Väternotruf

März 2006


 

 

 

 

Gerechtigkeit als Ausbeutung - Familien in der Sozialversicherung

 

Der Artikel aus Die Welt:

Das Wort Gerechtigkeit ist das Aphrodisiakum unserer Sozialpolitiker. Wenn es zum letzten Kick nicht reicht, setzen sie noch das Attribut "sozial" dazu; dann sind sie vollends high. Im Namen dieser Sozialgerechtigkeit ermahnt Kurt Beck die SPD, den Dachdecker nicht bis 67 dachdecken zu lassen; sorgt sich Karl Lauterbach um die Geringverdiener, die in der Rentenversicherung zu kurz kommen; beklagt Bert Rürup, der Universalberater aller bisherigen und zukünftigen Bundesregierungen, das Schicksal der berufstätigen Frau, die nur geringe Chancen hat, nach 45 Arbeitsjahren den vollen Rentenanspruch zu erwerben. Immer neue Ungerechtigkeiten, die immer neue Eingriffe verlangen: Das schafft Arbeit, zumindest für die riesige Betreuungsindustrie.

Nur eine Figur kommt in den Gerechtigkeitsbilanzen niemals vor. Das ist die Mutter, die für ihre Kinder sorgt. Sie produziert durch diese Art von Arbeit zwar das Deckungskapital, ohne das die auf Abriss programmierte Rentenversicherung schon längst in sich zusammengefallen wäre. Das hilft den Müttern aber nichts, weil sich die Sozialpolitiker sämtlicher Parteien auf die Ausrede verständigt haben, dass der Familienlastenausgleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Soll heißen: Wir kümmern uns nicht drum. Die Ungerechtigkeit soll nicht dort bekämpft werden, wo sie entsteht, im Rentenversicherungssystem, sondern irgendwo anders. Also nirgends.

Im deutschen Alterssicherungssystem stehen Kinder und Mütter an allerletzter Stelle - mit katastrophalen Folgen für das ganze Land. Gewiß, die Rente soll Lohn für Lebensleistung sein und beitragsadäquat bemessen werden; Norbert Blüm ist niemals müde geworden, mit diesen Begriffen um sich zu werfen und seine Nachfolger sprechen ihm das nach. Für Rosa Rees, die in Karlsruhe das Trümmerfrauenurteil erwirkt hatte, hält dieser Sprachgebrauch die unfreundliche Mitteilung bereit, dass sie im Leben nichts geleistet und keinen Beitrag erbracht hat, der mit mehr abzugelten wäre als einem lächerlichen Almosen im Alter. Ihre neun Kinder haben den Alterslohn für Leute aufzubringen, mit denen sie nichts verbindet als eine Versicherungsnummer, während die eigene Mutter mit einem Hungerlohn abgespeist wird. Für Norbert Blüm ist das gerecht.

Das Gegenstück vermutlich auch. Für das soll hier der Name von Andrea Nahles stehen, der früheren Juso-Chefin und heutigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Als gelernte Sozialpolitikerin weiß sie, wie man sich einzurichten hat, um auf der Sonnenseite des Systems zu leben. Berufspolitikerin die sie ist, wird sie im Ruhestand blendend versorgt sein - durch Kinder, die sie selbst nicht hat. Auch ohne den üppigen Alterslohn ihres Lebenspartners, des Gewerkschaftsfunktionärs und VW-Vorstandes Horst Neumann, hinzuzurechnen, dürfte sie dann 30- oder 40mal so gut dastehen wie die arme Rosa Rees. Solche Rechnungen machen verständlich, warum die Linke das Prinzip der intergenerativen Umverteilung in allen Zweigen des Versicherungssystems mit soviel Zähigkeit verteidigt.

Zusammen lassen die zwei Beispiele erkennen, was Sozialgerechtigkeit in Wirklichkeit bedeutet. Sie meint Ausbeutung auf dem Wege des Transfers, Leben auf Kosten von Kindern, für die man selbst nicht gesorgt hat. Solange es dabei bleibt, wird es in Deutschland nicht mehr Nachwuchs geben. Wer rechnen kann, wird es so machen wie Frau Nahles und darauf achten, dass der Alterslohn von Frauen an die Berufstätigkeit gekoppelt bleibt, nicht an die Arbeit, die eine Mutter zum Wohle ihrer Kinder und der Gesellschaft insgesamt in der Familie leistet. Denn nur diese Art von Umverteilung verschafft den Kinderlosen, die in der Politik den Ton angeben, die Aussicht auf einen fetten Lohn im Alter.

Sie leben gut von den Gesetzen, die sie selbst gemacht haben. Noch. Denn wie jedes ungerechte Regime ist das System der Transferausbeutung auf Untergang programmiert. Die wenigen Jungen werden die vielen Alten, die von ihnen ihren Alterslohn einfordern, mit Hohn und Spott bedenken. Nachdem alle Versuche, auf der Einnahmeseite des Systems Gerechtigkeit herzustellen, am Widerstand der Sozialpolitiker gescheitert sind, muss man es jetzt mit der nachholenden Gerechtigkeit versuchen. Soll heißen: die Rente für alle diejenigen kürzen, die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen, und damit bei den Gaunern, die das Debakel angerichtet haben, beginnen. Drei Fragen sind an sie zu stellen: Was habt ihr gewußt? Was habt ihr getan? Was habt ihr unterlassen? Wenn sie darauf keine plausible Antwort wissen, soll man sie haftbar machen. Oder gilt das Verursacherprinzip nur im Umweltschutz?

 

 

Die Welt

25.03.2006

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Selbstredend bekommen von ihren Kinder getrennt lebende Väter vom Staat überhaupt keine Rentenanwartschaften für ihre Kinder. Auch dann nicht, wenn sie sich umfänglich um ihre Kinder gekümmert haben oder dies umfänglich tun wollten aber auf Grund der väterfeindlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung daran gehindert wurden.

