Väternotruf

April 2006


 

 

 

 

Dieter Mark nach schwerer Krankheit verstorben

 

Am 19. April 2006 ist Dieter Mark nach schwerer Krankheit verstorben. Er wurde am 10. Mai 2006 auf dem Huchtinger Friedhof in Bremen zur ewigen Ruhe gebettet. Im Januar, soeben nach einer lebensbedrohlichen Operation und drei Monate langem Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause, schrieb er mir in einer seiner letzten eMails: "Ich bin zurzeit in einer gesundheitlichen Situation, auf die ich auf Dauer nicht leben möchte, die Schritte der Genesung sind einfach zu klein. "Nur wenige Monate später, als klar war, dass es keine Genesung geben würde, wurde sein Wunsch erhört. Ich habe Dieter sehr gern gehabt. Er war mein Freund, mein Kamerad. In guten wie in bösen Tagen. Zuverlässig, aufrecht, geradeaus im Reden und Handeln, kämpferisch, emotional, gescheit und mutig. Einer der Besten in der "Väterbewegung", der sein eigenes Leid als Vater in einen unermüdlichen Kampf um die Rechte aller Kinder einbrachte. Einer mit "viel Feind, viel Ehr".

Die „20 Bitten an geschiedene Eltern" haben Dieter viel bedeutet, weil sie ein wunderbarer Ratgeber für alle Eltern sind, die ihren gemeinsamen Kindern das Glück geben und erhalten wollen, mit der Liebe und Fürsorge von Mutter und Vater aufzuwachen. Auch nach Trennung und Scheidung."Allen Kindern beide Eltern" "Kinder haben ein Recht auf die gelebte Beziehung zu Vater, Mutter, Großeltern und allen Verwandten" Das waren Dieters Wahlsprüche und sein erklärtes Ziel, für das er mit großem Wissen und Sachverstand, aber nicht selten auch mit aller Härte einstand und offen auf Konfrontationskurs ging. Von der so genannten „Väterrecht-Bewegung“ her kommend, die analog zur „Frauenrecht-Bewegung“ um Gleichberechtigung und Emanzipation ringt, um Vätern die Teilhabe im Familienleben zu garantieren, die Frauen sich im Arbeitsleben längst erstritten haben, erkannte Dieter bereits inden 90er Jahren, dass Geschlechterkampf nicht zum Ziel führt. Als sichtbares Zeichen seines Engagements für beide Geschlechter löste er sich aus der einseitig parteilichen Väterarbeit und gründete einen Verein mit dem Namen „Arbeitskreis Eltern für Kinder“, dessen Internetpräsenz unter www.aefk.eu zu finden ist. Nach Auflösung dieses Vereins nahm Dieter die Arbeit an einem eigenen Diskussionsforum http://35783.rapidforum.com auf, das er zusammen mit Gleichgesinnten zu einer ständig wachsenden Datenbank gestaltete. Überzeugender kann der Gedanke „Allen Kindern beide Eltern“ wohl kaum vermittelt werden als durch die "20 Bitten", die Professor Dr. Wolfgang Klenner seinem Freund und Fan Dieter Mark für dessen Wirken mit dem„Arbeitskreis Eltern für Kinder“ schenkte. Ich bin dankbar und glücklich, dass Dieter mir diese „20 Bitten“ dauerhaft für meine Webseite anvertraute und ihnen hier bei mir einen sicheren Platz zuwies. Seinem Wunsch und Willen nach sollen die "20 Bitten" gern und möglichst oft verbreitet werden, um ihre hilfreiche Wirkung zu entfalten. Selbstverständlich sollte für alle sein, die sie von meiner Seite herunterladen und verbreiten, dass dies stets "In Memoriam Dieter Mark" geschehen möge und seinem Wunsch entsprochen werde, den Fundort im Internet mit diesem Link http://www.karin-jaeckel.de/werhilft/waskinderwollen2.html auf meine Seite anzugeben.

 

Neben Dieters Engagement und Wissen in der Sache wird mir sein unverwechselbares Lachen von nun an ebenso fehlen wie seine tatkräftige Solidarität, auf die ich immer zählen durfte, sowie sein freundschaftlicher Rat, den ich leider nicht mehr mit einem schnellen Griff zum Telefon einholen kann. Das tut weh. Gern hätte ich ihn noch einmal gesehen, ehe er sich auf seine lange Reise machen würde. Doch er sagte mir kurz vor seinem Tod, dass er keine Besuche am Krankenbett wünschte, weil er Ruhe wollte und wusste, dass er endlich einmal seine Kraft nur für sich selbst brauchte. Leider reichte sie nicht mehr aus, die Krankheit endgültig zu besiegen. Mit meinem letzten Blumengruß ganz in Gelb habe ich Dieter etwas Wärme und Licht auf seinen langen Weg mitgeben wollen. Meine Gedanken werden ihn oftmals suchen und ein Stück begleiten. Doch letztlich ist er nur auf dem Weg voran gegangen, an dessen Ende es ein Wiedersehen gibt. Bis dahin werde ich unser Jahre lang gemeinsames Ziel „Allen Kindern beide Eltern“ weiter verfolgen. Auch für Dieter.

Karin

Weitere Nachrufe hier:

http://35783.rapidforum.com/topic=101775406470

 

http://www.pappa.com/

 

 

 


 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,

wir möchten Sie auf die heutige (30.04.2006) ARD-Sendung Sabine Christiansen um 21:45 Uhr hinweisen:

Deutsche Frauen – zurück zu Herd und Wickeltisch?

Die Gäste:

 

Ursula von der Leyen , Bundesfamilienministerin, CDU: "Wir müssen uns wieder stärker auf die Familie besinnen."

Hans-Olaf Henkel , Honorarprofessor, ehemaliger BDI-Präsident: "Es genügt nicht, ein Feuerwerk aus dem familienpolitischen Werkzeugkasten der Ministerin abzufeuern."

Alice Schwarzer , Journalistin und Autorin: "Man hat das Gefühl, als stünden deutsche Frauen, die keine Mütter sind, keine sein können oder sein wollen, kurz vor der sozialen Ächtung in Deutschland."

Wolfgang Ockenfels , kath. Geistlicher, Dominikaner, Sozialethiker: "Mehr Geld im System führt nicht zu mehr Kindern. Vor allem nicht zu mehr gut erzogenen Kindern."

