Väternotruf

Dezember 2004


 

 

 

Die Hölle danach

Mathieu Carrière und der Psychoterror um die Scheidungskinder

Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" demonstriert vor dem Gefängnis

12. Dezember, 12.12 Uhr: Mathieu Carrière geht für zehn Tage in den Knast. Hintergrund ist ein Foto des Schauspielers mit seiner unehelichen Tochter, das eine Zeitung veröffentlichte. Die Mutter klagte und gewann. Eine neue Runde in dem seit Jahren andauernden Sorgerechtsstreit mit der ehemaligen Lebensgefährtin um seine Tochter. Rückendeckung bekommt Carrière vom Verein "Väteraufbruch für Kinder", Männern, die seit Jahren für ein gemeinsames Sorgerecht kämpfen, auch dann, wenn die Kinder bei der Mutter leben. Und für eine Rechtspraxis, die das auch sicherstellt.

"Wir werden weiter für Gleichberechtigung kämpfen und wir werden weiter für unsere Kinder kämpfen, mit friedlichen Mitteln", sagt Carrière auf dem Weg zum Gefängnis. Ein Vater bestätigt: "Kinder brauchen beide Eltern und jeder, der das alleinige Sorgerecht beantragt, missbraucht das Kind. Daraus kommt immer eine Schädigung des Kindes."

 

Prominenz für Trennungsväter eingesetzt

Matthieu Carrière beim Fotoshooting in seiner Wohnung (Anklicken zum Vergrößern)

Am Abend vor dem Haftantritt hat Carrière Sympathisanten und Pressevertreter in seine Privatwohnung in Hamburg eingeladen. Er nutzt seine Prominenz, um auf die Situation von Trennungsvätern aufmerksam zu machen. Paradox: Die Pressefotografen haben ihm durch das Bild mit seiner Tochter die Gefängnisstrafe eingebrockt - nun braucht er sie, um für die Ziele des Vereins Väteraufbruch zu werben.

Matthieu Carrière © dpa

 

Doch was auf den ersten Blick wie die Personalityshow eines geltungshungrigen Schauspielers aussieht, hat einen ernsten Hintergrund. Vielen Vätern wird nach einer Trennung der Umgang mit ihrem Kind schlichtweg verwehrt. Und das, obwohl sie ein verbrieftes Besuchsrecht haben. Ein Vater berichtet, dass er zweieinhalb Jahre lang nach seiner verschwundenen Tochter gesucht habe: "Durch glückliche Umstände habe ich meine Tochter wiedergefunden. Sie war von heute auf morgen spurlos verschwunden. Ich bin zur Polizei gegangen, zur Staatsanwaltschaft, ich war beim Familienrichter, beim Jugendamt. Überall ist man abgeblitzt. Man ist von einer Wand zur anderen gelaufen. Ich wusste zweieinhalb Jahre lang nicht, ob meine Tochter noch am Leben ist."

 

Väter häufig benachteiligt

Etwa vier Millionen Trennungskinder gibt es in Deutschland. Die Hälfte von ihnen verliert nach kurzer Zeit den Kontakt zu einem Elternteil, meist ist es der Vater. Bei unverheirateten Paaren hat die Mutter einen natürlichen Anspruch auf das Sorgerecht für das Kind. Doch, auch wenn die Eltern verheiratet waren, bleibt der Vater meist auf der Strecke. Lebt das Kind bei der Mutter, kann sie seinen Aufenthaltsort bestimmen. Auch wenn es eine klare Besuchsregelung gibt - für Mütter ist es nach wie vor nicht schwer, dem Vater das Kind zu entziehen. Ihre Verstöße werden kaum geahndet.

Eine Lösung verspricht das so genannte Cochemer Modell. Gezielt wird danach zwischen den Streitparteien vermittelt. Denn schlicht wie wahr: ein Kind braucht beide Eltern. Bei allem Kampfeswillen der Väter, ist dies kein Krieg gegen Mütter. Betroffene Väter - und auch Großeltern - wollen nur ihr Recht. "Den meisten Familienrichtern werfe ich vor, dass sie die Väter und Großeltern entwürdigen, diskriminieren, indem sie die Kinder einfach nicht gehen lassen", sagt eine Großmutter, die zum Protest der Väter gekommen ist. "Es gibt Beschlüsse genug, aber die Familienrichter sorgen nicht für die Umsetzung."

Ob sein öffentlicher Einsatz für die Rechte der Väter Mathieu Carrière persönlich weiterhilft, ist zweifelhaft. Wie so oft sind die Fronten zwischen ihm und der Mutter seines Kindes hoffnungslos verhärtet. Immerhin ist sein Auftritt ein Denkanstoß und Appell an die Familienrichter, die Praxis des Sorgerechts von getrennt lebenden Eltern endlich zu ändern.

13.12.2004

http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/74043/index.html

 

 

 

 

Sorgerechtsstreit

Mathieu Carrière will ins Gefängnis gehen

Sendung vom 29. November 2004

Aus Protest gegen die deutsche Rechtssprechung will der Schauspieler Mathieu Carrière ins Gefängnis gehen. Der 52-Jährige weigert sich, ein vom Landgericht Hamburg angesetztes Ordnungsgeld über 5000 Euro zu bezahlen. Er wird stattdessen die angedrohte Ordnungshaft antreten. "Ich drücke so meinen Protest gegen die deutsche Rechtssprechung aus." Hinter der Auseinandersetzung steht ein seit Jahren andauernder Sorgerechtsstreit um seine Tochter Elena.

Langjähriger Streit

Carrière versucht seit mehr als vier Jahren, sein Besuchsrecht für die Sechsjährige durchzusetzen. Als bei einer Zaubershow aufgenommene Fotos von ihm und seiner Tochter in einer Zeitung erschienen, habe die Mutter des Kindes Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. "Ich gehe in den Knast weil ich gegen den Missbrauch des Sorgerechts protestieren kann. Wenn eine Frau es schafft, den anderen in den Knast zu bringen, weil er mit dem Kind beim Zauberer war, dann stimmt was nicht", beschwert sich Mathieu Carrière.

Mit Mördern in einer Zelle??

Mit seinem Anwalt bespricht er immer wieder, was ihn im Gefängnis erwartet. Allein bei der Vorstellung daran bricht Ehefrau Susana in Tränen aus. Am dritten Advent muss Mathieu Carrière ins Hamburger Untersuchungsgefängnis. Er wird dort zehn Tage verbringen - vielleicht mit Mördern und Vergewaltigern in einer Zelle. Mathieu Carrière ist sich klar darüber, dass die zehn Tage ohne seine Familie ziemlich hart werden. "Was ich am meisten vermissen werde ist die Stimme meiner Tochter, das Lächeln von Eric - der Kontakt mit meinen Kindern." Eric ist der Sohn seiner zweiten Frau, mit der der Schauspieler in Hamburg lebt. Er versteht sich als Anwalt der Millionen Väter ohne Trauschein, die darum kämpfen, ihre Kinder gleichberechtigt sehen zu dürfen.

Zuletzt aktualisiert: 29. November 2004, 16:58 Uhr

http://www.mdr.de/brisant/promi-klatsch/1712127.html

 

 

 


 

 

Matthieu Carriere freiwillig für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg.

Liebe Leser,

wie in der gesamten Presse (Print und Fernsehen) am Montag ausführlich berichtet wurde, begibt sich der Schauspieler Matthieu Carriere freiwillig für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg. Hintergrund ist eine Scheidungsangelegenheit. Das Medieninteresse ist sehr hoch. Aus diesem Grund sieht es der Bundesvorstand als sehr sinnvoll an, wenn am Sonntag, den 12. Dezember um 11.30 Uhr vor dem Gefängnis demonstriert wird. Wir können auf unsere Anliegen sehr deutlich, mediengerecht und einfach aufmerksam machen und unterstreichen damit auch die jüngsten Presseveröffentlichungen. Rückendeckung für unser gemeinsames Anliegen haben wir u.a. diese Woche durch den großen SPIEGEL-Artikel "Die Hölle danach" erhalten. Die Gunst der Stunde sollte unbedingt genutzt werden.

Matthieu Carriere lädt neben vielen anderen Menschen auch einige Vereinsmitglieder des Väteraufbruches ein, am Samstag, den 11. Dezember 2004 mit ihm gemeinsam eine "Knast-Party" in seiner Privatwohnung zu feiern. Dies sollte auch als Dankeschön für unsere Unterstützung verstanden werden. Wer Interesse an einer Party-Teilnahme hat, möge dies bitte bis Sonntag, den 5. Dezember 04 bei Rüdiger Meyer-Spelbrink (06627 - 91 50 434, meyer-spelbrink@vafk.de) melden.

Es werden umfangreiche organisatorische Dinge notwendig werden, Plakatentwürfe usw. Wir planen außerdem eine "etwas andere Demo". Näheres soll an dieser Stelle noch nicht verraten werden. Laßt Euch überraschen. Trotzdem wird jede Hand bei Vorbereitungen benötigt. Wir danken auf diesem Wege schon mal umliegenden Kreisgruppen für den zu erwartenden Mehraufwand Arbeit.

Als Reaktion auf unseren Aufruf, "Betten für Eltern" bereit zu stellen, haben sich innerhalb von 2 Tagen etwa 60 Neuanmeldungen ergeben. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und falls jemand noch nicht dran gedacht hat, sich einzutragen, so sei dies als nette erneute Erinnerung gedacht: http://www.betten-fuer-eltern.de/dbindex.htm

 

Wir freuen uns auf Hamburg!

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

Liebe Kollegen in der Maenner- und Vaeterarbeit in DL und A

das Internet macht es möglich, dass innovative Ideen auch grenzüberschreitend wirken können. Bei unseren Vorbereitungsarbeiten zum Projekt "Väter gewinnen" fanden wir viel Inspiration im Netz - und die Gewissheit, dass wir mit unseren Anliegen nicht alleine sind bzw. nicht so exotisch dastehen, wie dies zuweilen im provinziellen Alltag erscheinen mag.

Für all diese Impulse aus eurem jeweiligen Erfahrungshintergrund herzlichen Dank.

Es ist ermutigend zu sehen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen oder in Österreich die Väterarbeit bereits offizielle Anerkennung geniesst bzw. von Seiten einzelner Ministerien unterstützt und gefördert wird. Da braucht es bei uns in der Schweiz wohl noch grosse Schritte, bis Themen wie Väter- oder Männerarbeit gesellschaftlich akzeptiert oder gar Bestandteil der politischen Agenda sind.

Dennoch: Mit Unterstützung des "eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann" kann der Verein ForumMann das zweijährige Projekt "Väter gewinnen - Vernetzung und Coaching von Männern in der Haus- und Familienarbeit" durchführen. Die Auftaktverantstaltung findet am 6.Januar 05 in St.Gallen/Schweiz statt. Herzliche Einladung, wem's nicht zu weit ist....

und vielen Dank für allfällige Weiterempfehlung.

Ansonsten: auf Wiedersehen im Netz, viel Erfolg für Eure Männer-/Väter-Arbeit im 2005 und auch persönlich alles Gute.

Christoph Popp

 

 

 

 

ForumMann St.Gallen

Christoph Popp, Projektleiter

Niedern 649, 9043 Trogen

071 344 45 53

projekt-leitung@forummann.ch

www.forummann.ch

 


 

 

 

Einmalig in Deutschlands Geschichte:

Bundesverfassungsgericht bescheinigt Naumburger OLG-Richtern „Willkür“!

Nachdem Kazim Görgülü an Heiligabend Verfassungsbeschwerde gegen einen weiteren unsäglichen Beschluss des OLG Naumburg einlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell am 28.12.2004 und legte nunmehr unmissverständlich und mit aller Deutlichkeit fest, dass

der Umgang des Vater Kazim Görgülü mit seinem Sohn am 8. Januar 2005 zu beginnen habe,

dass die Pflegeeltern dem Vater einen Entwicklungsbericht bis zum 6. Januar 2005 vorzulegen haben und dass die Kosten des Rechtsstreits dem Land Sachsen-Anhalt auferlegt werden.

In ungewöhnlich scharfer Form wurde der 14. Senat des OLG Naumburg (Anmerkung: RiOLG Deppe-Hilgenberg, RiOLG Kawa, RiOLG Materlik) von den Karlsruher Richtern gerügt:

„Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das OLG bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen ...“

Außerdem rügten die Verfassungshüter, dass das OLG Naumburg zum wiederholten Male nicht die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht aus Strasbourg beachtet habe.

Deutlicher geht es nicht mehr. Was offenbar die Karlsruher Richter besonders geärgert haben dürfte: am 20.12.04 hoben die Naumburger Richter einen ihrer eigenen Beschlüsse wieder auf (Umgang mit dem Vater wird unterbunden), informierten das Bundesverfassungsgericht davon, welches logischerweise davon ausgegangen sein dürfte, dass der Umgang nun stattfindet. Weit gefehlt!

Am gleichen Tag, also am 20.12.04 entschied derselbe 14. Senat des OLG Naumburg in einem Beschwerdeverfahren des Jugendamtes und Pflegeeltern wegen Untätigkeit gegen die Amtsrichterin in Wittenberg - ein Verfahren mit neuem Aktenzeichen, neue Akten, neues Outfit – jedoch der selbe Inhalt. Dieses neue Verfahren wegen angeblicher Untätigkeit nutzten die Naumburger OLG-Richter, um den Umgang Kazim Görgülüs mit seinem Sohn auszuschließen. Was sie Karlsruhe natürlich nicht mitteilten!

 

Rechtsbeugung am OLG Naumburg?

Die Beschwerde Kazim Görgülüs machte auch auf diesen Missstand aufmerksam. Folgerichtig erkannten die Karlsruher Richter: „Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren gegen die Untätigkeitsbeschwerde befugt ist.“

Und könnte dies auf Rechtsbeugung hinweisen? Die obersten Verfassungshüter stellten nüchtern fest: „Zudem erscheint es nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht ausgeschlossen, dass das Oberlandesgericht mit der angegriffenen Regelung die Vorschrift des § 620 c, Satz 2 ZPO hat umgehen wollen.“ (AZ: 1 BvR 2790/4, 26)

Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ein deutsches Oberlandesgericht Gesetze hat umgehen wollen? Man meint, den Augen nicht zu trauen, nicht richtig zu lesen.

 

Einmalig: Urteil des BVerfG innerhalb von 2 Tagen!

Besonders auffällig: erstmals wurde in Deutschland ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes innerhalb von nur 2 Tagen beschlossen. Beobachter gehen davon aus, dass die deutsche Politik im Fall Görgülü unter immensen internationalem Druck steht und „hinter den Kulissen“ heftig gerangelt wurde. Darüber, ob die Fälle Haase und Görgülü auch Gesprächsthema waren beim Treffen des Bundestagspräsidenten Thierse mit Bundesverfassungsrichtern vor kurzem in Berlin – darüber kann nur spekuliert werden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 117/2004 vom 29. Dezember 2004

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004 - 1 BvR 2790/04 -

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

Agatha und der Sturm ( AGATA E LA TEMPESTA )

 

Land/Jahr: IT/SCHWEIZ/GB 2004

Regie: SILVIO SOLDINI (Brot und Tulpen)

Darsteller: LICIA MAGLIETTA, GIUSEPPE BATTISTON, EMILIO SOLFRIZZI

Drehbuch: DORIANA LEONDEFF, FRANCESCO PICCOLO, SILVIO SOLDINI

120 Min. FSK: ohne

 

INHALT: Im Leben der 40jährigen Buchhändlerin Agata (Licia Maglietta) geht es buchstäblich stürmisch zu: In ihrer Nähe brennen nicht nur Glühbirnen durch, stürzen Computer ab oder beginnen Ampeln zu flackern, auch in ihrem Beziehungsleben herrscht das reinste Chaos. Ihr junger Geliebter Nico (Claudio Santamaria) ist verheiratet, scheint aber Frau und Freundin auch noch mit einer hübschen Blondine zu betrügen und beteuert, es handele sich alles um eine Verwechslung. Gleichzeitig behauptet ein gewisser Romeo (Giuseppe Battiston), der leibliche Bruder von Agatas geliebten Bruder Gustavo (Emilio Solfrizzi) zu sein. Für Agata beginnt eine aberwitzige Suche nach tatsächlicher Verwandtschaft, echten Gefühlen und sonstigen Lebenswahrheiten. Liebe nicht ausgeschlossen…

.........

 

Nach meinen zwei letzten Filmen – beide mit klassisch narrativer Struktur – empfand ich das Bedürfnis an einer Geschichte mit mehreren Handlungssträngen auf mehreren Ebenen zu arbeiten, schon bei meinem ersten Langfilm L’ARIA SERENA DELL’OVEST, aber in etwas ironischer und leichterer Form. AGATA UND DER STURM ist eine Komödie. Der Ton und die Atmosphäre ähneln denen von BROT & TULPEN aber durch die in sich verwobenen Erzählungen greift der Film das Leben in seiner Komplexität und Gegensätzlichkeit auf. Und Agata ist mitnichten so eine naive und einfache Frau Rosalba: Sie verfügt über eine bestimmte Kultur, ihre Vergangenheit ist durch emotionale Wirren geprägt, durch Sprünge und Unterbrechungen und immer wieder Neubeginn.

...........

 

Mit ihren über 40 Jahren hält sie ihr Leben fest in beiden Händen – sie einen Job, den sie liebt, eine zwanzigjährige Tochter, die flügge wird und sie verlässt. Ich porträtiere diese dynamische Frau in einem stürmischen Moment ihres Lebens. Nebenbei bringt Agata surreales Element in den Film ein – Glühbirnen zerplatzen in ihrer Gegenwart. Das ist etwas, was sie nicht versteht und was sie ängstigt. Eine Sache, die sie nicht in den Griff bekommt, bis zwei Jahre später ihr Leben in etwas ruhigeres Fahrwasser gerät und sie etwas gelernt zu haben scheint. Trotz aller Märchenhaftigkeit basiert die Geschichte auf einer uns allen bekannten Realität. Die Idee des Films liegt darin, die Charaktere in ihrer Vielfältigkeit zu zeigen, mit allem, was dazu gehört – Schwäche,Gegensätze, Herzlichkeit,Unvollkommenheit, dunkle Seiten, ihre Fähigkeit lustig und tiefschürfend zugleich zu sein, in ihrer ganzen Menschlichkeit. Silvio Soldini Regie

Nach dem preisgekrönten Publikumsliebling BROT & TULPEN verzaubert Italiens Meisterregisseur Silvio Soldini erneut mit einer warmherzigen Geschichte über die Zufälle des Lebens und der Liebe.

 

http://www.mmeansmovie.de/filmstart_dezember4_4.html#0

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Ganz nebenbei schildert der Film auch die Suche von Gustavo nach seinem leiblichen Vater. Die Suche endet auf überraschende Weise erfolgreich.

 

 


 

 

 


 

 

 

Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: hw.graf <hw.graf@zeitreport.de>

hw.graf@zeitreport.de

 

An: Undisclosed-Recipient:; <Undisclosed-Recipient:;>

Datum: Mittwoch, 1. Dezember 2004 15:59

Betreff: 'Rechtsberatungsgesetz' - ... 

 

Zwei unserer 'Querdenker'- Partner setzen sich seit Jahren für die Abschaffung des 'Rechtsberatungsgesetzes' ein.

Den beiliegenden 'offenen Brief' gebe ich gerne an alle 'Querdenker' weiter.

... 

 

H.-W. Graf

PS: Out there, someone else, somewhere else might just need this information ... please, could you forward it?

Welchem mitdenkenden Mitmenschen sollten Sie diesen Artikel vielleicht schicken?

