Väternotruf
Juni 2006
Das Leiden der Männer
Scheidungsväter haben es nach Ansicht von Geschlechterforschern wesentlich schwerer, mit ihren oft genauso großen Problemen Beachtung zu finden
von Matthias Kamann
Es wurde viel über Gotteslästerung gesprochen, als sich der Schauspieler Mathieu Carrière unlängst vor dem Bundesjustizministerium an ein Kreuz binden ließ, um auf die Lage geschiedener Väter aufmerksam zu machen. Es wurde viel von Terrorismus gesprochen, als dem britischen Premierminister Tony Blair mit dem Kidnapping seiner Kinder gedroht wurde, falls er das britische Scheidungsrecht nicht väterfreundlicher ausgestalten sollte. Daß nicht über die Sorgen der Väter gesprochen wurde, ist wegen Carrières Bizarrerie und des verbrecherischen Charakters der britischen Drohung nur richtig. Doch auch wenn sich solche Männer an die Regeln und Gesetze halten, interessiert sich kaum jemand für ihr Anliegen.
Im vergangenen Jahr standen 335 000 alleinerziehenden Vätern 2,236 Millionen alleinerziehende Mütter gegenüber. Nach wie vor ist es die Regel, daß minderjährige Kinder nach einer Scheidung bei der Mutter wohnen. Die Frau wird dabei um so ärmer, je wichtiger ihr die Kinder sind. Denn wenn sie Zeit für die Erziehung haben will, arbeitet sie nur halbtags und verdient weniger. Ist dann auch noch das Einkommen ihres Ex-Mannes bescheiden, kommt es um so häufiger zum Streit um Unterhaltszahlungen. Das ist für die Frau nicht nur emotional und finanziell belastend, sondern auch deshalb, weil sie den Geldmangel durch Eigenleistung ausgleichen muß: Kann sie sich kein Auto mehr leisten, erfordert der Transport kleiner Kinder erheblich mehr Zeit; können Nachhilfelehrer nicht bezahlt werden, muß die Mutter mit den Kindern Mathematik üben (und selbst die Formeln verstehen lernen).
Anders als von Anfang an alleinerziehende Mütter neigen geschiedene Frauen dazu, all das als Folge des Beziehungsversagens ihres Ex-Mannes aufzufassen. Mit dieser Interpretation stoßen sie auf öffentliches Wohlwollen. Schließlich sind sie bei ihren Mühen mit den Kindern tagtäglich zu beobachten, auf sie wird das Mitleid mit den Kindern übertragen, generell wird Frauen die Opferrolle leichter geglaubt als Männern.
Daher haben es Scheidungsväter wesentlich schwerer, mit ihren genauso großen Problemen Beachtung zu finden. Das gilt auch für die Wissenschaft. Eine Ausnahme macht das Projekt zu "Vätererfahrungen nach der Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner", das der Bremer Geschlechterforscher Gerhardt Amendt im vergangenen Jahr abgeschlossen hat. Im Zentrum seiner Befunde stehen das massive Bestreben vieler Frauen, die Kinder dem Ex-Mann zu entfremden, und die Hilflosigkeit, mit der dieser das mit ansehen muß. 30 Prozent der von Amendt befragten Männer gaben an, nie oder nur zu besonderen Anlässen Kontakt zu ihren Kindern zu haben. 15 Prozent der Männer, die ursprünglich ein 14tägiges Umgangsrecht hatten, kommen mit den Kindern überhaupt nicht mehr zusammen. "Nur einem Drittel der Väter", so Amendt, "die noch in regelmäßigem Kontakt zu ihren Kindern stehen, wird von der Expartnerin ein Mitspracherecht bei wichtigen die Kinder betreffenden Entscheidungen gewährt." Je geringer das Einkommen eines Mannes, um so seltener sieht er seine Kinder - um so geringer sind aber zugleich seine Chancen, eine neue Familie zu gründen; was er hat, frißt der Unterhalt auf. Geht die Trennung von der Frau aus (was um so häufiger geschieht, je weniger der Mann verdient), dominiert sie oft auch seinen Abschied von den Kindern, sagt ihnen also in seiner Abwesenheit, daß Papa auszieht.
http://www.welt.de/data/2006/06/26/932056.html
Das Leiden der Männer (2)
Was da zwischen Männern und Frauen passiert, faßt Amendt so zusammen: Es gebe eine "auffällige Wandlung vieler Expartnerinnen zu manifest zerstörerischen Frauen und manipulativen Nachscheidungsmüttern, die ihre tiefe narzißtische Verletzung zwar nicht thematisieren können, sie aber um so gnadenloser in ihrer Hilf- und Sprachlosigkeit gegen den Ex-Mann wenden und zu diesem Zweck die Kinder in eine "vaterentsorgende Waffe" zu verwandeln versuchen. Verzweifelt oder zornig die Beziehung zu ihren Kindern aufgebende Männer sind dann die "entsorgten Väter", die ihre Kinder nicht mehr sehen "wollen" und als Verschärfung der "Kindesaussetzung" ihren Unterhalt nicht mehr zahlen."
Daß all dies für die Kinder ein Horror ist, bedarf keiner Erläuterung. In nur wenigen Lebenslagen benötigen sie soviel Halt, Liebe und Verständnis von beiden Eltern wie in der Zeit von deren Trennung. Und in der Tat, es gibt solche Scheidungen, und es gibt Kinder, die nach einiger Zeit regelrecht aufblühen. Dazu dürften auch Kinder jener 20 Prozent der von Amendt befragten Männer gehören, die berichteten, daß es keine Streitigkeiten während der Trennung gab.
Besonders günstig wirkt es sich aus, wenn die Eltern das nach dem neuen Kindschaftsrecht mögliche gemeinsame Sorgerecht ausüben - und wenn genug Geld vorhanden ist. Fehlt es hieran aber und zerstreiten sich überdies die Eltern - wobei das eine aus dem anderen oft folgt -, sind Scheidungen für Kinder in Deutschland immer häufiger Katastrophen.