 

 

 

 


 

 

 

"Die Kinder kommen zuerst"

Zypries: Unterhaltsrecht muss reformiert werden

 

 

Frau Zypries, Sie wollen das Unterhaltsrecht reformieren. Wer würde von Ihrer Reform profitieren?

Die Kinder. In den Fällen, in denen das Geld nicht für alle Anspruchsberechtigten ausreicht, wollen wir, dass zunächst die Kinder – egal aus welcher Ehe – Geld bekommen.

 

 

Warum ist das bisher nicht so?

Heute sind zunächst die Ehefrau und die Kinder aus der ersten Ehe unterhaltsberechtigt. Die Gründung einer Zweitfamilie ist für viele Menschen daher ein finanzielles Problem – vor allem, wenn Kinder da sind. Oft muss die Ehefrau der Zweitfamilie mitarbeiten, weil das Gehalt des Mannes überwiegend an die Erstfamilie geht. Das führt zu Ungerechtigkeiten, gerade wenn kleine Kinder da sind, die ja in der Regel in der Zweitfamilie jünger sind als in der Erstfamilie.

 

 

Sie wollen auch die Stellung von unverheirateten Müttern aufwerten …

Wir wollen die Schere, die zwischen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehefrau und der nicht verheirateten Frau besteht, schließen. Die nicht verheiratete Mutter erhält heute bis zu drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt und muss danach wieder arbeiten gehen. Die geschiedene Mutter muss frühestens wieder arbeiten gehen, wenn das Kind ungefähr acht Jahre alt ist. Diese generelle Regelung wollen wir auflockern und den Gerichten mehr Raum für individuelle Lösungen geben. Es kann ja sein, dass die geschiedene Frau eine gute Tagesversorgung für ihr Kind hat und daher sehr wohl wieder arbeiten gehen könnte, wenn das Kind fünf oder sechs ist. Umgekehrt kann es sein, dass die nicht verheiratete Mutter Probleme hat, eine Kinderbetreuung zu finden, oder das Kind selbst Probleme hat, so dass es besser wäre, wenn die Mutter noch eine Weile zu Hause bliebe.

 

 

Sehen Sie Widerstände bei den Teilen der Union, die das klassische Familienbild verteidigen wollen?

Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass jemand aus der Union dagegen wäre. Aber das kann natürlich noch kommen.

 

 

Wann kommt der Entwurf ins Kabinett?

Im April. Ich rechne damit, dass das Gesetz Ende dieses Jahres verabschiedet ist und Mitte 2007 in Kraft tritt.

 

 

Was haben Sie gegenüber dem Entwurf aus dem vergangenen Jahr geändert?

Wir haben Kleinigkeiten geändert. Zum Beispiel haben wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und die Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltsverpflichtung vereinfacht. Die war bislang nur sehr schwer nachzuvollziehen.

Brigitte Zypries (SPD) ist seit 2002 Bundesjustizministerin. Vorher hatte Zypries als Staatssekretärin im Innenministerium gearbeitet. Das Interview führte Heike Jahberg.

 

Interview aus: "Der Tagesspiegel", 20.03.2006

 

http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/archiv/20.03.2006/2415571.asp

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) da als Reform des Unterhaltsrecht, insbesondere beim sogenannten Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB anpreist - wobei Frau Zypries unterschlägt, dass es hier nicht nur um "unverheiratete Mütter" geht, sondern auch um nichtverheiratete Väter, bei denen das Kind lebt, ist zum Teil einfach ein lausiges Sparprogramm eines vor dem Bankrott stehenden Staatswesens, in dem man jahrzehntelang das Geld zum Fenster rausgeworfen hat und in den jetzt die Notbremse gezogen werden soll, in dem man den Menschen in die Taschen greift, bei denen man am wenigsten Widerstand erwartet.

Väter sind als staatlich anerkannte Sündenböcke da bekanntlich immer sehr beliebt. Das war schon so, als man Ende der neunziger Jahre den getrennt lebenden Vätern die Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf den Kindesunterhalt weitestgehend gestohlen hat und nun sollen es nach dem Wunsch der SPD-Ministerin die nichtverheiratete Väter sein, die in eine Art Zwangsheirat mit den Müttern des gemeinsamen Kindes gepresst werden sollen, in dem man diesen Vätern auch noch die finanzielle Versorgung der Mütter des gemeinsamen Kindes über die bisher geltende Dreijahresgrenze hinaus aufbürden will.

Wenn das sozialdemokratisch sein soll, dann muss man sich fragen was das eigentlich noch mit sozial und mit demokratisch zu tun haben soll. Man könnte ehr meinen das wäre eher ein politischer Offenbarungseid für die Unfähigkeit der Sozialdemokraten, vernünftige Politik zu machen.

Anstatt den Vätern in unverschämter Weise in die Taschen zu greifen, sollte sich Frau Zypries besser darum kümmern endlich die sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern in Deutschland dauerhaft und konsequent zu beenden und für geschlechterdemokratische Verhältnisse zwischen Müttern und Vätern zu sorgen.

 

 

Anton, 20.03.2006

 

 

 

 


 

Aufruf zur Aktion –

Entsorgte und betroffene Eltern und Großeltern aller Bundesländer, vereinigt Euch!

Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Aktionen. Eine Woche vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt ruft der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ alle Väter, Mütter, Großeltern, Freunde und Anhänger des Vereins auf, gegen die gravierenden Menschenrechtsverletzungen sowohl im Fall Görgülü als Paradebeispiel und der vielfach als unmenschlich geltenden familiengerichtlichen Praxis zu demonstrieren, die in unüberschaubarer Zahl in Deutschland regelmäßig dazu führt, dass Elternteile ihre Kinder verlieren, der Kontakt zu ihnen erschwert wird oder ganz abbricht.