 

www.innenweltschutz.de

www.anthropos-ev.de

www.private-akademie.com

www.dbsfs.de

www.liberales-forum.de

www.efv-ag.de

www.hanseuni.de

www.kammerjaeger.org

www.avm-seminare.org/quer.html

www.zeitreport.de

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesinisterin der Justiz,

nach Medienverlautbarungen beabsichtigen Sie, das berüchtigte Rechtsberatungsgesetze unter dem euphemistischen Titel „Rechtsdienstleistungsgesetz” fortzuführen. Wenn Sie ein solches Gesetzeswerk schon in das 21. Jahrhundert hineintradieren wollen, sollte doch die Gruppe der Diskutanten erweitert werden.

Dazu soll mein Schreiben beitragen. Es wäre schlecht, wenn die Mitglieder unserer juristischen Stände beim Fassen diesbezüglicher Beschlüsse einsam und allein gelassen würden.

Für die der Thematik unkundigen Personen muß ich auf einige Aspekte der Geschichte des Rechtsberatungsgesetzes hinweisen:

 

1. Das Rechtsberatungsgesetz hatte in seiner ersten Fassung eine nationalsozialistische, berufsständische und antisemitische Ausrichtung. Einer der führenden Verfasser; Herr Raeke, hat dies in einem Kommentar klar erläutert.

 

„Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, das im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenken.” usw.

 

JW 1939 1844

 

Eine Motivbetrachtung der handelnden Personen ist aufschlußreich. Eine antisemitische Verblendung von Raeke und Kameraden kann ausgeschlossen werden. Die Juristen waren sowohl während des Kaiserreiches als auch der Weimarer Republik in rechtsstaatlichen Grundsätzen wie auch in den allgemeinen sittlichen Normen wohlunterrichtet. Damals wie heute tragen gerade Juristen den Stolz auf ihre intellektuelle Brillianz wie eine Monstranz vor sich her. Daß diese Leute nach ein paar Jahren Nazihetze ihre jüdischen Kollegen ernsthaft als lebensunwerte Untermenschen ansahen, ist völlig unglaubhaft.

Entlastende Dummheit kann also nicht attestiert werden.

Triebfeder für die Erdichtung des Rechtsberatungsgesetzes war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die schlichte Gier auf die beruflichen Pfründe ihrer jüdischen Kollegen. In der Tierbeobachtung bezeichnet man das als Futterneid.

Wenn Sie Ihre Schritte einmal in den Süden Berlins lenken, finden Sie in der Villa der berüchtigten Wannseekonferenz (Januar 1942) dokumentiert, wie der industriemäßige Massenmord organisiert wurde. Das Forschen nach dem Zivilberuf der damals handelnden Personen ist gerade für deutsche Justizminister sehr lohnend. Sie werden staunen, wie unter dem Staatssekretärscut und der Sturmbannführerjoppe gar viele Advokatenkittel zum Vorschein kommen. Gerade diejenigen, die zum Schutz der Rechte des einzelnen auch gegen die Macht des Staates berufen waren, vergingen sich am elementarsten Lebensrecht ihrer Mitmenschen am schwersten. Wo war die berufsständische Weltanschauung?

 

2. Diese sollte und soll doch die besonderen Pflichten und Rechte der Personen mit juristischen Berufen auf ihrem Berufsweg lenken. Dennoch haben ausgebildete Juristen während der Zeit von 1933 bis 1945 ca. 35000 Reichsbürger mit Hilfe von Todesurteilen gemeuchelt. Das entspricht etwa der Opferzahl, die Stalins Barbarei nach dem Mai 1945 durch Willkürherrschaft, Verschleppung und ähnliches unter den Deutschen seines Herrschaftsgebietes forderte. Wo war die berufsständische Weltanschauung?

Wenn berufliche Traditionen zur Qualitätssicherung beitragen, wie das Handwerk dies z.B. zeigt, sollte man keine Einwände haben. Das berufsständische Denken der Juristen zeigt jedoch eine furchtbare Sehnsucht nach dem Feudalismus. Die Sprache verrät den Geist! Wenn Juristen über ihre Kundschaft z.B. von „Rechtsuchenden” fabulieren, wird ein ständischer Hochmut sichtbar, der einer freiheitlichen Gesellschaft diametral entgegengesetzt ist. Was empfänden Sie, wenn Ihr Lebensmittelhändler Sie als „Nahrungsuchende” bezeichnen würde?

 

3. Als das Rechtsberatungsgesetz in den fünfziger Jahren unter Streichung der unzweckmäßig gewordenen Judenpassagen wiederbelebt wurde, feierte die freiheitsfeindliche Bevormundung der Bürger fröhliche Urständ. Obwohl die Anwälte durch Gebührenordnung und Anwaltszwang bei höheren Gerichten wirtschaftlich ausreichend gesichert waren, wurde dieses schändliche Gesetz reinstalliert. Die bisherige Spruchpraxis zeigt, daß die chronische Knebelung der Berufsfreiheit gerade im Dienstleistungssektor Alltag ist. Ein Alltag, wie er in freiheitlichen Gesellschaften wahrhaft nicht erdacht werden kann. Keine andere Kulturnation hat ein solches Gesetz. Gerade deshalb fordert die EU die Konkordanz. Freiheitlich denkende Juristen fürchten sich nicht vor der überfälligen Ankunft der deutschen Justiz in der bürgerlichen Gesellschaft. Ein „Rechtsdienstleistungsgesetz” würde dies wieder konterkarieren.

 

Doch einem nicht unbedeutenden Personenkreis aus den juristischen Berufen gelüstet es nach Befreiung von der Freiheit. Ihre Mitbürger sollen sich nicht nach Gutdünken informieren dürfen, über ihr Vermögen nicht verfügen dürfen (bei Abtretungen), sich bei Streitigkeiten nicht vertreten lassen; also einen gewichtigen Teil ihrer Entscheidungs- und Handlungsfreiheit entzogen bekommen. Das speist den Drang nach dem „Rechtsdienstleistungsgesetz”. Der Geist feudaler Zwingherren geht weiter um.

 

Dieser Geist ermöglicht Sondergerichte in der Bundesrepublik.

Obwohl die Schöpfer des Grundgesetzes Sondergerichte ausdrücklich untersagen (wieder wegen der Nazizeit), sitzen Juristen in den Kammern übereinander nichtöffentlich zu Gericht und verhängen Geldstrafen und Berufsverbote. Warum hat sich der Geist des Grundgesetzes diesen nie erschlossen? Standesdenken und Zunftordnung leben und der Geist der Freiheit und Öffentlichkeit ist tot.

 

Mehr als 80 000 Seiten Bundesgesetzblatt sind unser Recht. Sie zwingen, an Tacitus zu denken: „ Je korrupter der Staat, umso vielfältiger die Gesetze”. Es mangelt wahrhaft nicht an Paragraphen sondern an Klarheit der Grundsätze, an Freiheit und Gesittung. Und glauben Sie eigentlich ernsthaft, daß auch ein geschulter Jurist diesen Wirrwarr noch übersieht?

 

Die Wertschätzung der von westalliierten Bajonettspitzen überbrachten Freiheit ist erloschen, wenn Freiheit mit Privilegien verwechselt wird. Mit der Wertschätzung wird auch die Freiheit verloren gehen. Kluge Geister fürchten richtigerweise heute schon die Hammerschläge, die politische und religiöse Extremisten gegen die parlamentarische Demokratie führen werden. Doch schauen Sie sich um! Sehen Sie jetzt den Amboß?

 

Die von Ihnen geleitete Branche ist auf die bevorstehende Prüfung nicht vorbereitet. Hätte sie Gesittung, gäbe es kein Rechtsberatungsgesetz. Gäbe es Taktgefühl einer Elite, würden Überlegungen zum „Rechtsdienstleistungsgesetz” als absurd erkannt. Während Millionen Menschen in Handwerk, Handel und Industrie soziale Sicherungsrechte beschnitten kriegen, soll klammheimlich dies furchtbare Gesetz durch das Parlament gewunken werden. Ein aus undurchsichtigen Gummiparagraphen kunstvoll ersponnener Kokon, in dem der Mief der Zünfte und Stände unseren Juristen morbide Wärme spenden soll. Welch ein Signal?! Zumal die Kundigen wissen, daß die politisch mächtigsten Männer des Landes dieser Berufsgruppe entsprossen.

 

Die erforderlichen finanziellen Einkünfte für ein auskömmliches Leben der mittlerweile ca.120000 Anwälte in Deutschland sind auch mit diesem Gesetz nicht aufzubringen. Selbst der schlimmste Deutschenhasser kann diesem Volk nicht soviel Zank und Streit an den Hals wünschen, um dieses Riesenheer an Anwälten ausreichend zu sättigen. Hier sind andere Korrekturen erforderlich.

 

 

Vorgeblich diente das Rechtsberatungsgesetz dem Schutz der Bürger vor falschem Rechtsrat. Wie kommt das bei einem Bürger wie mir an? Wenn ich Bauchschmerzen habe, kann ich mich verschiedenartig selbst kurieren. Ich kann auch die Hilfe eines staatlich geprüften Arztes , eines Heilpraktikers, eines Homöopathen oder auch eines Wunderheilers in Anspruch nehmen.

Bei einer Fehlentscheidung für eine dieser Varianten riskiere ich als Bürger Leben und Gesundheit und die damit verbundenen großen finanziellen Folgen für Familie und soziale Sicherungssysteme. Ich habe aber die Freiheit zu entscheiden und möchte, das dies auch so bleibt.

 

Habe ich aber ein rechtliches Problem, so darf ich mich nicht bei einem Referenten eines Abgeordneten oder eines Verbandes informieren, obwohl diese Leute das Gesetz mit verfaßt haben und viel besser kennen als ein Anwalt. Und ich darf diesen Menschen den guten Rat nicht einmal entgelten. Das Rechtsberatungsgesetz untersagt dies. Wenn andererseits Freiberufler oder Kleinunternehmer Dienstleistungen anbieten, werden diese mittels Rechtsberatungsgesetz sogar zu „Verbrechern” stilisiert, wenn ich deren Dienste in Anspruch nehme. Wenn ich Forderungen an eine Versicherungsgesellschaft nach einem Unfall an eine Werkstatt oder ein Abschleppunternehmen abtrete, dann handeln diese „ordnungswidrig” wenn sie Briefe für mich schreiben.

Unternehmensberater dürfen sich von Kunden ihre Honorare nicht durch Abtretungen geben lassen; usw..

In Summe werden die Dienstleistungen für mich als Bürger nur teurer oder verschwinden gar vom Markt, weil die Dienstleister von futterneidischen Winkeladvokaten mittels Rechtsberatungsgesetz ruiniert werden. Dabei geht es gewöhnlich nur um kleine Beträge, denn bei größeren Streitigkeiten, die vor Gericht landen, herrscht ab Landgericht sowieso Anwaltszwang.

Es ist diese widerliche Art des staatlichen Durchgriffs auf die Angelegenheiten der Bürger, die den vormundschaftlichen Staat kennzeichnet. Das hinterhältige Gängeln und Kujonieren des Bürgers mit dubiosen Gesetzen ist typisch für die Diktatur. Und aus der Diktatur stammt dieses Gesetz ja auch.

In den demokratischen Staat gelangen solche Machwerke durch eine seltsame Gewohnheit. Vor jeden halbgaren Lobbyistenwunsch werden Paragraphen gemalt und dem Bürger als „Recht und Gesetz” zur peinlichen Befolgung verabreicht. Die Hoffnung, daß die Summe der Egoismen, die die parlamentarische Demokratie hier bedient, Gemeinwohl sei, ist verfehlt. Wenn die Anzahl der Gesetze ein für den Bürger erfaßbares Maß übersteigt, betrachtet er den Verbändestaat nicht mehr als eine Form der parlamentarischen Demokratie sondern nur noch als institutionalisierte Korruption. Hierin liegt die heute wieder aktuelle Gefahr, daß das Kind dann wieder mit dem Bade ausgekippt wird. An den Problemen der deutschen Einheit wird dies deutlich. 1990 schallte den Ossis der wunderbare Ruf entgegen: ” Willkommen in unserer Freiheit; nun Ärmel hoch für blühende Landschaften!” Und dann kam noch leise der kleine Tip:

„Ach, hier ist noch die Kleinigkeit von 80.000 Seiten Gesetz, die bitte strikt zu befolgen sind. Sonst könnt ihr armen russifizierten Ossis nie wieder zu guten Deutschen aufgenordet werden.” Das Ergebnis ist heute bekannt.

 

Das Rechtsberatungsgesetz ist eines der Gesetzesmonster, die Freiheit und Initiative der Bürger nicht nur unterdrücken, sondern aberwitzig unterdrücken. Und wenn Juristen in Judikative, Exekutive und Parlamentsausschüssen solch Machwerk zu ihrem vermeintlichen Vorteil für Recht erklären, zeigt dies nicht nur die Funktionsunfähigkeit der Gewaltenteilung sondern auch eine fürchterliche Geisteshaltung. Dies bereitet mir als einfachem Bürger die meiste Sorge. Die Grenze von Standesdenken zu Standesdünkel ist fließend. Der Dünkel läßt kein Gefühl für die Würde freier Mitbürger mehr zu. Mein bescheidener Einblick in die Spruchpraxis zum Rechtsberatungsgesetz war durchgehend entsetzlich. Es ist nicht verwunderlich, daß gerade Juristen und Ärzte für das Herrenmenschenbrimborium der Nazis besonders anfällig waren.

Ich bitte Sie, Ihre Möglichkeiten und Machtmittel für die ersatzlose Abschaffung dieses Gesetzes einzusetzen. Eine Fortsetzung würde nicht nur für deutsche Juristen ein Mal der Schande sein, sondern auch all die Bürger mit Schmutz besudeln, die sich widerstandslos solche Machwerke als ihr Recht vorsetzen lassen. Alle Menschen, die hinlänglich Einblick in die Vorgänge um dieses Gesetz haben, könnten einen „unauslöschlichen” Ekel vor den Angehörigen der juristischen Berufe in Deutschland bekommen, wenn die freiheitsfeindliche, bevormundende Tradition dieses Gesetzes fortgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Köhler

 

 

 

 


 

 

 

 

Alimente: Viele zahlen nicht

Hamburg zahlte 22,8 Millionen Unterhaltsvorschuß

Viele unterhaltspflichtige Väter können keine Alimente für ihre Kinder zahlen. Nicht unbedingt, weil sie nicht wollen, sondern weil sie nicht

können: Sie verdienen nicht genügend oder gar kein eigenes Geld. Das ist das Ergebnis eines zweijährigen Modellversuches der Sozialbehörde.

Zu diesen Vätern gehört auch der 53 Jahre alte freiberufliche Musiklehrer aus Eimsbüttel, der anonym bleiben möchte, weil er gerade vor Gericht um das Umgangsrecht für seinen Sohn (7) kämpft. "Mein Geld reicht einfach nicht. Ich lebe von der Hand in den Mund", sagt er. Etwa 840 Euro verdient er im Monat, 210 Euro müßte er monatlich für sein Kind zahlen. "Sporadisch könnte ich etwas zahlen, aber nicht regelmäßig." Er ist einer von vielen. Knapp die Hälfte (48 Prozent) der säumigen Väter ist arbeitslos und kommt mit dem Geld, das zur Verfügung steht, gerade so über die Runden. Im Rahmen des Modellprojekts der Sozialbehörde wurde auch die Schuldnerstruktur der Unterhaltspflichtigen untersucht: 22 Prozent der Unterhaltspflichtigen haben noch weniger Geld, weil sie von der Sozialhilfe leben. 16 Prozent der Schuldner haben eine Beschäftigung. Zehn Prozent drücken sich ganz offensichtlich vor den Alimenten: Sie sind unbekannt verzogen. Die Restlichen sind noch in der Ausbildung oder vermögenslos (jeweils zwei Prozent).

Hintergrund: Im vergangenen Jahr hat die Stadt Hamburg 22,8 Millionen Euro Unterhaltsvorschuß für 15 303 Kinder gezahlt - zurückbekommen hat die Stadt aber nur 3,38 Millionen Euro, das entspricht 14,8 Prozent. Um diese Rückholquote zu erhöhen, beauftragte die Sozialbehörde eine Anwaltskanzlei damit, in 1215 Fällen zu versuchen, die Unterhaltspflichtigen zur Zahlung zu bewegen. Das waren Fälle, in denen es Hinweise gab, daß die Unterhaltspflichtigen ihr tatsächliches Einkommen verschleierten. Bei der Hälfte der Betroffenen konnten die Anwälte einen Unterhaltstitel erwirken, das heißt: Sie wurden zur Zahlung verurteilt. Das Geld bekam die Stadt dennoch nicht: Nur 12 Prozent zahlten tatsächlich. Das bedeutet auch, daß die Anwaltskanzlei nicht erfolgreicher an das Geld der Unterhaltspflichtigen gekommen ist als die zuständigen Jugendämter in den Bezirken. Anika Wichert, Sprecherin der Sozialbehörde: "Wir werden in weiteren Gesprächen mit Experten ausloten, ob es andere erfolgversprechende Möglichkeiten gibt, auf wirtschaftliche Weise in Einzelfällen die Rückholquote zu erhöhen." gen

Hamburger Abendblatt vom 24.12.2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/12/24/380209.html

 

 


 

Kontakt zum Kind nur übers Gericht

Salem-Mimmenhausen - Seit über zwei Jahren gibt es im Bodenseekreis den Verein Väteraufbruch für Kinder, Kreisgruppe-Bodensee, eine Selbsthilfegruppe für getrennt lebende Eltern. Mit leisen Tönen agiert die inzwischen 50 Väter starke Gruppe, an der auch Mütter teilnehmen. "Rache am Ex-Partner", schildert einer der Väter seine Situation. Viel zu selten habe er seine fast zweijährige Tochter seit der gerichtlichen Vereinbarung gesehen, obwohl er die Mutter immer wieder bitte, die gemeinsame Tochter öfters zu sehen und zu betreuen. Für den Vater schmerzvoll und ein Dilemma zugleich, denn er würde sich liebend gerne mehr um das gemeinsame Kind kümmern.

Weit über zwei Millionen Väter, so eine Schätzung des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" sollen sich bundesweit in einer ähnlichen oder noch ungünstigeren Situation befinden. Ein Zustand, der nach Meinung der Betroffenen gründlich reformiert werden sollte. Seit der Kindschaftsreform von 1998 gibt es zwar zum Beispiel für nicht verheiratete getrennte Elternteile das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind. Bei einer stark abwehrenden Haltung der sorgeberechtigten Mutter könnten gerichtlich getroffene Beschlüsse aber nach wie vor mit einfachen Mitteln unterlaufen werden, so die Aussage aus der Selbsthilfegruppe. Beispiele seien der Missbrauch ärztlicher Atteste, angebliche Krankheit des Kindes, Wegzug, Manipulation und Entfremdung des Kindes. Als letztes Mittel werde nicht selten zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegriffen. Gerichtliche Interventionsmöglichkeiten bei Umgangsbehinderungen bis hin zur Übertragung des Sorgerechts seien mittlerweile vorhanden, würden aber nur in extremen Fällen angewandt. Unter anderem müsse sich der Umgangsberechtigte auf einen jahrelangen, psychisch und finanziell zermürbenden Kampf mit Jugendamt, Gutachtern und Gerichten einstellen.

Die getrennt lebenden Väter wünschen sich eine deutlichere Grenzziehung und ein verankertes Mindestmaß an Umgangskontakten seitens des Gesetzgebers.

"Wir wollen unseren Kindern als verantwortungsvolle und kooperative Väter zur Seite stehen". "Viele Väter resignierten vorschnell", wenn sich die sorgeberechtigten Mütter beim Umgang mit dem Kind querstellten und das erwartete Maß an Unterstützung, des um Hilfe gebetenen Jugendamtes ausbleibe, bedauern die Väter. Die Selbsthilfegruppe trifft sich jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr im Familien-Forum Salem in Salem-Mimmenhausen.

