Väternotruf
August 2006
Richter onaniert im Prozess - Vier Jahre Haft
Bristow - Weil er während seiner Gerichtsverfahren mit einer Penispumpe onaniert hat, ist ein ehemaliger Richter in den USA zu vier Jahren haft und einer Geldstrafe von 40 000 Dollar verurteilt worden. Eine Gerichtsreporterin hatte in dem Verfahren gegen Donald Thompson ausgesagt, der Jurist habe während eines Mordprozesses vor drei Jahren fast täglich mit der Pumpe hantiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam das Gerät in mindestens vier Prozessen zum Einsatz.
Thompson zufolge war die Penispumpe das Scherzgeschenk eines langjährigen Freundes zu seinem 50. Geburtstag. Er habe sie im Gerichtssaal vermutlich gedankenverloren betätigt, aber nie onanieren wollen, erklärte der dreifache Familienvater.
Die Ermittlungen gegen den 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte. Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. Wie aus den Ermittlungsakten weiter hervorgeht, wurden auch der Teppich, die Roben und der Richterstuhl untersucht und Sperma gefunden. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschorene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
AP
Berliner Morgenpost, 20.08.2006
Anmerkung Väternotruf:
Wenn man bedenkt, wie oft jeden Tag an deutschen Familiengerichten von deutschen Familienrichtern und Familienrichterinnen onaniert wird, wenn diese den nichtverheirateten Vätern das Grundrecht auf elterliche Sorge verweigern, können einen solche Meldungen wie die aus den USA sicherlich nicht überraschen, sondern nur in seiner Meinung über die Verfasstheit des einen oder anderen Richters oder Richterin nur bestätigen.
Man denke hier nur an den absurden Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.2003 zur angeblichen Rechtmäßigkeit der staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Kinder und ihrer Väter durch §1626a BGB
Erfurter Gespräch | 28.08.06 | 22:05 Uhr
Gute Mama – Böser Papa? | Der Kampf ums Kind.
Moderiert wird das Erfurter Gespräch von Andreas Menzel
Sind Väter unehelicher Kinder nur "Väter zweiter Klasse"?
"Ich lasse meine Kinder nicht zu ihrem Vater, weil der drogenabhängig ist und uns im Stich gelassen hat", sagt eine Mutter, die mit diesem Mann drei gemeinsame Kinder hat. "Deutschland ist ein Schlupfloch für Kindesentführer", sagt der Schauspieler Mathieu Carrière. Jahrelang kämpfte er um das Sorgerecht für drei Kinder, die er mit unterschiedlichen Frauen hat. Er übt sowohl an deutschen Familienrichtern als auch an den hier geltenden Rechtsvorschriften harsche Kritik. Nur wenn die Mutter einverstanden ist, gilt in Deutschland bei unverheirateten Paaren das gemeinsame Sorgerecht, was Carrière als große Ungerechtigkeit empfindet. Durch spektakuläre Aktionen versucht er Aufmerksamkeit für die Problematik zu erregen. Im Juni ließ er sich vor dem Bundesjustizministerium an ein Kreuz binden.
Sind Väter unehelicher Kinder nur "Väter zweiter Klasse"? Wie gelingt es Familienrichtern in emotional geladenen Trennungsstreitfällen sachliche und gerechte Entscheidungen zu fällen? Ist ein "schlechter Vater" immer noch besser als gar keiner? Antwort auf diese und andere Fragen am Montag, den 28.08.2006 im "Erfurter Gespräch".
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Gute Mama – Böser Papa? Der Kampf ums Kind.
Die Gäste
Mathieu Carrière
Mathieu Carrière | Trennungsvater
"Im Familienrecht herrscht in Deutschland das Gesetz des Dschungels."
Biografie: Mathieu Carrière
Sebastian Prüfer
Sebastian Prüfer | Psychologe und Mediator
"Wer Konflikte lösen will, der muss an seiner Beziehung arbeiten."
Biografie: Sebastian Prüfer
Manfred Kunert
Manfred Kunert | Familienrichter
"Ein Kind braucht unverzichtbar Vater und Mutter – nicht nur den betreuenden sondern auch den nicht betreuenden Elternteil."
Biografie: Manfred Kunert
zuletzt aktualisiert: 25. August 2006 | 16:06
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Biografie: Mathieu Carrière
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Dürfen alkoholabhängige oder gewalttätige Mütter oder Väter nach einer Trennung weiterhin Kontakt zu ihrem Kind haben?
