Väternotruf
September 2007
NRW AKTUELL
Sorgerecht: Mehr Macht für die Väter
Bislang sind unverheiratete Väter beim Sorgerecht auf die Zustimmung der Mütter angewiesen. Das könnte sich bald ändern.
Väter möchten auch am Leben ihrer Kinder teilhaben.
Wuppertal. Wie häufig Paul Bludau seine Zwillinge gesehen hat, kann er an seinen Händen abzählen. Dabei sind Julia und Maik schon zehn Jahre alt. „Ich wünsche mir, dass ich Vater sein darf und nicht nur Erzeuger“, sagt der 36-jährige Wuppertaler. Mit der Mutter hat er nie zusammen gelebt. Kurz nach der Geburt ging sie für einige Jahre ins Ausland. Auch nach ihrer Rückkehr darf Bludau nicht zu seinen Kindern.
So wie Bludau geht es vielen Vätern von unehelich geborenen Kindern. Das Sorgerecht wird automatisch allein der Mutter zugeschrieben, solange nicht beide Elternteile eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Regelung 2003 – unter der Annahme, dass im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Zwischen 1990 und 2006 hat sich zwar der Anteil der unehelich geborenen Kinder von rund 15 auf 30 Prozent verdoppelt, die Zahl der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen ist jedoch nur gering. 2006 ist lediglich für 93 996 der bundesweit 201 519 außerehelich geborenen Kindern das gemeinsame Sorgerecht beantragt worden – also nicht einmal für die Hälfte. In Nordrhein-Westfalen haben mit gut 60 Prozent anteilig am meisten Mütter das alleinige Sorgerecht.
Die Grünen halten die jetzige Regelung für unzeitgemäß
· Soll das Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern geändert werden?
Das Bundesjustizministerium prüft deshalb, „ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können“. So heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die Fraktion hält die geltende Regelung für unzeitgemäß. Familienpolitikerin Ekin Deligöz sagt: „Die Gesellschaft verändert sich, auch die Rolle der Väter. Es ist paradox, darauf nicht zu reagieren.“ Es sei nicht hinzunehmen, dass Väter alle Pflichten wie etwa Unterhalt haben, man bei der Gewährung von Rechten aber konservativ bleibe. Praktisch gehe es beim Sorgerecht um weitreichende Entscheidungen wie über den Wohnort des Kindes, die Schulart, die Ausbildungs- und Berufswahl, die Religion und ärztliche Behandlungen. Die Grünen bereiten ein Positionspapier zum Thema vor. Sie halten es mindestens für notwendig, dass Vätern der Zugang zur gemeinsamen Sorge bei Einzelfallprüfung ermöglicht wird.
Die geschlechterpolitische Initiative „Manndat“ geht noch weiter und fordert eine gemeinsame Sorge von Geburt an. „So würde der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass elterliche Verantwortung unteilbar ist“, sagt Manndat-Sprecher Roger Lebien. Die gegenwärtige Regelung hält er für „in jeder Hinsicht inakzeptabel und eine eindeutige Diskriminierung von Männern“.
Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Eltern befürchtet jedoch, dass es bei einer Änderung des Gesetzes zu Machtkämpfen zwischen den Eltern kommen könnte. „Die Mutter meldet das Kind an einer Schule an, der Vater meldet es wieder ab. Das erleben wir heute schon bei ehemals verheirateten Eltern.“ Schutter ist überzeugt: „Es ist nicht zum Wohl des Kindes, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils zu erzwingen.“
Obwohl sich Paul Bludau im Elternverband Bergisches Land engagiert, fühlt er sich oft hilflos. Wie neulich, als die Mutter seiner Kinder nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen ist. Bludau wartete mit den Geschenken zum zehnten Geburtstag der Zwillinge. „Als ich da saß und sie nicht kam, stieg die Wut in mir auf. Ich will doch nur Anteil am Leben meiner Kinder haben.“
Andere Länder
Regelungen Die überwiegende Zahl der EU-Länder wie etwa Frankreich und Polen ordnen den Eltern das Sorgerecht automatisch gemeinsam zu.
Finnland In Finnland wird die gemeinsame Sorge zwar wie in Deutschland an eine Elternvereinbarung geknüpft, es räumt jedoch den Gerichten die Möglichkeit einer Kindeswohlprüfung ein. Eine Regelung wie in Deutschland gibt es noch in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein.
19.09.2007
Von Nina May
Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=175529
Der Kontaktabbruch eines Elternteils belastet Kinder ein Leben lang
Wenn Väter oder Mütter ihre Kinder im Stich lassen, hat das für den Nachwuchs oft lebenslange Folgen. Trauer, Verlustängste und Schuldgefühle bleiben nicht aus. Der verbliebene Elternteil muss die Situation sensibel meistern. «Trotz der eigenen Wut sollte man den Ex-Partner auf keinen Fall schlecht machen», rät Diplom-Psychologe Peter Wiblishauser aus München.
Haar (ddp). Wenn Väter oder Mütter ihre Kinder im Stich lassen, hat das für den Nachwuchs oft lebenslange Folgen. Trauer, Verlustängste und Schuldgefühle bleiben nicht aus. Der verbliebene Elternteil muss die Situation sensibel meistern. «Trotz der eigenen Wut sollte man den Ex-Partner auf keinen Fall schlecht machen», rät Diplom-Psychologe Peter Wiblishauser aus München. Ein plötzliches Verschwinden eines Elternteils ist für Kinder oft nur schwer zu verstehen. Dass Vater oder Mutter keinen Kontakt mehr zu ihnen wünschen, stürzt viele in tiefe Verzweiflung. Wichtig sei es deshalb, dem Kind jegliche Schuldgefühle für das Verhalten des Erwachsenen zu nehmen, betont Wiblishauser. Es müsse deutlich werden, dass der Kontaktabbruch nichts mit dem Kind an sich zu tun habe, sondern vermutlich in der schwierigen Paarbeziehung oder persönlichen Problemen des anderen begründet liege. Erlaubt sei es auch, seine eigene Ratlosigkeit zum Ausdruck zu bringen. Sätze wie «ich weiß auch nicht, warum dein Papa sich nicht mehr meldet», seien ehrlich und eröffneten leichter ein Gespräch mit dem Kind als böse Pauschalurteile über den Ex-Partner. Keinesfalls sei es ratsam, dem Kind Hoffnungen zu machen, wo es aus Sicht der Erwachsenen keine mehr gibt. Leichter sei es für den Nachwuchs, sich mit der Abwesenheit des Elternteils zu arrangieren, als immer in der Erwartung einer plötzlichen Wiederkehr zu leben. Anstatt dem Kind jedoch schonungslos zu sagen «Papa kommt nicht mehr», sei es besser, es nach seiner eigenen Einschätzung der Situation zu fragen. Äußere der Nachwuchs selbst die Vermutung, dass es sobald kein Wiedersehen geben wird, könne man versuchen, die damit verbundene Trauer und Angst aufzufangen - gegebenenfalls auch mit professioneller psychologischer Beratung. ddp/suh/kge
Ad-Hoc-News.de - 04.09.2007 07:20
Artikel-URL: http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/13119877
SCHUTZ DES KINDESWOHLS BEI GEWALT IN DER PARTNERSCHAFT DER ELTERN
Fachtagung in der Konrad-Adenauer Stiftung am 03.09.2007
Christine Henry-Huthmacher (Hrsg.)
