Väternotruf

April 2007


 

 

 

Papa-Ralf

030-62603473

 

 

Papis laufen für Ihre Kinder

etwa 750.000 Kinder in Deutschland sollen ihre Papis nicht nicht regelmäßig sehen, weil der Staat versagt, ihre Rechte umzusetzen.

Deshalb laufen Papis am 1. April 2007 den 21 km VATTENFALL Halb-Marathon und am 30. September 2007 den 42 km real,- Berlin-Marathon in der Hauptstadt Deutschlands.

Interessenten melden sich bei: papa-ralf@t-online.de

 

Infos unter www.Papa-Lauf.de (Marathon 2007)

 

 


 

 

 

 

Polizistin tötet eigene Tochter

Es ist ein Fall, der den Zuhörern im Aachener Landgericht Schauer über den Rücken laufen lässt. Weil sie angeblich in ihrer Tochter «die Verkörperung des Teufels» sah, soll eine niederländische Polizistin das zwei Jahre alte Mädchen im Haus ihrer Großtante in Jülich ermordet haben. Das Verfahren begann heute mit einem Geständnis.

Wegen verschärfter Sicherheitsvorkehrungen wurden alle Zuschauer kontrolliert. Sie mussten ebenso wie Pressevertreter in gebührendem Abstand zur Angeklagten Platz nehmen. Der Richter hatte die ersten vier Zuschauerreihen räumen lassen, um mögliche Zwischenfälle auszuschließen. Laut Anklage hat die 34-jährige Polizistin aus Kerkrade ihre Tochter Rachel getötet, weil sie von Gott dazu «eine Anweisung» erhalten haben will.

«Morgens um 4.00 Uhr bekam ich am Tattag im November letzten Jahres von Gott den Hinweis, dass meine Tochter vom Teufel besessen sei», erklärte die Angeklagte in ihrem umfassenden Geständnis. «Daraufhin habe ich sie getötet.» Die Frau sagte, sie habe ihre Tochter geopfert, um das Böse zu vertreiben. «Ich wollte mich danach selbst töten, habe dann aber gemerkt, dass der Teufel durch die Ermordung von Rachel verschwunden ist», gab die 34-Jährige zu Protokoll. Die Tochter wurde zunächst mit dem Kopf gegen die Zimmerwand geschlagen, dann soll die Angeklagte sie erwürgt haben.

Ihr Ehemann verfolgte das Geständnis unter Tränen. Er ist vor Gericht als Nebenkläger dabei. Das Paar hatte sich zwei Monate vor der Tat getrennt, seitdem war die Polizistin mit ihrer Tochter auf der Flucht. Unter anderem fühlte sie sich von ihrem Mann, aber auch von den holländischen und belgischen Behörden verfolgt. Sie habe letztlich einen Unterschlupf im Haus ihrer Großtante in Jülich gefunden. Hier sei sie immer wieder in einen nahe gelegenen Wald gegangen, um dort «Anweisungen von Gott» zu erhalten.

Nach eigenen Angaben war sie bereits als Jugendliche mit Geisterjägern, Dämonen und schwarzer Magie in Kontakt gekommen. Ihre als Künstlerin arbeitende Mutter habe in diesen Bereichen Hilfe gesucht, um ihren Ehemann loszuwerden. Er soll sie und auch die jetzt angeklagte Tochter immer wieder geschlagen haben.

«Dieser Hang zu Übersinnlichem hat meine Mandantin offenbar im November letzten Jahres in den Wahnsinn getrieben», sagte der Verteidiger der 34-Jährigen am Rande des Verfahrens. Heute wisse die Frau, dass sie ein Verbrechen begangen habe. In ihrem Geständnis erklärte sie, ihr tue alles sehr Leid, sie würde gerne alles ungeschehen machen. Mit ihrer Tochter Rachel habe sie das Liebste verloren.

Das Aachener Landgericht hat für den Prozess vier Verhandlungstage angesetzt. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Sie will beantragen, die Frau dauerhaft in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann. Das Urteil im Verfahren wird am 4. Mai erwartet.

25.04.2007 Sab

 

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=81341

 

 

 


 

 

Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt

so heißt eine vom sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - www.bmfsfj.de -  herausgegebene Broschüre der Autoren Benno Schick und Andrea Kwasniok, 6. geänderte Auflage, Frühjahr 2007.

Die Idee ist gut, Kinder auf kindgerechte Weise ihre Rechte erklären. Doch was die beiden AutorInnen schließlich unterschwellig auch propagieren ist ganz im Mainstream männerfeindlicher Klitsches, ein einseitig ausgerichtetes Bild von Vätern und Männern als Täter. Die Mutter wird als konturloses Halbopfer dargestellt, nur noch übertroffen von ihrer Tochter.

