Väternotruf

Januar 2006


 

 

 

"Verfassung und das Sorgerecht für nichteheliche Kinder: Das Kindeswohl als Maßstab gesetzlicher Regelungen"

 

Dr. Sandra Fink

in: "Das Jugendamt", 11/2005, S. 485-490

 

 

 

"... die vorausgegangene Untersuchung zeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht `derzeit` noch akzeptierte Annahmen des Gesetzgebers, mit denen dieser die Regelung des §1626a BGB zu begründen suchte, am Maßstab des Kindeswohls gemessen keinen Bestand haben können. Da jedoch das Kindeswohl als zentrales verfassungsrechtliches Leitmotiv einzige Legitimationsquelle des staatlichen Wächteramts und damit jedes gesetzlichen Eingriffs in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG ist, stellt §1626a BGB eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Beschränkung dieses Elternteils dar."

Die Autorin stellt eine eigene rechtstatsächliche Untersuchung zur Frage der Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor (mütterliches Gnadengeschenk an den Vater). Befragt wurden 400 Jugendämter. Die Untersuchung ergab, dass im Jahr 2001 nur bei ca. 41,2 Prozent der Eltern die Mutter ihre Zustimmung für die von Staats wegen vorgeschriebene Sorgeerklärung gaben. Damit blieben aus unterschiedlichen Gründen ca. 58,8 Prozent aller nichtverheirateten Väter und ihrer Kinder aus der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ausgesperrt.

 

 

 

Weiterhin in Heft 11/2005 "Das Jugendamt", S. 490-502 drei differierende Sorgerechtsmodelle aus der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages:

 

Modell 1: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes

Modell 2: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ab Geburt bei Zusammenlegen der Eltern

Modell 3: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern aufgrund von Sorgeerklärung oder gerichtlicher Entscheidung.

 

 

 

Modell 1 ist von den drei Modellen zu favorisieren. 

Modell 1 ist von den drei Modellen zu favorisieren. Es geht von der "Gleichbehandlung aller Kinder" aus, "dem Verlust des Vaters" wird entgegengewirkt, "Eltern werden in ihrer Autonomie gestärkt", "Gerichtslastigkeit bei der Begründung geteilter elterlicher Entscheidungsverantwortung wird vermieden", "Alle Väter werden von der Rechtsordnung in ihrer Verantwortung für ihre Kinder anerkannt", ... .

Es berücksichtigt die grundrechtlich verankerten Grundrechte von Vätern und ihrer Kinder und schlägt flankierende und akzeptable Maßnahmen vor, wie in bestimmten Härtefällen auch das gemeinsame Sorgerecht für den Vater versagt werden kann.

 

 

Modell 2 ist reiner Schwachsinn, weil es an die oft völlig unerhebliche Voraussetzung anknüpft, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes "zusammenleben und unter einer Anschrift gemeldet sind.

Man kann sich nur wundern, wer sich in Deutschland solche geistigen Sturzgeburten ausdenkt.

 

 

 

 

Modell 3 wird in Insiderkreisen auch als sogenanntes Ludwig-Salgo-Modell bezeichnet, nach dem Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo, der sich über viele Jahre hinweg immer wieder als Förderer mütterlicher Alleinvertretungsansprüche und Partikularinteressen zu erkennen gegeben hat. Wer die Ideen von Salgo und GenossInnen kennt, weiß, das aus dieser Richtung nichts zu erwarten ist, was die verfassungsrechtlich unzulässige Diskriminierung von Männern im Bereich des elterlichen Sorgerechtes beendet. Man kann sich eigentlich nur wundern, dass Leute wie Ludwig Salgo in der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages mitwirken können. 

Im "Salgo-Modell" geht es es hier im Kern um die Aufrechterhaltung alleiniger mütterlicher Besitzansprüche an Kindern.. Im "Salgo-Modell" soll außer einigen kosmetischen Korrekturen faktisch nichts verändert werden, der Vater soll nur dann die ihm aus dem Grundgesetz ableitbare und ihm zugesicherten Rechte der elterlichen Sorge gemeinsam mit der Mutter wahrnehmen können, wenn dies "dem Kindeswohl am besten entspricht".

Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird wissen wie so etwas in der Rechtspraxis ausgehen würde. Entsprechende Anträge von Vätern würden, wie schon jetzt bei den sogenannten Altfällen - für die das Bundesverfassungsgericht 2003 eine Sonderregelung eingeführt hat - zu sehen, von den Gerichten in Deutschland in altbekannter männerverachtender Manier flächendeckend abgeschmettert werden. Das ganze wäre lediglich eine gigantisches Beschäftigungsprogramm für die ohnehin schon üppige Scheidungsindustrie und ihre diversen Agenten in deutschen Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, dass auf Kosten der deutschen Steuerzahler und der rechtssuchenden Väter abgewickelt würde. So etwas ist so überflüssig wie ein Kropf und wie so manche Professorenstelle an hier ungenannten Fachhochschulen.

Das "Salgo-Modell" kann aus Sicht von Vätern und ihrer Kinder nur abgelehnt werden. 

Väternotruf, 16.12.2005

 

 

 

 


 

 

 

Paps

Der neue paps ist da! Schwerpunkt der Ausgabe 1/06: Machtmittel Kind. Hier ermittelt Astrid von Friesen den Beziehungspoker zwischen Frauen und Männern, Ralf Ruhl beschreibt, wie Kinder zum Druckmittel werden und Dirk Planert spricht über den Alltag als Stiefvater. Außerdem gibt es ein

Interview mit der Hamburger Kinder-Rockband „Radau“, Marcus Schmitz erforscht, wie Manager gute Väter sein können und Tanja Adamski gibt Tipps zum Haustausch während der Ferien.

Einzelexemplar: € 3,75, Abo (4 Hefte): € 14,60

Bestelladresse: Abo-Service paps, Heuriedweg 19, 88131 Lindau, E-Mail:

aboservice@familymedia.de

 

Und hier als „Appetithappen“ ein Auszug aus dem Schwerpunkt:

Machtmittel Kind

Die unselige Einheit von Minus-Mackern und dominanten Müttern

„Marionetten funktionieren besser“, sagt Bernd und zieht bedauernd die Schultern hoch. Dabei ist der 38jährige als selbständiger Steuerberater sehr erfolgreich und seine beiden Kinder lieben ihn. Jedenfalls müssen wir unser Gespräch immer wieder unterbrechen, weil eine frisch frisierte Puppe bewundert werden, ein Brot geschmiert oder ein Küsschen gegeben werden muss. Woher also diese Resignation?

Bernd hat Angst vor einer Trennung, vor dem jahrelangen Rosenkrieg, der seiner Meinung nach unweigerlich folgen würde – und unter dem die Kinder leiden würden. „Alle paar Wochen, auch nach kleinen Streitereien um alltägliche Dinge wie Abwasch oder Einkauf verschränkt sie die Arme und sagt vor den Mädchen ‚Euer Vater muss jetzt gehen‘. Die heulen dann natürlich und sind tagelang neben der Spur,“ berichtet er. Und deshalb nimmt er sich immer wieder zurück, geht auf ihre Forderungen ein, verzichtet auf seinen Sport und Treffen mit Freunden.

 

Die Drohung mit der Trennung wirkt immer

Warum seine Frau so heftig reagiert, darüber hat er sich viele Gedanken gemacht. Sie sei neidisch auf ihn, meint er, denn er habe in seinem Beruf Karriere gemacht. Kennen gelernt hatten sie sich während des Studiums. Sie wollte Kinder, brach das Studium ab, ging jahrelang in ihrem Mutter-Sein auf. „Jetzt wirft sie mir vor, dass sie wegen der Familie die Karriere geopfert hätte.“

„Die Drohung mit der Trennung ist immer ein wirksames Druckmittel, um dem Partner zu zeigen, wer in der Familie die Macht hat“, sagt Matthew Sampson, Psychologe in der Erziehungsberatungsstelle Göttingen. Der Neid auf den anderen, der anscheinend den besseren Teil des Lebens abbekommen habe, sei häufig die Ursache. Wenn die Situation so verfahren sei, wäre eine Beratung angebracht. Die sollte aufzeigen, wie die Kinder bereits unter der Situation leiden und wie man sie stärken kann. Beide Ehepartner müssten lernen, Konflikte auszutragen ohne die Kinder einzubeziehen. Nur so könne man verhindern, dass ein Elternteil aus der Familie gedrängt werde.

In der Familie an den Rand gedrängt fühlt sich auch Winfried, 42, kaufmännischer Angestellter. Er hat vier Kinder, das jüngste ist jetzt acht Jahre alt. Seit einem Jahr arbeitet seine Frau wieder in Teilzeit. Das entlastet etwas, dennoch muss er mehr als Vollzeit arbeiten, um die Familie zu ernähren. Da kommt er häufig erst nach hause, wenn die Kinder schon im Bett sind. „Einmal wollte ich ihnen noch nachts ein Küsschen geben, da scheuchte mich meine Frau aus dem Zimmer, weil ich die Kinder nur wecken würde“, erzählt er. Dieses Erlebnis war ein Schock für ihn. Und er begann, seine häusliche Situation zu beobachten.