Susanne Gaschke , Journalistin, Buchautorin: "Wir müssen uns endlich trauen, es auszusprechen: Die demografische Krise ist auch ein Kollateralschaden der Frauenbewegung."

Rudolf Frisch , Geschäftsleiter Weleda AG (Deutschland Schweiz): "Familienfreundlichkeit zahlt sich für ein Unternehmen aus."

 

 

Zumindest im ersten Zweidrittel wurde mal wieder die geballte familienpolitische Inkompetenz eingeladen. Es stellt sich übrigens auch die Frage, ob die deutschen Frauen - insbesondere der drastisch schrumpfende Anteil der Mütter - überhaupt jemals den Herd verlassen haben. Denn von Mutter-Liebe und Vater-Finanzierung allein ist noch kein Kind satt geworden.

Die FAMILIEN-PARTEI jedenfalls beschreitet den Weg Forward to the roots. Eine echte Emanzipation der Frauen wird erst durch die gleichberechtigte Anerkennung der Erziehungsarbeit zur Erwerbsarbeit hergestellt. Wer diesen zukunftsfähigen Weg mitgestalten möchte kann sich hier melden - oder der Familiendiskriminierung der Berufspolitiker der etablierten Parteien weiter durch Schweigen zustimmen.

Ex-Bundesverfassungsrichte Paul Kirchhof hat bereits in seinen folgenden Beiträgen dargelegt, was durch die Politik - für die FAMILIEN-PARTEI vornehmlich durch die Umsetzung des Wahlrechts ab Geburt - getan werden muss, damit wir alle eine selbstbestimmte und friedliche Zukunft haben: Die Zukunft der Familie am 26.08.2001 im Deutschland-Radio und Wir müssen für eine vitale Gesellschaft sorgen am 23.09.2003 in Frontal 21.

 

Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Wolfgang Britz

Stellvertretender Bundesvorsitzender

der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS

Ahornweg 3

66571 Eppelborn-Bubach

Fon: 0 68 81.89 68 74

Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49

eMail: newsletter@familien-partei.de

Internet: Newsletter

www.familien-partei.de

 

 


 

 

 

 

Unser Kind gehört mir

 

Reportage von Annette Hoth

Redaktion: Beate Thorn, Harald Lüders

Kamera: Michael Habermehl, Jan Bruns

Schnitt: Nanni Leitner

Sendetermin: Sonntag, 2. April 2006, 18.30 Uhr

in der ZDF.reportage

 

 

 

 

ZDF.reportage vom 2. April

Streit ums Papa-Wochenende

Eltern vor dem Familiengericht

Michaels kleiner Sohn liebt die Farbe Rot. Über das Geschenk wird er sich deshalb bestimmt freuen, da ist Michael ganz sicher. Gestern hat der Kleine seinen sechsten Geburtstag gefeiert - bei der Mutter. Heute will Michael mit ihm nachfeiern. Doch die Mutter tut alles, um den Kontakt von Vater und Sohn zu verhindern.

02.04.2006

 

 

ZDF.reporter /

ZDF.reportage:

das magazin und die 30 minuten

 

 

Lange und erbittert haben Michael und seine Ex-Frau vor Gericht um das Umgangsrecht gestritten. Auch wenn beide versucht haben, die Meinungsverschiedenheiten vor dem Sohn geheim zu halten, "hat er natürlich mitbekommen, dass wir nicht mehr miteinander reden, dass es nicht möglich ist, mit uns beiden zugleich zusammen zu sein", erzählt Michael. "Am liebsten wäre es ihm wohl, wenn wir unsere Häuser zusammenschieben würden. Aber das geht nunmal nicht."

Absage per SMS

Es ist Samstag und eigentlich Papa-Wochenende, das hat der Richter entschieden. Doch statt des Kindes kommt plötzlich eine SMS: "Kann dich nicht erreichen. Unser Sohn hat einen Infekt, deswegen lasse ich ihn zu Hause." Kein Kind - und das mit nur einer Viertelstunde Vorwarnung. Genau dasselbe wie beim letzten Mal. Dass der Kleine schon wieder krank ist, an so einen Zufall glaubt Michael keine Sekunde.

 

Selten sieht Michael sein Kind. Oft bleiben ihm nur die Bilder am PC.

 

Und tatsächlich: Sein Sohn, dessen Name auf Wunsch der Ex-Frau geheim bleiben muss, wird später erzählen, dass er an diesem Wochenende einen Ausflug gemacht hat mit der Mama und ihrem neuen Partner. Von wegen krank: ein klassischer Fall von Umgangsboykott. Die Mutter entscheidet, ob Vater und Sohn einander sehen dürfen.

 

»Unser Sohn hat einen Infekt, deswegen lasse ich ihn zu Hause.«

 

Absage per SMS

Auf verlorenem Posten

Michael steht auf verlorenem Posten. Zwar könnte er bei Gericht einen Herausgabeantrag stellen. Dann würde ein Gerichtsvollzieher seinen Sohn bei der Mutter abholen und zu ihm bringen. Das aber will der Vater seinem Sohn nicht antun. Die Ex-Frau hat folglich nichts zu befürchten, ihr Umgangsboykott bleibt vorerst ungestraft.

Einige Tage später beim Oberlandesgericht Hamm: Michael hat nun doch die Rückkehr zur alten Umgangs-Regelung beantragt. Er will sein Kind wieder jede zweite Woche bei sich haben, sieben Tage am Stück. Nach fast vier Stunden Verhandlung liegen die Nerven blank. Michael hat einem bitteren Vergleich zugestimmt: Er darf seinen Sohn nur noch jedes zweite Wochenende sehen sowie an jedem Mittwoch. Das ist deutlich weniger als er eigentlich wollte, aber besser als nichts, sagt er. Vielleicht bessert sich durch sein Entgegenkommen irgendwann das Verhältnis zur Mutter, hofft er.

 

Endlich Papa-Wochenende

Es ist Sonntagabend: Gerade hat Michael seinen Kleinen zurückgebracht zu dessen Mutter. Das erste Papa-Wochende nach der Gerichtsverhandlung hat tatsächlich stattgefunden. Der Kleine hat sich sehr über die nachträglichen Geburtstagsgeschenke gefreut.