ISBN 978-3-940955-06-7
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BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 233/2007
Veröffentlicht am 26.09.2007
Thema: Gleichstellung
Staatssekretär Dr. Hermann Kues: "Gleichstellungspolitik muss Frauen und Männer berücksichtigen"
Bundesministerium legt Broschüre Neue Wege - Porträts von Männern im Aufbruch vor
"Gleichstellungspolitik gelingt nur, wenn sie sowohl Frauen als auch Männer einbezieht", erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, heute bei der Vorstellung der neuen Broschüre Neue Wege - Porträts von Männern im Aufbruch: "Heute brechen die traditionellen Geschlechterrollen immer mehr auf. Die Lebensentwürfe von Frauen werden vielfältiger, gleichzeitig suchen viele junge Männer nach Rollenvorbildern. In den vergangenen Jahrzehnten hatte die Gleichstellungspolitik vor allem die Frauen im Blick. Jetzt wollen wir beide Geschlechter berücksichtigen. Mit der neuen Broschüre präsentieren wir Lebensläufe von Männern jenseits von Rollenstereotypen und machen jungen Männern Mut, ihren eigenen Weg zu gehen - in Beruf und Familie."
Die Broschüre Neue Wege - Porträts von Männern im Aufbruch bietet sieben persönliche Porträts, vom überzeugten Hausmann türkischer Herkunft über den Topmanager und allein erziehenden Vater bis zum politisch und sozial hoch engagierten Kirchenvertreter. Außerdem enthält sie Informationen zu Themen wie Väter und Elternzeit, Alleinerziehende oder Väternetzwerke. Wie sehr jungen Männern positive Vorbilder zur Orientierung fehlen, zeigt eine Studie über die Rollenbilder und Einstellungen zur Gleichstellung bei 20jährigen Frauen und Männern, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im Februar 2007 vorgelegt wurde. Danach haben die heute 20jährigen die Erfahrung gemacht, dass der Vater der Haupternährer ist und die Mutter meist zu Hause bleibt. Gleichstellungspolitik wird von der jungen Generation überwiegend als Reparatur- und Subventionspolitik für Frauen wahrgenommen, nicht als Politik für beide Geschlechter. In ihrer Wahrnehmung werden Männer von der Gleichstellungspolitik nicht berücksichtigt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt den Ansatz, beide Geschlechter in die Gleichstellungspolitik einzubeziehen.
Die Broschüre kann unter der folgenden Adresse bestellt werden:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Telefon: 01888 80 80 800
Email: publikationen@bundesregierung.de
Anlagen:
[PDF] Neue Wege - Porträts von Männern im Aufbruch - aktive PDF-Datei (781,2 KB)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kommentar Väternotruf:
Staatssekretär Dr. Hermann Kues: "Gleichstellungspolitik muss Frauen und Männer berücksichtigen"
Bravo Herr Staatsekretär, Sie scheinen der einzige in ihrem ulkigen Ministerium zu sein, der auf der Höhe der Zeit ist. Da sollte Ihre Ministerin selbstkritisch gleich mal im eigenen Haus mit dem eigentümlichen Namen "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" anfangen und endlich ein neues Schild an die Haustür nageln, mit der die Ausgrenzung von Männern schon aus dem Namen des Ministeriums und der sonstigen Ministeriumspolitik beendet wird.
Bei der Gelegenheit könnte sich die Ministerin auch nachdrücklich dafür einsetzen, dass die staatlich betriebene sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern endlich beendet wird. Kleiner Tipp: Durch einfache Streichung des verfassungswidrigen Paragrafen §1626a BGB ist das Problem gelöst.
ZDFinfokanal, Freitag, 28.09., Magazin/Mensch/Gesundheit 21:00 - 21:30 Uhr
Wer ist mein Vater?
Töchter auf der Suche
Behörden und Konsulate hat Christine K. aus Niedersachsen eingeschaltet, viel Zeit, Energie und Geld geopfert, um endlich ihren wirklichen Vater kennen zu lernen.
'Es ist wie ein Trieb, gegen den ich nicht ankomme und der eine dauernde innere Unruhe in mir erzeugt', beschreibt die 40jährige allein erziehende Mutter ihren Gemütszustand. Der drängende Wunsch bestimmte ihr Leben immer mehr, als sich die Mutter, unter schweren Depressionen leidend, das Leben nahm. Da war Christine 14, und es begann die eigentliche Suche. Der Film begleitete sie sechs Monate lang dabei, bis Christine K. endlich fündig wurde: 'Mit butterweichen Knien und am ganzen Leib zitternd' stand sie dann, nach jahrzehntelanger Suche, vor der Tür des Hauses, in dem ihr Vater arbeitete. Tausende Kilometer entfernt von zu Hause - an der galizischen Küste. Doch was sie dann erlebte, war eine einzige, neuerliche Kränkung. Die Suche nach dem unbekannten Vater bestimmt das Leben vieler Menschen. Es ist anders, als wenn ein geliebter Vater stirbt. Grundfragen bleiben unbeantwortet: Hat er mich überhaupt gewollt? Würde er mich akzeptieren, wäre ich 'sein' Kind? Würde er mich lieben? Besonders die nie erklärte Abwesenheit des gegengeschlechtlichen Elternteils kann Kinder in bestimmten Wachstumsperioden schwer belasten. Jeder Mensch möchte ein Kind der Liebe sein und nicht eine Art Betriebsunfall. Verständlich, dass die Suche nach dem großen Unbekannten zum Zwang werden kann. Persönlichkeiten geraten aus dem Gleichgewicht, Identitäten entzieht es den Boden. In Christines Fall hat es sogar zu zeitweiligen psychotischen Zuständen geführt.
