Väternotruf

Januar 2007


 

 

 

 

Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern

Mi 24.01.2007

Sie richtet sich auch an die anderen Beteiligten am Gewaltgeschehen und an alle, die mit misshandelten Müttern und ihren Kindern in Kontakt kommen. Die Broschüre geht auf einen Text von Barbro Metell zurück, die in Schweden viele Jahre in einer Spezialberatungsstelle für Kinder und Mütter, die misshandelt wurden, gearbeitet hat. Er wurde von BIG e. V. überarbeitet und auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.

Broschüre des Bundesfamilienministerium

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23602-Broschure-Mehr-Mut-zum-Reden,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wann gibt das sogenannte Bundesfamilienministerium eigentlich mal eine Broschüre mit dem Titel:. "Mehr Mut zum Reden - Von misshandelnden Frauen und den von ihnen misshandelten Kindern" heraus.

Zeit wird es doch allemal, dass man sich auch im Bundesfamilienministerium, über diese Thematik ernsthaft Gedankten macht, anstatt die ausgeleierte Klaviatur von den gewalttätigen und verantwortungslosen Vätern zu bedienten

 

 

 


 

 

Sexistische Darstellungen beim Kindernotdienst?

Der bereits im Jahr 2005 von uns gerügte Kindernotdienst in Berlin, ein unter Landesaufsicht stehender Beratungs- und Krisendienst für Kinder und deren Eltern, der als Teil des Berliner Jugendamtes auch Kinder in Obhut nehmen kann, zeigt auf Monitoren in der Berliner U-Bahn im Januar 2007 einen Filmbeitrag, in dem er auf sein Angebot aufmerksam macht. 

Ähnlich wie schon im Jahr 2005 wird in dem kurzem Filmspot ein Mann (Vater) gezeigt, der in einer eskalierenden Situation mit einem Jungen (Sohn), dem Jungen mit körperlicher Gewalt droht. Wie auch im Jahr 2005 suggeriert die einseitige Darstellung mit einem männlichen potentiellen Täter, dass Gewalt gegen Kinder und insbesondere gegen Jungen nur von Männern (Vätern) ausgehen würde, nicht aber im gleichen Maße von Frauen (Müttern), wobei auch hier Mädchen oft Opfer sind.

Beschwerden über solche einseitigen Darstellungen kann man direkt an den Kindernotdienst senden:

info@kindernotdienst.de

 

 

Gesellschaftspolitisch skandalös ist es darüber hinaus, dass es in Berlin zwar einen Mädchennotdienst - www.maedchennotdienst.de gibt, nicht aber einen Jungennotdienst. Jungen in Krisensituationen und als Opfer von Gewalt sind dem Berliner Senat offenbar weniger wert als Mädchen.

 

27.01.2007

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Verwahrlosung

 

Sechs Kinder, drei Kampfhunde, zwei Katzen

Polizisten haben in einer völlig verwahrlosten Wohnung in Berlin-Reinickendorf sechs Kinder und Jugendliche angetroffen. In der Wohnung herrschten nach Angaben der Beamten chaotische Zustände. (25.01.2007, 19:06 Uhr)

Berlin - Die Beamten kamen ursprünglich wegen einer anderen Sache zu der Familie, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Nun wird gegen die 40-jährige Mutter wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. Das Jugendamt wollte noch am Donnerstag entscheiden, ob es die vier jüngeren Kinder in Obhut nimmt.

Neben der Mutter und ihren Kindern befanden sich in der Wohnung auch drei Kampfhunde und zwei Katzen. Es herrschten den Angaben zufolge chaotische Zustände. Sämtliche Bekleidungsstücke waren über die ganze Wohnung verstreut, Lebensmittel und Getränke in Taschen gelagert, weil Schränke und andere Behältnisse derart zugestellt waren, dass sie nicht mehr geöffnet werden konnten.

Hunde hatten Matratze zerfetzt

Das Küchenmobiliar lag verteilt in der ganzen Wohnung. Die Bäder waren unbenutzbar, wie es weiter hieß. Im Waschbecken lagen unter anderem Schlafsäcke mit Erbrochenem, in der Badewanne stand ein Kochtopf mit ungenießbarer Suppe. Im von Schimmel besiedelten Kühlschrank befanden sich neben frischen auch diverse abgelaufene Lebensmittel. In einem Kinderbett lag eine von Hunden zerfetzte Matratze. Jetzt soll der Gesundheitsdienst die hygienischen Zustände in der Wohnung überprüfen.

In den vergangenen Wochen waren in Berlin mehrere Fälle von vernachlässigten Kindern öffentlich geworden. So hatten Beamte in Treptow-Köpenick einen zehnjährigen Jungen aus einer Wohnung mit offen liegenden Stromleitungen und zugemauerten Fenstern geholt. Weitere Fälle ereigneten sich in Marzahn, Mitte und Spandau.

"Der Tagesspiegel" 26.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/verwahrlosung/89693.asp

 

 

 


 

 

 

Kindstötung

Sechs Jahre Haft für 20-Jährige

Das Landgericht Dessau hat eine 20 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einem Handtuch erstickt hat. Die Frau wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen. (24.01.2007, 13:53 Uhr)

Dessau - Das Gericht ging damit über die Forderung der Anklage hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung der 20-Jährigen aus Klieken (Sachsen-Anhalt) hatte eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung verlangt. Sie kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige das heimlich im Elternhaus entbundene Mädchen im Juli 2006 erstickt hat. Die Auszubildende hatte bestritten, dass sie das Mädchen habe töten wollen. Sie habe das nach der Geburt weinende Baby mit einem Badetuch an sich gepresst, um es zu beruhigen, hatte die Frau gesagt. Die Angeklagte sei sich aber bewusst gewesen, dass das Kind dabei zu Tode kommen würde, urteilte das Gericht.

"Sie hat keinen Ausweg genutzt"

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frau nach der Geburt des Kindes in einer vergleichsweise günstigen Ausgangsposition war, um das Kind großzuziehen. "Sie ist selbst schuld, sie hat sich in die Lage gebracht, es gab bis zuletzt tausend Auswege. Sie hat keinen davon genutzt", sagte der Richter. Das Gericht stellte sich hinter die Aussage eines Gutachters, wonach das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt hatte.

Laut rechtsmedizinischem Gutachter war das Baby gesund zur Welt gekommen. Es habe mindestens eine Stunde gelebt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte gesagt, die Frau sei aus Angst vor Entdeckung der heimlichen Geburt in einer extremen Belastungssituation gewesen.

"Der Tagesspiegel", 26.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/kindtsoetung-dessau/89507.asp

 

 

 

 


 

 

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

Petition wegen Männerdiskriminierung

 

 

25.08.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier bitte ich Sie um Prüfung meiner Petition wegen Diskriminierung von Männern (Vätern) im Kostenrecht der Gerichtsbarkeit der 1. Instanz.

Mit Datum vom 18.03.2003 habe ich als nichtverheirateter Vater beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge für meine Kinder Antonia und Lara Sommer beantragt. Zugrunde liegende Rechtsgrundlagen waren:

UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“

Artikel 18 (Verantwortung für das Kindeswohl)

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

(2) ... (3)

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

 

Das Sorgerecht für meine beiden Kinder ist mir bekanntlich durch Artikel 6 Satz 2 Grundgesetz schon zugesichert. Mit der gerichtlichen Beantragung wollte ich nur noch eine einfachrichterliche Bestätigung dieses ohnehin bestehenden Rechtszustandes erreichen.

Dabei habe ich vorab im Jugendamt eine kostenlose Sorgeerklärung abgegeben und die Mutter meiner Kinder aufgefordert, diese ebenfalls abzugeben. Die Mutter meiner Kinder verweigerte dies, so dass ich gezwungen war, das Familiengericht anzurufen.

Mit Beschluss vom 27.10.2005 (in Kopie beiliegend), wies der zuständige Richter Herr Hartmann vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen - unter Missachtung des Grundgesetzes und der UN-Kinderkonvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ - meinen Antrag auf Bestätigung der gemeinsamen elterlichen Sorge zurück. Gegen diesen absurden Beschluss habe ich aus verschiedenen Gründen keine Beschwerde eingelegt.

 

Mit Beschluss vom 10.04. und 12.04.2006 teilte mir der zuständige Richter Herr Hartmann mit, dass ich bei einem Streitwert von 3000 Euro die Hälfte der Gerichtskosten von insgesamt 98,63 Euro (hälftig 49,31 Euro) zu erstatten hätte. Mit Datum vom 06.06.2006 legte ich gegen diese Auffassung Widerspruch ein (in Kopie beiliegend). In der Folge wurde mein Widerspruch vom zuständigen Bezirksrevisor beim Landgericht als Erinnerung ausgelegt und am 01.08.2006 eine Abänderung im Verwaltungsweg abgelehnt (in Kopie beiliegend).

Mit Beschluss vom 16.08.2006 (in Kopie beiliegend), teilte mir der zuständige Richter Herr Hartmann mit, dass er es für rechtmäßig halte, dass Väter gegenüber Müttern per Kostenrecht diskriminiert werden und führte dazu aus:.

 

„... Die Erinnerung des Antragstellers gegen die Kostenrechnung vom 31.05.2006 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe:

Es ist nicht zu beanstanden, dass dem Antragsteller die Kosten für seinen „Antrag auf Herstellung der gemeinsamen Sorge für meine Kinder Antonia und Lara Sommer“ gem. Schriftsatz vom 18.03.2003 in Rechnung gestellt werden. Dies sieht die gesetzliche Regelung so vor.“

 

 

Gegen diesen Beschluss habe ich mit heutigem Tag Beschwerde eingelegt (in Kopie beiliegend). Abgesehen von der fehlenden Begründung in diesem Beschluss, ist auch nicht erkenntlich warum nichtverheiratete Mütter die elterliche Sorge nach §1626 a BGB kostenlos zertifiziert wird, Vätern, die sich wegen einer fehlenden Bereitschaft der Mutter deswegen an ein Familiengericht wenden müssen, dafür aber Geld bezahlen müssen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, etwaige gesetzliche Regelungen sind daher verfassungswidrig und bedürfen der Änderung.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

 

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Bearbeitung meiner Petition.

 

Schließlich bleibt noch folgendes kritisch anzumerken. Wenn man bedenkt, wie viele Stunden Richter Hartmann und die Justiz insgesamt schon damit verbracht haben, 49,31 Euro für die gerichtliche Verweigerung der Bestätigung der elterlichen Sorge, die ich nach Grundgesetz Artikel 6 ohnehin schon habe, bei mir einzutreiben - und nebenbei bemerkt mir auch noch viele Stunden meiner wertvollen Lebenszeit zu rauben - so muss man sich nicht wundern, dass viele Bürgerinnen und Bürger kein Vertrauen in die Realitätsbezogenheit der Justiz haben.

 

Mit freundlichem Gruß

 

...

 

 

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

Petition wegen Männerdiskriminierung

Pet 4-16-07-360-012494

 

 

 

04.01.2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

mit Datum von 29.12.2007 antworteten Sie auf meine Petition vom 25.08.2006 wegen Diskriminierung von Männern (Vätern) im Kostenrecht der Gerichtsbarkeit der 1. Instanz. In Ihrem Schreiben behaupten Sie, der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für dem Petitionsausschuss obliegt, hätte das von mir vorgetragene Anliegen unter allen wichtigen Gesichtspunkten geprüft und wäre zu dem Ergebnis gekommen, dass meinem Anliegen nicht entsprochen werden kann. In Ihrer geäußerten Auffassung stützen Sie sich auf Darlegungen von Herrn Jürgen Seiffert aus dem Bundesministerium für Justiz Referat RB6, der mit Schreiben vom 27.10.2006 seine Ansicht zu meiner Petition geäußert hat.

Der von Ihnen und Herrn Jürgen Seiffert vom Bundesjustizministerium vorgetragenen Ansicht treten ich hiermit entgegen.

Ich bitte darum, meine Petition dem Petitionsausschuss zur abschließenden Behandlung vorzulegen.

 

 

 

Begründung:

Die von Herrn Seifert vom Bundesjustizministerium vorgetragene Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Herr Seifert geht überhaupt nicht auf die von mir in meiner Petition vorgetragene tatsächlich stattfindende Diskriminierung ein, bei der Männer und Frauen (Väter und Mütter) hinsichtlich der Kosten beim förmlichen Zustandekommen des Rechtstitels der ihnen nach Grundgesetz Artikel 3 und 6 bereits zustehenden elterlichen Sorge unterschiedlich behandelt werden.

