Väternotruf

Oktober 2007


 

 

 

Mutter zu elf Jahren Haft verurteilt

Nach Familiendrama in Esslingen

Aus Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann hatte eine 33-jährige Frau ihre beiden Söhne erstochen. Die Richter stellten verminderte Schuldfähigkeit fest.

Die Angeklagte vor dem Landgericht Stuttgart. Wegen zweifachen Mordes an ihren Kindern wurde die 33-Jährige zu elf Jahren Haft verurteilt. (Foto: dpa)

Eine 33-jährige Mutter aus Esslingen muss für elf Jahre ins Gefängnis, weil sie ihre beiden Söhne erstochen hat. Das Landgericht Stuttgart erkannte am Freitag auf Totschlag in zwei Fällen, stellte aber auch verminderte Schuldfähigkeit fest. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren Haft.

Die Frau hatte bereits am zweiten Prozesstag gestanden, ihre beiden acht und zwölf Jahre alten Söhne erst mit einem Antennenkabel gewürgt und dann mit einem Messer erstochen zu haben.

Ein anschließender Selbstmordversuch in einem Waldstück nahe des Tatorts scheiterte. Das Motiv sei Furcht vor dem Ehemann gewesen, dem sie durch Selbstmord habe entkommen wollen, ohne ihm aber die Kinder zu überlassen. Ein Psychiater erklärte im Prozess, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat von der Idee verblendet war, sie handele zum Besten der Kinder.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross sprach in der Begründung des Urteils von einem "Schwanken des Gerichts zwischen Mitleid mit der Angeklagten und Unverständnis über die Tat". Die Angeklagte sei intelligent und hätte eine Flucht vor ihrem Ehemann auch ohne Tötung der Kinder angehen können, etwa über ein Frauenhaus oder die Polizei.

Gleichwohl sei die Tat aus selbstlosen Motiven und ohne feindselige Einstellung gegen die Kinder begangen worden - das schließe eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes aus.

26.10.2007

(dpa/cag/mako)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/859/422620/text/

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wenn eine Mutter ihre beiden Kinder ersticht, dann nicht etwa aus Feindseligkeit gegen die Kinder, sondern "Verzweiflung und aus Angst vor ihrem Ehemann", ja, vielleicht sogar aus Liebe. Das könnte man jedenfalls glauben, wenn man die obenstehenden Pressemeldung liest.

Womöglich hat auch Adolf Hitler aus Verzweiflung und aus Angst vor dem Weltuntergang die Juden nach Auschwitz transportieren lassen?. Wundern würde es vielleicht nicht, denn immerhin war Hitler Vegetarier und Hundefreund und wie man weiß, sind Vegetarier und Hundefreund im Allgemeinen sehr liebe Menschen von denen man sich für gewöhnlich nicht vorstellen kann, dass sie Juden aus Feindseligkeit töten. Hitler hat, wie man heute in gewissen Kreisen vermutet, aus reiner Menschenliebe das Euthanasieprogramm betrieben, denn er konnte das Leiden der Behinderten nicht mit ansehen und wollte sie daher töten, so wie die Mutter der beiden getöteten Kinder nicht mit ansehen konnte, dass ihre Kinder in einer so bösen Welt aufwachsen sollten, wo so böse Männer wie der Vater der Kinder frei herumlaufen dürfen.

 

 

 


 

 

 

 

Seifenoper in der Märkischen Allgemeinen

 

 

"Nur eine kleine Entfernung

 

Wie ein Mädchen, das zur Mutter wollte, gegen ihren Willen zum Vater kam

FRANK SCHAUKA

 

POTSDAM Was wird denn passieren, Ronja, wenn ich entscheide, dass du zum Papa gehen sollst? Der Richter des Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandeslandesgerichts fragte, wie ein Teilnehmer der Verhandlung im August sich erinnert, das Mädchen "sehr mitfühlend". Ich werde weglaufen, antwortete die Zehnjährige. Wohin? Zur Mama. Und wenn ich für die Mama entscheide, wollte der Richter da wissen. Dann freue sie sich, sagte Ronja und strahlte. Ich werde mich bemühen, für dich die richtige Entscheidung zu treffen, erklärte darauf der Richter in dem Streit um das Sorgerecht, das Ronjas Vater, Peter B., für sich allein beansprucht hatte. 

 

Die "richtige Entscheidung" erlebte Ronja knapp sechs Wochen später im Klassenraum ihrer Grundschule in einem Brandenburger Dorf am Südostrand von Berlin. Es war der Dienstag vor den Herbstferien, der 9. Oktober. Eine Freundin, die auf dem Flur nach der Klassenlehrerin der 5c Ausschau hielt, rief Ronja plötzlich zu: Da kommt dein Vater! Ronja wollte sich noch hinter dem Schrank verstecken. Doch die Schulleiterin, die den Vater begleitet hatte, holte sie hervor. Warum sie mitkommen solle? fragte Ronja. "Das wirst du gleich sehen", sagte die Direktorin, schob das Mädchen vor sich her und drängte es gegen seinen Willen, wie Mitschüler berichten, zur Klassentür hinaus. Dort ergriff der Vater die Tochter, hob sie auf den Arm, verließ das Schulgebäude und fuhr fort mit ihr. Im Klassenraum zurück blieben Ronjas Schuhe, ihre Zahnspange, ihr Ranzen. Es sei ein ganz normales Abholen durch den Vater gewesen, habe die Schulleiterin ihr gesagt, berichtet Ronjas Mutter, Anka B.

Die 40-Jährige sitzt am Küchentisch. Das Telefon ist immer griffbereit. "Ich weiß bis heute nicht, wo Ronja ist", sagt sie. Seit zehn Tagen fehlt jeder Kontakt. Die Polizei hat die Fahndung nach wenigen Tagen eingestellt. Es gebe keine Hinweise, dass das Kind in Gefahr sei, heißt es. Strafrechtlich ist dem Vater nichts vorzuwerfen. Er hat das alleinige Sorgerecht für sich erklagt. Er ist im Recht – das heißt im Besitz des Beschlusses des Familiensenats des Oberlandesgerichts.

Das räumt auch Psychologin Beate Redeker ein – wenngleich verständnislos.

Ronja wurde "quasi juristisch erlaubt ,entführt’", sagt die Verfahrenspflegerin, die Ronjas Interessen vor Gericht vertritt. "Wenn man nach der Menschlichkeit handelte, würde man anders entscheiden. Es ist unglaublich, wie mit Ronja verfahren wurde. Das Selbstbestimmungsrecht eines Kindes wurde mit Füßen getreten."

Die drei Senatsrichter und die beiden Männer, die das Mädchen psychiatrisch begutachtet hatten, hatten offenkundig andere Wahrnehmungen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beschreibt folgende Situation: "Ronja machte einen sichtlich angespannten Eindruck. Wenn das Gespräch auf den Vater kam, wiederholte sich das aus den Akten bereits bekannte Verhaltensmuster, das heißt, Ronja schwieg und wich diesen Fragen aus." Dann wurde der Vater hereingebeten. Peter B. gab "dem Kind gegenüber Erklärungen" ab. Darauf "wandte sich Ronja ab und reagierte nicht auf diese Anfrage; sie begann still zu weinen". 

Anschließend verließ der Vater, wenig später Ronja den Raum. Zurück blieben die Sachverständigen, die folgendes kundtaten: "Es sei erkennbar geworden (das Weinen von Ronja zeige dies ausdrücklich), dass eine emotionale Beziehung zwischen Vater und Tochter bestehe. Eine besondere Belastung, die die Begegnung zwischen Vater und Tochter als bedenklich erscheinen lasse, sei für sie nicht erkennbar geworden."

Die Richter des Familiensenats setzten schließlich den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen außer Kraft. Noch im Mai 2007 hatte eine Amtsrichterin Anka B. das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter zuerkannt.

Nun befanden die Oberrichter, "dass die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater Ronjas Wohl am besten entspricht". Dabei, so der Senat, sei er sich "bewusst", dass diese Entscheidung "mit einem Umzug von Ronja heraus aus ihrer gewohnten Umgebung in den Haushalt des Vaters verbunden ist und damit naturgemäß zu Belastungen führt. Die Kontinuität ihrer bisherigen Entwicklung erleidet also einen ,Bruch’." Allerdings müsse dieser Bruch "hingenommen werden", so der Familiensenat.

Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt

Die Schülerinnen und Schüler der 5c, die nach dem "normalen Abholen" weinten, vermissen Ronja offensichtlich. Nachdem sich die Kinder ein wenig von dem Schock erholt hatten, ließ die Klassenlehrerin zwei Tage später die Kinder Briefe an Ronja schreiben, die sie irgendwann erhalten sollte. Paula und Hannah: "Alle sind traurig, weil wir uns so gerne wünschen, dass du wieder in die Schule kommst." Ein anderer Brief: "Wir geben uns Mühe, dass du wieder in unsere Klasse kommst." Maximilian ("Schade, dass du nicht mehr da bist") zitiert für Ronja ein Gedicht: "Ich liebe dich, mich reizt deine schöne Gestalt, und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Mein Vater, mein Vater jetzt fasst er mich an! Erlkönig hat mir ein Leids getan! Dem Vater grauselt’s, er reitet geschwind. Er hält in den Armen das ächzende Kind, erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot."

Auch ein Sorgerechtsinhaber dürfe "sich nicht seines Kindes gewaltsam bemächtigen, es isolieren, in seiner Freiheit beschränken und jeden Kontakt mit der Mutter, mit der Bindungsperson verhindern", erklärt Karin Mühlich, Ronjas zweite Verfahrenspflegerin. Das Kind werde sich wehren. "Zudem besteht die Gefahr, dass sie die nächste Fluchtmöglichkeit nutzt und sich an Leib und Leben gefährdet. Das ist neben der seelischen Misshandlung eine körperliche Gefährdung!"

Der Senat hat, um diese Gefahr zu mindern – Herr und Frau B. wohnen nur zwei Kilometer entfernt –, folgendes verfügt: Es dürfte "geboten sein, in den ersten Wochen nach dem Wechsel zum Vater keinen Umgang mit der Mutter stattfinden zu lassen". So sei "dem Kind das Sich-Einleben in den Haushalt des Vaters und die Bewältigung des Loyalitätskonfliktes zu erleichtern".

Ronja hatte nie Zweifel aufkommen lassen, dass sie zur Mutter hält. Seitdem sich die Eltern Ende 2004 auseinandergelebt hatten, kam es immer wieder vor, dass sie die ihr von Ämtern vorgeschriebenen Besuche beim Vater widerwillig wahrnahm. Die Mutter protokollierte aus einem 30minütigen Gespräch Ronjas mit einer Mitarbeiterin des Jugendamts: "Warum muss ich denn zu ihm?

Antwort: Weil es ein Gesetz gibt! Was passiert, wenn ich nicht gehe? Dann muss ich eine neue Familie für dich suchen, das will ich doch nicht, also überleg es dir noch einmal!" Anka B. erzählte einmal: "Wenn das Wochenende mit dem Vater naht, heult Ronja, sie bekommt Durchfall, isst nicht, sie zieht sich nicht an. Einmal schrie sie mich an: Warum muss ich da hin, warum nicht du? Du hast den schließlich geheiratet." 

Am 6. November 2006 kam es zum Eklat: Der Vater holte Ronja vom Klavierunterricht ab. Doch da sie ihm nicht folgen mochte, hockte sie sich in Blockadehaltung auf den Boden. Deshalb trug Peter B. die Tochter zum Auto. "Sie schlug und trat um sich, wollte wieder aus dem Auto aussteigen", beschreibt die Rechtsanwältin des Vaters die Situation. Um dies zu verhindern, musste sich B.s neue Partnerin "neben Ronja auf die Rückbank setzen".

 

Amtsgericht erteilte der Mutter das Sorgerecht

Ronjas Klavierlehrerin beobachtete das Geschehen vom Fenster aus. Wenige Stunden später erstattete Anka B. Anzeige bei der Polizei gegen den Vater wegen Kindeswohlgefährdung. Am nächsten Tag war Ronja wieder bei der Mutter. Etwa in dieser Zeit schrieb Ronja einer Mitschülerin ins Freundebuch: "Mein allergrößter Wunsch: das ich nicht mehr zu Peter muß." Zu Peter – ihrem Vater.