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http://www.mdr.de/erfurter-gespraech/2927724.html
Hannover
Gericht beschleunigt Sorgerechtsverfahren
Sorgerechtsverfahren können sich lange hinziehen. Das hannoversche Amtsgericht zeigt mit einem Modellversuch jetzt einen Ausweg. Mit beschleunigten Verfahren soll dem Kindeswohl Rechnung getragen werden.
Was dabei herauskommt, wenn das Gericht Tempo macht, die Anwälte mitziehen, das Jugendamt Sonderschichten fährt und die Eltern kompromissbereit sind, zeigt ein Fall, den Rechtsanwältin Kirsten Reimers gerade abgeschlossen hat. Das Verfahren dauerte keine vier Wochen. Dabei schien die Sache nicht unkompliziert. Die Eltern eines einjährigen Mädchens hatten sich getrennt. Beide wollten das Sorgerecht. Eigentlich eine klare Sache. Im Allgemeinen gilt die Regel: Ein Kind in diesem Alter gehört zur Mutter. Dem widerspricht Kirsten Reimers: „So einen Erfahrungssatz gibt es nicht. Viel bedeutsamer ist, wo das Kind seine wichtigsten Bezugspersonen hat.“
Der Streitfall wurde innerhalb eines Monats geklärt. Es gab keine ausführlichen Schriftsätze, das Jugendamt schrieb kein langes Gutachten, sondern schickte einen Vertreter zur Verhandlung, und Richter Hans-Dieter Nolte sprach sein Urteil kaum drei Wochen nachdem die Klage eingereicht war: Das einjährige Kind bleibt beim Vater, in einem intakten Umfeld, zu dem auch sorgende Großeltern gehören. Die Mutter wollte Hannover verlassen und ihre beruflichen Chancen anderswo ausloten. Die Eltern verabredeten eine großzügige Besuchsreglung.
Der Fall ist vorerst noch ein Musterbeispiel und nicht die Regel. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine schnelle Lösung ist für Familienrichterin Katrin Wente-Mautgreve die Stimmung zwischen den Eltern: „Es kommt entscheidend darauf an, wie sie im Vorfeld des Verfahrens miteinander umgegangen sind.“ Lange Schriftsätze, so die Richterin, würden das Klima nicht selten vergiften und eine Einigung schwerer machen. Ein formeller Schriftsatz kann viel mehr verletzen als ein verbaler Vorwurf in einer mündlichen Verhandlung.
Ein zügiger Termin ist vornehmlich im Sinne der Väter. Nach der Trennung sind kleine Kinder meistens bei der Mutter, und solange gestritten wird, lassen manche Mütter wenig oder gar keinen Besuch der Väter zu. Wenn dann erst nach Monaten verhandelt werden kann, sind die Väter manchmal schon Fremde geworden.
Hans-Peter Wiechers
Veröffentlicht 13.08.2006 20:53 Uhr
Zuletzt aktualisiert 13.08.2006 21:23 Uhr
http://www.haz.de/hannover/289974.html
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 28. August 2006 23:52
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Anfrage Tierschutzpartei
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Michael Siethoff und ich bin Abonnent Ihres Newsletters. Zudem bin ich auch Mitglied im Väteraufbruch für Kinder geworden, nachdem ich als unehelicher Vater eines Sohnes mit der Thematik "Kindesentzug" betroffen wurde. Aber deshalb schreibe ich Ihnen nicht, sondern quasi als Vertreter der "Partei Mensch Umwelt Tierschutz - die Tierschutzpartei". Nicht nur die CDU arbeitet zur Zeit an ihrem Grundsatzprogramm, auch wir möchten grundsätzliche Aussagen unserer Partei neu formulieren. In diesem Sinne würden wir es begrüssen, wenn wir möglichst viele Vorschläge/Ideen erhalten, die uns bei dieser Formulierung helfen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie diese eMail in Ihrem Newsletter verbreiten könnten, in der Hoffnung, dass uns seitens von Kindesentzug betroffener Eltern(teile) Reaktionen erreichen, gerade in diesem Punkt unseres Grundsatzprogrammes Positionen zum Wohl der Kinder einnehmen zu können.