 

Dominante Mütter – unselbständige Kinder

Unterstützung bei der Gartenarbeit oder kleinen Renovierungen bekommt er von seinen Kindern nicht, auch nicht, wenn es vorher verabredet war. Sie haben dann einfach keine Lust, ein Treffen mit Freunden ist wichtiger.

„Meine Frau stellt sich dann vor sie, gibt ihnen sogar noch Geld fürs Kino,“ schimpft er. Auch Pläne würden nicht funktionieren, noch nicht einmal für Tisch-Abräumen oder Müll-Wegbringen. Seine Frau habe einen solchen Plan zwar mit ihm und den Kindern aufgestellt, dann aber immer

wieder unterlaufen. „Entweder hat sie die Arbeiten selber erledigt oder es blieb eben liegen.“ Und Winfried fragt sich, wie seine Kinder jemals selbständig werden sollen. Sein Fazit: „Meine Frau und die Kinder haben sich gegen mich verbündet, unbewusst vielleicht. Was ich will, hier in dem Haus, für das ich die Miete bezahle, das interessiert offenbar niemanden.“

„Dominante Mütter sind ein großes Problem, vor allem für Jungen“, erläutert Wolfgang Bergmann, Kinder- und Jugendpsychologe in freier Praxis in Hannover. „Mütter sind lockender für Kinder, sie bieten den Anschluss an das Paradies des ‚Nichts-Tun-Müssens‘. Diese dominanten Mütter entlassen Kinder nicht ausreichend aus ihren symbiotischen Gefühlen.“ Die Ablösung, das Selbständig-Werden, wird so erschwert.

„Die Erkenntnis, dass die Welt sich nicht um einen selbst dreht, die können die Kinder dann kaum verinnerlichen“, meint der Kinderpsychologe. Kleinste Anstrengungen, z.B. Hausaufgaben, würden sie umgehen, schließlich sei ja Mutter da, die ihnen aus allem heraushilft. Sie hätten auch Schwierigkeiten, sich in sozialen Beziehungen zu spiegeln. Der Absturz aus den symbiotischen Allmachtsphantasien sei unvermeidlich: „Irgendwann erkennen sie, dass alle Freunde haben, nur sie selbst nicht. Oder dass alle schreiben können, außer ihnen.“ Wegen Schulschwierigkeiten würden sie dann auffällig, das sei oft ein Auslöser für eine Beratung.

Wenn Väter dieser Dominanz des Weiblichen nachgeben, haben sie schon verloren. Bei den Müttern, denn die brauchen keine Ja-Sager, sondern ein Gegenüber, an dem sie sich auch mal reiben und abarbeiten können. Und erst recht bei den Kindern. Denn nur der Vater kann ihnen helfen, aus der symbiotischen Verstrickung mit der Mutter einen Ausweg zu finden.

„Schließlich symbolisiert der Vater immer noch die Ordnung der Welt“, sagt Wolfgang Bergmann. Der Vater zeigt, dass die Welt nicht nur eine Bedrohung der innigen Einheit mit der Mutter ist, sondern auch Abenteuer, Herausforderung und Zukunft. Er kann sie ihnen erklären und damit den

Kindern etwas bieten, sich so nötigenfalls den Platz in der Familie zurückerobern. Und er kann ihnen damit Mut machen für die Zukunft – denn hinter den Symbiosewünschen steckt auch eine große Portion Angst vor der unbekannten Welt, die da auf die Kinder zukommt.

Aber eins darf er nicht, da ist Bergmann ganz klar: „Der Vater darf sich nicht für die erlittene Schmach rächen und die Mutter bloß stellen. Das stürzt die Kinder in Loyalitätskonflikte.“

 

Ralf Ruhl

Mit freundlichem Gruß

Ralf Ruhl

 

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Verschwiegene Eltern

Viele nehmen das Geheimnis mit in den Tod: Tausende von Kindern ehemaliger Besatzungssoldaten kennen ihre Abstammung nicht

Von Sandra Dassler

Das Foto fällt Camille McCullen im Frühjahr 2004 in die Hände. Da sichtet die farbige Amerikanerin in Memphis, Tennessee, den Nachlass ihrer kurz zuvor gestorbenen Großeltern.

Auf der Rückseite des Fotos steht „Misters mother“. Mister ist der Spitzname von Camille McCullens Vater, Charles Reese. Der kann auf dem Foto höchstens eineinhalb Jahre alt sein. Er sitzt, etwas mürrisch schauend, auf dem Arm einer jungen Frau. Wie eine Mutter eben ihr Kind trägt. Aber es ist nicht die Frau, die McCullen immer für ihre Großmutter hielt. Die Frau, die der flüchtige Schriftzug auf der Rückseite des Fotos zu „Misters Mutter“ erklärt, ist weiß.

McCullen zeigt das Foto ihrem Vater. „Wer ist das? Und wo ist das?“ Ihr zuliebe versucht Charles Reese sich zu erinnern. Er ist 59, seine Eltern, sagt er, haben ihm einmal von seiner Adoption erzählt. Er kennt ein paar deutsche Wörter, auch den Namen einer Frau: Edith. Charles Reese hatte immer vermutet, dass sein Vater, der während des Krieges Soldat in Deutschland war, dort ein Kind mit einer deutschen Frau hatte. Und dass er dieses Kind ist. Aber nachgefragt hat Charles Reese bei seinen Eltern nie.

 

* * *

 

 

So ähnlich fangen viele Geschichten an, die Ute Baur-Timmerbrink in den vergangenen Jahren zu hören oder lesen bekam. Die Geschichten verfolgen sie manchmal Monate lang. Sie schleichen sich nachts in ihre Träume, kommen ihr in den Sinn, wenn sie Klavier spielt oder lassen sie bei alltäglichen Handgriffen plötzlich innehalten. Ute Baur-Timmerbrink, 59, Berlinerin, kennt die Gefühle von Camille McCullen und deren Vater Charles Reese in Tennessee. „Ich habe selbst erst vor sieben Jahren erfahren, dass meine Biografie falsch ist“, sagt sie. Und seitdem hilft sie dabei, die von anderen aufzuklären.

Geahnt habe sie schon als Kind, dass etwas nicht stimmte. Ihre Eltern verhielten sich anders als die Eltern ihrer Freunde – vor allem der Vater. Irgendwie sei sie sich wie ein Störenfried vorgekommen. „Man kann das schwer beschreiben“, sagt sie. „Es sind Gesten, die man als Kind beobachtet, ein Senken der Stimme, wenn man in ein Gespräch hineinplatzt. Und immer das Gefühl, da ist etwas Unausgesprochenes, Ungeklärtes, Falsches.“

Deshalb war es eine Befreiung, als sie an ihrem 52. Geburtstag von einer Freundin erfuhr, dass sie das Kind eines amerikanischen Soldaten sei. „Da konnte ich plötzlich alles verstehen. Vor allem, warum mein Vater, den ich verehrt und geliebt habe, mich nie wirklich an sich herankommen ließ. Ich muss ihn immer an den Fehltritt seiner Frau erinnert haben.“

Ute Baur-Timmerbrink hat sich auf die Suche nach ihrem amerikanischen Vater gemacht. Stieß dabei auf Trace, ein Netzwerk in England, das Besatzungskindern hilft, ihre GI-Väter aus dem Zweiten Weltkrieg zu finden. „Die Leute von Trace haben mir geholfen, meine Herkunft zu klären. Seitdem arbeite ich selbst für die Organisation, kümmere mich um Anfragen, die den deutschsprachigen Raum betreffen.“

Das schmale Arbeitszimmer ihrer Wohnung in Berlin-Heiligensee hat Ute Baur-Timmerbrink ganz dieser Aufgabe gewidmet. Nur die Fotos ihrer beiden Söhne können sich gegen die fremden Schicksale behaupten, die akkurat in Aktenordnern zusammengefasst, in den Regalen stehen. Wenn Ute Baur-Timmerbrink ins Erzählen kommt,erzählt ihr ganzer Körper mit, ihr Gesichtsausdruck wechselt von fröhlich zu traurig, von amüsiert zu nachdenklich. Arme und Hände gestikulieren ohne Pause. Ihre Augen aber geben den Gegenüber nicht eine Sekunde frei, während sie Episode an Episode aneinander reiht, Erklärungen dazwischenschiebt, Situationen beschreibt, die eigentlich nie hätten eintreten sollen.

Da ist beispielsweise der 82-jährige Witwer in Puerto Rico, der seine Angehörigen auf einer Familienparty mit der Nachricht schockierte, dass er sich als Soldat in Nachkriegsdeutschland in eine Frau verliebt hatte. Nie habe er sich verzeihen können, dass er diese Frau verließ und auf Wunsch seiner Eltern in Puerto Rico eine andere heiratete. Das ganze Leben habe er sich mit dieser Geschichte herumgeschlagen. Sein einziger Wunsch sei, die einstige Geliebte vor seinem Tod zu finden. Und das Kind, das sie damals von ihm erwartete.