Wie real Ronjas Weigerung, den Vater zu besuchen, war, dokumentiert der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom Mai 2007: "Die Haltung des Kindes ist derart verfestigt, dass es auch dem –fachlich geschulten – Ergänzungspfleger nicht gelungen ist, den Umgang (mit dem Vater, Anm. d. Red.) stattfinden zu lassen. Der Ergänzungspfleger teilte zuletzt mit, dass er hätte Gewalt anwenden müssen, um den Umgang durchzusetzen." Doch darauf sei verzichtet worden, weil dies "nicht dem Wohl des Kindes dienlich" gewesen wäre.

Die Richterin entschied, allein der Mutter das Sorgerecht zuzuerkennen – auch wenn Ronjas Ablehnung des Vaters, zumindest unbewusst, durch die negative Haltung der Mutter gegenüber ihrem Ex-Partner beeinflusst sei. Doch eine Trennung von der Mutter, so die Amtsrichterin, würde dem Kind vermitteln, "dass sein, wie es meint, tatsächlicher Wunsch keine Rolle spielt und es dafür, dass es diesen geäußert hat, bestraft wird." Zudem sei "nicht davon auszugehen, dass Ronja ohne die Beeinflussung den Wunsch hätte, beim Vater zu leben". Dabei ist Ronja alles andere als geistig stumpf. "Sie ist sehr intelligent und weiß, was sie will", sagt Verfahrenspflegerin Mühlich. Entsprechend sind Ronjas Schulnoten. Ihre Hobbys sind segeln, lesen und Klavier. Später will sie "irgend etwas mit Kunst" machen.

Dass Peter B. mit seinem Widerspruch gegen den Amtsgerichtsbeschluss letztlich Erfolg vor dem Familiensenat des Oberlandesgerichts hatte, hat wesentlich, auch wenn es paradox klingt, mit der hartnäckigen Weigerung seiner Tochter zu tun, beim ihm zu leben. Hätte Ronja einen weniger starken Ablehnungswillen gehabt – den sogar der professionelle Ergänzungspfleger nur mit Gewalt hätte brechen können –, hätte der Familiensenat der Mutter das Sorgerecht nicht mit folgender Argumentation aberkennen können: Dass Anka B. erziehungsunfähig ist, zeige sich darin, dass es ihr nicht gelinge, ihre Tochter auch gegen deren Willen für Besuche beim Vater zu motivieren.

Dagegen sei Peter B.s "Fähigkeit zur Ausübung der elterlichen Sorge nur ,im üblichen Ausmaß’ der Normalbevölkerung eingeschränkt". Nach der Logik des Familiensenats ist der Vater deutlich erziehungsfähiger. Der Beweis: Lebt das Kind beim Vater, den es ablehnt, wird er es wahrscheinlich relativ problemlos für Besuche bei der Mutter begeistern können.

Der Familiensenat ist dem Bundesverfassungsgericht schon einmal mit einer sehr pointierten Entscheidung aufgefallen. Vor wenigen Jahren erkannten die Richter aus Brandenburg einem Ehemann, der seine Frau misshandelt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen, das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind zu. Auch in dem Fall stellte der Familiensenat die Erziehungsfähigkeit der Frau in Frage. Die Verfassungsrichter reagierten mit Unverständnis: "Nicht nachvollziehbar ist zudem die Erwägung des Senats, dass die Erziehungsfähigkeit der Beschwerdeführerin (der Frau, Anm. d. Red.) in Frage gestellt wäre, sollte sie aufgrund der Misshandlungen ihre Fähigkeit, mit dem Antragsteller (dem Ex-Partner, Anm. d. Red.) zu kommunizieren, eingebüßt haben." Letztlich hoben die Karlsruher Richter die Entscheidung des Familiensenats mit dem Hinweis auf, dass deren Entscheidung auf einem Grundgesetzverstoß beruhe.

Anka B.s Rechtsanwalt hat in dieser Woche ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sollte sie – vielleicht in einigen Monaten – erfolgreich sein, zahlt die Staatskasse das Verfahren. Falls jedoch Anka B. in Karlsruhe unterliegt, ist sie finanziell ruiniert. Schon jetzt haben die Streitigkeiten um ihre Tochter Ronja etwa 30 000 Euro gekostet."

Märkische Allgemeine 20.10.2007

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11046385/62249/

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da können einem schon die Tränen kommen, wenn man den Aufsatz von Herrn Schauka in der "Märkischen Allgemeinen" liest und alles für bare Münze nimmt, was der Autor da den Lesern und Leserinnen verklickern will.

Mal ganz abgesehen davon, dass er schlecht recherchiert hat, den die Verfahrenspflegerin Beate Redeker ist keine Psychologin, aber möglicherweise denkt Herr Schauka, man müsse wenigstens Psychologe sein, damit die Leser glauben, es wäre genau so. wie von dieser Person gesagt.

Unsinnig ist die Behauptung, die Mutter könnte durch eine Verfassungsbeschwerde verarmen. Zum einen nimmt das Bundesverfassungsgericht überhaupt nur cirka 3 Prozent aller eingegangen Verfassungsbeschwerden, die anderen 97 Prozent fliegen ohne weitere Begründung praktisch in den Papierkorb. Was das über das rechtsstaatliche Verständnis der Richter am Bundesverfassungsgericht aussagt, kann sich jeder selbst ausdenken.

Zum anderen bekommt jeder, der sich die relativ niedrig ausfallenden Kosten beim Bundesverfassungsgericht nicht selbst leisten kann, Prozesskostenhilfe. Hat die Mutter dagegen ausreichendes Einkommen, muss sie die Kosten selber tragen. Das gilt aber auch in allen anderen 100.000 Familienrechtsfälle, die jedes Jahr die Gerichte beschäftigen, ohne dass deshalb jemand im Bundesjustizministerium auf die Idee käme, die Verfahren zukünftig generell kostenfrei zu halten.

 

 

 

 

"Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Wie man das Unwahrscheinliche wahrscheinlicher macht."

Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld

 in: "Anwaltsblatt",  August/September 2005, S. 509-517

 

“Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht. Eine Ergänzung zu Lübbe-Wolff, AnwBl 2005, 509“

Rüdiger Zack in: „Anwaltsblatt 2/2006, S. 95-98

 

 


 

 

 

02.10.2007

Britney Spears

Ikone ohne Sorgerecht

Britney Spears hat das Sorgerecht für ihre Kinder verloren - im grellen Licht der Öffentlichkeit. Dort, wo man nur ihre Hits hört, kommt bei Vernachlässigung das Jugendamt.

 

VON MARTIN REICHERT

 

Die amerikanische Pop-Sängerin Britney Spears arbeitet an ihrer musikalischen Rückkehr, doch aus den Medien war sie nie verschwunden. Rund ein Jahr nach dem Rummel um ihre Frisur - eine Glatze! - zeitgleich zum Verkaufsstart ihrer neuen Single "Gimme More" und kurz vor Erscheinen ihres neuen Studio-Albums im November ist ihr neuester Hit bereits auf den vorderen Plätzen der US-Airplay-Charts. Auch sie selbst ist unangefochtene Nummer Eins auf allen Titelseiten: Britney Spears (25) hat das Sorgerecht für ihre beiden Söhne verloren.

Ein Richter in Kalifornien habe die Kinder bis auf weiteres in die Obhut von Vater Kevin Federline gegeben, berichtete der Onlinedienst der US-Zeitschrift People am Montag. Am Mittwoch solle Spears die Söhne Sean Preston (2) und Jayden James (1) ihrem Ex-Ehemann ganz anvertrauen. Seit ihrer Trennung vor einem Jahr haben sich die Eltern zu gleichen Teilen um die Kinder gekümmert. Nach Ausspruch der Scheidung im Juli hatte Federline aber vor Gericht mehr Zeit mit den Söhnen beantragt.

Richter Scott Gordon vom Superior Court in Los Angeles gab den Grund für seine Entscheidung nicht bekannt. Er hatte die Sängerin aber kürzlich als Gewohnheitstrinkerin, die außerdem regelmäßig Drogen konsumiere, gerügt und zu wöchentlichen Drogentests verpflichtet. Zudem muss sich Spears nach seiner Anordnung acht Stunden pro Woche mit einem Erziehungspädagogen treffen, der ihre Eignung als Mutter ins Visier nehmen soll.

Ihre Eignung als Mutter ist es auch, die das Interesse der Öffentlichkeit so über die Maßen in Anspruch nimmt. Denn eine Mutter, die nicht der Ikone von selbstaufopfernder, liebevoller Hingabe entspricht und stattdessen - angeblich - ihre Kinder zwischen leeren Bierflaschen und halb aufgegessenen Pizza-Schachteln herumtollen lässt wie Britney Spears - verstört eherne Gewissheiten.

Die Sozialpädagogin Beate Schädler (55) ist Mitarbeiterin des Neuruppiner Frauenhauses und vermutet, dass es in der öffentlichen, richterlichen Verurteilung von Britney Spears für manche Frauen auch einen Sensations-Lustgewinn gibt: "Da ist eine schöne, reiche Mutter. Und siehe da: Die kriegt es auch nicht auf die Reihe. Das ist die alte Tradition: Frauen gegen Frauen. Sie konkurrieren miteinander um das bessere Frausein, anstatt sich gegenseitig zu unterstützen."

Beate Schädler hat in ihrem Alltag in der brandenburgischen Kleinstadt Neuruppin weniger mit Popstars, sondern mit unter häuslicher Gewalt leidenden Frauen zu tun. Auch jungen Frauen, die gerne Britney Spears hören und sich zum Teil nach ihrem Vorbild kleiden. Ihrer Einschätzung nach hat Britney Spears, Glamour hin oder her, womöglich ein schwerwiegendes Problem - und steht damit keineswegs alleine da: "Mütter stehen fast immer am Rand der Überforderung. Schon die Geburt bedeutet automatisch eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Kindheit - da kommen oft verborgene Traumata wieder zum Vorschein." Hinzu kommen ständiger Schlafentzug und permanente körperliche Anstrengung.

Die Sozialpädagogin spricht auch aus, was so mancher nicht zu denken wagt oder nicht so gerne hören möchte: "Mutterliebe als Naturereignis gibt es so nicht, nicht jede Mutter hat automatisch eine Bindung zu ihrem Kind. Die Wahrheit ist, dass viele Kinder gar nicht geliebt werden, weder von ihren Vätern, noch von ihren Müttern."

Im Falle Spears wundert sich Beate Schädler jedoch darüber, dass die Eignung des Vaters offenbar kein Gegenstand der Diskussion ist und Federline problemlos das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen hat: "In unseren Fällen rächen sich oft Väter an den Müttern, indem sie behaupten, die Mutter habe sich nicht um das Kind gekümmert". Auch im Fall Spears hatte Ex-Ehemann Kevin Federline, ehemaliger Background-Dancer von Spears und kein Kind von Traurigkeit, vor Gericht angegeben, dass die Sängerin die gemeinsamen Kinder "gefährde". Jener wichtige Zeuge jedoch, der von den Pizza-Schachteln und Bierdosen öffentlich Zeugnis ablegte, wurde vor Gericht aufgrund mangelnder Glaubwürdigkeit nicht zugelassen.

Britney Spears "mangelnde Fürsorge" für ihre beiden Söhne wird inmitten einer Öffentlichkeit diskutiert, die sich nur vordergründig für die Person Spears interessiert und in Wirklichkeit nur für sich selbst: Spears ist in diesem Fall nicht mehr das kleine, freche "All American Girl" sondern eine Ikone junger Mütterlichkeit - und muss sich daran messen lassen.

Außerhalb des Scheinwerferlichts schreitet einfach das Jugendamt ein, wenn Mütter und Väter versagen. Doch auch dessen Arbeit steht unter öffentlicher Beobachtung und entsprechendem Druck: nach gehäuften Todesfällen von Kleinkindern die jedes mal einen medialen Aufschrei nach sich zogen, agieren die Ämter mittlerweile schneller als früher. Erfolgt ein Hinweis - wo kein Kläger, da kein Richter - gehen die Mitarbeiter sofort in die Familien und überprüfen, ob Anzeichen von Verwahrlosung oder Misshandlung vorliegen. Das Amt kann dann rasch handeln und das betroffene Kind in seine Obhut nehmen - je jünger das Kind, desto größer ist seine Gefährdung. Ein Säugling kann zum Beispiel schon in wenigen Stunden verdursten.