Solch eine tendenziöse Darstellung kann bei dem Herausgeber der Broschüre, dem sogenannten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch nicht weiter wundern, denn Männern wird in diesem Ministerium kein der Rede wertes eigenes Existenzrecht zugesprochen, wie man schon mit einfachen Blick auf den Ministeriumsnamen feststellen kann. Wenn überhaupt ein Mann Beachtung finden soll, dann als Täter, so mag man im Ministerium denken.

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Unter der Überschrift "Misshandlung durch Eltern" finden wir auf den Seiten 56 den Text:

"Anja ist abgehauen. Zu hause hat sie es nicht mehr ausgehalten. Anjas Vater trinkt - jeden Tag mehr, seit die Fabrik zugemacht hat. Nun sitzt er zu Hause und weiß nicht, was er tun soll. Die Mutter schimpft, wenn der Vater trinkt. Dann streiten sie und der Vater trinkt noch mehr. Manchmal wenn er schon ganz betrunken ist, schlägt er Anja. Weil sie die Musik zu laut gemacht hat, sagt er, oder, weil sie ihn so komisch angeguckt hat.

Da hat Anja ihren kleinen Rucksack gepackt und ist gegangen. Beim Jugendamt hat man ihr geholfen. ..."

 

Ein ähnlicher Text, in dem eine Mutter als Täterin vorgestellt wird, fehlt. Als wenn das allein nicht schon reichen würde, wird der geschlechterstereotype Text auch noch von einem Bild einer schlagenden männlichen Hand flankiert, damit auch der letzte Analphabet dass der Täter immer ein Mann ist.

Vielleicht sollte die Broschüre besser heißen: Die Rechte der Kinder von logo! ganz einfach verzerrt

 

 

 

 


 

 

 

Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder

Berlin - Die Grünen wollen ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren lassen und fordern deshalb eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen zahlt und Hilfe leistet. „Mehr als eine halbe Million Menschen sind im Deutschland der 50er und 60er Jahre in solchen Einrichtungen unter gruseligen Bedingungen eingesperrt worden“, sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Tagesspiegel: „Der Bundestag muss das Unrecht, das ihnen angetan wurde, anerkennen, ihre Geschichte muss aufgearbeitet und sie selbst müssen entschädigt werden.“ Ein Antrag der Grünen, den die Fraktion am Dienstag verabschieden will, sieht vor, dass Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren.

Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, „dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung unterworfen waren“, forderte die Grünen-Politikerin. „Mit ein paar Anhörungen des Bundestages geben wir uns da nicht zufrieden“, sagte Künast: „Viele der ehemaligen Heimkinder leiden noch heute unter massiven psychischen und körperlichen Misshandlungen und manchmal auch unter sexuellem Missbrauch.“ Zugleich appellierte sie an die Träger der Heime, „sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das Unrecht zu entschuldigen“.

Nach Ansicht Künasts bildeten körperliche Züchtigung und Gewalt „eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in den Heimen“. Es sei deshalb richtig, den inzwischen abgeschafften Fürsorgeheimen eine „Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter“ zuzuschreiben. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre „brutal und menschenrechtswidrig“.

Die Stiftung „Ehemalige Heimkinder“ soll Entschädigungen leisten und finanzielle Ansprüche von traumatisierten Menschen erfüllen sowie Unterstützung wie etwa ärztliche oder therapeutische Hilfe bezahlen.

tagesspiegel.de - 24.04.2007

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/24.04.2007/3220322.asp

 

Weitergeleitet von Alexander Markus Homes, Autor des Buches "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" (Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt - ISBN 3-8334-4780-X).

 

 

 


 

 

 

 

(08.04.2007)

Heute hier, morgen dort

Mutter und Vater trennen sich, ziehen auseinander – und die Kinder werden zu Pendlern. Wie leben sie mit zwei Zimmern, zwei Lieblingsteddys, zwei verschiedenen Erziehungsmethoden? Drei Antworten.

 

 

http://www.tagesspiegel.de/sonntag/archiv/08.04.2007/3177253.asp

 

 

 

 

 


 

 

 

Ursula von der Leyen

Eine steile Karriere

Von Antje Schmelcher

 

 

Ursula von der Leyen: „Die Zukunft fängt zu Hause an”

 

16. April 2007

„Die Zukunft fängt zu Hause an“, sagte Ursula von der Leyen vor vier Jahren im Landtagswahlkampf in Hannover. Damals kannte sie - die heute zu den bekanntesten deutschen Politikern zählt - kaum jemand. Für „Röschen“, so ihr Kosename, drittältestes von sieben Kindern des ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht (CDU), hatte die politische Zukunft in der Tat zu Hause angefangen. Auf die Bundesfamilienministerin trifft wie auf keine zweite das Postulat der Apo (mit der sie sonst nichts am Hut hat) zu: Das Private ist politisch und das Politische privat.