Ute Baur-Timmerbrinks Augen funkeln, wenn sie schildert, wie sie die Frau gefunden hat. Fast immer schaltet sie die örtliche Zeitung ein, um Leute zu erreichen, die damals lebten und sich erinnern. Auch Standes- und Einwohnermeldeämter erweisen sich als nützlich. Über eine Anfrage dort hat Ute Baur-Timmerbrink die gesuchte Frau in einem Pflegeheim in Süddeutschland entdeckt. Schwer demenzkrank. Nicht mehr ansprechbar. Verwandte der Frau erzählten ihr, dass das Kind des Puertoricaners, ein Mädchen, schon im Alter von einem Jahr gestorben ist. Ute Baur-Timmerbrink hat diese Nachricht nach Übersee gemailt. Die Gewissheit, sagt sie, bringe zwar erst Trauer, aber später auch Seelenfrieden. Und sie ermöglichte den Suchenden, eine Art Schlussstrich zu ziehen.

Das Statistische Bundesamt gibt die Zahl der zwischen 1945 und 1955 in den drei Westzonen einschließlich West-Berlins geborenen Kinder alliierter Besatzungssoldaten mit 68 000 an. Es sind wohl mehr. Viele Ehepaare vereinbarten Stillschweigen, und oft schwiegen auch Verwandte und Bekannte ein Leben lang.

60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stirbt die Generation der damals 20-Jährigen langsam aus. Manche beichten auf dem Sterbebett, andere nehmen ihr Geheimnis mit in den Tod. Erst danach erfahren ihre Kinder aus lange verborgen gehaltenen Dokumenten von ihrer wahren Herkunft. Für manche ist das ein Schock. Und nicht selten übernehmen die Enkel die Suche, weil sie damit einfach lockerer umgehen können.

„Alle meine Verwandten kannten die Wahrheit“, erzählt Ute Baur-Timmerbrink. „Und alle haben sie mit ins Grab genommen – auch meine Eltern.“ Eine Tante sagte ihr nur: „Von mir erfährst du nichts. Du warst nie eine von uns. Und du wirst deinen richtigen Vater nie finden.“

Aber Ute Baur-Timmerbrink wollte es wenigstens versuchen. Sie hat wieder Englisch gelernt, es war nicht gut genug, um amerikanische Quellen nutzen zu können. Sie hat Botschaften und Zeitungen angeschrieben. Sie ist in die kleine österreichische Stadt gefahren, wo ihre Mutter nach Kriegsende ihren leiblichen Vater, einen amerikanischen Offizier, kennen lernte. Und lieben, obwohl sie seit 1936 verheiratet war. Als ihr Ehemann Ende 1947 aus der Gefangenschaft zurückkam, fand er eine Tochter vor.

Und die Tochter fand den Amerikaner. Vor ein paar Jahren war es so weit, und Ute Baur-Timmerbrink musste akzeptieren, dass er sich nicht zu ihr bekennen wollte. Er ist Rechtsanwalt. „Ich passte nicht in die Welt, die er sich in den Staaten aufgebaut hat“, sagt sie: „Und aufdrängen wollte ich mich nicht.“

Was sie bei ihrer Suche gelernt hat, nutzt sie nun, um anderen zu helfen. Sie arbeitet ehrenamtlich, bekommt keinen Cent dafür, obwohl sie Kosten hat: Telefonate, Gebühren für Urkunden oder Dokumente, Benzingeld für Fahrten zu Ämtern und zu Freunden oder Verwandten der Gesuchten. Ute Baur-Timmerbrink sagt: „Bei der Suche nach meinem Vater haben mir auch viele Menschen geholfen, ohne zu fragen, was sie dafür bekommen.“

Die Anfrage, die Camille McCullen aus Tennessee nach dem Hinweis eines Freundes an Trace sendete, landete im Mai 2004 bei Ute Baur-Timmerbrink. McCullen hatte mehr wissen wollen über diese weiße Großmutter. Vielleicht lebte sie ja noch. Vielleicht hatte ihr Vater Geschwister in Deutschland. Und vielleicht wäre seine Mutter glücklich, etwas von ihrem Sohn zu hören.

Ute Baur-Timmerbrink fand heraus, dass McCullens Vater am 21. Juli 1946 als Sohn von Oskar und Edith Lange geboren wurde. Der Ehemann von Edith Lange war seit Kriegsende vermisst, aber nicht für tot erklärt worden. Daher galt der dunkelhäutige Junge nach Recht und Gesetz als ehelich geborenes Kind von Oskar Lange. Dass er bei der Geburt den Namen Karl-Heinz Hubertus erhalten hatte, wussten die Suchenden aus Amerika. Auch, dass er irgendwo in der Nähe von Berlin das Licht der Welt erblickte – in „Baddensorrow“. Ute Baur-Timmerbrink hat eine Weile gebraucht, bis sie dahinter kam: Baddensorrow? Natürlich – Bad Saarow. Edith Langes Adresse war damals der Saarower Kronprinzendamm 6 - 8. Dort befand sich ein Mütter- und Säuglingsheim, in dem viele Frauen aus Berlin und dem Umland ihre Babys zur Welt brachten.

Abgesehen von den allgemeinen Schwierigkeiten, in der Nachkriegszeit ein Kind durchzufüttern, hatten es die Geliebten der Besatzungssoldaten besonders schwer – vor allem, wenn ihre Kinder farbig waren. „GI brown babies“ heißen diese Kinder heute noch in den Vereinigten Staaten – etwa 5000 „afrodeutsche Besatzungskinder“ gab es in der Bundesrepublik. Ihre Mütter wurden als „Amiliebchen“ verhöhnt und nicht selten auf offener Straße angespuckt.

Es gab Mütter, die sich dem Hass und der Verachtung nicht aussetzen wollten und ihre Kinder zur Adoption freigaben. Viele dieser Kinder wurden über das von der US-Regierung ins Leben gerufene Programm „Brown Baby Plan“ an amerikanische Eltern vermittelt. Dass die leiblichen Väter ihre in Deutschland geborenen Kinder adoptierten – so wie im Fall von Charles Reese aus Tennessee –, war eher selten.

Seine Mutter Edith Lange, so berichtet ihre Schwägerin, die Ute Baur-Timmerbrink durch einen Zeitungsartikel fand, habe lange gezögert, ihn zur Adoption freizugeben. „Sie meinte dann aber, dass sie den Jungen an den Amerikaner abgeben müsse, weil er es dort drüben besser haben würde.“

Wie mag es Edith Lange zumute gewesen sein an jenem 7. April 1948? Damals traf sie sich mit dem Ehepaar Reese bei einem Notar in Berlin-Zehlendorf. Die Amerikaner erklärten, dass sie „Karl Lange an Kindes statt“ annehmen. Edith Lange stimmte der Adoption zu und verzichtete auf alle Rechte an ihrem Sohn. Der Wert des Vertrages wurde mit 10 000 Reichsmark angegeben. Ob Edith Lange Geld bekam, lässt sich nicht mehr feststellen. Auch nicht, ob die Amerikaner der Deutschen Nachrichten oder Fotos ihres Sohnes zukommen ließen.

Fast 60 Jahre später freuten sich die vier Kinder und acht Enkelkinder von „Mister“ Charles Reese in Tennessee sehr über die Fotos ihrer Berliner Großmutter. Nach fast einem Jahr Recherche hatte ihnen Ute Baur-Timmerbrink viele Unterlagen schicken können. Sie fand heraus, dass Edith Lange als Arzthelferin bei einem Orthopäden am Olivaer Platz gearbeitet und zuletzt in der Pfalzburger Straße in Berlin-Wilmersdorf gewohnt hatte. Nachbarn erzählten, dass sie kinderlos und nicht verheiratet war. Allerdings habe sie zu Kindern immer eine besondere Beziehung gehabt und jahrelang die Sprösslinge verschiedener Berliner Familien betreut.

Für ein Wiedersehen mit ihrem Sohn war es zu spät. Am 13. Mai 1996 ist Misters mother im Hubertus-Krankenhaus in Berlin-Zehlendorf gestorben.

 

 

"Der Tagesspiegel", 24.01.2006

 

http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.01.2006/2305962.asp#art

 

 

 


 

 

 

 

19.01.2006

Blair-Sohn Leo sollte entführt werden

Militante Väter wollten Aufmerksamkeit erregen

 

 

„Neuestes von Blair-Entführung“, verkündeten die Werbeplakate der fliegenden Zeitungshändler in London. Auf dem Titelfoto der Boulevardzeitung „Sun“ hielt Blair den etwas weinerlichen 5-jährigen Leo wie einen wiedergefundenen Schatz hoch. Aber es war, gottlob, nichts passiert.

„Niemand wurde entführt und niemand verhaftet“, versicherte Scotland Yard, nachdem die „Sun“ gestern „weltexklusiv“ die Nachricht von einem Plan verbreitete, Blairs jüngsten Sohn Leo zu kidnappen. Als hätte die Polizei nicht genug mit Terroristen zu tun, musste sie dem Bericht zufolge vor Weihnachten auch noch das geplante Attentat der Vätergruppe „Fathers 4 Justice“ vereiteln.