Infotelefon: 07553/917918 oder 07731/907437

http://www.suedkurier.de/lokales/konstanz/kreis/art2974,1327693.html?fCMS=26c77ad82743d569d0ed2d9bba7eba73

 

12/2004

 

 

 


 

 

 

Der Spiegel

KUCKUCKSKINDER

Zahlväter rüsten zum Wattestäbchen-Krieg

Von Jochen Bölsche

In Deutschland leben Hunderttausende Seitensprung-Kinder, die falschen Vätern untergeschoben worden sind. Zwei Ministerinnen wollen jetzt die diskreten DNS-Tests verbieten, mit denen die gehörnten Zahlväter betrügerische Mütter überführen können. Deutschlands Männer-Lobby läuft Sturm, Politiker und Juristen sind uneins.

Für Klarheit sorgt ein Set samt Wattestäbchen und Versandröhrchen, rezeptfrei erhältlich in jeder Apotheke, beworben mit Slogans wie "Mein oder nicht mein?" Der Test kostet 300 oder 400 Euro, mithin weniger als manch ein Kinderwagen. Zwei schlichte Speichelproben von Mann und Kind genügen, und binnen 72 Stunden klärt ein Gen-Labor, ob der Ernährer auch wirklich der Erzeuger war - oder ob er vielleicht schon Zigtausend Euro für ein "Kuckuckskind" berappt hat, das in Wahrheit einem Seitensprung entstammt und dem Gehörnten bloß untergeschoben worden ist.

Wenn, wie so häufig nach einer Scheidung, die Mutter dem Alimentezahler den Umgang mit dem Kind verwehrt, reicht statt eines Abstrichs von der Mundschleimhaut notfalls auch irgendein anderer Gegenstand, dem Körperzellen des Kindes anhaften: ein heimlich stibitzter Schnuller oder ein alter Kaugummi, eine schmutzige Windel oder ein gebrauchtes Heftpflaster.

Das soll bald anders werden, wenn es nach dem Willen zweier SPD-Frauen aus Gerhard Schröders rot-grünem Kabinett geht: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und Justizministerin Brigitte Zypries haben ein Gentest-Gesetz verabredet, dessen Paragraf 21 heimliche Vaterschaftstests von 2006 an verbieten soll.

Seit die Absicht durchgesickert ist, machen Männerrechtler gegen das Vorhaben mobil - mit Petitionen und Unterschriftensammlungen, alarmistischen Flugblättern und empörten Leserbriefen. Der Streit um den Kuckuckskinder-Test scheint fast so viele Emotionen zu wecken wie einst der hitzige Konflikt um die Reform des Abtreibungsrechts.

Dabei geht es den beiden Ministerinnen, wie sie sagen, nur um den Schutz der "Datenhoheit" von Müttern und Kindern. "Wer heimlich Gene bestimmen lässt", argumentiert Zypries, "greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten ein" - ein Recht, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 nach jahrelangen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit von Volkszählungen statuiert worden ist.

Wenn Schwiegermutter Haare sammelt

Befürworterinnen und Befürworter eines Verbots heimlicher Tests malen beispielsweise das Gespenst der bösen Schwiegermutter an die Wand, die ein paar Haare von Vater und Kind an ein Gen-Labor schickt, um der verhassten Schwiegertochter einen Seitensprung anzulasten und die Ehe zu spalten.

Per Gentest könne von Dritten, argumentiert auch Zypries, "rechtswidrig in sozial funktionierende Familien eingegriffen werden". Daher müssten Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung aller Beteiligten, also auch der Mutter, nach Ansicht der SPD-Politikerin strikt untersagt sein und auch geahndet werden können.

Völlig absurd, wettern Organisationen wie der Verein "Väteraufbruch für Kinder", sei diese Regelung: Sie räume der Mutter, also ausgerechnet jener Person, "der eine Falschaussage zu Vaterschaft und 'Fremdgehen' unterstellt wird", eine Art Vetorecht gegen den Test ein, der eben diese Falschaussage aufdecken könnte - und der womöglich eine Straftat ans Licht bringen kann.

Vater Staat - Verräter der Väter?

Denn "wer ein Kind unterschiebt", wird laut Strafgesetzbuch-Paragraf 169 "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"; schon "der Versuch ist strafbar". Nun protestieren die Väterverbände, verfolgt werden sollten künftig offenbar weniger die Betrügerinnen als die Betrogenen, die den Betrug aufzudecken versuchten.

Die Berliner Ministerinnen, argwöhnen diese Kritiker, wollten nicht nur - mit Blick auf weibliche Wählerstimmen - untreue Geschlechtsgenossinnen schützen, sondern mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests zugleich auch den Sozialetat entlasten.

Aus dieser Sicht begeht Vater Staat Verrat an den Vätern. "Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen", vermutet Väteraufbruch-Aktivist Wolfgang Wenger als Motiv hinter der Neuregelung: "Das tut der Mann aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist."

Ein Datenträger namens Pampers

Die Verfechter der Neuregelung weisen solche Darstellungen als bizarres Verschwörungsdenken zurück. Der Regierung gehe es vielmehr um die Bewahrung wertvollster Rechtsgüter. In diesem Bemühen weiß die Justizministerin auch den Datenschutz voll auf ihrer Seite. Bei den Speichel- und sonstigen Gewebeproben, etwa dem "aus der Windel 'entwendeten' Kot eines Babys", handele es sich um "datenschutzrechtlich relevante Datenträger", urteilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Und mit der heimlichen Analyse solcher Proben würden "die schutzwürdigen Interessen der Referenzpersonen" verletzt, also der Kinder.

Schon die Entnahme solchen Gewebematerials, ob es einem Schnuller oder einem Kaugummi anhafte, erfolge durchweg "gegen den Willen der in der Regel sorgeberechtigten Mutter", schreiben die Datenschützer: "Den Versicherungen des Auftraggebers, dass eine Einwilligung zum Test vorliege, ist regelmäßig kein Glauben zu schenken."

"Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung"

Auch die forensischen Blutproben-Gutachter, die lange Zeit unangefochten das Monopol auf gerichtlich angeordnete Vaterschaftsnachweise innehatten, urteilen ähnlich.

Zwar habe, so die Bundesarbeitsgemeinschaft dieser Sachverständigen, "jeder Mensch" das "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung". Durch heimliche Untersuchungen aber werde die Zivilprozessordnung unterlaufen, die einen Vaterschaftsnachweis ohne oder gegen den Willen aller Betroffenen "ausschließlich auf der Basis eines richterlichen Beschlusses" gestatte. Folglich sei der Test aus dem Apothekenregal als "unethisch" abzulehnen.

Die Gerichtssachverständigen sind den neu entstandenen Gen-Labors freilich auch aus einem anderen Grund spinnefeind: Vor allem diese Konkurrenz profitiert davon, dass die Schnelltests in den letzten Jahren zum Massenphänomen geworden sind.

"Weil meine Ex 'ne Schlampe ist"

Spätestens seit Boris Beckers Londoner Besenkammer-Affäre ist der genetische Vaterschaftsnachweis jedem Boulevardblatt-Leser geläufig. Mittlerweile werben Testlabors sogar auf Papierhandtüchern in Kneipentoiletten. Und auch TV-Quotenrenner nach dem Muster der RTL-2-Show "Er oder er" haben dazu beigetragen, die Schnelltests populär zu machen.

Typischer Talkshow-Dialog: "Du bist der Vater von Nina?" - "Nee." - "Warum glaubst du das?" - "Weil meine Ex 'ne Schlampe ist." - "Du bist aber der Vater - so lautet das Ergebnis des Vaterschaftstests." - "Mist."

Mittlerweile produzieren in Deutschland rund drei Dutzend Unternehmen alljährlich eine fünfstellige Zahl von Vaterschaftsnachweisen. In etwa jedem vierten Fall stellt sich heraus, dass der Auftraggeber tatsächlich nicht der leibliche Vater des von ihm alimentierten Kindes ist.

Jedes zehnte Baby ein Kuckuckskind

Das Geschäft läuft gut. Allein die Firma "ID" der Wiesbadener Firmengründerinnen Kirsten Thelen und Angelika Lösch erwirtschaftet in einem rosa Zweckbau inmitten eines Gewerbegebiets einen Jahresumsatz von einer Million Euro. "Der Markt wächst", glauben die Unternehmerinnen - solange der Bundestag nicht das Aus für die heimlichen Vaterschaftstests beschließt.

Noch zehrt auch der Frankfurter Mitbewerber Humatrix von der Testwut. Die Firma versäumt es nicht, das Geschäft mit der Ungewissheit immer wieder mal mit verstörenden PR-Texten über die hohe Zahl betrogener Männer zu beleben.

 

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,331166,00.html

 

 

 


 

 

 

Westdeutscher Rundfunk

Streit um heimliche Vaterschaftstests

Ab 2006 sollen die Tests gesetzlich verboten werden

Wer ist der Papa? Die Frage kann mit einem Vaterschaftstest1 aus der Apotheke beantwortet werden. Ab 2006 sollen die heimlichen Tests allerdings gesetzlich verboten werden. Das sorgt für Streit zwischen Datenschützern und Väter-Aktivisten.

 

 

Bettina Sokol, NRW-Datenschutz-Beauftragte, fordert ein Verbot der heimlichen Vaterschaftstests.

 

 

Wolf-Günter Grieser, NRW-Vorsitzender des Vereins "Väteraufbruch für Kinder", befürwortet heimliche Vaterschaftstests.

 

wdr.de: Ich lehne heimliche Vaterschaftstests ab, weil...

Sokol: ...in diesen Fällen den Rechten der betroffenen Kinder und Mütter nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mütter und Kinder wird durch heimliche Gentests verletzt. Ein Vater muss gehalten sein, die Einwilligung der Mutter einzuholen. Erhält er sie nicht, kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen. Würden heimliche Gentests nicht ausdrücklich verboten werden, könnten sogar beliebige Dritte durch die Ergebnisse solcher Tests Zwietracht in funktionierende Familien säen. So leicht wie heutzutage genetisches Material zu bekommen ist und so kostengünstig wie die Tests mittlerweile sind, muss es schärfere Regeln dafür geben, damit Missbrauch verhindert werden kann.

wdr.de: Ich bin für die Möglichkeit heimlicher Vaterschaftstests, weil...

Grieser: ...sie Vätern die Möglichkeit geben, Sicherheit über ihre Vaterschaft zu erlangen. Ein heimlicher Vaterschaftstest stellt die Beziehung zur Mutter des Kindes nicht offen in Frage und stürzt das Kind nicht ohne Grund in Verwirrung, wie dies bei einem gerichtlichen Verfahren der Fall wäre. Die zweifelsfreie Gewissheit, die jede Mutter über ihre Mutterschaft hat, muss auch dem Vater in Bezug auf seine Vaterschaft möglich sein.

 

 

wdr.de: Ist es die Aufgabe des Staates, sich in private Beziehungen einzumischen?

Sokol: Der Staat soll sich natürlich weitgehend aus den privaten Beziehungen der Menschen heraus halten. Es gibt aber leider auch die Notwendigkeit zur staatlichen Einmischung, wenn Menschen sich im privaten Bereich selbst nicht ausreichend vor Verletzungen ihrer Rechte schützen können. So ist es richtig und notwendig, dass der Staat sich etwa in den Fällen von häuslicher Gewalt einmischt. Hier kann sich der oder meistens die Schwächere in der Beziehung nicht mehr selbst schützen. Und auch bei heimlichen Vaterschaftstests können die betroffenen Mütter und Kinder ihre Rechte nicht geltend machen, weil sie eben nichts von dem Test erfahren. Unser Rechtsstaat sieht Verfahren vor, wenn ernsthafte Zweifel an einer Vaterschaft bestehen. Ich sehe nicht, dass es den Vätern nicht zumutbar ist, auf diese rechtsstaatlichen Verfahren verwiesen zu werden.

 

wdr.de: Ist es die Aufgabe des Staates, sich in private Beziehungen einzumischen?

Grieser: Vaterschaft ist keine private Beziehungsangelegenheit. Der Gesetzgeber hat die Rechte und Pflichten der Eltern - und insbesondere die Verpflichtungen der Väter - umfassend geregelt. Väter bringen in der Regel einen sechsstelligen Betrag zur Versorgung ihrer Kinder auf. Die Grundlage für eine solche Verpflichtung muss aber zweifelsfrei feststehen. Eine niedrigschwellige oder obligatorische Möglichkeit zur Feststellung der Vaterschaft fehlt bisher. Der Gesetzgeber sollte die Vaterschaftsfeststellung nicht erschweren sondern erleichtern und unbedingt mit Beratungs

 

 

wdr.de: Hat jedes Kind das Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Hat jeder Vater das Recht zu wissen, wer sein Kind ist?

Sokol: Das sollte sicherlich der Grundsatz sein. Doch so einfach, wie die Antwort auf diese Fragen zu sein scheint, ist die Wirklichkeit nicht. Familien, in denen es Zweifel an der Verwandtschaft zwischen Vater und Kindern gibt, müssen viele Aspekte abwägen. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis eines Vaterschaftstests auf die familiären Beziehungen? Wird das Kind, das der Vater als eigenes bisher anerkannt und geliebt hat, im Falle eines negativen Ergebnisses umgehend verstoßen? Was bedeutet das für die weitere Entwicklung des Kindes, das die Situation am wenigsten verschuldet hat? Was bedeutet es umgekehrt für die Familie, wenn der Vater seinem Misstrauen freien Lauf gelassen hat und dann doch feststellt, dass er der wahre Vater ist? Und wie wirkt sich gar ein heimlicher Test aus, der von Dritten veranlasst wurde und von keinem Familienmitglied gewollt war? Die Beantwortung dieser Fragen sollte nicht alleine einer Person in der Familie überlassen bleiben.

 

 

wdr.de: Hat jedes Kind das Recht zu wissen, wer sein Vater ist? Hat jeder Vater das Recht zu wissen, wer sein Kind ist?

Grieser: Ja, das ist Menschenrecht

 

 

 

wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?

Sokol: Genau diese Frage sollten alle Beteiligten in einer Familie sich stellen und gemeinsam beantworten können, bevor so ein Test durchgeführt wird. Dabei dürfte vor allem das Wohl der Kinder die zentrale Rolle spielen.

 

wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?

Grieser: Nutzen ziehen diejenigen Väter, die Zweifel haben und Gewissheit benötigen und erhalten. Davon profitieren auch die Kinder. Nicht der Vaterschaftstest an sich schadet, sondern dass die Beteiligten und Betroffenen mit dem Ergebnis allein gelassen werden. Das Ergebnis des Vaterschaftstests kann schließlich gewaltige Auswirkungen auf deren Lebensumstände haben. Dabei sollte nicht vergessen werden: Der Anlass für einen Test beziehungsweise ein negatives Ergebnis ist in den meisten Fällen der Betrug der Mutter an ihrem Kind und seinem behaupteten Vater.

 

 

wdr.de: Wem nützen oder schaden die heimlichen Vaterschaftstests?

Sokol: Genau diese Frage sollten alle Beteiligten in einer Familie sich stellen und gemeinsam beantworten können, bevor so ein Test durchgeführt wird. Dabei dürfte vor allem das Wohl der Kinder die zentrale Rolle spielen.

 

wdr.de: Wie wirken sich heimliche Tests auf das Wohl des Kindes aus?

Grieser: Die Auswirkungen auf das Kind können erheblich sein. Ein positiver Test könnte der Vater-Kind-Beziehung, die vorher durch Zweifel des Vaters an seiner Vaterschaft belastet war, neuen Schwung geben. Das negative Testergebnis könnte zu einem völligen Beziehungsabbruch des Mannes zu dem Kind führen, das ihn bisher als seinen Vater erlebt hat. Diese Trennung kann sich auf das Kind durchaus wie der Tod eines Elternteils auswirken, unter Umständen sogar schlimmer, wenn es sich als Mensch von seinem vermeintlichen Vater abgelehnt sieht. Deshalb ist unbedingt eine professionelle Beratung und Begleitung bei Vaterschaftstests erforderlich, die gesetzlich und finanziell abgesichert werden muss.

 

Die Fragen stellte Dominik Reinle.

http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/vaterschaftstest/index.jhtml?rubrikenstyle=gesundheit

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die Behauptung von Bettina Sokol, NRW-Datenschutz-Beauftragte "Ein Vater muss gehalten sein, die Einwilligung der Mutter einzuholen. Erhält er sie nicht, kann er ein Gerichtsverfahren anstrengen". zeugt schlichtweg von Unkenntnis oder bewusster Desinformation. Wer beim Gericht die Vaterschaft anfechten will, darf erstens zur Zeit nicht die willkürlich gesetzte Zweijahrfrist verpassen und zweitens muss er darlegen können, worin seine Zweifel an einer Vaterschaft bestünden. Ein bloßer geäußerter Zweifel reicht dem Gericht dafür nicht aus. Ansonsten ist es aber Humbug, einem Mann, der als Vater eines Kindes feststeht, verbieten zu wollen von diesem  ihm gesetzlich zugeordneten Kind ein Haar oder etwas Speichel an ein Labor zu senden. Das Kind ist doch kein Eigentum der Mutter, wie es offenbar am liebsten im Bundesjustizministerium festgeschrieben werden würde. Es geht auch nicht darum, dass beliebigen Dritten gesetzlich gestattet wird entsprechende Proben an ein Labor zu senden. Der Vater ist jedoch kein beliebiger Dritter wie Frau Sokol und mit ihr anscheinend auch die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium offenbar meinen. Man fragt sich da, wo leben wir eigentlich? In einem Rechtsstaat oder in einer irrealen Wunschwelt lebensfremder und männerfeindlicher Behördenmitarbeiter. Wenn denn schon das Bundesjustizministerium angeblich so um die Familien besorgt ist, dann sollte die Bundesregierung ähnlich wie beim Aids Test oder der Schwangerschaftskonfliktberatung offiziell legitimierte Stellen einrichten, bei der jeder rechtlich als Vater feststehende Mann seine Vaterschaft abklären kann, verbunden mit der Bereitschaft sich gegebenenfalls auch vorher und hinterher beraten zu lassen.

22.12.2004

 

 

 


 

 

Montag, 20. Dezember 2004

Hamburg

Hamburger Abendblatt

Mathieu Carrière: Zehn Tage in Haft

Den letzten Abend in Freiheit genoß Schauspieler Mathieu Carrière sichtlich: Umgeben von Freunden und Mitstreitern feierte er am Sonnabend abend in seiner Ottensener Altbauwohnung ein Abschiedsfest.

Seit gestern sitzt Carrière für zehn Tage in Ordnungshaft im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis. Er hatte sich geweigert, ein Ordnungsgeld von 5000 Euro zu zahlen. Dieses war gegen ihn verhängt worden, weil er sich mit seiner achtjährigen Tochter bei einer Veranstaltung hatte fotografieren lassen und die Bilder in der Zeitung erschienen. Daraufhin wurde er von seiner früheren Lebensgefährtin verklagt, die das alleinige Sorgerecht hat und mit den Fotos nicht einverstanden war.

Mit einem Till-Eulenspiegel-Buch und Yoga will sich der Mime im Gefängnis die Zeit vertreiben. Und "viele Gespräche mit den anderen Knackis führen. Vielleicht treffe ich ja Alexander Falk, der sitzt doch dort auch ein." Seine Frau Amada (27) sieht Carrières Ausflug in den Knast mit gemischten Gefühlen: "Seine Entscheidung ist ziemlich mutig. Ich werde ihn vermissen."

Mit seinem Aufenthalt im Gefängnis will Carrière vor allem "für mehr Menschenrechte für die Kinder kämpfen". Und: "Ich will damit für die Gleichberechtigung der Eltern demonstrieren."

