt aber trotzdem besser, als den ganzen Tag in einer muffigen Zelle zu hocken. Wenn ich den Fußboden oder den Himmel anschaue, kann ich die Mauern und Gitterstäbe und den Natodraht überall vergessen und mir vorstellen, ich sitze irgendwo im Ruhigen auf einer Parkbank.
Am Freitag, als ich schon garnicht mehr damit gerechnet habe, ist plötzlich noch eine Frau im Hof. Erst zögere ich, dann spreche ich sie doch an und frage, warum sie allein draußen sein muss. Sie sei noch nicht aufgenommen, weil die Chefin krank ist. Sie müsse drei Jahre hier bleiben... Warum? Totschlag im minderschweren Fall, sie hat plötzlich zuhause ihr Kind bekommen und wusste nicht, was sie machen soll - es ist gestorben. Eine sechsjährige Tochter zuhause, die nicht weiss, dass ihre Mutter im Knast ist, weil sie sicher mit einigen Kindern aus dem Kindergarten nicht mehr spielen dürfte, wenn sie es dort erzählt. Die Eltern der Mutter verurteilt zu zwei Jahren wegen unterlassener Hilfeleistung... Alles schnürt sich in mir zu. Ich habe es gespürt, die drei Tage lang, aber nicht gehört: die Schicksale, die hier hinter den Mauern leben. Was soll in einem solchen Fall eine Haft bewirken!?
Kurz nach dieser Begegnung wird meine Entlassung eingeleitet. Um Punkt 13:00 Uhr, genau 72 Stunden nach meiner Aufnahme, bin ich wieder auf freiem Fuß. Zwei Bücher habe ich in der Zeit gelesen, viel Papier vollgeschrieben, mich über Briefe gefreut. Mich auf Jörg gefreut, den ich hinterher besuchen fahre. Ich konnte nur erahnen, wie es wäre, hier Monate oder Jahre eingesperrt zu sein. Froh war ich, wenn ich abends vor "Einschluss" viel Gelächter und Herumgerenne gehört habe. Das Mißtrauen, das mir entgegenschlug, wenn ich der Frau in der Küche Grüße von Erika auftrage oder darüber schmunzele, dass auf jedem Brief der Absender richtig draufstehen muss, sprach Bände.
In meinem Fall ist das Zahlen eines Bußgeldes ein Eingeständnis der eigenen Schuld. Das Bußgeld sollte eine Strafe sein für eine Tat, die darauf hinweisen will, dass tagtäglich tonnenweise Atommüll produziert wird, für den es kein "Entsorgungskonzept" (ent-Sorgen, sich keine Sorgen mehr machen müssen - was für ein Hohn) gibt - und keine Instanz, die die BetreiberInnen von Atomkraftwerken bestraft... dabei sind sie es doch, die das Leben auf diesem Planeten gefährden, vergiften, verstrahlen, unsicher machen.
Die Proteste gegen die Atommülltransporte haben mehrere Ziele: auf die unklare "Endlagerfrage" hinzuweisen und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, die Transporte teuer machen, und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, für einen wirklichen Atomausstieg protestieren und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, usw.
Demonstrationen sind dabei schon lange nicht mehr das alleinige Mittel: immer mehr Menschen nehmen an Aktionen des "Zivilen Ungehorsams" teil, um aufzurütteln und überhaupt wahrgenommen zu werden. Wenn solche Aktionen dann mit Bußgeldern belegt werden, ist es für immer mehr Menschen die logische Konsequenz, diese nicht zu zahlen, sondern "mit Freude" in Erzwingungshaft zu gehen - was die Handlungsmöglichkeiten des Staates ganz einfach untergräbt.
Grundsätzlich ist dies jedoch ein unglaubliches Privileg - bei einem solchen Geldbetrag und der bestehenden Solidarität in der "Szene" in Haft gehen zu können, zu wählen, das zu tun. Wie viele Menschen haben garkeine andere Wahl, als sich für Monate oder gar Jahre wegsperren zu lassen, sei es, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können, oder weil sie eine Haftstrafe bekommen haben. Doch was bringen Gefängnisse überhaupt!? Ich habe im StVollzG nachgelesen, was der Sinn und Zweck von Gefängnissen sein soll. Darin steht zu Beginn in den Erläuterungen: "(...) Daher bestimmt §2 des StVollzG als Aufgabe, dass im Vollzug der Freiheitsstrafe der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient aber auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. (...)" In wie vielen Fällen wird dieses (erstere) Ziel erreicht? Wie soll Haft bewirken, dass ein Mensch in "sozialer Verantwortung" leben wird, obwohl die Haft an sich nichts an der Ausgangssituation verändert!? Welche Aussichten haben Menschen, die Monate oder Jahre im Knast sind - während sich draußen alles so sehr und so schnell verändert?
Drei Tage sind so absehbar. Ich würde wieder in Erzwingungshaft gehen, um damit meinen politischen Standpunkt zu vertreten. Doch die drei Tage haben das Gefühl, dass Knäste ungerecht sind und dass sie (wie so vieles) nicht die Ursachen bekämpfen, sondern nur die Symptome, in eine Gewissheit verwandelt...
