Väternotruf
November 2006
Ungewisse Vaterschaft
Karlsruhe verhandelt über heimliche Tests zur Feststellung des biologischen Erzeugers / Zypries will Anfechtungen erleichtern
22.11.2006
Politik - Seite 05
Christian Bommarius
KARLSRUHE. Vaterschaften können schon bald wesentlich leichter als bisher angefochten werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für Anfang 2007 an. Danach müssen Männer Zweifel an ihrer Vaterschaft nicht mehr vor Gericht begründen, vielmehr ist es dann Aufgabe der Richter, die Abstammung des Kindes zu klären. Damit würde vor allem das Problem der von der Rechtsprechung nicht anerkannten heimlichen Vaterschaftstests wesentlich entschärft, mit denen immer mehr Männer in den vergangenen Jahren den Nachweis zu erbringen versuchten, nicht Väter zu sein.
Verfassungsbeschwerde eingelegt
Über einen solchen Fall verhandelte auch gestern der Erste Senat. Ein Mann hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem er in allen Instanzen mit der Anfechtung seiner Vaterschaft gescheitert war. Er hatte Anfang der 90er Jahre in einer nichtehelichen Partnerschaft gelebt und für ein in dieser Zeit geborenes Mädchen die Vaterschaft zunächst anerkannt. Nach dem Scheitern der Beziehung hatte er die Vaterschaft mit der Begründung angefochten, er sei zu 90 Prozent zeugungsunfähig.
Nachdem er damit gescheitert war, hatte er ein angeblich vom Mädchen ausgespucktes Kaugummi ohne Zustimmung von Mutter und Kind in einem privaten Labor untersuchen lassen. Nach dessen Analyse konnte der Spender der Speichelprobe nicht der biologische Vater des Kindes sein, von dem der Kaugummi stammte. Gleichwohl war die Vaterschaftsanfechtungsklage des Mannes in allen Instanzen gescheitert, schließlich auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Mit seiner Entscheidung vom Januar 2005 hatte der BGH heimliche Vaterschaftstests als rechtswidrig bezeichnet. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes verstießen sie gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht brauche auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Dagegen hatte der Mann Verfassungsbeschwerde mit der Begründung eingelegt, das Urteil verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht.
Sein Prozessbevollmächtigter, der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Rüdiger Zuck, warf dem BGH vor, er habe die Bedeutung dieses Grundrechts im Verhältnis zum Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung eklatant unterschätzt. Der BGH habe die Grundrechte nicht gegeneinander abgewogen, sondern das Grundrecht des Kindes zu "einem Riesen" aufgebläht. Eine richtige Abwägung hätte zu dem Ergebnis führen müssen, dass dem zweifelnden Vater praktisch jede Möglichkeit zur Klärung der Abstammung genommen sei, wenn Mutter und Kind die Zustimmung zu einem DNA-Test verweigerten. Damit würden seine Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigt.
Demgegenüber verteidigte Zypries das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Andererseits räumte sie ein, dass die von den Gerichten errichteten "hohen Zugangshürden" zum Vaterschaftsanfechtungsverfahren abschreckend wirkten und etliche Männer dazu verleiteten, sich "auf eigene Faust" durch heimliche Vaterschaftstests Gewissheit zu verschaffen. So müssten sie vor Gericht einen so genannten Anfangsverdacht darlegen, und der müsse nach der Rechtsprechung des BGH so begründet sein, dass "die Möglichkeit der anderweitigen Abstammung nicht ganz fern liegend" erscheine. Zypries sagte, diese Anforderungen seien zwar ihrer Ansicht nach verfassungsgemäß. Doch sei die Lage für die betroffenen Männer unbefriedigend.
Um ihren berechtigten Interessen auf Klärung der Vaterschaft besser Rechnung zu tragen, plane die Regierung, die Anforderungen zur Einleitung des Anfechtungsverfahrens deutlich zu senken. Deshalb sollten für das Verfahren künftig nicht mehr die Regeln der Zivilprozessordnung gelten, sondern die Vorschriften der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Folge wäre, dass der Anfechtende seinen Antrag nur noch vor Gericht stellen, aber nicht mehr in der Sache begründen muss. Vielmehr müsste dann das Gericht die Abstammung des Kindes von Amts wegen aufklären.