 

Und Michael ist froh, dass der Kampf um das Kind vorbei ist, fürs Erste zumindest. Denn die letzten drei Jahre haben an seinen Nerven gezehrt: "Man weiß nie, was passiert: Was entscheidet ein Gericht in drei Monaten? Man hat immer Angst, dass die Bindung zum Kind abreißt." Auch wenn der Streit nun scheinbar beigelegt ist: Michael bleibt abhängig von seiner Ex-Frau, von ihrem guten Willen oder ihrer Willkür.

 

 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,3916983,00.html

 

 

 


 

 

 

Unser Kind gehört mir!

 

Eltern vor dem Familiengericht

 

 

ZDF.reportage

Sonntag, den 02.04.2006

18.30 - 19.00

 

 

 

 

Scheidung. Eine Ehe zerbricht. Eine halbe Million Frauen und Männer sind jährlich davon betroffen - und: 170.000 minderjährige Kinder. Um sie entbrennt häufig ein erbitterter Kampf zwischen den Ex-Partnern, oft mit verheerenden Folgen für alle Beteiligten.

"Ich bereue keine Sekunde, dass ich ein Kind habe", sagt Michael B., doch dann kommt ein "Aber": "Ich weiß nicht, wie lange ich den Kampf um meinen Sohn noch durchstehe." Seine Nerven liegen blank. Seit drei Jahren streitet der Münchner mit seiner Ex-Frau um Jonas. Längst kommunizieren die geschiedenen Eltern nur noch über ihre Anwältinnen miteinander: Umgang - wann und wie oft? Übergabe - wie und wo? Und was, wenn das Papa-Wochenende - trotz aller Absprachen - wieder einmal nicht zustande kommt? So wie neulich, als Michael mit Jonas dessen 8. Geburtstag nachfeiern wollte, aber statt des Kindes nur eine SMS kam: Jonas sei krank und müsse zuhause bleiben. Dasselbe Spiel am Wochenende danach. Michael will der Willkür seiner Ex-Frau nicht länger machtlos ausgeliefert sein und hofft, dass nun die Richter Frieden stiften.

Zehntausende von Trennungs-Vätern wie Michael haben den Kampf vor Gericht verloren. Manchmal sogar ihre Kinder. Für Jahre. Für immer. "Umgangsausschluss" heißt das dann und wird mit dem vermeintlichen "Kindeswohl" begründet. Die Richter in Deutschland entscheiden meist zugunsten der Mütter, zugunsten eines traditionellen Familienbildes, in dem Kinder wie selbstverständlich zur Mutter gehören. Und selbst wenn ein Vater Sorge- und Umgangsrecht hat, so nutzt ihm das wenig, wenn die Mutter nicht mitspielt. Denn die deutschen Behörden setzen häufig die Rechte der Väter nicht durch. Zwangsgeld oder gar Zwangshaft für die Mutter - das kommt in der Praxis nur äußerst selten vor. Welcher Vater will sein Kind schon von der Polizei aus der Wohnung der Mutter herausholen lassen!?

Sabina S. hatte sich jahrelang erfolgreich "verbarrikadiert", den Umgang zwischen Töchterchen Charlotte und deren Vater vereitelt. "Ich wollte diesen Mann einfach nicht mehr in meinem Leben haben", gibt sie offen zu. Doch ihr Plan ging nicht auf: "Lotti" wurde älter, wollte irgendwann von sich aus ihren Vater sehen. "Dagegen kam ich nicht mehr an", lacht die Mutter schulterzuckend. Und hilft der 13-Jährigen beim Kofferpacken fürs Papa-Wochenende.

Oft aber geht der Plan auf: Viele Kinder wollen ihre fremden Väter nicht mehr sehen, hat die Mutter es erst einmal eine Weile geschafft, den Umgang zwischen beiden zu vereiteln. "PAS" - Parental Alienation Syndrome - nennt das die Wissenschaft - zu Deutsch: elterliches Entfremdungssyndrom. Davor fürchtet sich Michael B., und deswegen kämpft er weiter um Umgang mit seinem Sohn. Und Jonas? Der würde am liebsten einen Propeller am Haus seines Vaters anbringen und es neben das seiner Mutter fliegen. Damit er beide sehen kann. Immer. Wann er will.

Länge: 30 min

Regie: Annette Hoth

Kamera: Michael Habermehl

 

 

http://www.zdf.de/ZDFde/einzelsendung/13/0,1970,2673709,00.html

 

 

 


 

 

 

 

Dreiklang für mehr Kinder

VON STEFAN SAUER, 26.04.06, 07:00h

 

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

 

Ursula von der Leyen (CDU) sieht sich von ihrer Partei bei den Väter-Monaten des neuen Elterngeldes genügend unterstützt.

Berlin - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihre Pläne zur Einführung zweier Väter-Monate beim Elterngeld trotz anhaltender Kritik aus der Union bekräftigt. „Ich fühle mich von den Entscheidern ausreichend unterstützt“, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin mit Blick auf die CDU-Ministerpräsidenten Niedersachsens, Baden-Württembergs und des Saarlandes, die für zwei den Vätern vorbehaltene Elternmonate eingetreten waren. Auch der 7. Familienbericht der Bundesregierung vom August 2005 unterstütze das Elterngeld, betonte von der Leyen.

Der Bericht, zu dem von der Leyen am Dienstag Stellung nahm, analysiert die Gründe für den Kindermangel in Deutschland. Neben fehlender Betreuungsinfrastruktur und starken Einkommenseinbußen in der

Elternpause sei das zeitliche Aufeinandertreffen von Studium, beruflichem Fortkommen und Kinderwunsch für den Mangel an Nachwuchs maßgeblich. „Diese Rushhour des Lebens müssen wir entzerren“, betonte der Vorsitzende der Berichtskommission, Hans Bertram. Mit dem Elterngeld in Höhe von 67

Prozent des letzten Nettogehalts für zehn Monate an Mütter und zwei an Väter könne die „finanzielle Achterbahnfahrt“ junger Familien aufgefangen werden: „Es wird gezahlt,

wenn Familien das Geld am nötigsten brauchen.“

Die Väter-Monate entsprächen dem Geist des Grundgesetzes, das Kindererziehung als Aufgabe beider Elternteile nenne. Die vom 1. Januar

an vorgesehene Leistung verschaffe Eltern einen zeitlichen Schonraum, verringere Kinderarmut und die finanzielle Abhängigkeit des pausierenden Elternteils vom Alleinverdiener. „Familien benötigen Geld, Betreuungsangebote und Zeit“ betonte die Ministerin. Andere europäische Länder verzeichneten bei ähnlich hohen Familienleistungen und Ausbildungsniveaus der Frauen weitaus höhere Geburtenraten und Frauenerwerbsquoten als Deutschland.