Wie die Postkarte von einem Tobias mir in den drei Tagen immer wieder sagte:
"Dennoch kann nichts auf der Welt das Gefühl des Menschen verhindern, für die Freiheit geboren zu sein." (Simone Weil)
Leserbrief
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 3. März 2004 19:28
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ummöglich!
Hallo,
auf der Suche nach Informationen bin ich auf Ihre Seite gestoßen.
Ich bin durchaus auch der Meinung, dass Kinder ein Recht auf Ihre Väter haben und umgekehrt. Väter und Kinder, die aus Willkür getrennt werden, haben mein volles Mitgefühl!
Das Durchstöbern Ihrer Seite lies mich jedoch stark daran zweifeln, ob es hier noch um die Kinder geht oder zumindest teilweise nur noch ein hirnloser Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder stattfindet!!!
Wenn ich z.B. den Eintrag unter „alleinerziehende Mütter“ lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln. Ich bin nämlich eine der furchtbaren Mütter, die bisher nichts unternommen hat, einen Umgang mit dem „Vater“, zu erzwingen. Wird hier noch an die Kinder gedacht, wenn man darüber schimpft oder ist es ohnehin gleichgültig wie frau sich verhält, denn falsch ist es sowieso? Was hat das Kind von einem Vater, der zunächst die Abtreibung wollte und auch nach der Geburt nur Beschimpfungen für die Mutter übrig hat, sich gar „Belästigungen“ aller Art verbeten hat? (Wahrscheinlich habe ich das selbst verursacht, schließlich gehöre ich ja zu dem bösen Frauengeschlecht!) Soll das Kind zwei-wöchentlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass es abgelehnt wird oder an einem permanenten Kampf teilhaben??????? Kann es nicht einfach besser sein, den Vater einfach in Ruhe zu lassen und dadurch vielleicht Jahre später dem Kind, wenn es dies selber wünscht, einen Kontakt zu einem Vater zu ermöglichen, der vielleicht dann dafür offen ist?
Wir Mütter werden zu egoistischen Monstern degradiert, die vollkommen eigennützig aus unseren biologischen Möglichkeiten nutzen ziehen! Aber ich schätze, viel besser für die Kinder als unser grausames Verhalten wird es sein, wenn die Väter dermaßen zu Frauenhassern werden, dass sie jedwedes Verhalten ohne weiteres Nachdenken verurteilen. Gut, wenn sie das auch gleich Ihren Söhnen beibringen, denn dann werden keine Kinder mehr gezeugt und das Problem „Umgang“ ist endlich aus der Welt! ;-(((
Sie werden dann sicher auch lernen, dass es leichter ist, für seine Meinung Bestätigung zu suchen als sie zu hinterfragen und selber mal neu nachdenken zu müssen, denn das könnte anstrengend werden.
Wie gesagt, ich bin durchaus dagegen, dass Kinder nach einer Trennung auch von einem Elternteil getrennt werden. Aber in einem Kampf für die Rechte muss auf dem Teppich geblieben werden. Ein Kampf, der in einen Geschlechterkampf und leere Beschimpfungen ausartet, wird zur Farce und kann wohl kaum noch ernst genommen werden.
Schöne Grüße
...
Deutschland sucht den Superstar - und der sitzt anscheinend zur Zeit am Oberlandesgericht in Naumburg
Deutschland verurteilt
Menschenrechtsgerichtshof: Verstoß gegen Grundrecht, weil lediger türkischer Vater kein Sorgerecht erhielt
STRASSBURG
Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. Die Bundesregierung wurde angewiesen, dem 45-Jährigen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigegeben hatte. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. Eine Trennung würde "irreparable psychische Schäden" hervorrufen, beschied ein Gericht in Naumburg. Zugleich annullierte es das Besuchsrecht des Vaters und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn.
Damit sei Vater und Kind jede Möglichkeit genommen worden, eine Beziehung aufzubauen, rügten die Straßburger Richter. Ein Kind so von seinen "Wurzeln zu trennen", sei nur unter außerordentlichen Umständen gerechtfertigt. Im vorliegenden Fall habe es dafür keinen Grund gegeben. Der Mann, der mittlerweile verheiratet ist und zwei weitere Kinder hat, habe seinen Sohn aufziehen wollen und können, heißt es in dem Urteil. Dies habe die deutsche Justiz verhindert.