Vatersuche
3sat, Mittwoch, heute, Magazin/Dokumentation 18:00 - 18:30 Uhr (VPS 17:59)
Vater gesucht
Der Vater von Moderatorin Arabella Kiesbauer ist aus Ghana, ihre Mutter Österreicherin. Da sich die Eltern jedoch getrennt haben, als sie noch ein Kleinkind war, haben Tochter und Vater einander nie kennen gelernt. Beinahe 40 Jahre später reist Arabella Kiesbauer - inzwischen ein Fernsehstar - zum ersten Mal nach Ghana, um ihre Geschwister zu treffen und mehr über ihren inzwischen verstorbenen Vater zu erfahren.
Thomas Rilk hat Arabella Kiesbauer begleitet.
Thomas Rilk begleitete Arabella Kiesbauer nach Ghana
"Am Schauplatz" am 21. September: Vater gesucht
19.09.2007 08:57:15 - Thomas Rilks "Am Schauplatz"-Reportage "Vater gesucht" erzählt am Freitag, dem 21. September 2007, um 21.15 Uhr in ORF 2 eine ungewöhnliche Familiengeschichte. Arabellas Mutter ist Österreicherin, der Vater war Afrikaner. Doch weil sich die Eltern getrennt haben, als sie noch ein Kleinkind war, haben Tochter und Vater einander nie wirklich kennengelernt. Fast vierzig Jahre später reist Arabella Kiesbauer - inzwischen ein Fernsehstar geworden - zum ersten Mal nach Ghana, um ihre Geschwister kennenzulernen und mehr über den verstorbenen Vater zu erfahren. Das Gefühl, anders zu sein als ihre Umgebung, hat ihre Kindheit geprägt. Um diesen unbekannten Teil ihres Selbst besser zu verstehen, begibt sie sich in die Welt ihrer Vorfahren.
(live-PR.com) -
Begleitet wird Arabella von ihrer Mutter. Als junge Frau hat Hannelore ihren Mann verlassen und Afrika den Rücken gekehrt. Jetzt kommt sie zum ersten Mal zurück, um sich gemeinsam mit der Tochter ihrer Vergangenheit zu stellen.
Die Reportage entstand als Koproduktion des ORF und der Rilk Film, gefördert vom Fernsehfond Austria, und ist am Mittwoch, dem 26. September, um 18.00 Uhr auch in 3sat zu sehen. 3sat zeigt darüber hinaus voraussichtlich im Dezember 2007 eine 45-minütige Dokumentation über Arabella Kiesbauers Reise nach Ghana. Über ihr neues Buch "Mein afrikanisches Herz" und ihre Reise nach Afrika spricht Arabella Kiesbauer auch mit Reinhard Jesionek in "Sommerzeit" am Donnerstag, dem 20. September 2007, um 17.40 Uhr in ORF 2.
Rückfragehinweis:
ORF-Pressestelle
Karin Wögerer
(01) 87878 - DW 12913
presse.ORF.at
Quelle: http://www.live-pr.com/am-schauplatz-am-21-september-vater-r1048151749.htm
Akt. 02.09.07; 22:30 Pub. 02.09.07; 22:30
Nachwuchsrapper Tumen sucht Vater mit einem Song
Der Zürcher Rapper Tumen wurde als kleines Kind von seinem Vater verlassen. Jetzt ruft er ihn mit einem Rap-Song auf, sich bei ihm zu melden.
Rapper Tumen ruft seinen Vater mit einem Lied dazu auf, sich bei ihm zu melden. (Bild: lüs)
Der 15-jährige Zürcher Nachwuchs-Rapper Tanju Solinas aka Tumen wurde mit seiner Hymne zum ersten FCZ-Meistertitel nach 25 Jahren bekannt. Jetzt hat er einen sehr persönlichen Song geschrieben. Im Track «True Story» wendet er sich an seinen Vater: «Ich weiss nicht, ob du noch lebst und wo du lebst», rappt er.
Tumen war sechs oder sieben Jahre alt, als sein Vater ihn und seine Mutter verliess: «Er sagte mir am Telefon, er sei nun weg.» Zweimal ist er ihm noch zufällig begegnet. Vor drei Jahren lief er ihm in einem Schuhladen über den Weg: «Dabei hielt er einen Jungen an der Hand, der mich an mich selber erinnerte, wie ich war, als er wegging», so Tumen zu 20 Minuten. Ein paar Monate später kam es zur bisher letzten Zufallsbegegnung: «Er drückte mir etwas Geld in die Hand und sagte, er müsse weiter.»
Tumen leidet unter der Abwesenheit seinen Vaters: «Immer wieder sagte ich, ich sei darüber hinweg, und jedes Mal war es gelogen», singt er. Seinem Vater gegenüber fühle er Enttäuschung und Wut, sagt er, aber: «Ich würde ihm noch eine Chance geben.»
Marco Lüssi
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/11150597
Song rechts unter Audio anzuhören, leider in ‚Schwiezerdütsch’
Wer ist mein Vater? Die verzweifelte Suche einer jungen Frau nach ihren Wurzeln
Romana Buchner glaubte lange Zeit, ihren Vater zu kennen. Die 25-Jährige wuchs in Zell am See in behüteten Familienverhältnissen auf. Der mittlerweile geschiedene Ehemann ihrer Mutter war ihr stets ein liebevoller und aufmerksamer Papa.
Trotzdem hatte Romana immer das Gefühl, in der eigenen Familie fremd zu sein. "Ich habe gespürt, dass ich anders bin - sowohl im Aussehen als auch im Charakter. Da gab es immer eine Seite an mir, die nicht in diese Familie gepasst hat."
Im Alter von 18 Jahren erfuhr Romana dann in einem Streit mit der Mutter die ganze Wahrheit über ihre Abstammung. Sie ist unter einem "falschen" Vater aufgewachsen. Romanas leiblicher Vater lebt in Deutschland und hat dort eine Familie. Romana selbst sollte dieses Familiengeheimnis eigentlich nie erfahren.
Romanas Leben hat sich seither schlagartig geändert. "Von einem Moment auf den anderen hatte ich keine richtige Familie mehr. Schwester ist plötzlich Halbschwester, Papa ist nicht mehr Papa." Nun will Romana über "help tv" ihren leiblichen Vater finden. "Ich habe ein Recht darauf, meine Wurzeln zu kennen. Ich will endlich verstehen, wer ich wirklich bin."
Wie sehr leiden Kinder darunter, ihre leiblichen Eltern nicht zu kennen? Welche Folgen hat das für Selbstwertgefühl und Identität? Und welche Rolle spielt der abwesende Elternteil in ihrem Leben? Darüber sprechen Romana Buchner und die Psychotherapeutin Martina Leibovici-Mühlberger bei Barbara Stöckl im Studio. Ein Bericht von Silke Tabernik
Barbara Stöckl präsentiert "help tv" am Mittwoch, dem 5. September 2007, um 20.15 Uhr in ORF 2 live aus Wien
http://tv.orf.at/program/orf2/20070905/418504301/
http://www.live-pr.com/help-tv-am-5-september-252-ber-r28059.htm
... wirksam intervenieren.