In der Regel versucht das Jugendamt jedoch, eine einvernehmliche Lösung mit den Kindseltern zu finden. Die Jugendhilfe bietet eine Vielzahl von Angeboten: Von der Erziehungsberatung für die Eltern über Tagesgruppen und soziale Gruppenarbeit für die Kinder und Jugendlichen. Häufig kommt eine Pädagogin bis zu acht Stunden die Woche in die Familie, um die jeweiligen Strukturen konkret zu verbessern. Möglich ist auch eine vorrübergehende oder längerfristige Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien. Erst ganz am Ende steht der Entzug der Erziehungsberechtigung, die juristisch ein hohes Gut darstellt.

Die individuelle Auseinandersetzung um dieses Gut unterliegt allerdings oft den Determinierungen der Schichtzugehörigkeit. Das unaufgeräumte Wohnzimmer einer alternativen Arzt-Familie wird von den Behörden in der Regel weniger streng bewertet, als der klebrige "Unterschicht"-Küchentisch in der Hochhaus-Siedlung. Und während gebildete Eltern schriftliche Widersprüche beim Amt einreichen und einen Anwalt konsultieren, fühlen sich einfacher strukturierte Menschen oft ihrem Sachbearbeiter ausgeliefert: Hat man den einmal in seiner Ohnmacht angebrüllt, hat man schlechte Karten.

In Deutschland bleiben noch immer viele Fälle von Verwahrlosung und Misshandlung im Dunkeln. Eine wachsende Zahl junger Eltern steht außerhalb von Arbeitszusammenhängen und somit oft außerhalb der sozialen Kontrolle. Im Falle von Britney Spears ist das Gegenteil der Fall: Jede Nuance ihres Privatlebens ist dem grellen Licht der Öffentlichkeit ausgeliefert. Und mit jedem Nr.1 Hit wird der Druck größer.

http://www.taz.de/index.php?id=start&art=5485&id=koepfe-artikel&src=SZ&cHash=1603fb6a71

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Britney Spears hat das Sorgerecht für ihre Kinder verloren - so titelt die TAZ mit dem allerschönsten Euphemismus, seit die TAZ erfunden wurde.

Verlieren kann man ein Schlüsselbund, die Brille oder auch eine TAZ, die man sich gerade kaufte, um die nassen Stiefel auszustopfen. Das soll ja mit der TAZ besonders gut gehen, da diese eine ähnlich starke Saugleistung hat, wie ein Baby an der Mutter Brust.

 

Doch Britney Spears hat das Sorgerecht für ihre beiden Söhne natürlich nicht "verloren", sondern es wurde ihr von einem Richter entzogen, grad so wie der Honecker-Staat Wolf Biermann die Staatsbürgerschaft der DDR entzogen hatte und die linksliberale Szene in der BRD sich empörte, derweil in der Bundesrepublik Deutschland nichtverheiratete Vätern nach dem BGB noch nicht einmal ein Umgangsrecht, geschweige denn ein Sorgerecht zugestanden wurde und Hunderttausende von Vätern und Kinder auf diese Weise dauerhaft und mit einer Unerbittlichkeit voneinander getrennt wurden, dass die Berliner Mauer dagegen wie der Gartenzaun in einem Schrebergarten erscheinen muss..

Was Britney Spears angetan wurde, ist übliche Praxis in Deutschland, wenn gleich es inzwischen einige Familienrichter, wie etwa am Amtsgericht in Cochem gibt, die auf diese entwürdigenden und Eltern entsorgende vorhumanistischen Entsorgungsrituale verzichten

Dass es in Deutschland überhaupt noch diese Praxis des Sorgerechtesentzuges nach §1671 BGB gibt, hat ganz wesentlich damit zu tun, dass es fast immer Väter sind, denen das Sorgerecht auf diese Weise von den Gerichten entzogen wird. Würde dies überwiegend Frauen betreffen, der §1671 wäre über Nacht abgeschafft, denn wir wissen ja, ein Vater zählt in Deutschland nichts, eine Mutter alles.

Was kommt es da auf ein paar zehntausend entsorgte Väter im Jahr an, mag sich die verantwortliche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) denken, bei der nun wirklich nicht zu erkennen ist, dass sie die Notwendigkeit einer Streichung des §1671 BGB auch nur annäherungsweise erkannt hat.

 

 


 

 

 

Bald schnellere Scheidungen in München

Das Amtsgericht will Scheidungen in Zukunft schneller abwickeln. Ziel ist es vor allem, lange Konflikte ums Sorgerecht zu verhindern.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

In vielen Scheidungsverfahren wird das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder als Druckmittel benutzt, oft sogar als Gelegenheit zur Rache. Das Münchner Amtsgericht will solchen langwierigen Trennungskonflikten, die auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, nun einen Riegel vorschieben.

Gemeinsam mit Anwälten, dem Jugendamt, Sozialbürgerhäusern, Sachverständigen und Verfahrenspflegern hat das Familiengericht das sogenannte "Münchner Modell" entwickelt. Wichtigstes Ziel ist die rasche und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Kinder.

Bisher konnte es ein halbes Jahr oder länger dauern, bis in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren verhandelt werden konnte. Jetzt soll innerhalb von vier Wochen der erste Termin festgesetzt und zugleich das Jugendamt informiert werden, damit es frühzeitig einen Mitarbeiter zu der betroffenen Familie schicken kann. Dieser soll zwischen den Eltern vermitteln und bei Bedarf umgehend eine örtliche Beratungsstelle einschalten.

Im ersten Gerichtsverfahren soll dieser Jugendamtsmitarbeiter dann mündlich berichten, zu welchen Ergebnissen die Gespräche mit den Eltern geführt haben und wie er die Situation einschätzt. Auf irgendwelche schriftlichen Berichte oder Gutachten will das Gericht dabei künftig verzichten, um Zeit zu sparen.

"Unser Ziel ist es, bereits beim ersten Gerichtstermin eine Regelung zwischen den Eltern zu finden", sagt Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl. Deshalb solle auch jede Form von Stimmungsmache in der Verhandlung vermieden werden. Sollte dies keinen Erfolg bringen, würden die Eltern verpflichtet, sich fachlich beraten zu lassen. "Gelingt es in dieser Beratung, eine Lösung zu finden, ist das Verfahren beendet", sagt Zierl. Ansonsten werde das gerichtliche Verfahren fortgesetzt.

"Wir sind jetzt erst in der Probephase", erklärt der Präsident. "Aber einzelne bereits durchgeführte Verfahren haben gezeigt, dass es funktionieren kann." Wichtig sei allerdings, dass nun auch die Beratungsstellen ausreichend mit Fachpersonal besetzt werden, damit die Gerichte "zeitnah" agieren könnten: "Wir müssen die Eltern sofort nach der ersten Verhandlung dorthin schicken können." Es komme darauf an, Streitigkeiten so schnell wie möglich zu beenden, um die bisher oftmals sehr lange andauernden Kontaktabbrüche zu vermeiden.

(SZ vom 23.10.2007)

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/561/139272/

 

 

 


 

 

 

 

2744 NJW 38/2007

 

Kommentar

 

Lamprecht, Der Rechtsstaat verliert seine Unschuld

 

 

 

Dr. Rolf Lamprecht Karlsruhe

Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert

 

I. Anklage wegen Rechtsbeugung

In Naumburg an der Saale geschah Ungewöhnliches: Ende 2006 erhob der Generalstaatsanwalt Anklage wegen Rechtsbeugung gegen hochrangige Kollegen: gegen drei Richter, die dem 14. Senat des OLG angehören. Das Verfahren schwebt nun bei eben diesem OLG (als Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des LG Halle); sollte es mit einem Schuldspruch enden, müssen die Angeklagten „mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren" rechnen (§339 StGB). Bekanntlich fallen „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", unter die Kategorie „Verbrechen" (§ 12 StGB). Was in Rede steht ist mithin kein Kavaliersdelikt, sondern muss - auch wenn die Feder stockt - Justizverbrechen genannt werden. Tatsächlich handelt es sich um einen - in der Geschichte der Bundesrepublik - einmaligen Justizskandal. Kaum glaubhaft, aber wahr: Drei OLG-Richter haben in Folge mehrere höchstrichterliche Entscheidungen einfach boykottiert: erst ein Urteil des EGMR in Straßburg, dann mehrere Beschlüsse des BVerfG.

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Saarland

Sie retten die Liebe

Beim ersten gemeinsamen Auftritt gibt Oskar Lafontaine seiner Frau Christa Müller Flankenschutz - und verteidigt ihr erzkonservatives Familienkonzept. 

VON JENS KÖNIG

Marmor Stein und Eisen bricht, aber unsere...Foto mit preisgekrönter Orchidee "Saarperle" aus dem Jahr 1996 Foto: dpa

Die Genossen in Berlin nehmen Christa Müller nicht mehr ernst. Führende Politiker der Linken bezeichnen Müller mit maliziösem Unterton als "ehemaliges Vorstandsmitglied aus dem Saarland". Sie glauben, die Ehefrau von Partei- und Fraktionschef Oskar Lafontaine sei jetzt ein einfaches Mitglied der Partei, organisiert im Kreisverband Saarlouis - nur weil sie auf dem Gründungsparteitag der Saar-Linken vor drei Wochen darauf verzichtete, erneut eine führende Funktion im Landesverband zu übernehmen. Die Genossen in der Bundespartei gehen davon aus, dass sich das Problem mit Lafontaines prominenter Ehefrau samt ihrer umstrittenen Thesen zur Familienpolitik erledigt hat.

Wenn sie sich da mal nicht täuschen. Christa Müller steht am Freitagabend auf der Bühne des Volkshochschulzentrums in Saarbrücken und wiederholt Wort für Wort ihr familienpolitisches Konzept, von dem ihre Kritiker in Der Linken behaupten, es sei stockkonservativ, eine Mischung aus Bischof Mixa und Eva Herman. Müller fordert ein Erziehungsgehalt für alle Eltern bis zum 20. Lebensjahr ihres Kindes, sie spricht von "frühkindlichen Schäden" durch öffentliche Betreuung, sie kritisiert das "unverschämte Misstrauen", das Familien entgegengebracht werde.

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Während Müller redet, klatscht neben ihr auf der Bühne unentwegt - Oskar Lafontaine. Man könnte darin, mit ein wenig Großzügigkeit, eine Geste freundlicher Anteilnahme unter Eheleuten erkennen. Aber dieser Abend in Saarbrücken ist kein Privatvergnügen, sondern eine offizielle Parteiveranstaltung. Christa Müller ist als "familienpolitische Sprecherin der Saar-Linken" angekündigt, Oskar Lafontaine als "Fraktions- und Parteivorsitzender". So gesehen ist Lafontaines Beifall für Müller ein politischer Akt. Der Bundesvorsitzende beklatscht ein familienpolitisches Programm, das den Vorstellungen der Mehrheit seiner Partei radikal zuwiderläuft.

Wo Müller und die Saar-Linken "Wahlfreiheit für alle Eltern" sagen, meinen sie die Freiheit, Kinder so lange wie möglich zu Hause betreuen zu können - deswegen wollen sie ein Erziehungsgehalt. Wo die Genossen in der Bundespartei "Wahlfreiheit" sagen, meinen sie eine wirkliche Freiheit, zwischen der Kinderbetreuung in einer Kita oder zu Hause entscheiden zu können - deswegen plädieren sie für einen flächendeckenden Ausbau kostenloser Kindertagesstätten. Genau darin sieht Müller jedoch einen "Zwang zur Fremdbetreuung". Diese umstrittene Äußerung wiederholt sie heute zwar nicht, aber ihre Abneigung gegen öffentliche Kinderbetreuung kann sie nicht verbergen. Die von Familienministerin von der Leyen geplanten 500.000 neuen Kitaplätze bezeichnet sie als Plan zur "Billigbetreuung".

Diese Widersprüche spielt Lafontaine herunter. Er nennt den erbitterten Streit zwischen Müller und der Saar-Linken sowie der Bundespartei ein "Missverständnis". Er unterstützt einfach beide Konzepte. Zurechtweisungen seiner Frau lehnt er ab. Er wolle keine Soap aufführen. Intern legt er Wert auf die Feststellung, dass er nicht das Gleiche sage wie seine Frau.

An diesem Abend in Saarbrücken führt Lafontaine keine Soap auf, sondern ein Meisterstück. Er sagt nicht das Gleiche wie seine Frau - aber er meint dasselbe. Mit ihrem ersten gemeinsamen Auftritt seit seiner Wahl zum Parteivorsitzenden gibt Lafontaine seiner Frau überdies politischen Flankenschutz.