Artikel erschienen am Mon, 26. June 2006
http://www.welt.de/data/2006/06/26/932056.html?s=2
"Schrecken der Scheidung"
und
"Das Leiden der Männer"
in "Die Welt", 26.06.2006, S. 3
Väterdemo in Berlin
Letzte Mitteilungen zur Demo am 17.6.06 in Berlin:
Der aktuelle Zeit- und Routenplan ist auf der Demo-Seite abgelegt: www.demo.vafk.de
Der Schauspieler Mathieu Carriere wird sich anschließend an die Demo vor dem Justizministerium ans Kreuz binden lassen. In einer persönlichen Erklärung hat er sein Verständnis von der Kreuzigung Jesu und sein Bezug zur Situation der Trennungskinder und getrennten Eltern verdeutlicht. Diese geplante Aktion hat zu einem heftigen - aber auch kontroversen - Echo in den Medien geführt. Am Freitag werden wir um 11:00 in Berlin eine Pressekonferenz abhalten. Etliche namhafte Redaktionen haben ihr Kommen zugesagt. Auch zur Demo wird es mehrere Teams geben, die über die Demo berichten werden. Es besteht auch die ausreichende Möglichkeit von Einzelinterviews.
Damit diese Demo ein voller Erfolg wird, bitten wir alle noch Unentschlossene, zu kommen. Zeigt durch Euer Erscheinen, daß Ihr für Euer und unser aller Anliegen aktiv eintretet!
Wer Anreiseschwierigkeiten hat, kann noch immer über die Fahrtenbörse Mitfahrer oder Mitfahrtgelegenheiten suchen, der Link:
http://www.baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/FahrtenboerseDemo170606
Nach der Demo und nach der Aktion mit Mathieu Carriere treffen wir uns zum Austausch, zum gemütlichen Zusammensein mit musikalischen Darbietungen und Grillen in der Europa-Sprachenschule in Berlin-Kreuzberg. Dort wird es nach Möglichkeit auch noch eine Diskussionsveranstaltung mit Kirchenvertretern zu der geplanten Kreuzigung von M. Carriere geben.
Der Berliner Landesverein hat für die Demo-Route und die Fahrt zum Grillen 2 Stadtplan-Skizzen angefertigt, die wir hiermit allen Interessierten zur Verfügung stellen (siehe Anlage).
Hier noch einmal die wichtigsten Telefonnummern während der Demo:
Orga:
Rüdiger Meyer-Spelbrink (Bundesvorstand): 0162 - 83 99 123
Dietmar Nikolai Webel (Bundesvorstand): 0177 - 4 47 65 25
Rainer Sonnenberger (LV Berlin): 0176 - 52 05 21 97
Jörg Oetker (LV Berlin): 0170 - 5 37 10 60
Zimmervergabe
Heike Dietrich (Bundesgeschäftsstelle): 0172 - 5723317
Carsten Blicke (ist als erster da und übernimmt die Schlüssel): 0171 - 7 82 20 26
Und nun freuen wir uns auf ein Widersehen in Berlin.
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
06627 - 91 50 434 + 0162 - 83 99 123
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
Demo am 17. Juni 2006 in Berlin:
„Väterrechte zu stärken
heißt Familien stark machen!“
Die Vorbereitungen zur Demo liegen im Endspurt. Damit die Fragen der Anreise und Übernachtung nicht alle in den letzten 24 Stunden geregelt werden, wäre es sinnvoll, wenn Ihr jetzt über die Fahrtenbörse die Mitfahrgelegenheiten regelt bzw. Eure Übernachtungen anmeldet.
Bitte gebt in der Fahrtenbörse unter http://www.baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/vafk/FahrtenboerseDemo170606 nun Eure Angebote oder Eure Suche ein.
Für Übernachtungen haben wir einfache, aber geeignete preiswerte Doppelzimmer beschafft. Wegen der WM können wir aber keine hohe Anzahl auf Verdacht freihalten. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert, dass sie belegt sind. Das Doppelzimmer kostet 15,00 pro Person und Nacht. Bitte meldet Euch nun dafür an unter Zimmeranmeldung.
Ebenso stehen noch wenige preiswerte Plätze auf einem Zeltplatz zur Verfügung. Hier liegen die Kosten bei 12,00. Auch hierfür benötigen wir nun die Anmeldungen unter Zeltplatzanmeldung..
Alle, die sich noch nicht konkret mit Namen angemeldet bzw. eingetragen haben, sollten dies nun erledigen.
Nach der Demo treffen wir uns zum Austausch und kennen lernen zum Grillen an einem sehr schönen Ort. Details werden wir noch bekannt geben.
Bitte beachtet, dass wir wegen der WM dieses Jahr in Berlin etwas mehr Menschen haben. Wir haben damit die Möglichkeit, erheblich mehr Mitbürger anzusprechen und müssen mit ein wenig mehr "Chaos" rechnen. Wir rechnen mit einer sehr großen Resonanz.
Auf ein Wiedersehen in Berlin!
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
06627 - 91 50 434 + 0162 - 83 99 123
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77
eMail bgs@vafk.de
Zentrale Väterdemo am 17.06.2006 in Berlin
Zur Demo am 17.6.05 in Berlin steht nun die Seite im Netz:
Dort werden ab jetzt alle organisatorischen Details mitgeteilt.
...
Herzliche Grüße
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesvorstand/Koordination
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Palmental 3, 99817 Eisenach
Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83)
Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29)
eMail bgs@vafk.de
Bundesregierung will Zahlung von Unterhaltsvorschuss bundesweit vereinheitlichen
Die bisherige Differenzierung bei der Höhe des vom Staat gezahlten Unterhaltsvorschusses für Kinder soll aufgehoben werden. Mit ihrem ersten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (16/1829) will die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung einführen.
Die öffentlichen Haushalte werden voraussichtlich im ersten Jahr nach Inkrafttreten mit Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro belastet, heißt es weiter. Diese Mehraufwendungen würden jedoch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung aufgrund der parallel geplanten Reform des Unterhaltsrechts teilweise ausgeglichen, da es weniger Fälle geben werde, in denen der Staat Unterhaltsvorschuss zahlen muss. In den alten Ländern ergeben sich den Angaben zufolge keine Auswirkungen auf die Kosten, weil der Mindestunterhalt die bisherigen Regelbeträge nicht übersteige und die bisherigen Unterhaltsvorschüsse als Mindestbeträge auch künftig bezahlt würden.
Ein Drittel der künftigen Mehrkosten wird nach Einschätzung der Regierung auf den Bund zukommen. Das Gesetz solle zeitgleich mit der Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft treten.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Zahl der armen Kinder seit Jahren steigt. Bundesweit lebten rund zwei Millionen Kinder von Sozialleistungen. Von Einkommensarmut seien die Haushalte von Alleinerziehenden besonders betroffen. Sei das Kind höchstens drei Jahre alt, liege die Armutsrate sogar über 60 Prozent. Daher müssten Alleinerziehende besonders entlastet werden, so die Länderkammer. Sie begrüßt den Gesetzentwurf, sieht aber dennoch Handlungsbedarf.