Herr Seifert vermag nicht zu erklären, wieso er es mit dem Grundgesetz

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

für vereinbar hält, dass Frauen (Mütter) die elterliche Sorge kostenfrei erlangen, Väter, die nicht heiraten oder bei denen die Mutter des gemeinsamen Kindes die kostenfreie Beurkundung beim Jugendamt verweigern, dagegen eine Gebühr bei Gericht bezahlen müssen, wenn sie den Rechtstitel der elterlichen Sorge entgegen dem Wunsch der Mutter des gemeinsamen Kindes erlangen wollen.

Im übrigen kann das Gericht nach der derzeitigen Rechtspraxis den Vater auch dann zur Zahlung der Gerichtskosten heranziehen, wenn das Gericht den juristischen Titel der gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Widerstand der Mutter herstellt. Auch in diesem Fall ist es gemäß der Vorgaben im Grundgesetz nicht einzusehen, warum der Vater des Kindes Geld für die Erlangung eines Rechtstitels der elterlichen Sorge ausgeben soll, während die Mutter des Kindes diesen Rechtstitel bereits mit der Geburt des Kindes innehat und ihr dafür staatlicherseits keine Kosten in Rechnung gestellt wurden.

 

 

Fazit:

Die geschilderte Praxis ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das zu erkennen, sollte, wenn schon nicht dem Ausschussdienst des Deutschen Bundestages, so doch wenigstens einem Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums möglich sein. Herrn Seifert vom Bundesministerium wird hier von meiner Seite aus dringend angeraten eine Weiterbildung in Sachen Grundgesetz zu besuchen, bevor er sich weiterhin als Mitarbeiter des Bundesjustizministerium mit der Beantwortung von Petitionen betätigt.

 

Im übrigen habe ich in gleicher Angelegenheit Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Meine diesbezügliche Eingabe vom 27.09.2006 ist im Verfahrensregister unter dem Aktenzeichen ... eingetragen (diesbezügliches Schreiben vom Bundesverfassungsgericht vom 17.11.06 in Kopie beiliegend).

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

...

 

 

...

 

 


 

 

Fast 30 Prozent aller Kinder kamen 2005 außerehelich zur Welt

Während die Geburtenzahl insgesamt in Deutschland zurückgeht, steigt die Anzahl der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, kamen im Jahr 2005 gut 200.000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt, das waren 29 Prozent aller lebendgeborenen Kinder. 1998, als mit der Reform des Kindschaftsrechts die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder verbessert wurde, waren es 157.000 (20 Prozent) und 1995 123.000 Kinder (16 Prozent) gewesen.

Innerhalb Deutschlands bestehen bei außerehelichen Geburten erhebliche Unterschiede: Im Norden und Osten haben mehr Kinder Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, als im Süden und Westen. Die höchsten Anteile an außerehelichen Geburten gab es 2005 in Mecklenburg-Vorpommern mit 64 Prozent und Sachsen-Anhalt mit 62 Prozent, die niedrigsten in Baden-Württemberg mit 19 Prozent und Hessen mit 22 Prozent.

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 23.1.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

30 Prozent aller Kinder in Deutschland, ca. 200.000, werden außerhalb eine Ehe geboren. Die vielen ehelich geborenen Kinder, die gar nicht vom Ehemann abstammen, mal nicht mitgerechnet.

200.000 Kinder fielen im Jahr unter die Regelung des faschistoiden Schandparagrafen §1626a BGB, der die elterliche Sorge des Vaters vom Votum der Mutter abhängig macht.

200.000 mal wurde im Jahr 2005 das Recht des Kindes auf elterliche Sorge durch Mutter und Vater, so wie im Grundgesetz Artikel 6 beschrieben von staatlicher Seite bis hinaus in den Bundestag mit Füßen getreten. 

Zeit für den Wechsel.

28.01.2007

 

 

 


 

 

Pressemitteilung : 15 Minuten für die gemeinsame elterliche Sorge

am 21.01.2007 13:30:00 (414 x gelesen)

Teilnehmerzahl seit 21.01.2007: 162 (Stand: 24.01 um 24.00 Uhr)

Sind Sie Vater eines Kindes, das unehelich geboren wurde? Dann bitten wir Sie, sich etwa 15 Minuten Zeit zu nehmen, um unseren Fragebogen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern auszufüllen. Unter www.vafk-berlin.de können Sie den Fragebogen „Elterliche Sorge“ im Hauptmenü aufrufen.

Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 können nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind begründen, indem sie übereinstimmende Sorgerechtserklärungen abgeben. Tun sie das nicht, so hat die Mutter die Alleinsorge.

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat im Sommer 2006 eine Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Die Untersuchung des BMJ berücksichtigt jedoch nur die Väter, die sich mit ihren Sorgerechtsproblemen an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben. Alle anderen Betroffenen bleiben unberücksichtigt. Die Ergebnisse der Befragung sollen im Februar vorliegen.

Das BMJ erfüllt mit seiner Untersuchung eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts. Letzteres hatte in einem Urteil vom 29. Januar 2003 die gesetzliche Sorgerechtsregelung unter der Annahme für verfassungskonform erklärt, dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme.

Aus unseren Beratungsgesprächen mit Vätern haben wir den Eindruck gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Diesen Eindruck möchten wir nun durch eine breite Datengrundlage absichern und führen deshalb eine Internet-Befragung durch.

Wir bitten hiermit alle betroffenen Väter, unseren Fragebogen auszufüllen. Damit wir möglichst viele Betroffene erreichen, bitten wir Sie darüber hinaus, auch andere Interessierte auf diese Aktion aufmerksam zu machen.

Vielen Dank!

Rainer Sonnenberger

Väteraufbruch für Kinder,

Landesverband Berlin e.V.

 

 

01/2007

 

http://vafk-berlin.de/modules/news/article.php?storyid=16

 

 

 


 

 

„Die Einelternfamilie“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine zukunftsweisende Lebensform.

 

mit dieser Weisheit beglückt einen die Deutsche Liga für das Kind in ihrem Newsletter vom 28.01.2007.

www.liga-kind.de

post@liga-kind.de

 

 

Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte. Doch lesen Sie selbst, wofür sich die Deutsche Liga hergibt:

 

 

 

200.000 Kinder außerehelich geboren: Es ist Zeit für eine zukunftsfähige Familienförderung

Fast 30 Prozent der 2005 geborenen Kinder kamen außerehelich zur Welt. Dies veröffentlichte das Statistische Bundesamt gestern als Zahl der Woche. Grund genug um endlich festzustellen, dass die Förderung durch das Ehegattensplitting an immer mehr Familien vorbeigeht.

Alleinerziehende und nichteheliche Paare mit Kindern werden von Jahr zu Jahr mehr. Während die traditionelle Ehepaarfamilie zurückgeht, entscheiden sich immer mehr Eltern ohne Trauschein für Kinder. Der Geburtenrückgang könnte damit eher als Absage an traditionelle Familienmodelle verstanden werden. Erwachsene entscheiden sich mehr und mehr dafür, in autonomen und gleichberechtigten Familienformen zu leben.

„Die Einelternfamilie“, so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV „ist eine zukunftsweisende Lebensform. Das sollte sich endlich in einer zeitgemäßen Familienförderung niederschlagen. Der VAMV fordert seit Jahren die Individualbesteuerung und eine Grundsicherung für Kinder. Die Einführung einer Kinderkomponente beim Ehegattensplitting führt zur Zementierung des traditionellen Modells. Vom Splitting profitieren nur Familien, bei denen ein Erwachsener besonders viel verdient: Also die so genannte Hausfrauenehe. Kinder von nicht verheirateten Paaren werden von diesem Modell nicht profitieren. Zukunftsfähige Konzepte liegen vor, sie müssen nur endlich umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom 24. Januar 2007

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer als ungeübter Trennungsvater die oberpeinlichen Pressemitteilungen des Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. liest, bekommt oft Brech- und Übelkeitsattacken. Hier hilft dann nur eine gehörige Portion Humor und das Wissen, dass die Verrückten mitten unter uns sind und sogar noch staatlich gefördert werden. Seit der Liberalisierung nach dem 2. Weltkrieg hat in der Bundesrepublik Deutschland Gott sei Dank jede/r das Recht auf Dummheit und auch darauf, diese auch noch in die Welt hinauszutrompeten.

28.01.2007

 

 


 

 

mannschafft - eine Interessengemeinschaft geschiedener Männer

 

Infozentrale

Konradstrasse 55

8005 Zürich

 

Telefon: 044 362 99 80

Email: mannschafft@bluewin.ch

 

Internet: www.mannschafft.ch

 

PC: 80-14208-8

 

 

 


 

 

 

Die Macht der Mütter

Vereinigung geschiedener Väter beklagt Indifferenz der Behörden

Wenn eine Mutter nicht will, dass sich ihr geschiedener Mann weiter um die Kinder kümmert, hat der Vater kaum Möglichkeiten, sein Besuchsrecht durchzusetzen. Mehr noch als diesen Missstand beklagt der Zürcher Verein Mannschafft die Rolle der Behörden.

 

 

 

cn. Kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes verlässt eine Frau ihren Mann, um alleine auf Weltreise zu gehen. Anderthalb Jahre später kommt sie zurück, um es erneut mit dem Familienleben zu probieren. Es klappt nicht, die Frau verreist erneut und lässt den Mann mit dem Kleinkind zurück. Als sie nach einiger Zeit wieder heimkommt, hat sie ihre Muttergefühle entdeckt und fordert das Sorgerecht für das Kind. Der Mann, der sein Kind in den ersten Jahren allein aufzog und dafür sein Arbeitspensum halbierte, darf es nun alle zwei Wochen besuchen.

Mütter und Behörden als Urteilsinstanz

Die Geschichte, die anmutet wie eine moderne Legende, erfunden von einem frustrierten Vater, ist nur eines von vielen Beispielen aus dem Erfahrungsschatz des Kinderpsychologen Allan Guggenbühl. An einer Medienorientierung in Zürich, zu welcher der Verein Mannschafft, eine Interessengemeinschaft geschiedener Männer, geladen hatte, kritisierte der Kinderpsychologe die gängige Scheidungspraxis. Väter könnten die Beziehung zu ihren Kindern nur aufrechterhalten, wenn die Mütter dies auch zuliessen.

Häufig erlebt Guggenbühl, dass sich die Mutter und die zuständige Vormundschaftsbehörde als beurteilende Instanz über die erzieherischen Fähigkeiten des Vaters gebärden. Da werde dann beklagt, dass das Kind vor dem Spaziergang keine Mütze angezogen und Fertigpizza gegessen habe oder dass sich Vater und Kind nur Eishockeyspiele am Fernseher angeschaut hätten. Auch von Müttern gern vorgebrachte Einwände wie: das Kind wolle den Vater gar nicht besuchen, könne nach den Besuchen nicht schlafen und sei danach häufig krank, würden von den Behörden selten kritisch hinterfragt. Solange ein Vater mit seinem Kind anständig umgehe, postulierte Guggenbühl, dürfe ihm der Kontakt aber nicht verweigert werden. Das Kind habe das Recht auf eine Beziehung zum Vater - auch wenn dieser nicht perfekt sei.

Besuchsregeln werden kaum eingehalten

Kritisiert wurde vom Verein Mannschafft auch die Tatsache, dass in der Regel die Mutter das alleinige Sorgerecht für die Kinder zugesprochen erhält. Die gemeinsame elterliche Sorge, die in der Schweiz die Einwilligung beider Elternteile voraussetzt, ist nur für 27 Prozent aller Scheidungskinder gelebter Alltag. 16 369 der im Jahr 2005 registrierten Scheidungskinder (73 Prozent) wurden einem der beiden Elternteile zugesprochen: in 92 Prozent der Fälle der Mutter. Laut einer Untersuchung der Basler Rechtsprofessorin Ingeborg Schwenzer, die an der Medienorientierung zitiert wurde, werden die vom Gericht festgehaltenen Besuchsregeln nur in etwa 20 Prozent aller Scheidungsfälle eingehalten.