Von der Leyen wies auf die schlechte Verzahnung der Öffnungszeiten von Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Behörden, dem öffentlichen Nahverkehr sowie der Arbeitszeiten hin. „Wenn eine halbtags beschäftigte Mutter ihre Kinder direkt nach der Arbeit abholen muss, weil der Kindergarten schließt, um dann mit den Kindern einkaufen zu gehen, kostet das viel Zeit und Nerven“, sagte die Ministerin. Mit Blick auf die so entstehenden Belastungen trat von der Leyen einem Bericht der „Rheinischen Post“ entgegen, demzufolge Mütter in Deutschland trotz geringer Erwerbsquote weniger Zeit für ihre Kinder aufwendeten als Frauen in anderen EU-Staaten: „Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind schwieriger als in Skandinavien oder Frankreich.“

 

(KStA)

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1144673384840.shtml

 

 

 

 


 

 

Berlin, 03. April 2006

 

Zypries: "Scheinvaterschaften" sollen angefochten werden können

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem staatlichen Behörden das Recht eingeräumt wird Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.

„Unsere Gesellschaft braucht Kinder und Kinder brauchen Väter. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Kindschaftsrechtsreform von 1998 bürokratische Hürden für die Anerkennung von Vaterschaften abgebaut hat“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Seit 1988 haben wir deshalb aus gutem Grund auf jede Art von „Vaterschafts-TÜV“ verzichtet. Trotzdem bleibt es aber dabei: Vaterschaft bedeutet Verantwortung zu übernehmen und der Gesetzgeber ist gefordert, wenn diese Pflicht in bestimmten Fällen ganz offensichtlich nicht ernst genommen wird. Für uns gilt: Sowohl leibliche als auch soziale Vaterschaften sind schützenswert. Vaterschaften, die allein anerkannt werden, um staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile zu erlangen, sind es jedoch nicht. Deshalb soll eine staatliche Stelle in Missbrauchsfällen künftig eine Vaterschaftsanerkennung anfechten können“, unterstrich die Bundesjustizministerin. „Wir wollen keinesfalls binationale Partnerschaften unter Generalverdacht stellen. Vielmehr wollen wir mit dem Gesetz ein Anfechtungsrecht schaffen, das zielgenau die Vaterschaftsanerkennungen trifft, bei denen es nicht um die Familie geht, sondern ausschließlich um Vorteile im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht“, stellte Zypries klar.

Fallbeispiel:

Eine ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn als allein erziehende Mutter in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer seinen „Sohn“ jemals treffen wird. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger und seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

Für solche Fälle, in denen es bei der Vaterschaftsanfechtung nicht um Familie und Verantwortungsübernahme, sondern allein um Vorteil im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht geht, ist ein staatliches Anfechtungsrecht nötig. Den Regelungsbedarf zeigt eine Erhebung der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern auf. Danach wurde innerhalb eines Jahres (April 2003 bis März 2004) in 2338 Fällen an eine unverheiratete ausländische Mutter eines deutschen Kindes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Davon waren 1694 Mütter (72,5 %) im Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Darunter sind auch die Fälle von Vaterschaft ohne Verantwortungsübernahme zu finden.

Das neue Anfechtungsrecht soll zudem die Akzeptanz der Kindschaftsrechtreform sichern, die aus gutem Grund die Elternautonomie gestärkt hat. Vor 1998 war im Regelfall für die Vaterschaftsanerkennung die Zustimmung des Jugendamtes als Amtspfleger für das nichteheliche Kind erforderlich. Darauf hat der Gesetzgeber mit der Kindschaftsreform bewusst verzichtet. Für eine wirksame Anerkennung sind seit der Reform allein formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) erforderlich. „Dabei soll es bleiben, deshalb müssen wir Möglichkeiten schaffen, Missbrauch im Einzelfall zu unterbinden“, sagte die Bundesjustizministerin.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:

Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.

Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können. Der besondere Auftrag des Jugendamtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll auch bei der geplanten Anfechtung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen zum Tragen kommen. Deshalb soll die Beteiligung des Jugendamtes am Anfechtungsverfahren in der Zivilprozessordnung verankert werden.

Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.

Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, aber nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.

Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.

Länder und interessierte Verbände haben nun Gelegenheit, zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Kabinettbefassung ist für Spätsommer 2006 geplant.

 

http://www.bmj.bund.de/enid/92bc82dfd95987d0bad8b08f1cc06ff8,a4afe2707265737365617274696b656c5f6964092d0932343037093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093034093a095f7472636964092d0932343037/Presse/Pressemitteilungen_58.html

 

 

 


 

 

 

 

Polizei findet Leiche in Kühlschrank

ERSTELLT 26.04.06, 15:28h

Köln - Eine Familientragödie hat sich einer Wohnung im Kölner Stadtteil Humboldt-Gremberg abgespielt. Am 25.04.06 wurde in einer Kühltruhe versteckt eine Leiche gefunden. Nach ersten Ermittlungen handelt es sich vermutlich um die 61-jährige Mieterin, die im Sommer 2005 von ihrer Tochter getötet wurde.

Eine Bekannte der 61-Jährigen war misstrauisch geworden, weil sie die Frau seit mehreren Monaten nicht mehr gesehen und die Tochter sich in Widersprüche über den Aufenthaltsort verstrickt hatte. Die Melderin informierte schließlich die Polizei, die das Haus in der Burgenlandstraße 5 b aufsuchte. Kaum hatte die 26-jährige Tochter den Beamten eingelassen, schlug diesem starker Verwesungsgeruch entgegen. Nach erfolgter Belehrung gab die junge Frau zu, ihre Mutter im Juli letzten Jahres getötet zu haben. Anschließend habe sie die Leiche in einem Kühlschrank versteckt. Seit dieser Zeit lebte sie weiterhin in der gemeinsamen Wohnung und verleugnete die Anwesenheit ihrer Mutter.