Das Familienkonzept, das Müller im Stile einer Fachpolitikerin erläuterte, ordnet der Parteichef mit einer Grundsatzrede ein. Er definiert Familie als das "Zusammenleben von Erwachsenen mit Kindern". Familienpolitik könne keinen anderen Sinn haben, als dieses Zusammenleben zu verbessern. Von der Leyen mache also "gar keine Familienpolitik", weil sie dieses Zusammenleben zerstöre. Sie setze nur auf den Krippenausbau und frage, wie sie die Familie der Wirtschaft unterordnen könne. Die Linke hingegen sei auch für den Krippenausbau, aber sie frage, wie die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt der Familie untergeordnet werden können. Ein Mindestlohn sei also Familienpolitik. Und ein Erziehungsgehalt.

"Mit einem Erziehungsgehalt im Rücken kann ich mich in Liebe meinen Kindern widmen", sagt Lafontaine. "Was ist schlecht daran?" Und dann wartet der Linksparteichef noch mit einer Überraschung auf. "Sozialismus", zitiert er den protestantischen Theologen Paul Tillich, "ist eine Widerstandsbewegung gegen die Zerstörung der Liebe in der gesellschaftlichen Wirklichkeit."

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sie-retten-die-liebe/?src=HL&cHash=abe4e7ce8f

 

Posteingang 27.10.2007

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was ist daran "erzkonservativ", wenn Frau Müller für eine Erziehungsgehalt plädiert. Soll doch jeder und jede nach ihrer Fasson leben, so lange dabei dem Wohl des Kindes gedient ist. Das man dabei auch nach Lösungen suchen muss, dass in Einzelfällen das Erziehungsgeld durch sachfremde Ausgaben der Eltern veruntreut wird, schließt nicht aus, as Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Selbstbetreuung zu geben, statt wie es derzeit die SPD und "Die Linke" favorisieren, nur die Fremdbetreuung finanziell zu unterstützen.

Erzkonservativ ist, wenn die sogenannten Linken in der SPD, der PDS - jetzige Linkspartei und auch die Grünen, sich seit Jahren für eine Beibehaltung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter stark gemacht haben und sich in dieser faschistoiden Position in keiner Weise von sogenannten Erzkonservativen, bis hin zur NPD unterscheiden.

 

 


 

 

 

"Brauchen wir Adoption. 

Rechtsvergleichende Überlegungen zur Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Adoption"

 

Prof. Dr. Rainer Frank in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 20/2007, S. 1693-1699

 

 


 

 

 

 

Die Frau vom Checkpoint Charlie

 

www.arte.tv/de/programm/242,date=28/09/2007.html

 

20:40 Teil 1

22:10 Teil 2

23:40 Dokumentation zum Film

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Film zeigt, das die Mauer in den Köpfen weiterhin existiert. Die Frau ist frisch geschieden und will mit den Kindern ausreisen. Vom Vater ist erst gar nicht die Rede. Die Kinder werden in eine politisch korrekte Pflegefamilie gegeben. Die positiven Rollen sind überwiegend mit Frauen besetzt und die negativen Rollen überwiegend mit Männern.

Der Film ist ein gutes Beispiel für die Heuchelei in Westdeutschland, hier waren Zwangsadoptionen bis 1998 gesetzlich erlaubt und Tausenden nichtverheirateten Vätern wurden durch die Mütter der gemeinsamen Kinder mit staatlicher Beihilfe ihre Kinder wegadoptiert, ohne dass bis heute jemand auf die Idee gekommen ist, dies in einem Spielfilm anzuprangern oder diesen Vätern und ihren Kinder gar Schadensersatzzahlungen zuzubilligen.

Das ganze wurde von den damals Verantwortlichen im Bundesjustizministerium euphemistisch als "Annahme als Kind" bezeichnet, grad so wie die Nazis den Begriff der "Euthanasie" benutzten, um die Ermoderung Tausender geistig und psychisch beeinträchtigter Menschen zu verschleiern. Die geistige Verwandtschaft zwischen den Nazis und der westdeutschen Nachkriegsbürokratie bis in die 80-er Jahre hinein, liegt auf der Hand. 

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es bis zum 31.06.1998:

 

§ 1741 BGB a.F. (Zulässigkeit der Annahme)

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

(2) ...

(3) ...

 

 

 

§ 1747 BGB a.F. 

(1) ...

(2) Zur Annahme eines nichtehelichen Kindes ist die Einwilligung der Mutter erforderlich. Die Annahme eines nichtehelichen Kindes durch Dritte ist nicht auszusprechen, wenn der Vater die Ehelicherklärung oder die Annahme des Kindes beantragt, dies gilt nicht, wenn die Mutter ihr nichteheliches Kind annimmt. ...

 

 

§ 1755 BGB a.F. (Erlöschen bisheriger Verwandtschaftsverhältnisse)

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten ...

 

.

 

 


 

 

Debatte | 14.10.07 | 18:59 Uhr

 

Vater, warum hast Du mich verlassen?

von hannaske | Berlin | 293 mal gelesen

Die Fernseh-Talkrunden zu "Die Frau von Checkpoint Charlie" sind ein Beleg für die niedrige Stellung von Vaterrechten in Deutschland

An ein Kreuz gebunden sprach 2006 Schauspieler Mathieu Carrière vorm Bundesinnenministerium bei einer Demonstration von "Väteraufbruch für Kinder e.v." die Worte "Vater, Vater, warum hast Du mich verlassen". Die Fernseh-Talk-Shows mit Jutta Gallus und die darin vorkomende völlige Ausblendung des Vaters der Gallus-Töchter mit seinen Beweggründen und Gefühlen zeigt, wie niedrig der Bewusstseinststand der Gesellschaft bezüglich der Vaterrechte ist und wie notwendig Aktionen sind, das zu ändern.

Als DDR-Bürgerrechtler stehe ich politisch natürlich voll auf der Seite der mutigen und aufrechten Jutta Gallus in Totalverurteilung eines verbrecherischen Regimes, dass den Bürgern die primitivsten Menschenrechte verwehrt hat.

Als Vater stehe ich allerdings woanders und erkenne das, was unsere "Experten" in den Medien mal wieder völlig unter den Tisch fallen lassen: Neben dem Menschenrecht der Mutter auf ihre Kinder und der Kinder auf ihre Mutter steht das Menschenrecht des Vaters auf seine Kinder und der Kinder auf ihren Vater.

Man stelle sich den umgekehrten Fall vor, dass ein Vater ohne Zustimmung der Mutter nach der Partnerschaftstrennung mit deren Kindern "Republikflucht" begeht, im Wissen darum, dass sich Mutter und Kinder zukünftig nicht mehr sehen werden.

Man stelle sich vor, dass nach missglückter "Republikflucht" und Inhaftierung des Vaters die Kinder zwei Jahre von der Mutter betreut werden und der Vater trotzdem nach seiner Haftverbüßung eine Rückkehr in den Osten zu den Kindern ablehnt und vom Westen aus fordert, dass die Kinder ihm zugesprochen werden und die Mutter freiwillig ganz auf die Kinder verzichten soll mitsamt dem Sorgerecht, dass der Vater bei seiner Ausreise der Mutter schriftlich übertragen hat.

Jutta Gallus sollte sich bewusst sein, dass sie mit der "Republikflucht" und mit dem nach dem Freikauf in den Westen gestellten alleinigen Anspruch auf die Töchter genau das gleiche getan hat, was sie dem SED-Unrechts-Regime diesbezüglich vorwirft. Sie sollte sich also hüten, sich moralisch über den Vater zu stellen. Dass der sich nach ihrem extrem egoistischen Verhalten ihm gegenüber danach möglicherweise nicht von der fairsten und gerechtesten Seite gezeigt hat, ist doch wohl nachvollziehbar.

Besonders nachvollziehbar von den Millionen Müttern in Ost und West, die ihren Expartnern und ihren Kindern genau das angetan haben, was das SED-Unrechts-Regime Jutta Gallus und ihren Töchtern angetan hat.

Dieses millionenfache zum Himmel schreiende vom Gesetzgeber legitimierte Unrecht an Vätern, das heute noch so passiert wie gestern, wird morgen genauso aufgearbeitet werden wie heute das DDR-Unrecht und gestern die Naziverbrechen, darauf kann sich die Gesellschaft schon mal gefasst machen.

Foto via paPPa.com

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::238028&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/debatte

 

 


 

 

 

 

Fachtagung Elternstreit und Kindeswohl

 

Einladung und Programm zur interdisziplinären Fachtagung der Friedrich Ebert Stiftung

Elternstreit und Kindeswohl

 

Schirmherrschaft Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

 

Freitag, den 26. Oktober, 10.00-16.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, Simsonplatz

In Zusammenarbeit mit dem Leipziger Netzwerk „Familie in Trennung”.

Der interdisziplinäre Austausch der am Trennungs- und Scheidungsprozess beteiligten Professionen steht im Mittelpunkt dieser Fachtagung. Ausgangspunkt für alle Beteiligten ist dabei der Grundsatz, dass trotz Trennung in der Regel kein Elternteil für die Kinder verloren gehen soll.

Besonders bei hoch strittigen Trennungskonflikten sind Kooperationsbeziehungen zwischen Familiengericht, Jugendamt, Rechtsanwaltschaft, Mediatoren, Familienberatungsstellen, Verfahrenspflegern und Sachverständigen, die ihr Handeln am Kindeswohl orientieren, unumgänglich. Mit diesem Ziel hat sich in Leipzig das Netzwerk „Familie in Trennung“ gegründet.

Link zum Veranstaltungsprogramm der Friedrich-Ebert-Stiftung, Regionalbüro Leipzig

Programm:

Moderation: Genka Lapön, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Leipzig

10.00 Uhr

Begrüßung

Matthias Eisel, Friedrich- Ebert- Stiftung, Büro Leipzig

Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Prof. Dr. Thomas Fabian, Bürgermeister der Stadt Leipzig

Einführung

Sylvia Gatz, Rechtsanwältin, Leipziger Netzwerk „Familie in Trennung“

10.30 Uhr

Elternstreit und Kindeswohl: Die geplanten Änderungen durch das FGG- Reformgesetz ( Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)

Eberhard Carl, Bundesministerium der Justiz, Berlin

11.00 Uhr

Elterntrennung und kindliche Reaktionen – Wie lässt sich das Kindeswohl herstellen?

Prof. Dr. Heinz Offe, Fachhochschule Bielefeld

12.30 Uhr

Mittagspause

13.30 Uhr

Wie sollten Familienrichter/innen mit hochstreitigen Eltern im Sorgerechtsverfahren verhandeln? Dr. Rüdiger Söhnen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Dresden

14.00 Uhr

Vorstellung des Arbeitspapiers des Leipziger Netzwerks „Familie in Trennung“

Ina Feige, Rechtsanwältin und Mediatorin, Leipzig

Dr. Lars Garlepp, Dipl. Psychologe, Sachverständiger, Leipzig

Susanne Helweg, Rechtsanwältin, Leipzig

Dr. Margitta Krupp, Dipl. Psychologin, Beratungsstelle der Stadt Leipzig

Franz Häußler, Richter am Amtsgericht Leipzig

Gisela Weilepp, Sozialarbeiterin, Allgemeiner Sozialdienst der Stadt Leipzig

Annett Müller, Sozialpädagogin, Verfahrenspflegerin

15.15 Uhr

Abschlussdiskussion

16.00 Uhr

Ende der Fachtagung

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro, ermäßigt 5 Euro und ist vor Veranstaltungsbeginn bar zu entrichten.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sylvia Gatz gerne zur Verfügung.

 

 

 

http://www.gatz-moebius.de/index.php?article_id=3

 

 

 

 

 

Titel der Veranstaltung 119022

Elternstreit und Kindeswohl. Kinderrechte und Familienpolitik

Beschreibung

Wir senden Ihnen gern das ausführliche Programm mit dem Anmeldeformular zu.

Ansprechpartner Matthias Eisel

Termin: Freitag, 26.10.07

Uhrzeit: 10:00 bis 17:00 Uhr

Ort Leipzig

Kontaktanschrift Regionalbüro Leipzig

Burgstraße 25

D-04109 Leipzig

Tel. 0341-9602160 und -9602431, Fax 9605091

E-Mail: lpzmail@fes.de

e-Mail lpzmail@fes.de

 

Teilnahmegebühr 10.00 Euro

 

http://www.fes.de/Leipzig/vera_l.php

 

 

 


 

 

 

„Was glückliche Paare richtig machen. Die wichtigsten Rezepte für eine erfüllte Partnerschaft"

In einigen Tages ist es soweit: Sie können mich hier in Berlin wieder einmal in der Urania sehen. Der Vortrag heißt so wie mein neues Buch „Was glückliche Paare richtig machen" (Campus Verlag, 17,90 Euro). Am 30. Oktober um 19.30 Uhr geht es los. Ich freue mich, wenn Sie kommen!