Verletzungen des Besuchsrechts, klagte Michel Craman von «Mannschafft», würden von den Behörden in der Regel als «nicht kindeswohlrelevante Elternzwiste» abgetan. Jedes helfende Eingreifen werde verweigert. Vätern bleibe deshalb nur die Möglichkeit, die Vollstreckung gerichtlicher Entscheide einzuklagen und das Kind mit Hilfe polizeilicher Massnahmen zu sehen. In der Praxis werde diese brachiale Methode aber sowohl von den Vätern als auch den zuständigen Behörden abgelehnt. Um betroffenen Vätern zu helfen und um weitere Belege für die als Unrecht empfundene Behördenpraxis zu sammeln, hat der Verein Mannschafft nun ein rund um die Uhr besetztes «Nottelefon» eingerichtet.

Das Vereinslokal von «Mannschafft» befindet sich an der Konradstrasse 55 in Zürich. Die Nottelefonnummer lautet 044 362 99 80. www.mannschafft.ch.

 

 

 


 

 

Belastete Vormundschaftsbehörden

cn. Die Belastung - und immer häufigere Überlastung - der Schweizer Vormundschaftsbehörden ist seit längerem ein Thema. In der Botschaft zur anstehenden Revision des Vormundschaftsrechts schlug der Bundesrat deshalb vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde, welche die heutige Vormundschaftsbehörde ersetzen soll, künftig als Fachbehörde konzipiert sein müsse. Angestrebt wird demnach eine Professionalisierung der heutigen Vormundschaftsbehörde. Im Weiteren ist vorgesehen, Kindern im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen eine gesetzliche Vertretung durch einen Anwalt beizustellen. Den meisten Kantonen gehen diese Vorschläge zu weit. - Ein Thema sind die Vormundschaftsbehörden auch in den Zürcher Gemeinden, wo vielerorts ein markanter Anstieg der Fallzahlen festgestellt wurde. In der knapp 20 000 Einwohner zählenden Gemeinde Wetzikon beispielsweise wurden im Jahr 1994 117 Fälle behandelt. 2005 waren es bereits 273. Am meisten zugenommen haben dabei die Kindesschutzmassnahmen, die in Wetzikon zeitweise über 55 Prozent aller bearbeiteten Vormundschaftsfälle ausmachten. In der Stadt Zürich ist geplant, die Aufgaben der 38 Amtsvormunde künftig von Sozialarbeitern wahrnehmen zu lassen

 

 

23. Januar 2007, Neue Zürcher Zeitung

 

http://www.nzz.ch/2007/01/23/zh/articleEUIPH.html

 

 

 


 

 

 

 

Von weiblicher Gewalt betroffene Männer gesucht

 

 

Für einen Bericht in einem großen deutschen Nachrichtenmagazin suchen wir Männer (Väter), die in der Vergangenheit oder aktuell von körperlicher Gewalt seitens ihrer damaligen oder jetzigen Partnerin betroffen sind.

Betroffene, die sich eine Mitwirkung an dem Beitrag vorstellen können, melden sich bitte unter der Mailadresse:

 

info@vaeternotruf.de

 

 

07.01.2007

 

 

 


 

 

 

Männerhaus für Bamberg

 

Donnerstag, 7. Dezember 2006 08:58

Männerhaus für Bamberg? Gestern hat im Bamberger Rathaus der Sicherheitsbeirat getagt. Neben den üblichen Themen wie Diebstähle und Verkehrsdelikte stand diesmal auch die "häusliche Gewalt" auf dem Programm. mehr ...

 

 

http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1075&showArchiv=1&aktMonat=12&aktJahr=2006&aktWoche=1

 

 

 

 

Männerhaus für Bamberg?

Gestern hat im Bamberger Rathaus der Sicherheitsbeirat getagt. Neben den üblichen Themen wie Diebstähle und Verkehrsdelikte stand diesmal auch die "häusliche Gewalt" auf dem Programm.

Das Besondere und für viele auch Überraschende: Die Polizei meldete bei der Stadt Bamberg den Bedarf für ein Männerhaus an - denn häusliche Gewalt geht auch von Frauen aus.

 

 

http://www.tv-oberfranken.de/default.aspx?ID=1059&showNews=53268&showArchiv=1&aktMonat=12&aktJahr=2006&aktWoche=1

 

 

 

 

 

ARTIKEL vom 07.12.2006

 

Bamberg prüft Bedarf für ein Männerhaus

 

 

 

Bamberg (lby). Die Stadt Bamberg prüft auf Anregung der örtlichen Polizei den Bedarf für ein Männerhaus. Dort sollten Männer vorübergehend unterkommen können, die Opfer von Gewalt geworden seien, aber auch Männer, von denen selbst Gewalt ausgehe, sagte ein Sprecher der Stadt Bamberg gestern. Ein Männerhaus sei aber nur in Kombination mit einer Beratungsstelle sinnvoll. Diese könnte entweder von einem Sozialverband oder von der Stadt selbst betrieben werden. Die Anregung für ein Männerhaus habe die Polizei gegeben, sagte der Stadtsprecher. Oft wüssten Männer in Konfliktfällen nicht, wo sie eine Unterkunft finden könnten. Auch Obdachlosenheime seien in der Regel für solche Männer keine Lösung. Die Finanzierung eines Männerhauses solle aber erst geprüft werden, wenn sicher sei, dass in Bamberg ein solches Männerhaus tatsächlich benötigt wird.

 

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-14335276&Ressort=bay&BNR=0

 

 

 

 

 

Stadt Bamberg

Einladung zur 16. Sitzung des Sicherheitsbeirates

am Mittwoch 06.12.2006

Tagesordnung

...

Top5 Polizeiinspektion Bamberg-Stadt Schwerpunktsachbearbeiter Häusliche Gewalt

Bedarf für ein Männerhaus

...

 

Bamberg, 23.10.2006

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

PDF Datei:

http://www.stadt.bamberg.de/media/custom/332_5106_1.PDF

 

 

 

 

 


 

 

Manfred Spindler / Klaus Klarer

in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 1/2006, 12-17

Die optimale Umgangsregelung bei hochstrittiger Trennung und Scheidung

Oder: Wie viel Vater und Mutter braucht das Kind?

Bei Trennungs- und Scheidungsfamilien zeigt familienpsychologische Beratung zur Umgangsanbahnung und Umgangsregelung meist gute Erfolge. Es bleibt aber eine Restgruppe, die hier nur sehr schleppend oder gar nicht vorankommt. Deren typische Charakteristika werden vorgestellt und Folgerungen für das Familiengericht und die familienpsychologische Arbeit angeregt.

 

 

INHALT

Kontakt- und Beziehungspflege ist vielgestaltig

Arbeit mit hochkonflikthaften Umgangsauseinandersetzungen

Bewährtes Vorgehen der Umgangsanbahnung und Umgangsberatung kann an Grenzen stoßen

Phänomenologie anhaltender Streitigkeiten zur Kontaktausgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Argumentation zum Kindeswillen

Folgerungen für Gericht, Begutachtung und Umgangsanbahnung

Literatur

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Don’t Come Knocking

 

Die Helden sind müde

Der Cowboy-Darsteller Howard Spence (Sam Shepard) hat schon bessere Tage gesehen, früher war er so etwas wie ein Star, doch der Ruhm der vergangenen Tage ist ebenso brüchig geworden wie seine Seele. Manchmal sehnt er sich den Tod herbei, der ihn von seinem Leben als drittklassiger Mime befreit. Nach einer durchgesoffenen Nacht haut er einfach ab vom Set des C-Movies und hinterlässt viele leere Flaschen und einen fluchenden Regisseur. Auf seiner Flucht tauscht er die Insignien seines abgebrochenen Daseins, das Pferd und sein Kostüm gegen ein paar Klamotten ein.

Um wenigstens etwas Halt in seinem ziellosen Leben zu finden, flüchtet sich Spence zu seiner Mutter (Hitchcock-Ikone Eva Maria Saint), während er von einem Versicherungsdetektiv namens Sutter (Tim Roth) verfolgt wird. Bei seiner Mutter erfährt Spence etwas, das seinem Leben ein Ziel gibt – er soll angeblich ein Kind haben. Der Lost Cowboy ist von dieser Nachricht wie vom Donner gerührt. Und das unverhoffte Ereignis gibt seinem planlosen Treiben plötzlich wieder eine Richtung. Voller Hoffnung und Enthusiasmus macht er sich auf in jenen Ort in Montana, in dem er einst einen längst zu einem Kultfilm gewordenen Western drehte. Doch die Begegnung mit der hübschen Kellnerin und damaligen Affäre Doreen (Sam Shepards Lebensgefährtin Jessica Lange) und deren Sohn Earl (Gabriel Mann) verläuft ganz anders, als sich Spence das erhoffte. Und dann ist da noch die junge Frau Skye (Sarah Polley), die ständig die Urne mit der Asche ihrer Mutter herumträgt.

Wim Wenders neuer Film Don’t Come Knocking, der bei den Filmfestspielen von Cannes teilweise beinahe frenetisch gefeiert wurde, knüpft nahezu nahtlos an Highlights des Werks von Wenders an, in erster Linie fühlt man sich vor allem an den Klassiker Paris, Texas erinnert, was natürlich auch am Drehort und dem Grundmotiv der beinahe schon esoterisch anmutenden Suche nach sich selbst liegt. Doch es ist vor allem die Art, mit der Wenders uramerikanische Mythen aufgreift, bearbeitet und dekonstruiert, die an frühere Erfolge denken lassen. Sam Shepard als Howard Spence ist ein ähnlich gebrochener und vom Leben gezeichneter Charakter wie damals Harry Dean Stanton und man sieht beiden förmlich in ihren zerfurchten Gesichtern an, welche Mühsal das Leben für sie ist. Sie jagen ihren Träumen, Sehnsüchten und auch den Gespenstern von damals hinterher, doch die Zeit hat sich verändert und sie haben vergessen, die Veränderungen mitzumachen. So ist es denn auch kein Wunder, wenn Doreen und Earl überhaupt nicht erfreut sind, als Howard meint, dreißig Jahre einfach ungeschehen machen zu können. Und wo die Männer respektive die Väter so sehr versagen wie in Don’t Come Knocking, müssen eben die Frauen ihnen den Weg weisen und den Kopf zurecht rücken, was Jessica Lange auf wirklich sehr sehenswerte weise tut.

Don’t Come Knocking ist ein sehenswerter, faszinierender Film, bei dem nahezu alle Register höchster filmischer Meisterschaft gezogen werden, angefangen von betörenden, nahezu hypnotischen Bildern über die flirrende Musik von T-Bone Burnett über ausgezeichnete Schauspieler bis hinzu einer Geschichte, die wichtige Themen wie Identität, Liebe und das Leben mit den Fehlern der Vergangenheit anspricht, ohne den Zeigefinger zu erheben. Der einzige kleine Wermutstropfen für meinen Geschmack ist zugleich die bereits angesprochene Nähe zu Paris, Texas: Es scheint sich einfach nicht viel in der Welt von Wim Wenders verändert zu haben, die Sichtweise, die Menschen und ihre Themen, sie ähneln einander doch sehr. Aber das hat andererseits auch etwas sehr Beruhigendes an sich.

 

 

Daten und Fakten Titel:

Don’t Come Knocking

Regie:

Wim Wenders

Länge:

122 (Min)

Verleih:

Reverse Angle Pictures / UIP

Startdatum:

25.08.2005

Produktionsort/- jahr:

Deutschland 2005

 

Hauptdarsteller: Sam Shepard, Jessica Lange, Tim Roth, Sarah Polley, Eva Marie Saint

 

 

 

 

http://www.kino-zeit.de/filme/artikel/3369_dont-come-knocking.html

 

 

 


 

 

 

Fahndung

Berliner Polizei sucht nach der kleinen Bianca

Seit 2005 ist die Vierjährige verschwunden. Ihr Vater wird verdächtigt, sie entführt zu haben. Nun wird nach dem 38-jährigen Matthias Wrase aus Friedrichsfelde gefahndet - mit einem Foto und einem internationalen Haftbefehl.

 

Die Polizei fragt: Wer kennt den auf dem Foto abgebildeten Matthias Wrase und hatte seit November 2005 Kontakt zu ihm?

Foto: Polizei

Von Tanja Laninger

Die Polizei fahndet mit internationalem Haftbefehl nach einem Mann, der seine Tochter entführt haben soll. Es handelt sich um den 38-jährigen Matthias Wrase aus Friedrichsfelde. Das Mädchen ist seit November 2005 verschwunden. Am Montag haben die Berliner Staatsanwaltschaft und Polizei Fahndungsfotos des Vaters veröffentlicht. Auch die Angehörigen der verzweifelten Mutter bitten auf einer Internetseite um Hilfe bei der Suche nach der heute vierjährigen Bianca Lara Wrase. Ihre Eltern Matthias Wrase und María Lapellegrina, eine Argentinierin, hatten sich im Januar 2003 getrennt; die gemeinsame Tochter Bianca Lara lebte daraufhin bei ihrer Mutter.