Vorschläge/Ideen können uns unter der eMail-Adresse: MUTIserlohn@aol.com erreichen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
Michael Siethoff
Partei Mensch-Umwelt-Tierschutz
Die Tierschutzpartei
für den Bundesarbeitskreis Grundsatzprogramm
Bundesjustizministerium 27.8.2006: Tag der verschlossenen Tür für Väter
Am Sonntag, den 27.8.2006, lud am Tag der offenen Tür das Bundesministerium für Justiz ein und bot u. a. eine Diskussionsrunde zum Thema „Modernes Familienrecht – Aktuelle Neuerungen" an. Niemand Geringere als die Justizministerin Brigitte Zypries höchstpersönlich und die mit den familienrechtlichen Themen vertrauten Referenten stellten sich den Fragen einer überschaubaren Runde aus der Bevölkerung.
Bis auf eine ältere, etwas verhuscht wirkende, Dame, die mit piepsiger Stimme darum bat, man möge mehr gegen den ausufernden Kindesmissbrauch unternehmen und es sich später nicht nehmen ließ, einen neben ihr sitzenden Vater desselbigen zu bezichtigen, überraschte es, dass es sich bei den anderen Fragestellern nahezu ausschließlich um Männer und Frauen handelte, die mit der Ministerin über die zum Teil Väter diskriminierenden Gesetze bzw. deren absurden oder unzureichenden Umsetzung und deren sehr dramatische Auswirkungen auf die betroffenen Familien diskutieren wollten.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Es handelte sich nicht um einen Haufen frustrierter, verbitterter Querulanten, die verzweifelt, wütend und schreiend auf ihre vermeintlichen „Einzel“schicksale aufmerksam machen wollten und sich nun zu diesem Treffen verabredet hatten - so wie es immer wieder gerne in die Öffentlichkeit kolportiert wird. Und obwohl Vieles was die Ministerin zu sagen hatte, eigentlich bei den meisten nur Kopfschütteln hervorrufen konnte - insbesondere über die offenbare Uninformiertheit der Ministerin und ihrer Referenten, wie es in deutschen Gerichten und Behörden zugeht - verlief die Diskussion recht gelassen und wurde größtenteils mit der Ministerin auf „gleicher Augenhöhe“ geführt, insbesondere dann, wenn es um Detailfragen ging, bei denen selbst die Referenten nicht unbedingt in vollem Umfang informiert schienen.
Auf die Frage, warum unverheiratete Väter nach deutschem Recht immer noch nicht automatisch das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen, behauptete Ministerin Zypries, dass es jedem unverheirateten Vater frei stehe, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen - „am besten gleich bei der Vaterschaftsanerkennung“ (gemeint war die nur gemeinsam mit der Mutter mögliche Erklärung über die Herstellung der gemeinsamen Sorge, die amtlich bzw. notariell protokolliert werden muss). Wenn dann Mütter diesem Antrag nicht zustimmen, könne später vielleicht gerichtlich geklärt werden, ob dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stattgegeben werden kann (entsprechende Pläne zur Reform des § 1626 a BGB werden zurzeit im Bundesjustizministerium erörtert). Auf den Einwand eines Vertreters des „Väteraufbruch für Kinder“, ob diese Prozedur nicht doch recht umständlich sei und viele Väter sich erstmal um solche Dinge wie das Sorgerecht gar keine Gedanken machten, entgegnete die Ministerin, es sei so wie mit allem Dingen im Leben, dass man sich z. B. „um eine Wohnungsanmeldung auch kümmern muss“ und verstieg sich zu der Auffassung, dass es „Aufgabe von Organisationen wie dem Väteraufbruch“ sei, verstärkt die Väter darüber zu informieren und aufzuklären, dass es die grundsätzliche Möglichkeit gemeinsamer elterlicher Sorge für nicht-ehelich geborene Kinder überhaupt gibt“. Da regte sich im Publikum doch deutlicher Widerspruch und Frau Ministerin Zypries lenkte ein: „Wir jedenfalls wollen diese Öffentlichkeitsarbeit leisten und wir werden für die gemeinsame Sorgeerklärung werben.“ Es müsse allerdings auch gesehen werden, dass es den Grundsatz einer automatischen Zuerkennung der gemeinsamen Sorge für nicht-ehelich geborene Kindern nicht geben dürfe, denn: Sehr viele Väter würden ja noch nicht mal ihren Unterhaltspflichten nachkommen und es könne nicht angehen, dass Väter die gemeinsame Sorge erhalten, damit sie den Kampf gegen die Mutter ihres Kindes nach der partnerschaftlichen Trennung auf diesem Terrain fortführen können.