Vielleicht kennen Sie ja auch jemanden, der sich ebenfalls für dieses Thema interessiert und dem Sie eine Freude machen wollen. Dann schicken Sie diese Mail doch einfach an Ihn oder an Sie weiter.

Es dankt Ihnen herzlich Ihr

Christian Thiel

 

 

Christian Thiel

Autor, Single- und Partnerschaftsberater

Blankenburger Str. 40

13 156 Berlin

Fon: 030-6950 3670

Mail: kontakt@singleberater.de

www.singleberater.de

www.die-liebe-bleibt.de

 

 


 

 

 

 

Erste Scheidungsmesse findet in Österreich statt

Wien - Als Gegenbewegung zu den allerorten populären Hochzeitsmessen findet in Österreich Ende des Monats die weltweit erste Scheidungsmesse statt.

(ht/sda)

 

Auf der Veranstaltung mit dem Titel «Neustart» können sich Verheiratete, die den Bund des Lebens wieder auflösen wollen, am 27. und 28. Oktober über die verschiedenen Aspekte der Scheidung informieren, wie die Veranstalter in Wien mitteilten.

Für die auf Wunsch auch anonymen Beratungen zu Rechten und Pflichten der Parteien stehen demnach Anwälte und Vermittler zu Verfügung. Damit es nicht zu unerwünschten Zusammenstössen von Ex-Partnern kommt, ist Samstag Männer- und Sonntag Frauentag.

Katholische Kirche vertreten

20 Aussteller kündigten bislang ihre Teilnahme an der Messe an, darunter Immobilienmakler, Privatdetekteien und Labors, die Vaterschaftstests anbieten. Es gibt Lesungen etwa über die Folgen von Scheidungen für Kinder und über das Leben Alleinerziehender.

Auch die Erzdiözese der Stadt Wien will nach Angaben der Organisatoren mit einem Stand vertreten sein. In Österreich wird laut Statistiken jede zweite Ehe geschieden.

http://www.news.ch/Erste+Scheidungsmesse+findet+in+Oesterreich+statt/290134/detail.htm

 

10/2007

 

 


 

 

 

22.10.2007 20:27 Uhr

Katholiken: Roth soll sich entschuldigen

Berlin/Augsburg - Im Streit um die deutsche Familienpolitik gehören verbale Entgleisungen fast schon zum guten Ton. Berufstätige Frauen sahen sich bereits als "Rabenmütter" und "Gebärmaschinen" tituliert, kinderliebe Väter als "Wickelvolontäre".

Den vorläufigen Tiefpunkt erreicht die Debatte nun mit der Frage, ob eine Parteichefin einen Bischof als "durchgeknallt" bezeichnen und ob der Kirchenfürst diese Äußerung mit dem Dritten Reich vergleichen darf.

 

Fotograf:Foto: dpa

Es hagelt Kritik für Grünen-Parteichefin Claudia Roth (in der Türkei Anfang Oktober).

Claudia Roth hatte beim Landesparteitag der bayerischen Grünen gesagt, der Augsburger Bischof Walter Mixa sei ein "durchgeknallter, spalterischer Oberfundi". Daraufhin attestierte der Sprecher des Bistums, Dirk Hermann, der Politikerin "faschistoide Züge". Roths Wortwahl erinnere an die Propaganda-Hetze der Nationalsozialisten gegen die Kirche.

Weiter zugespitzt hatte sich der Streit, weil beide Seiten ihre Äußerungen wiederholten. Der Grünen-Politiker Volker Beck verteidigte Roth: "Wer wie Bischof Mixa seit Jahren durch seine erzkonservative Haltung jegliche gesellschaftliche Modernisierung bekämpft, muss sich nicht wundern, wenn er in der politischen Debatte einmal ebenso hart angefasst wird." Auch Bayerns Grünen-Chefin Theresa Schopper stellte sich hinter die Bundesvorsitzende, bedauerte aber das Wort "durchgeknallt". Dies sei Roth wohl im Eifer der Debatte durchgerutscht.

Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Helmut Mangold, forderte die Grünen-Chefin gestern zu einer Entschuldigung auf. "Ich halte die Wortwahl von Frau Roth für unerträglich. Das ist nicht der Stil, den ich mir von einer überlegten Politikerin erwarte", sagte Mangold unserer Zeitung. Mixa habe zumeist sachlich argumentiert. "Frau Roth muss sich bei ihm für ihre Worte entschuldigen." Eine Forderung, die auch CSU-Fraktionschef Georg Schmid erhob.

Mangold distanzierte sich aber gleichzeitig vom Sprecher des Augsburger Bischofs, der Roths Äußerungen mit Nazi-Propaganda verglichen hatte. "Man sollte nicht jedes ungehobelte Wort gleich dem Nationalsozialismus unterschieben. Was Frau Roth gesagt hat, war höchst polemisch, hat aber mit der NS-Zeit nichts zu tun."

Kritik an der Diözese äußerte die Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch: Die Wortwahl Roths dürfe nicht - wie von der Bistumsleitung geschehen - mit der Propaganda der Nationalsozialisten gleichgesetzt werden. "Man darf die NS-Zeit nicht willkürlich als Argument heranziehen, wenn es gerade politisch opportun erscheint."

http://www.merkur-online.de/politik/art8808,851673

 

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mein Gott, so eine Aufregung, nur weil eine Politikerin mal einen Bischof als "durchgeknallt" bezeichnet hat. Seien wir doch mal ehrlich, in Deutschland laufen so viel durchgeknallte Politiker und Beamte bis in höchste Positionen in Bund und Ländern und auch bei den Gerichten rum, dass man sich schon fast den Mund fusselig reden würde, wenn man zu jedem dieser vielen durchgeknallten, auch noch das passende Attribut mitteilen würde.

Was wir völlig durchgeknallt finden, ist nicht so sehr der Umstand, dass es so viele Durchgeknallte gibt, sondern dass man in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn man mal so eine Pflaume als "durchgeknallt" bezeichnet.

In das KZ kommt man heut zutage dafür zwar nicht mehr, in so fern hat Frau Roth noch Glück gehabt, aber die der eine oder andere durchgeknallte deutsche Staatsanwalt, der meint, er müsse seine Autorität beweisen, haut einem schon mal ordentlich rein, so dass es wenigstens zum Berufsverbot reicht..

 

 

 


 

 

Montag, 22. Oktober um 21.45 Uhr in der ARD:

Kindesentzug auf Verdacht?

Die unkontrollierte Macht der Jugendämter

Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich das Europaparlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle.

 

 

 

 

Dienstag, 23.10.2007

ARD 5.00 Uhr

rbb 9.45 Uhr

http://www.br-online.de/daserste/report/

 

 

Ein Aufzeichnen der Sendung ist nicht zwingend erforderlich, da man sie im Anschluss an die Ausstrahlung auf der website: http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/

 

 

 

 

Montag, 22. Oktober um 21.45 Uhr in der ARD:

Kindesentzug auf Verdacht?

Die unkontrollierte Macht der Jugendämter

Mit dutzenden Fällen von Kindesentzug in Deutschland müssen sich das Europaparlament und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen. Rechtsbruch gehört laut Insidern bei deutschen Jugendämtern zum Alltag. Kein Wunder, existiert doch keine funktionierende Kontrolle der Jugendämter in Deutschland. Und das, obwohl die Macht der Sachbearbeiter bis zur Kindeswegnahme reicht. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Jugendämter damit bisher einzigartig. report MÜNCHEN begleitete zwei Fälle.

 

Desweiteren empfehle ich am gleichen Tag die Lektüre des SPIEGEL. Darin erscheint ein Artikel über die Justiz, genauer: es geht um den Nichtannahmebeschluß des Landgerichts Halle im Fall der drei Naumburger OLG-Richter, denen Willkür und Rechtsbeugung vorgeworfen wird.

 

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ist, wie bekannt, in die Beschwerde gegangen. Der "Fall" liegt nun pikanterweise beim OLG Naumburg.

Hintergrund dieses Verfahrens ist der mittlerweile bekannte Fall "Görgülü". SPIEGEL-Redakteur Dr. Markus Verbeet wird Neues enthüllen.

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Franz J. A. Romer

mailto:me@franz-romer.com

 

http://www.franz-romer.com/

http://www.Kindesraub.de/

 

 


 

 

 

Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor dem Elternrecht

17.10.2007 - (idw) Hochschule Niederrhein - Niederrhein University of Applied Sciences

Die vom Bund deutscher Kriminalbeamten vorgelegten Zahlen sind erschreckend: Rund 100.000 Kinder in Deutschland werden von Jahr zu Jahr vernachlässigt. Und diese Entwicklung beschleunigt sich rasant. Ist die Schwelle, bei der zur Sicherung des Kindeswohls in das Elternrecht eingegriffen werden kann, nach der Novellierung des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls niedrig genug, um Kinder wirkungsvoll zu schützen? Darüber diskutierten Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis beim 1. Mönchengladbacher Symposium zu Kinderschutz und Kindeswohl in der Hochschule Niederrhein. Nach mehrheitlicher Ansicht reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um künftige Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu verhindern. Die Eingriffsschwelle müsse gesenkt werden. Nachbesserungen am Gesetzentwurf seien im Interesse des Kindeswohls angeraten.

Für die Konferenz hatte die aus dem Juristen Peter Schäfer, dem Familienrichter Walter Röchling und dem Psychotherapeuten Michael Borg-Laufs bestehende Arbeitsgruppe Kinderschutz des Fachbereichs Sozialwesen hochrangige Experten u.a. aus dem Bundesjustizministerium gewonnen. In der Diskussion formte sich der Eindruck heraus: Die Politik tut sich schwer, eine grundlegende Neuausrichtung zu vollziehen. Das ist jedoch, wie vor allem die Beiträge von Psychologen über die psychischen und sozialen Folgen von Verwahrlosung deutlich machten, im Interesse des Kindeswohls erforderlich. Zwar müssen die Familiengerichte auch jetzt schon eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, doch gebe es eine "gewisse Bandbreite" der anzuordnenden Maßnahmen, so Walter Röchling. Vor allem müsse den Gerichten ermöglicht werden, eher als bisher einzugreifen.

Eines der größten Probleme in der täglichen Gerichtspraxis sei z.B. das von den Eltern gedeckte oder hingenommene oder jedenfalls erzieherisch nicht genügend angegangene Schulschwänzen. Das Spektrum der Sorgerechtsmaßnahmen reiche hier bis zur Trennung des Kindes von seinen Eltern. Zwar gebe es die Möglichkeit, durch eine beaufsichtigende Pflegschaft oder durch Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu versuchen, Einfluss auf das Verhalten des Kindes zu nehmen. An diesem Beispiel werde aber deutlich, so Röchling, dass das neue Gesetz nur etwas bringe, wenn auch die Eingriffsschwelle gesenkt werde, um ein - vom Gesetzgeber ja ebenso gewünschtes - früheres, schnelleres und präziseres Eingreifen zu ermöglichen.

uniprotokolle > Nachrichten > Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor dem Elternrecht

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/145294/

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was da erst einmal so überzeugend daher kommt, wer wollte das nicht, Kinder schützen, erweist sich bei näherer Betrachtung doch als wenig hilfreich. Der Ruf nach dem starken Staat hat noch nie den Menschen genützt, warum sollte es hier anders sein?

Skepsis ist also angebracht, wenn nicht konkret und überzeugend dargelegt werden kann, wie Kinderschutz und Demokratie Hand in Hand gehen können, anstatt den Polizeistaat zu befördern.

 

 

 


 

 

Heather Mills: Erpressung!

Sie bekommt den Hals nicht voll genug. Um endlich an das volle Vermögen ihres Ex-Gatten zu kommen, greift Heather Mills zu kriminellen Mitteln ...

Was genau sich während der Ehe im Hause Mills-McCartney abgespielt hat, weiß keiner - noch nicht! Denn das könnte sich jetzt ändern! Wie schon so oft droht Heather Mills (39) ihrem Ex Paul McCartney (65) damit, pikante Details aus der gemeinsamen Zeit auszuplaudern. Und dabei geht es nicht bloß um Vorlieben und Abneigungen des Beatles, nein, angeblich geht es um Dinge, die Paul ganz schön in Schwierigkeiten bringen könnten. Das ehemalige Model setzte ihrem Ex ein Ultimatum: Entweder sie bekommt 72 Millionen (!) Euro oder sie packt vor Gericht aus. Das Ultimatum läuft bald ab und wir dürfen gespannt sein, ob hinter Heathers Drohung nur heiße Luft oder echte Beweise stecken.