Auch die Sprache der Bilder ist Ursula von der Leyen von Kindesbeinen an vertraut: in ihrem Falle also die der Familienfotos aus einem hochpolitischen Haushalt. In guter protestantischer Tradition erlaubte der heute 76 Jahre alte Patriarch Ernst Albrecht den öffentlichen Einblick in ein skandalfreies, mustergültiges Familienleben: mit Hausmusik, Haustieren und einer glücklichen Ehe. Und klarer Rollenteilung.

...

 

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

 

 

 

 

 

 

Teil 2: Die Karriere der Ursula von der Leyen

„Ein Geflecht aus Intrigen“

Von Antje Schmelcher

 

 

16. April 2007

Im Jahr 1998 gebar Ursula von der Leyen ihr sechstes Kind, 1999 das siebente. Von 1999 bis 2001 bekam sie Werkverträge. Im Alter von 43 Jahren konnte die vielfache Mutter ihren zweiten Hochschulabschluss vorweisen - ein Zeugnis bewundernswerter Selbstdisziplin. Eine wissenschaftliche Karriere ist daraus nicht geworden.

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Einladung zum Fachvortrag mit Diskussion

Das Cochemer Modell

Eine Schlichtungspraxis im Familienrecht

Montag, den 16. April 2007 von 17 bis 19 Uhr

im Rathaus Iserlohn, Ratssaal

Das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts brachte umfangreiche Neuerungen. Die Lage der am Scheidungsverfahren Beteiligten hat sich seitdem gebessert.

Dennoch gibt es immer wieder Schwierigkeiten und Defizite bei der Umsetzung dieser Reform in der Praxis. Im Interesse des Kindeswohls ist deshalb eine stärkere interdisziplinäre Vernetzung notwendig.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den Cochemer Arbeitskreis „Trennung und Scheidung“ vor, dem es seit 12 Jahren gelingt, eine hohe Zahl von Konsenslösungen herzustellen. Praktiziert wird eine neue Form der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen am familiengerichtlichen Gerichtsverfahren. Eine fast 100-prozentige Quote des gemeinsamen Sorgerechts ist das Ergebnis der Arbeitsweise des Arbeitskreises. Umgangsboykotts sind so gut wie ausgeschlossen. Das Cochemer Modell zeigt damit, dass es Möglichkeiten gibt, ein effektives Instrument der Konfliktlösung zu entwickeln.

Die Arbeitsweise und die Grundlagen dieses Arbeitskreises sind Gegenstand unserer Informationsveranstaltung

Bündnis 90/Die Grünen

Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn

 

Ablauf

Begrüßung

Elke Olbrich-Tripp

Fraktionsvorsitzende

 

Das Cochemer Modell:

Zielsetzungen und Arbeitsweise

Jürgen Rudolph

Familienrichter Amtsgericht Cochem

 

Moderation

Theresa Röhrich

Ratsmitglied

Nachfragemöglichkeit und Diskussion

Abschlussstatement

Anreise:

Deutsche Bahn bis Iserlohn

bis zum Rathaus 10 Minuten Fußweg

 

Anmeldung:

Wir bitten um Anmeldung auf dem Anmeldecoupon oder per E-Mail an:

info@gruene-mk.de

 

Es erfolgt keine Anmeldebestätigung.

 

Weitere Informationen:

Elke Olbrich-Tripp

Telefon 02351 966-6123

Mobil 0170 2426871

Fraktionsbüro:

Gudrun Axmacher

Telefon 02371 217-1095

gruene@iserlohn.de

 

 


 

 

 

 

 

Petition zum Sonderausgabenabzug von Unterhaltszahlungen

 

 

Hallo,

 

bitte unterstützt die nachfolgende Petition zum Sonderausgabenabzug von Unterhaltszahlungen, damit sie aufgrund zahlreicher Mitzeichner ein entsprechendes Gewicht erhält! Sie läuft bis zum 24.4.2007:

 

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=390

 

 

Herzliche Grüße

 

Rüdiger Meyer-Spelbrink

03691 - 88 09 74 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 

 

 

 

 

Steuerrecht: Sonderausgabenabzug von Unterhaltszahlungen

Eingereicht durch: Dr. Arndt Brenschede am Dienstag, 20. Februar 2007

 

Mit der Petition wird gefordert, den Sonderausgabenabzug von Unterhaltszahlungen nach §10 EStG (Realsplitting) auf alle Unterhaltsverpflichtungen i.S.d. §33a Abs. 1 EStG anwendbar zu machen sowie Kindesunterhalt mit einzubeziehen.

Begründung:

Das Existenzminimum eines Kindes ist auch dann von der Steuer freizustellen, wenn seine Eltern steuerlich getrennt veranlagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 19.1.1999 klargestellt, dass Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, daß bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben muß. Das ist bis heute nur bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren der Fall. Das Existenzminimum kann nur da steuerfrei gestellt werden, wo es erwirtschaftet wird, darum ist bei hälfiger Aufteilung des Kinderfreibetrages geboten, dass die andere Hälfte zwischen den Eltern übertragbar sein muss.