Bereits am 18. November 2005 soll der Vater das Mädchen absprachegemäß aus deren Kindertagesstätte in Friedrichsfelde abgeholt haben. Das Kind wurde jedoch entgegen der Vereinbarung zwei Tage später - an einem Sonnabend - nicht wieder bei der Mutter abgeliefert, berichtet Polizeisprecher Bernhard Schodrowski. "Wie Ermittlungen ergaben, hatte er zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz in Berlin aufgelöst und Reisepläne in die USA geäußert."

Matthias Wrase soll seinen Eltern einen Brief hinterlassen haben, in dem er erklärte, dass er von Berlin fortgehe und seine Tochter mitnehme. Das berichten Angehörige von María Lapellegrina auf der Internet-Seite www.find-bianca.de, die außer auf Deutsch auch in Polnisch, Englisch, Portugiesisch und Spanisch abgefasst ist.

Auf der Internetseite ist auch ein Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg nachzulesen. Um "drohende Gefahr" von dem Kind abzuwenden, hatte das Amtsgericht bereits am Tag nach der Entführung der Mutter die elterliche Sorge für Bianca allein übertragen (Geschäftsnummer 170F/7956/05). Das Gericht hat dem Vater zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 25.000 Euro verboten, das Kind außerhalb bundesdeutscher Grenzen zu bringen.

Daran scheint sich Matthias Wrase nicht gehalten zu haben. Denn nach Polizeiangaben führte Ende Juni 2006 ein Fernsehbericht über den Fall zu einer Zeugin, die angab, den Tatverdächtigen in Breslau/Polen kennengelernt zu haben. Kurz darauf, Anfang Juli, soll Matthias Wrase aus Polen nach Deutschland zurückgekehrt sein; sein genauer Aufenthaltsort ist aber bisher nicht bekannt. Ein letzter Hinweis ergab, dass sich Vater und Tochter im August 2006 zumindest kurzfristig in Hamburg aufhielten.

"Wir gehen davon aus, dass sich Vater und Tochter immer noch in Deutschland aufhalten", sagte Polizeisprecher Schodrowski, "und möglicherweise gehen sie einem normalen Tagesablauf nach." Sie könnten bei einer Arbeitsstelle, Behörden, der Kinderbetreuung oder Erledigungen des täglichen Lebens soziale Kontakte haben.

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten die Bevölkerung um Mithilfe und fragen: Wer kennt den auf dem Foto abgebildeten Matthias Wrase und hatte seit November 2005 oder kürzlich Kontakt zu ihm? Wer kann Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort des Mannes und seiner Tochter Bianca machen? Wer hat Matthias Wrase oder Bianca in den vergangenen Wochen gesehen?

Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, nehmen das Landeskriminalamt (Tel.: 030/4664 912406 oder 030/4664 912400) sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Stand: Dienstag, 23. Januar 2007, 08:40 Uhr

 

 

http://www.morgenpost.de/desk/1186765.html

 

 

 


 

 

 

 

Bayern

Suchaktion nach Natalia erfolgreich

Die seit Montag vermisste 13 Jahre alte Natalia Schäd aus dem unterfränkischen Karbach ist wohlbehalten wieder aufgetaucht. Bei einer großangelegten Suchaktion wurde das Mädchen nicht weit entfernt vom Elternhaus entdeckt. (09.01.2007, 17:06 Uhr)

Karbach - Polizisten fanden das Mädchen rund einen Kilometer vom Elternhaus entfernt in einem Industriegebiet der unterfränkischen Ortschaft. Die Schülerin sei unverletzt. "Wahrscheinlich hat sie sich hier versteckt", sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Schmitt.

Natalia war am Montag auf dem rund 200 Meter langen Weg vom Elternhaus zum Schulbus spurlos verschwunden. Eine Hundertschaft von Polizei, Feuerwehr und Technischem Hilfswerk hatte am Dienstag Felder, Wiesen und einen Wald nach der 13-Jährigen durchkämmt. Polizeitaucher suchten sogar in Fischteichen.

Warum sich Natalia in der Nähe einer Scheune versteckt hielt, war am Abend zunächst noch unklar. Hinweise auf Probleme in der Familie oder in der Schule habe es nicht gegeben, sagte Polizeisprecher Heinz Henneberger.

Wie vom Erdboden verschluckt

Die Polizei hatte fast zwei Tage keinen Hinweis darauf, was mit dem Mädchen passiert sein könnte. Ein Gewaltverbrechen konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Befragung der Familie, von Freunden und Bekannten brachte die Beamten nicht weiter. Hunde konnten bei der Suche nach der Schülerin eine Fährte aufnehmen, aber Natalia blieb wie vom Erdboden verschluckt.

Für die Suche nach dem als ruhig und zurückhaltend geltenden Mädchen hatte die Polizei eine 50 Mann starke Sonderkommission eingerichtet. Ein Plakat mit dem Bild der Vermissten wurde veröffentlicht. Ein Hubschrauber kreiste zudem ständig über dem Gebiet.

Bereits am Montag hatten Rettungskräfte vergeblich nach der 13- Jährigen gesucht. Das Mädchen mit den langen, braunen Haaren sollte eigentlich wie jeden Morgen zum Bus laufen und dann in die Realschule in das rund drei Kilometer entfernte Marktheidenfeld fahren. Nach Aussagen ihrer Mitschüler kam Natalia aber an der Haltestelle nicht an. 

 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/natalia-suchaktion-karbach/87522.asp

 

 

 

 

 

 

Mittwoch, 10. Januar 2007

Für immer versteckt

Natalias Geheimnis

Die Gründe für das Verschwinden von Natalia Schäd aus Karbach in Unterfranken bleiben wohl für immer im Dunkeln. Zwar werde die 13-Jährige noch von der Polizei befragt, warum sie sich 30 Stunden versteckt hielt, doch sollten die Ermittlungsergebnisse zum Schutz ihrer Persönlichkeit nicht veröffentlicht werden, sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Schmitt am Mittwoch. Das seit Montag vermisste Mädchen war am Dienstagabend unversehrt rund einen Kilometer von ihrem Elternhaus entfernt gefunden worden.

 

Schmitt kündigte an, nach Abschluss der Ermittlungen werde geprüft, ob die Eltern der Schülerin den Polizeieinsatz bezahlen müssen. Zivilrechtliche Konsequenzen seien möglich, wenn das Kind das Ausmaß seines Handelns habe abschätzen können, hatte Polizeisprecher Heinz Henneberger nach der Entdeckung des Mädchens am Dienstagabend betont. Zwei Tage lange hatten über 100 Polizisten, Feuerwehrleute und das Technische Hilfswerk nach der Schülerin gesucht.

 

Warum Natalia am Montag auf dem Weg zur Schule verschwand, bleibe Sache der Familie, sagte Schmitt. Hinweise auf familiäre oder schulische Probleme habe es nicht gegeben. Die Eltern erklärten am Mittwoch: "Wir sind überglücklich, dass unsere Natalia gestern Abend (...) unversehrt, in guter körperlicher und psychischer Gesundheit von den Einsatzkräften gefunden und zu uns nach Hause gebracht wurde."

 

Als das Mädchen am Montag nicht in der Schule ankam und die Suche ihrer Familie erfolglos blieb, hatte die Mutter die Polizei alarmiert. Am Dienstagabend fanden Bereitschaftspolizisten das Mädchen in einem Industriegebiet in Karbach nahe einer Scheune.

http://www.n-tv.de/751844.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Welchen Beruf hat denn eigentlich die Mutter der ausgerissenen Natalie. Raten Sie mal! Hinweise finden Sie unter:

www.vaeternotruf.de/amtsgericht-gemuenden.htm

 

 

 

 

 


 

 

 

 

DIE ZEIT, 11.01.2007 Nr. 03

Inquisitoren des guten Willens

Wegen eines erfundenen Missbrauchs mussten zwei Männer ins Gefängnis. Die Justizirrtümer enthüllen die Ideologie eines fehlgelaufenen Feminismus.

 

Von Sabine Rückert

 

Illustration: Rinah Lang für DIE ZEIT

Die Tragödie um Amelie (siehe Die Geschichte eines Irrtums) hat viele Ursachen, und sie besteht auch darin, dass das Mädchen von einem kranken System ins nächste wechselt. Misshandelt und isoliert in der Familie, flüchtet sie sich in den professionell wirkenden Schutz der Psychiatrie. Doch wo man ihr Hilfe verheißt, ist keine zu erwarten. Stattdessen führen die vermeintlichen Retter Amelie noch weiter in die Irre. So wird das Schicksal dieses Mädchens zum Spiegel der dunklen Seite des Feminismus.

Die wahnhafte Fixierung auf den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erfasste in den neunziger Jahren die gesamte Gesellschaft, hielt Einzug in Familien, spielte bei Scheidungsverfahren eine immer größere Rolle und fand ihren Weg zu Kinderärzten, in Schulen, in die Jugendämter, in die psychiatrischen Stationen, die Untersuchungszimmer der Gerichtspsychologen und die Büros sonst so sachlicher Staatsanwälte und Richter. Was als erhöhte Aufmerksamkeit grundsätzlich umsichtig handelnder Ärzte und Behörden begrüßenswert gewesen wäre, wuchs sich rasch zu einer irrealen Konfusion aus, die auch jene Instanzen erfasste, deren vernunftgesteuertes Verhalten die Rechtssicherheit garantiert. Deshalb geht die Bedeutung des Falles Amelie weit hinaus über die tragische Biografie eines einzelnen Mädchens und seiner beiden Opfer.

Vermeintlich geschädigte Kinder wurden von ihren Eltern getrennt

Die Gepflogenheit, überall Kindesmissbrauch zu wittern, ihn mit großer Entschlossenheit aufzudecken und das Aufgedeckte strafrechtlich zu verfolgen, war in den achtziger Jahren in den Vereinigten Staaten zu einer regelrechten Zwangsvorstellung geworden und bald nach Europa herübergeschwappt. In Großbritannien kam es 1987 unter anderem zum so genannten Cleveland-Fall, bei dem eine Kinderärztin durch Analuntersuchungen bei Kindern binnen kürzester Zeit 121 vermeintliche Missbrauchsfälle aufdeckte. Die »Geschädigten« wurden ihren Eltern weggenommen, bis sich die kollektive Hysterie schließlich in Luft auflöste.

 

»Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass diese Vorgehensweise bei Kindern massiv suggestive Wirkung hat und zur Entstehung von Pseudoerinnerungen führen kann.« Das schreibt der Berliner Psychologieprofessor Max Steller, der selbst als Gutachter in den Wormser Prozessen zur Aufklärung der kollektiven Verwirrung beigetragen hat, in einem Aufsatz unter dem englischen Titel A doctor starts a bitter battle, der 2000 im Schmidt-Römhild Verlag, Lübeck, erschienen ist. Dort heißt es weiter: »Am Beginn der Suggestion besteht wahrscheinlich eine Verunsicherung der Kinder, zu deren Bewältigung die eigenen Erinnerungen zunehmend durch die suggerierten ersetzt werden. Diese Verunsicherung ist natürlich besonders ausgeprägt, wenn das entsprechende Kind ohnehin emotionale Probleme hat, was ohne Zweifel gegeben ist, wenn es von seinen Eltern getrennt und fremd untergebracht wurde.«

Der Druck, der auf den Kindern laste, fährt Steller fort, führe zu den unglaublichsten, fantastischsten und absurdesten Schilderungen sexueller Übergriffe. Doch kein Ermittler habe sich damals von der Abstrusität der kindlichen Behauptungen beeindrucken oder ins Grübeln bringen lassen: »Weder die professionelle Aufdeckerin oder der primäre Glaubwürdigkeitsgutachter noch die Staatsanwaltschaft Mainz wurden durch solche Schilderungen unsicher. Vielmehr lieferten sie pseudopsychologische Erklärungen für die irrealen Darstellungen der Kinder.«

Bedeutungsschwangere Namen wie Wildwasser und Allerleirauh

Feministische Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder und Frauen schießen Anfang der neunziger Jahre aus dem Boden. Sie tragen bedeutungsschwangere Namen: Zartbitter, Wildwasser, Allerleirauh, Hautnah, Zerrspiegel, Schattenriss, Alraune, Belladonna, Kobra oder Trotz allem. Psychologinnen arbeiten mit fragwürdigen »anatomisch korrekten Puppen«, an deren ausgeprägten Geschlechtsteilen Kinder das Unaussprechliche bedeuten sollen. Mitarbeiterinnen aus Jugendämtern, aus Psychiatrie- und Sozialstationen bilden sich bei so genannten Aufdeckerinnen fort, um den Familien ihr vermutetes Geheimnis zu entreißen, wenn nötig mit Hilfe der Justiz. Als Amelie ihre Beschuldigungen erhebt, herrscht eine Art Inquisition des guten Willens im ganzen Land. Auch in Osnabrück.