Wir appellieren an ALLE Gruppierungen, Vereinigungen, Verbände und Vereine in allen Bundesländern Deutschlands:

Geht mit uns auf die Straße! Zeigt durch Eure Anwesenheit Eure Solidarität mit Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren verzweifelt um seinen Sohn kämpft und der gegen den Willen seines leiblichen Vaters adoptiert werden soll. Nach wie vor!

· Trotz eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.

· Trotz fünf erfolgreiche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe!

 

Was ist unser Grundgesetz noch wert, wenn es durch Behörden außer Kraft gesetzt werden kann????

 

WIR SIND GÖRGÜLÜ

In jedem unserer Fälle steckt ein Stück des Falles Görgülü: sei es der zermürbende Weg durch die Instanzen, um den Kontakt zu den eigenen Kindern aufrechterhalten zu können, seien es die traumatischen Erlebnisse vieler von uns Betroffenen innerhalb der Gerichtssäle, sei es die quasi rechtlose und erniedrigende Situation der unüberschaubaren Zahl nicht-ehelichen Väter in Deutschland oder sei es die oft unzureichende Unterstützung unserer Kinder durch Jugendamts-Mitarbeitern.

 

Bildet eine Telefonkette! Sagt Euren Freunden Bescheid, nehmt diejenigen mit, die Euch in den schweren Tagen beigestanden, Euch zugehört und über den Verlust Eurer Kinder hinweggetröstet haben. Ihr seid nicht allein! Zeigen wir der Familie Görgülü: Ihr seid nicht allein!

Zeigt Euren Protest

am Samstag, 18. März 2006 um 13:00 in Magdeburg

Kommt mit uns! Meldet Euch an unter: demo@vafk.de.

Diese sehr kurzfristige Aktion wurde notwendig aufgrund der aktuellen Ereignisse im Skandal Görgülü, siehe http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TB060301.pdf. Eine ausführliche Dokumentation unter http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm.

In den kommenden Tagen werden auf der WEB-Seite www.demo.vafk.de Details veröffentlicht. Dort erhaltet Ihr ausführliche organisatorische Informationen. KOMMT! Wir rechnen mit Euch!

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 


 

 

"Feuerkämpfer"

Servus und hallo alle miteinander,

 

hiermit möchten wir, der Verein "Trennungsväter e.v." aus Amberg/Bayern, Euch alle vorab informieren, dass am

 

Sonntag, 12.03.2006, um 20.15 Uhr der aktuelle Tatort mit dem Titel "Feuerkämpfer"

 

ausgestrahlt wird. Der Tatort beschäftigt sich ausschließlich mit der Thematik von Trennungsvätern und unseren und den Sorgen/Problemen unserer Kinder.

 

Drehbuchautor und Regisseur ist Thomas Bohn, Mitglied unseres Vereins "Trennungsväter e.V." und selbst betroffener Vater. Wir selbst hatten auch die Möglichkeit, am Drehbuch beratend mitzuarbeiten und auch als Statisten im Tatort mitzuspielen.

Ermordet wird eine Rechtsanwältin, die sich ohne Rücksicht auf Verluste Trennungsväter vorknöpft und diese nach Strich und Faden fertig gemacht hat. Das Thema ist allgegenwärtig, aus allen Blickwinkeln, aber die Benachteiligung der Väter und Kinder wird gut herausgearbeitet... Wer also ist der Täter?

Tatortkommissar Robert Atzhorn, Ursula Karven und Co ermitteln...

 

Über alle Differenzen der unterschiedlichen Vätervereine und Initiativen hinweg laden wir Euch ein, für diesen Tatort Werbung zu machen und den Tatort "Feuerkämpfer" als aktuellen Aufhänger für sicherlich zu erwartende (heftige?) Reaktionen der Gegenseite bzw. Nachfragen und Diskussionen zu nehmen. Es war nicht leicht, das Thema so bei der ARD durchzubringen - unserer Meinung nach (und ebenfalls nach den ersten Tests vor Redakteuren...) kommt das Thema sowohl emotional als auch inhaltlich sehr gut rüber und wird entsprechende Diskussionen auslösen. Davon geht auch der NDR aus.

 

Für weitere Nachfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Details mit Bildern - auch der offiziellen Pressemappe mit Interviews der Schauspieler zum Thema Trennungsväter - finden sich auf unserer homepage www.trennungsvaeter.de

 

Gerne sind wir auch bereit und unterbreiten allen Interessierten hiermit das Angebot, gemeinsam mit einer Presseerklärung deutschlandweit aufzutreten. Es geht uns nicht um das "Copyright" für den Tatort, sondern um die Möglichkeit, diese einmalige Gelegenheit (7-8 Millionen Zuschauer zur besten Sendezeit) auch für unser Thema zu nutzen!

 

Mit herzlichen Grüßen,

 

für Vorstand und Beirat der Trennungsväter e.V.:

 

Mario Stawarz, Vorsitzender

Hannelore Musshoff, 2. Vorsitzende

Reinhard Birner, Vorstandsmitglied

Hotline: 09181 - 510418

 

 

 

 


 

 

 

"Familienvater erschießt sich im Jugendamt Spandau

 

Mitten in einem Beratungsgespräch erschoß sich gestern Vormittag ein 39jähriger Mann vor den Augen einer Sachbearbeiterin

Das Unglück geschah in einer Außenstelle des Jugendamtes in der Schönwalder Straße. Familienvater  Andrzej L. war zu einem Beratungsgespräch beim Sozialpädagogischen Dienst eingeladen. Kaum hatte er mit der Sachbearbeiterin zusammengesessen, zog er plötzlich eine Waffe und schoß sich in den Kopf. ..."