Das Unterhaltsvorschussgesetz sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und beinhalte ein kompliziertes Mischfinanzierungsmodell zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Regierung solle daher nach Möglichkeiten suchen, alleinerziehende Elternteile und die mit ihnen zusammenlebende Kinder zu fördern. Es komme darauf an, den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten schnell und wirksam durchzusetzen.
Der Bundesrat schlägt darüber hinaus vor, bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses nicht mehr zwischen ehelicher und nichtehelicher Gemeinschaft des alleinerziehenden Elternteils zu unterscheiden. Derzeit führe eine Heirat des Alleinerziehenden dazu, dass ein Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sei dies aber nicht der Fall. Der Bundesrat will, dass künftig bei jeder Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person ein gemeinsames Wirtschaften vermutet und ein Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgeschlossen wird.
Die Vermutung solle allerdings widerlegt werden können. Darüber hinaus die Länderkammer vor, den Mindestunterhalt in den neuen Ländern zum 1. Januar 2008 um vier Prozent und zum 1. Januar 2009 um zwei Prozent zu verringern. Er solle jedoch mindestens 265 Euro für ein Kind betragen, das noch keine sechs Jahre alt ist, und 305 Euro für ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist.
In ihrer Gegenäußerung dazu erklärt die Regierung, der Vorschlag, die Anspruchsberechtigung von Kindern neu zu regeln, die bei einem in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteil wohnen, gehe jedoch über das Ziel dieses Gesetzes hinaus. Sie empfiehlt, dies in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu regeln. Der Vorschlag, künftig in den neuen Ländern niedrigere Unterhaltsvorschüsse als im alten Bundesgebiet zu zahlen, stehe im Widerspruch zur Reform des Unterhaltsrechts, heißt es weiter. Unterhaltsrechtlich werde es keine unterschiedlichen Mindestbeträge im alten und neuen Bundesgebiet mehr geben.
Quelle: Heute im Bundestag vom 21.6.2006
Regierung: Kinderzuschlag statt Arbeitslosengeld II ermöglichen
Eltern, die nur knapp unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, statt Arbeitslosengeld II (Alg II) den Kinderzuschlag zu beziehen. Dieser Vorgabe sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen.
In ihrer Antwort (16/1818) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1637) erklärt die Regierung, durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr Kinder den Zuschlag erhalten. Voraussetzung sei allerdings, dass dadurch die Eltern aus dem Alg-II-Bezug für die gesamte Familie herauskommen. Diese Regelung würde sich auch als Flexibilisierung der Mindesteinkommensgrenzen auswirken.
Wie die Regierung mitteilt, wurden im laufenden Jahr bis Ende Mai insgesamt 659.260 Anträge auf Kinderzuschlag gestellt, 70.057 wurden bewilligt. Aufgrund der Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um Kinder zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr erwartet die Bundesregierung, dass sich die Zahl der Kinder, für die Kinderzuschlag gezahlt wird, um rund 3,3 Prozent erhöht. Der bestehende Haushaltsansatz für den Kinderzuschlag wird nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch nicht überschritten.
Die Ausgaben im Bundeshaushalt seien aufgrund der im Jahr 2005 gestellten und bewilligten Anträge und der Höhe des durchschnittlich gezahlten Kinderzuschlags ermittelt worden. Durchschnittlich sei im vergangenen Jahr ein Zuschlag in Höhe von 75 Euro monatlich pro Kind gezahlt worden.
Quelle: Heute im Bundestag vom 20.6.2006
Bundesfamilienministerin von der Leyen begrüßt Kabinettsbeschluss zum Elterngeld
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen freut sich über die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 14. Juni den Gesetzentwurf zur Einführung eines Elterngeldes beschlossen hat. „Es steht 1:0 für Familien, das Elterngeld kommt!“, sagte von der Leyen. Das Bundeskabinett habe mit dem Beschluss deutlich gemacht, dass es der Bundesregierung nicht gleichgültig ist, ob sich junge Menschen für ein Kind entscheiden.
In den vergangenen Wochen war die Ressortabstimmung erfolgt sowie Länder und Verbände waren angehört worden. „Wir haben Anregungen angenommen, an der großen Linie des Elterngeldes wurde jedoch nichts mehr verändert“, so von der Leyen. „Wir sind beispielsweise auf möglichen Missbrauch hingewiesen worden. Hier haben wir korrigiert: Das Elterngeld wird nicht wie vorgesehen auf der Basis der letzten drei Einkommensmonate vor dem Mutterschutz oder der Geburt berechnet. Auf Wunsch der Länder wird nun einheitlich für alle Eltern ein Zwölfmonatszeitraum bei der Einkommensermittlung berücksichtigt.“
„Das Elterngeld gibt jungen Müttern und Vätern einen Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen“, so von der Leyen. „Die meisten jungen Familien brauchen und wollen heutzutage dauerhaft zwei Einkommen. Die Konzentration auf 14 Monate zeigt auch, dass es akzeptiert ist, bald wieder Kontakt zum Beruf zu haben und soll dazu beitragen, dass Mütter und Väter den Lebensunterhalt ihrer Kinder selbst sichern können“, sagte die Bundesministerin.
Von der Leyen sieht das Elterngeld als eine von drei tragenden Säulen in der Familienpolitik. „Das Elterngeld steht nicht für sich allein. Mindestens so wichtig sind der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und kinderbewusste Strukturen in der Arbeitswelt, damit Familien auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus planen können“, hebt die Bundesministerin hervor.
Wie sieht das Elterngeld im Gesetzentwurf aus? Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert.
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von zwölf Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhängig davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war. Das betrifft Transferempfänger ebenso wie Einverdienerfamilien. Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird während der Kernzeit von zwölf Monaten nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet.
Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Er errechnet sich aus der Hälfte der Differenz der höchstmöglichen Elterngelder für beide Kinder.
Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Ist das zugrunde liegende Nettoeinkommen geringer als 1.000 Euro monatlich, wächst der Einkommensersatz bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent. Das Elterngeld kann bei gleichem Gesamtbudget auch auf den doppelten Zeitraum (auf bis zu 28 Monate) gestreckt werden, dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist. So wird sichergestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
Das Gesetz zum Elterngeld soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es gilt die Stichtagsregelung. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen, gilt das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert. Es ist für die Einkommenssteuer progressionsrelevant: Es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.