Und die Medien machen mit. Über Jahre sind Zeitungen und Fernsehprogramme voll vom Thema Kindesmissbrauch, der zum Teil in allen Einzelheiten ausgebreitet wird. In langen Serien schildern Boulevardzeitungen grausige Mädchenschicksale in farbigen Details, in illustrierten Frauenmagazinen berichten verbitterte Mittvierzigerinnen, wie sie dem Unglück ihrer Existenz durch Reinkarnationstherapien auf die Spur kamen und plötzlich begriffen: Aha, auch ich bin ein Missbrauchsopfer! Und das Fernsehen schüttet schlüpfrige Vergewaltigungsstorys über alle Kanäle aufs Volk. Die Grenze zwischen Puritanismus und Pornografie verschwimmt. Und Amelie saugt alles auf. Ihre Verwandten erzählten mir, dass das Mädchen von dieser Art der Berichterstattung fasziniert und hingerissen gewesen sei. Kaum eine Missbrauchssendung im Fernsehen, die sie ausließ, und habe sie trotzdem manchmal eine versäumen müssen, habe sie die Familie gebeten, den Beitrag mit dem Videorekorder für sie aufzuzeichnen.

 

Nur wenige Journalisten stemmen sich dem kollektiven Wahn um den sexuellen Missbrauch entgegen. Die meisten schwimmen – uninformiert und erschüttert vom angeblichen Ausmaß der Katastrophe – im Strom der Empörung mit. Bald gehört es auch zum guten Ton der politisch korrekten Berichterstattung, keine Kritik an Ermittlungs- oder Vernehmungsmethoden zu äußern. Wer den Aufdeckungsrausch hinterfragt, macht sich schon verdächtig.

 

 

Ich habe 1994 als junge Reporterin der ZEIT selbst an einer Fortbildung über Aufdeckung von sexuellem Missbrauch teilgenommen, die eine feministische Psychologin für Mitarbeiterinnen norddeutscher Jugendämter veranstaltete. Geboten wurde ein Vortrag, dessen aggressive Tendenz durch die verhaltene Tonart geschickt als Sachlichkeit getarnt war. Die Referentin hatte »anatomisch korrekte Puppen« dabei, deren Handhabung sie erklärte, und sie interpretierte Kinderbilder auf deren versteckte Missbrauchsbotschaften hin. Auch Filme hatte sie mitgebracht, in denen eine missbrauchte Drei- oder Vierjährige auftrat, die auf eindeutige Weise mit den Puppen hantierte und in Kindersprache erzählte, was Papa mit ihr gemacht habe. Es war erschütternd anzusehen und trieb mir damals die Tränen in die Augen, heute hingegen stellt sich mir die Frage, durch wen das Kind wirklich missbraucht worden war – durch ihren Vater, wie es hieß, oder durch die Damen von der Aufdeckungsfront.

Ich erinnere mich, damals froh gewesen zu sein, dass ich kein Mann bin. Denn ein Mann zu sein, das wurde mir bei dieser mehrtägigen Veranstaltung klar, hieß, in Gefahr zu sein. Ein Mann, der einmal in Verdacht geraten war, hatte damals kaum eine Chance. Die Möglichkeit, dass ein Beschuldigter den Missbrauch, den man ihm vorwarf, gar nicht begangen haben könnte, wurde in den Tagen der Fortbildung nicht ein einziges Mal angesprochen.

 

Die Psychologin riet den Sozialpädagoginnen der Jugendämter vielmehr, alle Aussagen von Opfern bedingunglos zu glauben und sofort Partei für die Kinder zu ergreifen. Mädchen und Jungen, bei denen sich auch nur der leiseste Verdacht des Missbrauchs ergebe, seien unverzüglich aus der Familie zu nehmen, rechtliche Gegenmaßnahmen der elterlichen Anwälte könne man mit Hilfe eines Jugendhilfeparagrafen für »Gefahr in Verzug« wirksam abschmettern. Der würde ohnehin viel zu selten angewandt, die Frauen müssten sich da mehr trauen! Das anfängliche professionelle Interesse unter den Fortgebildeten wuchs sich im Laufe der Veranstaltung aus zu einem Gemeinschaftsgefühl der leidenschaftlichen Einigkeit im Kampf für das Gute. Jede Teilnehmerin wusste eine noch schrecklichere Missbrauchsgeschichte aus ihrem Amtsalltag beizusteuern. Gegen Verteidiger, Richter und kritische Sachverständige wurde mit dem Hinweis, es handle sich ja schließlich um Männer, also potenzielle Täter, die naturgemäß nichts anderes zum Ziel hätten, als die Verbrechen ihres eigenen Geschlechtes zu decken, polemisiert und Stimmung gemacht. Kein Einspruch wurde laut im Publikum.

Ein Befreiungskampf auf dem Rücken von Kindern

Und auch ich sagte nichts: Ich war nicht als Diskutantin da, sondern als beobachtende Reporterin, aber damals wusste ich auch noch nicht, was ich von alldem halten sollte. Hatten die Frauen nicht auch recht? Standen sie nicht auf der richtigen Seite, nämlich auf der der Opfer? Muss nicht eine gewisse Rigorosität entfalten, wer den Schwachen und Vergessenen helfen will – und wer ist schwächer und vergessener als ein missbrauchtes Kind? Darf nicht, wer auf der richtigen Seite steht, auch manchmal übers Ziel hinausschießen und Fehler machen, ohne dass man ihn gleich verurteilt? So dachte ich, die Jungredakteurin, und schwieg. Vielleicht auch aus Feigheit gegenüber dieser Mauer aus steinerner Überzeugung. Aber mir war nicht wohl dabei.

Ich zog mich aus der Affäre, indem ich über diese Fortbildung nichts veröffentlichte und meine Eindrücke für mich behielt. Zwar ahnte ich, dass hier irgendetwas mächtig aus dem Ruder lief, konnte aber damals noch nicht recht begründen, was da außer Kontrolle geriet und warum. Dazu fehlten mir der Überblick und die Erfahrung. Als ich mich später als Gerichtsreporterin mit den Auswüchsen derart radikalen, ja hasserfüllten Denkens beschäftigte, wusste ich, was ich damals hätte schreiben sollen: dass Eifer blind macht für die Wahrheit und dass es eine Schande ist, wenn Frauen ihren Befreiungskampf auf dem Rücken von Kindern austragen. Dass es das Recht zerstört, wenn sich Fanatiker in Familiengerichten und den Strafkammern der Landgerichte Gehör verschaffen können. Was sind Opfervertreter wert, hätte ich fragen sollen, die achselzuckend in Kauf nehmen, dass sie durch ihre Methoden selbst Opfer produzieren, Kinderseelen für immer schädigen und Unschuldige ins Gefängnis bringen? Und was tun sie den wirklichen Opfern sexuellen Missbrauchs an? Das tatsächliche Ausmaß des damals angerichteten Schadens begriff ich aber erst, als ich 2001 die Schicksale von Amelies Vater und ihrem Onkel aus Aktenbergen ans Licht holte.

Zum Thema

Erwiesene Unschuld - Viereinhalb Jahre saß Bernhard M. als vermeintlicher Vergewaltiger im Gefängnis. ZEIT-Recherchen enthüllten einen Justizirrtum (DIE ZEIT 52/2005) »

Unrecht im Namen des Volkes - Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen (DIE ZEIT 19/2002) »

 

 

http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Christiane Pohl [mailto:dp.christiane.pohl@t-online.de]

Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2007 23:21

Betreff: neue homepage

 

Rundmail an Alle!

Wir möchten heute auf unsere neue homepage www.pas-eltern.de hinweisen.

Latest News: entfremdete Mütter berichten im Väterradio, vor ein paar Stunden gestreamt, reinhören kann, wer Lust hat, unter www.vaeterradio.de

 

Herzliche Grüße

Christiane Pohl

SefeM+V

 

 


 

 

 

 

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla:

"Für die SPD ist Familie dort, `wo Kinder sind und wo Lebenspartner oder Generationen füreinander einstehen`. Diese Definition ist so beliebig, dass am Ende alles Familie sein kann oder gar nichts. Von Elternschaft wird bei der SPD gar nicht mehr geredet. Wenn Familie aber gar nichts mehr mit Elternschaft zu tun hat, wird sie letztendlich zu einer beliebigen Form der Wohngemeinschaft degradiert. Das ist nicht das, was die CDU unter Familie versteht. Für uns ist Familie dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.

 

 

 

 

 

Interview

"Die SPD degradiert die Familie zur Wohngemeinschaft"

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla über die Unterschiede zwischen den Koalitionspartnern

In der kommenden Woche will die Koalition ihre Projekte für 2007 auf den Weg bringen. CDU und SPD diskutieren über ihre Grundsatzprogramme. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärt, was seine Partei von der SPD trennt.

Herr Pofalla, zum x-ten Mal wird der Zeitplan bei der Gesundheitsreform verändert, die Positionen sind unverändert kontrovers. Sieht so die gute Arbeit der Koalition aus?

Wir haben im letzten Jahr viel erreicht. Schauen Sie sich das Wachstum an, die Arbeitsmarktzahlen, die Steuereinnahmen ...

Wir hatten nach der Gesundheitsreform gefragt. Hier steht ja wohl nicht alles zum Besten.

Die Koalition wird, trotz aller Unterschiede, zu einer grundlegenden Gesundheitsreform kommen. Es handelt sich um ein überaus schwieriges Reformwerk, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Dennoch: Die Reform wird am 1. April in Kraft treten. Eine Verzögerung würde die geplanten Einsparungen nach hinten verschieben, was zu höheren Beitragssätzen führen würde. Das kann sich keiner leisten.

Ist es sinnvoll, sich jetzt gegenseitig Gutachten um die Ohren zu hauen?

Ich halte die ganze Debatte über die regionale Umverteilung durch den Gesundheitsfonds sowieso für überhöht. Im Gesetzentwurf gibt es eine klare Regelung: Kein Land wird pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro belastet. Wie sich der Fonds tatsächlich auswirkt, können wir ohnehin erst später sehen.

Wie bewerten Sie das neueste Rürup-Gutachten zu diesem Thema?

Herr Rürup kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Finanzströme zwischen den Ländern geben wird, die 100 Millionen Euro überschreiten. Insofern gehe ich davon aus, dass das Thema bei den parlamentarischen Beratungen nicht mehr im Mittelpunkt stehen wird.

Die CSU hat Ulla Schmidt eine Bewährungsfrist gesetzt. Hat auch die CDU Probleme mit der Gesundheitsministerin von der SPD?

Uns geht es darum, dass die Gesundheitsministerin die vereinbarten Eckpunkte sauber umsetzt. Darauf werden wir achten. Am Ende müssen wir alle gemeinsam - mit den Ländern, mit der Bundesregierung, im Bundestag und im Bundesrat - die Reform beschließen.

In diesem Jahr beschließen CDU, CSU und SPD neue Grundsatzprogramme. An welchen Punkten wollen sie sich von der SPD absetzen?

Die Unterschiede werden mehr als deutlich sein. Sehen Sie sich nur den Programmentwurf der SPD an. Darin bekennt sich die SPD zur Idee des demokratischen Sozialismus. In einer Stadt wie Berlin ist das ein beachtlicher Vorgang. Wir haben es alle als Befreiung empfunden, uns vom Sozialismus der DDR zu lösen. Die SPD betont auch nach wie vor, dass sie eine linke Volkspartei ist. Zudem gibt es im gesamten Programmentwurf keine klare Absage an ein Bündnis mit der Linkspartei. Die SPD hat sich offensichtlich mit der Existenz dieser Partei abgefunden und den politischen Kampf gegen sie aufgegeben. Das ist das eigentlich Bemerkenswerte am SPD-Programmentwurf.