BZ, 11.03.2006

 

 

Link zum Fall Andrzej Luc:

 

http://bz.berlin1.de/archiv/060311_pdf/BZ060311_008_G3B142OBM.1.htm

 

 


 

 

 

Bob Geldof will für die Rechte von Vätern kämpfen

Beim Sorgerecht für Kinder will sich der Sänger künftig mehr engagieren.

Der Initiator der weltweiten Benefizkonzerte "Live Aid", Bob Geldof, will dafür kämpfen, dass "Väter und Mütter beim Sorgerecht für ihre Kinder endlich gleich behandelt werden". Dass dies in England nicht der Fall sei, habe er erfahren, als vor einigen Jahren seine Ehe mit der inzwischen gestorbenen Paula Yates in die Brüche ging, sagte der 54-jährige, irische Rockmusiker der deutschen Wochenzeitung "Die Zeit".

Zugang. Damals habe er zu den drei gemeinsamen Kindern vergeblich Zugang gesucht: "Ich verstand vielleicht noch intellektuell, dass meine Frau mich nicht mehr liebte. Das war schwer, aber ich musste damit leben. Aber warum meine Kinder? Warum durfte ich sie nicht mehr jeden Tag sehen?"

Kinder. Ein Mann "liebt seine Kinder genau so wie eine Frau", sagte Geldof dem Blatt. Die Vorstellung, dass Männer weniger gut für Kinder sorgen könnten, komme aus einer Zeit, als Männer morgens um sechs zur Arbeit gingen und die Frauen zu Hause blieben. "Das hat sich geändert. Wir haben uns verändert. Die Gesetze haben sich dieser Realität nicht angepasst (...) Und ich werde kämpfen, bis sich das ändert", betonte Geldof.

"Kleine Zeitung", 08.03.2006

http://www.kleine.co.at/nachrichten/leute/55317/index.do

 

 

 


 

 

Väter-Komponente

"Das ist nicht verhandelbar"

Trotz Widerstandes in der Union will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) das geplante Elterngeld nur dann ein volles Jahr auszahlen, wenn auch Väter mindestens zwei Monate Auszeit nehmen.

 

"Die Väter-Komponente ist nicht verhandelbar", sagte sie dem "Mannheimer Morgen". "Sie wird kommen." Es gehe darum, die Freuden und Pflichten für Kinder gleichmäßig zu verteilen.

 

Die Politik müsse den Vätern mehr Beachtung schenken, sagte die Ministerin. "Auch viele junge Männer haben Sorge, Familie und Beruf nicht unter einen Hut bringen zu können." Laut Umfragen wolle mehr als jeder Zweite von ihnen gerne Elternzeit nehmen, wenn er in dieser Zeit ein Einkommen hätte. Die skandinavischen Länder hätten mit dem Modell gute Erfahrungen gemacht.

 

Union und SPD wollen das Elterngeld 2007 einführen. Der Elternteil, der zu Hause bleibt, soll im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes rund zwei Drittel seines letzten Nettoeinkommens erhalten. Das Elterngeld soll laut Plänen der großen Koalition jedoch nur zehn Monate ausgezahlt werden, wenn ein Elternteil allein die Leistung in Anspruch nimmt. Das stößt in der Union auf Kritik, weil sie die Alleinverdiener-Familie benachteiligt sehen.

 

Der "Heilbronner Stimme" sagte von der Leyen: "Einem Paar fällt die Entscheidung für ein zweites oder drittes Kind leichter, wenn der Vater seine Vaterrolle von Anfang an sehr aktiv wahrnimmt und die Mutter mit der Verantwortung für die Kinder nicht alleine dasteht." Außerdem rückt der kostenlose Kindergarten auf der politischen Prioritätenliste der Familienministerin weiter nach oben: "Über kurz oder lang werden wir diese Gebühren abschaffen, wie wir aus guten Gründen vor vielen Jahren auch das Schulgeld oder das Lehrgeld abgeschafft haben."

 

 

Samstag, 4. März 2006

 

 

http://www.n-tv.de/640633.html

 

 


 

 

Väterradio - neue Sendung

Vorankündigung Märzsendung am 16.03.06 von 19.00-19.50 Uhr

Zwischen Mutterliebe, Muttermangel und Muttervergiftung

Das Familiensystem nach Trennung Teil III

Kaum vorstellbar die Berichte in jüngster Zeit zu Misshandlungen, Vernachlässigungen und Tötungen von Kindern. Was treibt Mütter dazu? Dem entgegen steht die Glorifizierung der Mutterliebe. Das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 19.01.2003 zur Aufrechterhaltung der alleinigen Sorge für die Mütter ist ein beredtes Zeugnis? Was ist, wenn es einen Interessenskonflikt der Mutterpflichten und der Selbstverwirklichung der Frau gibt? Diese Frage könnte ein alter jüdischer Mythos beantworten. Die Erschaffung von Adam und Lilith aus Erde - beide sind sie gleich gestaltet und gleich berechtigt. Was passiert mit der Lilitherzählung und dem inneren Anspruch nach dem Selbstsein?

 

 

 

Zwischen Mutterliebe, Muttermangel und Muttervergiftung

Das Familiensystem nach Trennung Teil 3

Gäste

- Dr Hans-Joachim Maaz

-

Psychotherapeut und Buchautor zum Lilith-Komplex

 

- Karin Schmidt - Alleinerziehende Mutter

- Karoline Funk - Wochenheimkind

 

 

http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/sendevorschau.html

 

 

 


 

 

"Der Vater meiner Schwester"

 

Film

am Mittwoch den 08.03.2006 um 20.15 Uhr auf ARD

 

 

Angeblich ist der Vater eines jetzt jungen Mannes vor langer Zeit in Indien verstorben. Doch plötzlich stellt sich heraus, dass der Vater nur einige Straßen von seinem Sohn entfernt wohnt.