Vor seinem Haftantritt demonstrierte Carrière noch mit rund 100 Vätern aus ganz Deutschland unter dem Motto "Ich will mehr Papa". Um 12.12 Uhr meldete er sich dann zum Haftantritt. Was wird er im Gefängnis am meisten vermissen?: "Die Stimmen meiner Kinder."

http://www.abendblatt.de/daten/2004/12/13/375691.html

 

 

 


 

 

 

 

Bericht von der Demonstration zum Tag der Menschenrechte 2004 in Frankfurt

von Wilfried Weiss-Knobloch

Um 16. 00 Uhr trafen nach und nach immer mehr Väter aus Frankfurt und dem gesamten Bundesgebiet am Patenschaftsbaum des Väteraufbruch für Kinder auf der Zeil 27 (Höhe Oberlandesgericht) ein. Es waren über 50 aktive Väter, die sich an diesem Freitag früher von der Arbeitsstelle frei genommen haben um für Ihre Kinder zu kämpfen. Sie kamen aus Darmstadt, Saarbrücken, Wiesbaden, Mainz, Marburg, um nur einige der Städte zu nennen aus denen die Väter angefahren waren.

Da das HR3-Fernsehen sehr pünktlich anwesend war, sind wir auch bald aufgebrochen. Begleitet von zwei freundlichen Polizisten ging es über die Straße auf die Konstablerwache und dann weiter über den Weihnachtsmarkt und die komplette Haupteinkaufsstraße „Zeil“ runter bis zur Hauptwache.

Wir waren in unseren beschrifteten Müllsäcken und mit unseren großen Bannern „Väteraufbruch für Kinder“ und den brennenden Fackeln unübersehbar. Über Megafon informierten wir ständig die um diese Zeit von vielen Einkaufenden und Feierabendbummlern besuchte Zeil von dem Tag der Menschenrechte und den menschenrechtsverletzenden Missständen in der deutschen Familienpolitik, dem Familienrecht und in der Gesellschaft. „Allen Kindern beide Eltern“ war immer wieder zu hören; ebenso unser Sprechchor: „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Kinder klaut.“ Unterwegs wurden 1.300 Flugblätter mit unseren politischen Forderungen verteilt.

Zurück an unserem Patenschaftsbaum legten wir symbolisch unsere ca. 40 mitgebrachten leeren Weihnachtsgeschenke nieder als Zeichen der vielen unzustellbaren Geschenke, die in der kommenden Weihnachtszeit ihre Empfänger nicht erreichen werden. Wir beklagten laut mit wie viel Vaterliebe diese Geschenke ausgesucht und eingepackt wurden, jedoch nie die Augen unserer Kinder zum Stahlen bringen werden.

Noch einmal machten wir uns auf den Weg und liefen die ganze Strecke bis zur Hauptwache ab und informierten die Bürger über die Niederlegung unserer Geschenke. Wir waren insgesamt ca. zweieinhalb Stunden unterwegs. Es war klar und trocken, jedoch auch kalt. Gerade mal 3o Celsius zeigte das Thermometer.

Zum Aufwärmen begaben wir uns anschließend in das Nebenzimmer eines Restaurants direkt am OLG, indem tagsüber sich Anwälte und Richter treffen. Wir tauschten unsere Erlebnisse miteinander aus. Wichtig wurde uns allen, dass dieses die erste Aktion im Rhein-Main-Gebiet war an der alle Ortsvereine gleichermaßen teilnahmen und sie gemeinsam gestalteten. Dieses Zusammenwachsen wollen wir auch in Zukunft fördern.

Gemeinsam haben wir die Sendung der Hessenschau angesehen, die einen 2min40 Beitrag über uns gesendet hat. Uns allen war klar, dass war eine gute Aktion, die gibt es auch nächstes Jahr wieder. Ein großer Dank geht an alle, die mitgeholfen haben, diese Aktion auf die Beine zu stellen: Die umliegenden Kreisgruppen, alle aus ganz Deutschland anreisenden Teilnehmer und besonders die Frankfurter Mitglieder.

 

http://www.vafk.de/veranstaltung/Veranstaltungen/DemoFrankfurt04-12.htm

 

 

 


 

 

17. Dezember 2004

Herausgeber: Deutscher Bundestag

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse empfing Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts

Zu einem Gedankenaustausch empfing Bundestagspräsident Thierse gestern Abend zusammen mit dem Präsidium und den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts im Deutschen Bundestag.

In unregelmäßiger Abfolge finden solche Treffen seit 1995 am Sitz des Deutschen Bundestages und in Karlsruhe statt. An der Diskussion gestern nahmen fast alle Richter des höchsten deutschen Gerichts unter Leitung seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier und des Vizepräsidenten Winfried Hassemer teil.

Neben einigen aktuellen Entscheidungen des Gerichts, die angesprochen wurden, standen die Arbeit der Föderalismuskommission und das Verhältnis zwischen dem Recht der Europäischen Union und deutschem Verfassungsrecht im Mittelpunkt des über dreistündigen Gesprächs. Die Reihe dieser Treffen wird fortgesetzt werden.

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Schön, dass wir mal drüber geredet haben, heißt es, wenn Gespräche zwar eine gewisse Gemütlichkeit verschafft haben, mehr aber auch nicht.

 

Ob Herr Thierse sich mal getraut hat, Herrn Papier zu fragen, warum sich das Bundesverfassungsgericht in der Frage des Sorgerechtes für nichtverheiratete Väter derart männerfeindlich aufführt und ob die verantwortlichen Richter einschließlich Herrn Papiers mal an einem Seminar zur Bedeutung von Vätern teilnehmen, geht aus der Pressemeldung des Bundestages leider nicht hervor.

 

 

 


 

 

Bundesverfassungsgericht zur Gültigkeit des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz von 1937 dazu durchgerungen, eine unentgeltliche Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen als eine nicht erlaubnispflichtige geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten anzusehen.

Bravo und weiter so möchte man da rufen. Oder wie heißt es so schön im Sprichwort: Ein alter Mann ist kein D-Zug.

Bei manchen braucht es eben 70 Jahre, um Unrecht wenigstens ein wenig zu korrigieren.

 

vollständiges Urteil

BVerG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 29.7.2004 - 1 BvR 737/00

in: "FamRZ", 2004, Heft 19, S. 1541-1542

 

 

 

 


 

 

Süddeutsche Zeitung

Irrweg Rechtsweg

Ein Vater will sein Kind sehen - und erlebt eine Odyssee durch die deutsche und europäische Gerichtsbarkeit.

Von Heribert Prantl

Historische Gerichtsszene

Goethe berichtet, wie lange es gedauert hat, bis man einst beim Reichskammergericht zu Wetzlar Recht bekommen hat: Dort wurden die Akten unterm Dach aufgehängt und erst dann bearbeitet, wenn der Strick durchgefault war.

Der Rechtsstaat unterscheidet sich von den alten Zeiten dadurch, dass es einen solchen Dachboden nicht mehr gibt. Das Recht ist schneller geworden; es gibt wunderbare Rechtswege, auf denen sich das Recht oft schnell und so kopflos hin und herbewegt, dass derjenige, der es sucht, unter die Räder kommt.

So in dem Fall, bei dem ein Vater seit der Geburt seines nichtehelichen Kindes vor fünf Jahren vergeblich versucht, sich ein Umgangsrecht zu erstreiten: Der Streit führt von Wittenberg und Naumburg nach Karlsruhe, von da nach Straßburg, zurück nach Wittenberg, wieder nach Karlsruhe, wieder nach Naumburg, Wittenberg und Karlsruhe. Und weil der Vater nicht gestorben ist, sucht er sein Recht noch heute.

Es ist wie ein böses Märchen: Es war einmal ein hohes Gericht in Straßburg, das blickte mit Verdruss auf Urteile, die in Sachsen-Anhalt gefällt wurden.

Es hob seinen Zeigefinger und sprach: Da ist einem Vater Unrecht geschehen. In unserem Gesetzbuch der Menschenrechte steht, dass er mit seinem Kind Umgang pflegen darf. Den Vater freute dies. Er eilte zum heimischen Familiengericht in Wittenberg, um sich sein Recht abzuholen, und erhielt es nun.

Aber seine Widersacher wollten ihm das Kind dennoch nicht anvertrauen und wandten sich an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Der dort zuständige Senat war über die Straßburger Schelte verärgert: was geht uns Straßburg an? Er entschied also, dass der Vater seinen Sohn weiterhin nicht sehen darf.

Der Vater machte sich auf den Weg nach Karlsruhe und bat das höchste deutsche Gericht um Hilfe: Wie kann es sein, dass mir in Straßburg Recht gegeben, in Naumburg aber wieder genommen wird?

Die hohen Richter grübelten und verkündeten, deutsche Gerichte seien zwar nicht an den Spruch des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg gebunden, müssten ihn aber beherzigen und dürften nur mit guten Gründen von ihm abweichen.

Weil dies der Naumburger Senat missachtet hatte, hob Karlsruhe dessen Entscheidung auf und bestimmte, ein anderer Senat des OLG solle nun über das Recht des Vaters entscheiden. Dieser andere Senat schaute sich den Fall an und sagte: Tut uns leid, wir halten uns nicht für zuständig.

So belehrt zogen die Widersacher des Vaters ihre Beschwerde zurück. Nun war wieder das Familiengericht Wittenberg am Zug. Es urteilte, der Vater dürfe sein Kind ab sofort sehen.

Aber war da nicht ein anderer Senat in Naumburg, der sich für den Fall vorher nicht nur für zuständig, sondern auch für befugt gehalten hatte, über Beschwerden zu befinden?

So kam es, dass dieser Senat von den Widersachern des Vaters wieder um Hilfe gerufen wurde, den Ruf erhörte und erklärte, dem Familiengericht Wittenberg müsse erst einmal nicht gefolgt werden. Der Vater ist nun wieder so weit wie am Anfang.

Er hat am Mittwoch erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt. Irgendwann wird er wohl doch noch Recht erhalten. Dann wird sein Kind ihm fremd geworden sein und nichts mehr von ihm wissen wollen.

Man hätte die Akten also auch, wie einst, auf den Dachboden hängen können.

 

SZ vom 16.12.2004

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html

 

 

 

 

 

Offenbar ist die von Goethe beklagte Langsamkeit des Reichskammergericht auch noch heute gerichtliche Realität. So z.B. am Amtsgericht Flensburg, wo der Antrag eines Vaters auf Umgangsregelung mit seinen beiden Töchtern von 1996 bis 2004 unentschieden blieb und nach 8 Jahren faktischer Untätigkeit der zuständigen Richter schließlich in die Androhung der zuständigen Richterin gegenüber dem  rechtssuchenden Vater mündete, den Umgang auszuschließen.

Die Geschichte finden Sie hier.

 

 

 

 


 

Die letzte Ausgabe des Münchner-PAPS in 2004. 

Auch auch dieses Mal haben wir wieder viele interessante Informationen für Sie aufbereitet. Um Emailvolumen zu sparen liegt die PDF-Version des Münchner-PAPS nicht der Email bei. Sie können diese aber bequem über folgenden Link von unserem Server holen:

http://www.vaeter-kinder.de/muepaps/paps1204.pdf

 (134 kB)

Das letzte Jahr hat für uns mit der Streichung aller öffentlichen Fördermittel schwer begonnen So mußten wir unsere professionelle Beratungsstelle aus Kostengründen aufgeben. Peter Eckart hat uns aber Gott sei Dank nicht ganz verlassen, sondern die Beratung weiterhin, wenn auch in zeitlich eingeschränkter Form weitergeführt. Unseren Mitgliedern haben wir viel zugemutet, als wir den Mitgliedsbeitrag angehoben haben, um unsere Vereinsräume weiterhin bezahlen zu können und Arbeit gibt es viel und die Zahl ratsuchender Männer nimmt nicht ab.

Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung und bitten Sie, uns durch Ihre Mitgliedschaft, als Förderer finanziell und, wenn das nicht geht, durch persönliches Engagement zu unterstützen. Auch kleine Beträge oder Gesten helfen uns, weiterzumachen.

Unser Spendenkonto: Väterinitiative München e.V., Kto. 427689 - 806, Postbank München (BLZ 70010080)

Die Väterinitiative München wünscht allen Familien, egal ob sie zusammen feiern können oder getrennt sind, ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in 2005.

 

Münchner-PAPS Redaktion

Väterinitiative für engagierte Elternschaft e.V.

Ligsalzstr. 24, 80339 München

Telefon: 089.50009595 Telefax 089.50009597

Internet: http://www.vaeterinitiative-muenchen.de

 

Nachricht an die Redaktion:

muepaps@vaeterinitiative-muenchen.de

 

 

 

 


 

Familienrecht in Deutschland

Mathieu Carrière geht für Kinderrechte ins Gefängnis

Demo am 12.12.2004, um 12.12 Uhr

20355 Hamburg

Untersuchungsgefängnis in der Holstenglacis 3

Demonstration mit Mathieu Carrière für Menschenrechte der Kinder

Pressemitteilung

Thesen (Demo-Flugblatt)

Übersicht Demotexte

Kopiervorlagen Demotexte (RGB)

Kopiervorlagen Demotexte (CMYK)

Bastelanleitungen Schilder

 

Fahrten- und Bettenbörse für anreisende Teilnehmer

 

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 


 

Väterdemo in Hamburg

 

Wir starten auf diesem Wege nochmals einen Aufruf zur Demo am 12.12.04 in Hamburg. Bisher meldeten sich zur Knastparty am 11.12.04 bereits 58 Personen an. Viel dringender ist jedoch eine große Anzahl von Teilnehmern an der Demo am kommenden Sonntag. Wir erwarten aufgrund des Bekanntheitsgrades von Matthieu Carriere eine hohe Pressepräsenz, schon jetzt zeigen TV-Sender ein großes Interesse.

 

Wir könnten uns gut vorstellen, dass auch einige Teilnehmer der Demonstration befragt werden nach den Gründen ihrer Teilnahme. Hier dürften viele etwas zu sagen haben. ...

 

 

Bei sämtlichen anderen Demonstrationen - ob in Berlin oder in Straßburg - hatten wir nie eine solche Medienpräsenz wie sie am kommenden Sonntag zu erwarten ist. Deshalb nochmals unser dringender und aufrüttelnder Aufruf: Bitte kommt nach Hamburg! Die Zeiten stehen gerade günstig, die großen Bundestags-Fraktionen führen Veranstaltungen und Expertenanhörungen durch, dieses Wochenende fand in Arnoldshain der kleine Familiengerichtstag statt, der sich u.a. sehr intensiv mit Umgangsfragen beschäftigte, der SPIEGEL war letzte Woche kaum mehr zu ergattern - unser Thema wird gerade intensiv diskutiert. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es nicht nur ein kurzes Aufflackern ist.

 

1 Übernachtung würde nur etwa 20 Euro in der Jugendherberge kosten.

 

Auf unserer Website sind Mitfahrgelegenheiten/ Übernachtungsangebote aufgeführt http://www.baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/MitfahrerPool&localparams=1

Baden-Württemberger könnten Frankfurter mitnehmen, aus dem Saarland kommende Väter die aus Rheinland-Pfalz. Und so weiter!

 

Vernetzt Euch! Ruft diejenigen an, die über Internet/Mail nicht zu erreichen sind und von denen Ihr wißt, dass sie auch Interesse an einer richtigen Demo haben könnten.

 

Bitte meldet Euch mit Mail an bgs@vafk.de und dem Betreff Knastdemo an (soweit noch nicht geschehen), damit wir eine Übersicht bekommen, mit wievielen Personen zu rechnen ist.

 

 

Die Demo wurde ordnungsgemäß angemeldet. Allerdings wird es aufgrund der kurzen Demo-Möglichkeit eine Steh-Demo sein. (Sonn- und Feiertags ab 12 Uhr möglich, um 13 Uhr muß Herr Carriere ins U-Gefängnis)

Ein Klein-Bus mit Audio-Technik wird uns zur Verfügung stehen.

 

Am Mittwoch werden wir genaue Informationen, Adressen und Sammlungspunkte veröffentlichen, bitte schaut dann auf unsere WEB-Seite und ruft Eure Mails ab.

 

Solche Veranstaltungen dienen auch dem gegenseitigen besseren Kennenlernens und einem Solidaritätsgefühl! Gemeinsam geht es besser! Gebt Euch einen Ruck, es wird sich bestimmt lohnen.

 

Wir bitten Euch aus gegebenen Anlaß ebenfalls dringend darum, diese Mail nicht auf Websiten zu veröffentlichen. Das hat gute Gründe. Tut es per Mail, nicht auf Websiten.

 

Wir freuen uns auf Hamburg. Let`s go!

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

Matthieu Carriere freiwillig für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg.

Liebe Leser,

wie in der gesamten Presse (Print und Fernsehen) am Montag ausführlich berichtet wurde, begibt sich der Schauspieler Matthieu Carriere freiwillig für 10 Tage in ein Gefängnis in Hamburg. Hintergrund ist eine Scheidungsangelegenheit. Das Medieninteresse ist sehr hoch. Aus diesem Grund sieht es der Bundesvorstand als sehr sinnvoll an, wenn am Sonntag, den 12. Dezember um 11.30 Uhr vor dem Gefängnis demonstriert wird. Wir können auf unsere Anliegen sehr deutlich, mediengerecht und einfach aufmerksam machen und unterstreichen damit auch die jüngsten Presseveröffentlichungen. Rückendeckung für unser gemeinsames Anliegen haben wir u.a. diese Woche durch den großen SPIEGEL-Artikel "Die Hölle danach" erhalten. Die Gunst der Stunde sollte unbedingt genutzt werden.

 

Matthieu Carriere lädt neben vielen anderen Menschen auch einige Vereinsmitglieder des Väteraufbruches ein, am Samstag, den 11. Dezember 2004 mit ihm gemeinsam eine "Knast-Party" in seiner Privatwohnung zu feiern. Dies sollte auch als Dankeschön für unsere Unterstützung verstanden werden. Wer Interesse an einer Party-Teilnahme hat, möge dies bitte bis Sonntag, den 5. Dezember 04 bei Rüdiger Meyer-Spelbrink (06627 - 91 50 434, meyer-spelbrink@vafk.de) melden.

 

Es werden umfangreiche organisatorische Dinge notwendig werden, Plakatentwürfe usw. Wir planen außerdem eine "etwas andere Demo". Näheres soll an dieser Stelle noch nicht verraten werden. Laßt Euch überraschen. Trotzdem wird jede Hand bei Vorbereitungen benötigt. Wir danken auf diesem Wege schon mal umliegenden Kreisgruppen für den zu erwartenden Mehraufwand Arbeit.

 

Als Reaktion auf unseren Aufruf, "Betten für Eltern" bereit zu stellen, haben sich innerhalb von 2 Tagen etwa 60 Neuanmeldungen ergeben. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und falls jemand noch nicht dran gedacht hat, sich einzutragen, so sei dies als nette erneute Erinnerung gedacht: http://www.betten-fuer-eltern.de/dbindex.htm

 

 

Wir freuen uns auf Hamburg!

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

Einigkeit und Recht und Freiheit.

Oder wie die Bundesrepublik Freie Fahrt für Freie Castoren erzwingen will.

Viel Spaß beim Lesen

Das Team vom Väternotruf

 

05.04.2004

 

 

 

 

 

 

n'Abend...

vor einer woche war ich noch in eisleben. ich bin froh, wieder draussen zu sein und es hinter mir zu haben - aber ich habe es nicht bereut. und ich fand es auch nicht "schlimm". denn 1. wusste ich ja, warum ich dort bin, und 2. Sind drei tage einfach kurz.

mit dieser mail möchte ich euch berichten, wie es mir dort ergangen ist. es ist ein recht langer text, der auch im rundbrief des ökodorfes erscheinen wird.

ich möchte mich bei allen menschen bedanken, die in der vergangenen woche und in der zeit davor an mich gedacht, mich unterstützt, mir geschrieben und gemailt oder mich angerufen haben und/oder über das thema diskutiert haben und es hoffentlich weiterhin tun. viele haben in der jva angerufen und die beamten auf trab gehalten. "berge" von post wurden mir (gleich, nicht erst bei der entlassung) ausgehändigt, dafür vielen dank an jörg, erika, tobias, bernward, juan, mareike, christina, dominique und gisela.

ich hoffe, dass dieser text mehr menschen ermutigen wird, diesen schritt zu gehen.