Das Elterngeld kostet ab dem Jahr 2009, wenn es das Bundeserziehungsgeld nicht mehr gibt, rund 3,9 Mrd. Euro für den Bund. Im Übergangszeitraum, in dem es das Bundeserziehungsgeldgesetz noch für Kinder gilt, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, fallen voraussichtlich folgende Kosten an: 2007: 3,5 Mrd. Euro; 2008: 4,4 Mrd. Euro.
Grundlage der Berechungen: Die Angaben basieren darauf, dass 27 Prozent der Väter die Partnermonate in Anspruch nehmen. Derzeit sind es etwa fünf Prozent. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 676.000 Kinder geboren. Das Familienministerium geht davon aus, dass etwa 40.000 Familien das Elterngeld nicht beantragen werden, da die Eltern vollerwerbstätig bleiben und somit mit dem Überschreiten der 30 Wochenarbeitsstunden keinen Anspruch auf das Elterngeld haben. Die etwa 10.000 Mehrlingsgeburten berücksichtigt, ergibt dies 620.000 Elternhaushalte als Berechnungsgrundlage. Diese Zahlen wurden vom Fraunhofer Institut im Auftrag des Bundesministeriums ermittelt.
Weitere Informationen: Gesetzentwurf Elterngeld vom 14. Juni 2006 (PDF) www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-elterngeld,property=pdf,rwb=true.pdf
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.6.2006
Kommentar Väternotruf:
Auch beim sogenannten Elterngeld bleibt die Bundesregierung ihrer Politik der Väterdiskriminierung treu. Sogenannte "Alleinerziehende" bekommen 14 Monate Elterngeld. Der nichtverheiratete Vater, den die nichtverheiratete Mutter aus der elterlichen Sorge mit dem Segen der Familienministerin aussperren darf (§1626a BGB), bekommt keine finanziellen Mittel zugestanden, sich zwei Monate um sein Kind zu kümmern.
Das neue Elterngeld wieder sich daher als staatliche Einladung an nichtverheiratete Mütter erweisen, den Vater des gemeinsamen Kindes aus der elterlichen Sorge auszusperren, denn nur so kann die Mutter in den ersehnten Status einer Alleinerziehenden treten.
Immerhin: "Das Elterngeld ist steuerfinanziert." So kommt der nichtverheiratete Vater wenigstens in den fragwürdigen Genuss, der "alleinerziehenden" Mutter 14 Monate Elterngeld zu finanzieren. Perverser geht es wohl kaum.
Wenn politische Dummheit klingeln würde, dann müssten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag den ganzen Tag mit Ohrenschützern umherlaufen
21.06.2006
Deutsches Kindschaftsrecht lädt zum Missbrauch
09.05.2006 - Pressemitteilung
Deutsches Kindschaftsrecht lädt zum Missbrauch ein / Trotz Aufforderung durch den Hessischen Justizminister handelt Bundesjustizministerin Zypries nicht mit der gebotenen Eile / Anfechtung von Scheinvaterschaften muss zügig möglich werden
„Es ist fast erstaunlich, dass nicht schon wesentlich mehr Männer auf die Idee gekommen sind, sich durch Vaterschaftsanerkennungen ein Zubrot zu verdienen. Ich habe Bundesjustizministerin Zypries auf die Missbrauchsmöglichkeit im deutschen Kindschaftsrecht bereits Anfang dieses Jahres in einem Schreiben hingewiesen und einen Vorschlag unterbreitet, wie dem schnell und effektiv begegnet werden könnte“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute in Wiesbaden. Die Bundesjustizministerin habe zwar einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sich das Kabinett aber erst im Spätsommer 2006 befassen soll. Dies sei bei über 1.600 Verdachtsfällen von Scheinvaterschaften im Zeitraum von Frühjahr 2003 bis Frühjahr 2004 höchst bedenklich. Banzer weiter: „Das Verfahren zur Unterbindung von Missbräuchen im deutschen Kindschaftsrecht muss beschleunigt vorangetrieben werden.“
Die Medien berichten über den Fall eines 56-jährigen Mannes, der plant, die Vaterschaft von 1.000 Kindern anzuerkennen. Unterhaltsverpflichtungen müsse der Mann nicht fürchten, weil sein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liege. „Diese tausend Vaterschaften können den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen“, betonte Justizminister Jürgen Banzer. Mit der Vaterschaftsanerkennung erlangen die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen, die das deutsche Sozialrecht kennt. „Die Vaterschaftsanerkennung ist im wahrsten Sinne des Wortes wertvoll. Und was einen materiellen Wert hat, lässt sich auch verkaufen“, so Minister Jürgen Banzer weiter.
„Frau Zypries sollte für die schleunige Umsetzung des Koalitionsvertrages sorgen“, fordert Jürgen Banzer. Im Koalitionsvertrag sei nicht nur festgehalten, dass der Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung von Vorteilen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden soll, sondern schon das geeignete rechtliche Instrumentarium benannt, mit dem für Abhilfe gesorgt werden kann: „Wir müssen das geltende Kindschaftsrecht nur um ein Anfechtungsrecht einer öffentlichen Stelle erweitern, um dem Missbrauch Einhalt zu gebieten und die Verschwendung von Steuergeldern abzustellen“, erläutert Jürgen Banzer. Bestehe kein tatsächliches Vater-Kind-Verhältnis und werde ein solches auch nicht angestrebt, sondern gehe es nur um die Erlangung eines ausländer- oder sozialrechtlichen Vorteils, könne der Vertreter des öffentlichen Interesses einschreiten und dafür sorgen, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht greift. So werde auch gewährleistet, dass die Vaterschaftsanerkennung bei Vorliegen einer Vater-Kind-Beziehung zum Wohl des Kindes als zentrales rechtspolitisches Instrument des Kindschaftsrechtsreformgesetzes erhalten bleibt.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz . Luisenstraße 13 . 65185 Wiesbaden
Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Freunde von Manne e.V. - Potsdam
Mit dieser Mail laden wir Dich herzlich ein zu unserer
offenen Mitgliederversammlung zum Thema Jungen- und Männerpolitik
am 16. Juni 2006 um 18.00 Uhr in den Räumen von Manne e.V. Kiezstr. 16, Potsdam
Im Mittelpunkt dieses Treffens stehen Themen der aktuellen Männerpolitik. Wir möchten über mögliche Eckpunkte von Jungen- und Männerpolitik diskutieren um zu schauen, in wie weit wir als Manne e.V. jungen- und männerpolitische Forderungen erstellen möchten.