Durch das Verfahren der Günstigerprüfung besteht das Kindergeld praktisch aus 2 Anteilen, ein Teil entspricht der Steuerfreistellung des (halben) Kinderfreibetrags, der darüber hinausgehende Betrag stellt eine familienpolitische Leistung dar. Das führt dazu, dass beim Verlust der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung in Folge einer Trennung neben dem Wegfall des Ehegattensplittings auch diese familienpolitischen Leistung erheblich gekürzt wird. Das ist Willkür, und das Bundesverfassungsgericht hat dazu bereits am 9. April 2003 festgestellt, die das Kindergeld betreffenden Regelungen entsprächen in ihrer sozial-, steuer- und familienrechtlichen Verflechtung dem Grundsatz der Normenklarheit immer weniger.

Durch die Einbeziehung von Kindesunterhalt in den Sonderausgabenabzug bei Beibehaltung der Günstigerprüfung gegen den halben Kinderfreibetrag würde dieser Effekt erheblich abgemildert. Insbesondere würde auch vermieden, dass bei einer unterhaltsrechtlichen Vorrangstellung von Kindesunterhalt, wie er im Rahmen der Unterhaltsreform geplant ist, sich der Effekt weiter verstärkt und im Ergebnis aus dem ""Vorrang für Kinder"" ein Vorrang fürs Finanzamt wird.

Die Ausweitung des auf Kindesunterhalt erweiterten Sonderausgabenabzugs auf die Fälle des § 33a Absatz 1 EStG, also insbesondere auf unverheiratete Eltern, ist durch Artitel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes geboten, wonach den unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen zu schaffen sind wie den ehelichen.

 

 

 

 


 

 

Faxkampagne: Freiheit für Yabre Oumarou//Stoppt die Abschiebung

Submitted by voice on Fri, 06/04/2007 - 19:28. German

Please send urgent Fax to free Yabre Ouarou form the deportation prison in Nürnberg!

Faxkampagne: Freiheit für Yabre Oumarou//Stoppt die Abschiebung

 

 

Bitte weiterleiten

Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou

Oumarou Yabré kam in 1993 nach Deutschland. 3 Jahre blieb er in Asyl und heiratete 1996. Aus dieser Ehe kam seine Tochter Sophie im April 1996 zur Welt. Mit der Heirat erhielt Yabré Oumarou einen 3 jährigen Aufenthaltstitel und fing an zu arbeiten, um um seine Frau zu kümmern, die arbeitslos war.

Weniger Monate später flog Oumarou nach Burkina Faso, um seine Eltern zu besuchen. Er

nahm mit sich Altkleider, die er dort verschenken möchte. Als er zurück nach Deutschland flog, kippte die Stimmung und die Ehe kam zu Ende. Auslöser sind die Alkleider. Seine Frau war ausgerastet als sie mitgekriegt hatte, dass er die Altkleider in Burkina Faso verschenken wollte. Die Frau schwörte mit alle Mittel ihm das Leben zu Hölle zu machen. In 1999 verweigerte die Ausländerbehörde in Lingen (EMS) den Aufenthaltstitel von Oumarou Yabré zu verlängen; der Grund: er ist mit seiner Frau geschieden. Nach einem Widerspruch beim Gericht erhielt er eine Duldung, die immer wieder verlängert worden war. In Oktober 2005 entschied die Ausländerbehörder Lingen Oumarou Yabre zu seiner Heimat Burkina Faso abzuschieden. Am 14 Juli 2006 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Abschiebehaft in der JVA Nürnberg.

Diese Situation ist besonders dramatisch im Hinblick auf seiner Tochter, zu der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig zu sehen, sondern wird es auch der 11-jahrigen Tochter das Recht verweigert Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen. Als Mischlingkind braucht Sophie seinen Vater um seine schwarze und afrikanische Identität aufbauen zu können, die die Mutter niemals geben kann.

Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Zwei Abschiebeversuche (am 26.02.2007 und am 04.04.2007) haben schon stattgefunden, die zum Glück an der massiven Gegenwehr seiner UnterstützerInnen scheiterte. Am 05.04.2007 wurde seine Abschiebehaft zum vierten Mal für 3 Monate verlängert. Die Anhörung fand ohne seinen Anwalt statt

Oumarou Yabré sitzt jetzt seit 9 Monaten im Abschiebehaft und ist zu erreichen in JVA Nürnberg, Mannerstr. 6, 90429 Nürnberg, tel: (0911) 321 02.

Bitte protestieren Sie gegen diese Vorgehensweise und faxen Sie an den Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann – Fax: (0511) 120 99 6044.