 

liebe grüße,

 

Sandra :)

Kontakt: sleepwalking@gmx.de

 

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"Wir sind geboren, um frei zu sein..."

Für das Sitzen auf der Castor-Transportstrecke im März 2001 sollte ich mit 75,- Euro "büßen". Nachdem ich das nicht freiwillig tat, wurde mir der Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt (der mich nicht antraf) und als ich dann immer noch nicht zahlte, ordnete das Amtsgericht Hannover 3 Tage Erzwingungshaft gegen mich an.

Am Dienstag, den 5. Dezember, bin ich mit Irma aus dem Ökodorf, Erika aus Stendal und einer Freundin von ihr nach Lutherstadt/Eisleben gefahren. Im dortigen Frauengefängnis hat Erika von Mai bis Juni sechs Wochen Erzwingungshaft abgesessen - und ich war kurz davor, eine Haft von drei Tagen anzutreten.

Nach einer kurzen "Demonstration" vom Bahnhof, vorbei an einem Kinderspielplatz, auf dem zu Ehren Erikas eine Rutsche errichtet wurde, zur Justizvollzugsanstalt haben wir dort unsere Transparente an den Zaun gehängt, ich habe mich von den drei Frauen verabschiedet, Irma sang mir noch "may the road rise with you..." hinterher und dann, um 13:00 Uhr, fiel das Tor hinter mir ins Schloss... ich war drin.

Der Empfang war eher genervt als übermäßig freundlich. Verübeln kann ich das den Menschen dort nicht - ich habe ihnen schließlich wegen 75,- € bzw. drei Tagen ziemlich viel Aufwand gemacht! Das ging damit los, dass sie mich fragten, ob ich nicht doch zahlen will. Nö, will ich nicht. Also die Aufnahmen beginnen. Alle möglichen Bögen ausfüllen. Sachen, die ich mit auf die Zelle nehmen darf, genauestens vermerken: ich durfte fast alles behalten, sogar die Brotaufstriche, die ich in Erwartung einer unmöglichen Verpflegungssituation (weil nicht vegan) mitgenommen hatte. Plus alle sechs Bücher. Dann wurde ich belehrt, dass Zwangsmittel gegen mich angewendet werden, wenn ich mich nicht an die Sicherheitsregeln halte (z.B. Fesselung, körperliche Gewalt,...). Und dass ich durch Zahlung der Geldforderung die Haft abwenden kann. Zuletzt haben sie mich in eine Durchgangs-Einzelzelle gebracht, in der Gefangene eigentlich nur vorübergehend bleiben. Der Flur dort vor der Zelle war recht "heimelig" - sah eher aus wie eine alte Jugendherberge als ein Gefängnis. Bis zur offiziellen Aufnahme bleiben Gefangene "unter Verschluss", das heisst, die Zelle wird nur zum Essen holen geöffnet, gegessen wird in der Zelle, Freigang (1 Stunde am Tag) allein - bei mir war das nicht anders.

Die Zelle (8 m²) ist mit allem notwendigen ausgestattet: Bett, Tisch, Stuhl, Regal, Spind, Waschbecken, Klo. Auf dem Bett liegen Decken, Bezüge, ein Beutel mit allen Utensilien von Klopapier über Zahnbürste bis Besteck. Ein Berg von Papier wird mir ausgehändigt, den ich innerhalb der nächsten Stunde lesen und unterschreiben soll. Lauter weitere Belehrungen, zu Briefverkehr, Anstaltskleidung, Fernseh-/Radiogeräte, Einweisung in den Haftraum, Ausstattung, Besuchszeiten. Pro Woche sind drei Telefonate gestattet, um die machen zu können, muss ich einen Zettel mit sechs Adressen und Telefonnummern ausfüllen, das sind dann die einzigen Leute, die ich anrufen darf.

"Um die in §6 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) geforderte Erforschung meiner Persönlichkeit und meiner Lebensverhältnisse" zu unterstützen, kann ich einen Lebenslauf und einen Fragebogen ausfüllen. Das spare ich mir, bei drei Tagen Haft (bzw. generell bei Erzwingungshaft) werden sie wohl kein Vollzugsprogramm ausarbeiten, für das sie die abgefragten Daten brauchen.

Besuche muss übrigens der- oder die Gefangene beantragen. Das wird von der Anstaltsleitung genehmigt, und dann kann der/die Gefangene den genehmigten Antrag an die Person schicken, die zu Besuch kommen will. Das hatte sich dann bei drei Tagen recht schnell erledigt, zumal mir das eine Woche vorher am Telefon so genau nicht erklärt wurde.

Am Mittwoch, nach einer unruhigen Nacht und um 6:00 Uhr zum Frühstück geweckt werden, muss ich zur stellvertretenden Anstaltsleitung. Diese ist eigentlich die Sozialarbeiterin und macht die eigentliche Aufnahme mit mir. Als erstes wird mir gesagt, dass schon mehrere Leute für mich angerufen haben, und dass das ja eigentlich nicht üblich sei. Außerdem hat ein Mensch aus München Fax geschickt, und will mich besuchen - ob ich wüsste, wer das ist? Keine Ahnung, ich kenne niemanden in München... Der Anstaltsleiter hat jedenfalls schon "einen dicken Hals bekommen heute morgen".

Als ich, zurück in der Zelle, eine der Wärterinnen frage, ob ich denn jetzt auch mit den anderen Frauen im Gemeinschaftsraum essen darf, heisst es "Nein, Sie bleiben unter Verschluss." Auf meine Frage, warum, wurde mir nur gesagt, das hätte ich ja die stellvertretende Chefin fragen können. Da musste ich zum Glück noch einmal für ein Foto hin, so dass ich nachhaken kann. Die Antwort: "Anordnung von oben, von der Chefin. Sie könnten ja zahlen, dann wären Sie frei!" Im StVollzG (wie gut, dass ich es dabei habe!) steht dazu, dass Gefangene im Offenen Vollzug untergebracht werden sollten, solange die Sicherheit der Anstalt, der anderen Gefangenen oder des Gefangenen selbst nicht gefährdet ist...

Das Essen ist wirklich schlecht. Morgens und Abends Graubrot mit "Fett" (Margarine), Käse oder Wurst für die anderen, Pflaumenmus und mein mitgebrachter Aufstrich für mich. Mittags Bohnensuppe, Gemüsereis. Ich hatte um viel Obst und Gemüse gebeten, deshalb bekomme ich noch eine Tüte zu meinem Mittagessen dazu, mit Kiwis, Äpfeln, Mandarinen, Paprika. Die anderen bekommen Abends ein Stück Obst. Immerhin haben sie verstanden, dass ich nichts vom Tier esse - auch wenn ich der Küche nicht abgenommen habe, dass die Wurst am Freitag Mittag aus Tofu war, dafür roch sie einfach zu echt. Leider konnte ich keinen Fragen, weil das Essen aus Volkstedt geliefert wird.

Mit dem Pastor habe ich ein längeres Gespräch. Ich weiss nicht, wie das sonst abläuft, aber in diesem Fall war es so, dass ich ihm eine Menge neuer, spannender Dinge erzählen konnte, von denen er noch nie gehört hatte. Es ging los bei vegan leben, über den Hof meines Vaters zum Seminarbetrieb ausbauen bis hin zu Komposttoiletten und Pflanzenkläranlagen und ihre Funktionsweise. Warum ich aus der Kirche ausgetreten bin wollte er auch noch wissen, mit dem eindringlichen Hinweis "so Leute wie Sie brauchen wir doch! Und Ihre Lebensweise ist doch garnicht so fern von dem, was Jesus gelebt hat." Na, das ist wohl ein bisschen übertrieben, und ob die in der Kirche so viel mit mir anfangen könnten - ich weiss ja nicht...

Mich erwarten am Dienstag schon zwei Postkarten, am Donnerstag bekomme ich einen ganzen Stapel Post: vier Briefe, zwei Postkarten und eine e-mail, die mir sogar ausgedruckt wurde. Drei der AbsenderInnen kenne ich nicht einmal, und ich bin begeistert von der Solidarität, die ich von außen erfahre.

Dem Arzt werde ich am Donnerstag vorgeführt. Er füllt noch einen Fragebogen aus, dann macht er noch Andeutungen, dass ich doch zahlen solle - die deutsche Justiz wäre grade bei so kleinen Beträgen sehr hartnäckig... und er verabschiedet mich mit den Worten "Wenn sie wirklich nicht bereit sind zu zahlen, sehen wir uns wohl noch wieder!"

Der Freigang ist langweilig und kalt aber trotzdem besser, als den ganzen Tag in einer muffigen Zelle zu hocken. Wenn ich den Fußboden oder den Himmel anschaue, kann ich die Mauern und Gitterstäbe und den Natodraht überall vergessen und mir vorstellen, ich sitze irgendwo im Ruhigen auf einer Parkbank.

Am Freitag, als ich schon garnicht mehr damit gerechnet habe, ist plötzlich noch eine Frau im Hof. Erst zögere ich, dann spreche ich sie doch an und frage, warum sie allein draußen sein muss. Sie sei noch nicht aufgenommen, weil die Chefin krank ist. Sie müsse drei Jahre hier bleiben... Warum? Totschlag im minderschweren Fall, sie hat plötzlich zuhause ihr Kind bekommen und wusste nicht, was sie machen soll - es ist gestorben. Eine sechsjährige Tochter zuhause, die nicht weiss, dass ihre Mutter im Knast ist, weil sie sicher mit einigen Kindern aus dem Kindergarten nicht mehr spielen dürfte, wenn sie es dort erzählt. Die Eltern der Mutter verurteilt zu zwei Jahren wegen unterlassener Hilfeleistung... Alles schnürt sich in mir zu. Ich habe es gespürt, die drei Tage lang, aber nicht gehört: die Schicksale, die hier hinter den Mauern leben. Was soll in einem solchen Fall eine Haft bewirken!?

Kurz nach dieser Begegnung wird meine Entlassung eingeleitet. Um Punkt 13:00 Uhr, genau 72 Stunden nach meiner Aufnahme, bin ich wieder auf freiem Fuß. Zwei Bücher habe ich in der Zeit gelesen, viel Papier vollgeschrieben, mich über Briefe gefreut. Mich auf Jörg gefreut, den ich hinterher besuchen fahre. Ich konnte nur erahnen, wie es wäre, hier Monate oder Jahre eingesperrt zu sein. Froh war ich, wenn ich abends vor "Einschluss" viel Gelächter und Herumgerenne gehört habe. Das Mißtrauen, das mir entgegenschlug, wenn ich der Frau in der Küche Grüße von Erika auftrage oder darüber schmunzele, dass auf jedem Brief der Absender richtig draufstehen muss, sprach Bände.

In meinem Fall ist das Zahlen eines Bußgeldes ein Eingeständnis der eigenen Schuld. Das Bußgeld sollte eine Strafe sein für eine Tat, die darauf hinweisen will, dass tagtäglich tonnenweise Atommüll produziert wird, für den es kein "Entsorgungskonzept" (ent-Sorgen, sich keine Sorgen mehr machen müssen - was für ein Hohn) gibt - und keine Instanz, die die BetreiberInnen von Atomkraftwerken bestraft... dabei sind sie es doch, die das Leben auf diesem Planeten gefährden, vergiften, verstrahlen, unsicher machen.

Die Proteste gegen die Atommülltransporte haben mehrere Ziele: auf die unklare "Endlagerfrage" hinzuweisen und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, die Transporte teuer machen, und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, für einen wirklichen Atomausstieg protestieren und damit bei PolitikerInnen ein Umdenken bewirken, usw.

Demonstrationen sind dabei schon lange nicht mehr das alleinige Mittel: immer mehr Menschen nehmen an Aktionen des "Zivilen Ungehorsams" teil, um aufzurütteln und überhaupt wahrgenommen zu werden. Wenn solche Aktionen dann mit Bußgeldern belegt werden, ist es für immer mehr Menschen die logische Konsequenz, diese nicht zu zahlen, sondern "mit Freude" in Erzwingungshaft zu gehen - was die Handlungsmöglichkeiten des Staates ganz einfach untergräbt.

Grundsätzlich ist dies jedoch ein unglaubliches Privileg - bei einem solchen Geldbetrag und der bestehenden Solidarität in der "Szene" in Haft gehen zu können, zu wählen, das zu tun. Wie viele Menschen haben garkeine andere Wahl, als sich für Monate oder gar Jahre wegsperren zu lassen, sei es, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können, oder weil sie eine Haftstrafe bekommen haben. Doch was bringen Gefängnisse überhaupt!? Ich habe im StVollzG nachgelesen, was der Sinn und Zweck von Gefängnissen sein soll. Darin steht zu Beginn in den Erläuterungen: "(...) Daher bestimmt §2 des StVollzG als Aufgabe, dass im Vollzug der Freiheitsstrafe der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient aber auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. (...)" In wie vielen Fällen wird dieses (erstere) Ziel erreicht? Wie soll Haft bewirken, dass ein Mensch in "sozialer Verantwortung" leben wird, obwohl die Haft an sich nichts an der Ausgangssituation verändert!? Welche Aussichten haben Menschen, die Monate oder Jahre im Knast sind - während sich draußen alles so sehr und so schnell verändert?

Drei Tage sind so absehbar. Ich würde wieder in Erzwingungshaft gehen, um damit meinen politischen Standpunkt zu vertreten. Doch die drei Tage haben das Gefühl, dass Knäste ungerecht sind und dass sie (wie so vieles) nicht die Ursachen bekämpfen, sondern nur die Symptome, in eine Gewissheit verwandelt...

Wie die Postkarte von einem Tobias mir in den drei Tagen immer wieder sagte:

"Dennoch kann nichts auf der Welt das Gefühl des Menschen verhindern, für die Freiheit geboren zu sein." (Simone Weil)

 

 


 

 

Kinderwagen

Wenn Männer sich wundern, warum sie beim Kinderwagenschieben öfter stolpern, dann tun sie das vermutlich zu recht. Sie leiden dann nicht an einem Kinderwagensyndrom oder einer Kinderwagenallergie oder einer Kinderphobie, sondern ihre Beine sind schlichtweg zu lang.

Die meisten Kinderwagen sind nämlich für die in der Regel kleineren Frauen konstruiert, so dass der Mann und Vater beim Gehen mit den Füßen gegen den Kinderwagen tritt, sobald er nicht aufpasst.

Abhilfe kann man schaffen, wenn man gleich einen Kinderwagen nimmt, der an die verschiedenen Körpermaße von Papa und Mama angepasst werden kann.

 

Ein anderes, wohl bedeutend wichtigeres Problem ist die Unsitte vieler Eltern ihr Kind, das gerade sitzen kann, so in den Kinderwagen zu setzen, dass es nur nach vorne und zur Seite schauen kann. Das Kind hat keinen Blickkontakt mit der Bezugsperson, die ja den Wagen schiebt. Statt dessen nimmt das Kind wie vor einer Großraumleinwand im Kino sitzend alle Eindrücke aus der Umgebung auf. Eine Vergewisserung bei der Bezugsperson und damit der Herstellung eines Sicherheitsgefühls ist dem Kind nicht möglich.

Wenn dies ständig passiert, dürfe dies eine erhebliche Beeinträchtigung emotionaler Bedürfnisse des Kindes darstellen.

Warum dies viele Eltern so machen ist unklar. Ob sie dem Kind "in guter Absicht" alles das an Eindrücken bieten wollen, was sie sich selber zuzumuten oder ob es schlichtweg der Unwillen, die Abneigung oder sogar der Widerwillen einer Mutter oder eines Vaters ist, das eigenen Kind anzuschauen, man müsste es erfragen.

 

 


 

"Der geplünderte Mann! Scheiden tut weh"

 

Der Bundesvorstand des Väteraufbruchs freut sich darüber, dass der SPIEGEL in seiner morgigen Ausgabe sehr umfassend auf die Themen aufmerksam macht, die uns alle bewegen. Wir freuen uns ebenso, dass die zuständigen SPIEGEL-Redakteure fast alle die von uns im Frühjahr dieses Jahres benannten Experten oder weitere Ansprechpartner kontaktiert hat. Dies dürfte richtig gewesen sein, da sie alle ausführlich zu Wort kamen. Auch die Bilder unserer Berlin-Demo kommen sehr gut. Der Bundesvorstand konnte in einem langen Erstgespräch seine grundsätzliche Haltung zu Fragen des Kindschaftsrechts, der Situationen von Vätern und Müttern in Trennung und Scheidung dem SPIEGEL deutlich machen und erklären. Das dürfte auf fruchtbaren Boden gefallen sein.

Wie empfehlen deshalb dringend, morgen den SPIEGEL zu kaufen.

"Der geplünderte Mann! Scheiden tut weh"

http://service.spiegel.de/digas/servlet/epaper?Q=SP&JG=2004&AG=49&SE=1

 

Der Bundesvorstand wird zu diesem Thema einen Leserbrief verfassen und im nachhinein noch auf das Väteraufbruchs-Angebot "Betten für Eltern" aufmerksam machen in der Hoffnung, dass dieser Leserbrief abgedruckt wird.

Daher nochmals auf diese Weise den dringenden Aufruf an alle, sich bis Mittwoch ebenfalls dort einzutragen und freie Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, damit die Datenbank besser gefüllt ist. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit für den Verein, sein in Deutschland einmaliges Angebot einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die WEB-Adresse:

http://www.betten-fuer-eltern.de bzw. direkt auf der Datenbank unter http://www.betten-fuer-eltern.de/dbindex.htm

 

Deshalb bittet der Bundesvorstand ausdrücklich alle Väter, Mütter und Großeltern, nach geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten zu suchen und sie einzutragen.

Vielen Dank für Eure Mitarbeit! und viel Freude am Lesen des SPIEGEL-Artikels.

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

29.11.2004

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

Beitrags- und Spendenkonto: Sozialbank Hannover, BLZ 251 205 10, Kto. 8443 600

kostenloses Abo Newsletter: http://www.vafk.de/newsletter.htm

 

 

 


 

 

Rechtsanwaltskammer Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Im Rahmen eines Umgangsstreites am AG Pankow-Weissensee wurde von der Rechtsanwältin Fr. Beate Kubacki, Manfred-von-Richthofen-Str. 4, folgendermaßen argumentiert:

"Der Antragsteller leidet unter Hepatitis C, ist mithin Gefahrenträger und bei Kontakt zu den Kindern wären diese in ihrem Umgang im Kindergarten etc. behindert und äußerst eingeschränkt".

Gegen diese diskriminierende Vorgangsweise möchte ich hiermit Beschwerde einlegen.

 

mit freundlichen Grüssen

Sven Immervoll

 

 

 

 

Hier die Antworten der Rechtsanwaltskammer

 

 

16.11.2004

Sehr geehrter Herr Immervoll,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde vom 15.11.04 / RAin Beate

Kubacki.

Der Vorgang wird bei der Rechtsanwaltskammer Berlin unter dem Aktenzeichen III BS 2531.04 geführt. Wir bitten, weitere Schreiben und Eingaben zweifach einzureichen und mit obiger Geschäftsnummer zu versehen sowie um Mitteilung

Ihrer postalischen Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Scheiter

Rechtsanwaltskammer Berlin

Littenstraße 9

10179 Berlin

Tel. 030 - 306 931 - 93

Fax 030 - 306 931 - 99

schick@rak-berlin.de

www.rak-berlin.de

 

 

 

9.12.2004

 

Sehr geehrter Herr Immervoll,

Ihrem Schreiben vom 15. November 2004 sind keine Verletzungen berufsrechtlicher Pflichten durch Frau Rechtsanwältin Kubacki zu entnehmen.