Paul McCartney durchlebt gerade die wohl schwerste Zeit seines Lebens. Nach dem Tod seiner geliebten Frau Linda († 1998) glaubte er, sich nie wieder verlieben zu können. Bis Heather kam und sein Herz im Sturm eroberte. Und obwohl Freunde und die Tochter des Stars zunächst kein gutes Haar an Heather ließen, heiratete er sie - ohne Ehevertrag, wie es scheint. Jetzt kämpft Paul nicht nur um sein hart verdientes Vermögen, sondern auch um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter Beatrice (3).

 

woodZ-mag meint: Frauen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren, sondern über ihre Ex-Männer vermögend werden, sind einfach nur armselig! Da braucht wohl jemand eine Prothese aus Gold? (dgri)

 

Artikeldatum: 20.10.2007

 

 

http://www.woodz-mag.com/cms/woodz.jsp?catId=182&artId=12332136&art=article

 

 

 


 

 

Donnerstag, 11. Oktober 2007

 

Großes Familiengericht Scheiden wird einfacher

 

Familienstreitigkeiten vor Gericht sollen vereinfacht werden. Künftig sollen sämtliche Streitigkeiten zwischen Ehepartnern vor einem einzigen Großen Familiengericht ausgetragen werden. Bislang waren Familiengerichte für Scheidungs- und Unterhaltsfragen zuständig, Amts- und Landgerichte aber für vermögensrechtliche Streitigkeiten, die bei der Unterhaltspflicht von Bedeutung sind. Ferner ist vorgesehen, dass Kindschaftsangelegenheiten - etwa Streitigkeiten über das Umgangsrecht der Eltern - vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden müssen.

 

Die von der Bundesregierung geplante Vereinfachung gerichtlicher Familienstreitigkeiten stößt im Bundestag auf breite Zustimmung. Neben der großen Koalition signalisierten bei der ersten Lesung im Bundestag auch FDP, Linke und Grüne grundsätzliche Unterstützung. So lobte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, die Schaffung eines einheitlichen Familiengerichts werde von Experten schon seit langem gefordert.

 

Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) von einem "richtigen Weg zum Wohle der Kinder" sprach, äußerte die Opposition Kritik in Einzelfragen. So bemängelten Grüne und Linke, dass häusliche Gewalt nicht ausreichend berücksichtigt werde, wenn es um das Ziel einer gütlichen Einigung gehe. Die FDP äußerte Zweifel an dem Vorhaben, bei Verstößen im Sorge- und Umgangsrecht nachträglich Ordnungsgelder verhängen zu können.

 

Auch Vaterschaftstests sollen einfach werden. Nach Zypries' Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Betroffenen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden können, ohne dass dadurch das Unterhaltsrecht des Kindes erlischt. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagte, die Zahl von 50.000 heimlichen Vaterschaftstests im Jahr zeige die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Der CDU-Rechtspolitiker Jürgen Gehb bezweifelte allerdings, dass heimliche Vaterschaftstest dadurch obsolet werden.

 

http://www.n-tv.de/864806.html

 

 

 


 

 

Liebe Väter!

Ihre Probleme sind mir aus der Praxis bekannt. Ich bin eine unparteiisch arbeitende Psychologin und habe als ehemalige Mitarbeiterin einer öffentlichen Beratungsstelle erleben müssen, daß Väter oftmals Schwierigkeiten haben berechtigte Ansprüche geltend zu machen, bzw. in ihrer Problematik ernst genommen zu werden.

Ratsuchende, egal welchen Geschlechts, erhalten von mir eine faire, objektive und respektvolle Beratung und Behandlung und wenn nötig, eine ebensolche Begutachtung bei familiären Angelegenheiten ebenso wie auch bei Mobbing am Arbeitsplatz sowie in anderen Fragen der Bewältigung des Alltags.

 

Diplom-Psychologin

Notfallpsychologie, Fachgutachten (Sorgerecht), Traumabehandlung, Logotherapie nach Prof. Frankl, Streßtraining, Mobbingberatung, allgemeine Lebenshilfe

 

Adresse:

Diplom-Psychologin

Sigrun Hirth

Gänsbühl 9

86152 Augsburg

0821-3174882

www.psychologie-augsburg.com

 

22.10.2007

 

 

 


 

 

Bremer Polizei stoppt geplante Körperverletzung einer Mutter an ihren Töchtern

 

 

Ärzte Zeitung, 28.08.2007

 

 

Bremer Polizei verhinderte Beschneidung

BREMEN (cben). Ein Bremer Ehemann und Polizeibeamte haben verhindert, dass zwei Mädchen von ihrer Mutter nach Gambia gebracht wurden, um dort beschnitten zu werden.

Die Beamten waren nach Angaben der Bremer Polizei von einer 25-jährigen Frau aus Gambia wegen eines Streites mit ihrem 51-jährigen deutschen Ehemann gerufen worden. Der Mann wollte verhindern, dass seine Frau mit den beiden ein- und vierjährigen Töchtern nach Gambia reist, um sie dort beschneiden zu lassen und hatte das Gepäck der Kinder versteckt. Die Ehefrau hatte ihrerseits die beiden Kinder versteckt. Erst nachdem sie von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, nannte sie den Aufenthaltsort. Die Mädchen wurden in ein Kinderheim gebracht.

"Die Debatte, wie wir mit beschnittenen Migrantinnen und ihren Töchtern in Deutschland umgehen, hatten wir schon vor 13 Jahren", sagte die Bremer Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "damals hatten einige Afrikanerinnen Bremer Ärzte gebeten, sie nach der Geburt ihres Kindes wieder zuzunähen." In einigen Ländern Afrikas werden nach wie vor den Mädchen Klitoris und Schamlippen abgeschnitten und die Scheide bis auf eine kleine Öffnung zugenäht.

Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt die Beschneidung von Frauen konsequent ab. "Wenngleich die weibliche Genitalverstümmelung, die meist nicht von Ärzten durchgeführt wird, in den betreffenden Ländern sozial akzeptiert ist, müssen dieser Eingriff und die ärztliche Beteiligung daran abgelehnt werden", so die BÄK. Erst im Februar dieses Jahres forderte sie die weltweite Ächtung von Genitalverstümmelung.

 

http://www2.aerztezeitung.de/docs/2007/08/28/146a1602.asp?cat=/medizin/frauengesundheit

 

 

 


 

 

Donnerstag, 11. Oktober 2007

Anwaltsmonopol wird gelockert

Uralt-Gesetz gekappt

Der Bundestag hat das Monopol von Rechtsanwälten gelockert. Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang eine Rechtsberatung erlaubt. Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) sprach von einer "überfälligen Freigabe der unentgeltlichen, karitativen Rechtsberatung". Auf eine radikale Liberalisierung habe man aber verzichtet, weil dies zu Lasten der rechtsuchenden Bevölkerung gegangen wäre.

 

Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder Fördermittelberatung, die bislang Anwälten vorbehalten sind, können künftig auch von Steuerberatern oder Banken übernommen werden. Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben aber unangetastet.

 

Die Reform hebt das schon in vielen Teilen geänderte Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig auf. Ziel des Nazi-Gesetzes war es, jüdischen Anwälten, die schon nicht mehr praktizieren durften, auch noch die Möglichkeit privater Rechtsberatung zu nehmen.

 

Der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Zusammenarbeit von Anwälten und anderen Berufen wurde wegen verschiedener Bedenken zurückgestellt. Der Deutsche Anwaltsverein begrüßte das Gesetz. Die Novelle sei zeitgemäß und schütze gleichzeitig vor unqualifizierter Beratung.

 

Jörn Wunderlich (Linke) warf der großen Koalition hingegen den "Schutz von Herrschaftswissen" vor und forderte eine weitergehende Freigabe der Rechtsberatung. Dieses Ansinnen wies der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), entschieden zurück. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Operationen statt vom Chirurgen von einem Metzger durchgeführt werden.

http://www.n-tv.de/864852.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Gut das das NS-Rechtsberatungsgesetz endlich aufgehoben wurde. Von nun an gilt erst einmal eine abgemilderte staatssozialistische Variante des NS-Gesetzes, die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ganz so stark wie früher kujonieren soll und den Anwälten ein paar Exklusivrechte wegnimmt und ihnen dabei immer noch eine starke Monopolstellung sichert, die sie weiß Gott nicht verdient haben.

 

Wenngleich die Partei "Die Linke" bisher oftmals recht reaktionäre politische Positionen vertrat, so beispielsweise das Mutterprimat bei der elterlichen Sorge, das schon der Nationalsozialist Adolf Hitler vertrat, so hat hier Jörn Wunderlich, von (Linke) die richtige Position eingenommen. Jürgen Gehb (CDU) stellt sich dagegen als äußerst unbedarft vor, wenn er eine Rechtsberatung mit einer Operation vergleicht. Möglicherweise meint er auch, dass zukünftig Frauen nur noch dann schwanger werden dürften, wenn sie zuvor ein Studium der Erziehungswissenschaften abgeschlossen haben und CDU-Mitglieder nur noch dann Mitglied des Deutschen Bundestag werden dürften, wenn sie zuvor Politikwissenschaften studiert haben.

 


 

 

 

Bundesregierung plant Reform des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Bundesregierung plant eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (16/6308) vorgelegt. Sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung sollen künftig von einem so genannten Großen Familiengericht verhandelt werden. Beispielsweise sollen Verfahren zur Pflegschaft für Minderjährige oder die Adoption oder Schutz vor Gewalt, für die bislang das Vormundschaftsgericht bzw. das Zivilgericht zuständig ist, Sache des Familiengerichtes werden. Unter anderem sei im Interesse des Kindes vorgesehen, dass ein früherer erster Termin (einen Monate nach Eingang der Antragsschrift) und eine ausdrückliche Frist, bis wann ein Sachverständigengutachten vorzuliegen hat, gesetzlich geregelt werden. Das Gesetz definiert außerdem, wer Verfahrensbeteiligter sei und welche Rechte damit verbunden seien, die Verfahrensgarantien der Beteiligten werden erstmals ausdrücklich geregelt. Die Regierung schreibt, einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten würden gefördert und auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt. Die im Moment geltende Rechtsordnung, so die Regierung, könne dazu führen, dass in ihren Rechten betroffene Personen am Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig beteiligt würden. Ferner soll anstelle des Vormundschaftsgerichts künftig das Familiengericht für Adoptionssachen zuständig sein. Die Regierung begründet ihr Vorhaben damit, das bisherige Recht sei den betroffenen Bürgern kaum vermittelbar. Auch die professionellen Rechtsanwender hätten oft Probleme. Das neue Gesetz solle deshalb das familiengerichtliche Verfahren und das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in einem Gesetz zusammenfassen – als eine neue, gemeinsame Verfahrensordnung. Der Bundesrat verlangt unter anderem, dass er über das Gesetz mitentscheiden darf. Die Bundesregierung verneint dies. Ferner, so argumentiert die Länderkammer, fehle es an einer konkreten Erfassung der tatsächlichen Be- und Entlastungen der öffentlichen Haushalte. Die finanziellen Auswirkungen auf die Länder könne nicht nachvollzogen und beurteilt werden. Die Bundesregierung werde daher aufgefordert, dies nachzuholen. Die Länder sähen die finanziellen Risiken des Gesetzentwurfes „mit äußerster Sorge“. Die Bundesregierung erwidert, insbesondere die Abschaffung der weiteren Beschwerden und die Verbesserung der Einnahmestruktur in den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit führten zu einer Entlastung der Länderhaushalte. Hierdurch werde nach ihrer Auffassung die Kosten verursachenden Maßnahmen des Entwurfs gegenfinanziert. Die Regierung sei aber bereit, im weiteren Verfahren insbesondere im Bereich des Verfahrensbeistandes (der zur Wahrung der Interessen des betroffenen Kindes bestellt wird) und der Prozesskostenhilfe weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung zu prüfen.