Die tatverdächtige Tochter wurde festgenommen und von Beamten der Mordkommission des Kriminalkommissariats 11 zum Tathergang vernommen. In ihrer Vernehmung erklärte sie, die Mutter zunächst erdrosselt und ihr anschließend eine Plastiktüte über den Kopf gezogen zu haben. Anschließend legte sie das Opfer in den Kühlschrank. Die 61-Jährige war seit vielen Jahren schwer krank und pflegebedürftig, so dass sie sich schließlich mit der Pflege überfordert gefühlt und sie umgebracht habe.

Der Kühlschrank wurde am Abend durch die Feuerwehr zur Gerichtsmedizin transportiert. Bei der Obduktion der Leiche ergaben sich Hinweise darauf, die auf einen Erdrosselungsvorgang schließen lassen. Die Tatverdächtige wird noch heute dem Haftrichter vorgeführt, es ist Haftbefehl wegen Mordes aus niederen Beweggründen beantragt. (ha)

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1146028275324.shtml

 

 

 

 

Täterin völlig überfordert

VON DETLEF SCHMALENBERG UND TIM STINAUER, 28.04.06, 07:20h

 

In diesem Kühlschrank lag die Leiche.

Das Mordopfer Marianne H. litt an Alzheimer und den Folgen einer Alkoholsucht. Die Tochter gab die eigene Wohnung auf, um ihre Mutter zu pflegen.

Wegen Mordes an ihrer Mutter sitzt die 26-jährige Melanie H. seit Donnerstag in Untersuchungshaft. Mit der Pflege ihrer schwer kranken Mutter Marianne hatte sie sich nach eigenen Angaben so sehr überfordert gefühlt, dass sie vorigen Sommer beschloss, die 61-Jährige zu töten. Die Leiche hielt Melanie H. neun Monate in einem Kühlschrank in der gemeinsamen Wohnung in Humboldt-Gremberg versteckt. Nun wird deutlich, dass die Tatverdächtige offenbar seit ihrer Kindheit mit schwierigen Verhältnissen zu kämpfen hatte.

Wie zu erfahren war, hat Melanie H. ihren Vater nie kennen gelernt. Ihre Mutter soll ihr nie Näheres über den Mann erzählt haben. Er soll nur eine kurze Affäre mit Marianne H. gehabt haben. Anschließend ließ er die Familie im Stich und kehrte in die Türkei zurück. Melanie wuchs bei ihrer Mutter auf, die schon seinerzeit unter Alkoholsucht gelitten haben soll. Die meiste Zeit hielt Marianne H. sich und ihre Tochter mit Sozialhilfe und gelegentlichen Anstellungen als Putzfrau über Wasser. Marianne H.'s Kinder aus erster Ehe hatten den Kontakt zu ihrer Mutter früh abgebrochen.

„Melanie ist sehr schüchtern, sie sah einem nie in die Augen, schlich durchs Treppenhaus wie eine Katze“, sagt eine Nachbarin. Auch Carolina Popovic, die Rechtsanwältin von Melanie H., sagt über ihre Mandantin: „Sie ist eine Persönlichkeit, die nicht gewohnt ist, mit jemandem zu sprechen.“

Das Gymnasium hat Melanie H. vor dem Abitur abgebrochen, sie wechselte auf die Höhere Handelsschule. Doch auch hier setzte sie sich nicht durch, brach die Ausbildung nach kurzer Zeit ab. Eine Tuberkulose-Erkrankung schwächte sie monatelang. Melanie H. wurde in einem Krankenhaus in Bonn behandelt. In dieser Zeit vereinsamte sie, immer mehr Freunde sagten sich von ihr los. Später wollte die 26-Jährige das Abitur nachholen, um Geschichte studieren zu können. Sie zog von zu Hause aus, nahm sich eine eigene Wohnung. „Aber letztes Jahr ist sie nach nur ein paar Monaten wieder zurückgekommen, weil ihre Mutter Hilfe brauchte“, berichtet eine Nachbarin. Marianne H. litt unter Alzheimer und den Folgen ihrer Alkoholsucht.

 

(KStA)

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1144673390667.shtml

 

 

 


 

 

DIE VATERLOSEN

Nach Anton Tschechow und Thomas Brasch, Regie Stefan Pucher

Eine Veränderung aller Lebensverhältnisse hat stattgefunden und war schneller, als die Menschen ihre inneren und äußeren Programme umbauen konnten. Es gibt wie immer einige Profiteure, die Profiteure jeder neuen Situation, und die größere Gruppe der Verlierer, die sich nicht nur in der Cechov-Welt für eine Elite halten. Auch von den neuen Profiteuren werden sie als Elite respektiert im Wissen, dass diese Eliten keine materielle Referenz mehr haben in der veränderten Wirklichkeit. Man kann solche Umbrüche nicht optisch wahrnehmen wie nach einer Naturkatastrophe; man erfährt sie indirekt, durch Umstände. Sinnprogramme sind zerfallen, die Lebensform hält sich noch etwas länger, macht aber keinen mehr glücklich. Dann setzt ein Zustand allgemeiner Verwahrlosung ein. Es kommt auf nichts mehr an außer dem eigenen Vorteil. Eine Verwahrlosung, in der jede soziale Situation ein Machtkampf ist, ein sehr direkter: man fährt sich brutal über den Mund, man nimmt keine Rücksicht mehr, man haßt fast alle anderen. Alle sozialen Bindungen sind zerrissen und Verbindlichkeiten ungültig. Alle Kategorien stehen zur Disposition. Wenn ein Sinnprogramm schneller zerfällt, als Menschen Zeit haben, ein neues zu entwickeln, entsteht ein lustvoller Freiraum. Jetzt muß alles neu gedacht werden, neu gelebt - als Party ist das richtig gut. Dass das Haus, in dem man die Party feiert, einem schon gar nicht mehr gehört, muß vorübergehend verdrängt werden. Es hat sich ja auch keiner mehr drum gekümmert; auch das gehört zur Verwahrlosung. Auf der Party geht es um Geld und um Sex und um ein paar alte oder gar nicht so alte Erinnerungen. Hemmungslose Angebote. Fast alle Liebesgeschichten haben mit Geld zu tun. Die sexuelle Hierarchie verletzt die Seelen, die von der materiellen Hierarchie unberührt geblieben waren. Der Mann, der kein Geld und keine Perspektiven hat, der Nihilist des Jetzt-Zustandes macht alle Frauen in sich verliebt, um sie dann enttäuschen zu können als Vergewisserung, dass er noch lebt. Die Cechov-Menschen in Umbruchszeiten sind unheimlich junge Greise. Es hat vielleicht einmal eine Euphorie gegeben, vielleicht einen Zauber, vielleicht bei nicht definierbaren früheren Menschen, auf die man unbestimmt verweist; das wird zumindest von einigen behauptet und klingt nach Kitsch. Jetzt gibt es Drogen und ein Feuerwerk auf der Party und als die Party zu Ende geht, zwei Tote; und zwar nicht aus Gleichgültigkeit getötet, sondern wegen verletzter Liebe. Der am stärksten die Affirmation formuliert und die Verkommenheit, die eigene und die der anderen vorführt, wird am meisten gehasst und begehrt und mehrfach getötet. Keiner weiß genau, warum, und alle versichern einander besonders zu leiden, was vielleicht eine neue Umgangsformel sein könnte. Stefan Pucher wird nach Dimiter Gotscheffs „Iwanow“ an der Volksbühne seine Tschechow-Recherche fortsetzen über verwahrloste Menschen, die viel zu alt sind für ihre Jugend oder viel zu jung für ihr Alter, die das Zeitgefühl nicht kennen und in einer Veränderung leben, die sie nicht bewältigen können.

