Väternotruf

Oktober 2006


 

 

 

 

Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"

zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

 

 

 

Die Mutter vom Checkpoint

GESCHICHTEN EINER TRENNUNG - Ein Buch und eine Ausstellung erinnern an die deutsche Teilung. Eine Frau kämpfte jahrelang um die Ausreise ihrer Töchter aus der DDR. Ost-West-Briefe zeigen die alltägliche Sehnsucht.

05.10.2006

Lokales - Seite 24

Wiebke Hollersen

Sie hat den Tag nicht zufällig gewählt. Auch nicht aus praktischen Gründen, das könnte man denken. Der 4. Oktober ist ein Tag nach dem 3. Oktober. Ganz nah am Tag der Deutschen Einheit und damit gut für ihr Thema - und doch kein Feiertag mehr, an dem viele vielleicht keine Lust haben, eine Buchpräsentation zu besuchen. Jutta Gallus ist am 4. Oktober nach Berlin gekommen, um das Buch "Die Frau vom Checkpoint Charlie" vorzustellen, weil das der Tag ist, an dem sie zur Frau vom Checkpoint Charlie wurde. Sie sitzt im Mauermuseum am alten Grenzübergang. Wenn sie aufstehen und die Vorhänge zur Seite schieben würde, könnte sie auf die Straße hinuntergucken, auf der sie vor genau 22 Jahren zum ersten Mal stand.

Protest beim Papst

Am 4. Oktober 1984 fuhr Jutta Gallus von Stuttgart nach West-Berlin und stellte sich an den Grenzübergang, das Gesicht in Richtung Osten, vor ihrem Bauch ein Plakat, auf das sie geschrieben hatte: "Gebt mir meine Kinder zurück!" Jutta Gallus war Anfang 1984 von der BRD aus der DDR-Haft freigekauft worden, nach fast zwei Jahren Gefängnis. Sie hatte versucht, mit ihren beiden Töchtern über Jugoslawien aus der DDR zu fliehen und war erwischt worden. Seit ihrer Verhaftung hatte sie ihre Töchter nicht gesehen. Deswegen stand sie dort.

Jutta Gallus war damals 36, Fotos aus der Zeit zeigen eine zierliche Frau in einem riesigen Anorak, die dunklen Locken streng an den Kopf gekämmt. Es wurden viele Fotos von Jutta Gallus gemacht, denn sie blieb nach dem 4. Oktober 1984 am Checkpoint Charlie stehen. Ein paar Wochen lang, zwei davon aß sie nichts. Später protestierte sie in Bonn, Wien, dem kanadischen Ottawa, in Helsinki, beim Papst. Medien aus aller Welt berichteten über sie. Sie zeigten dazu noch ein Bild: Zwei schmale Mädchen in karierten Hemden, die Kopf an Kopf in die Kamera lächeln. Claudia und Beate, die Töchter von Jutta Gallus, waren 11 und 9, als die Flucht der drei missglückte. Als Jutta Gallus sie wiedersah, waren sie Teenager. Erst im Sommer 1988 durften Claudia und Beate die DDR verlassen und zu ihrer Mutter ziehen.

Im Haus am Checkpoint Charlie sitzt Claudia Gallus neben ihrer Mutter. Die Tochter sieht aus wie ihre Mutter auf den alten Bildern, nur dass Claudia Gallus ihre Haare kurz trägt. Sie sagt kein Wort, sie lächelt für ein paar Fotos und geht. Jutta Gallus ist kaum widerzuerkennen, zwei blonde Zöpfe stehen von ihrem Kopf ab. Neben den beiden sitzt Ines Veith, die Autorin von "Die Frau vom Checkpoint Charlie" hatte einst für eine Frauenzeitschrift eine Reportage über Jutta Gallus geschrieben, die Frauen freundeten sich an. Ines Veith sagt, das Buch solle den Leser miterleben lassen, was es heißt, in die Fänge einer Diktatur zu geraten. "Es ist ja zum Amüsement geworden, sich hier fotografieren zu lassen", sagt sie und zeigt in Richtung Straße, da, wo sich die Touristen um den alten Checkpoint drängen. Die Buchpräsentation findet in einem Raum über dem Souvenir-Laden des Mauermuseums statt. Der Raum ist voll, vor allem Ältere sind gekommen.