Bis zu einem Jahr Gefängnis
Die Aktualität des Problems lässt sich jedenfalls nicht bestreiten. Allein 2004 haben nach Angaben Zypries' Gerichte über 22 948 Anfechtungsklagen entschieden. In dem schon vor längerer Zeit angekündigten Regierungsentwurf war ursprünglich vorgesehen, das Verbot der - dann in aller Regel überflüssigen - heimlichen Vaterschaftstests nicht nur beizubehalten, sondern Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu ahnden. Auf Frage, ob an diesen Plänen festgehalten werde, sagte Zypries, darüber werde derzeit in der Koalition verhandelt. Gegen das Vorhaben hatten zahlreiche Verbände protestiert.
Berliner Zeitung, 22.11.2006, S. 5
Kommentar Väternotruf:
Justizministerin Zypries sitzt offenbar der Schock von ihrer verunglückten Antimännerkampagne vor einiger Zeit noch in den Knochen. So scheint sie jetzt vom Saulus zum Paulus bekehrt zu sein. Man darf gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht das peinliche männer- und kinderfeindliche Urteil des Bundesgerichtshof aufhebt. Wenn nicht, wäre das vom Bundesverfassungsgericht auch keine allzu große Überraschung, ist mann doch von dort spätestens seit dem Jahr 2003 belehrt worden, dass die Rechte von Männern, hier im speziellen von nichtverheirateten Vätern den zuständigen Richter nicht viel zu bedeuten scheinen.
Zur Argumentation des Bundesgerichtshof " Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes verstießen sie gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" ist zu sagen, das es gar nicht um das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung geht, wie man am Bundesgerichtshof behauptet, sondern um das uneingeschränkte Recht der Mutter auf das Kind. Es ist ausgesprochen altern und verrät viel über die geistige Mentalität der am Bundesgerichtshof urteilenden Richter, wenn dort behauptet wird, dass z.B. ein dreijähriges Kind in seinen Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wäre, was es erstens gar nicht selbst erkennen kann, zweitens gar nicht selbst vertreten kann, sondern nur über die sorgeberechtigte Mutter und drittens das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt wird, wenn der Bundesgerichtshof es daran hindern will, dass der vermeintliche Vater seine Verwandtschaftsbeziehung zu dem Kind klären lässt.
Alles in allem ein trauriges Armutszeugnis aus Karlsruhe. Einziger Trost bei der Sache, besseres ist man von dort nicht gewöhnt, wenn es um Väter oder Männer im Zusammenhang mit dem Thema Vaterschaft geht. In so fern geht es einem wie in der DDR, wer da von der SED Innovationen erwartete, wurde regelmäßig enttäuscht. Schließlich musste die senile und unkreative DDR-Führung abtreten. Ob die einschlägigen Kammern am Bundesgerichtshof dem Beispiel der DDR-Führung nacheifern und schließlich auch deren Weg gehen bleibt offen.
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Bündnis 90/Die Grünen: Alle Kinder haben gleiche Rechte
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November und zum 17. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:
Die Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Allerdings gibt es wenig Anlass zu feiern, denn die Bilanz der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist weiterhin getrübt.
Trotz mehrfacher Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Rücknahme, hält die Bundesregierung am deutschen Vorbehalt gegen die Konvention fest. Wir haben einen entsprechenden Antrag zur Rücknahme in den Deutschen Bundestag eingebracht, dessen Befassung von der Koalition bis auf weiteres verzögert wird. In Sachen Kinderrechte agiert die große Koalition ausgesprochen unglaubwürdig.
Die Kinderrechtskonvention hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder. Die zentrale Botschaft der aus 54 Artikeln bestehenden Kinderrechtskonvention lautet: Alle Kinder haben gleiche Rechte! Diesem Grundsatz widerspricht wohl kaum jemand und dies ist sicher auch einer der Gründe, warum die Kinderrechtskonvention mit 192 Staaten das international am meisten ratifizierte Menschenrechtsabkommen ist. Die Rechte der Kinder wären auch durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zusätzlich gestärkt. Die Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages dazu wird einen wichtigen Impuls für dieses Anliegen bringen.
Die Konvention garantiert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren unter anderem das Recht auf Überleben und bestmögliche Entwicklung, das Recht auf Bildung und einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Beteiligung an allen Kinder betreffenden Maßnahmen, auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch.
Wegen der Vorbehalte werden bis heute ausländische und inländische Kinder in Deutschland ungleich behandelt. Insbesondere der Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Für letztere bewirkt dies, dass sie mit 16 in Deutschland schon wie Erwachsene behandelt werden. Ihnen bleibt damit der Zugang zu Jugendhilfemaßnahmen verwehrt. Auch am 17. Jahrestag der UN-KRK wird es sechzehnjährige Jugendliche geben, die mit Erwachsenen gemeinsam in Abschiebehaft sitzen. Sie sind beim Schulbesuch ausgeschlossen und bei der medizinischen Versorgung schlechter gestellt als deutsche Kinder.