Mit Bibiana Beglau, Stipe Erceg, Wolfram Koch, Josef Ostendorf, Mira Partecke, Lars Rudolph, Sebastian Rudolph, Bettina Stucky, Thomas Wodianka. Regie: Stefan Pucher. Bühne: Barbara Ehnes. Kostüme: Tabea Braun. Licht: Asa Frankenberg. Video: Chris Kondek. Musik: Vredeber Albrecht/ Christopher Uhe.

Premiere am 23. März 2006 um 19.30 Uhr im Großen Haus

 

http://www.volksbuehne-berlin.de/volksbuehne-berlin-cgi/vbbNav.pl?fID=B13&pID=733

 

 


 

 

 

In Sachen Kaminski

 

Martin und Petra Kaminski leben glücklich mit ihrer fünfjährigen Tochter Lona. Da die Eltern minderbegabt sind, rät ihr Kinderarzt zu einer ...

 

Mittwoch, 19.04.2006 um 00.00 Uhr in der ARD

 

 

 

In Sachen Kaminski

 

Fernsehfilm Deutschland 2005

Martin und Petra Kaminski leben glücklich mit ihrer fünfjährigen Tochter Lona. Da die Eltern minderbegabt sind, rät ihr Kinderarzt zu einer Fördermaßnahme, damit das Mädchen nicht in einen Entwicklungsrückstand gerät.

Was als Hilfe gemeint war, entwickelt sich zum Problem. Martin und Petra fühlen sich von der Familienhelferin kontrolliert und lehnen sie ab. In aller Unwissenheit treten sie damit eine Lawine los, denn nun wird ihnen vom Jugendamt das Recht entzogen, für Lona zu sorgen. Das Mädchen wird bei den Pflegeeltern Kai und Julia Gerber untergebracht, die sofort anfangen, sich intensiv um Lonas Förderung zu kümmern.

Doch Martin und Petra wollen ihre Tochter nicht aufgeben. Mit Hilfe der Anwältin Annett Fink gehen sie trotz ständiger Rückschläge und persönlicher Krisen durch alle Instanzen. Vergeblich. Als letzte Hoffnung bleibt nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 

 

Besetzung

Petra Kaminski Juliane Köhler

Martin Kaminski Matthias Brandt

Lona Kaminski Amber Bongard

Annett Fink Anneke Kim Sarnau

Kai Gerber Heikko Deutschmann

Julia Gerber Aglaia Szyszkowitz

Lena Stolze Gabriele Lohse

 

Regie: Stephan Wagner

Buch: Holger Karsten Schmidt

Kamera: Andreas Bein

Musik: Irmin Schmidt

 

 

Mittwoch, 19. April 2006 um 00.00 Uhr

 

 

http://www.daserste.de/filmmittwoch/sendung_dyn~film,1088~cm.asp

 

 


 

 

 

Das ARTE Magazin

In Sachen Kaminski

ARTE Film

Freitag • 15. Juli • 20.40

 

 

MUTTER COURAGE

Wer kann entscheiden, ob Eltern in der Lage sind, ihr Kind zu erziehen? Juliane Köhler spielt eine Mutter, der das Sorgerecht entzogen wird. Ein Gespräch über ein schwieriges Thema

 

Wer Juliane Köhler noch als mondäne Hitler-Geliebte Eva Braun aus „Der Untergang“ in Erinnerung hat, wird erstaunt sein: In dem ARTE-Fernsehfilm „In Sachen Kaminski“ stellt die Schauspielerin mit derselben Intensität Petra Kaminski dar, eine schüchterne Frau, die um ihre Tochter kämpft. Das unterdurchschnittlich intelligente Ehepaar Kaminski sorgt liebevoll für die fünfjährige Lona, doch im Kindergarten wird die Kleine gehänselt, weil sie nicht weiß, wie man richtig zählt und spricht. Eine Sozialpädagogin soll die Eltern bei der Erziehung unterstützen. Die Hilfe wird zum Albtraum: Den Kaminskis wird das Sorgerecht abgesprochen.

ARTE: Frau Köhler, der Regisseur Stephan Wagner wollte unbedingt, dass Sie Petra Kaminski spielen. Warum?

Juliane Köhler: Habe ich ihn auch gefragt. Er sagte, dass er meine Fähigkeit schätze, mich vollkommen zu verwandeln. Und eben auch vollkommen unscheinbar wirken zu können, so dass man mich kaum sieht. Das war ihm sehr wichtig für die Rolle der Petra Kaminski. Für mich als Schauspielerin ein tolles Kompliment.

ARTE: Wie sind Sie in die Psyche dieser Frau eingetaucht?

Juliane Köhler: Das war ziemlich schwierig. Ich hatte mich mit der Welt geistig zurückgebliebener Menschen nie zuvor auseinandergesetzt. Anfangs haben wir uns alle ganz intensiv vorbereitet und in verschiedenen Einrichtungen die Menschen beobachtet. Die tollste

Erkenntnis dabei war, dass dies alles beim Dreh überhaupt keine Bedeutung mehr hatte. Das Hauptthema war plötzlich nicht mehr der unterdurchschnittliche IQ dieser Eltern, sondern nur noch, wie ein Mensch damit umgeht, dass ihm die Kinder weggenommen werden. Und dann handeln alle Eltern gleich, egal wie hoch ihr IQ ist.