Bisher war die Gruppe eher durch humorige Aktionen bekannt geworden. Nun wollte eine „Splittergruppe“ offenbar den kleinen Blair eine kurze Weile seiner Freiheit berauben, um dem Premier einen Schreck einzujagen und ihn für eine kurze Weile an ihrem Dauerschicksal teilhaben lassen: „F4J“ sind geschiedene Väter, denen der regelmäßige Zugang zu ihren Kindern verwehrt ist. „Natürlich war Blair besorgt“, zitiert die „Sun“ einen Gewährsmann aus Polizeikreisen, „alle Eltern wären das. Aber wir haben ihm versichert, dass die Polizei die Sache im Griff hat“.

Sicherheitsvorkehrungen für die gesamte Blair-Familie bis hinauf zu dem 21-jährigen Euan wurden noch einmal überprüft. Der älteste macht zurzeit ein Kurzpraktikum bei einer Werbefirma in London. Einige militantere „Väter für Gerechtigkeit“ wurden vor Weihnachten von der Polizeisondereinheit SO13 unter die Lupe genommen. Allerdings glaubt die Polizei nicht, dass diese Übereifrigen das Zeug gehabt hätten, ihren Plan in die Tat umzusetzen. Matt O’Connor, der Begründer der Gruppe, war entsetzt. „Wir wollen Väter mit ihren Kindern zusammenführen, nicht sie voneinander trennen“, sagte der 38-jährige geschiedene Vater. „F4J“ machten zum ersten Mal Schlagzeilen, als der als „Spiderman“ verkleidete Dave Chick 2003 einen 40-Meter-Kran neben der Towerbridge erklomm und mit einem Plakat Menschenrechte für Väter forderte. Trotz Gerichtsbeschlusses verwehrte ihm seine Exfrau den Zugang zu seiner Tochter. Der Verkehr in halb London kam zum Stehen. Weltberühmt wurde die Gruppe, als ein „Spiderman“ die Fassade des Buckingham Palasts erklomm und sich mehrere Stunden an einer Regenrinne festkettete. Die kühnste Aktion: die Mehlattacke auf Blair während einer Unterhausdebatte.

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.01.2006/2300049.asp

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ... 

Gesendet: Montag, 23. Januar 2006 00:52

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Anfrage

 

Hallo und guten Tag

Meine Tochter ist 1991 geboren, also jetzt 14 Jahre alt, da ich voller Vertrauen mit der Mutter zusammenlebte ging ich davon aus, das sie von mir ist, deshalb Vaterschaft anerkannt.

Wir waren nicht verheiratet.

Ende 1994 sind sie ausgezogen, die Beziehung zur Mutter war beendet. Ich habe aufgrund des freundschaftlichen Verhältnisses ihr immer monatlich Kindesunterhalt in bar gegeben. Mit der Tochter immer Kontakt gehabt, sie war oft bei mir.

Gegen Ende 2004 forderte die Mutter mehr Geld, da ich mich weigerte, schaltete sie das Jugendamt ein.

Im Januar 2005 erzählte ich dieses meinem Freund, vor allem, dass der Mutter jetzt 400 € monatlich zustehen, daraufhin verriet er mir im Vertrauen, dass sie ihm im betrunkenen Zustand gesagt habe, dass ich doch gar nicht der wirkliche Vater sei.

Wir haben dann sofort einen heimlichen Vaterschafstest im beisein meiner jetzigen Lebensgefährtin gemacht, das Ergebnis war niederschmetternd.

Aufgrund von 16 analysierten unabhängigen PCR-Systemen bin ich zu 100 % nicht der biologische Vater.

Daraufhin habe ich die Tochter weiterhin 14 tägig zu mir geholt, ihr Handykarten etc. gekauft und Geld gegeben aber die Unterhaltszahlungen an die Mutter eingestellt.

Aufgrund dieser ganzen Geschichte, die ich eigentlich mit der Mutter im stillschweigen regeln wollte, kam ein riesenstein ins rollen. Sie kontaktierte sofort den wahrscheinlichen Vater, mit dem sie damals oftmals Verkehr hatte, dessen Ex Frau rief mich mehrmals an, weil sie es wusste, Verwandte und Bekannte sprachen mich an, ob ich das denn nicht gewusst hätte.

Dann Ende Mai 2005 das Gerichtsverfahren, Klage abgewiesen, mein Zeuge (Freund) sei unglaubwürdig, es wäre nur eine Gefälligkeitsaussage gewesen.

Anfang Juli 2005 hatte ich wie bis dahin immer mit meiner Tochter abgeklärt, dass ich sie übers Wochenende zu uns hole. In einem Telefonat habe ich dieses auch dem vermeintlichen Vater, der so tat als wenn auch er wissen möchte ob sie von ihm ist mitgeteilt und wir haben vereinbart, dass wir alle an diesem WE einen neuen Test machen. (Ich hatte schon Testset aus Apotheke besorgt)

Plötzlich war die Tochter krank und wollte von mir nicht abgeholt werden. Seitdem habe ich keinen Kontakt mehr zu dem Mädchen.

Alle Versuche sie zu kontaktieren sind gescheitert.

Die Mutter hat wahrscheinlich davon erfahren.

Mittlerweile ist sie 14 Jahre alt geworden.

Das Jugendamt scheint keinen Unterhaltsvorschuß mehr aufgrund des alters zu bezahlen.

Am 18.01.2006 hatte ich eine Vorladung bei der örtlichen Polizei.

Dort erfuhr ich, daß bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt.

Der Polizist hält die Akte noch ein paar Tage zurück und in der Zeit soll ich mir einen Anwalt suchen, der mit ihm Kontakt aufnimmt oder aber ich soll die Aussage verweigern.

Meine Frage, habe ich aufgrund dieses völlig sinnlosen BGH Beschlusses vom 12.01.2005 überhaupt eine Chance, um aus dieser Misere rauszukommen?

Mit freundliche Grüßen

...

 

 


 

 

 

 

"Der (heimliche) Vaterschaftstest: "Was kann der Gesetzgeber tun?"

Rüdiger Zuck 

in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 4/2005, S. 117-119

 

 

Zuck kritisiert die derzeitige restriktive juristische Ausgestaltung der Anfechtung der Vaterschaft und bringt eigene Vorschläge für eine Vereinfachung der Anfechtungsmöglichkeiten ein.

 

 


 

 

 

 

Deutschland

VATERSCHAFTSTEST

Er ist nicht der Vater - und muss trotzdem zahlen. Adolf Weikert ruft nun das Verfassungsgericht an. Im stern äußert er sich erstmals öffentlich

 

Wenn der Vater gegen den Sohn

Adolf Weikert zahlte jahrlang Unterhalt für einen Sohn, der nicht seiner ist. DEr BGH hat seine Klage abgelehnt, weil Weikert den Vaterschaftstest heimlich machen ließ. Jetzt zieht er vor das Bundesverfassungsgericht. Und äußert sich erstmals öffentlich.

 

Stern, Heft 04, 20.1.2005

 

http://www.stern.de/magazin/heft/?id=535382

 

 

 


 

 

Grundsatzurteil: Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar

 

Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. (Aktenzeichen: XII ZR 60/03 u. 227/03 vom 12. Januar 2005)

Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena, in denen es um die Abstammung eines 1994 geborenen Mädchens beziehungsweise eines 1986 geborenen Sohnes ging. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Der Thüringer Kläger kündigte heute den Gang zum Bundesverfassungsgericht an.

Die Männer - beide waren nicht mit den Müttern verheiratet - hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten. Dazu hatten sie in einem Fall ein Kaugummi mit Speichelresten, im anderen Fall ein ausgerissenes Haar des Kindes ins Labor gebracht. Beide Mütter hatten das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und verweigerten in deren Namen die Zustimmung zu den Tests.

Nach den Worten des BGH-Familiensenats verstößt die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf «informationelle Selbstbestimmung», also die Befugnis, selbst über die Verwendung persönlicher Daten zu verfügen. Das Interesse des Mannes, Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu erlangen, sei nicht vorrangig. Damit seien heimliche Tests rechtswidrig und dürften vor Gericht nicht verwendet werden. Dies gelte unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heimliche Gentests unter Strafe stellen will.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold begrüßte das Urteil. Es zeige den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zugleich bedeute es aber keinen Automatismus, die Tests grundsätzlich zu verbieten. Entscheidend sei vielmehr, den Missbrauch im Umgang mit Gendaten auszuschließen.

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater «konkrete Umstände» nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als «nicht ganz fern liegend» erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen «Anfangsverdacht» nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken.

hg/dpa

19.01.2005

 

http://www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=12323

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Umgangsrecht

Bei ungerechtfertigter und anhaltender Umgangsvereitelung wie auch Unterlaufung des bestehenden gemeinsamen Sorgerechts, kann dem dafür verantwortlichen Elternteil ein Sorgerechtsentzug nach § 1671 vollzogen werden, wenn andernfalls durch den Kontaktabbruch zwischen Kind und dem ausgegrenzten Elternteils das Kindeswohl gefährdet wäre.

hierzu: Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.04.2005 – 6 UF 155/04, veröffentlicht in: “Kindschaftsrecht und Jugendhilfe“, 1/2006, S. 50-51

 

 

 


 

 

 

Bundespräsident Köhler wirbt für neue Vaterrolle

Bundespräsident Horst Köhler hat die Deutschen aufgefordert, Familien zu schützen und bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Es sei „mehr als nur eine Privatsache, ob Familien entstehen können und wie es ihnen geht in unserem Land“, sagte Köhler am 18. Januar in einer Grundsatzrede zur Familienpolitik. Der Bundespräsident nannte beim Jahresempfang der Evangelischen Akademie Tutzing zwei große Aufgabenfelder: Zum einen forderte Köhler spürbare Verbesserungen für Familien und Kinder. Zum anderen regte er an, die Haltungen zur Familie zu überdenken.