taz Nr. 7295 vom 27.2.2004, Seite 2, 47 Zeilen (Agentur), nicht in taz-Frankfurt, -Köln, -NRW, -Ruhr
Kinder unerwünscht: Deutschland Schlusslicht bei den Geburten in der EU
Mit der Geburtenrate geht es in Deutschland weiter bergab. Mittlerweile hat die Bundesrepublik innerhalb Europas die rote Laterne: Unter den 15 EU-Mitgliedsstaaten wurde mit 8,6 Lebendgeburten je 1000 Einwohner die geringste Rate hier zu Lande verzeichnet. Auch bei der Adoption ist eine abnehmende Tendenz festzustellen. Das Statistische Bundesamt meldet für 2001 mit 5.909 adoptierten Kinder und Jugendlichen einen Rückgang um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der höchste Rückgang wurde 1999 mit zehn Prozent verzeichnet. Wie es heißt, werden rund 62 Prozent dieser Kinder von einem Stiefelternteil oder von Verwandten an Kindes Statt angenommen. Dennoch besteht immer noch ein krasses Missverhältnis zwischen den Adoptionsbewerbungen und den dafür zur Verfügung stehenden Kindern: Ende 2001 waren 925 Kinder und Jugendliche zur Adoption vorgemerkt, denen 12.837 Adoptionsbewerbungen gegenüber standen. Das sind rein rechnerisch 14 mögliche Adoptiveltern für ein vorgemerktes Kind.
Demgegenüber steigen in den Länderhaushalten die Koste für Schwangerschaftsabbrüche. Seit Inkrafttreten des Schwangerenhilfegesetzes am 1. Januar 1996 bis zum Jahresende 2002 sind den Ländern vom Bundesfamilienministerium rund 250 Millionen Euro für 810.947 Schwangerschaftsabbrüche erstattet worden
Quelle: Niedersächsischer Landtag, Rundblick 31/04 vom 18.2.04
Pikant an dieser Meldung, Deutschland wird wegen illegaler Adoptionen vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Siehe Meldung oben.
Nur geringe Zunahme der Vollzeitpflege und der Heimerziehung
Die Kosten für so genannte familienersetzende Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind zwischen 1991 und 2000 nur moderat gestiegen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Anwort (15/2525) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2431).
So seien die Fallzahlen der Vollzeitpflege um vier Prozent, die der Heimerziehung und der sonstigen betreuten Wohnformen um sieben Prozent gestiegen. Mehr als verdreifacht hätten sich dagegen die Fallzahlen für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Diese Hilfe mit einer Fallzahl von 4.140 im Jahre 2000 spiele gegenüber der Heimerziehung (95.070 Fälle) jedoch nur eine geringe Rolle. Die durchschnittlichen Ausgaben für die Heimerziehung und für sonstige betreute Wohnformen seien in den Flächenländern in Westdeutschland von 31.647 Euro im Jahre 1995 auf 32.850 Euro und in den ostdeutschen Flächenländern von 22.084 Euro auf 24.495 Euro gestiegen. In den Stadtstaaten seien die durchschnittlichen Fallkosten auf 39.680 Euro gewachsen. Die deutlichen Erhöhungen in den ostdeutschen Flächenländern um elf Prozent führt die Regierung auf Standardanpassungen zurück. Die Zunahme in den Stadtstaaten um sechs Prozent sei wahrscheinlich auf die wenig differenzierte Erfassung der einzelnen Hilfearten zurückzuführen.
Insgesamt hätten sich die Ausgaben für die Vollzeitpflege im Jahre 2002 auf 570 Millionen Euro belaufen (1992: 400 Millionen Euro). Die Differenz führt die Regierung auf die allgemeine Preissteigerung von 20 Prozent, den Aufbau dieser Hilfeart in Ostdeutschland sowie den Ausbau verschiedener Formen der qualifizierten Vollzeitpflege zurück. Die Ausgaben für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen hätten sich 2002 auf 2,54 Milliarden Euro belaufen gegenüber 1,67 Milliarden Euro 1992. Dies entspreche
einer Ausgabensteigerung von 52,5 Prozent. Die Steigerung vor allem zwischen 1992 und 1997 sei darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Pflegesatzdeckelung ein Finanzierungsstau entstanden sei, der 1999 mit neuen Regelungen ausgeglichen worden sei.
Der Anteil der Heimerziehung an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe belaufe sich auf 12,6 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren habe er sich um 0,9 Prozentpunkte erhöht. Im Westen sei der Anteil von 14,2 auf 13 Prozent zurückgegangen, im Osten habe er 2002 bei 11,1 Prozent gelegen.
Den Anstieg der Kosten bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von 27,5 Millionen Euro 1992 auf 95 Millionen Euro 2002 führt die Regierung darauf zurück, dass diese Hilfeart erst im Laufe der 1990er Jahre ausgebaut worden sei.
Quelle: Heute im Bundestag vom 23.2.2004
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michaela Noll, Ute Granold,
Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Kindschaftsrechtsreform
Drucksache 15/2399
http://dip.bundestag.de/btd/15/023/1502399.pdf
Die Bundesregierung deutet endlich an, dass sie die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter zukünftig verringern will. Das wird höchste Zeit. Für viele Hunderttausende von Vätern und ihre Kinder werden Veränderungen leider zu spät kommen. Die Täterinnen und Täter jahrzehntelanger staatlich geförderter Väterausgrenzung werden wohl niemals zur Rechenschaft gezogen werden. Und selbst Verantwortung für ihr Tun und Lassen zu übernehmen, soviel menschliche Reife wird man von den meisten TäterInnen wohl nicht erwarten können. Schade.
Anton
19.04.2004