Ausländerabteilung Stadt Lingen (EMS), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingens (EMS),

Tel: (0591) 91 44 370, Fax: 0591-91 44 375,Email: a.hartke@lingen.de

 

Botschaft von Burkina Faso in Berlin, Karolingerplatz 10-11, 14052 Berlin,

Tel: (030) 301 05 990, Fax.: 030-30 10 599 20,Email: Embassy_Burkina_Faso@t-online.de

 

Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, Fax: (0911) 321 2019

The VOICE Refugee Forum, E-Mail: thevoiceforum@emdash.org

 Internet - http://thevoiceforum@emdash.org

 

 

http://www.thevoiceforum.org/node/463

 

 

 

 

 

Stand 10.04.2007

 

 

 


 

 

 

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI

Wird eine Schwangerschaft durch eine medizinische Intrazytoplasmatische Spermieninjektion - ICSI herbeigeführt, dabei wird ein männliches Spermium mit medizinischen Techniken in eine weibliche Eizelle injiziert, liegt das Risiko einer Fehlbildung des Kindes bei 8,6 Prozent der Lebendgeburten und damit über dem Durchschnitt bei natürlicher Zeugung. Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion ist trotz des erhöhten Risikos von Fehlbildungen beim Kind jedoch nicht verboten, im Gegenteil, die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet Ehepaaren 50 Prozent der Kosten einer solchen künstlichen Befruchtung (maximal drei Mal) zu erstatten. Nichtverheiratete Paare erhalten von der Krankenkasse keine anteilige Kostenübernahme. Die diesbezüglich vom Gesetzgeber vorgenommene Diskriminierung nichtverheirateter Paare gegenüber verheirateten Paaren sei, so die Meinung des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem Grundgesetz vereinbar (Bundesverfassungsgericht Urteil des 1. Senats vom 28.2.2007 - 1BvL 5/03, veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 7/2007, S. 529-531).

 

 


 

 

 

Martin Riemer, DGgKV-Interdiziplinäre Fachzeitschrift 2006 Heft 2, S.81-92: Zur Auswirkung des Gewaltverbotes in der Erziehung nach § 1631 Abs.2 BGB auf das Strafrecht

 

Landgericht Berlin, Strafurteil vom 30.05.2005, Az. (509) 7 Ju Js, 2606/04 KLs (5/05): Misshandlung von Schutzbefohlenen (mit Anmerkungen von RA Dr.Martin Riemer)

 

Jeweils im PDF-Format

 

 

 

 


 

 

 

MANNdat

 

Geschlechterpolitische Initiative e.V.

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

MANNdat e.V.: Obligatorischer Abstammungstest anstatt zweistufigem Gerichtsverfahren.

 

Stuttgart, den 04.04.2007: MANNdat e.V. kritisiert das geplante zweistufige Verfahren zur Klärung der Abstammung. Die geplante Regelung widerspricht in weiten Teilen den Interessen von Kindern und Vätern und wird voraussehbar zu vielfältigen Problemen führen, die durch einen obligatorischen Abstammungstest vermeidbar wären.

 

MANNdat erkennt durchaus die von Bundesverfassungsgericht erzwungene Verbesserung der Situation von Vätern an, die mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll. Diese Verbesserungen erfolgen allerdings auf niedrigstem Niveau.

Insbesondere die in dem Entwurf eingebaute Härtefall- und Kindeswohlklauseln, mahnen angesichts oftmals väterfeindlich urteilenden Familiengerichte zur Vorsicht.

Im Feststellungsverfahren wird das Gut des Kindeswohls gegen das der Wahrheitsfindung ausgespielt. Im Anfechtungsverfahren spricht man mit der Härtefallklausel dem Mann das Recht ab, eigenverantwortlich über eine soziale Vaterschaft zu entscheiden.

Die in der Veröffentlichung zum Gesetzesentwurf vorgebrachten Beispiele zeigen jedoch eines in aller Deutlichkeit: Das geplante zweistufige Verfahren wird auf jeden Fall zu Härtefällen führen. Es ist unverständlich, weshalb das Bundesjustizministerium - wenn es tatsächlich den Kindern eine psychische Belastung ersparen will - nicht auf eine Regelung zurückgreift, die derartige und weitere, bereits absehbare Probleme von vornherein ausschließt: Einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die Eintragung in die Geburtsurkunde.

Die von MANNdat zusammengestellten 16 Gründe, die eine solche Lösung gegenüber einer gerichtlichen Klärung auszeichnet, finden Sie unter http://www.manndat.de.

Rückfragen per e-mail unter info@manndat.de oder telefonisch unter 06233-2390043

 

MANNdat e.V. ist ein bundesweit tätiger Verein, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen von Jungen und Männern bekannt zu machen und zu beseitigen. MANNdat e.V. bietet auf seiner Internetpräsenz umfassendes Informationsmaterial und detailliertes Hintergrundwissen zu jungen- und männerpolitischen Themen wie Jungenarbeit, Jungenförderung, "Väter und Beruf" oder Männergesundheit. Die Informationen werden täglich über 3000 mal abgerufen, mit steigender Tendenz.