Der Deutsche Bundestag hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Rücknahme der Vorbehaltserklärung beschlossen. Im Interesse des Kindeswohls aller in Deutschland lebenden Kinder ist die Aufrechterhaltung der Vorbehaltserklärung nicht vertretbar. Wir haben daher im März dieses Jahres den Antrag „Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen“ (BT-Drs. 16/1064) eingebracht.
Nach 17 Jahren ist die Rücknahme nicht nur mehr als überfällig, die Sache wird langsam faul.
Quelle: Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2006
Kommentar Väternotruf:
Die Heuchler von der Partei Bündnis90/Grüne haben sich mal wieder zu Wort gemeldet. Angeblich setzen sie sich für Kinderrechte ein, dabei tritt die Partei Bündnis90/Die Grünen seit ihrer Gründung die Rechte von nichtehelichen Kindern permanent mit den Füßen, in dem sie den nichtehelichen Kinder gegenüber den ehelichen diskriminieren. Früher beim Umgangsrecht und der elterlichen Sorge, heute nachdem die Kindschaftsrechtsreform von 1998 beim Umgangsrecht, die Diskriminierung nichtehelicher Kinder beendet hat, "nur" noch beim Sorgerecht.
Die Mutterrechtspartei Bündnis90/Die Grünen hat sich so bei jedem ehrlichen Vater für unwählbar diskreditiert, da hilft auch kein Tierschutz oder die Abschaltung von Kernkraftwerken. Einmal reaktionär, immer reaktionär.
22.11.2006
5. Familienkongress am 4./5. November 2006 in Halle/Saale
Familien leben nach Trennung
ein überfälliger Perspektivwechsel – für das Kind nicht die Einelternfamilie, sondern den Zweifamilienweg
Referenten:
Dr. Johannes Berchtold
Männerpolitische Grundsatzabteilung im österreichischen Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, Wien
Dr. Peter Keoppel
Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Kindschaftsrecht
Dr. Steffen Dauer
Bundesvorsitzender der Rechtspsychologie beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Halle
Prof. Dr. Thomas Rauscher
Lehrstuhlinhaber des Instituts für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht der Universität Leipzig
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler
Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht Juristische Fakultät der Ruhr-Universität in Bochum
Prof. Dr. Dr. Ulrich Otto Müller
Leiter des Instituts für Medizinische Soziologie und Sozialmedizin, Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung, Fachbereich Humanmedizin, Universität Marburg
Bundesvorstand des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“
Harald Schütz
Ehemaliger Richter am OLG Bamberg
Klaus Sonnefeld
Autor und Publizist
Dr. Eva Möllring,
MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union
Rechtsanwältin und Mediatorin
Veranstalter Väteraufbruch für Kinder e.V.
Mehr Infos unter www.vafk.de
Fragebogenaktion Vater und Mutter Courage,
wie erleben eigentlich Väter die Geburt ihrer Kinder? Wie kommen sie mit den Anforderungen vor, während und nach einer Geburt zurecht? Diese Fragen stellten sich mir, nachdem ich Mütter über ihre Geburtserlebnisse befragt habe. Daher möchte ich ergänzend zu meiner Fragebogenaktion Emotionale Belastungen von werdenden und jungen Müttern nun auch Väter nach ihren Erfahrungen befragen.
Wie sieht die Erfahrungswelt von Vätern heute aus? Wie kommen sie mit dem Geburtserlebnis zurecht, wie beurteilen sie die pränatalen Kontrolluntersuchungen, wie schätzen sie die Betreuungssituation von Schwangeren und Gebärenden, aber auch ihre eigene Situation als Geburtspartner ein? Wie kommen sie mit der Situation als frischgebackene Familienväter zurecht? Gibt es auch für Väter ein Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und welche Verbesserungsvorschläge für die Familienbetreuung gäbe es aus Vätersicht?
Dies sind Fragen, die ich mit meinem Fragebogen für Väter ergründen möchte. Gleichzeitig soll der Fragebogen eine Ergänzung zu den Erfahrungen von jungen Müttern sein, über deren Teilnahme an der Fragebogenaktion ich mich erneut sehr freuen würde. Die Fragebögen für Mütter oder Väter sind inzwischen im Internet herunterzuladen unter:
Für Rückfragen und Kommentare stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Bettina Ullmann
Anita-Rée-Str. 16
D-21035 Hamburg
040/7355479
21.11.2006
7. Berliner Präventionstag Psychische Gewalt
01.November 2006 Rathaus Schöneberg
Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Beuthstr. 6-8, 10117 Berlin
Tel: 9026 5253, Fax: 9026 5003
e-mail: Manuela.Bohlemann@SenBJS.Verwalt-Berlin.de
Internet: www.berlin-gegen-gewalt.de
"Auch die Richter können Papa Peter nicht helfen. Ich darf meine Tochter nicht sehen!"