Köhler kritisierte, Frauen bekämen häufig den Vorwurf zu hören, sie seien „Rabenmütter“, wenn sie einen Beruf ausüben und Kinder haben wollen. Er sprach sich außerdem für eine neue Väterrolle aus. Er wünsche sich mehr Väter, die sich Zeit für ihre Kinder nehmen, in die Elternzeit gingen – und dafür nicht „mitleidige Blicke und süffisante Bemerkungen von Kollegen ernten“.

Quelle: Der Tagesspiegel vom 19.1.2006

 

 

 


 

 

19.01.2006

Männerstolz und Vorurteil

Viele Väter fühlen sich vom Unterhaltsrecht benachteiligt– eine Expertin widerspricht

Von Jens Poggenpohl

 

 

Friedbert Pflüger, der wahrscheinlich nächste Spitzenkandidat der Berliner CDU, und Margarita Mathiopoulos führten in der Öffentlichkeit eine Traumehe. Jetzt macht die Trennung der beiden als „Rosenkrieg“ die Runde. In einem Leserbrief an das Magazin „Focus“ bestätigte Mathiopoulos, dass Pflüger von seiner Noch-Ehefrau 175 000 Euro Unterhalt fordert. „Meines Erachtens ist jedoch die Ehefrau, die freiwillig ihrem Parlamentarischen-Staatssekretärs-Noch-Ehemann, seiner Praktikantin und deren unehelichem Kind finanziell unter die Arme greifen soll, noch nicht geboren“, schrieb sie. Das Beispiel wirft ein Schlaglicht auf die Unterhaltsfrage in Zeiten der Emanzipation. Ist der „Fall Pflüger“ ein kurioser Einzelfall? Kommt es oft vor, dass ein Mann gegen seine Frau auf Unterhalt klagt?

Das Statistische Bundesamt unterscheidet in seinen Zahlen nicht, wer für wen zahlt, wenn die Liebe vorbei ist. Experten gehen aber davon aus, dass die Zahl der Männer, die Ansprüche stellen, verschwindend gering ist. Jutta Puls, die 25 Jahre lang Familienrichterin am OLG Hamburg war und nun an der Reform des Unterhaltsrechts mitarbeitet, kann sich persönlich an „vielleicht drei Fälle“ aus ihrer Berufspraxis erinnern. Selbst wenn gerade Frauen Wert darauf legen, sich außergerichtlich zu einigen und „sich auch ganz gerne frei kaufen“, bleibt das Missverhältnis immer noch deutlich – zu Recht, findet Puls, schließlich seien Frauen häufig schlechter ausgebildet, da sie viel Zeit für die Erziehung der Kinder aufbrächten, und häufig auch schlechter bezahlt. Und genau darum geht es im Unterhaltsrecht: Wer besser verdient, muss nach einer Scheidung drei Siebtel der Einkommensdifferenz an den Partner überweisen. Dies gilt aber nur, wenn er mindestens 890 Euro nur für sich übrig hat – „und Frauen verdienen das oft nicht“. Im Gegenteil: Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums sind sie überdurchschnittlich oft vom Armutsrisiko Scheidung betroffen. Abhängige Partner, so die Studie, verlieren im Jahr nach der Scheidung ein Drittel ihres Einkommens.

Rüdiger Meyer-Spelbrink sieht das anders. Der Geschäftsführer des Verbands „Väteraufbruch für Kinder“ beklagt, dass nur gut fünf Prozent der Kinder nach der Scheidung zum Vater kämen – die Folge eines „Mutterbonus“ und von Vorurteilen, denen Gerichte gerne folgten. „Die Mütter fürs Emotionale, der Vater fürs Materielle“ – diese Aufgabenteilung hält Meyer-Spelbrink für nicht mehr zeitgemäß. Er spricht von einer „sozialen Hängematte“ und zählt Fälle benachteiligter Männer auf: Ein Lehrer habe nach der Scheidung die Kinder zu sich genommen, müsse aber zusätzlich Unterhalt an die Frau zahlen, weil die arbeitslos sei. Auch Meyer-Spelbrinks zwei Kinder wachsen bei ihm auf. Seine Ex-Frau habe aber nur zwei Jahre Unterhalt für die Kinder gezahlt, obwohl ihr neuer Partner finanziell gut gestellt sei. Er hat dagegen geklagt, wollte, dass seine Frau sich wenigstens um Arbeit bemüht. „Sie wissen doch, dass Bewerbungen nichts bringen“, habe ihm der Richter geantwortet. Bei vielen Leidensgenossen würde ein „gewisses Stolzgefühl“ verhindern, auf ihre Unterhaltsrechte zu pochen.

Als Antwort auf die Frauenbewegung will Meyer-Spelbrink seinen Verband aber nicht verstanden wissen. Man sei vielmehr für echte Gleichberechtigung. Ein Wechselmodell schlägt er vor, bei dem das Kind über einen längeren Zeitraum beim einen und dann beim anderen Partner aufwachse.

Jutta Puls antwortet auf diesen Vorschlag mit weiblicher Ironie. Der sei „wunderbar“, nur leider unrealistisch. Schließlich bräuchte es dafür Arbeitsplatzgarantien und ein soziales Umfeld, das ein solches Hin und Her mittrüge. Allerdings fordert der Entwurf zum neuen Unterhaltsgesetz, das noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll, mehr als bislang von Partnern, sich stärker ins Erwerbsleben zu integrieren. Auch sollen künftig die Bedürfnisse von Kindern erstrangig behandelt werden. „Sozialer Sprengstoff“ liegt schließlich im Vorschlag, unverheiratete Mütter genauso zu behandeln wie verheiratete.

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.01.2006/2299420.asp

 

 


 

 

 

 

19.01.2006

Blair-Sohn Leo sollte entführt werden

Militante Väter wollten Aufmerksamkeit erregen

 

 

„Neuestes von Blair-Entführung“, verkündeten die Werbeplakate der fliegenden Zeitungshändler in London. Auf dem Titelfoto der Boulevardzeitung „Sun“ hielt Blair den etwas weinerlichen 5-jährigen Leo wie einen wiedergefundenen Schatz hoch. Aber es war, gottlob, nichts passiert.

„Niemand wurde entführt und niemand verhaftet“, versicherte Scotland Yard, nachdem die „Sun“ gestern „weltexklusiv“ die Nachricht von einem Plan verbreitete, Blairs jüngsten Sohn Leo zu kidnappen. Als hätte die Polizei nicht genug mit Terroristen zu tun, musste sie dem Bericht zufolge vor Weihnachten auch noch das geplante Attentat der Vätergruppe „Fathers 4 Justice“ vereiteln.

Bisher war die Gruppe eher durch humorige Aktionen bekannt geworden. Nun wollte eine „Splittergruppe“ offenbar den kleinen Blair eine kurze Weile seiner Freiheit berauben, um dem Premier einen Schreck einzujagen und ihn für eine kurze Weile an ihrem Dauerschicksal teilhaben lassen: „F4J“ sind geschiedene Väter, denen der regelmäßige Zugang zu ihren Kindern verwehrt ist. „Natürlich war Blair besorgt“, zitiert die „Sun“ einen Gewährsmann aus Polizeikreisen, „alle Eltern wären das. Aber wir haben ihm versichert, dass die Polizei die Sache im Griff hat“.

Sicherheitsvorkehrungen für die gesamte Blair-Familie bis hinauf zu dem 21-jährigen Euan wurden noch einmal überprüft. Der älteste macht zurzeit ein Kurzpraktikum bei einer Werbefirma in London. Einige militantere „Väter für Gerechtigkeit“ wurden vor Weihnachten von der Polizeisondereinheit SO13 unter die Lupe genommen. Allerdings glaubt die Polizei nicht, dass diese Übereifrigen das Zeug gehabt hätten, ihren Plan in die Tat umzusetzen. Matt O’Connor, der Begründer der Gruppe, war entsetzt. „Wir wollen Väter mit ihren Kindern zusammenführen, nicht sie voneinander trennen“, sagte der 38-jährige geschiedene Vater. „F4J“ machten zum ersten Mal Schlagzeilen, als der als „Spiderman“ verkleidete Dave Chick 2003 einen 40-Meter-Kran neben der Towerbridge erklomm und mit einem Plakat Menschenrechte für Väter forderte. Trotz Gerichtsbeschlusses verwehrte ihm seine Exfrau den Zugang zu seiner Tochter. Der Verkehr in halb London kam zum Stehen. Weltberühmt wurde die Gruppe, als ein „Spiderman“ die Fassade des Buckingham Palasts erklomm und sich mehrere Stunden an einer Regenrinne festkettete. Die kühnste Aktion: die Mehlattacke auf Blair während einer Unterhausdebatte.