Alexandra Hildebrandt, die Chefin des Museums, sagt zur Begrüßung, es könne keine innere Einheit geben, solange die Verbrechen der DDR nicht aufgearbeitet werden: "Zwangsadoptionen, Folter, Morde". "Jawoll!", ruft ein Mann, "Und Enteignungen, vergessen Sie das nicht!", ruft ein anderer. Das Publikum klatscht, als Alexandra Hildebrandt sagt: "Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben."

Claudia und Beate Gallus haben ihrer Mutter viele Briefe geschrieben, ins Gefängnis und später in den Westen, viele hat Jutta Gallus erst nach der Wende in ihrer Stasi-Akte gefunden. Die Mädchen haben immer wieder geschrieben, dass sie zu ihrer Mutter wollen, als Teenager fingen sie an, sich selbst für ihre Ausreise einzusetzen. Jutta Gallus hatte sich schon vor dem Fluchtversuch scheiden lassen, als sie in Haft war, waren ihre Töchter kurz im Heim. Danach wuchsen sie bei ihrem Vater auf. Der habe sie "so weit ganz nett behandelt", heißt es in dem Buch - kein Wort mehr.

Dass die Töchter vor und nach dem Fluchtversuch in der DDR-Fernsehserie "Geschichten übern Gartenzaun" mitspielten, gar eine Art Kinderstars waren, wird kurz erwähnt. Für Zwischentöne ist nicht viel Platz im Buch, erst recht nicht in der Lesung im Mauermuseum. Hier sind die Dinge ganz klar. "Ich kann das nicht lesen, ohne zu weinen", sagt Museums-Chefin Hildebrandt ein paar Mal. Jutta Gallus selbst lacht viel. Sie hat viel erlitten, vor allem im Gefängnis und als sie darum kämpfte, ihre Töchter wiederzusehen. Aber sie hat auch gewonnen. Sie sagt, sie hoffe, dass das Buch spannend für die Leser ist.

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Foto: (2) 22 Jahre später: Am 4. Oktober 1984 begann Jutta Gallus mit ihren Protesten am Checkpoint Charlie. Gestern kamen sie und ihre ältere Tochter Claudia an den Ort zurück. Das Bild hinter den beiden Frauen und das Foto unten zeigen Jutta Gallus bei Protestaktionen am Checkpoint Charlie.

In Museum und Fernsehen:

Jutta Gallus übergab dem Mauermuseum gestern Briefe ihrer Kinder und persönliche Erinnerungsstücke für die Ausstellung. Ihre Geschichte wird bald auch im Fernsehen zu sehen sein. Eine Produktionsfirma dreht derzeit für die ARD einen Zweiteiler mit Veronica Ferres in der Hauptrolle. Der Film soll 2007 ausgestrahlt werden.

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Foto: Ines Veith: Die Frau vom Checkpoint Charlie - Der verzweifelte Kampf einer Mutter um ihre Töchter. Knaur, München 2006. 196 S., 7,95 Euro.

 

Berliner Zeitung, 05.10.2006

 

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1005/lokales/0013/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=die%20mutter%20vom%20checkpoint;search_in=archive;match=strict;author=;ressort=;von=5.10.2006;bis=;mark=mutter%20checkpoint%20die%20vom%20m%FCtter

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer wollte da nicht gleich in Tränen ausbrechen, wenn er die traurig geschriebene Geschichte über die Mutter Jutta Gallus in der Berliner Zeitung liest. Wir lesen ergriffen: " Das Publikum klatscht, als Alexandra Hildebrandt sagt: `Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben`.