 

MANNdat e.V.

- Geschlechterpolitische Initiative -

Senefelderstr. 71B 70176 Stuttgart

Fon: +49 6233 239 00 43 Fax: +49 6233 239 0042

 

http://www.manndat.de

 

Registernummer: VR-7106 Amtsgericht Stuttgart

 

 


 

 

 

 

Abtreibungen: Krankenkassen bezahlen 3,5 Millionen Euro

Für Abtreibungen in Berlin haben Krankenkassen im Jahr 2005 rund 3,5 Millionen Euro ausgegeben, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Es hätten sich jedoch rund 10 000 Frauen - etwa 600 weniger als 2005 - in der Hauptstadt für einen Abbruch entschieden. Laut Senatsverwaltung übernehmen die Kassen bei rund 90 Prozent der Abbrüche aus sozialen Gründen die Kosten. In Berlin kommen auf 1000 Geburten 344 Abtreibungen - so viel wie in keiner anderen deutschen Stadt. Knapp die Hälfte der betroffenen Frauen hatte noch keine Kinder, rund 27 Prozent hatten ein Kind. Jede zweite Frau habe ihre wirtschaftliche Situation als Grund angegeben. Sie sahen bei Ausbildung und Arbeitsplatz keine Perspektive mit einem Baby. Bei den unter 18-jährigen ausländischen Frauen führten dagegen familiäre Gründe zum Abbruch

 

 

http://www.morgenpost.de/content/2007/03/30/berlin/891683.html

 

 

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

 

350 Euro bezahlen die Krankenkassen je Abtreibung, womit sie dokumentieren, dass eine Schwangerschaft eine Krankheit ist, denn die Krankenkassen sind ja für die Finanzierung der Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten zuständig. Manche Krankenkassen behaupten nun von sich, sie wären Gesundheitskassen. Von daher müssten eigentlich alle Schwangeren abtreiben, damit sie möglichst schnell wieder gesund werden.

Unser Vorschlag:

Herausnahme von Abtreibungen aus dem Leistungskatalog von Krankenkassen und Einrichtung einer speziellen Abtreibungskasse - Bundesamt für Abtreibungen. Die Kosten für eine Abtreibung werden vom Abtreibungsamt erst einmal übernommen. Im weiteren Verlauf wird das Amt überprüfen, ob die Kosten der abtreibenden Frau und dem schwängernden Mann auferlegt wird. Üblicherweise haben die beiden Sexualpartner die Kosten je zur Hälfte zu übernehmen, wenn der Mann mit der Abtreibung einverstanden war. Sind die beiden dazu wirtschaftlich nicht in der Lage werden ihnen - ähnlich wie beim Bafög - die Kosten gestundet. Nach dreißig Jahren verjähren die Ansprüche des Bundesamtes für Abtreibungen gegen die Zahlungspflichtigen.

 

 

 


 

 

 

 

Die Brille von Hans-Jochen Vogel

 

 

"...

 

30 Jahre nach dem Deutschen Herbst debattiert das Land heftig die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und die mögliche Begnadigung von Christian Klar. Woher rührt diese Emotionalität?

Die Aufregung über die Entlassung von Brigitte Mohnhaupt ist mir nicht ganz erklärlich. Es wird gerade so getan, als ob das der erste Fall dieser Art sei. Es gibt aber bereits eine ganze Reihe von Entlassungen, auch Begnadigungen. Wenn nach einer Verurteilung wegen dreifachen Mordes zu lebenslänglich nach einer bestimmten Zahl von Jahren die Freilassung geprüft und bei erfüllten Voraussetzungen auch gewährt wird, ist das ein normaler Vorgang. Ich verstehe jedoch, dass das für die Hinterbliebenen der Opfer außerordentlich schmerzlich und sensibel ist.

 

Offenbar ist es nicht für alle ein normaler Vorgang. Bayerns Ministerpräsident Stoiber zum Beispiel …

… müsste als Jurist eigentlich genau wissen, dass das Gericht im Fall Mohnhaupt streng nach Recht und Gesetz verfahren ist. Aber stattdessen sagt er: Unerhört! Es erfüllt mich mit Sorge, dass einer der Repräsentanten dieser Republik ein Gericht dafür kritisiert, dass es ein geltendes Gesetz korrekt angewendet hat.

 

Damals stand der Staat in viel größerer Versuchung, seine Grundsätze in Frage zu stellen und damit gewissermaßen in die Falle der Terroristen zu tappen. Würden Sie sagen, dass er diese Prüfung in vollem Umfang gemeistert hat?