Der Vater hat noch eine Tochter, die bisher unbekannte Halbschwester des jungen Mannes. Was dann kommt, kann man sich denken. ...

Doch da sei Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) davor, wenn sie denn nur wollte. Ein Abstammungstest würde es möglich machen. Doch will das unsere liebe Frau Zypries? Wir plädieren auf ein entschiedenes Nein, da könnte ja jeder kommen und feststellen wollen, ob jemand anderes, womöglich gar Frau Zypries selbst mit einem verwandt ist.

 

Da sei doch der Heilige Geist und die verschlafene Tante SPD davor.

 

 

Meint Anton vom Väternotruf

 

 

 

 

Der Vater meiner Schwester

 

Mittwoch, 8. März 2006, 20.15 Uhr

 

Fernsehfilm Deutschland 2004

Der 19-jährige Paul steht kurz vor seiner Gesellenprüfung als Koch. Neben kulinarischen Kreationen träumt er von einer Reise nach Indien, um dort das Grab seines Vaters zu besuchen. Da gesteht ihm seine Mutter, dass die Geschichte um seinen Vater erfunden ist: Dieser ist nicht auf einer Expedition ums Leben gekommen, sondern lebt und wohnt in derselben Stadt. Paul ist das Resultat eines Seitensprungs; übrig blieb von der Affäre nur ein Sparbuch für Paul von seinem Vater.

Als Paul endlich den Mut aufbringt und sich seinem Vater vorstellt, endet das Treffen mit einer Enttäuschung. Klaus Merbold will die Vergangenheit ruhen lassen. Seiner Frau und seiner Tochter Susa hat er Pauls Existenz bisher verschwiegen und will an diesem Zustand festhalten.

Tief getroffen von der Ablehnung seines Vaters fädelt Paul eine zufällige Begegnung mit Susa ein. Er versucht, die Herzen und das Vertrauen von Merbolds Frau und Tochter zu gewinnen, um seinen Vater zu zwingen, ihn als unehelichen Sohn zu akzeptieren.

Die Lage eskaliert. Susa verliebt sich in Paul und will mit ihm die Nacht verbringen, nicht ahnend, dass Paul ihr Halbbruder ist. Als Klaus Merbold in die Situation platzt, gerät alles außer Kontrolle.

Mehr Informationen zum FilmMittwoch

Besetzung

Paul Ludwig Blochberger

Susa Katharina Schüttler

Klaus Merbold Christian Berkel

Annette Merbold Anke Sevenich

Michael Waldemar Kobus

Karola Johanna Gastdorf

Lucy Anja Boche

 

Kamera: Jochen Stäblein

Musik: Thomas Osterhoff

Buch: Jochen Bitzer und Christoph Stark

Regie: Christoph Stark

 

 

http://www.daserste.de/programm/tvtipp.asp?datum=08.03.2006

 

 

 


 

 

Sexueller Missbrauch durch Frauen.

 

Die Akte 06, Sat.1 recherchiert zu dem Thema sexueller Missbrauch durch Frauen. Gesucht werden Männer und Frauen die von ihrer Mutter sexuell missbraucht wurden oder Täter sind. 

Bitte melden sie sich und schicken eine Email an:

redaktionakte@metaprod.net

 

Christine Althoff

Redaktion AKTE 06

META productions GmbH

Medienhaus

Kuno-Fischer-Straße 8

14057 Berlin

Telefon: (030) 616 81 313

Fax: (030) 616 81 408

 

07.03.2006

 

 

 


 

FDP setzt sich für Reform des Unterhaltsrechts ein

Eine Reform des Unterhaltsrecht ist nach Ansicht der FDP „dringend geboten". Die Liberalen haben dazu einen Antrag (16/891) vorgelegt, in dem die Regierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien dabei zu beseitigen. Die Fraktion spricht sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch gebühre der „absolute Vorrang". Daher seien sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang einzuräumen.

Kinderbetreuenden Eltern sowie Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die sich nach mindestens 15-jähriger Ehe scheiden ließen, sei der zweiten Rang einzuräumen. Den dritten Rang teilen sich nach den Vorstellungen der FDP die nicht Kinder betreuenden Ehegatten, die kürzer als 15 Jahren miteinander verheiratet waren, volljährige Kinder, denen nicht der erste Rang eingeräumt wurde, sowie minderjährige verheiratete Kinder.

Nacheheliche Unterhaltsansprüche seien regelmäßig zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Der Unterhaltsberechtigte sei zu eigener Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung anzuhalten.

Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40- bis 60-Jährige seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen, da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Die FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer Betracht bleiben.

Die Freien Demokraten stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet. Eine Neuordnung des Unterhaltsrechts müsse Antworten auf die offenen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu den Folgen der drastischen Abnahme der so genannten Einverdienerehen, die noch heute als Leitbild dem Ehegattenunterhaltsrecht zugrunde liege, geben.

Quelle: Heute im Bundestag vom 13.3.2006

 

 


 

 

Über 34 Milliarden Euro im vergangenen Jahr für Kindergeld ausgegeben

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung Kindergeld im Umfang von 34,5 Milliarden Euro steuerlich vergütet. Darüber hinaus seien rund 106 Millionen Euro an Kindergeld ausgezahlt worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/771) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/601) mit.

Für 2006 bis 2008 sei dafür ein Ansatz von jeweils 109 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Die durch die Kinderfreibeträge entstehenden Mindereinnahmen beziffert die Regierung auf rund 1,5 Milliarden Euro.