Steht im Programmentwurf der CDU denn eine Absage an ein Bündnis mit der Linkspartei?

Da dies wirklich abwegig ist, müssen wir dazu keine Aussage machen. Gäbe es rechts von uns eine vergleichbare Partei, gäbe es in unserem Programm dazu natürlich eine klare Abgrenzung.

Warum schreiben Sie das nicht einfach auf jeden Fall in ihr Programm?

Weil es eine solche Rechtspartei nicht gibt. Das ist der Unterschied. Eine Stärke der CDU besteht darin, dass rechts von uns keine Partei im Bundestag vertreten ist.

Muss man so eine Absage an bestimmte Koalitionsoptionen in ein Programm hineinschreiben?

Wenn nicht in ein Grundsatzprogramm, wohin denn sonst? Die politische Bekämpfung der Linkspartei sollte für die SPD doch eine grundsätzliche Frage sein.

In der Familienpolitik hat die CDU einen Punkt nach dem anderen von der SPD übernommen, etwa das Elterngeld. Wie wollen Sie hier ein eigenes Profil zeigen?

Zunächst mal halte ich fest, dass wir mit Ursula von der Leyen eine erstklassige Familienministerin haben .

Die können Sie aber nicht ins Programm schreiben.

. und mit Ursula von der Leyen trauen uns erstmals seit Jahren wieder die Wähler in der Familienpolitik mehr zu als der SPD. Die CDU hat ein grundsätzlich anderes Verständnis von Familie als die Sozialdemokratie. Für die SPD ist Familie dort, "wo Kinder sind und wo Lebenspartner oder Generationen füreinander einstehen". Diese Definition ist so beliebig, dass am Ende alles Familie sein kann oder gar nichts. Von Elternschaft wird bei der SPD gar nicht mehr geredet. Wenn Familie aber gar nichts mehr mit Elternschaft zu tun hat, wird sie letztendlich zu einer beliebigen Form der Wohngemeinschaft degradiert. Das ist nicht das, was die CDU unter Familie versteht. Für uns ist Familie dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen.

Umgelegt auf die praktische Politik - Was machen Sie anders als die SPD?

Die SPD will das Ehegattensplitting abschaffen. Wir sind für die Weiterentwicklung zum Familiensplitting. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten, aber Eltern mit Kindern müssen steuerlich besser gestellt werden als Ehepartner ohne Kinder.

In der CDU gab es dagegen aber großen Widerstand.

Die Grundsatzprogrammkommission hat mit ihren 69 Mitgliedern diese Weiterentwicklung einstimmig beschlossen. Und die Rückmeldungen von der Basis sind positiv.

Ist das ein Projekt für diese Legislaturperiode?

Das wäre mit den Vorstellungen der SPD absolut unvereinbar. Es wird eines der zentralen Projekte für die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl 2009.

 

Das Gespräch führten Timot Szent-Ivanyi und Daniela Vates.

Berliner Zeitung, 06.01.2007

 

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/618091.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf

Kennen Sie noch die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann von der SPD? Wenn nicht, um so besser, so haben Sie sich eine Menge Magenbeschwerden erspart, frei nach dem Motto: Man kann gar nicht so viel essen, wie man ...der SPD einen Tritt in ihren müden und aufgeblasenen Hintern verpassen will.

Frau Bergmann propagierte seinerzeit die Familie als Wohngemeinschaft. Vielleicht lag das an ihrer DDR-Erziehung. In der DDR waren ja überhaupt alle Menschen Mitglied einer großen Familie, nämlich der sozialistischen Volksgemeinschaft unter der bewährten Führung ihres senilen Generalsekretärs Erich Honecker.

Die Familie als SPD-Wohngemeinschaft, wo Herr Pofalla recht hat, hat er recht. Die SPD ist wahrhaft keine für Väter wählbare Partei. Wenn August Bebel diese Väterfeindliche Partei sehen müsste, er würde sich sicher im Grabe umdrehen. Rosa Luxemburg hat wohl richtig gehandelt, dieser bigotten und traurigen SPD den Rücken zuzukehren.

 

07.01.2007

 

 


 

 

 

 

 

Unwort des Jahres

 

Vorschläge vom Väternotruf am 20.01.2007

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2007) - Bezeichnung für ein Bundesministerium in dem Männer ausdrücklich ausgeschlossen werden

 

Bundesverfassungsgericht (2003) . Bezeichnung für ein Bundesgericht, dass über die Einhaltung der Verfassung sorgen soll, sich selbst aber über Verfassungsgrundsätze hinwegsetzt (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 - Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder)

 

 

Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge - euphemistische Bezeichnung für einen verfassungswidrigen Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB

 

Übertragung der elterlichen Sorge - euphemistische Bezeichnung für einen verfassungswidrigen Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB

 

Erzeuger - abwertende Bezeichnung für den Vater eines Kindes

 

Kindeseltern - Bürokratendeutsch für Eltern eines Kindes (wovon können Eltern sonst auch Eltern sein, wenn nicht von einem Kind)

 

Kindsmutter - Bürokratendeutsch für die Mutter eines Kindes (wovon kann eine Mutter auch sonst Mutter sein, wenn nicht von einem Kind)

 

Kindsvater - Bürokratendeutsch für den Vater eines Kindes (wovon kann ein Vater auch sonst Vater sein, wenn nicht von einem Kind)

 

Retortenbaby - schulmedizinischer Begriff für ein Kind, das nach einer exporalen Befruchtung einer Eizelle durch ein Spermium in die Gebärmutter einer Frau, meist der, von der die Eizelle stammt, entstanden ist

Besenkammerbaby - Begriff für ein Kind, das durch Geschlechtsverkehr von Mutter und Vater in einer Besenkammer entstanden ist

Bundesjustizministeriumskind -  Begriff für ein Kind, das durch Geschlechtsverkehr von Mutter und Vater in den Diensträumen des Bundesjustizministeriums, Abteilung Kindschaftsrecht und Vätervertreibung, während der Arbeitszeit entstanden ist

 

 

 

 

Haben Sie noch weitere Wörter, die gute Aussichten darauf haben, als Unwort des Jahres ausgezeichnet zu werden, dann schreiben Sie uns Ihre Vorschläge.

 

 


 

 

 

Unwort des Jahres

Bei der 1991 begründeten und seither jährlich stattfindenden Aktion »Unwort des Jahres« sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sprachliche Missgriffe zu nennen, die im jeweiligen Jahr besonders negativ aufgefallen sind. Gesucht werden Wörter und Formulierungen aus der öffentlichen Sprache, die sachlich grob unangemessen sind und möglicherweise sogar die Menschenwürde verletzen. Die Vorschläge können aus allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation stammen, aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Kulturinstitutionen oder Medien, und sollen in jedem Fall eine Quellenangabe enthalten.

Die Entscheidung über das »Unwort des Jahres« trifft eine unabhängige Jury. Ihre ständigen Mitglieder sind die Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Nina Janich (Darmstadt), Prof. Dr. Margot Heinemann (Zittau), Priv. Doz. Martin Wengeler (Düsseldorf), Prof. Dr. Horst Dieter Schlosser (Frankfurt a. M.). Zwei weitere Jurorensitze sind jährlich neu mit Vertretern der öffentlichen Sprachpraxis besetzt (s. a. Kap. C).

Bis 1994 wurde das »Unwort des Jahres« im Rahmen der Gesellschaft für deutsche Sprache gekürt; nach einem Konflikt mit dem Vorstand dieser Gesellschaft um die Rüge der Kanzlerformulierung »kollektiver Freizeitpark« (für 1993) hat sich die Jury als »Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres« selbständig gemacht.

Vorschläge werden während des ganzen Jahres entgegengenommen, die intensive Sammelphase liegt aber jeweils zwischen Oktober und Anfang Januar; die danach in einer Sitzung der Jury gefällte Entscheidung wird über die Medien bekanntgegeben.

Die Ergebnisse der Unwort-Wahlen für 1991–93 sind jeweils in »Der Sprachdienst«, hrsg. von der Gesellschaft für deutsche Sprache, veröffentlicht worden (Jg. 1992, 1993, 1994), eine Zusammenfassung bis 1995 in: »Der Sprachdienst« 1996, S. 47–58 (s. a. Kap. F).

 

 

 

 

 

Die bisher gekürten Unwörter

 

 

Fett hervorgehoben ist das jeweilige »Unwort des Jahres«, die übrigen sind als »weitere Unwörter« ebenfalls gerügt worden. ( Die in Klammern stehenden Angaben sind nur verkürzte Wiedergaben der offiziellen Begründungen )

Durch Anklicken des jeweiligen "Unwort des Jahres" kommen Sie zur entsprechenden, detaillierten Begründung.

 

Unwort des 20. Jahrhunderts : Menschenmaterial

 

 

 

1991 : Ausländerfrei (fremdenfeindliche Parole in Hoyerswerda)

 

 

durchrasste Gesellschaft (Mischung der Deutschen mit Ausländern; Edmund Stoiber)

intelligente Waffensysteme (aus der Golfkriegsberichterstattung)

Personalentsorgung (für Entlassungen)

Warteschleife (Phase sozialer Unsicherheit von Arbeitskräften in den östlichen Bundesländern)

 

1992 : Ethnische Säuberung (Propagandaformel im ehemaligen Jugoslawien)

 

 

weiche Ziele (militärsprachl. Umschreibung für Menschen)

auf-/abklatschen (tätliche und tödliche Angriffe auf Ausländer)

aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Abschiebungen im sog. Asylkompromiß; GG Art. 16a)

Beileidstourismus (für Trauerkundgebungen anlässl. der Morde von Mölln)

 

1993 : Überfremdung (Scheinargument gegen Zuzug von Ausländern)

 

 

kollektiver Freizeitpark (Unterstellung einer sozialpolitische Wunschvorstellung; Helmut Kohl)

Sozialleichen (Verstorbene, die aus völliger Verelendung stammen; Objekte für Auto-Crashtests)

schlanke Produktion / lean production (mit weiteren Varianten) (Unternehmensstrategie mit Arbeitsplatzvernichtung)

Selektionsrest (für schwerstbehinderte Kinder, die nicht in »Normalklassen« integriert werden können)

 

1994 : Peanuts (abschätz. Bankerjargonismus; Hilmar Kopper)

 

 

Besserverdienende (Pseudodefinition für neue staatliche Einnahmequellen)

Dunkeldeutschland (Ironismus für östliche Bundesländer)*

Buschzulage (Gehaltszulage für sog. Aufbauhelfer in den östlichen Bundesländern)*

Freisetzungen (für Entlassungen)*

* ausdrücklich mit Blick auf besondere Aktualität in den östlichen Bundesländern als Belege »sprachlicher Demütigung« gewählt.

 

 

1995 : Diätenanpassung (Beschönigung der Diätenerhöhung im Bundestag)

 

 

Altenplage (Beleidigung der älteren Generation)

biologischer Abbau (Zynismus für Ausscheiden aus dem Arbeitsleben)

sozialverträglicher Stellen-/ Arbeitsplatzabbau (schönfärberische Umschreibung für Entlassungen)

abfackeln (von Sachen und Menschen) (jugendsprachl. zynische Gleichsetzung)

 

1996 : Rentnerschwemme (falsches, angstauslösendes Naturbild für einen sozialpolitischen Sachverhalt)

 

 

Flexibilisierung (Bezeichnung für eine betriebswirtschaftliche Strategie, die den Wert aktiver individueller »Flexibilität« leugnet, diesen Begriff aber schönfärberisch ausbeutet)

Outsourcing (Imponierwort, das der Auslagerung/Vernichtung von Arbeitsplätzen einen seriösen Anstrich zu geben versucht)

Umbau des Sozialstaats (missbräuchliche Verwendung einer [Auf-] Baumetapher)

Gesundheitsreform (missbräuchliche Verwendung des positiv besetzten Begriffs »Reform«)

Sozialhygiene (höchst problematische Anwendung von Hygienevorstellungen auf soziale Sachverhalte; vgl. »Rassenhygiene«, »ethnische Säuberungen«)

 

1997 : Wohlstandsmüll (Umschreibung arbeitsunwilliger wie arbeitsunfähiger Menschen; Helmut Maucher, Nestlé)

 

 

Organspende (Pervertierung der Begriffe »Spende / spenden« in der Transplantationsmedizin)

Blockadepolitik/-politiker (diffamierende Unterstellung einer argumentationslosen Verweigerungshaltung)

neue Beelterung (bürokrat. Umschreibung neuer Erziehungsberechtigter, die an die Stelle der leiblichen Eltern treten sollen)

 

1998 : sozialverträgliches Frühableben (in einer öffentlichen Erklärung zynisch wirkende Ironisierung; Karsten Vilmar)

 

 

Belegschaftsaltlasten (Abfallmetapher für Mitarbeiter, die ein Betrieb gern wieder loswerden möchte)

Humankapital (als Bezeichnung von Kindern!)