Quelle: heute im Bundestag vom 25.9.2007

 

 

 


 

 

heute im Bundestag Nr. 249 - Pressedienst des Deutschen Bundestages

Di, 09. Oktober 2007 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr

 

1. Feststellung der Vaterschaft leichter machen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) An ihrer Vaterschaft zweifelnden Männern soll das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (16/6561) vorgelegt. Die Regierung kommt damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach, das im Februar dieses Jahres beschlossen hatte, dass heimlich vorgenommene Tests auf Klärung der Vaterschaft vor Gericht unverwertbar seien, weil sie das Recht des Kindes auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung verletzten. Es hatte Berlin jedoch gleichzeitig aufgefordert, bis Ende März 2008 ein Verfahren zu schaffen, das klärt, ob das Kind vom Vater abstammt oder nicht. Laut Regierung gibt es circa 20.000 Gen-Tests in Deutschland jährlich.

Eine derartige Untersuchung auf Abstammung solle unabhängig vom Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft erfolgen. Wenn sich allerdings einer der Betroffenen gegen diesen Weg sperrt, bleibt nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Diese muss innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Die Regierung erhofft sich jedoch, dass das Verfahren vor Gericht die Ausnahme bleibt. Zum Schutz der Familie und zum Wohl des Kindes erscheine es sinnvoll, den Betroffenen einen Anspruch auf Beratung zu geben, für den dann die Jugendhilfe zuständig wäre. Eine solche Beratung könne helfen, das Gespräch zwischen den Beteiligten zu fördern, Wege zur Bewältigung der Krise aufzuzeigen und auf eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung hinzuwirken. Die Regierung schlägt gleichzeitig vor, eine Anfechtung der Vaterschaft solle ausgeschlossen sein, wenn deren Folgen für das minderjährige Kind eine "erhebliche Beeinträchtigung" darstellten. Als Beispiele nennt die Regierung die besondere Lebenssituation und Entwicklungsphase des Kindes.

 

 


 

 

 

Freiburgs Väter sind beim Kinderhüten Spitze

Hamburg (dpa) Beim Windeln wechseln und Fläschchen machen sind Freiburgs Väter Spitze. Die Männer in der badischen Stadt seien bei den Elterngeld-Anträgen mit einem Anteil von 15 Prozent besonders aktiv, wie die Zeitschrift «Men's Health» mitteilte.

Auf dem zweiten Platz landete Bonn mit 13,9 Prozent, gefolgt von Braunschweig (12,5 Prozent). Die Männer in Ludwigshafen halten sich beim Kinderhüten dagegen sehr zurück, mit 2,9 Prozent landete die Stadt mit weitem Abstand auf dem hintersten Platz. Die Zeitschrift verwendete für die Elternzeit-Rangliste mit den 50 größten Städten Deutschlands Daten des Statistischen Bundesamtes.

http://www.szon.de/news/lifestyle/klatsch/200710191423.html?_from=rss

 

 

 


 

 

 

BW-Family TV

 

02.10.2007, BW-Family TV, Family Lebenshilfe, 16.30 und 22.30 Uhr:

Scheidungskinder: von Mama oder Papa entfremdet. Gäste: Dagmar Bauer Ansprechpartnerin PAS; Ursula Burkert, Seelsorgerin und Persönlichkeitscoach

Diese Sendung lief gestern, sie ist im Archiv und kann runtergeladen werden.

04.10.2007, BW-Family TV, Family Lebenshilfe, 16.30 und 22.30 Uhr:

Hilfe, ich sehe mein Kind nicht mehr. Gäste: Dagmar Bauer Ansprechpartnerin PAS / Dieter Sprengel, Klinik- und Internetseelsorger

06.10.2007, BW-Family TV, Family Lebenshilfe, 22.30 Uhr:

Alle halten mich für eine Rabenmutter. Gäste: Dagmar Bauer Ansprechpartnerin PAS / Ursula Burkert, Seelsorgerin und Persönlichkeitscoach

Alle 3 Sendungen können im Archiv unter http://www.bwfamily.tv heruntergeladen werden.

 

 

 


 

 

tz heute

 

Jules langes Leiden

Erstmals hat ein deutsches Gericht Eltern erlaubt, ihr Kind sterben zu lassen

Es war ein Donnerstag im Juni als Jule für immer Ruhe fand. Dafür hatten ihre Eltern gekämpft, zehn Monate lang mit Ärzten, dem Jugendamt und Gerichten gerungen. Dafür, dass ihre vierjährige Tochter endlich erlöst wurde von diesem Leben, das eigentlich keines mehr war. Denn endlich hatte das Oberlandesgericht Hamm den Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung für die kleine Wachkoma-Patientin einzustellen. Eine einmalige Entscheidung. Was war geschehen?

Bei Jule, zweites Kind von Claudia B. und Sascha R., war im Sommer 2006 ein Tumor in der Lunge diagnostiziert worden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte im Krankenhaus Bielefeld eine Computertomografie durchgeführt werden. Weil das Kind während der Untersuchung jedoch nicht wackeln sollte, schlugen die Ärzte eine Narkose vor. Routine, hieß es.

Jules letzte Worte, an die sich Sascha R. laut „Spiegel“ erinnert: „Papa, du passt doch auf mich auf?“ Dann nahm die Tragödie ihren Lauf. Was wirklich geschah, ist nicht ganz klar. Fest steht aber: Jule musste reanimiert werden. Ihr Gehirn blieb dabei so lange ohne Sauerstoff, dass es irreparable Schädigungen davon trug – das Kind fiel ins Wachkoma. Jule krampfte, ihr Körper verdrehte sich geplagt von Spastiken, das Kind jammerte.

Doch erst im Oktober schenkte ein Arzt der Düsseldorfer Uni-Klinik den Eltern reinen Wein ein. Jule wird nie wieder der Mensch sein, der sie war. Aufwachen, eine Heilung gar? Ausgeschlossen! Jule bliebe ihr Leben lang angewiesen auf Magensonde und allerlei medizinischtechnisches Gerät. Unterstützung fanden die verzweifelten Eltern beim Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz. Er half ihnen einen Weg zu finden, dass Jule sterben darf: Im Januar nämlich hatten die Eltern beschlossen, ihr Kind nach Hause zu holen. Jules Leben dürfe nicht weiter „brutal verlängert werden“.

Doch der Klinikchef schaltete das Familiengericht ein, das den Eltern kurzerhand teilweise Sorgerecht entzog. Endlich landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm, dass den Eltern Recht gab. Und: Die Entscheidung, einer Fortsetzung des lebenserhaltenen Maßnahmen nicht weiter zustimmen zu wollen, erscheine als das Kindeswohl wahrend. Jule starb daheim an den Folgen des Hirnschadens. Der Tumor war offenbar nur eine Schwellung.

http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,326555

 

Posteingang 18.10.2007

 

 


 

 

WDR 3 (Hörfunk), 2. Oktober 2007, 22 Uhr

 

Das gekaufte Kind

Schwangerschaft in fremdem Auftrag

Ein Feature von Valentin Thurn

Länge: 60 Minuten

 

Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten. Doch in der Anonymität des Internets blüht der Markt. Hilde und Anton finden dort eine junge Frau, die gegen Geld ihr Kind austragen will. Die Zeugung geschieht auf einer Toilette mit Hilfe einer Klistierspritze. Das Kind soll sie heimlich zur Welt bringen und dann an Hilde übergeben. Das Paar zahlt im Voraus, aber ob es das Baby nach der Geburt auch bekommt, ist nicht sicher. Denn ein Vertrag wäre in Deutschland sittenwidrig.

In der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt. Dort verpflichten Ole und Ingrid eine junge Frau vertraglich auf alle Rechte an "ihrem" Kind zu verzichten. Die Befruchtung der Leihmutter findet in einer Klinik statt. Die überwacht auch, dass die Leihmutter während der Schwangerschaft nicht raucht und nicht trinkt. Nach der Geburt wird der Name der Leihmutter aus der Geburtsurkunde gestrichen und Ingrid als Mutter eingesetzt. So kommt das Kind nach Deutschland. Die deutschen Behörden können den Gesetzesverstoß nicht erkennen.

 

http://www.wdr.de/radio/wdr3/sendung.phtml?sendung=WDR+3+DISKURS&termineid=383698&objektart=Sendung

 

 

 


 

 

Sind geeignet, diese nachdrücklich an deren Ehre zu beleidigen.

"Sollte auch eine erneute Beurteilung  zu keinem anderen Ergebnis führen, beantrage ich vorsorglich eine amtsärztliche Untersuchung aller an der Entscheidungsfindung Beteiligten bezüglich ihres Geisteszustandes, mich selbstverständlich eingeschlossen."

 

 

Amtsgericht Pirmasens 

Urteil "Im Namen des Volkes" vom 09.11.2005 - Unerhört: Trennungsvater beleidigt Richter am Amtsgericht Pirmasens.

 

 

 

Kommentar Väternotruf. 

Am Amtsgericht Pirmasens scheint es einen sehr großen Gerichtssaal zu geben, in dem über 80 Millionen Deutsche auf einmal Platz nehmen können, so dass man dort "im Namen des Volkes" urteilen kann. 

 

 

 


 

 

 

Mit Hungerstreik im Gefängnis Zeichen setzen

Wegen zweifacher Beleidigung von Richtern und Justiz zu Geldstrafe verurteilt – Jürgen Fischer wählt die Haft

„Ich muss in den Knast gehen, um meine Bürgerpflicht zu erfüllen. Meine Bürgerpflicht im Kampf gegen Unrecht und unsinnige Gerichtsentscheide“, sagt Jürgen Fischer aus Höheinöd. 15 Tage Haft stehen ihm bevor und er kündigt an, von dem Zeitpunkt an, wenn ihn die Polizei mit einem Vollstreckungshaftbefehl abholt, um ihn in die Justizvollzugsanstalt zu bringen, in Hungerstreik zu treten und zwar bis zum Tag seiner Entlassung.

"Die Rheinpfalz", 04.07.2006

www.mit-den-augen-eines-vaters.de

 

 


 

 

 

Urteil: Richter im Schlafrock ...!

Quelle: newsletter@formblitz.de

 

"Sekundenschlaf bei Richtern

Was bei Autofahrern tödlich enden kann, muss bei Richtern noch lange

nicht zu einem zu einem Fehlurteil führen: der Sekundenschlaf.

So musste ein Mann erfahren, dass das Wegnicken und plötzliche

Hochschrecken eines Richters bei einem Prozess zur

Integrationsbeihilfe für ein behindertes Kind noch lange kein

Revisionsgrund ist.

Das BUNDESVERWALTUNGSGERICHT kam zu dem erstaunlichen Schluss:

"Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung

und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist

allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch

zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration

eingenommen werden."

Und auch das Hochschrecken sei kein Signal für

richterlichen Schlummer, denn daraus könne bestenfalls geschlossen

werden, dass "es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des

wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht

beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."

Erst wenn ein tiefes, hörbares Atmen oder Schnarchen

sowie andere Anzeichen fehlender Orientierung hinzukämen,

müsse man davon ausgehen, dass es sich um einen Richter im Schlafrock

handele."

 

 

Posteingang 09.10.2007

 

 


 

 

 

 

"Junge Frauen sind unsere Sorgenkinder"

FRIEDRICHSHAFEN - Überforderte junge Mütter, abwesende Väter, Kinder, denen die Nestwärme fehlt. Diese Alarmzeichen und die Meldungen über Vernachlässigung, Misshandlung oder gar Tötung von Kindern hat das Jugendamt auf den Plan gerufen, ein Netzwerk zu schaffen, um sogenannte Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden.

Auf Einladung des Jugendamtes Bodenseekreis haben sich am Mittwochabend im Auditorium des Klinikums Friedrichshafen Kinderärzte, Gynäkologen, Hebammen und Vertreter von Beratungsstellen getroffen, um sich über ein Frühwarnsystem zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen zu informieren. Es trägt den Namen "Projekt mobile", ist auf drei Jahre angelegt und wird von der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten wissenschaftlich begleitet. "Projekt mobile" soll frühe Hilfen für junge Mütter und Väter in psychosozial belasteten Situationen durch ein Netzwerk sicherstellen. Werner Feiri, stellvertretender Leiter des Jugendamtes, und der Leiter der Kinderklinik, Dr. Udo Radlow, machten die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und Fachkräfte deutlich. "Gewalt in Familien allgemein und speziell gegen Kinder ist ein Problem ersten Ranges", sagte Dr. Radlow. Nach einer Erhebung der Ärztekammer seien zehn Prozent der Verletzungen bei Kleinkindern auf Schläge zurückzuführen, weitere zehn Prozent der behandelten Kinder weisen Anzeichen von Vernachlässigung auf. "Jeder Arzt, der Kinder untersucht und behandelt wird zwangsläufig mit dem Thema konfrontiert", sagte Radlow.