Wir sehen uns daher nicht veranlasst, ein berufsrechtliches Verfahren gegen Frau Rechtsanwältin Kubacki einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung III

Der Vorsitzende

in Vertretung

(Rechtsanwalt Jede)

i.A. Ehling (Kanzlei)

 

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Rechtsanwaltskammer Berlin

Littenstraße 9

10179 Berlin

Telefon: 030/306931 0

Telefax: 030/306931 99

E-mail: vorstand@rak-berlin.de

Web: www.rak-berlin.de

 

 


 

Zugriffe auf www.vaeternotruf.de

Im November 2004 verzeichneten wir die bisher höchsten Zugriffszahlen. 60.554 Sessions mit 16.693 Hits. Das stimmt schon mal froh. Die Interessenten kamen dabei - wie man früher in der DDR sagte - aus allen gesellschaftlichen Schichten.

Z. B. interessierten sich 377 mal Mitarbeiter des Bundes www.bund.de - schön wär es, wenn uns auch mal die Bundesfamilienministerin persönlich anklicken würde, dann würde sie nicht nur gefilterte Lageberichte aus der Feder ihrer Staatsekretäre bekommen.

198 mal Mitarbeiter des Arbeitsamtes www.arbeitsamt.de - haben die nichts zu tun?

132 mal Mitarbeiter der Berliner Verwaltung www.verwaltung-berlin.de

74 mal kamen Anfragen vom NDR

42 mal kamen Anfragen von ProSieben

21 Anfragen von der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin

8 Anfragen von der Universität Flensburg

7 Anfragen vom Friedhof Hamburg www.friedhof-hamburg.de

und sogar 5 Anfragen vom Eurofighterprojekt www.eurofighter.de - was die nur von uns wollen. Wir sind doch keine Tiefflieger.

Hinten in der Zählerliste rangieren Teilnehmer wie das Seelsorgeamt Freiburg mit nur einem Zugriff. Also liebe Seelsorger in Freiburg, strengt Euch mal ein wenig an, damit ihr die Rote Laterne bald an andere, vielleicht an Beate Uhse in Flensburg abgeben könnte.

 

 


 

 

Die Angehörigen von Inhaftierten

Eine weitgehend übersehene Opfergruppe - Im Rahmen einer Pilotstudie wurden Frauen inhaftierter männlicher Partner zu den Auswirkungen der Trennung vom Partner durch die Festnahme auf sie und vorhandene Kinder befragt

 

 

von Helmut Kury

in: "Betrifft: Justiz", Nr. 79, September 2004, S. 332-338

 

"...

Die Ergebnisse der eigenen Studie zeigen — wie vergleichbare Untersuchungen - deutlich, dass die Inhaftierung des Partners bzw. Vaters für die Restfamilie, also Frau und Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, erhebliche negative Konsequenzen und Nachteile mit sich bringt. Die psychische aber auch physische Belastung für die Familienmitglieder ist in aller Regel so groß, dass vor dem Hintergrund des Auftretens psychosomatischer Beschwerden und enormer Verhaltensauffälligkeiten etwa bei einem Großteil der Kinder mit bleibenden körperlichen Auffälligkeiten bzw. vor allem Verhaltensstörungen gerechnet werden muss. Schon während der Inhaftierung des Mannes müssen von den Frauen für sich und ihre Kinder medizinische und psychotherapeutische Hilfen in Anspruch genommen werden, die auf den enormen Eingriff in die Familie durch die Inhaftierung zurückgeführt werden müssen. Hierdurch entstehen zusätzliche erhebliche Kosten, die durch diese Form der Strafverfolgung und Sanktionierung bedingt sind.

In der Literatur und öffentlichen Meinung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass die Familien Straffälliger vielfach so gestört seien, gerade die Männer einen so schlechten Einfluss auf die anderen Mitglieder ausübten, dass es insbesondere für die Kinder günstig sei, wenn die Väter aus diesen Familien zumindest vorübergehend entfernt würden. Dass es Fälle gibt, in denen die Väter gerade auf die Sozialisation ihrer Kinder in den Familien einen negativen Einfluss ausüben und deshalb eine Trennung vorteilhaft ist, steht außer Frage. Allerdings zeigt sich deutlich, dass es sich hierbei auch in Familien Straffälliger eher um Ausnahmen als die Regel handelt. Aus unseren Ergebnissen wird deutlich, dass die Väter insgesamt eher einen positiven Beitrag zur Sozialisation ihrer Kinder leisten. Auch straffällige Väter können ganz entscheidend zum `social capital` ihrer Kinder beitragen. Das, was über sie im Rahmen des Strafverfahrens in den Akten gesammelt und dokumentiert wird, ist eine selektive, seitens der Strafverfolgungsbehörden interessengesteuerte Auswahl ihres Verhaltens, die sich nahezu ausnahmslos auf ihr Dasein als Straftäter beschränkt. ..."

 

S. 337

 

 

 


 

 

 

 

Sendung zum Thema 

Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen.

 

Fernsehen

ZDF

"Brisant"

 

voraussichtlich Mittwoch den 1.12.04

ab 17.15 Uhr

 

 

 

Nur noch zahlen

Recht brisant-Thema

Väter von Trennungskindern dürfen ihren Nachwuchs oft bestenfalls nur noch für wenige Stunden sehen, aber sie werden kräftig zur Kasse gebeten.

In Deutschland leben über vier Millionen Trennungskinder. Zwei Millionen davon wird der Kontakt zu einem Elternteil, meistens dem Vater verweigert. Ein Jahr nach der Trennung verliert rund die Hälfte aller Väter den Kontakt zum Kind. Und die Scheidungsrekorde führen zu immer mehr Dauerfehden um die Kinder. Das neue Kindschaftsrecht macht das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete Eltern zwar zum Regelfall, dennoch kann der Vater nach einer Trennung von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen werden - über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Prominentes Beispiel: Der Schauspieler Mathieu Carriere. "Recht brisant" hat mit ihm und anderen betroffenen Vätern gesprochen.

Seit dem 1.Juli 1998 hat jedes Kind ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umgang - ganz gleich, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Doch die Diskrepanz zwischen Gesetz und Wirklichkeit ist groß. Das Umgangsrecht scheitert oft an der Durchsetzbarkeit. Es wird torpediert, indem Mütter Kinder dauerhaft gegen den Vater aufbringen oder Vorwürfe in den Raum stellen.

Die Verhängung von Zwangsgeldern gegen umgangsvereitelnde Mütter geht oft fehl wegen der Finanzlage. Zwangshaft wird so gut wie nie verhängt. Der Zwang, für die Kinder aufkommen zu müssen ohne mit ihnen zusammen zu sein, verbittert die Väter.

Besonders betroffen: Unverheiratete Väter: Ledige Mütter haben den natürlichen Anspruch auf das alleinige Sorgerecht. Den Müttern wird es dadurch besonders leicht gemacht, das Umgangsrecht des Vaters zu torpedieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2002 diesem Zustand seinen vorläufigen Segen gegeben - dem Gesetzgeber gab es auf den Weg, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten.

Wegen Menschenrechtsverletzung hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg Deutschland schon mehrfach verurteilt - zu Schadensersatz an ausgebootete ledige Väter. Eine vaterfreundliche Rechtsprechung, an die sich die deutsche Justiz nicht gebunden fühlt - obwohl Deutschland die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat.

Das Bundesministerium der Justiz prüft nun auf Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2004, ob es unverheirateten Vätern per Gesetz den Zugang zur gemeinsamen Sorge geben will - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. In ein konkretes Gesetzgebungsverfahren ist die Prüfung bislang nicht gemündet.

In der Stadt Cochem wird das neue Kindschaftsrecht ernst genommen, das das gemeinsame Sorgerecht zur Regel macht. Familienrichter Jürgen Rudolph zwingt zerstrittene Eltern bei Belangen der Kinder zum Konsens. Eine funktionierende Lösung der Konflikte, an der alle Professionen zusammenarbeiten.

Online-Version dieses Artikels: http://www.3sat.de/3sat.php?/specials/71010/index.html

 

 


 

 

 

Soldatenkinder

 

 

Ein kaum bekanntes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte ist die Thematik nichtehelich geborener Kinder, deren Väter als Soldaten bei den ehemaligen Besatzungstruppen dienten.

Die uns vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass z.B. die Väter, die dem US-amerikanischen Militär angehörten, durch eine politische Klausel vor der Geltendmachung der Vaterschaft durch die Mutter des Kindes oder deutsche Behörden abgeschirmt waren. Diese Regelung scheint bis heute nachzuwirken, denn inzwischen erwachsen gewordene Kinder, die sich auf die Suche nach ihrem US-amerikanischen Vater begeben, berichten von einer Auskunftssperre seitens der zuständigen amerikanischen Behörden.

 

Wer über nähere Informationen zu diesem Thema verfügt, kann uns diese gerne zur Verfügung stellen.

Post bitte an

info@vaeternotruf.de

 

 

 


 

 

 

Aufruf zur Demonstration am Tag der Menschenrechte mit Mahnwache

Umgangsboykott verletzt das Menschenrecht eines jeden Kindes auf BEIDE ELTERN

Wir werden am Freitag 10.12.2004 ab 16.00 Uhr in Frankfurt demonstrieren.

Wir laufen mit unseren großen Bannern „Väteraufbruch für Kinder“ und brennenden Fackeln, mit Megafon und Musik auf der Konstablerwache herum, auf der wir jährlich unser „Papalapaps-Fest“ ausrichten und der um diese Zeit von vielen Einkaufenden besucht ist. Unterwegs werden wir Flugblätter mit unseren politischen Forderungen verteilen und mittels Megafon die Bevölkerung auf die menschenrechtsverletzenden Missstände in der deutschen Familienpolitik, dem Familienrecht und in der Gesellschaft aufmerksam machen. 

mehr Infos unter. 

http://www.vaeterradio.de

 

 

Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder

Tel/ Fax 034602-48911

webel@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

bgs@vafk.de

 


 

 

Hans-Peter Kirsch

Hauptstr. 48

93090 Bach/Do.

Tel. 09403/967087

Fax. 09403/967088

E mail: hanspeter_kirsch@web.de

 

 

 

Tag der Menschenrechte

Mahnwache des Vereines „Trennungsväter e. V“ vor dem Amtsgericht Regensburg

Pressedienst

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein „ Trennungsväter e. V.“ möchte Sie auf eine Veranstaltung der besonderen Art aufmerksam machen und Sie bitten nach Ihren Möglichkeiten im Vorfeld darüber zu berichten. Da sich mittlerweile betroffene Väter, Mütter und Großeltern aus ganz Bayern an unseren Aktionen beteiligen würden wir uns sehr freuen, wenn es Ihnen möglich wäre im Vorfeld über die Mahnwache zu berichten.

 

Sehr erfreulich wäre es, wenn es Ihnen möglich wäre einen Mitarbeiter zu dieser Veranstaltung zu schicken. Sollte es Ihnen nicht möglich sein einen Mitarbeiter zu schicken, bin ich gerne dazu bereit Ihnen einen Pressedienst mit Fotos über die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dies wünschen.

 

Nun aber zur Veranstaltung selbst, der Verein „Trennungsväter e. V.“ veranstaltet am Tag der Menschenrechte dem 10. Dezember 2004 vor dem Amtsgericht Regensburg eine Mahnwache. Bei der Aktion „ 5 vor 12“ wird ein ca. 250 cm hoher Wecker aufgestellt. 12 Stunden werden betroffene Väter, Mütter und Großeltern eine Mahnwache halten. Ziel ist es auf die zum Teil himmelschreiende „Unrechtssprechung“ bei deutschen Familiengerichten aufmerksam zu machen.

Ansprechpartner für die Aktion und für Rückfragen:

Hans-Peter Kirsch

Hauptstr. 48

93090 Bach/Do.

Tel. 09403/967087

Fax. 09403/967088

Email: hanspeter_kirsch@web.de

 

Günter Mühlbauer

Schwabelweiser Kirchstraße 9

93055 Regensburg

Tel. 0941/447196

 

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

 

Als Anlage füge ich Ihnen eine kurze Presseerklärung bei.

 

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Hans-Peter Kirsch

Pressesprecher der Aktion

 

Anlage:

Regensburg/Amberg Der Verein Trennungsväter e. V. ruft am Tag der Menschenrechte dem 10. Dezember vor dem Amtsgericht Regensburg zu einer Mahnwache auf. Unter dem Motto „5 vor 12“ werden an diesem Tag betroffene Väter, Mütter und Großeltern aus ganz Bayern 12 Stunden vor dem Amtsgericht Mahnwache halten um auf die in ihren Augen „himmelschreiende Unrechtssprechung“ aufmerksam zu machen. 20 000 Kinder werden allein in Bayern jedes Jahr zu Scheidungswaisen. Viele von Ihnen verlieren bereits nach einem Jahr den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil. Meistens sind die Väter vom Umgangsboykott betroffen. Deutsche Familiengerichte entscheiden fast ausschließlich zugunsten der Mütter, die Kinder um deren Wohl es eigentlich gehen sollte rücken in den Hintergrund. Am Tag der Menschenrechte 2003 trafen Mitglieder des Vereines „Trennungsväter“ zu Fuß am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Dort dankten sie den Straßburger Richtern für richtungsweißende Urteile zu Wohle der Kinder. Da diese Urteile von deutschen Gerichten nicht umgesetzt werden kommt es in Regensburg zu der Mahnwache. Dabei wird vor dem Amtsgericht ein „Riesenwecker“ aufgestellt, der die deutschen Familienrichter aufwecken soll. Die Aktion beginnt um 11.55 Uhr und endet um 23.55 Uhr. Nach Einbruch der Dunkelheit wird eine Lichterkette gebildet.

Weitere Infos unter der Vereinshotline (0049)9441/641670 oder bei Günter Mühlbauer Tel. (0049)941/447196 oder im Internet unter www.trennungsvaeter.de

 

 

 


 

 

Der Vater

Wochenendseminar für Männer

 

 

Deine Existenz hat zwei Wurzeln – Deine Mutter und Deinen Vater.

Thema dieses Seminars ist die intellektuelle und emotionale Erforschung Deiner Beziehung zu diesem Mann und die Wirkung, die sie in Deinem Leben hat.

Es geht um ein endgültiges Verabschieden aus der Position des abhängigen Kindes und den Zugang zu der Kraft des erwachsenen Mannes, der Du bist.

 

 

Das Wochenende ist ein strukturiert-themenzentrierter Prozess und besteht aus

- Teilen, bei denen es um neugieriges Erforschen des Themas geht

- erlebnisorientierten Teilen

- Ritualen

Es wird ein herausforderndes, spannendes und fruchtbares Seminar werden:

 

In einem ersten Teil geht es darum, die Beziehung zu Deinem Vater mit den Augen und dem Herzen des kleinen Jungen zu betrachten, der Du einmal warst. Dieser Teil endet mit einem emotionalen Abschiedsritual.

Im zweiten Teil ist der erwachsene Mann, der Du heute bist, gefordert. Dein Vater wird in seinen Lebenszusammenhängen für Dich greifbar werden. Du wirst erfahren, daß Dein Vater Kind und Mann seiner Zeit und Lebensumstände war, genauso wie Du selbst das Kind und der Mann deiner eigenen Zeit und Lebensumstände bist.

Im dritten Teil des Wochenendes geht es um die Wirkung dieser schicksalsmäßigen Beziehung in Deinem heutigen Leben.

Ziel ist es, Deinen Vater aus der Verantwortung für Dein eigenes Leben zu entlassen und so Zugang zu finden zu der männlichen Kraft, die Du in Dir trägst.

Es wird gelacht werden, es werden Tränen fließen, Zorn wird auftauchen und Liebe. Es wird herausfordernd und anstrengend sein, und leicht und Kraft spendend.

Essen, Trinken und einfach Miteinander-Sein werden einen guten Platz haben.

 

 

Wann? 3. - 5.12.2004, Freitag 17h bis Sonntag etwa 15h.

Wo? Todtmoos/Südschwarzwald

Preis ? Euro 150 (zuzüglich Euro 88 für Unterkunft und Verpflegung)

 

Mehr Information und Anmeldung: Karl Geck Poststr.11 D79730 Murg

Tel: 0(049) 7763 8899 Fax: 8735 eMail: KarlGeck@t-online.de

 

 

 

 


 

 

 

Ralf M. zog jahrelang das Kind eines anderen Mannes auf

ICH BIN EIN KUCKUCKS-KIND-VATER

 

C. BRAUNSDORF und J. BERNDT

 

 

Ein "Kuckuckskind": Jaqueline wurde 1998 geboren

Foto: Laessig

 

Berlin - Schulterlange blonde Haare, große blaue Augen, herzförmiges Gesicht: Die sechsjährige Jaqueline sieht aus wie ein kleiner Engel. Immer wieder schaut sich Ralf M., 32, schweigend Fotos des kleinen Mädchens an. "Ich hätte es merken müssen. Sie hat so gar nichts von mir", sagt er dann leise. "Ich hätte sehen müssen, daß sie gar nicht meine Tochter ist. Wie konnte ich nur so blöd sein?" Ralf M., Maurer aus Hellersdorf, hielt Jaqueline fast vier Jahre lang für seine Tochter. Doch seine Frau hatte ihm das Mädchen nur untergeschoben: Jaqueline ist ein sogenanntes "Kuckuckskind".

 

Ralf M. dachte jahrelang, er wäre Vater eines kleinen Mädchens. Doch seine Frau hatte den Zeit-Soldaten betrogen

 

Foto: Laessig

 

Ralf und seine Frau Sandy lernten sich Anfang der '90er kennen, 1995 die Hochzeit. Ein Jahr später verpflichtete sich Ralf für vier Jahre bei der Bundeswehr in Cuxhaven - er war nur noch sporadisch zuhause. 1998 kam Jaqueline auf die Welt. Ralf: "Ich war so froh, daß mein bester Freund Michael sich um meine Familie kümmerte, ich war ja so selten in Berlin." Schon Monate nach der Geburt nach Ralfs Mutter ihren Sohn beiseite: "Du, ich finde, Jaqueline sieht Dir überhaupt nicht ähnlich..." Doch der Zeit-Soldat nahm die Warnungen nicht erst. "Trotzdem wunderte ich mich, warum Michael kurz nach der Geburt aus unserem Leben verschwand - er zog aus Berlin, brach jeden Kontakt ab. Ich hätte stutzig werden müssen", seufzt Ralf. Die Ehe kriselt, Trennung im Jahr 2000, Scheidung im verflixten 7. Jahr. Und endlich kamen auch Ralfs Freunde auf den Hellersdorfer zu. Was sie ihm erzählten, wollte er zunächst nicht glauben: "Michael war zu jeder Tag- und Nachtzeit bei uns ein- und ausgegangen. Alle erzählten mir, daß er ganz vertraut und zärtlich mit Sandy umgegangen war. Naja, er ist genau wie Jaqueline semmelblond und hat blaue Augen..."

Letzte Gewißheit hat Ralf seit diesem Jahr: Im April ließ er seine Zeugungsfähigkeit untersuchen, denn vergeblich hatten er und seine neue Freundin versucht, ein Kind zu machen. Das Ergebnis war niederschmetternd: Die Hälfte seiner Spermien sind unbeweglich, der Rest weist Deformitäten auf. Diagnose: nur bedingt zeugungsfähig. Ein aus dem Internet georderter DNA-Speicheltest gab letzte Gewißheit: Ralf ist nicht Jaquelines Vater. Die Mutter will zu den Vorwürfen nichts sagen, alle Unterhaltsansprüche sind erst mal auf Eis gelegt.

Die "Interessengemeinschaft für Abstammungsgutachten" in Dortmund schätzt, daß jedes Jahr in Deutschland etwa 70 000 Kuckuckskinder geboren, das sind 10 Prozent aller Säuglinge. Statistiker haben errechnet, daß jeder zehnte Auftrag für einen DNA-Vaterschaftstest aus Berlin kommt. Kein Wunder: In der Hauptstadt werden jedes Jahr 12 000 Babys nichtehelich geboren - das sind 40 Prozent aller Geburten, Tendenz steigend (in Hamburg sind es 29 Prozent, in München 22 Prozent). In einigen Bezirken liegt diese Rate sogar noch erheblich höher, Prenzlauer Berg bildet mit 65 Prozent die Spitze.