Guten Tag,
der Schutz vor häuslicher Gewalt ist seit 2002 durch das Gewaltschutzgesetz geregelt.
Die psychosoziale Versorgung der Betroffenen ist in Deutschland - wenn vielleicht auch noch nicht in vollem Maße ausreichend - durch Beratungsstellen abgedeckt.
Doch was passiert mit den Tätern und Täterinnen?
Gewalt hört auf, wenn die Täter(innen) sich verändern. Dazu braucht es vor allem niedrigschwellige Angebote.
Das Forum Intervention bietet ab Februar 2008 eine berufsbegleitende Fortbildung zum Thema: genderorientierte Täter- und Täterinnenarbeit an.
Die Weiterbildungen basieren auf dem seit fast 20 Jahren erprobten "Hamburger Modell" der Gewaltberatung".
Genderorientierte Gewaltberatung ist erprobte geschlechtsrollentypische Täter- und Täterinnen-Beratung.
Wir laden Sie ein, sich auf unserer Webseite eingehend über das Angebot zu informieren.
Vielen Dank für Interesse!
Freundliche Grüße
Forum Intervention
Geschäftsstelle Lingen
Pestalozzistr.1, 49808 Lingen
Mail an mail@intervenieren.de
25. September 2007
Einschulung und wir dürfen nicht dabei sein
Unter dem Motto >Einschulung und wir dürfen nicht dabei sein< hat der Verein Trennungsväter e.V. am 11.September 2007 am Neupfarrplatz in Regensburg einen Infostand.
Mütter, Väter und Großeltern zeigen ihre Traurigkeit, dass sie nicht dabei sein dürfen, wenn ihr Kind oder ihr Enkel den ersten Schultag haben.
Zigtausend Kinder können ihren Vater / ihre Mutter / ihre Großeltern nicht nicht sehen, weil das Elternteil, bei dem sie leben das nicht will.
Das Bayrische Fernsehen, wird über diese Aktion um Dienstag, 11. September in der Abendschau im III. Programm zwischen 17.45 Uhr und 18.45 Uhr einen etwa 3-minütigen Filmbeitrag bringen.
Ich möchte die Elternteile, deren Kinder im Ausland sind, aufmuntern, soweit dies möglich ist, ihren Kindern über die dortigen regionalen Radio- und Fernsehsender zu besonderen Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Einschulung) Grüße und Glückwünsche zu senden.
In Paraguay habe ich damit gute Erfahrung gemacht. Woanders müßte das auch klappen.
Gruß
Herbert Greipl
7. September 2007 11:02
Trennungsväter e.V. sind zu erreichen über
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 89/2007 vom 7. September 2007
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Tag der offenen Tür am 21. November 2007:
Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen Zwang zum Umgang mit seinem nichtehelichen Kind
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt im Rahmen der Tage der offenen Tür am
Mittwoch, 21. November 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, einen Vater durch Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen.
Der Beschwerdeführer ist verheiratet. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder hervorgegangen. Außerdem hat der Beschwerdeführer einen im Februar 1999 geborenen Sohn, der aus einer außerehelichen Beziehung stammt. Der Beschwerdeführer hat die Vaterschaft anerkannt und leistet Unterhalt; persönliche Kontakte unterhält er zu dem Kind jedoch nicht. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers würden Umgangskontakte mit seinem Sohn unweigerlich zum Zerbrechen seiner Ehe führen. Zudem empfinde er keine Bindung zu dem ihm unbekannten und gegen seinen ausdrücklichen Willen gezeugten Kind.
Im November 2000 wies das Amtsgericht den Antrag der Mutter des Kindes auf eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und seinem Vater zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass ein erzwungener Umgang angesichts der ablehnenden Haltung des Vaters nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung nach Einholung eines psychologischen Gutachtens im Januar 2004 ab und ordnete den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Kind an. Nach § 1684 Abs. 1 BGB habe das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. Nach derselben Vorschrift sei der Vater verpflichtet, den Umgang wahrzunehmen. Der Umgang solle - wie vom Sachverständigen vorgeschlagen - als betreuter Umgang in Anwesenheit eines vom Jugendamt zu bestimmenden sach- und fachkundigen Dritten stattfinden. Für den Fall der Verweigerung drohte das Oberlandesgericht dem Beschwerdeführer ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro an.
Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Zwangsgeldandrohung ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletze. Der Gesetzgeber habe in § 1684 Abs. 1 GG zwar den Elternteilen aufgegeben, Umgang mit den Kindern zu führen; diese moralische Verpflichtung sei jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Zwangsmitteln vollstreckbar. § 33 FGG, der die Verhängung von Zwangsmitteln regelt, könne daher nicht als Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes gegen den Willen des betroffenen Elternteils herangezogen werden.
Darüber hinaus treffe die Androhung des Ordnungsgelds mittelbar auch die Familie des Beschwerdeführers in ihrem Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe und Familie). Bei zwangsweiser Durchsetzung des Umgangs würde ein bestehender Familienverband zerstört werden.
Hinsichtlich der weiteren für die Tage der offenen Tür vorgesehenen Verhandlungen ergehen gesonderte Pressemitteilungen.
Hinweis
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Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an
Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben.
...
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-089.html
Kommentar Väternotruf:
Bei Meldungen wie der obigen, wissen wir immer nicht, ob das Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder eine Show absolviert, um dem unkundigen und ahnungslosen Publikum wie gut doch am selbigen Gericht gearbeitet wird, oder ob es dem Bundesverfassungsgericht wirklich um die Vater-Kind-Kontakte geht, die es an anderer Stelle, bei der Vorenthaltung des Sorgerechts für nichtverheiratete Väter, bereit ist, auf dem Altar seiner Mutterfixierung zu opfern.
Nun, wer gerade nichts besseres zu tun hat, mag sich die Veranstaltung reinziehen. Immerhin ist die Teilnahme kostenlos, was man an anderer Stelle leider nicht sagen kann, wo Vätern vom Staat Geld aus der Tasche gestohlen wird, nur weil sie es wagen, bei einem Familiengericht wie etwa dem hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen in Waldshut-Tiengen, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen.
Gute Nacht Karlsruhe und Schlaf weiter.
09.09.2007
Das Cochemer Modell -
wegweisend für Nordrhein-Westfalen?