Nun, Alexandra Hildebrand, die Chefin des Haus am Checkpoint Charlie mag es als eine Selbstverständlichkeit ansehen, "dass die Kinder bei der Mutter bleiben". Vielleicht hat sie selber ein Kind, das bei ihr, statt beim Vater "geblieben ist", weil das als eine "Selbstverständlichkeit" erscheinen mag. Schön, wenn in einem solchen Fall der Vater dann wenigstens mit seinem Kind im persönlichen Kontakt bleiben kann.  

 

Die Dinge sind wie immer klar, gut und böse wohl sortiert: Eine gute Mutter will mit ihren beiden Töchter aus der Diktatur der DDR in die Freiheit im Westen fliehen. Das böse DDR-Regime hindert die Mutter aber daran und sperrt sie ein. So weit die Lesart, die Alexandra Hildebrandt offenbar dem naiv erscheinenden Publikum präsentiert. Der Beifall ist ihr sicher, grad so wie Erich Honecker der Beifall sicher war, wenn er vor Parteifunktionären redete. 

Nun fragt man sich als kritischer Leser jedoch, ob die Mutter den Vater der beiden Kinder, vor ihrer geplanten Flucht in den Westen um Zustimmung gebeten hat, die gemeinsamen Kinder mit in den Westen zu nehmen. Darüber schweigt sich Jutta Gallus - soweit aus dem Artikel in der Berliner Zeitung jedenfalls ersichtlich aus. 

" Jutta Gallus hatte sich schon vor dem Fluchtversuch scheiden lassen, als sie in Haft war, waren ihre Töchter kurz im Heim. Danach wuchsen sie bei ihrem Vater auf. Der habe sie ´so weit ganz nett behandelt`, heißt es in dem Buch - kein Wort mehr.

Man darf vermuten, dass Jutta Gallus den Vater vor der Mitnahme der Kinder nicht um Zustimmung gebeten hat, grad so wie es zwanzig Jahre später noch immer jährlich einige Tausend Mütter tun, die bei innerdeutschen Kindesentführungen die Kinder aus der bisherigen gewohnten Umgebung der Kinder an einen neuen Wohnort der Mutter verbringen, bei weitestgehender Tatenlosigkeit der deutschen Behörden, Jugendämter und Familiengerichte.

 Wie sagte doch Alexandra Hildebrandt in trauter Eintracht mit mütterparteilichen Jugendamtsmitarbeiter/innen und Familienrichter/innen des Jahres 2006: "Es ist eine Selbstverständlichkeit weltweit, dass Kinder bei der Mutter bleiben".

 

 


 

 

 

 

Fahrkosten zur Ausübung des Umgangsrechts

 

Sozialgericht Wiesbaden

Beschluss vom 23.10.2006

Aktenzeichen: S 16 AS 376/06 ER

 

 

 

Kommentar:

 

Hallo, ihr alle,

 

die anhängende Entscheidung des SG Wiesbaden ist nicht nur eine - unmaßgebliche - eines untergeordneten Gerichts, sondern auch schon lange überholt. Am 6.11.2007 hat das BSG eine ganze Reihe von Entscheidungen zu Umgangskosten verkündet. Dabei hat das BSG klargestellt, daß

 

1. für Fahrtkosten bzgl. Umgang die Anspruchsgrundlage das SGB XII ist, und damit Leistungsträger nicht die ARGE, sondern das richtige Sozialamt;

2. Leistungen, die als Dauerleistungen zu gewähren sind, wie u.a. auch Fahrtkosten für die Realisierung des Umgangs, als Zuschuß, nicht als Darlehen zugewähren sind.

 

Leider findet man in der Liste immer wieder solche - für den jeweils Betroffenen, der sich dann ungeprüft auf diese Info verläßt, sehr nachteilig wirkenden falschen "Hinweise" oder "Ratschläge". Leider kommen diese falschen Hinweise auch von Rechtsanwälten und dann oft für teures Geld.

 

Was sollten Mann daraus lernen?