Natürlich vergaß Frau Zypries nicht, mehrfach das Totschlagargument zu bemühen, dass die jetzige rechtliche Regelung des § 1626 a BGB vom Bundesverfassungsgericht „abgesegnet“ sei (siehe Beschluss vom 29.1.2003 zum Aktenzeichen 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01). Sie wies aber darauf hin, dass die weitere Entwicklung beobachtet (wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert) und auch durch ein noch in Auftrag zu gebendes Gutachten „evaluiert“ werde und durchaus Modifizierungen möglich seien. Hier kam von einem Teilnehmer der Einwand, dass offenbar bei Erfassung der Zahlen der abgegebenen Sorgerechtserklärungen auch die mitgezählt wurden, für die es keine Zustimmung der Mutter gebe. Eines von vielen Details, die der Ministerin - wie sie eingestehen musste - so nicht bekannt seien. Sie verwies aber nach weiteren kritischen Fragen, die die Familienrechtsverfahren betrafen, auf die geplante Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. So soll z.B. spätestens nach 4 Wochen bei Kindschaftssachen ein erster Anhörungstermin stattfinden. Verfahren, bei denen es um den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht gehe, müssten von den Gerichten künftig bevorzugt behandelt werden. Auch beim Sorge- und Umgangsrecht plant die Ministerin Änderungen. Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus Sorge- und Umgangsentscheidungen sollten künftig nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt werden, was eine schnellere gerichtliche Durchsetzung von Sanktionen befördern soll. Diese aber werden schon heute in der gerichtlichen Praxis kaum angewendet, was aber nicht zum Inhalt des Gesprächs gemacht wurde.
Unbeantwortet blieben auch die Fragen, die von einem anwesenden Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) gestellt wurden: Warum bislang in Kindschaftssachen nicht die Möglichkeit eröffnet worden sei, dass statt Rechtsanwälten mehr mediativ und vermittelnd arbeitende Personen den Eltern im gerichtlichen Verfahren zur Seite stehen können? Dies sei doch eine Empfehlung von Prof. Proksch, der bekanntlich die Begleitforschung zur Kindschaftsrechtsreform im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt hat. Hierzu gebe es doch anlässlich der geplanten Reform des Rechtsberatungsgesetztes durchaus eine gute Gelegenheit, die man aber wohl nicht nutzen wolle … obwohl man doch durchaus sagen könne, dass Rechtsanwälte in Kindschaftssachen leider oft wie Waffenlieferungen in Spannungsgebieten wirken würden. Die Ministerin äußerte hierzu, dass sei ja keine Sache des Rechtsberatungsgesetzes und lenkte das Thema flugs in andere Bahnen. Tatsächlich hatte Proksch im letzten Absatz seiner Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts ausgeführt: „Die geltenden Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes sind eine weitere Hürde für die Verbreitung und die Akzeptanz von Angeboten zur vorgerichtlichen / außergerichtlichen eigenverantwortlichen Konfliktregelung (…). Konflikte im Kontext von Trennung und Scheidung sind besonders zur Bearbeitung durch (sozial-) pädagogische und psychologische Fachkräfte geeignet, auch in ihrer Verbindung mit finanziellen Streitigkeiten. Ihre Arbeit als Mediatoren darf daher nicht - faktisch - durch das Rechtsberatungsgesetz untersagt sein. Es wird daher empfohlen, das Rechtsberatungsgesetz entsprechend zu ändern.“ (Seite 16) Dieses Thema scheint man im Bundesjustizministerium nicht angehen zu wollen, was sogar so weit geht, dass entsprechende Fragen nicht beantwortet werden.
Auch die Frage nach der dringenden Notwendigkeit der Fortbildung bzw. Qualifikation von Familienrichtern und Mitarbeitern des Jugendamts und entsprechende Angebote und Anreize zur Teilnahme wurden nicht wirklich beantwortet. Zwar werde so etwas auch vom Ministerium im Grundsatz begrüßt, aber: a) Es falle nicht in die Kompetenz des Bundes, b) gebe es da doch schon Einiges wie z. B. den Familiengerichtstag und c) würde sich – wie schon erwähnt – ja alle redlich mühen (bis auf ganz wenige schwarze Schafe). Insbesondere auch diese Aussagen sind enttäuschend, denn im Jahr 2003 wurde Frau Zypries von der Presse noch wesentlich anders zitiert („Richter sollen künftig per Gesetz zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet werden. «Wenn wir auf allen Ebenen Reformen vorantreiben, kann der Richterstand nicht ausgenommen bleiben», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Ausgabe vom 27.08.2003). Es sei wünschenswert, dass sich insbesondere Richter fortbildeten, die in Fachbereichen wie dem Jugend- oder Familienrecht tätig sind. Ein entsprechendes Gesetz wird nach Informationen der Zeitung derzeit im Bundesjustizministerium ausgearbeitet.