Steuermindereinnahmen und Zahlungen von Kindergeld zusammen werden sich danach in diesem Jahr auf rund 36,1 Milliarden Euro, im nächsten Jahr auf rund 36,2 Milliarden Euro und 2008 auf rund 36,3 Milliarden Euro summieren, so die Regierung.

Wie es weiter heißt, führt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 630 Millionen Euro, die Abziehbarkeit des Schulgeldes von etwa 30 Millionen Euro und die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzahlungen für die Unterbringung und Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder von rund 9 Millionen Euro jährlich.

Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen wirke sich steuerlich in Höhe von rund 960 Millionen Euro aus, wobei davon rund 120 Millionen Euro auf den Abzug des Unterhaltsfreibetrags zurückzuführen seien.

Die Ausgaben der öffentlichen Kassen für den Unterhaltsvorschuss werden mit rund 805 Millionen Euro angegeben. Der Ausbildungsfreibetrag schlägt nach Regierungsangaben mit rund 540 Millionen Euro zu Buche, während sich der Abzugsbetrag für eine Haushaltshilfe bei Krankheit oder schwerer Behinderung eines Kindes mit rund 300 Millionen Euro auswirkt.

Durch den Abzug von Behinderten-Pauschbeträgen entstünden Steuermindereinahmen von rund 900 Millionen Euro. Die Pflegepauschbeträge verringerten die Steuereinnahmen um rund 60 Millionen Euro. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten belaufe sich auf 131 Millionen Euro.

Für Kinderzulagen im Rahmen der geförderten Altersvorsorge („Riester-Rente“) hätten 2002 rund 73 Millionen Euro, 2003 rund 81 Millionen Euro und 2004 rund 141 Millionen Euro bereitgestellt werden müssen.

2002 und 2003 habe die Kinderzulage 46 Euro, 2004 und 2005 92 Euro jährlich betragen. In diesem und im nächsten Jahr belaufe sie sich auf 138 Euro und ab 2008 auf 185 Euro. Den Aufwand für die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz sowie für das Baukindergeld gibt die Regierung für 2005 mit 3,38 Milliarden Euro und für 2006 mit rund 3,01 Milliarden Euro an.

In der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen auf rund 12 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Für Krankengeld bei Betreuung eines Kindes hätten die Kassen 2004 92,9 Millionen Euro gezahlt.

Die Aufwendungen für Haushaltshilfen in diesem Zusammenhang hätten mit rund 73,4 Millionen Euro zu Buche geschlagen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Mutterschaftsgeld beziffert die Regierung für 2004 mit 588,6 Millionen Euro.

Die Mutterschaftsgeldzahlungen für nicht selbst gesetzlich sowie für privat Versicherte beliefen sich auf rund 3,6 Millionen Euro. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Pflegeversicherung gibt die Regierung mit annähernd rund 900 Millionen Euro jährlich an.

Schließlich teilt die Regierung mit, dass sich die vom Bund gezahlten Beiträge für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im vergangenen Jahr auf rund 11,7 Milliarden Euro summiert haben.

Im laufenden Jahr werde mit rund 11,4 Milliarden Euro gerechnet. Für das Erziehungsgeld seien 2005 etwa 2,9 Milliarden Euro aufgewendet worden, in diesem Jahr erwarte man 2,83 Milliarden Euro.

Quelle: Heute im Bundestag vom 2.3.2006

 

 


 

 

Berlin, 15. Februar 2006

Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

I. Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist in vielen verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt: Es ist teilweise in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Hausratsverordnung und verschiedenen weiteren Gesetzen niedergelegt. Diese Unübersichtlichkeit soll mit der Reform beseitigt werden, darüber hinaus wird die inhaltliche Gestaltung des Verfahrens verbessert.

„Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine andere gerichtliche Auseinandersetzung von Gefühlen geprägt. Diese emotionalen Konflikte lassen sich nicht durch ein Gericht aus der Welt schaffen – sie haben aber einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf eines Verfahrens und die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung. Mit unserer Reform wollen wir daher weitere Mittel zur Verfügung stellen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Dazu sollen vor allem Konflikt vermeidende und Konflikt lösende Elemente im Verfahren gestärkt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Folgende Elemente sollen dabei eine Rolle spielen:

Erleichterung der einverständlichen Scheidung bei kinderloser Ehe,

Beschleunigung von Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells,

Verstärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffener Kinder durch Präzisierung der Funktionen des Verfahrenspflegers (künftig: Verfahrensbeistand),

Effizientere Gestaltung der Durchsetzung von Entscheidungen zum Sorgerecht, zur Kindesherausgabe und zu Umgangsregelungen, sowie

Zuständigkeit des „Großen Familiengerichts“ insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.

1. Vereinfachtes Scheidungsverfahren

An die Stelle der bisherigen einverständlichen Scheidung soll ein vereinfachtes Scheidungsverfahren treten. Scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder können dieses Verfahren durch übereinstimmende, notariell beurkundete Erklärung wählen, wenn sie sich – ebenfalls in notarieller Form – über den Ehegattenunterhalt sowie – formfrei – über Hausrat und Ehewohnung geeinigt haben. Die Ehegatten brauchen sich dann im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

Dieses Verfahren hat ein beachtliches Anwendungsfeld. Fast 71% aller Scheidungen (146.125) erfolgen nach dem Trennungsjahr einvernehmlich (2002). Rund 50% aller geschiedenen Ehen sind kinderlos. Für solche Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen und keine gemeinsamen Kinder haben, kommt künftig das vereinfachte Scheidungsverfahren in Betracht.