 

Der gute alte Vladimir Iljitsch Lenin hatte schon recht, als er sagte: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

 

Gruß

 

Manfred Herrmann

Eltern für Kinder im Revier e.V.

 

14.07.2008

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Justiz Pinnebergerin steht wegen Kindesentzugs vor Gericht

Mutter verweigert Vater Zugang zur Tochter

Von Arne Kolarczyk

Pinneberg -

Kindesentzug wirft die Staatsanwaltschaft Kirsten C. aus Pinneberg vor. Am nächsten Dienstag, 31. Oktober, muss sich die 41-Jährige vor dem Amtsgericht der Kreisstadt verantworten. Laut Anklage soll sie dem Vater ihrer heute achtjährigen Tochter über Jahre den Umgang mit dem Kind verweigert haben.

 

 

"Ein solcher Fall kommt selten vor Gericht", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe, Carsten Ohlrogge. Der Elmshorner Volker Stüben, Bundesvorstandsmitglied des Vereins "Kinder brauchen beide Eltern", weiß auch warum: "Die meisten Betroffenen resignieren vorher."

Dass Vater oder Mutter nach einer Trennung der ihm oder ihr zustehende Kontakt zum Kind verweigert wird, kommt laut Stüben sehr häufig vor. "Allein im Kreis Pinneberg bekommen wir zehn Neuanfragen pro Monat, und die übrigen Fälle laufen weiter." Die Auseinandersetzung dauere meist mehrere Jahre.

Wie auch im Fall Kirsten C. Bereits 2002 soll sie den Kontakt ihrer Tochter zum leiblichen Vater eingestellt haben. Im September des Jahres fasst das Familiengericht Pinneberg den ersten Beschluss, den die Frau sabotiert haben soll. In der Folgezeit beschäftigt der strittige Fall die Pinneberger Richter, das Oberlandesgericht und sogar das Bundesverfassungsgericht. Diverse Versuche von Richter und Jugendamt, dem Vater Zugang zur Tochter zu verschaffen, scheitern - laut Anklage allein an Kirsten C.

"Aus unser Sicht ist der Straftatbestand der Kindesentziehung erfüllt", so Ohlrogge. Laut Paragraf 239 droht ihr eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Als zeit- und kostenintensiv beschreibt Volker Stüben den jahrelangen Gang durch die zunächst zivilrechtlichen Instanzen, der in solchen Fällen folgt. "Und meistens ist das mit einem Gerichtsurteil nicht abgeschlossen." Nicht nur für die streitenden Eltern, sondern gerade auch für das betroffene Kind sei das Verfahren eine riesige Belastung. Stüben: "Die Kinder merken, dass es um sie geht. Vielfach suchen sie die Schuld für die Trennung der Eltern bei sich."

Der bundesweit tätige Verein "Kinder brauchen beide Eltern" berät und begleitet die Betroffenen, bei denen es sich zu 95 Prozent um Väter handelt. Stüben: "Im Idealfall gelingt durch eine Mediation eine außergerichtliche Einigung, was für die Kinder sehr entlastend ist." Im Fall Kirsten C. war das nicht möglich.

erschienen am 24. Oktober 2006

 

 

http://www.abendblatt.de/daten/2006/10/24/629685.html

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Dass es so wenige Strafverfahren gibt, liegt nicht nur an den Vätern, die resignieren, sondern auch an unwilligen Staatsanwälten, die Kindesentzug durch Umgangsvereitelung als nicht verfolgungswürdig einstufen. Lieber verfolgen die Staatsanwälte jedes Jahr über 10.000 Väter wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Ein Mentalitätswandel in der Staatsanwaltschaft ist hier dringend vonnöten.

 

 

 


 

 

 

 

Zu Tränen gerührt - Soap Opera von Estafania Küster, Ex-Freundin von Dieter Bohlen

 

"Ich muss wie alle allein erziehenden Mütter in Deutschland arbeiten und auf eigenen Beinen stehen."