Darauf bestehe ich. Die besondere Leistung der damals verantwortlichen besteht darin, dass der Rechtsstaat eben nicht in Frage gestellt worden ist. Alles, insbesondere das Kontaktsperregesetz, wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für verfassungsgemäß erklärt!

..."

 

 

Der Tagesspiegel, 08.04.2007

„Links von uns hat sich nichts verfestigt“

Der frühere SPD-Chef Vogel über den Terror der RAF, Lafontaines Kleingeisterei – und heitere Alte

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

 

 

 

Hans-Jochen Vogel 

geboren 1926

offenbar ab 1943 Angehöriger der Deutschen Wehrmacht: 

"Können Sie als einer, der den Weltkrieg miterlebt hat, offener über den Tod reden als die Nachgeborenen?

Vielleicht ist man gefestigter, wenn einem in der Endphase seines Lebens der Gedanke des Todes nicht zum ersten Mal begegnet. Ich bin mit 17 Jahren eingezogen worden. Ich wurde verwundet und habe Kameraden neben mir tot am Boden liegen sehen. Das war eine frühe und sehr intensive Begegnung mit dem Tod." - http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

Wie viele Menschen Hans-Jochen Vogel im 2. Weltkrieg möglicherweise getötet haben könnte, entzieht sich unserer Kenntnis. Wahrscheinlich hat er, wenn überhaupt, immer nur in die Luft geschossen, um als zukünftiger demokratischer Bürgermeister von Berlin (West) sich nicht später sagen lassen zu müssen, er hätte im Krieg getötet und sich in dieser Hinsicht nicht von Terroristen der RAF unterschieden, die das 34 Jahre später ebenfalls getan haben. Zum Glück hat Hans-Jochen Vogel im Krieg sicher keinen einzigen Menschen getötet, so dass wir beruhigt schlafen und weiterhin die SPD wählen können.

 

 

1981 Regierender Bürgermeister von Berlin (West)

 

Hans-Jochen Vogel glaubt bis heute an den Rechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht: 

"Alles, insbesondere das Kontaktsperregesetz, wurde vom Bundesverfassungsgericht geprüft und für verfassungsgemäß erklärt!" - http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/08.04.2007/3189028.asp

 

Würde das Bundesverfassungsgericht die Todesstrafe für verfassungsgemäß erklären, dann wäre es zwar noch immer eine Todesstrafe, dafür aber eine verfassungsgemäße Todesstrafe. Der Hinzurichtende wüsste dann, dass er auf verfassungskonforme Weise aus dem Leben in den Tod befördert würde. Da wüsste er dann wenigstens die Errungenschaften des modernen Rechtsstaates zu schätzen, der ihm eine verfassungskonforme Hinrichtung gewährte.. 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

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Nr. 170/2006

 

Die Bezeichnung "Terroristentochter" kann im konkreten Kontext zulässig sein

 

 

Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, beschäftigt sich als freie Journalistin seit Jahren publizistisch mit dem RAF-Terrorismus. Die Beklagte veranstaltet das Internet-Angebot zur Print-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Sie stellte im September 2003 mit der Überschrift "Enthüllungen - Die Terroristin und der Figaro" einen Beitrag ins Internet, der sich mit einem bekannten Berliner Frisör und dessen Kundschaft, zu der auch bekannte Politiker gehören, beschäftigte. Darin wurde ausgeführt, gemäß einem von der Klägerin verfassten Artikel der Tageszeitung "Die Welt" solle der Frisör auch die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof zu einem Zeitpunkt frisiert haben, als diese bereits wegen Mordes gesucht worden sei. Der Beitrag weist weiter darauf hin, dass die Klägerin vor einigen Jahren die Rolle des Außenministers Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. Es wird dann u. a. ausgeführt:

"Auf dem Höhepunkt der Debatte um Fischers Vergangenheit war die Berichterstattung gekippt. Die Kollegen wandten sich nun der Jägerin zu, die in den Portraits alles andere als schmeichelhaft wegkam: Als fanatische, verbitterte Verschwörungstheoretikerin erschien R., die die "Achtundsechziger" abgrundtief hasste und sie, wie die "Welt" einmal schrieb, "auch mit sonderbaren Methoden" bekämpfte. Statt Respekt brachte man ihr allenfalls Mitleid entgegen, der … Terroristentochter, die als Siebenjährige in ein jordanisches Palästinensercamp verfrachtet werden sollte, bevor sie der heutige "Spiegel" Chefredakteur S. A. aus den Händen der RAF befreite."

Gegenstand der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision ist nur noch das vom Berufungsgericht ausgesprochene Verbot, die Klägerin als "Terroristentochter" zu bezeichnen.