Moralkeule (fatale Koppelung von »Moral« und einem Totschlaginstrument; Martin Walser)

 

1999 : Kollateralschaden (Verharmlosung der Tötung Unschuldiger als Nebensächlichkeit; NATO-offizieller Terminus im Kosovo-Krieg)

 

 

 

2000 : national befreite Zone (zynisch heroisierende Umschreibung einer Region, die von Rechtsextremisten terrorisiert wird)

 

 

überkapazitäre Mitarbeiter (Reduzierung von zu entlassenden Arbeitnehmern auf rein betriebswirtschaftliche Größen)

Separatorenfleisch (seriös klingende, bei BSE-Verdacht besonders unangemessene Bezeichnung von Schlachtabfällen)

»Dreck weg!« (CDU-Parole in Darmstadt, die sich auch gegen »missliebige« Menschen richtete)

 

2001 : Gotteskrieger (Selbst- u. Fremdbezeichnung d. Taliban- u. El Qaeda-Terroristen)

 

 

Kreuzzug (pseudoreligiöse Verbrämung kriegerischer Vergeltungsmaßnahmen; US-Präsident George W. Bush)

Topterroristen (verharmlosende und positivierende Benennung von Osama bin Laden)

therapeutisches Klonen (zweifelhafte Wortzusammenstellung um Manipulationen am menschlichen Erbgut gegen Krankheiten/für Therapien in nicht absehbarer Zeit zu rechtfertigen)

Gewinnwarnung (von Aktionären verwendeter sachlich falscher Begriff, der vor geringeren Gewinnen als erwartet warnt)

 

2002 : Ich-AG (Reduzierung von Individuen [als Aktiengesellschaft?] auf sprachliches Börsenniveau)

 

 

Ausreisezentrum (Behördenterminus für Sammellager, aus denen abgewiesene Asylbewerber abgeschoben werden)

Zellhaufen (Sprachliche Verdinglichung von Biotechnikern für einen menschlichen Embryo)

 

2003 : Tätervolk (grundsätzlich inakzeptabler Kollektivschuldvorwurf; als potentiell möglicher Vorwurf gegen Juden bei Martin Hohmann schlicht antisemitisch)

 

 

Angebotsoptimierung (Beschönigung von Dienstleistungsminderungen, etwa Stilllegung von Bahnstrecken; ähnlich "Briefkastenoptimierung")

Abweichler (Diskriminierung von Bundestagsabgeordneten, die Gewissensentscheidung über Fraktions-/Koalitionszwang stellten)

 

 

2004 : Humankapital (degradiert Menschen zu nur noch ökonomisch interessanten Größen)

 

Begrüßungszentren (sprachliche Verniedlichung von Auffanglagern für afrikanische Flüchtlinge; diese Wortbildung ist kongenial zu dem schon offiziellen Namen Ausreisezentrum für Abschiebehaftanstalten)

Luftverschmutzungsrechte (nicht nur ökologisches Unding, das Wort trägt vielmehr auch dazu bei, "Treibhausgasemissionen" für unbedenklich zu halten, weil ihr Handel rechtlich geregelt wird)

 

2005 : Entlassungsproduktivität (Gewinne aus Produktionsleistungen eines Unternehmens, nachdem zuvor zahlreiche für „überflüssig“ gehaltene Mitarbeiter entlassen wurden.)

 

Ehrenmord (inakzeptable Berufung auf eine archaische „Familienehre“ zur Rechtfertigung der Ermordung eines meist weiblichen Familienmitglieds.)

Bombenholocaust (widerliche Umschreibung der Zerstörung Dresdens, womit der millionenfache Mord im eigentlichen Holocaust heruntergespielt werden soll)

Langlebigkeitsrisiko (unsensibler Fachterminus für das Versicherungsrisiko, das dadurch entsteht, dass Versicherte länger leben als kalkuliert (vgl. auch „Todesfallbonus“).

 

 

http://www.unwortdesjahres.org/

 

 

 


 

 

 

 

Diplom-Psychologin Gabriele Teichert

Gabriele Teichert

Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs

Sportzenkoppel 2

22359 Hamburg

... 

 

 

Curriculum Vitae

Nach einer kaufmännischen Ausbildung in den Jahren 1975 - 1977 und einigen Jahren der Berufstätigkeit in diesem Beruf habe ich nach einer Familienpause in den Jahren 1985 - 1991 an der Universität Hamburg Psychologie und als Nebenfach Kriminologie studiert und bin seit 1992 als Sachverständige in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern tätig, und zwar in den Bereichen der Aussagepsychologie (Glaubwürdigkeitsgutachten) und des Familienrechts.

Begleitend für meine Arbeit ist eine überregionale Supervision und die regelmäßige Teilnahme an Seminaren und Tagungen des 'Berufsverbandes Deutscher Psychologen' und der 'Fachgruppe Rechtspsychologie in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie', die sich mit den relevanten Themen und der aktuellen Forschung beschäftigen. Weiterhin nehme ich auch an interdisziplinären Dialogen zwischen Juristen und Psychologen teil, wie dem Arbeitskreis 'Psychologie im Strafverfahren', der in Düsseldorf von Herrn Rechtsanwalt Deckers initiiert worden ist.

Aufgrund entsprechender Einladungen habe ich an der Richterakademie referiert, einen Vortrag über die Sachverständigentätigkeit vor Studenten gehalten, sowie eine Fortbildung für Juristen zum Thema der familienrechtlichen Begutachtung durchgeführt.

Seit Dezember 2004 bin ich stellvertretende Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

 

Tätigkeitsbereiche

Glaubhaftigkeitsbegutachtungen zu verschiedenen Fragestellungen

Sexueller Missbrauch bei Kindern und Erwachsenen

Vergewaltigung

Körperverletzung

Familienrecht

Sorgerecht

Erziehungsfähigkeit

Umgang

Gutachten zur Deliktfähigkeit (§ 823 BGB)

 

http://teichert.cc/

 

 

 

 

 

Fortbildung für (Fach-)Anwältinnen

Psychologische Gutachten

in familienrechtlichen Verfahren

26.1.2007, 10.00 – 16.00 h in Berlin

Im Verfahren um das Sorge- und Umgangsrecht spielen psychologische Gutachten eine große Rolle. In diesem Seminar sollen Kriterien vorgestellt werden, nach denen psychologische Gutachten im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren auf ihre Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit hin überprüft werden können. Die Teilnehmerinnen erhalten Hinweise zur Überprüfung der Gutachten daraufhin, ob die juristische Fragestellung verständlich in psychologische Fragen übersetzt wurde, ob die durchgeführten Untersuchungen transparent und Datenerhebung und Befund getrennt voneinander dargestellt wurden, wo Fehlerquellen stecken können, die zu Verzerrungen und falschen Folgerungen führen können. Im Seminar wird die theoretische Grundlage vorgestellt und Gelegenheit gegeben, über konkrete Fragen und Fälle zu diskutieren.

Referentin: Gabriele Teichert, Dipl.-Psychologin und Gerichtssachverständige, Hamburg

Ort:

WeiberWirtschaft - Gründerinnenzentrale

Anklamer Str. 38

10115 Berlin

Die Veranstaltung ist ausschließlich für Frauen offen.

Ein Nachweis nach § 15 FAO kann erteilt werden.

Anmeldung bis zum 22.12.2006

Teilnahmebeitrag: 175,00 Euro (Imbiss und Arbeitsunterlagen inbegriffen)

Anmeldung

per Fax: 040 35 53 71 22

Teilnahmebeitrag bitte auf folgendes Konto überweisen:

Feministisches Rechtsinstitut e.V.

Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50

Konto- Nr. 1031/247743

 

 

http://www.feministisches-rechtsinstitut.de/Familienrecht%20-%20psychologische%20Gutachten.htm

 

 

 


 

 

 

 

 

Kindesmisshandlung

Quälerei ohne Motiv

Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen. (11.01.2007, 16:41 Uhr)

Rostock - Dem Umgang mit gefährlichen Reinigungsmitteln ist in der Ausbildung von Hauswirtschaftern ein ganzes Kapitel gewidmet. Mandy N. als gelernte Hauswirtschafterin hätte es also wissen müssen. Warum sie ihrem Baby, einem Wunschkind übrigens, Essigreiniger und Kalklöser einflößte, sie verbrühte und verprügelte, wird ihr schreckliches Geheimnis bleiben.

Die 27-Jährige ist zwar unterdurchschnittlich intelligent, aber nicht dumm. Sie schaffte die Hauptschule und die Lehre, in Prüfungssituationen aber versagte sie. Sie lernte schnell, auf eigenen Beinen zu stehen, heiratete "ihre große Liebe" Tilo, wurde im November 2001 Mutter. Im Alter von einem halben Jahr muss Lea-Marie zum ersten Mal wegen unstillbaren Erbrechens und Auffälligkeiten im Mundbereich im Krankenhaus behandelt werden. Ob Mandy N. ihr bereits damals Essigreiniger einflößte, konnte im Prozess nicht bewiesen werden. Laut Gutachten ähneln sich jedoch seitdem die Symptome in insgesamt 27 Arztberichten, 26 davon wurden nach einer stationären Behandlung des Mädchens angefertigt.

Angst vor dem Erinnern

Je älter Lea-Marie wurde, desto mehr wehrte sie sich gegen die Misshandlungen. Desto schlimmer wurden aber auch ihre Verletzungen. Die ätzende Flüssigkeit blieb länger im Mund, weil sich das Mädchen heftig weigerte zu schlucken. Die Schleimhäute des gesamten Hals-, Nasen- und Rachenraumes sowie die Augen wurden angegriffen. Nach der letzten Misshandlung im Sommer 2006 zeigte Lea-Marie im Krankenhaus einer Psychologin an einem Teddy, wie sich die Mutter über den Oberkörper des Mädchens gelegt hatte, um ihren Widerstand zu brechen. Das würde sie heute nicht mehr erzählen. Sie habe Angst, sich zu erinnern, berichtete die Medizinerin vor Gericht.

Die Speiseröhre des Mädchens war zum Schluss noch so dünn wie ein Strohhalm, bei normal entwickelten Kind hat sie im Durchmesser 16 Millimeter, bei Lea-Marie nur noch fünf Millimeter. Alle zwei Wochen muss die Speiseröhre unter Vollnarkose gedehnt werden. Sie habe eine panische Angst auch vor kleinen Schmerzen wie Blutabnehmen, erzählte ein Arzt. Nicht nur die Berichte der Ärzte schockten das Gericht, auch die Fotos von den äußerlichen Wunden. Tiefe Vernarbungen hat das Mädchen an beiden Oberschenkeln von einer Verbrennung, die Mandy N. ihrem Kind im Alter von 15 Monaten angetan hat. Für eine Versicherungssumme von 864 Euro goss sie einen vollen, mit siedend heißem Wasser gefüllten Wasserkocher über das in der Wanne sitzende Kind.

"Wahnsinn was ich meiner Tochter angetan habe"

Das Kind habe damals geschrieen wie am Spieß, erzählte Mandy N. der Polizei. "Wahnsinn, was ich meiner Tochter angetan habe", meinte sie vor Gericht. Mehr zu ihren Motiven konnte sie nicht sagen. Das machte es für Gutachter auch so schwer, ein Bild vom Seelenleben der jungen Frau zu zeichnen. Sie hörte sich alle Ausführungen interessiert an, Regungen zeigte sie nur beim Schlusswort. Es tue ihr "unendlich Leid", sagte sie, dann rutscht ihr die Stimme weg.