Impulsgeber hierfür war Andreas Menzel (Bündnis 90/ Grüne, engagierter Vater und Mann) der die Idee eines kommunalen Jungen- und Männerbeauftragten in einer mail an uns aufs Tablett brachte.
Wir finden das Thema spannend und wollen Andreas und auch andere interessierte Männer aus unseren Umfeld zu dieser MV herzlich einladen um das Thema möglichst breit zu diskutieren. Folgenden Ablauf schlagen wir vor:
1. Eintreffen, Imbiss, eventuell Vorstellungsrunde
2. Information über aktuelle familienpolitische Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene (Uwe Rühling)
3. Kommunaler Männerbeauftragter - Vorstellung der Idee (Andreas Menzel)
4. Diskussion des Themas Jungen- und Männerpolitk Was wären sinnvolle politische Maßnahmen? Was kann Manne e.V. dafür tun?
5. Beschlussfassung über mögliche nächste Schritte hierzu: (z.B. öffentliche Veranstaltung oder Forderungskatalog)
6. Sonstiges
Bitte sag kurz Bescheid ob du kommst.
Wir freuen uns auf Euch und grüßen herzlich.
Stefan Kandler, Uwe Rühling, Eike Schwarz
(Vorstand)
PS: Wir haben jetzt einen Zugang direkt von der Kiezstraße 16 (Klingel)
__________________
Manne e.V. - Potsdam
Kiezstr. 16
14467 Potsdam
Tel. 0331 748 08 97
Fax. 0331 704 85 62
Abenteuer Vatersein
Einladung zur neuen Vätergruppe des Väterzentrums von Mannege e.V.
Ein regelmäßiges Gruppenangebot (14tägig oder monatlich in Absprache mit den Teilnehmern;
auch der Termin kann in Absprache mit den Teilnehmern und Interessenten neu festgelegt werden! )
Ziele und Inhalte:
Väter wollen sich über ihr Vatersein verständigen:
Wir alle wollen und können gute Väter sein. Vatersein macht Spaß – aber manchmal geht es etwas unter. Zum Beispiel im stressigen Berufsalltag, im Konflikt zwischen Ernährer- und Erzieherrolle, im Spannungsfeld zwischen Partnerschafts- und Familienansprüchen, im Partnerschaftskonflikt - und angesichts der knappen Zeit für mich selbst.
Was mache ich gut, wie machen es andere gut?
Der Austausch unter Vätern ist erfahrungsgemäß häufig der erste Schritt für gute Lösungen.
Wir wollen uns mit allen Themen befassen, die uns als Väter im Alltag beschäftigen:
- Das Vater-Kind-Verhältnis: z.B. was braucht mein Kind von mir?
- Partnerschafts- und Familienfragen: z.B.: Familie sein, Paar bleiben – wie geht das gut ?
- der Konflikt zwischen Beruf und Familie: z.B. wie sag ich´s meinem Chef?
- Zeit fürs Kind finden und diese Zeit gut & schön gestalten: wie, was, wo & mit wem?
- Kurz: Alles was Vätern wichtig ist! (einschließlich Fußball)
Wir beschäftigen uns mit unseren Themen im Rahmen geleiteter Gesprächsrunden.
Leitung / Moderation:
Eberhard Schäfer
44 Jahre, Vater eines 24jährigen Sohnes
Diplom-Politologe, Leiter des Väterzentrums von Mannege e.V.
Langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Vätern und werdenden Vätern; Fachmann für Väterthemen. Aktuelle Buchveröffentlichung (mit Robert Richter): Das Papa-Handbuch. Alles, was Sie wissen müssen zu Vaterschaft, Geburt und die erste Zeit zu dritt. Gräfe und Unzer Verlag, 2005
Starttermin:
Mittwoch, der 14. Juni 2006, 18.30 Uhr (bis ca. 20.30 Uhr)
( Hinweis: Am 14. Juni um 21 Uhr spielt Deutschland bei der Fußball-WM. Dafür können wir entweder rechtzeitig nach Hause kommen oder zusammen in einem Biergarten / Lokal in der Nähe das Spiel anschauen. )
Der Gruppentermin wird dann entweder 14tägig oder einmal monatlich stattfinden – in Absprache mit den Teilnehmern.
Beginn soll bei späteren Treffen nicht vor 19 Uhr sein.
Ort: Mannege, Johannisstraße 8, (Ecke Tucholskystr.) 10117 Berlin-Mitte. www.mannege.de
Kosten: Die Teilnahme an der Gruppe kostet 7,50 Euro pro Abend (jeweils 2 Stunden) .
Anmeldung: Ab sofort bis spätestens 8. Juni bei Mannege e.V., Tel: (030) 28 38 98 61
oder per E-Mail an eberhard.schaefer@mannege.de ;
Bitte E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben!
* * * * * * * * * * * *
Dipl.-Pol. Eberhard Schäfer
Leiter des Väterzentrums von Mannege e.V.
Fax: +49 (0)30 28389862
eMail: eberhard.schaefer@mannege.de
EINLADUNG
Eltern - Schule - Kooperation:
Brücken bauen zwischen Familien mit Migrationshintergrund und Schulen
Eine Veranstaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner
Zeit: Donnerstag, 15. Juni 2006, 18.00 Uhr
Ort: DITIB e.V., Moschee, 10997 Berlin, Wiener Straße 12
Eine Zunahme von Gewalt mit schweren Delikten und Bedrohung, teils aber auch "nur" Respektlosigkeit und Desinteresse am Lernen zeigt sich an Schulen wie auch im schulischen Umfeld. Besonders betroffen sind Schulen in sozial belasteten Gebieten. Aus den PISA-Studien wissen wir, dass in keinem Land der Leistungsabstand zwischen den Schülern mit und den Schülern ohne Migrationshintergrund so groß ist wie in Deutschland. Wenn soziale Benachteiligung und migrationsbedingte Probleme sich potenzieren, wenn mit Erziehung überforderte Eltern, eine Vielzahl von nur schwer vereinbaren Wertvorstellungen und Perspektivlosigkeit zusammentreffen, dann geht in der Schule häufig kaum noch etwas.