Das vereinfachte Scheidungsverfahren bietet gegenüber dem geltenden Recht in mehrfacher Hinsicht Vorteile:

Es fördert die Einvernehmlichkeit durch die gemeinsame Beauftragung des Notars und die im Rahmen der notariellen Beratung und Beurkundung erfolgenden gemeinsamen Erarbeitung von Regelungen für die Scheidungsfolgen (Unterhalt und Verteilung des Hausrats).

Es vermeidet Folgestreitigkeiten. Die Ehegatten brauchen keine Scheidungsfolgen offen zu lassen, nur um eine günstige und schnelle Scheidung zu erreichen.

Beispiel: Um so schnell und kostengünstig wie möglich geschieden zu werden, verzichten die Ehegatten darauf, neben der Scheidung auch den Unterhalt vor Gericht anhängig zu machen, und einigen sich auf eine freiwillige Zahlung. Dies ist nach geltendem Recht möglich. Nachdem die ehemalige Ehefrau weitere Zahlungen verweigert, klagt der Mann zwei Jahre später in einem neuen Verfahren auf Unterhalt. Beim vereinfachten Scheidungsverfahren würde ein solches Folgeverfahren vermieden, denn es setzt eine notarielle Einigung über den Unterhalt zwingend voraus und schafft so einen Anreiz, diese Frage sofort verbindlich zu klären.

Es vereinfacht das gerichtliche Verfahren, weil außer dem Versorgungsausgleich keine weiteren Scheidungsfolgen gerichtlich verhandelt werden müssen.

Der Wegfall der Rechtsanwaltsgebühren führt – auch unter Berücksichtigung der Gebühren für einen Notar – zu einer erheblichen Kostenersparnis für die Beteiligten. D.h. die Kosten einer Scheidung betragen im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Kosten einer Scheidung nach geltendem Recht mit einseitiger anwaltlicher Vertretung.

Das vereinfachte Scheidungsverfahren kann zeitnah abgeschlossen werden. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, nach sechs Monaten die Abtrennung des Versorgungsausgleichs zu beantragen und die Scheidung durchzuführen. Nach geltendem Recht ist eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs regelmäßig erst nach zwei Jahren möglich. In aufwändigen Verfahren kann daher eine Scheidung erst nach Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.

2. Kindschaftssachen

Der Entwurf des FamFG schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, zukünftig noch schneller einer Lösung zugeführt werden können. Zugleich wird die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen verbessert.

a) Vorrangige und beschleunigte Bearbeitung

Diese Verfahren sollen im Interesse des Kindeswohls durch Einsatz von Elementen des sogenannten „Cochemer Modells“ beschleunigt und verbessert werden:

Im Interesse des Kindeswohls wird ein ausdrückliches und umfassendes Vorrang- gebot für Kindschaftssachen, die den Aufenthalt oder die Herausgabe des Kindes oder das Umgangsrecht betreffen, in das Gesetz aufgenommen. Die bevorzugte Erledigung der genannten Kindschaftssachen hat im Notfall auf Kosten anderer anhängiger Sachen zu erfolgen. In der gerichtlichen Praxis werden sich Prioritäten zugunsten von Kindschaftssachen der genannten Art künftig noch deutlicher als bisher herausbilden. Das Vorrangsgebot gilt dabei in jeder Lage des Verfahrens.

Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll in Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, seine Herausgabe oder das Umgangsrecht betreffen, spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags eine Erörterung mit allen Beteiligten durchführen. Dabei soll es versuchen, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen. Gelingt dies nicht, muss es den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen und mit den Beteiligten erörtern. Gerade hier besteht ein besonderes Bedürfnis für eine schnelle Entscheidung über einen Antrag, der den Umgang nach der Trennung der Eltern klären soll. Nur eine sofortige Regelung vermeidet die Gefahr, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil für lange Zeit unterbrochen wird – und diese Beziehung dadurch möglicherweise nachhaltig gestört wird.

Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird dem Kind künftig ein Verfahrensbeistand zur Seite stehen. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme in kindgerechter Weise zu informieren. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – beispielsweise durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.

Insgesamt soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bewirkt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist in diesen Verfahren mit 6,7 Monaten (Umgang) bzw. 7,5 Monaten (Sorgerecht) [Zahlen für das Jahr 2003] unter Kindeswohlaspekten noch verbesserungsbedürftig.

b) Verbesserte Durchsetzung der Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht

Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver ausgestaltet. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen werden künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.

Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung will eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen lassen. Aufgrund der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern dann schon nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nämlich nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

Im BGB wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen werden. Dieser soll bei schwerwiegenden Umgangskonflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.

3. Großes Familiengericht

Nach geltendem Recht sind die Familiengerichte neben dem Scheidungsverfahren zwar auch für Unterhaltsstreitigkeiten oder Streitigkeiten aus dem ehelichen Güterrecht zuständig. Zahlreiche vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Ausgang für eine Unterhaltspflicht oder den Umfang des auszugleichenden Zugewinns bedeutsam sind, fallen aber in die Zuständigkeit der Zivilabteilungen der Amts- und Landgerichte.

Typische Fälle sind Streitigkeiten über den Ausgleich untereinander, wenn ein Ehepartner aus einem gemeinsamen Darlehen in Anspruch genommen wird, oder die Frage der Nutzungsentschädigung, wenn ein Ehegatte nach der Trennung die Ehewohnung allein weiter nutzt.

Durch die Reform soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden, um tatsächlich zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten auch zusammenhängend entscheiden zu können.

Ordnungskriterium ist dabei allein die Sachnähe des Familiengerichts zum Verfahrensgegenstand. Im Interesse aller Beteiligten soll es dem Familiengericht möglich sein, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Auf diese Weise werden Verfahrensverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassung von Gerichten vermieden. Dies führt im Ergebnis zu einer effektiveren Arbeit der Gerichte und ist für alle Verfahrensbeteiligteten weniger aufreibend.

II. Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das geltende Verfahrensgesetz (FGG) für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde immer nur punktuell nachgebessert. Die Reform ersetzt das lückenhafte FGG durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für alle Rechtsgebiete. Die Freiheitsentziehungssachen werden in die neue Verfahrensordnung integriert; das eigenständige Verfahrensgesetz für diese Sachen wird überflüssig.

Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie harmonisiert das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die flächendeckende Einführung der fristgebundenen sofortigen Beschwerde und die Eröffnung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zur Klärung rechtlicher Grundsatzfragen.

 

 

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums der Justiz

Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz

Mohrenstr. 37, 10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030

Telefax 01888 580-9046

presse@bmj.bund.de

 

 


 

 

 

Gewalt gegen Männer in Intimbeziehungen

 

Sehr geehrte Herren,

 

ich schreibe meine Abschlussarbeit in Sozialwissenschaften über „Häusliche Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimbeziehungen – spezifische Probleme von Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind bzw. waren“.

Um möglichst gute Ergebnisse zu bekommen und damit auf die Relevanz von Hilfseinrichtungen aufmerksam machen zu können, benötige ich Interviews mit Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind bzw. waren.

Aufgrund dessen würde ich Sie bitten meine Kontaktanzeige, welche sich im Anhang befindet, auf Ihrer Website zu veröffentlichen. Weiterhin wäre mir sehr geholfen, wenn Sie mir Kontaktadressen zukommen lassen könnten, an die ich mich wenden kann, um Teilnehmer für meine Studie zu finden.

 

Herzlichen Dank im Voraus

 

M.f.G. Katrin Schulz

 

Katrin Schulz

Prenzlauer Allee 194

10405 Berlin

katrin@lunatica.net

 

 

 

Posteingang 10.02.2006

 

 


 

 

 

"Mittendrin. Kinder und häusliche Gewalt"

heißt eine am 14.03.2006 stattfindende Fachtagung in Berlin.

Initiiert ist die Veranstaltung vom "Bündnis der Berliner Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen" sowie der "Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt" (BIG e.V.)

Wie gewohnt wird das Thema "Weibliche Gewalt gegen Männer und Kinder" wieder sorgfältig aus dem Tagungsprogramm ausgespart, so dass hinterher wie gewohnt wieder der Eindruck entsteht, häusliche Gewalt wäre ein rein männliches Problem, Täter: Mann, Opfer: Frauen und Kinder.

Die Tagung wird unterstützt von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Schirmfrau der Veranstaltung ist Susanne Ahlers, Staatssekretärin für Frauen. Die Steuern mit der diese Senatsverwaltung erhalten wird, kommt auch von vielen Männern. Zum Dank dafür werden Sie vom Berliner Senat in anhaltender politischer Verhaltensstarre mit absoluter Ignoranz gestraft. Da kann sich einem schon mal die Faust in der Tasche ballen - aber Vorsicht, bitte nicht zuschlagen, denn dann geht`s ab in den Männerknast, das ist die einzige Stelle für Männer die der Berliner Senat und die zuständigen beamteten Flachdenker großzügig subventioniert.

 

Anmeldung für die Tagung bei:

Frauenraum

Torstraße 112

10119 Berlin

030/4484528

frauenraum@t-online

 

 

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

 

 


 

 

 

Vermisst!...Ist ein geliebter Mensch plötzlich verschwunden?

 

Entwurzelt!....Haben Sie ihre leiblichen Eltern nie kennen gelernt?

Verzweifelt!....Wurden Sie gegen Ihren Willen von Angehörigen getrennt?

Wenn Sie auf der Suche nach jemanden sind, der Ihnen viel bedeutet, können wir Ihnen helfen

Für eine seriöse Fernsehdokumentation suchen wir Menschen, die uns ihre Geschichte erzählen und denen wir beim Aufspüren im In- und Ausland helfen.

Wir finden Ihre Eltern, ihren Freund, ihr Kind, ihre Geschwister!

Melden sie sich:

caroline.schroeter@endemol.de

 

 

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Caroline Schroeter

Realisation

Endemol Deutschland GmbH

Am Coloneum 3 - 7

50829 Köln

 

E-Mail: Caroline.Schroeter@endemol.de

 

22.02.2006

 

 


 

 

 

Beratungshilfestatistik 

Die vom Bundesjustizministerium erstellte Beratungshilfestatistik (Berichtigte Fassung Stand 02.11.2005 für die Jahre 1981 bis 2004) gibt für 2004 die Summe der in 14 Bundesländern für Beratungshilfe aufgewandten Kosten mit 28,5 Millionen Euro an. Bremen und Hamburg sind dabei nicht berücksichtigt, da dort sogenannte öffentliche Rechtsberatungsstellen existieren und das Beratungshilfegesetz keine Anwendung findet.

Die Statistik ist veröffentlicht auf:

www.bmj.bund.de

unter der Rubrik Service/Statistiken/Beratungshilfe/Dokumente:Beratungshilfestatistik2004.pdf bzw. Beratungshilfestatistik2004.xls

 

http://www.bmj.bund.de/enid/8fc3e67815cf1c8430166485a9574445,0/Statistiken/Beratungshilfe_64.html

 

 

 


 

 

 

"Das Stiefkind - ein unterhaltsrechtliches Neutrum?"

Michael Nickel

in: "Neue Justiz", 3/2006, S. 111-113

 

Im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.5.2005, BGH, FamRZ 2005, 1817 = NJ 2006, 125. Zu Fragen des Kindesunterhaltes im Zusammenhang mit der Rangfolge von leiblichen Kindern, der neuen Ehefrau und dem Stiefkind.

 

 

 


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