 

 

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.01.2006/2300049.asp

 

 

 


 

 

Väterdemo in Frankfurt am Main

05. Januar 2006

Info

Informationen des Väteraufbruch Frankfurt am Main

de Babba

Lautstark machten fast 100 Väter am 10. Dezember, dem „Tag der Menschenrechte", in der Frankfurter Innenstadt auf sich aufmerksam. Mit einem Demonstrationszug protestierten sie gegen den vielfachen Umgangsboykott in Deutschland und die meist ungenügende Reaktion der Gerichte darauf. „Die Gerichte müssen die gesetzlich verankerte Gleichwertigkeit von Vater und Mutter endlich auch durchsetzen", fordert Marcus Gnau, Vorstandsmitglied des Frankfurter Vereins Väteraufbruch für Kinder. [mehr]

 

 

 

http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/deBabba_01-06.pdf

 

 

 

 


 

 

 

06. Januar 2006

Tagebuch Familie Görgülü

Eine Familie gibt nicht auf - Tagebucheintrag 06.01.06

Kazim wird am 13.01.06 aus der Türkei zurückkommen. Er musste dringend zu seiner schwerkranken Mutter reisen. Sie wollte unbedingt ihren Sohn sehen und hatte seit zwei Monaten immer wieder Kazim gebeten in die Türkei zu kommen. Kazim hatte Christofer beim letzten Umgang gesagt, dass er zu seiner Großmutter fliegen muss. Kazim hofft, dass Christofer die Postkarte aus der Türkei und die Weihnachtsgrüße auf CD erhalten hat. Da mir nicht ermöglicht wurde, Christofer zu Weihnachten die Grüße von seinem Vater direkt zu übergeben, konnte ich nur einen Brief an Christofer schicken. [mehr]

 

Beschluss des OLG Naumburg zur Erstellung eines Gutachtens vom 18.12.05 [mehr]

 

 

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/51218OLG_Gutachten.pdf

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: UDF-MAILER [mailto:wildbunch@gmx.net]

Gesendet: Sonntag, 1. Januar 2006 05:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Mein Sohn als bedürftig anmelden oder nicht?

 

Ein wunderschönes neues Jahr,

Ich bräuchte einen Rat über meine weitere Vorgehnsweise zu folgendem Fall:

Ich bin Vater eines Sohnes (15.4.2003 - 2 Jahre 8 Monate), das Kind ist ehelich geboren, die Ehe wurde im vergangenen Jahr im Juni geschieden. Seit 2 1/2 Jahren betreue und erziehe ich meinen Sohn "zur Hälfte", d.h. ich habe mit meiner Exfrau einen Betreuungsplan aufgestellt und das Kind lebt je zu Hälfte der Zeit bei seiner Mutter und bei mir - seit März 2004 sind die Haushalte auch räumlich getrennt. Seit Beginn der Betreuungsregelung kommen meine Exfrau und ich für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc.) des kleinen Mannes jeder für sich selber auf und ich leiste meine "Unterhaltsverpflichtungen" meinem Sohn gegenüber in direkter Betreuung, Sorge und Unterhalt im Alltag.

Bei der Scheidung habe ich mit meiner Exfrau eine Vereinbarung bezüglich des Sohnes getroffen mit folgenden Punkten:

Beiderseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt auch für den Fall der Not

Die elterliche Sorge verbleibt bei beiden Eltern und das Kind hat seinen Aufenthalt hälftig bei Mutter und Vater

Eine Unterhaltsverpflichtung gegenseitig für den Sohn besteht nicht

Das staatliche Kindergeld erhält in voller Höhe die Ehefrau

Das Ganze funktionierte bislang auch, allerdings ist für mich nun folgende Situation eingetreten: Ich habe mich im letzten Sommer im Rahmen einer Ich AG selbstständig gemacht, da dies sich mit den Betreuungszeiten für meinen Sohn am Besten verbinden ließ - eine halb- oder ganztägige Arbeit ließ sich wegen der Zeiten des Betreuungsplans und des Alter des Kindes nicht finden. Nun bin ich mit der Selbstständigkeit in finanzielle Not geraten und habe deshalb am 29.12.2005 bei der hiesigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt.

Leider ist nun so, daß die für mich zuständige Sozialarbeiterin - ich möchte es einmal umschreibend so ausdrücken - an "alten Rollenbildern" hängt, anscheinend hatte die so einen Fall, daß sich der Vater um sein Kind intensiv kümmert, noch gar nicht. Der erste Hinweis den ich von deren Seite erhalten hatte, war der, daß meine Bemühungen um meinen Sohn ja ganz nett wäre, aber ich sollte doch das Kind eher der Mutter geben und, nun ja das wurde zwar nicht direkt ausgesprochen, " gefälligst richtig arbeiten" gehen.

Im weiteren Clearing-Gespräch ist dann noch das Problem des Hauptwohnsitzes aufgetreten - ich hatte da vor längerer Zeit (Dezember 2004) schon einen intensiven Schriftverkehr mit der hiesigen Meldebehörde - in der BRD ist es ja bislang nicht möglich, daß ein Mensch (respektive ein Kleinkind) je zur Hälfte an zwei Orten lebt, man muß sich ja für einen Hauptwohnsitz festlegen. Nach Ausfüllung mehrer Beiblätter für meinen Sohn zur Anmeldung bei mehreren Wohnung (incl. Erklärung von welcher Wohnung aus ein 20 Monate altes Kind seiner Erwerbstätigkeit / Ausbildung nachgeht - sic*) erhielt ich die Anmeldebestätigung für meinen Sohn mit Hauptwohnsitz bei mir. Meine Exfrau hat im Sommer 2005 erneut geheiratet, ist innerhalb der Stadt umgezogen und hat sich erneut angemeldet.

Die Sozialarbeiterin hat während des Clearing-Gespräches eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt gestartet und dabei stellte sich heraus, daß nun mein Sohn mit Hauptwohnsitz bei meiner Exfrau gemeldet ist - meine Adresse ist nun als Zweitwohnsitz eingetragen. Aufgrund dieser Eintragung als Hauptwohnsitz bei meiner Exfrau und der Tatsache, daß die Mutter das volle Kindergeld erhält und berufstätig ist, hat die Sozialarbeiterin entschieden, daß sie nur mich als hilfsbedürftig für das Arbeitslosengeld II eintragen wird, nicht aber meinen Sohn, da wenn dies geschähe, das Sozialamt / Arbeitsagentur einen Teil des Kindergeldes / Unterhalt (?) bei der Mutter einfordern müßte.

Ich bin mir in dieser Situation nun unsicher in der weiteren Vorgehensweise gegenüber dieser Sozialarbeiterin bzw. der Bedürftigkeitsmeldung meines Sohnes im Rahmen des Arbeitslosengeld II. Zum einen wäre es mir im Interesse meines Sohnes nicht recht, wenn das Sozialamt / Arbeitsagentur gegen meine Exfrau wegen eines finanziellen Anspruchs vorgehen würde, da es mit Sicherheit zu verbalen, emotionalen und vielleicht auch gerichtlichen Attacken meiner Exfrau gegen mich kommen würde und am Meisten mein Sohn darunter zu leiden haben dürfte.

Auf der anderen Seite steht dabei die "Nichtanerkennung" meiner Unterhalts- und Betreuungsleistung der vergangenen 2 1/2 Jahre bzw. die zukünftige Betreuung meines Sohnes. Ich möchte auch weiterhin für meinen Sohn da sein und ihn betreuen. Ich weiß im Augenblick allerdings überhaupt nicht welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen eine Nichtanmeldung meines Sohnes als bedürftig hat. Ich habe ihn bislang "unterhalten" - die Kosten für diesen Unterhalt sind ein Teilgrund für meine jetztige Bedürftigkeit an sich - und diese Kosten bestehen auch in Zukunft bei meiner Betreuug. Ich weiß überhaupt nicht inwieweit dies Auswirkungen auf die Leistungsberechnung hat.

Aus den Äußerungen der Sozialarbeiterin "Suchen Sie schnellstens einen Hortplatz für den Kleinen" (Anmerkung: Der Kleine besucht gerade 2x wöchentlich eine Kinderkrippe - ein Kindergartenplatz ist frühestens für den Herbst 2006 in Aussicht) lese ich die künftige Umgangstendenz mir gegenüber heraus: Faktisch Tatsachen schaffen, daß einer Vollzeitverfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nichts im Wege steht. Ich möchte hierbei betonen, daß ich seit 3 Monaten versuche einen Teilzeitjob zu finden, der sich mit den Betreuungszeiten verbinden läßt, dies aber angesicht eines "exotisch hälftig betreuenden Vaters" in Konkurrenz zu alleinerziehenden Müttern nicht mal ansatzweise Erfolg hatte. Ich kann und will bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, allerdings hatte ich nicht den Eindruck, daß die Vermittlung einer Teilzeitarbeit - 1 Euro-Job ... in der Planung der Sozialarbeiterin liegt. Ich befürchte eher die Marschrichtung, daß man versuchen wird mich auf volle zeitliche Verfügbarkeit zu bringen und wenn ich ein Angebot wegen der Betreuung meines Sohnes ablehne - die Leistung gekürzt oder ganz ausgesetzt wird.