 

Bild-Zeitung, zitiert nach "Berliner Zeitung", 28.09.2006, S. 36

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie Frau Küster auf die Idee kommt, alle allein erziehenden Mütter in Deutschland würden arbeiten, bleibt ein Rätsel. Richtig ist vielmehr, dass viele der sogenannten allein erziehenden Mütter nicht nur den Vater des Kindes für eine Nebenfigur halten, sondern sich auch noch ihren Lebensunterhalt vom Staat finanzieren lassen. Es ist ja viel einfacher vier Mal im Jahr zum Jobcenter zu gehen, als einmal als Putzhilfe sich sein Geld selber zu verdienen.

 

 

 


 

 

 

 

"Der Vater bedrohte ihre Mutter. Die Mutter flüchtete nach Berlin. Und jetzt ...

`Hilfe, keine Schule nimmt mich!`"

 

titelt das Berliner Boulevardblatt B.Z. am 24.08.2006, S. 16

 

 

 

Mutter Pia B. (37) wäre mit der 15-jährigen Tochter Kim in den Ferien aus Niedersachsen nach Berlin bezogen. "Mein Ex-Mann verfolgte und bedrohte mich, so nahm ich meine Tochter und floh. Eine Freundin besorgte mir die Wohnung in Steglitz."

Nach ihrem "Umzug" am 1. August erhielt das Mädchen erst keinen Schulplatz in Berlin. Der Sprecher von Schulsenator Klaus Böger: "Ein bedauerliches Missverständnis, ihr hätte von Anfang an ein Schulplatz zugestanden."

 

Der Vater wird selbstredend nicht um seine Meinung gefragt. Der Gewaltvorwurf durch die Zeitung nicht abgeprüft. Innerdeutsche Kindesentführungen durch Mütter gehören zum traurigen Alltag in Deutschland. Die Politik und die Justiz drücken in der Regel alle Augen fest zu, so lange es nur die Mütter sind, die das gemeinsame Kind ohne die Zustimmung des Vaters an einen neuen Wohnort verbringen. Und die Behörden leisten, so wie offenbar auch in Berlin geschehen, tatkräftige Hilfe, damit das Kind möglichst nicht an den Ort zurückkehrt, an dem es bisher gelebt hat.

 

Die B.Z. setzt dem ganzen noch eins drauf und fotografiert das 15-jährige Mädchen von oben, so dass der Betrachter einen tiefen Blick auf den Busen der Heranwachsenden hat. Schließlich muss nicht nur das Klischee von der bedrohten Mutter bedient werden, sondern auch die richtige Mischung aus Sex an Crime getroffen werden.

Mutter und Tochter haben offenbar den Busenblick der B.Z. akzeptiert. Das mag einiges über die beiden zu denken geben.

 

Väternotruf, 05.10.2006

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Geteiltes Sorgerecht als Standard

Reformvorschläge zum Scheidungsrecht

Das geltende Sorgerechtsmodell bei Trennung und Scheidung passt schlecht zum gelebten Alltag. Und die Bedürfnisse der Kinder kommen noch immer zu kurz. Zu diesem Schluss kommen Fachleute, die eine Studie zu Scheidungsfamilien erstellt haben.

Zwei bis drei Jahre nach der Scheidung haben sich die meisten Familien recht gut im neuen Leben eingerichtet. 77 Prozent der befragten Männer und 88 Prozent der Frauen erklärten sich recht bis sehr zufrieden mit ihrer neuen Situation, wie es in der Studie heisst. Dies, obwohl der Druck vor allem auf allein erziehende erwerbstätige Elternteile gross ist.

21 Prozent mit Belastungssymptomen

 

Bei ihren Kindern nahmen 41 Prozent der Eltern zwei bis drei Jahre nach der Scheidung keine Anzeichen von Belastung mehr wahr. 38 Prozent erkannten geringe, 21 Prozent deutliche Belastungssymptome. Die Kinder selbst empfinden offenbar vor allem verdeckte elterliche Konflikte als belastend.