Wiederholt hatten die Teilnehmer die Frage von Verfahrensverschleppung bzw. Untätigkeit von Familiengerichten angesprochen. Dies seien lediglich Einzelfälle, war die Antwort der Ministerin – zwar bedauerlich, aber eben nur die absolute Ausnahme, sei´s drum. Erst auf Nachfrage aus dem Publikum erfolgte dann die Information, dass dies wohl ein grundsätzliches Thema ist und man sich nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen weiteren Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof (Verfahren Nr. 75529/01: Sürmeli gegen Deutschland, Urteil vom 8.6.2006 - auf deutsch bislang nur in NJW 2006, 2389) dazu veranlasst sehe, eine neue Form der Untätigkeitsbeschwerde einzuführen, die effizienter sein soll und auch die Möglichkeit des Schadensersatzes vorsieht, siehe hierzu die entsprechende Pressemitteilung des BMJ vom 26.8.2005.
Aufgrund der getrübten Wahrnehmungsfähigkeit der Ministerin und ihrer Mitarbeiter, was sich tatsächlich auf deutschen Familiengerichten abspielt, ist Skepsis angebracht, was die angekündigten angeblichen Verbesserungen betrifft. Zumal Ministerin Zypries nicht müde wurde zu behaupten, die Gesetze und deren Umsetzung würden im Großen und Ganzen gut funktionieren und gelegentlich, im Ausnahmefall, unzureichend arbeitende Richter und Jugendamtsmitarbeiter nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, das sei Sache der Länder und der dortigen Justiz- bzw. Sozialverwaltungen. Und: Richterinnen und Richter würden sich im Grundsatz erst mal redlich bemühen und zum ganz überwiegenden Teil gute bis hervorragende Arbeit leisten.
Auf die vielen Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Familienrecht betreffend Deutschland angesprochen, kommentierte sie ohne direkt dazu Stellung beziehen zu wollen, mit der Bemerkung, dass die Auffassungen bei den Fachleuten auseinander gehen würden, ob und wie „bindend“ solche Urteile in und für Deutschland tatsächlich seien. Als sie bei ihren Referenten nachfragte, wie es um die Sache Görgülü stehe und diese der Meinung waren, die Angelegenheit befände sich auf einem guten Weg, konnten das leider einige besser informierte Diskussionsteilnehmer nicht bestätigen.
Nach der Diskussion sprach ich Ministerin Zypries persönlich an. Warum bei der geplanten Vereinfachung des Scheidungsverfahrens für kinderlose Ehepaare nicht auch Ehepaare mit Kindern profitieren könnten, wenn sie sich über alles weitere einig seien und dann ebenfalls beim Notar ihre Scheidungsvereinbarung einfach protokollieren lassen könnten. Sie gab zu bedenken dass bei Kindern der Staat weiter seine Kontrollfunktion ausüben sollte. Ich hielt entgegen, dass man Eltern auch in dieser Situation mehr Verantwortung zubilligen sollte und im Gegenzug Gerichte und Behörden und entlastet würden (da sie ohnehin hoffnungslos überlastet und überfordert sind). Sie stimmte mir zwar zu, vertrat dann aber die Meinung, dass es leider immer Eltern gebe, die dazu nicht in der Lage wären, also die Verantwortung tatsächlich auch angemessen auszufüllen. Auf meinen Einwand, dass so wie sie selbst in der Diskussionsrunde festgestellt hatte, es nur „gelegentlich“ schlecht arbeitende Richter und Jugendamtsmitarbeiter gebe, es auch Eltern gibt, die nicht in der Lage sind, sich einvernehmlich zu trennen und sich in diesen Fällen könnten dann immer noch die Gerichte sich darum kümmern. Ansonsten könne man doch davon ausgehen, dass zumindest bei einvernehmlichen Trennungen die Eltern selbst besser als Familienrichter oder Jugendamtsmitarbeiter wissen, was für ihre Kinder das „Beste“ ist. Des Weiteren gab ich zu bedenken, ob es nicht besser wäre, den mit der Kindschaftsrechtsreform eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu entwickeln. Es hat sich doch in der Praxis gezeigt das z. B. in der Frage in welcher Form die Sorge und der Umgang nach der Trennung untereinander geregelt werden sollte, die meisten Eltern auch ohne die Hilfe eines Richters sich einigen konnten und somit die Eigenverantwortung von Eltern weiter stärkt. Zumal gerade jetzt dieser Teil der Kindschaftsrechtsreform als recht erfolgreich gern von Politkern und Fachleuten so heraus gestellt wird. Weitere Einwände schienen ihr dazu nicht einzufallen, statt dessen zustimmendes Nicken, um dann dankbar die geäußerte Vermutung aufzunehmen, dass möglicherweise einige Lobbygruppen genau diesen Lösungsansatz nicht wünschen, sie mich mit dem Hinweis unterbrach, sie habe schon riesige Probleme gegen den massiven Widerstand der Anwaltsvereine die jetzigen Pläne eines Vereinfachten Scheidungsverfahren durchzusetzen …
Fazit dieses Gespräches - positiv oder negativ?