Der VI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil aufgehoben und das die Klage abweisenden Urteil des Landgerichts bestätigt. Bei der beanstandeten Äußerung ist nicht die Wahrheit der Tatsache im Streit, sondern die Zulässigkeit der gewählten Formulierung, sodass es darauf ankam, ob es sich um eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung handelt, die grundsätzlich nicht geduldet werden muss. Eine solche Schmähung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, liegt hier nicht vor, weil der Artikel an Veröffentlichungen und Vorwürfe der Klägerin gegen Dritte anknüpft und diese in Bezug zu ihrer eigenen Lebensgeschichte setzt. Unter diesen Umständen steht nicht die Diffamierung der Betroffenen, sondern die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund. Bei der demnach erforderlichen Abwägung war zu berücksichtigen, dass die beanstandete Äußerung zwar scharf und polemisch formuliert ist und die Persönlichkeit der Klägerin nicht umfassend beschreibt. Andererseits war aber zu beachten, dass die Klägerin ihre Abstammung von Ulrike Meinhof nicht geheim gehalten hat und es sich um einen Beitrag von öffentlichem Interesse handelt, der zur Meinungsbildung bei der Bewertung von Fragen beitragen sollte, die die Klägerin selbst in die Öffentlichkeit getragen hat und bei deren Beurteilung auch der persönliche Lebenshintergrund der Verfasserin von Bedeutung war. Unter diesen Umständen stellt sich die gewählte Formulierung im konkreten Kontext nicht als rechtswidrig dar.

Urteil vom 5. Dezember 2006 – VI ZR 45/05

Landgericht München I – Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 9 O 1730/04 ./. Oberlandesgericht München - Entscheidung vom 25. Januar 2005 – 18 U 4588/04

Karlsruhe, den 5. Dezember 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Sort=3&Seite=7&anz=3086&pos=232&nr=38180&linked=pm&Blank=1

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was ist eine Terroristentochter. Das ist die Tochter eines Terroristen. Ein Terrorist in ein Mann, der Terror ausübt. "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" hat offenbar einen Terroristen zum Vater. Nur welcher Mann soll das sein? Gut möglich, dass niemand diesen terroristischen Mann kennt, der der Frau Ulrike Meinhof während ihrer Empfängniszeit, also nach §1600d BGB in der Zeit von dem dreihundertsten bis zu dem einhunderteinundachzigsten Tage vor der Geburt des Kindes, beigewohnt hat.

Vielleicht war der Vater der " Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" aber gar kein Terrorist, sondern ein biederer Student der Sozialwissenschaften oder ein Taxifahrer und Steinewerfer aus Frankfurt am Main? Dann wäre "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" gar keine Terroristentochter, sondern eine Terroristinnentochter. Das ist freilich ein großer Unterschied, ob man die Tochter einer Terroristin oder die Tochter eines Terroristen ist. Denn dann würde man seinen Glauben an die gute Mutter verlieren können, wenn diese sogar eine Terroristin sein kann.

Wenn nun aber Mama und Papa beide TerroristInnen waren, dann wäre die "Die Klägerin, eine Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof" nach neufeministischen Sprachgebrauch eine TerroristInnentochter, das klingt zwar etwas sperrig, wäre aber dann politisch korrekt.

Doch beim Bundesgerichtshof ist der Gender-Mainstream vielleicht noch nicht angekommen und man bezeichnet dort nach guter alter Sitte unserer Vorväter und Vormütter alles was da kreucht und fleucht maskulin.

 

 

 

 


 

 

 

 

AWO: Mutter/Vater-Kind-Kuren werden mit 1.4.2007 Pflichtleistungen der GKV

Mit Wirkung vom 1. April 2007 werden Mutter/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. „Endlich", so der AWO Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt. „Dies ist eine großartige Nachricht für Mütter, Väter und Kinder". Nun ist Schluss mit dem „jahrelangen Hickhack und Finanzierungswirrwarr bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder", betont der AWO Bundesvorsitzende. Gut sei auch, dass die Aufwendungen hierfür künftig im Risikostrukturausgleich Berücksichtigung finden. Die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter "werden in diesem Sinne rechtlich stark aufgewertet und es ist eine Verbesserung des Leistungsgeschehen in Sachen Mutter/Vater-Kind-Kuren zu erwarten", unterstreicht Schmidt.

In den vergangenen Jahren bis 2006 waren dramatische Rückgänge bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren zu verzeichnen. Die Krankenkassen nutzten dabei ihren Ermessensspielraum so weit aus, dass zahlreiche Mütter und Väter keine Kur genehmigt bekamen. Eine inakzeptable Situation für die Betroffenen. Umso begrüßenswerter, dass die Krankenkassen nun auch verpflichtet werden, Bewilligungen, Ablehnungen und Widersprüche und erfolgreiche Begründungen statistisch zu erfassen. Dies erhöht die Transparenz im Bewilligungsverfahren beträchtlich.

Quelle: Pressemitteilung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband vom 30.3.2007

 

 

 

 


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