Ihre Familie, Nachbarn, Erzieher aus dem Kindergarten der Tochter und Betreuer vom Jugendamt sind ratlos, ob sie diese Tat hätten verhindern können. Trotz vieler Telefonate mit ihrer Schwägerin und regelmäßiger Treffen mit einem Freund ahnte niemand vom Martyrium der Tochter und von der Zerrissenheit der Mutter. Hätte sie nicht umfassend vor Gericht gestanden, wäre es womöglich nicht einmal zu einer Anklage gekommen, sagte ein Jurist. Gegen solche Fälle sei man einfach nicht gewappnet, betonte eine Sprecherin des Jugendamtes. Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp)

 

 

 

11.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp

 

 

 

 

Kindesmisshandlung

Motive bleiben unklar

Mandy N. muss für neun Jahre ins Gefängnis, weil sie ihrer kleinen Tochter über Jahre hinweg ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. (12.01.2007, 16:47 Uhr)

Rostock - Weil sie ihrer kleinen Tochter jahrelang ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat, muss eine Mutter aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) neun Jahre ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Rostocker Landgerichts hat die Frau die heute fünfjährige Lea-Marie 24 Mal gezwungen, die Substanzen in steigender Dosierung zu trinken. Die 27-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden. Sie hatte auch zugegeben, das Mädchen mit kochendem Wasser übergossen zu haben, um die Unfallversicherung zu betrügen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger sechs Jahre und drei Monate.

In seinem Urteilsspruch warf der Richter der Mutter vor, sie habe sich ihrem wehrlosen Kind gegenüber brutal, kaltblütig und hinterlistig verhalten. Sie und der Vater des Kindes, dem keine Beteiligung oder Kenntnis an den Taten nachgewiesen werden konnte, stünden vor den Trümmern ihres eigenen Lebens. Der Vater wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Kind mit einem Teppichklopfer geschlagen haben soll. Er betritt dies im Prozess. Sein Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

War Geldgier das Motiv?

Der Richter machte deutlich, dass der Prozess nicht spurlos an ihm vorbeiging: "Es fällt schwer, zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, denn auch auf der Richterbank sitzen Väter und Mütter." Das Gericht habe besonders das Bild des Mädchens verfolgt, das im Alter von 15 Monaten nichts ahnend in der Badewanne saß, als sie von ihrer eigenen Mutter aus "verabscheuungswürdigen Motiven" mit kochendem Wasser verbrüht wurde. Der Mutter, die die Urteilsverkündung weitgehend regungslos anhörte, rechnete er vor, dass Lea-Marie fast ein Fünftel ihres jungen Lebens im Krankenhaus zubringen musste.

 

 

 

Zum Thema

 

Kindesmisshandlung: Quälerei ohne Motiv

Doch auch nach dem Urteilsspruch bleiben Fragen offen. Die wichtigste lautet wohl: Wie konnte eine Mutter ihrem eigenen Kind solche Qualen zufügen? Sie selbst konnte die Frage im Prozess nicht beantworten. Lea-Marie sei ein anstrengendes Kind gewesen, sagte sie. Das Gericht schloss daraus, dass sie das Mädchen immer wieder verätzte, damit es für einige Zeit ins Krankenhaus kam und die Mutter ihre Ruhe hatte. Der psychiatrische Gutachter hatte jedoch ausgesagt, Lea-Marie sei ein völlig unauffälliges Kind - kein Anzeichen also für eine angebliche Überforderung der Mutter.

Das Motiv für die Verbrühung Lea-Maries nannte die Mutter dagegen: Sie erhoffte sich von der Versicherung 1000 Euro als Ausgleich für die furchtbaren Schmerzen, die sie ihrem Kind zufügte. Lea-Marie mussten große Hautpartien transplantiert werden. Die Anklage verfolgte im Laufe des Prozesses nicht weiter, ob die regelrechte Folter mit Essigessenz und Kalkreiniger auch Versicherungsbetrug zum Ziel gehabt haben könnte. Im Falle einer dauerhaften Invalidität Lea- Maries hätte die Versicherung 150.000 Euro gezahlt.

Kinderärztin bemerkte nichts

Offen bleibt auch, warum das vier Jahre dauernde Martyrium Lea- Maries erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt wurde. Zuvor waren bei dem gemarterten Kind fälschlich unter anderem Angina, Lungenentzündung und Lebensmittelvergiftung diagnostiziert worden. Die niedergelassene Kinderärztin, die das Mädchen über Jahre hinweg behandelte, bemerkte ihrer Aussage zufolge nichts von dem Leiden Lea- Maries. Dabei hatte ihr ein Krankenhaus mitgeteilt, dass das Kind ängstlich, verstört und verwahrlost sei. Doch nichts passierte.

Auch die Nachbarn taten nichts, obwohl mindestens eine Zeugin immer wieder Geschrei und auch das Geräusch von Schlägen hörte. Ihre mehrfach zu Besuch weilende Mutter war drauf und dran, die Hausverwaltung zu informieren - allerdings nicht aus Sorge um Lea- Marie, sondern wegen des störenden Lärms.

Der Verteidiger der Verurteilten stellte in seinem Plädoyer fest, seine Mandantin sei von niemandem an ihrem Tun gehindert worden. Auch der Richter sagte am Ende: "Lea-Maries Leidensweg hätte abgekürzt werden können, wenn diejenigen, die davon hätten erfahren können, ja müssen, gehandelt hätten." Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob den behandelnden Ärzten oder dem Jugendamt fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen ist. 

"Der Tagesspiegel", 12.01.2007

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse-kinder-urteile/88028.asp

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Während in Deutschland Hundertausenden von Vätern das ihnen laut Grundgesetz zustehende Sorgerecht staatlicherseits verweigert wird, sie gar noch Zeit und Geld ausgeben müssen. wenn sie es entgegen der anmaßenden Haltung der Mutter beim Gericht einklagen, misshandeln sorgeberechtigte Mütter ganz ungeniert über Jahre ihr Kind. Kein Mensch im Bundesjustizministerium kommt hier auf den Gedanken einen Müttertest einzuführen, mit dem darüber entschieden wird, ob eine Mutter überhaupt Inhaberin des Sorgerechtes werden kann.

Da ist nicht nur etwas faul im Staate Dänemark, sondern auch im Bundesjustizministerium und dies nun schon seit Jahren.

14.01.2007

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Carsten Schradin:

 

Die Biologie des Vaters

 

ISBN-10: 3-930831-65-1, 206 Seiten, zahlr. auch farb. Abb., € 29,90

Erscheinungstermin: 15.01.2007

Filander Verlag, Bremer Str. 21a, D-90765 Fürth, Tel.: (0911) 790 58 93,

Fax: (0911) 790 59 72.

E-Mail: fil@filander.de

Web: www.filander.de

 

 

 

Zum Buch

Väterliches Verhalten ist selten bei Tieren, kommt aber trotzdem im gesamten Tierreich vor. Mistkäfer, Stichling, Amsel und Schakal sind Arten, bei denen sich der Vater um die Jungen kümmert. Väterliches Verhalten kann durch vier Faktoren erklärt werden: 1. Es erhöht den Fortpflanzungserfolg des Männchens. 2. Es entstand während der Stammesgeschichte der Art. 3.

Individuelle Erfahrungen beeinflussen, ob ein Männchen ein guter oder ein schlechter Vater wird. 4. Physiologische Veränderungen zum Beispiel des Hormonsystems regulieren väterliches Verhalten. In dem Buch Die Biologie des Vaters wird allgemeinverständlich erklärt, wie diese Faktoren zusammenspielen und auch beim Menschen väterliches Verhalten erklären können.

 

 

Zum Autor

Dr. Carsten Schradin studierte Biologie in Hohenheim und München sowie am Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie in Seewiesen. Seine Doktorarbeit über väterliches Verhalten bei Neuweltaffen führte er an der Universität Zürich durch. Seit 2001 arbeitet er in Südafrika über väterliches Verhalten und Gruppenleben bei der Striemengrasmaus. Viele Jahre lang verbrachte er die meiste Zeit in der Einsamkeit der Halbwüste Sukkulentenkaroo, wo er eine Forschungsstation gründete. Seit 2006 arbeitet er am Zoologischen Institut der Universität Zürich, doch geht er noch jedes Jahr für mehrere Monate nach Südafrika. www.stripedmouse.com

 

 

 


 

 

 

5 Jahre „Väteraufbruch für Kinder“ in Holzminden

Elterliche Verantwortung und einvernehmliche Regelungen stehen im Mittelpunkt.

Der Väteraufbruch für Kinder ist Deutschlands größte Interessenvertretung von Vätern und Müttern mit dem Ziel einer gleichberechtigten Elternschaft. Der Bundesverein wurde 1989 gegründet. Er besteht mittlerweile aus rund 2900 Mitglieder, 110 Kontaktstellen und 80 Kreisgruppen und befindet sich auf Expansionskurs. Der Kreisverein Holzminden besteht seit Dezember 2001.Ihm gehören derzeit 40 aktive Mitglieder an.

Der Kreisverein Holzminden hat in den letzten 5 Jahren einiges unternommen, um Akzente zu setzen. Informationsabende mit Richtern, Rechtsanwälten und Verantwortlichen der Jugendämter haben zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch in den letzten 5 Jahren beigetragen.

Wir versuchen, für Elternteile in Trennungskrisen Möglichkeiten und Wege zu finden, die Beziehung zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten. Regelmäßiger Kindeskontakt führt in den meisten Fällen auch zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen. Grundsätzlich befürworten wir einvernehmliche Regelungen zwischen den Trennungseltern, bei Schwierigkeiten unter Zuhilfenahme von fachkundigen Dritten. Dies soll der Lösungsfindung bei Nichteinigung dienen. Der Rechtsweg hilft den betroffenen Elternteilen in vielen Fällen nur sehr eingeschränkt und kann sich über viele Jahre hinziehen.

Aus den Vereinsbeiträgen und dem Erlös aus dem Oktoberfest wurden Institutionen/Kindergärten mit jeweils 500 Euro unterstützt in den Jahren 2003/04.

Wir möchten dadurch u.a. ein familienpolitisches Rechtsverständnis stärken, das Väter nicht auf die Rolle des Zahlmeisters reduziert. Es darf nicht sein, dass ein Elternteil auf Kosten der Kinder und aus finanziellen Verlustängsten in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten bevorzugt wird. Väter wollen oft nicht nur Erzeuger und Ernährer sein, sondern auch Erzieher, Partner, Freunde.

Am 10. März 2005 hatten Gerd Schläger und Frank Wetzel die Möglichkeit, aufgrund einer Einladung der damaligen Wahlkreisabgeordneten Brigitte Schulte (SPD) im Bundesjustizministerium beim parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Alfred Hartenbach und beim zuständigen Referatsleiter Herrn Dr. Schomburg, über die Probleme zu reden, die es bei Sorgerechtskonflikten und bei der Umsetzung von Umgangsregelungen gibt.

Mit unserer Kundgebung am 01.07.05 zum 7. Jahrestag des „neuen Kindschaftsrechts" in Holzminden haben sich ca.100 Teilnehmer solidarisch mit unseren Zielen und Vorstellungen im Interesse unserer Kinder gezeigt.

Eine Podiumsdiskussion zum Thema „Cochemer Praxis“ im Februar 2006 in Corvey wurde von über 80 interessierten Bürgern besucht. An dieser Veranstaltung haben u.a. Gäste aus der Politik, Richter, Fachanwälte für Familienrecht und Teilnehmer von Jugendämtern, sozialen Diensten und Verfahrenspfleger teilgenommen.

Seit mehreren Jahren findet immer am 5. Juni eine internationale Veranstaltung unter dem Motto „Brücken für Kinder“ in mehreren Ländern statt. Der „Väteraufbruch für Kinder Holzminden“ beteiligte sich 2006 daran.Ziel ist es, auf das Schicksal von Kindern hinzuweisen, deren Kontakt zu einem Elternteil behindert oder verhindert wird.

Auch für das Jahr 2007 hat der Väteraufbruch wieder einiges geplant. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren.

Auf der nächsten Bundesmitgliederversammlung am 16. Dezember dieses Jahres in Frankfurt sollen Konzepte für Öffentlichkeitsarbeit und einheitliche politische Lobbyarbeit erarbeitet werden.

An dieser Stelle soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass wir nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter betreuen wollen. Die Mitglieder des Kreisvereins treffen sich am 11. Dezember um 20.00 Uhr in Leclaires Mühle in Holzminden. Gäste sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen über den Verein erhalten sie bei Gerd Schläger unter 05531/61503 oder im Internet unter www.vafk.de/Holzminden.

 

 

http://www.vafk.de/themen/verein/PM061203_5Jahre_Holzminden.htm

 

 

 

 


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