Bei 61,5 Prozent der schriftlich befragten Eltern lag das alleinige Sorgerecht bei der Mutter, 35,5 hatten das gemeinsame Sorgerecht, und bei 3 Prozent war der Vater Inhaber des alleinigen Sorgerechts. Wer sich am meisten um die Kinder kümmert, hängt allerdings kaum von dieser Regelung ab.

Wohnmutter, Besuchsvater

Unabhängig vom Sorgerecht leben 86 Prozent der Eltern ein traditionelles Muster, wonach in erster Linie die «Wohnmutter» für die Kinder sorgt und (meist) Teilzeit arbeitet, der «Besuchsvater» dagegen einer Vollzeitarbeit nachgeht. Dies ist auch bei 71 Prozent der Inhaber des gemeinsamen Sorgerechts so.

Nur 16 Prozent der Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht - und damit knapp 5 Prozent aller befragten Eltern - teilen die Kinderbetreuung partnerschaftlich. Sie sind übereinstimmend zu je 93 Prozent zufrieden mit der Regelung. Insgesamt wünscht dagegen knapp ein Drittel (31 Prozent) aller Befragten eine Änderung der Sorgerechtsregelung.

Im Argen liegen noch die Anhörungen der Kinder im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Nur gerade jedes zehnte Kind wird angehört. Gründe waren laut Studie vorab Arbeitsüberlastung der Gerichte und Unsicherheiten in Bezug auf Form, Inhalt und Zweck der Anhörung.

Vorschlag zu einer Gesetzesrevision

Als Konsequenz ihrer Untersuchung schlagen die Forschenden eine Gesetzesrevision vor: Die elterliche Sorge soll im Normalfall beiden Elternteilen zustehen und nur entzogen werden, wenn der Kindesschutz dies gebietet. Der betreuende Elternteil soll aber weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse haben.

Zudem sei der Einbezug der Kinder deutlich zu verbessern. Zu diesem Zweck müssten Fachpersonen der unterschiedlichsten Disziplinen speziell ausgebildet werden.

Nationales Forschungsprogramm

 

Die Untersuchung «Kinder und Scheidung» ist Teil eines Nationalen Forschungsprogramms. Erarbeitet wurde sie von einem Team unter der Leitung von Andrea Büchler, Privatrechtsprofessorin an der Universität Zürich, und der Psychologin Heidi Simoni vom Marie-Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich.

Schriftlich und mündlich befragt wurden Eltern, Kinder und Richter in den Kantonen Zürich und beiden Basel. Zudem analysierten die Forschenden zahlreiche Gerichtsakten in diesen Kantonen.

(sda/muer)

 

Immer noch sind Kinder die Leidtragenden bei Scheidungen. (keystone)

Mehrwert

Tagesschau

10vor10

 

 

http://tagesschau.sf.tv/content/view/full/58397

26. Oktober 2006, 15:50; Letzte Aktualisierung: 23:30

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Offenbar handelt es sich hier um eine Schweizer Untersuchung. Sehr begrüßenswert der Vorschlag nur noch dann einen Sorgerechtsentzug vorzunehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. In Deutschland gilt noch immer die verfassungswidrige Regel Sorgerechtsentzung auch dann möglich, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt (§1671 BGB)#

 

 

 


 

 

 

Auswirkung des Gewaltverbots in der Erziehung nach § 1631 II BGB auf das Strafrecht

Martin Riemer in "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 10/2006, S.387-392

 

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2006 11:25

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Kritik zum Väternotruf

 

Wie viel praktische Erfahrung und wie viel Theorie steckt denn in eurer Forderung nach der "Gleichberechtigung des Mannes"? Das würde mich mal interessieren. Ich habe meine drei Kinder fünf Jahre lang nach unserer Scheidung beim Vater gelassen, weil ich krank war. Nach ... Jahren habe ich sie wieder übernommen, total aggressiv und seelisch verwahrlost. Und mein Exmann ist erfolgreicher Geschäftsmann mit "Prinzipien", also kein verkommener Penner. Soviel zu den erzieherischen Fähigkeiten von Männern. Ich finde Websites wie eure hetzerisch, gefährlich, fanatisch und diskriminierend. Wenn ich könnte, würde ich so einen Schwachsinn verbieten.