Experten befürchten darum, daß auch die Zahl der Kuckuckskinder in Berlin deutlich höher ist, als im Bundesdurchschnitt (s. Kasten rechts). Christoph Meyer, Rechtsexperte der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, zur BZ am Sonntag: "Berlin ist eine weltoffene Metropole mit sehr vielen Single-Haushalten. Und da ist es nun mal sehr wahrscheinlich, daß es hier eine prozentual höhere Zahl an Kuckucks-Kindern gibt, als zum Beispiel in ländlichen Gegenden." Auch die Bundespolitik mischt sich ein: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Vaterschaftstests ohne Wissen und Einverständnis der Mutter verbieten, denn sie verstießen "gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten". Mutter und Kind sollen Hoheit über ihre persönlichen Daten - und ihre Gene - behalten.

Das Meinungsforschungszentrum Emnid hat übrigens ermittelt, daß 43 Prozent der Männer einen heimlichen Vaterschaftstest als ihr gutes Recht empfinden, außerdem sind 80 Prozent der Männer (und 77 Prozent der Frauen) der Meinung, daß es ein Grundrecht sei, zu wissen, wer der eigene Vater sei. Nur 11 Prozent finden, Vaterliebe habe nicht mit den Genen zu tun. Ralf hat seit Wochen keinen Kontakt mehr zu Jaqueline.

 

 

B.Z.

 

 

http://bz.berlin1.de/aktuell/news/041128/kind.html

 

 

 


 

 

brennpunkt 2

Spionage für Papa verboten

Dem Vaterschaftsnachweis aus dem Regal droht das Aus. Heimliche Tests sind künftig nicht mehr erlaubt - so will es der Entwurf für das Gentest-Gesetz

VON WOLFGANG LÖHR

Erwartet wurde es schon lange. Das Gentest-Gesetz. Seit über zwei Jahren war aus den Reihen von Rot-Grün in regelmäßigen Abständen zu hören: "Demnächst wird ein Entwurf vorliegen." Jetzt ist das Papier aus dem Gesundheitsministerium, mit dem außer in der Strafverfolgung der ganze Bereich der humangenetischen Tests und Analysen gesetzlich geregelt werden soll, endlich da. Inoffiziell zumindest. So manch ein Industrieverband hat auch schon reinschauen dürfen. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) etwa hat vor kurzem eine erste Stellungnahme abgegeben. "Richtungsweisend" sei der Gesetzentwurf, lobt der VDGH.

Aus den Reihen der Unternehmen, die mit Vaterschaftstests ihr Geld verdienen, hagelt es dagegen Proteste. Denn wie bereits mehrfach sowohl von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als auch von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorab ankündigt worden war, soll endlich Schluss sein mit den heimlichen Vaterschaftstests.

Genetische Untersuchungen zur Aufklärung der Abstammung dürfen nur vorgenommen werden, wenn alle von der Untersuchung betroffenen Personen vorab zustimmen, heißt es zusammengefasst in Paragraf 21 des Gesetzentwurfs. Sowohl das Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll, als auch die Mutter, der gesetzlich eingetragene Vater und auch der "Mann, dessen genetische Probe auf die Vaterschaft hin untersucht werden soll", müssen ihre Einwilligung für den Test abgeben. Bisher ist es - bei einigen Unternehmen zumindest - Usus, auf die Zustimmung aller Beteiligten zu verzichten.

Das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Humatrix musste deshalb auch schon vor Gericht erscheinen. Ein Konkurrent hatte die Biotech-Firma, die von sich selbst behauptet, "einer der führenden Anbieter von Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten" zu sein, wegen Wettbewerbsverstoßes verklagt. Der Vorwurf: Humatrix würde Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung der Mutter durchführen. Dies sei ein Verstoß gegen den Datenschutz und verletze die Grundrechte des Kindes. Das Landgericht München gab der Frankfurter Firma jedoch Recht. Ein Mann habe das Recht zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstamme, urteilte das Gericht. Zudem sei ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger schwerwiegend als der über ein Gericht erzwungene. Humatrix, das seine Probenabnahmekits auch schon über die Apotheken vertreibt, sieht daher auch keinen Grund, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Das Geschäft jedenfalls scheint zu florieren. Mittlerweile werben Vaterschaftsnachweisfirmen auch schon auf Papierhandtüchern in Kneipenklos.

Doch nicht alle Gerichte sehen das Geschäftsgebaren der Unternehmen so kritiklos wie das Münchner Landgericht. So kam in Köln das Oberlandesgericht in einem ähnlichen Fall zu einem ganz andere Ergebnis. Es wies die Klage eines an seiner Vaterschaft zweifelnden Mannes mit dem Hinweis auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab. Wer Rechte verletzt, kann keine Rechte für sich geltend machen, so die Richter. In einem Fall in Celle akzeptierte das Oberlandesgericht deswegen nicht einmal einen heimlich durchgeführten Abstammungstest für eine Vaterschaftsanfechtungsklage eines Mannes. Die Kammer fand also die Zustimmung zur Probe wichtiger als die Tatsache, dass er laut der Probe nicht der Vater war.

Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.

taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG LÖHR

http://www.taz.de/pt/2004/11/17/a0181.nf/text

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Wollen wir hoffen und was tun, dass die Hoffnung der TAZ auf ein Verbot des informellen Selbstbestimmungsrecht von Männern nicht auf dem Altar männerfeindlicher Justizpolitik geopfert wird.

 

1.12.04

 

 

 

 

Kommentar RoteMännerInfo78:

 

Männer, denen eine Vaterschaft untergeschoben werden soll, würden zukünftig bei der Klärung des Sachverhalts erheblich stärker zur Kasse gebeten werden. Sie müssten vor der Anerkennung ihrer Vaterschaft nämlich eine teuere gerichtliche Klärung herbeiführen. Für argwöhnische Männer in festen Partnerschaften, die Zweifel an ihrer Verantwortung für eine Schwangerschaft haben, wird die Situation dagegen richtig prekär, wenn die Bundesregierung ihr Vorhaben durchsetzt, DNA-Abstammungstests nur noch mit Einwilligung des Kindes (vulgo: der Mutter!) zu legalisieren.

Bitten sie die Mutter um einen solchen Test und offenbaren damit ihr Misstrauen, riskieren sie den familiären Zusammenhalt. Tun sie dies nicht, steht ihnen ein Leben im Zweifel und mit Vorbehalten gegen das eigene Kind bevor. Man fragt sich, welche wirklichen Beweggründe die Ministerinnen Zypries und (Gesundheits-Ulla) Schmidt reiten, ein solches Unternehmen in Gang zu setzen. Die vorgeschobenen Argumente „Schutz der Familie“ und „informationelle Selbstbestimmung des Kindes“ jedenfalls sind gleich zwei schlechte Witze! Die logische Konsequenz wäre nämlich eigentlich, Promiskuität und das unkontrollierte Wechseln von Geschlechtspartnern unter Strafe zu stellen, weil dies verantwortungslos gegenüber potenziell daraus entstehenden Kindern und der Familie ist. DAS aber würde wahrscheinlich den beiden Ministerinnen zu Recht völlig absurd erscheinen.

 

 


 

 

Presseinformation

 

2. August 2004

- Will Justizministerin Zypries Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen?

- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung

Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!

"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"

( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."

Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!

"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.

Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"

Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

 ist seit Mitte Juni 2004 eine Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.

Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net

 - Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".

Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allem Biotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.

 

 

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Wolfgang Wenger

Dipl. Soz-.päd. FH

www.pro-test.net

 und www.majuze.de

 

Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."

 

humatrix AG

Reiner Merz

Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main

TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68

mailto:reiner.merz@humatrix.de

 www.humatrix.de

 

 


 

 

 

Tabu:  Gewalt gegen Männer

Ich arbeite gerade an einem einstuendigen Feature zum Thema "Tabu" für das DeutschlandRadio Berlin. Ich moechte in diesem Rahmen auch ein Tabu ansprechen, das erst seit vergleichsweise kurzer Zeit thematisiert wird: Gewalt gegen Maenner. Ich würde zum einen gerne in einem rund 15-minuetigen Teil im Rahmen des Features die Studie vorstellen, die Sie durchgefuehrt haben, zum anderen aber auch gerne einen Betroffenen zu Wort kommen lassen.

Ich bin mir darueber bewusst, dass es fuer die Opfer von Gewalt sehr schwierig ist, ueber ihre Erfahrungen zu reden. Genau darueber wuerde ich allerdings gerne mit ihnen sprechen, ueber die Schwierigkeit darueber zu reden. In meinem Rahmen waere es eventuell doch noch interessanter, Opfer von Gewalt durch z.B. die Ehefrau zu sprechen als von sexuellem Missbrauch durch die Mutter, aber da mir klar ist, wie schwer es sein duerfte, jemanden zu finden, wuerde ich es nicht zu sehr einschraenken wollen. Das Gespraech waere selbstverstaendlich absolut anonym, an einem Ort ihrer Wahl. Es wuerde alles in allem rund eine Stunde dauern. 

.. 

Ich bin telefonisch unter 61 28 62 63 oder mobil unter 0173-618 93 06 zu erreichen. Meine Emailadresse lautet Susanne.Burg@dradio.de.

Herzlichen Dank fuer Ihre Muehe.

Mit besten Gruessen

Susanne Burg

01.12.04

 

 


 

 

 

 

Informationsfreiheit

Wer als betroffener Vater einmal in den Dschungel und die Labyrinthe behördlicher Tätigkeiten von Ämtern wie Jugendämter und Familiengerichte geraten ist, wird es zu schätzen wissen, wenn die Geheimniskrämerei in Deutschland endlich dem Grundsatz der Informationsfreiheit weicht.

Informationsfreiheitsgesetze gibt es inzwischen in mehreren Bundesländer, so z.B. in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Die Gesetze regeln den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Dies kann auch für Trennungsväter wichtig sein. Ist es doch nicht selten, dass Väter durch Mitarbeiter/innen von Jugendämtern "abgefertigt" werden und bei einer anschließenden Beschwerde der/die betreffende Sachbearbeiter/in angeblich von nichts mehr wissen will. Der betroffene Vater hat dann die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen. Das jeweils gültige Informationsfreiheitsgesetz finden sie in größeren Bibliotheken oder eben in der Verwaltung, wo sie ein Einsichtsrecht haben.

Natürlich ist man in der Verwaltung nicht dumm und daher scheint es bei einigen Jugendämtern Praxis zu sein, erst gar nichts aufzuschreiben, dann können hinterher auch keine Fehler nachgewiesen werden. Machen sie trotzdem von ihrem Recht auf Akteneinsicht gebrauch. Wenn der Sachbearbeiter bei einem offenbar schwierigen Fall keine Aufzeichnung macht, kann das ein Hinweis auf einen schweren fachlichen Fehler sein.

Auf der Bundesebene wird die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes abgebremst. Dass es für solche Verzögerungen genügend Interessenten in den Behörden zu geben scheint, davon kann man ausgehen. 

 

 

Unterstützen Sie die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Unterstützeraktion hier aufrufen:

http://www.pro-information.de/

 

 

Für das Recht auf Information:

Behördenunterlagen dürfen nicht länger unter Verschluss bleiben!

 

Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des "Amtsgeheimnisses" gilt: Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Nur in Ausnahmefällen haben die Bürger ein Akteneinsichtsrecht. Diese Geheimhaltungspraxis ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in das Informationszeitalter und in eine moderne Demokratie passt. Außerdem begünstigt Geheimhaltung Korruption, während Transparenz jeder Form von Machtmissbrauch vorbeugt.

Wir rufen deshalb dazu auf:

Schließen Sie sich der Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene an!

4563 Bürgerinnen und Bürger unterstützen bereits diese Kampagne.

Mit einem solchen Gesetz, das es bereits in über 50 Staaten gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen, ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen dafür, dass sensible Informationen, z.B. personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.

Mit Ihrer Unterschrift fordern Sie den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, weit reichendes und bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden.

Folgende Institutionen haben diese Kampagne gestartet und bitten um Ihre Unterschrift:

Transparency International - Deutsches Chapter e.V.

politik-digital.de

Netzwerk Recherche e.V.

Mehr Demokratie e.V.

Humanistische Union e.V.

Deutscher Journalisten-Verband (DJV)

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di

Bertelsmann Stiftung

 

 

Hintergrund

 

Worum geht es beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG)? 10 Fragen und Antworten

Zum Prinzip der Informationsfreiheit

Was ist "Informationsfreiheit"?

Informationsfreiheit bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen, der Informationen haben möchte, oder auch nur eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Das Informationsfreiheitsgesetz kehrt damit das bisher gültige Rechtsprinzip der "Amtsverschwiegenheit" um: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu dürfen, so liegt die Begründungspflicht bei ihr.

Welche Ausnahmen gibt es von der Transparenzverpflichtung?

Geschützt bleiben bestimmte öffentliche Interessen, z.B. wenn es um die Ermittlungstätigkeit der Polizei geht oder um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke aus dem Entscheidungsbildungsprozess einer Behörde. Auch private Belange bleiben gewahrt, etwa wenn Konflikte mit dem Datenschutz auftreten oder wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer privaten Firma berührt sind.

Was hat man als Bürger davon?

Ein besserer Informationszugang ermöglicht fundiertere Entscheidungen und stärkt die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten. So ist es nicht einzusehen, warum nicht einmal die Mitglieder des Parlaments die umstrittenen Vereinbarungen des Vertrags über die LKW-Maut kennen sollen, während gleichzeitig Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand in Milliardenhöhe entstehen. Das Recht auf Akteneinsicht beugt auch der Korruption vor, denn Transparenz ist das beste Mittel gegen den Missbrauch öffentlicher Gelder.

Warum setzen sich neben Bürgerrechtsgruppen auch Journalisten für dieses Recht ein?

Das Informationsfreiheitsgesetz verbessert die Recherchemöglichkeiten, denn es erlaubt die Prüfung von Originalakten. Damit geht es weit über den Informationswert von mündlichen Auskünften durch Behörden-Pressestellen hinaus. Auch das generelle Klima der Offenheit, das mit dem Abschied vom „Amtsgeheimnis“ gefördert wird, kommt der journalistischen Recherche zugute.

Wo gilt dieses Rechtsprinzip bereits?

Weltweit haben rund 50 Länder die Informationsfreiheit eingeführt. Innerhalb der OECD-Staaten gehört Deutschland mittlerweile zu den letzten, die noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festhalten. Vier Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) haben die Transparenzverpflichtung allerdings schon auf Landesebene umgesetzt - und machen damit gute Erfahrungen.

Warum gibt es das Gesetz noch nicht auf Bundesebene?

Die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen von Rot-Grün aus den Jahren 1998 und 2002. Allerdings ist schon die Vorlage eines abgestimmten Gesetzentwurfs am Widerstand aus der Ministerialbürokratie und der Wirtschaft gescheitert. Deshalb muss der Druck auf die Parteien erhöht werden, sich dieses Reformprojekts direkt anzunehmen und nicht darauf zu warten, dass sich die Verwaltung selbst mehr Transparenz verordnet.

Führt so ein Gesetz nicht zur Überlastung der Ämter?

Alle Erfahrungen zeigen, dass die Bürger sehr zielgerichtet und verantwortungsbewusst mit dem Informationsrecht umgehen. Weder im Ausland noch in den vier deutschen Bundesländern ist es zu der von Kritikern oft heraufbeschworenen „Antragsflut“ gekommen. Im Gegenteil: Es hat sich gezeigt, dass die Anträge überwiegend sehr naheliegende und für die Öffentlichkeit wichtige Fragen betreffen - auf Landesebene vor allem zu Bauvorhaben.

 

Zum praktischen Verfahren bei einem bürgerfreundlichen und weitreichenden IFG

In welcher Form kann ein Antragsteller Informationen bekommen?

Die Form kann vom Antragsteller selbst bestimmt werden und reicht von der Akteneinsicht über die Zusendung von Kopien bis zur Herausgabe von elektronisch gespeicherten Daten. Das Wahlrecht darf nur beschränkt werden, wenn die gewählte Form unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde - z.B. wenn ein Dokument nur als Akte vorliegt und für die elektronische Zusendung extra eingescannt werden müsste.

Kostet das etwas?

Sofern der Aufwand eine gewisse Bagatellgrenze überschreitet, können nach den bisherigen Planungen Gebühren erhoben werden - wie auch bei den vier bestehenden Landesgesetzen. Wenn Kosten für den Antragsteller anfallen, dürfen sie aber niemals einen abschreckenden Charakter annehmen. Denkbar wäre z.B. eine Regelung, nach der die ersten 100 Fotokopien, die erste Diskette oder erste CD-ROM kostenlos sind und nach der bei einem besonderen öffentlichen Interesse an der Information ganz auf Gebühren verzichtet werden kann. Die Höhe der zulässigen Gebühr wird letztlich davon abhängen, ob sich bei den weiteren Verhandlungen die Anhänger eines möglichst bürgerfreundlichen Informationszugangs durchsetzen können oder nicht.

Wie schnell muss die Behörde antworten?

Auch bei dieser Frage kommt es darauf an, wer sich im weiteren Verhandlungsprozess durchsetzt. Die Anhänger eines weitreichenden IFG plädieren dafür, die Fristen möglichst kurz zu fassen, weil Informationen häufig nur weiterhelfen, wenn man sie zeitnah bekommt. Eine im internationalen Vergleich kurze aber durchaus realistische Frist wäre, wenn die Informationen innerhalb von drei Wochen zugänglich gemacht werden müssen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Hintergrundtext von Manfred Redelfs und Thomas Leif (PDF-Dokument):

Mehr Transparenz wagen: Warum die Informationsfreiheit unverzichtbar ist - und die Politik sich damit schwer tut

und in diesem Informationsangebot der Bertelsmann-Stiftung:

http://www.begix.de/informationsfreiheit/index.html

 

 

http://www.pro-information.de/

 

 

 


 

 

 

Erziehungs- und Familienberatung Berlin-Spandau

Germesheimer Weg 27/29, 13583 Berlin

Telefon (030) 3303-2448

 

Gruppenangebot für Väter in Trennung:

Januar 2005 bis Mail 2005

8 Termine, kostenlos

Gruppenleiter: Herr Horstmann (Diplom-Psychologe)

Tel (030) 3303-3538

Mitarbeit: Herr Rosansky (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut)

 

 

 

 

 


 

"Männer das `vernachlässigte` Geschlecht in der Familienforschung"

in: "Zeitschrift für Familienforschung", Sonderheft 2004

 

 

Zeitschrift für Familienforschung - Beiträge zu Haushalt, Verwandtschaft und Lebenslauf

 

www.zeitschrift-fuer-familienforschung.de

ISSN 1437-2940

 

 

 


 

 

 

Scheinvater gesucht

Gesucht werden für eine Fernsehsendung eines öffentlich-rechtlichen Senders Männer, die einen Vaterschaftstest gemacht und dabei festgestellt haben, dass sie nicht der Vater des Kindes sind. Interessierte Männer sollten bereit sein, vor der Kamera aufzutreten. Möglich ist auch bei Interesse die Mutter des Kindes mit in die Filmaufnahmen einzubeziehen.

Für die Beteiligung an den Filmaufnahmen gibt es eine Aufwandsentschädigung.

 

Rückmeldungen bitte direkt an

info@vaeternotruf.de

 


 

 

 

Horst-Heiner Rotax 

"Kinder und häusliche Gewalt"

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2001, S. 251-258

 


 

 

Waldorfmutter

 

Die typische Waldorfmutter ist der Inbegriff von Mutterschaft. Sie ist Berufsmutter. Man erkennt sie schon auf eine Entfernung von 50 bis 500 Meter. Waldorfmütter kann man kann sogar in der Dunkelheit erkennen, da das Mütterliche so stark strahlt. Bekanntlich ist das die Aura, deren mystischen Hintergrund schon den Begründer der Anthroposophie, Rudolf Steiner, offenbar einem begnadeten Muttersohn, in seinen Bann gezogen hat. Waldorfmütter haben eine besondere Aura. Diese muss gepflegt werden, darum gehen richtige Waldorfmütter möglichst keiner Erwerbstätigkeit nach. Nach Möglichkeit haben sie einen gut verdienenden anthroposophisch gebildeten Ehegatten oder sie haben sich nach schlechten Erfahrungen mit der Gattung Mann entschlossen, ihre derzeitige Reinkarnation alleine mit ihren Kindern zu verbringen und die segensreiche Unterstützung des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen.