ARTE: Also war es für das Verständnis der Rolle wichtig, dass Sie selbst Mutter sind?

Juliane Köhler: Ganz klar. Die Geschichte ist ja wirklich passiert, das ist kaum vorstellbar. Wenn das Jugendamt auf einmal vor meiner Tür stünde, um mir meine Kinder wegzunehmen, ginge es mir genauso wie den Kaminskis. Ich hätte keine Ahnung, wen ich zuerst anrufen müsste. Das eigentlich Schlimme aber ist, dass das Jugendamt diese ganze Misere verbrochen hat. Eine Institution, die eigentlich helfen sollte.

ARTE: In dem Film geht es auch um menschliches Versagen. Um den verletzten Stolz der Erziehungshelferin, um die offenbare Geldgier der Familienvermittlungsstelle, die für jedes untergebrachte Kind gut kassiert …

Juliane Köhler: Der Film will keinen eindeutigen Buhmann benennen. In dieser Gratwanderung bestand auch die Schwierigkeit beim Dreh. Einerseits versteht man, dass das Jugendamt in die Familienverhältnisse eingreifen musste, um eine gesunde geistige Entwick-lung Lonas zu garantieren. Aber andererseits wird deutlich, dass sie nicht einfach von den Eltern hätte getrennt werden dürfen, dass es eine andere Lösung gegeben hätte. Das wirkliche Problem sind inkompetente Menschen.

ARTE: Wann dürfte das Jugendamt Ihrer Meinung nach das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, beschneiden?

Juliane Köhler: Das ist nicht leicht zu beantworten. Grundsätzlich bin ich dagegen, dass überhaupt eingegriffen wird. Zumindest nicht mit so rigiden Mitteln. Es gibt ja Familien, in denen Förderprogramme wirklich funktionieren. Da arbeiten die Erziehungshelfer mit den Eltern zusammen, teilweise entstehen richtige Freundschaften, das ist das Ideal. Natürlich ist es sinnvoll, die Kinder geistig unterentwickelter Eltern zu fördern und ihnen bessere Chancen zu bieten. Vielleicht kann das manchmal sogar schon die Schule leisten. Aber unsere Schulen sind ja auch so katastrophal.

ARTE: Also keine „neue Beelterung“, wie es im Fachjargon heißt, sondern lieber Erziehungshilfe?

Juliane Köhler: Neue Eltern, das ist für mich absolut indiskutabel. Egal, wie dumm die Eltern sind, man kann ihnen nicht einfach die Kinder wegnehmen.

ARTE: Dieser Film basiert auf einem authentischen Fall. Wie nah ist der Film an der Wahrheit?

Juliane Köhler: So nah wie möglich. Nur dass es in dem wahren Fall zwei Kinder waren und die sogar in zwei verschiedene Familien gesteckt wurden. Kinder erst von den Eltern zu trennen und dann auseinander zu zerren, wer macht so etwas? Das zeugt von mehr Dummheit als ein niedriger IQ.

ARTE: Haben Sie die Familie vor Drehbeginn kennen lernen und mit ihr sprechen können?

Juliane Köhler: Nein, das wollten wir nicht. Als wir mit den Dreharbeiten begonnen hatten, war die Familie gerade wieder zusammengeführt worden. Das war fünf Jahre nach der Trennung, auch das muss man sich einmal vor Augen führen. Die ältere Tochter war inzwischen zwölf Jahre alt.

ARTE: Will der Film aufklären?

Juliane Köhler: Ich denke schon. Was ich wirklich schlimm finde, ist, dass sich nichts geändert hat, nachdem diese Familie durch die gesamte deutsche Gerichtsbarkeit gegangen ist. Die Probleme, die sie hatten, gibt es nach wie vor, es spricht nur niemand darüber. Und im Jugendamt laufen noch immer dieselben inkompetenten Menschen herum. Ich würde mich wirklich freuen, wenn der Film etwas bewirken könnte.

 

Das Gespräch führte Corinna Daus

 

 

ARTE PLUS

DER WAHRE FALL HINTER DEM FILM:

Familie K. sucht 1994 auf Rat des Hausarztes Unterstützung für die Erziehung der beiden Töchter (3, 1). Das Jugendamt schickt eine Familienhelferin. Die befindet, dass die Eltern

intellektuell nicht in der Lage seien, eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu ermöglichen. 1997 wird ihnen das Sorge-recht abgesprochen, die Kinder kommen in Pflegefamilien.

Das Ehepaar K. geht bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihnen 2002 das Sorgerecht wieder zuspricht. Das Urteil: Die Zweifel der deutschen Behörden

an der Erziehungsfähigkeit der Eltern waren begründet, aber keine Rechtfertigung dafür, ein Kind mit Gewalt von seinen biologischen Eltern zu trennen.

 

JULIANE KÖHLER

FILMOGRAFIE (Auswahl):

„In Sachen Kaminski“ (2004); „Der Untergang“ (2004)

„Nirgendwo in Afrika“ (2001); „Aimée und Jaguar“ (1998)

 

 

 

http://www.arte-tv.com/de/service/alles-ueber-ARTE/ARTE-Magazin/Archiv/Schwerpunkte_20Juli_202005/911108,CmC=911098.html

 

 

 


 

 

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: [BMJ] Zypries legt Reform des Unterhaltsrechts vor

Datum: Wed, 5 Apr 2006 12:13:53 +0200

Von: presse@BMJ.BUND.DE

An: BMJ-NEWSLETTER@LISTSERV.DFN.DE

 

Berlin, 5. April 2006

Zypries legt Reform des Unterhaltsrechts vor

 

Das Bundeskabinett hat heute die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote – insbesondere von kurzen Ehen – müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen „Patchwork-Familien“, dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat. Deshalb werden wir den Gerichten mehr Möglichkeiten geben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Der bereits im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz wurde nach Beteiligung der Länder und Verbände überarbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei zuletzt die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Kindergeldes. Auf der Grundlage einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Verrechung des Kindergelds entscheidend vereinfacht und verbessert. Die Berechnung des Kindesunterhalts wird dadurch deutlicher transparenter und leichter verständlich.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Endlich mal was vernünftiges aus dem Bundesjuxsitzministerium, von dem man sonst nicht unbedingt den Eindruck hat, dass es auf der Höhe der Zeit steht (so z.B. beim Selektionsparagraphen §1671 BGB und der Diskriminierung nichtverheirateter Väter beim Sorgerecht, §1626a BGB). Frauen können bekanntlich auch einer Erwerbsarbeit nachgehen, auch wenn manche auf Grund der Ehe meinen, dies nie wieder in ihrem Leben tun zu müssen. Kinder sollten dagegen das Privileg haben, von beiden Elternteilen - das sind bekanntlich trotz anderslautender Bekundungen von der männerfeindlichen politischen Ebene - noch immer Mutter und Vater, betreut und versorgt zu werden, das heißt ganz konkret, dass Väter nicht die Rolle des strafrechtlich zu Zwangsarbeit verurteilten Zahlesels übernehmen.