Perspektiven für Trennungs- und Scheidungskinder
10.09.2007
18 Uhr
Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP Landtagsfraktion NRW
Infos und Anmeldung (bis spätestens 06.09.2007) bei:
Ute Wanschura
Wissenschaftliche Referentin der FDP-Landtagsfraktion NRW
für Generationen, Familie und Integration
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. 0211/884-4272
Fax 0211/884-3633
Wut, Streit und das Ende einer Ehe
Jürgen Rudolph
Familienrichter
Sendung am Montag, 03.09.2007, 10.00 bis 12.00 Uhr, SWR1 (Baden-Württemberg), im Mainzer Raum auf UKW 97,8 MHz
Jürgen Rudolph ist einer der renommiertesten deutschen Familienrichter. Seit 15 Jahren praktiziert er das so genannte "Cochemer Modell". Das heißt: Die Richter verstehen sich als Anwälte der Kinder. Alle Entscheidungen, die das Gericht treffen muss, erfolgen ausnahmslos aus Sicht der betroffenen Kinder. Langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten und auf dem Rücken der Kinder sollen vermieden werden.
Du bist mein Kind
Autor:
Jürgen Rudolph
Verlag:
Schwarzkopf & Schwarzkopf
Veröffentlichung:
September 2007
Bestellnummer:
ISBN: 978-3896027849
Extras:
Broschiert, 128 Seiten
Für alle die die Sendung nicht hören konnten, hier der Link zum direkten Download als MP3:
http://mp3.swr.de/swr1/bw/leute/juergen-rudolph-familienrichter.6444m.mp3
"Väter unter sich"
7. bis 9. September 2007
Eine Chance für Begegnung und Erholung unter Männern, die etwas gemeinsam haben: Als leibliche oder gewählte Väter haben wir Verantwortung für mindestens einen anderen Menschen Übernommen. Eingeladen sind Väter von Kindern jeden Alters.
Methodik: Wir arbeiten mit Natursymbolik, Impulsreferaten, kreativem Ausdruck, Körperarbeit, ZEGG-Forum und mehr.
Leitung: Robert Heeß (50), Vater einer 19-jährigen Tocher und eines 17-jährigen Sohnes, Coach, Trainer, Mediator (www.mann-frau.de), Ehemann, Liebhaber, Musiker, Autor
Kosten: (Kursgebühr 125.- Euro & 78.- Euro U&V)
Väter und Söhne - 2. Erlebniswochenende am 8. und 9. September 2007
Mit diesem Wochenende wird Vätern und Söhnen im Alter 7 bis 12 Jahren die Gelegenheit geboten, Zeit und Spaß für einander zu haben, gemeinsame Aktivitäten durchzuführen und somit etwas zur Gestaltung und zur Vertiefung ihrer Beziehung zu tun. Gespräche, die die Beziehung zwischen Vater und Sohn beinhalten runden das Wochenende insgesamt ab.
Ort: Im Abenteuerzentrum „Grunewald“, Eichhörnchensteig 3, 14193 Berlin.
Kosten: Entweder mit Übernachtung im Haus (im Jugendgruppenraum mit 16 Betten) für 10 EUR pro Person oder im eigenem Zelt auf dem Gelände für 3 EUR pro Person. Für die gemeinsame Selbstverpflegung in der Gruppe: ein Abendessen/Grillen, ein Frühstück und zwei Mittagessen sind 10 EUR pro Person, sowie die Übernachtungsgebühren bei Veranstaltungsbeginn vor Ort zu entrichten.
Anmeldungen bis zum 31.8.07. Kontakt: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, - Jugendamt, Heiko Rolfes, Fehrbelliner Platz 4
Sorgerecht: Einigung statt Prozess
Familienrichter, Anwälte, Beratungsstellen und Jugendamt bringen Ex-Partner an einen Tisch.
Von Alexander Sulanke
*Ahrensburg* -
Der Streit ums Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder soll für in Trennung lebende Paare nie wieder zum Rosenkrieg werden. Mit diesem Ziel vor Augen haben die Ahrensburger Familienrichter Angela Landwehr und Axel Burmeister vor einem Jahr das Modell "Ahrensburger Praxis" ins Leben gerufen. Ein Konzept, das auf Konsens setzt und Konfrontation ablehnt.
Die beiden Richter haben Jugendamt, Beratungsstellen und die meisten Anwälte von ihrer Idee überzeugen können. Die Bilanz nach zwölf Monaten:
Von 119 Fällen, die Landwehr und Burmeister bearbeitet haben, mussten sie nur vier selbst entscheiden. "Bei der ,Ahrensburger Praxis' sind es die Eltern, die die Entscheidungen treffen", sagt Angela Landwehr.
Und das möglichst schnell: "In der Vergangenheit dauerte es etwa sechs Monate, bis ein Fall erstmals verhandelt wurde. Heute terminieren wir in zwei bis drei Wochen", sagt die Richterin. Um das Konzept umzusetzen, haben sie und ihr Kollege Burmeister das bestehende Familienrecht so weit wie möglich ausgelegt. "Das ist eine kleine Revolution von unten", sagt die Juristin. Landesweit ist Ahrensburg Vorreiter. Weitere Gerichte beginnen gerade, das Modell zu übernehmen.
Die ungeheure Beschleunigung des Verfahrens kommt unter anderem dadurch zustande, dass die vom Gesetz geforderte Stellungnahme des Jugendamts zu einem Sachverhalt nicht mehr als schriftliches Gutachten gefordert wird.
Ein paar Telefonate reichen oft aus.
Außerdem sind die Anwälte angehalten, ihre Anträge auf das Wesentliche zu beschränken, Das spart ebenfalls Zeit: Ein seiten- und mitunter monatelanger Schriftwechsel mit gegenseitigen Beschuldigungen entfällt, und das wirkt wiederum deeskalierend.
In den Ahrensburger Kanzleien hat das ein Umdenken erfordert. Anwalt Stefan Schoreit: "Wir haben zunächst befürchtet, dass wir unsere Mandanten nicht davon überzeugen können, nicht aufeinander einzuschlagen." Früher sei der Ex-Partner schon in der Antragsschrift gleich beschuldigt worden. "Heute steht nicht mehr drin, dass die Mutter ja sowieso einen Schuss hat. Heute schreiben wir nur, dass der Vater gern mehr Kontakt mit seinem Kind wünscht", sagt Schoreit. Die Mandanten, so seine Erfahrung, seien geradezu erleichtert.
Da wird der Grundstein gelegt für eine positive Stimmung, die bis in den Gerichtssaal anhält. Angela Landwehr und Axel Burmeister erleben die Ex-Partner immer seltener als Gegner und immer öfter als Eltern, die sich ihrer Verantwortung für die Kinder bewusst sind und gemeinsam eine Lösung suchen. Auch Jugendamt und Familienberatungsstellen erlebten die Betroffenen jetzt viel entspannter.