Die "Waldorfmutter" ist fast so etwas wie ein Symbol einer sich für ihre Kinder und das Gedeihen der Waldorfschule aufopfernden Mutter. So eine Art "Jungfrau Maria". Ihre Kinder sind ihr ganzer Stolz und Lebenssinn. Um sie dreht sich alles, 24 Stunden am Tag. Am anstrengendsten ist es für die Waldorfmutter in der Vorweihnachtszeit, was muss da nicht alles gebastelt und vorbereitet werden für den Weihnachtsbasar in der Waldorfschule. Schließlich sollen die anderen, ebenfalls fleißig bastelnden Waldorfmütter sehen, dass frau nicht wie die Pechmarie im Märchen von der Frau Holle faul auf der Haut herumgelegen hat, sondern sich wie die Goldmarie in höchst fleißiger Weise betätigt hat. Bei so viel Fleiß wird der Goldregen in Form von Lob wohl nicht auf sich warten lassen - frau hat ja sonst nichts womit sie sich aufbauen kann.

Waldorfmütter basteln gerne Waldorfpuppen, die dann auf dem Weihnachtsbasar in der Waldorfschule angeboten werden.  Auch die Beschäftigung mit der Waldorfpädagogik gehört zu ihren Lebensaufgaben und das Kennen lernen von Eurythmie und anthroposophischen Maltechniken. Eine gute Waldorfmutter sieht kein Fernsehen - höchstens heimlich, aber davon darf in der Waldorfschule keiner wissen, das ist so wie früher in der DDR mit dem Westfernsehen. Wenn der Lehrer zum Hausbesuch kommt, verschwindet der Fernseher in einer Kiste. 

Gute Waldorfmütter beschäftigen sich auch mit der Anthroposophie. In ihrer kaum vorhandenen Freizeit, wann hat eine Waldorfmutter schon mal Freizeit, liest sie Bücher von Rudolf Steiner oder beschäftigt sich mit der Waldorfpädagogik, so z.B. mit der "Erziehung zur Freiheit. Die Pädagogik Rudolf Steiners" vom Forum Verlag Leipzig. Da erfährt sie etwas über die Lehre von den Temperamenten. Es gibt vier Temperamente, Choleriker, Phlegmatiker, Melancholiker und Sanguiniker - wer hätte das gedacht. Weiter liest sie: "Kleinkinder verursachen oft ungeheure Beschwerlichkeiten. Oft sind die Mütter erschöpft, und zumeist haben sie keine Hilfskraft." Wie wahr, seufzt da unsere Waldorfmutter, nicht einmal der Kindesvater taugt als Hilfskraft. Geld bringt er auch nicht ran, so dass ich auch noch zum Sozialamt gehen  muss. 

 

 

Waldorfvater

 

Auch die Kinder an Waldorfschulen haben einen Vater, auch wenn bei den Versammlungen und Aktivitäten "das Mütterliche" vielfach dominiert. 

Die Aufgabe von Waldorfvätern, soweit noch vorhanden, ist es, überwiegend für das finanzielle Wohl von Mutter und Kind Sorge tragen zu dürfen. Auch wenn der Spielplatz neu zu gestalten ist, dürfen die Waldorfväter ran. Väter ohne Sorgerecht sind dagegen an Waldorfschulen nicht gerne gesehen. Da nützt ihnen auch die beste Waldorfausbildung nichts. Wenn so ein Vater mal aufmüpfig wird, muss er damit rechnen, dass ihm - ganz profan und unanthroposophisch - Hausverbot erteilt wird. Da geht es ihm ähnlich wie Joseph, dem Vater von Jesus Christus, der hatte bekanntlich auch nicht viel zu sagen.

Beantragt so ein Vater dann noch die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Flensburg e.V., so kann es passieren, dass ihm von dort mitgeteilt wird: "... Da Sie die Schulverträge der von Ihnen genannten Kinder nicht unterzeichnet haben, bitten wir Sie, sich als Erziehungsberechtigter zu legitimieren. 

Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. in Flensburg beim Vorstand zu beantragen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Der Monatsbeitrag liegt zzt. bei DM 120,-."

120 DM ist ein wenig viel, denkt sich unser Vater, nur um Mitglied in einem Verein zu sein. Erziehungsberechtigt soll man auch noch sein. Wann ist man eigentlich "erziehungsberechtigt", reicht da schon ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder geht das auch nur mit Abitur? Da muss er mal die Bundesjustizministerin fragen, die soll sich damit auskennen - sagt man - schließlich soll sie sogar Professorin sein, da muss sie so was wissen. 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: kkuwe@arcor.de [mailto:kkuwe@arcor.de]

Gesendet: Donnerstag, 25. November 2004 08:23

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Aw: AW: Borderline & Co.

 

Hallo,

ich hatte ja Glück sowohl mit dem Richter als auch mit dem Gutachter. Bei mir läuft es - anders als bei vielen in unserer Gruppe vom VafK - besser. Der Richter heißt Eichhof (Familiengericht Husum) und der Gutachter Wagner (aus Loit bei Schleswig). Veröffentlichen könnt Ihr - ich duz Euch einfach mal, daß könnt ihr im Gegenzug auch so halten - den Brief gerne, da ich im Moment halt den Kontakt zu anderen Betroffenen was die Borderline -Geschichte angeht, dringend suche. Das ist halt noch ein Buch mit sieben Siegeln für mich. Ok, danke für die schnelle Reaktion und weiter so, bitte!

Gruß Kuwe

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: kuwe [mailto:kkuwe@arcor.de]

Gesendet: Mittwoch, 24. November 2004 11:37

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Borderline & Co.

 

Hallo, ich bin der Kuwe Kolas vom VafK Ruhrgebiet , bin erst gerade auf den Väternotruf gestoßen und arbeite mich gerade durch Eure Seiten. Ich muß, da ich ebenfalls ein Faible für Zynismus habe, sofern das nicht ausufert, erstmal den Autoren der Zeilen über die Waldorfmütter loben - nicht nur absolut genial geschrieben sondern leider auch noch zutreffend. In meinem Fall handelt es sich bei der Mutter um eine Waldorfmutter, bei der Borderline diagnostiziert wurde (vom "eigenen" Gutachter dummerweise). Ich suche deswegen den Austausch mit Betroffenen, mit anderen Vätern , Müttern, einfach allen damit ich weiß woran ich bin, da sich durch das Gwg-Gutachten einige Dinge in Bezug auf Umgang und vielleicht auch Sorgerecht ändern werden. Vielleicht könnt ihr vom Väternotruf mir da ja weiterhelfen. Erstmal Dank für die Bemühungen und ein dickes Lob für Eure tolle Seite.

Gruß Kuwe

VafK Ruhrpott

 

 


 

 

 

Kennen Sie zufällig den polnischen Science-Fiction Autor Stanislaw Lem?

Er schildert in seinem Buch "Sterntagebücher" wie ständig Raumschiffexpeditionen, die von der Erde zu einem bestimmten Planeten geschickt werden, jedes mal spurlos verschwinden und nie zurückkehren. Und jede neue Suchexpedition, die nach dem Verbleib der anderen suchen soll, kehrt nicht zurück. Da wird der erfahrene Raumfahrtpilot Ijon Tichy der auf die Reise geschickt, denn dieser gilt als eine Art Wundertäter und letzte Hoffnung. Als er mit seiner als Grünfuttersilo getarnten Rakete auf dem offenbar verwunschenen Planeten landet, muss er nach einiger Zeit eine Entdeckung machen, an der er anfangs selber zweifeln muss, bevor sie sich zur Gewissheit erhärtet. ...

Haben wir Sie neugierig gemacht, dann lesen Sie selbst und dann können Sie hinterher auch das Phänomen des deutschen Kinderschützeraktivisten und des großen Bedürfnisses aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, auch Kinderschützer sein zu wollen, besser verstehen. Schließlich sind wir alle Kinderschützer und es ist niemand mehr da, der das nicht sein will. Doch das geht nun mal nicht, denn Kinderschützer haben nur dann einen Sinn, wenn es auch Kindesmisshandler gibt. Doch wenn alle Kinderschützer sind, wie soll das gehen? Vielleicht gerade noch dadurch, dass man einfach per Gesetz alle Männer zu Kindesmisshandlern erklärt, und alle Frauen zu Kinderschützerinnen, so müsste das doch gehen - oder was meinen Sie.

 


 

 

 

 

"Da muss man doch was tun..."

 

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist Opfer von Gewalt. Jahr für Jahr werden Kinder mitten unter uns Opfer von Vernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt, von sexuellen Übergriffen und anderen Formen der Ausbeutung. Hier wollen wir nicht länger zusehen,sondern etwas tun!

Wir wollen alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenführen – zu einem gemeinsamen Eintreten gegen Missbrauch und Misshandlung, Kinderpornographie und Vernachlässigung.

 

Wir wollen ein klares Zeichen setzen gegen Gewalt.

Wir wollen nicht warten, bis junge Menschen Opfer werden, sondern im Vorfeld tätig werden.

 

Wir wollen Kinder stärken, damit sie selbstbewusst auftreten.

 

Wir wollen Eltern zur Seite stehen, damit nicht aus Überforderung Gewalt entsteht.

 

Wir wollen alle sensibilisieren, die mit Kindern zu tun haben. Damit sie Kinder unterstützen, Signale erkennen und richtig reagieren können.

Und dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe.

 

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

http://www.buendnis-fuer-kinder.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Hört sich alles sehr schön an, was die netten Leute vom sogenannten "Bündnis für Kinder" auf ihrer Internetseite so schreiben. Zur Zeit plakatiert das "Bündnis für Kinder" in Berlin (U-Bahnhof Bernauer Straße) mit einem sexistischen Plakaten auf dem ein Mann und fünf Kinder zu sehen sind:

Wir lesen:

"Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein"

 

 

Das Plakat erweckt zum einen den Eindruck, nur Väter würden ihre Kinder misshandeln, missbruachen oder vernachlässigen. Die für das Plakat Verantwortlichen müssen sich daher den Vorwurf des Sexismus gefallen lassen.

Stellen wir uns mal vor, auf einem Plakat wäre eine Frau mit fünf Kindern abgebildet mit der Aussage: "Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Mama nicht allein sein"

Sie können sich das nicht vorstellen? Richtig, keine Werbefirma würde das auch nur eine Woche ungestraft tun. Doch was für Frauen gilt, der Schutz vor gesellschaftlicher Diffamierung, gilt in diesem Land noch lange nicht auch für Männer.

"Da muss man doch was tun..." - Wir meinen, senden Sie eine Protestmail an das

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

 

 

und fordern Sie die sofortige Zurückziehung des genannten Plakates.

 

03.11.2004

 

 

 

 

 

Richtigstellung:

Am 03.11.2004 sandte Väternotruf folgende Meldung:

 

 

"Da muss man doch was tun..."

 

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist Opfer von Gewalt. Jahr für Jahr werden Kinder mitten unter uns Opfer von Vernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt, von sexuellen Übergriffen und anderen Formen der Ausbeutung. Hier wollen wir nicht länger zusehen,sondern etwas tun!

Wir wollen alle gesellschaftlichen Kräfte zusammenführen – zu einem gemeinsamen Eintreten gegen Missbrauch und Misshandlung, Kinderpornographie und Vernachlässigung.

Wir wollen ein klares Zeichen setzen gegen Gewalt.

Wir wollen nicht warten, bis junge Menschen Opfer werden, sondern im Vorfeld tätig werden.

Wir wollen Kinder stärken, damit sie selbstbewusst auftreten.

Wir wollen Eltern zur Seite stehen, damit nicht aus Überforderung Gewalt entsteht.

Wir wollen alle sensibilisieren, die mit Kindern zu tun haben. Damit sie Kinder unterstützen, Signale erkennen und richtig reagieren können.

 

Und dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe.

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

http://www.buendnis-fuer-kinder.de/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Hört sich alles sehr schön an, was die netten Leute vom sogenannten "Bündnis für Kinder" auf ihrer Internetseite so schreiben. Zur Zeit plakatiert das "Bündnis für Kinder" in Berlin (U-Bahnhof Bernauer Straße) mit einem sexistischen Plakaten auf dem ein Mann und fünf Kinder zu sehen sind:

Wir lesen:

"Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein"

 

 

Das Plakat erweckt zum einen den Eindruck, nur Väter würden ihre Kinder misshandeln, missbruachen oder vernachlässigen. Die für das Plakat Verantwortlichen müssen sich daher den Vorwurf des Sexismus gefallen lassen.

Stellen wir uns mal vor, auf einem Plakat wäre eine Frau mit fünf Kindern abgebildet mit der Aussage: "Jedes 5. Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. Eins von ihnen mag mit Mama nicht allein sein"

Sie können sich das nicht vorstellen? Richtig, keine Werbefirma würde das auch nur eine Woche ungestraft tun. Doch was für Frauen gilt, der Schutz vor gesellschaftlicher Diffamierung, gilt in diesem Land noch lange nicht auch für Männer.

"Da muss man doch was tun..." - Wir meinen, senden Sie eine Protestmail an das

"Bündnis für Kinder - gegen Gewalt"

Winzererstraße 9, 80797 München

info@buendnis-fuer-kinder.de

 

und fordern Sie die sofortige Zurückziehung des genannten Plakates.

 

03.11.2004

 

 

 

 

 

Richtig ist indes folgendes:

Auf dem kritisierten Plakat sind nicht fünf, sondern vier Kinder zu sehen. Die Bildunterschrift lautet: Eins von ihnen mag mit Papa nicht allein sein. Jedes fünfte Kind ist Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung."

Das sogenannte "Bündnis für Kinder" geht nach dieser Plakataktion offenbar davon aus, dass mindestens 25 Prozent aller Kinder nicht mit seinem Vater allein sein möchte. Dass sich das Bündnis für Kinder schlicht verrechnet hat, können wir nicht glauben, obwohl mathematisch gesehen, eins von vier Kindern nicht das selbe ist wie eins von fünf Kinder. Aber was schert hier die Mathematik. Der deutsche Kinderschützer steht über der Mathematik.

 

Es gibt offenbar einige Millionen männliche Kindesmisshandler in der Bundesrepublik. Scheuen Sie sich daher nicht, sofort tätig zu werden, sobald Sie einen von diesen entdeckt haben, gehen Sie zu ihrer zuständigen Polizeistation und erstatten anzeige. Auch falls Sie zufällig selbst ein männlicher Misshandler und Vater sind, und das sind Sie immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit 25 Prozent, so das "Bündnis für Kinder", scheuen Sie auf keinen Fall die Selbstanzeige. Wenn Sie sich nicht anzeigen, dann werden es andere für Sie tun.

 

Väternotruf 5.11.04

 

 

 


 

 

Bayrisches Frauenministerium 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Samstag, 6. November 2004 02:15

An:

Betreff: Newsletter 05-11-04

 

Danke für den newsletter. Auch ich habe trotz Befürworten des Bündnisses für Kinder, die einseitige männliche Täterdarstellung kritisiert. Antwort bekam ich keine. Wer Gewalt verurteilt, aber einen Trennstrich zwischen weiblichen und männlichen Tätern zieht, ist unglaubwürdig. Wenn man sich auf der Internetseite umsieht, sieht man, dass die Stifterin des Bündnisses das bayrische Frauenministerium ist. So kommt natürlich Licht in das Verschweigen weiblicher Täterschaft. Das bayrische Frauenministerium muss sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, das Projekt zu nutzen um eine einseitige männliche Täterschaft zu suggerieren.

Gruß

BK

 

 


 

Derzeit macht eine Initiative namens "Bündnis für Kinder"

(www.buendnis-fuer-kinder.de) mit einer Plakataktion auf Gewalt gegen Kinder aufmerksam. Es wird gesagt, dass jedes fünfte Kind Opfer von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung sei. Ein Plakat zeigt fünf Kinder mit der Überschrift: "Eins von ihnen will nicht mit Papa alleine sein." Dieses nahm ich zum Anlass, der Initiative folgende Stellungnahme zu mailen:

Sehr geehrte Initiator/-innen, in meiner Zuschrift möchte ich Stellung zu Ihrer derzeitigen Plakataktion zum Thema "Gewalt gegen Kinder" nehmen. Vom Grundsatz her begrüße ich Kampagnen wie die Ihre, die auf ein gesellschaftliches Problem aufmerksam machen.

Leider besticht Ihre Plakataktion - wie eigentlich alle bisherigen Aufklärungskampagnen auch - durch Verkünden von Halbwahrheiten. Ich beziehe mich auf das Plakat, auf dem eines der Kinder "nicht mit Papa allein sein" will. Der Vollständigkeit halber müssten Sie auch erwähnen, dass eins von ihnen auch nicht mit Mama allein sein will - ist es doch heutzutage allgemein bekannt, dass auch Mütter Kinder misshandeln, vernachlässigen oder missbrauchen. Warum dieses immer wieder bis auf einige spektakuläre Darstellungen in Boulevardmagazinen ("Mutter ließ Säugling verhungern" u.ä.) konsequent ausgeblendet wird, ist mir völlig unklar. Wenn immer nur die Väter erwähnt werden, so hat das m.E. einen eher diskriminierenden Charakter für all diejenigen, die keine Kinder misshandeln. Das Plakat könnte daher heißen "Eins von ihnen will nicht mit Papa oder Mama allein sein", um Missverständnisse auszuschließen. Gewalt ist schließlich ein geschlechtsneutrales Phänomen, wobei allerdings in der Qualität, jedoch nicht in der Quantität unterschieden werden sollte. Jeder Fall, ob nun von einem Mann oder von einer Frau begangen, ist einer zuviel und bedarf der Erwähnung. Auch wenn Gewalt an Kindern von Müttern statistisch gesehen eventuell weniger vorkommen sollte, so rechtfertigt dieses nicht eine konsequente Nicht-Erwähnung.

Ohnehin reicht die Sensibilisierung lediglich für häusliche Gewalt an Kindern in Form einer (im wahrsten Sinne des Wortes) plakativen Darstellung nicht aus. Was ist mit der Gewalt durch Medien an Kindern oder durch rigorose Mittelkürzung z.B. bei den Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII für Eltern und Kinder?

In unserem Land herrscht eine entsetzliche Doppelmoral: Man kann nicht einerseits Kinderschutz "predigen" und andererseits zugleich die nötigen finanziellen Mittel streichen oder den Kindern im TV-Nachmittagsprogramm (Talkshows, Anwalts- und Kripo-Dokuserien oder Gerichtsshows) Erwachsenenthemen wie Mord, Totschlag, Intimrasur, Flotter Dreier oder Klitorisbeschneidung zugänglich machen. Ich nenne das "mediale Misshandlung", was wenig thematisiert, geschweige denn beseitigt wird.

Erlebt habe ich auch, dass ein 11jähriger Junge das Computerspiel "Resident Evil" (frei ab 18 Jahren, ins Gespräch gekommen nach dem Amoklauf in Erfurt) ohne weiteres im Fachhandel erwerben konnte. Was hat das mit Kinderschutz zu tun? Dargestellt wird viel, aber Missstände werden wenig beseitigt - leider auch nicht von Ihnen.

Ich schlage daher vor, nicht Väter zu kriminalisieren, sondern das Problem ganzheitlicher darzustellen. Insgesamt finde ich Ihre Plakataktion demzufolge zwar recht sinnvoll, aber wenig innovativ und originell, da schon oft in der Form bzw. diesem Tenor da gewesen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Abraham (Dipl. Sozialpädagoge)

04.11.04

 

 

 


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