Ein gesellschaftliches Problem, kein schulisch verursachtes - ohne Zweifel. Dennoch sind Schule und Elternhaus in der Pflicht. Viele Schulen arbeiten daran, eine Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den Eltern herzustellen: durch Elterncafés, Mütterkurse, Sprachkurse, verpflichtende Elternkurse zur Erziehungsförderung, Lesepatenschaften und vielfältige Partizipationsangebote.
Oft allerdings erreichen die Lehrer, die meist keine eigenen Erfahrungen mit Migration haben, die Eltern mit ihrem anderen kulturellen und sozialen Hintergrund nicht. Hier könnten vor allem Bürger/innen mit Migrationshintergrund helfen, die ihren Weg gefunden haben und deren Wort in ihrer Community etwas gilt. Sie können Brücken bauen - und eine ganze Reihe tun es schon.
Wir laden Sie ein, mit uns und erfolgreichen "Brückenbauern" einen Blick auf das zu werfen, was bereits heute in Berlin passiert - und daraus weitere Ideen zur politischen Umsetzung zu entwickeln.
Begrüßung und Einführung:
Franziska Eichstädt-Bohlig, Spitzenkandidatin der Berliner Grünen
mit:
Ali Gülçek, Generalsekretär DITIB e.V. Berlin
Turgut Hüner, Türkischer Elternverein
Nazan Yildirim, Vorsitzende des türkischen Wissenschafts- und Technologiezentrums an der TU Berlin
Peter Scholz, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Inge Hirschmann, Schulleiterin Heinrich-Zille-Grundschule, Kreuzberg
Özcan Mutlu (MdA), bildungspolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Moderation:
Dorit Grieser, Bildungsbereich Bündnis 90/Die Grünen Berlin
´
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf eine fruchtbare Diskussion!
Franziska Eichstädt-Bohlig Özcan Mutlu (MdA)
Dorit Grieser
___________________________________________________________
Rückfragen? Franziska Törring: Tel: 2325-2434 oder
franziska.toerring@gruene-fraktion-berlin.de
Kommentar Väternotruf:
Warum sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und dem Bildungsbereich von Bündnis 90/Die Grünen Berlin nur für Mütterkurse und nicht auch für Väterkurse stark machen, kann man wohl nur mit deren zwanghafter Väterneurose erklären. doch allein die Erklärung bringt noch keine Heilung der vatergeschädigten und mutterabhängigen GrünInnen.
Dass die GrünInnen sich dann aber hinterher ganz unverschämt zu Zementierung von Geschlechterrollen äußern und dies dann auf die böse Männerwelt schieben, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen und zu merken wie diese glüht, ist wahrhaftig schon recht dreist.
13.06.2006
"Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen und Infotainment der Vaterrechtsbewegung im Internet um eine Veröffentlichung zur Thematik.
Über:
Anita Heiliger; Traudl Wischnewski (Hrsg), 2003: Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen. München: Verlag Frauenoffensive, 260, Euro 19,90"
Ein Beitrag von Dr. Elke Schön in: "Zeitschrift für Frauenforschung & Geschlechterstudien", 2005, Heft 3, S. 188-189
Kommentar Väternotruf:
Elke Schön, wirft Väter- und Männerinitiativen Polemik und Kritik gegen die Münchener Frauenikone Anita Heiliger vor. So weit so gut, doch lässt Frau Schön es leider bei dieser trivialen und nicht sonderlich kreativen Feststellung. Schon gar nicht kommt sie auf den Gedanken, danach zu fragen, welchen Anteil Frau Heiliger an solchem schlechten Ruf in der Männerwelt hat. Da Frau Heiliger quasi heilig ist, wie schon ihr Name sagt, ist sie gewissermaßen die Unschuld vom Lande, rein und von männlichen Übelkeiten - Göttin sei es gedankt, unbefleckt. Wer Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nimmt, so wie es der Doktortitel von Frau Schön, es vermuten lassen kann, wer nicht bei dieser einfachen Hausfrauenlogik gute Frau Heiliger - böse Männer stehen geblieben.
Es kann gut sein, dass die 72 von Frau Heiliger und Frau Wischnewski befragten Mütter schlechte Erfahrungen mit Vätern, Familiengerichten und Jugendämtern gesammelt haben, doch leider ist es so, dass in Deutschland auf eine Mutter der solches geschieht, 10 Väter kommen, denen ähnliches passiert und noch nie hat man gehört, dass sich Frau Heiliger und Co. für diese Väter engagiert hätten. In Deutschland sind allein ca. 500.000 Väter per Gesetz (1626a BGB) aus der elterlichen Verantwortung ausgegrenzt. Wahrscheinlich findet das sogar Zustimmung bei Frau Heiliger. Da kann man wirklich nur staunen, dass Frau Heiliger am Deutschen Jugendinstitut in München tätig sein darf und man fragt sich schließlich, was das für eine steuerfinanziertes Jugendinstitut ist und warum Väter nicht ihre Steuern besser anlegen als in der Subventionierung solcher Einrichtungen.
Anton, 10.06.2006.
Vätersymposium 2006
Engagiert Vater sein - Männer zwischen Arbeit und Liebe
Freitag, 9. Juni 2006, 16.00 Uhr bis Samstag, 10 Juni 2006, 13.00 Uhr
Bildungshaus Schloss Puchberg bei Wels
Vorträge
Thomas Gesterkamp (Köln): Hauptsache Arbeit – Väter in der Arbeitsfalle
Prof. DDr. Paul M. Zulehner (Wien): Väterlichkeit – und das heute
Lic.phil. Ornella Garbani (Salzburg): Die Triade „Vater-Mutter-Kind“ und ihre Bedeutung für die Entwicklung des Kindes
DDDr. Wassilios E. Fthenakis (München): Haben Väter noch Zukunft? Perspektiven für eine neue Familienpolitik
Workshops
Mag. Elisabeth Gräfinger (Langenzersdorf): Die Welt von innen – Männer im Karenz
DDDr. Wassilios E. Fthenakis (München): Scheidungsväter – ohne Chance?