So nebenbei: ich bin keine Männerhasserin. Ich habe viele Männer in meinem Bekanntenkreis. Aber ich sehe in allen Familien das gleiche ............ Männer sind viel weniger als Frauen fähig, sich mit ihrer eigenen Erziehung auseinander zu setzen. Wie sollen sie da einen freien, kritischen Nachwuchs zustande bringen!

...

 

 

 


 

 

 

Väter als Opfer

Regisseur Douglas Wolfsperger sucht Freiwillige für Filmprojekt "Entsorgte Väter"

 

Anfragen an:

Douglas Wolfsperger Filmproduktion

Knesebeckstraße 17, 10623 Berlin

Mail: buerowolfsperger@arcor.de

www.douglas-wolfsperger.de

 

09/2006

 

 


 

 

 

 

 

Schweizer Vätertag

 

Liebe Mitglieder, geschätzte Newsletterabonnenten/Innen

Heute Freitag lancieren wir den Schweizer Vätertag mit der Aufschaltung der Website www.vaetertag.ch ( www.fete-des-peres.ch ) und dem Versand des ersten Mediencommuniqués, das wir euch in der Beilage zukommen lassen.

In Anlehnung an das holländische und amerikanische Vorbild sowie aufgrund von Hinweisen aus Sympathisantenkreisen von männer.ch hat der Vorstand beschlossen, das Datum des Schweizer Vätertags neu festzulegen (vgl. Newsletter 3/2006). Die Premiere findet am 17. Juni 2007, der Vätertag in den Folgejahren jeweils am dritten Sonntag im Juni statt. Am 16. Juni 2007 laden wir zum vorgängigen Männerevent nach Bern. Wir bitten euch, die betreffenden Einträge in eurer Agenda zu ändern.

Engagierte Männer und Väter laden wir mit Blick auf den kommenden Juni gerne ein, uns Ihre Mitmachidee an info@vaetertag.ch zu senden. Für die Website sammeln wir zudem Fotos für ein grosses Väterpanorama, das Vaterschaft in allen Facetten abbilden soll; sendet euer Foto doch an unseren Webmaster Gilberto Zappatini (webmaster@maenner.org; Angabe von Name etc. nicht vergessen).

Mit herzlichen Grüssen

Paul Gemperle, Geschäftsführer

männer.ch - Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen

www.maenner.ch

 <http://www.maenner.ch>

gemperle@maenner.ch

 

Telefon 041 260 85 26

Mobil 079 600 32 00

P.S. - noch ein Veranstaltungshinweis: Das Grüne Bündnis organisiert am Mittwoch, 8. November 2006 um 19.30 Uhr im Mediensaal des Kornhausforums Bern eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Vaterschaftsurlaub: "Ganze Männer machen Halbe - Halbe!" (vgl. Beilage)

Am Podium nehmen u.a. Christophe Darbellay, CVP-Parteipräsident, und Thomas Beyeler, Mitglied männer.ch und in der Eidg. Kommission für Frauenfragen, teil.

 

 

6. Oktober 2006

 

 


 

 

 

 

 

Statistisches Bundesamt

DESTATIS

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2006

 

 

Sozialpädagogische Familienhilfe steigt, Heimerziehung geht zurück

 

WIESBADEN – Ende des Jahres 2005 erhielten nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 30 000 Familien in Deutschland sozialpädagogische Familienhilfe. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Zahl der mit dieser ambulanten Hilfeart unterstützten Familien somit um 54% angestiegen. Überdurchschnittlich stark war der Anstieg der Zahl der Familien mit einem (minderjährigen) Kind. Erhielten im Jahr 2000 insgesamt 5 400 Ein-Kind-Familien diese Unterstützung, lag deren Zahl 2005 mit 9 600 rund 78% höher.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen und wird meist über eine längere Zeit erbracht. Sozialpädagogische Familienhelferinnen und -helfer besuchen die Familien regelmäßig in ihrer Wohnung und suchen vor Ort gemeinsam mit diesen nach passenden Lösungen.