Und die Resultate scheinen tragfähig. Der Ahrensburger Anwalt Ingolf Schulz berichtet von zwei vergleichbaren Fällen, die er gerade bearbeitet hat, einen in Ahrensburg, einen vor einem anderen Amtsgericht im Land. Es ging um zusätzliche Besuchstage für den Vater. An dem anderen Gericht habe der Richter entschieden, dass der Vater weniger zusätzliche Besuchstage bekommen sollte als beantragt. "Da ist er weinend rausgerannt, hat sich als Verlierer gefühlt und wollte sein Kind aus Trotz gar nicht mehr häufiger sehen", sagt Schulz. In Ahrensburg einigten sich die Eltern.
erschienen am 8. September 2007
http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/08/791864.html
Cannabis bleibt als Mittel gegen «Seelen-Schmerz» strafbar
Lübben. Nur noch alle zwei Wochen darf Andre G. aus Lübbenau seinen kleinen Sohn (heute 4 Jahre alt) sehen. G.’s Freundin, die Mutter des Kindes, hatte sich von ihm getrennt. Die Folge war ein Umgangsrecht des Vaters, das nur die 14-tägigen Treffs zuließ.
Zuvor hatte sich der Vater dreieinhalb Jahre um den Sohn gekümmert; die Mutter ging arbeiten.
Doch die Zwietracht der Eltern hatte noch weiter gehende Folgen für den Kindesvater (29). «Immer, wenn ich das Kind wieder abgeben musste, hatte ich ein übelstes Tief» , sagte G. jetzt – als Angeklagter vor dem Amtsgericht Lübben. Denn seinen Schmerz betäubte G. mit Marihuana. Mehr als 153 Gramm des Krautes wurden von der Polizei in seiner Lübbenauer Wohnung gefunden – mit einem Wirkstoffgehalt (Gehalt an Tetrahydrocannabinol, THC) von fast 23 Gramm, dem dreifachen der Menge, die das Gesetz als gering ansieht. Die «Grenze zum Verbrechen» , so Richter Stephan Lehmann, liege bei 7,5 Gramm THC.
Angebaut habe er das Rauschgift selbst, im eigenen Garten, mit Samen aus Berlin, sagt G. aus. «Ich wollte weder zu einem Dealer noch sonst wohin in diese Szene» , sage G. vor Gericht. Der Ertrag stamme aus einer Pflanze.
Doch Eigengebrauch schützt vor Strafe nicht. Die gefundene Menge berge die Gefahr, dass das, was über den Eigengebrauch hinausgeht, abgegeben werden konnte, sagte der Staatsanwalt. Er gehe daher nicht von einem minderschweren Fall aus und forderte die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. G.’s Anwalt Bengt Kanzler dagegen sah mildernde Umstände: «Die familiäre Situation ist nachvollziehbar, und er hat niemanden hineingezogen oder Handel getrieben.» Er plädierte daher auf sechs Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Das Schöffengericht stellte in seinem – bereits rechtskräftigen – Urteil fest, dass der Besitz dieser Drogenmenge «ein Verbrechen bleibt» , so der Vorsitzende Stephan Lehmann. Manches spreche aber auch für den Angeklagten.
Er sei nicht vorbestraft, habe keinen Handel betrieben und habe einen ordentlichen Lebenswandel. Daher verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Darüber hinaus müsse der Angeklagte 500 Euro an ein Kinderhilfsprojekt zahlen.
Einen zweiten Anklagepunkt ließ die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung fallen. G. soll, so der Vorwurf, eine Nachbarin (73) bedroht haben mit den Worten: «Dir schneid’ ich noch mal die Kehle durch.» G. bestritt diesen Vorwurf und kündigte für den Fall einer Verurteilung Berufung an. Die Nachbarin K. bestätigte zwar als Zeugin die Worte. Jedoch entpuppte sich die vermeintliche Auseinandersetzung als Teil eines Nachbarschafts- und wohl auch Generationskrieges, den eine andere Frau aus dem Haus, ebenfalls im Zeugenstand, als «Verhältnis von Hund und Katze» beschrieb. Beide Kontrahenten hätten sich «nichts geschenkt» . Etwa alle 14 Tage, so berichtete die 73-Jährige, habe sie dem Vermieter Ruhestörungen und andere Belästigungen aufgelistet. Einmal sei sie bespuckt worden, einmal bedrängt, und einmal habe sie Gesänge wie «Deutschland den Deutschen» gehört. G. sagte, das alles sei «erstunken und erlogen» .
Seit etwa einem halben Jahr, sagte Zeugin K., sei nun Ruhe. Das liege daran, so G., dass er seitdem «kaum noch zu Hause schlafe» . Er habe «keinen Bock auf den Streit» .
Demnächst gehe er auch wieder arbeiten – in Dortmund.
http://www.lr-online.de/regionen/spreewald/Luebben;art1058,1759454
Posteingang 09/2007
«Unfassbarer Akt der Verzweiflung»
Die Tat hatte im vergangenen März bundesweit Entsetzen ausgelöst: Eine junge Mutter warf ihr Neugeborenes aus dem zehnten Stock eines Hamburger Hochhauses. Am Dienstag wurde die Frau, eine 27-jährige Polin, wegen der Tötung des Babys vom Landgericht Hamburg zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Aktuelle Nachrichten - Hamburg (ddp-nrd). Die Tat hatte im vergangenen März bundesweit Entsetzen ausgelöst: Eine junge Mutter warf ihr Neugeborenes aus dem zehnten Stock eines Hamburger Hochhauses. Am Dienstag wurde die Frau, eine 27-jährige Polin, wegen der Tötung des Babys vom Landgericht Hamburg zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Dabei ließen die Richter nach eigenen Angaben ausdrücklich Milde walten, wobei die Strafe sieben Monate höher ausfiel, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die moralische Schuld an dem Verbrechen sprachen die Richter dem Kindsvater zu.
Der Vorsitzende Richter Claus Rabe verwies bei der Urteilsbegründung auf psychiatrische Gutachten, die der Angeklagten eine «erheblich verminderte Schuldfähigkeit» und eine «tiefgreifende Bewusstseinsstörung zum Zeitpunkt der Tat» bescheinigt hatten, und schloss sich dieser Bewertung an. Die 27-Jährige, die seit 2002 in Hamburg lebt, hatte die aus der Beziehung mit einem 23-jährigen Mazedonier hervorgegangene Schwangerschaft verheimlicht, ihren Zustand nach Ansicht des Gerichts verdrängt und bei Nachfragen stets Ausflüchte vorgebracht. Am 17. März hatte sie dann auf der Toilette ihrer Wohnung ein gesundes Mädchen geboren. In einem «körperlichen und seelischen Ausnahmezustand» habe sie das Kind, als es Laute von sich gegeben habe, in eine Plastiktüte gestopft und von Balkon geworfen. Der kleine Körper war auf dem Rasen aufgeschlagen, das Baby starb eine Stunde später an seinen schweren Kopfverletzungen. Kurz danach fand ein Spaziergänger die kleine Leiche auf der Wiese in der Hochhaussiedlung Osdorfer Born.