Mag. Peter Ballnik (Salzburg): Positive Väterlichkeit
Thomas Gesterkamp: Neue Balance von Arbeit und Liebe
Josef Hölzl (Linz): Vater sein und Mann bleiben – Vaterschaft und männliche Identität
Dr. Richard Schneebauer (Schärding): Bewusst Vater werden - Vorbereitung auf die Vaterrolle
Zum Inhalt
Die Rollenbilder im Berufsfeld und in der Familie sind im Wandel. In der Folge sind die Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Kinder in der Partnerschaft jeweils neu zu vereinbaren. In diesem Spannungsfeld finden sich Männer heute und sie müssen Entscheidungen treffen, damit eine aktive Gestaltung des Vaterseins möglich wird.
Kompetente Referenten und WorkshopleiterInnen geben Impulse für eine fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik in Vorträgen, Gesprächskreisen und auch in der lockeren Begegnung.
Eingeladen sind Multiplikatoren in der Männerarbeit und alle am Thema interessierten Männer und Frauen.
Veranstalter
Katholische Männerbewegung, Familientherapie-Zentrum und Männerberatung des
Landes ÖO, BEZIEHUNGLEBEN - Abteilung Ehe und Familie der Diözese Linz und
das Bildungshaus Schloss Puchberg
Anmeldung (bis 29.Mai 2006)
Bildungshaus Schloss Puchberg, A-4600 Wels, Puchberg 1, Österreich
Tel: 0043(0)7242/47537, Fax: - 55
Email: bildungshaus.puchberg@dioezese-linz.at
Bei der Anmeldung bitte gewünschten Workshop bekannt geben (1., 2. und 3. Wahl)
Kosten
Tagungsbeitrag für Freitag und Samstag: 60.- € zzgl. Verpflegung und Übernachtung im Bil-dungshaus
Abendvortrag Zulehner: 8.- €
Weitere Informationen unter: www.maenneratlas.at
"Der Anwalt des Kindes - Reaktionen der Richterschaft auf ein neues Rechtsinstitut"
Hanne Grüttner
in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 2006, Heft 5, S. 245-250
Referenten-Entwurf zum FGG-Reformgesetz
Stand 04/2006
Interessant im Hinblick auf Kindschaftssachen (Umgang und elterliche Sorge), insbesondere §§ 101-104, 161-174
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz):
§ 102 Ordnungsmittel
(1) Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs soll das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, soll das Gericht Ordnungshaft anordnen.
§ 164 Abgabe bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes
Das nach §162 Abs. 2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes abgeben, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht.
§165 Beschleunigungsgebot, Hinwirken auf Einvernehmen
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sind vorrangig durchzuführen.
(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin auch das Jugendamt an.
(3) Ist eine Antragschrift eingegangen, hat das Gericht diese mindestens eine Woche vor dem Termin den übrigen Beteiligten sowie dem Jugendamt bekannt zu geben. Eine Aufforderung, sich auf den Antrag schriftlich zu äußern, ist nicht erforderlich.
(4) Das Gericht soll in diesem Termin und in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Es weist auf die Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen und - dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen; die Anordnung ist unanfechtbar. § 104a ist nicht anzuwenden.
(5) Kann in den Fällen des Absatz 1 eine einvernehmliche Regelung im Termin nicht erreicht werden, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern.
§171 Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung: Inhalt des Gutachtenauftrags
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen zugleich eine Frist, innerhalb derer er das Gutachten einzureichen hat.
(2) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erfüllung des Gutachtenauftrags auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.
Berlin, 15. Februar 2006
Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
I. Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist in vielen verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt: Es ist teilweise in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Hausratsverordnung und verschiedenen weiteren Gesetzen niedergelegt. Diese Unübersichtlichkeit soll mit der Reform beseitigt werden, darüber hinaus wird die inhaltliche Gestaltung des Verfahrens verbessert.
„Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine andere gerichtliche Auseinandersetzung von Gefühlen geprägt. Diese emotionalen Konflikte lassen sich nicht durch ein Gericht aus der Welt schaffen – sie haben aber einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf eines Verfahrens und die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung. Mit unserer Reform wollen wir daher weitere Mittel zur Verfügung stellen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Dazu sollen vor allem Konflikt vermeidende und Konflikt lösende Elemente im Verfahren gestärkt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Folgende Elemente sollen dabei eine Rolle spielen:
Erleichterung der einverständlichen Scheidung bei kinderloser Ehe,
Beschleunigung von Verfahren über das Umgangs- und Sorgerecht durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells,
Verstärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte betroffener Kinder durch Präzisierung der Funktionen des Verfahrenspflegers (künftig: Verfahrensbeistand),
Effizientere Gestaltung der Durchsetzung von Entscheidungen zum Sorgerecht, zur Kindesherausgabe und zu Umgangsregelungen, sowie
Zuständigkeit des „Großen Familiengerichts“ insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
1. Vereinfachtes Scheidungsverfahren
An die Stelle der bisherigen einverständlichen Scheidung soll ein vereinfachtes Scheidungsverfahren treten. Scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder können dieses Verfahren durch übereinstimmende, notariell beurkundete Erklärung wählen, wenn sie sich – ebenfalls in notarieller Form – über den Ehegattenunterhalt sowie – formfrei – über Hausrat und Ehewohnung geeinigt haben. Die Ehegatten brauchen sich dann im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Dieses Verfahren hat ein beachtliches Anwendungsfeld. Fast 71% aller Scheidungen (146.125) erfolgen nach dem Trennungsjahr einvernehmlich (2002). Rund 50% aller geschiedenen Ehen sind kinderlos. Für solche Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen und keine gemeinsamen Kinder haben, kommt künftig das vereinfachte Scheidungsverfahren in Betracht.
Das vereinfachte Scheidungsverfahren bietet gegenüber dem geltenden Recht in mehrfacher Hinsicht Vorteile:
Es fördert die Einvernehmlichkeit durch die gemeinsame Beauftragung des Notars und die im Rahmen der notariellen Beratung und Beurkundung erfolgenden gemeinsamen Erarbeitung von Regelungen für die Scheidungsfolgen (Unterhalt und Verteilung des Hausrats).
Es vermeidet Folgestreitigkeiten. Die Ehegatten brauchen keine Scheidungsfolgen offen zu lassen, nur um eine günstige und schnelle Scheidung zu erreichen.