Eigentlich beides! Wir erlebten eine Ministerin, die alleine schon bei der Beobachtung, wie sie aus dem Dienstwagen ausstieg und in der Diskussionsrunde selbst den Eindruck einer erstarrten Politgreisin vermittelt, von der keine weiteren wichtigen Impulse in die von verantwortlich denkenden Vätern und Müttern gewünschte Richtung zu erwarten sind. Ihr möglicher Wechsel ans Bundesverfassungsgericht (siehe jüngste Presseberichte) würde ihr noch mehr Möglichkeiten bieten, ihre Vorstellungen von „moderner“ Familienpolitik zu gestalten. Auf der anderen Seite musste auch die Ministerin mit ihren Kollegen feststellen dass die Probleme, die in der Diskussionsrunde mit durchdachten Argumenten sachlich vorgetragen wurden, so einfach nicht mehr wegzudiskutieren sind. Wer das live miterlebt hat kann sich nicht mehr gut vorstellen, dass der alltägliche Wahnsinn in Jugendämtern und Familiengerichten ungebrochen noch weitere 10 bis 20 Jahre so weiter geht …
juri ;-) & ralfo
http://pappa.com/veranst/bmj_tag_2006/tag_der_geschlossenen_tuer_bei_zypries.htm
Wenn Frauen zuschlagen
unter dieser Überschrift ist in "Bild der Wissenschaft" (8/2006, S.52) eine umfangreiche Schilderung erschienen.
WENN FRAUEN ZUSCHLAGEN
Auch Männer werden zu Opfern häuslicher Gewalt – und keineswegs nur in Einzelfällen. Die Hemmschwelle ist bei Frauen, die selbst schon solche Attacken erlitten haben, besonders niedrig.
http://bdw.wissenschaft.de/bdw/heft/liste.html
Statistisches Bundesamt: 23 Prozent der Jugendlichen in alternativen Familienformen
Wie das Statistische Bundesamt zum Weltjugendtag am 12. August mitteilt, wachsen immer mehr 14- bis 17-jährige Kinder in alternativen Familienformen auf. Im Jahr 2005 lebten 880.000 (23 Prozent) dieser 3,8 Millionen Jugendlichen bei Alleinerziehenden und Lebensgemeinschaften, im April 1996 waren es noch 600.000 oder 17 Prozent der 3,6 Millionen Jugendlichen gewesen. Nach wie vor wachsen Jugendliche jedoch am häufigsten in traditionellen Familienformen auf: 2005 zogen Ehepaare immer noch 77 Prozent oder 2,9 Millionen der in Familien lebenden 14- bis 17-jährigen Kinder groß. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des Mikrozensus, der größten Haushaltsbefragung in Europa.
Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, dass heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie allein erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Zu den Kindern zählen alle ledigen Personen, die ohne Lebenspartner und ohne eigene Kinder mit mindestens einem Elternteil im Haushalt zusammenleben. Zu den Kindern zählen im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die Zahl der 14- bis 17-jährigen Kinder, die von allein erziehenden Müttern und Vätern betreut werden, stieg seit 1996 um 200.000 auf 696.000 im Jahr 2005. Damit lebten 2005 gut 18 Prozent der Jugendlichen bei Alleinerziehenden (1996: 14 Prozent) und vor allem bei allein erziehenden Müttern (2005: 600.000, April 1996: 414.000).
Vergleichsweise gering war dagegen der Zuwachs Jugendlicher, die bei allein erziehenden Vätern lebten (+14 000 auf 96.000 in 2005). Die Zahl der Jugendlichen, die bei Lebensgemeinschaften aufwuchsen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 80.000 auf 184.000 im Jahr 2005.
Damit betreuten Lebensgemeinschaften 2005 knapp 5 Prozent der 14- bis 17-jährigen Kinder (1996: 3 Prozent).