«Wie kann eine Mutter ihr neugeborenes Baby in eine Plastiktüte stopfen und aus dem zehnten Stock in die Tiefe schleudern?», fragte Rabe. «Die unfassbare Tat war ein Akt der Verzweiflung, des Alleingelassenseins, von Hilflosigkeit und Panik, aus der heraus sie das Liebste tötete, was sie hatte», sagte der Richter. Die Ursache für die Handlung sei ihre Partnerschaft gewesen, «die den Namen nicht verdiente». Der Freund habe in der Angeklagten nur das «willfährige Objekt seiner egoistischen Interessen» gesehen, sie rücksichtslos ausgenutzt. «Er weiß, dass er der moralisch Schuldige ist, der es zu dieser Tragödie hat kommen lassen», sagte Rabe und kritisierte, dass der 23-Jährige als Nebenkläger der Urteilsverkündung ferngeblieben war.
Das Gericht hatte geprüft, ob bei der 27-Jährigen ein minderschwerer Fall von Totschlag vorliegt, um eine kürzere Haftstrafe als die dafür vorgesehenen 5 bis 15 Jahre verhängen zu können. Zugunsten der Angeklagten bewerteten die Richter, dass die 27-Jährige im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Dies sei ihr sehr schwergefallen, und es sei umso höher zu bewerten, dass sie die schwere Tat «vor Gericht und sich selbst» eingestanden habe. Das Gericht, sagte Rabe, sei von der tief empfundenen Reue der Angeklagten überzeugt. Sie habe die Schwere der Tat selbst erkannt. «Es ist selten, dass eine Angeklagte so offen davon spricht, die Strafe als eine Art Selbstreinigung für die eigene Zukunft zu empfinden», sagte der Richter.
Einen Teil der Strafe verhängte das Gericht jedoch wegen der falschen Verdächtigung des Kindsvaters. In diesem Falle habe die Angeklagte sehr wohl versucht, die Schuld abzuwälzen, zumal sie eingestanden habe, dabei aus purer Rache für all das gehandelt zu haben, was ihr Freund ihr zuvor angetan hatte. Dies habe zu Folge gehabt, dass zeitweise bundesweit in der Öffentlichkeit mit vollem Namen nach einem juristisch Unschuldigen gefahndet worden sei. Kritisch bewertete das Gericht ferner, dass die Angeklagte trotz ihrer Verzweiflung zahlreiche Hilfsangebote Dritter ausgeschlagen habe: «Sie hat den Kopf in den Sand gesteckt.» Nicht belegt sei auch die Behauptung, ihr Freund habe sie geschlagen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (ddp).
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/13319762/Unfassbarer-Akt-der-Verzweiflung
Kommentar Väternotruf:
Alles mal wieder klar, schuld ist eigentlich der Mann. So findet man am Landgericht Hamburg wieder zu dem gewohnten Weltbild, nach dem Frauen immer Opfer sind. Was soll mann da noch sagen?
10.09.2007
Mutter misshandelt Kind auf offener Straße
Eine 39-jährige ist in der Nacht zu Sonnabend festgenommen worden, nachdem sie ihrem sechs Jahre alten Sohn geprügelt haben soll. Zeugen hatten gegen 2 Uhr 30 die Polizei gerufen, weil sie auf der Straße lautes Geschrei, klatschende Geräusche und Kinderweisen hörten. Die aus Litauen stammende Frau kam zum Haftrichter, das Kind ins Krankenhaus. Es hatte am ganzen Körper Blutergüsse. Was die Frau nachts mit dem kleinen Kind auf der Straße wollte, ist unbekannt.
Ha
"Der Tagesspiegel", 10.09.2007, S. 11
Kommentar Väternotruf:
Nach Ansicht, wie sie im sogenannten Bundesfamilienministeriums gepflegt wird, ist eine schlagende Mutter noch lange kein Grund, dass sich in diesem Ministerium jemand um um den 6-Jährigen Jungen kümmern sollte. Im Ministerium kümmert man sich nur dann um Kinder, wenn diese von Vätern geschlagen werden.
Wenn eine Mutter ihren Sohn schlägt, ist das für das Ministerium noch viel weniger ein Grund, dass etwas dagegen gemacht werden müsste, denn misshandelte Söhne sind zukünftige misshandelte Männer und für Männer fühlt sich in dem einäugigen Ministerium ohnehin niemand zuständig.
Siehe dazu auch den nachfolgenden Aufsatz in:
Ärzte Zeitung, 07.09.2007
http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/09/07/154a0501.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns
Ärzte Zeitung, 07.09.2007
Häusliche Gewalt - Leitlinien sollen Ärzte unterstützen
Familienministerium schreibt Projekt für die hausärztliche Versorgung aus / Einsatz von Dokumentationsbögen wird evaluiert
BERLIN (ine). Wenn Frauen und Kinder von ihren Lebenspartnern oder Vätern verprügelt wurden, sind Ärzte oft erste Ansprechpartner für die Betroffenen. Um Niedergelassene bei der Behandlung stärker zu unterstützen, will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Interventionsprogramm erarbeiten.
Häusliche Gewalt ist kein Einzelfall. Studien zeigen, dass von 10 000 Frauen jede Vierte im Alter von 16 bis 85 Jahren bereits einmal Gewalt in der Familie erfahren hat. Leitlinien sollen Ärzten Tipps geben, wie sie das Thema am besten ansprechen können und welche Handlungsmöglichkeiten sie haben. In der Vergangenheit hatte das BMFSFJ bereits ein ähnliches Projekt im Klinikbereich gefördert.
Nun hat das Ministerium das Thema Häusliche Gewalt im niedergelassenen Bereich ausgeschrieben. Ziel ist, so Professorin Beate Blättner vom Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Hochschule Fulda, den Einsatz von Dokumentationsbögen bei Hausärzten und Gynäkologen zu forcieren.
"Leitlinien sind ein guter Weg, um etwas in den Köpfen zu bewegen", sagt Blättner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Der ärztliche Beitrag zur Prävention von Spätfolgen sei schwierig. Nicht alle Frauen seien bereit, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen. "Fortbildungen oder ein schriftlicher Handlungsleitfaden, wie man mit Gewaltopfern am besten umgeht, sind da hilfreich", so Blättner.