Beispiel: Um so schnell und kostengünstig wie möglich geschieden zu werden, verzichten die Ehegatten darauf, neben der Scheidung auch den Unterhalt vor Gericht anhängig zu machen, und einigen sich auf eine freiwillige Zahlung. Dies ist nach geltendem Recht möglich. Nachdem die ehemalige Ehefrau weitere Zahlungen verweigert, klagt der Mann zwei Jahre später in einem neuen Verfahren auf Unterhalt. Beim vereinfachten Scheidungsverfahren würde ein solches Folgeverfahren vermieden, denn es setzt eine notarielle Einigung über den Unterhalt zwingend voraus und schafft so einen Anreiz, diese Frage sofort verbindlich zu klären.
Es vereinfacht das gerichtliche Verfahren, weil außer dem Versorgungsausgleich keine weiteren Scheidungsfolgen gerichtlich verhandelt werden müssen.
Der Wegfall der Rechtsanwaltsgebühren führt – auch unter Berücksichtigung der Gebühren für einen Notar – zu einer erheblichen Kostenersparnis für die Beteiligten. D.h. die Kosten einer Scheidung betragen im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Kosten einer Scheidung nach geltendem Recht mit einseitiger anwaltlicher Vertretung.
Das vereinfachte Scheidungsverfahren kann zeitnah abgeschlossen werden. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, nach sechs Monaten die Abtrennung des Versorgungsausgleichs zu beantragen und die Scheidung durchzuführen. Nach geltendem Recht ist eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs regelmäßig erst nach zwei Jahren möglich. In aufwändigen Verfahren kann daher eine Scheidung erst nach Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
2. Kindschaftssachen
Der Entwurf des FamFG schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, zukünftig noch schneller einer Lösung zugeführt werden können. Zugleich wird die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen verbessert.
a) Vorrangige und beschleunigte Bearbeitung
Diese Verfahren sollen im Interesse des Kindeswohls durch Einsatz von Elementen des sogenannten „Cochemer Modells“ beschleunigt und verbessert werden:
Im Interesse des Kindeswohls wird ein ausdrückliches und umfassendes Vorrang- gebot für Kindschaftssachen, die den Aufenthalt oder die Herausgabe des Kindes oder das Umgangsrecht betreffen, in das Gesetz aufgenommen. Die bevorzugte Erledigung der genannten Kindschaftssachen hat im Notfall auf Kosten anderer anhängiger Sachen zu erfolgen. In der gerichtlichen Praxis werden sich Prioritäten zugunsten von Kindschaftssachen der genannten Art künftig noch deutlicher als bisher herausbilden. Das Vorrangsgebot gilt dabei in jeder Lage des Verfahrens.
Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll in Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, seine Herausgabe oder das Umgangsrecht betreffen, spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags eine Erörterung mit allen Beteiligten durchführen. Dabei soll es versuchen, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erreichen. Gelingt dies nicht, muss es den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen und mit den Beteiligten erörtern. Gerade hier besteht ein besonderes Bedürfnis für eine schnelle Entscheidung über einen Antrag, der den Umgang nach der Trennung der Eltern klären soll. Nur eine sofortige Regelung vermeidet die Gefahr, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil für lange Zeit unterbrochen wird – und diese Beziehung dadurch möglicherweise nachhaltig gestört wird.
Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des betroffenen Kindes werden verstärkt. In schwierigen Fällen wird dem Kind künftig ein Verfahrensbeistand zur Seite stehen. Dessen Aufgabe ist es, im gerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes zu vertreten und das Kind über den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten der Einflussnahme in kindgerechter Weise zu informieren. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahrenspfleger kann der Verfahrensbeistand eine aktive Rolle in dem Konflikt übernehmen und zu einer einvernehmlichen Umgangsregelung – beispielsweise durch Gespräche mit den Eltern – beitragen.
Insgesamt soll eine Verkürzung der Verfahrensdauer in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren bewirkt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist in diesen Verfahren mit 6,7 Monaten (Umgang) bzw. 7,5 Monaten (Sorgerecht) [Zahlen für das Jahr 2003] unter Kindeswohlaspekten noch verbesserungsbedürftig.
b) Verbesserte Durchsetzung der Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht
Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird schneller und effektiver ausgestaltet. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen werden künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden.
Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung will eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen lassen. Aufgrund der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern dann schon nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nämlich nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
Im BGB wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen werden. Dieser soll bei schwerwiegenden Umgangskonflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
3. Großes Familiengericht
Nach geltendem Recht sind die Familiengerichte neben dem Scheidungsverfahren zwar auch für Unterhaltsstreitigkeiten oder Streitigkeiten aus dem ehelichen Güterrecht zuständig. Zahlreiche vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Ausgang für eine Unterhaltspflicht oder den Umfang des auszugleichenden Zugewinns bedeutsam sind, fallen aber in die Zuständigkeit der Zivilabteilungen der Amts- und Landgerichte.
Typische Fälle sind Streitigkeiten über den Ausgleich untereinander, wenn ein Ehepartner aus einem gemeinsamen Darlehen in Anspruch genommen wird, oder die Frage der Nutzungsentschädigung, wenn ein Ehegatte nach der Trennung die Ehewohnung allein weiter nutzt.
Durch die Reform soll die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert werden, um tatsächlich zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten auch zusammenhängend entscheiden zu können.
Ordnungskriterium ist dabei allein die Sachnähe des Familiengerichts zum Verfahrensgegenstand. Im Interesse aller Beteiligten soll es dem Familiengericht möglich sein, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Auf diese Weise werden Verfahrensverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassung von Gerichten vermieden. Dies führt im Ergebnis zu einer effektiveren Arbeit der Gerichte und ist für alle Verfahrensbeteiligteten weniger aufreibend.
II. Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das geltende Verfahrensgesetz (FGG) für die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen) stammt aus dem Jahre 1898 und wurde immer nur punktuell nachgebessert. Die Reform ersetzt das lückenhafte FGG durch eine vollständige, moderne Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für alle Rechtsgebiete. Die Freiheitsentziehungssachen werden in die neue Verfahrensordnung integriert; das eigenständige Verfahrensgesetz für diese Sachen wird überflüssig.
Die neue Verfahrensordnung definiert erstmals umfassend die Verfahrensrechte und die Mitwirkungspflichten der Beteiligten und sichert ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie harmonisiert das zersplitterte Rechtsmittelsystem der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die flächendeckende Einführung der fristgebundenen sofortigen Beschwerde und die Eröffnung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zur Klärung rechtlicher Grundsatzfragen.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
"§165 FamFG-Entwurf aus der Sicht einer Familienrichterin an einem Großstadtgericht"
Gabriele Reichert
in: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 2006, Heft 5, S. 230-232