Weitere Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zu den Lebensformen der Bevölkerung, zu Haushaltsstrukturen oder zur Gesundheitssituation der Bevölkerung und vielen anderen Themen enthält die Pressebroschüre „Leben in Deutschland – Haushalte, Familien und Gesundheit“, die zusammen mit einem umfangreichen Tabellenanhang im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2006/mikrozensus2005_b.htm
zum kostenlosen Download bereit steht.
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9.8.2006
Vater-allein-mit-Kind
Hallo, liebe Väter...
Haben Sie Lust und etwas Zeit, an einer Reportage über allein erziehende Väter teilzunehmen? Würden Sie Ihre persönlichen positiven und negativen Erfahrungen gerne mit anderen Menschen teilen? Prima. Das ist die Grundvorrausetzung für meine Reportage.
Vielleicht kurz zu meiner Person. Ich bin ebenfalls ein allein erziehender Vater einer 4jährigen Tochter. Ein Verlag trat an mich heran, mit der Bitte, den Lesern ( hauptsächlich Leserinnen ), eine ausführliche Reportage über die, immer noch, seltene Erziehungsform „Vater-allein-mit-Kind“, zu veröffentlichen.
Basierend auf Erfahrungsberichten von Vätern, Müttern, Psychologen und Pädagogen. Daher brauche ich die Hilfe weiterer allein erziehender Väter. Selbst wenn Sie, von Amts Wegen; nicht als allein erziehend im rechtlichen Sinne gelten sollten; wichtig für mich ist allein, ob Ihr Kind/Kinder, den Lebensmittelpunkt bei Ihnen besitzt. D.h. selbst wenn sich Ihr Kind ab und zu, z.B. alle 2 Wochen / 1x pro Monat / etc., bei der Mutter zu Besuch befindet, hat es seinen Lebensmittelpunkt, das alltägliche Leben, ja bei Ihnen. Und genau IHRE Hilfe, IHRE Erfahrungen benötige ich.
Bei Interesse sende ich Ihnen sehr gerne einen Fragebogen zu, den Sie bitte ganz in Ruhe ausfüllen und zurück senden. Eventuell und nur mit Ihrer Zustimmung, werden Sie sogar in einem bekannten, deutschen Magazin, innerhalb der Reportage, per Foto abgedruckt. Auf jeden Fall aber, klären Sie mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage sehr, sehr, viele Menschen über die emotionalen Empfindungen, Probleme, positiven Aspekte und Lebenseinstellung der allein erziehenden Väter auf!
Bitte kontakten Sie mich über: info@vater-mit-kind.de
Bei Interesse sende ich Ihnen sehr gerne einen Fragebogen zu, den Sie bitte ganz in Ruhe ausfüllen und zurück senden. Eventuell und nur mit Ihrer Zustimmung, werden Sie sogar in einem bekannten, deutschen Magazin, innerhalb der Reportage, per Foto abgedruckt. Auf jeden Fall aber, klären Sie mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage sehr, sehr, viele Menschen über die emotionalen Empfindungen, Probleme, positiven Aspekte und Lebenseinstellung der allein erziehenden Väter auf!
Bitte kontakten Sie mich über: info@vater-mit-kind.de
Leider kann Ihre Teilnahme an der Umfrage in keinerlei Hinsicht finanziell vergütet werden. Aber ich nehme an, dass Sie trotzdem, genauso wie ich, sehr daran interessiert sind, vielen Menschen zu vermitteln, dass die Lebensgemeinschaft, Vater-Kind, ebenso erfolgreich, interessant, liebevoll und fördernd sein kann, wie die der „Normgemeinschaft“ Mutter-Kind.
Ihr, Achim Teichmann
03/2006
"Hausmänner“ können zum Unterhalt für ihre von ihnen getrennt lebenden Kinder verpflichtet werden
Berlin (DAV). Der Wechsel in die „Hausmann-Rolle“ entbindet nicht von der Unterhaltsleistung für Kinder aus erster Ehe, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 27. Juli 2005 (AZ: 9 UF 51/05). Bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung wird das Einkommen der berufstätigen neuen Ehefrau berücksichtigt, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
In dem entschiedenen Fall war der Vater zu Unterhalt gegenüber seinen Kindern aus der ersten Ehe verpflichtet. Wegen der Geburt eines weiteren Kindes mit seiner neuen Ehefrau wollte er keinen Unterhalt mehr zahlen. Zur Begründung führt er aus, dass er nunmehr Hausmann sei, da seine neue Ehefrau jährlich rund 20.000 € mehr verdient als er. Einer Nebentätigkeit gehe er nicht nach.