 

07.04.2006

 

 

 


 

 

Online-Informationsmöglichkeit des Väteraufbruch

Wir möchten einmal kurz auf die wesentliche Online-Informationsmöglichkeit des Väteraufbruch hinweisen:

 

Das öffentliche Elternforum

Unser öffentliches Elternforum wird seit langem intensiv genutzt. Es ist in der Szene eines der führenden Foren. Es wird gegenwärtig von über 1.700 Usern genutzt. Im Gegensatz zu einer unsortierten Mailliste hat das Forum entscheidende Vorteile:

1) Beiträge werden thematisch sortiert.

2) Sie stehen online im Netz, können also auch später nachgesehen werden.

3) Die Diskussionsverläufe sind durch die Darstellung des Diskussionsbaumes chronologisch nachvollziehbar.

4) Die Größe ist nicht auf 100 KB beschränkt, was insbesondere bei Anlagen eine entscheidende Einschränkung war.

5) Zusätzlich gibt es u.a. eine Such-Funktion, die Möglichkeit von Umfragen/Abstimmungen, einen Chat und einen Kalender.

6) Es kann wahlweise als Mailliste oder als Forum genutzt werden. Beiträge können per Mail bezogen und beantwortet werden. Der Vorteil ist, daß man auch bestimmte Themenbereiche wählen kann, die man per Mail beziehen will und welche man nur im Forum nachlesen will. Das hat einen großen Vorteil, wenn sich jemand z.B. nur für das Thema Unterhalt interessiert. Beim Registrieren entsprechend ankreuzen oder später unter "Profil" unter "Mailliste" eintragen. Lediglich bei einem neuen Beitrag muß man sich einloggen, damit man die Rubrik und das Thema wählen kann.

Bei allen Beiträgen sollte beachtet werden, daß sie öffentlich einsehbar sind. Die Registrierung kann auch unter einem Pseudonym erfolgen, dennoch sollte darauf geachtet werden, daß keine persönlichen Details so dargestellt werden, daß daraus Nachteile entstehen.

 

Wer sich neu im Forum anmelden will, der gehe bitte auf die Seite: http://www.carookee.com/forum/VAFK-Forum und auf "kostenlos registrieren".

Nach Registrierung muß diese später per Mail bestätigt werden und danach erfolgt durch uns die Freischaltung. Bei Problemen mit der Registrierung einfach Mail an die Bundesgeschäftsstelle (bgs@vafk.de)

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

Bundesvorstand/Koordination

06627 - 91 50 434 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

07.04.2006

 

 


 

 

"Wie Eltern im Trennungsstress ihre Kinder aus den Augen verlieren."

 

Vortrag von Ursula Kodjoe

 

am 24.04.2006 um 19.30 Uhr

 

 

bei der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Freiburger Anwaltsverein

0761 / 296266

 

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder 30 Euro.

 

 


 

Ehemalige Samenspender gesucht.

Junge Erwachsene, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, leiden oft darunter, ihre genetische Herkunft nicht zu kennen. Sie wollen keinen Unterhalt, kein Erbe oder sonstige Ansprüche stellen, sie wollen nur ihren "Erzeuger" einmal sehen oder treffen. Sie wollen die oftmals quälende Leere nicht mehr verspüren und sich endlich dem eigenen Leben widmen. Wenn Sie zu einem Treffen oder auch nur zu einem anonymen e-mail-Kontakt bereit sind, bitte melden Sie sich bei mir. Ich werde Ihre Angaben vertraulich behandeln und nur weitergeben, wenn Sie es ausdrücklich erlauben.

Internet-Kontaktbörsen gibt es bereits unter dem Namen "donor matching" in den USA und England, allerdings nicht in Deutschland. Ich recherchiere als Journalist zum Thema "Kinder aus der Samenbank" und will mithelfen, ein solches deutsches Internet-Forum aufzubauen.

Valentin Thurn

Hintergrund Journalisten-Büro

Mauritiussteinweg 7

50676 Köln

Telefon: 0221 – 21 44 54

Fax: 0221 – 23 99 38

mobil: 0163 – 548 9353

e-mail: thurn@ndh.net

www.thurn.org

 

09.03.2006

 

 


 

 

"Kinder - Wunsch und Wirklichkeit"

 

Harald Rost

in: "Zeitschrift für Familienforschung", 1/205, S. 9-20

 

Diplom-Soziologe Harald Rost

Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg

Heinrichsdamm 4

96047 Bamberg

 

 

 


 

 

 

"Neue Väter - Anspruch und Realität"

Rotraut Oberndorfer & Harald Rost

in: "Zeitschrift für Familienforschung", 2005, Heft 1, S. 50-65

 

 

 


 

 

 

Erlebniswochenenden – „Urlaub nur mit Papa“

Kurzzeithelden bietet für Väter und ihre Kinder Erlebniswochenenden an, wobei der Schwerpunkt in dem gemeinsamen Erleben, weg vom Alltag und Stress, liegt. Inhalte sind u.a. Floßbau, Kanu, Orientierungslauf, mit Karte und Kompass, Spiel, Spaß und Bewegung. Termine: 28.04. – 01.05.06 im Freienzentrum Wustrow/ Mecklenburg Vorpommern; 05.05. – 07.05.06 JH Prebelow/Nähe Rheinsberg/ Brandenburg; 25.05. – 28.05.06 Prebelower Kinderland. 

 

Weitere Termine und Preise unter www.kurzzeithelden.net

Susanne Töpfer s.toepfer@kurzzeithelden.net

 fon. 030 - 40 30 17 90.

 

 

 


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