Wie ein Arzt auf einen solchen Verdacht reagieren soll, darauf gebe es keine einfache Antwort. Es bestehe keine Anzeigepflicht, sagte Radlow, und man sollte auch nicht in Aktionismus verfallen, sondern Vertrauen schaffen zu dem Kind und auch zu den Eltern und auf jeden Fall ein zweites Urteil einholen. Radlow wies auf entsprechende Empfehlungen der Ärztekammer hin. Ein gemeinsames Fallmanagement mit Jugendamt, Beratungsstellen, sozialen Diensten und anderen hält der Kinderarzt für notwendig.

"Junge Mütter sind unsere Sorgenkinder", sagte Werner Feiri. Ihre Zahl nehme im Bodenseekreis stark zu. Von 2000 bis 2005 habe das Jugendamt 53 Mütter zwischen 15 und 23 Jahren begleitet, davon 44 längerfristig. 180 Kinder seien derzeit in Obhut von Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht. Im Jugendamt würden pro Jahr zwischen sechs und acht Fälle akuter Kindeswohlgefährdung registriert.

Wie ein Arzt auf einen solchen Verdacht reagieren soll, darauf gebe es keine einfache Antwort. Es bestehe keine Anzeigepflicht, sagte Radlow, und man sollte auch nicht in Aktionismus verfallen, sondern Vertrauen schaffen zu dem Kind und auch zu den Eltern und auf jeden Fall ein zweites Urteil einholen. Radlow wies auf entsprechende Empfehlungen der Ärztekammer hin. Ein gemeinsames Fallmanagement mit Jugendamt, Beratungsstellen, sozialen Diensten und anderen hält der Kinderarzt für notwendig.

Fälle oft sehr komplex

Das Jugendamt habe eine sogenannte Garantenpflicht für das Wohl der Kinder. Seine Mitarbeiter hätten dafür einzustehen, dass von ihnen mitbetreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen. Dabei habe das Amt auch das Elternrecht zu beachten und könne nicht ohne weiteres in eine Familie eingreifen. In der Praxis sei diese Konstellation Kindeswohl - Elternrecht oft problematisch, dazu seien die Fälle oft sehr komplex und schwierig. "Aber wir machen keine Familienpolitik, sondern müssen die Gesetze beachten", sagte Feiri.

Gynäkologen und Kinderärzte berichteten, sie hätten bei Patienten hin und wieder gewisse Anhaltspunkte, dass in der Familie etwas nicht stimme, aber selten harte Fakten. Ein Hinweis auf Beratungsstellen der Caritas und der Diakonie wären da schon sehr hilfreich, meinte eine Vertreterin. Das Jugendamt will künftig stärker mit Hebammen kooperieren. Sie seien die Einzigen, die bei Hausbesuchen einen Einblick in die Familien bekommen.

Der Ruf nach dem Jugendamt sei nicht immer angezeigt, sagte Radlow. "Wir wollen schließlich keinen Überwachungsstaat". Aber je mehr Ärzte, Berater, Sozialarbeiter und Hebammen voneinander wissen, desto besser können sie reagieren und die notwendigen Hilfen in die Wege leiten. Die Möglichkeiten zu Prävention und Unterstützung gebe es, allein man müsse davon wissen und sie in Anspruch nehmen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Durch das Projekt mobile soll das künftig besser funktionieren, hoffen die Beteiligten.

http://www.szon.de/lokales/friedrichshafen/stadt/200710120230.html?apage=1&SZONSID=6194b860a1f7e4fff4496d5576b4e823.

 

 


 

 

 

Geschwisterpaar bewegt die Gemüter

 

Dezernent Hans-Georg Winkler: "Für die Entscheidung gibt es Gründe." (WR-Bild)

Schwerte. (TK) Eine Mail nach der anderen, ein Anruf jagt den nächsten: Seitdem über die geplante Trennung der Geschwisterkinder berichtet wird, "wissen wir nicht mehr ein noch aus", sagt Dezernent Hans-Georg Winkler.

Wüste Beschimpfungen erreichen das Jugendamt der Stadt ebenso wie im Ton sehr freundlich gehaltene Angebote von Eltern, die das Geschwisterpaar sofort aufnehmen würden. Gestern traf sogar eine Mail aus Südafrika in der Verwaltung ein. Der Verfasser will sich aber offensichtlich nicht um die Kleinen kümmern. Sein Schreiben besteht weitestgehend aus Verunglimpfungen.

Es sei unmöglich, auf alle Schreiben zu antworten, betont der Dezernent. Das könne die Verwaltung überhaupt nicht leisten. Die Vertreter des Jugendamtes fühlen sich, als wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen würden. Da kommt eine Mail von einem Jugendamt aus dem Brandenburgischen ganz recht. Die Verfasser zeigen Verständnis für die schwierige Lage, in der sich die Behörde nun befinde. Um die Entscheidung zu begründen - und inzwischen sei ein entsprechender öffentlicher Druck aufgebaut - müsse das Jugendamt quasi aus den persönlichen Akten der Kinder vorlesen. Das dürfe das Amt aber nicht. Gerade solche sensiblen Fragen, bei denen es um die individuelle Entwicklung von kleinen Kindern gehe, gehörten schon vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet nicht in die Öffentlichkeit und erst recht nicht mit Blick auf die Zukunftsperspektiven der Kinder, heißt es da.

Winkler wiederholte im Gespräch mit der WR, dass die Entscheidung Gründe habe. Vorausgegangen sei eine intensive Prüfung. Im Übrigen seien die beiden Kinder nicht der einzige Fall, bei dem Geschwister nach der Herausnahme aus der Ursprungsfamilie zu unterschiedlichen Pflegefamilien kommen würden. Die Gründe dafür können, hebt Winkler hervor, mannigfaltig sein. Für Außenstehende seien solche Entscheidungen oftmals schwer nachzuvollziehen. Zu bedenken sei, dass die allermeisten Kinder ein Trauma zu verarbeiten hätten.

Eine Bewertung der Vorgänge in Schwerte wollte auf Anfrage die Leiterin des Dortmunder Kinderschutzbundes, Martina Furlan, nicht vornehmen. Eine solche Entscheidung sei immer vom Einzelfall abhängig. Man könne es daher nicht zum Dogma erheben, dass Geschwisterkinder zusammenbleiben, so wünschenswert das auch beim ersten Hören oder auf den ersten Blick scheine. Wenn Kinder getrennt würden, könne das beispielsweise damit zu tun haben, dass sie sich in einer gemeinsamen weiteren Entwicklung gegenseitig behindern würden. Möglicherweise sei es auch wichtig, dass jedes Kind für sich - und ohne Bruder oder Schwester - die Beziehung zu den Pflegeeltern aufbauen könne.

Eine Trennung der beiden, so erläutert Winkler, bedeute wahrlich nicht, dass sich die Kinder nie mehr sehen dürften. Aber wie der Kontakt gestaltet werde, das sei eine Angelegenheit der Privatsphäre, auf die auch die beiden Pflegekinder einen Anspruch hätten.

Bürger, die die Entscheidung des Jugendamtes kritisieren und nicht nachvollziehen können, planen eine Unterschriftenaktion, sogar von einer Mahnwache ist die Rede.

In der kommenden Woche wird die Zukunft der Kinder vor dem Familiengericht in Schwerte verhandelt - nicht öffentlich.

 

 

http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.staedtenews.volltext.php?kennung=on1wrLOKStaSchwerte39379&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Schwerte&auftritt=WR&dbserver=1

 

Posteingang beim Väternotruf am 29.10.2007

 

 

 


 

 

Nach 10 Monaten Kinderheim - Happy End im Fall der kleinen Katharina

Die Berliner Charitè sah zwischen der kleinen Katharina Schumann und ihren Eltern eine Bindungsstörung. Sofort wurde das Jugendamt verständigt und seit September 2006 musste Katharina aus Halle im Kinderheim Elisabethstift in Berlin leben. Am heutigen Donnerstag (11.10.07) durften die Eltern ihre Tochter nach einer Marathon Sitzung bei Gericht endlich nach Hause holen.

Links zur Meldung:

www.inhr.net

 

 

Während das verantwortliche Jugendamt von Halle ihren Fehler einsieht und zukünftig ohne fundierte Abklärung auf Zurufe von Ärzten nicht mehr so ohne weiteres reagieren wird, müssen sich Eltern und Kind erst wieder aneinander gewöhnen.

Die kleine Katharina ist ein Frühchen und wird deshalb mit einer Magensonde ernährt. Nachdem die Sonde nicht mehr notwendig erscheint, wenden sich die Eltern an die Charitè in Berlin. Dort findet man kein Vertrauen zu den Ärzten und will die Behandlung abbrechen. Der behandelnde Arzt Dr. W. verständigt daraufhin das Jugendamt, stellt Bindungsstörungen fest, die eine ordnungsgemäße Entwöhnung unmöglich machen.

Die Grazer Spezialistin Unv. Prof. Dr. Marguerite Dunitz-Scheer sieht das anders, klärt den Jugendamtleiter erstmals richtig auf und sagt: "Für eine effiziente Entwöhnung von der Magensonde braucht das betroffene Kind die Eltern".

Geht es nach der renomierten Ärztin, so könne man die Entwöhnung unter Einbeziehung der agierenden Kinderpsychologin und des Kinderarztes ohne weiteres ambulant zu Hause erfolgen. Auch das Gericht teilt diese Meinung und letztlich findet der Vorschlag sogar durch das Jugendamt Halle Unterstützung.

Vor zwei Wochen greift der MDR-Talker Peter Escher in seiner Sendung "Ein Fall für Escher" die Geschichte der kleinen Katharina auf. Versucht mehrfach die Charitè Berlin, ein renommiertes Klinikum, für eine Stellungnahme zu gewinnen, bis heute ohne Erfolg.

Wie weit dürften Kinderpsychiater gehen, diese Frage stellt sich in Österreich Roland Reichmann. Seines Zeichens Initiator vom Int. Network of Human Rights. "Egal ob es um die Sachverständige Eva Mückstein oder Prof. Max Friedrich geht. Ihre Entscheidungen sind ... und sie haben bereits Familien ...!", ist sich der Lavanttaler als Betroffener sicher.

Im Fall von Katharian Josefine aus Halle hat die Vernunft einer Behörde und die unendliche Zuversicht leiblicher Eltern gesiegt. "Ob dieses Beispiel Schule macht, das werden wir erst sehen", meint der Familienvater abschließend.

Für den Enthüllungsjournalisten Stephan Pfeifhofer ein klarer Fall. Er recherchiert bereits seit Jahren im Unwesen der Jugendwohlfahrt und ortet dort das pure Desaster. Überarbeitete Sozialarbeiterinnen, Qualifikationsmangel und nicht zuletzt ein Meer voller betroffener Eltern. "Ich bedauere die Haltung der Jugendämter und nicht zuletzt der verantwortlichen Bundesregierung. Anstatt ein verstaubtes System zu entrümpeln, machen die Verantwortlichen neue Schulden. Welche Schmerzen die betroffenen Kinder und ihre Eltern ertragen müssen, kann man gar nicht in Worte fassen!".

 

 

Int. Network of Human Rights

Sporergasse 10a

9400 Wolfsberg

Tel:+43 664 517 64 08

Fax:+43 4352 374 67

presse@inhr.net

www.inhr.net

 


 

 

 

Schmerzensgeld wegen langjährigen Freiheitsentzugs aufgrund fehlerhaften Sachverständigen-Gutachtens

Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat einen gerichtlichen Sachverständigen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 150.000,- Euro verurteilt, weil aufgrund seines in einem Strafprozess erstatteten Gutachtens der Kläger (und dortige Angeklagte) zu Unrecht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten. Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen. Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.

Der Kläger hat den beklagten Sachverständigen wegen grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten eines Sachverständigen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 311.259,21 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hanau hatte die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von knapp 58.000,- Euro zuerkannt. Gegen diese Entscheidung hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Der Kläger erstrebte ein höheres Schmerzensgeld, während der Beklagte seine Haftung dem Grunde nach bestritt.

Nach dem heute verkündeten Urteil verbleibt es bei der Haftung des Beklagten, während dem Kläger ein höheres Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Auch der Senat geht davon aus, dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe. Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.

Insgesamt hielt der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro als billige Geldentschädigung für 1973 Tage zu Unrecht erlittener Haft für angemessen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Oktober 2007 - Az: 19 U 8/2007

Pressesprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Dr. Wolfgang Weber

 

http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_Search/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/0a7/0a705485-f3b4-511a-eb6d-f144e9169fcc,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

 

 

 

 

 


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