Um zu erfahren, wie Ärzte mit dem Thema umgehen, hatte Blättner vor einigen Monaten einen Fragebogen erstellt, der im "Hessischen Ärzteblatt" veröffentlich worden ist. Der Rücklauf der Befragung war gering. Nur 92 Fragebögen waren von Allgemeinmedizinern und Psychotherapeuten ausgefüllt worden. Das entspricht einer Rücklaufquote von 0,3 Prozent. "Die Forschungsfragen sind damit unbeantwortet geblieben", räumt Blättner ein.
Ein Ergebnis habe sich allerdings abgezeichnet: Viele Ärzte wüssten nicht, dass es Dokumentationsbögen gibt, die es ihnen erleichtern, präzise und vor Gericht verwertbare Aussagen über den Zustand der Patienten zu machen. Unter anderem hat das Berliner Interventionsprojekt SIGNAL einen Leitfaden entwickelt, der Ärzten beim Umgang mit traumatisierten Patienten helfen soll.
Blättner selbst will an dem Thema dranbleiben. Sie wird in drei Orten in Hessen direkt in die Kliniken gehen und bei den Kollegen dort nachfragen, wie und mit wem sie beim Thema häusliche Gewalt kooperieren.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Plan B für die Schublade
KOMMENTAR
Plan B für die Schublade
Von Sabine Schiner
Wenn Frauen mit einem blauen Auge in die Praxis kommen und vorgeben, gegen die Badezimmertür gerannt zu sein, oder wenn sich Kinder die Schrammen auf dem Rücken angeblich geholt haben, als sie mit dem Fahrrad hingefallen sind, dann sollten bei Ärzten alle Alarmglocken läuten. Doch nicht immer sind die Folgen von Häuslicher Gewalt so offensichtlich. Auch Seh- und Hörfehler, chronische Rückenschmerzen, Suchterkrankungen und Depressionen können Anzeichen dafür sein.
Das Thema ist komplex. Hinzu kommt, dass die Betroffenen die Gewalt in den meisten Fällen oft auch nicht von selbst ansprechen, weil sie sich schämen. Sie müssen danach gefragt werden. Das braucht Fingerspitzengefühl, doch nur so kann ihnen geholfen werden. Wie man das macht, haben Ärzte in ihrer Ausbildung meist nicht gelernt. Bislang gibt es auch lediglich einige Ratgeber von Ärztekammern und Hilfsprojekten.
Selbstverständlich sollte immer erst alles getan werden, damit es nicht zu Gewaltausbrüchen in der Familie kommt - egal, ob es um Kinder, Alte, Frauen oder Männer geht. Die derzeit von Politikern diskutierten Präventionsprojekte sind ein möglicher und begrüßenswerter Ansatz. Aber auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in Kliniken und Praxen sollten besser vorbereitet sein und einen Plan B in der Schublade haben, wenn Sie mit Opfern von Gewalt konfrontiert werden. Leitlinien, wie sie das Familienministerium plant, sind längst überfällig.
http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/09/07/154a0501.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns
Kommentar Väternotruf:
Komisch, für Gewalterfahrungen von Männern und Kinder, die weibliche Gewalt erfahren haben, scheint sich im sogenannten "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)" mal wieder keiner zu interessieren. Bei Männern kann das nicht weiter verwundern, denn Männer sind nicht die Zielgruppe des eigenäugigen Ministeriums.
Komisch, dass auch die männlichen Steuerzahler für die Finanzierung dieses eigenartigen Ministeriums mit aufkommen müssen.
10.09.2007
KLEINKINDERERZIEHUNG
Mütter-Mythos in der frühkindlichen Betreuung vorhanden
zwd Berlin (tag). Die bereits bestehenden frühkindlichen Betreuungskonzepte reichen nicht aus, um geschlechtergerechte Rahmenbedingungen für Vater- und Mutterschaft herzustellen. Zu diesem Ergebnis gelangt Babara Stiegler, Leiterin des Arbeitsbereichs Frauen- und Geschlechterpolitik in der Friedrich-Ebert-Stiftung, in der aktuellen WISO-Studie „Kapital und Kinderkrippen“. Es müsse weiter darüber diskutiert werden, ob beispielsweise Elterngeldleistungen zu einer geschlechtergerechten Kleinkinderbetreuung führen.
Anhand von geschlechterpolitischen Maßstäben hat Stiegler überprüft, ob mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Krippenbetreuung gleiche Betreuungsbedingungen für Mütter und Väter geschaffen wurden. Gefragt wurde beispielsweise, ob das bestehende frühkindliche Betreuungskonzept tatsächlich eine neue „väterliche Männlichkeit“ unterstützt, oder ob es vielmehr den Mythos nährt, nur die Mutter sei für die frühkindliche Beziehung geeignet.
Elterngeld: Väter müssten „Halbe-Halbe“ machen
„Vom Gesetzestext her ist das Elterngeld egalitär angelegt und damit eine Verstärkung einer väterlichen Männlichkeit“, schreibt Stiegler. Die Praxis aber zeige, dass es für Väter gar nicht selbstverständlich ist, in den ersten, staatlich geförderten 14 Betreuungsmonaten – gleichermaßen wie die Mütter – für ihre Kinder zu Hause da zu sein. Väter müssten aber „Halbe-Halbe“ machen, also die Hälfte der Betreuungsmonate übernehmen, weil erst dann von einer geschlechtergerechten Betreuung die Rede sein könne.
Krippenerziehung: Qualifizierte Erzieher nicht in Sicht
Auch bei den außerhäuslichen Betreuungsplätzen ist die Studie auf einen Mütter-Mythos gestoßen. Besonders in Westdeutschland sei die Idee weit verbreitet, dass die Mutter die beste Erzieherin für ihr Kind ist. Dort werde eine 33-prozentige Versorgung mit Krippenplätzen erst für das Jahr 2013 angestrebt. Stiegler warnt deshalb vor einer erneuten Verfestigung der traditionellen Rollenbilder auch nach 12 Monaten des Elterngeldbezuges und den zwei zusätzlichen Partnermonaten. Wegen fehlender Krippenplätze liefen Mütter Gefahr, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ihrer Kinder die private Fürsorgearbeit ohne finanzielle Unterstützung leisten zu müssen. Bei der Krippenbetreuung fordert Stiegler, mehr Männer zu Krippenerziehern auszubilden, um eine geschlechtsspezifische Betreuung und Bildung gewährleisten zu können.
(03.09.2007)
Quelle: http://www.zwd.info/index.php?cat=1&group_id=103&id=6672&content_id=174&action=show_news