Dies mag jetzt vielleicht eine übertriebene unbegründete Angst / Annahme sein, aber ich bin derzeit komplett überfordert was die reelle Einschätzung und die Rechtslage betrifft. Ich bin derzeit bemüht weitere Beistand und Information bei der Väterinitiative München e.V. einzuholen, allerdings werde ich einen Beratungstermin nicht vor Mittwoch 3.1.2006 abends anmelden können - Ich habe allerdings einen weiteren Termin bei der Sozialarbeiterin 3.1.2006 vormittags - mit der vollständigen Antragsabgabe für das Arbeitslosengeld II ...

Könnten Sie mir vielleicht einen Rat dahingehend geben, welche generelle Option ich wählen sollte: Meldung meines Sohnes als bedürftig oder eher nicht?

Danke im vorraus für Ihre Bemühungen

Oliver Bunch

 

 

Oliver Bunch

81543 München

E-Mail: wildbunch@gmx.net

 

 

Wer hier eine hilfreiche Antwort geben kann, sende bitte eine Mail an Herrn Bunch.

 

 

 

 


 

 

Hamburg zahlt 26 Millionen Euro für säumige Väter

Rund 15 000 Männer kommen ihrer Unterhaltspflicht nicht nach - Anstieg von Neuanträgen auf öffentliche Unterstützung

von Oliver Schirg

 

Hamburg wird nach Einschätzung der Sozialbehörde in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für den Unterhalt jener Kinder aufwenden müssen, deren Väter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Nach einer internen "realistischen Prognose" der Behörde werden die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 25,836 Millionen Euro ausreichend sein. Ein Drittel der Kosten übernimmt allerdings der Bund. Das bedeutet, daß mehr als 8,5 Millionen Euro aus der Bundeskasse an Hamburg zurückfließen.

 

Die Zahl der Fälle wird den Einschätzungen zufolge wie in den vergangenen Jahren bei rund 15 000 liegen. Die Quote, wie viel des "ausgelegten" Geldes sich die Stadt zurückholen kann, sei hingegen bislang nur schwer zu schätzen. Sie werde sich aller Voraussicht nach zwischen den 12,5 Prozent und 17,5 Prozent der vergangenen Jahre einpendeln, heißt es aus der Sozialbehörde weiter.

 

Unmittelbar vor Weihnachten war bekannt geworden, daß bundesweit der Staat in diesem Jahr in fast 500 000 Fällen den Unterhalt für säumige Väter übernehmen muß. Die Gesamtkosten würden sich auf rund 840 Millionen Euro belaufen. Hintergrund dieser Kosten ist die Regelung, daß der Staat für Kinder alleinstehender Elternteile bis zu deren zwölften Lebensjahr sogenannte Unterhaltsvorschußleistungen überweist, wenn der leibliche Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Allerdings versucht der Staat dann, sich das Geld von den säumigen Vätern wieder zurückzuholen.

 

Wie es aus der Behörde weiter heißt, vermelden die zuständigen Bezirke einen Anstieg bei den Neuanträgen. Der Grund dafür werde in der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform gesehen. So würden offenbar Arbeitslose, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit nur noch Arbeitslosengeld II erhielten, nicht mehr rechtzeitig die Alimente bezahlen. Möglicherweise liege das aber auch an Rückständen bei der Bewilligung von Anträgen und an Verzögerungen bei der Erstattung an die Arbeitsagenturen. Zudem klagten die zuständigen Ämter bei den Bezirken über eine angespannte Personalsituation, heißt es aus der Behörde. Danach würden freigewordene Stellen nicht oder nicht zeitnah wiederbesetzt. Ferner seien neue Mitarbeiter teilweise unzureichend qualifiziert.

 

Um sich das ausgelegte Geld von den säumigen Vätern zurückzuholen, hatte Hamburg im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs eine Anwaltskanzlei beauftragt. Der Test erbrachte jedoch das überraschende Ergebnis, daß offenbar ein Großteil der säumigen Väter aus triftigen Gründen nicht zur Zahlung von Alimenten in der Lage ist. So verfügten viele nicht über genügend Einkommen. Bislang waren Fachleute davon ausgegangen, daß rund ein Drittel der Zahlungspflichtigen falsche Angaben über ihr Einkommen machte.

 

Artikel erschienen am Mit, 28. Dezember 2005

 

 

http://www.welt.de/data/2005/12/28/823616.html

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Alle Jahre wieder - kommt nicht das Christkind, sondern die Neuauflage einer gegen Trennungsväter gerichteten Kampagne. Irgend einer muss ja in diesem Staat der Sündenbock sein und seit das Mittelalter mit seinen Hexenverbrennungen vorbei ist, müssen halt die Trennungsväter dran glauben. Zeitungsmeldungen wie die obige unterschlagen einfach die Tatsache, dass ca. 15 Prozent aller barunterhaltspflichtigen Eltern Mütter sind, die ihren Kinder wesentlich schlechter als die Väter Barunterhalt zur Verfügung stellen.

Zum anderen unterschlägt die Meldung, wie viele Väter in diesem Land zwangsgetrennt und abgeschnitten von ihren Kindern leben müssen. Oft genug sind es Kontaktabbrüche, die auch durch Behörden und Gerichte mitzuverantworten sind.

01.01.2006

 

 

 


 

 

 

02.01.2006

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

Sie hatten hoffentlich alle einen erfreulichen Übergang nach 2006. Gleich zur Einstimmung auf das neue Jahr erhalten Sie nachfolgend den am 29. Dezember 2005 in "Die Welt" erschienenen und im Internet unter www.welt.de/data/2005/12/29/824026.html aufrufbaren Artikel

Kindermangel, staatlich gefördert

Chronisch beklagt die Politik den Geburtenrückgang. Dabei ist der Sozialstaat selbst Verursacher der Kinderlosigkeit

Die darin geschilderten gesellschaftlichen Fehlentwicklungen sind das Ergebnis der Gesetzgebung der von den Wählermehrheiten und den Nichwählern immer wieder bestätigten Politiker, die die Familien seit jeher grob fahrlässig politisch und wirtschaftlich benachteiligt haben. Diese in den Parlamenten vertretenen Politiker der etablierten Parteien, die überwiegend von kinderlosen Parteiführern dominiert werden, sind vorrangig an ihrer Wiederwahl und somit dem politischen Machterhalt interessiert. Von ihnen ist ohne konkurrierende politische Einwirkung keine Systemveränderung zu erwarten. Für sie dienen die Familien lediglich als für ihre Zwecke ausbeutbare "nützliche Idioten".

Gegen diese Ausbeutung der Familien stellt sich die FAMILIEN-PARTEI bereits seit vielen Jahren mit ihrem Programm zu den Wahlen, um die politische und wirtschaftliche Gleichstellung der Familien zu erreichen. Allein ihr politischer Dauerdruck auf die etablierten Parteien kann langfristig die grundlegend notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer Familienpolitik als alle Politikbereiche durchdringende Querschnittsfunktion, die Allen zu Gute kommt, ermöglichen.

 

Hier der Arikel von Dorothea Siems:

"Star-Entertainer Harald Schmidt hat das Zeug zum Familienpolitiker. Jüngst waren etliche kinderlose Akademikerinnen seinem Aufruf, sich schwängern zu lassen, gefolgt. Zur Motivation hatte Schmidt den Frauen Karten für die Fußball-Weltmeisterschaft in Aussicht gestellt. Daß die Kinderarmut hierzulande inzwischen bereits Eingang in das Gag-Repertoire von Deutschlands bekanntestem Fernseh-Zyniker gefunden hat, ist Beleg dafür, daß das Problem sinkender Geburtenraten und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Sozialsysteme längst Allgemeingut ist. Entsprechend vehement fordern Politiker jeder Couleur Rezepte gegen den Geburtenrückgang. Dabei ist es der Sozialstaat selbst, der seit Bismarcks Zeiten Kinderlosigkeit befördert und in der jüngeren Vergangenheit Familien systematisch benachteiligt.

Jetzt will die Bundesregierung junge Paare dazu animieren, wieder mehr Kinder zu bekommen. Ihr Köder ist das Elterngeld. Für ein Jahr sollen Mütter oder Väter, die nach der Geburt ihre Berufstätigkeit unterbrechen, zwei Drittel ihres letzten Nettogehaltes - maximal 1800 Euro im Monat - vom Staat erhalten.

Ob das Elterngeld allerdings ebenso zieht wie die Aussicht auf die WM-Tickets, ist zweifelhaft. Denn entweder spielt das finanzielle Kosten-Nutzen-Kalkül bei der Entscheidung junger Paare für oder gegen Nachwuchs nicht die entscheidende Rolle. Oder aber sie haben schnell ausgerechnet, daß die geplante Geldspritze im ersten Jahr die finanziellen Benachteiligungen der Familien gegenüber Kinderlosen im Steuer- und vor allem im Sozialsystem bei weitem nicht ausgleicht.

Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München kommt in einer Studie zu dem Schluß, daß jedes Kind dem Staat im Laufe seines Lebens unter dem Strich 77 000 Euro mehr einbringt, als es die öffentliche Hand kostet. Der Überschuß für den Staat erklärt sich vor allem aus den zu erwartenden Beiträgen des Kindes zur Renten- und Krankenversicherung. Für ihre "fiskalische Bilanz" haben die Wissenschaftler auf der einen Seite die Sozialabgaben und Steuern aufgelistet, die ein Kind während seines Lebens leisten wird. Auf der anderen Seite stehen die staatlichen Leistungen, die es erhält, vom subventionierten Kinderbetreuungsplatz und der kostenlosen Schulausbildung bis zum Kindergeld und der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse.

Vor allem die Sozialversicherungen profitieren von den Familien: Ihnen bringt jedes Kind im Durchschnitt 240 500 Euro mehr an Beiträgen. Der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf moniert nicht zuletzt deshalb, daß in Deutschland die Kosten, die Kinder verursachen, zum überwiegenden Teil Privatsache der Eltern seien. Dagegen komme der spätere Nutzen der Allgemeinheit zu gute. Die Ausbeutung der Familien in den Sozialsystemen sei ein wichtiger Grund für den dramatischen Geburtenrückgang in den vergangenen Jahrzehnten, so Biedenkopf, der für die Robert Bosch Stiftung eine Kommission über "Familie und demographischer Wandel" leitete.

Deutschland hatte als erstes Land der Welt schon 1881 damit begonnen, Sozialversicherungen aufzubauen. Otto von Bismarck hätte sich wohl nicht träumen lassen, daß er mit der Einführung der Sozialversicherungen 1881 Einfluß auf die Fertilität der Bevölkerung nehmen würde. Doch die Geburtenrate sank in den folgenden Jahrzehnten extrem: von über fünf Kinder pro Frau 1880 auf unter zwei Kinder 1920. Die Sozialpolitik Bismarcks ist sicher nur eine der Ursachen. Doch der Aufbau einer Rentenversicherung ermöglichte es erstmals in der Geschichte der Menschheit, sich vor Altersarmut in Folge von Kinderlosigkeit zu schützen. Für Ifo-Chef Hans-Werner Sinn ist es denn auch kein Zufall, daß der dramatische Geburtenrückgang hierzulande früher einsetzte und steiler verlief als in allen anderen Industrieländern.

Doch erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde der deutsche Sozialstaat systematisch zum Vorteil der Kinderlosen ausgestaltet. Ursprünglich basierte das hiesige Rentensystem ähnlich wie eine Lebensversicherung auf einem Kapitaldeckungsverfahren: jede Generation sparte mit ihren während des Berufslebens geleisteten Beiträgen für das eigene Alter an. Während des Krieges aber war die Rentenkasse vom Nazi-Regime geplündert worden. Der erste Kanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, beschloß deshalb, die Altersvorsorge im Umlageverfahren zu organisieren. Seither gehen die Beiträge der Aktiven direkt an die jeweiligen Rentner. Das System lebt von der Hand in den Mund. Gespart wird nicht mehr.

Adenauers Berater Wilfried Schreiber hatte frühzeitig darauf hingewiesen, daß ein solches Rentensystem Kinderlosigkeit finanziell belohnt. Er forderte eine Art Familienkasse, um daraus Eltern die Kosten der Kindererziehung zu finanzieren. Die Idee war, daß das Sozialsystem die Verpflichtungen der Großfamilie, bei der ebenfalls der Aktive für die Alten und die Kinder aufkommen muß, nachbilden sollte. Dem damaligen Kanzler waren die Kosten einer Familienkasse jedoch zu hoch. "Kinder bekommen die Leute immer", meinte er.

Ein fataler Irrtum. Rund ein Viertel der Frauen des Jahrgangs 1960 sind kinderlos, dreimal mehr als beim Jahrgang 1935. Für viele junge Frauen ist die Berufstätigkeit mittlerweile mindestens ebenso wichtig wie Ehe und Nachwuchs. Und weil sich Kind und Karriere in Deutschland noch immer nicht leicht vereinbaren lassen, entscheiden sich immer mehr Frauen gegen Kinder oder bekommen allenfalls ein Kind.

Das Bundesverfassungsgericht hat seit den achtziger Jahren mehrfach gerügt, daß Familien in den Sozialsystemen diskriminiert werden. Eltern erbrächten mit Beitragszahlungen und dem Aufziehen der künftigen Beitragszahler eine doppelte Leistung für das System, urteilten die Richter zuletzt 2001 bei ihrem Urteil zur Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, Eltern in der Erziehungsphase bei den Beiträgen zu entlasten und einen solchen Schritt auch in den anderen Sozialsystemen zu prüfen. Doch die damalige rot-grüne Regierung erwies sich als hartleibig. Statt wie verlangt eine nach Kinderzahl gestaffelte Entlastung für Eltern zu beschließen, führte sie lediglich einen Zuschlag für Kinderlose ein.

Während im Steuersystem berücksichtigt ist, daß Kinder die finanzielle Leistungsfähigkeit mindern, zahlt ein Familienvater mit fünf Kindern in den Sozialversicherungen den gleichen Beitrag wie ein Single, der ebenso viel verdient. Im Alter profitiert dann der Kinderlose von den Einzahlungen, die fremde Kinder für ihn mitleisten.

Nicht nur Deutschland klagt mittlerweile über den fehlenden Kindersegen. In Italien und Spanien liegt die Geburtenrate sogar noch etwas niedriger als hierzulande. In den USA hingegen, die sich den deutschen Sozialstaat nie zum Vorbild nahmen, liegt die Geburtenrate mit 2,1 Kindern pro Frau deutlich über dem EU-Durchschnitt.

In Kontinentaleuropa sticht Frankreich mit 1,9 Kindern je Frau positiv hervor (zum Vergleich: in Deutschland bekommt jede Frau im Durchschnitt 1,29 Kinder). Zwar hat auch der Nachbar einen im Umlageverfahren organisierten Sozialstaat. Doch gleicht hier der Fiskus über erhebliche Steuervergünstigungen und ein staatlich massiv subventioniertes, gut ausgebautes Betreuungsnetz die Benachteiligung der Familien im Sozialsystem weitgehend aus. In Frankreich gibt es denn auch nicht nur weniger Kinderlose als bei uns. Auch die Zahl der Kinderreichen, die drei und mehr Sprößlinge großziehen, ist viel größer als in Deutschland, wo die Großfamilie weitgehend verschwunden ist.

 

 

 

Hiesige Politiker wie die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD) weisen unterdessen gerne darauf hin, daß junge Leute bei ihrer Entscheidung für oder gegen Kinder wohl kaum an die Rente dächten. Wohl wahr. Doch offensichtlich hat der Sozialstaat, der seit Jahrzehnten die Familien gegenüber alternativen Lebensstilen diskriminiert, die Einstellung der Gesellschaft zu Kindern verändert."

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

www.familien-partei.de

 

 

 

 


 

 

"Bericht über die Rechtssprechung des EGMR in Verfahren gegen Deutschland im Jahr 2004"

in: "Europäische Grundrechte Zeitschrift", 2005, S. 449-452

 

 

"Im Jahr 2004 sind insgesamt 40.943 Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben worden, von denen 2.470 gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet waren. Der Gerichtshof hat in dieser Zeit 20.250 Beschwerden für unzulässig erklärt und 718 Urteile gefällt ..."

siehe auch www.echt.coe.int/Eng/InfoNotesAndSurveys.htm

 

 

 


 

 

 

 

 

Betreuungsunterhalt

 

Väter und Mütter nichtehelicher Kinder, die ihr Kind vom anderen Elternteil betreuen lassen, müssen für diesen Elternteil Betreuungsunterhalt zahlen, bis das Kind drei Jahre alt ist.

 

 

An den in letzter Zeit ins Wanken geratenen Rechtsgrundsatz müssen sich alle Familienrichter halten, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (1 BvR 1178/05), wie FOCUS berichtet.

Das Berliner Kammergericht hatte einen Rechtsanwalt aus Berlin dazu verurteilt, seiner Ex-Freundin länger als drei Jahre Unterhalt zu überweisen, obwohl kein Härtefall vorlag. Dieses Urteil hat das BVerfG nun mit der Begründung aufgehoben, das Kammergericht dürfe sich nicht über den Gesetzgeber hinwegsetzen.

Ob ledige Mütter oder ledige Väter die das Kind ohne ausreichende Unterstützung des anderen Elternteils überwiegende allein betreuen müssen, dennoch künftig länger Geld erhalten, werden allein die Verfassungsrichter entscheiden. Ein Termin dafür steht jedoch nicht fest.

Teilen sich beide Eltern die Betreuungsarbeit, dies ist bekanntlich ein Anliegen das dem Bundesfamilienministerium sehr am Herzen liegt, bekommt keiner der beiden Elternteile vom anderen Betreuungsunterhalt. Ob der stark verschuldete Staat denn noch was zuschießt, wird man sehen müssen

 

 

29.01.06

 

Siehe dazu auch:

 

 

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=24242

 

 

 

 

 

 


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