Peter Wiittkowski aus Lüneburg hat nur einen Wunsch: er möchte seine kleine Jette (Name geändert) wieder in die Arme schließen. Seit über zwei Jahren hat der verzweifelte Vater dazu keine Chance - trotz Umgangsrecht. ...
in: "Bild der Frau", November 2006, S. 58-59
Elternzeit für Väter wird attraktiver
Knapp drei Viertel der Männer können sich vorstellen, prinzipiell ein Jahr lang als Vater und Hausmann zu Hause zu bleiben. Mit dem ab 2007 gezahlten Elterngeld können Väter ihre Idee von mehr Teilhabe an der Erziehung ihrer Kinder umsetzen. Eine Umfrage von IPSOS zeigt, dass mit der Einführung des neuen Elterngeldes 68 Prozent der Männer bei ihrem Vorhaben bleiben wollen, Elternzeit zu nehmen. Besonders ausgeprägt ist die Vorstellung Elternzeit zu nehmen unter jüngeren Männern.
Zugleich glauben jedoch zwei Drittel (64 Prozent), dass sie nach einer Elternzeit mit beruflichen Nachteilen rechnen müssen. Mehr als ein Drittel sieht das aber nicht als Hinderungsgrund für mehr Engagement in der Familie: 37 Prozent der befragten Männer meinten, wer beruflich nicht für seine Kinder zurückstecke, sei „ein schlechter Vater“.
Die Einstellung, dass ein Vorgesetzter, der wegen der Kinder sein berufliches Engagement zeitlich begrenzt, weniger Autorität genießt, geht deutlich zurück. Während noch 43 Prozent der über 55-Jährigen dieser Aussage zustimmen, sind es in der Gruppe der bis 24-jährigen nur noch 24 Prozent. Ebenso unmodern ist inzwischen eine vollständige Ablehnung der Elternzeit für Väter. Zwar sagen noch 21 Prozent der befragten Männer, sie würden auch dann keine Elternzeit nehmen, wenn ihre Frau mehr verdient, doch stimmen unter den jüngeren Befragten dieser Aussage nur noch 16 Prozent zu.
Alle hier angeführten Angaben stammen aus der Umfrage „Elternzeit und Männer“, die das Institut IPSOS für die Zeitschrift „Brigitte“ im August dieses Jahres erstellt hat.
Quelle: Newsletter Zukunft Familie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2006
Vatersprache so wichtig wie Muttersprache
veröffentlicht am 27.11.2006
Ursprungsseite: http://www.neue-wege-fuer-jungs.de/aktuelles/vaeter_sprache
27.11.2006 › "Vatersprache" so wichtig wie Muttersprache
Das Wort Muttersprache deutet schon an, von wem ein Kleinkind - angeblich - die Sprache lernt. Eine US-Studie hinterfragt diesen Gedanken. Forscher der Universität von North Carolina räumen mit der verbreiteten Annahme auf, die "Muttersprache" werde vor allem durch weibliche Bezugspersonen geprägt. Das berichtet das Magazin GEO
Forscher der Universität von North Carolina räumen mit der verbreiteten Annahme auf, die "Muttersprache" werde vor allem durch weibliche Bezugspersonen geprägt. Das berichtet das Magazin GEO
An 92 Familien mit berufstätigen Männern und Frauen haben Lynne Vernon-Feagans und ihre Kollegen untersucht, wie oft ein Elternteil mit zwei- bis dreijährigen Kindern sprach und welche Satzmuster dabei benutzt wurden. Ergebnis: Obwohl die Mütter weit mehr mit den Sprösslingen redeten und wesentlich häufiger Fragen an sie richteten, orientierte sich der Nachwuchs an den Männern, etwa indem er deren Satzbau imitierte.
Und je größer der Wortschatz des Vaters, desto schneller schritt die Sprachentwicklung des Kindes voran.
Die Forscherin vermutet, dass Frauen die Kleinstkinder mit zu vielen Worten überfordern. Erst wenn der Nachwuchs schon älter als drei Jahre ist, übernimmt die Mutter die Leitung: Das Sprachvermögen von Schülern zum Beispiel hängt hauptsächlich von dem ihrer Mütter ab. Eltern