 

In einer weiteren Hilfeart für Kinder und Jugendliche, der teilstationären Tagesgruppe, wurden Ende 2005 nach vorläufigen Ergebnissen (ohne Angaben für Nordrhein-Westfalen) 13 600 Kinder und Jugendliche pädagogisch unterstützt und gefördert. Das waren 3% mehr als fünf Jahre zuvor.

 

Darüber hinaus waren 83 400 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Ende 2005 nach diesen vorläufigen Ergebnissen in einer Pflegefamilie, im Heim oder in einer betreuten Wohnform untergebracht (ohne Angaben für Nordrhein-Westfalen). Fünf Jahre zuvor, Ende 2000, waren 91 000 oder 8% mehr junge Menschen vollstationär außerhalb des Elternhauses untergebracht gewesen.

 

 

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn,

Franz-Josef Kolvenbach,

Telefon: (01888) 644-8152,

E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

 

 


 

 

 

 

Weniger Kinder im Jahr 2005 adoptiert

In Deutschland wurden im Jahr 2005 insgesamt 4.762 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 6 Prozent weniger als im Vorjahr (5.072). Damit setzte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre fort: Seit 1993 hat sich die Zahl der Adoptionen um 45 Prozent verringert.

Rund 61 Prozent der im Jahr 2005 adoptierten Minderjährigen wurden von einem Stiefelternteil oder von Verwandten als Kind angenommen. Damit finden Adoptionen zunehmend im bereits bekannten Umfeld des Kindes statt. 1993 lag der Anteil der Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen bei 53 Prozent. Entsprechend sank der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander „fremd" waren, von 47 Prozent (1993) auf 39 Prozent (2005).

40 Prozent aller 2005 adoptierten Kinder und Jugendlichen waren unter sechs Jahre alt, 30 Prozent zwischen sechs und elf Jahren und 30 Prozent zwölf Jahre oder älter. 1.453 oder 31 Prozent der adoptierten Kinder und Jugendlichen besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Am Jahresende 2005 waren 771 Kinder und Jugendliche für eine Adoption vorgemerkt; 12 Prozent weniger als im Jahr 2004. Demgegenüber lagen den Adoptionsvermittlungsstellen insgesamt 9.324 Adoptionsbewerbungen vor (7 Prozent weniger als 2004). Rein rechnerisch standen damit einem zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen zwölf mögliche Adoptiveltern gegenüber.

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 12.10.2006

 

 

 


 

 

 

"Sozialistisches Familienrecht. Zum ersten Familiengesetzbuch der `DDR`"

Thomas Raiser

in: "Juristenzeitung", 1. Juli 1966, S. 423-428

 

"Am 1. April dieses Jahres trat in Mitteldeutschland das neue Familiengesetzbuch der DDR (FGB) in Kraft. Damit löste sich das dort geltende Recht in einem weiteren wichtigen Bereich vom BGB, das, wenn auch stark angeschlagen, immer noch Zeuge gemeinsamen Rechts in beiden Teilen Deutschlands und damit ihrer Zusammengehörigkeit ist. Es ist der erklärte Wille des mitteldeutschen Regimes, dieses Band durch den Aufbau eines eigenen sozialistischen Rechts zu zerstören..

...

Der Verfasser hofft jedoch, daß es ihm gelungen ist, einen Eindruck davon zu vermitteln, inwiefern das FGB einerseits Ausdruck der marxistisch-leninistischen Staatsauffassung ist, andererseits aber auch moderne unpolitische Regelungen enthält, deren Übernahme im Rechtsstaat nichts im Wege steht und die daher de lege ferenda auch bei uns eine genaue Prüfung verdienen. Nach beiden Richtungen lohnt es, sich mit dem FGB eingehend zu befassen."

 

 

 

 


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