Auch „Hausmänner“ sind zum Unterhalt verpflichtet, entschied hingegen das Gericht. Dies gelte selbst dann, wenn der Wechsel in die Hausmann-Rolle zu billigen ist. Die Voraussetzung für einen solchen Hausrollentausch seinen eng, sind aber dann erfüllt, wenn der Mehrverdienst der neuen Ehefrau die Einkommensverhältnisse der Familie an sich besser darstellt. Ein solcher Fall liege hier vor. Gleichwohl sei der Vater trotz Wegfall eigener Einkünfte gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Bei der Berechnung des Unterhalts sei auf das Nettoeinkommen der neuen Ehefrau und den damit verbundenen Werten für den Ehemann abzustellen. Zusätzlich müsse sich der Beklagte monatlich 100 € netto als fiktive Einnahme aus einer möglichen Nebentätigkeit anrechnen lassen. Eine solche Tätigkeit sei jedenfalls an den Samstagen, an denen ein Umgang mit den Töchtern aus der ersten Ehe nicht stattfindet, zumutbar.
http://www.anwaltverein.de/06/01/2006/Tipp19-06.html
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Montag, 28. August 2006 00:46
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Bitte um Auskunft
Sehr geehrte Leidensgenossen,
nach nun fast achtmonatiger von der Mutter (von wem auch sonst) meines Sohnes angeleierten Kontaktsperre zu meinem Sohn, hat mein Anwalt Klage beim Amtsgericht ... eingereicht. Zuständig für meinen Fall wird ein gewisser ... sein, ... . Ich hatte ja Hoffnung, daß mit einem Richter meine Chancen, endlich eine gerichtlich beschlossene Umgangsregelung zu erzwingen, etwas besser liegen, als mit einer "schwestern-solidarisierenden" Karrierezicke in Robe. (... ist Hochburg der alleinerziehenden Mütter, die mit Anfang 40 "noch mal eben" Psychologie studieren...) Allerdings weiß ich, daß die guten alten Patriarchen, die sich nicht durch hübsche Lärvchen und deren gespielter Hilflosigkeit einwickeln lassen, längst ausgestorben sind wie die Dinosaurier. Dieser Spezies hat man noch durch die kurzsichtigen, schmunzelnden Augen ihre Menschenfreundlichkeit angesehen. Jetzt haben wir es zu tun mit der Altachtundsechzigergeneration, der wir dieses "antiautoritäre" - und damit vaterlose - "Erziehungsmodell" ja erst zu verdanken haben. (Komisch: Früher hatte ich nie was gegen linke Politik, das hat sich durch meine besch..eidene Situation erheblich geändert...) Frage: Könnt ihr mir irgendwas zu dem ... rüberfunken: Was ist das für'n Typ, gibt's da Urteile? War nicht zu wollen, im Netz was über ihn rauszukriegen...
Gruß & Dank
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ---
Gesendet: Samstag, 26. August 2006 18:20
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: In- Obhutnahme von 2 kleinen Kindern???
Was können Väter oder Mütter tun, wenn ihre Kinder plötzlich und gewaltsam aufgrund einer Anzeige die falsch ist -im Eilverfahren in Obhut genommen werden und den Eltern das Sorgerecht entzogen wird? Ist unverschuldete Arbeitlosigkeit ein Grund dafür? So müssen zwei kleine Kinder nun schon ca 1 Jahr lang von ihren Eltern und Verwandten getrennt, irgendwo leben. § 1666 BGB setzt eine Überprüfung voraus----was nützt das Gesetz? - wenn Gesetze unbeachtet bleiben. Das läuft alles unter "Kindeswohl".obwohl es etlich Möglichkeiten gäbe, die Kinder während der Arbeitslosigkeit kostenlos unterzubringen, werden den Arbeitslosgewordenen täglich fast 200 Euro Schulden für die " Pflege ihrer Kinder"aufgebürdet, die sie nie wünschten und für welche es keinen erkennbaren Grund gibt. Was als pro Familie ausgegeben wird, ruiniert Familien, anstatt ihnen in Krisensituationen zu helfen. Werden alle Kinder von 2,6 Millionen Arbeitslosen demnächst "in Obhut" genommen? Wie kann man sich dagegen noch wehren ---vor allem wenn man nicht das notwendige Geld für Anwälte hat? Der Ruf " Deutschland mehr Kinder " ercheint mir sehr bedenklich.
Machtlose Väter ?- Entmachtete Väter? frage ich als Frau.